1875 / 225 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Sep 1875 18:00:01 GMT) scan diff

menschliche und thierische Koͤrpertheile, Pro⸗ chütze, Kaselowsky und Hosemann, Gerstler und Hancke. 34) Anatomie, 35) Kompositions⸗ Klasse, Professor Spiel⸗

Gips; Ornamente, fessoren Domschke, S Lehrer Maler Gosch, Proportionslehre, Maler Gos ch. architektonisches Zeichnen, farbige Dekorationen, berg. 36) Thierzeichnen, Maler Schaller. Meldungen zur Aufnahme finden vom 1. Oktober ab täg⸗ lich Vormittags 8 10 Uhr im Bureau der Königlichen Aka⸗ demie der Künste, Universttätsstraße Nr. 6, statt. Das Lese⸗ zimmer der akademischen Bibliothek ist den Schülern der Ab⸗ theilung A. Sonnabends von Nachmittag 4 bis 7 Uhr geöffnet; die erforderlichen Karten werden im Bureau der Königlichen Akademie ausgegeben. Das Abgangszeugniß des Seminars soll als Nachweis der für die Zulassung zur Prüfung als Zeichenlehrer nach §. 2 Nr. 3 der Instruktion vom 2. Oktober 1863 erforderlichen Ausbildung angesehen werden. Berlin, am 10. August 1875. Der Direktor der Königlichen Kunstschule. Gropius.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Königlichen Eisenbahn⸗Direktions⸗Präsidenten Danco zu Elberfeld ist behufs Uebernahme der Stellung des Vorsitzen⸗ den der Deputation der bahngesellschaft die Entlassung aus dem Oktober d. J. ertheilt worden.

Justiz⸗Ministerium.

Der Rechtsanwalt und Notar Pauli zu Neu⸗Ruppin ist in gleicher Eigenschaft an das Stadtgericht zu Breslau mit An⸗ weisung seines Wohnsitzes daselbst versetzt worden.

Aktionäre der Bergisch⸗Märkischen Eisen⸗ Staatsdienste zu

Abgereist: Der Ober⸗Bau⸗ und Ministerial⸗Direktor Weishaupt nach Saarbrücken.

Oeffentliche Bekanntmachung.

Wie durch Zeitungs⸗Nachrichten bereits hinlänglich bekannt ge⸗ worden, ist in der Nacht vom 4. zum 5. Auzust ecr. in Folge eines auf dem Hundsrück niedergegangenen Wolkenbruchs über die Stadt Kirn und das benachbarte Dorf Hahnenbach, Regierungsbezirk Coblenz, ein namenloses Unglück hereingebrochen. 8

Nach amtlichen Berichten beträgt allein die Zahl der, der Kata⸗ strophe zum Opfer gefallenen Meuschenleben 31, fünf Häuser wurden von den Fluthen ganz fortgerissen, 24 andere derartig unterwühlt, daß ihre sofortige Niederlegung polizeilich angeordnet werden mußte; alle übrigen sind mehr oder weniger beschädigt, viele gar nicht wieder her⸗

üstellen.

8 Außerdem sind alle Vorräthe an Lebensmitteln und Wein, beln und Ladenwaaren aller Art zum Theil fortgeschwemmt, zum Theil durch Wasser und Schlamm vernichtet und unbrauchbar ge⸗ worden. 2 Das Vieh in den Ställen ist in großer Zahl verunglückt, Brücken und Wege sind zerstört, die ganze Thalflur, Wiesen und Aecker mit Geröll übersäet, oder durch Wegschwemmen des tragfähigen Erdreichs zum Theil für immer, zum Theil wenigstens für lange Zeit unfrucht⸗ bar gemacht, namentlich auch sind große Flächen der schönsten Kulturwiesen und des fruchtbarsten Gartenlandes zum Steinmeer verödet.

Durch eigene Thatkraft vermögen die schwer heimgesuchten Ge⸗ meinden sich aus ihrer Noth nicht wieder herauszuarbeiten, und ist deshalb Seitens der Lokalbehörden schon im Augnst ein Aufruf um Unterstützung an alle Meuschenfreunde ergangen, diese jedoch bis jetzt nur in spärlicher Weise erfolgt.

An das Herz der Bewohner Berlins, welche bei ähnlichen Veran⸗ lassungen stets eine rühmliche Opferwilligkeit an den Tag gelegt haben, wende ich mich deshalb jetzt mit der Bitte um Unterstützung für die Verunglückten, indem ich ergebenst anheimstelle, etwaige Beiträge an Geld an mich einfenden, oder im Präsidial⸗Bureau, Molkenmarkt 1, Zimmer 27, gegen Quittung abgeben lassen zu wollen.

Ueber die eingegaugrucn Bekräge wird öffentlich’ quittirt werden.

Berlin. den 17. September 1875.

Der Polizei⸗Präsident. von Madai.

Bekanntmachung.

i Folge meines Aufrufs vom 17. d. M. sind an Unterstützungen für Kirn und Hahnenbach bis heute eingegangen: von 1) S. de P. 6 2) Hrn. v. Carstenn, Lichterfelde. 60 3) Hrn. Jakob

andsberger 33 75 4) Hrn. S. Friedberg Söhne 25 ℳ. 5) Therese M. 1 6) G. H. S. 10 7) Bg. 72 Berlin 100 8) M K. 6 9) Hrn. Michael Wolff 3 10) Hrn. F. W. A. Ebel 10 11) Frau M. A. Gitschiner 10 12) Hrn. Pol.⸗Lieut. Boerner 3 13) Frau Wittwe Wolff, Charlottenburg, 3 14) Hrn. Adolph Schilde 60 15) Hru. Rentier Frosch, Leipzigerstraße, 9 16) Hrn. Kommerzien⸗Rath S. Lachmann 100 17) Hrn. Restaurateur Wilde, Leipzigerstr. 94, 100 18) E. K. 3 19) F. V. 3 20) Hrn. Jusius Alexander 100, ℳZ⸗ 1) Th. Hbt., Ber⸗ lin, 30 22) Hrn. Geh. Sanit.⸗Rotl. Dr. Koblauk 10 23) Frau Wittwe Banspach 6 2 Frau Timme, Potsdamerstr. 110, 3 25) Hrn. von Hellerxp. u 8 26) Hr. J. Schüler 1 27) Fr. Barnitzki hier 1 90 ₰; in Summa E““ ernere Beuege werden dankend entgegengenommen.

. 25. September 1875. Der Polizei⸗Präsident. von Madai.

Die heute ausgegebene Nr. 39 der Allgemeinen Ver⸗

loosungs⸗Tabelle des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers enthält die Ziehungslisten folgender Papiere: A lzeyer, Halle a. S. Stadt⸗Obligationen. Anhalt⸗ Dessauische Staats⸗Prämien⸗Anleihe. Belgische 4 proz. Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen (Sambre et Meuse). Dan⸗ ziger Hypotheken⸗Vereins⸗Pfandbriefe. Gothenburger Hypo⸗ theken⸗Vereins⸗Pfandbriefe. Liller Prämien⸗Anleihe de 1860. Löwenstein⸗Wertheim⸗Rosenbergsches Anlehen de 1835. Mailänder Prämien⸗Anleihe de 1866. Ober⸗Oderbrucher Deich⸗Obligationen. Pa Iffy'sche Prämien⸗Anleihe. Pariser Prämien⸗Anleihe de 1865. Polnische 4 proz. Liquidations⸗ Pfandbriefe. Russische Nikolaibahn⸗Obligationen. Schle⸗ sische Pfandbriefe (Rückstände). Schonen 4 proz. Güter⸗Hypo⸗ theken⸗Anleihe de 1858. Srarnberg⸗Penzberg⸗Peissen⸗ berger Eisenbahn⸗Obligationen. Stettiner Börsenhaus⸗ Obligationen. Tournai 50 Fr.⸗Loose de 1874.

Die Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle erscheint vöchentlich einmal und ist zum Abonnementspreis von 1 Mark 50 Pf. (15 Sgr.) vierteljährlich durch

durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, . W., Königgrätzer⸗ Praße 109, und alle Buchhandlungen zu bezo ehen, für Berlin auc bei der Expedition, Wilhelmstraße 32. Preis pro einzelne Nummaꝛer 25 Pf. (2 ½ Sgr.)

früh um 8 Uhr, zu Wagen von

alle Postanstalten, so wie

ANRiicchtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 25. September. Se. Majestät der

Kaiser und König begaben Sich gestern, den 24. d. M., Doberan 868 ungefähr ½ Meile südlich Rostock, woselbst das erste Rendez⸗ war, und bestiegen dort nebst den Königlichen Prinzen und dem Gefolge die bereit gehaltenen Pferde, um dem Feldmanöver der 17. gegen die 18. Division beizuwohnen, welches gegen 9 ½ Uhr seinen Anfang nahm. Gegen 1 Uhr wurde der Abbruch der Uebung befohlen, und begaben Sich die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften von dem Manoöverfelde aus, gefolgt von den fremdherrlichen Offizieren, zu Wagen nach Doberan zurück, wo um Uhr bei Sr. Majestät ein Diner von circa 110 Gedecken stattfand. Einladungen zu demselben hatten außer den Fürstlichkeiten die Spitzen der Behörden, die fremdherrlichen Offtziere, die Genera⸗ lität u. A. erhalten. Nach dem Diner beabsichtigten Se. Majestät die im Theater zu Doberan veranstaltete Festvorstellung zu be⸗ suchen, und demnächst die Illumination des Kamp und einiger hervorragender Punkte des freundlich gelegenen Bade⸗Ortes in Augenschein zu nehmen. 1

Heute Vormittags endete das Feldmanöver südlich von Doberan. Se. Majestät nehmen alsdann daselbst bei Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge das Dqjeuner dinatoire ein, und treten um 5 Uhr 15 Minuten mittelst Extrazuges die Rückreise nach Berlin an. 1

wie bereits mitgetheilt worden, des V. und VI. Armee⸗Corps in Schlesischen Grenadier⸗ hat laut Mittheilung

Kronprinz, Höchstwelcher, gelegentlich der Manöver Schlesien zum Chef des 2. Regiments Nr. 11 ernannt worden ist, der „Schles. Ztg.“ nach der . sprache an das Offiziercorps des Regiments gerichtet:

„Se. Majestät, unser Allergnädigster Kaiser und oberster Kriegsherr hat mir die größte Freude bereitet, indem er mich um Chef dieses Regiments ernannt hat. Anderthalb Jahre bb- ich das Regiment geführt und in dieser Zeit den Geist, der in demselben herrscht, zur Genüge kennen gelernt, um zu wissen, daß sich das Regiment im Kriege wie im Frieden bewähren werde. Seit jener Zeit liegen zwei bedeutungsvolle Feldzüge hinter uns, und es hat das Regiment in denselben den Er⸗ wartungen, die ich von demselben gehegt, im vollsten Maße entsprochen und, wie im Jahre 1813, der Armee ein weithin leuchtendes Beispiel militärischer Tugenden gegeben. Meine Dankbarkeit gegen Se. Ma⸗ jestät den Kaiser für die mir erwiesene Ehre ist darum auch groß und ich kann derselben keinen würdigeren Ausdruck geben, als durch den Ruf: „Se. Majestät der Kaiser lebe hoch!“

Zum Schluß, an die um ihn versammelten Offiziere sich wendend, sagte Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit:

„Meine Herren, bisher war ich à la suite, jetzt bin ich Chef des Regiments. Meine Beziehungen zu Ihnen bleiben dieselben, denn die Liebe zum Regiment kann sich nicht ändern.“

In den deutschen Münzstätten find bis zum 11. September 1875 geprägt: an Goldmünzen: 910,384,700 Doppelkronen, 265,330,450 Kronen; hiervon auf Privat⸗ rechnung: 15,382,000 ℳ; an Silbermünzen: 23,143,270 5⸗ Markstücke, 87,169,453 1⸗Markstücke, 63,739 50 50⸗ Pfennigstücke, 17,796,741 60 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 9,394,191 90 10⸗Pfennigstücke, 4,801,233 35 5⸗Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 3,858,534 48 2⸗Pfennigstücke; 1,982,269 57 1⸗Pfennigstücke. Gesammtausprägung: an Goldmünzen: 1,175,715,150 ℳ; an Silbermünzen: 128,173,204 10 ₰; an Nickelmünzen: 14,195,425 25 ₰; an Kupfermünzen: 5,840,804 05 ₰.

Nach den Bestimmungen des preußischen Gesetzes über die Eisenbahn⸗Unternehmungen vom 3. November 1838 sollen die Frachttarife für den Waaren⸗ und Personentransport beim Beginn des Transporebetriebes und die späteren Aende⸗ rungen sofort bei deren Eintritt, im Falle der Erhöhung früher ermäßigter Sätze aber sechs Wochen vor Anwendung derselben öffentlich bekannt gemacht werden.

Diese Vorschrift bedingt, daß insbesondere Erhöhungen der Tarife mindestens 6 Wochen vor der Anwendung ihrem vollen Umfange nach feststehen und in Ermangelung einer detaillirten Bekanntmachung durch die Zeitungen, dem Publikum auf des⸗ fallsige Anfrage von näher zu bezeichnenden Dienststellen bezw. auf den Stationen genau mitgetheilt werden müssen, damit das betheiligte Publikum, der Absicht des Gesetzes entsprechend, recht⸗ zeitig seine Berechnungen zu machen in der Lage ist.

Gleichwohl haben, nach den vom Reichs⸗Eisenbahn⸗ Amt gemachten Wahrnehmungen, mehrere der unter der Herr⸗ schaft des Gesetzes vom 3. November 1838 stehenden Eisenbahn⸗ verwaltungen verschiedentlich theils die gesetzliche Publikations⸗ frist überhaupt nicht beachtet, theils Beeifcahöhungen in einer für den Zweck nicht genügenden Weise oder zu einer Zeit publizirt, wo der Eintritt der Erhöhung noch von der vorgängigen Geneh⸗ migung der Aufsichtsbehörde abhängig war oder die bezüglichen Tarife sich noch in der Ausarbeitung befanden, dem Publikum also nicht mitgetheilt werden konnten.

Das Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt hat deshalb Anlaß genommen, an die korrekte und sorgfältige Beobachtung der gesetzlichen Vor⸗ schriften zu erinnern, indem es darauf hinweist, daß Zuwider⸗ handlungen gegen dieselben das Einschreiten der Aufsichtsbehör⸗ den, wie unter Umständen den Anspruch auf Erstattung der vor⸗ schriftswidrig erhobenen Beträge zur Folge haben müßten.

Die Reichstags⸗Kommission zur Vorberathung der Entwürfe eines Gerichtsverfassungs⸗Gesetzes, einer Strafprozeß⸗Ordnung und einer Civilprozeß⸗ Ordnung nebst Einführungsgesetzen führte in ihrer Sitzung vom 23. September zunächst die Berathung des sechsten Buchs (besondere Arten des Verfahrens) der Strafprozeß⸗ Ordnung zu Ende. Die noch nicht erledigten §§. 376 bis 380 des ersten Abschnittes (Verfahren bei amtsgericht⸗ lichen Strafbefehlen) fanden unveränderte Annahme. Auch der die §§. 381—385 umfassende zweite Abschnitt (Ver⸗ fahren nach vorangegangener polizeilicher Strafverfügung) er⸗ litt eine Abänderung; nur wurde hinzugefügt, daß bei Ver⸗ säumung der Antragsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Grad zulässig sein solle. Ebenso wurde der dritte Abschnitt (Verfahren bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Erhebung der öffentlichen Abgaben und Gefälle §§. 386— 394) mit unerheblichen Aenderungen angenommen. Eine lebhafte Erörterung entspann sich erst über einen Antrag des Abg. Eysoldt, den vierten Abschnitt (Verfahren gegen Personen, welche sich der Wehrpflicht entzogen haben) ganz zu streichen. Derselbe wurde schließlich abgelehnt und der ganze Abschnitt mit einigen

Zusätzen, welche sich auf die Ausführung der Vermögensbeschlag⸗

Se. Kaiserliche und Köͤnigliche Hoheit der

Bunzelwitzer Parade folgende An⸗]

nahme beziehen, unverändert angenommen. Der fünfte Abschnitt (Verfahren bei Einziehungen, §§. 403 405) fand mit einer durch die Annahme der Berufung nothwendig gewordenen Aen⸗ derung des §. 405 Annahme. Hierauf ging die Kommission zum ersten Abschnitt des siebenten Buchs (Strafvollstreckung) über. Die 406 und 407 wurden nicht beanstandet. Eine eingehende Eröͤrterung rief §. 408 hervor, welcher die Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft überweist, für die zur Zuständigkeit der Schöffengerichte gehörigen Sachen aber der Landes⸗Justizverwaltung gestattet, die Strafvollstreckung den Amtsrichtern zu übertragen. Hierzu lag der Antrag vor: „Die Strafvollstreckung erfolgt bei den zur Zuständigkeit des Reichs⸗ gerichts, der Schwur⸗ und Landgerichte gehörigen Sachen durch den Untersuchungsrichter, bei den zur Zuständigkeit der Schöffen⸗ gerichte gehörigen durch den Amtsrichter.“ Derselbe wurde indeß abgelehnt, dagegen auf Vorschlag des Abg. von Puttkamer beschlossen, daß es unzulässig sein solle, für die zur Zuständigkeit des Schöffengerichts gehörenden Sachen die Vollstreckung den Amtsanwälten zu überweisen. Auch nahm die Kommission einstimmig einen Antrag Reichensperger an, daß eine Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft wegen gesetzwidriger Strafvollstreckung an das Gericht zulässig sein solle.

Zur Verhütung des Mißbrauchs der deutschen Flagge durch seeuntüchtige Schiffe sind die Kaiserlichen Konsularbehör⸗ den in den britischen Hafenplätzen angewiesen worden, für ein daselbst in das Eigenthum von Reichsangehörigen übergehendes Schiff das Attest über den Erwerb des Rechts zur Führung der deutschen Flagge nur auf Grund des Zeugnisses eines Schiffs⸗ besichtigers des britischen board of trade über die Untersuchung des Schiffs und dessen Seetüchtigkeit zu ertheilen. Die Schiffs⸗ besichtiger sind vom board of trade beauftragt, diese Unter⸗ suchung, deren Kosten von dem Rheder des Schiffs zu tragen sind, auf Antrag der Kaiserlichen Konsularbehörden vorzu⸗

nehmen.

Auf Grund des §. 14 des Gesetzes vom 3. Juli d. J, betreffend die Verfassung der Verwaltungsgerichte und das Verwaltungsstreitverfahren hat der Minister des Innern durch ein Cirkularreskript vom 15. d. M. bestimmt, daß es bei den Vorschriften des von ihm und dem Justiz⸗Mi⸗ nister unter dem 29. Dezember 1873 erlassenen Regulativs zur Ordnung des Geschäftsganges bei den Verwaltungsgerichten auch nach dem 1. Oktober d. J. bis auf Weiteres mit folgenden Maßgaben zu bewenden hat:

I. Zu §. 6. Die Einberufung der Stellvertreter der ge⸗ wählten Mitglieder des Bezirksverwaltungsgerichts erfolgt fortan durch den Vorsitzenden nach der durch die erhaltene Stimmen⸗ zahl und bei Stimmengleichheit durch das Loos zu bestimmenden Reihenfolge.

II. Zu §. 7. Die Ertheilung von Urlaub an die ernann⸗ ten Mitglieder und deren Stellvertreter in dieser ihrer Eigen⸗ schaft erfolgt fortan allein durch den Minister des Innern. Die gewählten Mitglieder und deren Stellvertreter haben bei beabsichtigter längerer Entfernung von ihrem Wohnorte dem Vorsitzenden sofort Anzeige zu machen, welcher ihre Stellvertre⸗ tung unter Beachtung der Bestimmung unter Nr. IJ. ordnet.

IlI. Der §. 14 erhält folgenden Zusatz: Vor jeder Sitzung hat der Vorsitzende dem Regierungs⸗Präsidenten, behufs Be⸗ schlußnahme über die Bestellung eines Kommissars zur Wahr⸗ nehmung des öffentlichen Interesses, ein Verzeichniß der in der Sitzung zur mundlichen Verhandlung gelangenden streitigen Verwaltungssachen, welches die Namen der Parteien und eine kurze Bezeichnung des Streitgegenstandes enthält, zuzustellen. Auf Verlangen sind dem Regierungs⸗Präsidenten auch einzelne Aktenstücke, sowie in den Fällen, wo ein besonderer Kommissar nicht bestellt war, Abschriften der ergangenen Entscheidungen mit⸗ zutheilen.

IV. Im §. 18 ist statt: „Verwaltungsgericht für den Re⸗ gierungsbezirk N. N.“- „Königliches Bezirks⸗Verwaltungsgericht zu N. N.“ zu setzen.

V. Da fortan gegen die Entscheidungen des Bezirks⸗Ver⸗ waltungsgerichts in zweiter Instanz noch die Revision zulässig ist, so erscheint es insbesondere mit Rücksicht auf die Vorschrift des §. 65, Absatz 2 des Gesetzes vom 3. Juli d. J. erforderlich, die Akten den Kreisausschüssen so vollständig zurückzugeben, wie die letztern dieselben im Falle der Einlegung des Rechtsmittels der Revision an das Ober⸗Verwaltungsgericht einzusenden haben. Zu diesem Behufe sind sowohl die Schriftsätze der Parteien in der Berufungsinstanz, als auch die Protokolle über die Verhand⸗ lungen vor dem Bezirks⸗Verwaltungsgerichte, sowie über die etwa von diesem angeordnete Beweisaufnahme, überhaupt sämmt⸗ liches in der zweiten Instanz entstandenes Aktenmaterial, mit Ausnahme der Konzepte der Endurtheile des Bezirks⸗Verwal⸗ tungsgerichts, zu den Akten der Kreisausschüsse zu bringen und diesen mit den Urtelsausfertigungen zu übersenden.

VI. Zu §. 21. Der Jahresbericht ist fortan dem Minister des Innern allein zu erstatten.

Zu der Uebersicht der vorgekommenen Geschäfte ist das dem Cirkular⸗Erlasse vom 26. Juni d. J. I. K. 0. 525 bei⸗ gegebene Formular zu benutzen; demselben ist jedoch noch eine Rubrik 8 hinzuzufügen, aus welcher sich ergiebt, wie viele strei⸗ tige und nicht streitige Verwaltungssachen von jedem der beiden ernannten Mitglieder und wie viele von den gewählten Mit⸗ gliedern erledigt worden sind.

VII. Durch den §. 90 des Gesetzes vom 3. Juli d. J. sind die §§. 40 bis 48, 50 bis 56 des Gesetzes vom 8. März 1871, betreffend die Ausführung des Bundesgesetzes über den Unterstützungswohnsitz, sowie die §§. 141 bis 163, 165 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872, soweit sie das Ver⸗ fahren in streitigen Verwaltungssachen zum Gegenstande haben, sowie die §§. 187 bis 198 derselben Kreisordnung aufgehoben.

Es treten daher, soweit die vorgedachten Gesetzesbestimmun⸗ gen in dem Regulativ vom 29. Dezember 1873 in Bezug ge⸗ nommen sind, an die Stelle derselben die betreffenden Bestim⸗ mungen des Gesetzes vom 3. Juli d. J. Demgemäß kann die Oeffentlichkeit fortan auch in Streitsachen zwischen Armenver⸗ bänden ausgeschlossen werden (§. 1 Absatz 3 des Regulativs, §. 42 des Gesetzes vom 3. Juli d. J.) und braucht die Ver⸗ kündigung der Entscheidung in Streitsachen zwischen Armen⸗ verbänden nicht stets in öffentlicher Sitzung des Bezirksverwal⸗ heng zu erfolgen (§. 15 Absatz 2 des Regulativs, §. 51 des Gesetzes vom 3. Juli d. J).

Außerdem wird insbesondere auch noch auf die Bestimmun⸗ gen der §§. 37, 40 und 49 des Gesetzes vom 3. Juli d. J., verwiesen, welche fortan auch auf die vor den Bezirksverwaltungs⸗ gerichten zu verhandelnden streitigen Armensachen Anwendung

nden. 8 VIII. Außer den nach §§. 1 und 2 des Regulativs den Bezirksverwaltungsgerichten obliegenden Geschäften haben diesel⸗

ben die ihnen fernerweit durch die Gesetzgebung überwiesenen

Geschäfte, insbesondere diejenigen wahrzunehmen, welche ihnen durch das preußische Gesetz über die Beurkundung des Personen⸗ standes und die Form der Eheschließung vom 9. März 1874, bezw. vom 1. Januar 1876 ab durch das Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes, und die Chefgilezunh vom 6. Februar 1875, durch das Gesetz über die Enteignung am Grundeigenthum vom 11. Juni 1874, durch das Gesetz, be⸗ treffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 25. Juni 1875 und durch das Gesetz, betreffend die Schutzwal⸗ dungen aften gen worden sind. Von den im §. 2 des Geschäfts⸗Regulativs für die Heimaths⸗Deputationen vom 1. Februar 1872 aufge⸗ führten Armenangelegenheiten werden fortan die unter Nr. 6, 7 und 9 aufgeführten Angelegenheiten gemäß den Vorschriften des Gesetzes vom 3. Juli d. J. als streitige Verwaltungssachen zu be⸗ handeln und demgemäß die Endurtheile in denselben nur auf Grund mündlicher Verhandlungen unter den Parteien zu erlassen sein, sofern nicht gemäß §. 50 a. a. O. beide Theile auf münd⸗ liche Verhandlung verzichtet haben.

In einem Rekursbescheide vom 2. August d. J. hat der Minister des Innern den Einwand des Rekurrenten, daß er von dem unsittlichen Treiben in seiner Schankwirthschaft keine Kenntniß gehabt habe, für unerheblich erachtet. Denn es sei nicht wohl anzunehmen, daß das unsittliche Treiben, welches, wie zeugeneidlich festgestellt, den Hausbewohnern bekannt und von der Ehefrau sogar gefördert worden sei, dem Rekurrenten allein verborgen geblieben sein sollte. Wäre dies aber auch der Fall, so würde die Konzessionsentziehung dennoch gerechtfertigt sein, da ecs unzweifelhaft Sache jedes Wirthschafters sei, Vorkeh⸗ rungen dahin zu treffen, daß auch in Fällen seiner Abwesenheit das Treiben in seinen Wirthschaftsräumen ein den Anstand und die gute Sitte nicht verletzendes sei; thue er dies nicht, und gebe durch solche Pflichtvernachlässigung zu unsittlichem Treiben Anlaß, so sei auch hierin schon, wie die Entscheidung erster In⸗ stanz mit Recht angenommen habe, ein Mißbrauch des Gewerbes zur Förderung der Unsittlichkeit zu erblicken. Gegen diese Ent⸗ scheidung sei eine weitere Beschwerde durch das Gesetz nicht zu⸗ gelassen.

Der Bundesraths⸗Bevollmächtigte, Königlich bayerische Ministerial⸗Rath Loë, ist nach München abgereist.

Der Königliche Gesandte am oldenburgischen und braun⸗ schweigischen Hofe, Prinz zu Ysenburg, ist von Eutin auf seinem Posten in Oldenburg wieder eingetroffen.

Der General⸗Major Graf von Wartensleben, Chef der kriegsgeschichtlichen Abtheilung des großen Generalstabes, ist von seiner Urlaubsreise hierher zurückgekehrt.

Die zu dem in diesen Tagen neu beginnenden Kursus der Artillerie⸗Schießschule kommandirten Offiziere der Ar⸗ tillerie sind hier eingetroffen.

Der diesjährige Kommunallandtag der Ober⸗ laus itz wird am I1. Oktober Vormittag 10 Uhr im Stände⸗ hause zu Görlitz von dem Landeshauptmann und Landesältesten der Oberlausitz von Seydewitz eröffnet werden.] B

Der Regierungsbezirk Oppeln ist vom 1. Januar 1876 ab aus der zweiten in die erste Abtheilung der Gewerbe⸗ steuerklasse A. I. versetzt worden.

Ü

Meseritz, 24. September. (W. T. B.) In dem hier

verhandelten Schwurgerichtsprozesse wegen des Auf⸗

ruhrs in Kaehme wurden 8 Angeklagte zu 6⸗ bis 10 monat⸗

lichen Gefängnißstrafen verurtheilt und 3 Angeklagte freige⸗

sprochen. Gegen einen Angeklagten wurde die Verhandlung vertagt.

Kiel, 23. September. (Kieler Ztg.) Das Panzer⸗ geschwader ist, von Warnemünde kommend, heute Abend um ca. 6 Uhr in unsern Hafen eingelaufen.

Hannover, 24. September. Se. Königliche Hoheit der Prinz Georg ist gestern Nachmittag 3 Uhr 35 Minuten nach Berlin abgereist.

Der Provinzial⸗Landtag beschloß heute die Auf⸗ nahme mehrerer Wege auf den Landstraßen⸗Etat, lehnte jedoch die Aufnahme des Weges von der Osnabrück⸗Linger Chaussee in Bramsche nach dem dortigen Bahnhofe und des Weges von der Melle⸗Buerschen Landstraße nach dem Bahn⸗ hofe Melle ab. Es wurde dann das Reglement wegen Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen durchberathen.

Bayern. München, 23. September. Se. Majestät der König hat wegen des Ablebens des Prinzen Adalbert von Bayern eine Hoftrauer von 4 Wochen vom 24. d. Mts. his einschließlich 21. Oktober angeordnet. Der Budget⸗Ent⸗ wurf hat die Genehmigung Sr. Majestät des Königs erhalten und ist bereits an den Staatsrath gelangt. Die Rekruten des Jahrganges 1875 und zwar der Infanterie, Jäger, Kavallerie und Artillerie merden am 5. November, die Rekruten der Equitation, der Krankenwärter⸗Abtheilung, der Ouvriers⸗ und Feuerwerks⸗Compagnie, desgleichen die Oekonomie⸗Hand⸗ werker am 1. November bei ihren Abtheilungen einrücken.

Sachsen. Dresden, 24. September. Nach dem „Dresd. Journal“ ist die Einberufung der Kammern für den 12. Oktober in Aussicht genommen.

Gestern Nachmittag wurde der Grundstein zur dritten Elbbrücke, welche die östlich gelegenen Stadttheile mit einander verbinden soll, feierlich gelegt.

Wrürttemberg. Friedrichshafen, 22. S ptember. Die Großfürstin Marie von Rußland ist gestern von hier wieder abgereist.

24. September. (W. T. B.) Bei der gestern statt⸗ gehabten Neuwahl eines Reichstags⸗Abgeordneten für den dritten württembergischen Wahlkreis erhielt in der Stadt Heilbronn der Gerichtshof⸗Direktor Huber (nat.⸗ lib.), gegen welchen ein Gegenkandidat gar nicht aufgestellt worden war, fast sämmtliche abgegebene Stimmen. Aus den übrigen Orten des Wahlkreises ist das Wahlresultat noch nicht bekannt, die Wahl Hubers wird aber als zweifellos angesehen.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 25. September. Der Großherzogliche Hof hat gestern um den Prinzen Adalbert von Bagyern eine achttägige Trauer angelegt.

Eisenach, 23. September. Der Thüringer Städte⸗ tag hat für seine diesjährige am 9. Oktober stattfindende Haupt⸗ versammlung Eisenach gewählt. Die Versammlung findet im Gasthof „Zum Rautenkranz“ statt, woselbst schon am Abend des 8. Oktobers eine vertrauliche Besprechung stattfindet. Zur Hauptversammlung am 9. kommen zur Besprechung: 1) Anträge über Revision der Gewerbe⸗Ordnung und über gegenseitige Unter⸗ stützung der Gemeinden bei Schadenfeuer; 2) die Regelung der

und Waldgenossenschaften vom 6. Juli 1875, übertra⸗

Penstonsverhältnisse der städtischen Beamten und deren Wittwen und Waisen durch die Gesetzgebung; Anbahnung von Verträgen der zum Verband gehörigen Städte mit Lebensversicherungs⸗ banken über die Versicherung ihrer Beamten, wie ähnlich dies in Königsberg i. Pr. geschehen; 3) über Beiträge der Staatskassen zu den städtischen Verwaltungskosten, weil die neuere Gesetz⸗ gebung den Magistraten eine Menge reiner Staatsgeschäfte über⸗ wiesen; 4) über Zweckmäßigkeit bezw. Nothwendigkeit einer ge⸗ regelten Abfuhr der menschlichen Abfallstoffe und Hausabfälle; 5) über die Nothwendigkeit der Errichtung öffentlicher Schlacht⸗ häuser und der obligatorischen Benutzung derselben. Außerdem kommen noch geschäftliche Angelegenheiten des Städtetages zur Verhandlung.

Hamburg. Ueber den auf Hamburg entfallenden Antheil an der französischen Kriegsentschädigung im Betrage von 3 Millionen Mark, ist bisher noch nicht verfügt worden. Der dortige Senat hat jetzt eine Vorlage an die Bürger⸗ schaft gerichtet, wonach zunächst 1,200,000 Mark für die Er⸗ bauung eines naturhistorischen Museums verwendet werden sollen. Die bisherigen Räumlichkeiten des Museums sind bei dem großen Umfange der verschiedenen Sammlungen, für deren Anlage sich Hamburg als Verbindungsplatz mit allen ET“ delendtre eignet, unzureichend und sollen dieselben

er Stadtbibliothek überwiesen werden, welche zur Zeit meh 400,000 Bände besitt. 1.

Desterreich⸗Ungarn. Wien, 23. September. Der Kaiser empfing heute den Herzog von Alengon. Für den Prinzen Adalbert von Bayern wird die Hoftrauer, vom 25. d. M. angefangen gleichzeitig mit der für weiland Kaiser Ferdinand I. hestehenden durch sechzehn Tage, und zwar bis einschließlich 2. Oktober die tiefe, und vom 3. Oktober an die mindere Trauer getragen.

Nach mehrtägigem Aufenthalt in Wien ist gestern Abend Herr Gambetta wieder nach Paris zurückgekehrt.

24. September. In der heutigen Sitzung des Aus⸗ schusses der ungarischen Delegation zur Berathung des Budgets des Ministeriums des Aeußeren entwickelte, wie die „Politische Korrespondenz“ meldet, Graf Andrassy auf eine An⸗ frage Virady's die Gründe, aus denen in diesem Jahre die Vor⸗ legung eines Rothbuchs unterblieben sei. Der Minister theilte sodann mit, daß in Ausführung eines von den beiden Delega⸗ tionen im vorigen Jahre gefaßten Beschlusses eine Zusammen⸗ stellung von handelspolitischen Korrespondenzen und Be⸗ richten vorgelegt werden würde. Nachdem Virady sich durch diese Mittheilungen für vollständig befriedigt erklärt hatte, nahm der Ausschuß dieselben mit Befriedigung zur Kenntniß. Hierauf nahm Erzbischof Haynald das Wort, um unter völliger Wahrung des Rechtes, daß der Minister über eine schwebende Frage nur so viel mittheile, als er von seinem Standpunkte für angezeigt halte, über die Bewegung im Oriente einige Aufklärung zu erbitten. Graf Andrassy hob hervor, daß er über die schwe⸗ bende Angelegenheit jedes Detail vermeiden müsse und schilderte hierauf in allgemeiner Richtung die diesfallsige Thätigkeit der Regierung. Dieselbe habe einen dreifachen Zweck, erstens die Aufrechterhaltung des europäischen Friedens, zweitens, die Wahrung der österreichisch⸗ungarischen Interessen, drittens die möglichste Linderung der Beschwerden, welche Anlaß zu der Bewegung gaben. In erster Richtung habe die Regierung im Vereine mit den beiden benachbarten Kaisermächten mit Erfolg gewirkt und sei die Hoffnung auf Erhaltung des Friedens hierdurch auch für die Zukunft begründet. Für die volle Wahrung der eigenen Interessen Oesterreich⸗Ungarns glaube er die Bürgschaft über⸗ nehmen zu können. Was endlich die Bestrebungen angehe, welche auf die Vermeidung einer Wiederholung solcher Ereignisse ge⸗ richtet seien, so fänden dieselben innerhalb der Grenzen der Be⸗ rechtigung und Möglichkeit ihre Beschränkung. Innerhalb dieser Grenzen hoffe er auch in dieser Richtung guten Erfolg. Der Ausschuß nahm diese Erklärungen, von welcher sich der Erz⸗ bischof Haynald dankend befriedigt erklärte, zur Kenntniß und schritt sodann zur Spezialverhandlung des Budgets.

Pest, 23. September. Heute Morgens ging die Wahl Franz Deaks unter Betheiligung einer großen Menschenmenge im großen Saale des alten Stadthauses vor sich. Der Wahl⸗ präses Havas eröffnete den Wahlakt um 8 Uhr. Nachdem der Kandidationsbrief verlesen und die übliche halbe Stunde ver⸗ strichen war, wurde Deak unter stürmischen Eljen⸗Rufen zum Abgeordneten des innerstädtischen Wahlbezirkes proklamirt. Um 9 Uhr begab sich eine Deputation in einer langen Reihe glän⸗ zender Equipagen zu Deak ins Stadtwäldchen.

Auf die Ansprache Havas, der das Mandat überreichte, ant⸗ wortete Deak: „Ich danke den Wählern der inneren Stadt, daß sie so viel Geduld mit mir hatten und daß sie mich wieder wählten. Ewig kann das Leiden ja nicht währen und dann werde ich meine Pflicht erfüllen. Ich danke den Wählern für ihr Vertranen und empfehle mich ihrer gütigen Freundschaft.“

Schweiz. Die religiösen Körperschaften, welche im Kanton Genf aufgelöst worden sind, haben sich in den benach⸗ barten französischen Departements des Ain und der Haute⸗Savoie angesiedelt. Die barmherzigen Schwestern von Genf sind nach Gex (Ain) gezogen; die Nonnen, welche in Versoix ansässig waren, haben sich in Fernex niedergelassen, wo Msgr. Mermillod residirt. Das große Pensionat, welches die „Fidèles Compagnes de Jésus“ in Carouge leiteten, ist nach Veyrier verlegt, wo diese Nonnen große Besitzungen haben; sie haben aber außerdem noch das Schloß Viry bei St. Julien (Haute⸗Savoie) gekauft. Der „Monde“ macht bekannt, daß die Zöglinge dort denselben Unterricht und dieselbe Pflege erhalten werden, wie in Carouge. Noch zwei andere Klöster, nämlich das der barmherzigen Schwestern von Chéne und die katholische Waisenanstalt für junge Mädchen sind nach Savoyen in der nächsten Nähe von Genf übergesiedelt.

Niederlande. Haag, 24. September. (W. T. B.) Das Budget für das Jahr 1876 ist den Generalstaaten nunmehr vorgelegt worden. Nach vollständiger Regelung der Finanz⸗ Verwaltung der Vorjahre belaufen sich die Ausgaben für das Jahr 1876 auf nahezu 114 Mill. Fl., mithin auf 2 ½ Mill. mehr, als im Jahre 1875. Für Eisenbahnbauten sind 7 Mill., für Landes⸗ vertheidigung 6 Mill. veranschlagt worden. Die Einnahmen be⸗ laufen sich auf nahezu 109 Millionen. Das somit sich ergebende Defizit soll eventuell durch die Ausgabe von 5 Millionen Schatzscheine gedeckt werden. Allem Anscheine nach wird man jedoch kaum dieser Schatzscheine bedürfen. Außerordentliche Mittel für die Ausführung von öffentlichen⸗ Bauten und für Vervollständigung des Landesvertheidigungs⸗ systems werden zur Zeit nicht beansprucht. Angesichts der künftigen finanziellen Erfordernisse hat man eine Revision des⸗

Steuerwesens für nothwendig gehalten und sind behufs Aus⸗

führung desselben die bezüglichen Projekte bereits ausgearbeitet worden. Die Erste Kammer nahm in ihrer heutigen Sitzung mit 23 gegen 12 Stimmen einen Antrag Vantwists an, dahin gehend, das Haus möge dem Finanz⸗Minister und dem Minister der inneren Angelegenheiten seine Mißbil⸗ ligung aussprechen wegen des Abschlusses des Vertrages mit der Holländisch⸗Rheinischen Eisenbahngesell⸗ schaft, weil derselbe der Gesellschaft nicht die Verpflichtung auferlege, eine Verbindung mit Rotterdam herzustellen. Vant⸗ wist versicherte, sein Antrag habe keinen politischen Zweck.

Großbritannien und Irland. London, 23.

tember. Die von der Regierung ernannte Kommission, welche Erhebungen über die Wirksamkeit der Gesetze in Bezug auf literarische und dramatische Eigenthumsrechte anstellen soll, hat dem „Daily Telegraph“ zufolge soeben die König⸗ liche Sanktion erhalten. Einer der Punkte, auf welchen die Aufmerksamkeit der Kommission besonders gelenkt werden soll, wird die Nothwendigkeit sein, Roman und Novelle gegen unautorisirte Dramatisirung zu schützen. Sämmtlichen Häfen ist amtlicher⸗ seits die Mittheilung zugegangen, daß nach den Angaben der Thermometer die bevorstehenden Aequinoktialstürme von eeeeä99 Hettigtett sein werden. —— Seit dem Beginne der Parlamentsferien beschäftigt man sich vielfach mit dem Thema der L“ des Unterrichts. Gestern sprachen Lord Hartington und Goschen in Nottingham über höhere Bildung anläßlich eines Vorschlages, akademische Lehrkurse in dieser Stadt zu errichten ein Plan, welcher gegenwärtig in mehreren größeren Städten ins Auge gefaßt wird. Am bedeutendsten aber ist die Rede, welche Croß, der Minister des Innern, zu Orrell, in der Nähe von Wigan, bei Eröffnung eines Bazars zum Zwecke eines Schulbaues in diesem Bezirke hielt. Der Minister sprach näm lich unumwunden aus, daß der Schulunterricht auch bei der ländlichen Bevölkerung ein allgemeiner und Alle umfassender werden müsse, und daß es Sache des Staates sei, einzugreifen, wenn dieses Ziel auf anderem Wege nicht erreicht werden könne. Es ist dies ein Zeichen mehr, daß die Schulzwangsfrage sich allmählich über die Sphäre der Parteifragen erhebt und bald Konservative wie Liberale darüber einig sein werden, daß eine allgemeine Volksbildung eben nur auf dem Wege des allge⸗ meinen Schulzwanges erzielt werden könne.

Frankreich. Paris, 22. September. Marschall Mac Mahon fährt fort, den Truppenübungen beizuwohnen. Im Uebrigen deutet Alles darauf hin, daß das Wahlgesetz den großen Streitpunkt des kommenden Semesters n wird, und daß sämmtliche Parteien ihre Vorbereitungen gerade auf diesen einen Punkt richten. Die Siegeshoffnungen sind auf konservativer Seite größer, als bei den Liberalen.

24. September. (W. T. B.) Die heutigen Abendbläter sprechen sich allesammt gegen die jüngsten Auslassungen Emil de Girardins und Victor Hugo’s in Betreff einer Annektirung Belgiens aus. Der „Frangais“ insbesondere konstatirt, daß Niemand in Frankreich diese Phantasien der beiden Schriftsteller ernst genommen habe.

8188. September. (W. T. B.) Den Blättern ist ein of⸗ fiziöses Communiqué zugegangen, in welchem es heißt: „Die Erregung, welche einige belgische Blätter anläßlich gewisser hiesiger Publikationen über eine Annexion von Belgien be⸗ kunden, hat hier großes Erstaunen hervorzerufen, denn die öffent⸗ liche Meinung Frankreichs denkt an nichts weniger als an Annexion von Belgien; jene Publikationen sind Phantasien von wesentlich persönlichem Charakter.“ Der diesseitige Botschafter bei der deutschen Reichsregierung, Vicomte de Gontaut⸗ Biron, wird sich am Donnerstag nach Berlin begeben.

Marseille, 24. September. (W. T. B.) In dem Pro⸗ zeß des Comité central ist heute das Urtheil gefällt worden. In demselben wird ausgeführt, daß die permanente Vereinigung der Gesellschaft ungesetzlich sei, zugleich wird aber der langen seitens der Verwaltung geübten Toleranz Rechnung getragen. Mehrere Angeklagte wurden zu verschiedenen Strafen verurtheilt, welche zwischen 4 Monaten Gefängniß und 100 Fres. Geldstrafe und 15 Tagen Gefängniß und 50 Fres. Geldstrafe variiren. Sechs Angeklagte nurden nur zu einer Geldstrafe von 50 Fres., nicht auch zu Gefängnißhaft verurtheilt; 5 Angeklagte wurden freigesprochen.

1 Spanien. Madrid, 25. September. (W. T. B.) Wie die „Politica“ mittheilt, hat ein englisches Kanonen boot, welches in Gibraltar stationirt ist, eine Barke, die mit Contrebande, Tabak und anderen Artikeln befrachtet war, den spanischen Douaniers entrissen; ein Douanier wurde durch einen Flintenschuß getödtet und sind die Barke und die Douaniers nach Gibraltar gebracht worden, wo die Letzteren wieder in Freiheit gesetzt wurden. Die zuständige spanische Be⸗ hörde Hat mit Entschiedenheit dagegen protestirt und wird auch die diesseinge Regierung lebhafte Reklamationen gegen den von öu Schiffe geübten Gewaltmißbrauch in London erheben.

Aus Rom meldet unterm 25. Septem 8 Der Nuntius in Madrid, Simeo Stefani“ erfährt, an die Kurie telegrapeirt, daß das spanische Ministerium verspreche, alles Mögliche thun, um d Uebereinstimmung mit dem Vatikan nicht pa gören au lasse sich das Ministerium Zeit, um die Frage, betreffe. à das von dem Nuntius an das spanische Episkopat erlassene Rund⸗- schreiben in weitere Erwägung zu ziehen. Ein näherer Bericht Simeoni's hierüber wird demnächst im Vatikan erwartet. Die spanische Regierung soll ferner erklärt haben, daß sie an Stelle ihres bisherigen Gesandten bei der Kurie, Benavides, sofort einen neuen Vertreter entsenden werde⸗

Italien. Rom, 20. September. Heute vor fünf Ja ren zogen die italienischen Truppen durch die Bresche an Porta Pia in die Stadt Rom ein. Kanonenschläge, Flinten⸗ und Pistolenschüsse erweckten auch heute Morgen die römische Bevölkerung aus dem Schlafe, alle Häuser, wo Patrioten woh⸗ nen, waren mit Flaggen geschmückt. Der Bürgermeister vertheilte auf dem Kapitolium Civilverdienst⸗Medaillen und der Mi⸗ nister für Handel, Gewerbe und Ackerbau die von der Wiener Ausstellung herrührenden Prämien. Abends ward die Stadt illuminirt und auf den Hauptplätzen Musik gemacht.

Türkei. Wiener Blätter zweiten und dritten Range bringen, wie „W. T. B.“ von dort unterm 24. September Abend berichtet, zahlreiche und unbegründete Nachrichten über angeblich Vorgänge in den aufständischen türkischen Provin⸗ zen, sowie über die Haltung der Großmächte anläßlich derselben, deren fortgesetzte Dementirung überflüssig erscheinen könnte, da dieselben ohnehin keinen Glauben finden. In erster Linie steht

dabei die Meldung der „Tagespresse“ über eine angeblich von der russischen Regierung an die öͤsterreichische gerichtete Note, in welcher