1875 / 227 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 Sep 1875 18:00:01 GMT) scan diff

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ähnliche Organisation zu geben, wie dem Verein für Erdkunde oder dem Verein für Gewerbefleiß ꝛc., deren ⸗Mitglieder sich 8 bis 10 Mal im Jahr, d. h. monatlich (mit Ausnahme von 2 bis 4 Sommer⸗ monaten) versammeln.

Die Gründe, welche schon 1869 gebieterisch die Bildung eines statistischen Vereins forderten, sind jetzt in noch verstärktem Maße vorhanden. Weil die innere Statistik sich auf die umfangreichste Mitwirkung der Bevölkerung bei allen großen statistischen Aufnahmen stützt, so muß und soll es eine Hauptanfgabe des Vereins sein, die Staats⸗ und Gemeindebehörden bei allen größeren statistischen Auf⸗ nahmen, namentlich bei den Volkszählungen, bei den Gebäude⸗ und Viehzählungen, bei den landwirthschaftlichen Aufnahmen, bei den Gewerbezählungen sowie bei statistischen Untersuchungen (sogenann⸗ ten Enqueten) über einzelne Zeitfragen ꝛce. mit Rath und That zu unterstützen. Nun ist aber noch im Jahre 1875 eine allgemeine deutsche Volks⸗ und Gewerbezählung auszuführen; für 1877 steht eine bereits vom Bundesrath beschlossene deutsche Ackerbau⸗Statistik be⸗ vor, und die Reichsforst⸗ sowie die Reichs⸗Medizinalstatistik sind leichfals im Anzuge. Von diesen Aufgaben entfällt auf Preußen mmer der erheblichste, seiner Größe angemessene Theil. Es findet also jetzt ein statistischer Verein in Preußen ein überaus großes Ar⸗ beitsfeld. Aber auch andere, nicht minder wichtige, selbständig zu lösende Aufgaben harren seiner. Die Konsumtionsstatistik, aufgebaut aus Einzelbeobachtungen in den verschiedensten Schichten der Gesell⸗ schaft, läßt sich nur mittels eines Vereins herstellen. Und da eine solche Statistik die werthvollste Grundlage für die Handelsbilanz ist, so heißt das mit anderen Worten: eine zuverlässige Handelsbilanz ist lediglich viff Mithülfe eines strebsamen und tüchtigen statistischen Vereins zu erzielen.

Angesichts dieser Verhältnisse soll denn auch mit der Bildung eines statistischen Vereins für Preußen in allernächster Zeit vorgegan⸗ gen werden. Die gedeihliche Entwickelung desselben darf um so mehr gehofft werden, als sich die amtliche Statistik zu ihm zwerfellos aufs Freundlichste stellen wird, und das Königliche statistische Bureau Willens ist, ihm einen beliebigen Theil des Raumes seiner bereits weit verbreiteten Zeitschrift als Publikationsorgan zur Verfügung zu stellen, namentlich aber auch jedem Vereinsmitgliede für seinen jähr⸗ lichen Beitrag von 10 bis 12 diese Zeitschrift, die im Buchhandel allein schon 10 kostet, zu verabfolgen. Aehnlichem Verfahren verdanken bekanntlich die oben genannten Vereine, nicht minder aber auch die vor einigen Jahren errichtete „Deutsche chemische Ge⸗ sellschaft“ ihren raschen Aufschwung und ihre erfolgreiche Thatigkeit. Ist der in Berlin zu organisirende statistische Verein für Preußen hinlänglich erstarkt, erfreut er sich vieler auswärtiger Mitglieder, dann

ist es noch immer Zeit, ihn zu einem preußischen, ja sogar zu einem deutschen statistischen Vereinsnetz zu erweitern. Es würde der Sache nur dienlich sein, wenn die Presse sich dieses Gegenstandes annehmen und durch weiteste Verbreitung des angeregten Gedankens dazu bei⸗ tragen wollte, daß der statistische Verein noch im Laufe des Oktober ins Leben treten und schon bei der am 1. Dezember d. J. bevor stehenden Volks⸗ und Gewerbezählung ersprießliche Dienste leisten könnte. 111““

Enquete über die Verhältnisse der gewerblichen

Arbeiter in Berlin.

Deer Bericht des Stadtraths Dr. Stort betreffend die Enquete über die Verhältnisse der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Berlin, welcher in der letzten Sitzung der Stadtverordnetenve sammlung zur Vertheilung gelangte, lenkt den Blick in vorderster Reihe auf die bemerkenswerthe Erscheinung hin, daß die Einmüthigkeit aller In⸗ teressenten in der Ueberzengung, für die Regelung des Lehrlings⸗ wesens müsse etwas Durchgreifendes geschehen, wenn das Handwerk nicht noch weiter seinem Verfall entgegenführt werden soll, höchstens noch von der Einmüthigkeit in der Verurtheilung der gegenwärtigen Arbeitsverhältnisse überhaupt übertroffen werde. Der Bericht empfiehlt die Abfassung schriftlicher Lehrkontrakte, welche nach überstandener Probezeit des Lehrlings zwar keine Kün⸗ digung von irgend einer Seite zulassen, dagegen aber die Verpflich⸗ tungen festsetzen, welche im Falle der mit oder ohne Verschulden des einen oder anderen Theiles stattfindenden vorzeitigen Auflösung des Verhältnisses eintreten. Der Aufhebung des §. 122 der Gewerbe⸗ ordnung, welcher in der Praxis zu einer Brücke für kontraktbrüchige Lehrlinge geworden, redet der Bericht das Wort. Die Arbeitszeit der Lehrlinge wird als eine angemessene bezeichnet, doch wird gerügt, daß von manchen Meistern und Gesellen eine Heranziehung zu dienst⸗ lichen, nicht handwerksmäßigen Verrichtungen in einem Maße stattfindet, welches der gewerblichen Ausbildung des Lehrlings chadet. Ein gesetzliches Verbot werde hier kaum etwas helfen, weil es kaum durchführbar sei; der gegenwärtige Mangel an Lehr⸗ lingen werde diesem Uebelstande von selber ein Ziel setzen. Als den Kern der ganzen Untersuchung bezeichnet der Bericht die Frage über die Verwendung der arbeitsfreien Zeit der Lehrlinge zum Zwecke ihrer geistigen Fortbildung, sowie über die Stellung der Arbeitgeber zu dieser hochwichtigen Angelegenheit, denn nur von hier aus könne die innere Heilung beginnen. Schwierigkeiren und Hindernisse wurden dem Besuche der Fortbildungsanstalten Seitens der Arbeitgeber zwar nicht in den Weg gelegt; formulirt man aber die Frage positiv so: welche Mitwirkung und Unterstützung der Besuch der Fortbildungs⸗ anstalten findet, so ergebe sich, daß das Opfer von zwei bis vier Arbeits⸗ stunden wöchentlich vielseitig als eine übergroße Zumuthung aufgefaßt wird. Aber die vorzügliche Einrichtung der städtischen Fortbildunge⸗ Anstalten, sowie die von verschiedenen Gewerken errichteten Fachschulen, von welchen besonders die Lehrlingsschule des Bundes der hiesigen Baugeweiksmeister lobend erwähnt wird, geben den hoffnungsreichen Beweis, daß nach Ueberwindung der Schwierigkeiten der ersten An⸗ fänge und Einrichtungen nicht nur Maßregeln zur Beseitigung etwaiger Erschwerung des Besuchs der Fortbildungsanstalten, sondern auch Vorschriften zur Unterstützung und Förderung desselben zur segens⸗ reichen Wirksamkeit gelangen können und einen vorbereiteten Boden finden werden. Freilich werden für den Fortbildungsunterricht außer den Sonntagen noch zwei Abende in der Woche mit je zwei Stun⸗ den Abkürzung der Arbeitszeit in Anspruch genommen werden müssen, wenn nicht einestheils der zu lange Zwischenraum einer ganzen Woche, andererseits die Ermüdung durch die Arbeit ohne zwischenliegende Erholungszeit den Erfolg des Unterrichts wesentlich beeinträchtigen soll. Das Handwerk könne vor seinem all⸗ mählichen Verfall nur dann bewahrt bleiben und wieder zu Ehren und Ansehen gelangen, wenn es, statt der Fabrikation nachzueifern, sich zum Kunstgewerbe, selbstverständlich in verschiedenen Abstufungen, erhebt, und zu diesem Behufe müsse im Handwerkslehrlingsverhält⸗ nisse gerade die Seite der „Lehre“ nachdrücklich betont und gepflegt, der Sinn für Bilden und Gestaltung, die Freude und Lust am Schaffen eines Ganzen geweckt und genährt werden. Als das wirksamste Mittel zur Vorbeugung des eigenmächtigen Austrittes aus dem Lehrverhältniß Seitens des Lehrlings empfiehlt der Bericht die Beseitigung der Versuchung des Lehrlings durch die Gewißheit, bei keinem anderen Meister angenommen zu werden. Dies werde sich aber mit Erfolg nur erreichen lassen durch einen Verband der Mei⸗ ster, in welchem sich die Mitglieder selbst gegenseitig bei Strafe ver⸗ pflichten, keinen kontraktbrüchigen Lehrling bei sich aufzunehmen. Ohne solche Mitwirkung der Handwerksmeister selbst würden gesetz⸗ liche Vorschriften in der Regel wirkungslos bleiben. 1 Entsprechend der weittragenden Bedeutung, welche der Bericht der Regelung des Lehrlingswesens beilegt, behandelt derselbe die bei⸗ den folgenden Abschnitte, die Verhältnisse der Gesellen und der Fabrikarbeiter, kürzer. Bezüglich der Gesellenverhältnisse wird konstatirt, daß sich sowohl bei den Meistern wie bei den Gesel⸗ len eine größere Neigung zur vollständigen Aufhebung der gesetzmäßi⸗ en Kündigungsfrist zeigt, weil bei der heutigen Spannung zwischen Irbeitgebern und Arbeitnehmern die Zeit zwischen Kündigung und Lösung des Arbeitsverhältnisses gewöhnlich eine höchst unerquickliche ist. Abgangszeugnisse verlangen in der Regel nur diejenigen Gesellen, welche eine solche bessere Arbeitsstelle suchen, wo Zeugnisse verlangt

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werden; die Meister stimmen dagegen für die Einführung von Ent⸗ lassungsscheinen, um eine Kontrole der kontroktbrüchigen Gesellen zu haben. Die den Ortsvereinen angehörigen Vernommenen knüpfen an diese Fragen den Wunsch der Errichtung von Schiedsgerichten und Einigungsämtern für gewerbliche Streitigkeiten. Schließlich beaut⸗ wortet dieser Theil des Berichts die Frage des Kontraktbruches dahin, daß alle Versuche, dem eigenmächtigen Austritt von Gesellen durch kontraktliche Regelung des Arbeitsverbältnisses vorzubeugen, so lange als vergebliche erscheinen, als kein Mittel vorhanden ist, die Verletzung des Vertrages dem freizügigen und unbemittelten Gesellen gegenüber mit nur annähernd so sicherer Wirksamkeit als dem seß⸗ haften Meister gegenüber zu verfolgen. Es sei zu erwarten, daß moralische Uebelstände, zu deren Beseitigung, wenn sie einmal vor⸗ handen, gesetzliche und polizeiliche Vorschriften kaum ausreichen dürften, verschwinden, wenn ein Gesellenstamm aus solchen Lehr⸗ lingen hervorgegangen sein wird, welchen die Wohlthat des erweiterten Schulzwanges zu Theil geworden.

Die Verhältnisse der Fabrikarbeiter anlangend, betont der Be⸗ richt, daß in allen größeren Fabriken aus leicht faßlichen, näher auf⸗ gezählten Gründen die Kündigungsfrist ausgeschlossen, ein Kontrakt⸗ bruch also nur in dem Falle möglich ist, wo ein Arbeiter die Ausführung einer bestimmten Arbeit vertragsmäßig über⸗ nommen hat und vor Erfüllung seiner Verpflichtung eigen⸗ mächtig wegbleibt. Der Schaden des Arbeitsgebers könne unter Umständen ein erheblicher sein, allein auch hier sei die Inanspruchnahme des nächsten Arbeitgebers auch wieder nur möglich durch die obligatorische Einführung von Ent⸗ lassungsscheinen, eine Maßregel, welche, abgesehen von dem Widerstande der Arbeitnehmer, auch für die meisten Arbeitgeber in Zeiten starken Bedürfnisses recht lästig werden könne. Die Auf⸗ stellung der Fabrikordnungen müsse den Arbeitgebern überlassen wer⸗ den, weil eine Theilung der Verantwortlichkeit zwischen Staat und Arbeitgeber, wie solche durch Einmischung der Spezialgesetzgebung eintreten würde, die uothwendige Autorität theilen und schwächen müͤßte. Im Koalitionsrecht der Arbeiter, welchem in solchem Falle die natürliche Koalition aller Vernünftigen beitreten wuüͤrde, sei eine wirksame Abwehr⸗ und Schutzwaffe gegen den Erlaß von Fabrik⸗Ord⸗ nungen gegeben, welche auf Uebervortheilung des Arbeiters abzielen.

„Der umfangreiche Bericht resumirt sich schließlich in folgenden Sätzen: „Wenn auch die überwiegende Mehrzahl sowohl derjenigen, welche die Regelung wirthschaftlicher und gewerblicher Verhältnisse durch direkte Einmischung auf dem Wege der Gesetzgebung für wünschenswertb, als auch derjenigen, welche sie für einen Fehler hal⸗ ten, in der Ansicht übereinstimmt, daß die Durchführung solcher ge⸗ setzlichen Vorschriften in der Praxis nicht zu hoffen ist, so stellen sich doch zwei feste Punkte dar, an welche sich eine segensreiche obrig⸗ keitliche Thätigkeit anknüpfen läßt: einmal die obligatorische Fortbildungsanstalt resp. die Erweiterung des gesetzlichen Schul⸗ zwanges, und sodann die Oberaufsicht des neu zu gestal⸗ tenden, vielleicht mehr zu centralistrenden Hülfskassenwesens. Hierin wird die eingreifende Hand des Staates gern von Vielen mit Dankbarkeit und freudiger Hoffnung erfaßt werden. Die Unter⸗ stützung, welche die Behörden durch ihre starke Hand hier gewähren, kann an Bedingungen geknüpft werden, durch welche Bestand, Ge⸗ deihen und Wirksamkeit solcher Anstalten gesichert werden. Bei einer entsprechenden Organisation der gewerblichen Schul⸗ und Hülfskassen⸗ verhältnisse würde sich Material und Unterlage auch für Ordnung noch anderer Verhältnisse nebenbei von selbft ergeben, z. B. amtlich geführte Lehrlingsrollen und Verzeichnisse der Gesellen und Arbeiter in ihrer Eigenschaft als Mitglieder der Hülfskassen, ein Material, welches für Steuerzwecke behufs gerechter Bemessung der Steuer und für statistische Zwecke über Arbeitsrerhältnisse von nicht zu unter⸗ schätzendem Werthe sein würde.“

Am Freitag fand unter dem Vorsitz des Stadtverordneten⸗Vor⸗ stehers Dr. Straßmann die zweite Sitzung der sogenannten Decen⸗ tralisations⸗Kommission der Stadtverordneten⸗Versammlung statt. Referent war Stadtverordneter Eugen Richter, dessen Entwurf zu einem Kommunalbeschluß, betreffend die Errichtung von gemischten Verwaltungs⸗Abtheilungen, zur Berathung stand. Die Kommissare des Magistrats, Stadträthe Streckfuß und Eberty, theilten der Kom⸗ mission mit, daß der Manistrat sich für die Berathung des Ent⸗ wurfs, der im prinzipiellen Gegensatz zur Magistrats⸗Vorlage über die Decentralisatiou stehe, nicht erklären könne. Der Entwurf wolle noch mehr centralistren, sei außerdem aber auch nicht ausführbar und greife, indem er eine Art Geschäftsordnung des Magistrats und seiner De⸗ putationen herzustellen suche, in die Befugnisse des Magistrats ein. In Folge dieser Erklärung zog Stadtverordneter Eugen Richter seinen Entwurf zurück und beantragte zugleich sofortige Verwerfung der Magistrats⸗Vorlage. Die Kommission nahm indessen diesen letzteren Vorschlag nicht an, sondern beschloß nur zu erklären, daß sie außer Stande sei, die dem Zweck der Decentralisation entsprechende Reorga⸗ nisation der großen städtischen Verwaltungs⸗Deputation vorzuschlagen. Die zweite Berathung der Decentrations⸗Vorlage wird nunmehr im Plenum der Stadtverordnetenversammlung stattfinden.

Im Laufe dieser Woche wird hier das neu erbaute größte Hotel in Berlin „der Kaiserhof“ am Zietenplatz, eröffnet werden. Der Prachtbau ist nach Anlage und Ausführung das Werk der Architek⸗ ten von der Hude und Hennicke. Das Hotel umfaßt in 4 Stock⸗ werken 260 Fremdenzimmer. Die Verbindung der einzelnen Etagen bewerkstelligt ein durch Wasserkraft bewegter Personenaufzug neben den weiten und bequemen Treppen. Daß das Hotel unter Benutzung aller nur denkbaren Bequemlichkeiten eingerichtet ist, ist selbstver⸗ ständlch. Im Erdgeschoß befinden sich eine Reihe von glänzend ein⸗ gerichteten Repräsentationsräumen, ein Vorsaal mit den Wappen der deutschen Staaten und den Bildern mehrerer Deutscher Kaiser ge⸗ schmückt, ferner ein Lese⸗, Schreib⸗ und Damen⸗Salon, Konversations⸗ und Rauch⸗Salons, sowie ein geräumiger Frühstückssaal. Die sämmt⸗ . 8 Wirthschaftsräume sind im Kellergeschosse unter⸗ gebracht.

Gestern Nachmittag 3 Uhr erschienen Se. Majestät der Kaiser und König in dem „Kaiserhof“, begleitet von dem Prinzen Carl, dem Minister des Innern Grafen zu Eulenburg, den Flügel⸗Adjutanten Oberst Fürst Radziwill, und Major v. Lindequist und dem Polizei⸗Präsidenten v. Madai. Unter Leitung des Vorstandes des Hotels, Hrn. Traut, nahmen Se. Majestät sämmtliche Räume des großartigen Gebäudes in Augenschein und sprachen wiederholt Allerhöchstihre Zufriedenheit über die eleganten und zweckmäßigen Einrichtungen aus.

Charlottenburg, 26. September. Heute, am Vorabend der glorreichen Kapitulation von Straßburg, wurde auf Anregung des hiesigen Vereins ehemaliger Waffengefährten unter entsprechender Feierlichkeit auf dem Luisenplatze vor dem Königlichen Schlosse eine Friedenseiche zum Andenken an die Ereignisse der Jahre 1870 und 1871. gepflanzt und eingesegnet. Die eingeladenen Militärvereine der Provinz Brandenburg versammelten sich in der Uhligschen Brauerei, von wo sich gegen 12 Uhr Mittags der Festzug entwickelte, der etwa 2000 Theil⸗ nehmer, 26 zum Theil sehr kostbare Fahnen und 8 Musikchöre zählte. Der Berliner Verein uniformirter Veteranen mit seiner Musik eröff nete den Zug; außer den Charlottenburger Krieger⸗ und Handwerker⸗ vereinen machten sich in demselben vornehmlich bemerkbar der Berliner Verein ehemaliger Kampfgenossen, die Kriegervereine von Schöneberg, Seelow, Sonnenwalde, Friedrichshagen, Köpenick, Kalkberge, Rüders⸗ dorf, Havelberg u. s. w. Von dem Sammelorte bewegte sich der Zug bis zum Hippodrom, von dort zurück die Berlinerstraße bis zur Rofinenstraße, über den Lützow hin, wo vor dem mit Blumen geschmückten neuen Kriegerdenkmal die Fahnen salutirten, durch die Kirchhofstraße zurück in die Berlinerstraße und nach dem Luisenplatz. Auf der ganzen langen Strecke zeichneten Flaggen und Blumengewinde den Weg zwischen den auf beiden Straßenseiten angestauten Menschen⸗ massen. Auf dem Luisenplatze hatten sich inzwischen die Ehrengäste unter Vorantritt des Bürgermeisters Bullrich und des Polizei⸗ direktors v. Drygalski versammelt. Nachdem die Vereine Auf⸗

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stellung genommen, stimmte ein Sängerchor die Mücke 'sche Komposition „Gott grüße Dich“ und darauf begrüßte der Vorsteher des hiesigen Vereins ehemaliger Waffengefährten die Festtheilnehmer mit warm empfundenen Worten, die mit einem Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König schlossen. „Präsentirt das Gewehr!“ ertönte das Kommandvo bei den bewaffneten Vereinen die Musik blies Tusch und weithin hallte das Hurrah der versam⸗ melten Tausende. Während die Eiche, ein junger, schlanker, kräf⸗ tiger Baum, eingepflanzt wurde, intonirten die Sänger das Lied „Das ist der Tag des Herrn“, und dann hielt Hr. Oberprediger Müller die Weiherede. Wie kürzlich am Sedantage, wollen wir auch heute ein lebendiges, bleibendes Zeugniß aufrichten der jüngsten großen Zeit. Im Sinnbild dieser Friedenseiche geloben wir in der Sprache unserer Urahnen, daß wir nicht blos Gelübde thun, sondern auch Pflichten erfüllen wollen, und wie sie gedacht, soll sie auch unserer Gemeinde das Sinnbild echter Friedensliebe sein. Auf Königlichem Platze wird dieser junge, hoffnungsvolle Baum gepflanzt, Angesichts des Königlichen Schlosses, in welchem unsere Hohenzollern viele Freuden genossen, aber auch viele Stunden der Trübsal erlebten, wo an ihnen das Wort zur Wahrheit wurde: durch Sturm zum Stern, durch Kreuz zur Krone, durch Dienst zum Diadem. Diese Friedenseiche soll so auch ein neues festes Band knüpfen zwischen Kaiser und Volk und wie sie ihre Zweige unablässig dem Lichte entgegenstreckt, so wollen wir uns strecken nach dem Lichte des Christenthums, welches unser deutsches Volk zu der rechten Höhe gehoben. Mit dem Gesange des Liedes: „Das treue deutsche Herz“ schloß die Feier, wonächst die Vereine einen Umzug um die Eiche hielten, an deren Fuß ein Denkstein mit der Marmorinschrift steht: „Mit Allerhöchster Genehmigung unsers Aller⸗ gnädigsten Kaisers Wilhelm I. wurde diese Eiche zum Andenken an die glorreichen Jahre 1870 und 1871 von dem Verein ehemaliger Waffengefährten am heutigen Tage gepflanzt. Charlottenburg, den 26. September 1875.“ Ein Festmahl in den Räumen der „Flora’ hielt Gäste und Gastgeber noch bis zur Abendstunde zusammen.

Zwischen Blackburn, dem enalischen Schachspieler, der stets mit verbundenen Augen zu spielen pflegt, und Steinitz, der in dem Wiener internationalen Tournier 1873 den ersten Preis davontrug, ist eine Schachpartie verabredet worden, die zum Beginne dieses Winters in London gespielt werden soll.

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Theater.

Das Residenztheater hat seit Freitag mit Unterbrechung durch eine Wohlthätigkeitsvorstellung Cumberlands „Juden“ zur Aufführung gebracht, dem ein zweiaktiges Lustspiel „Gleich und Gleich“ von Hartmann folgte. In dem ersteren Stück waren die beiden Hauptrollen des Schewa und des Hirsch den Herren Keppler und Pander anvertraut. Hr. Keppler, dessen vielseitiges Talent wir schon oft anerkannt haben, wußte auch als „Jude“ der gefühlstiefen Innigkeit in allen Fällen völlig gerecht zu werden, während Hr. Pan⸗ der wie schon nach seinem Hirsch in „Heinrich Heine“ zu er⸗ warten war eine jüdisch derb⸗realistische Komik meisterhaft zur Anschauung zu bringen verstand. Das Ensemble war wieder, wie ge⸗ wöhnlich im Residenztheater, ein vorzügliches. Das Lusftspiel „Gleich und Gleich“ gewährt, ohne gerade durch originelle Er⸗ findung zu glänzen, in einer Reihe lebendiger und heiterer Scenen einen recht freundlichen und befriedigenden Abschluß des Abends. Wir unterlassen nicht des besonders feinen Spiels des Hrn. Beckmann und des Frl. Ramm lobend zu gedenken.

Die am Sonnabend im Krollschen Theater statt⸗ findende erste Aufführung der neuen Rosen⸗Jacobsonschen Posse: „Der Faselhans“ findet zum Benefiz des Komikers Hrn. Eduard Weiß statt, und sind außer demselben die Damen Mejo, Stolle, Hagedorn und die Herren Heder, Carl Weiß, Hauptmann und Bäckers in den Hauptrollen beschäftigt.

Im Woltersdorff⸗Theater kommt „Bruder Lieder⸗ lich“ erst am Donnerstag in der neuen Bearbeitung zur Aufführung. Außer den zeitgemäßen Illustrationen, die der Verfasser in Text und Couplets lieferte, hat Direktor Thomas, der die Rolle des „Stolle“ spielt, zur Ausstattung des Stückes durch eine neue Schneelandschaft (die Rousseau-⸗Insel im Thiergarten), von Herrn Dekorations maler Schaub gemalt, beigetragen. Inzwischen bewähren „die Bummler von Berlin“ ihre Zugkraft nach wie vor und wurden am Sonntag vor einem ausverkauften Hause zur Aufführung gebracht.

Die Direktion des Nationaltheaters, darauf be⸗ dacht, dem Publikum Interessantes zu bieten, hat den in Berlin bekannten italienischen Tragöden, Signore Gastano Campo für ein kurzes Gastspiel gewonnen. Signore Campo, der aus seinen früheren Lebensperioden, als Violinvirtuose sowie als Sprachlehrer zahlreiche Freunde und Verehrer speziell in den höheren Kreisen Berlins besitzt, widmete sich vor zwei Jahren der dramatischen Laufbahn. Seitdem hat Sign. Campo in seinem Vaterlande Italien mit Eifer seinem neuen Beruf obgelegen und hat es nach zahlreichen uns vorliegenden Berichten zu einer bedeu⸗ tenden Höhe der tragischen Kunst gebracht. Am Dienstag, 28. Sep⸗ tember, wird sich Sign. Campo als Othello, eine seiner besten und in ihrer Eigenart interessanten Leistungen, dem Berliner Publikum vorführen.

Gestern Abend traf hier eine Lappenfamilie mit einer zahlreichen Rennthierheerde, nebst Hausrath, Zelten, Hunden u. s. w. ein und schlug ihr Lager in dem geräumigen Garten der „Unions⸗ Brauerei“ (Hasenhaide) auf. Durch Vermittelung des bekannten Thierhändlers C. Hagenbeck in Hamburg ist diese besichtigenswerthe ethnographische Spezialität zur Reise nach Berlin bewogen worden.

Singegangene literarische Neuigkeiten.

Die Vormundschaftsordnung vom 5. Juli 1875 nebst den Gesetzen vom 18. April 1855, 24. Juni 1875, 21. Juli 1875, 12. Juli 1875 und 19. Juli 1875. Für den praktischen Gebrauch erläutert u. s. w. von D. A. Zimmermann. Berlin 1876. Verlag von Eugen Grosser.

Beiheft zum Militär⸗Wochenblatt, herausgegeben von v. Witzleben, Gen.⸗Lieut. z. D. 1875. Achtes und neuntes Heft. Inhalt: Die großen Uebungen in Oesterreich⸗Ungarn im Jahre 1874 v. A. v. S. (Mit 3 Plänen.) Berlin 1875. E. S. Mittler & Sohn. 1

Philosophische Monatshefte. Unter Mitwirkung von Dr. F. Ascherson (Berlin) und Prof. Dr. J. Bergmann (Marburg), herausgegeben und redigirt von Prof. Dr. E. Bratuschek (Gießen) XI. Bd. VIII. Heft. Leipzig. Verlag von Erich Koschny (L. Hei⸗ manns Verlag). 1875.

Zeitschrift des Harzvereins für Geschichte und Alterthumskunde. Herausgegeben im Namen des Vereins von dessen erstem Schriftführer Dr. Ed. Jacobs, Gräfl. Stolb.⸗Wern. Archivar und Bibliothekar. Achter Jahrgang 1875. Erstes und zweites Heft. Wernigerode, Selbstverlag des Vereins. In Kom⸗ mission bei H. C. Huch in QOuedlinburg. 1875.

Mittheilungen des Vereins zur Wahrung der ge⸗ meinsamen wirthschaftlichen Interessen in Rheinland und Westfalen. Nr. 7 u. 8. Juli und August 1875. Heraus⸗ gegeben vom Vereinsvorstande. Düsseldorf.

Zur Versicherungs⸗Gesetzgebung. Denkschrift von Gerkrath, General⸗Direktor der Lebensversicherungs⸗Aktien⸗Gesell⸗ schaft „Nordstern“. Berlin.

Redacteur: F. Prehm. Verlag der Expedition (Kessel). Druck W. Elsner. Ddrei Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilagea, außer em ein Fahrplaun der Königlichen Ostbahn. 8

Berlin:

zum Deut

Nℳh 222.

PeaeHannxias,

R 1* Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß.

Etaats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt anr die Inseraten⸗Expedition des Neutschen Reichs⸗Auzeigers und Königlich Areußischen Ktants-Auzeigers:

Berlin, S. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

24—

Berlin, Dienstag, den 28. September

Oeffentlicher Anzeiger.

-Sachen.

1. Steckbriefe und Untersuch orladungen

2. Subhastatienen, Aufgebete, u. derg! . Verkäufe, Verpachtungen, Submissienen etc. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Staats⸗Anzeiger.

1875.

X ml Inserate nehmen an: die autorifirte Annoncen⸗Expeditioꝛ von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau Chemmitz, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗ burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten,

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Gresshandel.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen.

3. Theater-Anzeigen. In der Börsen- 9. Familien-Nachrichten. beilage.

sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureans. 44

mit der Aufschrift: „Submissions⸗Offerte 72 den

Die Bedingungen, unter welchen die Uebertragung

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief. Gegen den Knutscher Alexander Liebsch ist die gerichtliche Haft wegen Diebstahls in den Akten L. 362 de 1875 Komm. II. beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den ꝛc. Liebsch im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 24. September 1875. Königliches Steh eract⸗ Abtheilung für Unter⸗ suchungssachen. ommission II. für Vorunter⸗ suchungen. Beschreibung: Alter: circa 27 Jahre, Geburtsort: Kowno in Rußland, Größe: 5 Fuß 5 Zoll 4 Strich, Gesicht: hager, Gestalt: schlank, Sprache: gebrochen deutsch.

Steckbrief. Gegen die Ehefrau Jeanette von Boeckmann, geborne Glaewecke, zuletzt in Hoch redlau in Westpreußen wohnhaft, ist die gerichtliche Haft wegen Theilnahme an Erpressungen beschlossen worden. Ich ersuche, dieselbe im Betretungsfalle zu verhaften, und mich von der Verhaftung zu benachrichtigen. Frankfurt a. M., den 25. September 1875. Der Staatsanwalt, i. V. Dr. Jordan.

Verkäufe, Verpachtungen, 6 Submissionen ꝛc.

7426] 1 Am 29. September cr., Vormittags 10 Uhr, sollen auf unserem Packhofe nachstehend aufgeführte Gegenstände gegen gleich baare Bezahlung öffentlich meistbietend verkauft werden: 1 1 Ballen Thee br. 50 Pfund, 1 Kiste chemisches Fabrikat br. 15 Pfund, 1 Kiste Rumessenz br. 37 Pfund, 1 Kiste grobe Eisenwaare (Geldkasten) br. 343 Pfund, 1 Korb und 1 Kiste Champasner⸗ wein br. 221 Pfund resp. 284 Pfund, 1 Kiste Neusilberwaaren br. 60 Pfund, 1 leerer Leder⸗ koffer, 2 Colli feine Holzwaare 115 (Rouletspiel), 1 Kiste Buchbinderarbeit, 10 Pfund und 1 Ballen ungebleichte Leinwand 76 Pfund. Berlin, den 20. September 1875. Königliches Haupt⸗Steuer⸗Amt für ausl. ö“

7588] 1 Bei dem unterzeichneten Artillerie⸗Depot gelangen 5995 Kilo neues Schmiedeeisen in Stäben ver⸗ schiedener Dimensionen, 14,428 Kilo altes Schmiedeeisen in alten Be⸗ schlägen ꝛc., 8 ca. 65,891 Kilo Gußeisen in Eisen⸗Munition resp. zersprungener Eisenmuniton incl. 2 guß⸗ eiserner Mörser 8 im Wege der öffentlichen Submission am Mittwoch, den 20. Oktober cr., Vormittags 10 Ühr, zum Verkauf.

Offerten sind zu diesem Termin mit der Aufschrift: „Submission auf Schmiede⸗ und Gußeisen“ franko hierher zu reichen.

Die Verkaufsbedingungen liegen in unserm Bureau zur Einsicht aus und werden auf Wunsch gegen Er⸗ stattung der Kopialien übersandt.

Colberg, den 24. September 1875.

Artillerie⸗Depot. Cto. 215/9.)

[7517] Bekanntmachung.

Die Erbauung eines Marine⸗, Gerichts⸗ und Arrest⸗Gebäudes hierselbst soll im Submissions⸗ wege verdungen werden.

Es ist hierzu ein Termin auf Mittwoch, den 6. Oktober er., Vormittags 11 Uhr, in unserem S anberaumt worden und sind die

erten a. auf titelweise Verdingung der Arbeiten und

Materialien, und auch

b. auf General⸗Entreprise,

.

Bau eines Marine⸗, Arrest⸗ und Gerichts⸗ hauses“ bis zu dem angesetzten Termine eben⸗ daselbst einzureichen. b Die der Submission zu Grunde liegenden Bedin⸗ gungen, Kostenanschlag und Zeichnungen können in unserer Registratur eingesehen werden. Wilhelmshaven, den 24. September 1875. Kaiserliche Marine⸗Garnison⸗Verwaltung.

[7587] Bekanntmachung.

Die Lieferung und Bearbeitung von etwa 300 Kbm. Werksteinen zu dem Neubau des Justiz⸗ Gebäudes zu Osnabrück soll im Wege der öffent⸗ lichen Submission vergeben werden, wozu Termin auf

Sonnabend, den 16. Oktober 1875, Vormittags 11 Uhr, 3 im Bau⸗Bureau am Neumarkt (ehemaliges Bezirks⸗ gefängniß, Nebengebäude) angesetzt ist.

Die Unternehmer haben ihre Gebote horfofrei und versiegelt, mit entsprechender Aufschrift versehen, bis zu dem obigen Termine bei dem Herrn Baumeister Behnes hierselbst einzureichen.

der Lieferung erfolgt, sowie Kostenanschlag und Zeich⸗ ungen können täglich in dem oben bezeichneten Ge⸗ chäftslokale eingesehen, erstere auch gegen Erstattung

der Kopialien von dort bezogen werden.

Der Landbaumeister.

17535]

[☛ Gelegenheit 1 Pianino für 150 Thlr. schnell z. v. Dorotheen⸗ straße 88 I. Ct. 1147/9)

[74800) Bekanntmachung.

Die Erbauung des Beamten⸗Wohnhauses 8 dem Terrain der Pulverfabrik bei Hanau, ver⸗ anschlagt zu 102,381 22 ₰, soll in General⸗ Entreprise an den Mindestfordernden vergeben werden. 1 Bedingungen, Pläne, Kostenanschläge liegen wäh⸗ rend der Bureaustunden im Dienstlokal der unter⸗ zeichneten Direktion zur Einsichtnahme auf. 1 Geeignete Unternehmer wollen ihre Offerten schrift⸗ lich und versiegelt, mit entsprechender Aufschrift ver⸗ sehen, bis spätestens

den 7. Oktober cr., Vormittags 10 Uhr,

im vorbezeichneten Lokale aufgeben, woselbst die Er⸗ öffnung in Anwesenheit erschienener Submittenten stattfindet.

b5JEöuö“ bei Hanau, den 23. September

Königliche Direktion der Pulverfabrik.

175091 Nassauische

Taunuslinie. Die Anlage von ca. 12,500 l. Mtr. Einfriedi⸗ gungen von lebenden Hecken, incl. der Lieferung der hierzu erforderlichen Pflänzlinge an den längs des Bahnkörpers laufenden Parallelwegen und an Einschnittsböschungen auf der Bahnstrecke Frankfurt a. M.⸗Castel und Höchst⸗Soden, soll auf dem Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. 8 Termin zur Entgegennahme von Angeboten ist bis zum 5. Oktober d. Is., Vormittags 11 ½ Uhr, gestellt, und liegen Kostenanschlag und Bedingungen für die Uebernahme auf dem Bureau des Unter⸗ zeichneten bis dahin offen.

Castel, den 25. September 1875. Der Eisenbahu⸗Bau⸗ und Betriebs⸗Inspektor.

Gutmann.

[7508] Bekanntmachung.

Die auf ca. 25,500 veranschlagte Wiederher⸗ stellung des abgebrannten s. g. langen Stalles in Neuhaus soll im Wege der öffentlichen Sub⸗ mission verdungen werden, wozu ein Submissions⸗ Termin auf Dienstag, den 5. Oktober er., Vormittags 11 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Verwaltung anbe⸗ raumt ist, woselbst Kostenanschlag und Bedingungen vorher werden können, und Offerten ab⸗ zugeben sind.

Paderborn, den 25. September 1875.

Königliche CC icolai.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

[6142] Herementedaenaßr Nachdem durch den Allerhöchsten Erlaß d. d. Ems, den 23. Juni 1875 Danziger Amtsblatt Nr. 31, S. 175 die Herabsetzung des Zins⸗ fußes der auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 19. Oktober 1870, Ges. S. pro 1871, S. 92 und vom 8. Juni 1872, Ges. S. S. 602 ausgestellten fünfprozentigen Obligationen des Kreises Ma⸗ rienburg im Betrage von 400,000 Thlr. = 1,200,000 Mark auf vier und ein halbes Prozent durch Abstempelung genehmigt worden, bringen wir Folgendes zur öffentlichen Kenntniß:

1) Die Herabsetzung des Zinsfußes tritt vom 1. Januar 1876 ab ein. 3

2) Diejenigen Inhaber von Obligationen der vor⸗ bezeichneten Kreis⸗Anleihe, welche mit der Herab⸗ setzung des Zinsfußes einverstanden sind und die Obligationen auch zu dem ermäßigten Zinsfuße behalten wollen, müssen solches bis spätestens zum 1. November d. J. unter Vorlegung der Obli⸗ gationen, der am 1. Juli 1876 fälligen Coupons und der Talons in unfrankirten Erklärungen zu er⸗ kennen geben und erhalten demnächst die Obliga⸗ tionen nach Reduktion des Zinsfußes durch Ab⸗ stempelung mit den neuen Zinscoupons⸗Serien und Talons baldigst portofrei zurück.

3) Dagegen kündigen wir alle Obligationen der vor⸗ bezeichneten Kreis⸗Anleihe, in Betreff derer die Ein⸗ willigung zur Herabsetzung des Zinsfußes bis zum 1. November d. J. nicht erklärt sein wird, beziehungs⸗ weise die Behufs ihrer Abstempelung bis zu diesem Tage nicht eingereicht sein werden, dergestalt, daß die Auszahlung des Nennwerths der Ohlicetiogen unter Uebergabe derselben, der am 1. Juli 1876 fälligen Zinscoupons und der Talons, sowie eines von dem Inhaber unterschriebenen Verzeichnisses vom 31. Dezember d. Is. ab in unserem Geschäfts⸗ lokale erfolgen wird. Von dem 31. Dezember d. J. an hört die Verzinsung der Obligationen auf. Von ihrem Nennwerthe wird der Betrag des etwa nicht eingelieferten Zinscoupons gekürzt, der Talon aber unter allen Umständen ungültig.

17353] Aufruf an die Aktionäre der Deutsch⸗Pensylvanischen Kohlenbau⸗Gesellschaft

in Liquidation.

Wir fordern die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit auf, am 1. Oktober d. Is. bei der Anhalt⸗Dessauischen Landesbank in Dessau gegen Vorzeigung, beziehtl. Abstempelung ihrer Aktien die dritte Abschlagszahlung von

356 90%, d. i. Mark 57. 50 pro Aktie, in

Empfang zu nehmen.

Zugleich ersuchen wir die Inhaber nachver⸗ zeichneter, im Akltienregister der Gesellschaft anf den beibemerkten resp. Namen einge⸗ tragener Aktien, auf welche bisher die erste und beziehtl. zweite Abschlagszahlung von 25 und 6 ½ Prozent nicht erhoben worden ist, wiederholt, ihre Aktien bei der Anhalt⸗Dessanischen Landesbank in Dessau einzureichen und die ihnen zukommenden resp. Raten in Empfang zu nehmen.

Nr. 164. Dr. Wendenburg, Schafstedt, 197 201. von Krosigk, Berlin, 231. 232. Graf Czieskowski, Apotheker Bach, Halle a./S., Amtm. Bartholomäus, Merse⸗

burg, H. Galle, Schafstedt, David Samberg, Hinsdorf, Rektor Drude, Gr. Rottmers⸗ leben, Hüttenm. Krause, Hettstedt, Jul. von Treskow, Blankenfelde, von Borcke, Schönlanke, Schulze Bethge, Kl. Santers⸗

2*8 leben.

Dessau, den 15. September 1875.

Deutsch⸗Pensylvanische Kohlenban⸗Gesellschaft in Liquidation. (Ag. Dess. 158.)

Ossent. J. B. Hooyer.

[7581] Bekanntmachung.

Durch Allerhöchstes Privilegium vom 28. April 1875 ist genehmigt worden, die bisherige Kreisschuld im Gesammtbetrage von gegenwärtig 882,000 5 % ger Kreisobligationen in eine 4 ½ % ge Kreis⸗ schuld von gleicher Höhe zu convertiren.

Zu dem Ende werden sämmtliche auf Grund der Allerhöchsten Feee.. vom 31. August 1868 und 30. Mai 1870 emittirten und noch im Umlauf befindlichen 5 % gen Kreisobligationen des Kreises Heilsberg unter Bezugnahme auf unsere Bekannt⸗ machung vom 29. Juni cr. hiermit zum 2. Ja⸗ nuar 1876 gekündigt und die Inhaber der 5 % gen Heilsberger Kreisobligationen aufgefordert, gegen Einlieferung derselben, sowie der dazu gehörigen Zinscoupons nebst Talons den Nennwerth bei dem

von sogleich in Empfang zu nehmen. Die Verzin⸗ sung der 5 % gen Kreisobligationen hört mit dem 1. Januar 1876 auf.

Denjenigen Inhabern 5 % ger Kreisobligationen, welche Convertirung 5 % ger Kreisobligationen i dergleichen 4 ½ 7 ge bis zum 1. Oktober d. J. bewir⸗ ken, wird ½ ½ Prämie bewilligt.

Gutstadt, den 26. September 1875. Die ständische Kommission für den Chausseebau im Kreise Heilsberg.

[4093] Bekanntmachung.

Bei der in der heutigen Vorstandssitzung stattge⸗ habten Ausloosung der von dem Verbande zur Regulirung der oberen Unstrut von Mühl⸗ hausen bis Merxleben im Jahre 1876 einzu⸗ lösenden, auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 14. Juni 1865 ausgegebenen, mit 4 Prozent verzinslichen Obligationen der II. Emisston zu 65,000 Thaler sind folgende Nummern:

Litt. B. Nr. 40. 49. 81. 138 und 144 à 100

Thaler

gezogen worden.

Diese Obligationen werden den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, den darin verschriebenen Kapitalbetrag vom 1. Januar 1876 ab bei der Verbandskasse zu Großengottern gegen Rückgabe der Schuldverschreibungen mit den dazu gehörigen, nach dem 1. Januar 1876 fälligen Zinscoupons und Talons baar in Empfang zu nehmen.

Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich mit abzuliefernden Zinscoupons wird von dem zu zahlenden Kapitale zurückbehalten. .

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, verjähren zu Gunsten des Verbandes.

Mühlhausen in Thüringen, den 28. Mai 1875. Der Königliche Kommissarius für die Regulia

8 rung der oberen Unstrut.

Dr. Schweineberg.

v5se Bekanntma ung.

Unter Bezug auf den Art. 18 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873, inhaltlich dessen sämmtliche nicht auf Reichswährung lautende Noten der Banken bis zum 1. Januar 1876 einzuziehen sind, fordern wir hiermit sämmtliche Inhaber unserer in Thalerwäh⸗ rung ausgestellten Banknoten auf, dieselben bis zu dem gedachten Termine an unserer Kasse zur Ein⸗ lösung zu präsentiren.

Zugleich setzen wir auf Grund des §. 14 unserer Statuten hiermit eine ausschließliche Frist bis zum 30. Juni 1876 zur Einlösung unserer iu währung lautenden Noten, widrigenfalls dieselben der gedachten statutarischen Bestimmung gemäß in den Händen des Inhabers annullirt sind. g

Meiningen, den 19. Mai 1875.

Mitteldentsche Creditbank.

Bankhause S. A. Samter in Königsberg O./Pr.

Oberländer. Lübke.

Berlin, den 27. September 1875.

auf [7537] [7584]

Nachdem durch Verfügung des Königlichen Stadtgerichts, Abtheilung für Civilsachen, d. d. 11 September 1874, in das Gesellschaftsregister sub Nr. 1682 Col. 4 die Liquidation unserer Gesellschaft eingetragen ist, hat nunmehr die Abwickelung des Liquidationsgeschäftes stattgefunden, alle eingegangenen Ansprüche an die Gesellschaft sind ausgeglichen, weitere Ansprüche an dieselbe nicht angemeldet worden, so daß als Endergebniß der Liquidation, gegen Einlieferung der Gesellschaftsaktien nebst Dividenden⸗ scheinen, die Zahlung von 700 Mark für jede Aktie erfolgt.

898

In Liqu. Continental⸗Telegraphen⸗Compagnie, Commandit⸗Gesellschaft

Aktien. Theodor Wimmel. Richard Wentzel. Rasche. Rosenstein. Fuchs.

Harpener

Bergbau-Actien-Gesellschaft.Dortm

d.

8

Schulte

727

in Elberfeld.,

Ersparnissbank oder, unserer Casse

Die Inhaber von THgerhasalttanßon über neue Actien werden hiermit aufgefordert die Zweite Einzahlung von in der Zeit vom 1. bis 20. October cur. 88 bei der Berliner Handelsgesellschaft in Berlin, den Herren Molenaar & Co. in Berlin,

& Schemmann in Hamburg,

2 dem Herrn Alb. Henr. Rost in Münster. den Herren von der Heydt, Kersten & Söhne

dem A. Schaaffhausen’'schen Bankverein in Cöln, den Herren Sal. Oppenheim IJr. & Co. in Cöln, der Direction der Lebensversicherungs- und

in Stuttgart. in Dortmund,

unter Vorlage der bei der ersten Einzahlung ertheilten Interimsquittung zu leisten. 8 8 Die am 1. November cur. fülligen Dividendenscheine unserer Gesellschaft werden zu dem noch festzustellenden und Anfangs October cur. bekannt zu machenden Dividendenbetrage und bis zum Ge- sammtbetrage der Einzahlung in Zahlung angenommen. 1 1 1 1 Der Termin zur Aushändigung der neuen Actien gegen Rückgabe der Interimsquittungen wird durch die Gesellschaftsblätter bekannt gemacht werden. (No. 35/IX.)

Der Ver waltungsrath. der Harpener Bergbau-Actien-Gesellschaft.

Dortmnnd,

Marienburg, den 4. September 1875.

Osnabrück, den 24. September 1875. 8 Reißner. Cto. 217/9.)

Der Kreis⸗Ausschuß.

den 20. September 1875.

1XXX“ H. Rheinen. HM. v. Sydow.