1875 / 233 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 Oct 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Wagens, sind zunächst zur weiteren Untersuchung nach Mainz ge⸗ bracht worden, um später in dem historischen Museum zu Speyer aufgestellt zu werden, wo die im vorigen Jahre gewonnenen Reste aus jener grauen Vorzeit, von welcher sich nur mittelst Hypothesen die Phantaste ein lebendiges Bild zu schaffen vermag, sich vorfinden. Detmold, 4. Oktober. Die hier versammelten Deutschen Geschichts⸗ und Alterthumsvereine haben heute Nachmittag folgendes Telegramm an Se. Majestät den Kaiser uach Baden⸗Ba⸗ den abgesanot:; 8 „Dem ersten Einiger der langgetrennten Stämme bringen ihre Huldigung dar die am Fuße des Hermanns⸗Denkmals versammelten Deutschen Geschichts⸗ und Alterthumsvereine.“

Die verloren geglaubte Madonna mit dem Kinde von van Dyk, die bekanntlich in zahtreichen Kopien noch an verschiedenen Orten exiftirt, ist kürzlich durch einen niederändischen Maler Georg van Haanen in Bilsen ( elgien) im Original aufgefunden worden. Das Bild fand sich als Altarbild in einem deutschen Kloster und ist Dank einer äußerft vorsichtigen Restauration wieder in vortrefflichen Zustand gebracht worden Der Besitzer ist geneigt, dasselbe zum Preise von 30,000 zu verkaufen. Die Echtheit des Gemäldes wird durch das Zeugniß verschiedener angesehener Kunstkenner, sowie durch die Thatsache, daß die Verwaltung eines deutschen Museums mit dem Besitzer bereits wegen des Ankaufs verhandelte (die Unter⸗ handlung scheiterte nur an der Höhe des Preises) ziemlich sicher garantirt.

Auf einer Versammlung von Philhellenen und Grie chen,

welche dieser Tage in London unter dem Vorsitze eine Herrn Las⸗ cardi stattfand, wurde der Beschluß gefaßt, die Mitglieder der griechi⸗ hen Kolonie in London zur Gründung eines Byronklubs aufzu⸗ ordern, in den auch englische Philhellenen als Mitglieder aufgenommen werden könnten. Die Aufgabe des Klubs solle sein, „das Andenken an das Genie Lord Byrons und an seine edelmüthigen und heroischen Anstrengungen für die Befreiung und Wiedergeburt Griechenlands wach zu erhalten, die Ausbreitung des Patriotismus bei den Griechen und des Philhellenismus bei den Engländern und die gegenseitige schaft der beiden Nationen zu fördern.“ Der Vorschlag wird auf einer öffentlichen Versammlung nochmals zur Besprechung kommen. Gounod wurde neulich der Posten eines Direktors des neu gegründeten Musik⸗Konservatoriums in Amerika angetragen. Er schlug denselben aber wegen vorgerückten Alters und mißlicher Ge⸗ sundheit aus. Nach dem Jahrgang 1875 des amerikanischen Zeitungs⸗Adreß⸗ kalenders (Amer can Newspaper Directory) von G. P. Rowell & Co. in New York erscheinen gegenwärtig in den Vereinigten Staaten von Norramerika insgesammt 8348 Zeitungen und Zeitschrif⸗

ten, wovon 774 töäglich, 100 3 Mal wöchentlich, 121 2 Mal wöchentlich, 6287 wöchentlich, 27 zweiwöchentlich, 108 halbmonatlich, 850 monatlich, 10 zweimonatlich und 71. vierteljährlich veröffentlicht werden. Hiernach ergiebt sich ein Zuwachs von 564 gegen das Jahr 1874, 1057 gegen 1873, 1426 gegen 1872 und von 1910 gegen das Jahr 1871. . diese Zunahme der Zahl der Blätter hat aber deren Verbreitung beträchtlich abgenommen, und, mit Ausnahme von 2 Sonntags⸗Schul⸗Zeitschriften, erreicht kein außerhalb der Stadt New⸗Vork erscheinendes Blatt die Auflageziffer 40,000. Der Staat New⸗York steht, was die Zahl der in ihm erscheinenden Zeitungen anbelangt, obenan mit 1086, wovon 100 tägliche, 5 3 Mal wochentliche, 15 halbwöchentlich⸗, 690 wöchentliche, 5 zweiwöchentliche, 27 halbmonatliche, 218 monatliche, 26 vierteljäh liche sind. Dann folgt Pennsylvanien mit 707, Illinois mit 642, Ohio mit 537, Mis⸗ souri mit 401, Java 379, Indiana mit 357, Massachusetts mit 336, Michigan mit 296, Wisconsin mit 253, Kalifornien mit 211, New⸗ Jersey mit 177, Texas mit 168, Kansas mit 152, Georgia mit 148, Virginia mit 142, Minnesota mit 139, Kentucky mit 130, Maryland mit 115, Nord⸗Carolina mit 106, Connecticut und Missisippi mit je 104, Louisiana mit 99, Nebraska mit 98, Alabama mit 97, Süd⸗ Carolina mit 84, Maine mit 82, West⸗Virginia mit 75, New⸗Hamp⸗ shire und Vermont mit je 68, Arkansas mit 59, Oregon mit 43, Florida mit 31, Distrikt Columbia und Rhode⸗Island mit je 27, Delaware mit 25 und endlich an letzter Stelle Nevada mit 22. In deutscher Sprache erscheinen 347 Blätter. An der Spitze steht in dieser Hinsicht Pennsylvanien mit 59; dann folgte New⸗York mit 51, Ohio mit 40, Illinois mit 28, Wisconsin mit 27, New⸗ Jersey mit 19, Missouri mit 18, Java mit 17, Indiana mit 15, Kalifornien und Minnesota mit je 8, Texas mit 7, Maryland und Michigan mit je 6, Kentucky mit 4, Kansas, Louisiana, Ma achusetts, Connecticut, Nebraska Tennessee, Virginia mit je 2, und mit je 1 Arkansas, Delaware, Distrikt Columbia, Georgia, Nevada, Oregon, Süd⸗Carolina, West⸗Virginia, Colorado und das Territorium Dakota. In französischer Sprache erscheinen 26 Blätter, in skandi⸗ nadischer 26, in spanischer 23, in holländischer 8, in ita⸗ nienischer 2, in wallisischer 5, in böhmischer 4, in pol⸗ 2 und die Portugiesen endlich sind durch 1 Orsan vertreten. 8

Gewerbe und Handel.

Zur Eröffnung der Baubörse im Konzertsaal der Reichs⸗ hallen hatten sich am 2. Oktober zahlreiche Besucher eingefunden. Die Eröffnung geschah durch eine kurze Ansprache des Vorstandsmit⸗ gliedes Hrn. Fritz Kühnemann, welche mit einem Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König schloß. Unmittelbar nach Beendigung dieser Rede begann der geschäftliche Verkehr.

5 Die Bayerische Notenbank wird, wie die „B. Börs. Ztg.“ berichtet, gleichzeitig mit ihrer Geschäftsthätigkeit am 1. No⸗ vember cr. auch eine Filiale in Nürnberg eröffnen. Eine weitere Filiale soll die Bank in Ludwigshafen errichten, indem die dortige, unter der Firma S. Lederle Pfälzische Provinzialbank bestehende Kommandite der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank in eine Filal der Bayerischen Notenbank umgewandelt wird. Die bisherigen ilialen der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank in Augsburg und Lindau werden ebenfalls in Filialen der Bayerischen Notenbank umgewandelt.

Aus New⸗York liegt nunmehr die telegraphische Bestäti⸗ gung vor, daß die Bank von Californien am 2. d. M. ihre Geschäfte wieder aufgenommen hat. Die Börse wird am 5. wieder gcöffnet werden.

Das 9. Heft des 7. Bandes der Nachrichten über In⸗ dustrie, Handel und Verkehr aus dem statistischen Departement im K. K. Handels⸗Ministerium (Wien, 1875, in Kommission bei Ferd. Mevyer) enthält folgende Mittheilungen der K. K. österreichisch⸗ungarischen Konsulatsbehörden: Bremen. Handel und Schiffahrt im Jahre 1874. Cette. Handelsverhält⸗ nisse im Jahre 1874. Odessa. Schiffahrts⸗ und Handelsverkehr im Jahre 1874. Malaga. Schiffahrt und Handel im Jahre 1874 Tromsö. Schiffahrts⸗ und Handelsverkehr von Finnmarken im Jahre 1874. Calcutta. im Jahre 1874. Personalnachrichten.

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Verkehrs⸗Anstalten.

Auf der Indo⸗ Europäischen Telegraphen⸗Linie sind im Monat September 1875 an gebührenpflichtigen Depeschen befördert: a. aus London, dem übrigen England und Amerika nach Persien und Indien 1031 Stück, b. aus Persien und Indien nach London, dem übrigen England und Amerika 985 Stück, c. vom Europäischen Kontinent exclusive Rußland nach Persien und Indien 92 Stück, d. aus Persien und Indien nach dem Europäischen Kontinent exclusive Rußland 118 Stück; zusammen 2226 Stück.

In Pirna hat am 2. cr. die feierliche Uebergabe der neuen Elbbrücke an den öffentlichen Verkehr stattgefunden. Die Eröffnung der Pirna⸗Kamenzer Bahn wird am 15. d. M. erfolgen.

Am d Septembertage erfolgte die feierliche Betriebs⸗ eröffnung der Eisenbahn Muͤnster⸗Enschede; am nämlichen Tage wurde guch die letzte Strecke der Dortmnno⸗Gronau⸗ Enscheder Eisenbahn dem Verkehr übergeben.

New⸗York, 4. Oktober. (W. T. B.) Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Mosel“ ist hier eingetroffen.

Berlin, den 5. Oktober.

Ueber das Wesen der am 1. Dezember d. J. stattfindenden Volks⸗ und Gewerbezählung hielt am Montag Abend der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Engel im Verein für Ge⸗ werbfleiß einen interessanten Vortrag. Um die Großartigkeit des UMnternehmens darzulegen, theilte Redner zunächst mit, daß die ein⸗ zelnen zur Verwendung kommenden Zählkarten, übereinandergelegt, eine Höhe von 26,000 Fuß erreichen würden. Die diesmalige Zäh⸗ lung sei aber auch um deswillen interessant, weil zum ersten Male ein größeres Gewicht auch auf die Statistik der Gewerbtreibenden gelegt werden würde. Der Wunsch nach einer derartigen Statistik sei bereits im Jahre 1854 rege geworden, und hier in Berlin sei auch im Jahre 1857 ein Ver⸗ such gemacht, der aber zu keinem Resultate gefuͤhrt habe. Auch die im Jahre 1861 veranstaltete Zollvereinszählung habe nur in sehr ge⸗ ringem Umfange Rücksicht auf die Gewerbtreibenden genommen. Im Jahre 1870 habe der Verein für Gewerbfleiß die Sache wieder in Anregung gebracht, eine selbständige Thätigkeit aber nicht entfal et, da im folgenden Jahre auf Anordnung des Bundesrathes eine Zoll⸗ vereinskommission die Frage näher ins Auge faßte und eine umfang⸗ reiche Vorlage ausarbeitete. Auch diesmal wurde ein Resultat nicht erzielt. Erst bei der gegenwärtigen Zählung wird nunmehr, nachdem die im Jahre 1871 erprobte Befragung der Einzelnen durch Zähler und die Centralisation der Zählung selbst sich als vorzüglich erwiesen hatte, auf Grund dieser Neuerungen eine Gewerbestatistik aufgestellt werden, die ihre Erforschungen auf diejenigen Gewerbtreibenden er⸗ strecken solle, die mehr als 5 Gehülfen beschäftigen oder mit einer motorischen Kraft arbeiten. Die Fragen, welche nicht, wie bei der gewöhnlichen Volkszählung, auf Zählkarten, sondern auf besondere Fragebogen zusammengestellt seien, nehmen nun vor Allem Bezug auf die Art der Unternehmung, auf die dabei beschäftigten Leute und auf die zur Verwendung kommende motorische Kraft, sowie auf die vorzüglichsten Arbeitsmaschinen, und suchen nicht nur einen Ueberblick über den gegenwärtigen Stand der Industrie zu geben, sondern gleich⸗ zeitig auch uns ein Bild von dem Gesammtzurchschnitt des Gewerbe⸗ betriebes, sowie von der Produktionsfähigkeit Deutschlands zu ent; werfen. Zum Schluß äußerte sich Redner über die Art und Weise, in welcher sich die Gewerbevereine bei der Zählung bethätigen könnten, und wünschte in dieser Hinsicht, daß einestheils die Mitzlieder dieser Vereine sich den zuständigen Behörden als gewerbliche Hülfszähler zur Verfügung stellen möchten, und daß anderntheils aus ihnen eine Kommission ad hoc gebildet würde, welche die ausgefüllten Frage⸗ bogen einer Durchsicht und Revision unterzögen.

Mehrere Blätter, darunter auch die „Kölnische Zeitung“, hatten in ihrem Bericht über den gelegentlich der letzten großen Manöver in Schlesien erfolgten Besuch Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen in Rohnstock die Bemerkung einfließen lassen: „Rohnstock sei dasselbe Schloß, in welchem Friedrich der Große vor der berühmten Schlacht bei Hohenfriedeberg Quartier nehmen wollte, aber von dem Befitzer, einem sehrösterreichisch gesinnten Edelmanne, mit den Worten abgewiesen worden sei: II m'y a pas de quartier ici pour le marquis de Brandenbourg.“ Der Besitzer von Rohnstock, Graf Bolko von Hochberg, hat nunmehr der Redaktion des Rheinischen Blattes eine Berichtigung zugehen lassen, der wir, da dieselbe von allgemeinem Interesse ist, Nachstehendes entnehmen: „Erstlich lag vorder Schlacht,

welche bei Striegau bekanntlich anfing, Rohnstock hinter der öster⸗

reich isch⸗ächsischen Armee und war saͤchisches Hauptquartier. Die Flucht der Sachsen ging über Rohnstock in die Berge. Friedrich konnte somit unmsglich daselbst vor der Schlacht Quartier nehmen wollen. Zweitens war der Besitzer Hans Heinrich IV. Reichsgraf von Hochberg, mein Ureltervater, Glied einer Familie, welche als Haupt⸗ vertreterin des evangelischen Glaubens in Schlesien die preußische Herrschaft mit Jubel begrüßte. Der Fürstensteiner Graf, des Be⸗ sitzers Vetter, war mit dem Schwarzen Adlerorden dekorirt. Im Gegentheil hat Friedrich nach der Schlacht in Rohnstock Quartier ge⸗ nommen, im Gartenpavillon, der sogenannten Favorite, gespeist und in seinem Zelt im Schloßgarten, da das Schloß mit Verwundeten gefüllt war, geschlafen. Die bewußte Aeußerung wurde aber, ebeufalls nach der Schlacht, von dem Grafen Kolowrat auf Oelse gethan, welcher, weil er den König noch am Vormittag die Schlacht war um 10 Uhr zu Ende zurückkommen sah, meinte, die Preußen seien geschlagen. Die Aeußerung war die ÜUrsache, daß der König nach Rohnstock kam und für seine Aufnahme ein prachtvolles lebensgroßes Porträt von Pesne in ganzer Figur verehrte, welches ich noch bewahre. Graf Kolowrat wurde durch abinetsordre angewiesen, binnen 14 Tagen seine Besitzung zu verkaufen und sich außer Landes zu be⸗ geben. Schließlich kaufte sie der König selbst, und Oelse ist seit der Zeit Domäne.“

Im Deutschen Gewerbemuseum (Königgrätzerstraße 120) ist heut die Ausstellung der Schülerarbeiten der mit dem Institut verbundenen Unterrichtsanstalt für Zeichnen und Modelliren eröffnet worden. Dieselbe wird während der nächsten drei Wochen täglich, mit Ausnahme des Montags, von 10—3 Uhr dem Publikum unentgeltlich zugänglich sein. Einen Bericht behalten wir uns für eine der nächsten Nummern des Blattes vor.

Zhaben,

Der erste Kongreß der Vertreter Stolze'scher Steno⸗ graphen⸗Vereine tagte hierselbst am Sonnabend und Sonntag im Hause der Abgeordneten, um einen Verband sämmtlicher Stolze⸗ scher Stenographen ins Leben zu rufen. Nach mehrstündiger ein⸗ gehender Berathung wurde der vom provisorischen Comité vorgelegte Statutenentwurf mit einigen Aenderungen genehmigt und die Konsti⸗ tuirung des Verbandes ausgesprochen. Derselbe, der bereits gegen⸗ wärtig, obgleich einzelne Vereine ihren Beitritt noch nicht erklärt gegen 2000 Mitglieder zählt, erstreckt sein Gebiet über das gesammte Deutschland, über die Schweiz, über Oesterreich, Rußland und Amerika. Der Zweck des Verbandes ist die Unterstützung jeder auf die Ausbreitung der Stolze'schen Stenographie gerichteten Thätigkeit. Für Aufrechterhaltung der Schrifteinheit sorgt die aus 7 Mitgliedern bestehende Prüfungskommission in Berlin, deren Beschlüsse jedoch erst der Zustimmung der 7 vom Verbande gewählten Vertreter bedarf. Die Aufgabe der Letzteren ist es, dafür zu sorgen, daß alle neu ein⸗ zuführenden Aenderungen von der gesammten Schule auerkannt wer⸗ den. An der Spitze des Verbandes steht ein Vorstand, bestehend aus den 7 Verbandsvertretern und je einem Mitgliede der Prüfungs⸗ kommission und des Berliner Vereins. Ein engerer Ausschuß des Vorstandes, aus 3 in Berlin ihren Sitz habenden Mitgliedern be⸗ stehend, besorgt die laufenden Geschäfte.

Sylt, 28. September. Der „Kieler Ztg.“ schreibt man: Wir baben hier eine schreckliche Nacht erlebt. Gestern entstand ein starker Sturm aus Südwest mit hoher Fluth, so daß Jedermann sich beeilen mußte, sein Vieh, das mehrentheils auf unseren niedrigen Wiesen weidete, vor der Nacht heim zu holen, damit die Nachtfluth dasselbe nicht ertränken möchte. Das Vieh war aber zum Tbeil bereits durch (über die Wehlen und Schloten getretenes) Fluthwasser umgeben und von den menschlichen Wohnungen geschieden, so daß die Besitzer nur mit Mühe und Gefahr zu demselben gelangen und dasselbe heimholen konnten. Um 9 Uhr wurde unsere Insel, wie freilich auch die süd⸗ licher gelegenen Inseln und Ufergegenden, ven einem schrecklichen Un⸗ wetter erreicht, welches sich durch Sturmesstöße, Regengüsse, Blitz und Donner äußerte, und zwar so heftig wie wir solches selten erlebt haben. Verluste an Menschenleben sind nicht zu beklagen, dagegen verlor ein Hausbesitzer durch die Fluth seine gesammte Habe.

Eine Ausstellung einziger Art, nämlich eine von Droschken und Droschkenpferden, ist gegenwärtig im Alexandra⸗Palast in London eröffnet. Unter den Ausstellern befindet sich auch der Prinz von Wales mit einem „Hansom Cab“ (zweirädrige Droschke), die ein vollkommenes Muster von Bequemlichkeit und Eleganz ist. Bei der Vertheilung der Preise kamen hauptsächlich die Bequemlichkeit der Fuhrwerke und die Beschaffenheit der Pferde in Betracht. Preise erhielten auch Droschkenkutscher, die am längsten Mitglieder von Mäßigkeitsvereinen gewesen sind und sich sonst . lange Dienstzeit und Unbescholtenheit ausgezeichnet haben. .

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Der Oleander, das wegen seiner prächtigen rothen Blüthen sehr beliebte Ziergewächs, gehört zu den Giftpflanzen, was viel⸗ leicht nur wenigen Liebhabern dieser Blume bekannt sein dürfte. Es ist deshalb, namentlich wenn sie im Zimmer gehalten wird, Vorsicht geboten, da sie unter Umständen sehr schädlich werden kann. Schon Plinius erwähnt den Oleander als giftig, und neuere Forschungen haben dies bestätigt. In Madrid kamen vor einigen Jahren Ver⸗ giftungsfälle dadurch vor, daß man Vögel aß, die mit Oleander⸗ blättern gebraten waren. Im Süden Italiens und Spaniens verwen⸗ det man die geriebene Rinde dieser Pflanze als Rattengift und zur Vertreibung sonstigen Ungeziefers. In beiden Ländern gelten die Gegenden, wo viel Oleander wächst, als mit dem Sumpffieber be⸗ haftet, und die Einwohner vermeiden es, sich längere Zeit dort auf⸗ zuhalten. In Nordamerika, wo er den Ufern der Flüsse einen beson⸗ deren Reiz verleiht, wird er in der Nähe menschlicher Wohnungen nicht geduldet, und es bestehen in dieser Beziehung sogar obrigkeit⸗ liche Vorschriften. Merkwürdig ist, daß selbst die Bienen den Olean⸗ der verschmähen. b

Theater.

u Victoria⸗Theater findet am Sonnabend, den 9. d., die zweihundertste Vorstellung des Ausstattungsstücks „Die Reise um die Welt in 80 Tagen“ statt. Herr Direktor Emil Hahn hat für diese Vorstellung neue Kostüme und eine neue Ausstattung anfertigen lassen und veranstaltet nach Schluß der Vorstellung in Arnims Hotel ein großes Souper mit Ball. Zwei der Mitwirkenden, die Herren Ascher (Passepartout) und Brinkmann, haben in allen zweihundert Vorstellungen mitgewirkt. Am Sonnabend Abend trat in der Rolle der Aouda eine talentvolle junge Dame, Frl. Holk, zum ersten Male auf, welche vielen Beifall fand⸗

In Krolls Theater fanden die bisherigen Aufführungen der Novität „Faselhans“ bei stets gut besetzten Häusern und steigender Theilnahme des Publikums statt. Am Sonntag war das Haus bis auf den letzten Platz ausverkauft, und es wurden die Darsteller der Hauptrollen, die Damen Mejo, Stolle und Hage⸗ dorn, die Herren Ed. Weiß, Heder, Hauptmann, Bäck

und Carl Weiß durch wiederholte Hervorrufe auf offener Scene und nach den Aktschlüssen ausgezeichnet.

Woltersdorff⸗Theater. Das erste Auftreten des Frl. Anna Preuß findet am nächsten Dienstag in einer neuen vierakti⸗ gen Gesangzposse statt, zu welcher Hr. Kapellmeister Adolf Mohr die theilweise im Operettengenre gehaltene Musik komponirt hat. Die Hauptrollen befinden sich in den Händen der genannten Dame und der Herren Emil Thomas, G. Schultze und Junker. In⸗ zwischen wird die mit vielem Beifall aufgenommene neue Bearbeitung des „Bruder Liederlich“ das Repertoire beherrschen.

Felix Dahn, bisher nur als epischer Pichter bekannt, hat jetzt auch seine Begabung als dramatischer Dichter bewiesen. Sein Trauerspiel Könzg Roderich wurde am Sonntag im National⸗ theater mit außergewöhnlichem Erfolge aufgeführt. Der der spa⸗ nischen Geschichte Anfangs des 8. Jahrhunderts entnommene Stoff zu dem Drama ist der auch die Gegenwart bewegende Kampf zwi⸗ schen Staat und Kirche; derselbe ist mitunter episch behandelt, oft aber auch höchst wirksam dramatisch. Der außerordentliche Beifall, welchen die Tragödie erzielte, hat der Dichter zum großen Theil dem vollendeten Spiel des Hrn. Direktors Buchholz in der anstrengen⸗ den Rolle des König Roderich und des Hrn. Conried als Erz⸗ bischof von Toledo zu verdanken. Auch die Herren Tauscher, Hoffmann, Hensel, Schäffer, Lortzing und Müller, wie die Damen, die nur mit unbedeutenden Rollen bedacht sind, Frl. Reinwald und Leisch, trugen durch ihre Leistungen zu dem glänzenden Erfolge bei; ebenso das muster⸗ hafte Gesammtspiel und die prachtvolle Ausstattung. Die Hauptdar⸗ steller, namentlich Hr. Direktor Buchholz, wurden durch sehr häusigen Hervorruf geehrt; auch dem Dichter wurde diese Ehre zu Theil, Hr. Buchholz theilte indessen mit, daß derselbe zur Zeit in München weile, wohin ihm der Telegraph sofort die ihm zu Theil gewordene Anerkennung übermitteln solle.

Die Direktoren der Promenadenkonzerte im Covent⸗ garden⸗Theater in London veranstalten demnächst ein Concert zum Besten des internationalen Mozartinstituts in Salzburg, an welchem sich die Sängerinnen Marie Roze und Heilbron, der Tenorist Bloyd, der Pianist Dannreuther, der Geigenvirtuose Wilhelmj

dere Künstler von Ruf betheiligen werden. 8 .“ * 8 Eingegangene literarische Neuigkeiten. Das heutige Preußische Kirchenrecht nach den Be⸗ stimmungen des Allgemeinen Landrechts und der späteren Gesetz⸗ gebung, dargestellt von W. Grattenauer, Königl. Kreisrichter. Berlin, C. Pfeiffersche Buch⸗ und Kunsthandlung. 1875.

Der orthodoxe Glaube und die orthodoxe Kirche im Hinblick auf das Evangelium. Oder die Versöhnung des Christen⸗ thums mit der Kultur des Geistes. Eine politisch⸗religiöse Abhand⸗ lung von Dr. Karl Friedrich Rinne. Leipzig, H. Hartung

und Sohn. 1875. . Kaiser Wilhelm. Mit 19 Illustrationen von L. Burger, H. Berlin, Fr. Lobecks

Lüders u. A. von Ferdinand Schmidt. Verlag (Paul Anders) 1874. 1870 1871. Von Ferdinand

Der Franzosenkrieg Neue billige Ausgabe. Preis 3

Schmidt. Bd. I. und II. Berlin, Paul Anders.

Zur Geschichte der Steuerreform in Preußen von 1810 1820. Archivstudien von Dr. Carl Dieterici, Königlich preuß. Reg⸗Rath. Berlin, Georg Reimer. 1875.

Lehrbuch der Landwirthschaft auf wissenschaftlicher und praktischer Grundlage von Dr. Guido Krafft. I. Band. Allge⸗ meine Ackerbaulehre. Mit 133 in den Text gedruckten Holz⸗ Verlag von Wiegandt, Hempel & Parey. 1875.

reis

Transalpinische Stubien von Wilhelm Lang. In? Bänden. Bd. I. Leipzig. H. Hartung & Sohn. 1875.

Erinnerungen an Italien von Emilio Castelar Deutsch von Julius Schanz. Autorisirte Ausgabe. Mit einer Vorrede des Verfassers. Leipzig. H. Hartung & Sohn. 1876.

Brockhaus; Conversations⸗Lexikon. Zwölfte, umge⸗ arbeitete, verbesserte und vermehrte Auflage. Vollständig in 15 Bän⸗ den. 25. und 26. Heft. Bogen 1—10 des dritten Bandes. Bause Beneficium competentiae. Preis des Heftes ½ Leipzig, Berlin und Wien: F. A. Brockhaus 1875.

Coup d'oeil sur les derniers événements et sur la Situation de Gendve en 1874. Extrait de la IIIme édition de „Genève et les rives du Leman, le pays et les hommes, le passé et le présent de ja Suisse Romande par Rodolphe Rey, autear de Phistoire de la Rénaissance polit que de l'Italie (1814—1861). Gendve-Bale- Lyon, H. Georg, libraire-éditeur. 1875.

Redacteurt F. Prehm. Verlag der Expedition (Kessel). Druck W. Elsner. Drei Beilagen v“ leenuschließlich Börsen⸗Beilage). 8 8

Berlin:

Handels⸗ und Schiffahrt verhältnisse

zum Deutschen Reichs⸗

ℳ” 233.

Königreich Preußen.

Privilegium wegen Ausgabe von 13 ½ Millionen Mark Reichs⸗ münze Prioritäts⸗Obligationen der Berlin⸗Dresdener Eisenbahn Gesellschaft, vom. .1875.

Wir -Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. 3 Nachdem von Seiten der Berlin⸗Dresdener Eisenbahngesellschaft auf Grund des in der Generalversammlung vom 8. Juli 1875 ge⸗ faßten Beschlusses darauf angetragen ist, Behufs Deckung der zur Fertigstellung der Berlin⸗Dresdener Eisenbahn nothwendig gewordenen und noch nothwendig werdenden Mehrausgaben, einschließlich des im §. 5 des Gesellschaftsstatuts schon erwähnten Reservebetrages von 3 Millionen Mark, auf den Inhaber lauteade Prioritäts⸗Obligationen im Nominalbetrage von 13 ½, bucsstäblich „dreizehn und ein; halbe Million Mark“ Reichsmünze zu gestatten, wollen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Ausgabe der erwähnten Obligationen unter nachstehenden Bedingungen ertheilen. .1. Die auf Höhe von 13 ½ Millionen Mark Reichsmünze zu emitttrenden Obligationen werden unter fortlaufenden Nummern nach dem beigefügten Schema I. unter der Bezeichnung: „Prioritäts⸗Obligation der Berlin⸗Dresdener Eisenbahn⸗ gesellschaft“ in folgender Weise ausgefertigt: 1,500,000 in 500 Stücken über je 3000 unter Nr. 1 bis 500, 3,000,000 2000 8bs8691 , 2,500, 6,000,000 10,000 EEdbbe 8b91 12,500, 3,000,000 . 10,000 .686112,501 22,500.

Jeder Obligation werden Zinscoupons für 10 Jahre und ein Talon zur Erhebung fernerer Coupons nach Ablauf von zehn Jahren nach den weiter beigefügten Schematen II. und III. bei⸗ gegeben.

Die Ceupons, sowie der Talon werden alle zehn Jahre auf besonders zu erlassende Bekanntmachung erneuert. Die Ausreichung der neuen Coupons nebst Talon erfolgt an den Präfentanten des alten Talons, sofern nicht von dem Inhaber der Obligation dagegen vorher bei der Direktion der Gesellschaft schriftlich Widerspruch erhoben worden ist. Im Falle eines solchen Widerspruchs erfolgt die Aus⸗ reichung an den Inhaber der Obligation.

Auf der Rückseite der Obligationen wird das gegenwärtige Privi⸗ legium ohne Anlagen abzedruckt.

§. 2. Die Prioritäts⸗Obligationen werden mit fünf Prozent jährlich verzinst und die Zinsen in halbjährlichen Terminen post⸗ numerando am 1. April und 1. Oktober jeden Jabres an der Haupt⸗ kasse der Gesellschaft, sowie an den durch die Direktion der Gesell⸗ schaft öffentlich bekannt zu machenden Zahlstellen gezahlt.

Zinsen, deren Erhebung nicht binnen vier Jahren, vom Ablauf

des Kalenderjahres seit ihrer Fälligkeit an gerechnet, geschehen ist, verjähren zum Vortheil der Berlin⸗Dresdener Eisenbahngesellschaft.

Werden Talons nicht binnen Jahresfrist nach dem Fälligkeitstage des ersten der neu zu erhebenden Coupons präsentirt, so werden die⸗ selben werthlos und es erfolgt die Ausgabe der neuen Coupons nebst Talons nur noch an die Inhaber der Obligationen.

§. 3. Die Inhaber der Obligationen sind auf Höhe der darin verschriebenen Kapitalbeträge und der dafür nach §. 2 zu zahlenden Zinsen Gläubiger der Berlin⸗Dresdener Eisenbahngesellschaft und daher befugt, wegen ihrer Kapitalien und Zinsen sich an das ge⸗ sammte jetzige und künftige Vermögen der Gesellschaft und dessen Er⸗ träge mit unbedingter Priorität vor den Inhabern der Stammaktien, Stamm⸗Prioritätsaktien und der dazu gehörigen Dividendenscheine zu halten. . h

Bis zur Tilgung der Obligationen durch Einlösung oder gericht⸗ liche Hinterlegung des Einlösungsbetrages darf die Gesellschaft keine zur Eisenbahn und zu den Bahnhöfen erforderlichen Grundstücke ver⸗ Haufen. Dies Veräußerungsverbot bezieht sich nicht auf die außer⸗ halb der Bahn und der Bahnhöfe befindlichen Grundstücke, sowie auch nicht auf Grundstücke, welche innerhalb der Bahn⸗ höfe etwa an den Staat oder an andere juristische Personen zu öffentlichen Zwecken abgetreten werden möchten. Als Nachweis darüber, ob ein Grundstück zur Eisenbahn oder zu den Bahnhöfen erforderlich sei oder nicht, genügt ein Attest der betreffen⸗ den nach §. 7 des Gesetzes vom 3. November 1838 kompetenten Ver⸗ waltungsbehörde. 1

§. 4 Die Prioritäts⸗Obligationen unterliegen der Amortisation, wozu alljährlich der nach Deckung der laufenden Verwaltungs⸗, Un⸗ terhaltungs⸗ und Betriebskosten, der Beiträge zum Erneuerungs⸗ und Reservefonds, sowie der Zinsen der auf Grund dieses Privilegiums emittirten Prioritäts⸗Obligationen verbleibende Theil der Betriebs⸗ einnahmen in Höhe von ¼ Prozent des Prioritäts⸗Obligationen⸗Ka⸗ pitals, also der Betrag von 33,750 ℳ, unter Zuschlag der durch die eingelösten Prioritäts⸗Obligationen ersparten Zinsen, verwendet wird.

Die Amortisation soll im Jahre 1881 aus dem vorstehend be⸗ zeichneten Ueberschusse des Betriebsjahres 1880 beginnen. Für die Jahre, worin sich ein solcher Ueberschuß nicht ergeben hat, wird zur Amortisation nur das bezeichnete etwaige Zinsenersparniß verwandt.

Die Nummern der für ein Jahr zu amortisirenden Prioritäts⸗ Obligationen werden im Monat Juni des betreffen den Jahres durch das Loos bestimmt und ohne Verzug öffentlich bekannt gemacht.

Bei der Ausloosung sind die Apoints zu 3000 ℳ, zu 1500 ℳ, zu 600 und zu 300 nach dem Verhältniß ihrer Gesammt⸗ beträge zu berücksichtigen. Soweit die zur Amortisation zu verwen⸗ denoe Summe einen hiernach nicht theilbaren Ueberschuß ergiebt, wird derselbe zur nächsten Amortisation reservirt.

Der Berlin⸗Dresdener Eisenbahngesellschaft bleibt das Recht vor⸗ behalten, mit Genehmigung der Königlich preußischen Staatsregie⸗ rung, sowohl den Amortisationsfonds zu verstärken und dadurch die Tilgung der Prioritäts Obligationen zu beschleunigen, als auch vom

Erste Beilage

Anzeiger und Königlich Preußi

Berlin, Dienstag, den 5. Oktober

Jahre 1881 ab die Prioritäts⸗Obligationen ganz oder theilweise dur die öffentlichen Blätter mit sechsmonatlicher Frist is Mee 88. durch Zahlung des Nennwerthes einzulösen.

Im Falle theilweiser Kündigung werden die Nummern der zu kündigenden Obligationen ebenfalls durch das Loos bestimmt. 1

§. 5. Die Ausloosung der zu amortisirenden resp. zu kündigen⸗ den Prioritäts⸗Obligationen geschieht enis ein Mitglies der Daek. tion der Gesellschaft in Gegenwart eines Notars in einem minde⸗ stens 14 Tage vorher öffentlich bekannt zu machenden Termine, zu welchem allen Obligationen⸗Inhabern der Zutritt gestattet ist.

„Ueber die fortschreitende Amortisation und die etwa erfolgte ist der Aufsichtsbehörde alljährlich ein Nachweis einzu⸗ eichen

§. 6. Die Auszahlung der in Folge der Ausloosung zum Zwecke der Amortisation oder einer Kuͤndigung Seitens sb vm dman⸗ (§. 4) oder der Kapitalrückforderung Seitens der Obligationen⸗In⸗ haber (§. 7) einzulösenden Prioritäts⸗Obligationen erfolgt von dem auf den Ausloosungstermin folgenden 1. Oktober resp. vom Fällig⸗ keitstage ab an der Hauptkasse der Berlin⸗Dresdener Eisenbahn⸗Ge⸗ sellschaft und den nach dem Ermessen der Direktion der letzteren etwa anderweitig noch zu errichtenden und gehörig zu publizirenden Zahl⸗ stellen nach dem Nominalwerthe an die Vorzeiger der betreffenden Prioritäts⸗Obligationen gegen Aushändiguns derselben und der dazu gehörigen, nicht fälligen Zinscoupons und der Talons.

Werden die Coupons nicht abgeliefert, so wird der Nominal⸗ betrag der fehlenden von dem Kapital gekürzt. Umgekehrt werden den Vorzeigern solcher Obligationen, welche in Folge einer Kündigung Seitens der Gesellschaft oder der Kapitalrückforderung Seitens der Obligationen⸗Inhaber einzulösen sind, die bis zum Tage, an welchem die Auszahlung des Kapitals stattzufinden hat, auf bis dahin etwa noch uicht fällige Coupons entfallenden natürlichen Zinsbeträge gegen Ueberlieferung der betreffenden Coupons ausgezahlt.

Im Uebrigen erlischt die Verbindlichkeit der Gesellschaft zur

Zahlung von Zinsen gekündigter Obligationen mit dem eben gedachten Tage und diejenige zur Zahlung der Zinsen einer jeden zum Zwecke der Amortisation ausgeloosten Obligation mit dem 1. Oktober des⸗ jenigen Jahres, in welchem dieselbe ausgeloost und, daß dies ge⸗ schehen, öffentlich bekannt gemacht worden ist. Die im Wege der Amortisation eingelösten Prioritäts⸗Obliga⸗ tionen werden in Gegenwart eines Nokars verbrannt; diese Ver⸗ nicht ung wird nach deren Ausführung durch die öffentlichen Blätter bekannt gemacht.

Die in Folge einer Kündigung Seitens der Gesellschaft oder der Kapital⸗Rückforderung Seitens der Inhaber eingelösten Prioritäts⸗ Obligationen hingegen ist die Gesellschaft ganz oder theilweise wieder auszugeben befugt.

Die Inhaber der Prioritäts⸗Obligationen sind nicht be⸗ rechtigt, die Zahlung der darin verschriebenen Kapitalbeträge anders als nach Maßgabe der in den §§. 4 und 6 getroffenen Bestimmungen zu fordern, ausgenommen:

a. wenn ein Zinszahlungstermin länger als drei Monate durch Verschulden der Gesellschaft unberichtigt bleibt;

b. wenn der Transportbetrieb auf der ganzen Berlin⸗Dresdener Eisenbahn länger als sechs Monate durch Verschulden der Gesellschaft eingestellt gewesen ist;

„e. wenn die in den §§. 4 und 6 festgesetzte Amortisation nicht eingehalten wird.

In den Fällen a. und b. bedarf es einer Kündigung nicht, son⸗ dern das Kapital kann von dem Tage ab, an welchem einer dieser Fälle FEe Sas chatt eel. und zwar:

zu a. bis zur Zahlung der betre enden Zinscoupons, wozu die Gesellschaft auch nach Ablauf jener drei Monate berechtigt bleibt, u b. bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Transport⸗ betriebes.

In dem sub c. gedachten Falle ist eine dreimonatliche Kündigungs⸗ frist zu beobachten, auch kann der Inhaber einer Prioritäts⸗Obligation von diesem Kündigungsrechte nur innerhalb dreier Monate von dem Tage ab Gebrauch machen, wo die Zahlung des Amortisationsquan⸗ tums hätte stattfinden sollen. Die Kündigung verliert ihre rechtliche Wirkung, wenn die Berlin⸗Dresdener Eisenbahngesellschaft die nicht eingehaltene Amortisation nachholt, und zu dem Ende innerhalb dreier Monate nach erfolgter Kündigung die Ausloosung der zu amorti⸗ sirenden Prioritäts⸗Obligationen nachträglich bewirkt.

§. 8. Diejenigen Prioritäts⸗Obligationen, welche ausgeloost oder Seitens der Gesellschaft gekündigt sind und der Bekanntmachung durch die öffentlichen Blaͤtter ungeachtet nicht rechtzeitig zur Realisirung ein⸗ gehen, werden während der nächsten zehn Jahre von der Direktion der Berlin⸗Dresdener Eisenbahngesellschaft alljährlich einmal öffentlich auf⸗ gerufen; gehen sie dessen ungeachtet nicht spätestens binnen Jahresfrist nach dem letzten öffentlichen Aufrufe zur Realisirung ein, so erlischt jeder Anspruch aus denselben an das Gesellschaftsvermögen, was unter Angabe der Nummern der werthlos gewordenen Obligationen von der Direktion der Gesellschaft öffentlich bekannt zu machen ist.

Die Eisenbahngesellschaft hat wegen solcher Obligationen kei⸗ nerlei Verpflichtungen mehr, jedoch kann sie deren gänzliche oder theil⸗ weise Bezahlung auf Grund eines Beschlusses der Generalversamm⸗ lung aus Billigkeitsrücksichten gewähren.

§. 9. Sollen angeblich verlorene oder vernichtete Obligationen

mortifizirt werden, so wird auf Kosten des Interessenten ein gericht⸗ liches Aufgebot nach Maßgabe der allgemeinen gesetzlichen Bestim⸗ mungen erlassen. —Für der Art mortifizirte, sowie auch für zerrissene oder sonst un⸗ brauchbar gewordene, an die Gesellschaft ööö und von dieser zu kassirende Obligationen werden auf Kosten des Empfängers neue dergleichen ausgefertigt. G

Zinscoupons und Talons können weder aufgeboten noch morti⸗ finirt werden.

. Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt anr die Juseraten⸗Expedition den Neutschen Reichs⸗Auzeigers und Abniglich Preußischen Ataats-Anzrigers: Berlin, 8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 82.

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Oeffentlicher Anzeiger.

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. Subhastatienen, Aufgebete, Verladungen

u. dergl

3. Verkäüufe, Verpachtungen, Submissionen eto. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

8 u. 8. w. von öffentlichen Papieren. 9. Familien-Nachrichten.

Demjenigen, welcher den Verlust oder die Vernichtung von Zins⸗ coupons vor Ablauf der Verjährungsfrist bei der Direktion der Ge⸗ sellschaft anmeldet und den stattgehabten Besitz glaubhaft darthut, soll nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht zum Vorschein gekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden.

§. 10. Die in diesem Privilegium vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen durch diejenigen Blätter, welche nach §. 11 des Statuts der Berlin⸗Dresdener Eisenbahngesellschaft in Angelegen⸗ heiten dieser Gesellschaft benutzt werden.

Zur Urkunde dieses haben Wir das gegenwärtige Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen In⸗ siegel ausfertigen lassen, ohne jedoch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staates zu geben, oder Rechten Dritter zu präjudiziren.

Das gegenwärtige Privilegium ist durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, sowie durch die Amtsblätter der Regierungen zu Potsdam, Fraukfurt a. O. und Mer⸗ seburg auf Kosten der Berlin⸗Dresdener Eisenbahngesellschaft bekannt zu machen und eine Anzeige von diesem landesherrlichen Erlasse in die Gesetzsammlung aufzunehmen.

Gegeben Liegnitz, den 17. September 1875.

(L. S.) Wilhelm. Camphausen. Dr. Achenbach.

Schema I. Prioritäts⸗Obligation

der Berlin⸗Dresdener Eisenbahn⸗Gesellschaft. Der Obligation sind 20 Cou⸗ Wegen Erneuerung der Cou⸗ pons auf zehn Jahre und ein Nr... pons nach Ablauf von zehn Talon zur Erhebung fernerer über Jahren erfolgen jedesmal be⸗ Coupons beigegeben. sondere Bekanntmachungen. . Reichswährung.

Inhaber dieser Obligation hat auf Höhe des obi⸗ gen Betrages vovn Reichswährung An⸗ theil an dem in Gemäßheit des Allerhöchsten Privi⸗ legiums vom .. emittirten Kapitale von dreizehn Millionen fünfhunderttausend Mark Reichswäh⸗ rung Prioritäts⸗Obligationen der Berlin⸗Dresdener Eisenbahn⸗Gesellschaft. v11“ Berlin, antk Berlin Dresdener Eisenbahn⸗Gesellschaft. 8 Die Direktion. (Faesimile⸗Unterschrift dreier Mitglieder des Vorstandes.) Eingetragen Fol Der Haupt⸗Rendant. 8 (Faecsimile⸗Unterschrift desselben.)

Schema II. 86 8 ““ Zine Conyon 55 I1“ 3 zur 1 Prioritäts⸗Obligation der Berlin⸗Dresdener Eisen⸗ 8 b“ .

Der Inhaber dieses Zins⸗Coupons ehapfangt gegen

dessen Rückgabe vom ... ten. . an die Zinsen der vorerwähnten Obligation für das Helgsah⸗ Uhm .. 8 5is ,vʒII13—5— 68 Pfennigen bei der Hauptkasse der Gesell⸗ schaft und den durch öffentliche Bekanntmachung bezeich⸗ 6 neten Zahlstellen. Verjährt am . E11““ Berlin, am.. 1 Berlin⸗Dresdener Eisenbahn⸗Gesellschaft Sb Die Direktion. 16 ile⸗Unterschrift dreier Mitglieder des Vorstandes.) 8 * 8 (Facsimile⸗Unterschrift desselben.)

1“ Schema III. 8 Talon 1 zur Prioritäts⸗Obligation der Berlin⸗Dresdener Eisenbahngesellschaft

Üüher .

Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen als Quittung W Rückgabe zu der vorerwähnten Obligation der Berlin⸗ resdener Eis enbahngesellschaft die Zinscoupons für die Jahre 18 bis 18 .. bei der Hauptkasse der Gesellschaft und an den durch öffent⸗ liche Bekanntmachung bezeichneten Stellen, sofern nicht von dem In⸗ haber der Obligation rechtzeitig Widerspruch dagegen erhoben ist. Im Falle eines solchen Widerspruchs erfolgt die Aushändigung an den In⸗

haber der Obligation.

Ist dieser Talon nicht bis zum... . präsentirt, so wird derselbe werthlos und erfolgt die Aushändigung der neuen Coupons und Talons nur noch an den Inhaber der Obligati

Berlin, am u“ 8

Berlin⸗Dresdener Eisenbahngesellschaft

Die Direktion.

(Facsimile⸗Unterschrift dreier Mitglieder des Vorstandes.) Der Haupt⸗Rendant. 8 (Faesimile⸗Unterschrift desselben.)

Gresshandel.

Literarische Anzeigen.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und 8 Verschiedene Behanntmschungon. 8.

Theater-Anzeigen. 19 der Börsen- beilage. 2

.

N Inserute nehmen an: die autorisirte Arnoncen⸗ Expedition von Rudolf Moffe in Berlin, Breslau Chemnitz Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗ burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, sowie alle übrigen größeren Anuonecen⸗Bnreaus. 9

8

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief. Wider den Cigarrenarbeiter Fer⸗ dinand Siegert aus Glatz ist wegen Verdachts der Unterschlagung die gerichtliche 2 beschlossen worden. Sein gegenwärtiger Aufenthaltsort ist uns unbekannt; wir ersuchen, den ꝛc. Siegert im Betretungsfalle anzuhalten und an unsere Gefängniß⸗ Inspektion abzuliefern. Signalement. Familien⸗ name: Siegert, Vorname: Ferdinand, Geburtsort: Ober⸗Schwedelsdorf, Kreis Glatz, Aufenthaltsort: rich Ober⸗Schwedelsdorf, Kreis Glatz, Religion: katho⸗ lisch, Alter: geboren den 1. Oktober 1848, Größe: 1 Meter 60 Centimeter, Haare: schwarz, Stirn: frei, Augenbrauen: schwarz, Augen: braun, Nase:

bart), bildung: schlank,

opal,

Steckbrief.

mittel, Mund: mittel, Bart: schwarz (Schnurr⸗ Zähne: vollzählig, Kinn: pval, Gesichtsfarbe: Sprache: stotternd). Besondere Kennzeichen: keine. Schweid⸗ nitz, den 16. September 1875. Königliches Kreis⸗ gericht. Der Untersuchungsrichter.

Wider den Tischlergesellen Fried⸗ Grüner aus Neiße ist wegen Verdacht des Diebstahls die gerichtliche Haft beschlossen worden. Der gegenwärtige unbekannt. Wir ersuchen daher den ꝛc. Grüner im Betretungsfalle anzuhalten und an unsere Gefängniß⸗

Gesichts⸗ gesund, Gestalt: deutsch (etwas schnell und

des Franz Nadobnik, 1862 Knecht auf dem Graetz, zur Sache G. Signalement: Größe:

Bernstein.

Aufenthaltsort desselben ist uns 1 runde Tuchmütze ohne Schirm.

Inspektion abzuliefern. Schweidnitz, den 14. Sep⸗ tember 1875. Königliches Kreisgericht. 8 Der Untersuchungs⸗Richter Bernstein.

Um Ermittelung des gegenwärtigen Aufenthalts in den Jahren 1861 und Dominium 1304/73 wird ersucht. 5 Fuß 4 Zoll, Haare: dunkelblond, Augenbraunen: schwarz, e Gesicht: länglich, Nase: gebogen, Zähne: vollstän⸗ dig, aber auseinanderstehend. Bekleidung: graue Leinwandjacke, graue Leinwandhosen, schwarze

September 1875. Königliche Staatsanwaltschaft.

Es wird um Auskunft über den Aufenthaltsor des vorhinn. Bureaudieners Wilhelm macher von Giesenhorst ersucht. Cassel, den 2 September 1875. Königliche Staatsanwaltschaft.

Stocin bei Offene Requisition. Der Kupferschmidtgesell Lounis Somnitz aus Greifenberg in Pommern ist von uns durch rechtskräftig gewordenes Mandat vom 1. Juni 1874 wegen Ordnungspolizei⸗Kontraventio zu einer Geldbuße von 1 Thlr. und für den Unver⸗ mögensfall zu einer eintägigen Haftstrafe, auch zu Tragung der (5 Sgr. betragenden) Kosten verurtheilt worden. Es wird ersucht, von dem Somnitz di

Geldbuße im Wege der Exekution beizutreiben ev

Bart: keinen, kurze

raetz, den 30.