1875 / 237 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Oct 1875 18:00:01 GMT) scan diff

8 5 zurückgewiesen, un Urtheil wurde auf die Nichtigkeits⸗ beschwerde des Klägers vom Reichs⸗O ber⸗Handelsgericht bestä⸗

gt. „Würde man auch“, führt das Erkenntniß des Reichs⸗ Ober⸗Handelsgerichts aus, mit dem Kläger annehmen, daß er wäh⸗ rend seines Aufenthalts auf dem Bahnhofe zu P. sich in Ausübung seines Dienstes befunden habe, so könnte doch auf den fraglichen Unfall der §. 1 des Reichsgesetzes vom 7. Juni 1871 keine An⸗ wendung finden, welcher voraussetzt, daß der Unfall „bei dem Betriebe einer Eisenbahn“ eingetreten ist. §. 1 des Reichs⸗

Haftgesetzes ist nach seiner Intention und Entstehungsgeschichte auf den eigentlichen Betrieb der Eisenbahn als Transportanstalt zu beschränken. Dazu mögen auch gewisse präparatorische Akte ehören, aber immer nur insofern, als sie unmittelbaren Bezug auf jenes Geschäft haben. Einleuchtend fällt darunter nicht jede Thätigkeit der bei der Eisenbahn angestellten Beamten und Ar⸗ beiter, sondern es kommt auf die Umstände des einzelnen Falles an; mithin ist es unrichtig, wenn der Kläger seine Klageforde⸗ rung schon um (deshalb) deswillen für begründet nach Maßgabe von §. 1 cit. hält, weil er sich zur Zeit des Unfalls im Dienste befunden habe.“ 8 Die Versammlung der Berliner Kreissynoden ging nach Erledigung der ersten Frage, betreffend die Stol⸗

ü zur Beschlußfassung der zweiten über. Die⸗

lautete: „Für den Fall, daß die Aufhebung der

ganz oder theilweise nothwendig erscheint,

soll der Ersatz dafür beschafft werden? Giebt es

außer einer Kirchensteuer noch anderweite ausreichende Mittel,

um eine gesicherte Deckung der durch die Aufhebung der Stol⸗

gebühren für die Kirchenkassen, sowie für die Geistlichen und

Kirchenbeamten entstehenden Ausfälle herbeizuführen?“ Die Ant⸗

wort wurde nach längerer Debatte, in welcher das Vorhanden⸗

sein anderer Ersatzmittel entschiedene Verneinung fand, auf An⸗ trag des Stadtrath Dr. Techow wie folgt gefaßt:

„Für die aufgehobenen Gebühren ist den bezugsberechtigten Stellen und Kirchenkassen volle Entschädigung durch Zusammen⸗ wirken des Staates mit den Kirchengemeinden zu gewähren. Der den Kirchengemeinden zur Last fallende Theil ist durch

eine Kirchensteuer zu decken.“

3) Soll die Kirchensteuer, falls deren Einführung als noth⸗ wendig erkannt wird, von allen evangelischen Einwohnern Ber⸗

lins erhoben werden, oder sich auf die einzelnen Gemeinden be⸗ chränken, welche für ihre Kirchenverwaltung einer solchen Bei⸗

steuer bedürfen? Antwort nach dem Antrage des Con⸗ istorial⸗Präsidenten Hegel:

„Die Kirchensteuer ist in allen Gemeinden Berlins gleichmäßig zu erheben und nicht auf einzelne Kirchengemein⸗

den zu beschränken, welche für ihre Kirchenverwaltung einer olchen Beisteuer bedürfen.“

Die Diskussion über die Fragen 4—6 faßte die Versamm⸗ ung zusammen. Die Fragen lauten:

4) soll, im Falle die Kirchensteuer auf ganz Berlin aus⸗ gedehnt wird, die Befugniß zur Auflegung und Ausschreibung,

sowie die Bestimmung über die Verwendung derselben der Ge⸗ ammt⸗Kreissynode für Berlin übertragen werden? 5) soll der Ertrag der Kirchensteuer, wenn dieselbe in ganz Berlin erhoben wird, unter die einzelnen Gemeinden pro rata vertheilt oder für dieselben je nach dem vorliegenden Bedürfnisse von der Gesammt⸗Kreissynode verwendet werden? 6) Soll die Kirchensteuer lediglich dazu dienen, Ersatz für die aufgehobenen Stolgebühren zu gewähren oder auch zur Be⸗ friedigung anderweitiger kirchlicher Bedürfnisse, wie z. B. die Trennung der übergroßen Parochien, die Aufbesserung des Diensteinkommens der Geistlichen und Kirchenbeamten, die Ver⸗ mehrung der erforderlichen geistlichen Kräfte ze. verwendet werden? Es lagen dazu nicht weniger als 10 Anträge vor, die sich theilweise gegenseitig vollständig ausschlossen und eine lange Diskussion veranlaßten. Die Antwort lautete endlich dahin: „Die Kirchensteuer dient zunächst nur als Ersatz für den Ein⸗ nahmeausfall an Stolgebühren; sie kann demnächst aber auch ur Befriedigung anderweiter dringender kirchlicher Bedürfnisse verwendet werden. Der Ertrag der Kirchensteuer soll nur nach dem vorliegenden Bedürfniß, wie solches von den gesetzlichen Organen der einzelnen Gemeinden aufzustellen und von der Gesammt⸗Kreissynode festzustellen ist, unter den einzelnen Ge⸗ meinden vertheilt werden. Das Recht der Auferlegung und Ausschreibung der Kirchensteuer steht der definitiv konstituirten Gesammt⸗Kreissynode zu.“

7) Welcher Maßstab soll bei der Repartition der Kirchen⸗

steuer zu Grunde gelegt werden? Antwort: Die Kirchen⸗

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steuer ist nach Prozenten der Staats⸗Klassen⸗ und Einkommen⸗

steuer zu erheben. 8) Wie soll die Einziehung der Kirchensteuer bewirkt und ihr Ertrag verwaltet werden? Antwort: Die Einziehung der Kqiirchensteuer ist nach Ersuchen der betreffenden kirchlichen Organe durch den Magistrat gegen eine angemessene Entschädigung für die aufgewendeten Kosten und Mühewaltung zu bewirken, die Verwaltung des Einnahme⸗Ertrages steht aber der definitiv kon⸗ stituirten Gesammt⸗Kreissynode zu. Es erübrigte nunmehr nur noch die Berathung der ersten Proposition des Konsistoriums: „Die künftige Bildung einer definitiven Gesammt⸗Kreissynode für Berlin und die der⸗ beizulegenden Befugnisse., Bei der Wichtigkeit vorgelegten 7 Fragen beschloß die Versammlung, dieselben einer Kommission von 9 Mitgliedern zur Vorberathung zu überweisen, zu welcher unter dem Präsidium des Propstes Dr. Brückner jede Synode zwei Mitglieder zu deputiren hat. Als solche wurden gewählt: Synode Berlin IJ. Justiz⸗Rath Krebs und Prediger Dr. Thomas, Synode Berlin II. Pre⸗ diger Panck und Direktor Kempf, Synode Cöln Stadt Stadt⸗ rath Dr. Techow und Stadtältester Kochhann, Synode Friedrichs⸗Werder Professor Hinschius und Prediger Lisco. 1 Seitens des Ober⸗Konsistorial⸗Rath Nosl war gleich zu Anfang der Sitzung nachstehender Antrag eingebracht worden: Versammlung wolle beschließen: Als Mitglieder der Gemeinde N. N. sind auch Diejenigen zu betrachten, welche, wenn sie in eine andere Gemeinde der Stadt verziehen, innerhalb einer zu bestimmenden Frist dem Gemeinde⸗Kirchenrath die schriftliche Er⸗ klärung abgeben, daß sie bis auf weiteres, unbeschadet ihrer Ver⸗ pflichtungen gegen die Lokalgemeinden, noch Mitglieder der Gemeinde N. N. zu bleiben wünschen.“ Der Antrag wurde der er. erwähnten Kommission gleichfalls zur Vorberathung über⸗ wiesen. Nachdem sodann der Stadtrath Dr. Techow dem Vorsitzenden den Dank für die ausgezeichnete Leitung der Verhandlungen ausgesprochen, welchem Danke die Versammlung durch Erheben von den Sitzen zustimmte, schloß die Gesammt⸗Kreissynode ihre Verhandlungen. Breslau, 7. Oktober. Prinz Friedrich der Nieder⸗ lande traf heute Nachmittag von Camenz hier ein und setzte

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die Weiterreise nach seiner Herrschaft Neuland fort. Ebenso gelangte der Großherzog von Sachsen⸗Weimar Abends an, um sich zu der Großherzogin nach Heinrichau zu begeben.

Meppen, 5. Oktober. Gestern Abend mit dem letzten Zuge passirte der Minister für die landwirthschaftlichen Ange⸗ legenheiten, Dr. Friedenthal, den hiesigen Bahnhof, um sich nach Haren zu begeben. Derselbe hatte den Ems⸗Vechte⸗Kanal besichtigt und reist nun zu gleichem Zwecke an den Haren⸗Rüt⸗ tenbrocker und dann nach Papenburg zu dem dortigen Papen⸗ burg⸗Hümmlinger Kanal, um von der Anlage und den Fort⸗ schritten dieser Bauten Kenntniß zu nehmen.

Rendsburg, 8. Oktober. In der heutigen (7) Sitzung des schleswig⸗holsteinischen Provinziallandtags wurde der Antrag des ständischen Ausschusses auf Vollendung des Baues des Frauen⸗Nebenhauses der Irrenanstalt bei Schleswig, dessen Kosten vor etwa 10 Jahren auf 310,000 geschätzt worden sind, jetzt aber mindestens 25 pCt. mehr be⸗ tragen werden, nach einem vorgelegten Risse und Kosten⸗ anschlag genehmigt und beschlossen, daß zu dem Ende eine erste Rate von 150,000 in den Etat pro 1876 aufzunehmen sei. Es folgte die Berathung über den Bericht des ständischen Ver⸗ waltungsausschusses wegen Einführung der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 in der Provinz Schleswig⸗Holstein. Die Anträge des Ausschusses wurden nach längerer Diskussion an⸗ Senohsmnen sie gehen dahin: daß der Provinzialvertretung vor er Einführung der neuen Kreisordnung in der hiesigen Provinz Gelegenheit gegeben werde, sich über das desfällige Gesetz gut⸗ achtlich zu äußern; daß ferner eine Untersuchung darüber ein⸗ geleitet werde, ob und event. in welchem Maße eine Revision der Kreisgrenzen dem Interesse der Provinz entspricht, und daß das Resultat derselben sowohl den betreffenden Kreisvertretun⸗ gen, als der Provinzialvertretung nach Maßgabe des §. 1 der Kreisordnung vom 22. September 1867 zur Erklärung vor⸗ gelegt werde.

Cassel, 8. Oktober. Der Kommunallandtag be⸗ schäftigte sich in heutiger Sitzung zunächst mit dem Jahresbericht der kommunalständischen Landeskreditkasse über die Betriebs⸗ ergebnisse im Jahre 1874. Der Inhalt des gedruckten Berichts wurde von dem Abg. Landeskreditkassen⸗Direktor Dr. Harnier speziell erläutert. Abg. Ostheim regte die Umwandlung der 4 prozentigen Landeskreditkasse⸗Obligationen in 4prozentige an, um die älteren, 5 Prozent Zinsen zahlenden Schuldner zu ent⸗ lasten. Diesem Wunsche gegenüber machte Dr. Harnier die Schwierigkeiten und Gefahren geltend, welche eine solche Opera⸗ tion die Kündigung und Rückzahlung von mehr als neun Millionen Schuldverschreibungen mit sich führe. Es knüpfte sich hieran eine längere Diskussion, welche jedoch zu keiner Be⸗

schlußnahme führte.

Bayern. München, 8. Oktober. (W. T. B.) Inderheutigen Sitzung des Adreßausschusses wurde die von Joerg entwor⸗ fene Adresse, ohne daß über deren Inhalt eine eigentliche Debatte stattgefunden hätte, mit den 8 Stimmen der klerikalen Mitglieder gegen die 7 der Liberalen angenommen. Vor der Abstimmung richtete Abg. Fischer unter Bezugnahme auf einen Artikel der „Augsb. Postzeitung“, der unter heftigen Angriffen auf die liberale Partei, den Adreßentwurf als meisterhaft bezeichnet, an Joerg die Anfrage, ob er der Verfasser dieses Artikels sei. Joerg verneinte; Fischer konstatirte darauf den Widerspruch, in dem diese Versicherung mit der gestern abgegebenen Erklä⸗ rung stehe, da außer ihm (Joerg) bis zur Ver⸗ lesung des Adreßentwurfs kein klerikaler Abgeordneter den Inhalt des Adreßentwurfs gekannt habe. Nach Erledi⸗ gung dieses Zwischenfalls erklärte v. Stauffenberg Namens der Minorität, daß dieselbe den ersten Theil des Entwurfs, in welchem wegen der in der Königlichen Familie stattgehabten Todesfälle die Theilnahme und das Beileid der Kammer aus⸗ gedrückt wird, von ganzem Herzen acceptire, den übrigen Inhalt aber mit Bestimmtheit ablehne. Der Vorsitzende des Minister⸗ Raths v. Pfretzschner erklärte gegenüber den Angriffen, welche der Wortlaut der Adresse in einem vielleicht noch niemals dagewesenen Tone zum Ausdruck bringe, und der einleitenden Bemerkung des Referenten Joerg in der gestrigen Sitzung, das ganze Ministerium müsse abdanken, weil es sich selbst solidarisch erklärt habe und eines seiner Mitglieder durch die Liberalen habe in die Kammer wäh⸗ len lassen, Namens des gesammten Kabinets: Das Ministerium sei in so weit solidarisch, als alle Mitglieder desselben für prin⸗ zipielle Akte einständen und sich gegenseitig deckten. Aus der Wahl des Justiz⸗Ministers v. Fäustle durch die liberale Partei folge nicht, daß v. Fäustle oder das Ministerium der national⸗ liberalen Partei angehöre. Er müsse im Gegentheil erklären, daß kein Mitglied des Ministeriums einer der zur Zeit bestehen⸗ den geschlossenen politischen Parteien angehöre. Auf alle übrigen in der Adresse enthaltenen Angriffe behalte er sich die Antwort für die öffentlichen Verhandlungen vor. Die Plenardebatte über den Adreßentwurf beginnt wahrscheinlich am nächsten Mittwoch.

Augsburg, 8. Oktober. (W. T. B.) Der „A. A. Ztg.“ geht aus München eine anscheinend offiziöse Mittheilung zu, wonach von dem König in Betreff des Vorganges bei der Jubelfeier der Wallfahrtskirche zu Oggersheim zwei Hand⸗ schreiben an den Kultus⸗Minister v. Lutz erlassen worden sind. In dem einen wird dem ernsten Befremden darüber Ausdruck gegeben, daß bayerischen Kirchenfeste in Oggersheim und in so erregter Zeit einem mit den bayerischen Verhältnissen wenig bekannten und an dem Streite der Parteien in hervorragender Weise be⸗ theiligten Kanzelredner einer fremden Diözese die Predigt überlassen habe. In dem zweiten Handschreiben heißt es mit Bezug auf die Thatsache, daß Bischof Dr. Haneberg unter Ueber⸗ nahme der Verantwortung das Auftreten des Bischofs von Ketteler als Prediger zugelassen hat, der König erblicke in diesem Vorgehen des Bischofs Haneberg eine mit der von ihm beschwo⸗ renen Pflicht des Gehorsams in schroffem Widerspruch stehende Handlung, während die Theilnahme des Bischofs von Mainz an dieser Handlungsweise eine schwere Verletzung jener Rücksichten enthalte, welche ihm das Verweilen im Lande des Königs auf⸗ erlegt haben müßte.

Baden. Karlsruhe, 7. Oktober. (Karlsr. Ztg.) Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin besuchten Dienstag, den 5. ds., die großen Jagdrennen bei Iffezheim. Es wohnten denselben ferner an und nahmen auf der Großherzoglichen Tribüne Platz: Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin, der Großherzog von Sachsen⸗ Weimar, Prinz Hermann von Sachsen⸗Weimar mit zweien seiner Söhne, die Prinzessin Elisabeth und Marie von Baden, Her⸗ zogin von Hamilton, die Erbprinzessin von Monaco, der Fürst und die Prinzessin Amalie zu Fürstenberg.

bisher regelmäßig stattgefunden.

der Bischof Dr. Haneberg bei dem rein 1

von Sachsen⸗Weimar ist Mittwoch, den 6., von Baden nach Schloß Heinrichau in Schlesien abgereist.

Der Graf und die Gräfin von Flandern sind Donnerstag, den 7., zum Besuch in Baden erwartet und wer⸗ den im Palais der Prinzessin Marie von Baden, Herzogin von Hamilton, absteigen.

Das heute ausgegebene Gesetzes⸗ und Verord⸗ nungsblatt Nr. 27 vom 6. d. enthält Verordnungen und Bekanntmachungen: 1) des Ministeriums des Innern: a. die Einführung eines Lesebuchs in den Volksschulen betreffend; b. Naturalleistungen für das Heer betreffend; c. Uebereinkunft mit Oesterreich⸗Ungarn wegen gegenseitiger Uebernahme Ausge⸗ wiesener betreffend. 2) Des Handels⸗Ministeriums: die Schiff⸗ brücken über den Rhein längs der badisch⸗elsässischen Grenze betreffend.

Hessen. Darmstadt, 7. Oktober. Sowohl die Erste als die Zweite Kammer des Landtages nahmen in ihren heutigen Sitzungen die Wahlen der verschiedenen Ausschüsse vor. Als neue Eingänge kündete der Präsident der letzteren namentlich folgende Gesetzentwürfe an: Gewährung von nachträglichen Ver⸗ gütungen vonKriegsleistungen der Gemeindenz einen Antrag des Abg. Schröder auf Aufhebung der den Standes⸗ herren und der Ritterschaft des Großherzogthums, sowie den Freiherren von Riedesel bisher zustehenden Patronate bei Be⸗ fetzungen von Pfarr⸗ und Schulstellen, sowie Stellen der Ver⸗ waltung an Kirchenkassen, Schulfonds und milden Stiftungen; einen Antrag desselben Abgeordneten auf Vorlage eines Wege⸗ baugesetzes, Eintheilung, Anlage und Erhaltung der öffent⸗ lichen Wege betreffend.

Nach dem neuen Staatsbudget ist die Ober⸗Medi⸗ zinaldirektion als besondere Behörde in Wegfall gekommen und bildet für die Zukunft nur noch eine besondere Abtheilung des Ministeriums des Innern; dasselbe wird bestehen aus dem ständigen Referenten in Medizinalsachen als Vorsitzendem, aus drei Aerzten, aus einem Veterinärarzt und einem chemisch⸗phar⸗ mazeutischen Sachverständigen. In Ausführung der Be⸗ schlüsse des Bundesraths des Deutschen Reichs sind die zur all⸗ gemeinen Volkszählung und Aufnahme der Gewerbestatistik erforderlichen Anordnungen getroffen worden.

Braunschweig. Braunschweig, 9. Oktober. Der Herzog hat seine Rückkehr aus Wien auf einige Tage verscho⸗ ben, einem Gerüchte zufolge wegen einer Fußverletzung, die sich derselbe beim Besteigen des Wagens zugezogen hat.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 8. Oktober. Die Kaiserin ist gestern nach Gödöllö abgereist.

Der König von Sachsen hat am 6. d. M. Abends

Wien verlassen. Der Kaiser begleitete denselben zum Bahnhofe.

Der Prinz Leopold von Bagyern ist vorgestern Abend nach München zurückgekehrt.

(Wien. Ztg.) Gestern ist den Delegationen eifte Sammlung von Korrespondenzen des Ministeriums des Aeußern und von Berichten der Kaiserlichen und Königlichen Missionen und Konsulate in handelspolitischen Angelegenheiten vorgelegt worden. Die Sammlung, die wir nach der Farbe ihres Um⸗ schlages Kürze halber „Braunbuch“ nennen wollen, ist unab⸗ hängig von der unter dem Namen „Rothbuch“ bekannten Samm⸗ lung von Korrespondenzen und Aktenstücken zumeist politischen

Inhalts, welche sich auf die Thätigkeit des Kaiserlichen und

Königlichen gemeinsamen Ministeriums des Aeußern bezogen. Von solchen Rothbüchern sind bisher in acht auf einander fol⸗ genden Jahren Ausgaben (von Nr. 1 bis 8) erschienen und den Delegationen von Fall zu Fall mitgetheilt worden; im laufenden Jahre wurde die Ausgabe unterbrochen, den Delega⸗ tionen aber Seitens des Auswärtigen Amtes angezeigt, daß die Veröffentlichung eines Rothbuches für die Zukunft nicht prin⸗

zipiell ausgeschlossen sei. Das Buch trägt die Nummer 1, durch welche ersichtlich gemacht wird, daß es nicht als bloße Fort⸗

setzung des Rothbuches anzusehen und an Stelle desselben zu treten bestimmt sei.

Nach dem österreichisch⸗ungarischen Zoll⸗ und Handelsbündniß vom Jahre 1867 sollen die periodischen Handelsberichte der öster⸗ reichisch⸗ungarischen Konsulate an die Handels⸗Ministerien der beiden Reichshälften mitgetheilt werden. Eine solche Mittheilung Seitens des gemeinsamen Ministeriums des Aeußern hat auch Sie wird, wie in einem kurzen Vorwort zum „Braunbuch“ ausdrücklich hervorgehoben wird, durch die gegenwärtige Publikation dieses Braunbuches nicht be⸗

rührt. Das Braunbuch ist also auch unabhängig von jener

Mittheilung von Konsulatsberichten an die Handels⸗Ministerien

der beiden Reichshälften, welche nach wie vor fortgesetzt werden

wird. Es enthält nur Aktenstücke, die sich mit internationalen Gegenständen beschäftigen, keine solchen, welche ausschließend auf internen Verkehr sich veziehen.

Zweck des Braunbuches ist, die Thätigkeit des auswärtigen Amtes auf handelspolitischem Gebiete nach einigen Richtungen zu illustriren, bei Verhandlungen über Gegenstände dieser Natur in Betreff des internationalen Verkehrs zur Orientirung zu

dienen und zugleich den betheiligten kommerziellen, industriellen

und landwirthschaftlichen Kreisen werthvolle Anhaltspunkte zur

Förderung ihrer wirthschaftlichen Interessen an die Hand zu geben.

Die Publikation ist zum Theile nach dem Vorbilde ähnlicher Mittheilungen in anderen Staaten, insbesondere in Groß⸗ britannien, eingerichtet. der Zukunft vorbehalten bleibe, auf Grundlage gewonnener Er⸗ fahrungen dieser Publikation in der Zusammenstellung und be⸗ züglich ihres Umfanges jene Form zu geben, die geeignet er⸗ scheinen wird, den von den hohen Delegationen ausgedrückten Wünschen vollkommen Rechnung zu tragen.

Das Braunbuch zerfällt in zwei Abtheilungen: I. Korrespon⸗ denzen des Auswärtigen Amtes in handelspolitischen Angelegen⸗ heiten; II. Wahrnehmungen der Kaiserlichen und Königlichen Missionen und Konsulate auf handelspolitischem Gebiete.

Im Ganzen enthält das Braunbuch auf 118 Seiten 31 Aktenstücke.

Niederlande. Luxemburg, 8. Oktober. (W. T. B.) Die von dem „Amsterdamsche Courant“ gebrachte Nachricht von Abtretung der Luxemburger Krone an den Prinzen Heinrich und dessen Deszendenz entbehrt jedweder Be⸗ gründung.

Großbritannien und Irland. Der Prinz und die Prinzessin von Wales kehrten gestern von Sandringham nach Marlborough⸗House zurück. Der Herzog und die Herzogin von Edinburgh siedelten gestern mit ihrem jungen Sohne vom ihrem Landsitze in Kent, über.

Frankreich. Paris, 7. Oktober. General Chanzy, der

sich jetzt in Paris befindet, hat häufig Unterredungen

v

mit dem

In dem Vorworte wird erklärt, daß es

London, 7. Oktober.

Buckingham⸗Palast nach Eastwell⸗Park,

räsidenten der Republik Diese Unterredungen sollen gewisse Projekte von Reformen in der Verwaltung und Organisation Algeriens zum Gegenstand haben.

Italien. Rom, 5. Oktober. Der König ist letztver⸗ gangenen Sonnabend von Valdieri nach Turin gekommen. Auch der Chef des auswärtigen Amtes ist daselbst eingetroffen, um ich mit dem Minister des Königlichen Hauses über die Vorbe⸗ reitungen zum Empfange des Deutschen Kaisers zu ver⸗ fändigen. Nachdem Visconti⸗Venosta bei Sr. Majestät Audienz gehabt hatte, begab er sich zu den Kronprinzlichen Herr⸗ schaften nach Monza.

Türkei. Konstantinopel, 8. Oktober. (W. T. B.) Kegierungsseitig wird über den Beschluß der Pforte, betreffend die Einlösung und Amortisirung der türkischen Staats⸗ schuld, erläuternd mitgetheilt: Von dem Tage an, an welchem der gedachte Beschluß der türkischen Regierung veröffentlicht wurde (6. Oktober cr.), und während der von da ab auf einander solgenden 5 Jahre unterbleibt die Auszahlung der Hälfte der zinsen und der Amortisationsbeträge der inneren und auswär⸗ iigen türkischen Staatsschuld, deren Gesammtbetrag jährlich h auf etwa 14 Millionen Pfd. Sterl. beläuft. Zur Ent⸗ schädigung der Berechtigten für die Nichteinlösung der Hälfte im Gesammtbetrage von 7 Millionen Pfd. Sterl. soll ein auf Grund 5proz. Verzinsung jener Summe von 7 Mill. Pfd. Sterl. berechneter Betrag von 350,000 Pfd. Sterl. jährlich baar ausgezahlt werden. Die provisorischen Schuldtitel, die für den Restbetrag neu ausgegeben werden, sollen nach 5 Jahren eingelöst werden und als Zahlungssicherheit für jeden Jahresbetrag von 7 Mil⸗ lionen Pfd. Sterl., nicht aber auch für die bei den Zinster⸗ minen zur Baarauszahlung gelangenden 350,000 Pfd. Sterl. dienen.

Belgrad, 8. Oktober. (W. T. B.) Wie verlautet, hätte die gestern gemeldete Zustellung einer Note der Großmächte m die serbische Regierung den Zweck gehabt, Serbien neuer⸗

dings von jeder herausfordernden Haltung gegenüber der Pforte abzumahnen.

9. Oktober. Die Hochzeit des Fürsten Milan ist auf einige Tage verschoben worden, weil der Kaiser von Kußland⸗ einen Spezialvertreter zu derselben abgesandt hat, welcher bis morgen nicht hier eintreffen kann.

Wie verlautet, würde das neue Kabinet aus folgenden persönlichkeiten gebildet werden: Kaljevitsch, Minister⸗Prä⸗ sident und Minister des Innern, Pavlovitsch, Minister der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten, Prof. Boskowitsch, Kultus⸗Minister, Prof. Markovitsch, Justiz⸗Minister, Major Sdravkovitsch, Mi⸗ nister für die öffentlichen Bauten, Oberst Nikolitsch, Kriegs⸗Mi⸗ niste, Zankovitsch, Finanz⸗Minister. Aus dem bisherigen Kabinet würde demnach nur der Kriegs⸗Minister in das neue Kabinet übertreten.

Cettinje, 8. Oktober. (W. T. B.) Nach Nachrichten von insurgentischer Seite hätten die Insurgenten Ljubinje angegriffen, die Türken zurückgeschlagen, eine größere Anzahl von Pferden erbeutet und befänden sich jetzt in einer verschanzten Stellung auf dem Popovofelde.

Amerika. New⸗York, 8. Oktober. (W. T. B.) Die Keger, welche in Friarspoint Ruhestörungen herbeigeführt hatten, sind zerstreut worden. Die Situation gestaltet sich friedlicher.

Die Nr. 76 des „Amts⸗Blatts der Deutschen Reichs⸗ Post⸗Verwaltung“ hat folgenden Inhalt: Verfügungen vom 1 Oktober 1875. Neue Ausgabe des Abschnitts V. der Allgemeinen Post⸗ dienfi⸗Anweisung; vom 7. Oktober 1875. Die mit Staatsbehörden veeinbarten Porto⸗Bauschsummen betreffend; vom 8. Oktober 1875.

Eröffnung der Eisenbahnstrecke Kalscheuren⸗Euskirchen; Einrich⸗ tung von Bahnposten auf dem Kurse Neuß⸗Düren⸗Euskirchen; vom 2. Oktober 1875. General⸗Verfügung an sämmtliche Kaiserliche Ober⸗Postdirektionen und an sämmtliche Kaiserliche Télegraphen⸗ Direktionen, betreffend die bevorstehende Umgestaltung der Post⸗ und Telegraphenverwaltung; vom 4. Okzober 1875. General⸗ Verfü⸗ gung an sämmtliche Kaiserliche Ober⸗Postdirektionen, betreffend die Theilnahme der Telegraphenbeamten und Unterbeamten an den im Bereich der Postverwaltung bestehenden Wohlthätigkeitsanstalten.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Im IJuli d. J. hat Prof. W. Krause in Göttingen, wie wir dem „Correspondenzblatt der deutschen Gesellschaft für Anthro⸗ pologie, Ethnologie und Urgeschichte“, redigirt von Prof. Kollmann in München, Nr. 10, Oktober 1875, entnehmen, ca. 50 bisher unbe⸗ schriebene runde Hügelgräber in der Nähe von Göttingen auf halbem Wege nach Duderstadt untersucht. Sie liegen theils in einer länglichen Gruppe, 34 an Zahl, eine halbe Stunde vom Dorfe Sattenhausen in nördlicher Richtung entfernt, im Forstort Ottenberg, dessen Namen die Lokalsage vom Kaiser Otto I. ableitet, theils in kleine Gruppen zerstreut beim Vorwerk Himmigerode (Forstort: in den Fuchsbergen) neben der Desingeröder Trift. Fast alle Hügel sind gleich groß, ca. 1—2 Meter hoch; ihre Kuppe, soweit sie nicht zerstört, hat 7 Meter Durchmesser; der größte Umfang ihrer Basis beträgt 50 Meter. Durch eine benachbarte Flur des Dorfes Nesselröden ziehen sich eine Wegstunde weit heidnische Schanzengräben, zwei neben einander, geradlinig 1—2 Meter tief und zusammen 30 Meter breit. Auch auf dem sogenannten Hünenstollen bei Holtzerode wird eine Bergzunge von zwei ähnlichen Parallelgräben zu Vertheidigungs⸗ werken abgeschnitten; eine Ruine am Fuß des Berges heißt Mäuse⸗ thurm, ein Thal in der Nähe die Hölle. Schon nach diesen Um⸗ ständen ist wohl anzunehmen, daß es sich bei den erwähnten um germanische, nicht um slavische Anlagen handelt.

Trier, 5. Oktober. (Tr. Ztg.) Man hat nun auch'’ in der Nähe hiesiger Stadt den Bau der Moselbahn in Angriff genommen. Wie es bei dem klassischen Alterthum derselben und ihres Weich⸗ bildes vorauszusehen war, werden durch diese Erderbeiten sehr schätzens⸗ werthe antiquarische Baureste und kleinere Funde zu Tage ge⸗ fördert. Schon bei der ersten Arbeit, nämlich bei der Fundamen⸗ tirung der Brücke über den Olewigbach, stieß man in be⸗ trächtlicher Tiefe unter dem Bette des Baches, der jetzt links abge⸗ leitet ist, auf kolossale Baureste des Alterthums. Schwere Quader⸗ steine ruhten 9 Meter unter der Oberfläche des Bodens auf einem Pfohlrost. Die jetzt ausgehobenen Pfähle, anscheinend aus Eichenholz bestehend, sind kohlenschwarz und bis auf einen dünnen Kern ganz mürbe. Fast in derselben Tiefe zeigt sich die Spur eines überwölbten Kanals, welcher in der Richtung von den sogenannten römischen Bädern (dem Kaiserpalast) nach der Mosel zu führen scheint. Außerdem wurde eine 3 Meter dicke Mauer aufgedeckt. Die Quadersteine sind rothe Sandsteine, während das übrige Mauerwerk meistens aus weißen Kalksteinen besteht.

Nürnberg, 6. Oktober. Reichsrath von Cram er⸗Klett hat dem Vorstand der „Dürerhausstiftung', welche für die Restauration des Dürerhauses und später für Künstlerstipendien bestimmt ist, die Summe von 1000 Fl. behändigen lassen.

Gewerbe und Handel.

Der Geschäftsbericht der Aktien⸗Gesellschaft für Fabrikation von Eisenbahn⸗Material zu Görlitz theilt mit, daß in der Geschäftsperiode vom 1. Januar 1874 bis 30. Juni 1875 214 Personen⸗ und Pestwagen im Werthe von 1,604,100 und 1075 Gepäck⸗ und Güterwagen im Werthe von 2,053,541 ℳ, zu⸗ sammen 1289 Wagen im Gesammtwerthe von 3,657,641 gefertigt u d außerdem für 62,336 Arbeiten in Rechnung gestellt worden sind, sodaß die Gesammtproduktion 3,719,977 betragen hat. Noch in Auftrag hat die Gesellschaft 73 Stück Personen⸗ und Postwagen im Werthe von 468,203 und 197 Stück Gepäck⸗ und Güterwagen im Werthe von 523,075 ℳ, zusammen 270 Eisenbahnwagen im Ge⸗ sammtwerthe von 991,278 Die laut Beschluß der außerordent⸗ lichen Generalversammlung angekauften Aktien der Gesellschaft im Nominalbetrage von 450,000 sind inkl. Zinsen für 219,009 gekauft, und der Ueberschuß von 230,990 ist vom Grundstückkonto

abgeschrieben. Vom Reingewinn sind 70,000 für dubiose Forde⸗ rungen abgeschrieben.

Nach dem an den Bezirkstag von Lothringen erstatteten Generalbericht für das Jahr 1875, war die Lage der Bergwerks⸗, Hütten⸗ und Salinen⸗Industrie Lothringens im S 1874 keine günstige, da die Nachwehen der Krisis aus dem Jahre 1873 nachtheilig auf dieselbe einwirkten. Die Steinkohlenbergwerke, welche 2280 Arbeiter beschäftigten, lieferten 6,864,060 Ctr. Kohlen im Werthe von 4,737,339 Frs. (684,920 Ctr. mehr als in 1873). Auf den Eisensteinbergwerken wurden von 1595 Arbeitern 14,272,576 Ctr. Eisenerze im Werthe von 2,441,540 Frs. (344,832 Ctr. mehr als in 1873) gefördert, wogegen die Eisensteingräbereien im Kreise Diedenhofen, deren mittlere Belegschaft 311 Köpfe betrug, eine Aus⸗ beute von 2,278,207 Ctr. Erzen im Werthe von 541,075 Frs. (gegen 1873: 972,901 Ctr. weniger) gewährten. Die Produktion von Koch⸗ salz auf den in den Kreisen Forbach und Chaͤteau⸗Salins belegenen Salinen, welche 268 Arbeiter beschäftigten, belief sich auf 827,265 Ctr. im Werthe von 1,483,430 Frs. gegen 705,933 Ctr. in 1873. Hiernach ist also die Förderung an Steinkohlen gegen das Vorjahr um 11,1 *+, die der Eisenerzbergwerke um 2,47 % und die der Salinen um 17,3 % gestiegen, während die Ausbeute der Eisenerzragbaue um ca. 30 % gesunken ist. Was den Betrieb der Hüttenwerke betrifft, so wurden im Jahre 1874 produzirt: auf 10 Werken mit 27 betriebenen Hochöfen aus 14,258,299 Ctr. Eisenerzen und mit 1090 Arbeitern 4,872,370 Ctr. Roheisen in Masseln und Gußwaaren erster Schmelzung im Werthe von 18,161,129 Frs.; auf 9 Werken mit 12 Cupolöfen, 2 Flammöfen und 633 Arbeitern 312,355 Ctr. Gußwaaren erster und zweiter Schmelzung im Werthe von 3,241,093 Frs.; auf 9 Werken mit 151 Puddelöfen, 4 Frischfeuern und 6148 Arbeitern aus 3,719,365 Ctr. Roheisen, 2,468,670 Ctr. fertige Eisen⸗ fabrikate im Werthe von 30,398,370 Frs., von denen 38 922 Ctr. für die Werke selbst verbraucht worden sind, während der Rest zum Verkauf kam; auf 3 Werken mit 50 Arbeitern aus 17,845 Ctr. Alteisen, Luppen und Rohschienen, 10,591 Ctr. fertige Eisenfabrikate; auf 3 Werken mit 6 Puddelöfen, 3 Frischfeuern, 2 Bessemeröfen und 357 Arbeitern aus 87,482 Ctr. Roheisen und Rohstahleisen, 60,169 Ctr. Rohstahlfabrikate und Luppen im Worthe von 1,741,847 Frs.; auf 1 Werke mit 5 Arbeitern, 1 Puddelofen, 3 Tiegelöfen und 1 Cementirofen aus 3006 Ctr. Rohstahl, 2800 Ctr. Gußstahl. Im Ganzen lieferten sämmtliche lothringische Hüttenwerke im J. 1874: 4,872,370 Ctr. Roheisen (gegen 1873 weniger 395,588 Ctr.), 312,355 Ctr. Gußwaaren (gegen 1873 mehr 37,668 Ctr.), 2,479,261 Ctr. fertige Stabeisenfabrikate (gegen 1873 weniger 226,655 Ctr.), 60,169 Ctr Rohstahl (gegen 1873 weniger 46,354 Ctr.) und 2800 Ctr. Gußstahl (gegen 1873 weniger 376 Ctr.)

London, 8. Oktober. An der Börse ist eine Zuschrift der Ottomanischen Bank bekannt gemacht, welcher zufolge der Be⸗ schluß der türkischen Regierung betreffs künftiger Einlösung der Coupons und Amortisationsbeträge der türkischen Schuld mit dem 6. Oktober d. J. in Kraft tritt, und wonach die genannte Bank bis zum Eintwoffen der von den Kontrahenten der Anleihe von 1873 telegraphisch erbetenen Instruktionen die Auszahlung der Coupons und der ausgeloosten Bons der Anleihe von 1873 suspendirt hat. Paris, 8. Oktober. Wie der „Messager de Paris“ er⸗ fährt, hätte die hiesige Ottomanische Bank, im Widerspruch mit dein von der Ottomanischen Bank in London eingehaltenen Verfahren, die Einlösung der Oktobercoupons der türkischen Staats⸗ schuld nicht suspendirt, indem sie von der Voraussetzung ausgehe, daß der auf die künftige Einlösung der Coupons und der Amortisations⸗ raten bezügliche Beschluß der Pforte vom 6. d. keine rückwirkende Kraft haben könne. 1

Verkehrs⸗Anstalten.

Mit dem Bau der neuen Eisenbahnstrecke von Neckargemünd über Hirschhorn nach Jaxtfeld im Anschluß an die badische Oden⸗ waldbahn ist in den juͤngsten Tagen begoanen worden, und bei Hirsch⸗ horn ein großer Tunnel in Angriff genommen.

Der Eröffnungstermin der Bahnstrecken Oldenburg⸗ Quackenbrück und Brake⸗Nordenhamm ist auf den 15. d. Mts. festgesetzt worden. Für die Fahrgeld⸗ und Frachtberechnung kommt der oldenburgische Lokaltarif vom 1. Januar 1872 nebst dessen Nach⸗ trägen zur Anwendung.

New⸗York, 8. Oktober. (W. T. B.) Der Dampfer „France“ der National⸗Dampfschiffs⸗Compagnie (C. Messingsche Linie) eist hier eingetroffen.

Berlin, den 9. Oktober.

von Schülerarbeiten Gewerbemuseum.

In einem durch Anbringung von Zwischenwänden dazu hergerichteten Saale der ersten Etage des Deutschen Gewerbe⸗ museums (Königgrätzerstraße 120) ist, wie an dieser Stelle bereits mitgetheilt wurde, gegenwärtig die periodisch wiederkehrende Aus⸗ stlung von Schülerarbeiten der mit dem Museum verbundenen Unterrichtsanstalt für Zeichnen und Modelliren dem Publikum täglich, mit Ausnahme des Montags, unentgeltlich geöffnet.

An Reichhaltigkeit des zur Besichtigung Dargebotenen steht die diesjährige Ausstellung gegen keine frühere zurück; sie über⸗ tifft manche derselben vielleicht noch durch die gleichmäßige Ver⸗ tretung sämmtlicher Abtheilungen, die dem Beschauer einen bbenso bequemen wie vollständigen und dabei höchst erfreu⸗ lchen Ueberblick über die trefflichen Leistungen des Instituts emöglicht. Dazu wirkt übrigens auch die übersichtliche Anord⸗ nung des vorhandenen Materials mit, die, soweit es die provi⸗ sorischen Räumlichkeiten gestatteten, derartig getroffen wurde, daß von der ersten Stufe des Elementarzeichnens aus sich nach der einen Seite hin die fortschreitenden Kurse im Zeichnen, nach der anderen diejenigen im Modelliren jedesmal bis zu den Er⸗ zeugnissen der betreffenden Kompositionsklassen verfolgen lassen. Neben den an den Wänden placirten Stücken sind überdies weitere Kollektionen von Zeichnungen in Mappen ausgelegt, deren Inhalt das bei dem ersten Ueberblick gewonnene Bild noch weiterhin zu ergänzen geeignet ift.

Den größeren Theil des Raumes nehmen die Leistungen der eilf Vorbereitungsklassen ein, deren unterste Stufe, in ihrem Lehrgange durch eine systematisch geordnete Mappe der Klasse 2b. anschaulich illustrirt, das elementare und das Ornamentzeichnen umfaßt und, von den einfachsten geradlinigen Figuren beginnend, zu dem Kreise und allmählich zu den leichteren und schwereren ornamentalen Formen übergeht, die zunächst im schlichten Umriß, dann mit Hinzutritt der Schattirung dargestellt werden. In dem sich hieran anschließenden Zeichnen und Malen nach Gipsabgüssen, zuerst nach Ornamenten, dann nach figürlichen Theilen, wird die volle körperliche Wirkung der in der Fläche wiederzugebenden Gegen⸗ sände erstrebt und zugleich die Herrschaft über verschiedene tech⸗ nische Verfahrungsweisen erreicht. Das Zeichnen nach ganzen Figuren, nach Gipsabgüssen und nach dem lebenden Modell, das Zeichnen von Thieren, ebenfalls nach Gipsabgüssen wie nach präparirten Exemplaren, sowie endlich das mit einem Vortrag über Botanik verbundene Zeichnen und Malen von Blumen, wobei sowohl die organische Bildung der Formen als auch deren ornamentale Verwerthung besondere Verücksichtigung findet, beschließt diesen Kursus, zu dem als nothwendige Ergänzung der in der Anatomie des Menschen und der Thiere hin⸗ zutritt.

Von dem ornamentalen Zeichnen nehmen außer diesem Kursus aber noch zwei andere ihren Anfang. Der eine von ihnen lehrt in zwei Klassen das Modelliren nach ornamentalen

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Ausstellung im Deutschen

und figürlichen Vorlagen und faßt bei den letzteren auch die nebenhergehenden anatomischen Studien gebührend ins Auge, während der andere, dessen Unterrichtsgang in beiden Stufen durch die in zwei Mappen geordneten Blätter veranschaulicht wird, durch die Unterweisung im geometrischen Zeichnen und in der Projektionslehre sowie durch die hiermit verbundenen theore⸗ tischen Erläuterungen auf das architektonische Zeichnen vorbereitet. Das Letztere richtet sich namentlich auf ein genaues Verständniß der antiken Säulenordnungen und ihrer Details, vermittelt da⸗ neben aber auch die Kenntniß hervorragender architektonischer Motive der italienischen Renaissance.

Wie bei dieser Abtheilung der Vorbereitungsklassen, so liegt es auch bei der sich daran anschließenden der drei Kompositions⸗ klassen viel weniger in der Absicht der Ausstellung, eine Reihe hervorragender einzelner Leistungen zu produziren, als vielmehr

durch deren Gesammtheit ein lebendiges Bild der Methode des

Unterrichts und der in ihm erstrebten Ziele dem Beschauer vor⸗ zuführen.

Sämmtliche drei Klassen gehen von dem einfachen Kopiren zur Uebertragung des vorgelegten Musters oder der an dessen Stelle tretenden Skizze in den für die Ausführung bestimmten Maaßstab, sowie zur Uebersetzung von plastischen Darstellungen in die Fläche und von Zeichnungen in runde Arbeit über, um

auf diesem Wege schließlich zur selbständigen Komposition nach

gegebenen oder selbsterfundenen Motiven zu gelangen. In der Modellirklasse erscheint als besonders häufig geübt die für eine sichere Entwickelung des Stilgefühls vorzüglich geeignete Ueber⸗ tragung des Reliefs in vollrunde Arbeit und des runden Körpers in das Flachrelief, während die Klasse für die verschiedenen Arten des Flachornaments und die für Möbel,⸗ Geräthe, Gefäße und bauliches Ornament neben der stilgemäßen Zeichnung vornehmlich auch die Ausbildung und gediegene Schulung des Farbensinnes erstrebt. Die von dem Bildhauer Behrendt geleitete Modellirklasse stellte dem entsprechend neben ganz freien Arbeiten eine größere Anzahl ornamentaler Kompo⸗ sitionen aus, denen theils Gipsabgüsse, theils Zeichnungen und Photographieen als Vorbild dienten, die von dem Baumeister Luthmer geleitete Klasse für Möbel, Geräthe, Gefäße und bau⸗ liches Ornament eine Reihe von Entwürfen zu Wand⸗ und Deckendekorationen mit einzelnen in größerem Maßstab ausgeführten Details, sowie eine Anzahl von Zeichnungen verschiedenartigen, in seiner Gestaltung sich durchweg dem für die Ausführung in Aus⸗ sicht genommenen Material und den stilistischen Bedingungen desselben streng anpassenden Hausgeräths, dessen Form und Schmuck theils frei erfunden ist, theils die von dem Lehrer gegebenen Skizzen in detaillirt durchgebildeter Ausführung zeigt, die von dem Historienmaler Maurer geleitete Klasse für Flachornament endlich eine besonders stattliche Kollektion ebenfalls theils ganz frei erfundener, oder aber aus der Zeichnung in die farbige Dar⸗ stellung übertragener, theils aus gegebenen Motiven entwickelter oder aber mit Benutzung einzelner vorhandener Theile hergestell⸗ ter Dekorationen für einzelne Wandflächen (Sopraporten, Friese,

Pilasterfüllungen ꝛc.), malerischer Verzierungen von Geräthen und Geschirren und für die textile Ausführung bestimmter Muster von Tapeten, Lambrequins und ähnlichen Stücken, wozu sich noch zwei mit imitirter Intarsia geschmückte Holzarbeiten gesellen.

Ein Theil der in diesen letzten Partieen der Ausstellung vereinigten Kompositionen läßt neven vorgeschrittener technischer Sicherheit und Gewandtheit zugleich auch eine entschieden aus⸗ gesprochene originelle Begabung für das Gebiet kunstindustrieller Thätigkeit erkennen und gewinnt dadurch, auch für sich allein be⸗ trachtet, ein weitergehendes Interesse. Ein Ueberblick über das Ganze aber giebt den erfreulichsten Beweis einer geschickten und anregenden Leitung des Unterrichts, die sich glücklich von jeder Einseitigkeit frei hält und den Schülern des Instituts nicht nur einen reichen, vortrefflichgewählten Bildungsstoff übermittelt, sondern durch seine umsichtige und lebensvolle Behandlung zugleich auch die mannichfaltigsten Mittel und Wege zu einer wirklich fruchtbaren und ergiebigen Benutzung desselben und zu eigener, stetig fort⸗ schreitender Weiterentwickelung eröffnet. In dieser Methode und in ihren deutlich wahrnehmbaren Erfolgen ist die sichere Garantie dafür enthalten, daß die Unterrichtsanstalt des Gewerbemuseums, unterstützt durch dessen reichhaltige Vorbildersammlung, auch fernerhin die ihr gestellte Aufgabe in immer umfassenderer Weise verwirklichen und das Ihrige zum Gedeihen der modernen deut⸗ schen Kunstindustrie beitragen wird.

innere

des XVII. Kongresses für Mission haben am 7. Oktober zu Dresden ihren Abschluß ge⸗

Die Verhandlungen funden. Nach der Hauptversammlung in der Frauenkirche war ein Theil des Nachmittags noch der Fortsetzung der am Morgen in einer zahlreich besuchten Spezialkonferenz begonnenen Besprechung über die christliche Presse gewidmet, worauf Abends 7 Uhr durch zwei in der Kreuzkirche, sowie in der Dreikönigskirche gehaltene Gottesdienste, in denen auswärtige Kongreßmitglieder predigten, das Programm des Kongresses erschöpft wurde. 1

Bei dieser Gelegenheit berichtigen wir unsere gestrige, dem „Dresd. Journ.“ entnommene Mittheilung über die Zusammensetzung des Vorstandes dahin, daß nicht der Prof. Dr. Meitzen, sondern der Geheime Regierungs⸗Rath v. Meyeren (Berlin) in das Präsidium gewählt war und in seiner Eigenschaft als Mitglied desselben Toast bei dem Festmahl in dem Waldschlößchen ausgebracht hat.

Auf der Tagesordnung der Sitzung der Stadtverordneten Herels am 78 d. M. stand die Berichterstattung des Ausschusses üͤber die Vorlage, betreffend die Ausführung der Kanalisation in den Radialsystemen I. V. Der Antrag des Ausschusses geht dahin: „Die Kostenanschläge für die Radialsysteme I. und II. mit 4,900,000 resp. 6,300,000 zu genehmigen, ebenso das Projekt und den Kosten⸗ anschlag in Höhe von 8,625,000 für die Ausführung der Kanalisa⸗ tion des Radialsystems V.“ Im Interesse der Wahrung des Budget⸗ rechtes der Versammlung und der erforderlichen Kontrole hatte der Stadtverordnete Richter II. hierzu ein Amendement gestellt, wonach die für jedes Radialsystem zu verwendenden Beträge, sowie die im Wege der Anleihe zu realisirenden Mittel alljährlich durch den Etat festgestellt, ferner der Versammlung über die Aus