1875 / 238 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Oct 1875 18:00:01 GMT) scan diff

die Einführung von Handfesten nach dem Vorschlage mehrerer Ma⸗ gistratsmitglieder, also für die Gewährung zweiter Hypotheken hinter den Pfandbriefen des Instituts, nicht auszusprechen vermöge. Ihrer Ansicht zufolge genügt es, wenn durch Abänderung des Statuts nach den Vorschlägen der General⸗Versammlung die Beleihungsgrenze etwas erweitert wird und auch Grundstücke zur Beleihung zugelassen werden, welche erst drei Jahre bewohnt sind.

Die Hannoversche auf Gegenseitigkeit gegründete Lebensversicherungs⸗Anstalt veröffentlicht ihren 24. Jahres⸗ bericht für das mit dem 1. Juni c. abgelaufene Geschäftsjahr; dem⸗

nach waren am 1. Juni 1874 gegen feste Prämien versichert in der

Abtheilung für Lebensversicherungen 5844 Personen mit 6081 Po⸗ licen und einem versicherten Kapitale von 4.523,900 Thlr. Am 31. Mai 1875 waren dagegen versichert 7636 Personen mit 7924 Po⸗ licen und einem versicherten Kapitale von 6,270,000 Thlr., wovon 324,900 Thlr. in Rückversicherung gegeben sind. Der Kinderpersiche⸗ rungen waren am 1. Juni 1874 vorhanden 266 mit Rückgewähr und einem Kapitale von 113,000 Thlr., ohne Rückgewähr 24 mit 6800 Thlr. Kapital. In der Abtheilung der Versicherungen gegen steigende Prä⸗ mien waren versichert 1382 Personen mit 1591 Policen und einem Kapitale von 1,037,000 Thlr. Wien, 9. Oktober. (W. T. B.) Die Anglobank löste bisher den Oktobercoupon der türkischen Loose voll cin.

Verkehrs⸗Anstalten. Die Kaiserlichen Steuerämter zu Sennheim, Hauptamts⸗

bezirk Münster, und Ensisheim, Hauptamtsbezirk Mülhausen im Elsaß, sind aufgehoben worden. An den beiden Orten sind Orts⸗ einnehmereien errichtet worden.

Die Strecke Bebra⸗Niederhohne der Staatsbahnlinie Bebra⸗Friedland nebst der Zweigbahn Niederhohne⸗Eschwege soll, wie die „B. Börs. Ztg.“ berichtet, am 18. d. M. dem Personen⸗ und Güterverkehr übergeben werden. Beide Strecken werden der Verwal⸗ tung der Frankfurt⸗Bebraer Bahn zu Frankfurt a. M. unterstellt. Die Inbetriebsetzung der Restlinie Niederhohne Eichenberg⸗Friedland ist für den 15. Mai 1876 in Aussicht genommen. Dieselbe wird dann jedenfalls mit dem hanvoverschen Staatsbahnne vereinigt, da die Station Niederhohne Anschlußpunkt für die Berlin⸗Coblenzer Bahn ist. Bekanntlich ist durch diesen Anschluß eine direkte Staatbahnlinie Berlin⸗Frankfurt a. M. hergestellt.

Der Strecke Sterkrade⸗Ruhrort der Cöln⸗Mindener Eisenbahn wird am 15. d. M. für den Personenverkehr mit der Halte⸗ stelle Neumühl eröffnet werden; an demselben Tage eröffnet die Oester⸗ reichische Nordwestbahn den Personen. und Gütertransport auf der Theilstrecke Wichstadt⸗Lichtenau⸗Mittelwalde.

Christiania, 5. Oktober. (H. N.) Das stürmische Wet⸗ ter der letzten Tage scheint auf der See viel Unglück angerichtet zu haben und täglich laufen Berichte von neuen Schiffbrüchen ein. Alle Häfen am Ausgange des Fjordes von Christianig und an der Süd⸗ küste von Norwegen bis Christianssand hinunter, sind voll von Fahr⸗ zeugen, welche mehr oder minder erheblichen Schaden davon⸗ getragen haben, oder welche, um sich der Gewalt des Stur⸗

mes zu entziehen, hinter den Scheeren Schutz suchten; zu letzie⸗ ren gehörte auch das deuntsche anzerschiff „Kaiser“, welches in den Hafen von Christianssand einlief, und das Panzerschiff „Kron⸗ prina. welches den Hafen von Arendal aufsuchte. Beide waren auf der Reise von Kiel nach Christiania begriffen. Fast alle Dampfboote welche regelmäßige Routen zwischen Christiania und anderen Häfen einhalten, haben sich verspätet und sind zum Theil von der Gewalt des Sturmes beschädigt worden. So verlor z. der „Ganger Rolf“ 2 Boote und das Steuerhaus, die Kajüte wurde beschädigt und das Schiff mußte vor der Gewalt des Sturmes ebenfalls den Hafen von Christianssand anlaufen. Die Passagiere der Dampfboote berichten alle von Wracks und verlassenen Schiffen, die treibend gefunden worden sind. Leider wird unter den verlorenen Schiffen auch der Name mehrerer deutschen genannt, so z. B. die Brigg „Egeria“ von Rostock. Eine andere deutsche Brigg ist treibend und von ihrer Mannschaft verlassen gefunden und durch 2 Lootsen in den Hafen von Frederikstadt geborgen.

Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Bureau.

Weimar, Montag, 11. Oktober, Vormittags. Wie die „Weimarsche Zeitung“ meldet, hat sich die Prinzessin Marie, älteste Tochter des Großherzogs, mit dem deutschen Botschafter in Petersburg, Prinz Heinrich VII. Reuß, verlobt.

Berlin, den 11. Oktober. Kongreß des Vereins für Sozialpolitik.

Eisenach, den 10 Oktober. Der Kongreß des Vereins für So⸗ zialpolitik hat heute Morgen im Saale der „Erholung“ seine Ver⸗ handlungen begonnen. Von Seiten der Herren Dr. Rudolf Meyer und Dr. Rodbertus war dem Ausschusse bereits vorher folgender Antrag unterbreitet worden: „In Erwägung, daß die jetzt herrschende wirthschaftliche Krisis handgreiflich sowohl an Intensität als an Aus⸗ breitung zunimmt; in Erwägung ferner, daß die bisher getroffenen Maßregeln als Palliativmittel eine Besserung nicht in Aussicht stellen; in Erwägung drittens, daß bei der weiteren Behandlung der wirth⸗ schaftlichen Krisis das Wohl und Interesse der Arbeiter nicht minder als das der Unternehmer in das Auge gefaßt wer⸗ den muß; in Erwägung endlich, daß bei der gegenwärtigen Lage des Weltmarktes sowie des heimischen Marktes eine fernere Zoͤgerung unser Vaterland mit den ernstesten Gefahren bedroht, wolle der Kongreß beschließen: dem Hrn. Reichskanzler das Ersuchen aus⸗ zusprechen, der deutschen Industrie sowie den bei derselben betheiligten Unternehmern und Arbeitern sowohl nach Innen wie nach Außen den⸗ jenigen Schutz zu gewähren resp. zu verschaffen, welcher in Anerken⸗ nung des Werthes der Arbeit und der eigengearteten Stellung der deutschen Industrie als das alleinige Mittel erscheint, unsere in Frage gestellte Konkurrenzfähigkeit auf dem Weltmarkte und den sozialen Frieden auf dem heimischen⸗ Markte wieder zu gewinnen.“ Ueber diesen Antrag war der Ausschuß im Laufe des Vormittags zu einer Berathung zusammen.

Die Verhandlungen des Kongresses selbst begannen um 12 Uhr. Die Präsenzliste weist die Anwesenheit von 52 Mitgliedern nach, darunter Frhr. v. Roggenbach, Prof. Brentano, Held, Nasse, Sonnemann, Geheimer Regierungs⸗Rath Hildebrand, de Lavallay (Lüttich) ꝛc. ꝛc. Entschuldigt hatten sich u. A.: Dr. Löwe, Kalle, Thiel, Dr. Max Hirsch, Duncker, Gneist ꝛc. Zum Vorsitzenden wurde wieder der Prof. Nasse erwählt, der die Wahl mit einigen Dankesworten annahm.

Sodann wurde zur Konstituirung des Bureaus geschritten und in dasselbe die Herren Geheime Reg.⸗Rath Hildebrand, Frhr. v. Roggen⸗ bach, de Lavellay als Weze⸗Präsidenten, v. Bojanowski, Bren⸗ tano, Held und Schobert als Schriftführer gewählt.

Der Vorsitzende theilte sodann mit, daß der Ausschuß beschlossen habe, die Diskussion über den obenerwähnten Antrag nicht zu em⸗ pfehlen. Es erhob sich hierüber eine längere geschäftliche Debatte, worauf die Versammlung beschloß, „den Antrag dem Ausschusse zu überweisen mit der Maßgabe, zur Erledigung desselben unter thun⸗ lichster Beschleunigung eine neue Generalversammlung einzuberufen.“

Hierauf begann die Tagesordnung mit dem Referate des Han⸗ delskammer⸗Sekretärs Dr. Gensel (Leipzig) über die Einkommen⸗ steuer im Verhältniß zur Ertragsbesteuerung, insonderheit zur Grundsteuer.

Die Referenten Dr. Gensel und Dr. Held entwickelten ihre Thesen; an der Debatte betheiligten sich Niendorf, Neumann (Freiburg), Nasse, Bilinski (Lemberg) u. A.

Schließlich ward die Ansicht der Majorität in folgende Sätze zu⸗ sammengefaßt:

1) Die bisher noch in einer Mehrzahl deutscher Staaten be⸗ feee Ertragssteuern erweisen sich bei gesteigertem Bedarf als un⸗ zureichend.

2) Es empfiehlt sich daher, eine in den unteren Stufen progressive allgem ine Einkommensteuer in Verbindung mit einer all⸗ gemeinen Vermögenssteuer zur hauptsächlichsten direkten Steuer zu machen. 1

3) Bei jeder Steuerreform ist auf die geschichtlich gegebenen Verhältnisse Rücksicht zu nehmen. Insbesondere ist da, wo die Steuer auf unbewegliches Eigenthum seit langer Zeit in einer die übrigen Ertragssteuern wesentlich übersteigenden Höhe bestanden hat, die ein⸗ fache Ausübung dieses Unterschiedes unzulässig, weil sie ein ungerecht⸗ fertigtes Geschenk an die derzeitigen Besitzer auf Kosten der anderen Steuerzahler in sich schließen würde.

Außerdem wurde eine Resolution Bilinski's, der nächsten Generalversammlung die Frage des Verhältnisses des Staats zu den Kommunalsteuern zur Berathung vorzulegen, genehmigt und damit die Verhandlung des ersten Tages S 8

Die meteorologischen und phänologischen Stationen im Kanton Bern.

Im Anschluß an die in der Bes. Beil. d. Bl. Nr. 21 und 22 veröffentlichten Aufsätze: „Die physikalischen Einwirkungen des Waldes auf Luft und Boden und seine klimatologische und hogiönische Bedeutung“ machen wir auch über die meteorologischen und phäno⸗ logischen Stationen im Kanton Bern Mittheilungen, deren Material wir der Freundlichkeit des Hrn. Kantonsforstmeisters Fankhauser in Bern und des Oberförsters Korn in Interlaken verdanken.

Seit dem Herbst 1868 sind im Kanton Bern drei meteoro⸗ logische Doppelstationen eingerichtet, von denen jede aus einer Station im Walde und einer solchen auf freiem Felde besteht, und die im Kanton mit Berücksichtigung der geographischen, physi⸗ kalischen und geognostischen Verhältnisse möglichst gleich vertheilt wurden, nämlich in die Forstkreise Oberland, Mittelland und Jura.

Der im Oberland gewählte Ort befindet sich zunächst bei Interlaken im sogenannten Brückwalde und auf dem daran ansto⸗ ßenden, ebenfalls dem Staate gehörenden Brückgut, in einer Höhe von circa 800 Meter über dem Meere. Der Waldbestand, in welchem die Station errichtet wurde, besteht aus circa 50jährigen Lärchen.

Zu diesen Untersuchungen wurde die Lärche gewählt, einerseits weil sie häufig in natürlicher Verjüngung im Kanton Bern vor⸗ kommt, andererseits ihr Anbau im Oberland von besonderem Vortheil ist. Sie bietet um so größeres Interesse, als man anderwärts sicher nicht so leicht Gelegenheit haben wird, diesen Gebirgsbaum in den Kreis der Beobachtungen zu ziehen.

Im Mittelland fiel die Wahl auf den Löhrwald bei Herrenschwanden, circa fünf Viertelstunden in nordwestlicher Richtung von der Stadt Bern gelegen. Die Station im Freien wurde auf einer außerhalb dem Walde, früher als Pflanzschule benutzten, jetzt aber gerodeten und landwirthschaftlich bebauten Fläche angelegt. Das Terrain inner und auß rhalb des Waldes ist eben, mit einer Erhe⸗ bung von ca. 500 Meter über dem Meere. Der zum Beobachtungs⸗ ort im Walde auszesuchte Theil ist ein vierzigjähriger reiner Roth⸗ tannenbestand von gutem Schluß und Wachet D

größerer Werth verschafft wird.

die Roth⸗

tanne im Kanton Bern die weitaus verbreitetste Holzart ist, se ist dieser reine Rothtannenbestand besonders zu den Beobachtunzen geeig⸗ net. Diese Station bietet außerdem den Vortheil, daß sie sich leicht zu Vergleichungen mit der Sternwarte Bern benutzen läßt. Im Jura wurden die Stationen in dem in der Nähe von Pruntrut gelegenen Staatswald „Fahy’“ und auf einem an den⸗ selben anstoßenden Gute „Les Varandins“ des Hrn. Choffat von Pruntrut angelegt. Die Station im Freien liegt auf der Höhe des Plateaus von Bure, in einer Erhebung von 450 Meter über Meer, ganz in der Nähe des Pachthofes, und hat eine beinahe unmerk⸗ lich gegen Nordost geneigte Exposttion. Die Station im Walde be⸗ findet sich, circa 10 Minuten von obiger entfernt, in einem fünfzig 2 sechszigjährigen, gut geschlossenen, frohwüchsigen, reinen Buchen⸗ estande. Es werden nun auf allen diesen Stationen folgende Beobach⸗ tungen gemacht: 1 1) Ueber die Temperatur der Luft in dem Walde gegenüber der auf dem freien Felde; 2) über den Feuchtigkeitsgehalt der Luft in den Waldungen und außerhalb derselben; 3) über die Wasserverdunstung innerhalb und außerhalb des Waldes und zwar: a. bei einer freien Wasserfläche, b. bei einer Ueberdeckung mit einer Erdschicht von einem Fuß, ohne und mit Moos⸗ oder Grasdecke, c. bei einer Ueberdeckung mit einer Erdschicht von einem Fuß und mit Bestockung der hauptsächlichsten Holzarten; 4) über die Menge des in den Wäldern auf den Boden gelan⸗

genden Regenwassers gegenüber der Regenmenge an nicht bewalde⸗

ten Orten;

5) über die Wassermenge, welche auf einer bewaldeten und nicht bewaldeten Fläche in den Boden eindringt und durchsickert;

6) über die Schneemenge, welche in den Wäldern, namentlich in den Waldungen auf den Aesten der Bäume liegen bleibt;

7) über die Temperatur des Waldbodens in verschiedenen Tiefen von 0,3, 0,6, 0,9 und 1,2 Metern im Vergleich zu derjenigen, welche der Boden einer nicht bewaldeten Fläche hat;

5 8) über die Temperatur der Bäume in Brusthöhe und in der rone.

Außerdem wird täglich in die Tabellen eingetragen: die Bewöl⸗ kung des Himmels, der Wolkenzug, die Richtung und Stärke des Windes.

Unter „Bemerkungen“ werden die Tage notirt, an welchem Re⸗ gen, Schnee, Nebel, Thau, Reif (Frost), Duftanhang, Eis⸗ oder Schneebruch, Gewitter, Hagel, Windfall ꝛc eintrat.

Mit den meteorologischen Aufzeichnungen sind auch phäno⸗ logische nnd klimatologische Beobachtungen verbunden, die zum Zwecke haben, Angaben zu sammeln über das Eintreffen gewisser periodisch wiederkehrender Erscheinungen in der Pflanzen⸗ und Thier⸗ welt und Aufzeichnungen zu machen über die allgemeinen Witterungs⸗ verhältnisse im Laufe des Jahres. Da solche Beobachtungen nicht, wie auf der meteorologischen Station, kostspielige Instrumente und Einrichtungen erfordern, sondern von Jedermann ohne weitere Vor⸗ bereitungen und ohne Zeitverlust ausgeführt werden können, so sind denn auch dieselben an möglichst vielen Orten im ganzen Kanton an⸗ geordnet worden. In jedem Forstkreise werden sie in vier bis sieben, in Summa 40 Staatswaldungen von den betreffenden Bannwarten gemacht und auße dem noch von vielen Gemeinden und Privaten, wo⸗ durch diesem Unternehmen größere Ausdehnung und dadurch auch Von ganz besonderem Interesse sind Beobachtungen im Entsumpfungsgebiete des Großen Mooses, die, vor Beginn, während und nach der Ausführung der Entsumpfung vor⸗ genommen, den klimatischen Einfluß derselben am deutlichsten aus⸗ drücken werden.

Nach der Instruktion beziehen sich die phänologischen Beobach⸗ tungen theils auf Pflanzen, theils auch, jedoch in untergeordneterem Maße und nur auf einige Zugvögel beschränkt, auf Thiere.

Bei den Pflanzen kommen hauptsächlich aur die wichtigsten Bäume und Straucharten in Betracht, indem Beobachtungen über andere Pflanzen, wie namentlich Kulturpflanzen, zwar wohl großes Interesse bieten, allein mehr dem Land⸗, als dem Forstwirth prak⸗ tischen Nutzen gewähren, überdies von ersteren auch derartige Beob⸗ achtungen ausgeführt werden.

Die Beobachtungen erstrecken sich bei den Pflanzen auf die No⸗ tirung der Zeit der ersten Blattentfaltung, der allgemeinen Belaubung, der ersten entwickelten Blüthe, der allgemeinen Blüthe, der völligen Reife der Frucht und des Laubabfalles; im Thierreich dagegen nur auf die Ankunft und den Wegzug der Lerchen, Störche, Staare, Schwalben, wilden Enten, Schnepfen ꝛc.

Die all emeinen klimatologischen Beobachtungen beziehen sich auf die Notirungen der Witterungsverhältnisse jedes Tages, z. B. ob der⸗ selbe hell, halbhell oder trübe war, ob Thau, Nebel, Frost, Regen, Schnee eintrat, und ob Schneedruck, Windfall ꝛc. stattfand.

Die Zusammenstellungen der meteorologischen, phänologischen und klimasologischen Beobachtungen werden den Forstwirthen dur die „schweizer. Zeitschrift für das Forstwesen“, den Landwirthen dur die „Bernischen Blätter für Landwirthschaft“ und den übrigen si speziell darum interessirenden Behörden und Redaktionen von Zeit⸗ schriften durch direkte Zusendungen mitgetheilt.

Wir behalten uns vor, auf die Ergebnisse der Beobachtungen noch näher einzugehen.

Das Denkmal, welches dem König Maximilian II. von Bayvern im Rondell der Maximiliansstraße zu München errichtet wird, hat eine Höhe von 48 Fuß; davon kommen 25 Fuß auf den Stein⸗Unterbau und 18 Fuß auf das Erzstandbild des Königs. Der Aufbau des Monuments ist also gestaltet: Ueber dem Grund liegen zunächst drei Stufenschichten von dunkelfarbigem, stark ins Schwarze soachben Syenit in feinster Politurarbeit. 8 Blöcke setzen die sie wiegen je 120 Centner, während das Gewicht der sämmtlichen Steinmassen am Denkmal beiläufig 3800 bis 3900 Centner beträgt. Ueber diesen 3 Stufen dunkelsten Syenitsteines erheben sich 2 Stufen von rothbraunem Granit und in ebenfalls der feinsten Politur. Darauf baut sich das Piedestal auf. oder Bauabtheilungen in verschiedenen Gestaltungsformen. Das unterste ist kreisrund. An ihm sind 4 allegorische Figuren in einer wesentlich sitzenden Stellung angebracht. Diese Eezgußgestalten sind „die Stärke“

untere Stufenschicht zusammen,

Es besteht aus 3 Stockwerken

„der Frieden“, „die Weisheit“ und „die Gerechtigkeit“. Erstere, mit einem kolossalen Löwen, ist die am meisten hervortretende und schwerste. Sie wiegt 46 Centner, wogegen die drei anderen nur 40 Centner haben; sie steht auf der Ostseite des Denkmals, also gegen das Königliche Maximilianeum hin. Ihr entgegengesetzt, gegen Westen, hat der „Friede“ seinen Platz erhalten. Die 4 allegorischen Figuren haben eine Höhe von ungefähr 10 Fuß. Auf die soeben beschriebene kreisrunde Abtheilung folgt ein Stockwerkaufbau in quadrirter Form mit 4 angemessen vorspringenden Konsolen. Letztere sind mit reichen Bronzeverzierungen, Festons und Guirlandengewinden geschmückt. Ueber diesem Aufsatz erhebt sich der hohe achteckige Schaft mit gebrochenen Ecken, die zu Nischen bearbeitet sind, in welchen vier Knabengestalten in Erzguß, von 7—8 Fuß Höhe und 8—9 Ctr. Gewicht, Platz neh⸗ men. Diese Kinder halten in der einen Hand hoch einen Lorbeer⸗ kranz, mit der anderen erfassen sie einen Wappenschild. Auf den 4 Schildern sind die Wappen der 4 Hauptbepandtheile des König.⸗ reichs Bayern: Bayern, Schwaben, Franken und Pfalz, enthalten.

Ueber dem Schafte folgt das Kapitäl mit Zahnschnitt in reicher

Profilirung, und über ihm thront auf einer Erzplinthe des Fürsten Kolossalgestalt in Erz, 18 Fuß hoch in einem Gewichte von nahegzu 100 Ctrn. Dieselbe richtet sich nach der Stadt hin gegen Westen. Auf der Westseite sind am Schafte in Metallbuchstaben des Königs Worte anzubringen: „Ich will Frieden haben mit meinem Volke.“

Die von den Direktoren der höheren preußischen Lehranstalten gestiftete Ehrengabe für den am 1. Oktober in den Ruhestand getretenen Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Wiese in Potsdam wurde am vergangenen Donnerstag von einer Deputation übergeben. Der Sprecher derselben, Direktor Dr. Ranke, hob in einer warmen Ansprache die mannigfachen Verdienste des Scheidenden um das Schulwesen hervor, worauf dieser mit bewegten Worten dankte. Die Gabe selbst besteht in einer vom Bildhauer F. Schaper in Silber ausgeführten Gruppe, einen Alten darstellend, der einen Jüng⸗ ling unterweist, auf einem Sockel von schwarzem Marmor ruhend, der die Inschrift trägt: Viro humanissimo de juventutis institatione optime merito Lndovico Wiese, scholarum superiorum Borussiae

res MDCCCLXXVv.

Zu Ehren des Direktors Dr. Bonnell findet am 6. November in Sommers Lokal ein Kommers der früheren Schüler des hie⸗ sigen Werderschen Gymnasiums statt.

Gestern Vormittag gegen 10 Uhr entstand in dem neuen, erst am 1. Oktober dem Verkehr übergebenen großartigen Hotel „Kaiser⸗ hof“ aus bisher noch nicht ermittelten Ursachen Feuer, das mit so großer Gewalt um sich griff, daß bald das ganze Dach in Flammen stand, feurige Ströme glühenden Zinkes herabsendend, so daß es äußerst schwer war, sich dem Gebäude von Außen zu nähern. Bald nachher verbreitete sich auch die Flamme im Innern des Riesengebäudes, namentlich im Mittelbau des füdlichen Flügels, der bis auf den Grund ausge⸗ brannt ist und vermuthlich selbst im Mauerwerk neu aufgeführt werden muß. Ebenso ist der ganze vierte Stock völlig ausgebrannt, die meisten Zimmer des dritten Stockes sind unbewohnbar geworden, und selbst viele Zimmer des zweiten Geschosses müssen einer umfassenden Renovation unterworfen werden. Die Feuerwehr war mit gewohnter Schnelligkeit zur Stelle, ohne indeß trotz aller Bemühungen des Feuers bald Herr werden zu können. Aus allen Fenstern flogen Teppiche, Gardinen, Bettoorhänge, Decken, Plumeaus, Kissen ꝛc., und im Umdrehen glichen die Straßen um den „Kaiserhof“ einem großen Trödelmarkt, auf dem die Bediensteten des Hotels sich bemühten, die geretteten Sachen in den bereitwilligst zur Verfügung gestellten Remisen des benachbarten Palais Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Carl zu bergen. Schritt vor Schritt drangen die unerschreockenen Feuerleute vor, so daß gegen 2 Uhr der Brand in der Hauptsache auf den südlichen Mittelbau beschränkt war. Um diese Zeit traten Mannschaften des Kaiser Alexander⸗Garde⸗Grenadier⸗Regiments an Stelle der er⸗ schöpften Feuerwehr. Um 4 Uhr wurden dieselben vom zweitm Garde⸗Regiment zu Fuß abgelöst, für welches um 8 Uhr das Kaiser Franz⸗Garde⸗Grenadier⸗Regiment eintrat. Dem weiteren Brande war nunmehr bereits em Ziel gesetzt, im vierten Stockwerk indeß leckten die Flammen aber noch überall verstohlen empor, und die ganze Balkenlage des zweiten und dritten Geschosses bildete noch einen großen Heerd, welcher die aufmerksamste Hut erheischte. Die furchtvare Hitze hat über 20 Mann der eine mo⸗ mentane Erblindung der Augen zugefügt, sie mußten von der Brand⸗ stelle geführt werden. Se. Königliche Hoheit der Prinz Georg weilte Stun⸗ den lang an der Unglücksstätte, alle Mannschaften zum Rettungswerke an⸗ feuernd. Ebenso standen der Stadtkommandant, sowie der Polizei⸗ Präsident v. Madai und viele höhere Stabsoffiziere, unermüdlich viele Stunden lang auf der Brandstelle mit Rath und That den Rettenden zur Seite. Der Andrang des Publikums von allen Seiten war ein ungeheurer, ohne daß indeß die geringste Unordnung zu be⸗ klagen wäre. Erst gegen 6. Uhr Morgens wurde man am heutigen Tage des Feuers vollstaͤndig Herr. Das Gebäude soll mit 3,000,000 versichert sein.

Theater.

Die 200. Vorstellung des Ausstattungsstückes „Die Reise um die Welt in 80 Tagen“, deren Ertrag Hr. Direktor Emil Hahn in dankenswerther Weise dem Unterstützungsverein der Berliner Presse bewilligt hatte, hat am Sonnabend im Victori atheater vor gut besetztem Hause stattgefunden. Das Publikum hewies durch reichen Beifall, daß seine Theilnahme an dem nun schon so häusig aufgeführten Stücke, welches durch theilweise neue Ausstattung fri⸗ schen Glanz erhalten hat, noch immer rege ist, und ehrte die Haupt⸗ darsteller, namentlich Hrn. Direktor Hahn, die wiederauftretende be⸗ liebte Tänzerin Sign. Dorina Merante und die Darsteller des Passe⸗ berthet und des Fix, die HH. Ascher und Brinkmann, die ununter⸗ rochen in allen 200 Vorstellungen mitgewirkt haben, außer durch häufigen Hervorruf durch Kränze. .

Redacteur: F. Prehm. Verlag der Expedition (Kessel). Druck W. Elsner. Drei Beilagen b (einschließlich Börsen⸗Beilage).

zum Deutschen Reichs⸗A

Königreich Preutßten.

rivilegium wegen eventueller Ausgabe auf jeden Inhaber lautend r Pranacie en der Stadt Tarnowitz, Regierungsbezirks Oppeln, zum ark Reichsmünze.

4 Fo⸗

Betrage von Einhundert fünf Tausend Vom 18. August 1875.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Köͤnig von Preußen ꝛc.

Nachdem der Magistrat der Stadt Tarnowitz in Uebereinstim⸗ mung mit der Stadtverordneten⸗Versammlung darauf angetragen hat, der Stadt zu gestatten, über ein zur Beendigung des Baues eines Realschulgebäudes und zur Anlegung neuer Straßen bei dem Reichs⸗ Invalidenfonds aufgenommenes Darlehn im Gesammtbetrage von Finhundert und fünf Tausend Mark Reichsmünze auf Verlangen des Darleihers auf den Inhaber lautende, mit Zinscoupons versehene Stadtobligationen ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir der Stadt Tarnowitz in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 (Ges. S. S. 75) wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zah⸗ lungsverpflichtung auf jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privilegium zur Ausgabe von Einhundert fünf Tausend Mark Obli⸗ gationen der Stadt Tarnowitz, welche nach dem anliegenden Schem auszufertigen, mit vier ein halb vom Hundert jährlich zu verzinsen und, von Seiten der Gläubiger unkündbar, nach dem festgestellten Tilgungsplane durch Ausloosung von jährlich mindestens Einem Pro⸗ zent des Kapitalbetrages der auszugebenden Obligationen, unter Hin⸗ zrechnung der durch die Tilgung ersparten Zinsen, bis spätestens im ahre 1911 zu amortisiren sind, mit Vorbehalt der Rechte Dritter Unsere landesherrliche Genehmigung, ohne jedoch dadurch den In⸗ habern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Ge⸗ währleistung Seitens des Staates zu bewilligen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiezel. 1 8 1

Gegeben Schloß den 18. August 1875.

Wilhelm. Für den Finanz⸗Minister: Dr. Falk. Gr. Eulenburg. Dr. Achenbach.

Provinz Schlesien. Regierungsbezirk Oppeln. v1XAX““ (Stadtwappen.) 8 Anleiheschein der Stadt Tarnowitz über Reichswährung. Ansgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegii vom 18. August 1875. (Amtsblatt der Königlichen 5 5 Oppeln vom 1875 Der Magistrat der Stadt Tarnowitz urkundet und bekennet hier⸗ mit, daß der Inhaber dieses Anleihescheins den Betrag von Reichswährung, dessen Empfang hiermit bescheinigt wird, von der hiesigen Stadtgemeinde zu fordern hat. Dieses Kapital bildet einen Theil der in Höhe von 105,000 Reichswährung genehmigten An⸗ leihe. Die Verzinsung dieses Kapitals erfolgt mit vier und ein halb vom Hundert und die Tilgung der Anleihe mit mindestens Einem Prozent der Kapitalsschuld unter Hinzurechnung der ersparten Zinsen nach Maßgabe der Allerhöchst genehmigten, umstehend abgedruckten Bedingungen. Für die Sicherheit des Kapitals und der Zinsen haftet die Stadt Tarnowitz mit ihrem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und mit ihrer Tarnowitz, den .. ten.. 1875. 8 (Stadtsiegel.) Der Magistrat. (Unterschrift des Magistrats⸗Vorsitzenden und eines Magistrats⸗Mit⸗ gliedes unter Beifügung der Amtstitel.) (Unterschrift des Rendanten.)

Bedingungen zu einer von der Stadtgemeinde Tarnowitz auf⸗ zunehmenden Anleihe von 105,000 Reichsmünze.

Der Magistrat und die Stadtverordneten⸗Versammlung der Stadt Tarnowitz haben beschlossen, Behufs Beendigung des Baues eines Realschulgebäudes und zur Anlegung neuer Straßen im Ganzen die Summe von 105,000 Reichswährung durch eine aus dem Reichs⸗Invalidenfonds zu entnehmende Anleihe der Stadt Tarnowitz zu beschaffen, welche mit 4 ½ jährlich verzinslich, von Seiten des

Erste Beilage

Berlin, Montag, den 11. Oktober

n’

Gläubigers wie der Schuldnerin unkündbar ist und vom Jahre 1875 ab einer regelmäßigen Amortisation mit jährlich Eins vom Hundert des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals, unter Hinzurechnung der ersparten Zinsen, unterliegt, so daß die Tilgung spätestens im Jahre 1911 beendet ist.

Ueber diese Anleihe soll eine auf den Reichs⸗Invalidenfonds lautende Schuldverschreibung ausgefertigt werden, in welcher dem Gläubiger, beziehungsweise dessen Rechtsnachfolger das Recht ein⸗ geräumt wird, diese Schuldverschreibung jederzeit ganz oder theil⸗ weise gegen auf den Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene Anleihescheine der Stadt Tarnowitz von einem Gesammt⸗Nominal⸗ betrage, welcher dem noch nicht getilgten Betrage der Schuld gleich⸗ kommt, umzutauschen.

Für diese event. auszufertigenden, auf den Inhaber lautenden Stadfanleihescheine gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

1) Die Stadtanleihescheine werden je nach dem Verlangen des Darleihers resp. dessen Rechtsnachfolgers in Abschnitten von 3000, 1500, 600, 300 und 200 Reichswährung ausgefertigt. Der Darleiher resp. dessen Rechtsnachfolger bestimmt, wie groß die Zahl der Anleihescheine 5 dieser Gattungen sein soll, jedoch sind jeden⸗ falls so viel Anleihescheine zu 200 auszufertigen, daß der unter Abrundung der Raten auf 200 aufgestellte, von der Staats⸗ behörde genehmigte Amortisationsplan ausgeführt werden kann.

2) Die Zinsen werden mit jährlich vier ein halb vom Hundert am 30. Juni und 31. Dezember gegen Rückgabe der ausgefertigten halbjährlichen Zinsscheine durch die Kämmereikasse zu Tarnowitz, sowie in Berlin und Breslau bei den von dem Magistrate der Stadt Tarnowitz zu bestimmenden und öffentlich bekannt zu machenden Stellen gezahlt.

Den Anleihescheinen werden Zinsscheine für einen fünfjährigen Zeitraum und eire Anweisung zur Erneuerung der Zinsscheine beigegeben.

Die Ausgabe neuer Zinsscheine erfolgt bei den mit der Zinsen⸗ zahlung betrauten Stellen gegen Ablieferung der den älteren Zins⸗ scheinen beigefügten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung er⸗ folgt die Aushändigung der neuen Zinsscheine auf rechtzeitige Vor⸗ zeigung an den Inhaber des Anleihescheines.

3) Durch den Umtausch der auf den Reichs⸗Invalidenfonds lau⸗ tenden Schuldverschreibung gegen auf den Inhaber lautende Stadt⸗ Anleihescheine wird die gegenseitige Unkündbarkeit der Anleihe und der Tilgungsplan nicht berührt. Die Tilgung geschieht durch Ausloosung des zur Erfüllung der jährlichen Tilgungsquote erforderlichen Betrages von Anleihescheinen und Einlösung derselben zum Nominalwerthe. Der Schuldnerin bleibt das Recht vorbehalten, den Tilgungsfonds um höͤchstens fünf Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals für jedes Jahr zu verstärken. Die durch solche verstärkte Amortisa⸗ tion ersparten Zinsen wachsen dem Tilgungsfonds zu.

Die Ausloosung erfolgt im Monate Juli jeden Jahres in öffent⸗ licher Sitzung der Stadtverordneten. Die getilgten Anleihescheine werden in Gegenwart des Magistrates vernichtet, darüber, daß solches geschehen, wird von demselben eine Bescheinigung ausgestellt und diese zu den Akten gebracht. Die Bekanntmachung der durch das Loos ge⸗ zogenen Anleihescheine geschieht mindestens 3 Monate vor dem Aus⸗ zahlungstermine. Die Auszahlung des Nominalwerthes der ausge⸗ loosten Anleihescheine erfolgt an dem auf die Ausloosung folgenden 31. Dezember bei der Kämmereikasse in Tarnvwitz und bei den durch den Magistrat der Stadt Tarnowitz in Berlin und Breslau zu be⸗ stimmenden Stellen gegen Auslieferung des Anleihescheins und der nicht verfallenen Zinsscheine. In Ermangelung der letzteren wird der Werth derselben vom Kapitalsbetraße einbehalten. Mit dem Einlösungs⸗ termine hört die Verzinsung ausgelooster Anleihescheine auf.

4) Kapitalsbeträge, welche innerhalb 30 Jahren nach dem Rück⸗ zahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt.

5) Beim Verlust von Anleihescheinen kommen die Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni 1819, betreffend das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Staatspapiere §§. 1 bis 12 mit nachstehenden näheren Bestimmungen in Anwendung.

a. Die im §. 1 jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß dem Magistrate zu Tarnowitz gemacht werden und werden diesem alle diejenigen Geschäfte und Befugnisse beigelegt, welche nach der angeführten Verordnung dem Schatz Ministerium zukommen, während gegen seine Verfügungen der Rekurs an die Königliche Regierung zu Oppeln stattfindet.

nzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1875

b. Das im §. 5 der Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt bei der Königlichen Kreisgerichts⸗Kommission zu Tarnowitz.

c. Die in den §§. 6, 9 und 12 vorgeschriebenen Bekannt⸗ machungen sollen durch die unter 6 aufgeführten Blätter geschehen.

Zinsscheine können weder aufgeboten, noch amortisirt wer⸗ den, doch soll für den Fall, daß der Verlust der Zins⸗ scheine vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist beim Magistrate angemeldet und der stattgehabte Besitz der Zins⸗ scheine durch Vorzeigung der Anleihescheine oder sonst in glaub⸗ hafter Weise dargethan wird, nach Ablauf der Verjährungs⸗ frist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.

6) Sämmtliche diese Anleihe betreffenden Bekanntmachungen erfolgen durch den in Berlin erscheinenden Reichs⸗Anzeiger, oder das an dessen Stelle tretende Organ, durch das Amtsblatt der König⸗ lichen Regierung zu Oppeln, oder das an dessen Stelle tretende Organ und durch mindestens je ein in Tarnowitz und Oppeln er⸗ scheinendes öffentliches Blatt. Die letzteren Blätter wählt der Ma⸗ istrat der Stadt Tarnowitz und macht die Namen der gewählten 85 sowie etwanige Aenderungen derselben im Reichs⸗Anzeiger ekannt. 8 7) Für die Sicherheit der Anleihescheine sowie für die pünkt⸗ liche und unverkürzte Zahlung der Zinsen haftet die Stadtgemeinde Tarnowitz mit ihrem ganzen gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und ihrer Steuerkraft. ETarnowitz, den 18. Apeil 1874. Der Magistrat.

(Unterschriften.)

Die Stadtverordneten. (Unterschriften.),

Reihe Pprovinz Schlesten (Trockenstempel) Schein Nr... Regierungsbezirk Oppeln V ..... Mark ... Pf.

(Stadtwappen) Zinsscheine

zum Anleiheschein der Stadt Tarnowitz .Nr. über. Mark Reichswährung. Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rückgabe am 18 .. . an halbjährigen Zinsen aus der Tarnowitzer Kämmereikasse X Reichswährung. 114*“ Der Magistrat. 8 (Facsimile der Unterschriften des Magistrats⸗Vorsitzenden und eines Magistrats⸗Mitgliedes.) 8 Unterschrift des Rendanten. Dieser Zinsschein verjährt nach dem Gesetz vom 31. März 1838 am letzten Dezember 18 ...

sN

Auf der Rückseite

k. Pf. .Reichswährung, zahlbar durch die Kämmerei⸗Kasse zu Tarnowitz, sowie in Berliu und Breslau bei den von dem Magistrate der Stadt Tarnowitz zu

bestimmenden und öffentlich bekannt zu machenden Stellen

8

Provinz Schlesten. (Trockener Stempel.) Regierungsbezirk Oppeln. (Stadtwappen.) Anweisung zum Anleiheschein der Stadt Tarnowitz. .. Nr.. . über ... Mark Reichswährung.

Inhaber empfängt gegen diese Anweisung die Zinsscheine für die fünf Jahre vonun. bis bei der Kämmerei⸗Kasse zu Tarnowitz sowie in Berlin und Breslau bei den mit der Zinszahlung betrauten Stellen, sofern von dem Inhaber des

Anleihescheinen nicht rechtzeitig erhoben worden ist.

Tarnowitz, den CCA1““ Der Magistrat. (Facsimile der Unterschriften des Magistrats⸗Vorsitzenden und eines Magistrats⸗Mitgliedes.) (Unterschrift des Rendanten.)

Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt anz die Inseraten⸗Expedition 8. nes Kratschen Reichs⸗Anzeigrre nad Aöniglich Preabischen Stantz-Anzrigers

8 Heella, 8. 7). WMlhelm⸗Etratze Nr. 82. 8 *

2. Subhastationen, Aufgebote, Verladungern u. dergl

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

4 Verlooesung, Amortisation, Zinszahlung

H. 8. w. vos öffentlichen Papieren. 9. Familien-Nachrichten.]

den Deatschen Reichs. a. Kgl. preuf. Oeffentlicher Anzeiger.

Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. . Industrielle Etablissements, Fabriken und

Grosshandel.

Literarische Anzeigen. Theater-Anzeigen.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Jlmn der Börsen- beilage. 9 AN

N

Inserate nehmen un: 8ie antcrisirte Annoncen⸗Expedition von Rudolf Moffs in Berlin, Breslan Chemnitz Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Pras, Straß⸗ burg i. E., Stuttgart, Wier, Zürich und deren Agenter, sowie alle Sbrigen größeren Annoneen⸗Bureaus.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. an ä Gerichtsstelle im Wege der 9.

Gegen den Bestter Christian Utecht ans Königs; werdigene Sunhgsenion verhaige cherden an8 sam Kreisgerich Mai 1879, auf einem Nutzungswerthe von 168 zur Grund⸗ resp. Früsgerichte zu ehme ger 2 Mrn 189, die Gebäudesteuer veranlagt worden und enthält an Ge⸗ Untersuchung wegen Arrestbruchs eröffnet worden. V Henes b en s ö Flä⸗

Der Auszug aus der Steuerrolle, der Hypothe⸗ kenschein, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende besondere Kaufbedingungen, können in unserem Bu⸗ reau III. während der Geschäftsstunden eingesehen

dank ist nach Inhalt des Beschlusses des Königlichen

Zur öffentlichen Verhandlung der Sache ist ein Ter⸗ min auf den 30. Rovember c., Vormittags um 9 Uhr, vor dem Collegio im Verhandlungszimmer Nr. 1 des Kreisgerichtsgebäudes hierselbst angesetzt worden. Der Angeklagte Besitzer Christian Utecht wird aufgefordert, in diesem Termine zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche unter bestimmter Angabe der dadurch zu beweisenden Thatsachen dem Richter so zeitig zum

ermine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben her⸗ beigeholt werden können. Im Falle des Ausbleibens wird mit der Untersuchung und Entscheidung über die Anklage in contumaciam verfahren werden. Zu diesem Termine sind folgende Zeugen: 1) der Kauf⸗ mann C. A. Köhler von hier, 2) der Besitzer Raleszek aus Königsdank vorgeladen. Schwetz, den 28. September 1875. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

179811 Subhastations⸗Patent.

Das dem Gutsbesitzer Johann v. Drojecki gehö⸗

werden.

zumelden.

[7964]

Smolary oll im Termine en 16. Dezember 1875, Vormittags 9 Uhr,

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander⸗ weite zur Wirksamkeit gegen dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende aber nicht ein⸗ getragene Realrechte geltend zu machen haben, wer⸗ den aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermine an⸗

ein Sohn der weil. Melchior Anton Josef Havestadt und Gertrud, geb. gemacht werden.

Rösing, zu Münster und geboren am 7. De ember Aurich, den 2. Oktober 1875. 1834, hatte sich im Jahre 1866 von seiner

Nachweisungen, ingleichen

nicht legitimirt.

aufgefordert, in dem auf

Anspru

Eheleute Konditor Theodor

ater⸗

stadt abgemeldet, später ein Domicil in Berlin er⸗ [7940] worben, ist jedoch von dort fortgezogen und hat sich Die Wittwe Rapp, in letzterer Zeit in Timmel aufzehalten. Er soll in Berlin verheirathet gewesen sein, indessen ist über den etwaigen Aufenthalt der Frau nichts bekannt. Von seinen beiden Geschwistern ist ein Bruder nach Amerika ausgewandert, eine Schwester, Ehefrau des Kreisschulinspektors Dr. Brandenburg zu Siegburg⸗ d

Mülldorf, mit Hinterlassung zweier Kinder verstorben, Berlin, den 6. Oktober 1875. und haben sich Erben zu dem übrigens geringfügigen Nachlaß, für welchen der hiesige Rechnungssteller Bohlen als Kurator gerichtlich bestellt ist, bislang

Auf Antrag des Letzteren werden nun die unbe⸗ kannten Erben des weil. Apothekergehülfen Havestadt

Frettas, den 4. Februar 1876, torgens 10 Uhr, angesetzten Termin sich zu melden und ihre Erbes⸗ legitimation darzulegen, unter dem Rechtsnachtheile, Das ÜUrtheil über die Ertheilung des Zuschlags daß die Erbschaft, wenn sich kein Erbe melden und

soll den 17. Dezember 1875, Mittags 12 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle verkündet werden. Tremessen, den 5. Oktober 1875. Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.

Ediktalladung. Der Apothekergehülfe Rudolph Anton Joseph

rige i 3 . Havestadt ist am 10. März dieses Jahres in Tim⸗ Gut im Kreise Mogilno gelegene freie adelige mel, hiesigen Amtsgerichts, verstorben. Derselbe war

legitimiren sollte, für erbloses Gut erklärt; bei er⸗ folgender Anmeldung aber dem sich legitimirenden Erben ausgeantwortet werden soll, und daneben, daß der nach dem Ausschlusse sich etwa meldende Erb⸗ berechtigte Erbberechtigte alle bis dahin über die Erbschaft erlassene Verfügungen anzuerkennen schuldig, auch weder Rechnungsablage, noch Ersatz der erhobe⸗ nen Nutzungen zu fordern berechtigt sein, sondern sein sich auf das beschränken solle, was alsdann von der Erbschaft noch vorhanden sein möchte.

Der künftige Ausschlußbescheid wird nur durch An⸗ ten schlag an hiesiger Gerichtsstelle und einmalige Ein⸗ rückung in das Amtsblatt für Ostfriesland bekannt

Königliches Amtsgericht, Abth. IV.

Bekanntmachung. Caroliue Wilhelmine, geb. Feuske, hat in ihrem am 17. August c. eröff⸗ neten Testamente ihren Sohn, den Schlosser Carl erdinand Hermann Rapp in Amerika zu ihrem iterben auf den Pflichttheil, den sie auf 30 Mar festsetzte, berufen, was demselben bekannt gemach wird. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen.

Verkäufe, Verpachtungen Submissionen ꝛc.

[7963] 6 Neubau des Gymnasiums zu Bromberg. Die Zimmerarbeiten und die Lieferung des

Zimmermaterials veranschlagt:

Arbeitslohn . . . . . 26,140 39 Materlak. 14,759 85 Summa 40,900 24 4 sollen getrennt oder im Ganzen im Termine Dienstag, den 19. Oktober 1875, Vormittags 11 Uhr

im Baubureau, Weltzienplatz, durch Submission ver⸗

geben werden. . 1 1 Unternehmer werden aufgefordert, die schriftlichen

und versiegelten Offerten mit der Aufschrift:

u“ en inkl. Material Gym⸗ nasium

bis spätestens zu obigem Termin franko im genann⸗

aubureau einzureichen.

Anschläge und Bedingungen können eben daselbst

eingesehen werden.

Bromberg, den 5. Oktober 1875. Der Bau⸗Inspektor. Queisner. 1