Wochen⸗Uebersicht
Preußise chen Bank
vom 7. Oktober 1875. Activa. Metallbestand (der Bestand an coursfähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren oder aus⸗ ländischen Münzen, das Pfund fein zu 1392 Mark berechnet).. Bestand an Reichskassenscheinen. 8 an Noten anderer Banken an Wechselnl. .. an Lombardforderungen. an Ce66 an sonstigen Activen.. Passiva. Grundkapital... . Der Reservefonddsds Der Betrag der umlaufenden 11664* Die sonstigen täglich fälligen Ver⸗ bindlichkeiten. 8 Die an eine Kündigungsfrist ge⸗ bundenen Verbindlichkeiten . ... 13) Die sonstigen Passiva Berlin, den 11. Oktober 1875. Königlich Prerhische⸗ Haupt⸗Bank⸗Direktorium. ee; otth. Gallenkamp. Herrmann. Koch. von Koenen.
[7972]
ℳ
447,600,000 2,138,000 4406,000
439,215,000
50,761,000 34,000 38,215,000
65,720,000 18,000,000
723,337,000 18,446,000
110,194,000 34,136,000
Das
E1181“
Wochen⸗Uebersicht
der Privatbank in Pommern.
äß §. 40 der Statuten vom 24. August 1849 gemäß §. 40 den 7. Oktober 1845.
Activa. 1) Baarbestand a. an gemünztem Gelde... assenscheinen c. an Kassen⸗An⸗ 3,095 weisungen Noten der reußischen ank und an⸗ derer deutschen——
ℳ 1,268,661
„ 14,300,576 2,960,624
„ 488,474 „ 1,537,229
ℳ 1,077,466
“
Wechselbestände. “ Lombardbestände . . . .. Staatspapiere und andere Bör⸗ en⸗Effekten.. 8 5) Verschiedene Forderungen und L1“ 6) Staatsschuldscheine bei der König⸗ lichen General⸗Staatskasselaut §. 8 der Statuten . .. Passiva. 7) Grundkapital . . . . . . 8) Reservefonds . . . . . . 9) Banknoten und Depositenscheine im Umlauf 10) Die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten. . 11) Die an eine Kündigungsfrist 12) Die sonstigen Passiva
gebundenen Verbindlichkeiten.
13) Vom Staate gegen obiges
Depot ad 6 realisirte Bank⸗
ssheine 5 TQkc
Event. Verbindlichkeiten aus
weiter begebenen im Inlande zahlbaren Wechsel) .. .. Stettin, den 7. Oktober 1875. Direktorium
der Ritterschaftlichen Privatbank in Pommern. Hindersin. Pabst.
843,000
5,697,000 1,709,100
2,363,845 1,327,943
7,738,360 1,491,376
„ 4,133,163
17932 Wochen⸗Uebersicht der Bank des Berliner Kassen⸗Vereins am 7. Oktober 1875. Activa. Metallbestannd ℳ 1,926,129. —. reußische und Reichskassen⸗ b1A6A*“ 67,215. —. Noten anderer Banken . . 3,586,090. —. 11,109,281. —. 4,028,500. —.
LF“ Lombardforderungen ... . 1 50,123. 468,208.
vb111“”“ Sonstige Aktiva . . .
3,000,000. 450,000.
Passiva. detzichkanttal . .. ..
2,225,160. 15,017,490.
ℳ Reservefonds .. ... Umlaufende Noten. G Sonstige täglich fällige Ver⸗ bindlichkeiten . . ...
An eine Kündigungsfrist ge⸗ bundene Verbindlichkeiten. 11“ 6) Sonstige Passiva . 542,896. —. Zum Inkasso weiter begebene, im Inlande zahlbare Wechsel ℳ 1,002,818. —, “ Die Direktion. Delbrück. Arndt. Hache.
Rostocker Bank.
er Activa und n am 7. Oktober 1875.
Activa.
Metallbestand . . . . Reichskassenscheine . . . . 4 Noten anderer Banken.. . Lombard. . 1 echsekkl6 8 ww1“ Sonstige Aktiva . . .... Passiva.
Grundkapital . . . . esercvesunhd6 Umlaufende Noten . . . .. iiraes täglich fällige Verbindlich⸗ v1A4*“ Kündbare Schulden . . . . . .
Sonstige Passirva . „ Weiter begeben sind ℳ 68,759 Wechsel,
11
. ℳ 1,390,160 3,220
207,200 7,032,487 3,629,498 1,584,753 4,292,304
6,000,000 600,000 3,186,350
925,210 7,271,675 144,009 sämmt⸗
* .
. . .*
1u“
1875 weniger . . .
[7968]
Uehereiett 1 d
er Hannoverschen Bank vom 7. Oktober 1875. Activa.
Metallbestand . . . . ℳ 4,190,007. Reichskassenscheine . . 11,340. Noten anderer Banken. 1,344,346.
14,111,284.
1“ Lombardforderungen . . 2,701,326. 11,765.
HKeoten 6 Sonstige Actira . . . . 8,291,090. . „ 12,000,000.
Passiva. 3 633,429.
Grundkapital . . . 8
SIW8 “ 11,780,180. 1,730,856.
Umlaufende Noten . . . . ..
Sonstige täglich füllige Verbind- 3,561,083. 955,610.
lichkeiten.
An Kündigungsfris gebundene Verbindlichkeiten . . . . . Sonstige Passirva . . . . . . Event. Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren
VFeenen e6“ Hannoversche Bank.
Landgr. Hess. conc. Landesbank Homburg v. d. Höbe.
status am 30. Septbr. 1875. [7978] Activa. (Fr. 116/X.) Metallbestand . 99,899. —. Reichskassenscheine.. 39,318. Noten anderer Banken Wechselbestand . . . Lombard⸗Forderungen .. Effektenbestände . . . . Sonstige Activa . . .
Passiva. ℳ 1,714,285.
E1I1 198,000.
1.““ 604,713.
ℳ
1,645,671.
Grund⸗Kapital Hieservesctbe. 756 Betrag umlaufender Noten.. Sonstige täglich fällige Verbind⸗ ö11“ An Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten . . . . . Sonstige Passiva ... “
5 6 118670 Leipziger Bank. Geschäüfts-Uebersicht. vom 7. Oktober 1875. Activa.
529,741. 849,906
Cassabestände: Gemünztes Gold und Silber . Reichs-Kassen- scheine.. Preuss. u. andere Banknoten „ Staatspapiergeld und Sorten . „
ℳ 10,073,500. 2,400. 1,116,600. 118,500
ℳ 11,311,000.
„ 23,158,500 „ 4,704,700 „ 1,651,000 „ 5,052,000
18,000,000. 1,800,000.
Wechsel. 1 II 1“ LLEII111116“*“; Debitoren und sonstige Activa Passiva. Grundkapitel...
ℳ Reservefonds . 5
Betrag der umlaufenden L4“ Guthaben der Giroconto-In- F14““ Die sonstigen täglich fälligen Ver- bindlichkeiten .. Die an eine Kündigungsfrist (3 Mo- nate und länger) gebundenen Verbindlichkeiten. 1u“ 827,800. Sonstigo Passiva . . . .„ 1,356,200. Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter begebenen kurzen Wechseln auf preussische Bankplätze: ℳ 4,563,700.
919,900.
[7927]
Das Markenschutz⸗Gesetz
vom 30. Nov. 1874 ist in einer handlichen Octav⸗ ausgabe mit — das richtige Verständniß dieses wichtigen Reichsgesetzes und seiner Anwendung för⸗ dernden — Erläuterungen von A.⸗G.⸗Rath Meves bei Palm & Enke in Erlangen soeben erschienen und um 2 Mark in jeder Buchhandlung zu erhalten. Es bildet diese Ausgabe zugleich auch einen Bestand⸗ theil der „Gesetzgebung des Deutschen Reiches mit Erläuterungen“, welches he genace Unternehmen, die wichtigeren Deutschen Reichsgese en Bearbeitungen vorführt. 88 5
17862 Echte Briefmarken
änder der Erde empfiehlt 8 Joh. Geils in Bremen.
[7926]
22,380,200. 593,100.]
Württembergische Notenbauk.
7. Oktober 1875.
[7945]
Stand am
Activa.
I. Kasse:
1) Coursfähiges Deutsches b111666“
2) Gold (Pfund fein à ℳ 189)
3) Reichs⸗Kassenscheine .
4) 8 ches Staatspapier⸗ 5) Noten anderer Deutscher
B
1“ 6) Sonstige Kassenbestände
Wechsel. .
Lombard⸗Forderungen Effekten. 8
Sonstige Activa ” 1
Passiva.
Grundkapital. Reservefond .
Umlaufende
Noten
Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten ... .
V. gebundene keiten.
VI.
2
der Badischen am 7. Oktober 1875.
An eine Kündigungsfrist Verbindlich⸗
Sonstige Passiva..
Cventuelle Verbindlichkeiten aus we im Inland zahlbaren Wechseln: ℳ 526,904. —.
Activa.
„ „ 2 7 ℳ
ℳ 34,843,287 98
12,218,019
23,750 21,442
124,100 6,509 20,554,606 1,351, 828
543,02772 N8,S83,2
9,000,000 — 240,4322 23,709,280,—
482,983 8
1,410,588,84
ter begebenen
1“X“
ank
Metallbestandc.. . Reichskassenscheine. Noten anderer Banke Wechsel-Bestand...
nö.
Lombard-Forderungen.
Ieeten
Effecten des Reservefonds
Sonstige Activa . .
17,248,617 49 116,680, — 3,865,431 42
8 ““ Braunschweig
Activa. Metall-Bestancdch. . Reichskassenscheine. . . . . Noten anderer Banken.. . . Wechsel-Bestand. . . . .. Lombard-Forderungen . . . . Dfekten Dessnd-d“ Sonstige Aktirva..
Passiva.
Grundkapital. . . . .. Heseeteend1““ Umlaufende Noten . . . .. Sonstige täglich fällige Verbind- liechkeaiten114* An eine Kündigungsfrist gebun- dene Verbindlichkeiten... Sonstige Passiva . . . . .
Eventuelle Verbindlichkeiten ves weiter bogebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln. . . .
Bewig.
[7941]
I.
1) Metallbestand. . . . . 2) Bestand an Reichs- u. Staats- kassenscheinen . . . . . 3) Bestand an Noten anderer Bankon 4) Bestand an Wechseln . . . 5) Bestand an Lombard-Forde- r66 6) Bestand an Effekten . . . 7) Bestand an sonstigen Akti- ven, hierunter die erworbe- nen unkündbaren Hypotheken II. Passiv.
8) Grund-Kapital . . . . .
22,618,456 45 3,431,267 15
1,257,775 56
Passiva.
Grundcapital . . . Reservefonds.. .
Umlaufende Noten“*.
* . . 2
Täglich fällige Verbindlichkeiten
An Kündigungsfrist Verbindlichkeiten.
Sonstige Passiva. . . .
gebundene
. . . .
„
1,275,639 77 28,729,000 — 2,926,285 14
1,120,112,46
ℳ
52,051,037 37
Die zum Incasso gegebenen noch nicht fälligen
1875 eingerufenen G
Bank für Süddeutschland. 8
[79581 Stand am 7. Oktober 1875.
deutschen Wechsel betragen ℳ 1,029,491. 18 ₰.
„ Wovon ℳ 2,904,771. 45 ₰ in per 1. Oktober ulden-Noten. 2
e
—
Act I.] Casse:
Banken 4) Deutsches
Pas
(Actiencapital Reservefonds Unkostenfonds
Guthaben
1 v a:
Staatspapiergeld Gesammter Kassenbestand Bestand an Wechseln... Lombardforderungen .. Eigene Effekten . Immobilien .. Sonstige Activa . ..
si v a:
v
1) Coursfähiges deutsches Geld 2) Reichskassenscheine ....
3) Noten anderer deutscher
Noten in Umlauukff . Täglich fällige Guthaben... An Kündigungsfrist gebundene
Diverse Passiva....
ℳ
18,768,102 6,450
1,074,687 — 42299 19,894,839 26,830,325 3,557,060 7,101,314
424,245 4,934,132
62,741,917
22,389,000 — 1,369,302 60 104,236 66 37,538,075 — 10,205 42
1331.097 90 62,741,917 58
Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter begebe- nen, im Inland zahlbaren Wechseln: ℳ 883,651. 53. 1
worden.
(78690 Weiland’s Lombard⸗Bank,
Agentur und Kommission ist von der Weberstr. 22. nach der Koppenstr. 26, Ecke Grüner Weg, verlegt
(173/10.)
üc
97,192 02 11
3415,61728 57,051,037 37 12)
18,000,000 -
Kurze,
9) Reservefonds . . . . .
Cirkulirende Banknoten . . Täglich, bez. nach kurzer Kündigung fällige Verbind- Uieh An Kündigungsfristen gebun- dene Verbindlichkeiten . . 13) Sonstige Passiva, hierunter die in Cirkulation befindlichen unkündbaren Pfandbriefe..
zum Inkasso gegebene, im Inlande zahlbare Wechsel
Aetiva.
1) Metallbestand . . . 2) Reichs⸗Kassenscheine . . . Deutsches Staatspapiergeld Noten anderer Banken . . Täglich fällige Banquier⸗ 11114“* Wechselbestand.. . . Effektenbestand. . . . . Lombardforderungen . . . Sonstige Activa . . ..
Grundkapital . Reservefonddsd. .. Noten im Umlauf . . . Sonstige täglich fällige Ver⸗ binbtGeiten An Kündigungsfrist gebun⸗ dene Verbindlichkeiten ..
6) Sonstige Passiva . . . . Weiter begebene, im Inlande zahlbare Wechsel „ Gotha, den 7. Oktober 1875.
Kühn.
7950] Die
möglichst wieder besetzt werden.
wollen sich unter Vorlage ihrer
79800 Privatbank zu Gotha.
ℳ 3,958,556. 6,4
au a
Passiva.
8
Stelle eines Amtsdieners Mark Gehalt pro anno ist erledigt und soll bald⸗
e Bank.
[79441 Stand vom 7. Oktober 1825. . ℳ 3,520,000. 32,000
866,000. 13,712.249.
— .
1
2,409,910. 20.
7,391,147.
ℳ 10,500,000.
414,502.
7 10,609,500.
3,738,390.
2,388,700. 128,152
8
Anhalt-Dessauische
Landesbank.
Activa. 8 ℳ 766,022.
8,986.
48,470. 4,345,920.
50,510. 14,073.
„ 14,774,405.
a.
ℳ 6,000,000. „ 685,282. „ 2,952,089.
548,883. 2,033,593.
„ 7,341,061.
ℳ 617,639.
Dessau, den 7. Oktober 1875. Die Direktion.
2,445. 46,500.
808,186. 12,260,728. 84,111. 478,440. 3,499,795.
5,400,000. 453,689. 9,479,000. 951,896.
4,251,728. 608,847.
„ 1,251,469.
Direktion der Privatbank zu Gotha. Jockusch
2
“
8
mit
65.
40.
ℳ 410,384. 95.
Braunschweig, 7. Oktober 1875. Die Direction.
Stübel.
31.
22.
55.
94.
70. 75. 69.
01.
55.
56.
5.
75.
70. 85.
85.
900
Qualifizirte, civilversorgungsberechtigte Bewerber, Zeugnisse und eines
selbstgeschriebenen Lebenslaufes bei dem Unterzeich⸗
neten melden. Persönliche Vorstellung wird gewünscht.
1 Kerckhoff.
I1 Altendorf, am 7. Oktober 1875. Der Bürgermeister
L6550] Militair-Pädagogium.
Examen. Prospecte d. d. Direction.
Berlin-Anhaltische Eisenba
Vergleichende Uebersicht der Frequenz und Einnahmen pro September 1875 und 1.
Berlin, Christinenstr. 4. 1 Vorber. z. Fähnrichs⸗(resp. Primaner⸗), Freaa 88
—
Für Personen
Einnahme
Zahl. ℳ
Für Güter
Einnahme ℳ
Extra⸗ Einnahme
ℳ
ℳ
Summa bis ultimo September
Kilogr.
pro Septem ℳ
Provisorische 8
Ermittelungen
ber
,
1875 provisorisch 1874 definitiv.
247,930 259,658
6,0,120 621,434
180,449,860 175,491,400
975,880 990,224
50,000 24,000
1,636,000
1,635,658
1,998,010 2,007,669
1,338,343,710 1,524,566,050
12,193,500 12,283,374
1,636,000 1,596,990
11,728
1C5 mechhh.
lich innerhalb 14 Tagen fällig.
Berlin, den 8. Oktober 1875.
4,958,460
14,344
Die
26,000
342
Direktion.
186,222,340
39,010
☛
ser Beilage werden bis auf Weiteres außer den 1) die Vakanzen⸗Liste der durch Militär⸗Anwärter
“ 8
Berlin, Montag,
gerichtlich zu besetzenden Stellen, 8
2) die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht⸗Militär⸗Anwärter, 85
3) die Uebersicht der anstehenden Konkurstermine, 16
4) die Uebersicht der anstehenden Subhastationstermine
5) die Verpachtungstermine der Königl. Hof⸗Güter und Staats⸗Domänen, sowie anderer Landgüter,
gungen und Löschung
eichs-Anzeiger und Königlich Preußisch
den 11. Oktober
9 die von den Reichs⸗,
en in den Handels⸗ und Zeichenregistern veröffentlicht: Staats⸗ und Kommunalbehörden ausgeschriebenen Submissionstermine,
die Tarif⸗ und Sefehlan Berindesungen der deutschen Eisenbahnen,
8) die Uebersicht der 10) das Telegraphen⸗Verkehrsblatt.
aupt⸗Eisenbahn⸗Verbindungen Berlins, 9) die Uebersicht der bestehenden Postdampfschiff⸗
erbindungen mit transatlantischen Ländern,
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im §. 6 des Gesetzes über den Markenschutz,
für das Deutsche Reich. n
einem besonderen Blatt unter dem Titel
Central⸗Handels⸗Register
Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle sowie du Verlag, Berlin, 8W., Königgrätzerstraße 109, und alle Buchhandluagen, für Berlin auch durch die Expedition:
und Auslandes, sowie durch Carl Heymanns
IIne- 1id-XAeHan
Entscheidungen Rheinischer und Elsaß⸗ Lothringenscher Gerichte. 1) Kontokurrent, Imputation, Ueber⸗ nahme eines Handelsgeschäfts mit Akti⸗ ver und Passiven, Fortsetzung des Konto⸗ kurrentverkehrs mit den neuen Inhabern,
Rechnungsabschlüsse, Novation oder Er⸗
laß der Schuld.
a. Das Kontokurrent im kaufmännischen Ver⸗ kehre bildet ein untheilbares Ganzes, dessen Fak⸗ toren die beiderseitigen Einzahlungen darstellen, so daß Letztere bei der Frage der Tilgung der Schuld nicht als für sich bestehende Forderungen oder Zah⸗ lungen sondern nur mit Rücksicht auf das Gesammt⸗ Ergebniß der Rechnung in Beteacht kommen.
b. Wenn ein Handelsgeschäft mit Aktiven und Passiven an einen dritten Erwerber übertrazen und
der Kontokurrentverkehr auf Grund des alten Saldos mit diesem fortgesetzt wird, so begründet dies weder
eine Novation der Schuld noch einen Erlaß derselben gegenüber den früheren Inbabern des Geschäfts. Ebensowenig liegt eine Novation oder ein Erlaß in den mit den neuen Inhabern vollzogenen Jahres⸗ abschlüssen. Eine Tilgung der alten Schuld hat nur insofern Statt gefunden, als der Saldo des fortgeführten Kontokurrents geringer ist, wie jener
im Augenblicke des Uebertrages des Geschäftes.
U. A. G. Cöln. Rh. Archiv Bd. 62 S. 138. 2) Kontokurrent, Solidarschuld.
Dieselben (in voriger No.) ausgesprochenen Grund⸗ sätze finden Anwendung, wenn der Kontokurrent⸗ verkehr mit einem von mehreren Solidarschuldnern fortgesetzt wird. U. dess G. 1. c. S. 142.
3) Auch wenn es sich um das Verhältniß zu dritten unbetheiligten Personen handelt, findet beim ge⸗ wöhnlichen Kontokurrentverhältniß nicht die gewöhn⸗ liche civilrechtliche Imputation statt. Insbesondere können die geschehenen Zahlungen nicht auf die lässigere Schuld vor Allem aufgerechnet werden. U. dess. G. 1. c. S. 151.
4) Die Untheilbarkeit des Ganzen eines Konto⸗ kurrents kann auch durch das Falliment der einen Partei nicht zerrissen werden. — Nur dasjenige, was die Masse wirklich zum Besten und zur Entlastung des anderen Theiles bezahlt, und nicht der nominelle Betrag der von ihr eingegangenen Verbindlichkeiten kann diesem Letzteren belastet werden. — Die Auf⸗ rechnung der also vom Fallimente gezahlten Beträge gegen die vor Ausbruch des Falliments vom anderen
Theile gemachten Zahlungen stellt keine durch das
Falliment verbotene Kompensation dar. U. dess. G. I. c. S. 158.
5) Schuldschein, Angabe des Rechts⸗
grunds, Kompetenz der Handelsgerichte
in Fallimentssachen, Forderung wegen Dienstlohnes.
a. Um die Verpflichtung eines Kaufmanns aus einem ohne Angabe eines Verpflichtungsgrundes aus⸗ gestellten Schuldscheine rechtswirksam anzufechten, muß von seiner Seite der Beweis geführt werden, daß es bei Entstehung des Schuldscheines an jedem rechtmäßigen Verpflichtungsgrunde gemangelt habe, sonach auf seiner Seite dem Schuldscheine gegen⸗ über die Voraussetzungen einer Klage wegen grund⸗ loser Bereicherung des Gläubigers vorhanden seien.
b. Der Gläubiger ist nicht verpflichtet, zur Er⸗ leichterung eines solchen Beweises den wirklichen Verpflichtungsgrund anzugeben und diese Angabe wahrzuhalten.
c. Die Handelsgerichte sind nicht zuständig, über eine bei dem Fallimente eines Kaufmanns von einer Haushälterin desselben angemeldete, vom Syndik cectdernng zu erkennen. U. dess. G. 11 81.
6) Solidarschuldner, Admission im Falli⸗ ment, Konkordat, Dividendenzahlung. a. Ein Konkordats⸗Abschluß im Fallimente eines
Solidarschuldners ist auf Seiten des Gläubigers
kein Verzicht im Sinne des Art. 1285 franz. B G. B. b. Die Empfangnahme konkordatsmäßiger Divi⸗
dende im Fallimente des einen Solidarschuldners
nach Ausbruch des Falliments eines andern hindert nicht die Admission in letzterem für den ganzen Be⸗
trag der Forderung. U. dess. G. 1. c. S. 166.
7) Handelsfirma, Berechtigung zur Untersagung der Führung einer solchen.
Das Recht zur Führung einer Handelsfirma kann von Demienigen, welcher durch den Gebrauch der⸗ selben in seinen Rechten verletzt wird, auch mit der Behauptung bestritten werden, daß der diese Firma
ührende dieselbe auf eine dem Gesetze nicht ent⸗
prechende Weise erlangt habe, daß sie ihm z. B.
von einem Dritten übertragen worden welcher selbst
nicht Kaufmann und mithin zur Fübrung einer
Firma überhaupt nicht befugt gewesen ist. U. Ober⸗
trib. Berlin 1. c. II. Abthl. S. 33.
8) Falliment, Kompetenz des Falliments⸗
gerichts, Vindikation von Waaren im
Auslande, Dauer des Vindikationsrechts,
Verbindlichkeit ausländischer Gesetze
gegenüber dem Inländer.
a. Vor das Fallimentsgericht gehören alle die⸗ jenigen Streitfragen, welche aus der Falliments⸗ eröffnung selbst oder aus Rechtsverhältnissen, welche derselben ihre Entstehung verdanken, sich entwickeln
und bei denen die Fallitmasse aktiv oder passiv be⸗
theiligt ist.
Post⸗Anstalten des In⸗ SW., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.
eEnsaue.
b. Die Frage, ob die abgesandte Waare vindizirt werden kann, ist materiell nach dem Gesetze zu
beurtheilen, welchem die Parteien persönlich unter⸗
worfen sind. Befindet sich daher das Objekt im Auslande, so hat dies lediglich die Wirkung, daß für die Form der Beschlagnahme die Gesetze des Auslandes maßgebend sind.
c. Das Vindikationsrecht hört auf, sobald das
Objekt desselben thatsächlich und sichtbarlich in den
Gewahrsam des Käufers übergegangen und dessen Verfügung unterworfen ist.
d. Der Inländer ist in Bezug auf den Inbe⸗ griff seiner persönlichen Rechtsverhältnisse nach den Gesetzen des Inlandes zu beurtheilen. Eine Aus⸗ nahme tritt nur ein in Betreff der anderwärts ge⸗ schlossenen Rechtsgeschäfte. U. Ober⸗Trib. Berlin 8 9 8 Fhthr S. strsch ft, Aussch
andelsgesel aft, Ausschließung eines Gesellschafters.
Bei einer aus nur zwei Mitgliedern bestehenden Handelsgesellschaft ist der Antrag auf Ausschließung eines Gesellschafters auf Grund des Art. 128 H. G. B. unstatthaft. U. A. G. Cöln I. c. S. 223, cf. auch U. R. O. H. G. 7. 10. 73.
10) Eisenbahn⸗Haftpflicht.
a. Wenn die Eisenbahngesellschaften auf Grund von Art. 424 H. G. B. in den Transportreglements ihre Haftbarkeit beschränken, so erhalten diese Be⸗ stimmungen nur gegenüber den Interessenten die Kraft eines verbindenden Vertrags, nicht aber die Kraft eines Gesetzes, weshalb ihre Verletzung einen Kassationsgrund nicht bildet.
b. Unter dem Schaden, von dessen Ersatz sich die Eisenbahn nach Art. 424 H. G. B. befreien kann, ist auch der von Dritten verübte Diebstahl inbegriffen, sofern nicht aus den Umständen des einzelnen Falls sich ergiebt, daß die gewählte Transportart ohne allen Einfluß auf die Leichtigkeit der Verübung und Schwierigkeit der Verhinderung solcher Diebstähle gewesen ist, was der Beschädigte zu behaupten und zu beweisen hat.
c. Art. 424 Nr. 3 H. G. B. ist auch dann an⸗ wendbar, wenn bedungen war, daß der Absender das Aufladen der Güter und der Empfänger das Ab⸗ laden besorge. Durch diese Art des Auf⸗ und Ab⸗ ladens wird die Gefahr der Verübung von Dieb⸗ stählen durch Dritte nicht beseitigt, sondern erhöht. U. R. O. H. G. Puchells Ztsch. Bd. III. S. 313.
11) Verkauf von rollender Waare.
Wer eine Waare als bereits auf der Reise befind⸗ lich (rollende, schwimmende Waare) veräußert, ge⸗ währt damit eine besondere Eigenschaft derselben und ist nicht berechtigt, die Vertragserfüllung (An⸗ nahme der Waare) zu verlangen, wenn die Waare erst später verladen und abgesendet worden ist. Da⸗ bei macht er keinen Unterschied, wenn sich der Ver⸗ käufer in gutem Glauben befand, und nur höhere Gewalt (Krieg) an der verspäteten Absendung der e “ sind. Urtheil in Puchelts Ztschr.
Aus der LXIX. öffentlichen Plenarsitzung der Handelskammer zu Leipzig am 16. Sep⸗ tember 1875. (Nach Mittheilungen des Sekretärs Herrn Dr. Gensel.)
Die hiesige Gewerbekammer ersucht die Handels⸗ kammer um Anschluß an das an die Regierung zu richtende Gesuch, dieselbe wolle sich bei der Reichs⸗ Regierung dafür verwenden, daß die Frage der Einführung der Zehnerrechnung in Erörte⸗ rung gezogen werde. Der Vorsitzende erinnert daran, daß die Kammer bereits im Jahre 1872 dem Handelsstande empfohlen habe, die Waarenpreise nach dem Zehend, Hundert oder Tausend anstatt nach dem Dutzend oder Groß auszuwerfen. Diese Empfehlung werde sie gewiß gern wiederholen. Gegen gesetzlichen Zwang habe aber die Gewerbe⸗ kammer selbst sich erklärt, und es sei daher auch nicht abzusehen, wozu eine Erörterung von Seiten der Regierungen führen solle. Dagegen würde eine Empfeylung durch den Deutschen Handelstag sehr förderlich sein. Der Vorschlag,
der Gewerbekammer in diesem worten,
Sinne zu ant⸗
findet einhellige Zustimmung.
Das Kaiserliche statistische Amt spricht der Kammer für die zum Zwecke der Ein⸗ und Ausfuhrstatistik gegebenen Preisnotirungen seinen Dank ans und er⸗ fennt dabei die Richtigkeit der von dieser über die Mängel der Waarenverkehrsstatistik, namentlich in Bezug auf die Ausfuhr, gemachten Bemerkungen an. In der Zuschrift heißt es dann weiter:
„Für die statistische Erfassung dieser Verkehrs⸗ richtung bilden die, die Waarensendungen begleitenden Frachtbriefe die alleinige Grundlage, da jede amtliche Kognition von dem Inhalte der Kolli ge⸗ setzlich ausgeschlossen ist. Diese Begleitpapiere ent⸗ halten aber, wie jedem Geschäftsmann zur Genüge bekannt, öfters 8 allgemeine und oberflächliche Waarenbezeichnungen, daß eine Werthberechnung auf Grund dieser Materiglien manchmal zu Resultaten von sehr zweifelhafter Richtigkeit führt Eine Besserung dieser Verhältnisse ließe sic nur hoffen, wenn der
andelsstand selbst sich aus freien Stücken ent⸗ chließen könnte, im Interesse einer brauchbaren Ver⸗ kehrsstatistik, deren Werth erfreulicherweise in immer weiteren Kreisen erkannt zu werden scheint, bei
88
vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in
3
Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. — Das
Abonnement beträgt 1 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr. — Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30
Sendungen nach dem Auslande die Gattung der
Waaren hinreichend genau zu deklariren, um hier⸗ nach den Werth derselben schätzen zu können. Es wäre gewiß eine dankenswerthe Aufgabe der Han⸗ delskammern, in diesem Sinne belehrend auf die ihnen zugänglichen Kreise einzuwirken.“
Der Vorsitzende fügt hinzu, die Kammer werde bei sich bietender Gelegenheit nicht unterlassen, ihren Einfluß in dieser Richtung geltend zu machen; zu⸗ nächst werde er für Veröffentlichung der obigen Aufforderung Sorge tragen.
Das Königliche Ministerium des Innern theilt
mit, daß es sich zufolge der von der Handelskam⸗ mer gegebenen Anregung für Wiedereinführung der Porto⸗Ermäßigung für Partiebriefe ver⸗ wandt, daß jedoch das Kaiserliche General⸗Postamt dieselbe abgelehnt habe, „weil gegenüber dem fort⸗ währenden Steigen der Kosten für die Beamten⸗ kräfte der Postanstalten es mit den finanziellen In⸗ teressen der Postverwaltung nicht ferner für verträg⸗ lich habe angesehen werden können, die fragliche früher bestandene Gebührenermäßigung für Partie⸗ briefe vom 1. Januar l. J. ab ferner aufrecht zu erhalten.“ Der Mittelrheinische Fabrikantenverein übersendet Abdruck einer an das Reichskanzler⸗Amt gerichteten Vorstellung, worin dieses ersucht wird, noch vor dem 1. Oktober d. J. durch authentische Auslegung festzustellen, daß das Markenschutzgesetz nicht auch auf bloße Etiketten, im Gegensatz zu den Mar⸗ ken, Anwendung leide, und bittet um Anschluß. Der Vorsitzende macht zunächst darauf aufmerksam, daß eine authentische Interpretation nur unter Mitwir⸗ kung des Reichstags und mithin keinesfalls „vor dem 1 Oktober“ erfolgen könne. Im Uebrigen sei die Definition der Marke im Gesetz ausreichend, wenn auch freilich im einzelnen Falle der Unterschied zwischen ihr und einer bloßen Etikette zuweilen schwer zu bezeichnen sein werse. Er schlage vor, den Sekretär mit Abfassung eines erläuternden Aufsatzes zu beauftragen, im Uebrigen aber die Zuschrift auf sich beruhen zu lassen. Auch diesem Vorschlage tritt die Kammer einstimmig bei.
Die Handels⸗ und Gewerbekammer für Schwaben und Neuburg zu Augsburg gedenkt zwei von einem ihrer Mitglieder verfaßte Aufsätze über „Reform der kaufmännischen Zahlungsweise“ dem Handelstage für seine nächste Plenarversammlung zu unterbreiten und wünscht die Ansicht der Handels⸗ kammer über die Zweckmäßigkeit dieses Vorhabens zu hören. Auf Vorschlag des Vorsitzenden beschließt man diese Frage zu befahen, und zwar mit dem von Hrn. Schnoor beantragten Zusatze, daß es sich em⸗ pfehle, die Angelegenheit schon demnächst an den bleibenden Ausschuß zu bringen.
Hr. Scharf berichtet über die Anträge des Hrn. Gumpel, die Versicherung internatio⸗ naler Werthsendungen betreffend. Der Aus⸗ schuß legt den Entwurf zu einem an das Kaiserliche General⸗Postamt zu richtenden Schreiben vor. In demselben ist zunächst hervorgehoben, in welcher Weise die durch den Additionalvertrag mit Belgien vom 22. November v. J. ausnahmsweise einge⸗ führte Deklarationspflicht für gewisse, näher be⸗ zeichnete Werthsendungen durch eine darauf bezüg⸗ liche Bekanntmachung des General⸗Postamtes aus⸗ gedehnt wird, und daran der Antrag geknüpft:
in einer anderweiten Bekanntmachung die Ab⸗
weichungen von dem erwähnten Vertrage zu be⸗
richtigen, beziehungsweise, soweit sie nur schein⸗ bare sind, zu erläutern.
Ferner wird mit Rücksicht auf die im Publikum vielfach verbreitete irrige Ansicht, als schlicße die Werthversicherung bei der Post ganz allgemein die ne gegen Seegefahr in sich, anheim⸗ gegeben,
in den Postscheinen über aufgelieferte überseeische
Werthsendungen den Umfang der Haftpflicht der
28. Oktober 1871 bestimmt wird, genau zu be⸗ zeichnen. Am Schlusse des Schreibens ist endlich die Voraus⸗
ahrlässigkeiten der deutschen (z. B. Hamburger)
pediteure, deren Vermittelung sie sich zur Besör⸗ derung der Postsendungen nach überseeischen Ländern bedient, die Haftpflicht in demselben Umfange trage, wie für ihre eigenen Beamten. Der Entwurf findet einstimmige Genehmigung. 8
E“ 4* Im Selbstverlage der Ersten Norddeutschen Aka⸗ demie für Bierbrauer (Johanesson) zu Berlin er⸗ schien soeben ein Adreßbuch der Bierbrauer des gesammten Deutschland, Oesterreich⸗ Ungarn, verbunden mit einem fachlichen Inseraten⸗ theil pro 1875.
v. Schorn) enthält in Nr. 38: Die Ausstellung kunstgewerblicher Arbeiten in Dresden. (Schluß folgt.) ) — Dresden: Die Ausstellung gewerblicher und industrieller Erzeugnisse aus dem Königreiche
Sachsen. (Forts. folgt.) — Zürich: Permanente
Ausstellung des Gewerbemuseums. — Für die Werk⸗
“
9 Einzelne Nummern kosten 20 ₰. —
statt: Scheere zum Glasschneiden. Von P. Mar⸗ tini. — Aus dem Buchhandel: Jahresbericht der freien Genossenschaft der Gravpeure Wiens. — Kleine Nachrichten: Frauenbildung. Museum. Die Schwei⸗ zer Paquet⸗Fabrikation. Stählerne Schiffe. Erklä⸗ rung zur Beilage: Schlosserarbeiten aus dem 15. und 17. Jahrhundert. — Nr. 39: Die Ausstellung kunstgewerblicher Arbeiten in Dresden. (Schluß.) — Berlin: Märkisches Provinzialmuseum. — Dresden: Die Ausstellung gewerblicher und industrieller Er⸗ zeugnisse aus dem Königreiche Sachsen. (Forts.) — Dresden: Das Polytechnikum. — Für die Werk⸗ statt: Ueber Cementfabrikate. (Schluß folgt.) — Kleine Nachrichten: Ernst von Bandel. Die kunst⸗ gewerbliche Ausstellung in Frankfurt a. M. Kunst⸗ gewerbliche Ausstellung in Dresden. Carl August⸗ Denkmal. Ausstellung. Englisches Patentwesen. Zeichnungsschule in Amerika. — Erklärung zur Bei⸗ sage: Altchinesisches Zellenemail. — Nr. 40: Pachers Flügelaltar zu Tisens in Südtirol. Von G. Dahlke. (Schluß folgt.) — Dresden: Die Ausstellung ge⸗ werblicher und industrieller Erzeugnisse aus dem Kö⸗ nigreiche Sachsen. (Forts.) — Brünn: Mährisches Gewerbemuseum. (Schluß folgt.) — Für die Werk⸗ statt: Uber Cement⸗Fabrikate. (Schluß.) — Aus dem Buchhandel: Das Lichtpaus⸗Verfahren. Be⸗ arbeitet von Fritz Haugk. — Kleine Nachrichtent Stiftung. Ausstellung in Helsingvors. Die Gold⸗ lager in den Black Hills. — Inhaltsübersicht der “ —. Erklärung zur Beilage: Altchinest⸗ ches Zellenemail. — Nr. 41: Pachers Flügelaltar zu Tisens in Südtirol. Von G. Dahlke. (Schluß.) — Dresden: Die Ausstellung gewerblicher und in⸗ dustrieller Erzeugnisse aus dem Königreich Sachsen.
ůͥzi
Postverwaltung, wie er durch s 6 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom
setzung ausgesprochen, daß die Post für etwaige
(Forts.) — Brünn: Mährisches Gewerbemuseum. (Schluß.) — Philadelphia: Eine graphische Aus⸗ stellung Deutschlands. — Für die Werkstatt: Eisen⸗ Industrie. Hartglas. — Kleine Nachrichten: Zur Geschichte der Stahlbronze. Die Michel⸗Angelo⸗ 6 in Florenz. Mysteriöse Uhren. Amerikanische Bibliotheken. — Erklärung zur Beilage: Entwurf einer Wanddekoration von Professor H. Otto in München.
1
Handels⸗Register.
Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich
[Sachsen, dem Großherzogthum Hessen und dem Herzogthum Anhalt werden Dienstags unter der Kubrik Leipzis resp. Darmstadt und Dessau
veröffentlicht, die ersteren wöchentlich, die beiden letz⸗
teren monatlich.
Achim. Bekanntmachung. Ins hiesige Handelsregister ist heute eingetragen: Folium 155 als Firma: A. Krollmann. Ort der Niederlassung: Achim. Firmen⸗Inhaber: Cigarrenfabrikant Johann August Krollmann in Achim. Achim, den 6. Oktober 1875. Königliches Amtsgericht. Dieckmann. Allenstein. Die dem Kaufmann Moritz Simonson für die hiesige Firma Gebrüder Si⸗ monson ertheilte Prokura ist erloschen. Allenstein, den 5. Oktober 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Schwartz.
1“
Arnswalde. Bekanntmachung. „In unser Firmenregister ist heute unter Nr. 83 die hiesige Firma: 8 Friedrich Lemcke und als deren Inhaber der Kaufmann Friedrich Lemcke hierselbst eingetragen worden. Aruswalde, den 5. Oktober 1875. 8 Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
Avrolsen. Die in dem Firmenregister des frühe⸗ ren Fürstlichen Kreisgerichts hierselbst zufolge Ver⸗ fügung vom 7. September 1866 sub Nr. 70 einge⸗ tragene Firma: „Speyer'sche Buchhandlung“ mit dem Firmeninhabe: „Buchhändler August Speyer jun.“ und der Stadt „Arolsen“
“ als Ort der Niederlassung, ist vom 1. Juli 1875 ab durch Kauf auf den Buchhändler Felix Otto Dietrich von hier übergegangen, welcher derselben bei der Zeichnung seinen Namen „Felix Dietrich“
hinzufügen wird. 1 Der jetzig Firmeninhaber ist sub Nr. 46 des
Firmenregisters mit der früheren Firma laut Ver⸗
fügung vom heutigen Tage von Neuem eingetragen
worden. 8 Arolsen, den 6. Oktober 1875.
Kunst und Gewerbe, Wochenschrift zur För⸗ derung deutscher Kunstindustrie, herausgegeben vom Baverischen Gewerbemuseum zu Nürnberg (Dr. Otto
Fürstlich Waldecksches Kreisgericht. Beeskow. Bekanntmachung. 8
In unserem Firmenregister ist die unter Nr. 23 eingetragene Firma Charlotte Mochow, deren In⸗ haberin die verwittwete Frau Kaufmann Mochow, Charlotte, geb. Behnisch, hier war, zufolge Ver⸗ fügung vom 1. am 2. Oktober d. J. gelöscht.
Beeskow, den 2. Oktober 1875.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.