Bessenroth, Wachtmeister im 2. Schlesischen Dragoner⸗Regi⸗ ment Nr. 8,
Bock, Feldwebel im 1. Schlesischen Grenadier Regiment Nr. 10,
Börner, Stabshautboist im 4. Niederschlesischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 51,
Br im 4. Posenschen Infanterie⸗Regiment
v. 89,
Dannenberg, Stabshautboist im 4. Oberschlesischen Infan⸗ terie⸗Regiment Nr. 63,
Eckelt, Vize⸗Wachtmeister im Schlesischen Feld⸗Artillerie⸗Regi⸗ ment Nr. 6,
Edler, Vize⸗Feldwebel im Königs⸗Grenadier⸗Regiment (2. Westpreußischen) Nr. 7,
Eisermann, Feldwebel im 1. Niederschlesischen Infanterie⸗Re⸗ giment Nr. 46,
Franke, Bezirks⸗Feldwebel vom 1. Bataillon (Striegau) 1. Schlesischen Landwehr⸗Regiments Nr. 10,
Günther, Feldwebel im Posenschen Feld⸗Artillerie⸗Regiment
r. 20, Günther, Vize⸗Feldwebel im 1. Posenschen Infanterie⸗Regi⸗ ment Nr. 18, im Westfälischen Füsilier⸗Regiment
Guischard, Feldwebel Nr. 37, † 1“ im 1. Westpreußischen Grenadier⸗Regiment r. 6, Henschel, Feldwebel im Königs⸗Grenadier⸗Regiment (2. West⸗ preußischen) Nr. 7, Holdt, Feldwebel im 2. Posenschen Infanterie⸗Regiment Nr. 19, h; “ im Leib⸗Kürassier⸗Regiment (Schlesischen) b. Ka upert, Feldwebel im 4. Niederschlesischen Infanterie⸗Regi⸗ ment Nr. 51, Kilpert, Wachtmeister im Posenschen Ulanen⸗Regiment Nr. 10, Kleinert, Vize⸗Wachtmeister im 1. Schlesischen Husaren⸗Regi⸗ ment Nr. 4, 1 “ im 1. Schlesischen Grenadier⸗Regiment Iu. Kühn, Wachtmeister im 2. Leib⸗Husaren⸗Regiment Nr. 2, Kunz, Feldwebel im 3. Posenschen Infanterte⸗Regiment Nr. 58, Lachmann, Wachtmeister im Westpreußischen Kürassier⸗Regi⸗ ment Nr. 5, Lan 8 88 Wachtmeister im 1. Schlesischen Dragoner⸗Regiment r. Lindemann, Stabstrompeter im 1. Schlesischen Dragoner⸗Re⸗ giment Nr. 4, 1 ““ im 3. Posenschen Infanterie⸗Regiment r. 58, Mül Fö“ im 4. Posenschen Infanterie⸗Regiment *. 59, 1 ü. Wachtmeister im Westpreußischen Ulanen⸗Regiment 8 1, Otter, Bezirks⸗Feldwebel vom 2. Bataillon (Schweidnitz) 2. Schlesischen Landwehr⸗Regiments Nr. 11, Peplow, Stabshautboist im 2. Schlesischen Grenadier⸗Regi⸗ ment Nr. 11, Reichelt, Wachtmeister im 2. Schlesischen Husaren⸗Regiment
r. 6,
Schendel, Feldwebel im Niederschlesischen Feld⸗Artillerie⸗Regi⸗ ment Nr. 5,
Sennwitz, Feldwebel im 3. Niederschlesischen Infanterie⸗Regi⸗ ment Nr. 50,
Siemon, Feldwebel im Schlesischen Füsilier⸗Regiment Nr. 38,
Ul H“ im 3. Oberschlesischen Infanterie⸗Regiment
r. 62,
Wypisniak, Feldwebel im Niederschlesischen Fuß⸗Artig 2 Regiment Nr. 5 und endlich “
8ö Vize⸗Wachtmeister im Schlesischen Ulanen⸗Regiment
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath Leesemann zu Münster, und dem Rektor und Gymnasial⸗Oberlehrer a. D. Zimmermann zu Clausthal im Kreise Zellerfeld den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.
Deutsches KReich. Berlin, den 12. Oktober.
Der zum Geschäftsträger der Republik Venezuela beim Deutschen Reiche ernannte General⸗Konsul Dr. Martin J. Sanavria hat am 11. d. Mts. das ihn in dieser Eigenschaft beglaubigende Schreiben des Präsidenten der Republik dem Staatssekretär des Auswärtigen Amtes übergeben.
Die Post⸗ und Telegraphenanstalt im Hotel Kaiserhof ist mit dem 12. d. Mts. wieder in Betrieb 8 Beerlin C., den 12. Oktober 1875.
Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor.
Beförderung der Theater⸗Postkarten. Die an Stelle der früheren Theatermeldekarten zu Vorstel⸗ lungen in dem Königlichen Schauspiel⸗ oder Opernhause abzu⸗ gebenden Postkarten können von nun an durch Vermittelung Der Post in den Briefkasten am Königlichen Opernhause gelangen. diesem Zmef⸗ 56 5 darlets kismasig ausgefüllte Post⸗ einen Briefumschlag zu legen und die nüieder Uustgest g g nd dieser verschlossen, „An das Kaiserliche Stadt⸗Postamt hier, C. Theater⸗ Postkarte“ versehen, und mit einer brhgn à 710 ; 8 Post zu geben.
Die Einlieferung kann durch jeden Briefkasten 8 geschehen, muß aber am Tage vor der —“ 8“ lihn Vormittags — an Sonntagen vor 7 Uhr früh — erfolgen.
Berlin C., den 7. Oktober 1875. Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor.
Am 16. d. Mts. werden zu Bühlerthal, A girk Bü 5 b al, Amtsbezirk Bühl u zu Durbach, Amtsbezirk Offenburg in Baden, Rreicbsrr e ünpnd Stationen mit beschränktem Tagesdienste eröffnet werden. Karlsruhe, den 9. Oktober 1875. Kaiserliche Telegraphen⸗Direktiovon.
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1 Königreich Preußen. „Se. Majest—ht der Kaiser und König haben Aller⸗ 8 gnädigft gega⸗ m Geheimen Rogistrator, Kanzlei⸗Rath Schirmer I. vom Kriegs⸗Ministerium, Hei seiner in 28 Ruhe⸗ stand den Charakter als Geyeimer Kanzlei⸗Rath zu verleihen.
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Haupt⸗Zollamts⸗Rendanten Beill zu Toͤnning den Charakter als Rechnungs⸗Rath; und Dem Kommissions⸗Rath, Kaufmann Friedrich Wilhelm Banche rdi zu Berlin den Charakter als Kommerzien⸗Rath zu verleihen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Am Gymnasium in Cassel ist der ordentliche Lehrer Dr. Schmidt zum Oberlehrer befördert worden. Die Lehrerin Margaretha Wollseiffen in Düsseldorf ist als Lehrerin beim behrerinnen⸗Seminar zu Saarburg ange⸗ stellt worden.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Erlaß, betreffend die Aufhebung der Handelskammer zu Gleiwitz.
Die mittelst Erlasses vom 25. April 1871 reorganisirte Handelskammer zu Gleiwitz ist aufgehoben. Berlin, den 11. Oktober 1875. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten Dr. Achenbach.
Die heutige Nummer des Reichs⸗ und Staats⸗ Anzeigers enthält in der ersten Beilage: Nachweisung der auf den Eisenbahnen Deutsch⸗ lands (exkl. Bayerns) im Monat August 1875 vorge⸗ kommenen Unfälle, aufgestellt im Reichs⸗Eisen⸗ bahn⸗Amt; in der Handelsregisterbeilage: Uebersicht der in der Zeit vom 4. bis inkl. 9. Oktober cr. im „Deutschen Reichs⸗ und Preußi⸗ schen Staats⸗Anzeiger“ (Central⸗Handelsregister) publizirten Konkursbekanntmachungen. Außerdem liegen der heutigen Nummer die Fahr⸗ pläne der Westfälischen und der Märkisch⸗Posener Eisenbahn bei.
AkLiicchtamtliches
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 12. Oktober. Se. Majestät der Kaiser und Kbhnig gedenken, nach den nunmehr getroffenen Dispositionen, die Reise von Baden nach Mailand am Sonn⸗ abend, 16. Oktober, anzutreten. Die Abfahrt von Baden erfolgt 9 Uhr Abends über Karlsruhe, Mühlacker, Stuttgart, Ulm, Augsburg, München, Rosenheim und Kufstein, wo der Kaiser⸗ liche Extrazug um 7 Uhr 35 Minuten Morgens eintrifft und der Kaffee eingenommen werden wird. Die Weiterfahrt von Kufstein erfolgt um 8 Uhr 20 Minuten und die Ankunft in Innsbruck um 9 ¾ Uhr. In Innsbruck findet zu Besichtigungen ein zweistündiger Aufenthalt statt. Die Weiterreise von dort wird um 11 Uhr 45 Minuten angetreten über Bozen bis Trient, wo um 6 Uhr 5 Minuten die Ankunft erfolgt und das Diner und Nachtquartier genommen wird.
Am nächsten Morgen, Montag, den 18., wird die Reise um 8 ½ Uhr fortgesetzt und um 9: Uhr bei Ala die italienische Grenze erreicht. Die Ankunft in Bergamo erfolgt um 2 Uhr 8 Minuten Nachmittags; daselbst Dejeuner und Toilette. Um 3 Uhr setzt der Kaiserliche Extrazug die Fahrt bis Mailand fort, wo derselbe um 4 Uhr 20 Minuten eintrifft.
Se. Majestät reisen incognito, und sinden Empfang und Begleitung bis zur italienischen Grenze nicht statt.
— Vor einigen Tagen haben wir (s. Nr. 235 des Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers) die Bekanntmachung veröffentlicht, welche von dem Deutschen Comité für die nächstjährige Brüsseler Ausstellung für Gesundheitspflege und Rettungswesen unter dem 6. d. M. erlassen ist.
Die darin enthaltene Aufforderung findet, soweit die bis⸗ herigen Wahrnehmungen reichen, in weiten Kreisen wohlwollende Aufnahme.
Die erste Anregung zu einer Betheiligung Deutschlands an dem Unternehmen ist von Sr. Majestät dem Kaiser und König ausgegangen. Der Kaiser hat Sein warmes Interesse für die Sache von Beginn an und seitdem wiederholt zu er⸗ kennen gegeben und insbesondere durch die Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen ertheilte Ermächtigung zur Uebernahme des Protektorats bekundet. Ebenso lebhaftes Inter⸗ esse widmet Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin der Förderung der Sache.
Diese von Allerhöchster Stelle kundgegebenen Sympathien und die rege persönliche Einwirkung des Kronprinzen dürfen als Bürgschaft dafür gelten, daß das gesteckte Ziel mit allseitiger Unterstützung der Betheiligten erreicht werden wird.
— Der Ausschuß des Bundesraths für Handel und Verkehr und die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen traten heute zu Sitzungen zusammen.
— Durch §. 11 des Reichs⸗Militär⸗Gesetzes vom 2. Mai v. J. (Reichs⸗Gesetzblatt S. 45) ist die Möglichkeit gegeben, vormalige Deutsche, welche in Deutschland ihren dauernden Aufenthalt nehmen, unter gewissen Voraussetzungen zum Mili⸗ tärdienst heranzuziehen.
Es erscheint dem Reichskanzler⸗Amt wünschenswerth, daß die Anwendung dieser Vorschrift namentlich auf diejenigen Per⸗ sonen nach übereinstimmenden Grundsätzen erfolge, welche nach den Festsetzungen des Vertrages mit den Vereinigten Staaten von Amerika vom 22. Februar 1868 als amerikanische Staatsangehörige anerkannt werden muß⸗ ten, demnächst aber in Folge längeren als zweijährigen Aufent⸗ haltes in Deutschland als auf ihre Naturalisation in Amerika Verzicht leistend angesehen werden können (Art. IV. des Ver⸗ trages). Nach dem Wortlaute des Vertrages würde es zulässig sein, solche Personen im Falle des Zutreffens der sonstigen ge⸗ setzlichen Voraussetzungen ohne Weiteres zum Militärdienst
heranzuziehen und nach Umständen zwangsweise einzustellen. Da jedoch ein solches Verfahren ohne Zweifel in “ belhe zu großen Härten führen würde, so erscheint es dem Reichs⸗ kanzler⸗Amt zweckmäßig, von demselben in der Regel Abstand zu nehmen, um so mehr, als der §. 11 des Reichs⸗Militär⸗ Gesetzes die Einstellung nicht unbedingt fordert, sondern nur die Befugniß zu derselben verleiht. Nach der An⸗
er Regel, und soweit
scht des Reichskanzler⸗ Amtes empfiehlt es sich daher in die besonderen Verhältnisse des einzel⸗
“ 1“ “ 1“ 8
1““
nen Falles nicht ein abweichendes Verfahren angezeigt erscheine lassen, Personen der bezeichneten Art nicht ohne Weiteres einze stellen, sondern zunächst durch eine entsprechende Eröffnung 8 die Wahl zu stellen, entweder in Deutschland zu bleiben nd sich der Militärpflicht zu unterwerfen, oder das Gebiet des Deutschen Reichs binnen keaeh Frist zu verlassen. Von diese seiner Auffassung hat das Reichskanzler⸗Amt den Bundesrege rungen Mittheilung gemacht und dieselben ersucht, bei Erledigung etwaiger Spezialfälle in gleichem Sinne zu verfahren. ¹ — Zur Behebung aufgetretener Zweifel und um einer Schädigung der allgemeinen Verkehrsinteressen thunlichst vorzu⸗ beugen, hat das Reichs⸗Eisenbahnamt die Eisenbahnver⸗ waltungen durch Circularerlaß vom 30. v. M. darauf aufmerz⸗ sam gemacht, daß der Artikel 44 der Reichsverfassung die Eisen⸗ bahnverwaltungen verpflichtet, direkte Expeditionen im Personen⸗ und Güterverkehr, unter Gestattung des Uebergangz der Transportmittel von einer Bahn auf die andere, gegen de übliche Vergütung einzurichten, und daß demzufolge die in Ge⸗ nügung eines allgemeinen Verkehrsbedürfnisses hergestellten d rekten Expeditionen als unter dem Schutze der Reichsverfassung stehend anzusehen sind. Ferner hat das Reichs⸗Eisenbahn⸗ amt in Ergänzung beziehungsweise Abänderung des Erlasstz vom 29. Dezember pr. angeordnet:281) von jeder ver⸗ anlaßten Aufhebung oder Eins ränkung einer bestehenden di⸗ rekten Expedition ist dem Reichs⸗Eisenbahnamte unter spe⸗ zieller Darlegung der Gründe und Erörterung des Verkehks⸗ umfangs zeitig und zwar der Regel nach mindestens 14 Tage vor der Publikation, beziehungsweise wo eine gesetzliche Pflicht zur Publikation nicht besteht, vor der Invollzugsetzung Anzeige zu erstatten, damit die Gründe einer Prüfung unterzogen und eventuell im Interesse des allgemeinen Verkehrs, wegen Beibe⸗ haltung oder anderweiter Regelung der direkten Expedition, das Erforderliche vorgesehen werden kann; 2) hat die Aufhebung oder Einschränkung der direkten Expedition eine Frachterhöhung zur Folge, so ist außerdem deren Umfang zu erläutern und ferner anzuzeigen, ob und wann die zuständige Landesaufsichts⸗ behörde die Genehmigung ertheilt hat, eventuell weshalb solche nicht erforderlich ist; 3) wird die Aufhebung oder Einschränkung von einer nicht deutschen oder von einer bayerischen Verwaltung herbeigeführt, so ist die Anzeige in Gemäßheit des Erlasses vom 29. Dezember pr. sub I. und II. spätestens zugleich mit der öffentlichen Bekanntmachung zu machen, und zwar ebenfals unter Erläuterung des Umfanges des betreffenden Verkehrs.
— In den deutschen Münzstätten find bis zum 25. September 1875 geprägt: an Goldmünzen: J18,141,680 ℳ Doppelkronen, 268,771,140 ℳ Kronen; hiervon auf Privat⸗ rechnung: 27,074,220 ℳ; an Silbermünzen: 23,143,270 ℳ 5⸗Markstücke, 89,672,500 ℳ 1⸗Markstücke, 404,245 ℳ 50 ₰ 50⸗ Pfennigstücke, 18,064,021 ℳ 20 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 9,668,273 ℳ 10 ₰ 10⸗Pfennigstücke, 4,999,513 ℳ 40 ₰ 5⸗Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 3,988,314 ℳ 74 ₰ 2⸗Pfennigstücke; 2,084,619 ℳ 55 ₰ 1⸗Pfennigstücke Gesammtausprägung: an Goldmünzen: 1,186,912,820 ℳ; an Silbermünzen: 131,284,036 ℳ 70 ₰; an KNickelmünzen: 14,667,786 ℳ 50 ₰; an Kupfermünzen: 6,072,934 ℳ 29 J.
— Obwohl bereits seit Ende Juni d. J. angeordnet worden ist, daß die öffentlichen Kassen die bei ihnen eingehenden auf der Zwölfteltheilung des Groschens beruhenden Drei⸗ pfennigstücke deutschen Gepräges nicht weiter ausgeben, sondern behufs der Einziehung an die Postkassen abführen sollen, sind bis Ende September d. J. doch erst 209,306,33 ℳ in Dreipfennigstücken eingezogen worden, während in Preußen allein in dem Zeitraum von 1857 bis 1873 an Dreipfennig⸗ stücken 1,600,000 ℳ ausgeprägt worden sind.
folge, am 4. Oktober cr. in Sidney eingetroffen; dasselbe beab⸗ dihügee nach kurzem Aufenthalte daselbst, nach Auckland weiter zu segeln.
Kiel, 11. Oktober. (Kieler Ztg.) Nachdem gestern Nach⸗ mittag 3 Uhr auf der Werft in Düsternbroock dem Kapitän zur See Graf v. Monts die Besatzungsmannschaften für die gedeckte Korvette „Vineta“ überwiesen worden waren, wurde dieselbe heute Morgen in Dienst gestellt. — Ferner wurden heute in Wilhelmshaven in Dienst gestellt: die Glattdecks⸗Korvetten „Vie⸗ toria“ und „Louise“. An Bord der ersteren ist kommandin Korvetten⸗Kapitän Donner, an Bord der „Louise“ Korveiten⸗ Kapitän Ditmar.
Hannover, 10. Oktober. Das Königliche Landes⸗ Konsistorium für Hannover hat unter dem 4. Oktober nachstehende Bekanntmachung erlassen:
Naͤchdem wir von Sr. Majestät dem Kaiser und Könige ermäch⸗ tigt sind, auf Grund des §. 72 der Kirchenvorftands⸗ und Synodal⸗ ordnung die Landessynode der evangelisch⸗lutherischen Kirche Han⸗ n. vers zur zweiten ordentlichen Versammlung auf einen noch näher zu bestimmenden Tag zu berufen, wird wegen der für dieselbe erforder⸗ lichen Neuwahlen angeordnet: Die Wahlen sind in der Woche vom 25. bis 30. d. M. und, wo dies auf besonders poße Schwierigkeiten stoßen sollte, ausnahmsweise in der vom 1. bis 6. künftigen Monats nach Maßgabe der (in einer ausführlichen Anlage ertheilten) Anwei⸗ sung vorzunehmen.
Posen, 11. Oktober. In der heutigen (3.) Plenarsitzung des Provinzial⸗Landtags wurden 14 Vorlagen behandelt. Es sind darunter verschiedene Jahresberichte der einzelnen pro⸗ vinzialständischen Verwaltungen zur Kenntniß des Landtages gebracht, einzelne Petitionen durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt, über die Jahresrechnung der Landarmen⸗Direktions⸗ Kassenverwaltung pro 1873 und die Rechnungen des Posener und Bromberger Departementalfonds für das Jahr 1874 die Decharge ertheilt und schließlich die Abänderung des §. 20 des 4. Nachtrages zum Provinzial⸗Feuer⸗Sozietäts⸗Reglement vom 12. August 1874 alinea 1 und 2 beschlossen worden.
Die Aenderung dieses Paragraphen als fünfter Nachtrag zum Reglement besteht hauptsächlich darin, daß in Zukunft zur Einschätzung eines Gebäudes zum Behufe der Versicherung bei einem Werthe von 24,000 ℳ nur Ein Schätzer ausreiche, wäh⸗ rend bisher bei dem Werthe von über 3000 ℳ schon zwei Schätzer zuzuziehen waren.
Cassel, 11. Oktober. In der heutigen Sitzung des Kommu⸗ nal⸗Landtages berichtete Abg. Rang Namens des ständischen Verwaltungs⸗Ausschusses über dessen Antrag, den definitiven Er⸗ laß einer Dienstordnung und eines Normaletats für die ständi⸗ schen Beamten auszusetzen und die seither bestehende provisorische Regelung einstweilen fortdauern zu lassen. Abg. Weigel fol⸗ gerte aus den vom Ausschuß angeführten Gründen die Dring⸗ 6S. einer definitiven Feststellung des Etats und der Dienst⸗ ordnung und beantragte, die weitere Vorbereitung einem beson⸗
deren Ausschuß zu überweisen. Die Versammlung beschloß die
JFrage an den Hauptausschuß zu verweisen.
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ꝛAnwendung gekommen.
der katholischen in Gegenwart
an die Königliche Regierung der Pfalz expedirt.
ordnung vom 20. Juni 1851 wäre die Abhaltung
— S. M. S. „Gazelle“ ist, telegraphischer Nachricht zu⸗
niß Sr. Majestät des Königs kam,
Kanzelredner einer fremden Diöcese überlas das andere mit Beziehung auf die Thatsache, daß Bischof Haneberg
bringen.
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In Konsequenz dieses Beschlusses wurden bei Berathung der einzelnen Etats die persönlichen Ausgaben vorerst aus⸗ gesetzt und mit dieser Beschränkung die Spezial⸗Etats der Lan⸗ deskreditkasse, der Leihanstalten zu Cassel, Fulda und Hanau, der Landkrankenhäuser zu Bettenhausen, Eschwege, Fulda, Hanau, Hersfeld, Rinteln und Schmalkalden durch einfache Ge⸗ nehmigung festgestellt.
Bayern. München, 11. Oktober. (W. T. B.) Die Gemahlin des Prinzen Ludwig, Erzherzogin Maria Theresia, ist gestern in Schloß Leutstätten von einem Prinzen entbunden worden. 1
— Die „Allg. Ztg.“ schreibt: „Wir sind in der Lage, über den Oggersheimer Vorgang, der in der Presse verschiedent⸗ lich dargestellt wurde, nachstehende authentische Mittheilung zu machen.
In der II. Verf.⸗Beilage §. 79 ist bestimmt: „Zu außerordent⸗ lichen kirchlichen Feierlichkeiten, besonders wenn dieselben an Werk⸗ tagen gehalten werden wollen, muß allezeit die spezielle Königliche Bewilligung erholt werden.’ Diese Bestimmung wurde durch eine Verorduung vom 20. Juni 1851 dahin abgemildert, daß die geistlichen Behörden bei Anordnung aller nicht gewöhnlichen kirchlichen Feierlich⸗ keiten und Andachten hievon vorgängige Anzeige bei der weltlichen Behörde zu machen und nur in gewissen Fällen die Allerhöchste Ge⸗ nehmigung Sr. Majestät oder doch der Königlichen Behörden einzu⸗ holen verpflichtet sein sollen, das Erstere unter Anderm, wenn die kirchlichen Oberbehörden zur Vornahme außerordentlicher kirch⸗ licher Feierlichkeiten Geistliche herbeirufen und ermächtigen wollen, welche im Lande nicht rezipirten Orden ange⸗ v oder das bayerische Indigenat nicht besitzen. In dem
etzteren Falle hat sich Se. Majestät; die Entscheidung vor⸗ behalten. Diese Verordnung wurde bisher anstandslos gehandhabt und ist beispielsweise namentlich in der Pfalz bei den protestantischen Missionsfesten und der Gustav⸗Adolph⸗Feier, sowie erft kürzlich bei Abhaltung von Gottesdiensten zur Feier des Sedantages in Am 24. September l. J. traf nun ein Bericht der Königlich bayerischen Regierung der Pfalz beim Staats⸗Ministerium des Innern für Kirchen⸗ und Schulangelegen⸗ heiten ein, daß „am 3. und 4. Oktober I. J. die Säkularfeier Kirche in Oggersheim in festlicher Weise und des hochwürdigen Bischofs von Speyer begangen werde“, mit Anregung der Frage: ob nicht, wegen des Umstandes, daß die „Abhaltung einer Hrehfot am 4. Oktober l. J. durch den Domdekan Dr. Heinrich von Mainz beabsichtigt werde, nach Ziffer 4 der Höchsten Entschließung vom 20. Juni 1851 die Allerhöchste Ge⸗ dehmigung Sr. Majestät des Königs einzuholen sei.“ Von einen Vorhaben des Bischofs Freiherrn v. Ketteler, gleichfalls predigen zu wollen, geschieht in diesem Berichte keine Erwähnung. Das Koöͤnig⸗ liche Kultus⸗Ministerium stattete hierauf sofort den pflichtgemäßen Bericht an Se. Majestät den König ab und stellte den Antrag: die Allerhöchste Genehmigung zur Berufung des Domdekans Dr. Heinrich von Mainz als Festprediger bei der hundertjährigen Jubiläums⸗ feier in der katholischen Kirche zu Oggersheim nicht zu
rtheilen. Se. Majestät entschied im Sinne des mi⸗ nisteriellen Antrags, und wurde am 1. Oktober l. J. die bezügliche bereits durch die Presse bekannt gewordene Entschließung Am 3. Oktober Mittags erhielt der Königliche Kultus⸗Minister Dr. von Lutz nach⸗ folgendes Telegramm von Seiten des Bischofs Freiherrn v. Ketteler von Mainz: „Auf Ersuchen des P. Guardian bin ich hier einge⸗ troffen, um auf das Franciskusfest heute Abend zu predigen, und er⸗ fahre so eben, daß nach einem Schreiben der Königlichen Regierung der Pfalz dazu Genehmigung nachgesucht werden muß. Ich bitte da⸗ her Excellenz um die Genehmigung.“ Darauf gab Hr. v. Lutz fol gende telegraphische Antwort: „Ihr Telegramm ist mir um 1 Uhr bei Rückkehr von Besuchen zugekommen. Nach Ziffer 4 der Ver⸗ einer Festpredigt durch nichtbayerische Geistliche bei dem Jubiläumsfest in Oggers⸗
heim nur nach vorgängiger Genehmigung Sr. Majestät des Königs
erlaubt; diese Allerhöchste Genehmigung zu erholen, bin ich aber wegen der Kürze der Zeit nicht in der Lage.“ An dem nämlichen Tage Abends nach 8 Uhr kam von demselben Bischof Ketteler folgendes Telegramm in die Hände Sr. Majestät nach Schloß Berg: „König⸗ siche Majestät! Da Exc. der Staats⸗Minister v. Lutz durch eben er⸗ haltenes Telegramm die Ertheilung der Erlaubniß zur Ab⸗ haltung einer Predigt, gelegentlich der hundertjährigen Fest⸗ feier der Erbauung der hiesigen katholischen Kirche durch Hochdero Ahnin, die Hochselige Kurfürstin der Pfalz Eli⸗ sabeih Augusta, von der Entscheidung Eurer Majestät abhängig macht, so erlaube ich mir unterthänigst, Ew. Majestät zu bitten, mir diese Erlaukniß gnädigst gewähren zu wollen.“ Auf dieses Telegramm ist eine Antwort nicht erfolgt. Dessenungeachtet hat, wie aus den öffentlichen Blättern hinreichend bekannt ist, Bischof Ketteler die be⸗ absichtigte Predigt gehalten. Als dies durch die Zeitungen zur Kennt⸗ traf Allerhöchstderselbe mehrere Verfügungen und erließ zwei Handschreiben an den Königlichen Kultus⸗ Minister v. Lutz, von denen das eine dem ernsten Befremden Ausdruck gab: daß „Bischof Haneberg bei diesem rein bayerischen Kirchenfest in so
erregter Zeit einem mit den bayerischen Verhältnissen wenig bekannten und
an dem Streite der Parteien in hervorragender Weise hetheiligten die Predigt überlassen habe;“
unter Uebernahme der Verantwortung das Auftreten des Bischofs
Ketteler von Mainz als Prediger zugelassen, sich dahin äußerte: Se.
Majestät erblicke in diesem Vorgehen des Bischofs v. Haneberg eine
mit der von ihm beschwornen Pflicht des Gehorsams in schroffem Widerspruch stehende Haltung, während die Theilnahme des Bischofs
Ketteler an dieser Handlungsweise eine schwere Verletzung jener Rück⸗
sichten enthalte, welche ihm das Verweilen im Lande Sr. Majestät auferlege.“
b Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 11. Oktober. Die am 9. d. Mts. stattgehabten Verhandlungen der land⸗ wirthschaftlichen Centralstelle für das Großherzogthum beschäftigten sich zunächst mit einer Reihe vom Großherzoglichen Staats⸗Ministerium übergebener Vorlagen, dann wurde verhan⸗ delt über neue Vorlagen, Förderung der Pferdezucht betreffend, über Verleihung der Gräflich Boineburgschen Wirthschafts⸗ und
Lehrerprämien pro 1875 und endlich über einzuschlagende Wege,
die Stellung der Landwirthschaft gegenüber der gegenwärtigen Agitation für Beibehaltung bezüglich Wiedereinführung der Eisen⸗ zölle auch weimarischerseits zu bezeichnen und zum Ausdruck zu Ein noch bedeutender Rest der Tagesordnung mußte vertagt werden.
Mecklenburg. Neustrelitz, 7. Oktober. Die „Neustr. Ztg.“ meldet: Se. Königliche Hoheit der Großherzog beab⸗ sichtigten heute das Seebad Biarritz zu verlassen und auf der Rückreise einige Tage in Paris sich aufzuhalten, wo bereits Se. Hoheit der Herzog Georg aus Süd⸗Rußland und Ihre Kaiserliche Hoheit die Herzogin⸗Großfürstin Catharina aus dem Seebade Arcachon bei Bordeaux mit den Fürstlichen Kindern angelangt sind. Sämmtliche Herrschaften werden in der nächsten Woche hier und in Remplin zurückerwartet.
Bremen, 8. Oktober. Die Verhandlung der Bürger⸗
schaft über ihre eigene Zusammensetzung hat gestern be⸗
gonnen. Um den Besuch zu steigern, hatte das Präsidium be⸗ sondere Einladungskarten verschickt. Zunächst wurde über die Zahl der Bürgerschaftsmitglieder entschieden. Ungeachtet die Mehrzahl der Redner übereinstimmend mit dem Senats⸗Kom⸗ missar Senator Pauli für die Herabsetzung von 150 auf
88
100 sprachen,
stimmte doch eine Mehrheit von ungefähr 70 gegen 55 in dieser Hinsicht zweimal für den be⸗ stehenden Zustand. Der Antrag auf Einführung des all⸗ gemeinen Stimmrechts, von N. A. Ordemann und 27 Genossen eingebracht, wurde besonders von Heinr. Claussen scharf be⸗ leuchtet und auch von E. Pavenstedt angefochten. Vorher hatte Senator Plump als Senats⸗Kommissar sich vergebens bemüht, einen Antrag auf Vermehrung der Baupolizeibeamten durch⸗ zusetzen.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 11. Oktober. (W. T. B.) Der Kaiser hat dem Ober⸗Ceremonienmeister Grafen Hunyady als besonderen Vertreter zu der Vermählungsfeier des Fürsten Milan von Serbien nach Belgrad entsendet. — Die Reichs⸗ rathsdelegarion erledigte heute die noch restirenden Titel des Ordinariums des Armee⸗ und Marinebudgets und bewilligte so⸗ dann im Extraordinarium des letzteren die Summe von 687,200 Fl. für den Bau des Kasemattschiffes „Tegethoff“, entgegen dem Antrage des Ausschusses, welcher die ganze von der Regierung hierfür verlangte Summe von 847,200 Fl. gestrichen hatte.
Niederlande. Haag, 6. Oktober. Alle Berichte aus Luxemburg von gestern stimmen darin überein, den Jubel, mit welchem die Feier des 25jährigen Statthalter⸗ Jubiläums Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrich der Niederlande begangen wurde, als Ausdruck eines aufrichtigen Enthusiasmus zu charakterisiren. Von allen Häusern der Stadt wehte die niederländische Trikolore mit dem Orange⸗Wimpel, alle Einwohner trugen die niederländische Kokarde. 44 Sängervereine und Musikgesell⸗ schaften waren von verschiedenen Orten des Landes nach Luxemburg gekommen, um sich in den Huldigungsfestzug ein⸗ zureihen. In dem Palaste empfing der Prinz⸗Statthalter nach seinem Einzuge: von Seiten des Deutschen Reichs den Grafen von Arnim, Flügel⸗Adjutanten Sr. Majestät des Deutschen Kaisers, von Seiten Frankreichs den Präfekten von Mézisres, Herrn von Riancourt, und von Seiten Belgiens Herrn d'Abbeville und den Grafen van der Straeten⸗Ponthoz, welche ihm die Glückwünsche ihrer respektiven Regierungen übermittelten, sodann Deputationen aus Holland, Deputationen aus sämmtlichen Bezirken des Groß⸗ herzogthums ꝛc. Eine Deputation überbrachte ihm ein aus Anlaß der Jubiläumsfeier gewidmetes Nationalgeschenk, eine prachtvoll aus Silber gefertigte Allegorie der von den einschließenden Festungswerken befreiten Stadt Luxemburg. Den Festtag ver⸗ herrlichte noch ein feierliches Tedeum in der Kathedrale, ein dem Prinzen von dem Landtage angebotenes Banket im Stadthause, allerwärts Volkslustbarkeiten aller Art, am Abende Festbälle und eine allgemeine Illumination.
— 11. Oktober. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer gab der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, van der Does de Willebois, auf die be⸗ zügliche Interpellation des Deputirten van de Putte eine ausführliche Darlegung der Verhandlungen zwischen der niederländischen Regierung und der Regierung von Venezuela. Der Minister bestätigte die Thatsache, daß der Gesandte Rojaz den Haag verlassen habe, weil die niederländische Regierung ihre Forderung, betreffend die, Wiedereröffnung der Häfen von Venezuela für den niederländischen Handel nicht habe zurückziehen wollen. Der gegenwärtige Stand der Dinge sei der, daß die diplomatischen Beziehungen zwischen beiden Ländern abgebrochen seien. Die Lage sei zwar nicht beun⸗ ruhigend, aber immerhin wichtig genug, um zur Vorsicht auf⸗ zufordern. Die weitere Diskussion über die Interpellation wurde hierauf vertagt.
— Wie die „Morning Post“ meldet, hätte die niederlän⸗ dische Regierung 5 Kriegsschiffe nach dem karaibischen Meere abgesandt.
Großbritannien und Irland. London, 12. Ok⸗ tober. (W. T. B.) Der Prinz von Wales hat sich gestern Abend nach Dover begeben, um von dort die Reise nach In⸗ dien anzutreten. Derselbe wurde von seiner Gemahlin und den Herzögen von Edinburgh und von Connaught bis Dover begleitet.
Frankreich. Paris, 10. Oktober. Das amtliche Blatt veröffentlicht die Reden, welche bei der gest igen Ceremonie im Elysée gehalten wurden. Der Kardinal⸗Erzbischof von Rennes, Msgr. Brossais Saint⸗Mare, sprach sich folgendermaßen aus:
„Herr Präsident! Ich beeile mich, Ihnen für die Ehre zu danken, die Sie mir erwiesen, indem Sie mir das Kardinals⸗Baret auffetzten und dadurch einen so schlagenden Beweis von den zwischen dem sou⸗ veränen Pontifex und der Regierung meines Landes bestehenden guten Beziehungen gaben. Dieses Schanspiel tröstet einen Bischof durch den Gedanken, daß wir in unserm theuren Frankreich das Glück des Genusses des Religionsfriedens, die Hauptbürgschaft der Ruhe des Landes, besitzen, für die Trauer, die ihn bei dem Anblick der Schmerzen seines vielgeliebten Oberhauptes erfassen. Herr Marschall: Wenn ich in diesem Augenblick nur meine Person in Betracht ziehen würde, so wäre ich verlegen, Ihnen bei Gelegenheit meiner Erhe⸗ bung zum Kardinal meine achtungsvolle Huldigung und meine Dank⸗ sagungen dazubringen. Aber ich weiß, daß der ö“ Pontifex, als er mich mit dieser hohen Würde beehrte, hauptsächlich der Geist⸗ lichkeit und den Gläubigen der frommen Bretagne, deren Metropolit ich bin, einen glänzenden Beweis seiner väterlichen Zärtlichkeit für die Ergebenheit und Liebe, die seine bretagneschen Kinder ihm immer be⸗ zeigt haben, geben wollte. Ich weiß auch, Herr Präsident, daß, als S e mich dem hohen Wollwollen. Sr. Heiligkeit bezeichneten, Sie sich erinner⸗ ten, daß Sie vor einigen Monaten jene katholische Provinz besuchten, und daß diese durch ihren so herzlichen und sympathischen Empfang bewies, wie sehr eine von den christlichen Prinzipien durchdrungene Bevölkerung der öffentlichen Ordnung und dadurch denen, welche die schwere Mission erhalten haben, die Völker zu regieren, Sicherheit gewährt. Was den neuen Kardinal anbelangt, so seien Sie ver⸗ sichert, Herr Marschall, daß er sich beständig bemühen wird. den Verbindlichkeiten seines Amtes gemäß den Geist des Friedens und der Eintracht, welche in der Beziehung zwischen der Kirche und dem Staat bestehen muß, aufrecht zu erhalten. Ich bete zu Gott, Herr Marschall, seinen reichsten Segen nicht allein über das Staatsober⸗ haupt auszubreiten, sondern auch über den Familienvater, der durch seine Privattugenden die Achtung Aller zu gewinnen weiß.“
Der Marschall antwortete:
„Herr Kardinal! Ich lege den größten Werth auf das Verrecht, welches mir gestattet, die Insignien der hohen, Ihnen übertragenen Würde zu übergeben; ich erblicke, wie Sie, in dem Beschlusse Sr. Heiligkeit einen neuen Beweis der guten Beziehungen, welche zwischen dem heiligen Stuhl und meiner Regierung bestehen. Ich freue mich, zur Erhebung eines Prälaten, der bei der Erfüllung seiner Sendung so viele Tugenden gezeigt hat, unter die Kirchenfürsten beigetragen zu haben. Ich habe nicht die Aufnahme vergessen, welche mir in Ihrer Diözese wurde, und ich kenne die Liebe, mit der Sie dort um⸗ geben sind. Ich danke Ihrnen für die gen Himmel für meine Fa⸗ milie und mich gerichteten Gebete.“
Ferner veröffentlicht das „Journal officiel“ Dekrete, durch welche Lehrstühle an verschiedenen Fakultäten gegründet wer⸗
den und zwar für die wissenschaftliche Fakultät von Clermont
v1A4“”“ — * “ Lehrstühle für Botanik und Zoologie und rationelle und ange⸗ wandte Mechanik, für die wissenschaftliche Fakultät von Poitiers Lehrstühle für Botanik und Zoologie, für die wissenschaftliche Fakultät von Caen ein Lehrstuhl für rationelle und angewandte Mechanik und für die wissenschaftliche Fakultät von Grenoble ein Lehrstuhl für denselben Gegenstand.
Spanien. Aus Perpignan, 11. Oktober Nachmittags, mel⸗ det „W. T. B.“: Der Carlistenchef Saballs ist mit seinem Sohne nach Frankreich geflüchtet, und beabsichtigen Beide, von hier aus nach der Schweiz zu gehen. Die Carlistenbanden in Cata⸗ lonien befinden sich nach Regierungsnachrichten in vollständiger Auflösung.
Dänemark. Kopenhagen, 8. Oktober. Die Königin und die Prinzessin Thyra werden am 11. d. nach Rumpen⸗ heim abreisen, um ihren dortigen Verwandten einen Besuch ab⸗ zustatten. Von Rumpenheim wird die Reise später nach Eng⸗ land zum Besuch der Prinzessin von Wales fortgesetzt, wo auch der König dann eintreffen wird. Die Prinzessin von Wales wird darauf mit ihren Eltern nach Kopenhagen reisen, um sich hier einige Zeit aufzuhalten. — Der Großfürst⸗Thronfolger nebst Gemahlin reisen übermorgen von hier nach Rußland zurück. —
Asien. Shanghai, 11. Oktober. (W. T. B.) Die „Gazette de Peking“ veröffentlicht ein Dekret, welches anordnet, daß den in China sich aufhaltenden Fremden mit allen gebührenden Rücksichten begegnet werde. Indeß hat die chinesische Regierung den Forderungen des englischen Gesandten Wade, namentlich bezüglich der Bestrafung der Mörder Magary's noch nicht genügt, und bleibt eine befriedigende Regelung der zwischen England und China schwebenden Fragen immer noch zweifelhaft.
Afrika. Ueber den Krieg in Liberia wird der „Times“ aus Cap Palmas unterm 18. September cemeldet, daß die Re⸗ gierung der Republik per Dampfer „Gambia“ und Segelschiffe 1000 Mann Truppen nach dem Schauplatze des Kampfes sandte. Zwischen den Truppen und Eingeborenen haben Scharmützel stattgefunden, in denen im Ganzen etwa 50 Personen getödtet und verwundet wurden. Außerdem ging ein Eingeborenen⸗Dorf in Flammen auf, während die Eingeborenen ihrerseits sechs Häuser der Amerikanisch⸗Liberianer niederbrannten; es dürfte bald zu größeren Feindseligkeiten kommen. Die Regierung hofft, die Rebellion in kurzer Zeit zu unterdrücken und die Regierungs⸗ angelegenheiten auf einen besseren Fuß zu stellen.
Vereinswesen.
Das deutsche Central⸗Comité der Vereine für die Pflege verwundeter Krieger ac. hielt am 11. Oktober eine Sitzung ab. In derselben wurden die Jahresberichte der Landes⸗ und Provinzialvereine und außerdem interessante Eingänge von Vereinen des rothen Kreuzes im Auslande (Schweden, Rußland, Niederlande ꝛc.) vor⸗ elegt. Auf der Tagesordnung stand sodann die Rechnungs⸗ egung des Central⸗Comités für 1874 und der Bericht über die Sachlage bezüglich der Brüsseler Ausstellung im Jahre 1876. Nach eingehender V rhandlung wurde über die darauf be züglichen Maßregeln Beschluß gefaßt. Da belgischer Seits für di Anmeldung der auezustellenden Gegenstände eine äußerst kns Frist gestellt und erst dieselbe unlängst mitgetheilt worden ist (sie läuft schon Ende Oktober ab), so werden die Vorkehrungen möglichst beschleunigt werden. Anmeldungen der Aussteller von Gegenständen für die Zweck des rothen Kreuzes werden am besten gleichzeitig an das deutsche Comité für die Brüsseler Ausstellung und das deutsche Central Comité für Pflege verwundeter ꝛc. Krieger zu richten sein.
Der Sitzung des deutschen folgte eine Sitzung des preußi schen Central⸗Comités. Es wurde in derselben u. A. die Fra wegen weiterer Unterstützung des Instituts der Krankenpflegerinnes in Frankfurt a. M. und des westfälischen Diakonissenhauses in Biele⸗
feld verhandelt. Statistische Nachrichten. “ 8 Ueber die Gesundheitsverhäͤltnisse in der am 2. Ok⸗ tober abgelaufenen Woche berichtet die „Voss. Ztg.“: Es starben von je 10,000 Einwohnern, auf den Jahresdurchschnitt berechnet, in Ber lin 315, in Breslau 306, in Hamburg 240, in München 302, in Wien 205, in Pest 330, in Paris 205, in Brüssel 222, in Amsterdam 247, in Rotterdam 218, im Haag 193, in Rom 326, in Neapel 264 in Turin 185, in London 212, und in den 18 größeren Städten Eng⸗ lands 249. In Berlin haben sich die Brechdurchfälle der Kinder nicht unerheblich gesteigert; ebenso hat die Diphtherie wieder 34 Personen als Opfer gefordert. Diese Beobachtung mahnt daran, auch anscheia⸗ nend leichte Halsaffektionen nicht ohne Beachtung zu lassen. 8
Kunst, Wissenschaft und Literatur. 8
Das Märkische Museum hat von dem bekannten Anthro⸗ pologen Oscar Fraas in Stuttzgart eine reichhaltige Doubletten sammlung, meist Fundstücke aus Rennthierhöhlen stammend, zum Geschenk erhalten. 1
— Das Askanische Gymnasium ist gestern, weil die Aul⸗ noch nicht fertig, ohne besondere Feierlichkeit eröffnet worden.
— Der Professor an der Berliner Universität Dr. Helmhol ist in Rom, wo er am 5. d. M. eingetroffen und sechs Tag zu verweilen gedenkt, Gegenstand besonderer Aufmerksamkeiten. Ihn zu Ehren wird auf Veranlassung des Rektors der römischen Univer sität, Blaserna, ein Banket stattfinden, dem auch der Unterrichte Minister Bonghi beiwohnen wird. 8
— Prof. Joh. Müller, der bekannte Physiker, ist am 3. d Mts. in Freiburg i. B. im 67. Jahte gestorben.
Gewerbe und Handel.
Posen, 11. Oktober. (W. T. B.) Das hiesige Kreisgerich hat heute über die Provinzial⸗Wechsler⸗ und Diekonto bank den Konturs eröffnet. W1“]
Lausanne, 11. Oktober. (W. T. B.) Die Generalver⸗ sammlung der Aktionäre derschweizerischen Westbahnen hat mit 5500 gegen 1100 Stimmen die Abmachung, wonach der Be trieb der Bahnen einer französisch⸗genfer Gruppe pachtweise über
lassen werden soll, genehmigt. 8 8 8 (W. T. B.) Wie die Abendblätte
London, 11. Oktober. lbendbl. melden, hat das Haus J. S. Galatti, 8. Bloomfield Street,
seine Zahlungen eingestellt. Die Passiva sollen 150,000 Pfd. Sterl. betragen; man vermuthet, daß bedeutende Aktiva vorhan⸗ den sind. 8 Verkehrs⸗Anstalten. Heute ist von der Großen Berliner Pferde⸗Eisen⸗ bahn die neu erbaute Strecke Hallesches Thor — Dönhofs platz (durch die Linden⸗, Kommandanten⸗, Krausen⸗ und Jerusalemer⸗ straße) eröffnet, und sind folgende Linien neu eingerichtet worden: ¹) Dönhofsplatz —Hallesches Thor-—Kreuzberg. 2) Tempelhof — Hallesches Thor — Dönhofsplatz. Bremen, 11. Oktober. (W. T. B.) Die hiesigen Assekura deure haben ein Telegramm erhalten, nach welchem der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Nürnberg“, der am 9. d. von Southampton nach Baltimore abgegangen war, im Kanal mit dem Schiff „Lady Alice“ zusammengestoßen und letzteres gesunken sein soll. Nähere Nachrichten liegen noch nicht vor. New⸗York, 11. Oktober. (W. T. B.) Der Dampfer „Den⸗ mark“ der National⸗Dampsschiffs⸗Compagnie (C. Messingsche Linie) ist hier eingetroffken. — Der Dampfer 6Eigppt⸗ der National⸗
Dampfschiffs⸗Compagnie (C. Messingsche Linie) ist heute hier ein⸗ getroffen. v“ —