11. Oktbr, Nachm. (W. T. B.)
Liverpool, (Schlussbericht). Umsatz 14,000
Baumwolle. Spekulatien und dann besser.
Middl Orleans 7 ¼ middling amerikanische 61 ⁄16, 4 ¼, middling hair Dha Herah 4 ¾, good „Kollerah 3 %¾, Ssir Beugal 4 ½, good
Smyra 6 ¼. Kir Egyptian 7 ⅛½. Bradford, 11. Oktober. (W. T. B.) vwvaaren. Wolle ruhiger, Preise williger, mässiges Prübjahrsgeschäft. Paris, 11. Oktober, Nachmittags. (W. 2. B.) Produktenmarkt. (Schlussbericht.) tober 26 75, pr. Januar-April 28,00. Mehl weichend, vember-Dezember April 62,00. e b5 steigend, pr 92,00, pr. Januar-April 90,00, pr. Mai-August matt, pr. Oktober 45,00, Januar-April 46,00. Paris, 11. Oktober, Produktenmarkt. November-Dezember 60,00, pr. Januar-April 61,75. New-York. 11. Oktober. Abends 6 Uhr.
pr. Oktober Oktober 92,25,
Mehl matt, pr.
Export 3000 B. Fest, schwimmende, A
middl. Dhollerah 4 ½, middl. ksir Broach 5, new fair Oomra 4 , good kair Oomra 2 ⁄16+ eir Muirss 4 ⅛⅞ (air Pernam 7 ⅞, fzuir
Wolle und Wollen- in wollenen Stoffen
Weizen ruhig, pr. Ok- November-Dezember 27,25, pr. Nevbr.-Febr.
60,25, pr. November-Februar 61 ,00, pr. 87,00.
Abends 6 Uhr. (W. T. B.) Oktober 59,50, November-Februar 60,76,
I]
11u“ Waarenbericht. Baumwelle Aavon :] Orleans 12 ½. 13 ¼. Mehl (old 9. 73 C.
ir Dhollerab ie-) 20 ⅛. tair Dhollerab 11 ¼ Gstreidetracht 9 ⅛½
Meyer).
letzten 14 Tage: Post —, Totalverschiffung seit Beginn der für Wolle (per Segler) 17 ½ sh. Preis tungen der
häuten nach dem Kanal,
.
27,25, 59,50, „r. No- Januar- Dezember Spiritus
Segler nom. Notirung für Talg
Pi. do. für trockene Häute 55 ½ Realen
Petrolsum in New-York 14 ¼, do. in Philadelphia 6 D. 00 C. Rother Frühjahrsweizen Zucker (Fair refining Schmalz (Marke Wileor) 14 ½ C. Speck (short lea-)
Buenos-Ayres, 15. Septbr.
Wollmarkt: Ruhig. Vorrath 1000 Arrobev. Wollen nominell, do. für Bonne moyenne nominell. Verschiffung nach do. im Allgemeinen seit
letzten 14 Tage —. nach England direkt und dem Kon-
tinent seit letzter Post 5000 Stück.
in New-York 13 ⅞, do. in Nexw- Berlin-Anhaltische Elsenbahn. (+ 342 ℳ), 1. Jan. — ult. September 12,193,500 ℳ (r 89,874 ℳ) Ausweise von Banken etcec. 3 Wochen-Uebersicht von 14 deutschen Zettelbanken p. 7. Okto- ber; s unter Ins. der Nr. 233. Harpener Bergbau-Aktien-Gesellschaft in Dortmund. Bilanz vom 30. Juni d. J. pebst Gewinn-
1 D. 36 C. Mais
Muscovadoe) 7 ¼ Kaftee
(W. T. B.) (Von Sievers & der Nr. 238. Notirung für Supra- Zufuhren der seit letzter 300 Ballen. Fracht Schlach- Salz-
tember cr.; Bremen letzter Pest Saison 183,000 Ballen. für Salzhäute nominell. Verschiffung von
Fracht für Salzhäute pr. (Ochsentalg in Pipen) nominell, Cours auf London 49 d.
pr. Pr.
3,478,496 ℳ ( 363,134 ℳ).
Eisenbahn-Einnahmee⸗
meocklenburgische Friedrich-Franz-Elsenbahn. Im Septem- ber 443,175 ℳ (+ 66,116 ℳ]),
mit 10 sh. resp.
1. Januar — ult, September 30. 8.
Im September 1,636,000 ℳ
und Verlust-Conto; s. unter Ins.
Preussische Boden-Oredit-Aktlen-Bank. Status p. 30. Sep- s unter Ins. der Nr. 238.
Norddeutsche Grundoreditbank, Hypotheken-Versloherungs- Aktien-Gesellschaft. Geschäftsübersicht per ult. September; s. unter Ins. der Nr. 238.
Süddeutsche Bodenoreditbank. Ausweis p. 30. September er; s. unter Ins der
Kündilgungen und Verloosungen. obllzationen des Krelses Meseritz. Ausgelooste Stücke der I. und IV. Emission; s. unt
unter Ins. der Nr. 238. Auszuhluüungen⸗
Orel-Witebsk-Eisenbahn. Am 17. Oktoter cr. fallige Coupons
5 Pfd. Sterl. bei F. Martin Magaus in Berlin.
Gernerat-Versannmnlungen 26. Oktober. Berliner Brauhaus-Aktien- Gesellschaft in Lliqn. Ausserord Gen.-Vers. zu Berlin. Sächsische Maschinenfabrik zu Chemnitz. Ordentl.
E˙˙..
KRönigliche Schauspiele.
Mittwoch, den 13. Oktober. Opernhaus. 201. Vorstellung. Auf Begehren: Jessonda. Oper in 3 Abtheilungen mit Tanz. Musik von Spohr. Jessonda: Fr. Mallinger. Amazili: Frl. Lehmann. Dandau: Hr. Fricke. Radori: Hr. Ernst. Tristan: Hr. Betz. Anfang 7 Uhr. 8
Schauspielhaus. 195. Vorstellung. Viel Lärmen um Nichts. Lustspiel in 5 Abtheilungen von Shake⸗ speare. Anfang 7 Uhr.
Donnerstag, den 14. Oktober. Opernhaus. 202. Vorstellung. Lohengrin. Romantische Oper in 3 Akten von R. Wagner. Eisa: Fr. v. Voggen⸗ huber. Ortrud: Frl. Brandt. König Heinrich: Hr. Krolop. Lohengrin: Hr. Niemann. Telramund: Hr. Betz. Anfang halb 7 Uhr. Erhöhte Preise.
Schauspielhaus 196. Vorstellung. Emilia Ga⸗
Trauerspiel in 5 Abtheilungen von G. E. Les⸗ Anfang halb 7 Uhr.
Es wird ersucht, die Post⸗Korrespondenzkarten (sowohl zu den Opernhaus⸗, wie zu den Schauspiel- haus⸗Vorstellungen) in den Briefkasten des Opern⸗
s, welcher sich am Anbau desselben, gegenüber der Katholischen Kirche, befindet, zu legen.
Dieser Briefkasten ist täßlich für die Vorstellun⸗ gen des folgenden Tages nur von 10 bis 12 Uhr Vormittags geöffnet. Meldungen um Theater⸗Billets im General⸗Intendantur oder an anderen Orten werden als nicht eingegangen angesehen und finden keine
Beantwortung.
Bureau der
Fallner-Theater. Milittwoch: Zum 19. Male: Der Beilchenfresser. Lustsp. in 4 Akten von G. v. Moser.
Donnerstag und folgende Tage: stellung
Victoria-Theater.
Miittwoch und folgende Tage: Solotänzerin Sga. Dorina Meranute und des Balletmeisters und Solotänzers Mr. Gredelue. Mit durchweg neuer Ausstattung: Die um die Welt in 80 Tagen, nebst einem Vorspiele: Die Wette um eine Million. Aus⸗ stattungsstück mit Ballet in 5 Abtheilungen, 15 Ta⸗ kleaux, von A. D'Ennery and Jules Verne. Musik von Debillemont. In Phileas Fogg: Emil Hahn. Anfang 6 ½ Uhr.
Pciedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Mittwoch und Donnerstag: Cagliostro. 8
Residenz-Theater Mittwoch: 7. Gastspiel des Hrn. Eme Robert. Romeo und Julia. Trauerspiel in 5. Akten von Shakespeare, übersetzt von W. Schlegel. (Romeo: Hr. Emerich Robert.) Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Krolls Theater.
Ermäßigte Preise. Mittwoch: Faselhans. Concert⸗Anfang 6, der Vorstellung 7Ahr. Entrée (incl Theater) 75 ₰. onnerstag u. d. folg. Tage: Dieselbe Vorstellung.
Woltersdorfl-Theater. Mittwoch: Die Bummler von Berlin.
Donnerstag: Erstes Debut des Frl. Anna Preuß. Huckebein. Posse mit Gesang in 3 Akten v. Carl Görlitz und Hermann Hirschel. Musik vom Kapell⸗ meister Adolph Mohr.
National-Theater.
Mittwoch und Donnerstag: König Trauerspiel in 5 Akten von F. Dahn. 23
gelle-Alliance-Theater. 1“
Mittwoch: Die Mönche, oder: Die Offiziere 2 EW“ Lustspiel in 3 Akten von M. enelli. Donnerstag: Zum 5. Male: Hund und Katz'. Lebensbild in 4 Abtheilungen, nach dem gleichnamigen Roman in der Gartenlaube bearbeitet von Ludwig Schwabe. Kasseneröffnung 8 Anfang der Vor⸗ stellung 7 ½ Uhr. Entrée inck. Theater 50 BZ. Circus Salamonsky. Mittwoch: Große Vorstellung. Auftreten des Amerikaners Grant. Großes Hypologisches Ta⸗ bleau von 7 Hengsten und das Schulpferd Faust, dressirt u. vorgef. vom Direktor. Frl. Roussièn, Parforcetouren auf ungesattelten Pferden, wird am Schlusse durch 25 Papierballons springen. er Schimmelhengst Roland in der hohen Schule dressirt und geritten von Frl. Elisa. Donnerstag Vorstellung. A. Salamonsky,
Roderich
5
Direktor. Familien⸗Nachrichten. Durch die Geburt eines munteren Mädchens wur⸗ den heute hoch erfreut
1 Regierungsassessor Heinsius Bromberg. und Frau, geb. Kretzschmer.
8 Potsdam,
Dieselbe Vor⸗
Gastspiel der ersten
Reise
Scene gesetzt von Emil Hahn.
1
Die heut Vormittag 9 ½ Uhr erfolgte glückliche Entbindung seiner geliebten Frau Clara, geb. Brandt, von einem kräftigen Mädchen zeigt hier⸗ durch statt besonderer Meldung an
8 Brandt,
Regierungs⸗Rath. Frankfurt a. O., den 9. Oktober 1875.
Den gestern Abend erfolgten Tod unserer kleinen Anna zeigen tiefbetrübt an Kalkulator, und Frau,
Geh. revid. 1 1 geb. Eick. den 11. Oktober 1875.
Verlobt: Frl. Vally Riedel mit Hrn. Assistenzarzt Dr. Ossowidzki (Berlin).
Verehelicht: Hr. Lieutenant und Adjutant Carl v. Oertzen mit Frl. Emilie v. Puttkamer (Glo⸗ witz — Zarnikow).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann Steuer (Berlin). — Premierlieutenant v. Tettau (Wohlau). — Hrn. Hauptmann und Compagnie chef v. Reckow (Stettin). 1
Gestorben: Hr. Regierungs⸗Rath Eugen v. Schlich⸗ ting (Cassel).
Verkäaufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
[7997] Bekanntmachung.
Die direkte Lieferung von Brod und Fourage für Truppen im Bereiche des III. Armee⸗Corps pro 1876 soll im Wege der öffentlichen Submission event. Lizitation an geeignete Unternehmer verdungen werden. Zu diesem Zwecke wird ein diesseitiger
Kommissar folgende Termine abhalten:
Hinze,
1 Benennung der V Orte, für welche die Lieferung verdungen wird.
Ort des
Termins. Termins.
30. Oktober Treuenbrietzen
1. November Angermünde
Treuenbrietzen. Angermünde und Kyritz.
Königsberg N./M. Havelberg. 161“ Sonnenburg.- Wriezen a./O. Soldin.
Neu⸗R Ppbc 8 8 b 1 rg un ODranienburg (Hrsrnwalden 8 Friesack Friesack.
Landsberg a./W. Landsberg a./W. Guben Je [(Guben, Crossen und
Sorau. Cottbus U. B
12. 1 Cottbus 13. 2 Lübbens n. Lübben und Luckau.
Die Termine finden überall um 11 Uhr Vormit⸗ tags statt, in Cüstrin im Bureau des Proviant⸗
Amts, an den übrigen Orten auf dem Rathhause. Offerten sind portofrei und versiegelt bis zur Ter⸗ minsstunde an die Magisträte der Termins⸗Orte resp. in Cüstrin an das Proviant⸗Amt mit der
Aufschrift 6 „Offerte auf Lieferung von Brod (resp. Fourage)“ “
Kyritz Königsberg N /M Havelberg Cüstrin
Wriezen a./O. Soldin Neu⸗Ruppin
9 9 SSEHESo
einzusenden. Offerten, welche nicht den Bedingungen AAlsen”, sowie Nachofferten werden nicht berüc⸗ ichtigt.
Persönliche Anwesenheit ist wegen des event. statt⸗ findenden Lizitationsverfahrens erwuünscht.
Ortseingesessene Unternehmer, sowie für die Brod⸗ lieferung Bäckerei⸗ und Müllereibesitzer oder Pächter werden vorzugsweise berücksichtigt.
Die Bedingungen und die ungefähren Bedarfs⸗ angaben liegen im Bureau der unterzeichneten In⸗ tendantur — Genthinerstraße Nr. 2 — vom 20. d. Mts. ab auch auf den Rathhäusern sämmtlicher Lieferungsorte und beim Proviant⸗Amt in Cüstrin
hofe anstehenden Termine einzureichen, in welchem dieselben in Gegenwart der etwa erschienenen Sub⸗ mittenten eröffnet werden. (à Cto. 84/10.)
Die Lieferungs⸗Bedingungen liegen auf den Bör⸗ sen zu Berlin, Breslau, Danzig und Königsberg i./ Pr. sowie auch in unserm Central⸗Bureau zur Einsicht aus, werden auch auf portofreie an unsern Bureau⸗ Vorsteher, Rechnungs⸗Rath Reiser hierselbst, zu rich⸗ tende Anträge unentgeltlich mitgetheilt.
Bromberg, den 4. Oktober 1875.
Königliche Direktion der Ostbahn.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
179920 Depositen⸗Verkehr. Bis auf Weiteres werden Depositen⸗Einlagen vergütet: bei achttägiger Kündigungs⸗ 30 S Kün⸗ 410 42%
rist 1
bes einmonatlicher Zinsen digungsfrist pro
bei dreimonatlicher Kün.41 *ꝙ Jahr digungsfrist 2 0—franko
bei sechsmonatlicher Kün⸗ 50 d digungsfrist I
bei zwölfmonatlicher Kün⸗Z1 0 Spesen. digungsfrist 2.12 0)
Norddeutsche Grund⸗Kredit⸗Bank,
Behrenstraße Nr. 7a.
Verschiedene Bekanntmachungen⸗ An dem biesigen katholischen vollberechtigten Pro⸗ gymnasium ist die
—
Stelle des Rektors vakant. Mit der Stelle ist ein Gehalt von ℳ 2520 verbunden. Qualifizirte Bewerber belieben sich un⸗ ter Einsendung ihrer Zeugnisse bis zum 15. Ro⸗ vember bei dem unterzeichneten Kuratorium zu melden. [790⁵]
Oktober 1875.
Dorsten, 8. Das Kuratorium des Progymnasiums. Die Physikatsstelle
Erledigtes Kreisphysikat. des Kreises Teltow wird, nachdem dem sjetzigen Inhaber derselben die wegen vorgerückten Alters nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienste ge⸗ währt worden ist, mit Ablauf dieses Jabres erledigt und soll der neu anzustellende Kreis⸗Physikus in Berlin seinen Wohnsitz nehmen. Bewerbungen sind bis zum 15. November unter Beifügung der zum Nachweise der Qualifikation und der bisherigen Wirksamkeit erforderlichen Zeugnisse bei uns anzu⸗ bringen. Potsdam, den 1. Oktober 1875.
Königliche Regierung.
Die Kreiswundarztstelle des Kreises Pleschen mit einem jährlichen Grbalte von 600 ℳ ist erledigt. Qualifizirte Bewerber können sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse und ihres Lebenslaufs binnen sechs Wochen bei uns melden. Posen, 8 Oktober 1875.
Königliche Regierung. Abtheilung I.
1 Nach §. 2 stätigten, mit dem 1. unter dem Namen
des 1b Oktober c. in Kraft tretenden
Wir bringen dies zur öffentlichen Kenntniß ab von uns geführt werden wird.
Die Kreiswundarztstelle des Kreises Wol⸗ mirstedt ist durch den in der Nacht vom 14. bis 15. November v. J erfolgten Tod des Inhabers derselben erledigt. Qualifizirte Bewerber um diese mit einem jährlichen Gehalte von 600 ℳ verbundene Stelle haben sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse und eines Lebenslaufes binnen 6 Wochen bei uns zu melden. Dem anzustellenden Kreiswundarzt wird die Stadt Wolmirstedt als Wohnsitz angewiesen werden. Magdeburg, den 4. Okrober 1875. Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.
von Mettingh.
8 — 1 8 Nachdem zu der vakanten Kreisthierarztstelle des Kreises Labiau sich kein Bewerber gefunden hat, machen wir die Vakanz dieser Stelle hiermit nochmals bekannt mit dem Bemerken, daß der Kreis Labiau dem anzustellenden Kreisthierarzte neben einer dauernden Remuneration von 300 ℳ jährlich noch eine Remuneration von gleicher Höhe aus Kreis⸗ Kommunalmitteln zunächst für die ersten 3 Jahre zusichert. Wir fordern qualifizirte Bewerber auf, sich bis zum 15. November cr. bei uns zu melden. Eüeeen den 2. Oktober 1875. Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.
Die Errichtung Kirchdorfe Osche, Kreis Schwetz, von dem König⸗ lichen Ober⸗Präsidium genehmigt worden. Bewerber um die Konzession können sich unter Einreichung ihrer Approbation zum selbständigen Betriebe einer Apotheke, ihrer Lehr⸗ und Servirzeugnisse, eines polizeilichen Führungsattestes, eines vollständigen Lebenslaufs und des von einer öffentlichen Behörde beglaubigten Nachweises über den Besitz der zur
zur Einsicht aus. Ebendaselbst können auch Sche⸗ mata zu Offerten unentgeltlich in Empfang genom⸗ men werden.
Berlin, den 8. Oktober 1875.
Königliche Intendantur III. Armee⸗Corps.
1799221 Königliche Ostbahn. Die Lieferung von “ 50,000,000 Kilogramm Maschinen⸗ (Stück) Kohlen, anzuliefern in Neufahrwasser, Königs⸗ berg und Memel und 3,830,000 Kilogramm en lische Schmiedekohlen soll im Wege öffentlicher Submission verdungen werden. Offerten hierauf sind an uns portofrei und ver⸗ siegelt und mit der Aufschrift: „Submisston auf Lieferung von Stein⸗ kohlen für die Königliche Ostbahn“ versehen, bis zu dem auf Donnerstag, den 28. Oktober d. J., Vormittags 11 Uhr,
Anlage einer Apotheke erforderlichen Mittel, inner⸗
halb 8 Wochen bei uns melden. Marienwerder, den 4. Oktober 1875
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Wir haben beschlossen, die Konzession zur Er⸗ richtung einer selbständigen Apotheke in Wil⸗ stedt, Amts Zeven, zu verleihen und fordern dem⸗ gemäß qualifizirte Apotheker auf, ihre Gesuche, unter Beifügung eines vollständigen curriculum vitae, ihrer Approbation, der sonstigen Zeugnisse und eines Nachweises, daß sie die Mittel zur Etablirung einer Apotheke und zum Betriebe des Geschäftes besitzen, bis zum 15. November d. J. bei uns einzureichen. In letzterer Beziehung bemerken wir noch, daß die Gemeinde Wilstedt sich verpflichtet hat, einen Bau⸗ platz für eine anzulegende Apotheke unentgeltlich zu überweisen, auch die Spann⸗ und Handdienste zu dem Neubau unentgeltlich zu leisten. Stade, den 7. Oktober 1875. Königliche Landdrostei.
in unserm Central⸗Bureau auf dem hiesigen Bahn⸗
“ 8—
11“
Bekauntmachung. 8
von dem Königlichen Ober⸗
einer Apotheke ist in dem
Bergamt in Ireslan am 28. Juli d. e be Statutes betreibt die Gewerkschaft ihre Geschäfte
„Steinkohlen⸗Bergwerk vereinigte Glückhilf zu Hermsdorf“.
mit dem Bemerken, daß diese Firma von morgen (H. 23122.)
Hermsdorf (Reg.⸗Bez. Breslau), den 30. September 1875. Der Vorstand der konsolidirten 1
Glückhilf⸗Grube.
Schlesische Boden-
Credit-Aktien-Bank.
Status am 30. September 1875.
[7995] Activa. Kassen- und Wechsel-Bestände Effekten nach §. 40 des Statuts Unkündbare Hypotheken-Dar- E1e6“ Kündbare Hypotheken-Darlehne Darlehne an Kommunen und
Korporationen .
Lombard-Darlehne Grundstück-Conto . . . . . Guthaben bei Banken und Bank- “ 536,881. 74. Dhreras Dobldaren . . . .. .1. Nℳ 34,772,804. 0.
ℳ 4,972,666. 30. 466,828. 44.
26,612,597. 289,030. 210,125.
40,275. 243,000.
.
11“ Passiva. Aktien-Kapital-Conto . Unkündbare Pfandbriefe Umilaimnt 6* „ 25,644,900. — Kreditoren im Konto-Korrent „ 92,423. — Verschiedene Passiva .8 18181. 90. rnE. 0.
Breslau, den 10. Oktober 1875. Die Direction. ². 1209
ℳ 7,500,000. — im
[7915=¹½ „ 8 Privatbank zu Gotha. Der Verwaltungsrath der Privatbank zu Gotha hat beschlossen,
Herrn Gustav Schwarz 1 zum Stellvertreter in der Direktion zu ernennen, sr daß derselbe befugt ist, in Verhinderungsfällen vor Mitgliedern der Direktion die unter der Firma⸗
Direktion der Privatbank zu Gotha“ ergehenden Ausfertigungen mit dem Zusatze: „in Vertretung zu unterzeichnen. 9
Es wird Solches nach Art. 44 des Statuts hier durch bekannt gemacht.
Der Bankkassirer
Herr Martin Köhler
ist aus dem Dienste der Privatbank zu Gotha an⸗ geschieden und es ist damit zugleich seine Befugan⸗ zur Unterzeichnung von Ausfertigunzen der Direktic in Vertretung erloschen.
Gotha, den 3 Oktober 1875.
“
Der Verwaltungsrath der Privatban zu Gotha.
J. Braun. G. M nich.
nant Grafen von Brandenburg II.,
—
Ministerium, 8
zu Sigmaringen liehenen Comthurkreuzes
Uns Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ 8— für das Vierteljahr.
.
Insertionspreis für den Ranm einer Uruckzeile 30 ₰ *
X Ale Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen
Se. Majestät der König haben Den nachbenannten Offizieren ꝛc. zu verleihen, und zwar: den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe:
Allerhöchstihrem General⸗Adjutanten, dem General⸗Lieute⸗ Commandeur der Garde⸗
Allergnädigst geruht: folgende Auszeichnungen
Kavallerie⸗Division z den Königlichen Kronen⸗Orden erster Klasse mit Schwertern am Ringe:
Allerhöchstihrem General⸗Adjutanten, dem General⸗Lieute⸗ nant aà la suite der Armee, Prinzen Friedrich Wilhelm zu Hohenlohe⸗Ingelfingen;
1 den Königlichen Kronen⸗Orden erster Klasse: dem General⸗Lieutenant Wolff⸗ von Linger, Inspecteur er Gewehrfabriken; den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse: dem Obersten Krampff, à la suite des Westfälischen Fuß⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 7 und Direktor der Gewehr⸗ und Munitionsfabrik zu Erfurt;
8.
den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse: dem Oberst⸗Lieutenant Jagemann, à la suite des 4. West⸗
fälischen Infanterie⸗Regiments Nr. 17 und Direktor der Gewehr⸗
und Munitionsfabrik zu Danzig;]
den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse: 2 dem Hauptmann Schering, à la suite des Garde⸗Fuß⸗
Artillerie⸗Regiments, kommandirt zur Dienstleistung beim Kriegs⸗
2
— 8 „ 1— dem Hauptmann von Flotow, à la suite des 4. 8 denburgischen Infanterie⸗Regiments Nr. 24 (Großnerzog von Mecklenburg⸗Schwerin), Direktions⸗Assistenten bei der Gewehr⸗
— fabrik zu Danzig;
den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse: dem Feuerwerks⸗Premier⸗Lieutenant Schulz beim Stabe
. der 1. Fuß⸗Artillerie⸗Brigade und
dem Betriebs⸗Inspektor Bruder bei der Gewehrfabrik zu
Spandau; sowie
8 das Allgemeine Ehrenzeichen: dem Maschinen⸗Werkstattsmeister Gebhardt bei der Ge⸗
wehrfabrik zu Erfurt.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Kammerherrn Freiherrn Roth von Schreckenstein die Erlaubniß zur Anlegung des ihm ver⸗ zweiter Klasse des Königlich sächsischen Albrechts⸗Ordens zu ertheilen.
Berlin, den 12. Oktober. Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl von Preußen ist, von Hubertusstock kommend, in Glinike wieder
eingetroffen.
Deutsches Reich. Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reiches den Leonhard Kluftinger in Bologna zum Konsul des Deutschen Reiches zu ernennen geruht.
Demselben sind als Amtsbezirk die seinen Amtssitz umgeben⸗ den Gebietstheile, bis einschließlich Modena, Parma, Ferrara und Ravenna, zugewiesen worden.
Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reiches den Kaufmann Heinrich Breit⸗ haupt Meyer in Ningpo (China) zum Vize⸗Konsul des Deutschen Reiches zu ernennen geruht. —
Königreich Preußen.
Auf Ihren Bericht vom 14. September d. J. genehmige Ich den Bau einer Chaussee im Kreise Falkenberg, Regierungsbezirks Oppeln, von Therestenhütte über Seiffersdorf bis zur Torfmeisterei Goldmoor und bewillige dem Erbauer Grafen von Frankenberg auf Tillowitz, im Kreise Falkenberg, eine aus dem Chaussee⸗Neubaufonds u entnehmende Neubauprämie nach dem Satze von 2,4 Reichsmark ür das laufende Meter. Zugleich will Ich hierdurch dem gedachten Unternehmer gegen Uebemmahme der künftigen chausseemäßigen Unter⸗ haltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes na den Bestimmungen des Chausseegeldtarifs vom 29. Fevruar 184 (G. S. S. 97) einschließlich der in demselben enthaltenen Be⸗ stimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften — vorbehaltlich der Abänderung der sämmtlichen voraufgeführten Bestimmungen — verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeldtarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. Die eingereichte Karte erfolgt an⸗ bei zurück.
Restock, den 22. September 1875.
Wilhelm. — 3 Dr. Achenbach. An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
1 Bestellung an; für Berlin außer den Post-Anstalten
auch die Expedition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.
AX.
13. Oktober, Abends.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Dem Comité für den Bau der Schlesischen Mittel⸗ bahn ist zu Händen des Grafen Pückler zu Schedlau die Er⸗ laubniß zur Anfertigung der generellen Vorarbeiten für eine Eisenbahn von Grottkau nach Breslau ertheilt worden.
Ministerium des Innern. 1““
Am 1. Dezember d. J. findet nach den Beschlüssen des Bundesraths des Deutschen Reichs eine Farge- Wund Gewerbezählung statt. Zu ihrer Ausführung in der preußischen Monarchie sind nicht allein von uns dem diese Zäh⸗ lung leitenden Königlichen statistischen Bureau die erforderlichen Weisungen ertheilt, sondern es ist auch eine Instruktion für die Behörden ausgearbeitet vorden, welche dieselben darüber unter⸗ richtet, was ihrerseits züt Durchführung der Zählung zu thun ist. Indem wir den öniüglichen Bezirks⸗Verwaltungsbehörden diese Instruktion nebst Übrigen Drucksachen zur Kenntnißnahme und bezw. Beachtung und Erfüllung des darin Vorgeschriebenen übersenden, fügen wir in vorliegendem Erlasse noch einige Be⸗ merkungen und Erläuterungen, bezw. Vorschriften, hinzu.
Die Instruktion für die Behögpen lehrt, daß bei der Volks⸗ und Gewerbezählung am 1. Dezember d. J. folgende Druck⸗ sachen zur Verwendung kommen:
1) Haushaltungs⸗Verzeichnisse, 2) Zählkarten, 3) Gewerbe⸗Fragebogen, 4) Umschläge mit aufgedruckter Anleitung, ⁊5) Instruktionen für Zähler 6) Kompellisten Für Zähler, 29) Instrutspnen für Behörden, 8 8) Formulare zu Ortsübersichten, 9) Formulare zu Kreis⸗, bezw. Bezirk
Die Königlichen Bezirks⸗Verwaltungsbehörden werden aus dem Inhalte vorgenannter Materialien entnehmen, daß die Zäh⸗ lung am 1. Dezember d. J. ganz in derselben Weise und nach derselben Methode auszuführen ist, wie die im Jahre 1871. Diese Methode hat sich — nach den hierüber erstatteten gutacht⸗ lichen Berichten der Aufnahmebehörden — im weitaus größten Theile der Monarchie als eine sehr einfache und zuverlässige be⸗ währt und gleichzeitig dem Königlichen statistischen Bureau die centralifirte und doch sehr eingehende Vexarbeitung des gesammten Zählungsmaterials (wodurch die Bezirks⸗, Kreis⸗ und Orts⸗ behörden fast gänzlich von den ihnen so lästigen Zusammen⸗ stellungsarbeiten entbunden wurden) in verhältnißmäßig kurzer Zeit möglich gemacht.
Ueber das Wesen und den Vortheil dieser Methode hat sich schon der Erlaß vom 8. September 1871 an die Königlichen Bezirksregierungen (M. d. J. I. A. 8,496; F.⸗M. I. 12,246), die Volszählung von 1871 betreffend, ausgesprochen; es genügt, hier darauf zu verweisen.
Um jedoch einem vielfach beklagten Nachtheile vorzubeugen, der sich bei der Verarbeitung des Zählungsmaterials an einer einzigen Centralstelle herausgestellt hat (darin bestehend, daß die Orts⸗ und Kreisbehörden bis zur Vollendung der Aus⸗ nutzung und der Mittheilung der Resultate ohne exakte Kenntniß der neuesten Bevölkerungsverhältnisse blieben), ist diesmal den Orts⸗ und Kreisbehörden durch Ueber⸗ sendung der doppelten Zahl von Haushaltungsverzeich⸗ nissen Gelegenheit gegeben worden, von den Angaben über jede einzelne Haushaltung eine Kopie zu nehmen und zu⸗ rückzubehalten. In die Spalten 7, 8, 9 jener Verzeichnisse kön⸗ nen diese Behörden, je nach ihrem Bedürfniß, Angaben über Alter, Religionsbekenntniß ꝛc. der Bewohner eintragen lassen; sie erhalten auf diese Weise genaue und namentliche Einwohner⸗ verzeichnisse, welche zu den verschiedensten administrativen Zwecken verwendbar sind.
Da es den Ortsbehörden vielfach daran gelegen sein muß, die ortsangehörige Bevölkerung zu kennen (während der Staat und das Reich auf die ortsanwesende Bevölkerung das Haupt⸗ gewicht zu legen haben), so sind die Haushaltungsverzeichnisse der Art eingerichtet, daß in denselben auch die zur Haushaltung gehörigen Ortsabwesenden mit aufgenommen werden müssen. Je genauer die Fälle in den Spalten 5 und 6 der Verzeichnisse unterschieden werden, desto richtiger wird die Gesammtheit der⸗ selben die ortsangehörige Bevölkerung darstellen.
Die Entnahme solcher Kopien der Haushaltungsverzeichnisse wird den Orts⸗ und Kreisbehörden nicht zur Pfllicht gemacht; nur werden sie darauf hingewiesen, daß, wenn sie die neuesten Resultate der Zählung bedürfen, ehe das Königliche statistische Bureau die Ausnutzung derselben beendet hat, sie von demselben nicht verlangen können und erwarten dürfen, daß es zu ihren Gunsten seinen Zeit⸗ und Arbeitsplan unterbreche.
Mit Rücksicht darauf, daß in diesem Jahre neben der Volkszählung auch eine Gewerbezählung stattzufinden hat, ist die erstere so viel wie möglich vereinfacht worden. Die Nach⸗ richten über den Geburtsort, den Grad der Schulbildung und die lesonderen Mängel einzelner Individuen werden diesmal nicht erhoben; die Angabe der Straßennamen und Hausnum⸗ mern auf den Zählkarten wird nicht mehr verlangt; eine beson⸗ dere Liste der Abwesenden ist fortgelassen. Diese I“ gen sind lediglich zu dem Zweck erfolgt, damit Zeit und Auf⸗
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merksamkeit aller Betheiligten um so intensiver auf die Beant⸗ wortung der gewerbstatistischen Fragen gerichtet werden können.
Für die Gewerbezählung kommt gleichfalls die Methode der individuellen Befragung und Selbstbeantwortung der ge⸗ stellten Fragen zur Anwendung. Betreffs des Umfangs der an die selbständigen Gewerbtreibenden gerichteten Fragen sind die zu Befragenden in zwei große Gruppen getheilt, in kleinere Gewerbtreibende, d. h. solche, welche blos mit 5 und weniger Gehülfen und ohne Umtriebsmaschinen oder Motoren arbeiten, und größere, d. h. solche, welche mit mehr als 5 Gehülfen oder mit Motoren arbeiten. Die Nachweise über jene werden auf den für die Volkszählung bestimmten Zählkarten mit erhoben; die Nachweise über diese sind in besondere Gewerbe⸗Fragebogen einzutragen.
Zur Erleichterung der Aufnahme der gewerblichen Verhält⸗ nisse der Gewerbtreibenden, welche mit Motoren, aber mit nicht mehr als 5 Gehülfen arbeiten, ist, weil diese Gewerbtreibenden zum allergrößten Theile Müller sein dürften, noch eine Fragekarte für Müller entworfen worden, welche für diese, so weit sie eben mit nicht mehr als 5 Gehülfen arbeiten, statt des Fragebogens verwendet werden kann. Für andere Gewerbtreibende, als Müller, paßt die Karte nicht und ist sie daher auch nicht zu benutzen. Die Anwendung solcher Müllerkarten wird nicht absolut vorge⸗ schrieben, sondern nur empfohlen. Wo sie nicht verwendet werden, muß über jede Mühle ein Fragebogen ausgefüllt werden.
„Was den Inhalt der die Gewerbezählung betreffenden Fragen u. s. w. anlangt, so ist er bei scheinbarer Komplizirtheit dennoch ein sehr einfacher. Es handelt sich nur darum, die Fragen aufmerksam zu lesen, um sie leicht zu verstehen und auch leicht zu beantworten. Die Antworten aber auf die ge⸗ n Frugen sind von der größten Wichtigkeit im Einzelhten und in ihrer Gesammtheit von weittragendster Bedeutung.
Dies den Gewerbtreibenden klar zu machen, dazu sind die Ortsbehörden ganz besonders zu veranlassen: Das Königliche .
statistische Bureau wird gleichfalls nicht ermangeln, Zweck und
Ziele der diesjährigen Volks⸗ nnd Gewerbezählung in einer populären Ansprache an die Bevölkerung darzulegen, welcher, nachdem sie den Königlichen Bezirksverwaltungen zugegangen sein wird, durch die Amtsblätter die größtmögliche Verbreitung zu geben ist. Hierüber wird es sich noch empfehlen, in den Städten und auf dem platten Lande, insbesondere in den G meindeversammlungen und Schulen, in angemessener Weise bei Zeiten auf die bevorstehende Zählung hinweisen, ihren Zweck und ihre Bedeutung darlegen und die Zählungsformulare und Erläuterungen erklären zu lassen.
Artikel 7 der allgemeinen Bestimmungen §. 1 und der Instruktion für Behörden spricht aus, daß die Zählung in abgegrenzten Zählbezirken, unter Leitung der Lokalbehörden, soweit thunlich mittelst besonderer Zählungskommissionen und unter möglichst umfangreicher Heranziehung freiwilliger Zähler vorgenommen werden soll.
Obgleich schon in der Instruktion für die Behörden (§§. 7, 8, 9) die Kreis⸗ und Ortsbehörden über die Wichtigkeit der Zählungskommissionen und der Zähler belehrt wurden, so wollen doch die Königlichen Bezirks⸗ Verwaltungsbehörden nicht unter⸗ lassen, auch ihrerseits jenen Behörden eine ganz besondere Sorg⸗ falt bei der Zusammensetzung dieser Kommissionen und der Aus⸗ wahl der Zähler zu empfehlen. Bei bevorstehender Zählung werden thunlichst viel Gewerbtreibende mit dem Ehrenamt des Zählers zu betrauen sein. In Orten und Gegenden mit Gewerb⸗ und ähnlichen Vereinen werden sich gewiß die Mitglieder solcher Vereine bereit finden lassen, als gewerbliche Hülfszähler zu fungiren. Ein Verzeichniß der Orte, wo sich dergleichen Vereine befinden, nebst Nachweis ihrer Mitgliederzahl, wird den betreffenden Behörden demnächst durch das Königliche statistische Bureau zu⸗ gehen. Auch wird durch Rundschreiben des letzteren an diese Vereine Fürsorge getroffen werden, daß sich deren Mitglieder recht zahlreich den Zählungsbehörden und Kommissionen frei⸗ willig zur Verfügung stellen.
Sollte es sich in manchen Bezirken nicht vermeiden lassen, einzelne Zähler, welche einen beträchtlichen Aufwand an Zeit und Mühe zu machen haben und von denen diese Leistung nicht ohne Entgelt gefordert werden kann, eine angemessene Entschädi⸗ gung zu bewilligen, so werden die Königlichen Bezirks⸗Verwal⸗ tungsbehörden ermächtigt, derartige Remunerationen, soweit sie unumgänglich nöthig sind, jedoch immer nur als Ausnahme, in Aussicht zu stellen. Eine möglichst sparsame Bewilligung von Entschädigungen ist hierbei dringend geboten. Für die Höhe der⸗ selben läßt sich eine allgemeine Norm nicht aufstellen; die bei früheren Zählungen gemachten Erfahrungen werden indeß zum Anhalt dienen können. Bis Anfang November d. J. sehen wir den Anzeigen der Königlichen Verwaltungsbehörden entgegen, wie hoch sich das Bedürfniß in dieser Beziehung für ihre Bezirke herausstellen möchte.
Wie im Jahr 1871, so ist auch bei der bevorstehenden Volks⸗ und Gewerbezählung den Städten mit 20,000 und mehr Einwohnern freigestellt worden, die Zählung und Ver⸗ arbeitung der Zählungsresultate durch kommunale Organe und unter gleichzeitiger Wahrnehmung kommunaler Interessen und Befriedigung kommunaler Bedürfnisse ausführen zu lassen. Die städtischen Behörden sind jedoch verpflichtet, ihre desfallsigen, über die allgemeinen Vorschriften hina sgehenden Absichten bis zum