18499]
Curhavener Eisenbahn⸗, Dampfschiff⸗ und Hafen⸗Actien⸗Gesellschaft.
Auf folgende Nummern der über fünfzig Procent lautenden Interimsscheine unserer Gesellschaft 41 — 160, 181 — 185, 189 — 294, 297 — 299, 306 — 415, 432, 433, 491 — 600, 789 — 1053, 1454 — 1500, 1512 — 1548, 1596 1645, 1657 1681, 1683, 1686 — 1690, 1720 — 1722, 839 — 1893, 1956 — 1975, 2091 — 2115, 2136 — 2141, 2148 — 2154, 2157 — 2216, 2238 — 2251, 2253 — 2257, 2285 — 2333, 2361 — 2400, 2401 — 2484, 2486 — 2499, 2501 — 2508, 2512 — 2537, 2551 — 2680, 2881 — 2980, 3281 — 3465, 3477 — 3689, 3730, 3731, 3733 3739, 3895 — 4000, 4001 — 4019, 4073 — 4100, 4101 — 4122, 4144 — 4198, 4200 — 4304, 4390 — 4464, 4485 — 4500, 4501 4529, 4560 — 4600, 4601 — 4611, 4614 — 4619, 4637— 4984, 5199 — 5203, 5206 — 5300, 5307 — 5539, 554. — 5600, 5701 — 5850, 6001 — 6069, 6078 — 6315, 7001 7100, 7201 — 7681, 7684 — 7921, 7951 — 7975, 9201 — 9256, 9301 9625, 9688, 9701 — 9925, 10001 — 10200, 10401 — 10500, 10541 — 17730, 17982 — 17991, 17998 — 18205, 20131 — 22000, 22081 — 23820, 241 18 — 24500, 24781 — 25055, 25056 — 25479, 25485 — 25557 25758 — 26137, 26151 — 26448, 26551 — 26600, 26771 — 26800, 26811 — 26900, 27001 — 27100, 27201 — 27240, 27341 — 27618, . 8 es g eatse ““ 28001 — 28017 ist die laut Bekanntmachung des Vorstandes vom 30. Mai 1874 erforderte Einzahlun in fe Zehn Procent nicht geleistet worden. 1““ In Gemäßheit des §. 9 aufgefordert,
8 9
des Statuts werden die Inhaber dieser Interimsscheine hiermit
diese Einzahlung von Zehn Procent nebst sechs Procent Verzugszinsen seit 29. Juni 1874 und einer Conventionalstrafe von Zehn Procent des fälligen Betrages bis zum 15. De⸗ cember 1875 einschließlich bei den Herren:
F. Mart. Magnus in Berlin, oder Paul Mendelssohn⸗Bartholdy in Hamburg während der üblichen Geschäftsstunden zu leisten, widrigenfalls die säumigen Actionaire ihres Rechtes auf die erwähnten Interimsscheine verlustig und die bereits geleisteten Theilzahlungen und die Interimsscheine selbst zu Gunsten der Gesellschaft für verfallen werden erklärt werden. Bei der Zahlung sind die Interimsscheine mit einem Nummernverzeichniß vorzulegen und wird die Zahlung durch Abstempelung auf den Interimsscheinen vermerkt. Berlin, den 25. October 1875.
Curhavener Eisenbahn⸗, Dampfschiff⸗ und Hafen Actien⸗Gesellschaft. Der Aufsichtsratht Der Vorstand:
J. U. Langhans. Ernst David. schön.
18g Harpener
Privatbank zu Got
Die mittelst Einladung vom 5. dieses Monats auf Montag den 8. November 1875 einberufene Generalversammlung findet
Zu den durch das Bankgesetz vom 14. März 1875 ““ Entscheidungen über die künf⸗ taltung der Verhältnisse der Privatbank zu Gotha wird hiermit auf . 8.
Montag, den 15. November 1875
8 8
tige G
eine
berufen. Dieselbe findet im Saale der kaufmännischen Innungshalle zu otha 1, n 11 Uhr Vormittags eröffnet werden. 888 ö Die nach Art. 62 des Statuts zur Theilnahme berechtigten Aktionäre können von 9 bis 10 Uhr Vormittags des genannten Tages, oder Tags sorher Vormittags von 10 bis 12 Uhr, gegen Vorzeigung ihrer Aktien und der, über deren Einschreibung vor dem 15. September d. J. ihnen ertheilten Rekognition ihre Eintrittskarte im Geschäftslokale der Direktion in Empfang nehmen. 8 Auf die Tagesordnung dieser Generalversammlung wird gesetzt: 1) Verzicht auf das Recht zur Ausgabe von Banknoten, 8 2) Antrag des Verwaltungerathes zu Aenderung des Statuts. 3) Antrag einiger Aktionäre auf Annahme des von ihnen eingebrachten Statutenentwurfs. Die Anträge des Verwaltungsraths zu 1 und 2 der Tagesordnung können vom 25. Oktober d. .
ab bei der Direktion während der üblichen Geschäftszeit in Empfang genommen werden.
Gotha, den 14. Oktober 1875. zu Gotha
16198“
Direktion der Privatbank
Kühn. Jockusch.
der Stiftung zu Füchten.
8 8 Münster, den 16. Oktober 1875.
„Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die niedere Ackerbauschule der
von Mellin’schen Stiftung zu Füchten im Kreise Soest im November ds. Is. nach Maßgabe des nach⸗
stehend abgedruckten, von mir genehmigten Einrichtungs⸗ und speziellen Lehr⸗ und Beschäftigungsplants
eröffnet werden soll, und von dem Stiftungs⸗Kuratorium der Tag der Eröffnung, sowie die Bedingungen für Anmeldung und Aufnahme der Schüler demnächst bekannt werden gemacht werden.
Im Brsonderen wird hierdurch noch auf die Bestimmung im §. 6 des Einrichtungeplans ver⸗
wiesen, wonach nicht nur den von den Erziehungs⸗Anstalten der Stiftung zu Ost⸗ und Westuffeln über⸗
Eröffnung der niederen Ackerbauschule von Mellin'schen
Der Ober⸗Präsident der Provinz Westfalen.
Bergbau-Actien-Gesellschaft.
Auf einige néue nctien ist die Zahlung der zweiten Rate à 5 2O+ 20. Oktober cr. nicht geleistet worden. Wir machen daher die Inhaber von Interimsquittungen über die erste Rate auf folgende Stellen der von der Generalversammlung vom 19. September 1874 festge- setzten Bedipgungen für die Ausgabe dieser Actien aufmerksam: 8 8 „Erfolgt die Einzahlung der zweiten Rate von 50 % nicht bis zam Ablaaf des vor- stehend sub 3 b bezeichneten Schlusstermins (1, bis 20. Oktober 1875), so wird den Säumi- gen gegen Zahlung einer zu Gunsten der Gesellschaft zu erlegenden Konventionalstrafe von Zehn Thalern für jede neus Actie eine nachträgliche Einzaklungstrist bis zum 10. November 1875, Abends 5 Uhr, bewilligt. 1 „Interimsquirtungen, auf die nach Ablauf dieser Frist die restirenden Beträge und die darauf verwirkte Konventionalstrafe nicht gezahlt sind, verfallen za Gunsten er Gesell- schaft und haben die Zeichuner dieser Actien, sowie die Inhaber dieser Interimsquittungen, den Anspruch auf das Bezugsrecht, vowie auf Rückersta tung der früheren Enzahlung verwirkt-“ Die rückständigen Einzahlangen und die darauf haftenden Konventionalstrafen siud u leisten: bei der Berliner Handels-Gesellschaft in Berlin, 1 8 — „» den Herren Molenaar & Co. in Berlin, 8 „ Sohnlte & Schemmann in Hamburg, dem Herrn Alb. Henr. Rost in Münster,
8
in dem Termine vom 1. bis;
8 .
dem A. Schaaffbausen'’schen Bankverein in Cöle, 3
den Herren Sal. Oppenheim Ir. & Co. in Cöln, “
Hee der Dirohtion der Lebensversicherungs- und Ersparnissbank in Stuttgart
oder bei unserer Kasse in Dortmund (à Cto Dortmund, 28. Oktober 1875.
Der Verwaltungsratzaza8¹
der Harpener Bergbau-Actien-Gesellschaft. H. Rheinen. H von Sydow.
Außerordentliche Generalversammlung des 11““
” — £. . 1 88 Danziger Sparkassen⸗Actien⸗Vereins. Die Herren Actionäre des Danziger Sparkassen⸗Actien⸗Vereins werden hiermit zu einer außer⸗ ordentlichen Generalversammlung auf “ Mittwoch, den 10. November cr., Nachmittags 4 Uhr, “
im Vereinslokale hier, Langgasse 11, eingeladen. 88 Tagesordnung:
8 1“
59/Xx.)
den Herren von der Heydt, Kersten & Söhne in Elberfeld, 8 1 8 1
[8455]
1) Wahl des ersten Direktors. 2) Eventuelle Wahl eines Direktions⸗Mitgliedes. 3) Wahl eines Direktions⸗Mitgliedes als Stellvertreter. 4) Wahl einer Kommission zur Abänderung des Statuts. 88 Danzig, den 28. Oktober 1875..
Die Direktion des Danziger Sparkassen⸗Actien⸗Vereins. Ph. Albrecht. Goldschmidt. Kosmack. George Mix. Olschewski.
Bergbau⸗Aktien⸗Gesellschaft Pluto.
1 Außerordentliche General⸗Versammlung.
um Zwecke der Berathung und Beschlußfassung über die Beschaffung der zur Vollendund des
Feee „X n . ontrahirung einer Anleihe, beziehungsweise üben die egebung der im Portefeuille der Gesellschaft noch befindlichen Stammaktien hab ir ei —
ordentliche General⸗Versammlung unserer Aktionäre auf 8 ““
Freitag, den 19. November d. J., im Essener dofe in Essen
anberaumt. 8 Die Konferenz beginnt um 3 Uhr, die Aufstellung der Präsenzliste um 2 Uhr N Essen, den 26. Okloben 1875. Präsenzlit hr Nach
8 Der Verwaltungsrath der Bergbau⸗Aktien⸗Gesellschaft Pluto.
Im Entstehen begriffen:
„Hermann““,
Allgemeine Deutsche Lebensversicherungs⸗Anstalt auf Gegenseitigkeit. Durch notariellen Akt vom 19. d. sind die Unterzeichneten als Organisations⸗Kommisston von
den ersten und stimmberechtigten Mitgliedern erwählt und bevollmächtigt worden, bis zur Erlangung der staatlichen Anerkennung des Statuts die Funktionen des Verwaltungsrathes, des General⸗Direktoriums und der Revisions⸗Kommission auszuüben. Die Ausübung der Funktionen des General⸗Direktoriums ist
den Herren H. Martin, A. Zehl und Dr. Louis Marcuse äbertragen worden, Die provisorischen Bureaux befinden sich Steglitzer Straße Nr. 38, woselbst auch
4 Bewerbungen um General⸗ und Spezial⸗Agenturen entgegen genommen werden.
F. Werner. G. Vollmer. R. Zillger. W. Weierlein. F. Stärcke. Martin. A. Zehl. Dr. Lonis Marcuse. L. Heimann. W. Klinckert. “ Otto Klaunick (à Cto. 1247/10.)
1
L. Krause.
gungen für die Aufnahme entsprechende
einen Geburts⸗ und Heimathsschein u r (Es werden bei denselben so viele geistige Fähigkeiten und solche Elementar. Kenntnisse vorausgesetzt, um
nach einer, vorher vor dem Direktor der Ackerbauschule bestandenen Prüfung. und kräftig sein, den gewöhnlichen Handgriffen bereits einige Fertigkeit besitzen. ist die Genehmigung des Kuratoriums der Stiftung welche Zöglinge der Erziehungs⸗Anstalten zu Ost⸗
dessen Höhe das Kuratorium der Stiftung von drei zu drei Jahren feststellt.
1¼ fügammtechee 884 8
nommen, resp. andern armen Schülern Unterricht und Kost, sowie Kleidung und Wäsche unentgeltlich ge⸗ währt wird, sondern auch nicht armen Schülern, wenn besondere Umstände es rechtfertigen, durch Beschluß des Kuratoriums der Stiftung das Kostgeld ganz oder zum Theil erlassen werden kann.
gez. von Kühlwetter. .
Unter Bezugnahme auf die vorstehende Amtsblatts. Bekanntmachung des Herrn Ober⸗Präsidenten von Westfalen rom 16. d. Mts. fordern wir diejenigen Eltern und Vormünder, welche ihre Söhne bez. Pflesebefohlenen in die, im Laufe des Monats November d. Js. zu eröffnende niedere Acker⸗ bauschule zu Süchten aufgenommen zu sehen wünschen, hiermit auf, ihr Aufnahme⸗Gesuch an uns, zu Händen des mitunterzeichneten Vorsitzenden des Stiftungs⸗Kuratoriums, Landrath Freiherr v. Lilien zu Arnsberg, so bald als möglich, längstens bis zum 20. November einzureichen, da die Ackerbauschule am 25. kommenden Monats eröffnet werden soll, die Eröffnung derselben aber nach §. 5 des Einrichtungs⸗ planes für die Ackerbauschule vom 19. v. Mts. nur dann stattfindet, wenn mindestens acht, den Bedin⸗ A ide Schüler angemelder worden sind. Rücksichtlich der Aufnahme⸗ bedingungen bestimmt der oben angeführte §. 5 des Einrichtungsplanes Folgendes:
— Die Zahl der Zöglinge wird vorläufig im Maximum auf zwanzig, im Minimum auf acht Schüler mit der Maßgabe festgesetzt, daß von der Maximalzahl mindestens fünf Plätze für Zög⸗ linge aus den Erziehungs⸗Anstalten zu Ost⸗ und Westuffeln stets reservirt bleiben müssen. Der Eintritt erfolgt frühestens nach dem vollendeten fünfzehnten Lebensjahre. Das Vorzugsrecht bei der Aufnahme haben die in den Erziehungs⸗Anstalten der Stiftung zu Ost⸗ und Westuffeln erzogenen und nächst ihnen sonstige arme HKnaben, unter welchen gleichwie bei der Aufnahme in jene wiederum Knaben, welche von in Soest und Soester Börde, Stadt und Amt Werl angesessenen Familien erzeugt sind, den Vorzug haben, sowie die stiftungsberechtigten Judenknaben. Nur soweit hierdurch die etatsmäßigen Stellen nicht besetzt werden, können Söhne kleiner bäuerlicher Wirthe aus Westfalen und anderen Provinzen des Preußischen Staates Aufnahme finden. Diese sowie die in den Anstalten zu Ost⸗ und Westuffeln nicht erzogenen armen Knaben haben für die Aufnahme ein Zeugniß über ihre sittliche Führung, ein Schulzeugniß, sowie und resp. ein Armuthsattest, auch ein Impfattest beizubringen. einen populären Lehrvortrag über die Landwirthschaft zu verstehen. Ihre Aufnahme erfolgt daher nur dire Ebvenso müssen Sie gesund um die verschiedenen landwirthschaftlichen Arbeiten verrichten zu können, und endlich in s Zur Aufnahme solcher fremder Zöglinge erforderlich, gleichwie dasselbe darüber entscheidet, d und Westuffeln und welche der stiftungsberechtigten Judenknaben in die Ackerbauschule zu Füchten übertreten sollen.
Der Eintritt in die Anstalt findet in der Regel nur zu Ostern und zu Michaelis statt.
Nach §. 6 des Ein richtungsplanes wird den von den Erziebungsanstalten zu Ost⸗ und Westuffeln übernommenen und anderen armen Schülern außer Unterricht und Kost auch Kieidung und Wäsche unent⸗ geltlich gewährt; die nichtarmen Schüler haben für Unterricht und Unterhalt ein Kostgeld zu zahlen, atorium d. Demselben bleibt das Recht vorbehalten, auch diesen Schülern, wenn besondere Umstände es rechtfertigen, das Kostgeld ganz oder zum Theil zu erlassen. 8
Alle Zöaglinge ohne Ausnahme müssen nach Anweisung der Gutsverwaltung bei sämmtlichen, in der Landwirthschaft vorkommenden Arbeiten, ohne Anspruch auf Vergütung, rüstig Hand anlegen. Die Kostgeld zahlenden Zöglinge haben ihre Kleidung selbst zu beschaffen, sie sind dabei verpflichtet, dieselbe Kleidung nach Farbe, Schnitt und Material zu tragen, welche das Kuratorium für die Zöglinge aus den Erziehungsanstalten der Stiftung und für die sonstigen armen Schüler bestimmt.
- Wir bemerken hierbei, daß wir für die nächsten drei Jahre 1875/78 dasjenige Kostgeld, welches nichtarme Schüler, Pensionäre, zahlen müssen, auf 120 Thlr. oder 360 Reichsmark jährlich festgesetzt haben, welche in halbjährigen Raten mittelst Vorausbezahlung zu entrichten sind. —
Wer wegen hesonderer Umstände auf einen theilweisen oder gänzlichen Erlaß dieses Kost⸗ geldes nach §. 6 des Einrichtungsplanes Anspruch machen zu können glaubt, hat sein desfallsiges Gesuch durch Vorlegung einer omtlich beglaubigten Nachweise seiner Familien⸗ und Vermögens Verhältnisse bei uns näher zu begründen.
Zum Direktor der niederen Ackerbauschule zu Füchten haben wir den zeitigen General⸗Seckretä der Landeskultur⸗Gesellschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg, Herrn H. Sieylin aus Stuttgart ernann Werl, den 25. Oktober 1875.
Kuratorium der von Mellin'schen Stiftung. Freiherr von Lilien. von Michels. Ludw. von Papen.
Berlin auch bei der Expedition Wilhelmstraße 3 b Einzelne Nummern 25 Pf. (2 ½ Sgr.). 5 “ “ Wr. am 23. veern cr. 5 . „† 2 1 (43) der Allgemeinen Verloosungs⸗Tabelle Verloosungs⸗Tabelle femhält die Ziehungslisten folgender Papier des Fatkerbeese 2G 892 de 1867. 27 7 Peichs⸗ zuzal rämien⸗Anleihe de 1869. Bergbau⸗Aktiengesell⸗ Deutschen Reichs⸗ und Königlich shaft paus. 82 Dönzsationen. Verliner 2 v2 P.ss Pfandbriefe (Rückstände). Brüsseler Prämien⸗An⸗ Preußischen Staats⸗Anzeigers. Fihe dds es Cleve'sche Lüar Seitmeiczn. Zusammengestellt in Folge amtlicher Veranlassung- Donau⸗Drau Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen. der Königlichen Haupt⸗Bank zu Berlin, eeng derjenigen von ihr in Verwahrung und mer Anleihe de 1837. Gothenburger 5 Stadt⸗ erwaltung genommenen Papiere die Ziehungs⸗ und Anleihe de 1869. Graz⸗Köflacher Eisenbahn⸗ Verloosungslisten nachsehen läßt, deren Veröffent. Aktien und Obligationen. Italienische Gesell⸗ lichung durch den Deutschen Reichs⸗ und Kö⸗ schaft der füdlichen Eisenbahnen, Gold⸗Bonds. niglich Preußischen Staats⸗Anzeiger erfolgt.ü Neuenburger 4 % Kantonal⸗Anleihe de 1865. Die Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle des Deut⸗ Norddepartement (Frankreich) Prämien⸗Anleihe schen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ de 1870. Norddeutsche Grundkredit⸗Bank, ⸗ Anzeigere, welche die Ziehungs und Restautenlisten 1 potheken⸗Antheilscheine. Norwegische Hypotheken⸗
. 2 — 5 er an der Berliner Azrsoe paneuaren, S, Fltiaee Seinssensgcgten Staats⸗,
Kommunal⸗, Eisenbahn⸗, Bank⸗ und Industrie⸗Pa⸗ piere enthält, erscheint wöchentlich einmal und ist zum Abonnementspreis von 1 Mark 50 Pf. (15 Sgr.) vierteljährlich, durch alle Post⸗Anstalten, sowie durch Karl Heymanns Verlag, Berlin, SW., Königgrätzer⸗ straße 109, und alle Buchhandlungen zu beziehen, in
Allgemeine
8 1
— „ 2 zonen
bank⸗Obligationen. Anleihen. Pariser Prämien⸗Anleihe de 1869 und 1871. Plesser Krais Obligationen. Rigaer Gas⸗ und Wasserwerk⸗Anleihe. Schwedische 4 ½ ¼ Staats⸗Anleihe de 1858.
mee Beilage
außergewöhnliche Generalversammlung der Akticnäre der Privatbank zu Gotha ein⸗
Anzeiger und Königlich Preußischen Stag
B ilage
Berlin, Freitag. den 29. Oktober
ürranenn
In dieser Beilage werden bis auf Weiteres außer den gerichtlichen Bekanntmachungen über Eintragungen und Löschungen in den Handels
1) die Vakanzen⸗Liste der durch Militär⸗Anwärter zu besetzenden Stellen, 2) die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht⸗Militär⸗Anwärter 3) die Uebersicht der anstehenden Konkurs⸗Termine,
4) die Uebersicht der anstehenden Subhastationstermine,
1X“
5) die Verpachtungstermine der Königl. Hof⸗Güter und Staats⸗Domänen, sowie anderer Landgüter,
ra varanarmn
Dund Zeichenregistern veröffentlicht:
6) die von den Reichs⸗, Staats⸗ und Kommunalbehörden ausgeschriebenen Submissionstermine 7) die Tarif⸗ und Fahrptan⸗Veränderungen der deutschen Eisenbahnen,
8) die Uebersicht der Haupt⸗Eisenbahn⸗Verbindungen Berlins, b
9) die Uebersicht der bestehenden Postdampfschiff⸗Berbindungen mit tansatlantischen Ländern,
10) das Telegraphen⸗Berkehrsblatt.
welche nur; Freiburger Prämien⸗Anleihe. Gothaer Kam⸗
Norwegische 44 Staats-
Der Inhalt dieser Beilage, einem besonderen Blatt unter dem Titel
in welcher auch die im §. 6 des Gesetzes über den Markeuschutz, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in
Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich. „n 28)
Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. — D
Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Aastalten des In⸗
and Auslandes, sowie
durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, ¹ Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: SW., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.
SW., Königgrätzerstraße 109,
und alle Abonnement beträzt 1 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.
— Einzelne Nummern kosten 20 ₰. —
ePeschaue Mgeh
Entscheidungen Rheinischer und Elsaß⸗ Lothringenscher Gerichte. Die Hastung des Firmenübernehmers für die Firmenschulden.
1
8 8
b. als mehr oder weniger große Sumute von Einzelgegenständen, Forderungen u. s. w. In diesem
Falle ist die sachliche theilweise Gemeinschaft mit einem andern ohne rechtliche Bedeutung.
Die Frage der Haftung des Firmenübernehmers
für die Firmenschulden, welche durch die Urtheile des
Reichs⸗Oberhandelsgerichts vom 21. Oktober 1870 und 24. Februar 1871 dahin entschieden wurde, „daß die Firmenschulden im Zweifel nicht mit der Firma auf den neuen Firmeninhaber übergehen,“ 1 ist im letzten Hefte von Buschs Archiv Bd. 32, S. 201 bis 221 von Herrn Dr. Mommsen in Schles⸗ wig einer sehr eingehenden interessanten Erörterung von Neuem unterzogen worden. Derselben entneh⸗ men wir in Kürze nachstehende Hauptgesichtspunkte:
In §. 1 stellt der Verfasser die Möglichkeiten des Eintritts in eine bestehende Firma in folgender Weise zusammen: “
1) Die Firma des Geschäft; eines Einzelkauf⸗ manns geht Seitens des bisherigen Inhabers auf den Nachfolger über (Art. 22 H. G. B.),
2) die Firma eines bestehenden Gesellschafts⸗ geschäfts geht auf einen Nachfolger über (Art. 22 1. c.),
3) in ein bestehendes Einzelkaufmannsgeschäft tritt Jemand als Geseillschafter ein (Art. 24 1. c.),
4) zu einer bestehenden Handelsgesellschaft tritt Jemand als Gesellschafter hinzu (Art. 24 und 113 I 89.
In allen diesen vier Fällen kann die bisherige irma beibehalten werden. Strittig ist nur die ob und in wie weit der neu Eintretende für die vor seinem Eintritte begründeten Verbindlich⸗ keiten haftet oder nicht. Kein Zweifel besteht bei Erbgang und sind hier die gewöhnlichen erbrechtlichen Regeln maßgebend. 8
In allen anderen Fällen, also bei jeder Singular⸗ succession bestehen über diese Frage drei Ansichten, nämlich:
1) Die oben angegebene, delsgericht adoptirte,
2) die, daß im Zweifel die Haftung des Firmen⸗ übernehmers zu präsumiren sei,
3) die, daß der Firmenübernehmer nach Außen hin unbedingt hafte, d. h. daß diese Haftung eine unbeschränkte und unbeschränkbare sei. Diese letztere Ansicht ist die vom Verfasser vertretene. Das H. G. B. hat hierüber zwar keine ausdrück⸗ liche Bestimmung,
deutung einer inneren Angelegenheit des Geschäfts.
vom Reichs⸗Ober⸗Han⸗
9
V
allein aus dem Zusammenhalte
der Art. 22 24 und 23 lasse sich, glaubt der Ver⸗
fasser, die Richtigkeit dieser letzten Auffassung ab⸗ leiten zu können.
Indem er dies thut, stellt er in den §§. 3 und 4 zunächst die Begriffe „Firma und Geschäft“ fest. In ersterer Hinsicht gelangt er zu dem Resultate,
tober d. J.: Zur Zolltarifsrevision in Oester⸗ reich. Eine Mahnung an die Freihändler. Der Artikel geht insbesondere näher auf die Kund⸗ gebung der Handels⸗ und Gewerbekammer in Prag;
daß die Firma der Name der Person des Kaufmanns
nur in sofern ist, als und weil hinter ihm das Geschart steht, von welchem sie nicht ablösbar ist, d. h. sie wird entweder vom Nachfolger übernommen oder sie geht unter. Die Firma ist also der Name des Geschafts selbst und deshalb nur mit diesem veräußerlich. Sie ist das äußere Zeichen der Identität de; Geschäftes.
Hieraus ist zu ersehen, daß der Uebergang eines
Gesammtgeschäfts ohne Firma sich weder in seinen Voraussetzungen noch Wirkungen von der Ueber⸗
nahme des Geschäfts mit Firma unterscheidet.
Bei alledem ist es selbstverständlich, daß der alte und neue Inhaber Beliebiges unter sich vereinbaren können.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3994 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma:
Actien⸗Gesellschaft für Wasserheizung⸗ und
Weasserleitung (vorm. Granger & Hyan) vermerkt steht, ist eingetragen:
glaubigter Form Beilageband 352, Seite 97 bis 107, befindet, haben §. 41 der Statuten einen
erhalten.
Solche Vereinbarungen haben jedoch nur die Be⸗
Die Vorsteber der Kaufmannschaft eines Handelsplatzes sind, nach einem Erkenntniß des Reichs⸗Ober⸗Handelsgerichts vom 12. Oktober d. J.,
als die geeignetsten Zeugen (Gutachter) über die Existenz eines allge meinen Platz⸗ Vorsteher der Kaufmannschaft sind vermöge ihrer Stellung besser befähigt, die Gesammtheit der in Betracht kommen⸗ den Fälle und Verhältnisse zu übersehen und aus ihnen einen allgemeinen Platzgebrauch zu erkennen
betrachten. „Die
gebrauchs zu
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 4291 die biesige Aktiengesellschaft in Firma:
Neue Sommerfelder Tuchfabrik (vorm. Friedrich
Schmidt & Co.) Aktien⸗Gesellschaft vermerkt steht, ist eingetragen: Durch Beschluß des Aufsichtsraths vom 16. Ok⸗ tober 1875 ist der §. 13 der Statuten dahin abgeändert worden, daß die öffentlichen Be⸗ kanntmachungen der Gesellschaft nur noch durch die Berliner Börsen⸗Zeitung und die National⸗Zeituug erfolgen.
.““
oder zu verneinen, als einzelne Kaufleute, denen in
der Regel anstatt der Gesammtheit oder Mehrzahl
der Fälle nur einzelne Vorgänge wahrnehmbar sind, und deshalb vermag, wenn die Vorsteher die Existenz eines allgemeinen Ortsgebrauchs mit aller Bestimmt⸗
heit verneint haben, das abweichende Bezeugen ein⸗ zelner Kaufleute die Beweiskraft der Vorsteher⸗Aus⸗
kunft nicht zu erschüttern. Dieser Gedankengang verkennt weder das Recht einer Partei auf Gegen⸗
beweis, noch die Stellung der Vorsteher als Gut. achter, noch den Satz, daß zwei Zeugen in der Regel
vollen Beweis machen, noch ignorirt er die richter⸗
liche Pflicht, der Wahrheit möglichst auf den Grund
zu kommen, sondern giebt unter verschiedenen Beweis⸗
1 mitteln aus inneren Eründen dem einen den Vorzug.“
Busch's Archiv Band 32, Heft 4 (Carl Heymanns Verlag), hat folgenden Inhalt: Rechts⸗ grundsätze des Reichs⸗Oberhandelsgerichts in Leipzig. — Nachtrag.
bewegliche Sache anzusehen. Art. 275 des H. G. B.
— Die „Zeitschrift für Gewerbe, Handel und Volkswirthschaft, Organ des Ober⸗ schlesischen berg⸗ und hüttenmännischen Vereins,“ Beuthen O./S., enthält in Nr. 43 vom 23. Ok⸗
ein, welche unter dem Titel: „Die Zolltarifsrevision.
Bericht an das hohe k. k. Handels⸗Ministerium, er⸗ stattet von der Handels⸗ und Gewerbekammer in Prag“
auch durch den Buchhandel zu beziehen ist. — Zur
Eisenzollfrage VIII. — Den letzten Artikel bildet ein Bericht über die letzte Versammlung des
britischen
Das Wort „Beschäft“ aber definirt der Verfasser Manchester. 8
(eine lei ob Ein elkaufmanns⸗ oder Gesellschafts⸗
geschäft) als die Gesammtheit des kauf⸗ männischen Vermögens, welches den Kredit
und das Renomme t gt, und legt dar, daß damit
sowohl die Anschaunngen des Handelsstandes, als auch die Vorschriften des H. 1, 111 Abs. 2, 164 Abs. 2, 213 Abs. 2 u. 297 übereinstimmen. Das Geschäft ist die Haupt⸗ sache, die Inhaberschaft de Mebensache.
.B. 19, 54 Abs.
Daraus
folgt, wie in §§. 5 und 6 dargelegt ist, daß der Geschäfts⸗ und Firmen⸗Uebernehmer ohne Weiteres
befugt sein muß, die geschäftlich n Forderungen ein⸗ zutreiben, und ebenso verpflichtet st, den Geschäfts⸗ verbindlichkeiten nachzukommen. Die Schuld ruht
auf der Firma gleichwie der Kredit. Die Fortführung
der ersteren involvirt schon an sich die unbedingte Haftung für die Firmenschulden. Praxis auch aus der Firma selbst ein Werthobjekt gemacht.
Eisen⸗ und Stahl⸗Instituts zu
— Nr. 43 des „Gewerbeblatts aus Würt⸗ temberg“, herausgegeben von der Königlichen Centralstelle für Gewerbe und Handel, enthält: Populäre Farbenkunde. — Die neue Kontrol⸗Uhr von C. u. E. Fein in Stuttgart. — Vorsicht beim Ein⸗ kauf von appretirten Baumwollgeweben. — Der Dampf als billige Arbeitskraft. — Stand des Eisen⸗ marktes in England. — Ankündigungen.
— Nr. 1252 des Bremer Handelsblatt, Wochen⸗ 1
schrift für Handel, Volkswirthschaft und Statistik, hat folgenden Inhalt: Wochenschau. — Die Lage
des deutschen Geldmarktes. — Der Eisenhandel
Nach §. 7 sind die Firmeng läubiger
deshalb nicht los befugt, sondern genöthigt, nach wie vor sich an das Geschäft selbst zu halten.
Reicht das Vermögen des Geschäfts nicht hin, so sind sie berechtigt, das sonstige Vermögen des Er⸗ werbers zu beanspruchen und erst, wenn auch dies nicht mehr hinlänglich zur Deckung der Verbindlich⸗ keiten ist, haftet das aus dem Geschäfte gezogene und sonstige Vermögen des früheren Inhabers.
Deutschlands im Jahre 1874. — Vermischte Mit⸗
theilungen. — Marktberichte mit Schiffsnachrichten. — Anzeigen. — Zustand und Fortschritte der Lebens⸗
Darum hat die 1 versicherungs⸗Anstalten im Jahre 1874. — Anzeigen.
Handels⸗Register.
Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich Sachsen, dem Großherzogthum Hessen und dem Herzogthum Anhalt werden Dienstags unter der Rubrik Leipzig resp. Darmstadt und Dessau
veröffentlicht, die ersteren wöchentlich, die beiden letz⸗
Darum hat auch der Letztere die Einrede der Vor⸗
ausklage. — all, daß das Handelsgeschaft als Ganzes ohne Kachfolge in die Firma übergeht und stellt folgende Fälle der Uebertragung bei einem Geschäfte zusammen.
1) Das Geschäft geht mit Firma über. kung Forderungen und
chränkbarer Uebergang der
Schulden. 2) Das Geschäft geht ohne Firma über: a) als Gesammtheit. Entbehrt diese Thatsache
Der §. 8 berücksichtigt nun auch den
Wir- dieses Ueberganges nach Außen: Das Ge⸗ 8g bleibt dasselbe, also unbeschränkter und unbe⸗
der Puplicität oder steht sie nicht sonst fest, so muß sie bewiesen werden; dann aber besteht dieselbe Wir⸗
kung nach Außen wie unter 1.;
teren monatlich.
Anklam. Bekanntmachung. In unser Prokurenregister ist bei Nr. 20, Colonne 8, eingetragen: Die Prokura der Ehefrau des Kaufmanns Daniel Schlesinger, Fanny, geb. Rose, zu Anklam ist erloschen; eingetragen zufolge Ver⸗ fügung vom 23. Oktober 1875 am 25. Ok⸗ tober 1875. ““ Anklam, den 23. Oktober 1875. Koönigliches Kreisgericht Erste Abtheilung.
Berlin. Handelsregister des Könzglichen Stadtgerichts zu Berltn. Zufolge Verfügung vom 28. Oktober 1875 sind
am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt:
Ist Lehm, welcher zur Anfertigung von Ziegeln ausgefördert werden soll, als eine un⸗
redigirt von Dr. Adolf Frantz zu
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr.
1969 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma:
Schwarz & Schimrigk
vermerkt steht, ist eingetragen:
1 Der Vermerk vom 13. August 1875, bezüglich der Bestellung des Kaufmanns Salomon Cohn zum Abwesenheits⸗Kurator des Mox Emil Schimrigk ist gelöscht und die Gesellschaft durch gegenseitige Uebereinkunft aufgelöst. Der Kaufmann Oswald E uard August Schwarz zu Berlin setzt das Handelsgeschäft unter der Firma Oswald Schwarz fort. Vergleiche Nr. 9021 des Firmenregisters.
Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr.
9021 die Firma:
Oswald Schwarz und als deren Inhaber der Kaufmann Oswald Eduard August Schwarz hier eingetragen worden.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst Nr. 4467 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: C. G. Bruchmüller vermerkt steht, ist eingetragen: Die Gesellschaft ist durch gegenseitige Ueber⸗ einkunft aufgelöst. Der Kaufmann Oswald Eduard August Schwarz zu Berlin setzt das
ergleiche Nr. 9022 des Firmenregisters. Der
Abwesenbeits⸗Kurator des Gesellschafters Max Emil Schimrigk ist gelöscht.
Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr.
9022 die Firma:
C. G. Bruchmüller und Eduard August Schwarz hier eingetragen worden.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 5169 die hiesige Handelsgesellschaft in Firmaa:M:M. E. Milster. Gebr. Siebe
vermerkt steht, ist eingetragen: 8 Die Gesellschaft ist durch gegenseitige Ueber⸗ einkunft aufgelöst. Der Kaufmann Hermann Joop zu Berlin setzt das Handelsgeschäft unter der Firma Ernst Milster Nachfolger fort. Ver⸗ gleiche Nr. 9023 des Firmenregisters, Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 9023 die Firma: Ernst Milster Nachfolger und als deren Inhaber der Kaufmann Hermann Joop hier eingetragen worden.
In unser Firmenregister sind: unter Nr. 9024 die Firma: Carl Lorenz und als deren Inhaber der 1 Carl Lorenz hier (setziges Geschäftslokal: Hirtenstraße 13)) unter Nr. 9025 die Berthold Huldschinsky und als deren Inhaber der Kaufmann Berthold Huldschinsky hier (jetziges Geschäftslokal: Stralauerstraße 12), (Branche: Kohlen en gros), unter Nr. 9026 die Firma: Ernst Pathe 1 und als deren Inhaber der Kaufmann Ernst Pathe hier (jetziges Geschäftslokal: Wal⸗ demarstraße 10) (Branche: Bettfedern und Negligé, sowie Agentur in Werthpapieren) eingetragen worden.
Fiema:
Der Kaufmann Wilhelm Theodor Werther zu
Berlin hat für sein hierselbst unter der Firma: Theod. Werther & Co. S
(Firmenregister Nr. 164) bestehendes Handelsgeschäft dem Buchhalter Max Müller zu Berlin Kollektiv⸗ prokura gemeinschaftlich mit Hermann Bürgel (Nr. 2960 Prokurenregister) ertheilt und ist dieselbe in unser Prokurenregister unter Nr. 3190 eingetragen, dagegen in demselben bei Nr. 2960 vermerkt wor⸗ den: Die Prokura des Julius Treitel ist erloschen
Durch Beschluß der Generalversammlung vom 6. Oktober 1875, deren Protokoll sich in be⸗
Zusatz und die Statuten selbst einen Nachtrag
unter
unter unveränderter Firma fort.
Vermerk vom 13. August 1875 bezüglich der Bestellung des Kaufmanns Salomon Cohn zum
als deren Inhaber der Kaufmann Oswald
olzhändler
und Bürgel Kollektivprokurist mit Max Müller (Nr. 3190 Prokurenregister). 1
Gelöscht ist: qETDJ]JA“ die Prokura des Carl Ludwig Ferdinand Koenig für die bereits gelöschte Firma: Ed. Schwartz Nchfgr. Berlin, den 28 Oktober 1875. b Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.
Bielefeld. Handelsregister. In unser Handelsregister ist eingetragen: Nr. 610 des Firmenregisters. Firma: Ev. Vereinshaus zu Bielefeld. Die Firma ist gelöscht. Nr. 644 daselbst. Firma: E. Droß zu Bielefeld.
hj lleiniger Inhaber ist der Kaufmann Emil Droß ier.
Nr. 645 daselbst Firma:
C. A. Poppe zu Brackwede.
Alleiniger Inhaber ist der Bahnhofs⸗Inspektor a. D. Poppe in Brackwede.
Nr. 65 des Gesellschaft registers. Die Firma: Vorwärts, Gesellschaft für Flachsspinnerei und Wevbverei in Bielefeld
ist in: „Spinnerei Vorwärts zu Brackwede bei Bielefeldd-d umgeändert. Nr. 75 daselbst. Firma: Bielefelder Aktiengesellschaft für mechanische Weberei zu Bielefeld.
Der Kaufmann Albert Mohr am Gadderbaum ist als zweiter Direktor in die Gesellschaft einge⸗ treten.
Nr. 157. Firma:
Westfälische Bank zu Bielefeld.
An Stelle des ausgeschiedenen Direktionsmitgliedes Ahlborn ist der Kaufmann Albert Müller hier ge⸗ wählt.
Nr. 216 daselbst. Firma:
Lemförder Sandstein Actien⸗Gesellschaft
zu Bielefeld
Die Gesellschaft ist aufgelöst und der Kaufmann Robert Meyer hier zum alleinigen Liquidator ernannt. Nr. 259 daselbst. Firma: 1
Droß & Goeze zu Bielefeld.
Die Gesellschaft ist aurfgelöst. b Nr. 266 daselbn. Firma: Vereinshaus Aktiengesellschaft zu Bielefeld. Die Geseunschaft ist eine Aktiengesellschaft. Das Grundkapitil ist auf 51,300 ℳ festgesetzt und in Aktien von je 300 ℳ eingetheilt und kann eine Erhöhung durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung erfolgen.
Die von der Gesellschaft ausgehenden Bekannt⸗ machungen erfolgen: 1
in dem Bielefelder Wochenblatte und in dem
Konservativen Volksfreunde.
Der Vorstand besteht aus dem Kaufmann Con⸗ rad Prigge hier und dem Kaufmann Johann Hein⸗ rich Bökenkamp hier.
Nr. 267 daselbst
Firma:
einer Zweigniederlassung in Bielefeld. Die Gesellschafter der offenen Handelsgesellschaft sind:
Ang. Brinkmann & Rüter zu Werther mit
1) Kaufmann August Brinkmann in Bielefeld, 2) Kaufmann Hermann Rüter zu Werther Nr. 184 des Prokurenregisters. Firma: C. A. Poppe zu Bielefeld. 8“ Dem Kaufmann Carl Poppe zu Brackwede is Prokura ertheilt. Nr. 185 daselbst. Firma: A. Biermann zu Bielefeld.
ist Prokura ertheilt. Bielefeld, den 15. Oktober 1875. Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.
In unser Handels⸗ (Firmen⸗) Re⸗
Borken.
Der Ehefrau Louise Biermann, geb. Rohde hier,
gister ist zufolge Verfügung vom heutigen Tage
eingetragen worden:
Nr. 179. Carl Neuhaus zu Borken, als In- haber der Firma Carl Neuhaus für das zu
Borken, den 25. Oktober 1875.
1 1 Borken bestehende Handelsgeschäft. Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.
Breslau. Bekauntmachung. In unser Firmenregister ist bei Nr. Erlöschen der Firma: Richard Wendler hier, heute eingetragen worden. Breslau, den 25 Oktober 1875 Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.
Breslau. Bekanntmachung. In unser Firmenregister ist Nr. 4108 die Firma: Wilhelm Röttiger 88 und als deren Inhaber der Kaufmann Wilhelm Röttiger hier, heute eingetragen worden. Breslau, den 25. Oktober 1875. Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.