8 rung und Beschlußnahme gelangten.
Rente
bezügechen Aufnahmebedingungen, sowie der Etat für diese
des Gesetzes über die Gerichtsverfafluns keinen Anstand genolkittten, oie in der Civilprozeßordnung 8 über den Fall durchzuberathen, daß die Handelsgerichte deenitiv durch den Reichstag angenommen werden
auf den Wunsch des Bund sraths enthaltenen Vorschrifter
sollten. Durch⸗
Lesung in 82. Sitzungen, in zweiter Lesung in 8 Sitzungen; 2) di Strafozeßordnung in erster Lesung in 44 Sitzungen; 3) die handels
ern Ptsi Norschri er Civilpro ich tz⸗ ; S . 8 gerxchtlichen Vorschriften der Civilprozeßordnung und der Geri 68 Wies vaden, 28. Oktober. In der heutigen (9.) Sitzung des Kommunal⸗Landtages, welcher eine vertrauliche, zum Zwecke der Berathung über Erhöhung von Beamten⸗ Antrag auf Bewilligung von 1200 ℳ zur Ertheilung von Remune⸗ rationen an die an den Fortbildungsschulen thätigen Lehrer nach dem Vorschlag der Finanz⸗Kommission, aus kommunal⸗ 5 ständischen Fonds für das Jahr 1876 den Betrag von 1200 ℳ mit der Maßgabe zu bewilligen, daß 800 ℳ dem Verein der b zur Vertheilung an verdiente Lehrer der ländlichen Fortbildungsschulen und 400 ℳ dem Vorstande des Central⸗Gewerbevereins zur Vertheilung an verdiente Lehrer der gewerblichen Fortbildungsschulen zur Disposition gestellt ü Dieselbe Kommission erstattete Bericht über den Gesetzentwurf, betreffend den Eintritt des Amtes Homburg in die Nassauische Brandversicherungs⸗ Es folgte der Bericht über den Etat des kommunalständischen Verbandes pro 1876; derselbe wurde in Einnahme und Ausgabe mit 1,241,933 ℳ festgesetzt,
verfassung in zwei Sitzungen; 4) endlich die fünf letzten Tacel de
Gerichtsverfassung in
Druck der Beschlüsse der Gerichtsverfassung Lesung der
während der fünf Titel Die zweite
liegen, letzten ist.
erster noch
Civilprozeßordn’ang ist bi
auf einige, den abwesend gewesenen Mitgliedern e. us Bayern offen gehaltene Anträge vollständig erledigt. Eine Ve gleichung des er⸗ ledigten und des noch ausstehenden Theils der Arcbeiten wird ergeben, 2 9 Er⸗ klärungen des Bundesraths über die Beschlülsse der Kommission sind Auch auf die von daer Kommission beschlossene
daß etwa zwei Dritttheile derselben beendicet sein werden.
bisher nicht erfolgt. 1 Resolution in Betreff der Vorlegung elmes Kostengesetzes für da
Deutsche Reich ist noch keine Antwort erfolgt. Es ist der Kommission nicht gelungen, das große und schwier,ge Werk bis zum Ablauf ihres Sie glaubt jedoch nicht, hierdurch im Reichstag gehegte Erwartungen „etäuscht zu haben. Die Kommission hat sich zu einer gründlichen und eingehenden Berathung der drei deutscher Rechtseinheit, V des Wenn sie in der ihr zug’messenen
Mandats zu Ende zu führen.
Entwürfe, der ersten großen Grundlage verpflichtet erachtet und ist überzeugt, Reichstags gehandelt zu haben. 1 Zeit diese Berathungen nicht hat zum Abschlug bringen können so liegt dies in dem Umfang und der Schwierigkeit der Aufgabe be⸗ ründet. — Arbeiten enthalte ich mich selbstverständlich eines mir nicht zustehen
damit im Sinne
den Urtheils. Soweit gegenwärtig erforderlich, werden die vertheilten Rund zur Vertheilung gelangenden Drucksachen dem Reichstag ein zu⸗ treffendes Urtheil über die Beschlüsse der Kommission gestatten. —
So schließe ich in der Hoffnung, daß Sie, meine Herren Kollegen
der Kommission das Zeugniß nicht versagen werden, sie habe gearbei⸗ tet in voller Hingebung an das große Werk und sei mit dem besten ihre Schuldigkeit zu thun. Wir unsererseits denken mit Freudigkeit an die gemeinsamen Arbeiten zurück, bei deren Fortschreiten unser Vertrauen auf die schließliche
Wissen und Können bestrebt vewesen,
glückliche Durchführung der großen gesetzgebrischen Aufgabe stetig ge⸗ wachsen ist.
In den deutschen Münzstätten find bis 16. Oktober 1875 geprägt: an Goldmünzen: Doppelkronen, 272,344,3990 ℳ Kronen; hiervon auf Privat⸗
rechnung: 37,910,740 ℳ; an Silbermünzen: 23.143,270 ℳ
5⸗Markstücke, 93,428,145 ℳ 1⸗Markstücke, 1,820,300 ℳ 50⸗ Pfennigstücke, 18,381,409 ℳ 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 10,206,494 ℳ 90 ₰ 10⸗Pfennigstücke, 5,290,103 ℳ 25 ₰ 5⸗Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 4,214,558 ℳ 76 ₰ 2⸗Pfennigstücke; 2,199,341 ℳ 79 ₰ 1⸗Pfennigstücke. Gesammtausprägung: an Goldmünzen: 1,201,322,590 ℳ; an Silbermünzen: 136,773,124 ℳ — ₰; an Nickelmünzen: 15,496,598 ℳ 15 ₰; an Kupfermünzen: 6,413,900 ℳ 55 ₰.
— An Zöllen und gemeinschaftlichen Steuern sowie an anderen Einnahmen sind im Deutschen Reich in der Zeit vom 1. Januar bis zum Schlusse des Monats September 1875 vereinnahmt worden (im Vergleich mit der Ein⸗ nahme in demselben Zeitraum des Vorjahres): Eingangszoll 89,563,618 ℳ (+₰ 7,959,157 ℳ), Rübenzuckersteuer 10,030,069 ℳ (— 11,378,309 ℳ), Salzsteuer 22,688,553 ℳ (s— 397,596 ℳ),
Tabakssteuer 363,982 ℳ (— 375,266 ℳ), Branntweinsteuer
30,101,956 ℳ (+ 3,274,195 ℳ), Uebergangsabgaben von Branntwein 81,330 ℳ (+ 5412 ℳ), Brausteuer 12,982,576 ℳ (+ 448,396 ℳ), Uebergangsabgaben von Bier 652,507 ℳ (+ 9451 ℳ), Wechselstempelsteuer 5,422,359 ℳ (+ 105,777 ℳ), Post⸗ und Zeitungs⸗Verwaltung 75,032,207 ℳ (+ 4,304,800 ℳ), Telegraphen⸗Verwaltung 8,351,077 ℳ (— 36,879 ℳ), Reichs⸗ Eisenbahn⸗Verwaltung 22,607,604 ℳ (+ 1,368,349 ℳ).
— Die unterm 28. September d. J. Allerhöchst genehmigte Heer⸗Ordnung umfaßt in ihrem ersten Theil die Rekrutirungs⸗ Ordnung, im zweiten Theil die Landwehr⸗Ordnung und ist mit einem Anhang versehen, welcher enthält: 1) Verordnung über Organisation des Sanitäts⸗Corps vom 6. Februar 1873 (Sani⸗ täts⸗Ordnung) nebst Auszug aus den Ausführungsbestimmungen, 2) Bestimmungen über das Militär⸗Veterinärwesen vom 15. Ja⸗ nuar 1874 (Veterinär⸗Ordnung). — Sie ist eine militä⸗ rische Ergänzung der Wehr⸗Ordnung und hebt auch namentlich die Verordnung vom 5. September 1867 über die Organisation der Landwehrbehörden und die Dienstverhältnisse der Mann⸗ schaften des Beurlaubtenstandes auf, außerdem die Instruktion vom 11. Dezember 1866 über die Behandlung und Ausbildung
der Einjährig⸗Freiwilligen und die Verordnung vom 4. Juli 1868 über die Dienstverhältnisse der Offiziere des Beurlaubten⸗ standes. Dieselbe ist (13 Bog. 8⁰) im Verlage der Geh. Ober⸗ 38 Hof⸗Buchdruckerei (R. v. Decker) hierselbst erschienen. Der Preis beträgt 1 ℳ
—. Der General⸗Major und Train⸗Inspecteur Kritter ist von seiner Reise zur Inspizirung der in den westlichen Pro⸗ vinzen stehenden Train⸗Bataillone hierher zurückgekehrt.
— S. M. Kanonenboot „Meteor“ hat aum 22. d. Mis. früh Konstantinopel verlassen, lief Bujukdéeré und St. George an und ankerte am 24. Abends in Galatz, woselbst die Ablösung der Besatzung des Kanonenboots erfolgt.
8 S. M. S. „Victoria“ ist am 29. d. Mts. in Plymouth
angekommen. An Bord Alles wohl.
Münster, 28. Oktober. Der 22. westfälische Pro⸗ vinziallandtag ist heute Vormittags 11 Uhr durch den Kö⸗ niglichen Kommissarius, Ober⸗Präsidenten Wirklichen Geheimen Rath von Kühlwetter geschlossen worden, welcher in seiner An⸗ sprache einen Ueberblick über die geschäftliche Thätigkeit des
Landtags in dessen nunmehr abgelaufener Session gab. Aus den Verhandlungen ist noch zu berichten, daß in der am 20. d. M. abgehaltenen achten Sitzung die dneees über die Aus⸗ führung des Dotationsgesetzes vom 8. Juli d. J. zur Erörte⸗
Es ergab sich, daß die
der Provinz alljährlich vom Staate zur Verfügung gestelbte
„3,226,023 ℳ beträgt. Zur Annahme gelangten das Reglement für die auf den Provinzialverband über⸗
gohende Verwaltung der Taubstummen⸗Anstalten, die
Anstalten vro 1876/77; desgleichen der Bericht über die §§. 8. und 9 des Se.eeef.. (Hülfskassen⸗Fonds); ferner das Regulativ für den Paderbornrer Meliorationsfonds, das Regle⸗ üen. für die auf. den Provenzialverband übergehende Ver⸗ waltung des Hebammen⸗Lehrinbetuts zu Paderborn, die he⸗ antragten Zu ußleistungen für die Ackerbauschule zu Riesen⸗ rodt, Kreis Altena, sowie für die Wiesenbauschule zu Siegen;
zure gerathen sind: 1) die Civilprozeßordnung in erster
4 Sitzungen. — Die Ergebnisse dieer Arbeiten der Kommission werden noch heute den Mftgliedern des Hauses in den gedruckten Zusammenstellungen der zweiten Lesung der Civil⸗ prozeßordnung und der ersten Lesung der Strafprozeßordnung vor⸗ Lesung der ausgeblieben
Ueber den sachlichen Inhalt und den Werth unserer
zum 928,978,200 ℳ
endlich das Reserat ü
11
ber nommen.
Gehältern vorausgegangen war, wurde ein
Land⸗ und Forstwirthe
s würden, ohne Diskussion angenommen. anstalt; derselbe wurde genehmigt.
und zwar in Ausgabe für allgemeine Verwaltungskosten
- (36,913 ℳ, Zuschuß zum Wegebaufonds 988,898 ℳ, für Unter⸗ haltung der Taubstummen⸗Anstalt 22,800 ℳ, für die Irren⸗ anstalt Eichberg 54,500 ℳ, vorsorglich für Zwecke in Betreff
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waltungsausschusse zur weiteren Beschlußfassung überwiesen.
Bayern. München, 28. Oktober. der zweiten Division, General⸗Lieutenant Rudolf Frhr. v. d. Tann, wurde, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, mit Pension zur Disposition gestellt, und der Kommandant des In⸗ validenhauses, Oberst Alb. Höggenstaller, unter gleichzeitiger Verleihung des Charakters als General⸗Major, mit Pension verabschiedet. — Bezüglich der im nächsten Jahre in Brüssel stattfindenden, mit einem Kongresse verbundenen internationalen Ausstellung für Gesundheitspflege und Rettungswesen wird vom bayerischen Staats⸗Ministerium des Innern in dessen Amtsblatt eine eingehende, das Unternehmen unter⸗ stützende Bekanntmachung erlassen. — Dankadressen an Se. Majestät den König wurden weiter abgesendet von der Ge⸗ meindeverwaltung Pöcking bei Possenhofen (zugleich auch eine Adresse an das Gesammt⸗Ministerium) von einer Festversamm⸗ lung in Straubing, von den gemeindlichen Kollegien in Eich⸗ stätt, Rothenburg, Schweinfurt, Nördlingen, Vilshofen, Kauf⸗ Festversammlungen wurden abgehalten in Freising, Haßfurt.
Sachsen. Dresden, 29. Oktober. Der König und die Königin, sowie Königin Marie und Prinz und Prinzessin Georg haben dem für den Hochseligen König Johann heute Vormittag 11 Uhr in der katholischen Hofkirche abgehaltenen Requiem beigewohnt. — Hierauf hat der König den neu ernannten Präsidenten des Landeskonsistoriums, sowie eine Deputation des Gymnasiums zu Freiberg und den Direktor des hiesigen Polytechnikums empfangen und sich sodann mit der Königin zu der Königin⸗Mutter nach Pillnitz begeben. — Von Sonnabend, den 30. d. M., ab wird die Königin⸗Mutter, die Königin Marie, sowie Prinz und Prinzessin Georg den Aufenthalt wiederum in der Stadt nehmen.
Württemberg. Stuttgart, 29. Oktober. (W. T. B.) Der „Staats⸗Anzeiger“ meldet, der Minister v. Mittnacht sei hierher zurückgekehrt und habe wenige Tage vor seiner Abreise von Berlin einen Vertrag zwischen der württembergischen Eisen⸗ bahnverwaltung und derReichsmilitärbehörde wegen Einführung der Brenz⸗Bahn in die Festung Ulm unterzeich⸗ net. Der „Staats⸗Anzeiger“ fügt hinzu, daß der preußische Kriegs⸗Minister bei den bezüglichen Verhandlungen dem würt⸗ tembergischen Minister in der dankenswerthesten Weise entgegen⸗ gekommen sei. — Die evangelische Landessynode hat mit 42 gegen 10 Stimmen das Trauungformular, wonach auch nach Einführung des Civilehegesetzes die Chen vom Geist⸗ lichen nicht blos eingesegnet, sondern auch bestätigt werden, ge⸗ nehmigt. Dieser Beschluß entspricht dem Entwurfe, wie er von dem württembergischen Konsistorium aufgestellt worden war.
Tübingen, 27. Oktober. Unter dem Jubel der ganzen Einwohnerschaft hielt heute Nachmittag das Füsilier⸗Batail⸗ lon des 7. Königlich Württembergischen Infanterie⸗ JA Nr. 125 seinen Einzug in die festlich geschmückte
adt.
Hessen. Darmstadt, 27. Oktober. Die hessische Staatsschuld hat sich in den Finanzperioden 1869/71 und 1872 um 3,258,216 Fl. vermindert, und ergiebl sich Ende 1872 ein Mehrbetrag der Aktiven über die Passiven von 1,992,424 Fl. Es ist dies seit Errichtung der Staatsschuldentilgungskasse der erste Fall, daß die Aktiven die Passiven überstiegen. Nach dem Budget pro 1876/78 erfordert die Verzinsung und Tilgung der Staatsschuld einen um 495,865 ℳ verminderten Bedarf, weil Anfangs Januar 1876 die letzte Verloosung des Rothschildschen Lotterie⸗Anlehens (sog. 50⸗Gulden⸗Loose) stattfindet. Die Regierung hat den Landständen einen Gesetzentwurf, die Gewährung der nachträglichen Vergütungen für Kriegs⸗ leistungen der Gemeinden betr., vorgelegt. Das Reichs⸗ gesetz vom 23. Februar 1874 verordnete zwar, daß für eine Reihe unentgeltlicher Kriegsleistungen nachträgliche Vergütung zu ge⸗ währen sei und die nöthigen Mittel aus dem Gesammttheil des vormaligen Norddeutschen Bundes von der französischen Kriegs⸗ kosten⸗Entschädigung den einzelnen Staaten zur Verfügung gestellt werden sollen. Demzufolge erhielten auch die Gemeinden der Landestheile, welche zum vormaligen Norddeutschen Bunde ge⸗ hörten, nachträglich Vergütungen, doch konnten den Gemeinden in den übrigen Landestheilen (Provinz Starkenburg und Rhein⸗ he ssen) solche nicht gewährt werden, obgleich sie in höherem Grade mit solchen Leistungen in Anspruch genommen worden sind. Der obige Gesetzentwurf hezweckt daher, die Bestimmun⸗ gen des Reichsgesetzes auch auf jene Gemeinden auszudehnen, und sichert den Eigenthümern requirirter Gespanne, welche nicht der mobilen Armee folgen mußten, eine Vergütung für bei solchen Fahrleistungen gefallene Pferde zu. Außerdem soll gelieferre Fourage sämmtlichen Gemeinden der
1 die Regulirung der Verwaltung und Verwen. aung der dem Provinzialverbande aus dem Staats⸗ Nevenfonds des Ministeriums des Innern übermwiesenen Fonds. Die 9. Sitzung (21. d.) wurde ausschließlich von den vom e Provinziallandtage zu vollziehenden Wahlen in Anspruch ge⸗
40,650 ℳ, zu gemeinnützigen Zwecken 13,374 ℳ, Zuschuß zum „ Landarmenfonds 29,652 ℳ, Zuschuß zum Central⸗Waisenfonds
der Einführung der Kreisordnung 55,146 ℳ Ein Gesuch der Gemeinden Ober⸗ und Niederwalluf um Fortführung der Straße durch das Mühlthal nach Neudorf wurde dem ständischen Ver⸗
Der Commandeur
8 “
steuer erfolgt die Heranziehung zur Steuer auf Grund einer Erklärung, die jeder Steuerpflichtige über den Jahresbetrag seiner steuerbaren Zinsen der Einschätzungskommission schriftlich abzu⸗ geben hat. Wer binnen der gesetzlichen Frist keine Anmeldung macht oder wahrheitswidrig deklarirt, wird auf Antrag der Steuerbehörde in eine Strafe bis zur Höhe des achtfachen Jahresbetrages der Steuer, um welche der Staat verkürzt worden, verurtheilt. Bei Fahrlässigkeit findet eine Ordnungsstrafe von 5 bis zu 30 ℳ statt.
Oldenburg. Oldenburg, 27. Oktober. Der Groß⸗ herzogliche Hof, welcher seit Anfang September auf dem Schlosse in Eutin residirt, wird am 1. November hierher über⸗ siedeln. — Von der franzöͤsischen Kriegskostenentschädi⸗ gung sind auf das Großherzogthum gefallen 3,694,383 ℳ Dieses Kapital soll mit Hinzurechnung des Antheiles an den Reichskassenscheinen zu 915,076 ℳ und der von den Reservisten
die Centralkasse des Großherzogthums belegt werden. Schwarzburg⸗Rudolstadt. Rudolstadt, 26. Oktober.
einberufen worden.
tag der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont ist heut durch den “ von Sommerfeld mit folgender Rede eröffnet worden:
„Meine Herren! Auf Grund der mir von Sr. Maäjestät dem Könige von Preußen ertheilten Ermächtigung habe ich Sie zur dies⸗ jährigen verfassungsmäßigen Sitzung einberufen. Nachdem die in der außerordentlichen Sitzung des verflossenen Sommers berathenen Gesetz⸗ entwürfe sämmtlich die Allerhöchste Genehmigung erhalten haben, wird Ihre Thätigkeit zunächst nur durch Revision der Staatskassen⸗ rechnung vom Jahre 1873 in Anspruch genommen werden. Doch hoffe ich, daß es mit Hülfe zwischenzeitlicher Vertagung Ihrer Berathun⸗ zen möglich sein wird, den Entwurf eines Gesetzes, betreffend das Grundbuchwesen, der sich augenblicklich im Stadium der Vorbereitung .“ in der diesjährigen Session Ihrer Beschlußfassung zu unterbreiten.
Im Namen Sr. Majestät des Königs von Preußen erkläre ich den Landtag hiermit für eröffnet.
Lübeck, 28. Oktober. Der Senat wird in der nächsten Versammlung der Bürgerschaft an dieselbe den Antrag richten: „daß mit der Königlich preußischen Regierung eine Vereinbarung wegen gegenseitiger Behandlung schul⸗ pflichtiger Kinder dahin getroffen werde: daß die dem Königreiche Preußen angehörenden Kinder, welche sich im Lübeckischen Freistaate aufhalten, und die dem Lübeckischen Frei⸗ staate angehörenden Kinder, welche sich im Königreiche Preußen aufhalten, nach Maßgabe der im Lande des Aufenthalts be⸗ stehenden Gesetze, wie Inländer zum Besuche der Schule herangezogen werden sollen; daß diese Nöthigung zum Besuche der Schule sich nicht nur auf die eigentliche Elementarschule, sondern, wo daneben eine sogenannte Sonntags⸗ oder Fortbildungsschule mit obliga⸗- torischem Charakter besteht, auch auf diese sich erstreckt; daß je⸗ doch Kinder, welche sich durch ein Zeugniß der zuständigen hei⸗ mischen Schulbehörde darüber ausweisen, daß sie der Schul⸗ pflicht, wie sie nach der Gesetzgebung ihrer Heimath normirt ist, vollständig Genüge geleistet haben, vom ferneren Schulbesuche zu entbinden sind, auch wenn das am Orte ihres Aufenthalts geltende Gesetz eine größere Ausdehnung des obligatorischen Un⸗ terichts vorschreibt.“ Der Bürgerausschuß hat bei seiner gut⸗ achtlichen Berathung dieses Antrages denselben nicht nur als einen sehr angemessenen befürwortet, sondern zugleich den Wunsch geäußert, daß diese Vereinbarung von diesseits nicht mit der preußischen Regierung allein, sondern auch mit allen übrigen Regierungen abgeschlossen werde. 8 8
““
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 29. Oktober. In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses legte der Han⸗ dels⸗Minister von Chlumecki die Gesetzentwürfe, betreffend den Bau neuer Eisenbahnen auf Staatskosten und die Gewährung von Spezialkrediten für das Jahr 1876 zu Zwecken des Eisen⸗ bahnbaues, vor. Der Minister kennzeichnete in seiner Rede die allgemeinen Normen, von denen sich die Regierung bei der Reform des Eisenbahnwesens leiten lasse. Die dem österreichi
schen Eisenbahnwesen anhaftenden Mängel zeigten der Regierung den einzuschlagenden Reformweg. Einige vom Staate garan⸗ tirte Bahnen hätten die Garantie zu stark in Anspruch genommen, und wäre die Hoffnung auf Rückersatz kaum vorhanden. Die Lage der ungarantirten Bahnen sei ebenfalls im Ganzen und Großen eine ziemlich bedrängte. Sodann sei das österreichische Eisenbahnnetz lückenhaft, die Bahnlinien seien ungleich vertheilt. Auch in Betreff der Aufsicht des Staates seien mancherlei Mängel bemerkbar. Theils würden Klagen laut über eine zu große Bevormundung, theils erkläre man die Beaufsichtigung für nicht ausreichend. Der Staat bringe bedeutende Opfer, vermöge jedoch nicht die trau⸗ rige finanzielle Lage einiger Bauunternehmungen zu verbessern. Der Minister wies sodann darauf hin, daß es sich bei den Grün⸗ dungen von Eisenbahngesellschaften vor wenigen Jahren weniger um den Bau nützlicher und nothwendiger Linien, als um die Erhaltung von Konzessionen gehandelt habe, um mit denselben gewinnsüchtige Spekulationen zu machen. Dergleichen dürfe künftig nicht vorkommen. Die wichtigste Aufgabe der Regierung sei, die bei den Eisenbahnen bestehenden Mängel zu beseitigen, die Organisirung der Generalinspektion sei eine der zu diesem Zwecke getroffenen Maßregeln. Der Minister sprach sich dem
nächst für eine Fusionirung der kleineren Bahnen aus, damit dadurch eine rationellere Gruppirung der Eisenbahnen herbeige⸗ führt, eine Ersparniß in der Verwaltung ermöglicht und der Eisenbahnmarkt von einer Menge kranker Papiere befreit werd
Uebrigens sei es nicht wünschenswerth, daß sämmtliche öster⸗ reichische Bahnen in die Hände einiger weniger großer Gesell
schaften gelangten. Ein detaillirtes Programm, fuhr der. Mi⸗ nister fort, vermöge er heute nicht vorzulegen, er hoffe aber, binnen Kurzem seiner heutigen Darlegung entsprechend
Vorlagen einbringen können. Nachdem der Minister sodann erklärt hatte, daß er den Gesetzentwurf über Fusionirung der österreichischen Nordwestbahn mit der mährisch⸗ schlesischen Grenzbahn für jetzt zurückziehe, um denselben in Kurzem in veränderter Form wieder einzubringen, hob derselbe noch hervor, daß die Regierung darüber wachen werde, daß Bahngründungen, wie sie noch vor wenig Jahren vorgekommen, künftig nicht mehr vorkommen könnten, und daß solchen Unter⸗ nehmungen eine gründliche Einsichtnahme der Regierung von den Mitteln der betreffenden Gefellschaften vorqusgehen würde. Bezüglich der Lokalbahnen äußerte sich der Mi⸗ nister sehr bestimmt dahin, daß solche nur dann gebaut
zu
ür oernich Anschaffungspreis nachträglich vergütet werden. — Nach
werden sollen, wenn der Bau auf 83 Billigste ausgeführt
dem Entwurfe des Gesetzes über Elnführung einer Kapital⸗
erstatteten Vorschüsse, insgesammt mit 4,625,000 ℳ zinsbar für
Der Landtag des Fürstenthums ist auf den 3. November d. J.
Waldeck. Arolsen, 27. Oktober. Der diesjährige Land⸗
werden kann. Auf die Frage, ob ver Staat bauen solle, oder o der Bau den Privaten zu über assen sei, gebe es nur die Ant⸗ wort, daß derjenige bauen werde, der besser und belliger bauen könne. Die verlangten Spezialtredite pro 1876 beträfen fol⸗ gende Bahnbauten: Donauuferbahn, Arlbergbahn, Predilbahn, Botzen⸗Meran, Kriegsdorf⸗Roemerstadt, Czernowitz⸗Novoselice und mehrere schralspurige Bahnen. Den Bau der Pontebabahn werde die Regierung beantragen, wenn derselbe von Seiten Italiens genügend sicher gestellt sei. Die pro 1876 beanspruchten Summen betrügen 23,692,572 Fl., doch dürfte die Regierung zu gleichem Zwecke vielleicht noch weitere Kredite fordern. Nach Schluß der Rede folgte die Berathung des Gensd'armeriegesetzes.
Pest, 28. Oktober. In der heutigen Sitzung des Finanz⸗ ausschusses legte der Finanz⸗Minister den Text der Modifi⸗ kationen zu den allgemeinen Einkommensteuer⸗Zuschlägen vor, mit deren Fassung er vom Ausschusse betraut war. Der Aus⸗ schuß acceptirte die Textirung. Der Finanz⸗Minister theilte ferner mit, daß er von dem Abgeordnetenhause einen Gesetz⸗ entwurf auf Abänderung des Gesetzes über Steuerfreiheit der neugebauten Häuser vorlegen werde. Das reine Einkommen, welches die Besitzer von im laufenden Jahre neugebauten und im Laufe dieses Jahres in Benutzung genommenen Häusern und Haustheilen, welche die Begünstigung der Steuerfreiheit ge⸗ nießen, erzielt haben, wird der Besteuerung unterworfen.
Großbritannien und Irland. London, 29. Ok⸗ tober. (W. T. B.) Die Herzogin von Edinburgh ist heute von einer Prinzessin entbunden worden. — Die Admira⸗ lität hat nunmehr endgürtig beschlossen, vor dem Frühjahr keinen weiteren Versuch zu machen, um das auf der Höhe der irischen Küste gesunkene Panzerschiff „ Vanguard“ oder irgend einen Theil seiner Armatur zu heben. Nur die unteren Masten des Kriegsfahrzeuges sollen beseitigt werden, da sie die Schiff⸗ fahrt behindern.
Spanien. Barcelona, 28. Oktober. (W. T. B.) Ge⸗ neral Martinez Campos hat alle Gebirgsbewohner Cataloniens für den 15. k. M. zu den Waffen gerufen, um den Rest der noch in Catalonien befindlichen carlistischen Streifschaaren vollends zu vertreiben.
Türkei. Dem Wiener „Telegraphen⸗Korrespondenz⸗Bureau“ wird aus Ragusa gemeldet, bei dem durch die Türken von Gaczko aus unternommenen Versuche, Nickschich mit neuem Proviant zu versehen, sei es zu einem blutigen Zusammen⸗ stoß mit den Aufständischen gekommen und wäre durch denselben die Verproviantirung Nickschichs vereitelt worden.
Belgrad, 29. Oktober. (W. T. B.) Die Skupschtina ist auf ihren zu erkennen gegebenen bezüglichen Wunsch heute mittelst Fürstlichen Dekretes auf 4 Wochen vertagt worden.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 29. Oktober. (W. T. B.) Der „Regierungs⸗Anzerger“ enthält in seinem amtlichen Theile folgende — bereits kurz avisirte — Kund gebung: Die wichtigen Ereignisse auf der Balkanhalbinsel hätten nicht blos Rußland, sondern auch die beiden mit ihm verbundenen Staaten be⸗ reit gefunden, ohne alle politischen und egoistischen Hintergedanken und Nebenabsichten nur die Erhaltung des europäischen Friedens im Auge zu behalten, und es stehe allen Mächten, die die Erhal⸗ tung des Friedens aufrichtig wünschten, der Beitritt zu diesem Bunde jeder Zeit frei. Rußland habe jedoch die Sympathie, die es für die slavischen Christen gehegt, diesem Bunde nicht zum Opfer gebracht. Die Opfer, die die russische Nation der unterdrückten flavischen Bevölkerung der Türkei dargebracht habe, seien so groß, daß Rußland berechtigt sei, mit seinen Sympathien vor ganz Europa zu treten. Rußland habe in Erkennung der Gefahr, welche der Kampf durch Hineinziehung Serbiens und Montenegros sowohl für diese beiden Länder, wie für die Türkei selbst herbeiführen würde, zuerst seine Stimme zum Schutz der unglücklichen Herzegowiner erhoben, die durch übermäßige Steuerlasten und Unterdrückungen zum Aeußersten gezwungen worden seien, und habe in Uebereinstimmung mit der deutschen und österreichisch⸗ ungarischen Re⸗ gierung, um einer allenfallsigen Intervention in der Türkei vorzubeugen, die Türkei aufgefordert, sich mit den Aufständischen zu vergleichen. Frankreich, Italien und Eng⸗ land hätten dieses Verlangen unterstützt. Die Türkei habe auch versprochen, ernstliche Reformen fůr die slavischen Christen ein⸗ zuführen, und der Sultan habe ein Irade erlassen, in welchem nicht nur große Erleichterungen versprochen würden, sondern auch die Gleichberechtigung der Christen und der Muhamedaner zugesagt werde. Da jedoch ähnliche Entschließungen und Be⸗ schlüsse, welche schon früher dem Sultan von den Garantie⸗ mächten abgenöthigt worden seien, sich für die Dauer niemals als eingehalten erwiesen hätten, und da das Vertrauen darauf somit verloren gegangen sei, so sei es jetzt die Pflicht der Mächte, das Ihrige dazu zu thun, damit dieses Vertrauen, ohne das die Türkei eine ernstlich beabsichtigte Reform nicht durchführen könne, befestigt werde. Auf alle Fälle müsse diese traurige Lage der christlichen Bevölkerung in der Türkei ein Ende nehmen. — Dem Reichsrath sind folgende Projekte besonderer Kommis⸗ sionen eingereicht worden: a. über die landschaftliche Reorgani⸗ sation des Gouvernements Astrachan; b. über ein neues Sta⸗ tut für die Kalmücken; c. über die Uebersiedelung der in zwei Kreisen des Astrachanschen Gouvernements nomadifirenden Turk⸗ menen auf die Halbinsel Mangyschlak. — Der Gesandte von Kaschgar soll nach der „R. W.“ heute von hier abreisen, das Ramasanfest, 31. Oktober, in Moskau verbringen und am 1. November seine Fahrt nach Ssysran, Ssamara und weiter fortsetzen. Der Gesandte wird bis Taschkend von dem Oberst Witwenizky und dem Uebersetzer des asiatischen Departements Berncasow begleitet werden. Der Uebersetzer Innussow geht bis Orenburg mit.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 26. Ok⸗ tober. Der Chef des Finanzdepartements hat das vorbereitende Comité, welches von Sr. Majestät dem Könige unterm 22. Juli d. J. niedergesetzt
wurde, um 6 der b-.
urchführung und Erhaltung einer auf den Bestimmungen der Heefuhen . an den Reichstag vom 16 Januar d. J. beruhenden Heerordnung die nöthigen Untersuchungen mehrerer diesbezüglicher Fragen vorzunehmen und Vorschläge zu machen, ersucht, in Verbindung mit vorstehendem Auftrage und soweit solches mit den jetzt vorhandenen statistischen Primärangaben sich thun läßt, einen Bericht über die konomische Entwickelung des Landes während der zuletzt ver⸗ flossenen fünfzehn Jahre auszuarbeiten, um daraus eine Lei⸗ tung zur Beurtheilung des Vermögens des Volkes, vermehrte Ausgaben für eine neue eerordnung zu tragen, sowie die Kenntniß über die gegenwärtige Bedeutung der verschiedenen
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erachtet werden möchte, der Einführung b “
ichung Vorschläge zu einer billigen Vertheilung der 2 “ ic.8. Das “ Sparbankgesetz, r 1876 in Kraft treten soll, ist nun enthält folgende hauptsächlichste Bestimmungen: eine Sparbank gründen wollen, Regierungs⸗Präsidenten zur Geneh⸗
lasten machen zu können. welches mit dem 1. Janua erschienen und D Statuten⸗Entwurf dem betr.
Verzeichniß der Verwaltung betheiligten zu unterbreiten.
finden, um diesbezüglichen zu erstatten, sowie in den Der Gewinn derselbe pitalien gemeinnützigen Zwecken verwandt werden. der Sparbank durch Verluste auf Kapitalien herabgegangen, gestellt werden und die Spar! Ist irgend ein Theil des Gewinns
werden. persönlich oder durch Bevollmächtigte 8 er Sparbank zu prüfen und, sobald Unordnungen zu befürchten, zu untersagen Liquidatoren zu verordnen. fort Folge zu leisten ist, kann beim Minist werden. — Ende Dezember 18 271 Sparbanken, worunter gegründet wurde, die älteste,
zifferte sich auf 563,857,
Waldemar feiert heute se 3 Beranlassung von den im Hafen und auf ihe 6 den öffentlichen und vielen Privatgebäuden Waldemar hat sich mit Vorliebe dem hat als Seekadet schon verschiedene cht. — Das Gouverne⸗
Schiffen, sowie von geflaggt wird. Marinewesen gewidmet und Uebungstouren auf Kriegsschiffen mitgema ment der dänisch⸗westindischen Insel tober zur Kontrahirung einer A
die feierliche Enthüllu
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jejenigen, welche
igung einzureichen; demselben ist ebenso
soll die Höhe
erreicht;
den 10 pCt. weitere
in von jeder
der
ützigen Zwecken verwandt worden, so soll
auptbetheiligten und Verwaltungsraths⸗Mitglieder zurückerstattet 8 Regierungs⸗Präsidenten steht das Recht
Dem die
des Geschäftsbetriebes Gegen diesen
ie Fortsetzung
24. den 1 Kronenzet
auf der von dem
Dänemark. Kopenhagen,
Prinz
Hoar DUern
Plantagen auf der Insel
Amerika. (A. A. C.) In Richm
Stonewall Jackson,
nehmer marschirten in wo der Gouverneur Reden hielten. Jacksons die Statue nach deren Enthüllung unter
Die Regierung von Uruguay hat in Vermittelung der brasilianischen Legation dem Vicomte Maua geschlossenen das von der Regierung emittirte Zwangsp der Bank von Maua & Co., Republik, ersetzt wird.
Leesentahi, der chinesische Würdenträger, Empfang am birmanischen Hofe seiner Regierung sehr übel aufgenommen wurde, sei. st der zu suchen, daß Leesentahi kein
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des Kaisers zu notifiziren, daß vielmeh beauftragte Mission erst im Birma eintraf, nachdem Leesentahi,
des Königs,
Afrika. Fez eingegangen sind,
über Rabat nach Marokko begeben wird.
hinsichtlich der in Verbindung mit nung beabsichtigten Steuer⸗
sraths⸗Mitglieder und der Haupt⸗ Eine Revision soll alljährlich statt⸗ Bericht dem Regierungs⸗Präsidenten Zeitungen des Ortes zu veröffentlichen. Reservefonds
Ueberschuß
95 Proz. der eingesetzten oll der Geschäftsbetrieb sofort ein⸗ parbank zur L d zu anderen als gemein⸗
erium Beschwerde geführt 73 existirten im ganzen Reiche Bromö’'s Sparbank, welche 1813 die Anzahl der Betheiligten be⸗ somit 80,000 mehr als 1872, welche zusammen eine Summe von 35,926,000 gegen eine zwischen 4 und 5 pCt. variirende Rente einsetzten. — der Reichsbank haben am nachdem der Vorrath von
geben, keine weiteren 1 der erste Schritt welche den Zweck hat, nach un Zettel in Umlauf zu setzen, somit gethan.
N. inen 17. Geburtstag,
Beschluß gefaßt, nunmehr,
Kronenzettel in Cours zu Reichstag bezeichneten Bahn, d nach Münze an Stelle der
nleihe für Rechnung der St. Croix⸗Kolonialkasse behufs Herbeischaffung von Mitteln zum Betrieb t
worden.
ng der Statue welche einige Engländer dem Staate Virginien zum Geschenk gemacht hatten, — 8 1 sc langem Zuge nach dem Kapitol⸗Square, Kemper und der hochwürdige Moses Hope Wittwe und sein einziges Kind schmückten dem größten Enthusias⸗
mus. Richmond war zu Ehren des Tages festlich beflaggt. — Verfolg eines durch die
Abkommens zur Reorganisa⸗ tion der nationalen Finanzen ein Dekret erlassen,
garantirt durch die Renten der
A. C.) Aus China wurde neulich gemeldet, daß
Zeit von der indischen
Der Grund dafür ist der Mail“ zufolge darin Recht hatte, Vertreter der chinesischen Regierung aufzutreten und den Tod
September in der Hauptstadt von beladen mit den Geschenken bereits wieder abgereist war.
Marokko. Nach Briefen, die in Tangier von trifft der Sultan 1 diese Hauptstadt zu verlassen, und man vermuthet, daß er sich
haben den
in jedem Jahre ein
fließen, bis eingesetzten Ka⸗ kann zu
Sobald die Aktiva iquidation schreiten.
derselbe durch die
zu, Rechenschaftsberichte
und dem so⸗
Beschluß,
Die Bevollmächtigten
teln vollständig be⸗ zu setzen. Es ist
Oktober. Prinz
in welcher der Rhede liegenden
n ist unterm 15. Ok⸗ Croix ermächtigt ond fand am 26. d.
des Generals
statt. Die Festtheil⸗
in Montevideo mit
demzufolge apiergeld durch Noten
dessen ausgezeichneter in Ungnade gefallen in Mandalay als
r die damit wirklich
Vorkehrungen, um
im Reichskanzler⸗
erausgegeben Vw Verweisung von
meine 11““ Reichsgebiet. — Finanzwesen: am 30. September 1875 im Umlaufe ꝛc. Nachweisung der Einnahmen an Zöllen Steuern, sowie anderer Einnahmen im
Münzwesen: Uebersicht über die Ausprägun Zoll⸗ und Steuerwesen: Bundesrathsbeschluß, sändische Musterstücke. Kompetenzen von uand Schiffahrt: Bestimmungen über die Häfen. Dritter Nachtrag zur amtlichen einer Seesteuermannsprüfung. — stande der Kaiserlich Deutschen mathwesen: Aus den Entscheidungen des mathwesen vom 11. September 1875. — Ko
44 des „Central⸗Blatts für das Deutsche . 2 Amt, hat folgenden Inhalt:
Berichtigung der
Deutschen Reiche für die vom 1. Januar bis zum Schlusse des Monats September 1875. —
Steuerstellen. M Anerkennung der in schwe⸗ dischen Schiffspapieren enthalteren Vermessungsangaben in deutschen ꝛc.
Telegraphenwesen: Nachweisung 1 im IIE Vierteljahre 1875 vorzekommenen Veränderungen im Be⸗ sat Reichs⸗Telegraphenstationen. — Hei⸗ Bundesamts für das Hei⸗
Reich“, Allge⸗ Ausländern aus dem Nachweisung über die gewesenen Banknoten. und gemeinschaftlichen
Zeit
g von Reichsmünzen. — betr. Freipäfse über in⸗ Marine
Schiffsliste. Beginn
nsulatwesen: Ernennung.
Berlin, 30. Oktober. eines Gesetzes,
bahnen, vor. Derselbe lautet:
von Preußen ꝛc. 8 verordnen im Namen des Deutschen Reichs,
Produktionsklassen entnehmen zu können, welche für erforderlich
V
mung des Bundesraths und des Reichstags,
8 Reichstags⸗Angelegenheiten.
Dem Reichstag liegt der Entwurf betreffend die Beseitigung von An⸗ steckungsstoffen bei Viehbeförderungen auf Eisen⸗
Wir Wilhelm von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
nach erfolgter
1 wagen, in oder Schweine befördert worden sind, einem Reinigungsverfahren geeignet ist, die den Wagen etwa ständig zu tilgen.
Tränken, Befestigen oder zu desinfiziren.
beim Ein⸗ und Ausladen betreten haben, sowie Ausladeplätze und die Viehhöfe jeder Benutzung zu desinfiziren sind.
rpflichtet, Eisen bahn⸗ Esel, Rinder, Schafe, Ziegen nach jedesmaligem Gebrauche (Desinfektion) zu unterwerfen, welches anhaftenden Anstecungsstoffe voll⸗
W“ Die Eisenbahnverwaltungen welchen Pferde, Maulthiere,
Gleicherweise sind die bei Beförderung der Thiere zum Futtern, zu sonstigen Zwecken benutzten Geräthschaften
Auch kann angeordnet werden, daß die Rampen, welche die Thiere die Vieh⸗Ein⸗ und der Eisenbahnverwaltungen nach
§. 2. Die Verpflichtung zur Desinfektion liegt in Bezug auf die Eisenbabnwagen und die zu denselben gehörigen Geräthschaften (§. 1 Abs. 1 und 2) derjenigen Eisenbahnverwaltung ob, in deren Bereich die Entladung der Wagen stattfindet. Erfolgt die letztere im Auslande, so ist zur Desinfektion diejenige deutsche Eisenbahnper⸗ waltung verpflichtet, deren Bahn von den Wagen bei der Rückkehr in das Reichsgebiet zuerst berührt wird. “ 1“ Die Eisenbahnverwaltungen sind berechtigt, für die Desinfektion eine Gebühr zu erheben. .
§. 3. Die näheren Bestimmungen über das anzuordnende Ver⸗ fahren, über Ort und Zeit der zu bewirkenden Desinfektionen, über die Höhe der zu erhebenden Gebühren, sowie über Ausnahmen von der gedachten Verpfl chtung werden auf Grund der von dem Bundes rath aufzustellenden Normen von den Landesregierungen getroffen. 8 1 4. Im Eisenbahndienste beschäftigte Personen, welche die ihnen nach diesem Gesetze oder den auf Grund desselben erlassenen Bestimmungen vermöge ihrer dienstlichen Stellung oder eines hnen ertheilten Auftrages obliegende Pflicht der Anordvung, Ausführung oder Ueberwachung einer Desinfektion vernachlässigen, werden mit Geldstrafe bis zu eintausend Mark und, wenn in Folge dieser Ver⸗ nachlässigung Vieh von einer Seuche ergriffen worden, mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark oder Gefängniß bis zu einem Jahre bestraft, sofern nicht darch die Vorschriften des Strafgesetzbuchs eine der Art oder dem Maße nach schwerere Strafe angedroht ist.
§. 5. Der §. 6 des Gesetzes vom 7. April 1869, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend (Bundesgesetzblatt S. 105), ist auf⸗ gehoben. ö“
Urkundlich ꝛc. Gegeben ꝛc. v
— Dem Reichstag ist ferner folgender Gesetzentwurf vor⸗ gelegt worden:
Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Telegraphenverwaltung. 1 Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. b 1 1“
verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: “
§. 1. Der Reichskanzler wird ermächtigt, die zur Bestreitung der einmaligen Ausgaben der Telegraphenverwaltung für 1876, und zwar zu neuen Anlagen behufs Vermehrung der Telegraphen⸗ Verbindungen und zur Errichtung von neuen Telegraphen⸗ Stationen, sowie zur allmählichen Erwerbung der von Kom⸗ munen hergestellten Telegraphenanlagen und Stationen und zur Er⸗ werbung von Dienstgebäuden, erforderlichen Geldmittel bis zur Höhe von 3,300,000 ℳ im Wege des Kredits flüssig zu machen und zu diesem Zwecke in dem Nominalbetrage, wie er zur Beschaffung jener Summe erforderlich sein wird, eine verzinsliche, nach den Bestim⸗ mungen des Gesetzes vom
1. 11“ 8 “
19. Juni 1868 (Bundes⸗Gesetzblatt S. 339) zu verwaltende Anleihe aufzunehmen und Schatzanweisungen aus⸗ ugeben. 8 gr §. 2. Die Bestimmungen in den §8. 2—5 des Gesetzes vom 27. Januar 1875, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Marine⸗ und Telegraphenverwaltung (Reichs⸗Gesetzhlatt S. 18), finden auch auf die nach dem gegenwärtigen Gesetze aufzunehmend Anleihe und auszugebenden Schatzanweisungen Anwendung. Pekamalth ꝛc 8 egeben ꝛc. “““ Motive. 8 1“ 9 No⸗
Zu der Erweiterung des Reichs⸗Telegraphennetzes, sowie zur Ver⸗ vollständigung der Dienstgebäude der Reichs⸗Telegraphenverwaltung war in der dem Etat dieser Verwaltung für das Jahr 1874 bei⸗ aegebenen Denkschrift eine im Einzelnen näher begründete und für die Periode bis 1876 auf 4,100,000 Thlr. veranschlagte Gesammt⸗ ausgabe in Aussicht genommen. Von dieser Gesammtausgabe sind durch die Etats beziehungsweise Nachtrags⸗Etats für die Jahre 1873 und 1874 je eine Millian Thaler extraordinär, demnächst aber durch das Gesetz vom 27. Januar 1875 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 18) für das Jahr 1875 3,000,000 ℳ bewilligt worden. Es bleiben da⸗ her für das Jahr 1876 noch 3,3000,000 ℳ vorzusehen, welche ebenfalls wie der Betrag für 1875 durch eine Anleihe zu beschaffen sein werden. Diese Anleihe würde nach Maßaabe des Bedarfs unter Berücksichti gung etwaiger disponibler Kassenbestände allmählich zu realisiren sein.
Der vorliegende Entwurf ist bestimmt, hierzu die erfor⸗ derliche Ermächtigung zu ertheilen. In demselben sind für die Anleihe dieselben Bestimmungen in Vorschlag gebracht, welche in dem Gesetze vom 27. Januar 1875 (Reichs⸗Gesetzhlatt S. 18) enthalten sind. Bezüglich der Vermehrung der Tele⸗ graphenverbindungen geht die Absicht dahin, auf denjenigen Linien, wo eine mit der Stabilität derselben und mit der Sicherheit des Be⸗ triebes nicht mehr vereinbare Belastung der Gestänge stattfinden würde, unterirdische Leitungen anzulegen, von denen die erste größere auf der Strecke von Berlin bis Halle zur Ausführung kommen soll
Die zur Verzinsung der Anleihe erforderlichen Mittel sind mit dem halbjährlichen Betrage der zu 4 ½ % zu berechnenden Zinsen — rund 74,250 ℳ — in den Reichshaushalts⸗Etat für 1876 aufgenommen
6 Kunst, Wissenschaft und Literatur.
in 8e8n5 vä *
rderversammlung der südwestdeutschen Irrenärzte 8 sche vesch von Anstoltsärzten besucht; außer den Aerzten aus Baden, Hessen, Bayern, Württemberg und dem Elsaß hatten sich auch mehrere nicht deutsche Aerzte eingefunden. Die nächste Ve sammlung wird in Baden⸗Baden abgehalten. 1 1
— Aus dem Nachlasse Philardte Chasles' ist bei Charpen⸗ tier in Paris unter dem Titel: „Die Socialpsychologie der neuen Völker“ ein Buch erschienen, an welchem der Verfasser bi zum Vorabende seines vor einem Jahre in Venedig Ffelgten Fohes gearbeitet hatte und das, wie alle die mehr oder weniger aphoristischen und etwas unmethodischen Arbeiten Philare Chasles, eine mehr an⸗ regende, als belehrende oder aufklärende Lektüre bietet. 6 an⸗ spruchsvollen Titel rechtfertigt das Buch freilich ebenso wenig, als die einzelnen Kapitel ihre oft sehr verheißungsvollen
Ueberschriften.
— itän Gundersen, der von einer arktischen Reise soeben nach 8 Gra gsfa ist, hat aus einer kleinen Bucht an der Nordküste von Nowaja Semlia eine hochinteressante Reliquie mit⸗ gebracht. Man weiß, daß der holländische Kapitän Barents den Winter von 1596,/97 in diesem Hafen zubrachte, und dort hat Ka⸗ pitän Gundersen ein äußerst gut erbaltenes Tagebuch dieses Schiff⸗ fahrers entdeckt, dessen Notizen vom l1. Juni bis zum 29. August 1588 reichen. Es sind also die Aufzeichnungen einer früheren Reise.
Die am 22. und 23. d.
m 23. Oktober ward in Moutiers und in Brides⸗les⸗ in Savoyen ein Erdbeben verspürt, bei dem ein starkes
Zustim⸗ was folgt:t:
1 Sinken des Barometers beobachtet