1875 / 256 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Nov 1875 18:00:01 GMT) scan diff

gefunden worden. Gestern Mittag, in Anwesenheit des gräflichen J. n amtmanns Sattes und Oberförsters Wenz, sowie einiger Herren aus Heusenstamm und Frankfurt, traf man auf eine Reihe schöner Bronzen in dem tiefsten Punkte des Hügelcentrums, die leider durch den Rost sehr zerfressen sind. Das bedeutendste Stück derselben ist ein Bronze⸗ Schwert, das jedoch auch nur in zwei kleinen Theilen erhalten ist, während das Mittelstück fehlt. In Betracht der relativen Seltenheit der Bronze⸗Schwerter und ihres hohen künstlerischen Werthes (sie sind durchgängig etruskische Arbeiten) wäre es sehr zu wünschen, daß diese Funde einem der bevachbarten Museen zugewiesen würden.“

Einige Freunde des verstorbenen Afrikareisenden Karl Mauch haben beschlossen, einen Aufruf um Beiträge ergehen zu lassen, welche es ermöglichen sollen, das Grab desselben auf dem Pragfriedhef in Stuttgart mit einem einfachen, aber würdigen Denkstein zu zieren. Die Redaktion des Staats⸗Anzeigers für Württemberg erklärt sich bereit, Beiträge entgegenzunehmen.

In Wien starb am 19. Oktober der akademische Bildhauer Thomas Greinwald. Seine letzte Arbeit war ein Hautrelief in Marmor für die Kirche des K. K. Arsenals, die Versöhnung der heil. Elisabeth mit ihrem Gemahl darstellend.

Vor ungetähr 12 Jahren schenkte der damalige Herzog von Oester götland (jetzt König Oskar) dem schwedischen Reichsarchiv einige zu seinem Werke über Schwedens Kriegsneschichte von 1711 1713 be⸗ nutzte Dokumente (darunter zahlreiche Briefe von Magnus Stenbock und Carl Gustaf Rehnsköld), so wie Ausschriften aus schwedischen und ausländischen Archiven. Diese Sammlung ist, der „Pesttidn.“ zufolge, vor Kurzem durch verschiedene Briefe von den beiden ge⸗ nannten Feldmarschällen an die Prinzessin Ulrika Eleonora vermehrt worden, indem dieselben vom Inspektor der Rosenburger Schloß⸗ sammlung in Kopenhagen, Kammerratb Laessöe, dem König Oskar zum Geschenk gemacht und von Sr. Majestät dem Reichsarchiv überliefert worden sind. .

Die vereinigten fünf Akademien des Instituts von Frankreich hielten am 25. Oktober in Paris ihre Jahres⸗ sitzung, in welcher der eeg Preis von 20,000 Francs. angekündigtermaßen dem Professor Paul Bert für seine Arbeit „über den Einfluß des barometrischen Drucks auf die Lebenserscheinungen“ zuerkannt ward. Mehrere Vorträge wur⸗ den in der Sitzung gebalten, so von Desjardins „über die Inschriften der Wachestube der siehenten Wächterkohorte von Rom,“ von Pavier Marmier „über das Wehnhaus“, von Zeller „über einen Deutschen Kanser und einen Papft im Mittelalter“ (Heinrich IV. und Gre⸗ gor VII.), endlich von dem Marine⸗Offizier Mouchez „über die Ex⸗

6 peditien nach der Insel St. Paul zur Beobachtung des Venus⸗ Durchganges.“

Heft 8 10 (Jahrg. 25) der „Zeitschrift für Bau⸗ wesen“, herausgegeben unter Mitwirkung der Königl. technischen Bau⸗Deputation und des Architektenvereins zu Berlin, redigirt von Baurath G. Erbkam (Berlin, Verlag von Ernst und Korn), hat folgenden Inhalt: Amtliche Bekanntmachungen. Bauwissenschaft⸗ liche Mittheilungen. Originalbeiträge: Kaiserliches General⸗Postamt in Berlin, von Regierunzs⸗ und Baurath Schwatlo in Berlin. (Statt Schluß: Fortsetzung.) Oeffentliches Schlachthaus und Biehmarkt in Budapest, von den Architekten v. d. Hude & Hennicke in Berlin. Die hydraulischen Hebevorrichtungen auf dem Bahn⸗ hof Berlin der Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn, von Bau⸗ rath L. Quassowski in Berlin. Ueber den Gebrauch des hydro⸗ metrischen Flügels zur Bestimmung der Wassermenge von Strömen. Aus dem Nachlaß von F. Exner, Baudirektor in Bremen. Gra⸗ phische Ermittelung der Grenzspannungen für den Bogen mit drei Charnieren, von Professor Dr. Schäffer in Darmstadt. Das Kreuz⸗ gewölbe, eine Baukonstruktionsstudie, von Professor R. Gottgetreu in München. Mittheilungen aus Vereinen.

Gewerbe und Handel.

In der am Sonnabend abgehaltenen Sitzung der Volks⸗ wirthschaftlichen Gesellschaft, der ersten nach den Ferien, hielt Dr. Alexander Meyer einen Vortrag über den gegenwärtigen Stand der Münzreform. Täglich höre man es, daß die Handels⸗ krisis durch die Münzreform und durch die Kreirung des Bankgesetzes wesentlich verschärft worden sei. Dem gegenüber erinnere er daran, daß die Einführung der Goldwährung seit Jahren vom deutschen Volke gewünscht sei, ein Wunsch, der ein solcher hätte bleiben müssen, wenn nicht der Krieg und seine Folgen zu Hülfe gekommen sei. Wolle ein Staat von der einen Währung zu einer anderen übergehen, so müsse er, ehe er die eine verlasse, von dem Edelmetalle des andern einen doppelten Vorrath haben. Diesen doppelten Vorrath habe Deutschland aus der Kriegskontribution erhalten. Die Regierung habe nun Jedermann füͤr das Silber, was er ihr gebracht, so viel Gold gegeben, als er, wenn er allein auf dem Markte habe Gold kaufen wollen, dafür erhalten hätte. Wäre die Umwechselvng eine allgemeine gewesen, so würde der Cours des Gol⸗ des sich bedeutend gesteigert und, der Einzelne alsdann weniger er⸗ halten haben; die Regierung habe also einem Jeden mehr gegeben, als sie von ihm erhalten habe und dieser Mehraufwand sei aus der Kontribution bestritten worden. Im Laufe vorigen Sommers habe sich nun ein Goldabfluß nach dem Auslande gezeigt, der jedoch so⸗

fort zur Unmöglichkeit werde, sobald unsere alten Silbermünzen, mit denen das Ausland das Gold bezahle, erschöpft seien. Ein Theil unseres Goldes habe überhaupt als Kaufgeld für die in Folge des Krieges neu zu ersetzenden Waaren nothgedrungen in das Ausland gehen müssen. Ein unerwünschter Umstand, den man jedoch der Re⸗ gierung nicht als Febler zur Last legen könne, sei allerdings zuzugeben, daß es nämlich nicht möglich gewesen sei, die Reduktion der apierenen Umlaufsmittel früher eintreten zu lassen. Zum Bankgese uüͤbergehend, wies Redner auch hier den Vorwurf zurück, daß 95 dasselbe die Krisis verschlimmert werde. Der Grund der Mißstände liege vielmehr darin, daß der Lombardkredit in ausnehmendster Weise in Anspruch genommen werde, daß die Produzenten sich nicht ent⸗ schließen könnten, zum gegenwärtigen Preise zu verkaufen. An der sich auschließenden sehr lebhaften Debatte betheiligte sich u. A. Abg. Dr. L. Bamberger, der darauf aufmerksam machte, daß mit dem 1. Januar 18768 allerdings die Reichswährung, nicht aber die Reichs⸗ goldwährung in Kraft treten wird, letzteres würde erst dann gesche⸗ hen, wenn sämmtliche Silbermünzen bis auf die Scheidemünzen ein⸗ gezogen wären und die Bestimmung des Artikel 15 des Münzgesetzes außer Kraft trete. Um dies zu beschleunigen, halte er es für vor⸗ theilhaft, die Thalerstücke bis zu ihrer vollständigen Einziehung unter die Scheidemünzen zu rechnen.

Breslau, 30. Oktober. (W. T. B.) Der Aufsichtsrath der Aktiengesellschaft für Schlesische Leinen⸗Industrie (vormals C. G. Kramsta u. Söhne) hat den Abschluß für das Geschäftsjahr vom 1. September 1874 bis 31. August 1875 festge⸗

stellt und beträgt darnach der erzielte Bruttogewinn 1,302,000

Zu Abschreibungen sind 297,000 ℳ, zum Reservefonds 54,000 be⸗ stimmt und sollen außerdem noch 8x¼ Dividende gewährt werden.

Leipzig, 31. Oktober. (W. T. B.) Das hiesige Gerichtsamt eröffnet über das Vermögen der Firma Heinrich Kuͤstner u. Co. den Konkurs.

Gießen, 30. Oktober. (W. T. B.) Die hente statkgehabte Generalversammlung der Aktionäre der Oberhessischen Eisen⸗ bahngesellschaft, in welcher 20,208 Stimmen vertreten waren, hot den beabsichtigten Verkauf der Oberhessischen Eisenbahnen an den Staat mit allen gegen 34 Stimmen genehmigt und den vorgeleg⸗ ten Vertragsentwurf angenommen.

Moskau, 31. Oktober (W. T. B.) Einige Mitglieder der Verwaltung der Kommerz⸗ und Leihbank sind neuerdings ver⸗ haftet worden. Die hiesige Reichsbank diskontirt langsichtige Wechsel von Privatbanken.

18 Berlin, 1. November 1875.

In der am letzten Sonnabend abgehaltenen Sitzung des Vereins für Geschichte Berlins gedachte der stellvertretende Vorsitzende, Freiherr v. Ledebur, des Verlustes, de der Verein durch das Hinscheiden des Geschichtsmalers Fritz Schulz und des Banquiers Paul Herckl erlitten. Den üblichen Vortrag hielt Architekt Prüfer über den Todtentanz in der Marienkirche. Dieses eigen⸗ thümliche Wandgemälde ist im Jahre 1860 von Süluler entdeckt worden; wie lange es in der Halle unter dem Thurme verdeckt gewesen, ist nicht bekannt, man vermuthet seit dem Anfange des 17. Jahrhunderts. In der Erinne⸗ mung des Volkes lebte der Todtentanz jedoch noch im Jahre 1729; derselbe wird sogar noch in einem 1833 erschienenen französischen Werke erwahnt. Nach einem längeren Rückblicke auf die den ver⸗ schiedensten Völkern und Zeitaltern eigenthümliche Sitte des Leichen⸗ schmauses und der Todtentänze gab Redner eine kurze Uebersicht über die als „Todtentänze“ bekannten Wandgemälde. Das älteste befand sich in Klein Basl und ist gänzlich zerstört, doch existiren von dem⸗ selben genaue Abbildungen aus älterer Zeit; für Deutschland inner⸗ halb seiner heutigen Grenzen dürfte eine im Jahre 1383 zu Minden auf zwei Seiten fein gemalte Fahne das erste derartige Bild sein. Auch in (Groß⸗) Basel befand sich ein derartiges Wandgemälde, das seiner hohen Schönheit wegen fälschlich Holbein zugeschrieben wurde Das Bild ist gle chfalls nicht mehr vorhanden, doch sind Abbildungen uns überkommen. Einen Weltruf genießt der berühmte Lübecker Todtentanz; der Berner stammt aus dem Jahre 1514, der Straßburger aus dem Jahre 1450, letzterer ig leiderim Jahre 1870 zu Grunde gegangen. In Luzern befinden sich sogar zwei derartige Gemälde. Auch in England und Frankreich begegnete man zahlreichen Todtentanzbildern, Italien besitz derer nur dret. Im Ganzen sind zur Zeit 28 Todtentänze be⸗ kanznt, von denen 14 erbalten sind; von einer größeren Zahl vernich⸗ teter Tänze sind gute Abbildungen erhalten. Eines der interessan⸗ testen Bilder dieser Gattung ist nun jedenfalls der Todtentanz in der Marjenkirche zu Berl'n. Die Kirche selbst wird schon in einer Urkunde vom Jahre 1292 erwähnt, die Erbauung des Thurmes wird jedoch erst in die Mitte des 15. Jahrhunderts zu setzen sein, und nichts hinderte, die Halle mit den fetzt noch vorhandenen Bildern zu schmücken, die alsdann in späterer Zeit wegen Errichtung einer Treppe ver⸗ mauert wurden. Das Gemälde selbst ist 22 67e Meter lang, 1,988 Meter hoch und vom Maler Fischbach aus Düsseldorf in kunstver⸗ ständiger Weise restaurirt worden. Dem Stile und der f eieren, lebensvolleren Auffassung der Figuren zufolge verlegt man die Aus⸗ führung des Bildes in die Mitte des 15. Jahrhunderts; ungewiß ist, wer das Bild gestiftet; man vermuthet, daß es die Bürgerschaft wegen des an dem Preopst Nicolaus von Bernau begangenen Mordes als eine späte Sühne hat malen lassen. In der Mitte des Gemäldes hängt der gekreuzigte Christus, zu dessen Füßen Maria weint; zu beiden Seiten des Heilandes befinden sich je 14 Figuren, zwischen denen je ein Todtengerippe steht. Der Tanz findet auf einem grünen Grunde statt, den man für den Rasen des Kirchhofes hält. In der linken Ecke ist ein Mönch auf einer Kanzel abgemalt, unter der ein formloses Thier liegt; in letzterem vermuthet man den Teufel, der auf die Seelen der Todten lauert. Links ven Christus befindet sich Papft, Kardinal, Bischof, Abt, Domherr, Offizial, Mönch, Arzt, Küster u. f. w.; rechts Kaiser, Kaiserin, König, Herzog, Bürger⸗ meister, Wucherer, Junker, Handwerksmann, Bauer, Betrüger, Narr u. s. w. Der Tod ist stets mit böhnender Miene dargestectt, seine Anrede geschieht überall mit „Ihr“, nur der Bauer wird „Du“ und „Vetter“ genannt. Der unter der ganzen Länge des Bil⸗ des befindliche Text in mittelhochdeutscher Sprache enthält zunächst für jede einzelne Person die Aufforderung zum Tanzen, welche unter lauten Klagen angenommen wird, nur der Bauer sucht den Tod zu bestechen, um sein Leben zu retten. Der Text ist meist unleserlich und an einzelnen Stellen gänzlich verdorben, er besteht im Ganzen aus 362 Versen, die von Lübke im Verein mit Maßmann bald nach Entdeckung des Bildes bis auf wenige Lücken entziffert sind.

Ueber die Ursachen der Rinderpest und der Cholera veröffentlicht Hr. Dr. G. M. Afher, außerordentlicher Professor aus Heidelberg, der sich zur Zeit auf Reisen in Rußland befindet, unter dem 8. Oktober (26. September) von Malo⸗Usen auf der Wolga⸗ Steppe aus in der „Nat. Z.“ Folgendes:

Auf den Steppen des östlichen Rußlands fällt häufig ein gif⸗ tiger Mehlthau, der in manchen Jahren, z. B. im gegenwärtigen, dem Getreide unberechenbaren Schaden thut. Dieser Mehlthau ist nach den Beobachtungen vieler Deutschen jener Gegenden die Ursache der furchtbaren, unter dem Namen „Rinderpest“ bekannten, in Rußland endemischen und von dort sich zuweilen nach anderen euro⸗ väischen Ländern verhbreitenden Viehseuche. Nach einer vereinzelten, abber glaubwürdigen Ausicht ist der Mehlthau zugleich auch die Ur⸗ sache der Cholera. G

Die deutschen Kolonisten der Wolga⸗Steppen nennen den Mehl⸗ thau, um den es sich hier handelt, „Höhenrauch“, und in der That sind die mit seinem Niederfallen verbundenen Erscheinungen dem Höhenrauch sehr ähnlich; die Luft verdunkelt sich, man athmet schwer, es verbreitet sich ein widerlicher, brandiger Geruch. Das dauert ge⸗ wöhnlich drei bis vier Tage, Geschieht es in der Zeit, wo die Wei⸗ zenkörner sich ausbilden, so leidet der Weizen S haden bis zur fast völli⸗ gen Vernichtung der Ernte. Es entsteht nämlich eine Krankheit der Halme und der die Körner umgebenden Hüllen. Die Halme werden an vielen

Stellen schwarz, wie verkohlt, und die Hüllen überziehen sich mit

einem äußerst feinen, fest- baftenden Staube, der Anfangs violet ist und später weiß oder fast weiß wird. Vermuthlich ist es eine Pilz⸗ krankheit. Jedenfalls wird die Kraft der Pflanze schnell aufgezehrt Die noch nicht ausgebildeten Körner verkümmern und viele Aehren bilden überhaupt keine Körner aus. Doch behält die Aehre eine selbst die erfahrensten Bauern täuschendes Aussehen strotzender Fülle. Wenn die Kolonisten von der Wirkung dieser Krankheit sprechen, so sagen sie: „der Höhenrauch hat den Weizen gedrückt!“

Geht man, wenn eben der Mehlthau fällt oder gefallen ist, über die Aecker, so bleibt an den Stiefeln ein feiner Staub haften, der sie gelbbraun färbt. Er rührt von einer Krankheit der Gräser und namentlich des Queckenzrases her. Oeffnet man einen solchen Halm, so findet man eine verhältnißmäßig ganz bedeutende Quantität des gelb⸗ braunen Staubes. Dieser Staub nun ist nach der Ansicht der Kolonisten die Ursache der Rinderpest. Auf der Stepre giebt es viel stehendes oder fast stehendes Wasser. Dasselbe wird durch den massenhaft nieder⸗ fallenden gelbbraunen Staub wie mit einer Haut bedeckt; trinkt das Vieh davor, so erkrankt es, und die Raderpest ist da; vom Trinken fließenden Wassers entsteht sie jedoch nie. Ist die Pest einmal ent⸗ standen, so greift sie durch Ansteckung furchtbar um sich. Häufig ver⸗ liert ein davon betroffenes Dorf weit über die Hälfte seines Viehes; nur strenge Absperrung vermag der weiteren Verbreitung Ein⸗ halt zu thun. Im gegenwärtigen Sommer ist wiederum die Rinderpest spontan auf der Steppe ausgebrochen und zwar in Gegenden, die stark vom Mehlthau betroffen waren, und in denen das Vieh häufig aus stehendem Wasser getränkt wird.

Die Beobachtung, daß die Cholera eine Folge des Höhenrauchs ist, hat nur einer der von mir befragten Kolonisten, ein sehr intelli⸗ genter Schulmeister, gemacht. Ich legte Anfangs der vereinzelten Aussage kein Gewicht bei, finde sie jetzt jedoch in überraschender Weise durch ein im Jahre 1848 erschienenes, dem Schulmeister sicher unbekanntes russisches Buch bestätigt. In diesem Buche, der „Geschichte der Saratowgegend von A. Leopoldow“, wird ein dem ersten Erscheinen der Cholera, im Jahre 1830 vor⸗ angegangener Höhenrauch genau so beschrieben, wie die Kolonisten den diesjährigen beschreiben, als ein dicker, das Athmen erschwerender, brandig riechender Nebel. Im Jahre 1830 war jener Schulmeister noch nicht geboren. Die Verbindung von Höhenrauch und Cholera war also eine wiederholentliche und kann daher nicht zufällig sein. Auch ist es bemerkenswerth, daß die Cholera in dieser östlichen Gegend in den Jahren 1830 und 1831, also ein Jahr früher, als in Westeurspa auftrat. Im Jahre 1830 raffte sie über 10 Q% der Bevölkerung der Stadt Saratow hinweg.

Der Höhenrauch der Wolga⸗Steppen wird von einem dem Si⸗ rocco ähnlichen Südostwinde herbeigeführt und erscheint sehr häufig, vielleicht jedes Jahr. Selten jedoch ist der Nebel dicht und stark brandig riechend, nur ganz ausnahmsweise wird das Getreide bedeu⸗ tend geschäd gt. Damit dies geschehe, muß die Aehre im Stadium der Körnerentwickelung ergriffen werden. Wieviel dabei auf nur wenize Tage ankommt, konnte man im gegenwärtigen Jabhre deutlich sehen. Da der Höhenrauch von SO nach NW zieht, so ist ihm das ösiliche oder linke Wolga⸗Ufer mehr, als das rechte ausgesetzt. Im gegen⸗ wärtigen Jahre hat aber auf dem rechten Ufer die Ernte stärker, als auf dem linken gelitten, und das nur, weil auf dem linken die Saat eine Woche früher begann und daher der Weizen dieses Ufers dem des rechten um eine Woche in der Entwickelung voraus war. Wie gesagt, nur aus diesem Grunde war auf dem rechten Ufer eine Mißernte, auf dem linken eine leidliche Mittelernte. Auf dem rechten Ufer können sich die ältesten Leute nur vier stark durch den Höhenrauch geschädigter Ernten entsinnen. Wie es sich damit auf dem linken Ufer verhält, habe ich bisher noch nicht festzustellen vermocht. Meine Erkundigungen beschränken sich zudem auf die von den Kolonisten be⸗ wohnte zwischen dem 50. und 52. Grade belegene Gegend. Daß weiter nördlich die Ernte befriedigender war, ist aber unzweifelhaft; ob die Mißernte Südrußlands mit dem Höhenrauch zusammenhängt, weiß ich nicht.

Ueberhaupt veröffentliche ich gegenwärtige Bemerkungen nicht etwa, um die Frage abzuschließen, sondern nur um die Aufmerksam⸗ keit der Spezialisten und der Regierungen darauf zu lenken, zur Er⸗ . eines auch nur wissenschaftlich einigermaßen zuverlässigen Re⸗ ultats müßte ein ausgedehntes Material gesammelt werden; und ob sich daraus wird praktischer Nutzen ziehen lassen, bleibt dann immer noch dahingestellt. Jedenfalls hat aber die Frage ein hohes wissen⸗ schaftliches Interesse, und Dinge wie Weizenkrankheiten, Rinderpest und Cholera, verdienen auch die Aufmerksamkeit der Reglerungen. Es ist daher zu hoffen, daß sich Naturforscher, mit Unterstützung ver⸗ schiedener Regierungen, bereit finden, die Frage an Ort und Stelle zu untersuchen.“

Das Fabrikgebäude der bekannten Tabaksfabrikanten Wilh. Ermeler & Co. hierselbst wurde in der Nacht vom Sonnabend zum Sonntag ein Raub der Flammen. Gegen 6 Uhr Abends am Sonnabend verließen sämmtliche Arbeiter und Arbeiterinnen, ca. 200 Personen, die Fabrik. Dieselbe wurde wie allabendlich von den betreffenden älteren Arbeitern, unter denen welche bereits 30 —45 Jahre in der Fabrik thätig sind, revidirt, und Alles in Ordnung befunden. Gegen 10 Uhr Abends bereits stand, als die Feuerwehr gerufen wurde, das ganze große 4 Stock hohe Fabriksgebäude in hellen Flammen. Die Feuer⸗ wehr mußte sich auf die Rettung der angrenzenden Gebäude

beschränken, was auch durch die Thätigkeit von 13 Spritzen, 1 Hy⸗

dranten und der Dampffeuerspritze gelang. Auch diesmal mußte in⸗ deß Militär die erschöpfte Feuerwehr ablösen. Nach 2 Uhr Nachts war jede Gefahr für die angrenzenden Gebäude beseitigt und

Öum 5 Uhr früh das Feuer selbst als beendet anzusehen.

Das Fabrikgebäude selbst ist gänzlich heruntergebrannt bis auf die Umfassungsmauern; sehr bedeutende Vorräthe an Tabak sind dabei ein Raub der Flammen geworden Der Gesammt⸗ schaden wird von den Besitzern auf 225,000 Thaler geschätzt. Von nebenstehenden Gebäuden ist nur das Dach eines Hauses der Neumannsgasse und eine Brandmauer eines anderen Nachbargrund⸗ stückes beschädigt worden. Der Polizei⸗Präsident v. Madai war fast ununterbrochen ebenfalls auf der Brandstätte thätig, ebenso eine An⸗ zahl hochgestellter Ofsriere. Während der ersten Stunden des Brandes war der l weithin taghell erleuchtet. Die benach⸗ barte Petrikirche, hausthurm ꝛc. glänzten wie im bengalischen Brillantfeuer.

Aus Toulon. Oktober, meldet W. T. B.: In Folge eines Brandes hat anf v. Admiralschiff „Magenta“ heute früh um 3 ½ Uhr eine Explosion stattgefunden, bei welcher jedoch keiner von der Mannschaft um das Leben gekommen ist.

In einem Telegramm von gestern Abend wird weiter be⸗ richtet, daß das Feuer um 1 Uhr Morgens ausbrach und ver⸗ gebens bekämpft wurde. Die Mannschaft verließ daher das Schiff, welches um 3 ½ Uhr in die Luft flog. Die auf demselben befindlichen Pulvervorräthe hatten noch nicht vollkommen unter Wasser gesetzt wer⸗ den können. Es bestätigt sich, daß bei dem Unglücksfall keiner von der Mannschaft um das Leben gekommen ist; nur Einigeg sind leicht verletzt worden.

Aus Kronstadt wird unterm 28. v. M. über den Stand des Eises gemeldet: Die östliche und die kleine Rhede ist dicht mit Treibeis besetzt. Im nördlichen Fahrwasser und auf der Großen Rhede am südlichen Ufer ist stehendes Eis. Das letzte Dampfschiff aus St. Petersburg ist heute ausgeblieben.

8 6 E“ ““

Theater.

Bei der am Sonnabend stattgehabten ersten Wiederholung der drei einaktigen Novitäten im Königlichen Schauspielhause ging die Aufführung des Lindauschen Schwanks „Der Zankapfel“ dersenigen des Dohmschen Lustspiels „Der Seelenretter“ voran. Diese Umstellunz fiel, wie sich erwarten ließ, entschie den zu Gunsten des Lindauschen Stücks aus, welches am Sonnabend vom Publikum bei weitem freundlicher, als bei der ersten Vorstellung aufgenommen wurde. Ja gleichem Maße hatte sich die Theilnahme an dem nun nachfolgenden Dohmschen Lustspiel abgeschwächt. Das Marbachsche Schauspiel „Marius in Minturnä“ erfreute sich auch bei der Wieder⸗ holung lebhaften Beifalls

Im Wallner⸗Theater erhält sich das Mosersche Lust⸗ spiel: „Der Veilchenfresser“ mit ungeschwächter Zugkraft auf dem Repertoir. Nur in der Besetzung der Rolle der jungen Wittwe ist eine Aenderung eingetreten: Frl. Arndt alternirt in dieser Rolle mit Frl. v. Rothenberg, welche damit ein recht erfolgreiches Debut er⸗ zielte. Das Ensemble ist so präzise und die Leistung der einzelnen Künstler so vortrefflich, daß „der Veilchenfresser“ wohl nur für kurze Zeit einer demnächst aufzuführenden Posse weichen wird, um dann noch lange zu bleiben.

Am Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theater findet demnächst die 200. Vorstellung der Operette „Die Fleder⸗ maus“ statt. Der Komponist, Hr. Johann Strauß, hat zugesagt, an diesem Abend persönlich sein Werk zu dirigiren.

Das Gastspiel des Meininger Hoftheaters im Theater an der Wien geht seinem Ende zu Wir hoffen, schreibt die „Wiener Abendpost“, das erste Gastspiel des Meininger Hoftheaters in Wien werde nicht das letzte sein. Wien, was dar⸗ stellende Kräfte betrifft, die erste deutsche Theaterstadt, hat dem Mei⸗ ninger Hoftheater willig die Superiorität in Betreff des künstlerischen Arrangements und der Ausschmückung der Szene zuerkannt. Wir haben stets den Geist der künstlerischen Vornehmheit in Allem und Jedem anerkannt, der diese Gesellschaft leitet, und den Geist der eifer⸗ und liebevollen Unterordnung und Ordnung, welche die Mit⸗ glieder zu einem schönen Zwecke eint: dem der treuen Wiedergabe des Dichterwerkes. Wenn wir auch die Kehrseite des schönen Bildes be⸗ tonten, nämlich: daß die Darsteller dem Maßstabe nicht genügten, welchen man in Wien an Schauspieler zu stellen vollauf berechtigt ist, so schließt dieser Tadel ein großes Lob ein für die Leitung. Wie trefflich muß dieselbe sein, wenn sie mit mittelmäßigen Schauspielern so schöne Gesammtdarstellungen zu erzielen vermag!

Das Lustspiel von Sardou, „Die guten Freunde“, hat im Residenztheater außerordentlich gefallen und das Publikum im ausverkauften Hause, in die heiterste Stimmung versetzt. Die, wie uns gemeldet wird, von heute ab eingetretenen billi⸗ geren Preise werden das ihrige zu einer Reihe von Wieder⸗ erwähnten Stücks und zu fortgesetzt vollen Häusern bei⸗

agen.

Redacseur: F. Prehm. Verlag der Expedition (Aessel). Drei Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

Druck W. Elsner.

en Reichs⸗An

Reichstags⸗Angelegenheiten. Berlin, 1. November. Dem Reichstage ist der Entwurf

eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des Titels VIII. der

Gewerbe⸗Ordnung, vorgelegt worden. Derselbe lautet:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen zc. 1 verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung

des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

Art. 1. An die Stelle des §. 141 der Gewerbe⸗Ordnung treten nachfolgende Bestimmungen:

141. Durch O testatut (§. 142) kann die Bildung gegensei⸗

tiger Hülfskassen (Gesetz über die gegenseitigen Hülfskassen vom 11X““ 2) zur Uarerstützung von Gesellen, Gehülfen, Lehr⸗ ingen und Fabrikarbeitern angeordnet werden. Iihsedn vönbnneebücbe in in diesem Falle ermächtigt, die Ein⸗ richtung der Kassen nach Anbörung der Betbeiligten zu regeln und für die Verwaltung der Kassen, soweit dies nicht durch die Mitglieder schieht, Sorge zu tragen. S” Durch Ottestatut kann Gesellen, Gehülfen, Lehrlingen und Fabrikarbeitern, welche das sechszehnte Lebensjah⸗ urückgelegt haben und die Betheiligung an einer gegenkeitigen Hülfskasse nicht nachweisen, die Betheiligung an einer bestimmten Kasse dieser Art zur Pflicht gemacht werden. Es bedarf der Zustimmung der Kasse, wenn deren Errichtung auf freier Vereinbarung beruht; die Kasse unterliegt alsdann der Vorschrift des §. 141 Abs. 2.

Wer der Pflicht zur Betheiligung nicht genügt, kann von der Kasse für alle Zahlungen, welche bei rechtz itigem Eintritte von ihm zu entrichten gewesen wären, gleich einem Mitgliede in Anspruch ge⸗

en werden. eei 8 Durch Orisstarut kann benimmt werden, daß Arbeit⸗ geber zu den Beiträsen, welche die bei ihnen in Arbeit stehenden Mitglieder einer nach § 141 a. durch Ortsstatut bezeichneten Hülfs⸗ kasse zu entrichten haben, Zuschüsse bis auf Höhe der Hälfte jener Beiträge leisten, auch die letzreren, soweit diese während der Dauer der Arbeit bei ihnen fällig werden, bis auf Höhe des verdienten es vorschießen. Weise kann angeordnet werden, daß Arbeitgeber ihre zum Eintritt in eine bestimmte Hülfskasse verpflichteten Arbeiter für diese Kasse anzumelden haben. Wer dieser Pflicht nicht genügt, kann von der Kasse für alle Z hlungen, welche bei rechtzeitigem Ein⸗ tritt von den Arbeitern zu entrichten gewesen wären, gleich einem italiede in Anspruch genommen werden. 1 Die in § 14 a Abs. 2 und §. 141 b. Abs. 2 bezeich⸗ neten Forderungen einer K asse verfähren in einem Jahre; die Ver⸗ jährung beginnt mit Schluß des Kalenderjahres, in welchem die d8⸗ entstanden ist. Die in §S 41 bis 141 b. bezeichneten Bestimmungen können von der höher n Verwaltunzsbehörde für einzelne Ortschaften oder für größere Bezirke getroffen werden sofern dem Bedürfniß durch

.

Erste Beilage

Berlin, Montag, den 1. November

§. 141 e. Den Bestimmungen der §§. 141 bis 141 4æd. unterliegen auch diejenigen bei Bergwerken, Aufbereitungsanstalten und unter⸗ irdisch betriebenen Brüchen oder Gruben beschäftigten Arbeiter und Arbeitgeber, für welche eine sonstige gesetzliche Verpflichtung zur Bildung von Hülfskassen und zur Betheiligung an denselben nicht besteht.

Auf Arbeiter und Arbeitgeber, welche bei den auf Grund berg⸗ gesetzlicher Vorschriften gebildeten Hülfskassen betheiligt sind, finden sie keine Anwendung. .

Art. 2. Huͤtfskassen, in Ansehung derer eine Eintrittspflicht ge⸗ werblicher Arbeiter bei Erlaß dieses Gesetzes begründet ist, werden bis auf weitere Bestimmung der Centralbehörde den gegenseitigen Hülfs⸗ kassen im Sinne des Art. 1 gleichgeachtet. Bis dahin beibt die Pflicht zum Beitritt, sowie zur Zahlung von Beiträgen und Zuschüfsen für Arbeiter und Arbeitgeber bestehen. Wenn Arbeiter oder Arbeitgeber ihrer Pflicht nicht genügen, so treten die in §§. 141a. und 141b. zu Gunsten der Kassen bestimmten Rechtsfolgen ein. 1“

Urkundlich ꝛc.

Gegeben ꝛc.

Gewerbe und Handel.

Der Geschäftsbericht der Neuen Gasaktien⸗Gesell⸗ schaft in Berlin kenstatirt für das letzte Betriebsjahr eine Zu⸗ nahme, einen nicht unwesentlichen Mehrkonsum dem Vorjahre gegen⸗ über und dem entsprechend einen höheren Gewinn. Nichts desto weniger ist die Dividende in derselben Höhe wie im vorigen Jahre (5 ½ *¼) festgesetzt worden, da ein durch Anleihen beschafftes größeres Anlagekapital höher zu verzinsen war. In den 22 Anstalten der Gesellschaft wurden 121,241,800 preußische Kubikfuß Gas (+ 8,878,075) produzirt, während die zu speisende Flammen⸗ ahl 49,679 (+ 2,821) betrug. Der Durchschnittsverbrauch pr.

lamme und Jahr betrug 2,292 Kbf. gegen 2,390 Kbf. im Vorjahr, bat also eine Verminderung von 98 Kbf. oder fast 4 % ergeben. An Steintohlen wurden verbraucht 148,550 Hektoliter. Der Durchschnitts⸗ preis der vergasten Kohlen auf sämmtlichen Anstalten stellte sich auf 17,86 Sgr. pr. Hektoliter gegen 19,258 Sgr. im Vorjahr. Aus den vergasten Kohlen wurden durchschnittlich gewonnen 20 781 Hektoliter Coaks oder 135 % gegen 132 ¼ im Vorjahre Von demselben wurden zur Retortenfeuerung verbraucht 95 844 Hektoliter oder 48 % gegen 49 % im Vorjahr. Der Durchschnitts⸗ erkaufspreis war 6,49 Sgr. pr. Hektoliter gegen 8,42 Sgr. im Vorjahr, ergab also einen sehr erheblichen Minderertrag. In der Gasanstalt Witlna, wo das Gas aus Holz erzeugt wird, wurden 18,495 Ctr. Holz ver⸗ gast nud ergaben eine Produktion von 10,905,320 „Kbf. preuß. oder 590 Kbf. preuß pr. Ctr. gegen 595 Kbf. im Vorjahr. Die Länge der Rohrnetze auf sämmtlichen 22 Anstalten zusammen beträgt 675,289 laufende Fuß gegen 651,330 laufende Fuß im Vorjahr, hat also eine Verlängerung von 23,959 laufende Fuß erfahren.

Die ordentliche und außerordentliche Generalversammlung der

Aktionäre des Deutschen Central⸗Bauvereins vom 30. Ok⸗

zeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger

1875.

tober erledigte die statutenmäßigen Wahlen, genehmigte ein. bean⸗ tragte Statutenänderung, beschloß einstimmig die Liquidation der Gesellschaft, vorausgesetzt, daß der Konkurs aufgehoben wird, und wählte drei Liquidatoren: die Herren Konkursverwalter Goedel, Dir⸗ rektor Dr. Alb. Jausel und Sekretär Gruhn, mit der Becugniß, Grundstücke freihändig unter Zustimmung des Aufsichtsraths zu ver⸗ kaufen und bewilligte für die Liquidation eine Remuneration von 1 % der Brutto⸗Aktivmasse.

Die „Prager Ztg.“ vom 30. v. M. berichtet über die Insolvenz Strousbergs: Den Konkurs in Prag ließ Dr. Strous⸗ derg durch seinen Vertreter, Hrn. Dr. Schäffner, anmelden. Auf die Zbirover Herrschaft sind 11 Millionen Hypothekarschulden sichergestellt. In den letzten Tagen wurden die Einrichtungsstücke der Holoubkaer Fabrik, sowie der Marstall zu Zbirov von Privatgläubigern exequirt, das Schloß Zbirov selbst blieb jedoch von Exekutionsschritten bisher verschont. Der Prokurist des Dr. Strousberg richtete vor⸗ gestern in Vertretung Strousbergs, um einer Entlassung der 5000

abriksarbeiter in Holoubka vorzubeugen, an die öste reichische Regierung die Bitte, durch staatliche Vorschüsse den Weiterbau des Wölzwerkes in Borek zu ermöglichen, um so jenen Arbeitern Be⸗ schäftigung zu bieten. In Bubna wurde gestern eine Kommission in Anwesenheit des Massenverwalters Dr. Tragy abgehalten und be⸗ schlossen, vorläufig die Arbeiten fortsetzen zu lassen, so lange der vor⸗ handene Betriebsfond ausreicht. Man giebt sich der Hoffnung hin, daß das Unternehmen, welches an 800 Arbeiter beschäftigt, ohne Unter- brechung in Thätigkeit bleiben wird. Dr. Tragy ist gestern Nach-⸗ mittags nach Zbirov abgereist.

Die „N. Fr. Pr.“ berechnet, daß Bank⸗ und Industrie⸗ Aktien in Oesterreich gegen Ende 1874 ungefähr 163 Millionen Gulden, das ist 14,5 % des eingezahlten Aktienkapitals von rund 1110 Millionen Gulden am Werthe verloren haben. Von 254 Aktien der erwähnten Gattungen erscheinen regelmäßig kaum mehr als böch⸗ stens 60 im Courszettel mit einer Notiz; am 27. Oktober, der zum Ausgangspunkte der Vergleichung genommen wurde, waren nur 59 verschiedene Effekten notirt, und zwar von 58 kotirten Eisenbahnaktien 19, von 136 Industrie⸗Aktien nur 17 und von 60 Bankaktien eben⸗ falls 17. Diese wenigen Papiere erlitten allein, wie bereits bemerkt, einen Coursverlust von ungefähr 163 Millionen Gulden. Nur vier Papiere untergeordneten Ranges weisen eine Avance auf, alle anderen zeigen Einbußen von mitunter anßerordentlicher Höhe. Der Cours⸗ verlust der anderen sporad sch oder gar nie mit einer Notiz erschei⸗ nenden Effekten ist nicht berechnet worden.

Verkehrs⸗Anstalten.

Die landespolizeiliche Abnahme der neu erbauten Theilstrecke der Ringbahn der großen Berliner Pfer de⸗Eisen⸗ bahn vom Prenzlauer Thor bis zum Landsberger Thor hat am 30. Oktober stattgefunden. Der Betrieb ist mit dem heutigen Tage eröffnet; der Fahpreis für die ganze neu entstandene Linie Landsberger Thor- Weidendammer Brücke stellt sich auf 20 Pfennige, für die beiden Theilstrecken Weidendammer Brücke Prenzlauer Thor (und Schönhauser Thor— Landsberger Thor je 10 Pfennige.

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entsprechezde Ortsstatute nicht genügt wird.

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*

Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kzl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Inseraten⸗Expedition . des Deutscen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, S8. V. Wilhelm Straße Nr. 32

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen Su derg!

De entlich er Anzeiger. Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen⸗Expedition b von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz,

15. Industrielle Etablissements, Fabriken und

Gro shandel.

9. Familien-Nachrichten.

6. Verschiedene Bekanntmachungen. 3. Verbäufe, Verpachtangen, Submissionen ete. 7. Literarische Anzeigen. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

8. Theater-Anzeigen. In der Börsen- 2 u. s. w. von öffentlichen Papieren.

beilage.

Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S, Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗ burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und der en Agenten sowie alle übrigen größeren * 2

Zubbastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. 6

v 8 „1

181141 Subhastations⸗Patent.

Das früher dem Kaufmaan Simon Silbermann, jetzt dem Partikulier August Masche zu Berlin ge⸗ hörige, in Lichtenberg in der Blumenthalstraße Nr. 40 belegene, im Grunsbuch von Lichtenverg Band 24, Bl. Nr. 799 verzeichnete Grundstück nebst Zuvehör sonl 1 den 2. Dezember 1875, Vormittags 11 Uhr, zumelde an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße Nr. 25, Zimmer Nr. 12, im Wege der nothwendigen Sub⸗ hastation öffentlich an den Meistbietenden verstei⸗ gert, und demnächst das Urtheil über die Erthei⸗ ung des Zuschlags 8'89 3. Dezember 1875, Vormittags 12 Uhr, ebenda verkündet werden.

Flächenmaß von 8,31 Aren mit einem Rein⸗ 5 1 S5 vsro 8 2. ertrag ven 5,88 und zur Gebäudesteuer mit behör sollen

ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grund⸗ stück betreffende Nachweisungen und besondere Kauf⸗ bedingungen sind in unserm Bureau V. einzusehen. Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander- weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintra⸗ gung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht 1“ eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, [8550] werden aufgefordert, dieseihen zur Vermeidung der z Präklusion spätestens im Versteigerungstermin an⸗

Berlin, den 2. Oktober 1875. Königliches Kreisgericht. Der Sabhastations⸗Richter.

gehoben. Cottbus, den 27. Oktober 187

Königliches Kreisg

FFehe g- Der Subhastationsrichter. (83411 Subhastations⸗Patent. 8 Die dem Rentier Johann Friedrich Schmiedcen Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ sn Hertin geb gfn EE [8558] steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ 95 und im Grundbuch von Deutsch⸗Rixdorf Bund 4 selbst belegenen, im stadtgerichtlichen Grundbuche Julianca, B Blatt Nr. 165 verzeichneten Grundstücke nebst Zu⸗ von der Louisenstadt, Band 21

Röhricht.

neten, dem Buchdruckereibesitzer

Königliches Kreisgericht. Der Subhastationsrichter.

Bekanntmachung. Die nothwendige Subhastation des Stankie⸗ wiczschen Lehnschulzenguts Kalau Nr. 1 ist

istirt; der auf den 13. November cr. anberaumte G E wird hiermit aufgehoben. [8490] Oeffentliche Bekanntmachnng. Meseritz, den 30. Oktober 1875.

Bekanntmachung. Auf dem in der Alexandrinenstraße Nr. 33 hier⸗

Ausz z der Steuerrolle und Hypothekenschein, wird eingestellt, und werden deshalb die am 15. [8560] duchug ens ser Fbsasah Heetn und 22. Dezember d. J. anstehenden Termine auf⸗

Wegen Prodigalität ist dem Besitzer des Ritter⸗ uts Hülsede, Hermann von Mengersen, zur Feit in London, das Verfügungsrecht entzogen. Der Rittergutsbesitzer von Strube auf Beh⸗ rensen, bei Coppenbrügge, Amts Hameln, ist zu seinem Kurator ernannt. Münder a. Deister, den 22. Oktober 1875. Königliches Amtsgericht Springe. von Uslar.

5.

Auf den Antrag der Exekutoren des von Blome⸗ Heiligenstedten'er Fideikommisses wird nach dem erfolgten Ableben des bisherigen Nutznießers desselben, in Gemäßheit der betreffenden fideikom⸗ missarischen Disposition hierdurch zur öffentlichen Knunde gebracht: 1 die Ke; ns Güter Heiligenstedten mit Bahrenfleth, Beckmünde, Beckhoff, Cam⸗

Nr. 1271 verzeich⸗ den, die Erbpacht der Camper Mühle und die von Franz Grunert ge⸗ Blome’'sche Wildniß, mit einem immerwährenden

einem jaͤhrlichen Nutzangswerth von 675) provi. ven 26 November 1875, Vormittags 11 Uhr, hörigen Grundstücke haften in der dritten Abtheilung Familien Fideikommiß belegt sind⸗ sorisch für das Jahr 1878 veranlast. Auszug aus an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße Nr. 25, unter Nr. l für den Ober⸗Inspe

der Steuerrolle und Hypothekenschein, ingleichen- Zimmer Nr. 12, im Wege der nothwendigen Resub. Ferdinand Siegmund zu Straußberg auf Grund weder über dessen Susbstanz ganz oder the

etwaige Abschatzungen, andere das Grundftück betref. hastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert des Erbes⸗Legitimations⸗Attestes

fende Nachweisungen und besondere Kaufbedingungen und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des der Verhandlung vom 17. 8 znfolse 95 und 1 4. April 1868 6000 Thlr. nebs 3 na⸗ 9. .5 1 den 27 Nevember 1875, Vormittags 12 Uhr, Ziesen seit 1. Januar 1868 als Theilpost abge. des Geheimen Konferenz⸗Ratths Adolph von Bioe⸗ zweigt von den ur prünglich dort auf Grund des der Besitz des gedachten Fideikommisses auf den es vom 16. August 1858 zu-. Baron Otto von Blome auf Helligenstedten über⸗

sind in unserm Bureau V. einzusehen.

4₰ 2 us lags Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander⸗ 3 chlag

weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung ebenda verkündet werden. 88 Von den zu versteigernden Grundstücken ist das

in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht ein⸗

fügung vom

2 notariellen Kaufvertrag

daß der Besitzer dieses Fideikommisses rechtsgültig

ktor a. D. August

vom 1. März und fügen, noch dasselbe mit Schulden beschweren kann;

daß nach dem am 9. Juli d. J. erfolgten Ableben

getragene Kealrechte geltend zu machen haben, wer. Le tztere bei einem Gesammt⸗Flächenmaß von 25,80 folge Verfügung vom 4. September 1858 für den Legangen ist., Oti her 1875.

den aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der

Präklusion spätestens im Versteigerungstermin an⸗ steuer mit einem jährlichen Nutzungswerth von 336 6600 Thlr. G Mark, das Erstere dagegen mit einem Flächeninhalt mittelst notarieller Cession vom G von 18,20 Aren mit einem Reinertrage von 13,2 den Königlichen Hauptmann Max Reuter zu Kiel zur Grundsteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ 3000 Thlr. nebst Zinsen seit dem 1. Juli 1874 ab⸗ Ab⸗ getreten, im Grundbuche jedoch nicht auf den Namen

zumelden. 8 Berlin, den 2. Oktober 1875. Königliches Kreisgericht. Der Subhastations Richter.

181172 Subhastations⸗Pateut.

Das zu der Konkursmasse dis am 9. Oktsber 187 1 u Nieder⸗Schönhausen verstorbenen Fuhrherrn Carl Uudoiph August Fheir⸗ 2. 8.ee 8 Schö 3 Wege nach Blankenburg be⸗ von Nieder⸗Schöahausen getragene Reag Band III. Bl. Nr. 123 verzeichnete Grundstück den auf nebst Zubehör soll

3. D 75 melden. 1 den 3. Dezember 1875, Vormittags 11 Uhr, Beriin, den 2. Oktober 1875. 8

Königliches Kreisgericht. Der Subhastatians⸗Richter.

an hiesiger Gerichtsstelle, Zi:mmerstraße Nr. 25, Zimmer Nr. 12, im Wege der nothwendigen Sub-. hastation öffentlich an den Meisthietenden ver⸗ teigert, und demnächst das Urtheil über die Ertheilung [8571] ees Zuschlags 1 Dezember 1875, Vormittags 12 Uhr, ebenda verkündet werden.

rolle und Hypothekenschein, ingleichen etwaige iche NWW das Grundstück betreffende Nach⸗ des Cessionars umgeschrieben worden. weisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserm Bureau V. einzusehen. 2 Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander⸗ gebildete Zweigurkunde ist angeblich verbrannt und ksamkeit gegen Dritte der Eintragung das öffentliche Aufgebot derselben beantragt worden.

weite, zur Win nt 3 Demgemäß werden der unbekannte Inhaber dieser

in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht ein⸗ der u lrechte geltend zu machen haben, wer⸗ Urkunde sowie alle Diejenigen, che 98 gefordert, dieselben zur Vermeidung der Prä⸗ thümer, Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstige Briefs⸗ 1788. kluston spätestens im Versteigerungstermin anzu⸗ inhaber auf dieselbe irgend welche Ansprüche zu

Das Subhastationsverfahren über das dem Rittergutsbesitzer

Aren zur Grundsteuer nicht, dagegen zur Gebäude⸗ Lederhändler Friedrich Wilhelm Eckert eingetragenen V Von der genannten Theilpost sind

Die über diese abgezweig Zinsen laut notariellem Attestes

haben vermeinen, hierdurch aufge

geltend zu machen, . werden ausgeschlossen und die

Bekanntmachung.

August Langer gehörige und

unterzeichneten Gericht spätestens 22. Februar 1876, 11 Uhr, vor dem Herrn Stadtrichter Roestel im Siemer 8 Freser 56 88 8*

2 i und ihre Ansprü⸗ 2 TEE sie mit denselben mit 10 Thlr abzutragen übernommen hat, laut

wird für kraftlos erklört werden. Berlin, den 20. Oktober 1875.

Kiel, den 4 Königliches Appellatiousgericht.

29. Mai 1874 an Ebert.

[8554] Eviktalladung. In den hiesigen ältesten Hypothekenbüchern finden sich folgende Hypotheken eingetragen:

ten 3000 Thlr. nebst 1) Vol. I. pag. 426. 30 Thlr. Kassen⸗Münne, ver⸗

zinslich mit 4 x, zu Lasten des Holbhöfners Johann Jürgen Meyer zu Riecklinzgen unter Bürgschaft seiner Ehefrau, Anna Elt sabeth, geb. Radel, daselbst und zu Gunsten ver Kirche in Bleckede, laut Obligation vom 16. Dezember

vom 29. Mai 1874

welche als Eigen⸗

Vol. II. pag. 225 ff. 74 Thlr. 14 Ggr. Ansprüche der im Konvokationsverfahren des Halbhöfners Johann Jürg. Meyer in Nieccklingen aufgetre. tenen Gläubiger, und welche der neue Wirth auf der Meyerschen Stelle, Jürgen Hacke, in jähr⸗ erminen, begivnnend zu Martini 1794

fordert, sich bei dem in dem auf den

Protokolls vom 4. Inni 1793. Von dem jetzigen Inhaber der Pfandobjekte und Rechtsnachfolger der Schuldner, Hofbesitzer Röber

aufgerufene Urkunde

Das zu versteigernde Grundstück ist bei einem Band III. Blatt 193 des Grundbuchs der Rütter⸗Zön gliches Stantgericht, Rbtbeliung es⸗ Civilsachen. zu Riecklingen, welcher den im §. 501 Nr. 6 der

esammt⸗Flächenmaß von 13,80 Aren zur Grund⸗ güter verzeichnete

Rittergut Oelsnigkt

steuer nicht, dagezen zur Gebändesteuer mit einem 9 ährlichen Kutzungswerth von 42 veranlagt.

Deputation für Kredit⸗ ꝛc. und

büͤrgerlichen Prozeßordnung vorgeschriebenen Eid ab⸗

a hlaßsachen.

““

geleistet hat, ist der Erlaß einer Ediktalladung behuf

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