Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
ringe, 108 Handsättel
2 Radebuchsen, gußeiserne C. 42,59, 128 Scheer⸗ 8 Felgen, 1 Speiche zu Protzräder C. 64, mit 51 Gurten, sowse eine Partie
[8544] Bekanntmachung.
Bei dem unterzeichneten Regimente sollen die pro 1876 erforderlichen Materialien zur Anfertigung
Lieferungsbedingungen gelesen und sich denselben in allen Punkten unterwerfen. Die Bedingungen liegen im Bureau, Perlengraben 110 zur Einsicht offen und wird event. gegen Entrichtung von 50 ₰ Ab⸗
[825411 B Für die Königliche an Leinewand, Drell,
Stadtvoigtei soll der Bedarf Zwillich, Tuch und Leder pro
1876 im Wege der Submission beschafft werden
und zwar: 1) 8000 Mtr. 83 Ctmr. breite 2) 1400 „ 100 „ 5 3) 3000 “
4) 1000 42 5) 500 8³
300 83³ 400 83
400 83 83³
emdenleinewand,
akenleinewand, blaukarrirte Decken⸗ bezugleinewand, Handtuchdrell, 1 graue Schürzenleine⸗ wand, 8 grauen Futterzwillich, baumwollen Unter⸗ hosenzeug, rothkarrirte Halstuch⸗ leinewand, weiße Leinewand zu Schürzen und Hals⸗ tücher für Weiber, blaukarrirtes Taschen⸗ tuchleinen, Strohsackdrell, grauer Drillich Weiberunterröcken, „ „ vgranes Tuch, graue Wolle zu Strümpfen, blau und weiß melirte Baumwolle zu Strümpfen, Fahlleder,
10) 600 „ 67 11) 1500 „ 100 12) 300 „ 83
13) 400 „ 133 14) 400 Kilogr. 15) WW
16) 800 „ 112. Brandsohlleder, 18) 300 „ Mastricher Sohlleder. Die Offerten müssen versiegelt, mit der Bezeich⸗ nung: „Submission auf Leinewand, Drell, Zwillich, Tuch⸗ oder Lederlieferung“ äußerlich versehen sein und sind bis zum Tage der Eröffnung derselben, am 4. Rovember a. c., Mittags 12 Uhr, im Bureau der Arbeitsinspektion einzureichen, wo auch die Bedingungen mit den Normalproben in den Vormittagsstunden zwischen 10—12 Uhr ein⸗ zusehen und die ersteren zu unterschreiben sind. — Später eingereichte Offerten bleiben unberücksichtigt.
Berlin, den 20. Oktober 1875.
Die Direktion der Königlichen Stadtvoigtei.
zu
Bekanntmachung. ’1
B
Bekauntmachung. Bei dem Artillerie⸗Depot
Oldenburg sollen: 102 Lünsen Oldenb. Konstr.,
Filz⸗Abfälle, Kautschuk⸗, Papier⸗Abfälle, Preßspahn⸗ vöden ꝛc., am 16. November 1875, Morgens 9 Uhr, im Z ughause gegen baare Bezahlung öffentlich meistbietend verkauft werden. Die Ver⸗ kaufsbedingungen liegen im Bureau des unterzeich⸗ neten Artillerie⸗Depots zur Einsicht aus und können gegen Erstattung der Kopialien verschickt werden. Oldenburg, den 29. Oktober 1875. Artillerie⸗ Depot. 2 [8526] 8 Bekanntmachung. ei dem Artillerie Depot Oldenburg sind: 66, Bronze, 27,42 Ko. Eisenblech, 108,75 Ko. Guß⸗ in unbrauchbarer G 383,4 52 Bußeisen, sonstiges, 181,8 Ko. Gußstahl in unbrauch⸗ . L.-b 7Wa⸗ Ko altes Kupfer, 0,9 Ko. Kupfer⸗ blech, 149,81 Ko. Messing aus Artiller ie⸗Material, 31,72 Ko. Messing aus Handwaffen, 33,32 Ko. Mes⸗ singblech, 0,1 Ko. Neusilber, 99,7 Ko. Schmiedeeisen in großen Beschlägen, 386,457 Ko. Schmiedeeisen in kleinen Beschlägen, 853 35 Ko. Schmiedeeisen aus Handwaffen, 10,4 Ko. Stahl aus Artillerie⸗Mate⸗ rial, 1,803 Ko. Stahl aus Handwaffen, 152 Ko. Weißblech, 0,5 Ko Zinkblech 1294,5 Ko. Zink, auf dem Submissionswege zu verkaufen. Offerten sind bis zum 15. November cr, Morgens 10 Uhr, emzusenden. Verkaufsvedingungen liegen im Bureau des unterzeichneten Artillerie⸗Depots zur Einsicht aus und können gegen Erstattung der Kopialien ver⸗ schickt werden. Oldenbhurg, den 29. Oktober 1875.
Artillerie⸗Depot. 2 [8577] Bekanntmachung.;
Die Lieferung von drei Cornwall⸗Dampfkesseln für die Königliche Steinkohlengruhe Heinitz soll im Wege öffentlicher Submission vergeben werden.
Lieferungslustige wollen ihre Offerten lis zum Submissionstermine am 19. November cr., Nach⸗ mittags 2 Uhr, verschlossen und mit entsprechender
eisen
der Groß⸗ und Klein⸗Montirungsstücke, sowie diverse fertige Bekleidun sstücke beschafft werden.
Hierauf
reflektirende Fabrikanten haben bis zum 15. No⸗
vember c. Proben nebst Preis
.
und dabei ausdrücklich zu erklären,
angabe einzusenden daß sie die
schrift ertheilt.
(à Ct. 276/X.) Cöln, den 29. Oktober 1875.
5. Rhein. Jufanterie⸗Regiment Nr. 65. Bekleidungs⸗Kommisston.
[8614]
Verschiedene Bekanntmachungen.
Gutehoffnungshutte,
Actien⸗Verein für Bergbau und Hüttenbetrieb.
8 Wir laden unsere Herren Aktionäre hiermit zu einer 8
welche Dienstag,
außerordentlichen General⸗Versammlung, den 30. November 1875, Nachmittags 2 Uhr,
8
in unserm
Centralbureau zu Oberhausen abgehalten werden soll, unter Hinweis auf die nachstehende Tages⸗
Ordnung, ergebenst ein.
Aufschrift versehen, einreichen. Die Lieferungs⸗ bedingungen und Zeichnungen können vorher auf dem Inspektiens⸗Bureau eingesehen, auch abschrift⸗ lich von dort bezogen werden.
Heinitz bei Neunkircher, Reg.⸗Bez. Trier, den 29. Okrober 1675 (à Cto. 297/10.)
Königliche Berg⸗Inspektion VII.
2
Tages⸗Ordnung.
Abänderung des §. 9 der Statuten, dahingehend, daß der Aufsichtsrath anstatt aus „neun“ aus „steben bis neun“ Mitgliedern besteht.
Ferner laden wir unsere Herren Aktionäre zur dritten ordentlichen General⸗Ver⸗ sammlung, welche Dienstag, den 30. November 1875, Nachmittags 3 Uhr,
in unserm Centralbureau zu Oberbausen abgehalten werden soll, unter Hinweis auf die nachstehende Tages Ordnung, ergebenst ein.
Tages Ordnung.
1) Bericht des Aufsichtsrathes über die Lage des Geschäftes im Allgemeinen, sowie insbesondere über die Jahres⸗Rechnung,
2) Bericht des Vorstandes über den Betrieb des verflossenen Jahres,
3) Bericht der für die Prüfung der Bilanz ernannten Kommission über die Bilanz des ver⸗ flossenen Jahres,
4) Ertheilung der Decharge,
5) Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrathe⸗,
1
6) Wahl einer Kommission von drei Personen für die Prüfung der Bilanz pro 1875/76.
die Duisburg Ruhrorter Bank zu Dnisburg L diejenigen Stellen, bei welchen Inhaber⸗Aktien deponirt werden können.
Oberhausen, den 1. November 1875.
Der Aufsichtsrath:
Bezüglich der Ausübung des Stimmrechtes verweisen wir auf §. 20 der Statuten und bezeichnen neben den Mitgliedern des Aufsichtsrathes den Vorstand unseres Vereins
zu Oberhausen und
1 8 8
H. Haniel.
18615]
für das wi Braunschweig, den 30. Oktober 1875.
Braunschwei
8 8 ö1“ 8
Activa.
Braunschweigische Aktien⸗Gesellschaft für Jute⸗ und
Nachstehend veröffentlichen wir die in der Generalversammlung vom her — Geschäftsjahr 1874/75 nicht gestattet, wird der betreffende Dividendenschein damit
gische Aktien⸗Gesellschaft für Jute⸗ und Flachs⸗Industrie.
4. SPpiegelberg ELupprian.
IMH Bilanz am 30. Juni 1875.
Flachs⸗Industrie.
eutigen Tage festgestellte Bilanz. Da dieselbe die Vertheilung einer Dividende für wirkungslos erklärt.
Passiva.
An Wechsel⸗Conto: Wechselbestand in Braunschweig.
„ Cassa⸗Conto: Baarbestand in Braunschweig und „Diverse Debitoren ... 8
„Filiale Vechelde Generalfabrikanlage . . . . . Abzüglich letzter Amortisation . . . . . .
Zuzüglich Neuanschaffungen 1873/74.
Abzüglich nach Braunschweig übernommener Gegenstände
Zuzüglich Neuanschaffungen 1874/75.. .
1““ Ab Amortisation: auf Gebäude und Grundstücke. Thlr. Abzüglich vorjähriger Abschreibung 8
“
107,459. 21. 8. 1,074.
ℳ 3 23,426 39 Per Capit 12,80649 à2
297,560 70
Vechelde “ 980,438 45 36,161 50 944,276 95 2,455 48 946,732,438 16,99140 929,74 3
18. —
Thlr. 106,385. 505.
Zuzüglich Neuanschaffung.. .
1ö b auf 17. und
1 % auf Thlr.
auf Maschinen . . . .. 8 Abschreibung .. „
Abzüglich letzter
106,890. 219,584. 10,979. 7.
21.
I Divid
8 Thlr. Abzl. nach Braunschweig überführt 5
208,605 5,693.
Rückst pro
10. 24. —
Zuzüglich Neuanschaffung. . . .
94¹.
Thlr. 202, 8 312.
16. pro
26.
ö“ “
An Fuhrwerks⸗Conto in Vechelde . . . . . . Centrale Braunschweig.
Grundstück Conto . . . . . ..
Gebait “ Conto für Betriebskraft und Transmissionen
Conto für Werkstattmaschinen und Einrichtung
Conto sür Spinnereimaschinen und Einrichtung
Conto für Webereimaschinen und Einrichtung.
Conto für Appreturmaschinen und Einrichtung incl.
einrichtung .. 11“ te222 Gasanlage⸗Conto .. . .. Conto für Feuerlöscheinrichtung. . .
Conto für Comptoir⸗ und Wohnungsmobiliar und Inventar
Conto für Arbeiterwohnungen und Inventar . Grundstück⸗Conto für Arbeiterwohnungen . . Jute⸗Lager: 8F n eizmaterial, 8 Vorräthe in Braunschweig und Vechelde. Gewebe und Säcke: Vorräthe in Braunschweig — Garn: 8 11“] „ Bestand der Prioritäts⸗Obligationen . .. Assecuranz⸗Prämie im Voraus bezahlt . Unkosten der Partial⸗Obligationen .. Betriebs⸗Einrichtungs⸗Conto.. . . Ab Gewinn⸗Reserve de 18ꝗ74 . . . .
Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto .
Davon ab: 1 1) Gewinn auf 10 Stück präcludirte Actien
Desgl. auf 66 Stück à 66 ½ ..
* 8 “ 28
2) Abschreibung vom Reservefonds⸗Conto.
5 % auf Thlr. 203,254
Vorräthe in Braunschweig und Vechelde .. Vorräthe in Braunschweig und Vechelde . . . Oel, Thran, Betriebs⸗ und Werkstattmaterial:
30,488,18 33,694 90
13. I 927,413,57 5004 5
8 46,627 55 1 1,223,867 94 . 405,036 14 34,633 59 314,510/68 192,7 ’ 67,179 56 93,501 51 18,744 26 3,641 64 4,930 34 28,145 80 18,918 35 348,357 5 123,351 76
112,886 75 121,747 36 17,809 4 182,100 — 6,426/40 8,220 80 100,000 — ’
16,090 34 83,909 66 52,630 78
icl. Sacknäh⸗
- 8 .
4 43,200 —
9,430/78
1723,600 55
900 ℳ. Abzügl. Actien à 900 ℳ ..
Leiars Hebethe 450,000 ℳ
JZZ“
al⸗Conto 2500 Actien
76 Stück verfallene
Amortisation ... .
Hypothcken auf den Grund⸗ stücken für Arbeiterwohnunger Prioritäts Obligations⸗Conto. Wechsel⸗Obligos . . . .. 8 „ Diverse Creditoren .. . . 8 1 Conto am 30. Juni I“ 1 Davon verwandt: für Amortisation Vechelde.. für Abschreibung
ℳ 33,694. 19.
Gewinn⸗ Verlust⸗
8
9,430. 78.
2,250,000 — 68,400 —
52,882
enden⸗Conto pro 1871/72 dto. „ 1872/73 dto. „ 1873/74 ändige Prioritäts⸗Zinsen 1. Januar.
Rückständige Prioritäts⸗Zinsen
1. Juli 8
Arbeiter⸗Krankenkasse Vechelde 8
dto. Braunschweig
ℳ
2,181,600
427,770
₰
27,000 1,050,000 472,728 547,974
71] 93
82
3 [8589] ie⸗
—
1
1725,600 55
Baarbestand (Cassa und Bank) Hiesige Wechsel.. .. Auswärtige Wechsel... . Fonds und Actien . . Darlehen gegen Unterpfand . Conto-Corrente mit Hiesigen
Auswärtige Correspondenten . J1116166A*“ Bank-Gebäude. “ Für den Reservefonds ange-
Capital-Conto. . . . Verzinsliche Depositen Giro-Conten. Reservefonds .. .
1 Delcredere-Conto. . Diridenden-Restanten. Dirvidenden von 1877 „
Lebens⸗ und
[8618]1 ☛ Lersicherungsanträge 2l
Norddeutsche Bank
in Hamburg.
[8586]
Status ultimo Oktober 1875. 8
Activa. 8 ℳ. 4,049,283. 26 17,289,429. 54 3,883,834. 15 8,823,548. 36 13,381,994. 42 7,255,833. 82
(davon gegen Sicherheiten ℳ 6,130,332. 78) 10,759,430. 96 838,933. 75 1,169,901. 92
kaufte Effekten „ 2,999,784. 63
Passiv
45,000,000. — 6,678,743. 65
10,484,499. 40
ℳ
Hamburg, den 31. Oktober 1875.
Die Direction. Jantis
Gesellschaft nm Hamburg.
Außerordentliche Generalversammlung am 20. November d. J., Nachmittags 2 ½ Uhr, im ause der Gesellschaft, Pferdemarkt 51, wozu die Actionäre hiemit eingeladen werden. Hamburg, den 19. October 1875. Für den Verwaltungsrath: C. P. F. Möring. Für die Direrction: Aug. Wm. Schmidt.
gezen Feuersgefahr nehmen wir jederzeit ent⸗ egen. W Peie zstermulare. sowie Prospekte verabfolgen wir kostenfrei. Provision berechnen wir für 3000 ℳ Versicherungssumme von ℳ 1,50 ab pro anno. Unsere Bureaux, Behrenstraße 14 part., sind Vormit⸗ tags von 8 —1 Uhr, Nachmittags von 3 — 7 Uhr, geöffnet. Berlin, 1. November 1875. Berliner Kommissions⸗ und Lombard⸗Bank⸗ Direktion.
Im Selbstverlage des Verfassers, Goll⸗ nowstr. 11, und durch alle Buchhandlungen zu beziehen:
Die Lösung der Banknoten⸗ und
6857 Währungsfrage, d
oder das richtige Geld ist das auf die Eisen⸗ bahnen des Landes fundirte Staats⸗ 88 papiergeld. Richtiges Geld und richtige Waare ist die Lösung der sozialen Frage, von
S. Blanckertz, Besründer und Besitzer der ersten und einzigen Stahlschreibfederfabrik
in Deutschland, Firma: 1 Heintze u. Blauckertz. Berlin. N. O.
Penssons⸗Verscerungs⸗
Deutschen Reichs⸗An
C131“ 8*
.
——,
Zweite
Berlin, Dienstag,
üTmnxgne-
2AA
In dieser Beilage
2——
1) die Vakanzen⸗Liste der durch Militär⸗Anwärter zu besetzenden Stellen, 2) die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht⸗Militär⸗Anwärter 3) die Uebersicht der anstehenden Konkurs⸗Termine,
4) die Uebersicht der anstehenden Subhastationstermine,
5) die Verpachtungstermine den Königl. Hof⸗Güter und Staats⸗Domänen, sowie
anderer Landgüter,
Beilage
zeiger und Königlich Preußis
den 2. November
——
8⸗Anzeiger.
1875.
werden bis auf Weiteres außer den gerichtlichen Bekanntmachungen über Eintragungen und Löschungen in den Handels⸗ und Zeichenregistern veröffeatlicht:
6) die von den Reichs, Staats⸗ und Kommunalbehörden ausgeschriebenen Submissionstermine, 7) die Tarif⸗ und Fahrplan⸗Veränderungen der deutschen Eisenbahnen, 8) die Uebersicht der Haupt⸗Eisenbahn⸗Verhindungen Berlins,
1“
10) das Telegraphen⸗Verkehrsblatt.
9) die Uebersicht der bestehenden Postdampfschiff⸗Berbindungen mit tansatlantischen Ländern,
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im §. 6 des Gesetzes über den Markenschut, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in
einemn besonderen Blatt unter dem Titel
Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich. „An 268)
Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten des In⸗
n
Handelsrechtliche Entscheidungen aus dem Gebiete des französischen Civilrechts. *)
1) Bei Annahme einer Handelsfirma (Art. 20 H. G. B.) darf vom Geschlechtsnamen kein solcher
Gebrauch gemacht werden, der lediglich das Mittel
einer Gewerbsbetheiligung ist, um zum Zwecke der Täuschung und Heranziehung von Kundschaft die Rechte anderer gleich⸗ oder ähnlich lautender Ge⸗ schäfte zu verletzen. kann hierfür nach Art. 1382 B. G. B. Schadens⸗ ersatz gefo dert werden. Der Umstand, daß einige unterscheidende Zeichen zur Zurückweisung von leicht
vorauszusehenden Reklamationen der gleichlautenden
Firma beigefügt werden, welche das Publikum schwer findet, ändert hieran Nichts. U. A. G. Paris (Datum ist nicht angegeben). Puchelts Ztsch. Bd. 6 S. 43 bis 54.
2) Versicherungsagenten sind als solche nicht ohne Weiteres einer der im H. G. B. Art. 41, 47, 57 und 66 angeführten Arten von Bevoll⸗ mächtigten in Handelsgeschaften einzureihen.
ihrer Thärigkeit bei den abzuschließenden oder abge⸗ schlossenen Versicherungsgeschäften der Umfang der ihnen durch die Versicherungsgesellschaft eingeräumten Vollmachtsbefugnisse festzustellen. U. H. A. G. Zweibrücken vom 10. Juni 74 1. c. S. 127.
Es ist dies ein Betrug, und
Han Es ist aus den thatsächlichen Umständen, namentlich aus
schaft, außer im Falle des dolosen Einverständ⸗ nisses des Inhabers mit dem Gesellschafter. Un⸗
erheblich ist in letzter Hinsicht, wenn der Inhaber nach Ausstellang und Indossirung des Wechsels, also zu einer Zeit, wo die Wechselverbindlichkeit be⸗ reits eingegangen war, davon Kenntniß erlangt hat, daß die durch Ausstellung des Billets bezweckte Geldaufnahme im persönlichen Interesse des Aus⸗ stellers und nicht in demjenigen der Gesellschaft ge⸗ schehen ist. (Art. 114 u. 125 Ziff. 4 H. G. B.) u. A. G. Colmar, 14. Jan. u. 18. Febr. 75. 1. c. S. 280 u. 281.
9) a. Die Verbindlichkeit der Eisenbahn zum Schadenersatze für eine beim Betriebe der Bahn herbeigeführte Tödtung fällt nicht schon dadurch weg, daß die Einrichtung des Betriebs den durch die Verwaltungsbehörden erlassenen Bahn⸗ ordnungen entspricht. Es hängt vielmehr von den Umständen eines jeden einzelnen Falles ab, ob ein die Verantwortlichkeit der Eisenbahn ausschließendes Verschulden des Getödteten vorliegt.
Getödteten mit einem größeren Verschulden der Eisenbahn hebt die Verbindlichkeit der letzteren zum Schadensersatze nicht auf, sondern wirkt nur auf die Höhe der Entschädigung ein. U. A. G. 12. April 75 1. c. S. 293 bis 299.
3) In demselben Sinne spricht sich das Urtheil
des A. G. Colmar vom 14. Januar d. J. (l. c. S.
277 bis 280) dahin aus: Eine Feuerversicherungs⸗ Gesellschaft haftet für die Handlungen und Unter⸗ lassungen derjenigen Personen, die, wenn auch nicht als bestellte Agenten, doch mit Wissen und Billigung der Gesellschaft in ihrem Ge⸗ schäftsbetriebe thätig sind, indem sie zu der Anffassung Veranlassung geben, daß sie zur Vertretung der Gesellschaft in dem in Betracht kom⸗ menden Umfange befugt sind, die Gesellschaft selbst aber keineswegs aus einem durch sie hervorgerufenen Irrthum Vortheil ziehen kann. Es kommt hierbei auf den größeren oder geringeren Umfang der Voll⸗ macht selbst nicht an, welche die Gesellschaft dem für sie Handelnden ertheilt haben mag.
4) Der Ausdruck „mandat“ (hier mit dem Zu⸗ satze „non acceptable“) ist nicht ein der deutschen Bezeichnung „Wechsel“ entsprechender Aus⸗ druck. Im französischen Handelsrechte ist die Linie zwischen wechselmäßigen und nicht wechselmäßigen Handelspapieren nicht so streng gezogen, wie im deutschen Wechselrechte. Wesentliche Unterschiede sind, daß das mandat nicht nothwendig ein Handelsgeschäft ist, daß es nicht remise d'argent de place en place voraussetzt, daß es à ordre ge⸗ stellt sein, aber auch auf eine bestimmte Person lauten kann, daß das Indossament nicht an die beim Wechsel vorgeschriebenen Formen gebunden ist, daß das Mandat nicht der Acceptation unterworfen ist, was durch den Zusatz „non acceptable“ ausgedrückt wird, ob es einer Protesterhebung Mangels Zahlung unterworfen, von den Umständen, dem vermuthbaren Willen der Parteien und dem Verhältnisse, in welchem
es die Requisite des wahren Wechsels an sich trägt,
abhängig ist, und daß endlich bei demselben der Kollektivregreß gegen alle Vormänner und die für Wechsel und billets à ordre vorgeschriebene kurze Ver⸗
jährung nicht stattfindet. Ein solches mandat kann aber
die Eigenschaften einer kaufmännischen Anweisung an sich tragen und ist dann nach Art 301 H. G. B. zu beurtheilen. U. R. O. H. G. (Datum fehlt) I. c. S. 152 bis 155.
5) Schuldhafte Verspätung des Trans⸗ ports verpflichtet nicht ohne Weiteres zur Ent⸗ schädigung wegen Werthsverminderung des Guts. (Art. 427 Ziff. 2 H. G. B.) U. R. O. H. G. als Kassationshof f. Els. Lothr. vom 27. Jan. 75.
6) Die Weinfabrikation zum Zweck des Ver⸗ kaufs ist nach §. 367 Ziff. 7 des St. G. B. straf⸗ bar. Ein auf dieselbe gegründetes Vetragsverhält⸗ niß ist als ein unsittliches, allen Grundsätzen eines ehrenhaften kaufmännischen Verkehrs zuwiderlaufen⸗ des gemeinschädliches Treiben zu erachten und nach Art. 1131 und 1133 B. G. B nicht klagbar. Der Umstand, daß der erste Ankäufer (Wirth) hiervon Kenntniß hat, ändert hieran Nichts, vielmehr nimmt der Verkäufer und Fabrikant dadurch wesentlich auch an der Täuschung der Konsumenten Theil. U. A. G. Colmar 11. Febr. 75 1. c. S. 261 bis 264.
7) Gegen die Eisenbahngesellschaft spricht die Vermuthung, daß die Beschädigung der Waare bei der Ausladung zum Zwecke der Zoll⸗
abfertigung stattgefunden hat, wenn sie es unter⸗
lassen hat, nicht nur den Empfänger des Guts zur Ausladung behufs der Verzollung zu berufen, sondern auch über den Befund bei der Ausladung eine Ver⸗ dndhrr aufzunehmen, wodurch nach Anleitung des rt. H. G. B. vorhandene den können. S. 267.
8) Für die unter der Gesellschaftsfirma ausgestellten Wechsel haftet — auch bei Mißbrauch der Unter⸗ schrift durch einen Gesellschafter, der den Wechsel im persönlichen Interesse ausgestellt hat — die Gesell⸗
die etwa schon vor der Ausladung Schadhaftigkeit hätte -S.. wer⸗ U. A. G. Colmar 26. Okt. 74 1. c.
*) Also auch die Pfalz und Baden betreffend.
106 des französischen und 407 des deutschen
Ein anscheinend zweifelhafter Fall, in dem der Verkäufer den mit dem Gegenkontrahenten geschlosse⸗ nen Lieferungsvertrag als Kauf, während dieser den Vertrag als einen Kommissionsvertrag aufgefaßt wissen wollte, gab dem Reichs⸗Oberhandels⸗ Gericht Anlaß, in der Sitzung vom 30. Septem⸗ ber d. J. die rechtlichen Unterschiede zwischen einem Propregeschäft und Kommisionsgeschäft eingehend zu erörtern. Ein Liverpooler großes Hand⸗ lungshaus bot sich einem deutschen Handlungshause, welches Hanfgarngeschäfte vetrieb, zur Vermittelung von Hanfgeschäften an. Dieses Anerbieten führte zur Vereinbarung über den Verkauf von 25 Tons Hanfgarn nach von der deutschen Handlung einge⸗ sandten Proben. Am 13. Juli schrieb das englische “ „Wir haben diesen Tag verkauft für Ihre echnung 25 Tons Hanfgarn, à 32 Pfd. Sterl. pr. Ton, Kosten, Fracht und Versicherung per Dampfer nach Hull. Am 25. Juli desselben Jahres erfolgte Seitens des Ver⸗ käufers die Mittheilung: „Wir haben mit Gegen⸗ wärtigem das Vergnügen, Sie zu benachrichtigen, daß wir per Viceroy nach Hull für Ihre werthe Rechnung und Gefahr verladen haben, worüber an⸗ liegend Connaissement und Faktura zur gefälligen Bedienung verabreichen und wonach Sie uns zu⸗ sammen mit £ 766. 14. 3. pr. 25. Oktober erken⸗ nen wollen, welchen Betrag wir uns erlauben, für Ihre Rechnung auf ꝛc. zu entnehmen.“ Dement⸗ sprecheud lautet die Faktura: „Sandte Ihnen für Ihre w. Rechnung und Gefahr“ ꝛc. Nach Empfang dieses Schreibens acceptirte das englische Haus die auf sie gezogenen Wechsel zur Berichtigung des Kaufgeldes für die Waare und berichtete sodann das Kaufgeld aus eigenen Mitteln und vor Abwickelung des Geschäftes mit ihren Käufern. In Folge von darauf entstandenen Differenzen über die Probe⸗ mäßigkeit eines Theils der gelieferten Waare entstand ein Rechtsstreit, wobei die Parteien ihr Rechts⸗ verhältniß dem in Deutschland geltenden Rechte unterstellten. Der Streit hatte im Wesentlichen zum Gegenstande die Rechtsnatur des zwischen den Parteien geschlossenen Lieferungsvertrages, ob der⸗ selbe als Kommissionsvertrag oder als Kauf⸗ vertrag zu betrachten sei. Das Reichs⸗ Oberhandelsgericht entschied sich in Erwägung des thatsächlichen Verlaufs des in Betracht kommenden Geschäfts dafür, daß ein Kaufgeschäft vorliege, und daß demnach das englische Haus als Käufer zu be⸗ trachten sei. Dies gehe zunächst aus dem oben zitirten Schreiben des Verkäufers vom 25. Juli hervor, nach welchem das englische Haus betreffs der Preiszahlung nicht die dem Kommissionsges paft eigenthümliche Del-credere Haftung übernommen (Art. 370, Abs. 3 H. G. B.), sondern sich sogar der, bei dem Kommissionsgeschäfte ungewöhnlichen, Verpflichtung unterworfen hatte, den Preis aus eigenen Mittein zu bezahlen. „Es mag dahin ge⸗ stellt bleiben“, führt das Erkenntniß des Reichs⸗Ober⸗ handelsgerichts aus, „ob durch Preisvereinbarung die Beurtheilung eines Geschäfts als Verkaufskommission, welches in die Form einer solchen gekleidet ist, unbedingt und dergestalt ausgeschlossen wird, daß dasselbe überhaupt nicht als Kommissionsge⸗ schäft behandelt werden und keine der Gesetzes⸗ bestimmungen über diese Geschäftsart zur Anwen⸗ dung kommen kann, jedenfalls spricht bei Preis⸗ vereinbarung die Vermuthung gegen die Absicht der Kontrahenten, das Geschäft als Kommission beurtheilt wissen zu wollen. Gemäß der Anschauungen im Handelsverkehr ist der Begriff des Auftrags streng zu fassen; der kaufmännische Sprachgebrauch pflegt es mit der Geschäftsbenennung nicht so genau zu nehmen; er bezeichnet als Auftrag jeden Bestellbrief,
ausgedrückt ist; in andern Fällen tritt diese Absicht nicht klar hervor; daher die häufigen Zweifel und Streitigkeiten, ob im einzelnen Falle Kauf oder Kommisston gewollt sei; zuweilen bringen die Kon⸗ trahenten selbst es sich nicht zum Bewußt⸗
b. Das Zusammentreffen eines Verschuldens des
entre ch alle 2 Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. — zund Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, SW., Königgrätzerstraße 109, und alle Abonnement beträtt 1 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr. Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: SW., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.
———
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile
— Einzelne Nummern kosten 20 ₰ 30 ₰.
mmmemmeeeeeeeeeemesem mmmemeemcsretehh “]
ne
sein, ob ein unmittelbarer Kauf oder ein Kommissions⸗ geschäft geschlossen werde; zuweilen haben sie daran gar kein Interesse; selten erfährt der Be⸗ steller den Namen des Dritten, mit welchem kontro⸗ hirt worden; der Regel
sich daher von vornherein als Eigenhändler. gemäß bezeichnen sich auch — namentlich an See⸗ handelsplätzen — größere Handlungshäuser als „Kommissionsgeschäfte“, „Agentu en“ („agentes“) ꝛc. und geriren sich nach der Ausdrucksweise bei ihren Geschäftsverhandlungen als Vermittler, obgleich sie regelmäßig ihre Geschäfte auf eigene Rechnung abgeschlossen ansehen und so beurtheilt wissen wollen, und keineswegs die Absicht haben, sich mit der Provision zu begnügen. Ihre Geschäfte mit den Lieferanten einerseits und mit den Abnehmern andererseits stehen nur in dem Verhältniß des Spekulations⸗ und Realisationsgeschäfts, oder um⸗ gekehrt, zu einander in Beziehung; dem Kontra⸗ henten auf der einen Seite gegenüber betrachten sie ihr Rechtsverhältniß zu ihrem Kontrahenten auf der anderen Seite als eine innere, nur sie betreffende und auf die Natur dieser Rechtsverhältnisse selbst einflußlose Angelegenheit — mit anderen Worten: sie übernehmen die Rechte und Pflichten des Propre⸗ händlers.“
Für ein an einem Börsenplatz betriebenes Spekulationsgeschäft bleibt bei keiner besonderen Ver⸗ abredung dieser Platz der Erfüllungs⸗Ort, selbst wenn der Verkäufer neben seinem Bankge schäft an dem betreffenden Platze noch eine Bank⸗Filiale in demjenigen Orte unterhält, in welchem der Käufer seinen Wohnsitz hat. (Erkenntniß des Ober⸗Tribunals vom 7. September d. J.) — Der Partikulier X. zu Breslau kaufte am 30. April bei der Provinzial⸗ Maklerbank in Berlin, welche eine Filiale in Breslau besitzt, 200 Kredit à 198 ¼ Thlr. pr. ultimo Mai. Am 31. Mai stellte sich jedoch X. comptoir der Bank zu Berlin noch bei der Filiale in Breslau, um die Papiere abzunehmen resp. die Differenz auszugleichen. Die Bank verkaufte daher die 200 Kreditaktien und klagte die Differenz zwischen dem Course von 198 ¼ und dem dafür erzielten
Preise gegen Partikulier X. ein. nicht zur Entschädigung verpflichtet zu sein, weil am Lieferungstage ihm nicht die Effekten in seine Wohnung von der Verkäuferin ge⸗ schickt worden. Dieser Einwand wurde jedoch als unbgründet zurückgewiesen, weil §. 342 des H. G. B. ohne besondere Verabredung die Uebergabe der Waare an dem Orte, wo der Ver⸗ käufer zur Zeit des Vertragsabschlusses seine Han⸗ delsniederlassung hatte, zu erfolgen hat. stand aber die Klägerin selbst zu, daß am Lieferungs⸗ tage die 200 Stück Kreditaktien nicht in der Filtale zu Breslau, sondern in Berlin dem Verklagten zur Verfügung bereit gehalten worden sind und an⸗ dererseits stellte X. einen Zeugen auf, drücklich die Lieferung der Kreditaktien die Filiale in Breslau verabredet worden. Das Appellationsgericht zu Breslau wies in Folge dessen die Klägerin mit ihrem Anspruche zurück. Das Ober⸗Tribunal erachtete jedoch den von
X. für seine Behauptung aufgestellten Zeugen in der vorliegenden Sache für interessirt und deshalb, der Wahrscheinlichkeit gegenüber, daß für das bei der Berliner Börse betriebene Spekulationsgeschäft auch Berlin der Erfüllungsort geblieben ist; für nicht glaubwürdig, und erkannte auf Zurückweisung der Sache in die zweite Instanz behufs Verneh⸗
mung eines von der Klägerin aufgestellten Zeugen, nach dessen Aussage nur in dem Falle die Liefe⸗ rung durch die Breslauer Filiale erfolgen sollte, wenn X. rechtzeitig den Wunsch dahin äußern würde, ob 86 in Breslau die gekauften Stücke empfangen wolle.
Der von dem vorjährigen sächsischen Gewerbe⸗ Kongreß angenommene Antrag, die Errichtung einer Centralstelle für Gewerbe und Handel betreffend, 1 von dem Ministerium abschlägig beschieden wor⸗
en.
lung begründet, welche die verschiedenartigsten Neu⸗
heiten von den berühmtesten deutschen, französtschen, englischen und amerikanischen Industrieplätzen in sich
vereinigt und darum den Gewerbtreibenden und den Gewerb⸗Vereinen als Mittel zum Studium der ge⸗ werblich⸗technischen Fortschritte und als bequemste
Gelegenheit zur Ausstattung des gewerblich techni⸗ schen Theiles der Vereinssitzungen angelegentlichst
empfohlen wird.
Hr. Grieben hat sich bereit erklärt, auch den aus⸗ wärtigen Gewerb Vereinen interessante Gegenstände
aus seiner permanenten Ausstellung gegen billige Leih⸗
gebühren und E“ zu leihen, und auf dem Riesaer Kongreß Gewünschte
diese Weise das au mit herbeiführen zu helfen.
e ef, Außerdem hat Hr. Grieben ein großartiges Ge⸗ auch wenn die Absicht eines Propregeschäfts deutlich bäude fertig gestellt, welches als Centralstelle für und als deren Inhaber der
allerlei Neuheiten und Maschinen von den berüͤhm⸗
testen deutschen und außerdeutschen Industrieplätzen dienen und diesem Zwecke Mitte November übergeben Wie die Württemberger Gewerbtrei⸗
werden soll. benden und Industriellen in der Stuttgarter Central⸗
1 nach kommt es beiden Theilen nur auf den Umsatz an, und sie betrachten Dem⸗
weder im Haupt⸗
X. erklärte jedoch,
nach
Nun ge⸗
daß aus- durch
1 In Folge dessen hat der Fabrikant C. Grieben in Döbeln daselbst eine permanente Ausstel⸗
stelle das bequemste und erfolgreichste Mittel haben,
ihre Arbeiten auszustellen, bekannt werden und em⸗ pfehlen zu lassen, so würde das in ähnlicher Weise guch den sächsischen Industriellen durch die projektirte Döbelner Centralstelle mözlich gemacht werden.
Friedrich Georg Wiecks „Deutsche Illu⸗ strirte Gewerbezeitung“, herausgegeben von Dr. A. Lachmann, (Verlag von F. Berzgold in Berlin W., Linksstraße Nr. 10), Nr. 44, hat folgenden Inhalt: Gewerblich⸗industrielle Berichte: Das chemische Holzstoff⸗Verfahren des Hrn. Albert Ungerer in Simmering. — Vorschriften für die Preisvertheilung bei der Weltausstellung in Phila⸗ delphia 1876. — Der Verein deutscher Eisen⸗ und Stahlindustriellen in Berlin. — Ueber den Deacon⸗ schen Prozeß der Chlorbereitung. — Der Tunnel zwischen Frankreich und England. — Die neuesten Fortschritte und technische Umschau in den Gewerben und Künsten: Patente vom Monat September. — Dampfhammer mit Fußtritt. — Verfahren, Garne oder Gewebe aus Baumwolle oder Leinen blau zu färben. — Aachener Indigo. — Zur Vernickelung. — Industrielle Notizen und Rezepte: Riders Rei⸗ tungsfloß. — Automatische Meldung der Annäherung von Eisbergen an ein Schiff. — Erkennung eines gut ausgegohrenen und abgelagerten Bieres. — Prü⸗ fung des Olivenöles in der Türkischrothfärberei. — Englische Gasanstalten. 8
— Das XI. Heft (XI. Bandes) der Zeitschrift für Kapital und Rente, begründet von A. Moser, fortgesetzt von Freiherr von Danckelman. Berlin (Weidmannsche Buchhandlung 1875), hat folgenden Inhalt: Der Bau der Brüx⸗Moldauer Verbindangsbahn durch die Leipzig⸗Dresdener Eisen⸗ bahn⸗Compagnie. — Finanzielle Chronik der Mo⸗ nate Juli und August 1875. A. Neue Emissionen und sonstige Modifikationen. B. Allerlei. Re⸗ stantenliste pro Monat Juli und August 1875. In⸗ haltsregister zur Restantenliste. — Miscelle. Zur Geldökonomie (Fortsetzung). B. Die Anweisung, das Akkreditiv und die Cirkularnote. Literatur. (Noback's Münz⸗, Maaß⸗ und Gewichtsbuch. — Theorie und Pragxis der Rentenrechnung von Oscar Fleischauer.)
— Nr. 44 des „Gewerbeblatts aus Würt⸗ temberg“, herausgegeben von der Königlichen Centralstelle für Gewerbe und Handel, enthält: Prüfungs⸗Ergebniß bei dem Lehrkurs für Hufschmiede. — Populäre Farbenkunde. (Fortsetzung.) Buch⸗ druckerschwärze, welche leicht wieder von dem damit bedruckten Papier entfernt werden kann. — Dampf⸗ kessel⸗Explosionen in Frankreich in den Jahren 1868 — 1872. — Stand des Eisenmarktes in England. — Nächste Monatsbörse. — Ankündigungen.
— Nr. 1255 des Bremer Handelsblatt, Wochen⸗ schrift für Handel, Volkswirthschaft und Statistik, hat folgenden Inhalt: Wochenschau. — Der Giro⸗ verkehr der Bremer Fahrnißzeit. — Neue Klauseln in den Kohlen⸗Charterpartien von den Waleshäfen. — Rechtsfall. — Zustand und Fortschritte der deut⸗ schen Lebens⸗Versicherungsanstalten im Jahre 1874. — Wohlthätigkeit gegen Brandbeschädigte. — Ver⸗ mischte Mittheilungen. — Marktberichte. — Anzeigen.
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Handels⸗Register.
Die Handelsregistereinträgge aus dem Königreich Sachsen, dem Großherzogthum Hessen und dem Herzogthum Anhalt werden Dienstags unter der Rubrik Leipzig resp. Darmstadt und Dessau veröffentlicht, die ersteren wöchentlich, die beiden letz⸗ teren monatlich.
Handelsregister
des Könnglichen Stadtgerichts zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 1. November 1875 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: 1
DPerlin.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 1148 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Joel & J. Mayer vermerkt steht, ist eingetragen: Die Handelsgesellschaft ist durch gegenseitige Uebereinkunft aufgelöst.
Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: J. Feinberg & Goldschmidt am 26. Oktober 1875 bezründeten Handelsgesell⸗
““ 8 (jetziges Geschäftslokal: Kurstraße 53) sind die Kaufleute:
1 1) Julius Feinberg,
2) Felix Goldschmidt, Beide zu Berlin.
Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr.
5509 eingetragen worden.
(Branche: Bank⸗ und Produkten⸗Kommission).
In unser Firmenregister ist Nr. 9029 die Firma: Joel Mayer aufmann Joel Mayer
8
hier (ietziges Geschäftslokal: Hoher Steinweg 15) eingetragen worden. (Branche: gegerbtes Leder en gros.) Den Kaufleuten Otto Michel und Jacob Cohn