1875 / 258 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Nov 1875 18:00:01 GMT) scan diff

hohen Eingangszölle! Wollen Sie diese oder ähnliche Zustände bei

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uns heraufbeschwören?

Die Reichsfinanzverwaltung kann nicht so ohne Weiteres auf die Postuͤberschüsse verzichten, blos wegen der Reklamationen die durch die gegenwärtige finanzielle Bedrängniß der Eisenbahnen hervorgerufen werden. Wollen Sie den fortfallenden Ueberschuß etwa ergänzen durch die Erhöbung der Matrikularbeiträge? oder durch neue Steuern, z. B. die Salzsteuer? Gewiß nicht! So bliebe denn nichts anderes übrig, als die Erhöhung der Posttaxen, und das glaube ich, wird das letzte Mittel sein, welches in diesem hohen Hanse An⸗ klang finden würde. Denn wenn es auf die Erhöhung der Posttaxren abgesehen sein sollte, so müßten wir in erster Linie diejenigen Zweige des Verkehrs als geeignet vorschlagen, welche jetzt das im Verhältniß zu den Selbstkosten geringste Porto tragen: das sind der Geldverkehr, der Postanweisungsverkehr und der Zeitungs⸗, Bücher⸗ und Drucksachenverkehr. Wollen Sie, meine n Ihre Zustimmung dazu geben, daß der für das materielle Leben und Ge⸗ deihen der Nation so äußerst wichtige Umlauf der Geldmittel er⸗ schwert, oder daß der Vertrieb der wissenschaftlichen Produkte, der Drucksachen und der Zeitungen, an welchen sich so viele und wichtige Interessen knüpfen, belastet und empfindlich geschädigt wird, damit die Post künftighin den Eisenbahnen gegenüber auf die denselben ob⸗ liegenden degnche d. i. auf eine ihr rechtlich zu⸗ stehende Entschädigung verzichte? Der Hr. Abg. Richter hat die Sache so dargestellt, als ob die nichts anderes zu thun habe, als den Eisenbahnen Konkurrenz zu machen.

seine Herren, dieser Gesichtspunkt hat uns zu jeder Zeit vollständig fern gelegen; nicht ein einziges Mal ist es der Post in den Sinn ge⸗ kommen, den Eisenbahnen irgend welche Konkurrenz zu machen; die Zwecke, die sie im Auge gehabt hat und beständig hat, sind dahin gerichtet, dem Lande einen billigen und schnellen Verkehr in einfachen Formen zu verschaffen; ob sie das erreicht hat, das kann ich nur dem öffentlichen Urtheile überlassen. Wenn die Eisenbahnen eine Abnahme ihres Verkehrs spüren, während der Verkehr bei der Postverwaltung in die Höhe geht; ja, meine Herren, so waͤre doch zu untersuchen, ob das nicht darin liegt, daß fast zu gleicher Zeit, als die Postverwaltung ihren Tarif ermäßigt hat, die Eisenbahnen den ihrigen erhöhten.

Der Hr. Abo. Richter hat ferner gesagt, wern der Herr Regie⸗ runge⸗Kommissar bemerkt habe, daß das Gesetz sich in langer Praxis bewährt habe, so sei dies zwar für die Post, aber nicht für die Eisen⸗ bahnen richtig; meine Herren, es ist nicht die Absicht des Regierungs⸗ Kommissars gewesen, dies auszudrücken, vielmehr hat er gemeint, das Gesetz habe sich bewährt, ganz abgesehen von der Post und ganz abgesehen von der Eisenbahn, für das Land, üu2 das Publikum, für dessen Interessen, die an der Aufrechthaltung eines geordneten, in einfachen Formen und billigen Preisen sich bewegenden Postwesens wesentlich betheiligt sind.

Es ist noch erwähnt worden, daß man die Gerichte entscheiden lassen könne über Zweifel, die zwischen der Eisenbahn und der Post entstehen könnten, z. B. bezüglich der Hergabe der Gebäude. Ja, meine Herren, nach den Verhältnissen, wie sie in England sind, dauert ein solcher Prozeß drei Jahre; sollen wir inzwischen die Postsendungen unter freiem Himmel liegen lassen? Der Hr. Abg. Dr. Elben hat schließlich noch zur Sprache gebracht, daß in Württem⸗ berg andere Verhältnisse beständen. Das ist richtig; ich möchte mir nur erlauben, Sie darauf aufmerksam zu machen, daß der Stand des Post⸗ und Eisenbahnrechts in Württemberg von dem Thurn⸗ und Taxisschen Postwesen seiner Zeit nicht unabhängig ge⸗ schaffen werden konnte, welches dann durch die Ener⸗

ie der Königlich württembergischen Regierung schon im Jahre 1851 bejeitigt worden war. So lange es aber bestand, war die Stellung eine andere; ich glaube, das bedarf keiner näheren Ausführung.

Nun, meine Herren, ich hätte zwar noch viel zu sagen, aber es wird das bisherige wohl vor der Hand genügen. Ich glaube, nach⸗ gewiesen zu haben, daß es sich hier um ein Recht der Postverwaltung handelt, um ein jus quaesitum, welches die Entschädigung für abgetretene Rechte ausmacht, eine wirkliche Kompensation, wie sie in ähnlicher Weise in fast allen Staaten Europas seit einem halben Jahrhundert mit größtem Erfolge für den Verkehr besteht, und wie sie bei uns nur ersetzt werden könnte durch neue Steuern oder durch empfindlich erhöhte Posttaxen. Dazu kommt, daß es im Großen und Ganzen für die Bahnen nur wenig ausmachen wird, ob diese Lei⸗ stungen bezahlt werden oder nicht, denn es würde sich die Summe auf viele Gesellschaften und Verwaltungen vertheilen. Wenn sie um eines so dürftigen Ergebnisses willen eine der wichtigen Grundlagen des verfassungsmäßigen Bestandes der Reichspost zerstören und ihr Wesen damit alteriren wollten, so würde ein solches Vorgehen dem Verfahren des Mannes gleichen, der den Baum umhaut, um einen Apfel zu bekommen. Ich bin jedoch überzeugt, daß Sie einen solchen Beschluß nicht fassen, daß Sie erhalten werden, was sich für das Wohl der Gesammtheit bewährt hat, und daß Sie jenes Erstgeburts⸗ recht der Post, der ältesten, segensreich waltenden Tochter des Ver⸗ kehrstriebes der Menschheit nicht hingeben werden für ein Linsengericht.

Art. VII. des Handelsvertrags mit Costa Rica behandelt die Beschlagnahme von Angehörigen eines der beiden Staaten, von Schiffen ꝛc., zum Zwecke irgend welcher militärischer Expeditionen, wenn vorher durch die Betheiligten selbst oder

durch von ihnen ernannte Sachverständige eine billige Ver⸗

gütung festgestellt ist, welche in jedem Fall zur Deckung aller

Rachtheile hinreicht. Der Abg. Dr. Kapp beantragte und motivirte die Streichung dieses Artikels. Der Präsident des Reichs⸗ kanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Dr. Delbrück, entgegnete:

Meine Herren! Es giebt gewisse wiederkehrende Bestimmungen in den Verträgen, die auch immer ihr wiederkehrendes Schicksal haben. Die Diskussion, die jetzt eben begonnen ist über Art. VII. des vorliegenden Vertrages mit Costa Rica, ist in gleichem Umfange im Jahre 1870 schon geführt worden über eine gleichlautende Be⸗ stimmung in dem Vertrage zwischen Deutschland und Mexiko. Es waren etwa dieselben Gründe, die eben der Herr Vorredner gegen die vorliegende Bestimmung geltend gemacht hat, welche damals gegen die entsprechende Bestimmung des merxkkanischen Vertrages geltend gemacht wurde. Die Diskussion, die damals stattfand, hat nicht zu dem Ergebniß geführt, daß das Zollparlament anerkannt hätte, eine solche Bestimmung sei nicht zulässig; sie ist unbeanstandet geblieben, und ich hoffe, daß es in diesem Falle ebenso sein wird. Das Recht eines Staates, im Fall der Noth, im Kriegsfall, die⸗ enigen Transportmittel und sonstigen Gegenstände, die er zur Hand semn zu nehmen für seine Zwecke, ist ein Recht, das in der That außer Frage steht, und das in der Gesetzgebung Deutschlands selbst geschrieben ist. In dem Kriegs⸗, und wenn ich nicht irre, selbst in dem Friedensleistungsgesetz sind solche Bestimmungen enthalten auch in Bezug auf Schiffe; wenn Noth am Mann ist, nimmt die Marine zur Vertheidigung der Küste ihre Schiffe, wo sie sie findet, und fragt nicht darnach, ob sie einem Inländer oder Ausländer gehören, sie nimmt sie, wenn sie sie bracht.

Nun will ich unerörtert lassen, in wie weit man in Bezug auf die Erwägung der Bedürfnißfrage, auf die Billigkeit des Verfahrens glauben kann, daß wir selbst viel vorzüglicher sind, als andere Natio⸗ nen; ich will das zugeben. Aber selbst aus dieser größeren Vorzüg⸗ lichkeit, die wir für uns in Anspruch nehmen möchten, werden wir nicht einen Rechtstitel herleiten können dafür, daß ein in der That unentbehrliches Recht des einen Staats gegenüber einem andern negirt wird. So ist es auch, wie ich glaube, gekommen, daß wohl ziemlich ausnahmslos in den Verträgen mit amerikanischen Staaten ein Passus wie der vorliegende steht, und daß ich 8 damals bei der Dis⸗ kussion über Mexiko dieses Beispiel angeführt die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, welche den übrigen amerikanischen Republiken und Staaten gegenüber nicht nur mit einem ganz anderen Maß von Macht und Einfluß auftreten kann, als irgend ein anderer europäischer Staat, sondern welcher man auch bisher, wie ich glaube, nicht vorgeworfen hat, leichtsinnig mit den Interessen ihrer Angehörigen im Auslande umzugehen daß, sage ich, die amerikanische Regierung gar keinen Anstand genommen hat, auf solche Stipulationen einzugehen.

Der Herr Vorredner Fen besonderes Gewicht darauf gelegt, die Bestimmung wegfallen zu sehen, weil, wenn sie so bliebe, wie sie hier steht, alsdann es ein langes Verfahren gebe, bevor der betheiligte Deutsche zu dem Gelde kommt, was ihm gebührt für die Benutzung seines Schiffes, während, wenn sie wegfällt, das Ergreifen seines Schiffes ein Gewaltakt ist, für welchen das Reich einzutreten hat.

Nun, meine Herren, halte ich es doch nicht für ganz unbedenk⸗ lich, die Verträge so zu machen, daß, wenn ein Fall der Noth vor⸗ liegt und solche Nothfälle können wir auch den südamerikanischen Republiken gegenüber nicht negiren daß, wenn ein solcher Fall vor⸗ liegt, wenn die Regierung, obgleich eine solche Bestimmung im Ver⸗ trage nicht steht, ein deutsches Schiff benutzt hat, die Konsequenz die ist, daß wir Puntas⸗Arenas bombardiren. Ich denke, diese Konsequenz ist eine solche, die man sich wohl zu überlegen hat, ehe man sie als etwas Selbstverständliches durch Streichung einer solchen Bestimmung provozirt. Ich bin der Meinung, daß, wie wir solche Verträge mit den einzelnen amerikanischen Staaten auch konstruiren können, diese Verträge dasselbe Schicksal haben werden, wie alle anderen. Es kom⸗ men in dem Leben der Nationen, und namentlich in dem Leben so junger Nationen, wie die südamerikanischen Republiken sind, Kata⸗ strophen vor, die wir wohl beklagen, aber nicht abwenden können, und die wir dadurch ganz entschieden nicht verbessern, wenn wir uns in die Lage setzen, um auch unsererseits noch weiter zu der Katastrophe fortzuhelfen. Ich glaube daher, daß Sie wohlthun, diese Bestim⸗ mung, die in zahllosen Verträgen sämmtlicher europäischen Staaten mit den amerikanischen Republiken sich findet, nicht zu beanstanden.

Bei Art. IX. sprach der Abg. v. Schulte den Wunsch aus, daß eine ähnliche Bestimmung, wie die dieses Artikels, wo⸗ nach ein Costa Ricaner in Deutschland eine Ehe auch vor dem costaricanischen Gesandten oder Konsul abschließen kann, in künftigen Verträgen nicht aufgenommen werde. Hierauf er⸗ widerte der Staats⸗Minister Dr. Delbrück:

Meine Herren! Der Artikel, um den es sich hier handelt, ist derjenige gewesen, welcher bei den Verhandlungen, die dem Abschluß des Vertrages vorhergingen, die allergrößten Schwierigkeiten machte. Ich betone das deshalb, weil, wie ich annehmen muß, der Versuch einer Aenderung dieses Artikels identisch ist mit dem Aufgeben des Vertrages. Ich habe zunächst daran zu erinnern, daß das Gesetz, welches der Herr Vorredner angeführt hat über die Befugniß der Konsuln im Auslande zu Eheschließungen, voraussetzt, daß die Konsuln, welchen von Seiten des Reiches diese Befugniß bei⸗ gelegt wird, nach den Landesgesetzen eine solche Befugniß ausüben dürfen. In Costa Rica ist in dieser Beziehung ein Gesetz ergangen, welches in seinem Artikel 1, der der wesentlichste ist lautet:

Die Heirathen zwischen Fremden, die nicht zur katholisch⸗ apostolischerömischen Gemeinde gehören, eingebürgert oder nicht, haben alle Civilgültigkeit, sofern sie den Bestimmungen dieses Ge⸗ setzes unterworfen sind und ven einem danun rechtmäßig ermächtigten Konsuln, Diplomaten oder Agenten vollzogen sind.

Durch die costaricanische Gesetzgebung ist hiernach anerkannt, daß in dem bezeichneten Fall von den Konsuln mit voller Gültigkeit auch für Costa Rica eine solche Ehe abgeschlossen werden kann. Weiter zu gehen in dem vorliegenden Fall wuͤrde reell nichts anderes heißen, als das Verlangen, daß in dieser Beziehung die Landesgesetzgebung von Costa Rica geände t werde, und ich kann nach Lage der Verhandlung mit Bestimmtheit sagen, daß wir keine Aussicht haben, eine solche Aenderung der Landesge etzgebung durch eine Erneuerung der Verhandlungen zu erreichen.

Man kann über die Richtigkeit und Zweckmäßigkeit solcher ge⸗ setzlichen Bestimmungen sehr verschiedener Meinung sein. Ich halte es für ganz überflüssig, hier zu erwähnen, wie ich diese Bestim⸗ mung ansehe; die Frage ist gar nicht die, ob sie uns gefällt oder nicht gefällt, sondern die, ob wir im Starde sind, sie zu beseitigen, und diese Frage muß ich, soweit mir die Verhältnisse in Costa Rica bekannt sind, verneinen. Ich glaube nicht, daß man dort einen Handelsvertrag mit Deutschluand so hoch veranschlagen wird, um in Beziehung auf die Gesetzgebung über einen auf welchen in Costa Rica Werth gelegt wird, zu ändern.

s ist ja dies eine Frage, über die hier im hohen Hause so viel diskutirt ist, und auf deren Lösung man in Deutschland einen so hohen Werth gelegt hat, 8 ich glaube, ich kann mich nur darauf beziehen, um den Satz wahrscheinlich zu machen, daß man in Costa Rica dieser Frage auch eine gewisse Bedeutung beilezt. 1

Nun, meine Herren, im vorliegenden Falle haben wir versucht, für unsere Angehörigen in Beziehung auf diesen Punkt alles das zu erlangen, was nach Lage der costaricaischen Gesetzgebung gewährt werden könnte; dieses haben wir erlangt. Eine Aenderung ist, wie gesagt, nichts Anderes, als die Forderung einer Aenderung in der Ge⸗ sesgehnng, und ich wiederhole, mit dieser Forderung werden wir nicht durchdringen. ei Art. XI. fragte der Abg. Oppenheim, ob der Ar⸗ tikel den Sinn habe, daß der in Deutschland geborene Sohn eines Costa Ricaners für Costa Rica optiren könne und der Sohn dieses wiederum und so Generationen hindurch. Der Staats⸗Minister Dr. Delbrück antwortete:

Meine Herren! Es waltet hier wohl ein Mißverständniß ob. Nach unserer Gesetzgebung braucht der in Deutschland geborene Sohn eine Costa Ricaners gar nicht zu optiren, um Costa R caner zu bleiben, er ist es von selbst. Hier liegt die Sache umgekehrt; das Recht, das hier einzeräumt wird, ist das, daß er für Deutschland op⸗ tiren kann und dasjenige, was eingewendet werden könnte gegen diese Bestimmung ist, daß auf diese Weise freilich wohl in sehr wenigen faktischen Fällen, in so fern eine Abweichung von den Bestimmungen unseres Reichsangehörigkeitsgesetzes begründet wird, als nicht eine Aufnahmeurkunde in den Staatsverband eines einzelnen Staates und folgeweise in den Deutschen Reichsverband erfordert wird, sondern daß das die Option besorgt.

Dem Reichstag liegt folgender Entwurf eines Gesetzes wegen Abänderung des Gesetzes vom 23. Mai 1873, betreffend die Gründung und Verwaltung des Reichs⸗ Invalidenfonds vor.

Wir Wilhelm von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustim⸗

mung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

§. 1. Den im §. 2 des Gesetzes, betreffend die Gründung und Verw 0 des Reichs⸗Invalidenfonds, vom 23. Mai 1873 (Reichs⸗ Gesetzbi. —nnter b. bezeichneten Schuldverschreibungen treten hinzu: 3 1) mit gesetzlicher Ermächtigung ausgegebene Schatzanweisungen des Reichs oder eines deutschen Bundesstaats,

2) Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen anderer Stagten.

Die unter 1. und 2. genannten Schatzanweisungen und Schuld⸗ verschreibungen können, außer in den §§. 8 und 9 des vorerwähnten Gesetzes bezeichneten Fällen, auch im Interesse der Erwerbung von anderen Schuldverschreibungen veräußert werden. Sie werden nicht außer Kurs gesetzt. 4

§. 2. Die im §. 3 des vorerwähnten Gesetzes auf den 1. Juli 1876 bestimmte Frist wird für die vor dem 1. Juli 1875 erworbenen Prioritäts⸗Obligationen deutscher Eisenbahngesellschaften bis zum 1. Juli 1880 erstreckt. 1

Bis zu demselben Termine kann der Reichs⸗Invalidenfonds auch solche deutsche Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen von dem Reichs⸗ Festungsbaufonds oder dem Reichstagsgebäudefonds erwerben, welche vor dem 1. Juli 1875 Eigenthum dieser Fonds geworden sind.

§. 3. Zur Wahrnehmung der der Reichsschulden⸗Kommission durch die Bestimmungen des vorerwähnten Gesetzes übertragenen Ge⸗ schäfte wählen der Bundesrath zwei und der Reichstag drei Stellver⸗ treter, welche im Fall der Verhinderung der Mitglieder von dem Vor⸗ sitzenden berufen werden können.

Urkundlich ꝛc.

Gegeben ꝛc.

Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. preuß.2] Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Inseraten⸗Expedition des Deutsmen Reichs⸗Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers:

Berlin, S. W. Wilhelm Straße Nr. 32.

8

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. Aufgebote, Vorladungen u. derxgl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Deffentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und

Gro shandel.

7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen. 9. Familien-Nachrichten.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

In der Börsen- beilage.

Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen⸗Expedition von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗ burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Subhastationen, Anfgebote, Vor⸗

diger Armatur,

kupferne Kessel und Rohre,

daß die Verkaufsbedingungen, sowie die aufgestellte

8 B rlin, den 3. November 1875.

[8563]

Steckbriefs Erledigung. Der hinter den Hand⸗ lungsreisenden Berthold Wolff wegen Dieb⸗ stahls und Unterschlagung in den Akten W. 352 de 1875 Komm. II., unter dem 28. v. Mts. erlassene Steckbrief wird hierdurch zurückgenommen. Berlin, den 29. Oktober 1875. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission II. für Soruntersuchungen. LE11“n

Steckhe iefs⸗Erledigung. Der hinter den früheren Güter⸗Expeditionsgehülfen Paul August Her⸗ mann Calliber wegen Betruges und Urkunden⸗ fälschung unter dem 17. Juli 1874 in den Akten C. 41/74 Komm. II. erlassene Steckbrief wird hier⸗ durch zurückgenommen. Berlin, den 28. Oktober 1875. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission II. für Vorunter⸗ suchungen.

Steckbriefs⸗Erledigung. Der unterm 2. Okto⸗ ber 1875 hinter den Bäckergesellen Herrmann Hempel aus Magdeburg erlassene, in der ersten Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger Nr. 237 abgedruckte Steckbrief ist erledigt.

Potsdam den 22. Oktober 1875.

Königliches Kreisgericht.

Abtheilung I. Steckbriefs⸗Erledigung. Der unterm 14. Sep⸗ tember cr. hinter den Kutscher Iulius Pisula er⸗ lassene Steckbrief ist erledigt.

ladungen u. dergl. [77392 . Vor einer Amtsdeputation sollen die zur Kon⸗ kursmasse der Firma: 1 Weißenborn & Brehme hier gehörigen, katastermäßig also beschriebenen

Grundbesitzungen: Nr. 87. Kat. Hekt. 4 Ar 89 Qu.⸗Mtr. Wohnhaus, 46 Nebengebaͤude,

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abrik⸗ und Nebengebäude, Hof, 57 Garten, 52 desgleichen,

9 Muͤhlgraben, 1 Garten 82 „69 Weidafluß,

usammen auf 86,400 Reichsmark gewürdert,

rt und Stelle

Donnerstag, den 6. Januar 1876, von Vormittags 10 Uhr an, öffentlich auf das Meistgebot unter den aus den Akten, sowie aus dem am Amtsbrette aushängenden Subhastationspatente ersichtlichen Bedingungen ver⸗ steigert werden.

Zu derselben Zeit sollen auch die zur bisherigen Buckskin⸗ und Flanellfabrikatien gebrauchten Ma⸗ schinen und Geräthe, als: . b

Trocken⸗, Tekartir⸗, Wollwasch⸗, Spritz⸗ und Spulmaschinen, ein Dampfkessel mit vollstän⸗

Nr. 88.

Nr. 89. Nr. 90. Nr. 91.. Nr. 1183e„

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Schleifwalzen, eine Garnpresse, eventuell auch noch eine Dampfmaschine, 3 eiserne Pressen, eiserne Trockenrahmen, 2 Rauchmaschinen, Walzwalken, 5 Schafwollkrempel⸗ und 3 Vor⸗ spinnkrempelmaschinen, 1 Wolf, 3 mechanische und 9 Handwebstühle, 4 Transversalscheer⸗ und Langscheercylinder, 3 Vorreißkrempel⸗ und 4 S ꝛc. 3 meistbietend gegen depositalmäßige Baarzahlung unter den im Termine bekannt zu machenden Be⸗ dingungen zum Verkauf gebracht werden. Kaufliebhaber, welchen die Besichtigung der zu versteigernden Gegenstände nach erfolgter Anmeldung bei uns jederzeit freisteht, werden hierzu eingeladen. Weida, am 24. September 1875, Großbenogl. Sachs. Justizamt. obst.

Verkäufe, Verpachtungen,

Submissionen ꝛc. 8 [8637] Bekaunntmachung. 8 „Auf Anordnung des Königlichen Finanz.Ministe⸗ riums soll durch das unterzeichnete Haupt⸗Steuer⸗ Amt das ehemalige Steuer⸗Etablissement in der Müllerstraße Nr. 77 hierselbst meistbietend verkauft werden.

Für die Lizitation haben wir einen Termin auf Sonnabend, den 20. November ds. Js., Vor⸗ mittags 10 Uhr, in unserm Dienstgebäude am Neuen Packhof Nr. 5 F. anberaumt, zu welchem

Kauflustige mit dem Bemerken eingeladen werden,

Taxe nebst Plänen ꝛc. in unserer Registratur am Neuen Packhof Nr. 5 F. während der Dienst⸗ stunden zur Einsicht ausliegen und das Etablisse⸗ ment selbst jederzeit besichtigt werden kann. Berlin, den I. November 1875. 8 Königliches Haupt⸗Steuer⸗Amt für inländische Gegenstände.

Am 5. November er., Vormittags 10 Uhr, sollen auf unserem Packhofe folgende Gegenstände öffentlich meistbietend gegen baare Zahlung verkauft werden: 1 Waage mit eisernem Balken und kupfernen Schalen, 1 desgl. mit hölzernen, eisenbeschlagenen Schalen, 2 alte Centnerstücke, 1 eiserne Bettstelle mit Zubehör, 1 Scheffelmaß mit Streichholz, 1 höl⸗ zerne Barriere, 1 eiserner Waagehalter, 1 Geldkasten von Holz mit Schlössern ohne Schlüssel, 2 Hunde⸗ hütten, 3 Fensterrahmen und Flügel, 1 Partie Brennholz, alte Mauersteine, altes Zinkblech, altes Eisen, 1 Sack Kehricht von rohem Kaffee ꝛc., alte Anschlagelenke und Tauenden. Berlin, den 26. Ok⸗ tober 1875. Königliches Haupt⸗Steuer⸗Amt für ausländische Gegenstände.

Ban des nenen Strafgefängnisses bei Berlin.

[8625] Oeffentliche Submission. Die nachstehend bezeichneten Arbeiten für 7 Wohn⸗ gebäude ꝛc. und zwar: die Töpferarbeiten, veranschlagt zu rot. 23,000 die Glaserarbeiten, 8 rot. 8,400

söln im Weze öffentlicher Submission vergeben werden.

Unternehmer wollen ihre Offerten auf sämmtliche Arbeiten oder einen Theil derselben versiegelt und mit der Aufschrift: „Submission auf Töpfer⸗ resp. Glaserarbeiten

für das neue Strafgefängniß bei Berlin“ versehen bis zu den am 10. November cr. an⸗ beraumten Terminen und zwar:

für die Töpferarbeiten um 12 Uhr Vormittags, Glaserarbeiten um 1 Uhr Nachmittags, an das Bau⸗Bureau des neuen Strafgefängnisses, Pionierstraße Nr. 7, III. Treppen, kostenfrei ein⸗ senden, wo dieselben zu den bezeichneten Stunden in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten er⸗ öffnet werden sollen.

Die Lieferungsbedingungen und Extrakte können daselbst gegen Erstattung der Kopialien während der üblichen Geschäftsstunden in Empfang genom⸗ men werden. .“

Der Königliche Bau⸗Inspektor. Lorenz.

Sunbmission. Es soll die Lieferung von 8 3000 Raummeter Erlenholz durch öffentliche Submission vergeben werden. Hierzu ist ein Termin auf Donnerstag, den er, Vormittags

r,

in unserem Geschäftslokale anberaumt, bis zu welcher Zeit die Offerten schriftlich und verstegelt und mit der Aufschrift: „Submission auf Erlenholz“ an die unterzeichnete Direktion portofrei einzusenden sind.

Die Lieferungsbedingungen, welche jeder Unter⸗ nehmer zu unterschreiben oder in seiner Offerte als maßgebend anzuerkennen hat, können im Bureau der Fabrik eingesehen, auch gegen Vergütung der Kopia⸗ lien abschriftlich mitgetheilt werden.

Spandau, den 29. Oktober 1875.

Königliche Direktion der Pulverfabrik.]

1eegee Submission.

Der Erweiterungsbau des Garnison⸗Lazareths zu Perleberg und der Neichau eines Leichenhaufes, ver⸗ anschlagt zu: k⸗

2,302 31 und 1755 74 sollen in General⸗Entreprise im Wege der öffent⸗ lichen Submission vergeben werden. Reflectanten wollen ihre Offerten portofrei und versiegelt mit der Aufschrift: „Submission auf den Erweiterungsban des Garnison⸗Lazareths zu Perleberg und Neubau eines Leichenhauses“

bis zum Submissions⸗Termine

Sonnabend, den 13. November dieses Jahres,

Vormittags 11 Uhr,

im Garnison⸗Lazareth einreichen.

Kosten⸗Anschläge und Submissions⸗Bedingungen sind vorher im Bureau des Garnison⸗Lazareths ein⸗ zusehen. .

Perleberg, den 1. November 18757h.;

Der Chef⸗Arzt. 8 Dr. Varenhorst.

1s5d Königliche Ostbahn.

Die Lieferung der für den Werkstättenbetrieb im Jahre 1876 erforderlichen Materialien und Werkzenge soll im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden. Im Wesentlichen kommen zur Submission: Stabeisen ꝛc., Werkzeugstahl, Feder⸗ stahl und Schweißstahl, Antimon, Blei in Mulden und gewalztes Blei, Schmelze und Stangenkupfer, Zinn in Blöcken und in Stangen, Schmelzzink, schwarzes und verzinntes Eisenblech, Kupfer⸗, Messing⸗, Stahl⸗, Zink⸗ und Neufilberblech. Eisen⸗, Kupfer⸗, Splint⸗, Stahl⸗ und Messigdraht, Drahtgace, Gummi⸗, Glas⸗ und Seilerwaaren, Polstermaterial, Farben, Chemikalien und Droguen, Lederwaaren, Bürsten und Pinsel, diverse Werkzeuge und Geräthe als: Feilen, Schraubenschlüssel, Schmelztiegel, Ham⸗ merstiele, Feilenhefte, Schleifsteine, waaren, Manufakte, als: Leinen⸗ und Baumwollen⸗ waaren, Wachsparchend, Wachsteppichzeug, Plüsch, Velourteppichzeug, erbsgraues Tuch, Khobet, Filz⸗ platten, Tucheggen, her ves.hh. ferner Nutz⸗ hölzer, Holzkohlen, diverse Eisen⸗ und andere Mate⸗ rialen, als: eiserne Ketten, Nägel, Stifte, Splinte, Schrauben, Schmirgel, Schmirgelleinwand, Sand⸗ papier, Pappe.

Der Submissionstermin hierzu ist auf

Dienstag, den 16. November 1875, 1 Vormittags 11 Uhr, maschinentechnischen Bureau hierselbst an⸗ gesetzt.

Die Offerten sind portofrei und versiegelt mit der

Aufschrift: „Offerte auf Werkstatts⸗Materialien pro 1876“ versehen, bis spätestens zur Terminsstunde an unser maschinentechnisches Bureau als besonderer Brief einzusenden und nicht den Probepacketen anzuschließen. Die Eröffnung der Offerten erfolgt im Termine in Gegenwart etwa erschienener Submittenten.

Die Lieferungsbedingungen mit Nachweis der Ma⸗ terialien sind in den Burcaux der Werkstätten zu Berlin, Bromberg und Königsberg i. Pr., in den Stationsbureaux der Ostbahnhöfe zu Berlin, Frank furt a. O., Landsberg a. W., Kreuz, Konitz, Danzig lege Thor, Elbing, Dirschau, Insterburg und Gum⸗ binnen; ferner auf den Börsen der Städte Berlin, Cöln, Breslau, Stettin und Königsberg i. Pr. zur Einsicht ausgelegt, werden auch auf portofreie, an unser maschinentechnisches Bureau zu richtende An⸗ träge portopflichtig übersandt. Cto. 267/10.)

Bromberg, den 21. Oktober 1875.

Königliche Direktion der Ostbahn.

[8577] Bekanntmachung.

Die Lieferung von drei Cornwall⸗Dampfkesseln ü- die Königliche Steinkohlengruhe Heinitz soll im Wege öffentlicher Submission vergeben werden.

Lieferungslustige wollen ihre Offerten lis zum Submissionstermine am 19. November cr., Nach⸗ mittags 2 Uhr, verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen, einreichen. Die Lieferungs⸗ bedingungen und Zeichnungen können vorher auf dem Inspektions⸗Bureau eingesehen, auch abschrift⸗

107 81 332 40 419 541 91 758 836 66 975 56145

Am Dienstag, den 16. November 1875, Vor⸗ mittags 9 Uhr, sollen im Bureau des unterzeich⸗ neten Artillerie⸗Depots, Weidenbach Nr. 4, ca. 7200 K. Schmiedeeisen in kleinen Beschlägen, Nägeln ꝛc., ca. 6700 K. Schmiedeeisen in unbrauch⸗ baren Achsen und großen Beschlägen, ca. 2600 K. Schmiedeeisen in unbrauchbaren Gewehrtheilen, ca. 1200 K. Stahl in unbrauchbaren Waffentheilen, ca. 100 K. Messingblech, ca. 900 K altes Zink, ca 400 K.

Submissionswege verkauft werden. Die hierauf Re⸗ flektirenden werden ersucht, ihre Offerten pro 50 K. spezifizirt und mit der Aufschrift: „Submission aguf alte Metalle“ versehen bis zu obigem Termine versiegelt und portofrei hierher einzureichen. Eröffnung der Offerten findet ein mündliches Auf⸗ ebot statt, zu welchem sich die Submittenten per⸗ önlich einzufinden haben oder sich durch einen schrift⸗ lich Bevollmächtigten vertreten lassen können. Die Bedingungen liegen im diesseitigen Bureau zur Ein⸗ sicht auf, resp. können gegen Kopialien in Abschrift bezogen werden. Cöln, den 27. Oktober 1875. Artillerie⸗Depot. [8500]

[8422] Bekanntmachung.

Die Lieferung des Bedarfs an Werkstätten⸗ Materialken, Vorrathsstücken und Werkzeugen für das Jahr 1876 soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. Hierzu sind 2 Ter⸗ mine und zwar:

1) auf Dienstag, den 9 November 1875, für Schmiede⸗, Walz⸗, Fagon⸗ und Roheisen, Stahl, Bleche, Drähte, Kupfer, Eisenguß, besondere Metalle, Trag⸗ und Spiralfedern, Buffervöcke, Achslagerkasten, Hölzer und Glaswaaren;

r.2) auf Dienstag, den 16. November 1875, für Holzkohlen, Lacke, Farben, Chemikalien, Dro⸗ guen, Gummi⸗, Leder⸗, Polster⸗, Posamentier⸗, Sei⸗ ler⸗ und Kurzwaaren, sowie Pinsel

im Büreau der hiesigen Werkstätten⸗Verwaltung anberaumt, bis zu welchen Terminen die Offerten portofrei und versiegelt mit der Aufschrift:

„Submission auf Lieferung von Werkstätten⸗ Materialien pro 1876, zum Submissionstermin am .ten November 1875 gehörig“ an den Unterzeichneten einzureichen sind. Später eingehende oder den Bedingungen nicht entsprechende Offerten werden nicht berücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen nebst Bedarfs⸗Nach⸗ weisung liegen in meinem Bureau, sowie auf den Stationen Trier, Neunkirchen, St. Wendel und Bingerbrück zur Einsicht aus und können auch auf portofreie an mich zu richtende Schreiben unentgelt⸗ lich bezogen werden. 1

Saarbrücken, Bahnhof, den 22. Oktober 1875.

Der Königliche Ober⸗Maschinenmeister Finckbein.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

XVI. Verloosu

g.

[8601]

Nachweis der am 14. (26.) Oktaber 1875 durch Verloo⸗ sung amortisirten 947 Stück

Warschau⸗Wiener Eisenbahn⸗Aktien.

125 486 868 1026 32 47 152 287 450 93 689 986 2120 30 76 206 446 518 603 940 71 72 3105 74 328 53 468 511 94 880 4079 152 328 46 69 72 581 89 711 28 30 85 94 895 5044 276 308 5367 590 626 64 809 77 902 6010 44 263 305 14 500 67 634 729 96 854 7096 172 200 403 554 819 72 982 8021 74 181 222 317 28 94 513 671 741 863 9155 417 83 525 638 787 10173 286 318 411 44 646 854 929 84 97 11050 71 286 304 76 612 76 811 17 88 962 90 12100 19 500 18 636 790 813 38 79 13236 323 35 38 593 646 749 75 76 91 838 90 966 14183 558 789 914 25 46 99 15006 49 146 216 79 401 88 793 804 992 16012 46 91 254 443 47 69 550 651 822 936 54 17350 626 714 23 872 919 63 18052 96 175 205 407 13 504 21 43 47 667 84 700 61 77 848 945 99 19080 133 408 511 74 634 734 51 850 20025 98 425 578 698 703 16 827 21001 42 101 70 226 37 380 692 758 880 972 22007 109 47 269 433 36 661 759 73 874 977 23136 204 99 407 17 53 89 597 669 765 24317 40 590 665 911 27 25283 98 352 871 26000 22 118 371 417 34 42 510 657 716 909 19 22 27163 66 290 426 677 89 867 71 92 28089 245 334 431 640 29006 67 146 281 713 826 62 30038 45 153 456 75 610 57 79 848 926 31004 103 17 202 80 343 486 561 615 16 27 42 713 55 874 32089 331 417 40 59 97 553 600 833 33077 169 299 389 92 464 518 661 743 84 34112 339 425 522 70 656 898 935 41 35107 285 94 452 538 905 36060 96 407 89 639 709 923 86 91 37206 377 81 428 669 70 84 848 38082 214 15 343 78 442 689 734 74 815 917 75 90 92 39009 98 102 52 469 528 58 93 708 11 940 46 56 63 82 40039 61 192 212 396 425 513 23 77 88 671 898 903 41083 200 72 79 344 86 418 544 714 89 804 992 42012 192 96 221 97 307 18 414 83 572 687 882 916 43025 94 119 264 365 426 50 94 551 62 645 855 995 44104 43 86 303 35 407 583 758 68 822 45068 90 128 37 335 61 73 414 69 607 736 840 64 919 22 89 46105 33 213 61 431 757 803 9 4 23 35 47005 69 116 233 34 623 28 36 791 922 76 83 48141 216 333 93 914 49232 404 22 594 612 40 740 61 856 50133 40 260 374 486 522 48 651 774 829 81 51087 249 66 332 418 69 504 35 619 35 86 96 732 78 806 93 52044 181 83 303 443 507 43 687 733 36 972 77 53005 12 271 78 351 506 63 606 48 790 893 903 33 54043 107 225 316 36 54 60 78 453 73 97 573 97 637 74 911 80 55029

344 483 545 94 780 99 846 69 93 57136 356 492 693 723 826 84 58128 296 397 441 515 29

lich von dort bezogen werden. Heinitz bei Neunkirchen, Reg.⸗Bez. Trier, den 29. Oktober 1875. Cto. 297/10.)

Königliche Berg⸗Inspektion VII.

84*

Papierabfälle, 1 Jahrgang der Kölnischen Zeitung, 1874, 15 Jahrgänge des Cölner Adreßbuches im

Nach

43576 44242 48244

J ,35541 36079 36701 37170 146334 46397 47637 50961

336 734 65263 417 79 693 907 66116 66 227 87 1575 99 624 67 709 897 2020 43 290 672 78 392 469 542 750 837 67727 800 970 68275 563 3051 131 83 3317 463 77 979 4114 447 76 867

64 643 804 24 69103 239 419 737 847 70291 336 63 453 90 633 71086 142 47 284 517 641 72068 102 215 90 310 691 784 73038 135 419 91 833 74063 776 75161 727 802 76181 750 816 30 77091 325 689 842 78115 73 79161 679 760 813 955 80082 549 638 881 81131 56 834 82148 335 48 412 45 645 859 83118 77 399 905 84133 251 369 896 909 85008 550 746 67 86402 61 697 753 75 867 87036 102 593 669 867 88644 95 741 89006 138 891 90076 143 280 310 20 45 638 732 807 51 90 99 91755 92066 718 932 93198 355 463 513 36 90 731 50 99 , 94317 415 504 956 58 82 95079 193 221 303 570 96623 64 738 836 77 92 97547 845 98280 365 454 662 736 817 952 99219 316 51 647 772 100083 214 21 832 101155 86 303 656 724 102176 368 489 672 774 848 998 103117 204 92 511 646 78 104025 198 389 513 33 78 633 105365 478 564 744 811 71 89 940 106032 93 180 316 45 107115 278 509 78 841 910 11 56 108053 131 214 355 83 572 631 50 734 848 60 917 109190 293 312 636 741 874 962 110426 728 111284 99 112042 329 75 113370 474 82 503 657 114182 247 320 401 854 940 115083 145 473 696 868 116063 380 640 762 951 117309 501 118084 115 356 478 782 119114 383 580 649 59 917 120028 600 712 79 121066 201 485 122380 416 123103 885 991 124166 313 27 124443.

Warschau, den 14. (26.) Oktober 1875.

Von Seiten des Verwaltungsrathes.

„(gez.) General⸗Lieutenant Czernicki. Wirklicher Staatsrath (gez.) Zaborowski.

[8602]

Nachweis

der in früheren Jahren jetzt zur Einlösung nicht präsentirten Warschau⸗Wiener Eisenbahn⸗Aktien.

Verloost im Jahre 1863: Nr. 55892.

Verloost im Jahre 1865: Nr. 36653.

Verloost im Jahre 1866: Nr. 4146.

Verloost im Jahre 1867: Nr. 43024 60674 60684 60863 66917.

Verloost im Jahre 1868: Nr. 26512 35879 43153 43160 73575 96617.

Verloost im Jahre 1869: Nr. 1523 13521 15339 21435 29424 36582 40297 91437 100033 122625.

Verloost im Jahre 1870: Nr. 23999 34545 50237 51339 51340 52528 52709 54153 55011 55705 56488 56598 60698 62293 62508 65667 75517 80083 83452 90595 113009.

Verloost im Jahre 1871: Nr. 1955 2614 4537 8707 9616 10581 12013 18695 20355 23541 24202 25218 27665 28645 32267 38940 42378 42849 50620 51983 56065 59954 60687 65073 74772 80618 89448 91465 91965

57030

92317 92854 99544 107760 118899 123209.

Verloost im Jahre 1872: 3037 4253 4498 7411

8755 8934 9126 10069 10971 13940 20050 20353

29513 32896 42001 45120 53047 53073 60673 67165

34415 45258 54155 68960

20362 26866 27139 27670

55164 56738 56983 59604 69110 69255 74386 76534 77737 79319 81271 83492 88929 90404 91974 93097 93879 94182 94692 95131 99501 100612 102135 102820 103299 107383 109827 110111 111298 111681 114604 124483 124599.

Verloost im Jahre 1873: Nr. 41 522 766 99 1713 3099 231 4042 5406 841 943 6002 286 6354 7072 534 931 8452 10406 11513 12981 14108 984 15821 16539 16687 856 956 19279 20398 702 805 21310 22611 957 23146 24203 25387 25531 26151 29443 612 725 819 30824 31739 32306 550 34225 327 51 35021 36481 37003 39052 44192 277 91 881 47732 48767 49124 50132 241 550 796 51084 52541 54900 55276 490 56087 304 984 57514 59143 277 588 60683 62362 62601 63935 64247 65877 66885 67312 69257 73217 74305 77841 79744 80563 82438 83459 85983 86482 87079 88951 89280 398 90506 91927 94012 151 757 95246 344 96030 100273 101349 874 76 102353 3600 5141 6907 8033 9726 110673 1653 2602 6605 34 6765 8398 9426 757 121841 2427 3575 4763.

Verloost im Jahre 1874: Nr. 308 802 1458 2274 3236 58 935 4413 615 938 5598 6190 7402 971 8900 9276 311 513 10294 747 85 11850 12661 728 912 13341 14152 279 466 15106 809 17175 469 601 18011 585 658 18808 21926 22123 380 23340 24000 163 25467 68 26119 509 846 27322 593 28271 585 95 601 828 29570 576 697 30425 97 906 32088 461 852 936 66 33240 814 34742 948 49 36212 676 83 37094 37179 38161 486 550 699 40059 205 579 41411 648 42218 359 43013 281 350 607 44280 792 46968 48561 49386 51200 52038 53034 371 714 54253 89 55437 50 57262 59479 685 60672 61838 62401 3 62480 62485 63203 344 65308 900 66608 67935 68183 223 43 614 69417 72148 73708 78411 80462 81159 82657 85625 85875 87875 88631 89471 700 90229 91349 867 92550 95952 96082 99143 568 796 817 100615 1271 835 2961 3409 4726 44 7182 425 9225 111136 562 698 3409 21 4209 5670 6688 916 52 7045 614 783 8495 9641 120740 898 1293 338 4553 734.

Warschau, den 14. (26.) Oktober 1875. Direktion der Warschau⸗Wiener und Warschau⸗

Bromberger Eisenbahn.

[8603]

der am 15. (27.) Oktober 1875 verloosten

56 88 656 700 6 46 59037 42 321 68 94 585 931 61 60041 213 24 329 587 753 68 79 88 899 61049 176 247 438 582 647 748 61 817 62084

148 404 87 974 63019 299 394 602 821 64212 71

1

Warschau⸗Wiener Eisenbahn⸗

Obligationen.

15. Verloosung 1. Serie zu 500 Franucs 126Stück. 72 362 438 573 859 903 1032 322 61 402 31

geloosten und bis

b

925 5303 63 90 484 504 24 636 719 31 903 77 6065 246 319 20 66 858. 98 982 7000 62 86 361 75 437 51 506 882 929 986 8441 68 99 987 9200 61 554 616 998 10195 420 708 11238 65 90 584 633 790 12110 248 468 738 54 832 83 90 13033 46 66 185 201 81 14059 253 56 492 649 58 15044 490 730 67 16129 211 391 98 567 636 908 ö“ 500 95 657 795 18005 152 426 798 39 74. 7. Verloosung 2. Serie zu 100 Thaler 100 Stück. 10065 344 866 11036 100 32 44 72 302 11323 578 620 820 26 932 12166 73 221 324 636 811 31 13009 128 299 465 658 818 902 13 14091 98 338 607 43 851 959 15099 478 504 802 81 16074 969 17130 613 717 18002 59 278 60 405 42 940 19335 433 522 609 833 20108 217 337 91 414 23 701 20 23 840 21047 168 486 613 883 22185 500 637 61 90 837 999 23152 226 55 93 303 436 670 952 24037 91 105 81 222 27 499 511 685 782 882. 7. Verloosung 2. Serie zu 500 Thaler 14 Stück. 2266 2270 2316 - 2320 2696 2700 4471 4475 4586 4590 4801 4805 4866 4870 5126 5130 6161 6165 6316 6320 8886 8890 8936 8940 9551 9555 9686— 9690. 5. Berloosung 3. Serie zu 100 Thaler 115 Stück. 16090 451 650 746 47 92 845 950 17021 61 111 266 325 730 800 18098 243 438 516 89 946

19012 162 330 733 981 20077 167 210 21 369

70 507 671 21098 118 195 265 321 524 89 680 955 22018 176 204 315 395 689 23003 123 568 603 752 89 24191 279 85 607 915 975 25104 55 255 317 69 405 725 68 800 995 26109 277 354

(598 27026 176 650 850 964 28289 378 444 540

631 754 58 820 29111 231 330 547 30134 225 607 27 31035 160 96 740 58 92 968 32132 626 33113 366 425 34102 316 454 88 550 619 844. 5. Verloosung 3. Serie zu 500 Thaler 20 Stück. 376 380 586 590 1436 1440 1851 1855 2006 2010 2766 2770 3456 3460 3836 3840

3936 3940 4981 4985 8931 8935 9956 —- 9960

10176 10180 11086 11090 11636 11640 12591 12595 12831 12835 12981 - 12985 14816 14820 15336 15340.

857 921 37

3. Verloosung 4. Serie zu 100 Thaler 99 Stück. 36149 236 713 943 37623 900 38014 123 93

38251 833 961 39448 574 615 947 40205 605 770 59 41051 166 93 95 332 90 42118 43 75 472

95 551 68 678 730 76 869 43104 293 382 40 2 91 643 44180 548 54 777 807 959 45092 197 295 353 743 46012 118 43 283 622 752 955 66 47070 525 48126 288 408 603 88 49051 546 661 79 50003 193 482 504 869 88 904 996 51060 280 89 465 534 36 38 822 52238 361 492 519 718 839 924 53100 63 235. 3. Verloosung 4 Serie zu 500 Thaler 39 Stück. 311 315 616 620 696 700 4156 4100 4236 4240 6111 6115 6751 6755 6831 6835 7126 7130 7991 7995 10986— 10990 12931 12935 14871 14875 14936 14940 15136 15140 15351 15355 16531 16535 17751 17755 18331 18335 18501 18505 18931 18935 19061 19065 19631 19635 20176 20180 22536 —- 22540 22566— 22570 22596 22600 23786 23790 24576 24580 25446 25450 27141 27145 27376 27380 28761 28765 29056 29060 30696 30700 30886— 30890 33061 33065 33221 33225 35286 35290. 1. Verloosung 5. Serie zu 100 Thaler 58 Stück. 23461 622 53 732 862 952 980 24214 506 25253 437 505 26089 250 437 595 689 757 97 27492 628 28072 171 361 383 767 29042 197 439 796 982 30404 699 764 827 31045 59 140 318 438 769 865 907 84 32182 476 763 816 990 33263 356 708 837 989 34025 497 623 745. 1. Verloosung 5. Serie zu 500 Thaler 23 Stück. 836 840 2436 2440 2561 2565 4231 4235 7481 7485 7851 7855 9566 9570 10746 —- 10750 13246 13250 13831 13835 15001 15005 15511 15515 15526 15530 16516 16520 16866 - 16870

17286 17290 17506 17510 18451 18455 18676 18680 20106 20110 20291 20295 22791 22795 22996 23000. Warschau, den 15. (27.) Oktober 1875. Von Seiten des Verwaltungsraths. Für den Bize⸗Präsidenten: L. Kronenberg. (gez.) Dominik Zlelinskl.

vachwCis

der in früheren Jahren geloosten und bis jetzt zur v nicht präsentirten

Warschau⸗Wiener Eisenbahn⸗ Obligationen.

1. Serie zu 500 Franes.

Verloost im Jahre 1870: 155 5002 6044 11720

12218.

Verloost im Jahre 1871: 1784 2773 3929 6222

232 7746 823 11760 779 14292 18230.

Verloost im Jahre 1872: 157 332 2175 726

4514 7820 8262 12217.

Verloost im Jahre 1873: 7 292 530 1003 723

90 92 930 2429 5223 6684 9088 9980 10008 720

874 14136 140 580 15347 17779 842.

Verloost im Jahre 1874: 107 395 934 1149

2545 4340 863 940 5442 523 778 6230 7239 8479

9239 46 492 659 934 11318 12055 13119 84

14103 722 15625. 2. Serie zu 100 Thaler. 3

Verloost im Jahre 1869: 10718 12734 924

14125 17669 21688 23432 24015 391.

Verloost im Jahre 1870: 10808 62 12458 13245

559 875 14452 15784 17060 22595 24532 861.

Verloost im Jahre 1871: 12822 13869 14593

15852 90 16261 769 18586 19276 974 20584 816

21882 23816 24683.

Verloost im Jahre 1872: 10423 26 904 12679

13887 912 15255 614 72 16386 18179 636 22340

24302 542.

Verloost im Jahre 1873: 10039 89 185 11202

524 12012 278 557 972 13687 14795 892 15598

866 69 18401 19102 238 608 20158 306 403

21647 22338 23109 549 24430 837.

Verloost im Jahre 1874: 10689 753 11216 894

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