1875 / 261 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Nov 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Main⸗Weser⸗ und Hesstsche Nordbahn.

Behufs Lieferung der pro 1876 erforderlichen Ma⸗ ist öffentlicher Submissionstermin auf

terialien Montag, den 15. Rovember d. J, Morgens 9 Uhr, im Bureau des Unterzeichneten festzesetzt: Zur Submission kommen: Nachweisung I. Werkstatts⸗Reservestücke:

Radreifen, Dampfkolben, Zughaken, Schrauben⸗ kupplungen, Bremsspindeln, Siederohre, Rohre von Kupfer und Schmiedeeisen, Injecteure, Schmier⸗

Apparate ꝛc. Nachweisung II. Wertstatts⸗Materialien: 8

Schmiedeeisen, Stahl, Draht, Blech, Kupfer und andere Metalle, Metallgußwaaren, Werkzeuge, Ge⸗ räthe, Kurzwaaren, Feilenhauerarbeiten, Farben, Chemikalien, Droguen, Oele, Fett, Gummi, Leder⸗, Seiler⸗, Polster⸗’, Bürsten⸗, Posamentier⸗, Töpfer⸗, Glas⸗ und Holz⸗Waaren, Manufakte, Brennmate⸗ rialien, Strohseile, Talkliederung, Pappen ꝛc., Schmirgelleinen, Filz und Werkhölzer.

Rachweisung III. Bureau⸗Bedürfnisse: .“

Schreib⸗ und Zeichnen⸗Materialien, Drucksachen ꝛc. Die Lieferungsbedingungen sind für jede der 3

Nachweisungen I., II., III. zum Preise von je 1 auf Anforderung mit genauer Angabe der verlangten Nachweisung vom Unterzeichneten zu beziehen.

Der Betrag dafür darf nicht in Stempel⸗, Wechsel⸗ oder Post⸗Marken eingesandt werden.

Es liegen die Lieferungsbedingungen auch bei der Werkstätte⸗Materialien⸗Verwaltung zu Cassel und den Vorständen der Werkstätten zu Frankfurt a. M. und Gießen zur Einsicht auf. 8 Cto. 15/11) Cassel, am 31. Oktober 1875. 8

Der Königliche AAAX“ üte.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

7106 1gh. die Generalversammlung der Ritter⸗ schaftlichen Privatbank in Pommern auf das Privi⸗ legium der Notenemission vom 1. Dezember 1875 ab verzichtet hat, werden die Besitzer unserer sümmt⸗ lichen auf Reichswährung lautenden Noten auf Grund des §. 38 unserer Statuten vom 24 August 1849 aufgefordert, dieselben innerhalb der statutenmäßigen sechsmonatlichen Präklusionsfrist bis zum 15. März 1876 bei unserer Kasse zur Einlösung zu präsentiren

Unsere nicht auf Reichswährung lautenden Noten sind bereits durch unsere Bekanntmachung vom 22. Juni d. J. bis zum 1. Januar 1876 auf⸗ gerufen.

Stettin, den 6. September 1875.

Direktorium

der Nitterschaftlichen Privatbauk in Pommern. Hindersin. Pabst. (ac. 82/9)

18690, Georgs⸗Marien⸗Vergwerks⸗ & Hütten⸗Verein.

Die Aktionäre unsere Vereins werden ersucht, die neue Serie von Dividendenscheinen für die Stammaktien gegen Rücklieferung der Talons bei dem Banthause Adolph Meyer in Hanuover in Empfang zu nehmen.

Mit den Talons ist ein arithmetisch geordnetes Nummern⸗Verzeichniß in doppelter Ausfertigung zu überreichen.

Hannover, den 3. November 1875.

Der Berwaltungsrath . des Georgs Marien Bergwerks⸗ & Hütten⸗ BVereins. i. V. H. Müller, Dr.

Indnstrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel.

Zur Feld und Wiesendüngung halten wir unsere (a. 624/10) [8293]

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„Offener Brief an alle Militär⸗ und Civil⸗Behörden

des Deutschen Reiches!“

Der ergebenst Unterzeichnete beehrt sich hierdurch mitzutheilen, daß die C. Brandauer'sche

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Hannoversche Bank.

Mittwoch, den 8. Dezember d. Js., Morgens 11 Uhr,

(M. 3500 2

sehr

im Lokale der hiesigen Börse anberaumten Mßerordentlichen General⸗Versammlung werden

die geehrten Aktionäre nach §. 30 der Statuten hierdurch eingeladen.

1 Tagesordnung: 1) Beschlußfassung über die dem Reichs⸗Bankgesetze vom 14. März 1875 gegenüber ein⸗ zunehmende Stellung; 2) eventuell Beschlußnahme über die Aenderungen der Statuten der Hannoverschen Bank, welche in Folge des vorgenannten 5 erforderlich werden; 3) Anträge auf Ermächtigung des Verwaltungsraths zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen aller Art gegenüber der Staatsregierung, dem Bundesrathe und dem Reichskanzler⸗Amte. Die Einlaßkarten werden von der Direktion, gegen Vorzeigung der Aktien, welchen ein Nummern⸗ ichniß beizugeben ist, im Geschäftslokale der Bank am 6. und 7. Dezember d. Js. verabfolgt. Hannover, den 4. November 1875.

Der Verwaltungsrath der Hannoverschen Bank.

L. Meyer.

Grand Hoôotel Pallanza. Pallanza am Ufer des Lago maggior Eigenthümer Georg Seyschab (Deutscher). Brillante Lage gegenüber den Borromeischen Inseln an der Simplon⸗, St. Gotthardt⸗ und St. Bernhardin⸗Ronte, höchster Comfort, evangelische Kirche und deutscher Arzt im Hotel,

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8

Siegrheinischer Vergwerks⸗ und Hütten⸗Aktzen⸗Verein.

[8062]

Generalversammlung.

Die neunzehnte ordentliche Generalversammlung der Aktionäre des Slegrheinischen Bergwerks⸗

und Hütten⸗Aktien⸗Vereins wird

Samstag, den 13. November d. Is., Nachmittags 4 ½ Uhr, im Geschäftslokale des A. Schaaffhausen'schen Bankvereins in Cöln

Unter Hinweisung auf die §§. 27 bis inkl. 36 unserer Gesellschafts⸗Statuten laden wir die dazu

stattfinden.

berechtigten Aktionare ein, an dieser Generalversammlung Theil zu nehmen, indem wir zugleich bemerken, daß nach Maßgabe des §. 27 der Statuten, am Freitag, den 12. November cr., 6 Uhr, die Eintrittskarten und Stimmzettel gegen Vorzeigung der Aktien oder einer genügend erscheinen⸗ den Bescheinigung über deren Besitz in dem vorerwähnten Loka e in Empfang genommen werden können. 1

Nachmittags von 3 bis

Tagesordnung. I. a. Bericht des Aufsichtsrathes über die Lage des Geschäftes im Allgemeinen, sowie über

dic Jahresrechnung und Bilanz; b. Bericht des General⸗Direktors über das abgelaufene Geschäftsjahr; c. Bericht der Revisions⸗Kommission und Decharge⸗Ertheilung. II. Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrathes; III Wahl der Kommission zur Prüfung der Bilanz pro 1875/1876;

8

IV. Konstatirung des emittirten Gesellschaftskapitals und Kenntnißnahme resp. Beschlußfas⸗ sung bezüglich eines im vorigen Jahre kontrahirten urd eventuell unter geeigneten Modi⸗

28 8 weiter auszudehnenden Darlehns; Eilfte planmäßige Ausloosung der 1876 zur Rückzahlung gelangenden Obligationen. Friedrich⸗Wilhelms⸗Hütte, den 10. Oktober 1875. 1 8

Der Aufsichtsrath.

(C. a. 118 /X.

Königlich Niederländische Landon Chatham⸗ Dampfschifffahrts Gesellschaft. Dover Enren, e9 Cheene aft.

Täglicher Winterdienst Anfang 15. Oktober (Sonntags ausgenommtn)

mit dem großen Niederländ. Postdampfer zwischen

VLISSINGEN-SIEERNESS-LONDOX.

Abf v. Cöln 2.45 Nm. Abf. v. London 8.45 Ab. Ank. w London 10.— Vm. Ank. in Cöln 4.45 Nm. Diese Ronte ist die schnellste, billigste gee wves Verbindung des Continents mit

ngland. Billetausgabe von allen Hauptstationen Deutschlands, Oesterreichs und der S formationen bei den Direktionen, Amsterdam und London, e. 8.,5 92 29 roof, Vlissingen; J. P. Best, General⸗Agent, 122 Cannonstreet, London; Th. Cook & Son,

Bekanntmachung. In dem hiesigen Magistratscollegio ist die

Stelle eines besoldeten Stadtraths, für welche die Qualifikation zum höheren Justiz⸗ oder Verwaltungsdienst erforderlich ist, zu 8 Das Gehalt ist auf 4800 festgestellt, eine Er⸗ höhung bis auf 6000 aber für den Fall vor⸗ behalten, daß der zu Erwählende bereits im Staats⸗

oder Kommunaldienste eine Reihe von Jahren thätig

gewesen ist.

Qualifizirte Bewerber werden ersucht, ihre Meldun⸗ gen bis zum 1. Dezember er. bei dem unter⸗ zeichneten Stadtverordneten⸗Vorsteher einzureichen.

Danzig, den 20. Oktober 1875.

Der Stadtverordneten⸗Vorsteher. 1 Bischoff. Cto. 201/10.)

Dortmund⸗Gronau⸗Enscheder

[8654] Eisenbahn.

Mit Genehmiguag der Kaiserlichen General⸗ Direktion der Telegraphen in Berlin werden mit dem 1. Januar 1876 bei unseren Stationen Dort⸗ mund, Lünen, Lüdinghausen, Dülmen, Coesfeld und Ahaus Privatdepeschen angenommen, bezw. um⸗ gekehrt nach genannten Stationen abgegeben. Ebenso erfolgt die Annahme von Privatdepeschen nach Sta⸗ tionen des Deutschen Reichs, nach Oesterreich und den Niederlanden, was wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen.

Dortmund, 3. November 1875.

Die Direktion.

(8581] In Dalneis salus! Empfehle neben allen anderen Bädern als Specialität meiner Anstalt und als vorzüglich bewährtes Mittel gegen

Rheumatismus, Lähmun- gen, Gicht, Scropheln, Haut- u. Frauen-Krank- heiten, Hämorrhoidal- u. Unterleibs-Leiden

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RB. Buder.

8 Bade⸗Anstalt und Kurhaus Charlottenburg bei Berlin.

Schlesische Boden- Credit-Aktien-Bank.

Status am 31. 0Oktober 1875. [8708] Activa.

Kassen- und Wechsel-Bestände 4,592,738. 03. Effekten nach §. 40 des Statuts 756,391. 68. Unkündbare Hypotheken-Dar- “” 27,392,067. Kündbare Hypotheken-Darlehne 289,030. Darlehne an Kommunen und 210,125. 12,465.

Korporationven

Lombard-Darlehne .... häusern. 224,928. 99.

Grundstück-Conto . . . . .

Guthaben bei Banken und Bank-

Diverse Debitoren . . . . . 1,077,978. 53. 34,798,724. 38.

Passiva. Aktien-Kapital-Conto 7,500,000. Unkündbare Pfandbriefe im

UI5 I I Kreditoren im Konto-Korrent 105,810 32. Verschiedene Passiva] 1,559,414 06.

34,798,724. 38.

Breslau, den 2. November 1875. Die Direction. G. 36,/11.

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lands. Pracht⸗Ausgabe mit den kolorirten Signalen. Durchgesehen im Reichs⸗Eisenbahn⸗ . amte. Preis 2

Diese Ausgabe der Signalordnung mit den ein⸗ zelnen kolorirten Signalen ist aufs eleganteste aus⸗ gestattet und entspricht besonders einem dringenden Bedürfniß dadurch, daß bei den einzelnen Si gnalen diejedesmaligen Bestimmungen

des Bahn⸗Polizei⸗Reglements angeführt sind.

Die Herausgabe des Buches unter der Kontrole des Reichs⸗Eisenbahnamtes bürgt für den authentischen

Werth desselben. Dritte Beilare

Rei

11“

n dieser Beilage werden bes auf Weiteres außer den gerichtlichen Bekanntmachungen über Eintragun 1) die Vakanzen⸗Liste der durch Militär⸗Anwärter zu 2) die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht⸗Militär⸗Anwärter 3) die Uebersicht der anstehenden Konkurs⸗

che

Berlin, Sonnabend, den 6. November

besetzenden Stellen,

Termine,

4) die Uebersicht der anstehenden Subhastationstermine, 8 1 5) die Verpachtungstermine der Königl. Hof⸗Güter und Staats⸗Domänen, sowie anderer Landgüter,

en und Löschungen in den Handels⸗ und Zeichenregistern veröffentlicht:

6) die von den Reichs⸗, Staats⸗ und Kommunalbehörden ausgeschriebenen Submissionstermine 7) die Tarif⸗ und Fahrplan⸗Veränderungen der deutschen Eisenbahnen,

8) die Uebersicht der Haupt⸗Eisenbahn⸗Verbindungen Berlins,

9) die Uebersicht der bestehenden Postdampfschiff⸗Berbindungen mit tansatlantischen Ländern,

10) das Telegraphen⸗Verkehrsblatt.

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im §. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in

inem besonderen Blatt unter dem Titel

Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich. „Nr 272)

Das Central⸗Handele⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, SW., Königgrätzerstraße 109, und alle

Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: SW., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

Die Verordnung, durch welche das Central⸗ Handels⸗Register für das Deutsche Reich im Großherzogthur Mecklenburg⸗Strelitz als Publikationsorgan eingeführt ist, hat fol⸗ genden Wortlaut:

Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden Großherzog von Mrcklenburg,

Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch

Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr ꝛc. ꝛc.

Wir verordnen zur Abänderung des §. 19 der Verordnung zur Publikation des Allgemeinen Deut⸗ schen Handelsgesetzbuches vom 28. Dezember 1863, sowie zur Abänderung des §. 1, Abfatz 2 der Ver⸗ ordnung vom 2. Januar 1869 zur Ausführung des Reichsgenossenschaftsgesetzes vom 4. Juli 1868 nach hausvertragsmäßiger Kommunikation mit Sr. Kö⸗ niglichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg⸗ Schwerin und nach stattgehabter Berathung mit Unseren getreuen Ständen, was folgt:

Die Einträge in die 11“ sollen neben der in §. 13 der Verordnung vom 28. De⸗ zember 1863 vorgeschriebenen Bekanntmachung auch durch das in Berlin als besondere Beilage des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers erscheinende Central Handels⸗ Register für das Deutsche Reich bekannt ge⸗ macht werden, und bleibt Unserer Landesregie⸗ rung vorbehalten, auch für die Einträge in die Genossenschaftsregister die öffentliche Bekannt⸗ machung durch das Central⸗Handels⸗Register vorzuschreiben.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Un⸗ terschrift und beigedrucktem Großherzoglichen Insiegel. Gegeben London, den 10. Juli 1875.

(CL. S.) Friedrich Wilhelm, G. H. v. M.

Ein Konsortium, welches sich zum Bezuge der Antheile eines neu begründeten Aktienunternehmens bis zu einer bestimmten Zeit konstituirt, dauert nur bei einer bestimmten und ausdrücklichen Prolon⸗ gation aller Konsortialen (jeder Berechtigte für seinen ganzen Konsortialantheil) über diesen Zeit⸗ punkt hinaus. Dasselbe gilt für das Verhältniß zwischen einem Konsortialen und seinen Unterbethei⸗ ligten. (Erkenntniß des Reichs⸗Ober⸗Handels⸗ gerichts vom 19. Oktober d. J.) Der Banquier G. zu Berlin hatte sich im September 1872 an dem Syndikat der neu begründeten „Preußischen Boden⸗ Credit⸗Actien⸗Bank“ mit 50,000 Thlr. bethei⸗ ligt. Hiervon verkaufte G. der Handlung M. u. B. zu gleichen Bedingungen tialiter 20,000 Thlr. Das Konsortium sollte nach den Syndikatsbestimmungen höchstens bis zum 31. Oktober 1872 währen, und kein Konsortiale sollte vennac länger gebunden sein, als bis zu dieser

eit. sortialbetheiligten das Koasortium bis zum 1. April 1873 prolongirt, dagegen unterließ G., sich mit sei⸗

nem Unterbetheiligten, M. u. B., darüber in ein

Einvernehmen zu setzen. Zwar erfuhr die Handlung

M. u. B. von der einstimmig beschlossenen Prolon⸗ von ihr weder eine Mei⸗

gation, dagegen wurde nungsäußerung darüber verlangt, noch wurde ihr direkte Mittheilung davon gemacht. Als nun am 1. April G. dieser Handlung die gezeichneten Aktien zur Disposition stellte, so verweigerte sie die An⸗ nahme. G. verkaufte hierauf die verweigerten Aktien und belastete die Handlung M. u. B. mit der aus diesem Verkauf resultirenden Differenz. diese Differenz zu zahlen sich weigerte und im Gegen⸗ theil den ihm bereits gewährten Konsortialbetrag nebst Zinsen zurückverlangte, klagte G. seine Forde⸗ rung ein, wogegen M. u. B. ihre Gegenforderung auf Zurückerstattung des gewährten Konsortialbe⸗

trages in der Klagebeantwortung geltend machte.

Das hiesige Kammergericht wies den Kläger mit seiner Forderung zurück und verurtheilte denselben zur Zurückerstattung des empfangenen Konsortialbei⸗

trages nebst Zinsen an die Verklagten und dieses Urtheil!

wurde auf die Nichtigkeitsbeschwerde des Klägers vom Reichs⸗Ober⸗Handelsgericht bestätigt. „Das Erlöschen des Konsortiums,“ führt das Eckenntniß des Reichs⸗Ober⸗Handelsgerichts aus, „trat am 31. Oktober 1872 von selbst ein, sofern nicht jeder Konsortiale die Verlängerung über diesen Zeitpunkt hinaus genehmigte, und es mußte nach dem Stande

des Begebungsgeschäfts an diesem Tage die Berech⸗ nung aufgemacht werden, nach welcher sich entschied,

ob und in welchem Umfange die einzelnen Konsor⸗ tialen zum Bezuge der Aktien verbunden waren oder welchen Gewinn sie für die vollständig begebenen Aktien beanspruchen durften. Jeder einzelne Konsor⸗ tiale mußte ferner, um das Syndikat überhaupt über den 31. Oktober 1872 hinaus aufrecht zu erhalten, für seinen Konsortialantheil in die Prolongation konsentiren. Auf Grund dieser Be⸗

dingungen war G. am Syndikat mit 50,000 Thlr.

betheiligt worden, und wenn er der Beklagten hier⸗ von 20,000 Thlr. zu gleichen Bedingungen konsor⸗ tialiter verkaufte, so ist außer Zweifel, daß auch für die Dauer dieser Unterbetheiligung der Beklagten jener Endtermin entschieden war. Hie Beklagte war also konsortialiter nicht länger gebunden, als bis zum 31. Oktober 1872. Sie brauchte ihre fernere Betheiligung nicht erst aufzusagen; dieselbe hörte

Am 31. Oktober wurde jedoch von allen Kon-

Da M. u. B.

rung kommenden Handelsverträge,

Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Des Abonnement beträgt 1 50 für das Vierteljahr. Einzelne Nummern kosten 20 ₰. Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.

vielmehr mit dem 31. Oktober 1872 von selbst auf, nigkeit, nämlich von 1,436,171 Ctr. auf 1,447,827

wenn nicht die Beklagte ihre G. war nicht berechtigt, dur auch der Beklagten Vermöge der Natur der Unterbetheiligung vertrat er zwar den ganzen Antheil von 50,000 Thlrn. gegen das Syndikat; aber ihm war der Wille der Beklagten nicht weiter unterworfen, als er sich vertragsmäßig gebunden hatte. ... Wurden Aktien am 31. Oktoben 1872 geliefert, so standen der Beklagten bei der Disposition über sie die da⸗ maligen Chancen und Konjunkturen zur Verfügung; und hierauf hatte sie vertragsmäßiges echt; Aktien, die ihr erst ein halbes Jahr später offerirt werden konnten, bilden nicht das gewollte Objekt, auf welches sie ihre Spekulation eingerichtet und für welches sie den Konsortialpreis bewilligt hatte. Dieser Gesichtspunkt, welcher die Regeln über die Erfüllung des eigentlichen Fixgeschäftes beherrscht, ist auch für die Zeitdauer einer gesellschaftlichen Vereinigung zum Vertrieb resp. zur Abnahme eines

seine Prolongation

daß G. der Beklagten die streitigen Aktien am 1. April 1873 nicht mehr aufzwingen durfte. Zu⸗ gleich ergiebt das Bisherige, daß der Verkauf vom 3. April 1873 nicht zu Laften des Beklagten geht, daß also die Kläger mit Unrecht die aus diesem Verkauf resultirende Differenz von der Beklagten fordert. Andererseits erhellt, daß der Kläger, nach⸗ dem er sich freiwillig außer Stande gesetzt, seine konsortialen Pflichten gegen die Beklagte zu er⸗ füllen, er den von der Beklagten empfangenen Kon⸗ sortialbeitrag mit Zinsen erstatten muß.

Heidenheim. Die hiesige Handels⸗ und Gewerbekammer hat in ihrer Sitzung vom 18. September 8 Gegenstände berathen. Die wichtigeren unter denselben waren: 1

1) Der österreichisch⸗rumänische Handelsvertrag, welcher der Kammer Anlaß gab, auf den Antrag ihres Sekretärs an die Königliche Centralstelle für Gewerbe und Handel die Aeußerung abzugeben, daß die Einleitung von Verhandlungen wegen Abschlusses eines Handelsvertrages des Deutschen Reichs mit Rumänien auf Grundlage des genannten Vertrags im Interesse des Handels und der Industrie Deutsch⸗ lands gelegen sei.

2) Die Frage: ob und welche allgemeine polizei⸗ liche Bestimmungen in Absicht auf den öffentlichen

Verkehr mit Brod neben den Vorschriften der §§. 73

und 74 der deutschen Gewerbeordnung für erforder⸗

ung lich zu erachten seien? konsor⸗

Die letztere beschränkt sich in dieser Hensicht auf die Ermächtigung der Ortspolizeibehörden, die Bäcker und Verkäufer von Backwaaren dazu anzuhalten, die Preise und das Gewicht ihrer verschiedenen Back⸗

waaren für gewisse von der Behörde zu bestimmende

Zeiträume durch einen von Außen sichtbaren An⸗ schlag am Verkaufslokale bekannt zu geben, und ihnen weiter aufzugeben, daß sie im Verkaufslokale den Käufern eine Waage mit den erforderlichen Ge⸗ wichten zur Benutzung stellen.

tärs einstimmig auszusprechen, daß diese Bestim⸗ mungen der deutschen Gewerbeordnung zum Schutze der Käufer von Backwaaren gegen Unredlichkeit der Verkäufer ausreichen. (3) Der Beschluß des Bundesraths vom 4. Juni d. J., zur Vermehrung der eigenen Einnahmen des Reichs u. A. eine Besteuerung der Schlußscheine, Rechnungen, Lombarddarlehen und inländischen und ausländischen Werthpapiere, sog. Börsensteuer, in Aussicht zu nehmen. (Die Kammer trat dem Antrage ihres Sekretärs auf Verwerfung dieses Steuerprofekts und den Mo⸗ tiven des Antragstellers eiastimmig bei. 4) Ein Sesuch der vereinigten Kattundruckerei⸗ Besitzer um Unterstützung in der Forderung der Er⸗ haltung des Veredlungsverkehrs in den verschiedenen mit dem Auslande abgeschlossenen Handelsverträgen. Es wurde auf den Antrag des Berichterstatters Meebold eine entsprechende Eingabe an das König⸗ liche Ministerium des Innern einstimmig beschlossen und ist aus dem Referate hervorzuheben, daß die württembergische Kattunmanufaktur in Heidenheim an dem Veredlungsverkehr mit Oesterreich in einer Weise betheiligt ist, daß das Aufhören desselben dem Verluste des vierten Theiles ihres Absatzes gleich wäre.

5) Ein Antrag Meebolds auf Bestellung einer Kommission von Seiten der württembergischen Han⸗ delskammern mit dem Auftrage der Sammlung des erforderlichen Materials zur Vorbereitunz von Vor⸗ schlägen, bezüglich der in nächster Zeit zur Erneue⸗ einstimmig ange⸗

Dem soeben ausgegebenen Jahresbericht der Handelskammer zu Geestemünde für das Jahr 1874 entnehmen wir, daß die allgemeine Ge⸗ schäftsstockung ihren nachtheiligen inflaß auch auf den Geschäftsverkehr dieses, vom überseeischen Han⸗

del namentlich abhängigen Platzes ausgeübt hat.

Die Waareneinfuhr in den Geestemünder Hafen ist von 4,817,880 Ctr. in 1873 auf 4,259,179 Ctr. zurückgegangen, während die Ausfuhr um eine Klei⸗

ortdauer bewilligte. Ctr. sich gehoben hat. buße hat geschäft des Geestemünder Hafenplatzes erfahren. Was die Landwirthschaft anbetrifft, so behauptet

die Viehzucht als lohnendster Zweig derselben ihren

Prolongation aufzuzwingen.

n schnittlich 290 Mann. Spekulationspapiers entscheidend. Es führt dahin,

Die Kammer beschloß auf den Antrag ihres Sekre⸗

Alfeld. lfde. Nummer 1 als deren Inhaberin die Ehefrau des

Eine beträchtliche Ein⸗ insbesondere das Holz⸗ und Kohlen⸗

hervorragenden Charakter.

Die Seefischerei für Geestemünde wird in der Zeit von März bis Oktober ven etwa 60, größten⸗ theils Finkenwärder Fischerfahrzeugen betrieben, wo⸗ gegen dieselbe in den Wintermonaten durch Hel⸗ goländer Fischer fortgesetzt wird. Es wurden 1874 an Fischen in Geestemünde angebracht 1,680,000 Pfd., gegen 1,550,000 Pfd. in 1873 und 859,950 Pfd. in 1872.

Die bedeutenden Tabaks⸗ und Cigarrenfabriken in Burgdamm und Scharmbeck behaupten und er⸗ weitern zum Theil ihren Geschäftsbetrieb und geben etwa 5 600 Menschen lohnenden Erwerb.

Beschäftigung beim Schiffsbau fanden durch⸗ Derselbe hat sich im ver⸗ flossenen Jahre etwas gehoben. Der Bericht knüpft hieran die Bemerkung, daß eigenthümlicherweise trotz der andauernden sehr schlechten Geschäftslage und der niedrigsten Frachtsätze dennoch ununter⸗ brochen hölzerne Segelschiffe in Bestellung gegeben und gekauft werden, während eine große Anzahl der größten und schönsten Dampfschiffe ohne Be⸗ schäftigung sind und, ihrer Bemannung entledigt, gänzlich stille liegen müssen.

8 Handels⸗Register.

Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich

Sachsen, dem Großherzogthum Hessen und dem

erzogthum Anhalt werden Dienstags unter der

ubrik Leipzig resp. Darmstadt und Dessau

veröffentlicht, die ersteren wöchentlich, die beiden letz⸗ teren monatlich.

Alfeld. Bekanntmachung. Ins hiesige Handelsregister ist auf Fol. 148 und 149 laufende Nr. 1 heute eingetragen, als Firma: Deutsche Spiegelglas⸗Aktien⸗Ge⸗ sellschaft. Ort der Niederlassung: Kl. Freden. Firmeninhaber: Vorstand (General⸗Direktor) der Gesellschaft ist: Dr. Friedrich Koch in Grünenplan (Braun⸗ schweig). 8 Rechtsverhältnisse. Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft. Der

Gesellschaftsvertrag ist notariell unter dem 5. Sep⸗

tember 1871 abgeschlossen und ist in beglaubigter Form hinterlegt. Sitz der Gesellschaft ist Kl. Freden. Gegenstand des Unternehmens ist die Fa⸗ brikation von belegten und unbelegten Spiegelgläsern in allen Dimensionen und damit verwandten Artikeln.

Die Zeitdauer des Unternehmens ist nicht be⸗ schränkt. 2 1

Das Grundkapital ist ursprünglich auf 600,000 Thlr., sechshunderttausend Thaler, festgesetzt und in 3000 auf den Inhaber lautende Aktien zu 5 200 Thlr. eerlegt, durch Beschluß des Aufsichtsraths vom 22.

ovember 1872 um 400,000 Thlr., vierhundert⸗ tausend Thaler, erhöht, welche in 2000 Stück auf den Inhaber lautende Aktien von je 200 Thlr. zer⸗ legt sind. 1“ 1

Der Vorstand (die Direktion) besteht aus einem Generaldirektor oder mehreren Direktoren.

Alle Urkunden und Erklärungen des Vorstandes sind für die Gesellschaft verbindlich, wenn sie mit der Firma der Gesellschaft und der eigenhändigen Unterschrift des Generaldirektors, oder zweier Direk⸗ toren, oder eines Direktors und eines Prokuristen unterzeichnet sind.

Bei Briefen, Erlassen oder Bekanntmachungen, durch welche die Gesellschaft keine Verpflichtungen eingeht, genügt die Unterschrift eines Direktors.

Alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gesell⸗ schaft erfolgen durch: 1

1) die Berliner Börsen⸗Zeitung, 2) die Vossische Zeitung, 3) die National⸗Zeitung, v“ in Berlin, und gelten als gehörig publizirt, wenn sie durch die genannten Blätter veröffentlicht sind. 3

Die Generalversammlungen werden durch zwei⸗ malige öffentliche Bekanntmachungen, von denen die erste spätestens 14 Tage vor dem Versammlungs⸗ tage erscheinen muß, von dem Aussichtsrath berufen.

Bemerkungen:

Der Sitz der Gesellschaft, bisher zu Berlin, ;

durch Beschluß der Generalversammlung vom

Juni 1875, welcher in beglaubigter Form hinterlegt ist, nach Kl. Freden verlegt. Alfeld, den 3. November 1875. Königliches Amtsgericht. H. Erxleben.

Bekanntmachung. Ins hiesige Handelsregister ist auf Fol. eut eingetragen die Firma: C. Hirschbein in Alfeld“,

Henry Hirschbein, Caroline, geb. Kirchner, in Alfeld, 9S deren Ehemann Henry Hirschbein in eld. Alfeld, den 4. November 1875. Königliches Amtsgericht. H. Erxleben.

Alt-Landsberg. In unser Gesellschaftsregister ist heute zufolge Verfügung vom 16. Oktober 1875 Folgendes eingetragen:

a. Laufende Nummer: 8

Nr. 11

b. Firma der Gesellschaft:

Ziegelei⸗Aktien⸗Gesellschaft Herz⸗ elde.

c. Sitz der Gesellschaft:

Herzfelde (früher Berlin).

d. Rechtsverhältnisse der Gesellschaft:

Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft. Das notariell verlautbarte Statut vom 28. November 1872 befindet sich in beglaubigter Form Blatt 3 bis 14 des Beilagebandes Nr. 1 zum Gesellschaftsregister.

Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und Betrieb von Ziegeleien und Torfstichen im Regie⸗ rungsbezirk Potsdam, Anlage, Erwerb und Betrieb ähnlicher Etablissements und Verwerthung der Pro⸗ dukte derselben. (§. 2.) 1

Die Dauer des Unternehmens ist auf bestimmte Zeit nicht beschränkt. (§. 1.) 1 4

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 300,000 Thaler, Drei Hunderttausend Thaler (= 900,000 Mark) und zerfällt in 1500 Aktien à 200 Thaler. (§. 4.) 8

Die Aktien lauten auf den Inhaber. 8 1

Die öffentlichen Bekanntmachungen der Geselle⸗ schaft erfolgen durch: 8 1—“ ¹

die Berliner Börsenzeitung, den Berliner Börsen⸗Courier, die National⸗Zeitung. (§. 3.)

Die Generalversammlung wird durch den Auf⸗ sichtsrath berufen. Die Bekanntmachung muß min⸗ destens 14 Tage und höchstens 2 Monate vor dem anberaumten Termin in den Gesellschaftsblättern veröffentlicht sein. (§. 21.)

Alle Erklärungen des Aufsichtsrathes sind rechts⸗ gültig gezeichnet, wenn sie die Unterschrift:

„Der Aufsichtsrath der Berliner Ziegelei⸗Aktien⸗ Gesellschaft Herzfelde., und die Namensunterschrift eines Mitgliedes des Aufsichtsraths tragen. (§. 17.)

Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern. (§. 12.) 8

Alle Urkunden und Erklärungen sind für die Ge⸗ sellschaft verbindlich, wenn sie mit der Firma der Gesellschaft unterzeichnet sind und die eigenhändige Unterschrift eines Vorstandsmitgliedes oder seines E“ oder zweier Prokuristen tragen. (§. 15.

Der zeitige Vorstand besteht aus:

dem Kaufmann Jakob Schwab zu Herzfelde, als Direktor.

Der Baumeister Julius Benda zu Berlin ist aus dem Vorstande wieder ausgeschieden.

Alt⸗Landsberg, den 19 Oktober 1875.

Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

Beeskow. Bekanntmachung.

In unser Firmenregister ist unter Nr. 120 die Firma Hugo Frey und als deren Inhaber der Kauf⸗ mann Hugo Frey zu Wend. Buchholz zufolge Ver⸗ fügung vom 30. Oktober 1875 am 1. November 1875 eingetragen. 1

Beeskow, den 1. November 1875.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.

Beeskow. Bekauntmachung. 1—

In unserm Firmenregister ist die unter Nr. 22 eingetragene Firma J. G. Habermann, deren In⸗ haber der Kaufmann und Fabrikbesitzer Johann Gottlieb Habermann zu Beeskow war, zufolge Ver⸗ fügung vom 1. November 1875 an demselben Tage gelöscht worden.

Beeskow, den 1. November 1875.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.

Berlin. Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 5. November 1875 sind

am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr.

3480 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma:

Rudolph Küpper vermerkt steht, ist eingetragen: 8 Die Handelsgesellschaft ist durch gegenseitige Uebereinkunft aufgelöst.

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: Carl & Meyer am 1. Oktober 1875 begründeten Handelsgesellschaft

(jetziges Geschäftslokal: Alexanderstraße 38a.) sind die Kaufleute:

1) Hermann Carl,

2) Max Mexyer,

Beide zu Berli