1875 / 264 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Nov 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Personal⸗Veränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im stehenden

eere. Berlin, 2. November. Le Bauld de Nans, Oberst⸗

t. und Abtheil. Commdr. im Feld Art. Regt. Nr. 21, zum Commdr. des Feld⸗Art⸗Regts. Nr. 18 ernannt. v. Kossel, Oberst⸗Lt. à la suite des Feld⸗Art. Regts. Nr. 26 und beauftragt mit Führung des⸗ selben. Corsep, Oberst⸗Lt. à la suite des Feld⸗Art. Regts. Nr. 1 und beauftragt mit Führung desselben, Matthiaß, Oberst⸗Lt. à la suite des Feld⸗Art. Regts. Nr. 20 und beauftragt mit Führung des⸗

selben, v. Heineccius, Oberst⸗Lt. à la suite d Feld⸗Art Regts. Nr. 25, und beauftragt mit Führung desselben, zu Commandeu en der betr. Regtr ernannt. Ribbentrop, Oberst und Präses der Art⸗ Prü⸗ fungs⸗Kommission, unter Belassung à la suite des Kriegs⸗Ministeriums, zum Cocumdr. der 1. Feld⸗Art. Brigade ernannt. Roerdansz, Oberst und Commdr. des Fuß⸗Art. Regts. Nr. 6, unter Stellung à la svite desselben und Verleihung des Ranges ꝛc. eines Brig.⸗ Commandeurs, zum Präses der Art. Prüfungs⸗Kommission ernannt. Kirsch, Major vom Kriegs⸗Ministerium, zum Commdr. des Schles. Regts. Nr. 6 ernannt. Schmid v. Schwarzenhorn,

ec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 70, in das Füs Regt. Nr. 86, Dreher, Sec. Lt. vom 2. Garde⸗Feld⸗Art. Regt.,, in das Ulan. Regt. Nr. 12, Reimann, Port. Fähnr. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 11, in das Drag. Regt. Nr. 13, versetzt.

Abschiedsbewilligungen. Im stehenden Heere. Ber⸗ lin, 1. November. Frhr. Göler v. Ravensburg, Major und Flügel⸗Adjut. Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Baden, in Genchmigung seines Abschiedsgesuches mit Pension und seiner bis⸗ herigen Uniform zur Disp. neszelt Berlin, 2. November. Tusche, Port. Fähnr. vom Inf. Regt. Nr. 85, zur Reserve ent⸗ lassen.

8 In der Reserve und Landwehr. Berlin, 2. November. v. Münstermann, Sec. Lt. von der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 7, Schäfer, Sec. Lt. von der Res. des Eisenbahn⸗Bats., Lewy, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 54, Pfluger, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 67, Schecker, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 79, alle Fün mit schlichtem Abschied entlassen. 8

Beamte der Militär⸗Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. Den 27. Oktober. Pieper, invalider Feldwebel, zum Kalkulatur⸗Assistenten bei der Kon⸗ trole des Brod⸗ und Fourage⸗Empfangs der Truppen ernannt. Den 28. Oktober. Gnabs, Zahlm. vom 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 41, zum 2. Bat. Fuß⸗Art. Regts. Nr. 1, Naujoks, Zahlm. vom 2 Bat, Fuß⸗Artill. Regts. Nr. 1, zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 41, versetzt. Kretschmer, Sekretär bei der 3. Festungs⸗In⸗ spektion zu Posen, auf seinen Antrag zum 1. Februar a. f. mit Pen⸗ sion in den Ruhestand versetzt. Den 29. Oktober. Strem⸗ pel, Fortifikations Sekretär im Festungsterrain⸗Aufnahmedienst zu Metz, zur 3. Festungs⸗Inspektion in Posen versetzt. Ossig, charakt. Fortifikations⸗Büreau⸗Assistent im Festungsterrain⸗Aufnahmedienst zu Magdeburg, zum Fortifikations⸗Sekretär in diesem Dienstzweige er⸗

nannt. Königlich Bayerische Armee.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im stehenden Heere. Den 31. Oktober. Graf v. Dürckheim⸗Mont⸗ martin, Prem. Lieut. vom Inf. Leib⸗Regt., wegen Ein⸗ tritts in die Kriegs⸗Akademie vom 1. d. an von der Dienst⸗ leistung bei Sr. Königl. Hoh. dem Prinzen Otto von Bayern ent⸗ hoben. Den 1. November. Frhr. v. Leonrod, Gen. Maj. und Commdr. der 1. Kav. Brig, mit Führung der 2. Div. beauf⸗ tragt. Prinz Leopold von Bayern, Königl. Hoh., Oberst und Commdr. des 1. Kür. Regts., zum Gen. Major und Commdr. der 1. Kav. Brig. befördert. Negrioli, Major und etatsmäß. Stabs⸗ Offiz. vom 1. Ulan. Regt., Rhomberg, Major und etatsmäßiger Staksoffiz. vom 1. Kür. Regt., mit Führung dieser Regtr. beauftragt. Frhr. v. Steinling, Major und Adjut. beim General⸗Kommdo. des I. Armeecorps, à la suite des I. Kür. Regts, als etatsmäßiger Stabsoffizier im genannten Regt. eingereiht.

Abschiedsbewilligungen. Im stebhenden Heere. Den 29. Oktober. Graf v. Waldkirch, Sec. Lt. zur Diep., mit Pension und der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Ab⸗ schied bewilligt. mit Pension bei zurückgelegter Gesammtdienstpflicht auf Nachsuchen verabschiedet. Den 30. Oktober. Frhr. v. Seefried auf Buttenheim, Sec. Lt. vom 2. Ulan. Regt. mit Pension verab⸗ schiedet. Den 1. November. Frhr. v. Schönhueb, Oberst und Commdr. des 7. Inf. Regts., Bomhard, Pr. Lt. vom 8. Jnf. Regt, Lohringer, Pr. Lt. vom 2. Train⸗Bat,, mit Pension und der Erlaubniß zum Tragen der Uaiform verabschiedet.

In der Reserve und Landwehr. Den 29. Oktober. Grimm, Landw. Sec. Lt. des 1. Fuß⸗Artill. Regts., Riegel, mit dem Vorbehalt der gesetzlichen Wehrpflicht entlassener Landw. Sec. 5 Üin zurückgelegter Gesammtdienstpflicht auf Nachsuchen verab⸗

iedet.

Beamte der Militär⸗Verwaltung. Den 24 Oktober. Johannes, Veterinär 1. Kl. vom 1. Chevauxleg. Regt. zum Remonte⸗Depot Steingaden, Pfann, Veterinär 1. Kl. vom Remonte⸗ Depot Steingaden, zum 1. Chevauleg. Regt versetzt. Den 29. Ok⸗ tober. Burger, Landw. Veterinär 1. Kl. vom Landw. Bezirk Kitzingen, bei zurückgelegter Gesammtdienstpflicht auf Nachsuchen verabschiedet.

XII. (Königlich Sächsisches) Armee⸗Corps.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im stehenden Heere. Oktober. v. Klüchtzner, Hauptm. à la zuite des Grenadier⸗ Regiments Nr. 100, als Compagnie⸗Chef bei seinem Re⸗ gimente wieder einrangirt. Graf Vitzthum v. Eckstädt, Hauptm. des Jäger⸗Bats. Nr. 12, zum Comp. Chef bei seinem Bataillon ernannt. Frhr. v. Oer, Sec. Lt. des Fäger⸗Bats. Nr. 12, unter Wahrung der Anciennetät, auf ein Jahr à la suvite seines Bats. versetzt. Graf Vitzthum v. Eckstädt, char. Port. Fähnr. des Gren. Regts. Nr. 100, Bubam, char. Port. Fähnr. des Gren. Regts. Nr. 101, Puscher, char. Port. Fähnr. des Infant. Roegts. Nr. 102, Gilbert, char. Unteroff. desselben Regts., v. Meerheimb, char. Port. Fähnr. des Inf. Regts. Nr. 103, v. Tettau, char. Port. Fähnr. des Inf. Regts. Nr. 104, v. Schönberg, Gefr. des Inf. Regts. Nr. 107, v. Elterlein, char. Port. Fähnr. des Füs. Regts. Nr. 108, v. Criegern, v. Haugk und v. Schwerdtner, Untero fiziere desselben Regts., Edler v. Querfurth, char. Port. Fähnr. des Jäger⸗Bats. Nr. 13, v. Schönberg, Oberjäger des Jäger⸗Bats. Nr. 12, v. Campe, char. Port Fähnr. des Ulanen⸗-Regts. Nr. 17, Brunner, char Port. Fähnr. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 12, Wer⸗ muth und Wodarg, char. Unterofsiziere desselben Regts., Furcht, Sonntag und Westmann, char. Unteroffiziere des S Regts. Nr. 28, und Ullrich, char. Unteroff. des Pion. Bats. Nr. 12, sämmtlich zu etatsm. Port. Fähnrs. in ihren Regimentern resp. Ba⸗ taillonen ernann. Weigel und Fliegner, außeretatsm. Sec. Lts. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 12, Schmidt, außeretatsm. Sec,. Lt. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 28 und Löblich, außeretatsm. Sec. Lt. des Fuß⸗Art. Regts. Nr. 12, zu etatsm. Sec. Lts. der Artillerie ernannt. Labode, Sec. Lt. des Pion. Bats. Nr. 12, zu den Offizieren der Res. seines Bats. versetzt.

In der Reserve und Landwehr. Oktober. Auenmüller, char. Major zur Disp. und Commdr. der Unteroff. Schule zu Marien⸗ berg, unter Enthebung von dieser Verwendung, zum Commdr. des 2. Bats. Landw. Regis. Nr. 107, und Schultze, Major zur Diep., zum Commdr. der Unteroffiz. Schule in Marienberg ernannt.

Im Sanitätscorps. Oktober. Dr. Leo, Stabtarzt des LI, Nr. 12, und Dr. Döhler, Stabsarzt des nfanterie⸗Regiments Nr. 107, zu Ober⸗Stabsärzten 2. Klasse befördert Ersterer beim Gren. Regt. Nr. 100, Letzterer beim 2. Rei⸗

Ritter v. Mann⸗Tiechler, Sec. Lt. zur Disp.,

ter⸗Regimente. 1 des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 106, zum Stabsarzt der Reserve, Dr. Fischer, Assist. Arzt 1. Kl. des Gren. Regts. Nr. 101, und Dr. Schöne, Assist. Arzt 1 Kl. des Ulanen⸗Regts. Nr. 18, zu Stabsärzten befördert, Dr. Fischer beim Pionier⸗Bat. Nr. 12, Dr. Schöne beim Inf. Regt. Nr. 107, Oelzner, Assist. Arzt 2. Kl. des Inf. Regts. Nr. 104, und Dr. Ehrenberg, Assist. Arzt 2. Kl. des Inf. Regts. Nr. 102, zu Alsist. Aerzten 1. Kl., Dr. Meyer, Assist. Arzt 2. Kl. der Ref. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 107, Dr. Deahna, Dr. Sonnenburg, Dr. Eichel, Dr. Ketel, Dr. Kröger, Dr. Oehme, Dr. Bruck und Dr. Schau⸗ schor, Assist. Aerzte 2. Kl. der Res. des Res. Landw. Bats. Nr. 108, Dr. Hesse, Der. Zimmermann und Dr. Lüttich, Asstst. Aerzte 2. Kl. der Res. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 106, Dr. Kaul⸗ fers, Assist. Arzt 2. Kl. der Res. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 101, Dr. Klinger, Assist. Arzt 2. Kl. der Res. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 107, Dr. Schmidt, Dr. v. Mücke und Dr. Werner, Assist. Aerzte 2. Kl. der Res. des 2. Bats. Laxndw. Regts. Nr. 104, und Dittrich, Assist. Arzt 2. Kl. der Res. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 102, zu Assist. Aerzten 1. Kl. der Res., sowie Dr. Ose, Assist. Arzt 2. Kl. der Landw. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 105, zum Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. befördert. Dr. Beenen, Assift. Arzt 2. Kl. des Füs. Regts. Nr. 108, zum 2. Ulanen Regt. Nr. 18 versetzt.

MNeeichstags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 10. November. In der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstags ertheilte der Präsident des Reichs⸗ Eisenbahnamts Maybach auf die Interpellation des Abg. Baron v. Minnigerode:

1) wann wird dem Reichstage Mittheilung über die Verhandlung der in der Eisenbahntariffrage niedergesetzten Enquetekommission zugehen? .

2) wann wird dem Reichstage der Entwurf eines Reichs⸗Eisen⸗ bahngesetzes zur Berathung vorgelegt werden?

folgende Antwort:

Meine Herren! Der erste Theil der Frage, welche an den Bun⸗ desrath gerichtet ist, wird im Wesentlichen seine Beantwortung in der Mittheilung Nr. 25 der Drucksachen gefunden haben, welche Ihnen in der Uebersicht der von dem Bundesrath gefaßten Entschlüsse auf die Beschlüsse des Reichstages gegeben ist.

Diese Mittheilung bezeichnet den Gang der Verhandlungen, welche in Folge Ihres Beschlusses und der Beschlüsse des Bundes⸗ rathes eingeleitet worden sind. Es lag in der Natur der Sache, daß die Berathungen über den sehr wichtigen Gegenstand nicht so rasch gefördert werden konnten, als das in den Wünschen Vieler liegen mochte. Die Heranziehung der Saͤchverständigen, welche erst namhaft ge⸗ macht; die Formulirung der Fragen, welche den zu vernehmenden Sachverständigen vorgelegt werden mußten; die Hindernisse, welche sich in der wiederum aus Sachverständigen zusammengesetzten Kom⸗ mission aus verschiedenen persönlichen Gründen von selbst entwickeln mußten: machten eine so rasche Abwickelung der Sache unthunlich, wie solche die Reichsregierung wünschte, um dem Reichstage gleich bei seinem Zusammentritt eine Uebersicht über das gewonnene Resultat geben zu können, die sehr dankenswerthen Arbeiten der Kommission sind indessen ihrem Abschlusse nahe. Der Vorsitzende derselben hat die Kommission zur Schlußberathung und Feststellung des Berichts auf den 8. Dezember hierher berufen, und wir dürften alsbald in den Besitz des Berichtes und der Vorschläze gelangen, welche von der Kommission für zweck⸗ mäßig erachtet sind. Es wird kein Bedenken haben, dem hohen Hause nicht allein diesen Bericht, diese Vorschläge, sondern auch die gesammten Verhandlungen über die Vernehmunz der Sachverständigen, über welche stenographische Aufzeichnungen vorhanden sind, alsbald vorzulegen.

Was die zweite Frage angeht, die Vorlage eines Reichs⸗Eisen⸗ bahngesetzes, so hat ja die Reichtregierung vielfache Aufforderungen erhalten zur Vorlage eines entsprechenden Entwurfs. Eine solche Aufforderung liegt in der Verfassung selbst, welche ihres Ausbaues wartet; eine solche Aufforderung ist gegeben durch das Gesetz vom 27. Juni 1873, dessen §. 5 ausdrücklich auf den Erlaß eines Reichs⸗ Eisenbahngesetzes Bezug nimmt; diese Aufforderung ist endlich gege⸗ ben in den Beschlüssen des Reichstages in den Sitzungen, wenn ich nicht irre, vom 24. April 1870 und vom 14. Juni 1871, und endlich in verschiedenen Erinnerungen, welche, wenn ich mich recht erinnere, von demselben Herrn Interpellanten von dem hohen Hause unter⸗ stützt an die Regierung ergangen sind.

Das Reichs⸗Eisenbahnamt hat ja es ist bekannt als eine der vornehmlichsten und dem Gedanken des Gesetzes vom 25. Juni 1873 entsprechenden Aufgaben erkannt, recht bald den Eatwurf eines Reichs⸗Eisenbahngesetzes auszuarbeiten. Am 16. September 1873 konstituirt, ist es schon gelungen, im Frühjahre 1874 einen Entwurf der Oeffentlichkeit zur Kritik, und den verbündeten Regierungen zur Aeußerung über ihren Standpunkt zur Sache zu übergeben. Die Ausstellungen und Bedenken und Vorschläge zu diesem Entwurfe, welche zahlreich und tiefgehend waren, liefen im Laufe des Jahres, zum Theil erst bei Beginn dieses Jahres ein. Sie führten, dem von vornherein ausgesprochenen Plane entsprechend, zu einer Umarbei⸗ tung des ersten Entwurfs. Diese Umarbeitung, welche im Reichs⸗Eisenbahnamt ausgeführt worden ist, wurde im April d. J. wiederum der Oeffentlichkeit zur Kritik übergeben, und zwar in den weitesten Kreisen; sie wurde mitgetheilt den Vertretungen der Inter⸗ essenten, d. h. Handelskammern, Vertretungen der Landwirthschaft, der Industrie und den größeren Eisenbahndirektionen, von Bahnen, welche unter Privatverwaltung stehen. Die Aeußerungen, die aus diesen Kreisen der Reichsbehörde zugingen, sind zum großen Theil als bei⸗ fällige zu bezeichnen, allerdings sind auch hier und da Be⸗ denken laut geworden, von der einen Seite, weil der Entwurf nicht weit genug gehe und insbesondere das Konzessions⸗ wesen nicht auf das Reich übertrage, von der anderen Seite, weil er zu weit gehe; im Großen und Ganzen wurde jedoch von vielen Seiten der Entwurf als ein wesentlicher Fortschritt bezeichnet. Zur Abkürzung der Verhandlungen wurde mit Kommissarien der meistbe⸗ theiligten verbündeten Regierungen, d. h. solchen, welche vermöge des Besitzes von Staatshahnen, der Betheiligung an Privateisenbahnen oder vermöge merkantiler Interessen ein besonderes Interesse an der Entwickelung dieser Materie haben, eine Konferenz zur vor⸗ läufigen informatorischen Berathung des Gesetzentwurfs abgehalten. Diese Konferenz trat im Juni d. J. zusammen und erfüllte ihren Zweck insofern vollständig, als sie den Standpunkt der verbündeten Regie⸗ rungen zu den Prinzipien des Gesetzes klarstellte. Die dort geäußer⸗ ten Beklenken, sodann diejenigen Bedenken, die aus anderen Kreisen stammten, haben der Reichsregierung Anlaß gegeben, die Angelegen⸗ heit erneuten Erörterungen zu unterziehen. Bei diesen Erörterungen kann die wirthschaftliche Lage, in der wir uns augenblicklich befinden, wie besonders auch die gedrückte finanzielle Lage verschiedener unsener Eisenbahnen nicht außer Betracht bleiben, auch nicht die Erwägung ausgeschlossen werden, ob nicht die Regelung dieser für die Nation so wichtigen Sache in anderer Weise und auf einer anderen Basis zu versuchen sein würde.

Meine Herren! Sie werden aus dem Vorgetragenen entnehmen, daß die Regierung an Bemühungen, in dieser verwickelten Angelegen⸗ heit zu einem gedeihlichen Ergebniß zu gelangen, es nicht hat fehlen lassen. Sie werden ihr das Zeugniß nicht versagen, daß sie dili- gentia prästirt hat. Das wird sie auch weiter thun, mit Nachdruck und nach Kräften. Allein Angesichts der großen, zahlreichen und tief⸗ gehenden Schwierigkeiten, welche einer Regelung dieser Angelegenheit, wie sie den Bedürfnissen und Interessen der Nation entspricht, ent⸗ gegenstehen, bin ich zu meinem Bedauern augenblicklich nicht im Stande, den Zeitpunkt bezeichnen zu können, wann eine entsprechende Gesetzesvorlage an das hohe Haus gelangen wird. 85

Dr. Goldschmidt, Asfsist. Arzt 1. Kl. der Rejerve

E1’

In der ersten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffen d

den Reichs⸗Invalidenfonds, entgegnete der Königlich sächsische Bundesbevollmächtigte v. Nostiz⸗Wallwitz dem Abg. Windthorst, welcher den Reichs⸗Invalidenfonds eine Effektenbank Elwanger, Landgraf u. Co. genannt hatte:

Meine Herren! Der Herr Abgeordnete für Meppen hat der Verwaltung des Invalidenfonds ihre bureaukratische Unfähigkeit zum Vorwurf gemacht. Da ich die Ehre habe, der Gesellschaft Elwanger u Co. anzugehören, so gestatten Sie mir wenigstens einige Worte der Entgegnung. 1

Es ist für mich nicht ganz leicht, den Angriffen zu antworten, da der geehrte Herr Abgeordnete die Fehlgriffe, welche die Verwalter des Reichs⸗Invalidenfonds gemacht haben sollen, nicht substantiirt hat. Es bleibt mir hiernach nur übrig, auf Grund von Vermu⸗ thungen vorzugehen, welche, da ich eben nur vermuthen kann, Fehlgriffe der Herr Abgeordnete der Verwaltung unterschiebt. Ich kann mir dieselben nach der ganzen Art, wie die Verwaltung kon⸗ stituirt ist, nur in zwei Richtungen denken.

Einmal schien der Herr Abgeordnete der Verwaltung vorzuwerfen, daß sie die Fonds des Reichs⸗Invalidenfonds in fehlerhafter Weise angelegt habe, und namentlich muß ich annehmen, bezieht sich dieser Vorwurf auf die Anluage in solchen Papieren, deren Veräußerung bis zum Jahre 1880 hinausgeschoben werden soll. In dieser Beziehung gestatten Sie mir, zu bemerken, daß, mit einer einzigen relativ unbedeutenden Ausnahme, sämmtliche Eisenbahn⸗ prioritäten, welche in den drei der Verwaltung des Reichs⸗Invaliden⸗ fonds unterstellten Fonds enthalten sind, vor dem 1. Oktober 1873 erworben worden sind, und daß die Verwaltung des Reichs⸗Invalden⸗ fonds, wie sie gegenwärtig besteht, die Hrn. Elwanger u. Cie., erst am 1. Oktober 1873 ihre Thätigkeit begonnen hat. In dieser Be⸗

ziehung muß ich also die Verantwortung von der Verwaltung des

Reichs⸗Invalidenfonds im engeren Sinn des Wortes ablehnen. Der andere Vorwurf, den ich mir denken kann, wäre nunmehr der, daß die Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds nicht früher, wie es ge⸗

schehen ist, beim Herrn Reichskanzler, der, wie der Herr Abgeordnete für

Bingen richtig hervorgehoben hat, nach dem Gesetze der Verwaltung die Anweisungen in Bezug auf die zu erwerbenden und zu veräußern⸗ den Papiere zu geben hat, beim Reichskanzler die Veräußerung dieser Prioritäten beantragt hat.

Meine Herren! Es mag eine bureankratische Schwerfälligkeit

sein, daß die Verwaltung an das Gesetz und an die ihr in Gemäß⸗ heit des Gesetzes vom Bundesrathe ertheilte Instruktion geglaubt hat, sich fest binden zu müssen. Wie gesagt, es mag das eine Schwerfälligkeit sein; aber ich hätte nicht geglaubt, daß der Herr Abgeordnete für Meppen gerade daraus uns einen Vorwurf machen würde. Wir haben im Sinne des Gesetzes geglaubt, uns durchaus fernhalten zu müssen von börsenmäßigen Spekulationen; wir haben keine Veranlassung gehabt, die Fonds, welche uns vom Reichskanzler überwiesen worden sind, zur Veräußerung zu bringen, so lange wir nicht in der Lage waren, dieselben in definitiven Werthen anzulegen. Meine Herren, die Fonds des Invalidenfonds waren im Anfange des Jahres 1874 noch bei Weitem nicht voll angelegt, sie sind, wenn ich nicht irre, erst in Mitte des Jahres 1874 oder noch später vollständig belegt worden. Hätten wir mals die Veräußerung der Prioritäten, welche uns Erlöse börsenmäßige Spekulationen machen müssen; hatten wir dann nicht Gelegenheit, die Fonds, die uns vielleicht von der Börse zuge⸗ flossen wären, in solchen Papieren anzulegen, wie sie zur definitiven Anlage geeignet sind, so hätten wir sie in Papieren anlegen müssen,

welche voraussichtlich vor dem 1. Januar 1876 wieder hätten rver⸗

äußert werden müssen, sofern nicht der Reichstag die Verlängerung der Frist, wie sie nunmehr beantragt ist, genehmigte. Im Laufe

dieses Jahres und, wenn ich mich nicht täusche, nach dem April

dieses Jahres sind allerdings an die Verwaltung des Reichs⸗Invaliden⸗ fonds Anträge gekommen zur Gewährung von Darlehen von Seiten, wo wir nicht genöthigt gewesen wären, die Papiere nach einer gewissen Zeit wieder auf den Markt zu bringen, Anträge, welche zur definitiven An⸗ lage geführt hätten. Damals haben wir uns mit dem Antrage an den Herrn Reichskanzler gewendet, die Veräußerung von Prioritäten zu genehmigen. Wir haben die Versuche dazu in verschiedener Weise gemacht und mußten uns aber sehr bald überzeugen, daß die Ver⸗ äußerung ohne sehr große Verluste, wie ja auch der Herr Abgeordnete für Bingen aus seinen Erfahrungen bestätigt hat, nicht zu er⸗ zielen gewesen wäre. Man kann moöglicherweise der Ver⸗ waltung den vorwurf machen, daß sie die Papiere nicht um jeden Preis auf den Markt geworfen hat, indeß sind die Rücksichten, welche in dieser Beziehung auch für die Verwal⸗ tung entscheidend gewesen sind, von anderer Seite so sachkundig und so klar dargelegt worden, daß ich glaube, die Verwaltung kann diesen Vorwurf ruhig über sich ergehen lassen. Im Uebrigen aber hat die Verwaltung die näheren Untersuchungen, die der Herr Abgeordnete für Meppen der Reichs⸗Schuldenkommission empfohlen hat, ihrerseits nicht zu scheuen, und wir werden uns freuen, in dieser Beziehung. Rede und Antwort zu stehen, so weit sie von uns begehrt werden wird.

Die Rede, durch welche der Bundesbevollmächtigte Geh. Ober⸗Postrath Dr. Dambach in der gestrigen Sitzung des Reichstags die Berathung des Musterschutzgesetzes ꝛc. ein⸗ geleitet hat, werden wir in der morgen erscheinenden Central⸗ Handelsregister⸗Beilage d. Bl. abdrucken.

Die VIII. Kommission zur Vorberathung der Ent⸗ würfe einer Konkurs⸗Ordnung und eines Einführungs⸗ gesetzes zu derselben besteht aus folgenden Mitgliedern: Dr. v. Sarwey, Staatsrath, Vorsitzender; Dr. Goldschmidt, Geheimer Justiz⸗ rath, Professor der Rechte, Stellvertreter des Vorsitzenden; Franken⸗ burger, Rechtsanwalt, Schriftführer; Grütering, Kreisrichter, Stell⸗ vertreter des Schriftführers; Kochann, Stadtgerichts⸗Rath; Mosle, Kaufmann; Dr. Websky, Fabrik⸗ und Gutsbesitzer; Hullmann, Ober⸗ Appellationsgerichts⸗Rath; Wölfel, Rechtsanwalt und Notar; Haanen, Kaufmann; Schroeder (Lippstadt), Rechtsanwalt a. D.; v. Vahl, Rechtsanwalt und Notar; Ausfeld, Ober-⸗Appellationsgerichts⸗Rath; v. Woedtke, Rittergutsbesitzer.

„— Die IX. Kommission zur Vorberathung der Ent⸗ würfe eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des Titels VIII. der Gewer be⸗Ordnung, und eines Gesetzes über die gegenseitigen Hülfskassen zählt folgende Mit⸗ glieder: Dr. Bamberger, Schriftsteller, Vorsitzender; Duncker, Verlags⸗ Buchhändler, Stellvertreter des Vorsitzenden; Freiherr v. Wendt, Regierungs⸗Assessor a. D. und Rittergutsbesitzer, Schriftführert Heyl, Fabrikbesitzer, Stellvertreter des Schriftführers; Dr. Moufang, Dom⸗ kapitular; Müller (Pleß), Geistlicher Rath; Rickert, Stadtrath; Dr. Oppenheim, Schriftsteller; Jacobi, Geheimer Regierungs „Rath; Schmidt (Hamburg), Vorsitzender der Hamburgischen Gewerbekammer; Grumbrecht, Ober⸗Bürgermeister; Freiherr v. Heereman, Regierungs⸗ Rath; Graf v. Preyfing⸗Lichtenegg⸗Mooß, Königlich bayerischer Kämmerer; Gratza, Pfarrer; Dr. Techow, Gymnasial⸗Direktor a. D. und Stadtrath; Sombart, Rittergutsbesitzer; Dr. Hänel, Professor; Ferhene Schriftsteller; Baron v. Minnigerode, Majoratsbesitzer;

reiherr v. Maltzahn⸗Gültz, Rittergutsbesitzer; Ackermann, Hofrath, Finanz⸗Proknrator und Advokat.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Am 6. November ist zu Clarens am Genfer See der Landrath ga. D. Richard v. Below⸗Lugowen, berufen ins Herrenhaus auf Präsentation des Verbandes des alten und des befestigten Grund⸗ besitzes in den vereinigten Landschaftsbezirken Litthauen und Masuren durch Allerhöchsten Erlaß vom 6. Februar 1874, gestorben. In Folge seines leidenden Gesundheitszustandes, der ihn auch veranlaßt hatte, die Entlassung aus dem Staatsdienste nachzusuchen, war Hr. v. Below in das Herrenhaus bisher nicht eiagetreten.

also da⸗ über⸗ wiesen worden waren, beantragen wollen, dann hätten wir mit deren

des Deutschen Reichs⸗Anzrigers und Königlich Preußischeu Staats-Anzeigers: Berlin, S8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

* Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Inseraten⸗Expedition

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

88 u. s. w von öffentlichen Papieren.

R

Deffentlicher Anzeiger.

11““

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. .

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen.

8. Theater-Anzeigen. In der Börsen-

9. Familien-Nachrichten.]†

beilage. 8

Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen⸗Expedi⸗ tion von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗ burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus.

8

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief. Gegen den Kaufmann Oskar Neander ist die gerichtliche Haft wegen Umer⸗ schlagung in den Akten N. 181/75 Komm. II. be⸗ schlossen worden. Die Verhaftung hat nicht aus⸗ geführt werden können. Es wird ersucht, den ꝛc. Neander im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern an die Königliche Stadtvoigtei⸗ Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 1. November 1875. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungs⸗Sachen, Kommission II. für Voruntersuchungen. Beschreibung. Alter: 29 Jahr, geb. am 27. März 1846. Gebartsort: Berlin. Größe: 5 Fuß 6 Zoll. Haare und Augen⸗ brauen: schwarz. Augen: blau. Kinn: eval. Nase: gewöhnlich Mund: gewöhnlich. Gesichtsbildung: oval. Gesichtsfarbe: gesund. Zähne: vollständig. Gestalt: schlank. Sprache: deutsch. v

Steckbrief. Der Gasthofbesitzer Julius ach aus Buk ist wegen Wechselfälschung zu verhaften und an das Königliche Kreisgericht zu Graetz einzu⸗ liefern. Signalement: Alter: etwa 50 Jahre, Sta⸗ tur: untersetzt, mittelgroß, Gesichtsfarbe: gelblich, Haare und Schnurrbart: schwarz, Blick: unsicher, stechend. Graetz, den 6. November 1875.

Königliche Staatsanwaltschaft.

Eckstein, Lonis, Commis oder Buchhalter aus Rawicz, groß, etwas untersetzt, 25 26 Jahre alt, hat blonden Schnurr⸗ und Vollbart, schmales, blasses Gesicht, kränkliche Gesichtsfarbe, erzählt viel von Reisen, die er in Amerika, Indien und England gemacht haben will, zeigt dabei gelegentlich viel Geid, darunter auch angekliche englische Goldstücke Sovereigns und verwechselt von letzteren auf Verlangen; dieselben sind jedoch unecht (von werth⸗

losem Kompositionsmetall angefertigte Nachbildnngen

des Sovereigns). Hier ist ein solcher Betrugsfall, und konstatirt, daß Eckstein noch mehr deren Nach⸗ bildungen bei sich führt. Die Vermuthung, daß ac. Eckstein dies betrügerische Geschäft, wenn nicht schon anderswo versucht, doch dasselbe anderweitig versuchen wird, ist hiernach begründet. Das der Königlichen Staats⸗Anwaltschaft hierselbst über⸗ gebene Falsifikat trägt auf dem Avers das Bild der Königin von England (Kopf in jugendlichem Alter) mit der Umschrift: VICTORIA OUEEN OF SGREAT BRIT 1862, auf dem Revers: einen Reiter über einem Drachen, über ersterem die Worte: T0 HANOVER, unter letzterem die Zahl 1837. Um Vigilanz auf den ꝛc. Eckstein, Verhaftung desselben und event. Draht⸗Nachricht wird ersucht. Breslau, den 6. November 1875. Der Königliche Polizei⸗Präsident. Frhr. v. Uslar⸗Gleichen.

Verkäufe, Verpachtungen, 85. Submissionen ꝛc.

Holzverkauf. Sonnabend, d. 27. d. M., Vorm. 10 Uhr, werden im Deutschen Hause zu Joachimsthal aus den Beläufen Bärendikte und Pehlenbruch ca. 3 400 Rm. trockene Kiefernstamm⸗ kloben öffentlich versteigert. Grumsin, am 8. No⸗ vember 1875. Der Oberförster.

18712²2 Submission.

Die Abfuhr von ca. 1614 Mille gewöhnlichen Mauersteinen und ca. 667 Mille Verblend und Gewölbsteinen vom Lützowplatze nach diversen Bau⸗ ee. der Ausbau⸗ und Fortführungsstrecke der

erliner Verbindungsbahn soll im Wege öffentlicher Submission verdungen werden.

Die Submissionsbedingungen liegen werktäglich von 9 bis 1 Uhr in dem Bau⸗Bureau, Mühlen⸗ straße 49/50, aus und sind daselbst auch die Formu⸗ lare zur Aufstellung der Submissions⸗Offerten zu entnehmen.

Dieselben sind frankirt, versiegelt und mit der Aufschrift:

Submission auf Abfuhr von Manuersteinen

vom Lützowplatze bis spätestens Donnerstag, den 18. d. Mts., 11 Uhr Vormittags, in dem genannten Bureau abzugeben, woselbst zur bezeichneten Zeit die Eröff⸗ nung der eingegangenen Offerten in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten erfolgen wird.

Berlin, den 5. November 1875.

Der Abtheilungs⸗Baunmeister. 8 Grapow.

Bekanntmachung.

Es sollen auf dem Wege der offentlichen Sub⸗ mission ungefahr: 90,000 Kilo Gußeisen in unbrauchbarer Eisenmunition,

1,200 50,000 4,250

Gußeisen aus Altillerie⸗Material, Schmiedeeisen aus Artillerie⸗Material, Schmiedeeisen aus Wafefentheilen, 1,000 Rothguß aus französischen Zündern, 150 alter Stahl aus Artillerie⸗Material, 860 alter Stahl aus Handwaffen, an den Meistbietenden verkauft werden, und ist dazu Termin auf Mittwoch, den 17. November d. J., Vormittags 10 Uhr, im Bureau des unterzeichneten Artillerie⸗Depots an⸗ beraumt, wozu Kauflustige eingeladen werden. Of⸗ ferten hieru sind bis zur Eröffnung des Termins

versiegelt und franko mit der Aufschrift:

„Submission auf alte Metalle“ hierher einzusenden. Bedingungen für den Verkauf liegen bei den Ar⸗ tillerie⸗-Depots Berlin und Cöln, sowie im diesseiti⸗ gen Bureau zur Einsicht aus, auch werden dieselben gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mit⸗

getheilt.

Magdeburg, den 25. Oktober 1875.

Artillerie⸗Depot. (H. 54141.)

w

In den Geschirrkammern des Train⸗Depots des Garde Corps sollen im Ganzen 41 verschiedene Gerüste zur Aufbewahrung für Sättel und Packtaschen neu angefertigt und aufgestellt werden. Bauunternehmer werden aufgefordert sich von den Bedingungen, unter welchen diese Arbeit vergeben werden kann, zu unterrichten und ihre Offerten bis zu dem am Sonnabend, den 13. d. M., Vor⸗ mittags 10 Uhr, in dem Bureau der unterzeich⸗ neten Kommission zu dieser Submission anberaumten Termin mit der Aufschrift: [8755]

Offerte auf Anfertigung und Aufstellung von Geschirrgerüsten abzugeben.

Berlin, den 4. November 1875.

Die Material Verwaltungs⸗Kommission des Truin⸗Depots des Garde⸗Corps.

1“

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n:teaevnn vasevnaeoet, mne ee ne 88 2 8 259

[8820] Verkauf 1 8 des ehemaligen Chausseehauses nebst Zubehör zu Lüderitz. 3

Das an der Chaussee von Stendal nach Wol⸗ mirstedt, im Dorfe Lüderitz, 1 ¾ Meilen von Sten⸗ dal entfernt belegene, ehemalige Chausseegeld⸗ Empfangshaus nebst Stallgebäude und Hofraum soll

am 3. Dezember dieses Jahres, Vormittags 11 Uhr,

im Gasthofe des Herrn Appelhans zu Lüderitz unter den im Termin bekannt zu machenden Bedin⸗ gungen meistbietend verkauft werden. Verkaufs⸗ bedingungen und Taxe des Grundstückes können wäh⸗ rend der Dienststunden in unserem Bureau einge⸗ sehen werden.

Stendal, den 9. November 1875. 2

Königliches Haupt⸗Steuer⸗Amt. [8804] 1

isenbahn.

Es soll die Anlieferung ven 15,000 Stück eichener Mitrelschwellen, im Ganzen oder getheilt, jedoch nur in Quantitäten nicht unter 400 Stück, in öffentlicher Submission vergeben werden. Offerten sind, mit der Aufschrift „Submission auf Schwellen⸗ lieferung“ versehen, portofrei und versiegelt bis zum 25. November ec., Vormittags 11 Uhr, hierher einzureichen, wo dieselben in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten eröffnet werden. Die Bedingungen sind auf unserm technischen Bureau einzusehen, können auch von demselben gegen Ent⸗ richtung der Kopialgebühren bezogen werden.

Cassel, den 4. November 1875.

Königliche Eisenbahn⸗Kommission.

18809=0 Suhmissions⸗Anzeige.

Beim Fuß⸗Artillerie⸗Reziment Nr. 15 sollen baldigst 300 komplete Artillerie⸗Helme, außerdem 200 Paar Schuppenketten und 200 Stück Helm⸗Kokarden (Kontingente), 55 nach Muster kriegsministerieller Probe beschafft werden.

Reflektanten wollen ihre Offerten bis zum 20. d. Mts. unter Einsendung einer Probe, Angabe des SIn. und der erforderlichen Lieferungsfrist an das

egiment einreichen.

Etwaige Stempelgebühren, sowie auch die Kosten⸗ dieses Inserats trägt der Uebernehmer.

Straßburg i. E., den 4. November 1875.

Sallbach, Ct. 80/11.) Oberst⸗Lieutenant und Regiments⸗Commandeur.

Verloosung, Amortisation,

Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen

Papieren. 8 [8690] Bekanntmachung.

In Gemäßheit des §. 8 unsers Reglements vom 3. September 1836 machen wir bekannt, daß die unter den Nummern 1715 und 2626 in die Berliner allgemeine Wittwen⸗Pensions⸗ und Unterstützungs⸗ Kasse aufgenommenen Mitglieder wegen unterlassener Berichtigung ihrer am 1. Juli d. J. fällig gewor⸗ denen Beiträge von uns exkludirt worden sind.

Berlin, den 2. November 1875.

Direktion der Berliner allgemeinen Wittwen⸗ Pensions⸗ und Unterstühungs⸗Kasse.

Scholz.

Regierungs⸗Bekanntmachung vom 1. Juni 1875, die Einziehung der auf Grund des Gesetzes vom 22. April 1863 emittirten hierländischen Kassenscheine betreffend.

In Ausführung der Bestimmung in §. 2 al. 1 des Reichsgesetzes vom 30. April 1874, betreffend die Ausgabe von Reichskassenscheinen, und in Ge⸗ mäßheit der Bestimmung in §. 12 des Gesetzes vom 15. Mai 1858, die Kreirung von Kassenscheinen für das Fürstenthum Reuß Aelterer Linie betreffend, ist die Einziehung der auf Grund des Gesetzes vom 22. April 1863 emittirten hierländischen Kassenscheine beschlossen worden.

Die Inhaber solcher Scheine werden daher auf⸗ gefordert, dieselben von jetzt ab bis zum 31. De⸗ Sne2. dieses Jahres bei der Fürstlichen Landes⸗ asse hier gegen Reichskassenscheine oder baares Geld umzutauschen.

Nach Ablauf der gedachten Umwechselungsfrist werden die qu. Kassenscheine werthlos, und es findet gegen deren Entwerthung auch eine Berufung auf die Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht statt.

Greiz, den 1. Juni 1875.

i Fürstsich Reuß.⸗Plau. Landesregierung.

Faber. [4457]

22 28 Bekanntmachung.

„Die Ausreichung der Zinseoupons Ser. IX. über die Zinsen vom 1. Januar 1870 bis Ende De⸗ zember 1880 zu den schlesischen Pfandbriefen Litt. B. wird in der Zeit vom

19. November bis inel. den 10. Dezember d. J. alle Wochentage Vormittags in unserer Kasse, Albrechtsstraße Nr. 32, im Regierungsgebäude hier⸗ selbst, dergestalt stattfinden, daß von 9 bis 11 Uhr die Annahme der Pfandbriefe gegen Quittung un⸗ serer Kasse und nach einigen Tagen von 11 bis 1 Uhr deren Rückgabe erfolgt.

Bei Vorlegung der Pfandbriefe Behufs Abstempe⸗ lung der Coupons ist ein Verzeichniß der Pfand⸗ briefe, wozu Formulare in unserer Kasse unektgelt⸗ lich verabfolgt werden, abzugeben. Die Wieder⸗ ausgabe der Pfandbriefe mit den Coupons erfolgt nur gegen Rückgabe der von unserer Kasse über die Pfandbriefe B. ertheilten Quittung ohne Prüfung der Legitimation des Empfänzers.

Auf einen Schriftwechsel mit Privatpersonen Be⸗ hufs Uebersendung der Coupons können wir uns nicht einlassen, vielmehr muß die Präsentation und der Rückempfang der Pfandbriefe persönlich resp. durch einen Beauftragten erfolgen.

Die Ausgabe der Coupons zu den in der oben genannten Zeit nicht eingereichten Pfandbriefen kann erst in einigen Monaten stattfinden, worüber beson⸗ dere Bekanntmachung erfolgen wird.

Breslau, den 1. Oktober 1875.

Königliches Kredit⸗Institut für Schlesien.

Oelrichs.

[8812] Bekanntmachung.

Die der Coblenzer Stadt⸗Obliga⸗ tionen I. und II. Emission, welche gemäß der §§. 7 der Allerhöchsten Privilegien vom 6. Mai 1871 und 4. Januar 1873 am 1. Juli künftigen Jahres zu tilgen sind, wird in öffentlicher Sitzung der unter⸗ zeichneten Kommission am Samstag, den 11. De⸗

ember c., Nachmittags 5 Uhr, im Stadthause Feersekost stattfinden. Coblenz, den 6. November 1875. SDSDie städtische Kommission. Der Ober⸗Bürgermeister. Lottner. Die committirten Stadtverordneten. B. Seligmann. Ph. J. Caspers.

[8776]

Bei der in Gemäßheit des Gesetzes vom 5. No⸗ vember 1853, Nr. 451 der Gesetzsammlung am 30. vor. Monats stattgehabten zwei und vierzigsten

Ausloosung von Schuldbriefen der hiesigen

Ablösungskasse, welche zur Ablösung von Grund⸗ lasten ausgegeben worden sind, sind die nachver⸗ zeichneten Schuldbriefe betroffen und zur Abzahlung bestimmt worden:

Serie A. Nr. 207;

Serie B. Nr. 64, 463, 683, 708, 1104, 1463, 1476, 1579, 1611, 1898, 1911, 1988, 2014, 2078, 2110, 2127 und 2152;

Serie C. Nr. 93, 160, 269, 328, 394 und 435;

Serie D. Nr. 85 und 109;

Serie E. Nr. 76, 128, 318, 396 und 495;

Serie F. Nr. 120 und 134.

Die Inhaber dieser Schuldbriefe werden hierdurch aufgefordert, dieselben nebst den dazu gehörigen, noch nicht fälligen Zinsabschnitten und den Zinsleisten in der Zeit bis zum 1. Mai k. J. bei der Herzog⸗ lichen Ablösungskasse⸗Verwaltung allhier einzu⸗ reichen, und dagegen den Nennwerth dieser Schuld⸗ briefe in baarem Gelde, sowie auch die laufenden Zinsen bis zum Tage der Kapitalzahlung, sofern diese bis zum 1. Mai k. J erfolgt, in Empfang zu nehmen. Von dem 1. Mai k. J. ab hört die Verzinsung der sämmtlichen ausgeloosten, oben⸗ bezeichneten Schuldbriefe auf.

Hiernächst wird zur öffentlichen Kenniniß gebracht, daß an dem obigen Ausloosungstage die am 4. No⸗ vember 1871 ausgeloosten, inzwischen sämmtlich zur Rückzahlung gekommenen Schuldbriefe der Ab⸗ lösungskasse zur Ablösung von Grundlasten, nämlich:

Serie A. Nr. 16;

Serie B. Nr. 191, 252, 376, 394, 639, 1040, 1473, 1743 und 1780; 8

Serie C. Nr. 326, 347 und 4095;

Serie D. Nr. 73;. 1“

Serie E. Nr. 174, 253, 403, 413 und 510;

Scrie F. Nr. 124. nebst den dazu gehörigen Zinsleisten und Zinsab⸗ schnitten der gesetzlichen Bestimmung gemäß ver⸗ brannt worden sind.

Ferner werd daxauf aufmerksam gemacht, daß folgende, bereits früher ausgelooste Schuldbriefe der Ablösungskasse, nämlich:

Serie A. Nr. 87;

Serie B. Nr. 119, 541, 832, 1169, 1647, 1877, 822 1934, 1974, 2092, 2112, 2146, 2158, 2162,

Serie C Nr. 203, 218, 338, 404, 414;

Serie D. Nr. 126:

E. Nr. 184, 200, 309, 334, 351, 359, 373,

Serie F. Nr. 87, bis jetzt zur Einlösung bei der Ablösungskasse⸗ Verwaltung noch nicht präsentirt worden sind. Es werden daher die Inhaber derselben zu deren Ein⸗ lösung mit dem Bemerken aufgefordert, daß die Verzinsung dieser Schuldbriefe bereits aufgehört hat.

Endlich wird hiermit bekannt gemacht, daß der 15. zum 1. November 1871 fällig gewordene abschnitt der Rentenbriefe:

Serie E. Nr. 120 und 342, und

Serie F. Nr. 115, 2 bis jetzt zur Einlösung nicht präsentirt worden ist und daher wegen Ablaufs der vierjährigen Frist nun⸗ mehr seine Gültigkeit verloren hat.

Gotha, am 3. November 1875.

Herzoglich Sächsisches Staatsministerium.

Im Auftrag: L. Braun.

2038,

Wochen⸗Answeise der deutschen Zettelbanken.

[8813] der

Ritterschaftl. Privatbank in P gemäß §. 40 der Statuten vom 24. August 1819 vom 7. November 1875

Activa. 1) Baarbestand a. an gemünztem We.. b. an Reichs⸗ - Kassenscheinen

1,069,279

c. an Kassen⸗An⸗ 7,112

weisungen d. Noten der 8. ank und an⸗ 111“ derer deutschen Banken.. 296,230

1,372,621 15,018,739 2,705,835 488,909

1,877,783

2) Wechselbestände... 3) Lombardbestände 4) Staatspapiere und andere Bör⸗ sen⸗Effekten . . . . 8 5) Verschiedene Forderungen und A6*“*“ 6) Staatsschuldscheine bei der König⸗ liichen General⸗Staatskasse laut §. 8 der Statuten... Passiva. D* 9) Meserbeenao6 9) Banknoten und Depositenscheine

843,000

5,697,000 1,709,100

2,628,575 1,345,331

7,759,285 1,922,991

1162622 10) Die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten . . . . . 11) Die an eine Kündigungsfrist gebundenen Verbindlichkeiten. 12) Die sonstigen Passiva 13) Vom Staate gegen obiges Depot ad 6 realisirte Bank⸗ ““ Event. Verbindlichkeiten aus weiter begebenen im Inlande zahlbaren Wechseln... Stettin, den 7. November 1875. Direktorium der Ritterschaftlichen Privatbank in Pommern. Hindersin. Pabst. S 8

. 2* .

843,000

3,125,058

nlx am 7. November 1875. Activa.

16,869,254 52 99,665,— 3,891,578/,72

24.180,749,36

Metallbestancd.. Reichskassenscheine. Noten anderer Banken. Wechsel-Bestand... Lombard-Forderungen. 3,368,467 15 8eene1“ 97,192]02 Effecten des Reservefonds 1,239,755/06 Sonstige Actirvra.. 2,539, 192 94 52,285,85477

Passiva.

18,000,000 1,275,639 77

“* 11161416A*“ V Umlaufende Noten . . . . . 30,497,000— Täglich füllige Verbindlichkeiten“* 1,266,937,62 An Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten Sonstige Passiva. „„ 11.246,277 38 52,285,854,77 Die zum Incasso gegebenen noch nicht füllgen deutschen Wechsel betragen 928,272. 89 ₰.

* Wovon 1,242,771. 45 in per 1. Oktober 1875 eingerufenen Gulden-Noten. 6 8

8 Bank für Süddeutschland. [8875] AStand am 27. Novemhber 1825.

Activa:

19,303,314 67 52,610—

631.129/14 60,085/29

I. Casse: 1) Coursfähiges deutsches Geld 2) Reichskassenscheine . . .. 3) Noten anderer deutscher h“ 4) Deutsches Staatspapiergeld Gesammter Kassenbestand 20,047,169,10 Bestand an Wechseln .. ... 26,151.171 24 Lombardforderungen . . .. 3,327,930 Eigene Effekten .. . ... 7,085,992 78 e 424,245 64 Sonstige Activa. 7,995,861 26 65,032,370 02

Pass

6“ Reservefonds.. 1““ Unkostenfonds . 1] Noten in Umaa5a Täglich fällige Guthaben ... An Kündigungsfrist gebundene

11“ Diverse Passira . . . . .....

22,389.000 1,369,302,60

104,236 66 39,642.446 44 5,564 87

1,517,819,45

65,032.370,02 Eventuelle Verbindlichbkeiten aus weiter begohe- nen, im Inland zaklbaren Wechseln: ℳ]