1875 / 268 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Nov 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Manchester, 12. November, Nachmittags, (W. T. B.) 12r Water Armitage 7 ½, 12r Water Taylor 8 ¼½, 20 Water Miecebolls 10, 30r Water Gidlow 11, 30r Water Clayton 11y ⅞, 401 Male Mayoll 11, 40r Medie Wilkinson 13, 36r Warpcops Qualität Rowland 12 ¾, 40r Double Weston 12 ⅞. 60r Double Weston 16,

Printers ¹ ⁄¾1 6 ³1⁄0 Spfd. 117. Mässiges Geschäft, Preise fest.

Liverpool, 12. November. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen mitunter 1 d. billiger, Mehl 6 d., Mais 3 d. niedriger. Wetter: Schön. 1

Liverpeeol, 12. November, Nachmittags. (W. T. 8.)

(Baumwollen-Wochenbericht.;

Gege⸗-

gärtige Woche.

Vorige Woche.

59,000 30,000 4,000 7,000 48,000 5,000 10,000 596,000

30,000 6,000 7,000

51,000 5,000 7,000

54,000

586,000 195,000

Wochenumsatz .. dsgl. v. amerikan.. dsgl. für Spekulat.. Export wirkl. Konsum.. . unmittelbar ex Schiff Wirklicher Export . . 8 Import der Woche. Voöorrh davon amerikan.. Schwim. n. Grossbritannien 1 dasvaa4*“*“ Liverpool, 12. November, Nachmittags. W. T. B.) Banmwolle: (Schlussbericht.) Umsatz 10,000 B., davon für

„Spekulation und Export 2000 B. Stetig, Auküufte ruhig. Middl Orleans 7 ¾16, middl. amerikanische 6 ⅛, fair Dhollerah

middling fair Dhollerah 4 ½, good middl. Dhollerah 4 ¼, middl.

27) 27 27 22

41 1 , good fair Oomra 5 ⅜, fair Madras 4 ¼, fair Pernam 7 ¼, fair

Smwyrna 6 ½, fair Egyptian 7 ⅜.

Upland nicht unter low middling März-Lieferung 6 ⅞, No- vember-Lieferung 6 13⁄16, Dezember-Januar-Verschiffung per Segler 618⁄16 d.

b Baumwollen-Wochenbericht. Schwimmend nach Grossbritannien 230,000 B., davon ameribkanische 132,000 B.

Paris, 12. November, Nachmittags. (W. T. B.)

Produktenmarkt. (Schlussbericht.) Weizen behauptet, pr. November 26,75, pr. Dezember 26,75, pr. Januar-April 28,00, pr. Merz-Juni 29,25. Mehl still, pr. November 59,25, pr. De- zember 59,50, pr. Januar-April 61,25, pr. März-Juni 62,75. Rüböl fest. pr. November 98,25. pr. Dezember 98,25, pr. Jannar- April 94,75, Fr. Mai-August 91,50. Spiritus fest, pr. ber 44.75.

Paris, 12. November, Abends 6 Uhr. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Mehl behauptet, per November 59,50, per Dezember 59,50, per Januar-April 61,25, pr. März-Juni 62,75. Rüböl fest, pr. November 98,50, pr. Dezember 98,50, pr. Januar- April 94,50, pr. Mai-August 91,50.

New-York, 12. November, Abd. (W. T. B.)

Baumwolloen-Wochenbericht. Zufuhren in allen Unions- häfen 150,000 B., Ausfuhr nach Grosstr-tannien 52,000 B., nach dem Kontinent 36,000 B. Vorrath 522,000 B.

New-Nork, 12. November, Abends 6 Uhr. (W. T. B.)

Waarenbericht. Baumwolle in New-York 13 b, do. in New-Orleans 12 %. Petreleum in New-York 12 ¾, do. in Philadelphia 12 ½. Mehl 5 D. 85 C. Rother F ühjahrsweizen 1 D. 36 C. Mais (old mixed) 75 C. Zucker (Fain refining Muscovados) 7 ½⅞. Kaffee (Rio-) 19. Schmal. (Marke Wilcox) 13 ½ C. Speck (short clear) 11 ¼ C. Getreidefracht 8.

Petersburg, 12. November, Nachm. 5 Uhr. (W. T. B.

Produktenmarkt. Talg loco 56,50. Weizen loco 11,00. Roggen loco 6,50. Hafer loco 4,75. Hanf loco —. Lein-

8 Buenos-Ayres, 15. Oktober. (W. T. B.) (Von Sievers & eyer).

E“ Schwankend. Vorrath ungezählt. Notirung für Supra- Wollen 100, do. für Bonne moyenne 80 Doll. Zufuhren der letzten 14 Tage: 20,000 Arroben. Verschiffung nach Bremen seit letzter Post —, do. im Allgemeinen seit letzter Post 2000 Ballen. Totalverschiffung seit Beginn der Saison 173,000 Ballen. Fracht für Wolle (per Segler) 22 ½ sh. Preis für Salzhäute nominell. Schlach- tungen der letzten 14 Tage —. Verschiffung von Salz- häuten nach dem Kanal, nach England direkt und dem Kon- tinent seit letzter Post 2000 Stück. Fracht für Salzhäute pr. Segler 25 sh. Notirung für Talg (Ochsentalg in Pipen) nom., do. für trockene Häute 56 Realen. Cours auf London 49 ½ d.

An Schlachtvieh war aufgetrieben:

Men-IAr, 12 November. vcherrieh 999 Sthcek,

Rindvieh 165 Stück, Schweins 772 Stück, Kaälber 728 Stück.

Fleischpreise.

höchster aüttel niedrigste

Rindvieh gr 100 Pfd. Schlachtges. 60 Mrk. 46-48 Mrk. 33-36 Mrk. Schweine pro 100 Pfd. Schlachtgsw. 60 56 48-47 Hammel vro 20—23 Kilo 45 -40 23.21 20⸗ 18 Kälber: flau, es konnten kaum Mittelpreise erzielt werden.

Eisenbahn-Einnahmen.

Rumänische Eisenbahn-Einnahmen. Vom 8. Oktober bis 4. November cr. 1,086,314 Frcs. (— 111,803 Pres.); 1. Januar bis 4. November 11,272,594 Fres. (+ 1,829,871 Prcs.)

General-Versammlungen. 1

26. Novmbr. Deutsche Transatlantische Dampfsochiffahrts-Gesell- schaft. Ausserord. Gen.-Vers. zu Hamburg. Rhein-Ahrthaler Aotien-Gesellschaft.

Gen.-Vers. in Bonn.

3. Dezbr.

saat (9 Pud’ loco 12,25. Wetter: Veränderlich.

4 , Bnnan 4, fair Bengal 4 ½, good fair Broach 5 ¼, new fair Oomra

Königliche Schauspiele.

Sonntag, den 14. November. Opernhaus. 232. Vorstellung. Der Verschwender. Original⸗Zauber⸗ märchen in 3 Akten von Ferdinand Raimund. Musik;

C. Kreutzer. Tanz von P. Taglioni. Anfang

Uhr.

Schauspielhaus 227. Vorstellung. Magdalena. Schauspiel in 4 Akten Lindau. Anfang halb 7 Uhr.

Montag, den 15. November. Opernhaus. 233. Vorstellung. Die Zauberflöte. Oper in 3 Ab- theilungen von Schikaneder. Musik von Mozart. (Frl. Minnie Hauk, a. G. Frl. Grossi Hr. Fricke. Hr. Schleich. Hr. Schmidt.) Anfang halb 7 Uhr.

Schauspielhaus. 228. Vorstellung. Der geheime Agent. Lustspiel in 4 Akten von F. W. Hack⸗ länder. Anfang 7 Uhr.

Dienstag, den 16. November. Opernhaus. 234. Vorstellung. Die Weiberkur. Pantomimisches Ballet in 4 Akten von de Leuven und Mazilier. Bearbeitet und in Scene gesetzt von Paul Taglionn.. Musik von Adam. (Frl. Grantzow.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 229. Vorstellung. Neu einstu⸗ dirt: Macbeth. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Shakespeare, übersetzt von L. Tieck, für die Bühne eingerichtet von Oechelhäuser. In Scene gesetzt vom Direktor Hein. Anfang halb 7 Uhr.

Wallner-Theater. Sonntag: Zum 48. Male: Der Veilchenfresser. Lustspiel in 4 Akten von G. v. Moser. Montag und folgende Tage: Der Veilchenfresser.

Fictoria-Theater.

Direktion: Emil Hahn.

Sonntag und Montag: Gastspiel Solotänzerin Sgra. Dorina Merante und des Balletmeisters und Solotänzers Mr. Gredelue. 1. 8 Zum 234. Male: (Mit durchweg neuer Ausstat⸗ Nächstfolgende

Hamlet.

von Paul 1

stellung 7 Uhr. Dienstag:

V Saaltheater

rinnen.

Sonntag:

er ersten e6 mische Soirée

Montag: Letztes Gastspiel des Herrn E. Robert. Trauerspiel in 5 Akten von Shakespeare. Hamlet: Hr. Robert.

Belle-Alliance-Theater.

Sonntag: Die Mönche, oder: Die Offiziere Maria und im Nonnenkloster. Lustspiel in 3 Akten von M. Tenelli. Vorher: Theodolinde. Lustspiel in 1 Akt von J. B. von Schweitzer. Großes Konzert.

Montag: Zum 7. Male: Maria Tudor, oder:

Königin und Günstling. Hans und Grete. Akten von Fr. Spielhagen.

Täglich Abends 7 Uhr: Zauberwelt von Bellachini. Vorführung der Faberschen

Billets vorher im Cigarrengeschäft, Passage 12. Mittwoch u. Sonntag: 2 Vorstellungen, 4 u. 7 Uhr.

circus Salamonsky. Sonntag 4 Uhr: Kinder⸗Vorstellung. Jeder Besucher derselben kann ein Kind gratis mitbringen. 7 Uhr: Parforce Vorstellung. 30 Nummern. Aus⸗ geführt von sämmtlichen Künstl

Montag: Vorstellung. Grand Hôtel de Rome.

neuem Programm. : Mittwoch.

nowitz,

Vor der Vorstellung: Anfang desselben 6 Uhr, der Vor⸗ Entrée incl. Theater 75 ₰.

Schauspiel in 5 klagestand versetzt.

des Kgl. Schauspielhauses.

Sprechmaschine. 8 zur Stelle zu

den 1. Erste Abtheilung.

September 1875.

Oeffentliche Vorladung. Die nachbenannten Personen, und zwar: 1) Wehrmann Josef Gröschel zu Rosenberg, 2) Wehrmann August Lux zu Bodza⸗ 3) Wehrmann Wilhelm Wansner zu Rosenberg, sind unterm 26. Juli 1875 von der Polizei⸗ Anwaltschaft angeklagt: ohne Erlaubniß das Bun⸗ desgebiet des Deutschen Reiches verlassen und sich dadurch dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen gesucht hier⸗ durch aber sich des im §. 360 Nr. 3 des Straf⸗ gesetzbuches vorgesehenen Vergehens schuldig gemacht zu haben und durch den Beschluß des Polizei⸗ richters hierselbst vom 1. September 1875 in An⸗ Zur mündlichen Verhandlung und Entscheidung ist Termin auf den 4. Februar 1876, Vormittags 10 Uhr, im Terminszimmer Nr. 7 hierselbst, anberaumt worden, und da der gegenwärtige Aufenthaltsort der Angeklagten im In⸗ lande nicht bekannt ist, so werden dieselben zu diesem Termine hiermit öffentlich vorgeladen, mit der Auf⸗ forderung, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel bringen oder solche dem Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können, widrigen⸗ falls mit der Untersuchung und Entscheidung in con- tumaciam verfahren werden wird. Rosenberg O.⸗S., Königliches Kreisgericht. Der Polizeirichter.

die Abgabe derselben nur an solche Unternehmer er⸗

folgen, welche ihre Qualifikation entweder bei den

diesseitigen Neubauten bereits bewährt oder durch

Arteste nachgewiesen haben.

Die Offerten sind versiegelt unter der Aufschrift: Abtheilung VI. Offerte zur Ausführun von Erdarbeiten und Brückenbauten au der Zweigbahn Lennep Wipperfürth“ 8

bis zum 30. November d. J. frankirt bei uns einzureichen, an welchem Tage, Vormittags 11 Uhr, die Eröffnung derselben in unserm hiesigen Geschäfts⸗ lokale in Gegenwart der etwa erschienenen Sub⸗ mittenten stattfinden wird.

Die Submittenten haben vor dem Eröffnungs⸗

termine eine vorläufige Kaution von 3000 bei

der Eisenbahn Hauptkasse hierselbst zu hinterlegen.

Elberfeld, den 6. November 1875. u“

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

Bekanntmachung.

Die Anlieferung von c. 2500 lfde. Mtr. guß⸗ eisernen Röhren von 100, 80 und 50 Mm. lichte Weite nebst den gehörigen Krümmern und I Stücke für die Königliche Steinkohlengrube Sulzbach⸗ Altenwald soll im Wege der Submission Montag, den 29. November cr., Vormittaags 9 Uhr, vergeben werden. Cto. 61/11.)

ersiegelte, auf die Bedingungen gegründete An-⸗

[8778]

und Künstle⸗

A. Sa onsky. Direktor. [8922]

Abends 7 Uhr: Mimisch⸗physiogno⸗) Guß⸗ und Schmiedeeisen ꝛc.,

von Ernst Schulz. ☛☛ Nur noch 3 Soiréen.

Die Reise um die Welt in 80 Tagen,

einem Vorspiel: Die Wette um eine

Ausstattungsstück mit Ballet in 5 Ak⸗

15 Tasleaux, von AN. D’'Ennerv und

. Musik von Debillemont. In Scene esetzt von Emil Hahn. Anfang 6 ½ Uhr

Friedrich-Wiülhelmstädtisches Theater. Sonntag: Die Fledermaus. Montag: Madame Herzog.

Residenz-Theater. Sonntag: Zum 15. Male: Die guten Freunde.

1716. 1825. 1831. 1865.

Gottfr.

Georg.

1631. 1787.

1848. Ludw.

Deutscher Personal-Kalender.

Jean Paul Friedrich Richter.

Friedrich Leopold, Prinz v. Preussen, Sohn

des Prinzen Friedrich Carl. * 8 5 1 9 Fan uns einzusenden, zu welcher Terminsstunde die⸗

Johannes Kepler, †. 8 selben in Gegenwart der verschiedenen Bieter ge⸗

Joh. Christoph Ritter v. Gluck.

bezogen werden.

14. November.

Wülh. Freihert v. Leibnitz. Aufschrift:

bis zum Termin:

Wich. Friedr. Hegel. 10 Uhr“, 15. November. 8 öffnet werden. Schwantbaler, Bildhauer.

Lustspel in 4 Akten von Vickorien Sardou. Zum Schluß: Hans Taps. Schwank in 1 Akt von Schröder.

Montag. Erstes Gastspiel der K. K. Hofschau⸗ spielerin Frl. Friederike Bognär. Die Dame mit den Camelien. Schauspicl in 5 Akten von Alex⸗ and umas (Sohn).

Verlobt: Hannover).

ggemünd). 9 (Vere te18t

mit Frl. Anna Beyer (Brieg).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Korvetten⸗Kapitän; v. Treuenfeld (Wilhelmshaven). Hrn. Premier⸗ Lieutenant Neumeister (Berlin). Hrn. Premier⸗ Lieutenant v. Zitzewitz (Berlin).

ä

Ermäßigte Preise. Das gestohlene Gesicht. Concert⸗

Sonntag: Entrée (incl.

Anfang 4, der Voestellung 6 ½ Uhr. Theater) 75 ₰. 1j

Montag und die folgenden Tage: Dieselbe Vor⸗ stellung.

Gestorben:

Senntag: 5, Auftreten des Fr”. Josephine

Familien⸗Nachrichten. Frl. Emma Isecke mit Hrn. Proviant⸗ amts⸗Controleur Mori

vokats⸗Anwalt Felix Karl (St. Wendel Saar⸗

v. Keslitz (Ottmachau). M. 2 Föb⸗ 1 Sce.

rau Ober⸗Amtmann Agnes v. Riehe, geb. Seidel Woltersdorff-Theater Verden). Hrn. Rittmeister a. D. Fritz von

Levetzow Sohn Fred (Liegnitz).

18822]

Gütling (Stolp i. P.

Frl. Maria Cetto mit Hrn. Ad⸗

: Hr. Staatsanw. Wilhelm Hedemann kirt mit der Aufschrift:

versehen, spätestens bis 10 Uhr, Hr. Hauptmann a. D. Wilhelm

d. Groeben (Königsberg i. Pr.).

werden.

Gallmeyer. Zum 5. Male: Luftschlösser. Posse

mit Gesang in 3 Akten von W. Mannstädt und

A. Weller. Musik vom Kapellmeister Adolf Mohr. (Josephine Grillhofer: Frl. Josephine Gall⸗

meyer.) 1 Montag: Dieselbe Vorstellung.

Setadt-Theater.

SDSDirektion: Hugo Müller.

Sonntag: Zum 2. Male: Mariensommer. Lustspiel in 1 Akt von J. Riegen. Hierauf zum 2. Male: Ludwig der Vierzehnte. Lustspiel in 1 Akt von Grandjean. Sodann zum 2. Male: Ein Sieg der Geschichte. Schwank in 1 Akt von F. Mitterwurzer. Zum Schluß: Unter dem Siegel der Verschwiegenheit. Scherz in 1 Akt von

. 7.

erg. Montag: Dieselbe Vorstellung.

Anational-Theater. Sonntag: Erste Nachmittags⸗Vorstellung zu a. Kassenpreisen: Minna von Barnhelm. ustspiel in 5 Akten. Anfang 4 Uhr. 3 Abend⸗Vorstellung: Vorletztes Gastspiel des Herrn E. Robert: Die Karlsschüler. Schauspiel in 5 Akten von Laube. Schiller: Hr. Robert.

Das Gesicht entstellt.

grauen

der

GSteckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Am 15. August 1875 ist von der Ostsee bei dem Fischerdorfe Nest bei Coeslin der bereits stark in Verwesung übergegangene Leichnam eines Mannes von ungefähr 30 Jahren, 1,686 Meter Länge, ohne 8 Bart, mit blondem Haupthaare, ausgespült worden.

Die Augen, die Kopfhaut und das H fehlten 1 * am Histerkogfe d0⸗ über dem Halse fanden sich einige Büschel blonden Haares sch.⸗

vor, die Vorderzähne waren vollständig und gut. Bergisch⸗M s Bekleidet war der Leichnam mit fast neuen hohen Seemannsstiefeln, blauer Unterjacke, Resten eines Brückenbauten zur Herstellung der Lennep⸗Wipper⸗

leinen Hemdes, grauen Unterhosen mit rothem Gurt, fürther Zweigbahn auf der Strecke von Hückeswagen bis Wipperfürth auf einer Länge von 5,4 Kilometer,

die Bewegung von rot. 65,000 Kubikmeter Boden Es scheint, daß der und die Aufführung von 740 Kubikmeter Mauer⸗ werk umfassend soll ungetheilt im Wege der

Hesen mit Gummiträgern und grauer zwei⸗ rreihiger Weste.

staben „W. K.“ eingezeichnet. Verstorbene zu der Bemannung eines dänischen oder schwedischen Schiffes gehört habe. Persönlichkeit des Verunglückten etwas weiß, wird aufgefordert, dies der nächsten Polizei⸗ oder sind Gerichtsbehörde unter Bezugnahme auf diese Bekannt⸗ Awater in Lenne machung anzuzeigen. Kosten entstehen dadurch nicht. und die Submissionsformulare sind gegen Ersatz der Coeslin, den 9. September 1875. Königliches Kreis⸗ Druckkosten bei dem Bureau⸗Vorsteher, Rechnungs⸗

gericht. I. Abtheilung. Der Untersuchungsrichter. Rath Elkemann hierselbst zu beziehen; jedoch wird

[8761]

zur Unkenntlichktit aar

der Leiche war bis

In dem Hemde waren die Buch⸗

Jeder, der von Submission verdungen werden.

in dem

W““

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc. 8

Die bei der Frankfurt⸗Bebraer Eisenbahn vor⸗ handenen unbrauchbaren Bahumaterialien, als: Herzstücke, Schienen, Laschen, Bolzen, sowie diverses

Mit größtentheils, meistbietend verkauft werden. 1 Verkaufsbedingungen nebst Verzeichniß über die zum Verkauf kommenden Materialien liegen im Bureau unserer Central⸗Materialien⸗Kontrole offen, können auch von da gegen Erstattung der Kopialien

Die Offerten sind franko, versiegelt und mit der „Offerte zum Ankauf alter Materialien“ „Mittwoch, den 1. Dezember ecr., Vormittags

Frankfurt a./M. den 6. November 1875. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

Bekanntmachung. Die Lieferung von 100 Stück Ausweichungen mit Gußstahl⸗Zungen exkl. Stellböcken für die Saar⸗ brücker und Rhein⸗Nahe⸗Eisenbahn soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. G

Die bezüglichen Offerten sind versiegelt und fran⸗

„Offerte auf Lieferung von Ausweichungen“ Dienstag, den 23. November d J., Vormittags

bei dem Unterzeichneten einzureichen, und werden zu Maj D. der vorbestimmten Zeit in Gegenwart der etwa per⸗ —Hr. Major g. D. sönlich erschienenen Submittenten eröffnet. Die Lieferungsbedingungen und Zeichnungen liegen bei mir zur Einsicht auf, können aber auch von mir gegen portofreie Einsendung von drei Mark bezogen

Saarbrücken Bahnhof, den 8. November 1875. Der Königliche “]

Die Ausführung der Erdarbeiten und kleineren

Die Bedingungen, Berechnungen und Baupläne zureau des Eisenbahnbaumeisters einzusehen, Abdrücke der ersteren

erbieten sind, mit entsprechender Aufschrift versehen, portofrei bei der unterzeichneten Berg⸗Inspektion zu oben genannter Zeit abzugeben, welche im Beisein der etwa erschienenen Submittenten eröffnet werden. Lieferungsbedingungen können gegen Entrichtung der Kopialien in Abschrift bezogen werden. Sulzbach bei Saarbrücken, den 4. November 1875.

sollen öffentlich

Verschiedene Bekanntmachungen.

Berliner Stadt⸗Eisenbahn. Die Actionäre der Berliner Stadt⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft beehre ich mich zu einer . außerordentlichen Gene⸗ nral⸗Versammlung auf: Mittwoch, den 15. Dezember d. J., Mittags 12 Uhr, im Sitzungssaale des Directoriums der Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn⸗ Gesellschaft, Potsdamer Platz Nr. 4—6 hierselbst,

ergebenst einzuladen.

Tagesordnung: .

Bericht des Aufsichtsrathes über die finanzielle Lage des Unternehmens in Erledigung des Be⸗ schlusses der anßerordentlichen General⸗Versamm⸗ lung d. d. Berlin, 21. Juni d. J., und Beschluß⸗

das vorhandene Grundkapital hinaus zur Fertig⸗

stellung der Bahn erforderlich sind.

Die Legitimation zur Theilnahme an der Ver⸗ sammlung und die Vertretung der Actionäre erfolgt nach den §§. 30 und 31 des Statuts. Die Gesell⸗

Versammlung die Quittungsbogen zu deponiren sind, befindet sich Lützowstraße Nr. 69 hierselbst. Berlin, den 12. November 1875.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrathes. Simon.

Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.

(8017“ Status der Gerger Bank

am 7. November 1875. Metallbestand. . . . 4,117,550. Reichskassenscheine . . . . . 5,545. —. Noten der Preuß. Bank und

anderer Bank. n . . h1“ 5,962,859. 85 Lombardforderungen. 1,204,127. —.

378,982. 30.

Feeten;;6* Sonstige Activa . . . 7,300,459. 10. 7,500,000. —.

Grundkapital. .66 Reservefond (inclusive 64,500 Spezial⸗Reserve) 5585,608. 60. Umlausende Noten . 8,869,950. Täglich fällige Verbindlichkeiten 2,015,620. 65. An Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten . . 813 833,610. —. Sonstige Passiva . . . . . Verbindlichkeiten aus weiter be⸗ gebenen, im Inlande zahlbaren Inkassowechseln, vom 8. bis 23. November fällig Gera, den 11. November 1875. Die Direktion.

fassung über Beschaffung der Mittel, welche über

schaftskasse, bei welcher wenigstens 4 Tage vor der 8

85

Das Abonnement beträgt 4 50 für das Vierteljahr. 1 für den Raum einer Bruckzeile 30

R

In ertiong rei 8 s preis

Königreich Preußen. Allerhöchster Erlaß. Auf den Bericht vom 27. d.

nungsblatt. Sie demjenigen Tage,

§. 6.

zur Berathung vorgelegt werde. landeskirchlichen

Berlin, den 31. Oktober 1875.

den Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und nalangelegenheiten und den Evangeli⸗ schen Ober⸗Kirchenrath.

ASkneralsynodal⸗Ordnung. :,21. Der Verband der Generalsynode erstreckt

evangelischen Landeskirche vereinigten 8. neonnegur Zusammensetzung. §. 2. Die Generalsynode wird zusammengesetzt: 1) aus 150 Mitgliedern, welche von den Provinzialsynoden der 1 Sehtasacen Saheue, g aces Pommern, Posen „Sachsen, Westfalen 8 1 vech stf und der Rheinprovinz ge⸗ aus sechs Mitgliedern, von welchen jede evangelisch⸗theo⸗ Wöö 8 den unverstten Königsberg, Rensn ald, Breslau, Halle und ihrer Nit wacn;, slau, Halle und Bonn eines aus ihrer ) aus den General⸗ Superintendenten der j 8 Synodalverbande stehenden Provinzen; ““ Diengs breibig zu ernennenden Mitgliedern. ung der Synodalmitglied ür ei 2 veePeehse Sen sechs e 1“

3. e zufolge §. 2 Nr. 1 zu wählenden Mitglied werden auf die acht Provinzialsynoden dergestalt tit da die Synode der Provinz Pöbah 1“ 8 8 6 8 Brandenburg

Pommern.

Posen. .

Schlesien.

Sachsen.

8 Westfalen.

Rheinprovinz ... Mhttglieder wähle—Provin . 5 in der Weise, daß ein Drittheil aus den innerhalb der Provin in geist⸗ lichen Aemtern der Landeskirche ds e Geistkgge 2) ein Drittheil aus solchen Angehörigen der Provinz ge⸗ wählt wird, welche in Kreis⸗ oder Provinzialsynoden be fmecade örherschaftm derselben als welt⸗ . glieder entweder zur Zeit der Kirche di früher gedient haben, 1 CCöö“ 3) die Wahlen für das letzte

Verhältnif

Feiertage; durch die

tung und

chendiener, sowie auf 24, selben die

21. Juli 1

nommen,

- Drittheil sind an diese Be⸗ schränkungen nicht gebunden, sondern können vac auf andere angesehene, kirchlich erfahrene und verdiente Männer gerichtet werden, welche der evangelischen Landes⸗

aik ge. angehören. e Gewählt ü ißi ü ä

u en müssen das dreißigste Lebensjahr zurück⸗ Gesetzesvorschläge,

u““ ““ z9,8. *. Die Generalsynode hat mit dem Kirchenregimente des

Königs der Erhaltung und dem Wachsthum ne Fmneeferar auf

dem Grunde des evangelischen Bekenntnisses zu dienen; Regiment §. 9

Lehrstand und Gemeinden zur Gemeinschaft der Arbeit an dem en;

gS. der Landeskirche zu verbinden; auf Innehaltung der

estehenden Kirchenordnung in den Thätigkeiten der Verwaltung bn achten; über die gesetzliche Fortbildung der landeskirchlichen inrichtungen zu beschließen ; die Fruchtbarkeit der Landeskirche

8. Werken der christlichen Nächstenliebe zu fördern; die Einheit

er Landeskirche gegen auflösende Bestrebungen zu wahren; V provinziellen kirchlichen Selbständigkeit ihre Grenzen zu ziehen

Ph sie in denselben zu schützen; die Gemeinschaft zwischen der

Fandeskirche und anderen Theilen der evangelischen Gesammt⸗

82 zu pflegen; zur interkonfessionellen Verständigung der

christlichen Kirchen zu helfen, und überhaupt sowohl aus eigener

ewegung als auf Anregung der Kirchenregierung, in Gemäß⸗ heit dieser Ordnung, Alles zu thun, wodurch die Landeskirche gebaut und gebessert und die Gesammtkirche in der Erfüllung ihrer religiösen und . 7gg gefördert werden mag. esetzgebung. §. 5. Landeskirchliche Gesetze bedürfen der Zustimmu generalsynode und werden von dem Könige 5 aheder 5* E eereg egn. erlassen. Sie werden behufs 1 ubigung von dem Präsidenten des E 1

86x gezeichnet. * 11“ ie Generalsynod t

vroüsglegen synode hat das Recht, landeskirchliche Gesetze

zn in von der Generalsynode angenommenes Gesetz darf dem

Fünige zum Behufe seiner Entschließung über 2 8* 8 er⸗

eilende Sanktion nicht eher vorgelegt werden, als nachdem der G. der geistlichen Angelegenheiten erklärt hat, daß von .“ Peisen nhts zu erinnern sei.

„Seine verbindliche Kraft erhält das Kirchengesetz durch die

Verkündung in dem unter Verantwortlichkeit des ennefhabn

Provinzialsynoden stätigung der Kirch

gehört werden.

Aeußern sich

Veränderung ihrer

Kirchliche V §. 10.

und

Fonds und der im bewilligten Mittel

übergehen, erweitert

Ober⸗Kirchenraths erscheinenden kir

Blattes ausgegeb

vergehen der Su

Die Generalsynode üb stehenden Normen ent

Grund der Nachricht lichen Angelegenheite Sobald solche Fond

en worden ist.

Folgende Gegenstände unterlie en ausschließli Pesenges ea⸗ g schließlich der 1) die Regelung der kir 2) die ordinatorische Verpflichtung der Geistlichen; 3) die zu allgemeinem landeskirchli Katechismuserklärungen 1 bücher und agendarischen solcher kirchlicher Bücher Provinzialbezirke erfolgen, der betreffenden Provinzi se bedingte, Anordnungen werden Evangelischen Ober⸗Kirchenrathe 4) die Einführung od

Kirchengemeinde⸗

V

6) die Kirchenzucht wegen Berletz der Kirchenglieder, sowie die Geistliche und andere Kirchendiener. kirchengesetzlichen Regelung der Disziplinargewalt bei Dienst

perintendenten, Geistlichen und niederen Kir⸗

finden auf das förm

die vorläufige Dienstenthebung gegen die⸗

Bestimmungen der

27, 28, 31 bis 45 und 48 bis 84 des Gesetzes vom (Gesetzsammlung gabe Anwendung, daß die in de Disziplinar Befugnisse von den Provinzial⸗ das Verfahren bei den Provinzi Bestimmungen zu üben sind, gelegte gutachtliche Thätegkeit keiten des Ministerial⸗ beziehu Ressorts dem Evangelisch

852

hofe und den Provi

an d

welche

dieser enregierung in Kraft

Werden Bestimmungen der genannten Kir enordn ein von der Kirchenregierung 9 na,Fv-;. betroffen, so müssen die Syn

Gehen solche Gesetzesvorschläge von so sind die 18 8 8 Einholung der Königlichen

genannten Pr. Sanktion zu beide Synoden Kirchenordnung, so

von dem Geltungsbereiche der betreffenden landeskirchlichen Vor⸗ schrift ausgenommen. ermögensrechte und Besteuerung. t eine Kontrole über die den be⸗ sprechende Verwendun lischen Ober⸗Kirchenrathe verwalteten kir sonstigen kirchlichen Einnahmen. darüber eine die abgelaufene Synodalperio zur Prüfung und Ertheilung der Entla . 11. Von der Verwendung der un Ministers der geistlichen Angelegenheiten Staatshaushalts⸗Etat giebt der Evangelische Ober⸗Kirchenrath auf een, welche er darüber n erhalten hat, der Generalsynode Kenntniß.

s oder Mittel in die sich die synodale Kenn

§. 12. Anordnungen der Kirchenregier

beginnt, sofern i 8 3 nt, sof in dem Gesetze kein anderer An⸗ fangstermin bestimmt ist, mit dem 1eandseee n Tage 5 an welchem das betreffende Stück des genannten

schlichen Lehrfreiheit;

Religionslehrbücher, Normen. Soll die Einführung und Normen nur für so bedarf öö und daher nur zeitweise liturgische mit Ermächtigung des Königs h

er Abschaffung allgemeiner kirchlicher

5) Aenderungen der Kirchenverfassung, und Synodal 10. September 1878 und durch die Leheardeng vom

nung geschaffenen Institute der kirchlichen Selbstverwal⸗

Konsistorien nach den für albehörden vorgeschriebenen die dem Disziplinarhof bei⸗ fortfällt und die Zuständig⸗ 8 Bngemiig Staats⸗Ministerial⸗ 18 Ressorts en Ober⸗Kirchenrathe zukommen; 7) die kirchlichen Erfordernisse der Anftellangsfehigknr und die 8 Felca rupdf ätze über die 8 etzung dergeistlichen Aemter. . 7. Der Kirchenregierung wie der Genera W 3 ü auch über 8 Cegenstände ae C“ deren allgemeine kir Gesetzesvorschläge zu machen. Ist diese Regelung erfolgt, so kann desahha g- deren Ueberlassung etzgebung oder an das kirchenregimentliche Veror anders als im Wege der lasnesetefinen F §. 8. Es hängt vom Erme

chengesetzliche Regelung heilsam erachtet wird,

veranlassen. Bei Veränderungen, welche ichen Bücher betreffen enawelc

gen der revidirten Kirchenordnung für

Westfalen und die Rheinprovinz könne Provinzen beschlossen

beabsichtigtes zynoden der beiden Provinzen, bev er der Gesetzesvorschlag an die Generalsynode gelangt, guzachtlich

übereinstimmend gegen die

stung vorzulegen.

R Alle Post⸗Anstalten des In⸗

und Auslandes nehmen

Bestellung an; für Berlin außer den Nost-Anstalten

auch die Expedition:

SW. Wilhelmstr. Nr. 82.

chem Gebrauche bestimmten Gesang⸗

einzelne

es der Zustimmung Durch vorübergehende

getroffen;

welche entweder die die gegenwärtige Ord⸗ Grundsatz betreffen, wo⸗ önigs durch kollegiale, liedern besetzie Kirchen⸗ ung allgemeiner Pflichten

Disziplinargewalt über Bis zur anderweiten

liche Disziplinarverfahren

§§. 22, 23 Nr. 1, 24, S. 465) mit der Maß⸗

m genannten Gesetze dem nzialbehörden beigelegten

der kirchlichen Ordnung,

ie provinzialkirchliche Ge⸗ Gesetzgebung geschehen.

oder einige derselben zu

n der Regel geschehen.

bisher, von den d und durch Be⸗ gesetzt werden.

n, wie

landeskirchliches Ges etz

der Generalsynode aus, ovinzialsynoden vor der veranlassen.

bleiben diese Provinzen

der vom Evange⸗ lichen Centralfonds

de umfassende Rechnung m ter der Verwaltung des R. stehenden kirchlichen ge für kirchliche Zwecke vom Minister der geist⸗ ne Verwaltung der Kirche

tnißnahme zur Kontrole. ung wegen Einfü⸗

lichen Centralverwaltung Vorstand nach Maßgabe der §§. 31 bis

den Thätigkeiten der Verwaltung steht der G Weg der Beschwerde offen. Psteht der Generalsynode auch

letzungen kirchengesetzlicher Vorschrift 1

Lineentbehhrens setzlich schriften durch Verfügungen der hülfe gefunden haben. faßten Beschlüsse gehen an

.6 Nr. der Landeskirche zu den übrigen Theil (§. 6 Nr. 3), soll sceen eicce 1. gen Theilen Gemeinschaftsbandes dienenden Einrichtungen und betheiligt sich

Synodalperiode von außer Funktion, nachdem der neue Vorstand

als sein Stellvertreter aus, für die Restzeit einen Vorsi

Sachsen, je

nung der nächsten ordentlichen Generalsynode (

neuer, regelmäßig wiederkehrender sowie wegen Abschaff b stehender landeskirchlicher Kollekten bedürfen öö“ chlich ekten bedürfen der Zustimmung der . 13. Die Bewilligung neuer Ausgaben für landeskirch⸗ 1. ““ sie Umlagen auf bl Kirchenkaffr Kirchengemeinden gedeckt werd 1 im 88 tbäichen gesesca 8 erden sollen, erfolgt im Wege 1 der bewilligte durch Umlage aufzubringende Bet 1 über die Provinzen der Landeskirche 88 85 Mlaßstabe ein⸗ 88 ineicher vpetäufg 8 Königliche Verordnung aufgestellt, ischen der Ge 1 ieru vbb. neralsynode und der Kirchenregierung Die auf die einzelnen Provinzen entfallenden Beträge wer⸗ den nach den in den §§. 72, 73 der Kirchengemeinde⸗ und Synodalordnung vom 10. September 1873 aufgestellten Normen für die Provinzen Rheinland und Westfalen nach Maßgabe des §. 135 der Kirchenordnung vom 5. März 1835, einer Unter⸗ repartition unterworfen und an die Konsistorialkassen und von diesen an den Evangelischen Ober⸗Kirchenrath abgeführt. pfanah. 1— 88 88 en gaft⸗ und der Pfarr⸗ urch ein Kirchengesetz zu Beiträͤ ür kirch⸗ liche werden. ‚Dies ist nur zulässig bei Kirchenkassen, sofern die etats⸗ mäßige Solleinnahme derselben die 8 Sollausgabe um mehr als ein Drittheil der letzteren, und wenigstens um dreihundert Mark jährlich, übersteigt, bei Pfarrpfründen, sofern der jährliche Ertrag derselben ausschließlich des Wohnungswerths auf mehr als sechstausend Mark sich beläuft. Diese Beiträge dürfen zehn Prozent des jährlichen Ueberschusses der Solleinnahm der Kirchenkasse und des über die Summe von sechstaufend Mark hinausgehenden Pfründenertrages nicht überschreiten. .“ Ferag. 8e §. 15. Die Generalsynode kann d 1 schließt, das Kirch e; . zu den Maßregeln anregen, dürfniß entsprechend erachtet.

ein Bescheid, im Falle der Ableh ben, ertheilt werden.

Eine unmittelbare Theilnahme an den Geschäften der kirch⸗ übt die durch ihren

§. 16. Behufs Erhaltung der kirchengesetzlichen Oordnung in der Gegenstand derselben sind Ver⸗

welche im kirchlichen Instanzenwege keine Ab⸗ Die von der Generalsynode darüber ge⸗ den Evangelischen Ober⸗Kirchenrath

Wahrung der Einheit der Landeskirche. §. 17. Der Generalsynode werden die von den dhcgnie gech nadenr

weder eine Veränderung Plahken S vorgelegt. Findet die Generalsynode, daß ein

Landeskirche fassung nicht vereinbar ist,

ssen der Kirchenregierung ab, über 82 Bestätigung zu versagen. Ist

1— sie der Generalsynode zu 3 absichtigt, zuvor die Provinzialsynoden 9 ö gutachtlicher Aeußerung zu die Liturgie oder die kirchl diese Anhörung der Provinzialsynoden i Veränderun

Provinzialsynode mit

der Einheit d in Bekenntniß und heit der evangelischen

nd Union, in Kultus und Ver⸗ so ist faalecben die kirchenregiment⸗ olche bereits ertheilt ie Kirchenregierung ihn außer Kraft zu setzen. Verhältnisse nach außen.

§. 18. Die Generalsynode nimmt Kenntniß von den Beziehungen 1 der deutschen evangeli⸗ die der weiteren Entwickelung ihres

eschließt über urch von ihr gewählte Abgeordnete an etwaigen Vertretungs⸗

körpern der deutschen evangelischen Kirche.

Zur Theilnahme der Landeskirche an anderen kirchlichen

Versammlungen, insbesondere denen von internationaler oder inter⸗ konfessioneller Art, bedarf es der Zustimmung der Generalsynode.

Wahl des Synodalvorstandes und Synodalraths §. 19. Die Generalsynode wählt ihren Vorstand 8

sechs Jahren. Derselbe tritt jedoch erst

gebildet ist (§. 26).

Der Synodalvorstand besteht aus Vorsitzenden

(Präses), aus einem Stellvertreter desselben (Vizenrä

aus fünf Beistzern (Assessorenz, wle en Vizepräses) und Ersatzmänner gewählt, welche den Vorstand berufen werden.

Für die Beisitzer werden bei Verhinderung der ersteren in

sowohl der Präses Beisitzer unter sich

Scheiden bei nicht versammelter Synode so wählen die

tzenden.

§. 20. Die Generalsynode wählt ferner auf die Synodalperiode

von sechs Jahren siebzehn Mitglieder, welche zusammen mit d Der Generalsynode ist Vorstande den Sy nodalrath bilderg zu⸗ it dem

Von den Gewählten drei den Provinzen Preußen, Brandenburg und zwei den Provinzen Pommern, Schlesien und der heinprovinz, je eines den Provinzen Posen und Westfalen an hören. Die Funktion des Synodalraths endet mit der Eröff⸗ Für die Mitglieder des Synodalraths .“ dersazmäͤn r gewählt, welche bei Verhinderung der ersteren zur Funktio

üssen je

berufen werden.

III. Versammlungen der Gener alsynode. Die Generalsynode tritt auf Berufung des Königs sechs Jahre zu ordentlicher Vers ammlung zusammen.