11 Uhr zur Ruhe. —
Bicnhe Gästen waren anwesend: Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz, Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Carl und Friedrich Carl, der Großherzog und der Erbgroßherzog von Mecklenburg⸗Schwerin, der Prinz August von Württemberg, sowie Ihre Hoheiten die Herzöge Wil⸗ helm und Paul von Mecklenburg⸗Schwerin. Unter den vielen übrigen Gästen, welche von Berlin und aus der Nachbarschaft geladen waren, befanden sich der Herzog von Ujest, der regierende Graf zu Stolberg⸗Wernigerode, der Minister des Innern Graf zu Eulenburg, der Staats⸗Minister a. D. und Ober⸗Präsident on Patow, der kommandirende General von Blumenthal u. s. w., im Ganzen 43 Schützen am ersten und 47 am zweiten Jagdtage.
Die Klänge des Jagdhorns weckten am Freitag Morgen um 7 ½ Uhr, und der an den Tagen vorher bewölkte Himmel zeigte sich klar und schön. Punkt 9 ½ Uhr saß die geladene Jagdgesellschaft auf den Wagen und wurde von dem Hofjäger⸗ meister Freiherrn v. Heintze und dem Forstmeister Cochius nach den Ostersteegen der Oberförsterei Planken geführt und daselbst angestellt, während Se. Majestät der Kaiser und die Höchsten Herrschaften eine halbe Stunde später mit dem Oberst⸗Jäger⸗ meister Fürsten v. Pleß und dem Ober⸗Forstmeister v. Waldaw olgten. folg Sobald des Kaisers Majestät Allerhöchstihren Stand einge⸗ nommen hatten, ward die Jagd angeblasen. Ein Lappjagen auf Roth⸗ und Dammwild ergab nach 1 ½stündiger Dauer eine Strecke von 4 Rothhirschen, 4 Stück Rothwild, 23 Schauflern und 74 Stück Dammwild. Diesem Treiben folgte das Dejeuner im Walde und eine Suche auf Sauen mit der Hanno⸗ verschen⸗Meute in dem mit Netzen eingestellten Schäfer⸗ gepflüge der Oberförsterei Planken. Se. Majestät der Kaiser, der Kronprinz, der Großherzog von Mecklenburg⸗ Schwerin und der Prinz Carl standen im Halse der in Form eines Contra⸗Triebes gestellten Suche auf 6 Fuß hohen Kanzeln, während die übrigen Schützen rund herum placirt waren. Um 2 Uhr etwa konnte die Meute angelegt werden, und nach 1 ½ Stunde war eine Beute von 39 groben und 88 geringen Sauen eliefert.
G sgruch der Strecke im Walde mit Hörnerschall und Hunde⸗ gebell erfolgte die Heimfahrt, das Diner und die übliche Partie Billard. Der Aufbruch zur Jagd geschhh am Morgen des 13. wie Tags zuvor, die Abfahrt desgleichen, und begann die Jagd um 9 Uhr 40 M. in den Siebenhügeln der Oberförsterei Letzlingen mit einem eingestellten Jagen auf Roth⸗, Damm⸗ und Schwarz⸗ wild. Diesem Triebe folgte das Dejeuner im Zelte, die Strecke des ersten Treibens mit 5 Rothhirschen, 14 Stück Rothwild, 68 Schauflern, 112 Stück Dammwild, 14 groben und 15 geringen Sauen und demnächst um 12 Uhr 30 Minuten die Abfahrt zur letzten, eine Meile entfernt gelegenen Suche auf Sauen mit der Meute an den Lehmkuhlen der Oberförsterei Zäveuitz. Um 3 Uhr konnte das Jagen mit einem Ergebniß von 5 Stück Damm⸗ wild, 47 groben und 45 geringen Sauen abgeblasen werden.
Se. Majestät der Kaiser hatten in diesem letzten Triebe 15 grobe Sauen, darunter mehrere Hauptschweine, im Ganzen aber 1 Rothhirsch, 1 Stück Rothwild, 19 Schaufler, 10 Stück Dammwild, 33 grobe und 6 geringe Sauen, zusam⸗ men 70 Stück Hochwild erlegt, und betrug die Gesammtstrecke der beiden Jagdtage 9 Rothhirsche, 18 Stück Rothwild, 97 Schaufler, 189 Stück Dammwild, 100 grobe und 148 geringe Sauen — zusammen 561 Stück Hochwild. — Gleich nach dem Diner in Letzlingen erfolgte der Aufbruch, und 9 Uhr 15 Mi⸗ nuten Abends trafen, wie bereits gemeldet, Se. Majestät der Kaiser und König im erwünschten Wohlsein hier wieder ein.
— Ueber die Reise Sr. Majestät des Kaisers und
Königs zur Hofjagd nach der Göhrde sind folgende Be⸗ timmungen getroffen worden: Engen. senrafsime dan Donnerstag, den 18. November, Ber⸗ lin auf dem Hamburger Bahnhofe, Nachmittags 2 Uhr 30 Mi⸗ nuten, mittelst Extrazuges verlassen, in Wittenberge um 4 Uhr 40 Minuten, auf der Station Göhrde um 6 Uhr 10 Minuten und im Jagdschlosse um 6 Uhr 30 Minuten eintreffen. Das Diner findet um 7 Uhr statt. b
1 den 19. November geschieht der Aufbruch zur Jagd Morgens 9 Uhr. Einem freien Treiben auf Rothwild folgt das Dejeuner im Walde, dem sich eine Suche mit der Meute auf Sauen anschließt. Das Diner wird um 7 Uhr im Jagdschloß eingenommen.
1 “ den 20. November, findet, nachdem Morgens 9 Uhr zur Jagd aufgebrochen, ein abgestelltes Jagen auf Roth⸗ wild statt. Nach dem Dejeuner, das um 1 Uhr 30 Minuten im Schlosse eingenommen wird, erfolgt die Abreise vom Schlosse um 2 Uhr 45 Minuten. Der Rückkunft in Berlin wird, nach⸗ dem Se. Majestät Station Göhrde um 3 Uhr, Wittenberge um 4 Uhr 17 Minuten passirt haben, Abends 6 Uhr 47 Minuten entgegengesehen. 1 1
8 Pnesehen, werden Sich Se. Königliche Hoheit der Groß⸗ herzog von Mecklenburg⸗Schwerin, Se. Kaiserliche und König⸗ liche Hoheit der Kronprinz, Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Carl, Friedrich Carl und Albrecht, so wie der Prinz August von Württemberg und Se. Hoheit der Herzog Wilhelm von Mecklenburg betheiligen.
Im Gefolge Sr. Majestät werden sich der General⸗ Adjutant Graf v. d. Goltz, der russische Militär⸗Bevollmächtigte, General v. Reutern, der Hofmarschall Graf v. Perponcher und der Vize⸗Ober⸗Stallmeister v. Rauch befinden. Von Seiten der Jagd⸗ und Forstverwaltung betheiligen sich an der Reise der Oberst⸗Jägermeister Fürst v. Pleß, der Ober⸗Jägermeister Graf v. Bernstorff, der Vize⸗Ober⸗Jäger⸗ meister v. Meyerinck, der Hof⸗Jägermeister Graf v. d. Asseburg⸗ Falkenstein, der Hof⸗Jägermeister Freiherr v. Heintze, der Forst⸗ direktor Burkhardt aus Hannover und der Forstmeister Duckstein. Empfang und Begleitung finden auf dieser Reise nicht statt.
— Der Bundesrath hielt am Sonnabend, den 13. No⸗ vember 1875, die 33. Plenarsitzung. Den Vorsitz führte der Staats⸗Minister Dr. Delbrück. Nachdem eine Vorlage, betreffend den Entwurf einer Verordnung bezüglich der Ausführung des Gesetzes über die Kriegsleistungen, den betreffenden Sg überwiesen war, wurde über den Gesetzentwurf, betreffend die Beseitigung von Ansteckungsstoffen bei Viehbeförderungen auf Eisenbahnen, wie solcher vom Reichstage in zweiter Berathung angenommen ist, berathen. 8 1 1
Ausschußberichte wurden erstattet über a. die Instruktion zur Strandungsordnung; b. die Tagegelder und Reisekosten der Mitglieder der Reichs⸗Schulkommission; c. die Bauschsumme Elsaß⸗Lothringens; d. eine Eingabe, betreffend die Herabsetzung des Eingangszolles für Feigen; e. eine Eingabe, betreffend die
und farbigen Streifen; f. die Ausprägung von Goldmünzen; g. /1den Entwurf von Vorschriften für die Prüfung der Apo⸗ thekergehülfen; h. den bei der Erhebung der Zoll⸗ und Steuer⸗ gefälle zu berechnenden Minimalbetrag; i. die Uebergangsab⸗ gabe ꝛc. für Branntwein in den hohenzollernschen Landen; k. die Denaturirung des Salzes mit Kienöl, Wermuthkrautpulver oder Schwefelsäure; l. den Wohnungsgeldzuschuß für den Sta⸗ tionskontroleur in Basel. 8.— “
Hierauf wurden Kommissarien für die Berathung von Ge⸗ setzentwürfen im Reichstage ernannt und endlich mehrere Ein⸗
gaben vorgelegt.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Handel und Verkehr und für Eisenbahnen, Post und Telegraphen traten heute zu einer Sitzung zusammen.
— Das Staats⸗Ministerium trat 1 Uhr zu einer Sitzung zusammen.
— In einem Spezialfalle, in welchem die Prima eines vom Auslande auf das Inland gezogenen, im Auslande domi⸗ zilirten Wechsels dem Bezogenen durch einen Korrespondenten, nicht durch einen Indossatar, vorgelegt und dieselbe sodann von dem Bezogenen angenommen und nach Durchkreuzung der Rück⸗ seite unversteuert zurückgegeben wurde, war zweifelhaft ge⸗ worden, ob dies Verfahren zulässig sei. Auf den vom Aus⸗ schusse für Zoll⸗ und Steuerwesen erstatteten Bericht hat der Bundesrath in seiner Sitzung vom 13. Oktober d. J. sich mit der von dem genannten Ausschusse vorgetragenen Ansicht dahin einverstanden erklärt, daß derartige, vom Auslande auf das In⸗ land gezogene, im Auslande domizilirte Wechsel, nach erfolgtem Accepte, auch wenn ein Umlauf desselben im Inlande nicht stattfindet, nach §. 7 des Gesetzes vom 10. Jun i 1869 der
Stempelsteuer unterliege 8
— n Sachen des Ortsarmenverbandes Stettin wider den Ortsarmenverband Berlin war zum Nachweise der Erstattungs⸗ pflicht unter Beweis gestellt, daß der Ehemann der verpflegten Person im verklagten Armenverbande den Unterstützungs⸗ wohnsitz habe. Durch die Beweisaufnahme stellte sich heraus, daß die Verpflegte gar nicht verheirathet gewesen war, daß sie aber durch mehr als zweijährigen Aufenthalt Unterstützungs⸗ wohnsitz im verklagten Armenverbande erworben hatte. Der erste Richter verurtheilte darauf den Verklagten. Das Bundes⸗ amt für das Heimathwesen hat diese Entscheidung am 25. September 1875 bestätigt und zur Begründung nach dem „Centralbl. f. d. D. R.“* angeführt, daß in der Klage der unter⸗ stützten Person eine unrichtige Qualität beigelegt und demgemäß der Erstattungsanspruch auf hier nicht zutreffende Gesetzesbestim⸗ mungen gegründet worden ist, ließ nicht die Abweisung der Klage geboten erscheinen, nachdem sich durch die stattgehabte Beweisaufnahme herausgestellt hatte, daß der Anspruch, wenn auch auf Grund anderer, in der Klage nicht an⸗ geführten Thatsachen gerechtfertigt sei. Die zur Ent⸗ scheidung über die aus der öffentlichen Unterstützung Hülfs⸗ bedürftiger entstehende Streitigkeit berufenen Behörden sind durch keine gesetzliche Bestimmung verhindert, solche nachträglich ermittelte Thatsachen ihrer Entscheidung zum Grunde zu legen, welche den erhobenen Anspruch auf Erstattung der derselben Person gewährten Armenunterstützung unter einem anderen Ge⸗ sichtspunkte begründen, Wenn nach §. 46 des preußischen Aus⸗ führungsgesetzes vom 8. März 1871 in der Klage der Armen⸗ verband, dessen Verurtheilung verlangt wird, und der Gegenstand des erhobenen Anspruchs genau bezeichnet werden soll, so ist dadurch nicht ausgeschlossen, daß der erhobene Anspruch im Laufe des Verfahrens nachträglich in anderer thatsächlicher Weise als in der Klage begründet werde.
— In Beziehung auf die gesetzliche Bestimmung, daß jedes Pfarramt innerhalb eines Jahres, vom Tage der Erledigung an gerechnet, dauernd zu besetzen ist, hat der Strafsenat des Ober⸗Tribunals in der Sitzung vom 16. Oktober d. J. folgende Entscheidungen gefähgt⸗ 1) die dauernde Besetzung eines Pfarramtes ist im Sinne des gedachten Gesetzes mit einer defi⸗ nitiven gleichbedeutend; 2) das gedachte Gesetz hat insofern rück⸗ wirkende Kraft, als nicht vom Tage der Publikation des Ge⸗ setzes, sondern stets vom Tage der Erledigung des Pfarramts die gestellte Frist von einem Jahre zu berechnen ist. — Dem Pfarrverweser O. war noch vor Publikation der Maigesetze vom Jahre 1873 die Verwaltung der Pfarre zu D. unter Zusicherung aller Einkünfte und ohne Hinzufügung einer zeitlichen Beschränkung übertragen worden. O. verwaltete dieses Amt mehr denn ein Jahr lang, während welcher Zeit die Maigesetze in Kraft traten und somit auch die Bestimmung, daß ein erledigtes Pfarramt binnen Jahresfrist definitiv zu besetzen ist. Da die zuständige bischöfliche Behörde keine Anstalten traf, die von O. verwaltete Stelle definitiv zu besetzen, und andererseits O. trotz der bezüg⸗ lichen Benachrichtigung des Ober⸗Präsidenten über die vor⸗ geschriebene Frist hinaus die ihm übertragene Verwaltung ver⸗ sah, so wurde dieser auf Grund der §§. 18 und 23 des Gesetzes vom 11. Mai 1873 wegen gesetzwidriger Vornahme geistlicher Amtshandlungen angeklagt und auch in zweiter Instanz ver⸗ urtheilt, indem der Appellationsrichter annahm, daß die dauernde Besetzung eines Pfarramtes im Sinne des gedachten Gesetzes mit einer definitiven gleichbedeutend ist. Das Ober⸗Tribunal schloß sich dieser Auffassung des Appellationsrichters an. „Der Appellationsrichter“, führt das Erkenntniß des Ober⸗Tribunals aus, ehat thatsächlich festgestellt, daß der Verklagte die Verleihung adtitu⸗ lum — oder mit anderen Worten — die kanonische Institution für das Pfarramt zu D. noch nicht erhalten hat. Danach besitzt er bis jetzt nach allgemeinen kanonisch⸗rechtlichen Grundsätzen kein unent⸗ ziehbares Recht (jus in re) an der Stelle selbst.“ In der Nich⸗ tigkeitsbeschberde des Angeklagten wurde auch darauf hin⸗ gewiesen, daß, als die Anklage gegen ihn erhoben worden, noch kein Jahr nach Publikation der hier in Betracht kommenden gesetzlichen Bestimmung verflossen war, und daß Gesetze keine rückwirkende Kraft haben, wenn sie sich solche selbst nicht bei⸗ legen. Diese Rüge wurde vom Ober⸗Tribunal für unbegründet erachtet. „Der von dem Angeklagten angeführte Rechts⸗ satz“, bemerkt das Ober⸗Tribunal gegen den er⸗ wähnten Einwand, „gilt nicht in Bezug auf Ge⸗ setze von zwingendem Charakter. Zu diesen gehört aber die Vorschrift des §. 18 Abs. 1, indem sie verhindern will, daß gegen den Willen der Staatsregierung nicht dauernd besetzte Pfarrämter länger als ein Jahr nach der Erledigung überhaupt bestehen. Mit dieser gegen das Dasein des Rechtsinstituts ge⸗ richteten Tendenz der gesetzlichen Bestimmung würde es unver⸗ einbar sein, wenn man demselben rückwirkende Kraft versagen wollte, zumal von einer Erwerbung wohlerworbener Rechte hier nicht die Rede sein kann, und alle etwaigen Härten, welche aus
gestern Mittag
durch die Möglichkeit einer Verlängerung der Frist ausgeglichen werden können.“
— Die Agenten von Feuerversicherungsgesell⸗ schaften sind nach den Vorschriften des Gesetzes vom 8. Mai 1837 verpflichtet, vor Aushändigung der Policen über eine ab⸗ geschlossene Versicherung die amtliche Erklärung der Polizei⸗ obrigkeit des Wohnorts der Versicherungssuchenden einzuholen, daß der Aushändigung in polizeilicher Beziehung keine Bedenken entgegenstehen. In Beziehung auf diese Bestimmung hat das Ober⸗Tribunal in einem Erkenntniß vom 23. September d. J. ausgesprochen, daß bei Unterlassung dieser gesetzlich gebotenen Handlung der Agent strafbar ist, auch wenn er bei dieser Unter⸗ lassung nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig gehandelt hat.
— Der General der Infanterie von Werder, komman⸗ dirender General des 14. Armee⸗Corps, ist gestern nach Magde⸗ burg abgereist.
Paderborn, 13. November. (W. T. B.) Der Land⸗ rath Jentzsch hat heute im Auftrage des Ministers der geist⸗ lichen ꝛc. Angelegenheiten die Schließung des hiesigen Priester⸗ Seminars vorgenommen. Die noch anwesenden Alumnen haben das Seminar binnen 14 Tagen zu räumen.
Stralsund, 12. November. In der gestrigen (4.) Sitzung des Neuvorpommerschen Kommunal⸗Landtags wurde zunächst der in der Angelegenheit eines Kanals von Tribsees über Grimmen nach Greifswald von der hierzu niedergesetzten Kommission gefertigte Entwurf einer erneuten Vorstellung an den Ober⸗Präfidenten einstimmig genehmigt. Sodann wurden mehrere Gesuche um Unterstützungen aus Landesmitteln, bezw. den Mitteln der Neuvorpommerschen Wilhelm⸗Stiftung, erledigt und der Bericht der zur Inspizirung der ständischen Irren⸗ und Siechenbewahr⸗, sowie der Taubstummen⸗Anstalt abgeordneten Kommissionen entgegengenommen. Hierauf trug der Vor⸗ sitzende den Erlaß des Königlichen Landtags⸗Kommissarius, be⸗ treffend die Unterstützung des Unternehmens „die Inventarisirung der Denkmäler der Provinz Pommern“, vor mit der von den Landkastens⸗Bevollmächtigten darauf ertheilten Antwort. Die Stände machten den entgegenkommenden Inhalt der letzteren sich zu eigen, vermeinten aber, daß diese Angelegenheit nach der in⸗ zwischen ergangenen Provinzial⸗Ordnung und dem Do⸗ tationsgesetze nunmehr Provinzialsache geworden sei. Endlich wurde das Reglement für die Neuvorpommersche Feuer⸗ versicherungs⸗Sozietät für Gebäude, den von dem Ober⸗ Präsidenten der Provinz mitgetheilten Erinnerungen der Ressort⸗ Minister entsprechend, durchberathen und fefttgestellt. 8 In der heutigen (5.) Sitzung nahm die Versammlung zunächst Kenntniß von einem Schreiben der General⸗Direktion der Neuvorpommerschen Brandversicherungs⸗Gesellschaft, die Be⸗ schickung einer in Hannover nächstens stattfindenden Kon⸗ ferenz von Vertretern auf Gegenseitigkeit beruhender Im⸗ mobiliar⸗Versicherungs⸗Gesellschaften betreffend, und vollzog sodann eine von der hierzu ernannten Kommission ent⸗ worfene Vorstellung der Stände an den Ober⸗Präsidenten der Provinz wegen Verbesserung der Kommunikation zwischen Rügen und Stralsund, etwa durch Herstellung einer Schiffbrücke. Hierauf wurde über die Chaussee auten im Kreise Rügen be⸗ richtet und beschlossen: landständischer Seits den Bau der pro⸗ jektirten Chaussee von Wittower Fähre nach Samtens und von Kluis nach Bergen sofort zu beginnen, sobald die festgestellten Baupläne vom Kreise Rügen vorgelegt sein würden. Ebenso wurde über den Chausseebau im Kreise Grimmen, insbesondere den Bau nach Mac Adamschen System, über den Chausseebau im Kreise Greifswald, über die Berliner Nord⸗Eisenbahn, über die Erledigung der Kanzlistenstelle beim Landkasten, deren Wiederbesetzung man mit Rücksicht auf die in Aus⸗ sicht stehenden Veränderungen in dem Verwaltungs⸗ Organismus nicht beschließen zu sollen glaubte, sowie über die Angelegenheiten, betreffend den Uebergang gewisser kommunal⸗ ständischer Anstalten auf den demnächstigen Provinzial⸗Verband (§. 128 der Provinzial⸗Ordnung vom 29. Juni 1875) und die Abtrennung mehrerer Gebietstheile von Neuvorpommern und dafür zu beanspruchende Entschädigung — Mittheilungen ent⸗ gegengenommen und die erforderlich erscheinenden Beschlüsse gefaßt.
Cassel, 12. November. In der heutigen Sitzung nahm der Kommunal⸗Landtag die Wahl von Stellvertretern für die Mitglieder des ständischen Verwaltungsausschusses vor, so⸗ wie die der bürgerlichen Mitglieder für die Ober⸗Ersatzkommissio⸗ nen. Die Versammlung beschloß sodann, die Anforderung der Uebernahme der Kosten für letztere abzulehnen und den Ver⸗ waltungsausschuß mit deshalbiger weiterer Verhandlung zu beauftragen, denfelben auch zu ermächtigen, mit den an den Ober⸗Ersatzbezirken betheiligten anderen Kommunalvertretungen über einen Turnus oder Theilung eine Vereinbarung zu treffen und etwa nöthig werdende Ersatzwahlen an Stelle des Landtags
vorzunehmen.
Bayern. München, 13. November. Vorgestern hat der Koͤmfg den Staats⸗Minister v. Pfretzschner im Laufe des Nachmittags zu einer längeren Konferenz berufen. Nach derselben hat sich der König zur Prinzessin Gisela begeben, um sich von Derselben zu verabschieden, da sie sich mit ihrem Gemahl
Fürth angeregte Dankadresse an den König ist 10. d. M., mit 1284 Unterschriften versehen, von dort ab⸗ gegangen. Gestern hat der König die hiesige Re⸗ fidenz verlassen. Um 3 Uhr Nachmittags bestieg Se. Majestät in Laim den bereitstehenden Extrazug und fuhr mit demselben bis Peissenberg. „Der König noch einige Tage auf dem Linderhof ubringen und kurz vor Weihnachten von Hohenschwangau wieder hier eintreffen. —
v. Lutz an den Bischof v. Senestrey in Regensburg bereits auf brieflichem Wege Vorschläge bezüglich einer Vertrauensperson ergehen lassen, welcher die Vernehmung der Zeugen in der Differenz zwischen den beiden Herren übertragen werden soll.
Sachsen. Dresden, 13. November. Der Geburts⸗ tag der Königin Mutter ist am Hofe durch ein Familien⸗ diner gefeiert worden. In der Residenz fand Morgens große Reveille der Militärmusik statt, die Militärwachtmannschaften hatten den Paradeanzug angelegt, und Abends wurden die öffent⸗ lichen Plätze der Stadt festlich erleuchtet.
Württemberg. Stuttgart, 12. November. Heute Vor⸗ mittag 10 ½ Uhr r8 der Schloßkapelle hier die feierliche Bei⸗ setzung der irdischen Ueberreste des verewigten Herzogs Karl
der Kürze des zwischer der Publikation des Gesetzes und dem
Tarifirung von Packleinen aus Jutefasern mit Baumwollenfäden
Endpunkte der Frist liegenden Zeitraumes entstehen möchten,
Eugen, Sohnes des Herzogs Eugen und der Herzogin Vera von
8 8
bekanntlich auf mehrere Monate nach dem
Süden begiebt. — Eine von mehreren Bürgern der Stadt am
wird
Wie die „Allg. Ztg.“ vernimmt, hat der Staats⸗Minister Dr.
Württemberg, stattgefunden, nachdem ein Trauergottesdienst in der Wohnung der Herzoglichen Eltern vorangegangen war. Der Trauer⸗
feierlichkeit wohnten, außer dem Vater des Verewigten Prinzen
der König, der Prinz Wilhelm von Württemberg und der Prinz Hermann zu Sachsen⸗Weimar, sowie die männlichen Mitglieder Nachdem der Sarg vor dem verrichtete der Ober⸗Hofprediger Prälat v. Gerok ein Gebet, worauf der Sarg in die unter der Schloßkapelle befindliche Gruft gebracht und dort in Anwesenheit Eugen vom Ober⸗Hofprediger eingesegnet wurde. Ein Schlußgebet und Choral schloß die Feier.
Zur Feier des von Battenberg fand heute
des Königlichen Hofstaats bei. Altar niedergelassen worden war,
des Königs und des Herzogs
Hessen. Darmstadt, 12. November. Geburtstages der Prinzessin
eine Familientafel im Großherzoglichen Residenzschlosse statt.
Mecklenburg. Schwerin, 12. November. Auf den 19. d. ist vom Engeren Ausschuß ein Konvokationstag von Ritter⸗ und Landschaft nach Rostock einberufen, um über die Stolgebührentschädigung an die Pastoren wegen des Civil⸗ standsgesetzes Beschluß zu fassen.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Schloß Wartburg, 12. November. Der Großherzog reist am Sonnabend, 13. d. M., von hier nach Allstedt zur Abhaltung von Jagden, an denen der Herzog von Altenburg, Prinz Alexander von Hessen, General v. Blumenthal und andere Geladene Theil nehmen werden. Der Erbgroßherzog begiebt sich von Weimar aus eben⸗ falls dahin.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 12. November. Das Herzogliche Staats⸗Ministerium hierselbst hat die Verwalter sämmtlicher Herzoglicher Staats⸗ und Domänenkassen, Orts⸗ steuer⸗ und Chausseegeld⸗Einnehmer angewiesen, Kassenan⸗ weisungen anderer Staaten (Staatspapiergeld), so wie die auf Thalerwährung lautenden Banknoten nach dem Ende des Monats November d. J. nicht mehr in Zahlung anzunehmen und die bis dahin eingenommenen Kassenanweisungen und Banknoten nicht wieder auszugeben.
Schwarzburg⸗Rudolstadt. Rudol stadt, 10. Novem⸗ ber. Der Landtag hat den Vertrag mit der preußischen Re⸗ gierung, die Uebernahme der dortigen Strafgefangenen in die Strafanstalt Zeitz betreffend, sanktionirt und die Umwandlung des seitherigen Strafanstaltsgebäudes in eine Landesheilanstalt
Lübeck, 11. November. Der Senat gesehen, anzuordnen, daß die „Bestimmungen über Einführung gleicher Holzsortimente und einer gemeinschaftlichen Rechnungs⸗ einheit für Holz im Deutschen Reiche“, welche vom Verein deutscher forstlicher Versuchsanstalten aufgestellt und von Bevollmächtigten der Regierungen von Preußen, Bayern, Würt⸗ temberg, Baden und Sachsen⸗Gotha am 2. August d. Js. be⸗ schlossen sind, vom nächsten Jahre ab auch bei der hiesigen Forst⸗ verwaltung zur Anwendung kommen; das Finanzdepartement, als die der Forstverwaltung vorgesetzte Behörde, macht durch das Amtsblatt die in Rede stehenden Bestimmungen bekannt.
Bremen, 12. November. Die Bürgerschaft berieth vorgestern diejenigen Abänderungen des Deputations gesetzes, welche aus der Wahlgesetzreform folgen zu müssen scheinen. Hinsichtlich der Wahl der Deputationen nach Klassen wurden alle Amendements abgelehnt. Angenommen wurde dagegen die Vor⸗ schrift, daß kein Mitglied in mehr als zwei Deputationen Rech⸗ nungsführer sein kann. Ueber die Erhebung der diesseitigen Konsumtionssteuer in den jetzt der Zolllinie des Reichs einver⸗ leibten Gebietstheilen waren Zweifel laut geworden, ob sie sich mit der Reichsgesetzgebung vertrage. Die zuständige Deputation wurde deshalb zum Bericht beauftragt. — Eine Raths⸗ und Bürgerschafts⸗ Deputation berichtet über den Erwerb der naturwissenschaft⸗ lichen Sammlungen des Klubs⸗Museum durch den Staat. Es handelt sich um eine jährliche Ausgabe von 10,000 ℳ rund, darunter 3500 — 4500 ℳ für einen Konservator (Dr. O. Finsch). Da der Saalbau am Dome, in welchem die Sammlungen ihre Stätte finden sollen, der Vollendung entgegengeht, so werden wohl bald ihrer Bestimmung wieder übergeben werden önnen. “ 8
8 8
hat sich veranlaßt
1 Oesterreich ⸗Ungarn. Wien, 14. November. Die „Wiener Zeitung“ enthält ein Kaiserliches Handschreiben an den Unterrichts⸗Minister, welches für mittellose rücksichtswür⸗ dige ordentliche Studirende an der Franz⸗Josefs⸗Universität in Czernowitz ohne Unterschied der Nationalität und Konfession für die Studiendauer 6 Stipendien von je 300 Gulden jährlich auf Kosten der Kaiserlichen Privatkasse bewilligt mit Vorbehalt des Verleihungsrechtes. — Der Erzherzog Kronprinz Rudolf ist vorgestern von Wien nach Gödöllö abgereist.
— (W. T. B.) Von dem angeblich bevorstehenden Rück⸗ tritt des österreichisch⸗ungarischen Botschafters in Paris, Grafen Apponyi, ist, wie die „Politische Korrespendenz“ vernimmt, in hiesigen Kreisen nichts bekannt, und entbehrt deshalb auch die Kombination bezüglich seines Nachfolgers auf dem Pariser Bot⸗ schafterposten jeder Grundlage. b In der Sitzung des Abgeordnetenhauses am 12. d. M. wurde das Schulaufsichtsgesetz (Antrag Wildauer) nach kurzer Debatte den Ausschußanträgen gemäß in zweiter und dritter Lesung angenommen. Die Regie⸗ rungsvorlage betreffs Aenderung der Bestimmungen über die kumulative Anlegung des Waisenvermögens wurde in zweiter Lesung verhandelt, der Antrag Göllerichs auf Uebergang zur Tagesordnung abgelehnt und beschlossen, in die Spezialdebatte einzugehen. Der Justiz⸗Minister hatte erklärt, die Regierung habe gegen eine etwaige Abänderung der Vorlage in den speziellen
estimmungen nichts einzuwenden. Die Spezialdebatte findet Dienstag statt. Grocholski und 59 Genossen interpellirten das Gesammt⸗Ministerium betreffs des Handelsbündnisses mit Un garn und der Handelsverträge mit dem Auslande, und ob die Regie⸗ rung geneigt sei, die Grundzüge ihrer Handelspolitik festzustellen und dem Hause mitzutheilen. Ferner wurde die bekannte Inter⸗ pellation der Verfassungstreuen in Zoll⸗ und Handelsvertrags⸗ sachen, mit 116 Unterschriften versehen, vom Abg. Eichhoff ein⸗
gebracht.
8 15. November. (W. T. B.) Die „Montagsrevue“ üußert sich bei Besprechung der betreffs der Handelsver⸗ träge eingebrachten Interpellationen dahin, daß die Regierung nicht zögern werde, dieselben zu beantworten. Die englische Nachtragskonvention würde gekündigt und nicht erneuert werden. agegen würden die übrigen Handelsverträge erneuert werden, wenn durch eine Revision derselben Vortheile für Oesterreich⸗
—
eine Verständigung mit Ungarn erreicht und die Basis für neuen Handelsvertrag mit Deutschland gewonnen wäre. „Pest, 12. November. Der „Budapesti Közlöny“ veröffent⸗ licht heute den Ausweis über die Staatskassengebahrung im dritten Quartale 1875. Demgemäß betragen die Gesammt⸗ einnahmen 35,731,754 Fl., also um 557,975 Fl. mehr, als im dritten Quartale des Vorfahres. Vom Januar bis September betragen dieselben 90,949,277 Fl., demnach um 5,366,566 Fl. mehr, als in derselben Zeit des Vorjahres. Die Ausgaben im s dritten Quartale betragen 45,100,934 Fl., also weniger, als im dritten Quartale 1874. In den drei ersten Quartalen dieses Jahres belaufen sich die Ausgaben auf 144,941,373 Fl., somit um 11,966,695 Fl. weniger, als im Vorjahre. Die Bilanz ge⸗ staltet sich demnach um 17,333,262 Fl. günstiger, als in der gleichen Periode des Jahres 1874. — 13. November. In der heutigen Sitzung des Ab⸗ geordnetenhauses unterbreitete der Unterrichts⸗Minister einen Gesetzentwurf über die Volksschulinspektoren. Hierauf wurde die Budgetdebatte fortgesetzt.
Großbritannten und Irland. London, 13. November Die Königin kehrt dem „Hofjournal“ zufolge am 23. d., einige Tage später, als angenommen wurde, von Balmoral nach Windsor zurück. — Der ehemalige König und die Königin von Neapel, die gegenwärtig in England weilen, haben sich zu den Hetz⸗ jagden nach Northamptonshire begeben. — Die, Times“ meldet die be⸗ vorstehende Ernennung von Mr. G. C. Bentink zum General⸗ Auditeur der Armee und seine Ersetzung als parlamentarischer Sekretär des Handelsamts durch Mr. Edward Stanhope, Unterhausmitglied für Mid⸗Lincolnshire. — Demselben Blatt zufolge hat die Königin Hrn. Wade, dem britischen Ge⸗ sandten in Peking, in Anerkennung seiner jüngsten ausgezeich⸗ neten diplomatischen Dienste das Comthurkreuz des Bath ordens verliehen. Dem Reuterschen Bureau wird aus Bombayj unterm 11. ds. telegraphirt: „Heute stattete der Prinz von Wales den Maharajahs von Edar und Mysore, dem Rao von Culch und anderen eingeborenen Fürsten, sowie dem Premier⸗Minister des Nizam von Hyde⸗ rabad, Sir Salar Jung, in ihren Wohnungen Gegenbesuche ab
nd ertheilte anderen indischen Würdenträgern Audienzen. Se. Königliche Hoheit besuchte dann ein auf der Esplanade errichte⸗ tes Zelt, wo über 2000 Matrosen und Soldaten zu Ehren seines Besuches festlich bewirthet wurden. Der Prinz bewegte sich frei unter ihnen, trank auf ihre Gesundheit und hielt s chließlich eine Rede. Später legte er den Grundstein zu einem neuen, unter den Auspizien der Freimaurerschaft von Bombay zu bauenden Dock, bei welcher Gelegenheit ihm die Freimaurer eine Adresse überreichten. Der „Times“ wird von ihrem Spezialberichterstatter in Bombay unterm 12. ds. telegraphirt: Der Prinz von Wales inspizirte heute die silbernen und goldenen Kanonen des Hochländerregi⸗ ments von Baroda und drückte seine Bewunderung über diesel⸗ ben aus. Andere Eingeborenen⸗Häuptlinge kommen beständig im Gouvernementspalaste an. Der huldreiche Empfang, welcher den eingeborenen Fürsten zu Theil wurde, ruft große Zufrieden⸗ heit hervor. Das Thermometer zeigt 86 Grad. Be⸗ richte von dem Vorhandensein der Cholera in den Distrikten von Neilgherry haben mehrere Veränderungen in dem Programm der prinzlichen Tour verursacht. — Dem Reuterschen Bureau wird unterm 12. d. M. tele⸗ graphirt: „Der Gouverneur von Bomday gab heute Abend in der Elephantengrotte dem Prinzen von Wales zu Ehren ein großes Banket, bei welchem eine zahlreiche und distinguirte Ver⸗ sammlung zugegen war. Die Grotte war glänzend illuminirt und bot einen höchst malerischen und feenhaften Anblick. Als der Prinz in der Königlichen Barke nach der Rhede zurückkehrte, waren das ganze Geschwader sowie die Kauffahrteiflotille vom Wasserspiegel bis zu den Mastspitzen illuminirt, und auf jeder Fregatte wurden Racketenbouquets abgebrannt. Es war ein imposantes Schauspiel. Heute begiebt sich Se. Königliche Hoheit, dessen Befinden ein gutes bleibt, mit seinem Gefolge nach Prona. — Aus Puna, 13. November, meldet W. T. B.: Der Prinz von Wales ist hier eingetroffen. Definitive Bestimmungen über die Weiterrei e des Prinzen sind noch nicht getroffen, da be⸗ unruhigende Nachrichten über die Cholera⸗Epidemie im südlichen Theile des unter der Präsidentschaft Madras stehenden Maha⸗ rattengebiets eingegangen sind und der Prinz in Folge dessen auf den Rath der Aerzte jene Gegenden nicht besuchen wird. Es steht auch noch nicht fest, ob der Prinz sich nach Madras begeben wird.
Frankreich. Paris, 13. November. Das „Journal officiel“ veröffentlicht das Dekret wegen Errichtung einer ge⸗ mischten Fakultät für Medizin und Pharmazie in Lille. — Der Ober⸗Unterrichtsrath hat den Bischof von Angers, Msgr. Freppel, zum Berichterstatter des Ausschusses über die Schul⸗ bücher ernannt. Die katholische Universität von Paris zeigt an, daß die Vorlesungen der Rechtsfakultät am 17. November beginnen. Dieselben werden nicht öffentlich, der Zutritt in die Hörsäle den Studirenden nur gegen Vorweisung ihrer Erkennungs⸗, anderen Personen nur gegen Vorweisung einer von dem Sekretariat oder dem betreffenden Professor zu erwirkenden Eintrittskarte gestattet sein.
— 14. November. (W. T. B.) Wie aus parlamentari⸗ schen Kreisen verlautet, wird es sich bei der morgenden Ver⸗ handlung der Nationalversammlung um die Vertagung der Berathung des Munizipalgesetzes handeln, welche von der Gruppe Lavergne beantragt werden wird. Die Regie⸗ rung wird diesen Antrag unterstützen, um sich das Recht der Ernennung der Maires zu erhalten. Man nimmt an, daß die Diskussion nur eine einzige Sitzung in Anspruch nehmen, und daß die Nationalversammlung sich für die Vertagung der Be⸗ rathung des Munizipalgesetzes aussprechen wird. Die Linke hat wegen der von der Nationalversammlung zu ernennenden 75 Senatoren die Unterstützung der äußersten Rechten nachge⸗ sucht und der letzteren für diesen Fall die Besetzung von 25 Senatorstellen aus ihrer Mitte zugesichert. Nach dem ange⸗ botenen Kompromisse sollen von der Linken und von der äußersten Rechten sowohl die Orleanisten wie die Bonapartisten bei der Wahl der 75 Senatoren, die die Nationalversammlung ernennt, nicht berücksichtigt, sondern ausgeschlossen werden. Versailles, 14. November. (W. T. B.) Die Natio⸗ nalversammlung beschloß in ihrer gestrigen Sitzung mit 350 gegen 316 Stimmen, daß das Wahlgesetz in den Kolo⸗ nien nicht zur Anwendung kommen solle; die Vertretung der Kolonien in der Nationalversammlung soll durch ein besonderes Gesetz bestimmt werden. Das Amendement, welches die obliga⸗ torische Stimmabgabe bei den Wahlen fordert, wurde abgelehnt. Die Versammlung faßte darauf den Beschluß, zur dritten Lesung des Wahlgesetzes überzugehen. Die Regierung beschloß, in Uebereinstimmung mit der Kommission, die Berathung des Amen⸗
—
das
Ungarn zu erzielen wären. Ein Minimaltarif würde jetzt über⸗ haupt nicht vorgelegt werden und ein Zolltarif erst dann, wenn
dements Bethmont, betreffend die Wählbarkeit der Offi⸗
sun
ber brin
den Betrü
nalen
einen/ ziere der Ter Wahlgesetzes zu vertagen. — beabsichtigen viele Wahlgesetz die Diskussion
Spanien. San Seba Die Carlisten haben Renteria eröffnet; chossen.
Italien. Rom, 13. November. g der bevorst Berlin zum R
Deputirte,
Sonzogno, i eute klagten Giuseppe 8 nelio Farina und Luigi arbeit verurtheilt worden. wurde freigesprochen.
Türkei.
Griechenland. Die Deputirtenkammer h sammte Kabinet Bulgaris Anklagezustand zu maligen Minister des
Minister Nicolopulos
nung von Gesandten o forderlichen Postens des Budge Vertrages mit Dr. S hoben worden.
Rußland und Polen. In Anbetracht der nicht unbe die wegen Anklage auf Staa genommen worden, ist, wie die gefaßt worden,
zu achten. bekleidung herunter totales Wrack.
Asien.
terschen Burea
“
Bevölkerung in dem Di der Pforte zurückkehren. — Wie die „Po Quelle erfährt, beabsi tion nach Wien, B welche den Regierunge in vier Punkten form breiten soll.
Belgrad, 14. November. wahlen, wel zum grö die Beth
an denselben
worden.
Kopenha Post,
an
(A. A. C.)
entzogen.
ritorialarmee,
gestern wieder das Militärhospital wurde in Brand ge⸗
—
litische Korrespondenz“ chtigen die Insurgenten eine Deputa⸗ erlin und St. Petersburg zu entsenden, n der Nordmächte eine ulirten Wünschen der Insurgenten unter⸗
Athen, 13. November.
versetzen, Auswärtigen Delyannis und den Finanz
ist außerdem die Anklage wegen Ernen⸗ hne vorherige Genehmigung des dazu er⸗
uchungen in dem Bezirk der zu konzentriren. —
rlassen hatte, rd, von Tekinzen bei den Kum⸗Brun⸗ Der Führer wurde
gen, ortlichkeit der Landesverwaltung Ganz besonders bedenklich aber erscheint g zu sein, daß der Minister, welchen Ew. pitze der isländischen Angelegenheiten stellen, weil er nicht dieselben Ansichten über
een Volksvertreter hat,
Minister sowohl das Vertrauen Ew. Volkes und der Volks Angelegenheiten besitzt.“ sich in der Adresse nicht das Nämliche.
Amerika. 12. ds. per Kabel gemeldet: E für direkte Steuern zufolge hat Betrügereien 500,000 Dollars gereien durch eine strenge Gesetzgebung ein Ende zu setzen. — Dr. Parra ist zum Präsidenten der Vereinigten Staaten von Columbien gewählt worden. — Jefferson Davis hat die Präsidentschaft des amerikanischen Valley Society in London angenommen. — New⸗VYorker Jour⸗ zufolge hat Costa Rica dem britischen Konsul daselbst Exequatur „Orpheus“, das mit dem Da stieß, berichtet, daß er sich be⸗ daß aber letzterer gegen ih Der Bug des „Orpheus“ gerissen, und das
vertretung Islands in allen Der „obere Theil“ so bestimmt
verloren.
mühte, n anrannte, ohne auf seinen
Le, bis zur dritten Lesung Wie die „Agence Havas“ erfährt, nach der Abstimmung über das möglichst einzuschränken.
stian, 13. November. (W. T. B.) ein heftiges Feuer auf
(W. T. B.) Aus Veranlas⸗
ehenden Erhebung der italienischen Gesandts chaft in n ange einer Sen 88 das zums der auswärtigen Angelegenheiten eine Mehr orderun 60,000 Lire eingestellt G 9 ö prozesse gegen die Mörder d Raffaele
Budget des Ministe⸗
Das Urtheil in dem Kriminal⸗ es Chefredacteurs der „Capitale“, gefällt worden. Die Ange⸗
Pio Frezza, Michele Armati, Cor⸗ Morelli sind zu lebenslänglicher Zwangs⸗ Der fünfte Angeklagte, Scarpetti,
aus Ragusa vom 14. Trebinje ein Akt chaften mit christlicher unter die Botmäßigkeit
aus südslavischer
Petition mit den
(W. T. B.) Die Gemeinde⸗
che im ganzen Lande nunmehr beendigt sind, sind ßten Theil liberal ausgefallen. . san. eiligung
In Belgrad selbst war
n ach und sind hier Kan⸗
gewählt worden. Die
der Bevölkerung hat sich bei on zurückgehalten.
(W. T. B.)
at heute den Antrag, das
wegen Verfassungsbruches in de angenommen. Gegen den ehe⸗
ts und wegen des Abschlusses des
chliemann behufs der Ausgrabungen er⸗
8
St. Petersburg, 13. November. deutenden Anzahl von Personen,
tsverbrechen in Untersuchung „St. Pet. Ztg.“ hört, der Plan
1 die Untersuchung in den Gerichtsbezirken vorzu⸗ nehmen, in deren Rayon die ihrer Arretirung lebten. Ursprün alle die bezüglichen Unters tersburger Gerichtspalate
des Generalstabs⸗Oberst Oktober Krassnowodsk ve aus Baku telegraphirt wi nen geplündert nommen. — Der h. Synod russischen Reiches eine allgemei griechisch⸗orthodoxen Mission
Dänemark.
letzten isländischen gt, ist die Adresse isländischen Althings „untere Abtheilung“ es sich zeigen sollte, darf,
b
hatte man die Absicht, 8— St. Pe⸗ Die Karavane
Gluchowskij, welche am 1. ist, wie dem „Golos“
gefangen ge⸗
hat für das Gesammtgebiet des ne Kirchenkollekte
— zu Gunsten der in Japan angeordnet.
gen, 10. November. Mit der
welche Nachrichten bis zum 18. Okto⸗ der beiden Abtheilungen des
den König eingetroffen. Die
des Althings sagt in ihrer Adresse: „Falls daß die Verfassung einer Verbesserung be⸗ dann erwarten wir mit Bestimmtheit, daß Ew. Mas.
im Verein mit unserm Thing dieselbe vornehmen werden. halten es für das Richtigste, daß sam wie möglich geprüft wird, bevor wir die Aenderung einzel⸗ ner Paragraphen, z. B. derjeni die Finanzen und die Verantw betreffen, vornehmen. uns die Einrichtun Majestät an die S seinen Platz verlassen muß, dänische und Jsland betreffende zahl der dänisch
estät Wir unsere Verfassung so aufmerk⸗
welche die Verfügung über
Angelegenheiten wie die Mehr⸗ während andererseits der Majestät, wie das des isländischen des Althings drückt aus, sagt aber im Uebrigen
Aus New⸗York wird unterm inem Bercht des Departements die Regierung durch die Whisky⸗ Der Bericht empfiehlt,
Departements der Mississippi
Der Kapitän des Schiffe mpfer „Pacific“ zusammen⸗ dem Dampfer auszuweichen Hülferuf wurde bis zur Kupfer⸗ Schiff wurde später ein
Ueber den Malayenaufstand wird dem Reu
u aus Penang unterm 12. ds. gemeldet: Gebäude der englischen Gesand Besatzung von 300 Mann britischer Truppen, denen die Ka nonenboote „Thistle“ und „Fl⸗
Abdulla ist den Briten freundlich Ermordung von Mr. Birch layen bewaffnen si Jervois trifft Operationen. am 11. ds. von dort General Colborn, 11 Offiziere und 300
Vorbereitungen Einem Telegramm
EC11“
nicht prämeditirt war. ch indeß für eine Vertheidigung. Gouverneur
Das tschaft in Perak hat nun eine
als Stütze dienen. Sultan 1 gesinnt. Man glaubt, daß die Die Ma⸗
für den Beginn militärischer aus Hongkong zufolge sind
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