beträge binnen dreißig Jahren nach Eintritt des in jeder Schatzan⸗
weisung auszudrückenden Fälligkeitstermins.
§. 7. Die Deckungsmittel für die unter den einmaligen Aus⸗
gaben nachgewiesenen Beträge
1) zur Erweiterung der Umwallung von Straßburg 6,000,000 ℳ 165,000 „
12,000 „ 40,000 „
2) zum Bau eines Lazareths in Bockenheim, erste Rate sowi⸗ zum Bau eines Lazareths in Gmünd, erste Rate, bis auf Höhe von . . . . . ..
3) 8 Erweiterung der Militär⸗Erziehungs⸗ und
-¹“¹]; sind vilchagweise aus dem Reichs⸗Festungsbaufonds zu entnehmen.
Die Ruͤckerstattung dieser Vorschüsse erfolgt:
zu 1 aus den von der Stadtgemeinde zu Straßbung für die entbehr⸗ lich werdenden Grundstücke zu entrichtenden siebenzehn Millionen Mark (Gesetz vom 14. Februar 1875, Reichs⸗Gesetzblatt S. 62), zu 2 aus den Verkaufserlösen der zur Zeit in Benutzung befind⸗
lichen Lazarethgrundstücke,
zu 3 aus den Verkaufserlösen der Grundstücke des jetzigen Berliner (Gesetz vom 12. Juni
Kadettenhauses und der Kriegsakademie 1873, Reschs⸗Gesetzblatt S. 127). Urkundlich ꝛc. Gegeben ꝛc.
— Der dem Reichstag vorliegende Gesetzentwurf, be⸗
treffend die Erhöhung der Brausteuer, lautet:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
von Preußen ꝛc.
verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach
8
thums Baden, Elsaß⸗Lothringens,
Amts Königsberg, was folgt: Art. 1. An Stelle des §. 1 Abs. 1 und 2 und des §. 3 Abs. 1
des Gesetzes wegen Erhebung der Brausteuer vom 31. Mai 1872
(Reichs⸗Gesetzbl. 1872 Nr. 16) treten nachstehende Beftimmungen:
§. 1. Die Brausteuer wird von den nachbenannten Stoffen, wenn sie ban Bereitung von Bier verwendet werden, zu den folgenden
4 ℳ
Sätzen erhoben: 1) von Getreide (Malz, Schrot u. s. w.) mit .. . 2) von Reis (gemahlen oder ungemahlen u. s. w.) mit 4 „ 3) von grüner Stärke, d. h. von solcher, die mindestens 464* 4) von Stärke, Stärkemehl (mit Einschluß des Kar⸗ toffelmehls) und Stärkegummi (Dextrin) mit 8 5) von Zucker aller Art (Stärke⸗, Trauben⸗- u. s. w. Zucker), sowie von Zuckerauflösungen mit 8 6) von Syrup aller Art mit . . . . .. “ „ 7]) von allen anderen Malzsurrogaten mit . . . .. für 8 ih ist jedoch
Der Bundesrath ist jedoch ermächtigt, vorbehaltlich der nachträg⸗ ichen Genehmigung des Reichstags, für andere als die unter — bezeichneten Stoffe nach Maßgabe ihres Brauwerths den Steuersatz von 8 ℳ zu ermäßigen.
S. 2. Die Versteuerung der im §. 1 genannten Stoffe erfolgt nach dem Nettogewicht. Ergeben sich bei der Berechnung der Steuer von der für ein Gebräue bestimmten Gesammtmenge Pfennigbeträge, so werden diese nur insoweit erhoben, als sie durch 5 ohne Rest theilbar sind; die überschießenden Beträge, sowie überhaupt Steuer⸗ beträge unter 5 Pfennig bleiben unerhoben.
Art. 2. Die im §. 9 des Gesetzes wegen Erbebung der Brau⸗ e vom 31. Mai 1872 vorgeschriebene Verpflichtung zur Anmel⸗
ung der Betriebsräume wird auf die Räume zur Lagerung des be⸗ reiteten Bieres ausgedehnt.
Art. 3. Die im § 23 des Gesetzes vom 31. Mai 1872 den Steuerbeamten ertheilte Revisionebefugniß erstreckt sich auf die Räume zur Lagerung des bereiteren Bieres mit der Maßgabe, daß die Steuer⸗ beamten den Zutritt in die Lagerräume nur dann verlangen können, wenn in denselben gearbeitet wird.
Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1876 in Kraft
Urkundlich ꝛc. Gegeben ꝛc.
.
1 erfolgter Zu⸗ stimmung des Bundesraths und des Reichstags, für das innerhalb der Zolllinie liegende Gebiet des Deutschen Reichs, jedoch mit Aus⸗ schluß der Königreiche Bayern und Württemberg, des Großherzog⸗ — des Großherzoglich sächsischen ö Ostheim und des Herzoglich sachsen⸗koburg⸗gothaischen
— Die Hülfskassen⸗Kommission des Reichstages hat einen Prinzipalantrag der Abgg. Parisius und Rickert auf gänzliche Aufhebung des Kassenzwanges mit dem 1. Januar 1878 mit allen gegen fünf Stimmen abgelehnt, dagegen § 141 der Novelle zur Ge⸗ werbeordnung nach dem Antrage der Abgg. Duncker, Hänel, Oppen⸗ heim und Rickert in einer Fafsung angenommen, welche sich von der Regierungsvorlage wesentlich nur dadurch unter⸗ scheidet, daß sie die Lehrlinge aus dem Gesetze vollständig beseitigt. Auf Antrag derselben Abgeordneten erhielt §. 141 a in seinem ersten Theile folgende Fassung: „Durch Ortsstatut kann Ge⸗ ellen, Gehülfen und Fabrikarbeitern, welche das 16. Lebensjahr zurückgelegt haben, die Betheiligung an einer auf Anordnung der Gemeindebehörde gebildeten Kasse zur Pflicht gemacht werden. Von der Verpflichtung, einer solchen Hülfskasse beizutreten oder fernerhin anzugehören, werden Diejenigen befreit, welche die Betheiligung an einer andern gegenseitigen Hülfskasse nachweisen“ Als Schlußsatz wurde jedoch, unter 1““ eines von den genannten Abgeordneten gestellten Amendements, das betreffende Alinen der Regierungsvorlage angenommen, welches lautet: „Wer der Pflicht zur Betheiligung nicht genügt, kann von der Kasse für alle Zahlungen, welche bei rechtzeiti⸗ gem Eintritt von ihm zu entrichten gewesen wären, gleich einem Mitgliede in Anspruch genommen werden.“ Als §. 141 aa. wurde ferner folgender Antrag der Abgg. Duncker, Hänel, Oppenheim, und Rickert angenommen: „Die in einigen Bundesstaaten bestehende landesgesetzliche Verpflichtung der Gesellen, Gehülfen und Fabrik⸗ arbeiter, besondere regelmäßige Krankenkassen⸗Beiträge an die Ge⸗ meinden oder Krankenanstalten zu entrichten, wird für diejenigen Ge⸗ sellen, Gebülfen und Fabrikarbeiter aufgehoben, welche einer gegen⸗ P Hülfskasse (§. 141 und §. 141 a.) “ Zum §. 141 b. ag der Antrag der Abgg. Duncker, Hänel und Rickert vor, die Zwanzsverpflichtung der Arbeitgeber, zu den Hülfskassen Beiträge zu leisten, aufzuheben. Ein Antrag des Abg. Jacoby wollte nur die⸗ jenigen Arbeitgeber heranziehen, die 20 Arbeiter und mehr beschäftigen. Beide Anträge wurden jedoch nach lebhafter Diskussion abgelehnt und im Wesentlichen die Regierungsvorlage angenommen, nach welcher der Arbeit⸗ geber angehalten werden kann, Zuschüsse zur Hülfskasse bis auf Höhe der Hälfte der Beiträge der Mitglieder zu leisten, eventuell auch diese letzteren Beiträge bis auf Höhe des verdienten Lohnes vorzuschießen. §. 141 c. der Regierungsvorlage wurde ohne Diskussion angenommen; §. 141 d., nach welchem, sofern dem Bedürfniß durch entsprechende Ortsstatute nicht genügt wird, der Kassenzwang für einzelne Ort⸗ schaften oder für größere Bezirke durch die höhere Verwaltungsbehörde eingeführt werden kann, nach längerer Verhandlung mit allen gegen 2 Stimmen gestrichen. Die Majorität war der Meinung, daß es vollständig genüge, den Gemeindebehörden das Recht auf Einführung des Kassenzwangs zu gewähren; es liege kein Grund vor, gegen den Willen der zunächst betheiliaten Gemeindebehörden die höheren Verwaltungsbehörden eingreifen zu lassen. §. 141 c, welcher die bei Bergwerken und dergl. beschäftigten Arbeiter und Arbeitgeber, für welche eine sonstige gesetzliche Verpflichtung zur Betheiligung an Hälfskassen nicht besteht, diesem Gesetze unterwirft, wurde unverändert angenommen. Zu Art. 2 lag ein Amendement vor, nach welchem die auf Grund von Ortsstatuten eingerichteten Kassen nur bis zum 1. Ja⸗ nuar 1880 (nach der Regierungsvorlage bis auf weitere Bestimmung der Centralbehörde) den gegenseitigen Hülfskassen im Sinne des vor⸗ liegenden Gesetzes gleich geachtet werden sollen. Dieses Amendement sowohl wie die Regierunzsvorlage wurde abgelehnt.
— Die konservative Fraktion des Reichstages hat ihren Vorstand gewählt. Zum Vorsitzenden wurde der Abg. v. Denzin, zu dessen Stellvertreter der Abg. v. Seydewitz, und zum Ehrenmitgliede des Vorstandes der Abg. Graf Moltke gewählt. Der Abg. Graf Kleist wurde mit dem Amte des Protokollführers betraut.
„— Am Sonnabend Abend fand im großen Festsaale des Ber⸗ liner Rathhauses die Gedächtnißfeier zu Ehren des verstorbenen Abgeordneten Freiherrn Leopold von Hoverbeck statt. Der Reichstag war ziemlich stark vertreten, Magistrat und Stadtverordnete waren fast vollzählig erschienen, der Rest der aus ungefähr tausend Personen bestehenden Gesellschaft, setzte sich, aus angesehenen Bürgern der Stadt, aus Freunden und Verehrern des Verstorbenen, zusammen. Die Südseite des Saales war reich mit Blattpflanzen geziert, aus deren Mitte die Kolossal⸗ büste Hoverbecks aus die Versammlung herniederblickte. Nachdem von der Berliner Symphonie⸗Kapelle das Adagio aus der Eroica von
Beethoven vorgetragen war, hielt der Abgeordnete Professor Dr. Virchow die Festrede. Den Schluß der Feier bildeten einige vom Domchor gesungene und von Albert Träger schwungvoll gedichtete Strophen nach der Melodie des Horazischen Integer vitac.
Statistische Nachrichten.
— Nach Mittheilung des städtischen statistischen Bureaus sind bei den Standesämtern Berlins in der Woche vom 31. Ok⸗ tober er bis inkl. 6. November cr. zur Anmeldung gekommen: 341 de b ehnne⸗. 828 Lebendgeborene, 36 Todtgeborene, 510 Sterbe⸗ älle.
— Nach der dem Kommunalblatt beiliegenden Nachweisung der ge⸗ werblichen Unterstützungskassen Berlins bestanden daselbst Ende 1874 86 derartige Kassen (72 Gesellen⸗, 8 Fabrikarbeiter⸗, 6 Inva⸗ liden⸗ ꝛc. Kassen) mit 167,790 Mitgliedern (55,303 bei den Gesellen⸗, 77,014 bei den Fabrikarbeiter⸗, 35,473 bei den Jnvaliden⸗ ꝛc. Kassen). Die Mitglieder zahlten im Jahre 1874 434,198 Thlr. Beiträge, die Arbeitgeber 60,368 Thlr. Das Kassenvermögen betrug 406,054 Thlr. Gegen 1869 haben zugenommen die Kassen um II, die Mitglieder um 89,932, die Beiträge der Mitglieder um 162,316 Thlr., die der Arbeitgeber um 17,315 Thlr., das Kassenvermögen um 118,858 Thlr.
— Dem Bericht des „Bureau Veritas“ zufolge sind im Monat September auf offener See 96 Sezelschiffe total zu Grunde gegangen; von der Gesammtzahl waren der Flagge nach 53 englische, 9 deutsche, 6 französische, 6 norwegische, 4 amerikanische, 4 italienische, 3 dänische, 3 russische, 3 schwedische, 2 niederländische, 1 spanisches, und 2 deren Nationalität unbekannt ist. In dieser Zahl sind vier Schiffe inbegriffen, welche als verschollen gelten. Von Dampfern sind 10 zu Grunde gegangen, und zwar 6 englische, 2 schwedische, 1 amerikanischer und 1 spanischer. 1““
Land⸗ und Forstwirthschaft. Im Regierungsbezirk Magdeburg hat die anhaltende trockene und meist heiße Witterung des Juli und August nachtheilig auf die Grummeternte eingewirkt, auch der Ertrag an Futterkräutern ist spärlicher, als sonst ausgefallen. Dagegen kann die Getreideernte im Allgemeinen eine Mittelernte, im Harz und der Altmark eine ziem⸗ lich gute genannt werden. Auch die Zuckerrüben sind im Ganzen, be⸗ sonders in Hinsicht auf ihren Zuckergehalt, gut gerathen. Hackfrüchte, namentlich Kartoffeln, haben sogar im Ganzen eine sehr gute Ernte geliefert; die Krankheit ist nur vereinzelt und in ganz geringem Maße aufgetreten. Das Obst ist überall, abgesehen etwa von Aepfeln, gut und in Fülle eingeheimst worden, besonders gilt dies von den Pflau⸗ men. Ungeziefer hat sich in Feld und Garten, abgesehen von e in einigen Gegenden wenig gezeigt; vorübergehend sind indeß auf mehreren Feldmarken des Kreises Jerichow I. die Wander⸗ heuschrecken aufgetreten. Die angewandten Vertilgungsmittel waren von geringem Erfolge; dagegen hatten sich ganze Schaaren von Krähen und Staaren, auch Störche eingefunden, welche einen großen Theil der lästigen Gäste auflasen. Der Gesundheitszustand der Hausthiere war im Allgemeinen ein günstiger.
— Im Regierungsbezirk Arnsberg kann das Ernteergeb⸗ niß bezüglich der Halmfrüchte in den meisten Kreisen als ein ziem⸗ lich günstiges bezeichnet werden, dagegen lieferten die Kartoffeln fast überall einen namentlich der Qualität nach ungenügenden Ertrag. Hen und Futterkräuter sind reichlich und gut eingeerntet worden, das⸗ selbe gilt auch von dem Ergebniß der Gemüsearten mit Ausnahme des Kohls, unter dem strichweise die Raupe großen Schaden an⸗ gerichtet hat. Die Herbstbestellung ist bei günstiger Witterung vor sich gegangen, ebenso ist der Wiesenbau rüstig fortgeschritten.
Verkehrs⸗Anstalten.
Die Betriebseröffnung der Chemnitz⸗Aue⸗Adorfer Eisenbahn ist für den heutigen Tag angesetzt worden. Die Stationen und Haltestellen, welche hiernach in Verkehr kommen, sind folgende: Chemnitz, Einstedel, Dittersdorf, Burkhardtsdorf, Thalheim, Dorfchemnitz, Zwönitz, Lößnitz, Aue, Bockau, Blauenthal, Wolfsgrün, Eibenstock, Schönbeide, Wilschhaus, Rautenkranz, Jägersgrün, Ham⸗ merbrück, Schöneck, Zwota, Markneukirchen, Adorf.
Triest. 13. November. (W. T. B) Der Lloyddampfer „Jupiter“ ist mit der ostindischen Ueberlandpost heute Nachmittag aus Alexandrien hier eingetroffen.
Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt anz die Inseraten⸗Expedition des Hrutschen Reichs-Anzrigers und Königlich 1 Prenßischen Staats-Anzeigers: Berlin, S. W. Wilhelm Straße Nr. 32.
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
8 u. s. w. von öffentlichen Papieren.
1““ Oeffentlich er Anz eig er 4 sInserate nehmen an: die autorisirte eeghe, e,; nee
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und
Gro shaudel.
7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen. 9. Familien-Nachrichten.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
In der Bör beilage. 82 2
—
von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗ burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten sowie alle übrigen größeren Annoneen⸗Bureaus.
Eteckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. ([8114]
Subhastations⸗Patent.
hastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert
stück beireffende Nachweisungen und besondere Kauf⸗
eides Seitens seiner Ehefrau die Ehe durch Er⸗
Steckbriefzerledigung. Der hinter den Kuecht Michael Gajory aus Porazyn in Nr. 157 pro 1875 erlassene Steckbrief ist erledigt. Graetz, den 12. November 1875. Königliche Staatsanwaltschaft.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
1un Subhastations⸗Patent.
Das zu der Konkursmasse des am 9. Oktober 1871.
zu Nieder⸗Schönhausen verstorbenen Fuhrherrn Carl;
Rudolph August Woicke gehörige, in Rieder⸗ Schönhausen am Wege nach Blankenburg be⸗ legene, im Grundbuch von Nieder⸗Schönhausen Band III. Bl. Nr. 123 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll
den 3. Dezember 1875, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße Nr. 25, Zimmer Nr. 12, im Wege der nothwendigen Sub⸗ hastation öffentlich an den Meistbietenden ver⸗
steigert, und demnächst das Urtheil über die Ertheilung
des Zuschlags den 4. Dezember 1875, Vormittags 12 Uhr, ebenda verkündet werden.
Das zu versteigernde Grundstück ist bei einem Gefammt⸗Flächenmaß von 13,80 Aren zur Grund⸗ steuer nicht, dagegen zur Gebäudesteuer mit einem jährlichen Rutzungswerth von 42 ℳ veranlazt. „Auszug aus der Steuerrolle und Hypothekenschein, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grund⸗ stück betreffende Nachweisungen und besondere Kauf⸗ grg sind in unserm Bureau V. einzusehen.
Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintra⸗ gung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der 25ö spätestens im Versteigerungstermin an⸗ zumelden.
Berlin, den 2. Oktober 1875. Köͤnigliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.
8
Das früher dem Kaufmaan Simon Silbermann, jetzt dem Partikulier August Masche zu Berlin ge⸗ hörige, in Lichtenberg in der Blumenthalstraße
Nr. 40 belegene, im Grundbuch von Lichtenberg Band 24, Bl. Nr. 799 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll
an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße Nr. 25, immer Nr. 12, im Wege der nothwendigen Sub⸗ astation öffentlich an den Meistbietenden verstei⸗ gert, und demnächst das Urtheil über die Erthei⸗ lung des Zuschlags
den 3. Dezember 1875, Vormittags 12 Uhr, ebenda verkündet werden.
Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ Aren mit
Flächenmaß von 8,34 einem jährlichen Nutzungswerth von 6750 ℳ provi⸗ sorisch für das Jahr 1878 veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle und Hypothekenschein, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grundstück betref⸗ fende Nachweisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserm Bureau V. einzusehen.
Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander⸗ weite, zur . gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht ein⸗ getragene Realrechte geltend zu machen haben, wer⸗ den aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der “ spätestens im Versteigerungstermin an⸗ zumelden. 5 Berlin, den 2. Oktober 1875. . Königliches Kreisgericht.
Der Subhastations⸗Richter.
183391] Subhastations⸗Patent.
Die dem Rentier Georg Friedrich Zühlke zu Berlin, Prenzlauerstraße Nr. 15 wohnhaft, gebörigen, in Malchow besesp im Grundbuche von Malchow
Band I. Blatt Nr. 37 verzeichneten Grundstücke nebst -v. sollen
den 15. Dezember 1875, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße Nr. 25, Zimmer Nr. 12, im Wege der nothwendigen Sub⸗
und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des
V
den 2. Dezember 1875, Vormittags 11 Uhr,
Zuschlags 8 den 16. Dezember 1875, Vormittags 12 Uhr, ebenda verkündet werden.
Die zu versteigernden Grundstücke sind zur Grund⸗ steuer bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Flächenmaß von 7,1880 Hectaren mit einem Reinertrag von 256,71 ℳ veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗
Frolle und Hypothekenschein, ingleichen etwaige Ab⸗
schätzungen, andere das Grundstück betreffende Nach⸗
weisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserm Bureau V. einzusehen. Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander⸗
weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung
steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ einem Rein⸗ ertrag von 5,sIs8 ℳ und zur Gebäudesteuer mit
in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht einge⸗ tragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im LW“ anzumelden. Berlin, den 2. Oktober 1875. Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.
189381 Subhastations⸗Patent.
Das dem Gutsbesitzer Julius Albert Baer zu Neu Thymen gehörige, im Kreise Templin belegene, im Grundbuch der größeren Grundstücke des Königl. Grundbuchamts zu Lychen Band I. Nr. 2 Bl. 9 verzeichnete
Vorwerk Neu Thymen
nebst Zubehör soll 8 den 26. Januar 1876, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden ver⸗ steigert, und demnächst das Urtheil über die Er⸗ theilung des Zuschlags den 28. Januar 1876, Voaormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle verkündet werden.
Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ sücner bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗
lächenmaß von 397 Hektar 27 Ar 34 Qu. Metern mit einem Reinertrag von 2436 ℳ 36 ₰ und zur Gebändesteuer mit einem jährlichen Nutzungswerth von 852 ℳ veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, und beglaubigte Aöschrift des Grundbuchblatts, in⸗ gleichen etwalge Abschätzungen, andere das Grund⸗
bedingungen sind in unserm Bureau einzusehen. Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht ein⸗ getragene Realrechte geltend zu machen haben, wer⸗ den aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Prä⸗ klusion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden. Lychen, den 11. November 1875. 8 Königliche Kreisgerichts⸗Kommission. Der Subhastations⸗Richter.
Subhastations⸗Patent.
Nothwendiger Verkauf.
Das dem Grafen Hans Gottfried Georg von Bülow gebörige, in dem Kreise Regenwalde belegene und im Grundbuche von dem Gute Regenwalde Band I. Blatt 1 verzeichnete
Allodialgut Regenwalde
veranlagt zur Grundsteuer bei einem Flächeninhalt von 1512 Hektar 79 Ar 20 Quadratmeter nach einem Reinertrage von 2422⁄100 Thlr. = 7266,39 ℳ, zur Gebäudesteuer nach einem Nutzungswerthe von 1107 ℳ, soll
am 30. März 1876, Vormittags 10 Uhr, in dem Polizei⸗Bureau zu Regenwalde im Wege der nothwendigen Subhastation versteigert und das Ur⸗ theil über die Ertheilung des Zuschlages
am 11. April 1876, Mittags 12 Uhr
in unserm Sitzungssaale verkündet werden. Auszug aus der Steuerrolle und Abschrift des Grundbuch⸗ blattes sind in unserm Feees Bureau eingusehen.
Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte, der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufge⸗ fordere dieselben bei Vermeidung der Ausschließung pätestens im Versteigerungs⸗Termin anzumelden.
ifenberg in Pommern, den 20. Oktobe königliches Kreisgericht.
“ Der Subhastationsrichter.
[8952] Oeffentliche Vorladung.
Gegen den Restaurateur Adam, genannt Fritz Schleier, bisher auf dem Spandauerberg wohn⸗ haft, hat der Bauausseher Friedrich Wilhelm
[8929]
Nisschmann zu Spandau wegen 1500 ℳ nebst 6 % Zinsen seit dem 1. August 1875 aus einem am 1. August 1875 fälligen, von Nitschmann an eigene Ordre auf Schleier gezogenen, von Schleier angeblich acceptirten Wechsel vom 2. Juli 1875 Klage erhoben. 1“
Die Klage ist eingeleitet und da der jetzige Anfenthaltsort des ꝛc. Schleier unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weiteren mündlichen Verhandlung 8
auf den 3. März 1876, Mittags 12 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anstehenden Termine pünkt⸗ lich zu erscheinen, sich über Rekognitien oder Diffession des Wechsels zu erklären, die Klage voll⸗ ständig zu beantworten, etwaige Einwendungen und die zur Begründung derselben dienenden Thatsachen anzuführen und die Beweismittel für die Behaup⸗ tungen nicht nur bestimmt anzugeben, sondern auch die etwaigen Zeugen zugleich mit zur Stelle zu bringen und die Urkunden in Urschrift zu überreichen; da auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen be⸗ ruhen, keine Rücksicht genommen werden darf. Der Ver⸗ klagte darf zwar eine von einem Rechtsanwalt unterzeichnete Klagebeantwortung einreichen, ist indeß dadurch nicht von dem Erscheinen im Termin ent⸗ zunden.
Erscheint der Verklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten That⸗ sachen für zugestanden, die vom Kläger beigebrach⸗ ten Urkunden für anerkannt erachtet, und wae den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß aus⸗ sprochen werden. “
Charlottenburg, den 15. Oktober 1875.
Königliche Kreisgerichts⸗Deputation
8 5 2 17852] Oeffentliche Vorladung. Die verehelichte Stellmacher Boß, Rosalie eb. Müller hier, hat gegen ihren Ehemann, den Stellmacher Carl Otto Lndwig Voß, wegen bös⸗ williger Verlassung auf Trennunß der Ehe geklagt Deer letztere hat bis zum 23. September 1868 ier seinen Wohnsitz gehabt, sich jedoch dann von hier entfernt unter der Erklärung, daß er nach Ruß⸗ land gehen werde. Der Verklagte hat sich im Jahre 1873 in Berlin aufgehalten, von seinem Verbleiben aber bisher keine Nachricht gegeben. 8 Zur mündlichen Verhandlung über den, Eheschei⸗ dungsantrag wird der Verklagte hierdurch zu dem uf den 20. Jannar 1876, Mittags 12 Uhr, m Sitzungszimmer Nr. 26 des unterzeichneten Ge⸗ ichts anberaumten Termine öffentlich unter der erwarnung vorgeladen, daß, falls er sich weder vor, och in dem Termine persönlich oder durch einen zu⸗ lässigen Bevollmächtigten, als welche die hiesigen echtsanwälte: Pezenburg, Kette, Wolff, Riebe, Hünke und Justizrath Soenke in Vorschlag gebracht werden, melden sollte, nach Ableistung des Diligenz⸗ eides Seitens seiner Ehefrau die Ehe durch Erkennt⸗ niß getrennt werden wird. 8 Frankfurt a. O., den 21. September 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
8007] Oeffentliche e. nn; Die verehelichte Schmiedemeister Anders, Wilhelmine geb Erler, hierselbst, hat gegen hren Ehemanne, den Schmiedemeister Johann hristian Wilhelm Anders wegen böswilliger Verlassung auf Treunnung der Ehe geklagt. 1 Deer Letztere hat bis zum 1. August 1874 hier seinen Wohnsitz gehabt, sich jedoch dann von hier entfernt und von seinem Verbleiben bisher keine achricht gegeben. 8 “ Zur mündlichen Verhandlung über den Eheschei⸗ ungsantrag wird der Verklagte hierdurch auf den 20. Januar 1876, Mittags 12“8 Uhr, im Sitzungszimmer Nr. 26 des unterzeichneten Ge⸗ richts anberaumten Termine öffentlich unter der Warnung vorgeladen, daß, falls er sich weder vor, noch in dem Termine persönlich oder durch einen zulässigen Bevollmächtigten, als welche die hiesigen Rechtsanwälte Pezenburg, Wolff, Riebe, Hünke und Justizrath Soenke in Vorschlag gebracht werden, melden sollte, nach Ableistung des Diligenz⸗
kennniß getrennt werden wird. Fenh sür⸗ a./O., den 5. Oktober 1875. Königliches Kreiszericht. I. Abtheilunzg.
[8936 Bekanntmachung. 1 861 Gebrüder Burkard, Marzell und Rudolf ofeph Göb aus Lahrbach werden auf Antrag des Constantin Henkel daselbst aufgefordert, ihre und hres von ihnen beerbten Bruders Joseph Rechte, welche sie aus dem zu ihren Gunsten auf dem Grundeigenthum des Friedrich Zentgraf zu Lahrbach aus Vertrag vom 24. September 1856 eingetragenen Pfandrechte wegen je 279 Gulden 10 Kreuzer Erb⸗ portion ableiten zu können vermeinen, bis zum . April künftigen Jahres dahier geltend zu achen, widrigenfalls bei bescheinigter Zahlung ieser Erbportionen Löschung des Pfandeintrags er⸗ folgen wird. Hilders, am 6. November 1875. Königliches Grundbuch⸗Amt. 1 Fürer.
89188 Gerichtliche Ladung. Die Gebrüder Conrad Wilhelm Marheinecke, geb. den 23. Oktober 1809, und Carl Heinrich Leunatus Marheinecke, geb. den 8. November 1811, Söhne des weil. Bürgers und Brauers Heinrich arheinecke zu Hildesheim, haben sich vor
ängeren Jahren nach Südamerika begeben, und ist seit nunmehr 20 Jahren keine glaubwürdige Nach⸗ icht über ihr Leben eingegangen. Auf Antrag des ür dieselben gerichtlich bestellten Kurators, Stadt⸗ Syndikus Dr. jur. Echels zu Einbeck, werden die⸗ elben aufgefordert, sich spätestens bis zum Freitage, den 10. November 1876, Morgens 10 Uhr, hier zu melden, widrigenfalls sie für todt erklärt und die für sie hier verwalteten Vermögenstheile ihren nächst bekannten Erben oder Nachfolgern über⸗
f werden sollen. ” e das Fortleben der Verschollenen
Kunde geben können, werden zu deren Mittheilung ufgefordert und geht an die etwaigen Erb⸗ und Nachfolgeberechtigten die Ladung, für den Fall der lärung ihre Ansprüche im obigen Termine
hier so gewiß anzumelden, als sonst auf sie bei der Vermögensüberweisung keine Rücksicht genommen
[863 Bekanntmachung. 8 Auf Anordnung des Königlichen Finanz⸗Ministe⸗ riums soll durch das unterzeichnete Haupt⸗Steuer⸗ Amt das ehemalige Steuer⸗Etablissement in der Müllerstraße Nr. 77 hierselbst meistbietend verkauft werden.
Fur die Lizitation haben wir einen Termin auf Sonnabend, den 20. November ds Is., Vor⸗ mittags 10 Uhr, in unserm Dienstgebäude — am Neuen Packhof Nr. 5 F. — anberaumt, zu welchem Kauflustige mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die Verkaufsbedingungen, sowie die aufgestellte Taxe nebst Plänen ꝛc. in unserer Registratur — am Neuen Packhof Nr. 5 F. — während der Dienst⸗ stunden zur Einsicht ausliegen und das Enuablisse⸗ ment selbst jederzeit besichtigt werden kann. Berlin, den 1. November 1875 1 Königliches Haupt⸗Steuer Amt für inländische Gegenstände.
18sss] Königliche Militär⸗Eisenbahn. Die Lieferung des Bedarfs an Schmieröl, Rüböl. Petroleum und Kienöl für den Betrieb pro 1876 soll an den Mindestfordernden vergeben werden; die Lieferungsbedingungen liegen imm Bureau der Betriebs Abtheclung der Militär⸗Eisenbahn, Alt⸗ Schöneberz (Militär⸗Bahnhof), aus, woselbst auch die versiegelten Offerten mit der Aufschrift: „Sub⸗ mission auf Schmieröl ꝛc.“ bis zum 20. Novem⸗ ber cr. einzureichen sind. 8 Berlin, den 10. November 1875.
82
essso Königliche Militär⸗Eisenbahn. Die Lieferung des Bedarfs an Kohlen für den Betrieb pro 1876 von rund 10,000 Ctr. soll an den Mindestfordernden vergeben werden; die Lieferungs⸗ bedingungen liegen im Bureau der Betriebs⸗ Abtheilung der Militär⸗Eisenbahn, Alt⸗Schöneberg (Militär⸗Bahnhof), aus, woselbst auch die versiegel⸗ ten Offerten mit der Aufschrift: „Submission auf Kohlen“ bis zum 20. November cr. einzureichen nd. 1 Berlin, den 10. November 1875. [8956] Submission 1 a über 400 Stück Bockkarren für die Fortifika⸗ tion zu Spandau. 1““ Dis He neüe⸗ sind in dem Fortifikations⸗ Büreau während der Dienststunden einzuseben und die Offerten versiegelt bis zum 19 Rovember d. J., Vormittags 11 Uhr, ebendaselbst abzu⸗
ben Königliche Fortifikation.
[8374] Bekanntmachung.
Die Chausseegelderhebung bei Niederwutzow (an der e. Freienwalder Chaussee) mit der Hebebefugniß für 1 Meile oder 7,5 Klmtr soll vom 1. Januar 1876 ab in Pacht gegeben werden. Hierzu ist ein Lizitationstermin auf Montag, den 22. November 1875, Vormittags 9 Uhr, —
im Geschäfislokale der Kreis⸗Chausseebaukasse hier⸗ selbst anberaumt worden. „
Die Pachtbedingungen können in dem bezeichneten Lokale vom 1. November cr., und zwar an den Wochentagen von Vormittags 10 —12 Uhr, einge⸗ sehen werden. (àCto. 224/10.)
Zum Bieten werden nur solche Personen zuge⸗ lassen werden, welche dispositionsfähig sind und vor Abgabe ihres Gebots eine Kaution von 300 ℳ baar oder in Staatspapieren bei der Kreis⸗Chausseebau⸗ kasse deponiren. 2 srd honiren i. d. R, den 23. Oktober 1875.
Direktor des Chausseebau⸗Comités uund Landrath. von Levetzow.
18938] Bekanntmachung. Für die Kaiserliche Werft sollen 4926 Stück Visirkappen, 4926 Patronentaschen, 4926 Büchsenriemen, 4926 Hirschfängertaschen und 49265 „ Leibriemen zur Jägerbüchse m./71. beschafft werden. 1 eeeese sind versiegelt mit der Auf⸗ schrift „Submission auf Lieferung von Bisir⸗ kappen, Patronentaschen ꝛc.“ bis zu dem am 3. Dezember cr., Mittags 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine ein⸗ zureichen. „ Die Lieferungsbedingungen, welche auf portofreie An⸗ träge gegen Erstattung von 05 ℳ Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden, liegen nebst Proben in der Registratur der unterzeichnete zur Einsicht aus. 8 Kiel, den 8. November 1875. Kaiserliche Werft.
[8916]
1 . . Nassauische Eisenbahn. Die Lieferungen und Arbeiten für die Erweite⸗ rung der Wasserleitungs⸗Anlagen in dem Bahnhofe Frankfurt, bestehend in: 1) dem Liefern und Verlegen von 300 l. m. Leitungsröhren, von 100 mm. lichtem Durch⸗ messer, 2) 8 Liefern und zum Theil Verlegen von 100 l. .“ von 50 mm. lichtem Durchmesser, 8 8 3) dem Liefern und Verlegen von 2 Stück Keil⸗ schiebern, 8 4) desgleichen von 7 Stück Hydranten, sollen auf dem Submissionswege vergeben werden.
Die der Ausführung zu Grunde liegenden Bedin⸗ gungen, Zeichnungen u. s. w sind auf dem Bureau des Unterzeichneten bis zu dem Submissionttermine, Montag, den 22. November d. J., Vormittags
10 Uhr, — in den gewöhnlichen Geschäftsstunden zur Einsicht offen gelegt.
Castel, den 10. November 1875.
den so. wenib heim, den b. November 1875.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.
Am 22. dieses Monats, Vormittags 10 Uhr, werden unbrauchbare Geschirr und Stallsachen, eiserne Achsen, Räder. Inventarienstücke und Zeltmaterial in öffentlicher Auktion bei der unter⸗ zeichneten Kommission, 1 Nr. 178, an den Meistbietenden verkauft. Berlin, den 12. No⸗ vember 1875. Die Moterial⸗Verwaltungs⸗Kom⸗ mission des Train Depots des Garde⸗Corps.
[8777]
Miain⸗Weser⸗Bahn. Die zur Exrweiterung der Station g er⸗ forderlichen Erd⸗, Planirungs⸗ und Befestigungs⸗ Arbeiten, bestehend in der Förderung von 27,000 Rm Lehm⸗, Sand⸗ und Felsen⸗Massen — sollen im Wege öffentlicher Submission verdungen werden. Zeichnungen, Bedingungen, Massen⸗ und Preis⸗Ver⸗ zeichnisse nebst Dispositions⸗Tabelle liegen in unserem betriebs⸗ und bautechnischen Bureau dahier zur Ein⸗ sicht offen und können mit Ausnahme der Zeich⸗ nungen gegen portofreie Einsendung von 1,40 ℳ ebendaselbst bezogen werden. 1 Die Offerten sind versiegelt und frankirt, mit der Aufschrift:
„Offerten auf Herstellung der Erdarbeiten für die Erweiterung der Station Marburg“
versehen, spätestens bis Montag, den 22. No⸗ vember d. J., Vormittags 10 Uhr, bei uns einzureichen, und werden zu dieser Stunde in Gegen⸗ wart der ekwa persönlich erscheinenden Submittenten
ii. e. 8
assel, den 31. Oktober 1875. (à Cto. 65/11.) Königliche Direktion der Main⸗Weser⸗Bahn.
A Vergisch⸗Märkische Eisenbahn.
Es soll die Anlieferung von 15,000 Stück eichener Mitꝛelschwellen, im Ganzen oder getheilt, jedoch nur in Quantitäten nicht unter 400 Stück, in öffentlicher Submission vergeben werden. Offerten sind, mit der Aufschrift „Submission auf Schwellen⸗ lieferung“ versehen, pertofrei und versiegelt bis zum 25. November c., Vormittags 11 Uhr, hierher einzureichen, wo dieselben in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten eröffnet werden. Die Bedingungen sind auf unserm technischen Bureau einzusehen, können auch von demselben gegen Ent⸗ richtung der Kopialgebühren bezogen werden
Cassel, den 4. Rovember 1875.
Königliche Eisenbahn⸗Kommission.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen 8* Papieren. 8
[8943] Bekauntmachung. 8 Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die Berliner Stadt⸗Obligationen 1) à 3 ½ % Litt. F. Nr. 1567 über 50 Thlr., 2) à 5 % Litt. G. Nr. 27839 über 25 Thlr. 1 gerichtlich für mortifizirt erklärt sind und daher bei etwaiger Präsentation keinen Werth mehr haben. Berlin, den 12. November 1875. Magistrat 8 hiesiger Königlichen Haupt⸗ und Residenzstadt.
Aufkündigung von Rentenbriefen der Pro⸗ vinz Posen. In der heute öͤffentlich bewirkten Ausloosung der zum 1. April 1876 zu tilgenden Rentenbriefe der Provinz Posen, sind die in dem nachstehenden Verzeichnisse aufgeführten Littern und Nummern gezogen worden, welche den Besitzern unter Hinweisung auf die Vorschriften des Rentenbank⸗
721. 749. 807. 809. 857. 916. 1138. 1192. 1292. 1366. 1725. 2589. 2786. 3258. 3435. 3587. 3915. 3935 4225. 4493. 4508. 5665. 5673. 5850. 5868. 5897. 5936. 6203. 6284. 6342. 6378. 6505. 6666. 6776. 7106. 7184. 7212. 7266. 7285. 7429. 7587. 7650. 7831. “ 9291. 1e25
Littr. B. zu 500 Thlr. (1500 ℳ) 18 Stück. Nr. 137. 237. 243. 325. 454. 472. 786. 869. 871. 8 1264. 1385. 1677. 1748. 1801. 2144. 2206. 435.
Litt. C. zu 100 Thlr. (300 ℳ) 58 Stück. Nr. 107. 300. 420 453. 502. 525. 1035. 1055. 1229. 1329. 1783. 1785. 2193. 2214. 2296. 2475. 2598. 2607. 3181. 3223. 3799. 3803. 4049. 4294. 4551. 4941. 4944. 4962. 4984 5004. 5116. 5273. 5293. 5384. 5459. 6054. 6120. 6222. 6237. 6285. 6318. 6610. 6632. 6705. 6924. 6956. 6976. 6998. 7188. 7746. 7881. 7983. 7987. 8047. 8346. 8532.
8572. 8957.
Littr. D. zu 25 Thlr. (75 ℳ) 52 Stück. Nr. 164. 374. 477. 838. 962. 987. 1176. 1491. 1640. 1756. 1847. 1852. 2104 2154. 2366. 2504. 2534. 2607. 2627. 2665. 2673. 2831. 2913. 2921.
3167. 3377. 3395. 3475. 3508 3659. 4003
4051. 4102. 4129. 4348 4377. 4425. 4609. 5473. 5593. 5727. 5899. 6020. 6070. 6087. 6281. 6461. 6493.
Nr, 106. 270. 461. 1034. 1080. 1127. 1931. 2105. 2425. 3636. 3804. 3852. 4539. 4813. 5420.
[4747] Bekanntmachung.
Bei der heute behufs Amortisation bewirkten Ver⸗ loosung der Angerburger Kreis⸗Obligationen I. und II. Emission sind nachstehende Nummern ge⸗
zogen worden: I. Emission.
Litt. C. à (100 Thlr.) 300 Mark. Nr. 28. 88. 134. Litt. D. à (50 Thir.) 150 Mark. Nr. 38. 95. Litt. E. à (25 Thlr.) 75 Mark. Nr. 19. 34. 44.
45. 123. II. Emission.
Litt. C. à (100 Thlr.) 300 Mark. Nr. 59. 60.
Dieselben werden den Inhabern zum 31. De⸗ zember d. J. mit dem Bemerken gekündigt, daß die in den ausgeloosten Obligationen verschriebenen Kapitalebeträge von gedachtem Tage ab bei der hiesigen Kreis⸗Kommunalkasse, wie bei der land⸗ schaftlichen Darlehnskasse zu Königsberg i./Pr. gegen Rückgabe der Obligationen und den dazu gehörigen Zinscoupons nebst Talon in Empfang genommen werden können.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinscoupons wird von dem Kapitale in Abzug gebracht werden.
Gleichzeitig machen wir bekannt, daß von den in den verflossenen Jahren ausgeloosten Kreis⸗Obli⸗ gationen noch nicht abgehoben sind:
Emission I.
C. à (100 Thlr.) 300 Mark. Nr. 27. 47. 66.
131
D. à (50 Thlr.) 150 Mark. Nr. 8. 9. 49. 62. 63. E. à (25 Thlr.) 75 Mark. Nr. 8. 50. 62. 65. 118. Diese Obligationen werden jetzt nur noch bei der Kreis⸗Kommunalkasse hierselbst eingelöst werden. ngerburg, den 16. Juni 1875.
8 Der Kreis⸗Ausschuß.
89
[8935] Bekanntmachung.
Bei der am 15. d. M. stattgefundenen Ausloo⸗ sung der Kreis⸗Obligationen des Kreises Ro⸗ senberg O.⸗S. sind für den Tilgungstermin, den 2. Januar 1876, folgende Appoints gezogen worden: I. Emission auf Grund des Allerh. Privilegit
vom 11. April 1870:
Litt. C. Nr. 2 41 70 über 100 Thlr.
II. Emission auf Grund des Allerh. Privilegli vom 29. Mai 1872:
Litt. C. Nr. 34 64 81 85 95 über 100 Thlr. III. Emission auf Grund des Allerh. Privi⸗ legii vom 29. November 1873:
Litt. C. Nr. 104 über 100 Thlr.
Die Inhaber dieser Obligationen werden hier⸗ durch aufgefordert, dieselben mit den dazu gehörigen Coupons und Talons bei der Kre’s⸗Kommunal⸗ Kasse hierselbst oder bei der Landes⸗Hauptkasse zu Breslau am 2. Januar 1876 in Empfang zu nehmen.
Die Verzinsung hört mit dem 1. Januar 1876 auf. Der Betrag fehlender Coupons wird vom
gesetzes vom 2. März 1850, §. 41 u. ff. „zum 1j. April 1876“ mit der Aufforderung gekündigt werden, den Kapitalbetrag gegen Quittung und Rück⸗ gabe der Rentenbriefe in coursfähigem Zustande mit den dazu gehörigen, nicht mehr zahlbaren Zins⸗ Coupons Ser. IV. Nr. 4 bis 16 und Talons von dem gedachten Kündigungstage an, auf unserer Kasse in Empfang zu nehmen. Die gekündigten Rentenbriefe können unserer Kasse auch mit der Post, aber frankirt und unter Beifüzung einer nach folgendem Formulare: Mark „buchstäblich . Mark, Valuta für d.. zum 18.. „gekündigten Posener Rentenbrief.. Litt. Nr.. „[ 1 habe ich aus der Königlichen Rentenbank⸗ „Kasse in Posen erhalten, worüber diese Quittung.“ (Ort, Datum und Unterschrift.) ausgestellten Quit⸗ tung eingesendet und die Uebersendung der Valuta kann auf gleichem Wege, jedoch nur auf Gesahr und Kosten des Empfängers beantragt werden. Zu⸗ gleich machen wir darauf aufmerksam, daß die Nummern aller v. resp. noch rückständigen Rentenbriefe durch die Seitens der Redaktion des Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers heraus⸗ gegebene Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle sowohl im Mai, als auch im November jeden Jahres ver⸗ öffentlicht werden, und daß das betreffende Stück dieser Tabelle bei der gedachten Redaktion zum Preise von 25 ₰. bezogen werden kann. Posen, am 11. November 1875. Königliche Direktion der Rentenbank für die Provinz Posen. Verzeichniß der am 11. November 1875 ausgeloosten und am 1. April 1876 fälligen Posener Rentenbriefe. Littr. A. zu 1000 Thlr. (3000 ℳ) 62 Stück.
Von den früher ausgeloosten Obligationen sind bis heute noch nicht eingelöst: Litt. C. Nr. 26 37 40 II. Emission. Litt. E Nr. 152 III. Emission. Rosenberg O.⸗S., den 28. Oktober 1875. Das Chaussee Direktorinm. Graf Clairon d'Haussonville.
[8957]
Die nachstehenden Effekten als:
Thlr. 500. 4 % Schuldverschreibung der Eichsfeld'schen Tilgungskasse La. B.
Nr. 1372, nicht, wie am 30. Oltober
angegeben Nr. 1372!1, Tbir. Ko. Preußische 4½ % konsolidirte An⸗ leihe La. D. Nr. 53380 à 200 Thlr.
. E. Nr. 98426 8 100 Thlr., nicht, wie am 30. Oktober angegeben Nr. 98926, Thlr. 100. 5 % unkündbare Pfandbriefe der
Pommerschen Hypotheken⸗Aktien⸗Bank V. Emission La. D. Nr. 20910,
Kapital abgezogen.
sämmtlich mit Coupons und Talons versehen, sind dem rechtmäßigen Besitzer abhanden gekommen. Vor Aakauf dieser Papiere wird gewarnt; das Amortisationsverfahren ist eingeleitet. (C. 260/11)
Nordhausen, den 13. November 1875. S. Frenkel.
[8919]
Baltische Producten⸗ &
Nr. 351 bis 650 incl.,
inden 13, bierselbst zu leisten, Berlin, den 12. November 1875.
8
Der Eisenbahnbau⸗Inspektor. Gutm
8
f ch werden unter Hinweis auf §. 17 des Statuts die In e 1201 bis 1450 incl. und 1836 bis 1985 incl. 2te Einzahlung von 15 .% nebst Conventionalstrafe nunmehr binnen 4 Wochen
Bekanntmachung an gerechnet und spätestens de widrigenfalls gemäß
Die Direeison,
Lombardbank zu Berlin.
haber unser Actien⸗Certifikate aufgefordert, die rückständige vom Tage der letzten n 18. Dezember a. c. an unserer Casse, Unter den §. 17 des St sctuts verfahren werden wird.
8