1875 / 272 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Nov 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Verloosung, Amortisation,

Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen

Papieren.

86660 Bekanntmachung. Vierte Verloosung der Berliner Stadt⸗Obli⸗ gationen vom Jahre 1866, 1869 und 1870 à 4 ½ x%, 8 gekündigt zum 1. April 1876.

In Folge unserer Bekanntmachung vom 16. Okto⸗ ber 1875 wurden heute bei der stattgehabten vierten von Berliner Stadt⸗Obligationen der Anleihen de 1866, 1869 und 1870 folgende Num⸗

ern gezogen: Litt. B. Nr. 1791 bis 1800, 1841 bis 1850, 2281 bis 2290, 2531 bis 2540, 2943, 2944, 3031 bis 3040, 4051 bis 4060, 4121 bis 4130, 4191. bis 4200. 8

82 Stück à 500 Thlr. (1500 ℳ) = 123,000 Litt. D. Nr. 7621 bis 7645, 9352

bis 9376, 12871 bis 12895, 13896 bis 18 14911 bis 14915, 14971 bis 1 17346 bis 17370, 17471 bis

7495, 17571 bis 17595, 17771 bis 17795, 17846 bis 17870.

235 Stück à 200 Thlr. (600 ℳ) = 141,000 Litt. E. Nr. 17601 bis 17650, 18651 bis 18700, 22786 bis 22795, 23001 bis 23050, 23151 bis 23200, 23101 bis 23450, 25301 bis 25350, 27251 bis 27300, 27821 bis 27830, 28651 bis 28700, 30701 bis 30750, 33501 bis 33550.

520 Stück à 100 Thlr. (300 ℳ)

Litt. F. Nr. 18401 bis 18500.

100 Stück à 50 Thlr. (150 ℳ) = 15,000

Litt. G. Nr. 41801 bis 42000.

200 Stück à 25 Thlr. (75 ℳ) ä= 15,000

= 156,000

gegen Zurücklieferung de schreibungen im coursfähigen Zustande, oder 2) durch die Königliche Steuer⸗Kasse I. in Paderborn binnen 10 Tagen nach der an dieselbe im coursfähigen Zu⸗ stande bewirkten Uebergabe der Schuldverschreibungen gegen Rückgabe der von der Steuer⸗Kasse darüber einstweilen ausgestellten Empfangsbescheinigung. Ueber den gezahlten Geldbetrag ist außerdem von den Präsentanten der Schuldverschreibungen nach einem bei den genannten Kassen in Empfang zu nehmenden Formulare Quittung zu leisten. Mit dem 1. Juli 1876 hört die weitere Verzinsung der gedachten Schuldverschreibungen auf und müssen da⸗ her mit denselben die zugehörigen Zinscoupons Serie X. Nr. 4 nebst Talons unentgeldlich zurück⸗ geliefert werden, widrigenfalls für jeden fehlenden Coupon der Betrag desselben vom Kapitale zurück⸗ behalten wird. Münster, den 15. November 1875. Königliche Direktion der Rentenbank für West⸗

falen und die Rheinprovinz.

Ausloosung von Rentenbriefen. Bei der am heutigen Tage stattgefundenen Ausloosung von Rentenbriefen der Provinz Westfalen und der Rheinprovinz für das Halbjahr 1. Oktober 1875 bis 31. März 1876 sind folgende Apoints gezogen worden: 1) Litt. A. à 3000 (1000 Thlr.) Nr. 140, 204, 269, 271, 325, 521, 553, 853, 1009, 1159, 1323, 1685, 1891, 1911, 1941, 2331, 2372, 2532, 2586, 2649, 2730, 2790, 2872, 3080, 3173, 3334, 3373, 3626, 3672, 3692, 3867, 4269, 4485, 4494, 4541, 4679, 4825, 4946. 5325, 5385, 5544, 5937, 5950. 2) Litt. B. à 1500 (500 Thlr.) Nr. 150, 188, 373, 655, 673, 813, 974, 1041, 1133. 1617, 1786, 2196, 2261, 2293, 2299. 2337, 3) Litt. C. à 300 (100 Thlr.) Nr. 16, 142, 156, 355, 368, 369, 428, 698, 712, 719, 916,

usgeloosten Schuldver⸗

8

cher Gegenseitiger Boden Credit⸗-Verein zu St. Petersburg.

Der Verwaltungsrath des vorgenannten Vereins hat die Ehre, hier⸗ durch bekannt zu machen, daß die am 1. 13. November cr. gezogenen Pfand⸗ briefe, sowie die am 1. 13. Jannar 1876 fälligen Coupons schon jetzt vom Vereine unter Abzug von 5 Prozent Zinsen per annum vom Tage der Zah⸗ lung bis zum Fälligkeitstermine eingelöst werden.

Die Zahlung findet

in Berlin bei S. Bleichröder

statt, woselbst au

werden . . Bank für Süddeutschland.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 10. Mai 1875 fordern wir die Inhaber der von uns ausgegebenen Banknoten in alter Währung fl. 10, fl. 25, fl. 50, fl. 100, Thlr. 10, Thlr. 25, Thlr. 50 und Thlr. 100) wiederholt auf, dieselben längstens am 31. Dezember 1875 zur Einlösung zu bringen, da nach §. 12 des Statuts die nicht innerhalb der obigen Frist eingelieferten Banknoten alter Währung werthlos und annullirt sind. 8 Darmstadt, 10. November

7 8

Die Direktion.

zum Deutschen Reichs⸗An

No 222.

In

Berlin, Donnerstag.

1) die Vakanzen⸗Liste der durch Militär⸗Anwärter zu besetzenden Stellen, 2) die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht⸗Militär⸗Anwärter,

4

8 die Uebersicht der anstehenden Konkurstermine, die Uebersicht der anstehenden Subhastationstermine,

5) die Verpachtungstermine der Königl. Hof⸗Güter und Staats⸗Domänen, sowie anderer Landgüter,

Dritte Beilage tzeiger und Königlich Preußi

den 18. November

ieser Beilage werden bis auf Weiteres außer den gerichtlichen Bekanntmachungen über Eintragungen und Löschungen in den Handels⸗ und Zeichenregistern veröffentlicht:

6) die von den Reichs⸗, 8) die Uebersicht der 10) das Telegraphen⸗Verkehrsblatt.

vemen

2

1. Staats⸗ und Kommunalbehörden ausgeschriebenen Submissionstern 7) die Tarif⸗ und E der deutschen Eisenbahnen, 1

aupt⸗Eisenbahn⸗Verbindungen Berlins, 9) die Uebersicht der bestehenden Postdampfs

chiff⸗Verbindungen mit trangatlantischen Ländern,

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im §. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch

einem besonderen Blatt unter dem Titel

Das Central⸗Handels Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten des In⸗

nud Auslandes, sowie

rich Carl Heymanns Verlag, Berlin, SW., Königgrätzerstraße 109, und alle

Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: SW. Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich.

Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich.

(Nr. 283)

Das

Abonnement beträgt 1 50 für das Vierteljahr. Einzelne Nummern kosten 20 ₰4 Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.

Die kürzlich aus Anlaß einer Interpellation des Königsberg nicht 6 Wochen, sondern 6 Monate vor⸗ werden im Jahre 1876 durch den Kreisgerichts⸗Rath

Abg. v. Minnigerode im Reichstage abgegebene Er⸗

klärung des Präsidenten Maybach vom Reichseisen⸗ rend Ermäßigungen, nach Lübecks Wunsch, nicht Frost bearbeitet werden.

vrenmmnnun

her, ehe sie in Kraft treten, publizirt zu sehen, wäh⸗

Boas unter Mitwirkung des Bureau⸗Assistenten Die Bekanntmachung der

bahnamte, betreffend die bevorstehende Bearbeitung erst nach 14 Tagen, sondern bereits nach 8 Tagen Eintragungen in die gedachten Register wird durch einez dritten Entwurfes des Reichs⸗Eisenbahn⸗ in Kraft treten sollen; daß diese Ermäßigungen ein den Staats⸗Anzeiger und das Wochenblatt des Gesetzes, läßt es nicht unwichtig erscheinen, die Jahr lang Geltung haben sollen, halten Königsberg, Arnswalder Kreises erfolgen. Arnswalde, den 13. No⸗

Gutachten kurz zusammenzustellen, die von Seiten der Handelskammern und kaufmännischen Korpo⸗

Bremen und Stettin für zu hoch gegriffen. Tarifveränderungen im Personenverkehr wünscht

vember 1875.

Königl. Kreisgerichts⸗Deputation.

Bergen a. R. Die das Handels⸗ und Genossen⸗

Erfurt. Die Eintragungen in das Handels⸗ und Genossenschaftsregister werden von uns im Jahre 1876 durch nachfolgende Blätter: a. den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeiger, b. d⸗n Erfurter Allgemeinen Anzeiger und c. die Berliner Börsenzeitung bekannt gemacht werden. Die auf die Führung jener Register sich beziehenden Geschäfte werden von dem Herrn Kreis⸗ gerichts⸗Rath von Marschall unter Mitwirkung des

——õ——“

rationen über den bisherigen Entwurf des genannten Zittau nur gleichzeitig mit der Fe der Gesetzes abgegeben sind. Im Allgemeinen sprechen Sommer⸗ und Winterfahrpläne in

Summa 450,000 raft treten zu schaftsregister betreffenden Geschäfte werden für das Herrn Kanzlei⸗Direktor Hunßdorff bearbeitet verden.

Diese „Vier Hundert fünfzig Tausend Mark“ kündigen wir hierdurch den Inhabern zum 1. Apxil

921, 1023, 1054, 1059, 1241, 1242, 1409, 1554, 1578, 1685, 1733, 1812, 1939, 1971, 2123, 2148, 2230, 2343, 2643, 2755, 3036, 3136, 3342, 3413,

Verschiedene Bekanntmachungen.

sich alle diese Gutachten guͤnstig über den Entwurf

lassen; Mannheim verlangt, daß dieselben genau Geschäftsjahr 1876 von dem Kreisgerichts⸗Rath

aus; einzelne Kammern, wie die von Chemnitz, den Vorschriften des Art. 46 der Reichsverfassung

Michels unter Mitwirkung des Kreisgerichts⸗Sekretär

Erfurt, den 5. November 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

sowie der Siegener bergmännische Verein und der entsprechen müßten; Königsberg bemängelt die

[8968] Verein der Stahl⸗ und Eisen⸗Industriellen, regen Fassung des Al. 4, welcher nicht deutlich

1876 und wird die Auszahlung der baaren Betkäge schon vom 15. März 1876 ab, gegen Rückgabe der

5 Di er Ein⸗ 8811“ Baresel bearbeitet. Die Bekanntmachung der Ein werge. Die auf Fähtung dee Hanbels- und Ge⸗

3613, 3772, 3969, 4006, 4098, 4477, 4569, 4675 erkennen in d . S schaftsregi ¹ tragungen in dee Handels⸗ und Genossenschaftsregister nostenschaftsregistere sich bestehenden Geschäͤfte wer⸗

4677, 4685, 4822, 4870, 4966, 5404, 5576, 5601,

Obligationen nebst Coupons vom 1. April 1876 ab Serie III. 5 bis 8 und Talons bei der Stadt⸗Hauptkasse im Berlinischen Rathhause, Zim⸗ mer 2, an den gewöhnlichen Geschäftstagen in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr stattfinden. Vom 1. April 1876 hört die weitere Verzinsung der vorstehend gekündigten Obligationen auf. Quittungs⸗Formulare zur Erhebung des Kapitals, sowie Verzeichnisse sämmtlicher Restanten der früher gekündigten Berliner Stadt⸗Obligationen werden von der Stadt⸗Hauptkasse unentgeltlich verabreicht. Berlin, den 28. Oktober 1875. Magistrat iesiger Königl. Haupt⸗ und Residenzstadt. Hobrecht. 16“

190351 Oeffentliche Kündigung der Pommerschen Landschaft.

Auf den Antrag der betreffenden Gutsbesitzer werden den Inhabern sämmtliche Pfandbriefe 1. vom Gute Mulkenthin, b. Kreis Saazig, . Groß Gustkow, g. Bütow, 1“ Lindow, Schlawe, Muddel,

5764, 5779, 5878, 6303, 6332, 6381, 6504, 6774, 6841, 7724, 7939, 7941, 8063, 8082, 8166, 8435, 8665, 8683, 8684, 8978, 9234, 9291, 9422, 9820, 9976, 10274, 10284, 10528, 10767, 10811, 11534, 11766, 11790, 11837, 12041, 12053. 4) Litt. D. à 75 (25 Thlr.) Nr. 406, 509, 515, 908, 1045, 1047, 1076, 1127, 1163, 1237, 1311, 1383, 1416, 1619, 1700, 1737, 1907, 2135, 2321, 2413, 2469, 2529, 2681, 2763, 2774, 2993, 3225, 3277, 3574, 3589, 3975, 4192, 4219, 4411, 4520, 4561, 4590, 4598, 4721, 4928, 5128, 5131, 5186, 5205, 5620, 5784, 5857, 6037, 6040, 6235, 6455, 7137, 7270, 7411, 7437, 7440, 7470, 7975, 8029, 8299, 8667, 8783, 9299, 9435, 9469, 9727, 9731, 9746, 9922, 10184, 10559. Die ausgeloosten Rentenbriefe, deren Verzinsung vom 1. April 1876 ab aufhört, werden den In⸗ habern derselben mit der Aufforderung gekündigt, den Kapitalbetrag gegen Quittung und Rückgabe der Rentenbriefe im coursfähigen Zustande mit den dazu Lehörigen nicht mehr zahlbaren Zinscoupons Serie IV. Nr. 4 bis 16 und Talons vom 1. April künfti⸗ gen Jahres ab bei der Rentenbankkasse hierselbst, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr in Empfang zu nehmen. Auswärts wohnenden In⸗ habern der gekündigten Rentenbriefe ist es gestattet, dieselben mit der Post, aber frankirt, und unter Bei⸗

8 . 8. 8 do. 2 .& zum 1. Juli 1876 gegen Umtausch von Pommerschen Courant⸗Pfand⸗ briefen gleichen Betrages und Zinsfußes gekündigt.

Diese Pfandbriefe sind in Gemäßheit der Bestim⸗ mung des §. 265 ad 1 des revidirten Pommerschen Landschafts⸗Reglements vom 26. Oktober 1857 im Hypothekenbuche zu löschen, und demgemäß von den

nhabern mit dem dazu gehörigen Talon aus der Zinscoupons Serie VIII. in coursfähiger Beschaffen⸗ heit, und zwar von dem Gute:

ad 1 zum Depositorio der Königlichen Land⸗ schafts Depuͤrtements Direttivn zu Star⸗ gard i. Pomm.,

dagegen von den Gütern

ad 2 bis incl. 4 zu Depositorio der Königlichen Landschafts⸗Departements⸗Direktion zu Stolp i. Pomm., unfrankirt gegen Empfang von Deposital⸗Scheinen einzuliefern.

Für den Fall, daß ein Inhaber eines der zum Umtausch gekündigten Pfandbriefe es als wünschens⸗ werth erachtet, als Deckungs⸗Pfandbrief einen nenen (Nummer⸗) Pfandbrief zu empfangen, so wird auf desfallsigen Antrag die betreffende Departements⸗ Direktion gemäß unserer Bekanntmachung vom 25. September 1873 die Uebersendurg eines solchen neuen Pfandbriefes gleichfalls kostenfrei bewirken.

Im Uebrigen verweisen wir auf unsere in die Regierungs⸗Amtsblätter der Provinz Pommern auf⸗ ausführlichen Proklamata vom heutigen

age.

Stettin, den 15. November 1875.

ß. Pommersche General⸗Land schafts⸗Direktion.

Ausloosung von Schuldverschreibungen der

provinz.

fügung einer gehörigen Quittung über den Empfang der Valuta, der gedachten Kasse einzusenden und die Uebersendung des Geldbetrages auf gleichem Wege, jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers zu bean⸗ tragen. Schließlich machen wir darauf aufmerksam, daß die Nummern aller gekündigten resp. noch rückstän⸗ digen Rentenbriefe durch die Seitens der Redaktion des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußi⸗ schen Staats⸗Anzeigers herausgegebene Allge⸗ meine Verloosungs⸗Tabelle sowohl im Monat Mai als auch im Monat November jeden Jahres veröffentlicht werden und daß das betreffende Stück dieser Tabelle bei der gedachten Redaktion zum Preise von 25 bezogen werden kann. Münster, den 15. November 1875. Königliche Direktion der Rentenbank für Westfalen und die Rhein⸗

Bekanntmachung, betreffend die Ausloosung hohenzollernscher Rentenbriefe. Bei der am 8. d. Mts. stattgehabten Ausloosung hohenzollernscher Rentenbriefe behufs Zahlung auf den 1. April 1876 sind folgende Nummern gezogen worden: Litr. A. à 500 Fl. 40 Stück: Nr. 237. 334. 817. 843.892. 1139. 1171. 1227. 1242. 1523. 1806. 2057. 2553. 2896. 2936. 3270. 3300. 3350. 3494. 3528. 3638. 3734. 4231. 4302. 4431. 4701. 4728. 4892. 5659. 6392. 6515. 6762. 6824. 7058. 7086. 7252. 7411. 7472. 7491. 8809. Litr. B. à 100 Fl. 8 Stück: Nr. 365. 755. 783. 1042. 1353. 1364. 1532. 1535. Litr. C. à 25 Fl. 4 Stück: Nr. 174. 811. 1262. 1314. Die vorgedachten Rentenbriefe werden den Inhabern zum 1. April 1876 hierdurch mit der Aufforderung gekündigt, den Kapitalbetrag derselben von dem genannten Tage ab gegen Quittung und Rückgabe der Rentenbriefe in kursfähigem Zustande, also wenn dieselben außer Kurs gesetzt waren,

Paderborner Tilgungs⸗Kasse. In dem am heu⸗ tigen Tage zur Ausloosung von Schuldverschrei⸗ bungen der mit der hiesigen Rentenbank vereinigten Paderborner Tilgunzs Kaße für das Halbjahr vom 1. Januar bis ult. Juni 1876 hierselbst abgehal⸗ tenen Termine sind folgende Apoints Pehegen wor⸗ den: 1) Litt. A. à 1500 Mark (500 Thlr) Nr. 248 780 898 922 990 1124 1663 1678 1684 3013 3369 3510 5750 5825 6136 7556 8480 9156. 2) Litt. B. à 1200 Mark (400 Thlr.) Nr. 522 1530 1605 1771 1864 1922 2426 2606 3186 3188 3380 3794 4051 6611. 3) Litt. C. à 900 Mark (300 Thlr.) Nr. 110 299 335 2065 2886 3305 4163 4350 4971 4) Litt. D. à 600 Mark (200 Thlr.) Nr. 163 262 600 2480 2779 3248 3402 3621 4621 6862 6874 6879 8297 8963 5) Litt. E. à& 300 Mark (100 Thlr.) Nr. 2252 2255 2258 2795 2930 3321 3351 3774 4914 4900 5359 5542 6755 6944 7045 7714 7716 7881 7885 8115 8456 8473 8853. Diese Schuldverschreibungen werden den Besitzern zum 30. Juni 1876 hierdurch gekün⸗

5655 6388 6846 8760., Zahlen und

nach vorheriger Wiederinkurssetzung bei unserer Landeskasse hier in Empfang zu nehmen. Mit dem 1. April 1876 hört die weitere Verzinsung der aus⸗ geloosten Rentenbriefe auf und es müssen mit den⸗ selben die nicht mehr fällig werdenden Zinscoupons Serie II. Nr. 15 und 16 nebst Talons unentgeltlich zurückgeliefert werden, widrigenfalls der Betrag der etwa fehlenden Zinscoupons vom Kapital zurückzu⸗ behalten sein würde. Die Einlösung der Renten⸗ briefe kann auch vermittelft deren frankirter Einsen⸗ dung durch die Post an die Königliche Landeskasse hier erfolgen und ist in diesem Falle eine, von dem Inhaber auszustellende, über den Empfang der in Buchstaben auszudrückenden Valuta lautende amtlich beglaubigte Quittung beizufügen. Die Uebersendung des Kapitals erfolgt dann eben⸗ falls durch die Post auf Gefahr und Kosten des Empfängers. Gleichzeitig; werden die Inhaber der in früheren Terminen ausgeloosten und noch nicht

Die Herren Aktionäre werden zu einer

außerordentlichen Generalversammlung

auf Freitag, den 26. November, Vormittags 9 Uhr, im Saale des Hotel König (Drei Kronen) hierselbst,

Tages⸗Ordnung: Entlassung des Herrn Direktor Holtschmit.

Westfälische Bank in Bielefeld.

eingeladen.

W lichst zahlreich ze erscheinen, da es sich in derselben um einen für die Zukunft der Bank, wie 32 das Interesse der Aktionäre entscheidenden und folgenschweren Beschluß handelt, welcher iun der durch ne. Mitglieder unserer Direktion ohne unsere Zustimmung erfolgten Einberufung einer an demselben Tage anberaumten Generalversammlung theilweise seine Erklärung findet.

Aktionäre, welche ihr Interesse in den Händen des Aufsichtsraths

ewahrt glauben und die nicht selbst in der Generalversammlung erscheinen können, werden ersucht, die

Aktien einem 2. des Aufsichtsraths zu übertragen. Bielefeld, den 16. November 1875.

Der Vorsitzende des Aufsichtsraths.

emann.

Westfülische Bank in Bielefeld.

. Unter Bezugnahme an §. 18 Alinen 8 der Statuten der Westfälischen Bank machen wir die Aktionäre derselben darauf aufmerksam, daß nach einem Beschlusse des Verwaltungsraths die Aktien der⸗ jenigen Aktionäre, die in der Generalversammlung vertreten sein wollen, entweder bei der Gesellschaftskasse oder bei einem bekannten Bankhause deponirt werden müssen. Die Depotsscheine müssen die Nummern der deponirten Aktien enthalten.

Die Eintrittskarten zur Generalversammlung werden auf Grund dieser Depotsscheine ausgegeben und sind dieselben spätestens bis eine Stunde vor der Generalversammlung in Empfang zu nehmen. Bielefeld, den 17. November 1875.

Die Direktion der Westfälischen Bannlkx.

Krahmer. Müller. 8

8 1 8

W1 8 öI 1“

[9045]

Königlich Niederländische Dampfschifffahrts⸗Gesellschaft.

Im Namen der Dampfer⸗Gesellschaft Zeeland bringen wir zur allgemeinen Kenntniß, daß der tägliche Dienst zwischen Vlissingen und London

via Sheerneß b heute eingestellt und im Laufe des Monats Januar l. J.

vja Queenbro

wieder aufgenommen werden wird. Der Termin wird s. Zt. bekannt gemacht werden. Veranlassung zu dieser Maßregel ist der Umstand, daß die Beendigung der Arbeiten im Hafen Queeabro's, die kontraktlich auf Anfang November zugesichert war, durch unerwartete Zwischenfälle erst gegen Januar hin zu erwarten ist, und der vorläufig benutzte Hafen Sheerneß, den man vor dem Winter verlassen zu können hoffte, wegen seiner langen unbequemen Anlegesteiger dem reisenden Publikum zu viel Beschwerlichkeiten verursacht. Amsterdam, 15. November. Die Direktion.

18843]

Bei dem Königlichen Gymnasium zu Münster wird die Stelle eines Zeichen⸗ und Schreibleh⸗ rers, mit welcher ein etatsmäßiges Gehalt von 1200 bis 2400 durchschnittlich 1800 nebst 360 Wohnungsgeldzuschuß verbunden ist, zum 1. Januar k. J. vakant.

Bewerber haben sich unter Vorlegung ihrer Zeug⸗ nisse bis zum 1. Dezember d. J. bei uns zu melden.

Münster, den 6. November 1875.

Königliches Provinzial⸗Schul⸗Kollegium

186s Admiralsgartenbad,

Friedrichstraße 102.

Täglich russ., röm., Wannen⸗, Douche⸗ u. Mineral⸗ bäder für Herren und Damen. Wochentags von 9 8, Sonntags von 9—12 Uhr. Russ. u. röm. Bäder für Damen: Dienstag u. Freitag Vormittags.

Das Jahresfest des Elisabeth⸗Krankenhauses wird wie gewöhnlich am 19. November (Freitag), Abends 6 Uhr, in der Kirche desselben gefeiert wer⸗ den. Besondere Einladungen mit Uebersendung von Karten sind auch diesmal nicht ergangen, daher keine besonderen Plätze reservirt werden. Im Interesse der Festgäste wird um zeitiges Erscheinen zum Gottesdienste ersucht.

Das neueste 190] Preis⸗ verzeichniß Oktober 1875

ist erschienen und steht (gratis) zu Diensten.

Gebr. Micheli,

Berlin, Unter d. Linden 12, Kunstgießerei für

Elfenbeinmasse u. Gips.

Das Verzeichniß ist g wieder bedeutend er⸗

weitert und zum ersten Male reich mit, Holz⸗ schnitten ausgestattet, weshalb es der Zeitung diesmal nicht beigelegt, aber auf Verlangen gern franko zugesandt wird.

[87941

eingelösten Rentenbriefe und zwar aus der Verloo⸗ sung pro 1. April 1875: Litr. A. Nr. 2181, pro 1. Oktober 1875: Litr. A. Nr. 592 und 3803

digt und erfolgt die Zahlung der Kapitalbeträge und zur Vermeidung weiterer Zinsenverluste an die

der halbjährigen Zinsen pro 1. Januar l Juni 1876 je nach der Wahl der Interessenten ent⸗ weder: 1) durch die Rentenbank Kasse hierselbst in

den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr sofort 1

bis ult. Einlösung

ierdurch wiederholt erinnert. Sigmaringen, den 9. November 1875 Königliche Regierung

unserem Vorsteher, Kataster⸗Controleur Grabert, bis zum 1. Dezember d. J. einreichen, à Cto. 88/11.

Unsere Bürgermeisterstelle ist mit dem 1. März k. J. auf 12 Jahre mit einem jährlichen Gehalte von 3000 anderweit zu besetzen. Quali⸗ fizirte Bewerber wollen ihre desfallsigen Anträge bei

[9024 B29 J. Baedeker in Iserlohn erschien soeben und ist in allen Buchhandlungen zu haben: Handbuch der Medizinal, und Sanitätspolizei von Dr. A. Lion. 3. Bd. (Die Gesetze und Verordnun⸗

1 .4 Arnswalde, den 6. November 1875. hee. IDW16“ 8 1 Dritte Beilage,

Die Stadtverordneten.

ir ersuchen unsere Aktionäre dringend zu dieser Generalversammlung mög⸗ Lübeck im Allgemeinen einverstanden erklärt, wünschen

ertretung ihrer

sogar Wünsche an, die den Inhalt des Entwurfes über die den Eisenbahnen aufzulegenden Verpflich⸗ tungen noch erweitern.

Was nun die einzelnen Bestimmungen des Ent⸗ Bremen durch Streichung des Art. 31 Al. 3 be⸗ erfolgen.

wurfes anbetrifft, so überläßt bekanntlich Art. 3 den Landesregierungen im Wesentlichen die Entschei⸗ dung über Konzessionirungen zum Bau und Betriebe von Eisenbahnen. Hiermit haben sich Berlin und indessen dem Reich ein Oberaufsichts⸗ und ein Re⸗ kursrecht gewahrt zu sehen; ein gleiches Rekursrecht verlangt auch Königsberg, während Elberfeld, Stettin, Barmen und der Verein der Stahl⸗ und Eisenindustriellen entschieden dafür eintreten, daß auch das Konzessionswesen dem Reiche zufalle. 1

Bei Art. 4 wünscht Lübeck, Elberfeld und Bremen, daß gegen alle Entscheidungen der obersten Reichs⸗ aufsichtebehörde, durch welche Eigenthums⸗ und Vermögensverhältnisse der Bahnen berührt werden, die Berufung an einen zu errichtenden selbständigen Reichs⸗Eisenbahnhof zulässig sei.

Bei Art. 5 will Chemnitz in der Konzession Maximaltarife dann festgesetzt sehen, wenn verschie⸗ dene kautionsfähige Bewerber mit einander kon⸗ kurriren. Die Konzession soll alsdann dem Mindest⸗ fordernden zuertheilt werden.

Art. 9 u. ff. regeln die Verpflichtungen einer Eisen⸗ bahn, einer andern Eisenbahn, die Ueber⸗ und Unterführung, den Anschluß, den Mitgebrauch ein⸗ zelner Bauwerke oder den selbständigen Nebenbetrieb zu gestatten. Hier möchte Berlin den ganzen Art. 9, Karlsruhe nur Al. 4, den selbständigen Nebenbetrieb anlangend, streichen. Elberfeld und Bremen ver⸗ langen eine anderweitige genauere Regelung der Entschädigungsfrage, erklären sich im Uebrigen aber zustimmend.

Auch bei Wagen in den Betrieb einer Eisenbahn betrifft, ver⸗ langten Stettin und der Verein der Stahl⸗ und Eisenindustriellen genauere Bestimmungen über die hierfür zu leistende Entschädigung.

Den Art. 20, welcher den Eisenbahnen jeden Ent⸗ schädigungsanspruch in Kriegsfällen verweigert, finden sämmtliche Kammern, die sich darüber auslassen, hart und unbillig, so u. A. Königsberg, Chemnitz, Stettin, Lübeck, Barmen, Zittau.

Bei Art. 21 erinnert Chemnitz, daß die Seque⸗ stration von Immobilien und anderweitige Formen von Beschlagnahmen durch das Gesetz untersagt wer⸗ den müssen und bei Art. 23 verlangt Zittau ein gleiches Verbot für Anlegungen von Niveauüber⸗ gängen.

Die Revision der Bahnanlage vor ihrer Inbetrieb⸗ setzung will Lübeck nicht dem Reiche, sondern der

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Landesbehörde überlassen. 11“ Bei Art. 25, der von der Menge und Beschaffen⸗ heit der Betriebsmittel handelt, verlangen Hannover

und vorzüglich Barmen, daß Betriebsmittel stets in ausreichender Menge vorhanden sein sollen, um alle der Eisenbahn zum Transport angebotenen Güter zu befördern. 1

Was die übrigen Bestimmungen über bauliche Einrichtungen und Betriebsmittel anbetrifft, so äußern sich E’berfeld und der Verein der Stahl⸗ und dußern sicht lelhe dahin, daß die Befugnisse, welche hier der Aufsichtsbehörde eingeräumt, vielleicht zu weit gegriffen seien. Eine Abhülfe sucht Elberfeld, wie schon erwähnt, in der Einsetzung eines Eisen⸗ bahnhofes, der die privatrechtlichen Ansprüche der Bahnen aufrecht erhält. 3

Mit den Bestimmungen über das Tarifwesen haben sich alle Kammern im Allgemeinen einverstan⸗

den erklärt, nur wünscht Karlsruhe ein gesetzliches

Verbot der Differentialtarife, während Königsberg und Bremen verhütet wissen will, daß auf kür⸗ zere Strecken höhere Frachtsätze erhoben wer⸗ den, als auf längere. Ueberhaupt möchten die Seeplätze den Verwaltungen in Betreff der Diffe⸗ rentialtarife freie Hand lassen, ein Einschreiten des Reichseisenbahnamtes befürwortet Stettin nur dann wenn die Differentialtarife einen Mißbrauch in sich schließen 8 H

An Art. 28 anknüpfend, fordert Königsberg, daß das Gesetz es ausspreche, die Klassifikation der Güter solle eine gleichmäßige sein. Al. 2 dieses Artikels, welcher dem Reichseisenbahnamte das Recht giebt, Maximaltarife vorzuschreiben, wünscht Elberfeld so gefaßt zu sehen, daß es der Behörde zur Pflicht gemacht werde, dies zu thun.

Beim Art. 30 wird von Königsberg, Elberfeld und Hannover die Bildung eines Centralorgans für erforderlich gehalten, in welchem alle Tarifverände⸗

W Tariferhö wünscht

Art. 17, welcher die Einstellung fremder 1

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lasse, daß Tarifermäßigungen einer Genehmigung des Reichs⸗Eisenbahnamtes überhaupt nicht bedürfen. Die Bildung von direkten Tarifen wünscht

fördert zu sehen. Der Verein der Stahl⸗ und Eisen⸗Industrielleu hält auch hier die gesetzliche Regelung der Tarifhöhe für erforderlich.

Gegen das dem Reichs⸗Eisenbahnamte im Art. 34 Al. 2 vorbehaltene Ernennungs⸗ und Bestätigungs⸗ recht der Beamten an Privatbahnen sprechen sich Bremen und Lübeck aus; einer Reihe von Kam⸗ mern ist die Fassung des Artikels nicht recht verständlich. 3

Königsberg, Stettin, Elberfeld und Mannheim betonen die Nothwendigkeit periodischer Konferenzen von Vertretern des Handels und der Industrie, welche das Recht haben, über solche Fragen gehört zu werden, die sich auf Aenderungen der Tarife und Fahrpläne beziehen

In der vorsteh nden Zusammenstellung sind die

Bemerkungen nicht berücksichtigt, welche sich auf Punkte untergeordneter Bedeutung beziehen.

Aus den Verhandlungen der Handels⸗ und Gewerbekammer für das Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns am 27. Oktober 1875 geht hervor, daß das Kaiserlich⸗Königliche österreichische Handels⸗Ministerium auf eine Anfrage dieser Kammer in Betreff des §. 3 des Markenschutz⸗ Gesetzes vom 7. Dezember 1858 entschieden hat, daß auch Städtewappen unter jene Zeichen zu reihen sind, auf welche, in sofern sie als Marken gebraucht werden wollten, ein Alleinrecht nicht er⸗ worben werden kann. 8

ZZE1“ Rom, 15. November. In der gestrigen General⸗ versammlung des Kongresses der Handels⸗

kammern wurden fast alle Anträge der Sektionen,

meistens ohne Diskussion angenommen. Die meisten hatten Bezug auf die Reform der Handelskammern. Unter den genehmigten Beschlüffen sind hervorzu⸗ heben: die Aufforderung an die Regierung, dem Par⸗ lament einen Gesetzentwurf über die Protokollirungs⸗ pflicht jeder Handelsfirma in den Rollen der Han⸗ delskammer vorzulegen, das Verbot gegen Bluts⸗ verwandte bis zum zweiten Grad, v Mitglieder der Handelskammer zu sein; eine gleiche Inkompatibilität hinsichtlich der Compagnons von Kommanditgesellschaften; die Bestimmung, daß von den Verwaltungsräthen anonymer Gesellschaften nie mehr als höchstens ein Viertel in die Handelskam⸗ mer gewählt werden dürfen, daß ferner nur ein Drittel der Rathssitze in den Handelskammern Aus⸗ ländern zufallen kann.

Gerichtliche Bekanntmachungen, die Veröffentlichung der Handelsregister⸗ eintragungen betreffend.

I.

Angerburg. 1 delsregisters sich beziehenden Geschäfte werden im Jahre 1876 bei dem unterzeichneten Gericht durch den Kreisrichter Manigk, unter Mitwirkung des Kreisgerichts⸗Sekretärs Henke, bearbeitet werden. Die Bekanntmachung der Eintragungen in das Han⸗ delsregister wird im 1876 in 1) dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeiger, 2) der Königsberger Hartungschen Zeitung, 3) dem Berliner Börsen⸗Courier erfolgen. Angerburg, den 4. November 1875. Königliches Kreisgericht.

Angermünde. Die auf Führung des Han⸗

dels⸗, sowie des Genrssenschaftsregisters Bezug haben⸗ den Geschäfte, werden bei dem unterzeichneten Ge⸗

richte während des Geschäftsjahres 1876 von dem Kreisrichter Hönemann und dem Kanzleidirektor Koebisch, bei deren Be hinderun Direktor Tourbié und dem Kreisgerichts⸗Sekretär Leo bearbeitet werden. Die Veröffentlichung der in diese Register bewirkten Eintragungen erfolgt durch den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗ Anzeiger, die Berliner Börsenzeitung, den öffent⸗ lichen Anzeiger des Amtsblattes der Königlichen Regierung zu Potsdam und die hiesige Zeitung und Kreisblatt. Angermünde, den 3. November 1875. Königliches Kreisgericht.

Arnswalde. Die auf die Führung des und Genossenschaftsregisters bezüglichen

andels⸗

Die auf die Führung des Han⸗

vom Kreisgerichts⸗

Geschäfte

wird in diesem Zeitraume durch den Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger, die Berliner Börsenzeitung, die Stralsundische Zeitung und das Rügensche Kreisblatt Bergen a. R., den 4. November 1875. 1 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Bolkenhain. In dem Geschäftsjahre vom 1. Dezember 1875 bis dahin 1876 werden die auf die Führung des Handels⸗ und Genossenschafts⸗ registers der hiesigen Königlichen Kreisgerichts⸗ Deputation sich beziehenden Geschäfte von dem Kreisgerichts⸗Rath Herrn Menzel als Richter und dem Bureau⸗Diätar Herrn Fiebig als Sekretär be⸗ arbeitet und die vorgeschriebenen Bekanntmachungen in der Berliner Börsenzeitung, der Schlesischen Zeitung, der Schlesischen Presse, dem Staats⸗ Anzeiger resp. dem Central Handelsblatt und dem Boten aus dem Riesengebirge erfolgen. Bolkenhain, den 2. November 1875. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

Borken. Für das Geschäftsjahr vom 1. De⸗ zember 1875 bis Ende November 1876 sind zur Bearbeitung der auf die Führung 1) des Handels⸗ registers, 2) des Genossenschaftsregisters sich be⸗ ziehenden Geschäfte als Richter; der Kreisrichter Kayser, und im Verhinderungsfalle der Kreisrichter Boele, und als Sekretär der Kreisgerichts⸗Sekretär Hintze bestellt worden. Die Veröffentlichung der Eintragungen in das Handelsregister sowie in das Genossenschaftsregister wird im Laufe des Jahres 1876 durch einmalige Einrückung in den Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, und in die Kötnische Zeitung bewirkt werden. Borken, den 8. November 1875. 1 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Breslau. Für das Geschäftsjahr vom 1. De⸗ zember 1875 bis Ende November 1876 sind I. zur Bearbeitung der auf die Führung des Han⸗ dels⸗ und Genossenschaftsregisters sich be⸗ ziehenden Geschäfte: 1) als Richter: der Kreis⸗ gerichts⸗Rath Gomille und zu dessen Vertreter der Kreisgerichts⸗Rath Giersberg, 2) als Sekretär: der Kanzlei⸗Rath Behuneck und zu dessen Vertreter der Bureau⸗Assistent Püschel bestellt und II. zur Veröffentlichung der Eintragungen in die gedachten Register der Deutsche Reichs⸗ und Preußische Staats⸗Anzeiger, die Schlesische Zei⸗ tung und die Breslauer Zeitung bestimmt worden.

Breslau, 9. November 1875. Königliches Kreisgericht.

Cosel. Die auf die Führung des Handels⸗ und Genossenschaftsregisters sich beziehenden Geschäfte werden im Geschäftsjahr 1876 bei dem unterzeich⸗ neten Gericht von dem Herrn Kreisrichter Marski, unter Mitwirkung des Herrn Kreisgerichts⸗Sekretärs Kanzlei⸗Hirektors Büttner, bearbeitet werden. Zur Veröffentlichung der Eintragungen in die Register sind für das Jahr 1876 der Deutsche Reichs⸗ und Preußische ee zu Berlin, die Berliner Börsenzeitung zu Berlin, die Breslauer Zeitung zu Breslau, die Schlesische Zeitung zu Breslau bestimmt worden. Cosel, den 13. No⸗ vember 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Dortmund. Die auf Führung des Handels⸗ und Genossenschaftsregisters bezüglichen Geschäfte werden von jetzt ab durch den Kreisrichter Bruck unter Mitwirkung des Kreisgerichts⸗Sekretärs Rehage bearbeitet. Die Eintragungen in diese Register werden veröffentlicht durch den Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger, die Berliner Börsenzeitung, die Kölnische Zeitung und die Westfälische Zeitung. Die Anmeldungen werden an jedem Montag, Vor⸗ mittags 10 bis 12 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer 28, aufgenommen. Dortmund, den 26. Ok⸗ tober 1875. Königliches Kreisgericht.

Dramburg. Die 5 die Führung des Handels⸗

registers und Genossenschaftsregisters bezüglichen Geschaͤfte werden im Geschäftsjahr 1876 durch den Kreisrichter Dr. Pollack und den Kreisgerichts⸗ Sekretär Fritsche bearbeitet. Die Bekanntmachung der Eintragungen in die bezeichneten Register erfolgt durch: a. den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger, b. die Berliner Börsenzeitung, c. den Anzeiger zum Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Coeslin, d. das Dramburger be⸗ ziehungsweise Schivelbeiner Kreisblatt. Dramburg,

den in dem Geschäftsjahre vom 1. Dezember 1875 bis dahin 1876 durch den Kreisrichter Münch und den Bureau⸗Assistenten Nelde bearbeitet. Die Ver⸗ öffentlichung der Bekanntmachungen erfolgt durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußi⸗ schen Staats Anzeiger, die Berliner Börsen⸗ Zeitung und das Forster Wochenblatt. Forst, den 12. November 1875. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

Freistadt. Die auf Führung des Handels⸗ registers, Zeichenregisters und Genossenschaftsregisters sich beziehenden Geschäfte werden bei unterzeichnetem Gericht in dem Geschäftsjahre 1875/76 von dem Kreisrichter Schaedler unter Mitwirkung des Bu⸗ reau⸗Assistenten Fendler bearbeitet werden. Vertreten wird der Kreisrichter Schaedler in Behinderurgs⸗

fällen von dem Kreisgerichts Direktor Neuhaus. Die

im Handelsgesetzbuch und Genossenschaftsgesetze vor⸗ geschriebenen Bekanntmachungen sollen erfolgen: durch den Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger, durch die Breslauer Zeitung, durch das hiesige Kreisblatt. Die das Zeichenregister betreffenden Bekanntmachun⸗ gen erfolgen nur durch den Reichs⸗ und Siaots⸗ Anzeiger. Freistadt, den 4. November 575. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Glatz. Die im Artikel 14 -des Handelsgesetzbuches

und im §. 2 der Instruktion vom 17. Dezember 1868 zum Gesetz vom 4. Juli 1868 über die Er⸗ werbs⸗ und Genossenschaften vorgeschriebenen Be⸗ kanntmachungen unseres Bezirks mit Ausschluß des Bezirks der Gerichtsdeputation zu Neurode werden im Geschäftsjahre 1876 vom 1. Dezember 1875 bis Ende November 1876 durch: a. den Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger, b. die Schlesische Zeitung, c. die Breslauer Zeitung und d. die Berliner Börsen⸗ Zeitung veröffentlicht werden. Zum Kommissarius zur Bearbeitung der auf die Führung der Handels⸗ und Genossenschaftsregister sich beziehenden Geschaͤfte unseres Bezirkes mit Ausschluß des Bezirks der Ge⸗ richts⸗Deputation zu Neurode für das Geschäftsjahr 1876 ist der Kreisgerichts⸗Rath Felscher unter wirkung des Kanzlei⸗Raths Gersch ernannt. Glatz, den 4. November 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Greifenhagen. Das unterzeichnete Gericht wird die Eintragungen in sein Handels⸗ und Ge⸗ nossenschaftsregister für das Jahr 1876 durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, den Berliner Börsencourier, den Anzeiger zum Stettiner Amtsblatte und das Greifen⸗ hagener Kreisblatt hekannt machen. Die auf die Führung jener Register sich beziehenden Geschäfte werden von dem Kreisgerichts⸗Direktor Lincke unter Mitwirkung des Kreisgerichts⸗Sekretärs Mützel bear⸗ beitet werden. Greifenhagen, den 13. November 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Heiligenstadt. Die auf die Führung des Handels⸗ und Genossenschaftsregisters sich beziehenden Geschäfte werden bei dem unterzeichneten Gericht in dem Geschäftsjahre 1876 von dem Kreisgerichts⸗Rath Gerhardy und dem Kanzleirath Hottenrott, denen für Verhinderungsfälle der Kreisrichter Kalisch und der Kreisgerichts⸗Sekretär Köhler substituirt sind, bearbeitet. Die Veröffentlichung der im Handels⸗ und Genossenschaftsregister bewirkten Eintragungen und Löschungen erfolgt im nächsten Jahre a. durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußi⸗ 855 Staats⸗Auzeiger, b. durch die Berliner örsenzeitung, c. durch den Obereichsfelder Kreis⸗ Anzeiger. Heiligenstadt, den 4. November 1875 Königliches Kreiegericht.

Herford. Die auf die Führung des Handels⸗ registers und des Genossenschaftsregisters sich bezie⸗ henden Geschäfte des unterzeichneten Gerichts wird für das Jahr 1876 der Herr Kreisgerichts⸗Rath Kulemann bearbeiten und der Herr Kanzlei⸗Direk⸗ tor Agelhen als Sekretär dabei mitwirken. Die Eintragungen in das Handelsregister und in das Genossenschaftsregister werden im Laufe des Jahres 1876 durch 1) die Kölnische Zeitung zu Cöln, 2) den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußi⸗ schen F. zu Berlin, 3) das He forder Kreisblatt veröffentlicht werden. Herford, 6. November 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

HMöxter. Die gerichtlichen Eintragungen in das

den 15. November 1875. Königliches Kreisgericht. ““ 1““ 8 6

Handels⸗ und Genossenschaftsregister werden bei dem

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