8
F 2 8 D. . wir Papiere auf den Inhaber schaffen, wenn wir diesen Papieren das Privilegium beilegen, daß sie ohne Cessionsurkunde an andere über⸗ tragen werden können, wie ist das da zu rechtfertigen, wenn wir Stempel für Cessionsurkunden forterheben, diese Cessionen aber un⸗ besteuert lassen? Wenn man unter einer Steuerrefeorm immer nur eine solche Maßnahme versteht, die in dem Erlaß von Steuern gipfelt, ja, meine Herren, dann ist die Börsensteuer als eine Stener⸗ reform allerdings nicht zu betrachten. Wenn man aber als eine Steuerreform auch das anerkennt, was dazu dient, mit gleicher Gerechtigkeit die verschiedenen Verhältnisse zu messen und zu be⸗ urtheilen, dann kann ich nur sagen, daß ich es als ein dringendes Bedürfniß betrachte, gegenüber den Abgaben, mit denen die Stempel⸗ gesetzgebung andere Geschäfte belegt, auch den Börsenverkehr nicht frei zu lassen.
Meine Herren! Ich werde mich mit diesen wenigen Worten be⸗
gnügen. Ich fürchte, daß ich vor einem Hause spreche, bei dem schon res judicata besteht. Aher, meine Herren, hindern Sie die Repietrungen an der Durchführung ihres Vorsatzes, hindern Sie die Regierungen daran, diese Reform, die wir schon öfter erstrebt haben, gegenwärtig durchzuführen, — ich versichere Sie, — ich denke, es wird meinen Herren Kollegen nicht anders ergehen als wie mir — daß wir mit Ruhe auf den Vorschlag zurückblicken werden, den wir Ihnen gemacht haben und durch dessen Annahme Sie nach unserer Ueber⸗ zeugung das Wohl des Reiches fördern.
Nach dem Abg. v. Kardorff erklärte der Staats⸗Minister Camphausen:
Meine Herren, ich erhebe mich nicht, um dem Herrn Vorredner entgegen zu treten in seiner Ausführung überhaupt, ich habe bloß konstatiren wollen, daß er in einen großen Irrthum verfallen ist, wenn er angenommen hat, sch hätte die Steuergesetze fallen lassen. Meine Herren, wozu würde ich mich dann bemüht haben, Ihnen die Gründe, die für diese Steuergesetze sprechen, so ausführlich darzulegen, wenn ich die Steuergesetze hätte fallen lassen wollen? Die Regierung hält sie vollständig aufrecht und wird dem Reichstage die Verant⸗ überlassen, wenn er diese Steuergesetzentwürfe nicht ge⸗ nehmigt.
Nach dem Abg. Dr. Lasker nahm der Großherzoglich säch⸗ sische stellvertretende Bundesbevollmächtigte Geh. Finanz⸗Rath Dr. dvae. art das Wort:
er Hr. Abg. Richter hat sich veranlaßt gesehen, an die Ent⸗ stehungsgeschichte der Steuervorlagen im Bundesrath eine Bemer⸗ kung zu knüpfen, welche ich nicht unerwidert lassen kann.
Es ist vollkommen richtig, daß die Regierung, welche ich hier zu vertreten die Ehre habe, die Initiative in dieser Angelegenheit ergriffen hat. Es ist aber auch ebenso richtig, daß sie es gethan hat in ihrem eigenen Interesse und aus eigenem Antriebe; es hat sich später erwiesen, daß dieses Interesse dasjenige sämmtlicher anderer Bundesregierungen und des Reiches selbst ist. Durch Bemerkungen, wie sie heute an ihr Vorgehen geknüpft worden sind, wird sich die Großherzogliche Regierung nicht abhalten lassen, in dieser Richtung von ihrem verfassungsmäßigen Rechte auch fernerhin Gebrauch z2 machen. 8 3
Zum Haushalt des Deutschen Reichs 1876. G (S. Nr. 273 d. Bl.) “ (Schluß.) 5) Der Etat für die Verwaltung der Kaiserlichen Marine auf das Jahr 1876 weist auf in Einnahme 203,530 ℳ Der vorige Etat setzte an 133,650 ℳ Nach Abzug eines Minder⸗ ansatzes von 2100 ℳ betragen die Einnahmen also gegen den Etat pro 1875 mehr 69,880 ℳ Die fortdaunernden Ausgaben betragen 21,016,170 ℳ, darunter künftig wegfallend 74,112 ℳ, für 1875 waren ausgesetzt 18,047,816 ℳ Mithin für 1876 mehr 3,119,560 ℳ und unter Abzug der Minderansätze von 151,206 ℳ, im Ganzen mehr 2,968,354 ℳ Von der Etatssumme entfallen auf die Admiralität 445,222 ℳ, auf das Hydrographische Bureau 145,940 ℳ, deutsre Seewarte 74,800 ℳ, Stations⸗Intendanturen 121,860 ℳ, Rechts⸗ vpflege 18,600 ℳ, Seelsorge 28,581 ℳ, Militärpersonal 4,437,275 ℳ, Indiensthaltung der Schiffe und Fahrzeuge 2,569,423 ℳ, Na⸗ turalverpflegung 1,963,664 ℳ, Bekleidung 133,593 ℳ, Servis⸗ und Garnison⸗Verwaltungswesen 606,070 ℳ, Wohnungsgeld⸗ zuschuß 367,629 ℳ, Krankenpflege 358,196 ℳ, Reise⸗, Marsch⸗ und Frachtkosten 258,000 ℳ, Unterricht 92,725 ℳ, Werft⸗ betrieb 8,134,326 ℳ, Artillerie 867,840 ℳ, Torpedowesen 149,130 ℳ, Lootsen⸗, Betonnungs⸗ und Leuchtfeuerwesen 182,235 ℳ, verschiedene Ausgaben 61,000 ℳ. Die einmaligen Ausgaben betra⸗ gen 27,742,500 ℳ. Die am Schlusse des Jahres 1875 verbleibenden Bestände an Etatsmitteln zu einmaligen Ausgaben sollen, soweit sie für die Zwecke, für welche sie bewilligt worden, im Jahre 1876 ent⸗
behrlich sind, in Höhe von 17,742,500 ℳ zur Deckung des Marine⸗ bedarfs für das Jahr 1876 verwendet werden. Die entsprechende Wiederergänzung der somit angegriffenen Restenfonds soll durch den Etat für 1877 erfelgen. Danach bleiben an einmaligen und außer⸗ ordentlichen Ausgaben aufzubringen 10,000,000 ℳ Hierzu die Summe der dauernden Ausgaben mit 21,016,170 ℳ, giebt die Gesammtsumme aller Ausgaben mit 31,016,170 ℳ Der
vorige Etat setzte aus 40,330,07 ℳ und unter sämmt⸗ lichen Abzügen der Minderausgaben 9,313,900 ℳ weniger als 1875. — Die einmaligen Ausgaben entstehen durch Garnisonbauten in Wilhelmshaven, Kiel und Friedrichsort, zum Bau von Kriegsschiffen 16,459,500 ℳ, zum Bau und zur Einrichtung von Observatorien, Armirung neuer Schiffe und zu Schießversuchen (1,240,500 ℳ), zur
Einrichtung der deutschen Seewarte, Herstellung von Arbeiterwohnungen, Häafeneinfahrten, für das Marine⸗Etablissement bei Ellerbeck (3,000,000 ℳ) u. s. w. Als eine neue Formation erscheint ein besonderes Tor⸗ pedo⸗Personal an Stelle des bisher für die Torpedo⸗Verwaltung bestimmten Zeugpersonals, welches auch beim Gebrauch des
Torpedomaterials, zum Legen von Sperren ꝛc. Verwendung finden
soll und deshalb eine erweiterte Ausbildung finden muß. Das Kom⸗
mando führen 3 Torpedo⸗Lieutenants und 2 Torpeder erster und 4 Torpeder zweiter Klasse, sowie ein Elektro⸗Techniker. Zum Etat ge⸗ hören Denkschriften über einen Exerzierplatz und die Wohnungsver⸗
hältnisse in Wilhelmshaven.
Der Etat für das Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt weist 2178 ℳ Einnahmen (Miethen), 822 ℳ weniger als im Jahre 1875,
und 276,490 ℳ fortdauernde Ausgaben, 96,610 ℳ mehr als pro 1875,
auf. Der Mehraufwand ist durch die Zunahme der Geschäfte ver⸗
ansaßt worden, welche die Anstellung neuer Beamten (3 vortragende Käthe, 1 ständiger Hülfsarbeiter ꝛc.) und die Erhöhung des Fonds für Geschäftsbedürfnisse ꝛc. erforderlich macht.
7) Dieselben Gründe haben eine Erhöhung des Etats für den Rechnungshof des Deutschen Reichs in den fortdauernden Ausgaben um 16,854 ℳ auf 398,466 ℳ zur Folge gehabt. Dagegen
ist bei den einmaligen Ausgaben (40,000 ℳ) eine Ermäßigung um
20,000 ℳ eingeweten, weil das für die Revision der Kriegskosten⸗ Rechnungen einberufene Personal vermindert werden konnte. 8) Der Etat für das Reichs⸗Ober⸗Handelsgericht schließt
mit 1830 ℳ Mehrausgabe (353,370 ℳ Ausgabe), zum Theil dadurch veranlaßt, daß — wie bereits in diesem Blatt erwähnt — die Ge⸗ sscchäfte der Staatsanwaltschaft nicht mehr kommissarisch, sondern durch Ainen etatsmäßigen Beamten wahrgenommen werden sollen, wodurch
700 ℳ erspart werden. Die Einnahmen (39,900 ℳ) sind den wirk⸗
lichen Erträgen gemäß um 3000 ℳ erhöht worden.
9) Der Etat uüͤber den allgemeinen Pensionsfonds ist um 26,629 ℳ, auf 23,403,141 ℳ erhöht worden. Davon erfor⸗ dert die Verwaltung des Reichsheeres für a. Preußen 19,684,400 ℳ 8 S pro 1875), b. Sachsen 1,053,768 ℳ (+ 2304 ℳ), c. Württem⸗
erg 852,129 ℳ (— 37,925 ℳ nach den bisher gemachten Er⸗
fahrungen), zusammen 21,590 297 ℳ (— 25,621 ℳ); die Marine⸗
w 212,561 ℳ († 21,112 ℳ), die Civilverwaltung 167,283
5* (*. 70,638 ℳ), die sonstigen Penstonen 1,433,000 ℳ (— 29,500 ). Die Einnahmen betragen, wie pro 1875, 10,776 ℳ.
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““ 1“ “
) Reichs⸗Invalidenfonds balanzirt in Einnahme und Pusgabe mit 28,828,611 ℳ (42,137 ℳ weniger als im laufenden Jahre.) Dem Reichs⸗Invalidenfonds liegt in Preußen die Versorgung von 46,910 Invaliden, 1662 Offizieren und Aerzten, 155 Beamten, 1346 Hinterbliebenen der Oberklassen und 23,554 Hinterbliebenen der Unterklassen ob.
11) Die Einnahmen des Deutschen Reichs an Zöllen, Verbrauchasteuern und Aversen für das Jahr 1876 sind wie folgt zum Ansatz gebracht: Zölle: Brutto 108,412,040 ℳ, Netto 108,411,460 ℳ; Rübenzuckersteuer: (dem Durchschnitt 1872 — 74 entsprechend.) (Der Durchschnitt 1872 — 1874 betrug 122,605,758 ℳ) Brutto 45,582,620 ℳ, Netto 45,463,130 ℳ; Salzstener: (dem Durchschnitt entsprechend) Brutto 33,474,300 ℳ, Netto 33,342,470 ℳ; Tabakssteuer: (Durchschnitt 1872 — 74 1,810,158 ℳ), Brutto 1,197,760 ℳ, Netto 1,188,810 ℳ, zusammen Brutto 188,666,720 ℳ Netto 188,405,870 ℳ Ferner Branntweinsteuer und Uebergangs steuer, an welcher Bayern und Württemberg keinen Antheil haben, nach dem Durchschnitt 1872 — 74: 35,631,850 ℳ, Brausteuer und Uebergangsabgaben, an welcher außer den vorgenannten Staaten auch Elsaß⸗Lothringen keinen Antheil hat, 14,416,660 ℳ, zusammen 50,048,510 ℳ Im Ganzen 238,454,380 ℳ, wozu noch 4,174,790 ℳ treten, so daß sich eine G sammteinnahme von 242,629,170 ℳ ergiebt.
12) Die Einnahmen des DeutschenReichs an Wechsel⸗ stempelsteuer ist für das Jahr 1876 auf netto 6,990,450 ℳ ver⸗ anschlagt worden. Die Brutto⸗Einnahme belief sich im Durchschnitt 1872 — 74 auf 7,343,260 ℳ und ist in demselben Betrage (7,344,000 ℳ) auch dem neuen Etat zu Grunde gelegt. Davon kommen bekanntlich 2 (146,000 ℳ) als Antheil der Landes⸗ ꝛegierungen, 2 ½ % (183,600 ℳ) für die Reichspostverwaltung als Entschädigung für den Debit der Steupelmarken und Blankets, so⸗ wie 23,070 ℳ Herstellungskosten der letzteren in Abzug, so daß 6,990,450 ℳ Netto⸗Einnahmen verbleiben.
13) Der Etat der Reichs⸗Post⸗ und Telegraphen⸗ verwaltung für 1876 schließt in den Einnahmen ab mit 119,978,600 ℳ (gegen den Etat des laufenden Jahres mehr 6,137,750 ℳ). Unter den Einnahmen sind u. A. für Porto angesetzt 92,000,000 ℳ (+ 6,200,000 ℳ), Gebühren telegraphischer Depeschen 11,500,000 ℳ (— 551,000 ℳ). Unter den Ausgaben beziffern sich „fortdauernde“ mit 109,416,364 ℳ (+ 3,010,183 ℳ) gegen den Etat des laufenden Jahres, „einmalige“ auf 1,462,900 ℳ (+ 202,900 ℳ); es verbleibt demnach ein Ueberschuß der Einnah⸗ men über die Ausgaben von 9,099,336 ℳ und unter Hinzurechnung der „Beiträge Bayerns und Würrttembergs zu den Kosten der Centralverwaltung des Post⸗ und Telegraphenwesene“ 9,128,604 ℳ
114) Der Etat für die Verwaltung der Eisenbahnen auf das Jahr 1876 führt die Einnahmen auf mit 37,140,000 ℳ (gesen den vorigen Etat mehr 1,110,000 ℳ); und zwar werden an⸗ gesetzt für den Personenverkehr 9,903,100 ℳ (— 71,300 ℳ), für den Güterverkehr 24,627,300 ℳ (+ 656,700 ℳ) ꝛc. Die fortdauern⸗ den Ausgaben werden mit 27,667,000 ℳ (— 1,295,150 ℳ), die einmaligen Ausgaben mit 317,610 ℳ (+ 18,360 ℳ) in Rechnung esetzt. Die Ennahmen ergeben mithin einen Ueberschuß über die
esammtausgaben in Höhe von 9,155,890 ℳ für das nächste Jahr.
— Dem Reichstag ist eine Denkschrift, betreffend die in Ausführung der Bestimmungen der Reichsgesetze vom 2. Juli 1873 (Artikel 2 §. 5) und vom 16. Februar 1875 geleisteten und noch zu leistenden Ausgaben für das Retablissement des Heeres, vorgelegt worden. Durch das Gesetz vom 16. Februar 1875 ist die Ermächtigung ertheilt, von den⸗ jenigen 106,846,810 Thlr. = 320,540,430 ℳ, welche durch Artikel 2 §. 5 des Gesetzes vom 2. Juli 1873 aus den Antheilen des ehemaligen Norddeutschen Bundes, Badens und Südhbessens an der französischen Kriegskostenentschädigung zur Wiederherstellung der Kriegsbereitschaft des Heeres, sowie zur Erhöhung der Schlagfertigkeit desselben zur Verfügung gestellt sind, diejenige Summe, welche am Schlusse des Jahres 1874 noch nicht zur Verwendung gelangt war, im Jahre 1875 zu den, in der Anlage B. des Gesetzes vom 2. Juli 1873 unter I. bis X. bezeichneten Ausgaben zur Verwendung zu bringen, mit der Maßgabe, daß spätestens bei der Berathung des Etats für das Jahr 1876 dem Reichstage über die bis dahin stattgehabte Ausführung der vor⸗ stehenden Bestimmungen Rechenschaft zu geben ist,
sowie, daß, insoweit am Ende des Jahres 1875 der obige Betrag zu den vor⸗ bezeichneten Ausgaben nicht zur Verwendung gelangt ist, gesetzliche Anordnung darüber vorbehalten bleibt.
Die in Folge dessen jetzt aufgestellte Uebersicht ergiebt, daß zu den, in dem Bedarfsüberschlage (Anlage B. zum Gesetze vom 2. Juli 1873) speziell bezeichneten Retablissementszwecken aus der hierzu be⸗ willigten Summe von 106,846,810 Thlr. = 320,540,430 ℳ, a. bis zum Schlusse des Jahres 1874 überhaupt (56,266,877 Thlr. 10 Sgr. 5 Pf.) = 168,800,632,24 ℳ definitiv verrechnet sind, b. innerhalb des Jahres 1875 116,965,438,28 ℳ zur Verrechnung gelangen werden, so daß c die rechnungsmäßigen Ausgaben für das Retablissement am Schlusse des Jahres 1875 einen Gesammtbetrag von 285,766,071 ℳ erreichen und demnächst noch d. überhaupt 34,774,359 ℳ un⸗ verrechnet bleiben würden, wovon 34,505,359 ℳ für 1876, 269,000 ℳ für 1877 und weiter zur Verausgabung gelangen dürften. Der am Schlusse des Jahres 1874 aus der gesetzlichen Bewilligung von 320,540,430,00 ℳ, abzüglich der bis dahin definitiv verrechneten 168,800,632,24 ℳ, verbliebene Ausgaberest von 151,739,797,28 ℳ (50,579,932 Thlr. 19 Sgr. 7 Pf.) ist in die Rechaung für 1875 als Restensoll übernommen worden, und es wird demgemäß dessen weitere Abwickelung zunächst in der Rechnung dieses Jahresganges ihren ge⸗ ordneten Nachweis finden.
Der am Schlusse des Jahres 1875 aus diesem Restensoll noch verbleibende, auf 34,774,359 ℳ veranschlagte Betrag bildet einen rechnungsmäßigen Bestand, über welchen im Sinne des Retablisse⸗ edarfsüberschlages bereits bestimmte Dispositionen getrof⸗ en sind.
— Am 18. November starb das Mitglied des Reichstags und des Hauses der Abgeordneten v. Arnim⸗Heinrichsdorf. Seit dem Jahre 1842 war der Verstorbene Abgeordnete seines Kreises zu den pommerschen Landtagen, seit 1850 mit Ausschluß der Wahlperiode 1862 — 1865 Mitglied des Hauses der Abgeordneten und seit 1867 Mitglied des konstituirenden und des ordentlichen Nonddeutschen ve8 Lees Zuletzt vertrat v. Arnim den Wahlkreis Neu⸗
ettin.
— Land⸗ und Forstwirthschaft. In Bayern ist nach der „Zeitschrift des landwirthschaftlichen
Vereines in Bayern“ die Ernte der Kartoffeln im Allgemeinen
besser ausgefallen, als man erwartet hatte; die Krankheit hat sich fast vollständig verloren. Vom Faulen der Kartoffel in den Kellern hört man nichts. Die Fruchtpreise halten sich sämmtlich immer noch niedrig. Obst und Wein hat es die Fülle gegeben, in Bezug auf beide gehört das Jahr 1875 zu den Ner ee e Leider ist die Be⸗ nützung des Obnes noch nicht überall die richtige und kommt es sogar vor, daß man hie und da den Obstsegen beklagt. Es bleibt noch eine Auf⸗ gabe der Vereine, auf genossenschaftliche Obstdörren und Obstbenützung überhaupt hinzuwirken. — Der Vieh handel ist im Allgemeinen —2 jedoch ist schönes Zuchtmaterial gesucht und gut bezahlt. ord⸗ deutschland hat bedeutende Einkäufe im Allgäu, in der Pfalz und auch in Franken gemacht.
Gewerbe und Handel.
Die Verwaltungsorgane der Nürnbergerll! Vereinsbank haben beschlossen, n dem bisher mit 40 % eingezahlten Kapital weitere 20 % (1 Million Gulden), und zwar die ersten 10 % bis zum 1. Februar a. f. einzuberufen.
— („Wien. Z.“) Die Kaiserlich Königliche statistische Central⸗ Kommission hat soeben den 35. Jahrgang der „Ausweise über den auswärtigen Handel derösterreichisch⸗ungarischen Monarchie“ herausgegeben. Derselbe, einen stattlichen Band von 215 Druckseiten Groß⸗Quart bildend, enthält die Handelsbilanz des Jahres 1874, und gewährt deshalb ein besonderes Interesse, weil diesmal neben den ältern, vor mehreren Jahren erhobenen, den soge⸗ nannten offiziellen Werthen, auch die speziell für das Jahr 1874 er⸗ mittelten Handelswerthe angeführt sind. Die Ermittelung dieser Handelswerthe, welche unter. Intervention von 161 Sach⸗ verständigen vorgenommen wurde, bot große Schwierigkeiten, wurde jedoch in befriedigendster Weise durchgeführt, und sind besonders die Handelswerthe vom Jahre 1874 mit der größten Sorgfalt und mit der schärfsten Kritik bestimmt worden. ir haben Handelswerthe vor uns, welche in Silbermünze loco Reichsgrenze und ohne Ein⸗ rechnung der Zollgebühr faktisch im Jahre 1874 gegolten haben. Hierdurch erhält die Handelsbilanz ein ganz anderes, den wahren Verhältnissen mehr entsprechendes Gesicht.
Der Werth der aus dem Auslande und aus den österreichisch⸗ ungarischen Zollausschlüssen in das Zollgebiet eingeführten Waa⸗ ren berechnet sich nach den für das Jahr 1874 erhobenen Handels⸗ werthen mit 627,5 Millionen Gulden, wovon auf Rohstoffe 327,7 Millionen Gulden oder 52,23 % und auf Fabrikate 299,8 Millionen Gulden oder 47,7 * entfallen. Oesterreich⸗Ungarn hat sonach für die importirten Rohstoffe um 27,9 Millionen Gulden mehr bezahlt, als für die bezogenen Fabrikate. Von dem Werthe der Rohstoffe entfallen auf die Hülfsstoffe für die Industrie, so weit diese zu den Rohsroffen gebören, 158,8 Millionen Gulden, auf die Genußmittel 168,2 Millionen Gulden.
„Der Handelswerth der ausgeführten Waaren berechnet sich mit 502, Millionen Gulden, wovon auf den Werth der Rohstoffe 196,5 Millionen Gulden oder 39,08 * und auf den Werth der exportirten Fabrikate 306,3 Millionen Gulden oder 60,22 % entfallen. Der Ab⸗ satz an Fabrikaten überstieg somit jenen an Rohstoffen um 10958
illionen Gulden. An dem Werthe der Rohstoffe nahmen die Ge⸗ nußmittel mit 80,5 Millionen Gulden und die Hülfsmittel für die Industrie mit 116 Millionen Gulden Theil.
Im Ganzen überragt die Einfuhr die Ausfuhr um 124,7 Mill. Gulden oder um 24,80 %. Während sich der Handel in Fabrikaten 5 Gunsten der Ausfuhr balancirt, ergeben sich bei den Rohstoffen ür die Einfuhr beträchtlich höhere Beträge, als für den Export, und hierin liegt der Grund für das Ueberwiegen des Importwerthes. Namentlich ist dies der Fall bei den Hülfsstoffen für die Industrie und den Genußmitteln aus dem Gebiete des Pflanzenreiches. Unter den ersteren ragen besonders hervor rohe Baumwolle, Flachs, Hanf und Tabaksblätter; unter den letzteren Getreide und Cerealien (in Folge der schlechten Ernte von 1873), dann die Artikel, deren Bedarf ausschließlich aus dem Auslande gedeckt werden muß: Kaffee, Reis, Gewürze, Südfrüchte und Thee. Auch Schlachtvieh und thierische Produkte mußten 1874 aus dem Auslande bezogen werden. Nur durch einen vermehrten FabrikatenExport, also durch den Aufschwung der heimischen Industrie und die Gewinnung neuer Absatzgebiete für ihre Erzeugnisse im Auslande, können jene Summen zurückerworben werden, welche für zahlreiche nothwendige Lebensbedürfnisse und un⸗ entbehrliche Webestoffe, die im Inlande theils überhaupt nicht, theils in einer den Bedarf bei weitem nicht erreichenden Menge produzirt werden, alljährlich an das Ausland gezahlt werden müssen.
Bezüglich der Fabrikate trifft der Mehrimport nicht die Ganz⸗, sondern die Halbfabrikate, insbesondere die Baumwollgarne, Wollen⸗ garne und die Seide. Ueberwiegend ist die Einfuhr ferner in den Gruppen „Chemische Produkte“ und „Erzeugnisse der Kunstgewerbe“; letztere betrifft die Versorgung der Bevölkerung mit geistiger Nahrung (Bücher, Zeitschriften).
In der Ausfuhr sind es besonders kurze Waaren, Bein⸗ und Holzwaaren, Papier und Papierwaaren, Getränke, Mahlprodukte, Transportmittel, Glas⸗ und Thonwaaren, welche ein Plus ausweisen.
Ganz anders lauten die Zeffern, welche auf Grund der älteren, sogenannten offiziellen Schätzungspreise zum Vorscheine kommen. Mit Zugrundelegung der vor elf Jahren erhobe⸗ nen HG“ berechnet sich der Einfuhrwerth für 1874 mit 568,7 Mill. Gulden, der Ausfuhrwerth mit 449,2 Mill. Gulden, die Mehreinfuhr demnach mit 119,4 Mill. Gulden oder 26,57 %. Es ergiebt sich daraus für den Handelswerth bei der Ein⸗ fuhr ein Plus von 58,8 Mill. Gulden, bei der Ausfuhr ein Plus von 53,5 Mill. Gulden, mithin in der Mehreinfuhr ein Plus von 5,8 Mill. Gulden. Der Handelswerth stellt sich demnach im Ver⸗ gleich mit dem offiziellen Werth für die Einfuhr um 10,34 % und für die Ausfuhr um 11,90 % höher heraus.
Die Bedeutung und Neubewerthung klärt das Verhältniß des Handels in Rohstoffen zu jenem in Fabrikaten. Während sich nach offiziellen Schätzungspreisen der Werth der zur Einfuhr gelangten Fabrikate um 56,3 Mill. Gulden höher herausstellt, als der Werth der importirten Rohstoffe, ergeben die Handelswerthe ein Ueberwiegen der letzteren um 27,9 Mill. Gulden. Während der offizielle Werth einen Mehrimport an Fabrikaten nachweist, liefern die Handelswerthe eine Mehrausfuhr an solchen.
— Fleischversorgung von London. (Austria.) Mit jedem Jahre stellt es sich deutlicher heraus, daß England mit seinem Fleischverbrauch wesentlich auf fremde Märkte angewiesen ist, und daß eine sehr große Quantität des englischen „Roastbeef“ aus dem Auslande eingeführt wird. Die Hauptbezugsländer sind Deutschland, die Niederlande und zeitweilig Spanien. Aus den Niederlanden dauert der Viehimport das ganze Jahr hindurch ununterbrochen fort; aus den norddeutschen Häfen beginnen die Zufuhren im April und dauern bis November. Die Hauptlandungsorte sind Blackwall und Thames⸗ Hafen. Hier sind die großen Docks, wo die Thiere ausgeschifft und von einem Veterinärarzt untersucht werden, bevor sie in den Besitz der Londoner Fleischer übergehen. In Thames⸗Hafen allein wurden im vorigen Jahre 630 Ladungen Schlachtvieh (meist aus den Niederlanden und Deutschland kommend) gelandet, nämlich 61,922 Ochsen und Kühe, 21,475 Kälber, 194,485 Schafe und Lämmer, 19,108 Schweine. Im Jahre 1875 dürfte die Zahl des aus fremden Ländern nach London eingeführten Schlachtviehes auf Grund einer ange⸗ stellten Durchschnittsberechnung folgende Gesammtziffer erreichen: Ochsen 175,000 Stück, Kälber 89,000 Stück, Schweine 48,000 Stück, Schafe 716,000 Stück. Die Thiere werden auf den, mit musterhafter Zweck⸗ mäßigkeit eingerichteten Schiffen mit großer Sorgfalt verpflegt, damit sie desto preiswürdiger auf den Londoner Markt gelangen, und um das frühere barbarische System der Ein⸗ und Ausladung von Thieren durch eine humanere Behandlung zu ersetzen, werden jetzt nur solche varee. als Wärter zur Begleitung der Viehtransporte aus deut⸗ chen und niederländischen Häfen nach London aufgenommen, welche sich mit Zeugnissen der Thierschutzvereine auszuweisen vermögen. Da die in mehreren Grafschaften Englands herrschende Fuß⸗ und Maulkrank⸗ heit unter dem Hornvieh große Verheerungen angerichtet hat und noch bedeutendere Dimensionen anzunehmen droht, so dürfte in nächster Zeit in London eine vermehrte Nachfrage nach Schlachtvieh eintreten — dadurch den Verkäufern eine besonders günstige Chance sich er⸗
ffnen
Verkehrs⸗Anstalten.
Hamburg, 21. November. (W. T. B.) In der gestern statt⸗ gehabten außerordentlichen Generalversammlung der Aktionäre der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrtgesellschaft wurde der von der Direktion in Aussicht gestellte Bericht über die gegen⸗ wärtige Lage der Gesellschaft verlesen. Nach demselben sollen vom 1. Dezember d. J. ab die Fahrten nach Westindien wieder verdoppelt werden. Eine Dividende wird für das laufende Jahr nicht zur Ver⸗ theilung gelaungen. Jedoch wurden günstigere Resultate erzielt, als am Beginn des Jahres erwartet wurden.
Triest, 20. November. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Urano“ ist mit der ostindisch⸗chinesischen Ueberlandpost heute Nach⸗ mittag 1 ¾ Uhr aus Alexandrien hier eingetroffen.
“
Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß.
Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Inseraten⸗Expedition des Deutscen Rrichs-Anzeigers und Königlich
Oeffentlicher Anzeiger.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen
Gro skandel.
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Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen⸗Expedition von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S, Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗
Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, 8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
&
u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
6. Verschiedene Bekanntmachungen. 7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen.
9. Familien-Nachrichten. 1
8 burg In der Börsen- beilage. 2
sowie
i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten ealle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus.
Eteckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Gegen den Maurer Joseph Franz Conze ist die gerichtliche Haft wegen Diebstahls in den Akten C. 91/75 Komm. II. beschlossen wor⸗ den. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den ꝛc. Conze im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 18. November 1875. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Unter⸗ suchungssachen. Kommission II. für Voruntersuchungen. Beschreibung: Alter: 30 Jahre, geb. am 26 Januar 1845, Geburtsort: Nogarl in Tyrol, Größe: 5 Fuß 3 Zoll, Haare: schwarz, Augen: graublau, Augen⸗ brauen: schwarz, Stirn: frei, Kinn: länglich, Nase: spitz, Mund: gewöhnlich, Gesichtsbildung: länglich, Gesichtsfarbe: gesund, Zähne: vollständig, Gestalt: kräftig, etwas gebückt, Sprache: deutsch, gebrochen. Besondere Kennzeichen: trägt einen goldenen Ohrring.
Der Schmiedegesell Reinhold Kerntopp aus Wongrowitz, zuletzt in Taßdorf bei Rüdersdorf
wohnhaft, ist durch rechtskraftiges Erkenntniß des Geeisenber g. Pomm., den 20. Okrober 1875.
unterzeichneten Gerichts vom 13. Mai d. J. wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung zu einer vierzehntägigen Gefängnißstrafe verurtheilt. Wir ersuchen, an dem ꝛc. Kerntopp im Betretungsfalle die gedachte Strafe zu vollstrecken und uns von dem Geschehenen zu den Akten Nr. 90 von 1875 Nach⸗ richt zu geben. Alt⸗Landsberg, den 11. Oktober 1875. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
Steckbrief. Gegen den Eisenbahnarbeiter Jo⸗ hann Motschenbacher aus Augsburg in Bayern, welcher verdächtig ist, sich an einem von Mehreren gemachten Angriff, durch welchen der Tod eines Menschen verursacht ist, betheiligt zu haben, ist die Untersuchungshaft erkannt. Es wird dienstergebenst ersucht, den ꝛc. Motschenbacher im Betretungsfalle zu verhaften und dem hiesigen Gerichtsgefängniß zu⸗ führen zu lassen. Signalement: Vor⸗ und Zu⸗ namen: Johann Motschenbacher. Geburtsort: Augs⸗ burg in Bayern. Alter: 26 bis 27 Jahre. Stand und Gewerbe: Eisenbahnarbeiter. Größe: 5 Fuß
Zoll. Haare: blond. Gesicht: voll. Statur: räftig. Bart: schwacher blonder Backenbart.
Homberg, den 18. November 1875.
Königliches Amtsgericht. II. Abtheilung.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
18769] Subhastations⸗Patent.
Das dem Kaufmann Ferdinand Jahnke zu Lichter⸗ felde gehörige, in Lankwitz an der Gartenstraße be⸗ legene, im Grundbuche von Lankwitz Band V. Bl.
und im Grundhuche von Ornshagen Band I. Blatt 1 verzeichnete 1
Allodialgut Ornshagen
veranlagt zur Grundsteuer bei einem Flächeninhalt von 736 Hektar 64 Ar 48 Ou.⸗Meter nach einem Reinertrage von 1606 100 Thlr. = 4819 ℳ 68 ₰ zur Gebäudesteuer nach einem Nutzungswerthe von 2367 ℳ einschließlich des dazu gehörigen Hütten⸗ werkes soll
am 30. März 1876, Nachmittags 3 Uhr, in dem Polizeibureau zu Regenwalde im Wege der nothwendigen Subhastation vesteigert und das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlages
am 11. April 1876, Mittags 12 Uhr,
in unserem Sitzungssaale verkündet werden. Auszug aus der Steuerrolle und Abschrift des Grundbuchblattes sind in unserm zweiten Burean einzusehen.
Alle diejenigen, welche Eigenthum oder anderweite zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufge⸗ fordert, dieselben bei Vermeidung der Ausschließung spätestens im Versteiaerungstermin anzumelden.
nigliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.
8 8
16.““ [9121]
Im Wege der nothwendigen Subhastation sollen nachstehende dem Oekonomen Wilhelm Agthe und dem Kaufmann Reinhold Ackermann hier ge⸗ hörigen im Grundbuche von Flur Cönnern Band I. Blatt 45 eingetragenen Grundstücke, als:
1) 2 ¾8 Morgen Lehde unter den zwischen dem Nelben⸗ und Gnölbziger Wege belegenen Saalbergen nebst der darauf errichteten Ziegelei mit allen Gebäuden,
2) 32 Mg. 83 OQ.⸗R. Nr. 501/502 Sekt. IV.) „ 3) 77 , 27 Nr. 720/21 Sekt 1V. † 4) — 271 Nr. 499 Sekt. IV. 82 S9oy= 86883 Nr. 500 Sekt. IV. 5 6) — „ 84 „ Nr. 498 Sekt. IV. dr. auf welchen Grundstücken nach dem Auszuge aus der
Gebäudesteuer, resp. Grundsteuermutterrolle die nach⸗
verzeichneten Gehände, als: 6 Ziegelbrenner⸗ resp. Arbeiterwohnungen, 10 Trockenscheunen resp. Lager⸗Arbeitsschuppen 8b Zimmerwerkstatt, — 4 Stallungen, 5 1 einem Wohn⸗ resp. Landhause, genannt die Georgsburg mit tall- und Wirthschafts⸗ gebäuden, einem Tanzsaale und einem Fähr⸗ hause, erbaut, sich befinden; ferner das neu erbaute in die Gebäudesteuer⸗ rolle noch nicht aufgenommene Wohnhaus nebst Nebengebäuden
und außerdem noch
Nr. 134 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll den 5. Januar 1876, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße Nr. 25, Zimmer Nr. 16, im Wege der nothwendigen Sub⸗ hastation öffentlich an den Meistbierenden verstei⸗ gert, und demnächst das Urtheil über die Ertheilung
des Zuschlags
den 6. Jannar 1876, Vormittags 11 Uhr, ebendaselbst verkündet werden.
Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Flächenmaß von 4,92 Aren mit einem Reinertrag von 0,22 Thaler veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle und Hypothekenschein, ingleichen etwaige Ab⸗ schätzungen, andere das Grundstück betreffende Nach⸗ weisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserem Bureau V. einzusehen.
Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirkfamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht einge⸗
tragene Realrechte geltend zu machen haben, werden
aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklu⸗ sion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden. Berlin, den 29. Oktober 1875. 8 Königliches Feict Der Subhastations⸗Richter.
R⸗ er Subhastations⸗Patent.
Nothwendiger Verkauf.
Das dem Grafen Hans Gottfried Georg von Bülow gehörige, in dem Kreise Regenwalde belegene und im Grundbuche von Blatt 1 verzeichnete 8
Allodialgut Flackenhagen veranlagt zur Grundsteuer bei einem Flächeninhalt von 434 Hektar 71 Ar 90 Qu.⸗Met. nach einem Rein⸗ ertrage von 697*°/100 Thlr. = 2092 ℳ 77 ₰ zur Gebäudesteuer nach einem Nutzungswerthe von 330 ℳ soll. am 28. März 1876, Nachmittags 3 Uhr, in dem Polizeiburean zu Regenwalde im Wege der nothwendigen Subhastation versteigert und das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlages
am 11. April 1876, Mittags 12 Uhr, in dem Sitzungssaale des Königlichen Kreisgerichtes zu Greifenberg in Pommern verkündet werden. Auszug aus der Steuerralle und Abschrift des Grundbuchblattes sind in unserm zweiten Bureau einzusehen.
[9135]
Alle diejenigen, welche Eigenthum oder anderweite zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in
das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene
Realrechte geltend zu machen haben, werden aufge⸗
fordert, dieselben bei Vermeidung der Ausschließung
spätestens im Versteigerungstermin anzumelden. Greifenberg in Pommern, den 19. Oktober 1875. 2 Königliches Kreisgericht.
Der Subhastations⸗Richter.
19136]4 Subhastations⸗Patent. Nothwendiger Verkauf. Das dem Grafen Hans Gottfried Georg von Bälow gehörige, in dem Kreise Regenwalde belegene
8 8 9 5 “
Flackenhagen Band 1,
7 Hektar 69 Ar 0,1 Q.⸗M. Wiese von den Plä⸗ nen Nr. 498.499. 500. 501/2 der Karte, 43 Acker vom Plane Nr. 720/21 der Karte, 91 Weide von demsel⸗ ben Pla 74 Hofraum, von den AMNPlänen Nr. 501. 502. 720/21 der Karte, 55 — Oedland von den Plänen 501/2 der Karte enthalten, und wovon die Gebäude nach einem jähr⸗ lichen Nutzungswerthe von 1446 ℳ zur Gebäude⸗ steuer, die Grundstücke dahingegen nach einem Rein⸗ ertrage von 2622⁄100 Thlr. zur Grundsteuer ver⸗ anlagt sind
am 20. Januar 1876, Vormittags 10 Uhr, auf der Georgsburg bei Cönnern durch den unterzeichneten Subhastations⸗Richter versteigert und
am 24. Janunar 1876, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle das Urtheil über den Zu⸗ schlag verkündet werden. “
Die Auszüge aus der Gebäudesteuer⸗ und Grund⸗ steuermutterrolle, sowie beglaubte Abschrift des voll⸗ ständigen Grundbuchblattes können in unserem Bureau eingesehen werden.
Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander⸗ weite zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden auf⸗ gefordert, dieselben zur Vermeidung der Präkluston spätestens im Versteigerungs⸗Termine anzumelden.
Cönnern, am 2. November 1875.
Königliche Kreisgerichts⸗Kommisston. Der Subhastations⸗Richter.
18334]1 Subhastations⸗Patent. (Versteigerung im Wege der nothwendigen Subhastation.) “
Das dem Rittergutsbesitzer Evers gehörige, im
Hypothekenbuch sub A. B. verzeichnete 6 Rittergut Klein⸗Volz
im Kreise Rummelsburg soll im Wege der noth⸗ wendigen Subhastation
am 8. Dezember 1875, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Sitzungssaal Nr. 4, vor dem unterzeichneten Subhastationsrichter versteigert werden.
Das Gesammtmaß der der Grundsteuer unter⸗ liegenden Flächen ist 363 Hekt. 70 Ar 90 Qu.⸗M.
Der Reinertrag und Nutzungswerth, nach welchem das Rittergut zur Grund⸗ und Gebäudesteuer ver⸗ anlagt worden ist, beträgt:
Grundsteuerreinertrag 311,51 ℳ, 8 Gebäudestenernutzungswerth 378 ℳ
Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander⸗ weitige, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Ein⸗ tragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, müssen dieselben zur Vermeidung der Präklusion
Abschrift des Grundbuchblattes können in unserem (Bureau Nr. III.
Inhalte von 750 Hektaren 76 Aren 10 Oaadratstab der Grundsteuer unterlieat und mit einem Grund⸗ steuer⸗Reinertrage von 935,82 Thlr. und zur Gebände⸗
—
Der Auszug aus der Steuerrolle und beglaubigte
in den gewöhnlichen Dienststunden
eingesehen werden.
Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlages
wird sogleich nach der Versteigerung von dem
unterzeichneten Subhastationsrichter verkündet.
Bütow, den 21. Oktober 1875. 8
Königliches Kreisgericht.
Der Subhastations⸗Richter. 8 Barschall.
8 [8352] Nothwendiger Verkauf.
Das in dem Samterschen Kreise des Großherzog⸗ thums Pofen belegene, im Grundbuche von den selbstän⸗ digen Grundbezirken Vol. IV. pag. 727, Blatt 48, ein⸗
getragene, dem Rittergutsbefitzer Jaroslaw v. Zöt⸗ towski gehörige b
Rittergut Zajaczköowo, mit dem Vorwerk Podborowo, dessen Besitztitel auf den Namen desselben, welcher mit Emilie, geb. v. Zöltowska nicht in ehelicher Gütergemeinschaft lebt, berichtigt steht und welches mit einem Flächen⸗
1“
steuer mit einem Nutzungswerthe von 372 Thlr. veranlagt ist, soll im Wege der nothwendigen Sub⸗
hastation
den 28. Dezember d. J., Vormittags um 11 Uhr. im Lokale des unterzeichneten Gerichts, Termins⸗ Zimmer Nr. 12, versteigert werden. Der Auszug aus der Steuerrolle, der Hypotheken⸗ schein von dem Grundstücke und alle sonstigen das⸗ selbe betreffenden Nachrichten, sowie die von den Interessenten bereits gestellten, oder noch zu stellenden besonderen Verkaufs⸗Bedingungen können im Bureau III. des unterzeichneten Königlichen Kreisgerichts während der gewöhnlichen Dienststunden eingesehen werden. Diejenigen Personen, welche Eigenthumsrechte oder welche hypothekarisch nicht eingetragene Realrechte, zu deren Wirksamkeit gegen Dritte jedoch die Ein⸗ tragung in das Hypothekenbuch gesetzlich erforderlich ist, auf das oben bezeichnete Grundstück geltend machen wollen, werden hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens in dem obigen Versteigerungs⸗ termine anzumelden.
Der Beschluß über die Ertheilung des Zuschlags wird in dem . auf den 31. Dezember d. J., Vormittags um 12 Uhr,
im Geschäftslokale Nr. 12 des unterzeichneten Ge⸗ richts anberaumten Termine öffentlich verkündet werden. Samter, den 14. Oktober 1875. 8 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Der Subhastations⸗Richter.
[9112]1 Am 4. Mai 1875 ist die unverehelichte Caroline Emilie Eberhagen (Tochter der ver⸗ storbenen leeigen Susanne Dorothee Eberhagen) hierselbst ohne letztwillige Disposition verstorben. Auf den Antrag des bestellten Nachlaß⸗Kurators werden die unbekannten Erben der ꝛc. Eberhagen hierdurch aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 2. Oktober 1876, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Terminszimmer Nr. 27, zu melden und ihre Ansprüche nachzuweisen, widrigen⸗ falls sie damit präkludirt, und der Nachlaß dem Fiskus ausgeantwortet werden wird. Nordhausen, 15. November 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
In unserm Depositorio wird die letztwillige BVerfügung der Büdner⸗Wittwe Jacob Schmidt, Anna Margarethe, geb. Goerisch, aus Sachsen⸗ dorf vom 4. November 1819 aufbewahrt. Wer bei der Enöffnung dieses Testaments ein gegründetes Interesse hat, wird aufgefordert, dieselbe binnen sechs Monaten bei uns zu beantragen. Nach Ab⸗ lauf dieser Frist wird das Testament in Gemäßheit des §. 219, Tit. 12, Th. I. des Allg. Land⸗Rechts eröffnet und eingesehen werden. Seelow, den 11. No⸗ vember 1875. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
[9140]
Der mit dem hiesigen Briggschiffe Fanny, Kapi⸗ tän Heinrich Düwel, seit dem 20. Dezember 1870 verschollene Segelmacher Wilhelm Julius Angust Kempfer, aus Lübeck gebürtig und in Rostock wohn⸗ haft, wird — näheren Inhalts des den Mecklenbur⸗ gischen Anzeigen und den hiesigen Zeitungen inserir⸗ g. w Proclams — hierdurch edictaliter geladen,
binnen sechs Monaten a dato
von seinem Leben und jetzigen Aufenthalte zuver⸗ lässige Kunde hierher gelangen zu lassen, unter dem Rechtsnachtheile, daß er für todt wird erklärt werden. (H. 05164.) Ie Rostock, den 13. Novpem⸗
ber C. Th. A. Stahl, Protonotar.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc. 8
19168] Oberschlesische Eisenbahn.
Berichtigung
In der Bekanntmachung vom 9. November d. J. betreffend die Lieferung einer Gitterbrücke bei Bittiow ist ein Ircthum enthalten. Es muß nicht heißen 1054 Kilogramm Schmiedeeisen, sondern 10540 Kilogramm Schmiedeeisen. Der Termin zur Einreichung und Eröffnung der Offerten wird auf den 15. resp. 16. Dezember d. J.
träge
19160]
. Bekanntmachung. Für die Kaiserliche Werft soll der Bedarf an
diversen Farben, Blattgold, Kitt, Damar⸗ und Bern⸗ stein⸗Lack, Schellack, Spiritus vini pro 1876 im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.
Lieferungsofferten sind versiegelt mit der Aufschrift: „Submission auf Lieferung von Farben, Kitt, Lack ꝛc.“ bis zu dem am 6. Dezember cr., Mit⸗ tags 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Be⸗ hörde anberaumten Termine einzureichen. 3 „Die Lieferungsbedingungen, welche auf portofreie Anträge gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden, liegen nebst den näheren Bedarfs⸗ angaben in der Registratur der unterzeichneten Werft zur Einsicht aus.
Kiel, den 12. November 1875.
Kaiserliche Werft.
8 8 vee. Bekanntmachung.
Die Lieferung des Bedarfs an eisernen und kupfernen Nägeln, Drahtstiften, eisernen und messin⸗ enen Schrauben, Schrauben mit Muttern, Muttern,
ieten aller Art ꝛc. für die Werft Kiel pro 1876 soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.
Lieferungsofferten sind versiegelt mit der Auf⸗ schrift „Submission auf Lieferung von Nägeln, Schrauben, Muttern, Nieten“ bis zu dem am 3. Dezember cr., Nachmittags 4 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einzureichen.
Die Lieferungsbedingungen, welche auf portofreie An⸗ gegen Erstattung von 1,5 ℳ Kopialien⸗ Gebühren abschriftlich mitgetheilt werden, liegen
nebst den näheren Bedarfsangaben in der Registratur
der Kaiserliche Werft zur Einsicht aus. Kiel, den 10. November 1875. Kaiserliche Werft.
Bekanntmachung.
Für die Kaiserliche Werft soll der im Jahre 1876
eintretende Bedarf an verschiedenen Materialien, als:
Borax, Chamotterde, diverse Fette, Hart⸗, Schlag⸗ und Pottloth, Tischlerleim, Baum⸗ und Stearinöl, Pech, Quecksilber, Salzsäure, Thran, Theer, Cha⸗ mott⸗ und Putzsteine, gelber Wachs, Varnisch of Metalline ꝛc. im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.
Lieferunagsofferten sind verstegelt mit der Aufschrift
„Submission auf Lieferung don Fett, Oel, Pech,
Theer“ bis zu dem am 16. Dezember er, Nach⸗ mittags 4 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einzureichen.
Die Lieferungsbedingungen, welche auf portofreie Anträge gegen Erstattung von 0,75 ℳ Kopialien ab⸗ schriftlich mitgetheilt werden, liegen nebst den näheren Bedarfsangaben in der Registratur der Kaiserlichen Werft zur Einsicht aus.
Kiel, den 13. November 1875.
Kaiserliche Werft.
1C16,1”¹ Bekanntmachung.
Die Lieferung des Bedarfs an diversen Gummi⸗ waaren, Gummischläuche mit und ohne Spirale ꝛc, Packungsschnüre (Tucks), Packungsgarn ꝛc. für die Werft zu Kiel pro 1876, soll im Wege der öffent⸗ lichen Submission vergeben werden. 8
Lieferungsofferten sind verstegelt mit der Aufschrift „Submission auf Lieferung von Gummi⸗ waaren ꝛc. bis zu dem am 8. Dezember cr., Nachmittags 4 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einzureichen.
Die Lieferungsbedingungen, welche auf portofreie Anträge gezen Erstattung von 0,50 ℳ Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden, liegen nebst den näheren Bedarfsangaben in der Registratur der Werft zur Einsicht aus. 2 “
Kiel, den 17. November 1875..
Kaiserliche Werft.
Bebra⸗Friedlaender Eisenbahn.
Abtheilung IV. 1
Die Ausführung der Tischler⸗, Glaser⸗ und Schlosserarbeiten für die Hochbanten des Bahn⸗ hofes Allendorf a‚W. — Empfangsgebäude, Gütersa,uppen und Retirade — incl. Liefe⸗ rung der Materialien soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden, und ist hierzu Termin auf Mittwoch, den 1. Dezember 1875, Mittags 12 Uhr, im diesseitigen Abtheilungsbureau anberaumt, wo⸗ selbst die bis dahin eingegangenen Submissions⸗ offerten in Gegenwart der erschienenen Submittenten eröffnet werden.
Zeichnungen und die der Submission zu Grunde elegten Bedingungen mit Submissionsformularen iegen im diesseitigen Abtheilungsbureau aus, letztere können auch gegen Erstattnung der Kopialien von mir bezogen werden. 1 3
Die Offerte kann sich auf einzelne Theile der -- gn oder auch auf die Gesammtlieferung
eziehen.
Ehener eingehende sowie nicht bedingungsgemäße Offerten finden keine Berücksichtigung.
Allendorf a/Werra liegt 18 Kilometer von der Station Witzenhausen der Halle⸗Casseler Eisenbahn, 10 Kilometer von der Station Niederhone der Frankfurt⸗Bebraer Eisenbahn entfernt.
verlegt. Beuthen O./S., den 20. November 1875.
spätestens im Versteigerungs⸗Termine anmelden.
Königliche Betriebs⸗Inspektlon.
88
Allendorf a’⸗/W., den 15. November 1875. Der Abtheilungs- Baumeister Laessig.