Antwerpen, 23. November, Nachm. 4 Uhr 30 Min. (W. T. B.)
Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen behauptet, dä- nischer 28. Roggen unverändert, Petersburg 18 ½. Hafer ruhig, schwedischer 22 ⅛. Gerste stetig. b
Petroleummarkt (Schlussbericht). Raffinirtes, Type weiss, loco 28 ¾ bez. und Br., per November 28 ½8 bez. u. Br., per Dezem- ber 28 ¼ bez, 28 ½ Br., pr. Januar 28 ¾ Br., per Februar 28 ⅝ Br. Fest.
Liverpool, 23. November, Nachmittags. W. T. B.)
Banmwolle: (Schlussbericht.) Umsatz 10,000 B., davon für Spekulation und Expert 2000 B. Ruhig, auf Zeit schwach.
Middl Orleans 7 ⁄6, middl. amerikanische 6 ½, fair Dhollerah middling fair Dhollerah 4 ½S, good middl. Dhollerah 4 ¼, middl. Dhollerah 4, fair Bengal 4 ½, good fair Broach 5 ¼, new fair Oomra 4 ½, good fair Oomra 5 ⅜, fair Madras 4 ⁄¼, fair Pernam 78⅛, fair Smyrna 6 ⅛½, fair Egyptian 7 ½.
2a. 8 8 nicht gtcrsn- — middling November-Dezember-Ver- schiffang 6 8, Fesse Fernas.Nerzehefüns 8 d. Hverpool, 23. November. (W. 1. B.) Weizen 1 d, Mais 6 d. höher, Mehl fest.
Wetter: Schön.
Micholls 10, 30r Water Gidlew 11, 30r Water Clayton 11 ⅛, 40r Mule Mayoll 11, 40r Medio Wilkinson 13, 36r Warpcops Qualität Rowland 12 ⅜, 40r Double Weston 12 ¾ 60r Doubje Weston 16, Printers ¹6⁄16ͥ ³ ⁄10 8 ⅛ pfd. 117. Mässiges Geschäft, Preise sehr fest. IIull, 23. November. (W. T. B.) Getreidemarkt. Englischer Weizen knapp. träge bei un- änderten Preisen, fremder fest, unbelebt. Wetter: Regenschauer. Flasgow. 23. November, Nachm. (W. T. B.) Die Verschiffungen der letzten Woche betragen 10,879 Tons ge- 13,700 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres. Glasgow, 23. November, Nachmitt. (W. T. B.) Roheisen. Mixed numbres warrants 60 sh. 9 d. Paris., 23. November, Abends 6 Uhr. (W. T. B.) Produktenmarkt. Mehl steigend. per November 58,50. per Dezember 59,00, per Januar-April 60,75, pr. März-Juni 62,25, Rüböl behauptet, pr. November 108,50, pr. Dezember 108,50, pr. Januar-April 101,50, pr. Mai-August 93,00. Paris, 23. November, Nachmittags. (W. T. B.) Produktenmarkt. (Schlussbericht.) Weizen behauptet, pr. November 26,75, pr. Dezember 26,75, pr. Januar-April 27,75,
Roggen loco 6,75.
Produktenmarkt. Talg loco 56,50. Weizen loco 11,50. Hafer loco 4,75. Hanf loco —. Lein- saat (9 Pad) loco 13,00. — Wetter: 3 Grad Kälte.
New-York, 23. November, Abends 6 Uhr. (W. T. B.)
Waarenbericht. Baumwolle in New-York 13 8⅜, do. in New-Orleans 12 ½. Petreleum in New-York 13, do. in Philadelphia 12 ½. Mehl 5 D. 75 C. Rother F⸗-ühjahrsweizen 1 D. 37 C. NMais (old mixed) 74 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 8. Kaffee (Rio-) 19. Schmal: (Marke Wilcox) 13 ⅝ C. Speck (short eclear) 11 ¼ C. Getreidefracht 9 ¼¾.
General-Versammlungen.
Sommerfelder Tuchfabrik, Appretur, Färberei und Dampfmühle (Fischer & Co), Aotien-Gesellsochaft. Ausserord. Gen.-Vers. zu Berlin.
Westfällscher Draht-Industrie-Verein in Hamm. Ord. Gen.-Vers. zu Hamm; s Ins. in Nr. 276. Hannoversche Bank. Ausserordentl. Gen-Vers. zu Hannover.
8. Dezbr.
Liverpoel. 23. November, Abends. (W. T. B.) Bei Wö“ Wollauktion waren 13,000 Ballen angeboten. Die Preise stellten sich ¼ bis ¾ d. niedriger als die in der September-
Auktion bezahlten.
hest 23. November, Nachmittags. (W. T. B.) “ 12r Water Taylor 8 ½, 20 Water
12r Water Armitage 7 ½,
Königliche Schauspiele. 1 Donnerstag, din 25. November. Opernhaus. 242. Vorstellung. Der Verschwender. Original- Zaubermärchen in 3 Akten von Ferd. Raimund. Musik “ Tanz von Paul Taglioni. Anfang .
Schauspielhaus 238. Vorstellung. Was ist eine Plauderei? Plauderei in 1 Akt von O. F. Gensichen. Hierauf: Die Hochzeitsreise. Lustspiel in 2 Akten von R. Benedix. Zum Schluß: Sie hat ihr Herz entdeckt. Lustspiel in 1 Akt von W. Müller von ..“ Hedwig: Fr. Nie⸗ mann. Anfang 7 Uhr.
Freitag, 68” 26. November. Opernhaus. 243. Vorstellung. Neu einstudirt: Carlo Broschi. Komische Oper in 3 Akten nach Scribe. Musik von Auber. In Scene gesetzt vom Regisseur Salomon. (Frl. Lammert. Frl. Minnie Hauk a. G. Frl. Reinmann. Hr. Salomon. Hr. Ernst. Hr. Krolop. Hr. Fricke. Hr. Barth.) Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 239. Vorstellung. Trauerspiel in 5 Abtheilungen von Goethe. von L. van Beethoven. Anfang halb 7 Uhr.
Waltner-Theater.
Donnerstag: Zum 56. M.: Der Veilchenfresser,
Lustspiel in 4 Akten von G. v. Moser. Freitag: Z. 57. Male: Der Beilchenfresser.
85 Victoria-Theater.
Direktion: Emil Hahn. 8
Donnerstag und folg. Tage: Gastspiel der ersten Solotänzerin Sgra. Dorina Merante und des Ballet⸗ meisters und Solotänzers Mr. Gredelue. (Mit durch⸗ weg neuer Ausstattung): Die Reise um die Welt in 80 Tagen, nebst einem Vorspiel: Die Wette um eine Millisn. Ausstattungsstück mit Baslet in 5 Ab⸗ theilungen, 15 Tableaux, von A. D'’Ennery und Jules Berne. Musik von Debillemont. In Scene gesetzt von Emil Hahn. Anfang 6 ½ Uhr.
FEriedrich-Wilhelmstädtisches Theater.
Donnerstag: Die Fledermaus. Freitag: Madame Herzog.
Egmont. Musik
Residenz-Theater.
Donnerstag: Zehntes Gastspiel der K. K. Hof⸗ schauspielerin Frl. Friederike Bognaàr. Zum 6. Male: Eine Familie nach der Mode. Pariser Sitten⸗ gemälde in 5 Akten von Victorien Sardou. (Clotilde
d'Evry: Frl. Friederike Bognar.) Freitag: Dieselbe Vorstellung.
— — OC——
Krolls Theater.
Donnerstag und Freitag: Wegen Vorbereitung der Weihnachts⸗Ausstellung bleibt das Theater ge⸗
schlossen. 8 Ermäßigte Preise. Sonnabend, den 27. November: Eröffnung der Weihnachts⸗Ausstellung. Dazu! Wünsche und Träume. Zauberspiel mit Gesd und Tanz in 3 Akten und einem Vorspiel: Im Reiche der Wünsche. Von E. Jacobson und O. Girndt. Musik von G. Michaelis. 8 “ 8
Woltersdorff-Theater. Donnerstag: Zum 15. Male: Luftschlösser. Posse mit Gesang in 3 Akten. (Josephine Grill hofer: Frl. Josephine Gallmeyer.) Freitag: Dieselbe — Vorstellung.
Stadt-Theater. Direktion: Hugo Müller. Freitag: Der Steckbrief von Benedix.
National-Theater. Donnerstag: Das Gefängniß. Lustspiel in 5 Akten von R. Benedix. 1 Freitag: Extra⸗Vorstellung: Rosenmüller und Finke. Lustspiel in 5 Akten.
Belle-Alliance-Theater. Donnerstag und folgende Tage: Zum 3. Male: Ein altes Hausmöbel. Lebensbild in 6 Bil⸗ dern von R. Hahn. Heinrich Weller: Hr. Dentzau. Anna: Frl. Strahl. Martha: Fr. Wisotzky. Dun⸗ kelwitz: Hr. Heltzig.
Saaltheater des Kgl. Schauspielhauses. Täglich Abends 7 Uhr: Zauberwelt von Bellachini. Der Pranger. Billets vorher im Se Passage 12. Mittwoch u. Sonntag: 2 Vorstellungen, 4 u. 7 Uhr.
(ircus Salamonsky.
Donnerstag: Benefizvorstellung für den Ameri⸗ kaner Herrn Walker. Der Benefiziant wird unter ein, Saltomortale über 10 Pferde aus⸗
ren.
reitag: Vorstellung. A. Salamonsky, Direktor.
pr. Merz-Juni 28,75. zember 58,75, pr.
Januar-April 100,00, pr. St. Petersburg, 23. Nove
Mehl ruhig, pr. November 58,25, pr. De- Januar-April 60.50, pr. Rüböl behauptet, pr. November 108,00, pr. Dezember 108,25, pr. Mai-August 94,00. November 44,75, pr. Mai-August 48,75.
März-Juni 62,00.
Spiritus fest, pr.
mber, Nachm. 5 Uhr. (W. T. B.)
Central-Paciflo-Eisenbahn. (+ 130,486 Doll.)
Kündigungen und Verloosungen. Rentenbank für die Provinz Preussen. Ucber Verloosung ron Rentenbriefen; s. Ins. in Nr. 276. 3
8 Eisenbahn-Einnahmen. Im Oktober 1,606,000 Dol.
Deutscher Personal-Kalender.
25. November. “
1736. Thom. Abt *. 1762. Georg Ludw. Phil. Veit Weber) *. 1
1865. Dr. H. Barth, Afrika-Reisender †.
Leonhard Wächter
7
Familien⸗Nachrichten. V
Verlobt: Frl. Agnes Henrici mit Hrn. Seconde⸗ Lieutenant Hertramph (Neisse). Verehelicht: Hr. Regierungs⸗Rath Wilhelm Settemaier mit Frl. Elisabeth Lageman (Rheine). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauplmann Müller v Berneck (Leipzig). — Hrn. Kreis ⸗Sekretär
Welsch (Belgard). — Hrn. Landrath v. Goßler (Kloden bei Guhrau). “ 8 Gestorben: Hr. Major a. D. Friedrich Ludwig Schoner (Berlin). — Hr. Seconde⸗Lieutenant Rahn (Gießen). — Hr. Kanzlei⸗Rath Rudolf von Glafey (Münster). — Hr. Justiz⸗Rath Richard
Geissel (Werden).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Steckbrief. Gegen den Kaufmann (Prokuristen) Carl Otto Görcke ist die gerichtliche Haft wegen Theilnahme an der Untreue in den Akten H. 579/74 Komm. II. beschlossen worden. Die Verhaftung; hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den ꝛc. Görcke im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Gel⸗ dern an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 18. November 1875. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Unter⸗- suchungssachen. Kommission II. für Voruntersuchungen. Beschreibung: Alter: 50 Jahre. geb. am 10. April 1825, Geburtsort: Stettin, Größe: 5 Fuß 3 Zoll, Haare: dunkelblond, Gesichtsfarbe: blaß, Gestalt: mittel, Sprache: deutsch. Besondere Kennzeichen: geht gebückt.
Steckbrief. Gegen den unten näher bezeichneten Schuhmachergesellen Franz Sommerfeld aus Coepenik ist die gerichtliche Haft wegen Diebstahls beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht aus⸗ geführt werden können, weil derselbe in seiner bis⸗ herigen Wohnung und auch sonst hier nicht aufzu⸗ finden ist. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalt des ꝛc. Sommerfeld Kenntniß hat, wird aufgefor⸗ dert, davon der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Be⸗ hörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militär⸗-⸗Behörden des In⸗ und Auslan⸗ des dienstergebenst ersucht, auf den ꝛc. Sommerfeld zu achten, im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an das unterzeichnete Gericht abzuliefern. Coepenick, den 23. November 1875. Königliche Kreisgerichts⸗Kommission.
Signalement: Der ꝛc. Sommerfeld ist 19 Jahr alt, am 19. März 1856 in Driesen geboren. [9210]
[9196] Steckbrief.
Der Maurergesell Wilhelm Schrenk, geboren im Jahre 1842 in Wehlau, 1pangelischer Konfession, ist durch unser Erkenntniß vom 17. September d. J. wegen Unterschlagung rechtskräftig zu 14 — vier⸗ zehn Tagen Gefängniß verurtheilt worden.
Derselbe hat den hiesigen Ort verlassen und ist nicht zu ermitteln gewesen. 8
Es wird ersucht, auf den ꝛc. Schrenk zu vigili⸗ ren, ihn im Betretungsfalle verhaften und an die nächste Gerichtsbehörde abliefern zu lassen, welche um gefällige Vollstreckung der Strafe von vierzehn Tagen Gefängniß und Mittheilung darüber an uns gebeten wird.
Swinemünde, den 9. November 18757
Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
Steckbrief wider den wegen Diebstahls gerichtlich verfolgten Cigarrenmacher Friedrich Hermann Sonntag von Niederhaslau mit Ersuchen um Fest⸗ nahme und Nachricht anher. Cassel, den 19. No⸗ vember 1875. Der Staatsanwalt. Baumgard.
Subhastationen, Aufgebote, ladungen u. dergl.
Subhastations⸗Patent.
Nothwendiger Verkauf.
Das dem Gutsbesitzer Otto von Graevenitz ge⸗ hörige, in dem Kreise Regenwalde belegene, und im Grundbuche von Obernhagen Band I. Blatt 1 ver⸗ zeichnete Erb⸗ und
Allodialgut Obernhagen,
veranlagt zur Grundsteuer bei einem Flächeninhalt von 612 Hektar 93 Ar 70 Qu.⸗Meter nach einem Reinertrage von 1820 41⁄100,Thlr. = 5460 ℳ 42 Z, zur Gebäudesteuer nach einem Nutzungswerthe von 663 ℳ soll
am 6. April 1876, Vormittags 10 Uhr, an Ort und Stelle auf dem Gute Obernhagen im Wege der nothwendigen Subhastation versteigert und das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlages
am 25. April 1876, Mittags 12 Uhr,
[9204]
Auszug aus der Steuerrolle und Abschrift des Grund⸗ sind in unserm zweiten Bureau einzu⸗ ehen.
1867. Carl Sohn, Maler f. fordert, dieselben bei Vermeidung der Ausschließung
trakts vom 2. März 1872 davon an die Firma
Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander⸗ write zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zn machen haben, werden aufge⸗
spätestens im Versteigerungstermin anzumelden. Greifenberg in Pommern, den 16. November
“ 18 b Könieliches Kreisgericht. Der Sukbhastationsrichter.
[920) GSiiktalladung. 8 Im alten Grundbuche Oberledinger Vogtei steht Fol. 135a, eine zur Völlener Gemarkung gehörende Fläche Landes, jetzt das Schwers'sche Land genannt, zu einer Größe von pl. m 14, nachher von 21 Die⸗ mathen angegeben und als über dem Völlener
Wehrdeich an der Papenburger Grenze belegen. Von diesem Lande mit Ausnahme des laut Kon⸗
Steverding & Moenig verkauften Stückes haben den Besitz und das Eigenthum für sich bescheinigt:
1) Berend Mammes Wittwe zu Papenburg wegen 2 Hektar 35 Ar 76,74 Qu.⸗Meter = 8 M. 119,54 Qu.⸗„Rth. hann.; begrenzt von Hickmann, der chem. Ind.⸗Aktiengesellschaft, Joseph Diekhaus und der Chaussee nach Ostfriesland;
2) Joseph Diekhaus zu Papenburg wegen 4 Hektar 79 Ar 42,4s Qu.⸗Meter = 18 Mrg. 35 Qu.⸗Rth. hann., begrenzt von Wittwe Mammes, der chem.
nd.⸗Aktiengesellschaft, Steverding & Moenig und der Chaussee von Papenburg nach Ostfriesland. 2
Die verschiedenen Besitz⸗ und Eigenthums⸗Ueber⸗ gänge sind durch Urkunden nicht klar zu legen und haben deshalb die vorgenannten Besitzer eine Ediktal⸗ ladung aller derjenigen beantragt, welche Eigen⸗ thumsrechte an die bezeichneten Grundflächen zu haben vermeinen. 1
Nachdem dieselben den Vorschriften des Gesetzes vom 29. Oktober 1849 genügt, ist diesem Antrage stattgegeben.
Es werden daher Alle, welche das Eigenthum der oben beschriebenen Immobilien für sich in Anspruch nehmen, aufgefordert, desfallsige Meldung hier
Dienstag, den 8. Februar k. J., Vormittags 11 Uhr, zu machen, widrigenfalls Ausschluß mit ihren An⸗ sprüchen erfolgen und auf Grund des zu erlassenden Präaͤklusions⸗Erkenntnisses mit der Berichtigung des Besitztitels für die Provokanten im Grundbuche ver⸗ fahren werden soll. “ Leer, den 13. November 1875. v. Nordheim.
8 „ &% 8 “ Ediktalladunng.- Zur Konkursmasse der Firma Steverding & Moenig in Papenburg gehören folgende Grundstüͤcke:
1) das der genannten Firma durch Kontrakt vom 2. März 1872 von dem Kaufmann Joseph Diek⸗ haus zu Papenburg verkaufte Immobile, groß angeblich 1 Hektar 13 Ar 36 ½ Qu.⸗Meter, un einen Theil des im alten Grundbuche Ober⸗ ledinger Vogtei Fol. 135a. registrirten Landes bildend;
2) die von der Ehefrau Bernhardine Hickmann, eb. Schulte, zu Völlener Wehrdeich aus einem Rontrakte vom 12. Juli 1872 der gedachten Firma verkauften Grundstücke, von denen das eine etwa 1 Diemath, das andere 1 Morgen groß ist; . 3
3) das von dem Landwirth Hinrich Hickmann am Völlener Wehrdeich derselben Firma laut Kon⸗ trakts vom 30. März 1874 verkaufte Immobile, groß 67 Ar 86,26 Qu.⸗Meter. 1
Die Grundstücke sub 2 und 3 sind Bestandtheile des Vol. V. Bd. 2 Fol. 52 Grundbuchs Oberledinger Vogtei registrirten Immobilis und bilden mit dem ad 1 einen Komplex, welcher grenzt:
östlich an den Bahndamm, nördlich an einen Graben Ländereien, 1 me c an Joseph Diekhaus und Hickmanns rben, 1 südlich an die alte Landstraße und Grundstücke der Westf. Eisenbahn. 8
In Folge Vergleichs vom 23. März 1875 sind sämmtliche vorerwähnte Grundstücke an die Papen⸗ burger Genossenschaftsbank zu Eigenthum überwiesen.
Die verschiedenen Uebergänge derselben sind durch Urkunden nicht genügend darzuthun, und haben des⸗ halb die Liquidatoren der gedachten Bank auf eine Ediktalladung aller derjenigen angetragen, welche etwa Eigenthumsrechte an die oben beschriebenen Im⸗ mobilien geltend machen wollen.
Nachdem den Vorschriften des Gesetzes vom 29. Ok⸗ tober 1848 genügt, so ist diesem Antrage stattgegeben, und werden daher Alle, welche das Eigenthum der in Frage stehenden Grundflächen für sich in Anspruch nehmen, aufgefordert, desfallsige v. hier am
Dienstag, den 8. Februar k. J.,
resp. Brünings
mit ihren Ansprüchen erfolgen und auf Grund des zu erlassenden Präklustonserkenntnisses mit der Be⸗ richtigung des Besitztitels für die gedachte Bank resp. deren Liquidatoren im Grundbuche verfahrern werden wird.
Leer, den 13. November 1875.
Koöngigliches Amtegericht. I.
v. Nordheim.
Aufgebot unbekannter Erben „Bei dem unterzeichneten Gericht ist’ das öffent⸗ liche Aufgebot der unbekannten Erben der angeblich zu Fürstenberg a. O. geborenen, am 5. September 1874 hierselbst verstorbenen verwittweten Rentiere Koch, Amalin Minna, geb, Reinhardt, beantragt worden. [3797] Die unbekannten Erben und Rechtsnachfolger der gedachten Erblasserin werden daher hiermit auf⸗ gefordert, sich an hiesiger Gerichtsstelle spätestens in dem auf den 23. März 1876, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Klamroth anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls die Verlassenschaft der Wittwe Koch an die sich legitimirenden Erben, oder in Ermangelung solcher, an die zur Empfang⸗ nahme vacanter Erbschaften berechtigten Behörden wird Se alle unbekannten Erben und Rechtsnachfolger aber mit ihren Ansprüchen derge⸗ stalt werden ausgeschlossen werden, daß dieselben bei späterer Meldung alle Dispositionen über den Nach⸗ laß anzuerkennen und zu übernehmen schuldig, weder Rechnungslegung, noch Ersatz der gezogenen Nutzun⸗ gen zu fordern berechtigt, sondern lediglich mit dem, was alsdann von der Verlassenschaft noch vorhanden sein wird, sich zu begnügen verbunden sind. Oranienburg, den 1. Mai 1875.
Königliche Kreisgersczts⸗Deputation.
2*
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc⸗
Bekanntmachung.
im Kreise Grimmen, 3 Kilometer von d.r Kreiesstadt Grimmen entfernt, mit einem Areal von 282,050 Hectar, worunter 260,192 Hectar Acker und G 8,831 Hectar Wiese,
soll auf 18 Jahre, von Johannis 1876 bis dahin 1894, im Wege des öffentlichen Aufgebots ander⸗ weitig verpachtet werden. Das dem Aufgebote zum Grunde zu legende Pachtgelder⸗Minimum beträgt 7500 ℳ Die zu bestellende Pachtkaution ist auf den Betrag der einjährigen Pacht bestimmt und das zur Uebernahme der Pacht erforderliche Vermögen auf Höhe von 54,000 ℳ nachzuweisen. Zu dem auf den 20. Dezember d. J., Vor⸗ mittags 11 Uhr, im Lokase der unterzeichneten Regierung anberaumten Bietungstermine laden wir Pachtbewerber mit dem Bemerken ein, daß die Ver⸗ pachtungs Bedingungen, die Regeln der Licitation und die Karte nebst Flurregister mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage täglich während der Dienst⸗ stunden in unserer Registratur eingesehen werden können, wir auch bereit sind, auf Verlangen Ab⸗ schriften der Verpachtungs⸗Bedingungen und der Licitationsregeln gegen Erstattung der Kopialien zu ertheilen. Iu
Stralsund, den 17. November 1875.
Königliche Regierung.
9141] 8 Am 25. d. Mts., Vormittags von 10 Uhr ab, sollen auf unserem Packhofe nachstehend ver⸗ zeichnete Gegenstände gegen gleich baare Zahlung öffentlich meistbietend versteigert werden: 1 Kiste mit einer Nähmaschine, 1 Kiste mit fertigen wollenen Kleidern, 26 Säcke Reis, 1 Kiste gebleichte Leinwand, 3 Körbe 59, 16 Kisten Champagner⸗ resp. Roth⸗ wein. Berlin, den 16. November 1875. Königliches Haupt⸗Stener⸗Amt für ausl. Gegenstände⸗
Verschiedene Bekanntmachungen.
[9193]
An die verehrl. Verwaltungen von Stiftungs⸗ und Vormundschafts⸗Geldern, Sparkassen, Vereinskassen, sowie an alle Besitzer von Werthpapieren.
1856.
Das unterzeichnete, seit 10 Jahren bestehende Bureau erlaubt sich hiermit, alle Besitzer von Anlehensloosen, staats-, Städte- und Standesherrlichen Obligationen, nasank-, Bahn- und Industrie-Actien, Eisenbahn -Prioritüten c. ꝛc. ꝛc zum Abonnement für das Nachschlagen der betr. Werthpapiere während des Jahres 1876 einzuladen.
Prospekte und Tarife gratis und franko.
Vormittags 11 Uhr
in unserm hiesigen Sitzungssaale verkündet werden.
zu machen, und zwar so gewiß, als ssonst Ausschluß
Nachschlage⸗Bureau von Ernst Eichelberg, h“ Frankfurt a. Main. (à Cto. 1260/11)
Das Domänen ⸗Vorwerk Klein⸗Lehmhagen
8—
11“
lich
Aung Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ fuͤr das Vierteljatzr.
Insertiongpreis für den Runm einer Druckzeile 30 ₰
1 95
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Obersten a. D. Behm zu “ gahes kom⸗ mandirt zur Wahrnehmung der Geschäfte der Inspektion der Festungsbauten in Straßburg, und dem Postdirektor a. D. Vorn zu Charlottenburg, früher zu Zeitz, den Rothen Adler⸗ Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Oberförster a. D. Barteldes zu Buxtehude, im Stader Geestkreise, früher zu Harsefeld, dem Kataster⸗Controleur, Steuer⸗Inspektor Efferz zu Saarburg, und dem Bürgermeister Schillings zu Gürze⸗ nich, im Kreise Düren, den Rothen Adler⸗Orden viertee Klasse; so wie dem herrschaftlichen Förster Söchting zu Forsthaus Blücherwald, im Kreise Trebnitz, und dem Post⸗ Packetträger 8 neider zu Creuznach das Allgemeine Ehrenzeichen zu ver⸗
n.
Deutsches NReich.
Veror nung, betreffend die Beurkundung von Sterbefällen solcher Militärpersonen, welche sich an Bord der in Dienst ge⸗ stellten Schiffe oder anderen Fahrzeuge der Marine befinden. 1 . Vom 4. November 1875.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc.
verordnen auf Grund des §. 71 des Gesetzes über die Be⸗ urkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 23), im Namen des Deutschen Reichs, was folgt:
Sterbefälle von Militärpersonen auf den in Dienst ge⸗ stellten Schiffen oder anderen Fahrzeugen der Kaiserlichen Ma⸗ rine sind von dem zuständigen Marinestations⸗Kommando unter Uebersendung der darüber von dem Kommando des Schiffs oder Fahrzeugs ee Urkunden dem Standesbeamten, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohmsit gehabt hat, anzuzeigen und auf Grund dieser Anzeige in das Sterbe⸗ “ 1
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen und beigedrucktem Kaiserlichen Seehn e 8
Gegeben Berlin, den 4. November 1875.
. 88 Fürst v. Bismarck.
Zu Türkheim, im Kreise Colmar, wird am 1. De⸗
eine mit der Postanstalt deeheila⸗ Telesgräphenftatian mit deschrnüten.
Tagesdienst dem öffentlichen Verkehr übergeben.
v i. E., den 22. November 1875. Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion.
Elsaß⸗Lothringen.
Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Deutschen Reichs die von dem Direktorium der Kirche Augs⸗ burgischer Konfession zu Straßburg vorgenommene Ernennung des Pfarrvikars Emil Liebrich in Waltenheim zum Pfarrer in Tieffenbach, Bezirk Unter⸗Elsaß, zu bestätigen geruht.
—
Unterschrift
1u“
16. Plenarsitzung des Deutschen Reichstages, Freitag, den 26. November 1875, Mittags 12 Uhr. 1 Tagesordnung:
1) Erste Berathung des zweiten Berichts der Reichsschulden⸗ Kommission über ihre Thätigkeit, sowie über die Ergebnisse der unter ihrer Aufsicht stehenden Verwaltung des Reichs⸗Invaliden⸗ fonds, des Festungs⸗Baufonds und des Fonds für Errichtung des Reichstagsgebäudes. — 2) Zweite Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Feststellung des Reichshaushalts⸗Etats für das Jahr 1876.
Das 30. Stück des Reichs⸗Gesetzblatts, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter
Nr. 1090 die Verordnung, betreffend die Beurkundung von Sterbefällen solcher Militärpersonen, welche sich an Bord der in Dienst gestellten Schiffe oder anderen Fahrzeuge der Marine be⸗ finden. Vom 4. November 1875.
Berlin, den 25. November 1875. b
1 Kaiserliches Post⸗Zeitungs⸗Amt.
Königreich Preutßen.
Se. Majestät der Köͤnig haben Allergnädigst geruht: „Dem Krreisgerichts⸗Sekretär und Kanzlei⸗Direktor Wolff in Trebnitz bei seiner Versetzung in den Ruhestand den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen. “
“
8
46 1 8 „ 111. Auf Ihren Bericht vom 4. d. M. genehmige Ich unter Bezugnahme auf Meinen, die Einführung einer Gemeinde⸗Ord⸗
nung für die evangelischen Kirchengemeinden im Bezirke des
Konsistoriums zu Wiesbaden betreffenden Erlaß vom 27. August 1869 (Gesetz⸗Sammlung Seite 1024) hierdurch die Berufung einer außerordentlichen Bezirkssynode, um unter Mitwirkung der⸗ selben die Gemeinde Ordnung zu revidiren und die weitere kirch⸗ liche Verfassung für den Konsistorialbezirk Wiesbaden festzu⸗ stellen. Indem Ich Ihnen die von Mir vollzogene Verordnung,
betreffend die Zusammensetzung und Zuständigkeit der für die
evangelischen Gemeinden des Konsistorialbezirks Wiesbaden zu
8 . 88 Alle Post⸗Anstalten des In⸗- und Auslandes nehmen 5 1“ “ Bestelung an; für Berlin außer den Post-Anstalten
anch die Exprdition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 32.
legenden Entwurf einer Kirchengemeinde⸗ und Synodalordnung anbei zugehen lasse, beauftrage Ich Sie, die Zusammenberufung der Synode durch das Konsistorium zu Wiesbaden alsbald zu veranlassen und über das Ergebniß ihrer Berathungen dem⸗ nächst weiter zu berichten. Dieser Mein Erlaß und die Ver⸗ ordnung vom heutigen Tage, betreffend die Zusammensetzung und Zuständigkeit der außerordentlichen Synode, sind durch die Gesetz⸗Sammlung zu veröffentlichen. 8 Berlin, den 8. November 1875.
8 Wilhelm. An den Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Verordnung, betreffend die Zusammensetzung und Zuständig⸗ keit der für die evangelischen Gemeinden des Konsistorialbezirks Wiesbaden zu berufenden außerordentlichen Synode.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen mit Bezugnahme auf Unseren heutigen Erlaß, be⸗ treffend die Berufung einer außerordentlichen Synode für die evangelischen Gemeinden des Konsistorialbezirks Wiesbaden auf ag “ Unseres Ministers der geistlichen zꝛc. Angelegenheiten,
olgt:
§. 1. Die Synode wird gebildet:
1) aus dem General⸗Superintendenten des Konsistorialbezirks,
2) aus den für die außerordentliche Synode besonders zu wählenden geistlichen und weltlichen Abgeordneten,
3) aus vier von Uns zu berufenden Mitgliedern.
§. 2. Die Wahlkreise für die Wahlen der unter Nr. 2 des vorigen Paragraphen bezeichneten Abgeordneten bilden die durch die Kreissynodalordnung vom 9. August 1871 errichteten Syno⸗ dalkreise dergestalt, daß
für Kreissynodalbezirke mit weniger als 20,000 Evangelischen
8wei Abgeordnete, 8 G
für Kreiesynodalbezirke mil 20,000 bis⸗ 30,000 Evangelischen
ddrei Abgeordnete,
für Kreissynodalbezirke mit 30,000 Evangelischen und dar⸗
über vier Abgeordnete zu wählen sind, und daß unter den von jedem Wahlkreise zu wählenden Abgeordneten ein Geistlicher und ein Weltlicher sich befinden müssen, in Betreff der übrigen Abgeordneten aber den Wählern die freie Wahl zwischen Geistlichen und Weltlichen zusteht.
§. 3. Die Wahlversammlungen sollen bestehen:
1) aus den Dekanen und sämmtlichen ein Pfarramt oder eine Kaplanei innerhalb des Synodalkreises definitiv oder vikarisch verwaltenden Geistlichen, aus der doppelten Anzahl weltlicher Mitglieder, welche von den vereinigten Gemeinde⸗Organen aus den nach der Kirchengemeinde⸗Drdnung vom 27. August 1869 zum Kirchenvorsteheramte qualifizirten Mitgliedern einer zum Synodalkreise gehörigen Gemeinde gewählt werden.
§. 4. Für die Wahl der nach §. 3 Nr. 2 zu deputirenden Wahlmänner gelten folgende Bestimmungen: 1
Die Einladung zur Wahl muß unter Angabe des Zweckes der Versammlung schriftlich, mindestens drei Tage vor dem Wahltermin erfolgen.
Der Wahlakt wird, wenn nicht vom Konsistorium ein be⸗ sonderer Kommissarius ernannt wird, vom Vorsitzenden des Kirchenvorstandes oder dessen Stellvertreter geleitet.
Sind mehrere Gemeinden unter einem gemeinschaftlichen Pfarramte verbunden, so treten die Kirchenvorstände und Ge⸗ meindevertretungen der einzelnen Kirchengemeinden zum Zwecke der Wahl am Pfarrorte zusammen. Im Uebrigen finden die Bestimmungen der §§. 11 und 22 der kirchlichen Gemeinde⸗ Ordnung vom 27. August 1869 Anwendung.
§. 5. Die Wahl der Abgeordneten zur Synode wird, sofern nicht das Konsistorium einen besonderen Kommissarius ernennt, von dem Borsitzenden der Kreissynode geleitet. Die Bestimmungen der §§. 6 und 7 der Kreis⸗Synodalordnung vom 9. August 1871 finden auf die Wahlen sinngemäße An⸗ wendung. Die Wahl wird durch Stimmzettel dergestalt vor⸗ genommen, daß zunächst ein geistliches, sodann ein weltliches Mitglied der Synode gewählt wird und hierauf die Wahl der⸗ jenigen Mitglieder erfolgt, in Betreff deren eine Beschränkung in der Personenauswahl nicht stattfindet. Für jeden Abgeord⸗ neten ist ein Ersatzmann zu wählen.
S. 6. Wählbar ist als geistliches Mitglied der Synode jeder an einer evangelischen Gemeinde des Konsistorialbezirks ein Pfarramt oder eine Kaplanei bekleidende Geistliche, der minde⸗ stens 30 Jahre alt ist, als weltliches Mitglied jedes nach der Kirchengemeinde⸗Ordnung vom 27. August 1869 zum Kirchen⸗ vorsteheramte wählbare Gemeindeglied, welches einer Gemeinde des Konsistorialbezirks angehört.
§. 7. Sowohl die Wahlen der Wahlmänner als auch die Wahlen der Abgeordneten zur Synode erfolgen mittels gedruckter oder geschriebener Stimmzettel und werden durch absolute Stimmenmehrheit der Erschienenen entschieden. Bei Stimmen⸗ gleichheit entscheidet das Loos. Ergiebt eine Wahl nur relative Stimmenmehrheit, so findet eine neue Stimmenabgabe in der Weise statt, daß nur die Beiden, welche die meisten Stimmen haben, zur Wahl gestellt werden. Ueber die Wahl wird ein Protokoll aufgenommen, welches nach erfolgter Verlesung von dem Vorsitzenden, sowie mindestens zwei anderen Mitgliedern
berufenden außerordentlichen Synode nebst dem derselben vorzu⸗
der Wahlversammlung zu unterzeichnen und in dem Falle des
§. 4 sofort dem die Abgeordnetenwahl leitenden Vorsitzenden der Kreissynode zu übersenden ist.
Unmittelbar nach der Wahl der Abgeordneten der Synode sind die vollständigen Wahlverhandlungen dem Konsistorio ein⸗ zusenden, welches dieselben dem Synodalvorstande nach dem Zusammentritt der Synode übergiebt.
Einwendungen gegen die Wahl sind binnen zehn Tagen bei dem Konsistorium einzureichen und werden von diesem nach etwa erforderlicher Auftlärung des Sachverhalts der Synode zur Erledigung überwiesen. Ueber Gültigkeit oder Ungültigkeit der Wahlen entscheidet die Synode endgültig.
§. 8. Die Synode wird nach Abhaltung eines feierlichen Gottesdienstes durch einen von Uns zu ernennenden Kommissa⸗ rius eröffnet.
Unser Kommissarius ist befugt, an allen Sitzungen der Synode und ihrer Kommissionen Theil zu nehmen, in derselben jeder Zeit das Wort zu ergreifen und Anträge zu stellen. Der Schluß der Synode erfolgt durch Unseren Kommissarius.
§. 9. Der Vorstand der Synode, bestehend aus einem Vorsitzenden, sowie einem geistlichen und einem weltlichen Bei⸗ sitzr, wird von der Synode gewählt.
Der Vorsitzende führt den Schriftwechsel der Synode, leitet die Verhandlungen und handhabt die äußere Ordnung.
Die Beisitzer haben den Vorsitzenden in seinen Geschäften zu unterstützen und in Behinderungsfällen zu vertreten.
Dem Vorstande liegt die Abfassung und Beglaubigung der Synodalprotokolle und die Einsendung der Verhandlungen an das Konsistorium ob. Für die Aufzeichnung derselben kann der Vorstand mit Zustimmung der Synode ein Mitglied dersel⸗ ben oder mehrere heranziehen.
S§. 10. Die Sitzungen der Synode werden mit Gebet er⸗ öͤffnet, die Schlußsitzung auch mit Gebet geschlossen.
Zur Beschlußfähigkeit der Synode ist die Anwesenheit von zwei Dritttheilen der Mitglieder erforderlich. Die Beschlüsse werden nach Mehrheit der Stimmen gefaßt. Bei Stimmen⸗ gleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Wahlverhandlungen sind, wenn zunächst relative Mehr⸗ heit sich ergiebt, durch engere Wahlen bis zur Erreichung absoluter Mehrheit fortzusetzen. Ergiebt sich bei Wahlen Stimmengleichheit, so entscheidet das Loos. Für Wahlen zu Kommissionen genügt relative Mehrheit.
1 §. 11. Die Synode ist berufen, den ihr durch Unseren Kom⸗ missarius vorzulegenden Entwurf der Kirchengemeinde⸗ und Synodalordnung für den Konsistorialbezirk Wiesbaden in Be⸗ rathung zu nehmen. Aenderungen bisheriger kirchlicher Ein⸗ richtungen, welche über diesen nächsten Zweck hinausgehen, sind nicht Gegenstand der Berathung.
Die Entscheidung über Aenderungen, welche von der Synode zu der ihr zu machenden Vorlage in Antrag gebracht werden, behalten Wir Unserer Entschließung vor. §. 12. Die Mitglieder der Synode erhalten, soweit sie nicht am Sitzungsorte wohnhaft sind, Tagegelder und Reise⸗ kosten. Ueber die Höhe derselben sowie über die zu ihrer An⸗ weisung erforderlichen Mittel ergeht besondere Bestimmung des Ministers der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 8. November 1875. (L. S.) Wilhelm. 8 Falk.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dder bisherige Rektor und kommissarische Kreis⸗Schul⸗ inspektor Carl Friedrich Wilhelm Gärtner in Wongrowitz und der bisherige Rektor und kommissarische Kreis⸗Schulinspektor Arthur Klewe in Gnesen sind zu Kreis⸗Schulinspektoren im Regierungsbezirk Bromberg ernannt worden.
Der Rektor Schinke in Kosel ist als ordentlicher Lehrer an das Schullehrer⸗Seminar zu Ziegenhals berufen worden. s
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
„Der bisher bei der Ostbahn angestellt gewesene Königliche
Eisenbahn⸗Maschinenmeister Wichert ist von Bromberg nach
Berlin versetzt und demselben die Maschinenmeisterstelle im tech⸗
nischen Eisenbahn⸗Bureau des Ministeriums für Handel
werbe und öffentliche Arbeiten verliehen worden.
8
Nichtamtliches. 8 Deutsches Neich. Preußen. Berlin, 25. November. Se. Majestät er Kaiser und König besuchten heute den zur Eröffnung der General⸗Synode abgehaltenen Gottesdienst in der Domkirche üar nahmen hierauf den Vortrag des General⸗Majors von Albedyll entgegen.
— Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin sind, laut
telegraphischer Meldung, gestern Nachmittag um 5 ½ Uhr in Braunschweig eingetroffen und auf dem Bahnhof von der