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5 schon die Namen.
Es wird charakierisirt durch den Umfang, der gegeben sein Anzahl der in Thätigkeit gesetzten Personen und Ma⸗ Die Personen sind wieder zu gruppiren nach Alter,
und Familienstand. Da aber die Gewerbezäh⸗
lung an einem bestimmten Tage stattfindet, kann es sehr leicht vorkommen, daß das eine oder das andere Ge⸗ werbe zu dem Zeitpunkte der Zählung still steht, und man mnß da⸗ her, um ein richtiges Moment⸗ oder Zeitbild zu erhalten, die Frage mit aufnehmen: wie groß ist die Arbeiterzahl, die im Durchschnitt des Jahres beschäftigt wird? Die Zäͤhlung der gewerblich beschäf⸗ tigten Arbeiter, wenn auch gewisse Kautelen hierbei in Anwendung kommen, giebt aber noch kein richtiges Bild der Industrie. Etwas Anderes ist es mit den Maschinen, den Motoren und Arbeitsmaschinen, die als untrennbar in der Statistik zu behandeln sind, und erst beide Maschinen⸗Kategorien zusammengenommen, können ein richtiges Bild der Industrie gewähren. Die Vermehrung der Motoren allein, in deren Klassifikation sich namentlich zu einem großen Theile der menschliche Fortschritt in der Besiegung der Natur ausspricht, würde aber nech nicht die Vermehrung der Industrie bedeuten. Nur in der Kombination der drei Faktoren, der Zahl der Arbeiter, der Zahl der Motoren und der Arbeitsmaschinen ist ein Mittel ge⸗ funden, die Leistungsfähigkeit der Industrie zu konstatiren. Man könnte noch einen Schritt weiter gehen, nach den Löhnen zu fragen, nach der Summe der verarbeiteten Rohprodukte und nach dem Werthe des Endproduktes, wie dies zum Theil von den Franzosen, Engländern und Amerikanern geschehen ist, aber es sei nicht räthlich, diese Fragen zu stellen. Auf die erste Frage, nach den Löhnen, deren genaue Angabe eine Schlußfolgerung auf den Werth
terisire. arnn durch die
des Endproduktes gestatte, würde man eine vielleicht noch einiger⸗
aßen zutreffende Antwort erhalten; aber über die letzteren Fragen
würde der Fabrikant, weil diese seine finanziellen Verhältnisse be⸗
ühren, keine genaue Auskunft ertheilen, und dann habe die Zahl keinen Werth. Es müssen aber auch noch gewisse spezielle Aufnah⸗ men in Bezug auf einzelne hervorragende Gewerbe stattfinden, bei der Landwirthschaft, mit der oft verschiedene Gewerbe verbunden sind, und den Eisenbahnen. Die letzteren betreiben nicht blos ein Handelsgewerbe, sondern auch ein Fabrikgewerbe. den Reparatur⸗Werkstätten der Eisenbahnen werden Tausende von Arbeitern beschäftigt, und es unterliegt keinem Zweifel, daß man bei Vernachlässigung dieser gerade von den Eisen⸗ dahnen betriebenen Industrie ein ganz falsches Bild der Maschinen⸗ industrie gewinnen würde. Aehnlich liegt es bei dem Bergbau, über dessen Betrieb Fragen verschiedener Art zu stellen sind. Die Statistik, schließt der Redner, wenn sie Antwort geben solle, könne nie genau und nie detaillirt genug fragen; sie könne aber auch, möge die Ver⸗ arbeitung noch so vollkommen sein, aus falschen Zahlen keine rich⸗ tigen machen, und deshalb sei es im höchsten Grade wünschenswerth, daß bei der diesmaligen Zählung ein jeder Einzelne die Zählkarte resp. Fragebogen gewissenhaft autfülle und sich bewußt werde, daß er damit ein großes nationales Werk fördern helfe. — Nach Beant⸗ wortung der an den Vorsitzenden gerichteten Fragen wurde zum weiten Gegenstande der Tagesordnung übergegangen, dem Muster⸗ schu. r. Dr. Weigert leitete die Diskussion ein, die jedoch bis zur nächsten Sitzung vertagt wurde.
Statistische Nachrichten.
Nach Mittheilung des statistischen Bureaus der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 14. No⸗ vember bis incl. 20. November cr. zur Anmeldung gekommen: 258 Eheschließungen, 784 Lebendgeborene, 26 Todtgeborene, 443 Sterbefälle.
— Soeben erschien das III. Heft der Zeitschrift des Kö⸗ niglich preußischen statistischen Büreaus, Jahrgang 1875 (Verlag des Königlichen statistischen Büreaus [Dr. Engel) in Berlin mit folgendem Inhalt: Die Gerberlohe, ihr Bedarf, ihre Produktion, Preise, Ein⸗ und Ausfuhr in Deutschland, mit Benutzung der amt⸗ lichen Materialien des Königlich preußischen statistischen Büreaus be⸗ arbeitet von Ernst Hasse. Beiträge zur Statistik des Ober⸗Berg⸗ amtsbezirts Dortmund mit besond erer Berücksichtigung der Ansiede⸗ lungsbestrebungen der Grubenbesitzer für die Belegschaft ihrer Werke, von Hiltrop. Der Erwerb und Verlust der Reichs⸗ und Staats⸗ angehörigkeit im preußischen Staate während des Jahres 1874 Die Geburten, Eheschließnagen und Sterbefälle der Civil⸗ und Militär⸗ bevölkerung des preußischen Staats im Jahre 1874. Die Ge⸗ burten, Eheschließungen und Sterbefälle im preußischen Staate wäh⸗ rend des I. Vierteljahres 1875 (Vorläufige Ergebnisse). Die Bil⸗ dung der Standesamts⸗Bezirke im preußischen Stsate; von Frhrn. A. v. Fircks. Spiritus⸗Produktion, Export und Konsum im Brenn⸗ steuer⸗Verein, nebst den Locopreisen in Berlin seit dem Jahre 1839; von Emil Meyer. Die Hypothekar⸗Obligationen ausgebenden Grund⸗ kredit⸗Institute, insbesondere im preußischen Staate, I. Abschnitt; von Dr. Engel. Statistische Korrespondenz. G
Als besondere Beilage ist diesem Hefte beigegeben: Bericht über die Verhandlungen der Kommission für die Reviston der Vorschläge, betreffend die Ausführung der Gewerbestatistik im Deutschen Reiche. Wir behalten uns vor, auf den Inhalt einzelner Artikel dieses Heftes noch gelegentlich zurückzukommen.
Kunst, Wissenschaft und Literatur⸗
Der am 23. November in Marburg verstorbene Professor der Philosophie, Friedrich Albert Lange, Verfasser der in diesem Blatte wiederholt erwähnten, epochemachenden „Geschichte des Materialismus“ (weite Auflage: Leipzig und Iser⸗ lohn, Verlag von J. Bädeker 1873 — 1875), war als Sohn eines evangelischen Theologen am 28. September 1828 zu Wald bei So⸗ lingen geboren, studirte von 1849 bis. 1851 Philologie in Zürich und Bonn und promovirte auf letztgenannter Hochschule im März 1851 mit der Dissertation „Queéstiones metricae.’“ Im Herbst 1852 wurde er Gymnasiallehrer in Cöln, blieb daselbst als solcher bis 1855, wo er sich in Bonn für Philosophie habi⸗ litirte. Von Ostern 1858 bis 1866 wohnte er in Duisburg, Anfangs als Gymnasiallehrer, später als Handelskammer⸗Sekretär, Redacteur und Buchhändler. Im Spätherbst 1866 siedelte er nach der Schweiz über, woselbst er als Buchhändler, Redacteur und Mit⸗ glied des Stadtrathes in Winterthur, als Mitglied des Erziehungs⸗ rathes und mehrerer anderer kantonaler Behörden in Zürich thätig war. Seit dem Herbst 1870 war er in Zürich ordentlicher Pro⸗ fessor der Philosophie an der dortigen Hoch chule und seit Ende 1872 gehörte er der Universität Marburg als ehrer an.
— Die Fagade der Nationalgalerie ist seit einigen Tagen
bis auf eine kleine Stelle von den Gerüsten befreit, und zum ersten Male kann man den Prachtbau in seiner ganzen Schönheit sehen.
— Das nächste Heft von E16““ geographischen Mittheilungen, Heft 12, 1875, (Gotha, Justus Perthes) wird an größeren Aufsätzen bringen: Lieutenant G. M. Wheelers zweite Expedition nach dem nördlichen Neumexiko und dem südlichen Colorado, 1874, ven Osc. Loew, welcher als Chemiker diese Expe⸗ dition begleitete; Henry M. Stanleys Erforschung des Victoria Nyanza, mit einer Karte von diesem 1525 Quadratmeilen großen See, auf welcher Stanley's Route vom Januar bis Mai diese Jahres verzeichnet ist; endlich die Berichte von Dr. Nordenskjöld und Dr. Lundström über die schwedische Entdeckungsfahrt na emn Jenisch
nebst Karte. Gewerbe und Handel.
Die Berliner Unions⸗Brauerei (Gratweil) wird für das mit dem 30. September cr. abgelaufene Geschäftsjahr eine Dividende von 6 ½¼ % wie im vorangegangenen Jahre vertheilen. Zu Abschreibungen werden 180,000 ℳ zur Verwendung kommen.
— In der Fabrik von Siemens & Halske hierselbst ist ein Apparat konstruirt worden, der es ermöglicht, mit vollständiger Ge⸗ nauigkeit und auf einfache Weise die Gradhöhe des Spiritut zu bemessen. Der zu prüfende Spiritus wird aus dem Maisch⸗ raum in einen cylindrigen eisernen Behälter geleitet, in welchem sich ein sogenannter „Schwimmer“ befindet. Dieser Schwimmer, ein runder, aus leichtem Metall (Aluminium) gearbeiteter und mit einer spezifisch sehr leichten Flüssigkeit, die das Geheimniß der Fabrik ist, gefüllter Körper, steiat in dem Spiritus auf. Er steigt um so höher, je leichter das spezifische Gewicht der zu prüfenden Flüssigkeit ist, und dies ist bei hochgradigem Spiritus geringer, als bei niedriggradigeren. Ein an dem Schwimmer angebrachtes Uhrwerk steht nun mit einem Zeiger in Verbindung, der seinerseits wieder vermittelst einer sehr komplizirten Kurve (Hyperbel), welche durch die Umdrehungen einer Trommel gehoben oder gesenkt wird, regulirt aufs Genaueste, an einer Skala die Gradhöhe von 00—100 ° anzugeben im Stande ist.
— Die Harkortsche Bergwerks⸗Aktien⸗Gesellschaft hat nach vorliegender Mittheilung im letzten Geschäftsjahre 242,000 ℳ Bruttogewinn erzielt, dem nach Abzug der Geschäftsunkosten, Zinsen zc. ein Reingewinn von 160,000 ℳ entspricht. Der Generalversammlung wird vorgeschlagen werden, hiervon 75,000 ℳ zu Abschreibungen zu verwenden. 1
— In Liegnitz starb am 21. d. M. der Kommerzien⸗Rath Heinrich Ruffer.
London, 26. November. (W. T. B.) Wie die „Times“ meldet, hat die englische Regierung von dem Khedive Suez⸗ kaual⸗Aktien im Betrage von vier Millionen Pfd. Sterl. gekauft und denselben ermächtigt, für diese Summe einen nach Sicht zahl⸗ baren Wechsel auf das Haus Rothschild zu entnehmen. — Wie weiter verlautet, ist von der Regierung für den Ankauf der ihr von dem Khedive offerirten ca. 177,000 Stück Suezkanal⸗Aktien um den Preis von 4 Millionen Pfd. Sterl. die Genehmigung des Parla⸗ ments vorbehalten worden.
Verkehrs⸗Anstalten.
Am 25. d. M. sollte die Bahnlinie Zweibrücken⸗Ann⸗
weiler eröffnet werden.
Berlin, 26. November.
Unter dem 28. September 1875 haben Se. Majestät der Kaiser und König der deutschen Wehrordnung und als militärische Ergän⸗ zung 2 der Heerordnung die Allerhöchste Genehmigung ertheilt. Die erstere (Wehrordnung) liegt aus dem Verlage von Carl Heymann als Separatabdruck aus dem Centralblatt für das Deutsche Reich (III. Jahrgang Nr. 41 de 1875), die letztere (Heer⸗ ordnung) aus dem Verlage der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuch⸗ druckerei (R. v. Decker) hier vor. 1
Die in beiden Verordnungen enthaltenen Vorschriften haben zum großen Theil bereits früher bestanden, sind aber hierin nun systema⸗ kisch zusammengefaßt. Eine Neubearbeitung derselben ist auch wohl besonders deswegen nöthig geworden, weil durch die Konstituirung des Deutschen Reichs viele Verhältnisse neu geregelt werden mußten. Die⸗ senigen Verordnungen, welche bisher die in der Wehr⸗ und Heer⸗ ordnung niedergelegten Vorschriften enthielten, datirten nämlich alle noch aus der Zeit des Norddeutschen Bundes, so die Militär⸗Ersatz⸗ Instruktion vom 26. März 1868, die Instruktion über die Behandlung und Ausbildung der einfährigen Freiwilligen vom 11. Dezember 1866, die Verordnung, betreffend die Organisation der Landwehrbehörden und die Dienstverhältnisse der Mannschaften des Beurlaubtenstandes, vom 5. September 1867, sowie schließlich die Verordnung, betreffend die Dienstverhältnisse der Offiziere des Beurlaubtenstandes, vom
4. Juli 1868.
Die deutsche Wehrordnung zerfällt⸗in zwei Theile, die Er⸗
atz⸗ und die Kontrolordnung; welche Verhältnisse beide regeln, be⸗
Wir heben aus der Ersatzordnung als ab⸗
weichend von der normalen Eintheilung einige Punkte hervor, welche durch die staatliche Zusammensetzung des Reichs bedingt sind. .
So bildet die Großherzoglich hessische (25.) Division einen eige⸗ nen Ersaßzbezirk, und die Rechte der General⸗Kommando's sind hier auf die Division übertragen; in Sachsen und Württemberg fungirt als E satzbehörde 3. Instanz eine besondere „Ober⸗Rekrutirungsbehörde resp. der Ober⸗Rekrutirungsrath.“
Ebenso sind für alle übrigen Bundesstaaten die betreffenden Civil-⸗Verwaltungsbehörden genau bezeichnet, welche, im Verein mit dem preußischen Kriegs⸗Ministerium und den General⸗Kommandos, als Ministerial⸗ resp. Ersatzbehörden 3. Instanz zu fungiren haben.
Als neu erscheint auch die Bestimmung, das die Fahrzeuge der Kaiserlichen Kriegsmarine auch im Auslande Militärpflichtige ein⸗ stellen können, falls diese Seeleute von Beruf sind, sowie andere
Mllitaͤrpflichtige, falls sie sich zu 1eg. Dienstzeit verpflichten.
Die der Ersatzordnung im Anhange beigefügte Landwehrbezirks⸗ Eintheilurg für das Deutsche Reich ergiebt die definitive Bezeichnung der Landwehr⸗Regimenter in Elsaß Lothringen, welche zwar schon bis⸗ ber in derselben Zusammensetzung, jedoch ohne Nummern, bestanden. Wir sfinden darin 3 Reserve Landwehrbataillone (Metz, Straßburg, Mülhausen i. E. Nr. 97, 98, 90), sowie die 4 Landwehr⸗Regimenter
Nr. 128 — 131, die letzteren jedes zu zwei Bataillonen.
Demselben Anhang ist die Prüfungsordnung für Einjährig⸗ Freiwilligen⸗Dienst beigegeben. —
Die Heerordnung zerfällt analog gleichfalls in zwei Theile, die Rekrutirungs⸗ und die Landwehrordnung.
Aus der Rekrutirungsordnung heben wir herpor, daß die Verpflichtung der in Unteroffizierschulen ausgebildeten Mannschaften, welche bisher für jedes dort verbrachte Jahr zwei Jahre in der Armee nachzudienen hatten, dahin abgeändert ist, daß sie für ihre Ausbildung überhaupt vier Jahre im Ganzen nachzudienen haben.
Den entlassenen Mannschaften sollen in ihre e alle gerichtlich erkannten Strafen, die Disziplinarstrafen aber nur dann aufgenommen werden, wenn sie in den letzten drei Jahren auf stren⸗ gen Arrest gelautet haben. 1
Die Landwehrordnung spricht bei der Organisätion der Land⸗ wehrbehörden mehrfach von bereits im Frieden formirten Landwehr⸗ Regimentsstäben. Da solche zur Zeit noch nirgends bestehen, so geht daraus hervor, daß die Errichtung einzelner Landwehr⸗Regimentsstäbe beabsichtigt wird.
Die Gestellung zu den Kontrolversammlungen ist dadurch erheb⸗ lich erleichtert worden, daß Dispensationen von denselben stets ertheilt werden sollen, sobald bei Ermangelung besonderer militärischer Be⸗ denken Billigkeitsrücksichten anzuerkennen sind.
Die Einziehung der Offizier⸗Aspiranten behufs Darlegung ihrer Qualifikation zum Reserve⸗ resp. Landwehr⸗Offizier ist jetzt ein für alle Mal auf 8 Wochen festgesetzt; Mannschaften, welche nachträglich das Qualifikationsattest zum Reserve⸗ resp. Landwehroffizier erwerben wollen, können das jetzt gleichfalls innerhalb 8 Wochen erreichen und haben sich im nächsten Jahre dann noch der für Offizieraspiranten vorgeschriebenen Uebung zu unterziehen, während diese letztere Kate⸗ gorie die Berechtigung, zur Wabhl gestellt zu werden, bisher durch eine einmalige dreimonatliche Dienstleistung erwarb.
Die Avancementsaussichten der Landwehroffiziere sind insofern jetzt günstiger geworden, als ihre Beförderung nicht mehr von Etats⸗ rücksichten abhängig ist, sondern lediglich nach Prinzipien der Ancien⸗ netät im Verhältniß zu den Linientruppen erfolgt. Diese letzteren sind dieselben geblieben. 8 .
Als Anhang ist der Heerordnung die Verordnnng über die Oega⸗ nisation des Sanitäls⸗Corps vom 6. Februar 1873 (Sanitätsordnung) nebst Auszug aus den Ausführungsbestimmungen, sowie die Bestim⸗ mungen über das Militär⸗Veterinärwesen vom 15. Januar 1874 (Veterinärordnung) beigegeben. —
Zum Andenken an die Schlacht bei Spicheren wird in dem neuen Rathhaussaalezu Saarbrücken, dessen Neuban in aller⸗ nächster Zeit begonnen wird, der „Straßb. Ztg.“ zufolge, auf An⸗ ordnung Sr. Majestät des Kaisers eine Reihe von monumen⸗ talen Gemälden angebracht werden, zu deuen jetzt die Skizzen hier eingetroffen sind. Dieselben sind vom Direktor der Königlichen Kunstakademie zu Berlin, Professor A. von Werner, gezeichnet worden. Sie stellen dar: das Hauptbild (Hinterwand des Saales), Einzug des Königs Wilhelm in Saarbrücken am 9. August 1870, den Königlichen Wagen umgiebt das jauchzende Volk, ein Ver⸗ wundeter, der vorbeigetragen wird, hebt die Hand, um seinen Kriegs⸗ herrn zu grüßen; der König dankt leutselig. Die beiden anderen Bilder (Seitenwände des Saales), eine Episode aus der Erstürmung der Spicherer Höhen (Tod des Generals v. François) und ein symbo⸗ lisches Gemälde, die Einigung von Nord⸗ und Süddeutschland dar⸗ stellend (der Genius Deutschlands hält über zwei Krieger in antiker Rüstung und Mänteln in den deutschen und bayerischen Farben die Kaiser⸗ krone). Zu den beiden Seiten des Hauptbildes sollen in Nischen die lebens⸗ großen Figuren Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen, und Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Carl angebracht werden, rechts und links der symbolischen Darstellung erhalten die Standbilder des Fürsten von Bismarck und des Grafen von Moltke ihren Platz. Die Fenster werden in reicher Glasmalerei Wappen und sonstige Abzeichen enthalten, prachtvolles Täfelwerk die Zwischenräume an den Wänden und geschmackvolles Parket den Fußboden decken. Die Decke des Saales zeigt in der Mitte einen mächtigen Reichsadler, in den vier Ecken die Wappen von Preußen, der Rheinlande, von Saarbrücken und St. Johann. Ein unter der Decke hinlaufender Fries enthält die Daten der Hauptschlachten 1870/71. Zu der ganzen Ausschmückung des Saales sind 65,000 ℳ ausgeworfen und zur Ausführung der al fresco auszuführenden Malereien eine Frist von 3 Jahren festgesetzt.
Kaiser Wilhelm auf der Hirschjagd. Nach dem Orizinal⸗Oelgemälde von E. v. Hartitzsch, photographirt von Wilh. Berndt. — Dieses neue Bild schließt sich an die von uns bereits erwähnten: „Der Kaiser und sein Kanzler“ und „Unterredung im Generalstabsgebäude“ (Se. Kaiser⸗ liche und Königliche Hoheit der Kronprinz und Graf Moltke) in Formaten, Ausstattung ꝛc., genau an. Es stellt Se. Majestät den Kaiser im Jagdanzuge, umgürtet, mit Jagdtasche und üpergehängter Büchse ꝛc., am Saume eines prachtvoll beleuchteten Buchenwaldes dar. Zu den Füßen Sr. Majestaͤt liegt ein verendeter Sechszehn⸗Ender, welche Jagd⸗ beute, als Schütz mit Trefferbefriedigung, zu überliefern der Hohe Herr vorgetreten und das Jagdgefolge zu erwarten scheint. Für die Theilnehmer der letzten großen Hofjagden und Freunde des edlen Waidwerkes dürfte diese wohlgelungene Photographie nebst den vor⸗ genannten sich besonders zu Weihnachtsgeschenken empfehlen. Er⸗ schienen sind bis jetzt Imperialfolio (45 bes 60 Centimeter groß) 10 ℳ und Großquart (Größe: 35 bis 45 Centimeter) 6 ℳ kostend; die Kabinetausgabe wird demnächst zu haben sein.
Der versprochene Nachtrag zu dem in der Mittlerschen Buchhandlung (H. Heyfelder) in Bromberg erschienenen „Sy⸗ nodal⸗Album 1875“ (Nitgliederverzeichniß der preußischen außerordentlichen Generalsynode, zusammengestellt vom Justiz⸗Rath Hänschke), enthaltend biographische Notizen über die dreißig landesherrlich ernannten Mitglieder nebst alphabetischem Register, ist soeben ausgegeben worden.
1 Prof. Nordenskjöld und seine Begleiter sind am 17. d. in St. Petersburg eingetroffen, nachdem sie mittelst Wagen den Weg von Jeniseisk nach Taril am Ural binnen 30 Tagen zurückgelegt hatten. Von Taril fuhren sie per Schlitten über das schneebedeckte Uralgebirge und auf den eisbelegten Flüssen Kama und Wolga in 8 Tagen nach Nischni⸗Nowgorod, von wo sie die Reise per Bahn fortsetzten. Nordenskjöld hielt sich 3 bis 4 85 in Krasnojarsk, Omfk, Jekaterinenburg, Nischni, Tagilsk und Moskau auf, und ward überall mit lebhafter Sympathie begrüßt. Gleich nach seiner An⸗ kunft in St. Petersburg wurden die Mitglieder der Expedition der
geographischen Gesellschaft vorgestellt. In einer Sitzung dieser Gesellschaft berichtete Nordenskjöld über seine Eismeerexpedition, gleichwie des Weiteren die von Dr. Petermann in Gotha ausgrearbei⸗ tete Karte über die Reise der Expedition vorgelegt wurde. Nor⸗ denskiöld und seine Begleiter gedenken sich etwa eine Woche in der russischen Hauptstadt aufzuhalten, und werden dann die Rückreise nach Schweden über Helsingfors antreten, von welcher Stadt sie bereitz eine Einladung erhalten haben. Ueber seine Reise den Jenisei hinauf hat Nordenskjöld einen ausführlichen Bexicht, datirt Tomsk, 13. Ok⸗ tober, an Oscar Dickson in Gothenburg gerichtet, der den⸗ selben in der „Gothenburger Handelszeitung“ veröffentlicht hat. In dem Schreiben Nordenskjölds wird bezüglich der Reise auf dem SJenisei hervorgehoben, daß man fehl⸗ greifen würde, wenn man sich diese nördlich des Polar⸗ kreises belegenen so unbekannten Gegenden als öde, von Schnee oder Eis bedeckte Wüste mit einer spärlichen Moosvegetation vorstelle. Im Gegentheil bemerkte Nordenskjöld auf seiner Reise den Jenisei hinauf nur an einer einzigen Stelle Schnee, nämlich in einer tiefen Schlucht von geringem Umfange, während im Uebrigen die Vegetation sich durch eine Ueppiskeit auszeichnet, von welcher Nor⸗ denskjöld selten eines Gleichen gesehen hat. Die Jacht „Pröven“ welche am 19. Angust die Rückreise nach Norwegen antrat, langtt am 3. Oktober in Tromsoe an. Ueber diese Reise hat der Dr. Kjellmann, welcher die Expedition auf der Rückreise leitete, einen eben⸗ falls in der „Gothenburger Handelszeitung“ veröffentlichten, an Osca Dickson gerichteten Bericht geliefert. Aus letzterem geht hervor, daß auch die Rückreise reich an wissenschafticher Ausbeute gewesen ist, namentlich was die Thier⸗ und Pflanzenwelt auf Noraja Semlie und im Karischen Meere betrifft, welch letzteres, im Gegensatze zu dem, was man früher annahm, ein üppiges und formreiches Thier⸗ leben darbietet. Die Expedition führt bedeutende wissenschaftliche Sammlungen mit sich, worunter eine Insektensammlung aus Novazt Semlja, welche ca. 500 Exemplare mit zahlreichen Vertretern fast aller Insektenarten enthält, während man früher nur 4 bis 5 Arten aus dieser Gegend kannte.
Theater.
Im Krollschen Theater wird morgen die Weihnachts Ausstellung eröffnet. Trotz der namhaften Kosten derserben haß die Direktion die ermäßigten Preise der Sitzplätze beibehalten urd auf diese Weise den Zeitverhältnissen Rechnung tragend, die Aus stellung Jedermann zugänglich gemacht. .
— Im Bellealliance Theater hat das Lebensbild vor R. Hahn „Ein altes Hausmöbel“ bei seinen Wiederholungen den lebhaftesten Beifall gefunden, und ist anzunehmen, daß sich dal selbe längere Zeit auf dem Repertoire halten wird. Als nächste No vität ist das Schauspiel „Das Testament des Großen Kur fürsten“ in Aussicht genommen, während zur Weihnachtszeit ei hierauf bezügliches Schauspiel „Joseph im Schnee“, nach de gleichnamigen Auerbachschen Novelle bearbeitet, in Vorbereitung ist.
— Dasz erst im vorigen Jahre eröffnete prächtige Stadttheate in Barmen ist gestern Abend bis auf die Mauern ausgebrannt Drei Personen (ein Dekorationsmaler mit einem Gehülfen und einen Lehrling), die sich von der Spitze des Hauses aus durch Herabsprik gen zu retten suchten, haben dabei den Tod gefunden.
Die Zauberwelt des Hofkünstlers Sr. Majestät des Kaise und Königs, Hrn. Bellachini im Saaltheater des Königliche Schauspielhauses erfreut sich noch immer der lebhaften Theilnahm des Publikums. Das Ueberraschende der Produktionen, wie die El ganz und Sicherheit, mit welcher * Bellachini dieselben ausführ bleiben auch bei wiederholtem Besuch der Vorstellungen anziehend überdics ist durch Aenderungen, die jeden Mittwoch und jeden Sonntn im Frgbamen eintreten, hinreichend für Abwechselung gesorgt. Außer de Koffer, dessen Geheimniß noch immer ungelöst ist, bildet jetzt d Pranger das Anziehendste der Darstellungen Es ist das japanisch Marterholz, in welches der Kopf und die Hände eines Menschen fe eingeklemmt werden, dergestalt, daß die Hände das Schloß, welch den Pranger schließt⸗ unmöglich erfassen können. Nichtsdestowenige elingt es dem auf diese Weise Gefesselten, in kürzester Zeit sich d Pranger zu entledigen, ohne daß das Schloß geöffnet ist. De
pparat wird, ebenso wie der geheimnißvolle Koffer, dem Publiku zur Untersuchung übergeben, wodurch der Effekt desto wirksamer wi
Redacteur: F. Prehm.
Zerlag der Expedition (Kess el). Druck W
Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).
Elsne
des badischen Landrechts umwandeln. in dieser Beziehung von dem Fabrikbesitzer kein größeres Maß von Ueberlegung fordern, als bei vor⸗ sichtigen Geschäftsleuten dieser Art üblich ist.
en Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußi
Dritte
Berlin, Freitag,
Beilage
den 26. November
In dieser Beilage werden bis auf Weiteres außer den gerichtlichen Bekanntmachun en ü 1) die Vakanzen⸗Liste der durch Militäx⸗Anwärter zu besetzenden Stel
2) die Uebersicht vakanter Stellen für Nscht⸗Militär⸗Anwärter,
3) die Uebersicht der anstehenden Konkurs⸗Termine,
4) die Uebersicht der anstehenden Subhastationstermine,
5) die Verpachtungstermine der Königl. Hof⸗Güter und Staats⸗Domänen, sowie anderer Landgüter,
ber Eintragungen und Löschungen in den Handels⸗ und Zeichenregistern veröffentlicht:
chen Staats⸗Anzeiger.
6) die von den Reichs⸗, Staats⸗ und Kommunalbehörden ausgeschriebenen S 7) die Tarif. und Fahrplan⸗Veränderungen der deutschen Eisenbahnen, gg 8) die Uebersicht der Haupt⸗Eisenbahn⸗Verbindungen Berlins, 8 — 9) die Uebersicht der bestebenden Postdampfschiff⸗Verbindungen mit transatlantischen Ländern,
10) das Telegraphen⸗Verkehrsblatt.
Der Inhalt dieser Beilage, einem besonderen Blatt unter dem Titel
Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich.
1 I1 Efethen Hen . für .“ 21 88 5 durch alle Post⸗Anstalten des In⸗ andes, sowie dur arl Heymanns Verlag, Berlin, SW., Königgrätzerstraße 109, und alle Abonnement beträgt 1 ℳ 50 — Vierteli⸗ Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: Ss., Wilhelmftraße 32, werden. ZA6A“
In Beziehung auf §. 107 der Reichs⸗Gewerbe⸗ ordnung, welcher die Gewerbeunternehmer für verpflichtet erklärt auf ihre Kosten alle diejenigen Einrichtungen herzustellen und zu unterhalten, welche mit Rücksicht auf die besondere Beschaffenheit des Gewerbebetriebes und der Betriebsstätte zu thunlich⸗ ster Sicherung der Arbeiter gegen Gefahr für Leben und Gesundheit erforderlich sind, führt das Reichs⸗Oberhandelsgericht, 1I. Senat, n einem Erkenntniß vom 22. Oktober d. J. aus, daß dabei an die Verpflichtung zur absoluten Beseitigung aller Gefahren nicht ge⸗ dacht werden darf, da dies geradezu unmöglich ist; die Verpflichtung des Prinzipals kann das Maß
jener Vorsicht nicht überschreiten, welche ein sorg⸗ sältiger Gewerbetreibender der betreffenden Geschäfts⸗ branche anzuwenden pflegt, wobei er darauf rechnen darf, daß die Arbeiter ihrerseits die gewöhnliche Volsicht nicht außer Acht lassen. — In einer badi⸗
ihn wechselmäßig Verpflichtenden bis zum Verfalle Deckung zu gewähren oder den Wechsel seinerseits einzulösen. Denn bei der im kaufmännischen Ver⸗ kehre feststehenden Bedeutung des „Gefälligkeits⸗ wechsels’ liegt darin zugleich die Behauptung, daß der Andere sich vertraasmäßig verpflichtet habe, den Wechselverpflichteten von seiner Haftung zu be⸗ freien und daß er sich bei Nichterfüllung dieser Ver⸗ pflichtung mit dessen Schaden bereichern würde. Von den Einreden des Verklagten gegen die hiernach genügend substantiirte Klage erledigt sich diejenige der Verjährung der Wechsel schon dadurch, daß es sich überhaupt nicht um einen Anspruch aus den Wechseln, sondern aus dem unterliegenden Verhält⸗ nisse handelt. Durch die Ersetzung der Gefällig⸗ keitswechsel durch die neuen Wechsel ist lediglich die Verfallzeit, nicht aber auch das materielle Verhält⸗ niß unter den Betheiligten geändert worden.
schen Cementfabrik befinden sich Schienenstränge,
auf welchen die Eisenbahnwagen durch Menschen be⸗
wegt und insbesondere in den benachbarten Bahnhof der Badischen Staatsbahn geschoben werden. Jam Juni 1873 sollte auf Geheiß des Fabrikauf⸗ sehers ein mit Cement beladener Wagen durch mehrere Arbeiter in jenen Bahnhof geschoben wer⸗ den. Der erste Versuch mißlang, und so befahl der Aufseher, den Wagen eine Strecke zurückzuschieben,
um mit einem sog. Anlaufe das kleine Hinderniß zu;
bewältigen. Dabei schob ein Theil der Arbeiter vorwärts und die anderen hemmten, damit der Wagen nicht zu schnell laufe. Der Arbeiter B. be⸗ and sich unter letzteren. Als der Wagen am Lager⸗ hause vorüberkam, gerieth B. mit seinem Kopfe zwischen eine dort angebrachte „Rampe“ und den Wagen, erlitt schwere starb in Folge dessen nach wenigen Stunden. Die Hinterbliebenen, eine Wittwe und drei unmündige Töchter, beanspruchten ihren Lebensunter⸗ halt von dem Fabrikbesitzer, da dieser in der Rampe, deren äußerer Rand von dem Wagen nur 17 Cm. entfernt war, eine gefährliche Anlage duldete, wäh⸗ rend solche entweder beweglich, — d. h. zum Auf⸗ oder Niederlassen — zu machen oder ganz zu be⸗ seitigen war. Der Fabrikbesitzer erachtete sich jedoch nicht für verpflichtet, weil nach seiner Ansicht der
Arbeiter B. durch eigenes Verschulden seinen Tod
herbeigeführt habe, denn zur Zeit des Unfalles sei es heller Tag gewesen, der Verunglückte sei unmittelbar vor⸗ her an der Rampe vorübergekommen und sei vom Aufseher öfters gewarnt worden. Die Wittwe zurde auch in Folge dessen in allen gerichtlichen In⸗ stanzen abgewiesen. „Zufolge der von dem klagen⸗ den Theile nicht bestrittenen Behauptung,“ führt das Erkenntniß des Reichs⸗Oberhandelsgerichts aus, „hatte die Rampe, welche sich an einer Oeffnung es Lagerhauses befand, den Zweck, die Beladung der Eisenbahnwagen zu erleichtern, und mußte da⸗ er in möglichst unmittelbarer Verbindung mit en Wagen stehen. Aber auch der Umstand, daß die Rampe den bei dem Wagenschie⸗ ben beschäftigten Arbeitern gefährlich werden konnte und in der That den Tod des B. verursacht hat, kann jener Einrichtung nicht zu einer Nachläs⸗ sigkeit oder Unverständigkeit der Beklagten im Sinne Man kann
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Nun hat der einvernommene Sachverständige bekundet, die Entfernung von 17 Cm. zwischen Rampe und Wagen könne nicht als etwas Besonderes, Unge⸗ wöhnliches angesehen werden Er stützt dies darauk, daß nach den technischen Vereinbarungen deutscher Eisenbahnen ein Zwischenraum von 13 Em. zwischen Fahrzeug und Gebäudetheilen unter Umständen ähn⸗ lich den vorliegenden noch zulässig erachtet wird, und daß bei einer größeren Zahl von Eisenbahnen noch
eringere Zwischenräume vorkommen und zwar sogar auf Geleisen, welche mit Schienen befahren werden. Was auf Eisenbahnen, die mit Dampfkraft betrie⸗ ben werden, sogar reglementsmäßig gestattet ist, durfte der Fabrikherr, ohne sich eines Mangels au Ueberlegung schuldig zu machen, in seinem Etablisse⸗ ment umsomehr zulassen, als darin die Wagen nur von Arbeitern geschoben werden, mithin die Kraft und Raschheit der Bewegung hier viel geringer sind.
Acceptirt oder indossirt ein Kaufmann aus Ge⸗ fälligkeit einem Anderen einen Wechsel, ohne Valuta dafür empfangen zu haben und deckt er so⸗ dann die Wechsel als Acceptant oder im Regreß⸗ wege, so ist der andere, selbst nach Verjährung des Wechsels, zur Zahlung des Ausfalles verpflichtet, auch wenn er diese Verpflichtung nicht ausdrücklich übernommen. In diesem Verhältniß wird auch nichts durch eine Ersetzung jener Gefälligkeitswechsel durch neue, s. g. Prolongationswechsel, grändert. (Erkenntniß des Reichs⸗Oberhandelsgerichts vom 23. Oktober d. J.) „Die Behauptung, daß ein bloßes Gefälligkeits⸗Accept (resp. In⸗ dossament) vorgelegen habe, hat nur unter Kauf⸗ leuten die allgemein übliche bestimmte Bedeutung, daß die betreffende Wechselverpflichtung aus bloßer Gefälligkeit für einen Anderen, um demselben Kredit zu verschaffen, eingegangen sei und daß dieser Andere
Quetschungen und
Nach preußischem Rechte ist die Anerkennung einer im Konkurse angemeldeten For⸗ derung Seitens des Massenverwalters und die
gerichtliche Feststellung derselben im Konkurse nach Beendigung des Konkurses für den Gemeinschuldner
nicht bindend. (Erkenntniß des Reichs⸗Ober handelsgerichts vom 23. Oktober d. J.) *
Die Streichgarn⸗Industrie Englands verfügt zur Zeit über 1800 Etablissements; in diesen sind 3,165,569 Spindeln
Maschinenwebstühle im Betrieb; die Zahl der be⸗
schäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen beträgt 134,605. Die Gesammtzahl der in der Kammgarn⸗ Industrie beschäftigten Etablissements beläuft sich Nauf 692, mit zusammen 2,182,792 Spindeln, 82,000 Maschinenwebstühle und einem Arbeiterpersonal von 142,097 Arbeitern und Arbeiterinnen. Die Shoddy⸗ Industrie verfügt über 125 Fabriken mit 101,134 Spindeln, 1437 Maschinenwebstühle Arbeitern. Die Gesammtzahl der Fabriken in der Strumpfwaarenfabrikation beträgt 150, die Zahl der in ihnen aufgestellten Cirkularstühle 15,414, die der Rotaries 3457 und die Zahl der Arbeiter zu⸗ sammen 10,014.
Hr. Lepoutre hat, der französischen Fachzeitschrift „Le Jacquard“ zufolge, eine Methode erfunden, Wolle zu färben, ohne genöthigt zu sein, dieselbe in Stränge zu legen, ungefähr so, wie es beim Aus⸗ langen und der Farbe der gezettelten Ketten und Gewebe geschieht. Die gekämmten Bänder durch⸗ laufen allmählich diverse Bäder, ohne die Hülfe der Hand des Arbeiters zu bedürfen, und sind auf Tische ohne Ende aufgelegt, um jede Verlängerung oder Veränderung zu vermeiden. Die Durchläufe und Eintauchungen sind in der Art berechnet, daß die ungefärbte Wolle an dem einen Ende des Apparats eintritt, um ohne Unterbrechung fortzugehen und an dem andern Ende des Apparats gefärbt herauszu⸗ kommen. Diese Methode führt zum halbtrocknen, Trocknen und Entfalten der Wolle am Ausgange des letzten Bades. In manchen Fällen wendet man, anstatt die Wolle in gewöhnliche Farbbäder einzu⸗ tauchen, einfach eine Walze an, welche man in die mehr oder minder starke Farbenauflösung taucht.
Die „Zeitschrift für Gewerbe, Handel und Volkswirthschaft, Organ des Ober⸗ schlesischen berg⸗ und hüttenmännischen Vereins,“ redigirt von Dr. Adolf Frantz zu Beuthen O./S., enthält in Nr. 47 vom 20. No⸗ vember d. J.: Oberschlesischer berg⸗ und hültten⸗ männischer Verein: Schreiben des Königl. Ober⸗ Berzamts, betreffend Ausstellung für Gesundheits⸗ pflege ꝛc. zu Brüssel. — Wesen und Bedeutung der Volks⸗ und Gewerbezählung II. — Reichstags⸗ Bedenken. Oberschlesiens Kohlen⸗ absatzgebiet und dessen Erweiterunzg. III. — Eisenzoll⸗Petitionen. — Stettin: Kohlenverkehr. — Oesterreich: Außenhandel bis September d. J.; Montanbericht. — Großbritannien: Außenhandel bis Oktober d. J. — Anzeigen.
— Nr. 47 des „Gewerbeblatts aus Würt⸗ temberg“, herausgegeben von der Königlichen Centralstelle für Gewerbe und Handel, enthält: Die Thätigkeit der Gewerbevereine (Schluß). — Drehbare Schaukästen. — Unfall⸗Versicherungsgesell⸗ schaften. Literatur (Rechenbuch für deutsche Volksschulen). — Ausstellung von Arbeiten englischer Kunstgewerbeschulen in der Kunstbibliothek des Musterlagers. — Ankündigungen.
Handels⸗Register.
Die Handelsregistereinträgge aus dem Königreich
Sachsen, dem Großherzogthum Hessen und dem
Keenen Anhalt werden Dienstags unter der
ubrik Leipzig resp. Darmstadt und Dessau
veröffentlicht, die ersteren wöchentlich, die beiden letz⸗ teren monatlich.
Berlin. Handelsregister
und 57,090
und 3494
in welcher auch die im §. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in
(Nr. 291.)
Das Central⸗Handels⸗Rerister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. — Das
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile
AneS ur marneaiacu. = v
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3696 die hiesige aufgelöste Handelsgesellschaft in
Firma: Preußische Baubank 8 vermerkt steht, ist eingetragen: Die Liquidation ist beendet und demzufolge die Firma gelöscht worden.
Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: E. Heckmann & Co. üsn 85 November 1875 begründeten Handelsgesell⸗ a 1 (jetziges Geschäftslokal: Seidelstraße 23
sind: 1) Frau Heckmann, Emma, geb. Kilian, 2) Kaufmann Moritz Altmann, G „Beide zu Berlin. 8 Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 5524 eingetragen worden.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 5481 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Hentze & Kohn vermerkt steht, ist eingetragen: Die Gesellschaft ist durch gegenseitige Ueberein⸗ kunft aufgelöst. Der Kaufmann Otto Hentze setzt das Handelsgeschäft unter der Firma Otto Hentze’s Buchhandlung und Antiquariat fort. Vergleiche Nr. 9067 des Firmenregisters. Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 9067 die Firma: Otto Hentze’s Buchhandlung unb Antiquariat und als deren Inhaber der Kaufmann Otto Pentze hier eingetragen worden.
Gelöscht ist: Firmenregister Nr. 8082: die Firma: W. Haensch. Berlin, den 25. November 1875. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.
Handelsregister des Königlichen Kreisgerichts zu Bochum. Unter Nr. 240 des Gesellschaftsregisters ist die am 3. November 1875 unter der Firma: Meier &; Mußmann errichtete offene Handelsgesellschaft zu Bochum am 11. November 1875 eingetragen, und sind als Gesellschafter vermerkt: 11) der Tischler Joseph Meier zu Bochum, 2) der Tischler Ernst Mußmann zu Bochum. Die Befugniß, die Gesellschaft zu vertreten, hat nur der Gesellschafter Joseph Meier.
‚
Bochum. Handelsregister
des Königlichen Kreisgerichts zu Bochum.
Unter Nr. 241 des Gesellschaftsregisters ist die am 1. November 1875 unter der Firma Bogt K Cie. errichtete offene Handelsgesellschaft zu Witten am 15. November 1875 eingetragen, und sind als Gesellschafter vermerkt:
1) der Kaufmann Gustav Rennert zu Herbede, 2) der Kaufmann Robert Vogt zu Witten.
DBochum. Handelsregister des Königlichen Kreisgerichts zu Bochum. Die unter Nr. 161 des Gesellschaftsregisters ein⸗ getragene Zweigniederlassung zu Bochum (Firmen⸗ inhaber: Gebrüder Sinn zu Aachen) ist gelöscht am 11. November 1875.
8 4
Braunschweig. In das Handelsregister für die hiesige Stadt Vol. III. Fol. 19 ist heute die
Firma: “ Stärkefabrik Brandes & Co., s deren Inhaber: 8 Kaufmann Albert Probst, Franz Deppe, Wilhelm Hingst, Heinrich Brandes G seämm lich hierselbst; als Ort der Niederlassung: 8 1““ Braunschweig, 8 1“ und unter der Rubrik „Rechtsverhältniß bei Han⸗ delsgesellschaften“ Folgendes: Offene Handelsgesellschaft, begonnen am 1. No⸗ vember 875 und domizilirt in hiesiger Stadt. Zur Vertretung der Gesellschaft sind immer nur je 2 der Gesellschafter collectiv berechtigt, heute eingetragen. . Braunschweig, den 19. November 1875. Herzogliches Handelsgericht. V. Bode.
Breslau. Bekanntmachung. In unser Ferheereaister ist heute a. bei Nr. 3581 die Firma: L. Brinnitzer be⸗ treffend, Folgendes:
des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin.
dagegen, sei es nun ausdrücklich oder stillschweigend, die Verpflichtung übermmommen habe, dem sich fü
Zufolge Verfügung vom 25. November 1875 sind m selbigen Taze folgende Eintragungen erfolgt
das Handelsgeschäft ist durch Vertrag auf aufmann Jacob Brinnitzer zu Bres⸗
„ehr. — Einzelne “ kosten 20 ₰. —
unter der Firma J. Brinnitzer fort⸗ geführt;
b. unter Register Nr. 4140 die Firma J. Brin⸗ nitzer und als deren Inhaber der Kauf⸗ mann Jacob Brinnitzer
hier eingetragen worden. “ Breslau, den 20. November 1875.
Charlottenburg. SOeffentliche Bekannt⸗ machung.
In unser Gesellschaftsregister ist heut zufolge Verfügung vom 17. November cr. bei Nr. 44 Berliner Aktiengesellschaft für Eisengießerei und Maschinenfabrikation eingetragen.
Nach Ausscheiden des Direktors Oppermann sind eee t Oppelt in Charlattenb
a. Robert Oppelt in Charlattenburg, zum Direktor
der Gesellschaft, 8
b. Ober-Ingenieur Heinrich Kaegler, zu Stettin
wohnhaft, zum Stellvertreter des Direktors.
Charlottenburg, den 24. November 1875.
Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
Cottbus. In unser Gesellschaftsregister ist am 19. d. Mts. bei Nr. 35, 851 sc väcees h Cottbus⸗Großenhainer Eisenbahn⸗Gesellschaft eingetragen steht, in Colonne 4 folgender Vermerk eingetragen worden: „Der Advokat Oscar Oehme zu Leipzig ist aus dem Vorstande der Cottbus⸗Großenhainer Eisen⸗ bahngesellschaft ausgeschleden.“ 6 Cottbus, den 22. November 1875. Königliches Kreisgericht.
Cottbhus. In unter Gesellschaftsregister ist am 19. d. Mts. unter Nr. 88 giß Firma der Gesellschaft: Herm. Ruff & C. F. Aruecke, Sitz der Gesellschaft: Cottbus, Rechtsverhältnisse der Gesellschaft: Die Gesellschafter sind: 1) der Tuchfabrikant Hermann Ruff, 2) der Tuchfabrikant Charles Friedrich Arnecke, Beide zu Cettbus.
Die Gesellschaft hat am 15. November 1875 begonnen.
„Das Recht, die Gesellschaft zu vertreten und die Firma zu zeichnen, darf nur in Gemein⸗ schaft von beiden Gesellschaftern ausgeübt werden,
eingetragen worden. Cottbus, den 22. November 1875. Königliches Kreisgericht.
Cottbus. Die Firma Wm. Dunstheimer zu Cottbus ist erloschen und dies bei Nr. 319 unseres Firmenregisters am 19. d. M. vermerkt worden. Cottbus, den 23. November 1875 Königliches Kreisgericht.
Crefeld. Auf vorschriftsmäßige Anmeldung ist am heutigen Tage bei Nr. 8¼ des Handels⸗ (Ge⸗ sellschafts.) Registers des hiesigen Königlichen Han⸗ delsgerichtes, betreffend die offene Handelsgesellschaft sub Firma: Schmitz & Launhardt mit dem Sitze in Crefeld, eingetragen worden, daß diese Gesell⸗ schaft zufolge Vereinbarung der Betheilgten am heutigen Tage aufgelöst worden und in Liquidation getreten ist, sowie daß diese letztere von dem bis⸗ herigen hierselbst wohnenden Mitgesellschafter Franz Bernhard Launhardt und den ebenfalls hier wohnen⸗ den Kaufleuten Gustav Heilmann und Johann Anton Scheidges in der Weire gemeinschaftlich besorgt wird, daß zur Gültigkeit der Zeichnung der Liquidations⸗ firma die persönliche Namensunterschrift zweier der bestellten drei Liquidatoren erforderlich und aus⸗ reichend ist. Gleichzeitig wurde die Erlöschung der dem Hugo Feldmann dahier ertheilten Prokura zur Zeichnung der Firma Schmitz & Launhardt bei Nr. 525 des hiesigen Prokurenregisters vermerkt.
Crefeld, den 23. November 1875. “
Der Handelsgerichts⸗Sekretͤrträ. Enshoff. G 8— 8
Crefeld. In das Handels⸗ (Firmwen⸗) Register des hiesigen Königlichen Handelsgerichtes ist am heutigen Tage sub Nr. 2387 auf Grund seiner An⸗ meldung eingetragen worden: der zu Crefeld woh⸗ nende Kaufmann Johann Friedrich Bruns als In⸗ haber der Firma: J. F. Bruns P. Sohn daselbst. Crefeld, den 24. Nopember 1875. 4 Der Handelsgerichts⸗Sekretär.
1u
Enshoff. “
Danzig. Bekanntmachung. In unser Firmenregister ist heute unter Nr. 12
das Erlöschen der Firma 1 S. Mankiewiez
“
ℳ 8
angen und wird von demselben
eingetragen worden. 1 ““ 8 Fage. ist die für dieselbe Firma dem Kaufmann
8 “
1 “ 2 1“