1875 / 283 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Dec 1875 18:00:01 GMT) scan diff

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2. Bat. Landw. Regts. Nr. 82, zum Sec. Lt. der Res. des Feld⸗ Art. Regts. Nr. 7, Börner, Vize⸗Feldw. von demselben Bat., zum Sec. Lt. der Res. des Felo⸗Art. Regts. Nr. 27, Fromme, Pr. Lt. von der Fuß⸗Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 3, zum Hauptm., Arndt, Sec. Lt. von der Fuß⸗Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 8, zum Pr. Lt., Engel, 5 vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 27, zum Sec. Lt. der Res. des Fuß⸗Art. Regts. Nr. 4, Heilig, Vize⸗Feldw. vom 2. Bat. Landwehr⸗Regiments Nr. 29, zum Seconde⸗Lieutenant der Reserve des Fuß⸗Art. Regts. Nr. 3 Krone, Schmidt, Linde, Sec. Lts. von der Fuß⸗Art. des Res. Landw. Bats. Nr. 35, Jordan, Sec. Lt. von der Fuß⸗Art. des Res. Landw. Bats. Nr. 36, Reichel, Meusel, Sec. Lts. von deschnt des Reserve⸗Landwehr⸗Bataillons Nr. 38, zu Pr. Lts. efördert. 8

Abschiedsbewilligungen. Im stehenden Heere. Ber⸗

lin, 30. Oktober. Herwarth v. Bittenfeld, Pr. Lt. a. D.,

zuletzt im Inf. Regt. Nr. 72, die Aussicht auf Anstellung in der

Gendarmerie ertheilt. v. Bismarck, Pr. Lt. a. D., zuletzt im Regt.

Nr. 87, an Stelle der ihm früher verliehenen Civil⸗Anstellungs⸗Be⸗

lechtigung, die Aussicht auf Anstellung in der Gendarmerie ertheilt.

Berlin, 11. November. Pachaly, Hauptm. und Battr. Chef vom

zeld Art. Regt. Nr. 5, als Major mit Pension nebst Aussicht auf nstellung im Civildienst und seiner bisherigen Uniform, Barisch,

Pr. Lr. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 21, als Hauptm. mit Pension nebst

Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Armee⸗Uniform, der bschied bewilligt. Grabe, Oberst⸗Lt. à la suite des Fuß⸗Art,

Kegts. Nr. 1 und Art. Offiz. vom Platz in Königsberg, in Geneh⸗ mizung seines Abschiedsgesuches, mit Pension und seiner bisherigen

Uniform zur Disvposition gestellt. Trüstedt, Major und Bats.

Commdr. vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 1, in Genehmigung seines Ab⸗

schiedsgesuches, als Oberst⸗Lt. mit Pension und seiner bisherigen Uni⸗

form zur Dispofition gestellt. Rauch, Hauptm. und Comp. Chef vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 2, Behufs Uebertritts zur Marine von der

Land⸗Armee ausgeschieden. Schultze, Hauptm. und Comp. Chef

vom Fuß ⸗Artillerie⸗Regt. Nr. 14, mit Pension nebst Aussicht, auf

Anstellung im Zivildienst und seiner bisherigen Uniform der Abschied

bewilligt. Berlin, 23. November. Nebel, Großherzogl. hess.

Major in Pension, in den Verband der preuß. Armee, und zwar als

ar. Major a. D. aufgenommen. Kameke, Hauptm. und Comp.

Chef vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 4, als Major mit Pension und seiner

bisher. Uniform zur Disp. gestellt.

In der Reserve und Landwehr. Berlin, 1I. November. Möller, Sec. Lt. von der Feld⸗Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 15, als Pr. Lt. mit der Landw. Armee⸗Uniform, Breusing, Sec. Lt. von der Fuß⸗Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 17, als Pr. Lt. mit der Landw. Armee⸗Uniform, Rehberg, Pr. Lt. von der

uß⸗Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 28, als Hauptm. mit der Landw. Armee⸗Uniform, Klotz, Sec. Lt. von der Fuß Alt. des Res. andw. Bats. Nr. 34, Zimmermann, Pr. Lt. von der Fuß⸗Art. des Res. Landw. Bats. Nr. 40, Kuhn, Sec. Lt. von der Fuß⸗Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 41, Kaldewey, Sec. Lt. von der Fuß⸗Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 43, als Pr. Lt. mit der Landw. Armee⸗Uniform, Bindewald, Pr. Lt. von der Fuß⸗Art. es 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 71, als Hauptm. mit der Landw. rmee⸗Uniform, der Abschied bewilligt. Berlin, 23. November. ieper, Sec. Lt. von der Fuß⸗Art. des Res. Landw. Bats. Nr. 73, der Abschied ertheilt. Im Sanitätscorps. Berlin, 23. November. Dr. Schubert, Gen. Arzt 2. Kl. und, Decernent bei der Milit. Ledizinal⸗Abtheil. des Kriegs Ministeriums, als Sub⸗Dirrektor zum edizin. chirurg. Friedrich⸗Wilhelms⸗Institut, Dr. Coler, Gen. Arzt „Kl., Corpsarzt des IV. Armee Corps und kommdrt. zur Dienst⸗ leistung bei der Milit. Medizinal⸗Abtheil. des Kriegs⸗Ministeriums, ls Decernent zu dieser Abtheil., versetzt. Dr. Chalons, Königl. württemberg. Gen. Stabsarzt a. D., früher Gen. Arzt 2. Kl. und Corpsarzt des V. Armee⸗Corps, im preuß. Sanitätscorps, und zwar als Gen. Arzt 1. Kl. und Corpsarzt des IV. Armeeccorps wiederan⸗ gestellt. Dr. Passauer, Stabs⸗ und Garnison⸗Arzt von Thorn, zum Ober⸗Stabsarzt 2. Kl., Dr. Bucerius, Stabs⸗ und Bat.⸗ Aazt vom 2. Bat. Inf. Regt. Nr. 77, zum Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Inf. Regts. Nr. 78, Dr. Opitz, Assist. Arzt 1. Kl. in der etatsm. Stelle bei dem Gen und Corps⸗Arzt des X. Armee⸗ Corps, zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des Füs.⸗Bats. Inf. Regts. Nr. 60, Dr. Arnoldi, Assist. Arzt 1. Kl. vom Inf. Regt. Nr. 32, zum Stabsarzt bei dem mediz. chirurg. Friedrich⸗Wilhelms⸗Institut, Dr. oetze, Assist. Arzt 1. Kl. vom Inf. Regt. Nr. 96, zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des 2. Bats. Inf. Regts. Nr. 77, Dr. Münter, Afsist. Arzt. 1. Kl. vom Schles. Ulanen⸗Regt. Nr. 2, zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des 2. Bats. Inf. Regts. Nr. 62, Dr. Einhaus, Assist. Arzt. 1. Kl. vom Kür. Regt. Nr. 5, zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des Füs. Bats. Inf. Regts. Nr. 112, befördert. Dr. König, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw: vom Res. Landw. Bat. Nr. 40, Dr. Roth, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Dr. Lissa, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom Landw. Bat. Nr. 35, Dr. Rintelen, Assist. Arzt .Kl. der Landw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 56, r. Witthoff, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 1. Bat. Landw. egts. Nr. 65, Dr. Osowicki, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 18, Dr. Pleuß, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 68, Dr. Kuhlmann, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 28, Dr. Heinemann, Assist. Arzt 1. Kl der Landw. vom 1. Bat. andw. Regts. Nr. 76, Dr. Classen, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. om 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 17, Dr. Esser, Assist. rzt. 1. Kl. der Landw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 68, Dr. Kunschert, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 2. Bat. Landw. Bat. Nr. 30, Dr. Krüger I., Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom Res. Landw. Bat. Nr. 35, Dr. Pilz, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom Res. Landw. Bat. Nr. 34, Dr. Bamberg, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 2, Dr. Bleyhöffer, Dr. v. Hasel⸗ erg, Assist. Aerzte 1. Kl. der Landw. vom Res. Landw. Bat. Nr. 35, Dr. Deutsch, Assist. art 1, Kl. der Landw. vom 2. Bataillon andw. Regts. Nr. 45, Dr. Klein, Dr. Vogelgesang, Assistenz⸗ erzte 1. Kl. der Landw. vom 88 Landw. Bat. Nr. 33, Dr. Jacobsohn, Dr. Maxotsky, Affist. Aerzte 1. Kl. der Landw.

8 vom Res. Landw. Bat. Nr. 35, Dr. Franz, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 56, Dr. Kossack, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 41, zu

Steabsärzten der Landw. befördert. Dr. Becher, Assist. Arzt 1. Kl. der Scewehr vom Res. Landw. Bat. Nr. 35, zum Stabsarzt der Seewehr befördert. Dr. Freitag, Assist. Arzr 2. Kl. der Res. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 45, Dr. Lange, Assistenz⸗Arzt 2. Klasse der Reserve vom 2. Bataillon Landwehr⸗Regiments Nr. 47, Dr. Maundel, Assist. Arzt 2. Kl. der Res. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 129, Dr. Kaulbars, Assist. Arzt 2. Kl. der Res. vom .Bat. Landw. Regts. Nr. 9, Dr. Levy, Ässist. Arzt 2. Kl. der Res. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 65, Dr. Leopold, Assist. Arzt 2. Kl. der Res. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 9, Dr. Greve, Assist. Arzt 2. Kl. der Res. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 25, Pr. Weiß, Assist. Arzt 2. Klasse der Res. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 47, Dr. Teschemacher, Assist. Arzt 2. Kl. der Res. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 69, Dr. Juliusburger, Assist. Arzt 2. Kl. der R s. vom Res. Landw. Bat. Nr. 38, Dr. Bogeler, Assist. Arzt. 2. Kl. der Res. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 60, Dr. Abeking, Assist. Arzt 2. Kl. der Res. vom Res. Landw. Bat. Nr. 35, Dr. Meyner, Assist. Arzt 2. Kl. der Res. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 96, Dr. Ollendorff, Afsist. Arzt 2. Kl. der Res. vom Res. Landw. Bat. Nr. 35, Dr. Berthold, Assist. Arzt 2. Kl. der Res. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 18, Dr. Richter, Assist. Arzt 2. Kl. der Res. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 79, Dr. Weitzenmiller, Assist. Arzt 2. Kl. der Res. vom 2. Bat. Landw. Regts. Mr. 64, Dr. Wallmüller, Assist. Arzt 2. Kl. der Res. vom Res. Landw. Bat. Nr. 35, Dr. Scharrenbroich, Afsist Arzt 2. Kl. der Res. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 28, Dr. Barwinski, Assist. Arzt 2. Kl. der Res. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 45, Dr.

5

Kortmann, Assist. Arzt 2. Kl. der Res, vom 1. Bat, Landw. Regts. Nr. 67, zu Assist. Aerzten 1. Kl. der Res. be⸗ fördert. Dr. Synogowitz, Assist. Arzt 2. Kl. der Landw. vom 2. Bat. Landw. Regis. Nr. 61, Dr. Pahlke, Assist. Arzt 2. Kl. der Landw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 58, Dr. Betzold, Assist. Arzt 2. Kl. der Landw. vom Res. Landw⸗Bat⸗ Nr. 39, Dr. Bertelsmann, Assist. Arzt 2. Kl. der Landw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 15, zu Assistenz⸗Aerzten 1. Kl. der Landw. befördert. Dr. Senstius, Unterarzt vom Inf. Regt. Nr. 61, Dr. Huth, Unterarzt vom Inf. Regt. Nr. 27, Amende, Unterarzt vom Drag. Regt. Nr. 16, zu Assist. Aerzten 2. Kl. befördert. Dr. Wilckens, Unterarzt der Marine, zum Marine⸗Assist. Arzt 2. Kl. befördert. Dittrich, Unterarzt der Res. vom 2. Bat. Landw. Regts Nr. 44, Dr. Dembowski, Unterarzt der Res. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 43, Dr. Hirschfeld, Dr. Erler, Unter⸗ ärzte der Reserve vom Res. Landw. Bat. Nr. 33, Dr. Beumer, Dr. Barten, Unterärzte der Res. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 2, Dr. Witte, Unterarzt der Res. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 2, Dr. Hartwig, Unterarzt der Res. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 42, Dr. Schauß, Unterarzt der Res. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 8, Dr. Ritter, Unterarzt der Res. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 64, Dr. Behla, Unterarzt der Res. vom Res. Landw. Bat. hr 35, Dr. Rose, Unterarzt der Res. vom 2. Bat. Landw. Regts.

r. 56, Dr. Franke, Unterarzt der Res. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 96, Dr. Kraske, Unterarzt der Res. vom 2 Bat. Landw. Regts. Nr. 27, Dr. Bode, Unterarzt der Res. vom Inf. Regt. Nr. 56, dieser unter Einrangirung in das 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 79, Dr. Gerhartz, Unterarzt der Res. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 28, Dr. Ingenohl, Unterarzt der Res. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 29, Dr. Prochownick, Unterarzt der Res. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 90, Grau, Unterarzt der Res. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 32, Dr. Benthaus, Unterarzt der Res. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 83, Dr. Lehnebach, Unterarzt der Res. vom 1. Bat. Landw Regts. Nr. 32, Dr. Knies, Röder, Unterärzte der Res. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 110, zu Assist.⸗ Aerzten 2. Kl. der Res. befördert. Dr. Göring, Stabsarzt vom Inf. Regt. Nr. 45 und kommdrt. zur Dienstleistung beim 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 32, als Bats. Arzt zum 2. Bat. Inf. Reg ts. Nr. 27, Dr. Schlott, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom Füs. Bat. Inf. Regts. Nr. 49, zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 117, Dr. Schulz, Stabs⸗ u. Bats. Arzt vom Füs. Bat. Infanterie⸗Regiments Nr. 54, als Abtheilungsarzt zur reitenden Abtheilung des Feld⸗Artillerie Regts. Nr. 1, Dr. Falkenstein, Stabs⸗ und Abtheil. Arzt von der reitenden Abtheil. Feld⸗Art. Regts. Nr. 1, als Bats. Arzt zum Pion. Bat. Nr. 2, Dr. Stahr, Stabsarzt vom medizinisch⸗chirurg. Friedr. Wilh. Institut, als Bats. Arzt zum Füs. Bat. Inf. Regt. Nr. 49, Dr. Schauenburg, Assift. Arzt 1. Kl. vom Drag. Regt. Nr. 19, zum Feld⸗Art. Regt. Nr. 11, Dr. Meinhold, Assist. Arzt 1. Kl. vom Inf. Regt. Nr. 22, zum Kür. Regt. Nr. 5, Dr. Schmidt, Assist. Arzt 2. Kl. vom Inf. Regt. Nr. 25, zum Inf. Regt. Nr. 60, versetzt. Dr. Valentini, Ober⸗Stabsarzt J. Kl. und Regts. Arzt vom 2. Garde⸗Drag. Regt., ein Patent seiner Charge verliehen. Dr. Loewer, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. u. Regts. Arzt vom Inf. Regt. Nr. 96, zum Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. bef. Dr. v. Steinberg⸗Skirbs, Gen. Arzt 1. Kl. der Marine, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit Pension zur Disp. gestellt. Dr. van Asten, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom Füs. Bat. Inf. Regt. Nr. 60, als Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. mit Pension und der Uniform des Sanitäts⸗Corps, Dr. Diesterweg, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 117, mit Pension, Dr. Pulheim, Stabsarzt der Landw. vom Res. Landwehr⸗Bat. Nr. 40, mit Pension, Dr. Hartwig, Stabsarzt der Landw. vom Res. Landw. Bat. Nr. 34, Dr. Schmidt, Dr. Strauch, Stabsärzte der Landwehr vom 1. Bat. Landwehr⸗Regiments Nr. 8, Dr. Stern, Stabsarzt der Landwehr vom Reserve⸗Landw. Bat. Nr. 35, Dr. Poppo, Stabsarzt der Landw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 50, Dr. Hicking, Stabsarzt der Landw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 57, Dr. Gethmann, Stabsarzt der Landw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 53, Dr. Preyß, Stabsarzt der Landw. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 17, Dr. Baumeister, Dr. Baum, Stabsärzte der Landw. vom Res. Landw. Bat. Nr. 40, Dr. Bückling, Assist. Arzt 1. Kl. in der etatsmäßigen Stelle bei dem General⸗ und Corps⸗Arzt des IV. Armee⸗Corps, diesem Be⸗ hufs Uebertritts in Königl. württemberg. Dienste, Dr. Naunyn, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom Res. Landw. Bat. Nr. 33, Dr. Schultz, Assist. Arzt 2. Kl. der Landw. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 44, sämmtlich der Abschied bewilligt. Dr. Slingen⸗ berg, Assist. Arzt 2. Kl. der Reserve vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 78, Dr. Körner, Assist. Arzt 2. Kl. der Reserve vom Reserve⸗ Landw. Bat. Nr. 36, Dr. Hellmann, Assist. Arzt 2. Kl. der Re⸗ serve vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 82, der Abschied ertheilt. Dr. Ummethun, Assist. Arzt 1. Klasse vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 26, ausgeschieden und zu den Aerzten der Reserve des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 78 übergetreten.

Beamte der Militär⸗Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. Den 28. Oktober. Weber, Fortifi⸗ kations⸗Sekretär und Rechnungs⸗Rath, von Wittenberg nach Düssel⸗ dorf versetzt. Den 6. November. Bluhm, Knorr, Pro⸗ viantamts⸗Assistenten in Minden resp. Diedenhofen, nach Diedenhofen resp. Minden versetzt. Den 18. November. Lang, Fortifika⸗ tions⸗Sekretär zu Ulm, auf seinen Antrag vom 1. Februar f. ab in den Ruhestand, Hoffmann, Fortifikations⸗Sekretär im Bureau der Inspektion der Festungsbauten zu Straßburg nach Ulm, Puhl, Fortisikations⸗Bureau⸗Assistent, von Düsseldorf in vorgedachtes Bureau

versetzt. 1 Königlich Bayerische Armee.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im stehenden Heere. Den 18. November. Lindhamer, Major vom Gen. Stab, unter Stellung à la suite dieses Stabes als Bats. Führer zum Inf. Leib⸗Regt. kommandirt. Den 20. November. Horn, Pr. Lt. vom 12. Inf. Regt., zur Gendarm. Comp. von Niederbayern versetzt. Den 21. November. Pöhlmann, Hauptm. zur Disp., als Se Chef im 15. Inf. Regt. reaktivirt.

bschiedsbewilligungen. Im stehenden Heere. Den 18. November, Reinhard, Major und Bats. Commandr. vom Inf. Leib⸗Regt., mit Pension und der Erlaubniß zum Tragen der Uniform verabschiedet. Den 19. November. Frhr. de La⸗ salle v. Louisenthal, Major und zweiter etatsmäß. Stabsoffiz. vom 2. Chevauleg. Regt., mit Pension und der Erlaubniß zum Tragen der Uniform verabschiedet. Den 21. November. Störk, Hauptm. und Comp. Chef vom 4. Inf. Regt., Dihm, Hauptm. und Comp. Chef vom 7. Jäger⸗Bat., mit Pension und der Erlaubniß zum Tragen der Uniform verabschiedet.

8 In der Kaiserlichen Marine.

Offiziere ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Ver⸗ setzungen. Berlin, 11. November. Schumann, Hauptm. und Comp. Chef in der See⸗Artill. Abtheilung, Graf Traun, Pr. Lt. in derselben Abtheilung, behufs Rücktritts zur Land⸗Armee von der Marine ausgeschieden. Rauch, Hauptm. u. Comp. Chef, bisher beim Fuß⸗Art. Regt. Nr. 2, in der Marine, und zwar als Hauptm. und Comp. Chef mit seinem bisherigen Patent bei der See⸗Artill. Ab⸗ theilung angestellt.

Nichtamtliches.

Italien. (Uebersicht für die Zeit vom 1. Oktob er bis 15. November.) Zwei Ereignisse waren es, welche die öffentliche Aufmerksamkeit in der genannten Zeit fast ausschließ⸗ lich in Anspruch nahmen, einmal der Besuch, welchen der Deutsche Kaiser dem Könige von Italien in Mailand abstattete, und dann

die Ansprache des Ministerpräsidenten Minghetti am 31. Oktober in Cologna, Venedig, an seine Wähler. Der Deutsche 8 8 8 ““

Kaiser, dessen bevorstehender Besuch dem Könige Victor Ema⸗ nuel durch den deutschen Gesandten am 30. September amtlich mitgetheilt worden war, traf am 18. Oktober in Mailand ein, wo derselbe auf das Glänzendste von dem Hofe empfangen wurde, und verweilte daselbst bis zum 23. Die Aufnahme, welche dem Kaiser während seiner Anwesenheit von Seiten der Bevölkerung zu Theil wurde, war eine wahrhaft begeisterte, und rief nament⸗ lich die bei dieser Gelegenheit beschlossene Erhebung der Ge⸗ sandschaften beider Länder zu dem Range von Botschaften, als der deutlichste und dauerndste Beweis der beide Völker verbin⸗ denden Sympathie, allgemeine Befriedigung hervor.

Bereits bevor der zur Opposion gehörige Deputirte Depretis am 11. Oktober seinen Wählern in Stradella sein Programm auseinandersetzte, in welchem er die Nothwendigkeit schärferer Maßregeln gegen die Uebergriffe des Klerus, gegen welche er als die besten Schutzmittel die Verwaltung des Kirchenvermögens und der Schulen durch Laien, und die Einführung des obliga⸗ torischen und unentgeltlichen Unterrichts bezeichnete, und die Her⸗ stellung des Gleichgewichts in Einnahmen und Ausgaben, sowie die Vermeidung nicht unumgänglicher Ausgaben, mit Ausnahme derjenigen öffentlichen Arbeiten, welche einen Aufschwung des Handels und der Industrie in einzelnen Landestheilen erwarten ließen, besonders hervorhob, hatte der Deputirte für Canicatti, Sicilien, Herr Rudini, eines der hervorragendsten Mitglieder der Rechten, gegenüber den bereits von den verschiedenen Füh⸗ rern der Linken, Corte, Nicotera und Crispi, veröffentlichten

Parteiprogrammen, in einem Schreiben an seine Wähler seine

politischen Ansichten ausgesprochen. Entgegen den Ansichten der Oppositionspartei erklärte Herr Rudini die finanzielle Lage des Landes für eine durchaus nicht ungünstige, da das diesjährige Defizit kein bedeutendes sein werde und dabci nicht außer Acht zu lassen sei, daß gewisse Ausgaben, namentlich die für Eisen⸗ bahnen gemachten, zur Erhöhung des allgemeinen Wohlstandes beigetragen hätten. In der religiösen Frage sprach sich auch Herr Rudini für die Annahme eines Gesetzes aus, durch welches den Gemeinden ein Antheil an der Verwaltung des Kirchen⸗ vermögens gesichert würde.

Die bereits Eingangs erwähnte Rede des Minister⸗Präsi⸗ denten Minghetti kann als das moralische und materielle Budget der Regierung und der konservativen Partei angesehen werden. Der Minister gedachte in derselben zunächst der freundlichen Beziehungen Itäͤliens zu den übrigen Mächten, wobei er beson⸗ ders die Bedeutung der Besuche des Kaisers von Oesterreich und des Deutschen Kaisers hervorhob, und ging dann zu der inneren Lage des Landes über, wobei er der Zunahme der öffentlichen Sicherheit und der Vermehrung des Nationalwohl⸗ standes rühmend erwähnte. In Bezug anf die religiöse Frage sprach er sich dahin aus, daß die Regierung zum Schutze gegen die Uebergriffe der Kirche nicht dem von anderen Regierungen gegebenen Beispiele zu folgen gedenke, sondern vielmehr die vollständige Trennung der Kirche vom Staate im Auge habe. Da das Placet und das Exequatur keine genügende Garantien böten, so müsse man dieselben in der Selbständigkeit der niede⸗ ren Geistlichkeit, dem Schutze derselben vor Unterdrückung seitens der Bischöfe und der thätigen Theilnahme des Laienelementes an kirchlichen Angelegenheiten, namentlich in der Betheiligung desselben an der Verwaltung des Kirchenvermögens suchen. In Betreff der Finanzen des Landes legte der Minister dar, daß das in dem Budget für 1876 vorgesehene Difizit von 23 Mill. Lire durch die sich bereits herausstellenden Mehreinnahmen auf höchstens 16 Millionen reduzirt werden würde und daß damit, unter Berücksichtigung der einmaligen außerordentlichen Aus⸗ gaben, das finanzielle Gleichgewicht hergestellt sei. Es sei auch zu hoffen, daß eine weitere Vermehrung der Ausgaben und da⸗ mit auch die Erhebung neuer Steuern werde vermieden werden können und rechne er darauf, daß auch die Deputirten der Linken ihn bei seinen Bemühungen unterstützen würden.

Die Budgetkommission der Deputirtenkammer trat am 12. November in Rom zusammen, um die weitere Feststellung der Budgets für 1876 wieder aufzunehmen. Dieselbe genehmigte die nachträglich von dem Ministerium der auswärtigen Angelegen⸗ heiten gestellte Mehrforderung von 60,000 Lire, aus Veran⸗ lassung der Erhebung der italienischen Gesandtschaft in Berlin zum Range einer Botschaft. Die Sitzungen der Deputirten⸗ kammer selbst wurden am 15. November, ohne besondere Feier⸗ lichkeit, wieder eröffnet. Der Ministerpräsident und Finanz⸗ minister Minghetti legte der Kammer die Staatshaushalts⸗ rechnungen für 18è74 mit den Bemerkungen des Rechnungs⸗ hofes vor und stellte darauf den Antrag, daß die Berathung des vorläufigen Budgets für 1876 vor allen übrigen Sachen in Angriff genommen werde. Der Senat ist für den 1. Dezember als oberster Gerichtshof in der Angelegenheit des Senators, Herzogs von Satriano, einberufen worden.

Die parlamentarische Enquéte⸗Kommission über die Zu⸗ stände in Sicilien hat Neapel am 3. November verlassen und traf am 4. in Palermo ein, wo sie mit der Untersuchung der Zustände in dieser Provinz ihre Thätigkeit begann.

In Folge des Austausches römischer Eisenbahn⸗Obliga⸗ tionen zum Betrage von 2,220,597 Lire gegen italienische Ren⸗ tenbriefe stieg die Staatsschuld in der Zeit vom 1. Juli bis 30. September auf 412,802,537 Lire, doch ist diese Vermehrung nur eine scheinbare, da nur ein Schuldposten in einen anderen verwandelt wurde. Die Staatseinnahmen im September des laufenden Jahres betrugen, einschließlich einer von der Mailän⸗ der Sparkasse entlehnten Summe von 10 Millionen, 73,619,841 Lire gegen 64,128,473 Lire in dem gleichen Monate des Vor⸗ jahres. Dieselben sind demnach im September dieses Jahres um 9,491,368 Lire gestiegen. Zugenommen haben im Vergleich zum September vorigen Jahres die Erträge aus der Geschäfts⸗ steuer um 321,127 Lire, der Mahlsteuer um 321,589 Lire, den Einfuhrzöllen um 797,758 Lire, den Konsumzöllen um 279,271 Lire und verschiedenen anderen Steuerquellen um 1,176,555 Lire. Dagegen war, abgesehen von den Rückständen der direkten Steuern, der Ertrag der Einkommensteuer von beweglichem Eigenthum um 417,864 Lire geringer. Die Ausgaben im September dieses Jahres beliefen sich, einschließlich der oben erwähnten von der Mailänder Sparkasse entlehnten und an die oberitalienische Eisenbahngesellschaft ausgezahlten 10 Millionen, auf 70,839,144 Lire gegen 62,746,457 Lire im September 1874, waren mithin, jene außerordentliche Ausgabe abgerechnet, um etwa 2 Millionen Lire geringer.

Der Kommandeur Luzzati begab sich, nach Beendigung der in Bern geführten Verhandlungen über den Abschluß eines neuen Handelsvertrages mit der Schweiz, nach Wien, um daselbst gleichgeitig Verhandlungen mit den trans⸗ und cis⸗ leithanischen Regierungen zu demselben Zwecke anzuknüpfen. Nach Beendiguung derselben sind nunmehr die Vorverhandlungen über die neuen Handelsverträge mit Frankreich, Oesterreich⸗ Ungarn und der Schweiz zum Abschlusse gekommen. Mit Frankreich und der Schweiz blieben nur noch wenige Punkte

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zu vereinbaren, mehr dagegen mit Oesterreich⸗Ungarn. Behufs

Erledigung der noch schwebenden Fragen soll im Dezember dieses Jahres in Rom eine Zusammenkunft der französischen, eidgenössischen, österreichischen und italienischen Bevollmächtig⸗ ten stattfinden. Mit der dänischen Regierung wurde seitens der italienischen vereinbart, daß erstere vom 1. Juli 1876 ab auf das Recht der meistbegünstigten Nation schweizerischen Pro⸗ dukten gegenüber Verzicht leistet, indessen nur bis zum 30. April 1877, falls bis zu diesem Zeitpunkte ein neuer Handelsvertrag zwischen beiden Regierungen noch nicht abgeschlossen sein sollte.

Der Kongreß der italienischen Handelskammern tagte in der Zeit vom 9. bis 14. November in Rom. Derselbe be⸗ schäftigte sich mit einer anderen Vertretung des Handelsstandes und der Frage, ob die punti franchi, eine Art Freihäfen, deren Aufhebung namentlich in Genua das Darniederliegen des dorti⸗ gen Handels zugeschrieben wird, wieder eingeführt werden sollten. Für den Ort der nächsten Zusammenkunft wurde Venedig bestimmt. Der dritte europäische Kongreß für einheit⸗ liche Garnnummerirung trat unter persönlicher Theilnahme des Herzogs von Aosta und des Prinzen von Carignan am 12. Oktober in Turin zusammen. Die Sitzungen wurden am 16. geschlossen.

Am 19. Oktober begann in Rom der Prozeß gegen Pio

Frezza, den Mörder des Redakteurs der Kapitale, Rafaele

Sonzogno, und die der intellektuellen Miturheberschaft beschul⸗ digten Personen, den Deputirten Giuseppe Luciani, Michele Armati, Cornelio Farina, Luigi Morelli und Scarpetti. Die Verhandlungen vor dem Geschwornengerichte währten bis zum 13. November und wurden Luciani, Frezza, Armati, Farina und Morelli zu lebenslänglicher Zwangsarbeit verurtheilt, Scarpetti dagegen wegen mangelnder Beweise freigesprochen.

Der Papst empfing am 7. Oktober den persischen General Nazar⸗Aga, der ein Schreiben seines Souveräns überbrachte, in welchem der Schah dem Papste die Mittheilung machte, daß er seinen katholischen Unterthanen nun volle Glaubensfreiheit gewährt habe. Der spanische Botschafter, Senor Benavides, überreichte am 23. Oktober sein Abberufungsschreiben. Am 9. November wurde seitens dex Kurie die Antwort auf die Note der spanischen Regierung, Fetreffend die Abänderung des jetzt bestehenden Konkordates in Folge der mit der neuen Ver⸗ fassung in Spanien einzuführenden Glaubensfreiheit, nach Ma⸗ drid gesandt. Wenn in derselben von der Kurie auch die Noth⸗ wendigkeit einer solchen Aenderung bestritten wird, so erklärt sich dieselbe doch bereit, falls die spanische Regierung durch un⸗ abweisbare Gründe sich genöthigt glaube, die bisherigen Prin⸗ zipien in andere Formen bringen zu müssen, hierüber in Ver⸗ handlungen zu treten, um solche Modifikationen des Konkordates eintreten zu lassen, als sie für annehmbar erachten werde.

Am 17. Oktober starb der erst im September neuernannte Kardinal Vitelleschi. Der Bischof von Olinda, Brasilien, der sofort nach seiner Begnadigung durch den Kaiser von Brasilien die Reise nach Rom angetreten hatte, traf daselbst im Oktober, der Bischof Raes von Straßburg Anfang November ein, letzterer um einige Fragen zur Erledigung zu bringen, welche seit der Trennung seiner Diözese von Frankreich unerledigt geblieben waren Derselbe kehrte am 15. nach einem Aufenthalte von zwölf Tagen über Marseille nach Straßburg zurück. Der Kardinal⸗Erzbischof von New⸗York hat ebenfalls seine Rückreise nach den Vereinigten Staaten angetreten.

In Mantua ist es neuerdings zu Differenzen zwischen dem dortigen Bischofe und dem Kapitel der Kirche Santa Barbara gekommen. Der Bischof versuchte die durch den Tod des Abtes

Corridori erledigte Direktion der Abtei temporär in seine

Hand zu nehmen, doch verweigerte das Kapitel dem Akte der Besitzergreifung seine Unterschrift. Dieser Widerstand wurde

von dem Justiz⸗Minister, an den sich das Kapitel gewandt hatte, gutgeheißen, da das Vorgehen des Bischofs einen Ein⸗

griff in die Rechte des Königs involvire, dem die Ernennung es Abtes und des ganzen Kapitels vorbehalten sei.

Afrika. Aegypten. Das Rundschreiben, in welchem der egyptische Minister des Auswärtigen, Nubar Pascha, den Vertretern der Mächte die Eroberung des Landes Harrar durch die egyptischen Truppen angezeigt hat, lautet wörtlich:

8 Kairo, 8. November 1875 Im Auftrage Sr. Hoheit, meines erhabenen Herrn, habe ich die Ehre, Ihnen anzuzeigen, daß die egyp⸗

tischen Truppen, die 1200 Mann stark am 19. September unter dem

Befehle Reuf Paschas von Zeyla ausmarschirt sind, ihren Einzug in die Hauptstadt Harrar am 11. Oktober gehalten haben. Der Emir von Harrar hat nicht den Einzug der Truppen abgewartet, um durch seinen Sohn, den er zu diesem Zwecke an die Greuze geschickt hat, eine Unterwerfung zu erklären. Er hat dieselbe in eigner Person aufs Neue dem Oberbefehlshaber Reuf Pascha erklärt, und als besondere Gunst erbeten, als der Erste unter dem Befehl des General⸗Statt⸗ alters der Regierung Sr. Hoheit dienen zu dürfen. Se. Hoheit at diese Bitie günstig aufgenommen Der Emir wird den Vorsitz n dem Ratbe führen, welcher eingesetzt werden wird, um Recht zu prechen. Der Oberbefehlshaber hat unterwegs die Unterwer⸗ fung der verschiedenen Stämme entgegen genommen, deren Ge⸗ biet er durchzog. Nur die Gallas haben bei zwei Begegnungen Widerstand geleistet, aber zurückgeschlagen, haben sie ihre Frauen ge⸗ chickt, um den Aman zu erbitten, den Renf Pascha ihnen gewährt at. Die Bevölkerung hat auf die Ankündigung, daß der Anbau des affees frei für Alle sein solle, den Oberbefehlshaber als Befreier ufgenommen Die Stadt Harrar, die Hauptstadt des Gebietes, über welches Reuf Pascha den Oberbefehl ergriffen hat, zählt eine Bevöl⸗ erung von mehr als 30,000 Seelen. Das Emirat von Harrar be⸗ teht größtentheils aus Somalis und einer Mischung von Arabern nd Gallas, welche im Ganzen mehr als 1 ½ Millionen ausmachen önnen. Die Bevölkerung ist fleißig und widmet sich dem Handel. Der Bericht Reuf Paschas schildert das Land als ausnehmend von er Natur begünstigt, reich und ohne Mühe alle Produkte Aegyptens rzeugend, außerdem Myrrhen, Weihrauch und besonders Kaffee in iner wo möglich noch besseren Qualität als Yemen. Ich freue mich, Ihnen diese Einzelheiten mittheilen zu können. Der Marsch nach Harrar, die freiwillige Unterwerfung des Emirs und der Bevölkerung, der Reichthum des Landes werden dem Handel ein neues Gebiet FInen

Neichstags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 1. Dezember. Der Etat für den Deutschen Reichstag auf das Jahr 1876 ist jetzt von dem Gesammt⸗ Vorstande dem Reichstag vorgelegt worden. Der Etat schließt mit

18,150 laufenden Ausgaben, 2928 mehr als der laufende Etat. Außerdem sind 30,000 einmalige Ausgaben, 10,000 mehr als pro 1875, zur Begründnng der Reichstagsbibliothek aus⸗

Die Kommission zur Vorberathung der Konkurs⸗Ordnung

berieth in ihrer Sitzung vom 29. November den die §§. 64 bis 93 uumfassenden Titel 1 des Konkursverfahrens „Allgemeine Be⸗

8

stimmungen“, und genehmigte den Entwurf mit folgender Abänderun⸗

gen: dem ersten Saͤtze des §. 66 „die Entscheidungen im Konkurs⸗

verfahren können ohne vorgängige mündliche Verhandlung erfolgen“, wurde auf Antrag des Abg. von Vahl hinzugefügt: „die Zustellung

1“

der Entscheidung geschieht von Amtswegen.“ Auf Antrag desselben Abgeordneten soll dem §. 68 ein Zusatz beigefüßt werden, nach welchem öffentliche Bekanntmachungen auch durch auszugsweise Einrückung er⸗ folgen können. Bei §. 69 wurde vom Abg. Grütening die Streichung des Satzes „Einer Beglaubigung des mitzutheilenden Schriftstücks bedarf es nicht“, beantragt, indeß die Beibehaltung be⸗ schlossen. In § 72 wurden die Schlußworte „das Gericht kann die Bestätigung der Wahl (eines Verwalters Seitens der Konkursgläubi⸗ ger) versagen“ auf Antrag dez Hrn. von Val abgeändert in „kann die Ernennung des Gewählten ablehnen“. Zu §. 78 wünscht Abg. Hullmann, daß die Rechnung des Verwalters nicht nur spätestens 3 Tage, sondern eine Woche vor dm Termine niedergelegte werde; jedoch entschied sich die Stimmenmehrheit für den Entwurf, dagegen wurden auf seinen Antrag im §. 79 die Worte „am Orte wohnhaften“ vor Gläubiger gestrichen, so daß das Gericht den einft⸗ weiligen Gläubigerausschuß unbeschränkt aus der Zahl der Gläubiger zc. bestellen kann. Im §. 82 wurde zur Beseitigung möglicher Bedenken auf Antrag der Herren Dr. Sarwey und Schröder⸗Lippstadt das Wort „abgegebenen“ vor Stimmen eingeschaltet, so daß der Satz lautet: wenn der Beschluß mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefaßt ist. §. 83, betreffend die dem Gläubigerausschusse für die Geschäftsführung zu gewährende Vergütung, rief eine längere Debatte hervor, indem Abg. Dr. Goldschmidt eine solche nur zubilligen wollte, sofern sie ausbedungen, auf richterliche Fest⸗ setzung, wenn sie in unbestimmter Höhe bedungen, und Er⸗ mäßigung, wenn die vereinbarte Vergütung von einem Gläubiger angefochten, eintreten lassen wollte und Hr. v. Vahl für alle Fälle die Fetzsetzung der Auslagen und der Vergütung, nach An⸗ hörung der Gläubigerversammlung, durch das Konkursgericht bean⸗ tragte, wogegen von anderer Seite, gestützt auf die kaufmännische Erfahrung, für die Vergütung als Regel gestritten wurde. Schließ⸗ lich gelangte der Paragraph unverändert zur Annahme. Auf Antraß des Herrn v. Vahl wurden im § 87 die Worte „festgestellten Konkurs⸗ Forderungen“ ersetzt durch „im Konkursverfahren festgesetzten For⸗ derungen“, und im § 91 die Worte „einer von der Gläubigerver⸗ sammlung beschlossenen Maßregel“ und „wenn die Maßregel“ durch „eines. .. gefaßten Beschlusses“, und „wenn der Beschluß“, und hiermit klar gestellt, daß die Bestimmung des §. 91 auch auf den Fall des §. 83 solle Anwendung fiaden können.

Statistische Nachrichten.

Nach dem vom Reichskanzler⸗Amte herausgegebenen alphabetischen Verzeichniß der deutschen Kaussahrteischiffe zählterdie deutsche Han⸗ delsflotte am 1. Januar 1875 im Ganzen 4602 Seeschiffe mit einer Ladungsfähigkeit von 1,068,383 Register⸗Tons und einer Be⸗ satzung von 42,424 Mann. Unter den Schiffen waren 4303 Segel⸗ schiffe von 878,385 R⸗T. und 33,085 Mann Besatzung und 299 Dampfschiffe mit 189,993 R.⸗T, 48,422 Pferdekräften und 9339 Mann Besatzung. Dieselben vertheilen sich auf das

Nordseegebiet.

1) Sege iffe:

1,985

Register⸗Tons 438,366

Besatzung 16,907 2) Dampfschiffe:

1111“ 124

Register⸗Tons 32,548 189,998

. 8.,686 7 48,422

Zesatzung 1,770 7,56 9,339

Eine Vergleichung dieser Zahlen mit den entsprechenden der Vor⸗ jahre weist in der deutschen Handelsflotte eine Abnahme der Schiffs⸗ zahl, dagegen eine beträchtliche Zunahme der Ladungsfähigkeit der⸗ selben nach und wird die Bewegung im Schiffsbestande hauptsächlich bedingt durch einen Rückgang der Zahl und Ladungsfähigkeit der Segelschiffe (1871 waren an solchen 4372 mit 900,361 R.⸗T. vor⸗ handen) während andererseits eine entsprechende Zunahme bei den Dampfschiffen (1871 wurden nur 147 mit 81,994 R⸗T. und 23,287 Pferdekräften gezählt) stattgefunden hat. Zu Anfang der Jahre 1871 bis 1875 war der Bestand der deutschen Handelsflotte folgender:

y.F8Schiffe. Ladungsfähigkeit. Durchschnittliche Ladungsfähiakeit 8 eines Schiffes. am 1. Januar 1871.4519 982,355 R.⸗T. 217,4 R.⸗T. 1872. 4529 988,690 CI6 1873. 4527 999,158 8 5 1874 4495 1,033,725 229

7 1875. 1602 1,068,3883 23214

Die am 1. Januar 1875 vorhandenen Schiffe vertheilen sich auf 252 Heimathshäfen, von welchen 58 an den Küsten der Ostsee und 194 an denen der Nordsee liegen. Insbesondere finden sich in

Zusammen. 4,303 878,385 33,085

299

2 2 12

der Provinz Preußen 5 Rhedereiplätze mit 254 Schiffen von 94,692.

R.⸗T, in Pommern 20 mit 1035 Schiffen von 210,048 R.⸗T., in Mecklenburg⸗Schwerin 2 mit 426 Schiffen von 113,656 R.⸗T., in Lübeck 1 mit 42 Schiffen von 8058 R.⸗T., in Schleswig⸗Holstein (Ostseeküste) 30 mit 352 Schiffen von 44,460 R.⸗T., in Schleswig⸗ Holstein (Nordseeküste) 56 mit 451 Schiffen von 46,489 R⸗T., in Hamburg 2-mit 431 Schiffen von 210,583 R.⸗T., im Hannoverischen Elb⸗ und Wesergebiet 58 mit 329 Schiffen von 35,446 R.⸗T., in Bremen 2 mit 239 Schiffen von 186,582 R.⸗T., in Oldenburg 29. mit 361 Schiffen von 53,167 R.⸗T., im Hannoverischen Emsgebiet und Ostfriesland 47 mit 682 Schiffen von 65,202 R.⸗T. Was die Größe (Ladungsfähigkeit) der Schiffe betrifft, so waren vorhanden mit einem Netto⸗Raumgehalte von: 17,88 bis unter 50 R.⸗T. 1108 Sch. mit 33,887 R.⸗T., von 50 bis unter 100 R.⸗T. 697 Sch. mit 49,681 R. T., von 100 bis unter 200 R.⸗T., 838 Sch. mit 125,688 R.⸗T., von 200 bis unter 300 R.⸗T. 815 Sch. mit 199,634 R.⸗T., von 300 bis unter 400 R.⸗T., 457 Sch. mit 158,347 R.⸗T., von 400 bis unter 500 R. T. 280 Sch. mit 124,063 R.⸗T., von 500 kis unter 600 R.⸗T. 104 Sch. mit 57,101 R.⸗T., von 600 bis unter 800 R⸗T. 125 Sch. mit 86,514 R.⸗T., von 800 bis unter 1000 R.⸗T. 68 Sch. mit 60,218 R.⸗T., von 1000 bis unter 1200 R.⸗T. 37 Sch. mit 40,464 R.⸗T, 1200 bis unter 1400 R.⸗T. 12 Sch. mit 15,351 R.⸗T., von 1400 bis unter 1600 R.⸗T. 11 Sch. mit 16,417 R⸗T., von 1600 bis unter 1800 R.⸗T. 6 Sch. mit 10,421 R.-T., von 1800 bis unter 2000 R.⸗T. 19 Sch. mit 35,772 R.T., von 2000 R.⸗T. und darüber 25 Sch. von 54,822 R.⸗T. Der Gattung nach vertheilen sich die Schiffe folgendermaßen: Voll⸗ schiffe 96, Barken 963, Schoonerbarken 39, dreimastige Schooner 60, andere dreimastige Schiffe 18, Briggen 679, Schoonerbriggen und Brigantinen 249, Schooner 671, Schoonergalioten, Galeassen und Galioten 376, Gaffelschooner und Schmacken 15, andere zweimastige Schiffe 410, einmastige Schiffe 727; von denen Dampfer waren: Räderdampfschiffe 33 mit 2817 R.⸗T und 2298 Pferdekräften, Schraubendampfschiffe 266 mit 187,181 R.⸗T. und 46,124 Pferde⸗ kräften. Ein besonderes Interesse gewähren die Nachweise über das Alter der Anfang 1875 vorhandenen deutschen Seeschiffe. Von denselben waren: unter 1 Jahr alt 139, von 1 bis unter 3 J. 332, von 3 bis unter 5 J. 253, von 5 bis unter 7 J. 366, von 7 bis unter 10. . 644, von 10 bis unter 15 J. 957, von 15 bis unter 20 J. 757, von 20 bis unter 30 J. 715, von 30 bis unter 40 J. 323, von 40 bis unter 50 J. 52, von 50 J. und darüber 28; von 36 Schiffen war das Alter nicht bekannt. Was das Baumaterial der Schiffe anlangt, so waren: von Eisen 331 (darunter 280 Dampfer), von Holz 4242 (darunter 19 Dampfer), von Holz und Eisen 2, von unbekann⸗ tem Material 27. Bei den Dampfschiffen herrscht das Eisen als Baumaterial so weit vor, daß 95 pCt. derselben in diese Kategorie fallen; die aus Holz erbauten Dampfschiffe gehören den kleinsten Gat⸗ tungen dieser Fahrzeuge an. Verbolzung und Beschlag kommt nur bei Holzschiffen in Betracht. Von den hölzernen Seeschiffen waren 2652 ohne Beschlag, 1186 hatten Kupfer⸗ oder Metallbeschlag, 190 Zinkbeschlag, 3 Eisenbeschlag, wogegen bei 240 Schiffen Angaben hierüber fehlen. Hinsichtlich der Chronometerführung ist zu bemerken, daß unter 4303 Segelschiffen 1700 oder 39,5 pCt. und unter 299 Dampfschiffen 130 oder 43,5 pCt. Chronometer an Bord hatten.

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Das so eben erschienene amtliche Verzeichniß der Studirenden er Universität Halle für das Wintersemester 1875 1876 weist eine Gesammtzahl von 870 Inscribirten, denen noch 18 Hospitanten binzutreten, mithin eine Gesammtfrequenz von 888 Köpfen nach. Von den Studirenden gehören an 1) der theologischen Fakultät 171 Preußen, 16 Nichtpreußen; 2) der juristischen Fakultät 120 Preußen, 10 Nichtpreußen; 3) der medicinischen Fakultät 98 Preußen, 14 Nicht⸗ preußen; 4) der philosophischen Fakultät 210 Preußen mit Reife⸗ zeugniß, 124 desgleichen ohne Reifezeugniß und 107 Nichtpreußen, Den einzelnen Staaten gehören an: Preußen 723, Anhalt 27, Baden 1, Bayern 3, Braunschweig 10, Bremen 8, Hamburg 6, Großherzog⸗ thum Hessen 2, Lippe⸗Detmold 2, Mecklenburg⸗Schwerin 8, Olden⸗ burg 6, Reuß j. L. 2, Reuß ä. L. 1, Königreich Sachsen 14, Sachsen⸗ Altenburg 2, Koburg⸗Gotha 2, Sachsen⸗Meiningen 4, Sachsen⸗Wei⸗ mar 5, Schwarzburg⸗Rudolstadt 2, Württemberg 1, Oesterreich 7, Griechenland 1, Großbritannien 1, Niederlande 9, Ungarn 4, Gali⸗ zien 1, Rußland 8, Schweden und Norwegen 1, Schweiz 3, Türkei 1, Amerika 4, Asien 1.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Der Klub der Landwirthe begann am diesjährigen Wintersitzungen mit einem Vortrag des Professor Dr. Orth über dessen im Auftrage des landwirthschaftlichen Ministeriums un⸗ ternommene Inspektionsreise nach deutschen und außerdeutschen land⸗ wirthschaftlichen Etablissements. Im Sommer dieses Jahres begab sich derselbe zunächst nach Wien, um die bekannte in der Nähe von Collin belegene Herrschaft Eger⸗Herskyfeld zu besichtigen. Früher ein ödes, sumpfiges Waldland, gab sie durch Verpachtung 20,000 Gul⸗ den; seitdem sie jedoch 1861 in die Hand des jetzigen Besitzers, Graf Hersky von Herskyfeld, übergegangen, wird, Dank der vortrefflichen Amelioration, ein Gewinn von 80,000 Gulden erzielt. Wesentlich kommt hierbei in Betracht die eigenthaämliche Düngerbehandlung und die Verminderung des Bautenkapitals. Die einfachsten und als Ställe dienenden Baulichkeiten bestehen aus 2 auf den Boden gesetzten Dächern, die, mit Stroh und einer 4 Zoll starken Heckselschicht gedeckt, den Thiereu hinreichenden Schutz auch bei strengster Kälte gewähren. Der Preis dieser Ställe ist pro Quadratfuß 1 Was die Behandlung des Düngers betrifft, so ist sie eine ganz eigenthümliche, Düngstätten nämlich sind nicht vorhan⸗ den, sondern der Dünger bleibt unter dem Vieh liegen, und die Jauche wird durch starke Streu aufgesogen. Hierdurch werden die stickstoff⸗ haltigen Theile erhalten, so daß ein vorzügliches Dungmittel entsteht. Der Gewinn soll 100 % betragen. Von Herskyfeld reiste Prof. Orth zur landwirthschaftlichen Lehrmittelausstellung nach Wien, von wo er sich nach dem in der Nähe befindlichen Kloster Neuburg begab. Die ehemals prachtvollen Wein⸗ berge sind von der Reblaus heimgesucht und vollständig zerstört; das bisher zur Vertilgung derselben anzewendete Verfahren, Desinfek⸗ tion durch Schwefelkohlenstoff, hat sich als nicht ausreichend gezeigt. Nach Ansicht des Redners ist das einzig sichere Vertilgungsmittel mehrjährige Bebauung der Weinberge mit anderen Pflanzen, z. B Tabak, wie dies sehr vortheilhaft in Neuburg geschehen. Ueber München begab sich Prof. Ortch, nach einem Abstecher auf das wegen seiner Luzernenproduktion berühmte Gut Burgthal bei Rothenburg am Tauber, nach Paris zur geographischen Ausstellung. Gleichzeitig nahm er die Rieselfelder auf der Insel Gennevilliers Asnidres in Augenschein, wo durch die Berieselung eine äußerst üppige Vegetation erzeugt ist. Anders ist dies bei London in der Lodgefarm, wo zwar auch fruchtbare Rieselfelder existiren, das Kloakenwasser aber nicht so ausgebeutet wird, wie es geschehen könnte. Hierdurch kommt Redner auf die Rieselfelder Berlins zu sprechen, die ihrer Ausdehnung nach gar nicht im Verhältniß zu dem zugeführten Dungstoff stehen. Nach der gewöhnlichen Rechnung, daß 100 Menschen 1000 Pfd. stickstoff⸗ haltige Verbindungen liefern und da auf die Million Einwohner Berlins 10,000 Morgen Rieselland kommen, würde auf die Fläche eines Morgens 1000 Pf:d. stickstoffhaltige Verbindungen gleich 10 Centner Guano gebracht werden, so daß von einer Nutzung des Dunges für die Vegetation nicht die Rede sein kann.

Wie dem „Rhein. Kur.“ unterm 21. November aus Rüdes⸗ heim geschrieben wird, gestattet das anhaltende Regenwetter nur wenige Stunden täglich zur Weinlese, daher dieselbe nur langsam voraaschreitet. Namentlich halten die vielen vom Winde abgeschlage⸗ nen Trauben die Lese ungemein auf. Größere Gutsbesitzer haben, eine fortwährend trockene Witterung vorausgesetzt, noch über 8 Tage zu lesen. Die Trauben sind in der letzten Zeit so von der Edelfäule ergriffen, daß eine ganz gesunde Traube zur Seltenheit gehört. Trotz der schlechten Witterung, durch die ein zecht ansehnlichee Verlust zu verzeichnen ist, wird immerhin noch recht viel und dabei ein recht guter Wein herauskommen. Leider ist zum Nachtheil der kleineren Weinzüchter sehr wenig Nachfrage nach dem Neuen, was theils in dem traurigen Zustande der Geschäftsverhättnisse, theils in der über⸗ großen Masse Wein, die allenthalben erzielt wurde, wohl begründet ist. Im Allgemeinen stellt sich der Preis per 160 Liter auf 69 86 ℳ, bei einigen verkauften Partien auf 103 106

8 Gewerbe und Handel.

Die als in Aussicht stehend schon früͤher erwähnte Aufsichts⸗ rathssitzung der Deutschen Unionbank hat am 29. v. M. statt⸗ gefunden und zu dem geplanten Beschlusse geführt, eine außerordent⸗ liche Generalversammlung zu berufen und in derselben die Liquida⸗ tion behufs Fusion mit der Deutschen Bank zu beantragen.

Der „Börs. Ztg.“ wird aus Hannover geschrieben, daß die Dividende des Eisen⸗ und Stahlwerks zu Osnabrück für die Stamm⸗Aktien 4 Proz., für die Stamm⸗Prioritäts⸗Aktien 6 Proz. betragen werde.

Wien. 30. November. (W. T. B.) Wie verlautet, hat das hiesige Comité der Inhaber von Obligationen der türkischen Staatsschuld gegen die Verfügung der Pforte, daß die bereits vor dem 6. Oktober gezogenen Treffer der türkischen Loose in die Reduktionsmaßregel einbezogen werden sollen, Verwahrung eingelegt. Sämmtliche ausländische Comités sind diesem Proteste beigetreten. Die Anglobank ist aufgefordert, ihrerseits diesbezügliche Vor⸗ stellungen bei der Pforte zu erheben.

Verkehrs⸗Anstalten⸗

In Gemäßheit des §. 19 des Gesetzes über die Enteignung von Grundeigenthum vom 11. Juni 1874 liegt für die Strecke der projektirten Berliner Stadtbahn von der städtischen Gasanstalt in der Georgenstraße bis zur Unterbaumstraße (Station 44,13 bis Station 50,65) der vorgeschriebene Planauszug nebst Beilagen für die Dauer von vierzehn Tagen im Sekretariat des Polizei⸗Prästnii zu Jedermanns Einsicht offen.

Die Nr. 94 der „Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn⸗Verwaltungen“, Organ des Vereins, hat folgenden Inhalt: Verein Deutscher Eisenbahn⸗Verwaltungen: Pfälzische Eisen⸗ vahnen, Annweiler⸗Zweibrücken mit Zweigbahn Biebermühle⸗Pirma⸗ sens eröffnet; Oberschlesische Eisenbahn, Neisse⸗Ziegenhals eröffnet. Bemerkungen zum Entwurf eines Reichs⸗Eisenbahngesetzes. Ueber Bahnbewachung ꝛc. 1 1

Die Eröffnung der Posen⸗Kreuzburger Bahn wird, wie die „Pos. Ztg.“ mittheilen kann, noch nicht heute, sondern frühestens am 4. Dezember, oder Montag den 6. Dezember stattfinden.

Konstantinopel, 30. November. (W. T. B.) Hier einge⸗ gangenen Nachrichten zufolge hat der Lloyddampfer „Trebi⸗ zonda“ vorgestern Nacht bei Varna Schiffbruch gelitten. Die Passagiere und die Mannschaft sollen gerettet sein; das Schiff selber scheint verleren zu sein.

Newyork, 30. November. (W. T. B.) Der Dampfer „Spain“ der National⸗Dampfschiffs⸗Compag (C. M. ag sche Linie) ist hier eingetroffen. 8