1875 / 286 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Dec 1875 18:00:01 GMT) scan diff

daß in Beziehung auf das Ganze oder einzelne Theile dieser g es dem Lande und Reiche nützlich sei, wenn Sie deshalb nicht dafür stimmen können, so sind Sie im Rechte, und Niemand kann die Uebung dieses Rechtes verkümmern. Wir können also sehr ruhig an die Diskussion hberangehen, von der ich von Hause aus nicht geglaubt habe, daß sie sich in der Dauer b der wenigen Wochen, die wir hier noch geschäftlich zusammen arbeiten werden, erschöpfen wird, sondern in der ich den Beginn einer Revi⸗ sion sehe, die sich, wie ich glaube, über mehrere Legislaturperioden hinausziehen wird. Den verbündeten Regierungen liegt es nach mei⸗ ner Ansicht und wohl auch nach der Ihrigen ob, die Initiative da zu nehmen, wo eine Veränderung in der jetzigen Lage der Gesetzgebung erforderlich scheint. Wir haben unsererseits wenigstens das Bedürfniß, sie zu nehmen, um uns von jeder Verantwortlichkeit für die Fort⸗ dauer der Nachtheile des jetzigen Zustandes frei zu machen und diese Verantwortung dem Reichstage, insoweit er uns nicht bei⸗ stimmt, zuzuschreiben. Es wird dann Sache Ihrer Stel⸗. ung zu Ihren Wählern sein, ob Sie sich gegenseitig darüber verständigen, daß Sie in Ihrem Widerstande beharren, oder inwieweit Sie Ihre Stellung modifiziren wollen. Sie werden viel⸗ leicht noch in der zweiten Legislaturperiode nachher in Ihren Wahl⸗ reden diese Erörterungen haben, bei denen ja von allen Seiten nur das Wohl des Ganzen, namentlich die Rechtssicherheit, der innere Friede im ganzen Reiche bezweckt und erzielt wird; es werden, wie gesagt, noch in Ihren Enkeln, wenn ich eine Legislaturperiode als eine Ge⸗ neration betrachten darf, uns dieselben Fragen beschäftigen, wie sie uns ja vor 4 Jahren, vor 6 Jahren auch schon beschäftigt haben, und es ist das vielleicht einer von den Würmern, die nicht sterben; aber es wird eben nur das Material, das uns diese Frage liefert, von allen Seiten mit Sorgfalt und pflichttreuer Ueberzeugung hier aufgearbeitet werden. 1 1““] Daß das Strafrecht in seiner bisherigen Wirkung Mißstände nd Miißbilliung im Lande erzeugt hat, der Herr Vorredner gab es theilweise in Bezug auf einzelne Punkte selbst zu, ich bin überzeugt, daß, wenn nicht eine von uns allen sehr bedauerte Krankheit ihn längere Zeit von dem Verkehr mit der großen Welt fern gehalten hätte, er es noch im weiteren Maße zugeben würde. Ich bin in meiner Stellung als Minister⸗Präsident in Preußen und als Kanzler im Reiche vielleicht mehr der Punkt, auf den sich die Aussprache der Unzufriedenheit konzentrirt; ich möchte sagen, wenn ich mich in irgend einem Privatverhältnisse, in einem Eisenbahncoupé, in einer Gesell⸗ schaft sonst irgendwo befinde, bemerke ich bei vielen Leuten diese Art von Satisfaktion, in der sich ein mißvergnügter Landwirth befinden würde, wenn er das Wetter personifizirt vor sich hätte. Jeder Andere entladet seinen Zorn mir gegenüber, als könnte ich durch meinen einfachen persönlichen Willen in allen diesen Beschwerden, die in der neueren Gesetzgebung drücken, eine Veränderung herbei⸗ führen, als wäre gerade ich an dem Verzuge Schuld, der der Ab⸗ hülfe entgegensteht. Diese Lage könnte ich ja zu allen übrigen Frik⸗ tionen, denen ich ausgesetzt bin in meinem Amte, auch noch 58 Zeit ertragen. Ich mache darauf aufmerksam, daß wir, die wir jetzt den Bundesrath, die verbündeten Regierungen, die Urheber dieses No⸗ vellenentwurfs bilden, persönlich nicht das mindeste Interesse daran haben, ob Sie den einen oder anderen Paragraphen annehmen; wir werden in unserem persönlichen Privatleben die Unannehmlichkeiten der Fortdauer noch eben so gut ertragen können, wie die meisten wissenschaftlich be⸗ schäftigten Beamten und Abgeordneten, so weit sie sich nicht im prak⸗ tischen Leben befinden, und außerdem sind wir in der Lage, unserer Verantwortung jederzeit ein Ende zu machen, indem wir uns von den Geschäften, die uns nicht die Mittel zu ihrer erfolgreichen Weiter⸗ führung zu gewähren scheinen, zurückziehen, also wir haben ja persön⸗ lich eben so wenig Interesse, wie der Herr Vorredner, ob es so oder so gemacht wird, wir haben nur das Bedürfniß, dem Vorwurf zu entgehen, als fände die Fortdauer einer erheblichen Anzahl von Uebel⸗ ständen nur deshalb statt, weil die Regierung nicht arbeitsam genug ist oder nicht den Muth der Initiative hat oder blind und stumm auf die Stimme des Landes hören will. Aus diefer Situation sind wir heraus, und die Verantwortung für das Maß von Verbesserungen und Abänderungen, was wir begonnen, und für das Maß des Zurück⸗ weisens unserer Vorschläge beruht allein bei Ihnen, und Sie werden sie ja zu tragen wissen. 1 ““ Wenn ich von innerer Reichspolitik sprach, so meinte ich diejenige Wechselwirkung zwischen den verbündeten Regierungen unter sich und zwischen den Reichseinrichtungen, zwischen dem Reichstage, zwischen den einzelnen Fraktionen des Reichstags, denn das sind ja schon lebendige organische Glieder, von denen zum Theil die Fragen der Gesetzgebung schon entschieden werden, ehe die Regierung zum Wort ekommen ist bei Ihnen, und in letzter Instanz mit dem Plenum der ähler, mit der Nation. Diese Wechselwirkung muß unterhalten werden, und um eine Konversation über diese Frage einzuleiten, die Jahre lang dauern kann, ist Ihnen ja diese Vorlage dar⸗ geboten, und Sie werden ja sehen, was Sie daraus machen oder nicht machen. Also ich boff eben, daß diese voll⸗ ständig rubige und, ich möchte sagen, konfliktfreie Stellung, die Jedem Zeit und Raum gönnt, seine Verhältnisse zur Vorlage zu erwägen, dazu beitragen wird, der Diskussion des Ganzen einen ruhi⸗ gen Verlauf zu gewähren. Daß wir die Vorlage überhaupt machen, beweist Ihnen schon, daß innerhalb der verbündeten Regierungen, für die, wie gesagt, diese Diskussion ja vielleicht viel dornenvoller ist, als das ruhige passive Abwarten der Entwickelung der Zustände, bis viel⸗ leicht manche Uebelstände noch schärfer hervortreten und allgemeiner, so daß sie innerhalb der Parteien und der Fraktionen das Bexürfni. nur ihren Standpunkt zu wahren, eins der unfruchtbarsten Bedürf⸗ nisse, aber eins der dringlichsten endlich übertragen und dem praktischen Bedürfniß, in unserm Staatsleben Schutz und Frieden zu haben, den Sieg verschaffen über das Bedürfniß, unsere Ein⸗ richtungen rach den Anforderungen der Wissenschaftlichkeit zu regeln, ich möchte sagen, die Bequemlichkeit, die Wohnlichkeit, die Sicherheit des Gebäudes, die Schönheit der Fagade der wissenschaft⸗ lichen Fagade unterzuordnen; es ist das eine politische Richtung, für die ich nie in meinem ganzen Leben Sympathie gehabt habe, und wenn ich mich von Jugend auf in juristischen und wissenschaftlichen Theorien auf Wahrung meines Standpunktes hätte beschränken wollen, so, glaube ich, wäre es mir nicht beschieden gewesen, eine irgend be⸗ merkbare Rolle in den Ereignissen der letzten Jahrzehnte zu spielen. Ich will sachlich nur dem Gedanken entgegentreten. dem der Herr Vorredner einen ziemlich scharfen Ausdruck gab, daß der Ruf der Milde des Strafrechts ein Märchen sei, im Lande bestehe darüber andere Meinung, und ich glaube auch, deß das, was er zur Begründung seiner Ansicht anführte, daß stellenweise das Reichsrecht Verschärfungen zegen das preußische enthielte, war doch nur der einzelne Fall der iederholung des Betrugs, wo das Reichsstrafgesetz eine schärfere Strafe als das preußische Strafgesetz will. Ja, meine Herren, wenn die Sicherheit, der öffentliche Friede, die Ehre, der gute Ruf, die körperliche Gesundheit, das Leben des Einzelnen so gut geschützt wäre durch unser See esha. wie unsere Geldinteressen, dann hätten wir gar keine Novelle nöthig. Nicht blos im Strafrecht, sondern auch in der Auffassung der Richter ich weiß nicht, woran es liegt ich wundere mich jedesmal über die gerechte Schärfe der Verurtheilung in Eigenthumsfragen neben der außerordentlichen Nachsicht gegen Körperverletzung. Das Geld wird höher veranschlagt im Gesetzsebungs⸗ tarif, als die gesunden Knochen. an kann Jemandem viel wohlfeiler eine Rippe einschlagen in einem nicht prämeditirten Kampf, namentlich wenn der Jemand Beamter der öffentlichen Sicherheit ist, als man sich erlauben darf etwa auch nur eine fahrlässige Fälschung, will ich ein⸗ mal sagen, von einem Attest, namentlich aber, wenn es eine Geld⸗ frage ist; das geht gleich auf 5, 7 Jahre Zuchthaus, und dicht daneben findet man ausgeschlagene Augen von Polizeibeamten, schwere körper⸗ liche Mißhandlungen mit Lebensgefahr und Nachtheil für die Gesund⸗ beit, und das scheint daneben fast als ein leichter, entschuldbarer Scherz. Daß daran die Stimmung und Richtung unseres Richter⸗ standes einen erheblichen Antheil hat, hat schon der Herr Vorredner angedeutet und ist wohl unzweifelhaft. Der Richter ist, wie der Deutsche im Ganzen, vor allen Dingen gutmüthig; namentlich sobald die Persönlichkeit des Verbrechers keine abschreckende und beleidigend

Vorlage dem in

8 11114“ 11“ 11“ F. S8 herausfordernde Erscheinung hat, so f eutsche Fleisch und Blut Gegenüberstehenden leicht gutmüthig, ich möchte sagen von strafbarer Gutmüthigkeit, wie der Herr Vorredner mit Ironie den Ausdruck „strafbare Milde“ brauchte. Ja,

meine Herren, von „strafbarer Milde“ werden die Verurtheilten, die

Verbrecher nicht sprechen, aber die Opfer des Verbrechens, die haben in erster Linie Anspruch auf unseren Schutz, und um diesen Schutz gegen die dem Herzen der Richter zur Ehre gereichenden Tendenz zur Milde und Gutmüthigkeit zu gewähren, liegt das Hauptmittel, das die Gesetzgebung hat, im Hinaufschieben der Minimalstrafen, die immer noch minime Strafen bleiben. Bei dem sehr großen aus⸗ gedehnten Spielraum, den die meisten strafrechtlichen Paragraphen lassen, finde ich, daß, mit Ausnahme der Eigenthumsverbrechen ich will die psychologischen Motive, die mir vorschweben, nicht weiter aussprechen der Richter jederzeit das geringste Strafmaß wählt, zu dem er berechtigt ist.

Ich bin zu dieser Exkursion ja nur veranlaßt, um der meines Erachtens zu weit gehenden Verurtheilung der Ansicht von der Milde des Strafrechts öffentlich entgegenzuereten, und mache darauf auf⸗ merksam, daß der Herr Vorredner dabei einigermaßen pro domo sprach; denn wir verdanken ihm einen außerordentlichen Antheil an den Milderungen des damals vorgelegenen Gesetzes, und er hat bei späteren Gelegenheiten das besondere Interesse kund gethan, das ihm der Verbrecher und der Verurtheilte einflößt eine ungemein edle Richtung des Geistes —, aber sie wird von allen denen, die unter den Verbrechen zu leiden haben, vielleicht manchmal für eine unpraktische gehalten werden. 1

Ich enthalte mich des Eingehens in die Einzelheiten, da es mich doch auf das gerichtliche Gebiet bringen würde, und erwähne nur zweier Bestimmungen, auf die ich nach meiner Ueberzeugung ein ganz besonderes Gewicht lege, und die, wenn ich den Herrn Vorredner und die Ansichten seiner näheren politischen Freunde recht verstehe, doch nicht zu denen gehören, die er ausdrücklich gebilligt hat, ja er hat sie ausdrücklich getadelt und sie damit vielleicht auf den Schub ad calen- das graecas gebracht. Es wäre das kein entschiedener Verlust; sind sie sehr dringlich, so könnten wir uns nach Weihnachten zu einer Sitzung vereinigen, entweder im Winter oder im Frühjahr; sind sie nicht sehr dringlich, so könnten wir nach Möglichkeit unsere nächste Session beschleunigen, um sie zu verhandeln. Aber zwei Sachen sind, die ich theils zur Wahrung des Rechtsgefühls, theils im dienstlichen Interesse mir doch erlauben will, als wichtig zu bezeich⸗ nen, das ist, die eine: der Schutz der Exekutivbeamten. Ich will nicht untersuchen, ob in dem Texte der Novelle, wie sie Ihnen vorliegt, die Kategorie, die zu schützen ist, etwas weit ge⸗ griffen wird. Was mir vorschwebt, ist das, was man aus den täg⸗ lichen Anschauungen der Berliner Untergerichte und deren inmitten anderer turbulenter Bevölkerungen wahrnimmt, daß -e körperliche Träger und Vertreter des Gesetzes, der mit Gefahr seines Leibes und Lebens schließlich die Autorität des Gesetzes aufrecht zu erhalten hat, nicht in dem Grade geschützt ist, wie er das Recht hat. Es wird ja oft gerühmt die Achtung, die der Engländer vor dem Gesetze habe, und in der That, wenn man das Verhalten eines eng⸗ lischen und deutschen Polizisten auch nur auf der Straße in Bezug auf die Fahrpolizei sieht, so bekommt man den Eindruck, daß in England der Wink mit einem Zeigefinger gerade so nachdrücklich und unbedingt wirkt und Befolgung nach sich zieht, als hier nicht immer die aufgeregten Bewegungen, mit denen man Schutzleute einem Kutscher entgegengestikuliren sieht, das laute Echeben der Stimme. Ja, ich kann nicht leugnen: das viele und rasche Sprechen, welches mehr einen provokatorischen, als einen folgeleistungs⸗ erzwingenden Eindruck macht, das liegt, glaube ich, wesentlich darin, deß der englische Policeman sehr viel geschützter und unterstützter ist; er ist sich dessen bewußt, daß, wer sich an ihm vergreift, nahezu oder direkt an der Majestät des Gesetzes sich vergreift in seiner Ausführung, in seiner Verkörperung in diesem untergeerdneten, aber treuen Diener, das sehr hart bestraft wird; ähnlich wie es bei uns sehr selten vor⸗ kommt, daß sich Jemand an der Schildwache vergreift, weil sie ganz anders durch das Gesetz geschützt ist. Dagegen der Schutzmann ist sehr häufig der Gegenstand einer ganz frivolen Neckerei, Verhöhnung und, wenn es schwer kommt, gewaltthätiger Behandlung, die nachher als Körperverletzung kaum behandelt wird, ohne daß sein Amt irgend ein erschwerendes Element in der Bestrafung nach sich zieht. Und von diesem Manne wird doch verlangt, daß er immer auf Vorposten sei in dem Kampfe, den das Gesetz mit den Uebelthätern hat, und er ist nach der Zunahme der Rohheit, wie sie ganz unleugbar die letzten Jahre charakterisirt, doch in einer sehr ex⸗ ponirten Stellung. Er hat auf Anerkennung sehr selten za rechnen, die vorgesetzten Behörden verlangen viel von ihm, und in der Kritik der Presse hat ja die Polizei nach guter alter deutscher Tradition immer Unrecht. Sie ist vielleicht nicht so gut, wie sie sein sollte, aber ich glaube hauptsächlich deshalb, weil sie nicht geschützt genug ist. Der Schutzmann würde das Bedürfniß, durch lebhafte, vielleicht beleidigende Reden, seinen Anordnungen Nachdruck zu ver⸗ schaffen, gar nicht haben, wenn er in derselben Lage wäre, wie sein englischer Kollege, daß die Nichtbefolgung sei⸗ ner Winke ähnliche Folgen nach sich zöge, wie in Eng⸗ land, ich glaube, einem sehr civilisirten, wohlgeordneten Lande, in dem das Gesetz aber durch stärkere Strafen geschützt 8. und na⸗ mentlich dadurch auch, glaube ich, ein größerer Grad der Freiheit und Bewegung der individuellen Freiheit ermöglicht wird, weil das Gesetz sehr viel stärkere Garantien hat, als bei uns. Meines Erachtens sollte die einfache körperliche Berührung mag sein, aus welchem Grunde es will eines Schutzmanns im Dienste schwer bestraft werden. Man mag Recht haben oder Unrecht, man kann sein Recht niemals dadurch ausführen, daß man diesen Vertreter des Gesetzes körperlich angreift, und diese einzige Thatsache sollte meines Erach⸗ tens mit sehr viel schwereren Strafen belegt werden, als bisher. Hät⸗ ten die Beamten der öffentlichen Sicherheit das Gefühl, besser geschützt zu sein, ich bin überzeugt, sie würden bessere Polizisten werden im Be⸗ wußtsein ihrer größeren Macht, im Bewußtsein ihrer Verantwortung. Daß damit auch sehr strenge und unter Umständen gerichtliche Bestrafung des Mißbrauchs dieser größeren Gewalt und jedes Benehmens, welches eines solchen Beamten und des gesetzlichen Schutes unwürdig ist, ver⸗ bunden sein sollte, das betrachte ich als selbstverständlich. Aber ich glaube, wir haben uns zu sehr daran gewöhnt, die Mißhandlung eines Beamten der Obrigkeit als gewöhnliche Prügelei, die alltäglich vorkommt, anzusehen. Dadurch schwindet ganz nothwendig die Ach⸗ tung vor dem Gesetze. Ich halte diesen Punkt für einen der wich⸗ tigsten; denn der untergeordnete Beamte hat nicht blos ein Recht auf den Schutz in seiner exponirten Stellung, sondern der Gedanke, daß er das Gesetz verkörpert, ist bisher lange nicht lebendig genug. Es wird immer so angesehen, als ob er die polizeiliche Willkür ver⸗ körperte; und diesem Mißverständnisse leistet die Thatsache Vorschub, daß die Leute zu wenig handeln können und viel zu viel reden. „Der zweite Punkt, der für mich eine besondere Bedeutung hat, ist der Paragraph, den der Herr Vorredner zuletzt erwähnte, Nummer 353 a. die Beamten im Dienste des Answärtigen Amts betreffend. Der Vortrag hat hauptsächlich dagegen angeführt, gegen die Mög⸗ lichkeit, daf das den juristischen Theorien, dem juristischen straf⸗ rechtlichen System widerspräche. Darüber kann ich mit ihm nicht streiten. Ich kann nur für das praktische Bedürfniß in einem Dienst streiten, dem ich nachgerade 25 Jahre in höheren Stellen angehöre, und in dem ich seit 13 Jahren und länger die leitende Stellung ein⸗

enommen habe. Was mir da zur Wahrung meiner Verantwortlich⸗ eit unentbehrlich ist, meine Herren, das muß ich nachgerade wissen, und in dem Verlangen, daß mir das gewährt werde, wenn ich meine Verantwortlichkeit weiter tragen soll, kann ich mich dadurch nicht irren lassen, daß mir gesagt wird, das widerspräche juristischen Theorien. it juristischen Theorien läßt sich auswärtige pother nicht treiben.

Der Herr Vorreduer hat gesagt; es müfse dann überhaupt jedes Amt gleichmäßig gefchützt werden. Das ist ein Argument, in dem ich die logische Schärfe, die ihm sonst eigenthümlich ist, nicht wieder⸗ finden kann. Die Aemter sind eben verschieden, und Sie haben das Bedürfniß einer strafferen Disziplin einiger doch dadurch anerkannt,

daß Sie für das Militä esonderes Strafrecht gaben, daß Sie für die Marine und außerhalb des Milrtärs für die Existenz auf Schiffen und für die Autorität des Kapitäns sehr harte Strafen gaben, die vollständig gerechtfertigt sind. Es fragt sich nun: ist im auswärtigen Dienste die Gefahr für das Gemeinwohl, nicht für das enschenleben, wie auf dem Kauffahrteischiffe, sondern für viele Menschenleben, für den Frieden des gesammten Reiches unter Umständen und für das Entstehen solcher Verhältnisse und Miß⸗ verständnisse, wi⸗ 8 unter Umständen schon zu Krieg, Frieden, Allianzen und Bruch von Allianzen führen, ich sage, ist da nicht das Bedürfniß einer strengeren Disziplin vorhanden, als in an. deren Aemtern? Wenn ein Oberpräsident einmal die Weisung,

die er bekommt, nicht ausführt, so mag das mit dem Disziplinar.

verfahren, wenn dazu Grund vorhanden ist, abgemacht sein; die Gefahr für die Provinz wird so groß schwerlich werden, noch gerin⸗ ger wird es für das Ganze sein. Wenn im Kriegs⸗Ministerium ein Mobilmachungsplan verrathen wird, dann braucht man gar keinen weiteren Schutz neuer Gesetze; das fällt ohne Zwang unter die Kate⸗ orie von Landesverrath, unter Kategorien, die schon jetzt hinreichend sind. Die Fälle, die der Herr Vorredner darüber anführte, haben gar keine Anwend barkeit hierauf; denn es handelt sich in der Vorlage nicht um Verrath, sondern es handelt sich um einen, ich habe keinen kürzeren Ausdruck, wie Ungehorsam im Amte, ich könnte ihn vielleicht dahin erläutern, daß doloser Ungehorsam darunter nur zu verstehen sei. Das kann nächher Sache des Richters sein. Unter dolosem Ungehorsam habe ich sehr viel in meinem Leben gelitten. Sie kennen abver, meine Herren, von meiner amt⸗ lichen Laufbahn und ihren Erlebnissen doch nur einen gerin⸗ gen Theil. Was ich für Schwicrigkeiten darin zu überwinden gehabt habe, darüber will ich hier keine Mittheilung machen; sie sind aber sehr wohl geeignet, um meine Ueberzeugung festzusetzen. Ich halte nicht gerade an die spezielle Fassung, wie sie hier vorliegt. Es wird sich ja darüber in einer Kommisston reden lassen; ich erkläre aber ganz bestimmt als das Ergebniß meiner Erfahrungen, daß ich nicht glaube, ohne Verschärfung der Disziplin durch Beihülfe straf⸗ rechtlicher Bestimmungen von Art der vorgeschlagenen dauernd mein Amt als auswärtiger Minister tragen zu können. Der Satz des Un⸗

gehorsams kann genauer gefaßt werden; aber es ist schwer, den Begriff

so zu fassen, daß er in juristischem Geschmack erscheint und in die juristische Fagade paßt. Der Ungehorsam, der zufällig stattfindet oder aus Tägheit, ist mituner recht strafbar; eine Schildwache, die einschläft, ist ja auch recht strafbar; aber ich meine das eigentlich nicht, das liegt auf einem anderen Gebiete. Nehmen Sie z. B. an, daß Jemand, der den Auftrag hat, Jedermann, mit dem er Gelegen⸗ heit hat darüber zu sprechen, zu erklären, daß wir den Frieden für vollständig gesichert halten, daß wir unsererseits entschlossen sind, ihn aufrecht zu erhalten, daß diese be⸗ treffende amtliche Persönlichkeit, darüber wirklich interpellirt und von kompetentester Seite, darauf antworten würde mit schweigen⸗ dem Achselzucken, vielleicht mit Hinweisung anf die Unberechenbarkeit der Entschließungen des Kanzlers, dann ist vielleicht der Landesverrath in dem Achselzucken noch nicht zu finden, sondern ein Ungehorsam gegen die Ausführung der Instruktion, daß der Betreffende überall sagen sollte, ich halte den Frieden für vollständig gesichert und meine Regierung ist die letzte, die daran denken möchte, ihn zu stören. Neh⸗ men Sie an, daß Jemand eine Instruktion bekommt, von der einiger⸗ maßen wichtige Verhäͤltnisse abhängen, daß er diese Instruktion ein⸗ fach in der Tasche behält, eine Instruktion, die er, wenn sie von dem telegraphischen Befehl „in 24 Stunden auszuführen“ begleitet ist, sofort und vollständig ausführen muß; unter allerhand Vorwän⸗ den bleibt sie aber unausgeführt und die Wiederkehr des Vertrauens, die Wiederkehr der Sicherung des Friedens bleibt in der Tasche, und die Gerüchte, daß der Frieden nicht gesichert sei, und das Mißtrauen steigen. Das sind Verhältnisse, wo ich auch nichts Anderes nach⸗ weisen kann, als einen Ungehorsam, wogegen ich aber unbedingt ge⸗ sichert sein muß. Ferner, wenn Jemand es unternimmt, unwahre An⸗ gaben seinen Vorgesetzten zu machen, oder unter Mißbrauch seiner amtlichen Stellung Andere zu täuschen, so paßt das schon für den Fall, den ich anführte. Daß Jemand aus Gründen, die ich weiter nicht in Erwägung ziehe, den ihm zustehenden Einfluß in der Presse und im gesellschaftlichen Verkehr mit gewissen Personen dazu benutzt, zu beunruhigen da, wo er den Auftrag hatte zu beruhigen: darin liegt eine Täuschung, also z. B. wenn Jemand, der aufgefordert wird, auf Allerhöchsten Befehl uͤber bestimmte Thatsachen zu berichten, eine einfach von ihm erfundene Unwahrheit meldet, z. B. Jemanden, den er namentlich benennt, als den Verfasser eines Artikels verdächtigt, welchen Artikel der Berichterstatter aber selbst geschrieben und selbst an ein Journal auf die Post gegeben hat. Das alles sind Dinge ich weiß nicht, ob sie nach dem Strafgesetzbuch strafbar sind; aber ich kann mit solchen Unwahrheiten und Unfolgsamkeiten und mit denen, die die Amtsverschwiezenheit und die Dienstgeheimnisse verletzen nicht auskommen. Die Disziplinarstrafe ist vollständig unzureichend, namentlich in einem Dienst, in dem sehr wohlhabende und mitunter sehr ehrgeizige Leute sich befinden. Das äußerste Ergebniß einer Disziplinarstrafe ist die Dienstentlassung. Die Dienstentlassung kann Einem unter Umständen vollständig gleichgiltig sein, kann Einen unter Umständen in die Lage bringen, daß er sich in die Rüstung des politischen Mär⸗ tyrerthums hüllen kann und für seine weiteren Pläne dann einen ge⸗ wissen Vortheil zieht; kurz, es ist das keine Strafe, die abschreckt. Die Nummer 4 gebe ich Ihnen preis, das ist eine Fassung, die unter dem Eindruck gewisser einzelner Fälle sich gebildet hat, das hat weiter keine Bedeutung; aber ich erkläre, daß, wenn ich verantwortlich bleiben soll für die Erfolge unseres Auswärtigen Amts, wie ich es bisher gewesen bin, ich mich mit der bloßen EE begnügen kann, und daß ich darin einer Stärkung bedarf. Es ist sehr wahrscheinlich, daß dieser Artikel des Strafrechts, wenn er zu einem solchen wird, niemals zur Anwendung kommt, sondern sein Vorhandensein wird genügen, um den unbedingten Gehorsam zu erzeugen, den ich durch die bloße Unannehmlichkeit einer Diszi⸗ plinaruntersuchung, deren Einltitung von mir allein nicht einmal abhängt, nicht erzwingen kann, dessen ich aber bedarf. Ich bedaure, daß Redner, Fraktionsbeschlüsse und die Presse über diese Sache abge⸗ urtheilt haben, ohne mich gehört zu haben, ohne mich, der ich, wie ich glaube, sonst nicht übertriebene Ansprüche zu meiner Unterstützung an die Reichsvertretung gestellt habe, auch nur in die Lage zu bringen, mich zu äußern; ehe ich in der Lage gewesen bin, dies zu thun, werde ich in einem belehrenden schulmeisterlichen Ton in der Presse darüber zurechtgewiesen, daß ich über diese Dinge kein Urtheil habe. Paßt es Ihnen nicht in die juristische Fagade, so paßt es mir nicht in die Mög⸗ lichkeit, die auswärtigen Geschäfte zu führen, wenn das Gegentheil von dem geschieht, was beantragt ist, das heißt, wenn ich gar keine Hülfe, keine Verschärfung der nicht ausreichenden Disziplinarbestim⸗ mungen bekomme. Das Maß ist ja diekutirbar; das Strafmaß braucht nicht einmal erheblich zu sein, für mich kommt es nur darauf an, daß ich außer der Disziplinargewalt die Berufung auf das rich⸗ terliche Strafverfahren habe. Ich verlange ja selbst nicht einmal man könnte mit Ordnungsstrafen sich helfen, die haben aber doch sehr ihre Beschränkung, sie sind für einen reichen Mann auch gleich⸗ giltig ich verlange nicht einmal das Recht eines militärischen Vor⸗ esetzten, der selbst Ankläger, Zeuge und Richter in einer Sache ist, feern ich verlange nur, daß dem Träger der allerwichtigsten Inter⸗ essen des Reiches, der auswärtigen Beziehungen, das Recht gewährt wird, da, wo seine berechtigte Autorität in einer Weise, die Für das Ganze 88 hat, verletzt und in Frage gestellt wird, die Mög⸗ lichkeit gewährt wird, sich an den Richter zu wenden, und dessen un⸗ parteiische Hülfe in Anspruch zu nehmen. Die Möglichkeit, daß dies geschehen kann, wird meines Erachtens genügen, um den Zweck zu erreichen. Ich werde wahrscheinlich nicht, wenn ich oder mein Nach⸗ folger einen solchen Paragraphen hätte, in die Lage kommen, davon Gebrauch zu machen, ich kann es wenigzstens nicht wünschen und bei der hohen Stellung, der Erziehung und der patriotischen Gesinnung unserer Vertreter im Auslande ist es undenkbar; daß aber auch das Nichtdenkbare geschehen kann, das haben uns doch die Er⸗ gebnisse dieses Jahres gezeitntt. 1“

ist! folgender, Entwurf eines Ge⸗ setzes, betreffend die Naturalisation von Auslän⸗ 29 welche im Reichsdienste angestellt sind, vorgelegt worden:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von 88

verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimm des Bundesraths und des Reichstags, 2 2 v“

Ausländern, welche im Reichsdienste angestellt sind, ein Dienst⸗ einkommen aus der b beziehen und ihren dienstlichen Wohn⸗ sitz im Auslande haben, darf von demjenigen Bundesstaate, in wel⸗ chem sie die Verleihung der Staatsangehörigkeit nachsuchen, die turalisationsurkunde nicht versagt werden.

Urkundlich ꝛc.

Gegeben ꝛc.

Die Petitionskommission des Deutschen Reichstags hat ihren Bericht über 345 Eingaben für und gegen Aufhebung .n 8 stimmungen des Gesetzes vom 7. Juli 1873, soweit solche sich auf den Zsmguf Eisen, Stahlwaaren und Maschinen beziehen, erstattet.

Das Gesetz vom 7. Juli 1875, betreffend die Abänderung des Vereinszolltarifs, setzt in §. 1 Punkt V. 88 daß die im debahe. Tarif unter Nr. 6, b. und c. 1 und 2, sowie unter Nr. 15 b 1, 2., a., 5., T, genannten Eisen, Stah waaren und Maschinen festgefetzten Eingangszölle vom 1. Januar 1877 aufgehoben werden. 3 „Gegen die Ausführung dieser gesetzlichen Bestimmung erheben eine größere Anzahl von Korporationen, Vereine und Privatpersonen, welche in mehr oder minderer Weise bei der Eisen⸗, Stahl⸗ und Ma⸗ schinen⸗Industrie interessirt sind, lebhaften Widerspruch, während an⸗ dererseits aus den Kreisen des Handelsstandes, der Landwirthe und Industriellen, von Korporationen, Vereinen und Privatpersonen auf die Durchführung dieser Gesetzesvorschrift befürwor⸗ et wird.

„In dem westlichen Deutschland ist der Hauptheerd für die Agitation gegen das Gesetz, im Deutschland und nament⸗ lich in den Ostseeländern der 2 eerd der Agitation für die Auf⸗ rechterhaltung des Gesetzes zu suchen, und es handelt sich sonach zum größten Theil um einen Kampf der Interessen dieser Landestheile, an dem das übrige Deutschland wohl regen, aber nicht so intensiven Antheil nimmt.

Der Referent stellte den Antrag:

Der Reichstag wolle beschließen, über die in Bezug auf die

Bestimmungen im §. 1 Nr. V. des Gesetzes vom 7. Juli 1873 ein⸗ gereichten Petitionen zur Tagesordnung überzugehen.

Dieses Votum wurde damit motivirt, daß gegen die Prolongation des Termins zur Aufhebung der auf Eisen, Stahlwaaren und Ma⸗ schinen ruhenden Zölle, eine Reihe schwerwiegender Bedenken zu erheben sind. Vor Allem drängt sich die Wahrnehmung auf, daß bisher jedesmal, wenn die Ermäßigung der Eisenzölle in Frage ge⸗ kommen ist, die Industriellen eine schwere Schädigung des ganzen Erwerbszweiges vorausgesagt haben. Bisher haben sie immer Un⸗ recht behalten, denn trotzdem, daß innerhalb der zehn Jahre, in welchen die Eisenzölle viermal herabgesetzt wurden, zwei Kriegs jahre liegen, hat sich ein sehr bedeutender Aufschwung des ganzen In⸗ dustriezweiges innerhalb dieses Zeitraumes vollzogen. Nun ist darch⸗ aus nicht zu verkennen, daß die fragliche Industrie im gegenwär⸗ tigen Augenblick darniederliegt, es würde aber, wie auch die von dem Herrn Vertreter des Reichskanzler⸗Amtes mitgetheilten statistischen Thatsachen beweisen, nicht gerechtfertigt sein, daraus zu schließen, daß die gesammte Eisen⸗, Stahl⸗ und Maschinenindustrie in allen ihren so verschiedenen Zweigen des Betriebes ganz gleichmäßig in dem Grade bedrängt sei, daß, wie die Heißsporne unter den Petenten be⸗ haupten, der völlige Untergang der gesammten Industrie nach dem 1. Januar 1877 unausbleiblich. Im Gezentheil, es ist ein Theil der Industrie, wie auch von den in ihren Ansichten gemäßigteren Ele⸗ menten unter den Inte essenten zugestanden wird, noch keineswegs so schwer geschädigt, wie es nach der Aufführung einzelner statistischer Thatsachen, die sich nur auf lokale Verhältnisse be⸗ ziehen, den Anschein gewinnen kann, wenn man dieserben auf die Allgemeinheit überträgt. Dies geschieht in den Kreisen der Interes⸗ senten, wie die Petitionen recht wohl erkennen lassen, mit Vorliebe. Das Ausblasen einiger Hochöfen, das Löschen einer Anzahl von Feuer, das Entlassen eines Theils der Arbeiter in einer Gegend wird benutzt, um einen Schluß auf die gesammte Lage der deutschen Eisenindustrie zu zieben. Gehen auch, wie gern zuzugeben ist, diese Nachrichten und diese Zusammenstellung von größeren Werken ein, werden sie von gewiegten Fachmännern geliefert, so sind und bleiben sie doch ein lückenhaftes Material, mit welchem man so schwer wiegende Be⸗ hauptungen, wie die des Unterganges der gesammten deutschen Eisen⸗ und Stahlindustrie oder die der Schädigung der Wohlfahrt der Nation oder die der Schädigung aller anderen Erwerbsarten, weil angeblich ein wichtiger Konfument verloren gehen soll, nicht be⸗ gründen kann.

Tritt man aber nun der Frage näher, wodurch der jetzt so wenig befriedigende Zustand, in welchem sich die fragliche Industrie befindet, hervorgerufen ist, so wird man und das ist das zweite Bedenken sich der Ansicht nicht verschließen können, daß die Ueberproduktion in denjenigen Artikeln, welche das Arbeiten auf Lager gestatten, eine konstatirte Thatsache ist. Dasselbe hat aber nicht allein in Deutschland, sondern auch in England, Oester⸗ reich, Belgien stattgefunden. Hierdurch wird der Preis aller hierher⸗ gehörigen Waaren ganz besonders gedrückt und so ein lohnender Ver⸗ kauf gehindert, mithin die Rentabilität der Werke, welche fortarbeiten, um nicht am stehenden Kapitale der Einrichtungen und an dem Stamme eingeübter Arbeit einen empfindlichen Abgang zu erleiden, ungemein geschmälert, in vielen Fällen ganz vernichtet. Derartige ungünstige Konjunkturen haben aber im Laufe der Jahre jeden Er⸗ werbszweig getroffen und ist daraus nicht der Schluß gezogen worden, daß die Cätche des Staates in Form eines Schutzzolles zur Mithülfe bei Beseitigung dieses Uebelstandes anzurufen sei. 8 ist aber ferner auch zuzugeben, daß bei denjenigen Artikeln, welche nicht im Vorrath gefertigt werden können, weil, es sich hier um bestimmte zu bestellende Fagons, Maschinen oder Maschinen⸗ theile handelt, ein Mangel an solchen Bestellungen sich sehr fühlbar macht. Dies liegt aber daran, daß die übrigen Erwerbszweige, wie ja allgemein bekannt ist, ebenfalls nicht günstig gestellt sind und so als Konsumenten nur im Falle der äußersten Noth auftreten, haupt⸗ sächlich aber daran, daß in Folge der gesunkenen Rentabilität gerade

der besten Eisenbahnen, das Kapital sich von neuen Eisenbahnunter⸗

nehmungen abwendet, der Bau derselben in Deutschland fast ganz dar⸗ niederliegt und damit der wichtigste aller Eisenkonsumenten, wenn auch nicht in Wegfall, so doch in die Lage kommt, seine Nachfrage nach Eisen, Stahlwaaren und Maschinen sehr einzuschränken. Durch Erhaltung von Verkehrsbeschränkungen und die Zölle sind solche wird man aber schwer dazu beitragen, dem Kapital Lust zu neuen Eisenbahnunternehmungen zu machen.

Das dritte Bedenken steht mit dem Ebengesagten in einem engen Zusammenhang. „An dieser Ueberproduktion, sowie daran, daß eine Reihe von Ein⸗ richtungen geschaffen worden sind, für deren ausgiebige Benutzung nicht die genügende Anzahl von Bestellungen vorliegen, ist die Erweiterung bestehender und die Schaffung von neuen Werken Schuld, bei deren Herstellung es sich von Seiten der Schöpfer gar nicht um die Fabrikation selbst, nicht um die zu erwartende Rentabilität dieser Werke, sondern nur um die Erzielung hoher Ge⸗ winne an dem darin angelegten Aktienkapitale handelte. Diese Werke, welche in Folge der enorm hohen Summen ihres Anlagekapitals den Todeskeim bei ihrem Entstehen schon in sich trugen, haben den guten und soliden Werken, welche allmählich mit der steigenden Produktion ihrer Artikel im Laufe vieler Jahre groß geworden find, den empfind⸗ lichsten Schaden bereitet und es wird zu besseren Zuseänden für den gesunden und lebensfähigen Theil der deutschen Eisenindustrie rascher zu kommen sein, wenn diese ohnehin nicht haltbaren Werke wieder

2.

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ganz eingehen, zölle das Scheindasein noch einige Jahre mühsam gefristet wird.

Ein weiteres Bedenken stützt sich darauf, daß die Bestimmungen des Gesetzes vom 7. Juli 1873 über den Wegfall gewisser Zölle am 1. Januar 1877 in vielen Fällen die Wirkung gehabt haben können, die Konsumenten, welche Eisen⸗, Stahlwaaren und Maschinen gebrauchen, in der Hoffnung, nach dem 1. Januar 1877 dieselben billiger und besser als jetzt vom Auslande zu beziehen, zu veranlassen die Anschaffung dieser Gezenstände jetzt zu vermeiden und sich in ihrem Bedarf so viel als möglich einzuschränken. Je näher der Zeitpunkt rückt, um so wirksamer wird von Woche zu Woche dieses Füehmnt und die Verlängerung des Termins für Aufhebung dieser Zölle hat für diese Konsumenten vollständig die Wirkung, wie die Auflegung eines neuen Schutzzolles Da nun fast alle Petitionen, welche um Ver⸗ längerung dieses Termins bitten, an der Spitze ihrer Deduktionen die Versicherung tragen, daß sie keine Schutzzölle wollen, daß sie der Konsumtion halber den Freihandel für das richtige Prinzip halten, so stehen dieselben mit diesen ihren eigenen Ausführungen in Wider⸗ spruch, wenn sie um Hinausschiebung des mehrfach gedachten Ter⸗ mins bitten.

Hierbei kann nicht unerwähnt bleiben, daß durch das gegebene Beispiel den Freihandel zu empfehlen und den Schutzzoll zu wollen, aufgemuntert, die Konsequenzen eines auf Verlängerung des Termins der Aufhebung der Eisenzölle gerichteten Beschlusses nothwendiger⸗ weise andere Erwerbszweige, welche ebenfalls in ungünstiger Lage sich befinden, auffordern muß, sich ebenfalls an die Reichsregierung zu wenden, um Hülfe durch Erhöhung oder Einführung neuer Zölle für ihren Erwerb in bedrängter Zeit zu suchen.

Das letzte Bedenken endlich ist aus dem Wortlaut der in den Petitionen ausgesprochenen Bitten selbst herzuleiten.

Von einer Seite wird um die Verlängerung der Frist für Auf⸗ hebung der Zölle bis zum Wiedereintritt günstiger Verhältnisse ge⸗ beten, von anderer Seite wird nur eine Frist von drei Jahren ver⸗ langt, von wieder anderer Seite spricht man überhaupt nur von Sistirung der gesetzlichen Maßnahmen.

Keiner dieser Vorschläge erscheint ausführbar und zwar der erste um deswillen nicht, weil nicht zu erwarten steht, daß in nächster Zeit einmal wieder eine so gute Konjunktur für die Eisen⸗, Stahl⸗ und Maschinenbau⸗Industrie kommen wird, daß alle die vielen von ein⸗ ander durch die Theilung der Arbeit geschiedenen Zweige dieser In⸗ dustrie gleichmäßig in günstigen Verhältnissen sein werden. Leiden nun aber einige dieser Zweige, während andere blühen, so wird den legislativen Faktoren des Reiches dann die Zumuthung gestellt werden müssen, abzuwägen, welche Wichtigkeit in jener zuküͤnftigen Zeit die leidenden und welche Wichtigkeit die günstiger situirten Zweige der in Frage kommenden Industrie haben. Es wird dies dann sehr schwer zu bemessen sein und so die Gesetzgebung, wenn einmal das Prinzip angenommen wird, in Zollsachen nicht nach einem feststehenden Pro⸗ gramm, sondern von Fall zu Fall zu entscheiden, in ein der wirth⸗ schattlschen Entwickelung Deutschlands sehr gefährliches Schwanken gerathen.

Aber auch der Antrag auf Verlängerung dieser Frist auf eine festbestimmte Zeit, sei diese 5 oder 3 Jahre, ist nicht praktisch aus⸗ führbar, weil kurz vor dem Eintritt des Termins die Lage der Eisen⸗ Industrie eine ähnliche sein könnte wie gegenwärtig, und dann werden die Anträge auf weitere Verlängerung nicht ausbleiben, so wenig, wie sie jetzt ausgeblieben sind, trotzdem die Eisenindustriellen ihre volle Zustimmung zu dem bei Zustandekommen des Gesetzes vom 7. Juli 1875 abgeschlossenen Kompromisses gegeben hatten.

Die Sistirung der gesetzlichen Bestimmungen auf unbestimmte Zeit würde einer vollständigen Beseitigung des Gesetzes gleichkommen und eine solche kann doch wohl ernstlich kaum in Frage kommen.

Dem Votum des Referenten trat der Herr Korreferent bei, be⸗ antragte aber demselben folzende Motivirung voranzustellen:

In Erwägung, da

1) die Reichsreglerung in Auesicht gestellt hat, darauf Bedacht zu nehmen, daß auch in den Nachbarstaaten, namentlich bei Ab⸗ schluß neuer Handelsverträge, eine Erleichterung der Einfuhr in diese Staaten bewirkt wird;

2) die für Industrie, Handel und Landwirthschaft nothwendige

einheitliche Regelung der Eisenbahntarife durch die baldige Vor⸗

lage eines Reichs⸗Eisenbahngesetzes herbeigeführt werden wird, geht der Reichstag über die Petition zur Tagesordnung über.

Nach Eintritt in die Debatte über den vom Referenten und He Korreferenten gemeinsam gestellten Antrag, sowie über die vom

errn Korreferenten allein hinzugefügten Erwägungsgründe wurde von einem Mitgliede der Kommission der Antrag gestellt,

der Reichstag wolle beschließen: die Petitionen, soweit sie eine Hin⸗

ausschiebung der zum 1. Januar 1877 eintretenden Zollbefreiungen

d.s Eisens beantragen, dem Herrn Reichskanzler zur Erwägung zu

überweisen, bezüglich der übrigen zur Tagesordnung überzugehen.

Bei der Abstimmung wurde dem⸗Antrag, einen Theil der Pe⸗ titionen, soweit sie eine Hinausschiebung des Zollaufhebungstermins beantragen, dem Herrn Reichskanzler zur Erwägung zu überweisen, gegen 3 Stimmen und ebenso der auf die Einfügung von Erwägungs⸗ gründen gerichtete Antrag des Hen. Korreferenten mit erheblicher Mehrheit abgelehnt, dagezen der Antrag der Referenten angenommen.

8

8 Landtags⸗Angelegenheiten. Im 7. Schleswig⸗Holsteinschen Wahlbezirk (Eckern⸗ förde) ist an Stelle des zum Kreisgerichts⸗Direktor beförderten bis⸗ herigen Abgeordneten Bong Schmidt der Kaufmann Theodor Reincke in Altona mit 77 gegen 48 Stimmen, welche der Kreisrichter Reiche in Kiel erhalten hat, zum Mitgliede des Hauses der Abzeordneten gewählt worden.

Statistische Nachrichten.

Nach dem Jahresbericht des Großherzoglich badischen Han⸗

dels⸗Ministeriums für das Jahr 1874 belief sich der Vriehstand

im Großherzogthum Baden nach der Zählung vom 3. De⸗ zember 1874 auf 66,964 Pferde exkl. Militärpferde (1873: 67,085), 654,946 Stück Rindvieh (1873: 660 405), 166,399 Schafe (1873: 170,556), 368,624 Schweine (1873: 371,389) und 85,097 Ziegen (1873: 82,074). Die Zahl der Pferde hat, abgesehen von den Militär⸗ pferden, im Jahre 1874 um 121 oder 0,2 % sich vermindert. ist also ziemlich unverändert geblieben. Der Rindviehstand hat im Ganzen um 5459 Stück oder 0,8 % abgenommen. Diese Abnahme trifft aber lediglich den Nachwuchs, indem das Jungvieh von 166,132 auf 159,269, also um 6863 Stück oder 4,3 %, die Zahl der Kälber von 44,188 auf 36,642, um 7546 Stück oder 17,1 % zurückgegangen ist, wogegen das Großvieh (über 1 ½ Jahr alte Thiere) von 450,085 auf 459,035 Stück, um 8950 Stück oder 1,9 % gestiegen ist, und zwar steht hier einer geringen Abnahme der Farren, Kalbinnen und Ochsen eine überwiegende Zunahme der Kühe (von 327,486 auf 337,716, also um 10,230 oder 3,1 %) gegenüber. Man kann hiernach schließen, daß der viel⸗ fach eingetretenen Knappheit der Futterernte von 1874 im Ganzen mehr durch Beschränkung der Nachzucht, als durch Abschaffung von Zucht⸗, Milch⸗ und Arbeitsthieren Rechnung getragen worden ist. Die Schafe haben sich von 1873 auf 1874 um 4157 oder 2,4 % vermin⸗ dert. Der inländische Schafbesitz bestand 1874 aus 478 Herden mit 110,550 Schafen und aus 55,844 Schafen; im Klein⸗ und Einzel⸗ besitz; 66,4 % wurden also in Herden, 33,8 ¾ in sonstiger Weise ge⸗ halten. Außer dem inländischen Schafbesitz wurden im Lande 58 Her⸗ den von 16,063 Stück ermittelt, welche Ausländern gehörten, sich nur vorübergehend auf Weide ꝛc. am Aufenthaltsorte befanden und in die Zählung nicht aufgenommen wurden. Die Zahl der Schweine hat sich um 2765 oder 0,7 % vermindert, während der Ziegenbestand um 3023 Stück oder 3,7 % gestiegen ist. Die Zahl der Bienenstöcke ist im letzten Jahre von 75,534 auf 78,591, um 3057 oder 4 % gestiegen, bat aber die Höbe früherer Jahre (1867: 86,220, 1870: 91,946) noch nicht wieder erreicht. .111“”“

BZ“ I11“ wenn ihnen nicht durch die Verlängerung der Schutz⸗

8 1 88 111“

Ueber die Realitätenbelastung in den im Reichs⸗ rathe vertretenen Königreichen und Ländern Oester⸗ „eneeen. den der Jahre 8 bis 1874 enthält die „Wiener Zeitung ittheilungen aus der „Statisti ts⸗ schrift“, welchen wir Folgendes entnehmen: 5“

Nach den Aufzeichnungen der Tabularbehörden derjenigen Län⸗ der, in denen ein regelrecht angelegtes Grundbuch existirt, also: Oesterreich ob und unter der Enns, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Krain und das Küstenland, Böhmen, Mähren, Schlesien, betrug (in runden Ziffern) die bei sämmtlichen Liegenschaftskategorien eing

tretene Zunahme des Belastung Entlastung Hypothekar⸗

8 ii naah

Fl. 39,296,000 161,761,000 178,557,000 162,216,000 184.541,000

8 11,673,000 24,346,000

5,349,000 39,548,000 100,321,000

Fl. 150,969,000 186,107,000 183,906,000 201,764,000 284,862,000 402,908,000 207,290,000 195,618,000

* 375,329,000 225,447,000 149,882,000 Es wurden demnach im Laufe der letzten sieben Jahre Hypo⸗ thekarschulden im Gesammtbetrage von 1,785,845,000 Fl. kontrahirt, gleichzeitig aber auch Hypothekarschulden im Gesammtbetrage von 1,259,108,000 Fl. in den öffentlichen Büchern gelöscht, woraus sich eine effektive Zunahme des Hypothekarlastenstandes im Betrage von 526,737,000 Fl. für den gesammten Realitätenbesitz der bezeichneten Länder ergiebt. Im Verhältnisse zu dem Gesammtwerthe des unbe⸗ weglichen Besitzes, der im Jahre 1868 mit 6,247,890,000 Fl. be⸗ messen wurde, ist die Zunahme der Hypothekarlast eine geringe zu nennen, denn sie beträgt nicht mehr als 8,4 % dieses Werthes. Wenn man die Bewegung im Hypothekarlastenstande nicht blos nach Jahren und Ländern, sondern zugleich auch nach Liegenschafts⸗Kategorien ver⸗

folgt, so zeigt die Bewegung im Hypothekarlastenstande des Mont

besitzes folgendes Detail: Zunahme (+S))

Neue Belastung Entlastung Abnahme (—) 8I des Se G

2,401,236 6,241,408 6,825,123 6,004,367 7,030,661

7,759,153 7,355,124

11,113,614 15,049,038 5.696,688 9,352,350

Summe 57,178,007 41,554,607 + 15,620,400 VPon dieser neuen Belastung in der Höhe von 57,178,007 Fl. sind allein 54,448,122 Fl., mithin 95,2 % durch „Verträge aller Art“ entstanden, was darauf hinweist, daß der Grund der jährlich steigen⸗ den Belastung des Montanbesitzes in der Intabulirung von Kauf⸗ schillingsresten der Verkäufer, seit 1874 jedoch in der Aufnahme von Darlehen von Seite der Montangesellschaften zu suchen ist. Hier⸗ aus ergiebt sich, daß jener Theil des Montanbesitzes, der den stärksten Besitzwechsel erfuhr, auch die stärkste Zunahme des Schuldenstandes zeigen Und in der That ist es so.

Die Bewegung im Hypothekarlastenstande des land⸗ und lehen⸗ täflichen Besitzes zeigt folgende Ziffern: Zunahme (+) MNeue Belastung Entlastung Abnahme (—)

81 des eee enh

19,943,233 9,534,044 —+ 10568 929 33,135,826 22,431,649 X 10,704,177 15,365,053 9,714 936 16,106,108 8 + 5,362,632 34,719,423 + 14,829,169 32,457,141 + 14,566,789 1874 37,490,319 19,189,656

Zus. 180,277,705 123,870,087 85,325,776

Wie beim Montanbesitze, so liegt auch bei dem land⸗ und lehen⸗ täflichen Besitze die Hauptursache der Vermehrung des Schulden⸗ standes um 65,32 Millionen in der Intabulirung von Kauf⸗ schillingsresten. Das Gros der Pfandlasten rührt aber aus Ver⸗ keügen aller Art her und beträgt zusammen 95,7 % der „neuen Be⸗ astung“.

Bezüglich der Bewegung im Hypothekarlastenstande der agricolen Bezirke liegt nur eine Berechnung von 341 Gerichtsbezirken mit 1726,96 Quadratmeilen vor und ergiebt folgende Ziffern:

8 8 Zunahme des Hypothekar⸗ ie ee

4,082,953

1868 1869 1870 1871 1872 1873

8 Neue Belastung Entlastung

Fl. 44,901,728 245 49,256,633 46,031,742 52,187,476 47,645,249 57,389,465 49,284,504 62,328,0274 52,476,412 63,055,796 50,702,226 8 68,613,963 53,813,290 14,800,673 Summe 397,733,135 342,361,668 55,371,467 Diese Daten verdienen eine besondere Beachtung, denn sie zeig⸗ eine relativ ganz geringe Zunahme der Belastung.

Gewerbe und Handel.

Die „New⸗Yorker Handels⸗Zeitung“ schreibt in ihrem vom 19. November datirten Wochenbericht: Von der Ge⸗ sammtsituation ist wenig Neues zu berichten und eine entschieden günstige Wendung kann nicht eher eintreten, als bis der jetzt vor sich gehende Reinigungsprozeß beendet ist, und glücklich vür sen wir uns schätzen, wenn dies wünschenswerthe Ziel bis zum Jahresschluß erreicht ist. Für den Importhandel naht die Saison ihrem Ende und das Resultat ist im Allgemeinen weit hinter den bescheidensten Erwar-⸗ tungen zurückgeblieben. Der Geldstand zeigte keine Veränderung gegen die Vorwoche. Durchschnittsraten für „call loans“ gegen Depot gemischter Sekuritäten stellten sich auf 3 ½ a 4 ½ %, gegen Hinterlegung von Bundespapieren ca. 1 % billiger. Im Diskontogeschäft waren kurze Sicht Platzwechsel erster Klasse a 6 7 % p. a. zu begeben. Während sich der Goldmarkt in der ersten Hälfte dieser Berichts⸗ woche der Baisse zuneigte, hat die Hausse sert gestern wieder die Oberhand gewonnen und das Agio, welches am vergangenen Mitt⸗ woch mit 14 ¼ den niedrigsten Punkt der Woche erreicht hatte, schloß heute, nach einem Avanz bis 15 à 14 ¾. Die Courssteigerung für fremde Wechsel, welche trotz des lebhafter gewordenen Baumwollexports, die baldige Wiederaufnahme von Goldverschiffungen in Aussicht stellt, ließ eine Rückwirkung der Ermäßigung des Bankdiskontos in London nicht auf⸗ kommen. Das Geschäft am Waaren⸗ und Produktenmarkt hatte im Allgemeinen einen unbefriedigenden Charakter, welcher in Bezug euf Exporten am deutlichsten dadurch dokumentirt wird, daß Frachtraten außer für Petroleumschiffe nicht merklich angezogen haben, 8 trotzdem bei fast gänzlichem Mangel neu angekommener Fahrzeuge die Anzahl disponibler Räume im hiesigen Hafen auf ein Minimum reduzirt ist. Der Gesammtwerth des letztwöchentlichen Waaren⸗- und Produkten⸗Importes weist gegen die Vorwoche eine Zunahme von 825,045 Doll. auf, ist jedoch schwächer, als in der Parallelwoche beider Vorjahre. Von fremden Webestoffen wurden 1,329,090 Doll. resp. 306,482 Doll. mehr als in der Vor⸗ woche importirt, während der Import diverser Produkte und Waaren um 518,563 Doll. stärker war als in der Vorwoche. Der Gesammt⸗ werth des dieswöchentlichen Waaren⸗ und Produkten⸗Exports in Höhe von 4,832,890 Doll. Pap. ist um 982,343 Doll. schwächer als in der Vorwoche, übersteigt jedoch bei unberücksichtigter Valuta⸗ Differenz obigen Wochen⸗Import um 697,325 Doll; Baumwolle sigurirt in der dieswöchentlichen Ausfahrliste mit 15,474 Ballen im klarirten Werth von 1,019,563 Doll. gegen 20,222 Ballen im Werth von 1,400, 597 Dol. in der Vorwochee.

4,542,227 8,104,961 9,851,662

12,353,570