zahlt. Bis dahin IlI.ibra für die Leistunzen der badischen Staats⸗ ahnen zu Zwecken des Postdienstes die Bestimmungen des Reglements über die Verhältnisse der Post zu den Staatseisenbahnen vom 1. Ja⸗ nuar 1868 maßgebend.
Im Uebrigen kommen die Vorschriften dieses Gesetzes auf die im Eigenthum des Reichs oder eines Bundesstaates befindlichen, sowie auf die in das Eigenthum des Reichs oder eines Bundesstaates über⸗ eeen Eisenbahnen mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes zur An⸗ wendung.
Art. 13. Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1876 in Kraft. Dasselbe findet auf Bayern und Württemberg keine Anwendung.
Es folgt ein Petitionsbericht: Der ehemalige Sergeant Carl Döring wendete sich, nachdem ihm die von ihm beanspruchte Invalidenpension in allen Instanzen abgeschlagen worden ist, an den Reichstag mit der Bitte, eine nochmalige Prüfung seines Anspruchs veranlassen zu wollen. Die Peritionskommis sion be⸗ antragte, die Petition dem Reichskanzler zur nochmaligen Prü⸗ fung und eventuellen Berücksichtigung zu überweisen. Der An⸗ trag wurde ohne Debatte angenommen.
Demnächst berichtete der Abg. v. Puttkamer (Sorau) Namens der 7. Abtheilung über die Wahl des Prinzen Karl zu Hohenlohe⸗Ingelfingen im vierten Wahlkreise Tost⸗Gleiwitz und Lublinitz, Regierungsbezirk Oppeln: Die Wahl wurde bereits in der vorigen Session vom Hause bean⸗ standet und zugleich beschlossen, eine gründliche Untersuchung der Vorkommnisse bei der Wahl zu veranlassen. Durch Miß⸗ verständniß dieses Reichstagsbeschlusses, der nicht ganz korrekt gefaßt war, ist es gekommen, daß die Beweiserhebung, die statt⸗ gefunden hat, der nothwendigen Vollständigkeit entbehrt. Sie wurde nämlich dem Staatsanwalt allein überlassen, der nur die straffällig und gesetzlich verfolgbaren Handlungen bei der Wahl untersuchte, während dem Reichstage daran lag, über⸗ haupt ein klares Bild von den bei der Wahl vorgekommenen Thatsachen, auch wenn diese nicht direkt straffällig waren, zu er⸗ halten. Die Abtheilung beantragte daher:
1) die Wahl des Prinzen Karl zu Hohenlohe⸗Ingelfingen weiter u beanstanden; 2) den Herrn Reichskanzler aufzufordern, in Gemäß⸗ heit des Reichstagsbeschlusses vom 21. Januar d. J. noch eine wei⸗ tere gerichtliche Beweisaufnahme durch zulässigenfalls eidliche Ver⸗ nehmung der in Vorschlag gebrachten Zeugen zu veranlassen, und zwar: a. in Betreff des Protestes des Kaplans Bernhard Rzehulka über die angebliche Wahlbeeinflussung des Scholzen Czapla; b. in Betreff des Protestes des Pfarrers Hraback über die angebliche Aeuße⸗ rung des Försters von Radzejowski und die Herbeiholung von drei Kossäthen zur Wahlurne durch den Exekutor der Polizeiverwaltung auf Beranlassung des Wahlvorstehers Guts⸗ pächters Krebs; c. in Betreff des Protestes des Kaplans Groenow über die bei der Wahl in Boitschow angeblich vorgekommenen Gesetzwidrigkeiten; d. in Betreff der Eingabe des Lehrers Follwaczuy, de dato den 6. Januar 1874, über den dem Kaplan Groenow zur Last gelegten Mißbrauch der Kanzel zu poli⸗ tischen Umtrieben unter Beifügung der dieserhalb gegen denselben an⸗ scheinend verhandelten Untersuchungsakten; e. in Betreff des Protestes des Pfarrers Kruppa über die dem Kämmerer Funke zur Last gelegten⸗ Wahlbeeinflussungen; auch die Vereidigung folgender bereits abgehörten Zeugen: a. des Scheuerwärters Franz Foy, b. des Kaufmanns Wla⸗ dislaus Dakowski, c. der Gärtner Johann Sobel, Johann Kaczimera und Valentin Ceglarski bewirken zu lassen.—
Nachdem der Abg. Schröder (Lippstadt) das Verfahren des Landraths Himmel bei den Wahlen in Kosel kritisirt hatte, wurde der Antrag der Abtheilung genehmigt. Schluß 3 Uhr.
— Die heutige Sitzung E sutlchen eSetage⸗ gn-p“, Feit anderung der Ventilations⸗ vorrichtungen des Saales die Temper Bevor der Präsident die Sivung Vvö. n betrug. folgte Wahl und Konstitution der Kommission zur Vorberathung der Novelle zum Strafgesetzbuch mit. Es sind gewählt der Abg. Dr. Simson zum Vorsitzenden, Abg. v. Schwarze zu dessen Stell⸗ vertreter, die Abgg. Grosmann (Stadt Cöln) und Dr. Banks zu Schriftführern. Nächste Sitzung Dienstag 11. Uhr.
— Im weiteren Verlaufe der vorgestrigen Sitzung der Außerordentlichen Generalsynode erklärte der Prã⸗ sident des Evangelischen Ober⸗Kirchenrathes, Dr. Herrmann, daß die „Wahrung“ der kirchlichen Lehrfreiheit nicht Sache der Ge⸗ neralsynode sein könne, da diese nur alle 6 Jahre zusammen⸗ komme. Diese Wahrung liege lediglich den Kirchenbehörden ab. Der Synodale Euen (Treptow a. R.) sprach für völlige Streichung des Alinea 1 des §. 6: „Kirchliche Lehrfreiheit“ fei ein sehr versänglicher Ausdruck, der zu der Be orgniß Veran⸗ lassung gebe, daß dadurch sogar das apofionkshe Glaubensbe⸗ kenntniß geschädigt werden könne. Die im §. 1 der Vorlage aus⸗ gesprochene Garantie des Bekenntnisses werde illusorisch, sobald man Alinea 1 des §. 6 annehme. Es sei nicht möglich, eine Grenze zu ziehen, wie weit die Irrlehre gehen darf, ohne einer disziplinarischen Rüge zu verfallen; ebensowenig könne aber einer schrankenlosen Freiheit Raum gegeben werden. Für einen großen Theil der Synode bilde §. 6 und speziell dessen Alinea 1 den eigentlichen Kern der Vorläge; er bitte, die ielen Besorgnisse, die sich an den Ausdruck Lehrfreiheit knüpfen, durch Streichung des Alinea zu beseitigen und dadurch hoffent⸗ ich eine allseitige Annahme des Entwurfs zu ermöglichen.
Dem gegenüber betonte der Synodale v. d. Goltz (Bonn),
daß das Alinea 1 der Generalsynode gar nicht die Pflicht auf⸗ erlege, die Lehrordnung zu ändern, sondern daß es eine Kom⸗ petenzfrage behandle, im Falle einmal über die Abhandlung der Lehrordnung verhandelt werde. Wenn man Alinea 1 streiche, so würde eintretenden Falles der Ober⸗Kirchenrath allein die kirchliche Lehrordnung festzusetzen haben. Der Synodale Dr. Beyschlag (Halle) sprach für Beibehal⸗ tung des Wortes „Lehrfreiheit“, weil die evangelische Kirche diesen Begriff sowie die Schriftforschung anerkenne. In dem Bekenntnisse finde die Lehrfreiheit ihre natürliche Grenze.
Nachdem sich der Synodale Evertsbusch (Lennep) gegen
jedes Amendement erklärt, äußerte sich der Synodale Dr. Erd⸗ eine feste Norm, welche der Lehr⸗
mann (Breslau) dahin, daß
freit ihre Grenzen ziehe, vorhanden sei, und zwar im Bekennt⸗ nisse. Rüttle man an diesem, so werfe man einen Feuerbrand in die evangelische Landeskirche. Der Zweck des Alinea 1 könne nur dahin gehen, die Kompetenz der Generalsynode auszu⸗ sprechen und die Landeskirche gegen Willkür und Mißbrauch zu schützen. Er beantrage deshalb für Alinea 1 folgende Fassung: „die Grundsätze für Handhabung der kirchlichen Lehrordnung“.
Schließlich begründete der Synodale Reichhelm (Frank⸗ furt a. d. O.) noch das Amendement, das Alinea so zu fassen:
„Die Grundsätze für Handhabung der Lehrordnung nach Maß⸗ gabe 1 K.-rEe⸗ 2 8.4 -Seee.
1 er Synodale Dr. Möller (Magdeburg) sprach st egen die Streichung des Alinea aus, wäührend der 8 181.g br. Kögel den formellen Antrag auf Streichung desselben beantragte, 8 diese Aufgabe von der Generalsynode unmöglich gelöst werden
Fvirc
diese Uebersicht, haltsverzeichniß erhöht wird, einen vollständigen Ueberblick
alle Vorlagen und Beschlüsse der Session gewährt und deshalb nicht nur
weitere Kreise von besonderem Interesse i
Jahres 1875 die wirthschaftliche Zu Grundstücken im 6ac⸗ mission zu Cassel auf Umlegung gelangte Fläche Areal, welches vor der Zusammenlegung 50,842 Parzellen bildete, umfaßt jetzt nur 8693 einzelne Besitzstücke, der letzteren sich
Regierungsvorlage angenommen.
des 5 6. Zu demselben beantragten: ) die Synodalen Dr. Schultze (Elbing) und Genossen die Fassung, landeskirchlichen Gebrauch zulässigen Katechismuserklärungen, büchern, Gesangbüchern und agendarischen Ordnungen für den einzelnen Sns der Zustimmung der betreffenden Provinzialsynode edarf; 2) die Synodalen Dr. Köstlin (Halle) und Genossen folgende
und agendarischer Normen, welche die Sakramente betreffen, erfolgen, so bedarf es der Zustimmung der einzelnen Provinzialsynode. Gegen die Einführung neuer Gesangbücher und Katechismen steht jeder ein⸗ zelnen Gemeinde ein Einspruch zu.
Nachdem sich der Synodale v. Kleist⸗Retzow dahin ge⸗ äußert, daß man der Generalsynode keine überwiegend centrali⸗ sirende Macht geben dürfe, und daß die Prüfung der kirchlichen Lehrvücher und Ordnungen Aufgabe der Provinzialsynode sei, brachte der Synodale Hegel (Berlin) den Antrag ein, in Alinea 3 zu bestimmen, daß die Einführung der erwähnten kirchlichen Bücher und Ordnungen, namentlich hinsichtlich der ordinatorischen Verpflichtung der Geistlichen in den einzelnen Provinzialkirchen nur mit Zustimmung der betreffenden Pro⸗ vinzialsynode erfolgen könne.
An der Debatte über diese Anträge betheiligten sich außer den Antragstellern noch der Präsident des Evangelischen Ober⸗ Kirchenrathes, Dr. Herrmann, und der Synodale Miquel (Berlin).
Ein Antrag, die Debatte über das Alinea bis zu Montag zu. vertagen, wurde angenommen, und die Sitzung um 3 Uhr 50 Minuten geschlossen.
— Die heutige (10.) Sitzung der außerordentlichen Ge⸗ neralsynode wurde Mittags 12 Uhr 30 Minuten durch den Vor⸗ sitzenden, Grafen zu Stolberg⸗Wernigerode, mit geschäftlichen Mittheilungen eröffnet.
Auf der Tagesordnung stand die Fortsetzung der Berathung über den Regierungsentwurf von §. 6 Alinea 3 an.
Zu §. 6 Alinea 3 sind folgende Amendements eingelaufen:
1) Vom Synodalen Dr. Koestlin (Halle):
Die Generalsynode wolle beschließen:
8 „Soll die Einführung — Provinzialsynode“ zu etzen:
,¹) Soll die obligatorische Einfübrung solcher kirchlicher Bücher
und agendarischer Normen, welche die Sakramente betreffen, erfolgen, so bedarf es für jeden Provinzialbezirk der Zustimmung der betref⸗ fenden Provinzialsynode.
2) Gegen die Einführung neuer Gesangbücher und Kat
steht jeder einzelnen Gemeinde ein Einspruchsrecht zu.“
2) Vom Synodalen Niemann (Münster): 1 b8
Die Generalsynode wolle beschließen, Nr. 3 §. 6 folgende maßen zu fassen:
„Die zu allgemeinem landeskirchlichem Gebrauche kestimmten agendarischen Normen. Soll die Einführung solcher Normen nur für einzelne Provinzialkirchen erfolgen, so bedarf es der Zust immung der betreffenden Provinzialsynode. Durch vorübergehende Verhält⸗ nisse bedingte und daher nur zeitweise Ujturgische Anordnungen wer⸗ den mit Ermächtigung des Königs vom Evangelischen Ober⸗Kirchen⸗ rathe getroffen.“
3) Vom Synodalen Beckhaus (Höxter): Die Generalsynode wolle beschließen, für den Fall, daß das Anfendement Hegel und Schulys abgemarfen mird, dom Alinen 3 fol-dens⸗ Sassung zu geben:
3) Die zu allgemeinem landeskirchlichem Gebrauche bestimm⸗
ten agendarischen Normen, sowie die Zulassung von Katechismus⸗ erklärungen, Religionslehrbüchern und Gesangbüchern für die ganze Landeskirche. Soll die Zulassung solches kirchlichen Buches nur für einzelne Provinzialbezirke erfolgen, so bedarf es der Zustimmung der betreffenden Provinzialsynode. Durch vorübergehende Verhält⸗ nisse u. s. w. bis zum Schluß des Alinea 3 wie in der Vorlage. 4) Vom Snnodalen Dr. Bierling (Greifswald): Die Generalsynode wolle beschließen: 1) nach Nr. 5 einzuschalten: 5a. Die kirchlichen Grundsätze über Erwerb und Verlust dder Kirchenmitgliedschaft;
2) in Nr. 6 die Worte: „Bis zur anderweiten kirchengesetz⸗
lichen Regelung u. s. w.“ bis zum Schluß zu streichen;
3) Nr. 7 folgendermaßen zu fassen: 1 die kirchlichen Grundsätze über Besetzung der Lehr⸗ und
82
chismen
Regimentsämter“; 4) nach Nr. 7 hinzuzufügen: 8. die kirchlichen Bedingungen der Trauung. 8 Vor Beginn der Diskussion stellten die Synodalen v. Kleist⸗ Retzow und Pr. Kögel (Berlin) den Antrag, den §. 38 der Vorlage in Verbindung mit der Denkschrift des Evangelischen Ober⸗Kirchenrathes an die Synode einer besonderen Kommission zu überweisen. Die Versammlung stimmte dem Antrag mit großer Majorität bei. Der Synodale Beckhaus (Höxter) begründete in längerer Rede sein Amendement und plädirte für ein Einspruchsrecht der
Gemeinden gegenüber der Einführung neu 4 Fehlechismaea⸗ 18 führung neuer Gesangbücher und
Beim Schluß (Berlin) das Wort.
Die Uebersicht über die Geschäftsthätigkeit des pteußischen Hauses der Enedhaaan G“ II. Session der 12. Legislatur⸗Periode, herausgegeben von dem Bureau⸗Direktor des Hauses der Abgeordneten, Geh. Rechnungs⸗Rath Kleinschmidt, ist nunmehr erschienen, nach⸗ dem die Rednerliste und die Uebersicht der Verhandlungen über den Staatshaushalts⸗Etat für 1875 schon früher herausgegeben worden. Die Uebersicht ist nach dem Alphabet geordnet und macht bei jeder Materie die Zeit der bezüglichen Verhandlungen, die betreffende Seite des stenographischen Berichts, die Redner und die Art der Erledigung ersichtlich. Bei den Gesetzentwürfen sind die Regierungsvorlagen, die Beschlüsse des Herrenhauses, die Kom⸗ missionsbeschlüsse aus dem Abgeordnetenhause, sowie auch die Abänderungsanträge ihrem Wortlaute nach übernommen, so daß deren Werth noch durch ein alphabetisches In⸗ über
¼ 8*
des Blattes ergriff der Synodale Hermes
für die Mitglieder des — sondern auch für
— Nach amtlichen Mittheilungen her sich während des a b ammenlegung von Geschäftsbezirk der General⸗Kom⸗ 40 Gemarkungen und auf eine zur
von 13,384 Hektaren erstreckt. Dieses
n so daß die Anzahl gegen früher um fast 83 pCt. vermindert hat.
1 sämmt⸗
Während früher
liche Amendements verworfen und Alinea 1 und 2 nach der
Die Spnode schritt nunmehr zur Berathung des Alinea 3
daß es zur Einführung oder Beseitigung von den für den allgemeinen eligisns⸗
Fassung: Soll die obligatorische Einführung solcher kirchlicher Bücher
Ge Bei der zweiten Lesung des Antrags Furtmüller bezüglich der Schneeschaufelung des Innern die baldigste Vorlage entwurfs mit Berücksichtigung
der Lasten
entsielen, beträgt gegenwärtig die Durchschnittsgröße einer solchen 1,540 Hektare. Von dem durch die Zusammenlegung betroffenen Areal fallen nach der neuen Planlage auf jeden der 4535 Be⸗ sitzer durchschnittlich 1,9 Parzellen mit einem Flächeninhalte von 2,951 Hektare. In Wirklichkeit besitzen aber von den Interessenten: 65,9 pCt. unter 1 Hektar, 24,2 pCt. von 1 bis 5 Hektar, 4,9 pCt. von 5 bis 10 Hektare, 3,6 pCt. von 10 bis 25 Hek⸗ tare, 0,7 pCt. von 25 bis 40 Hektare, und 0,7 pCt. mehr als 40 Hektare.
Seit dem Bestehen der General⸗Kommission zu Cassel sind dortselbst im Durchschnitt pro Jahr 26 Gemarkungen mit 10,328 Hektaren umgelegt und beträgt die dadurch erreichte Verminderung der Parzellenzahl durchschnittlich circa 87 pCt.
— Der am hiesigen Allerhöchsten Hofe beglaubigte K. u. K. Oesterreichisch⸗Ungarische Botschafter, Graf Kärolyi, ist von seinem Urlaube zurückgekehrt und hat die Leitung der Bot⸗ schaft wieder übernommen.
— Der Bundesraths⸗Bevollmächtigte, Königlich bayerischer Staats⸗Minister Dr. von Fäustle, ist nach München abgereist, und der Bundesraths⸗Bevollmächtigte, Königlich sächsische Geheime Finanz⸗Rath Wahl ist in Berlin angekommen.
— Der Kaiserliche Gesandte am Königlich griechischen Hofe, Geheime Legations⸗Rath von Radowitz, ist in Athen einge⸗ troffen und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder über⸗ nommen.
— Der Courierzug Nr. 2 der Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn mit Anschluß aus Frankfurt a. M. ist heute erst um 10 Uhr 46 Minuten statt 7 Uhr 45 Minnuten eingetroffen. Auch der planmäßig um 6 Uhr 20 Minuten Vormittags ein⸗ treffende Courierzug aus Thorn ist heute um 4 Stunden ver⸗ spätet hier angekommen. Die Post von St. Petersburg hat den Anschluß an den heute fälligen Courierzug von Eydtkuhnen nicht erreicht. Die Courierzüge von Cöln über Lehrte sowohl als über Kreiensen waren bis 11 Uhr 45 Minuten Vormittags nicht eingetroffen.
— S. M. S. „Luise“ ist am 22. November cr. auf Funchal⸗Rhede (Madeira) eingetroffen und am 24. dess. Mts. nach Rio de Janeiro weiter gegangen. An Bord Alles wohl.
Sachsen. Oresden, 4. Dezember. Der König gedenkt sich am 9. d. M. nach Berlin zu begeben, um in Folge einer Einladung an der am 10. Dezember bei Hubertusstock stattfin⸗ denden Hofjagd Theil zu nehmen.
Württemberg. Stuttgart, 2. Dezember. Zur Feier der Gedenktage von Villiers und Champigny hat heute im weißen Saale des Residenzschlosses große Hoftafel stattgefunden, an welcher der König und die Königin mit der Prinzessin Katharina, dem Prinzen Wilhelm, dem Prinzen und der Prin⸗ zessin Hermann zu Sachsen⸗Weimar, sowie dem Herzog Eugen von Württemberg Theil nahmen und zu der an sämmtliche Generale mit ihren Adjutanten und an eine große Zahl von Offizieren aller Regimenter und Truppentheile Einladungen er⸗ gangen waren. Bei der Tafel trank Se. Maäjestät der König auf das Wohl Sr. Maäjestät des Deutschen Kaisers, worauf der kommandirende General des württembergischen Armee⸗Corps, General der Infanterie v. Schwartzkoppen, einen Toast auf Ihre Majestäten den König und die Königin, sowie auf das ganze Königliche Haus ausbrachte.
Baden. Karlsruhe, 3. Dezember. Zur Feier des Geburtsfestes der Großherzogin haben heute das Rath⸗ haus und andere öffentliche Gebäude Flaggenschmuck angelegt. Mittags fand glänzende Parade statt, worauf die drei hiesigen Militärkapellen bei Anwesenheit der Generalität vor dem Groß⸗ herzoglichen Schlosse konzertirten. — Die Deputationen der beiden Kammern wurden gestern Mittag nach einander von dem Großherzog empfangen und überreichten demselben die Adresse auf die Thronrede. Die Deputationen bestanden je aus dem Bureau der Kammer und zwei durch das Loos ge⸗ wählten Mitgliedern aus der Ersten Kammer, Professor Behaghel und Oberst von Gemmnigen, aus der Zweiten die Abgg. Bürklin und Frey. — Die Zweite Kammer begann gestern Vormittag die Berathung des Berichtes der Kommission über das Einführungs⸗ gesetz zu dem Reichsgesetze vom 6. Februar 1875 über die Be⸗ urkundung des Personenstandes und führte dieselbe heute zu Ende. Die Meinungsverschiedenheit über §. 12 (Beweis un⸗ ehelicher Abstammung) wurde durch einen Kompromiß erledigt und das ganze Gesetz mit einigen wenigen Aenderungen der Kommission angenommen. Genehmigt wurde der mit der Schweiz abgeschlossene Staatsvertrag über die Verbin⸗ dung der beiderseitigen Eisenbahnen bei Schaffhausen und Stühlingen. Schließlich wurden die sestern be⸗ schlossenen Kommissionen für die eingebrachten wichtigeren (6) Gesetzentwürfe, welche während der Vertagung des Landtags vorarbeiten sollen, verstärkt. Die heutige Sitzung war voraus⸗ sichtlich die letzte in diesem Jahre, wofern nicht die Erste Kam⸗ mer an dem Einführungsgesetze zum Reichs⸗Civilehegesetz Aende⸗ rungen vornimmt. Der Widerzusammentritt im neuen Jahre hängt von der Dauer des Reichstages ab.
Die Landes⸗
Hessen. Darmstadt, 1. Dezember.
synode tritt am 7. Dezember zu einer Sitzung zusammen, deren Tagesordnung folgende Vorlagen des Ober⸗Konsistoriums umfaßt: 1) den Gesetzentwurf, die Geschäftsordnung für die Landessynode betreffend; 2) den Gesetzentwurf, die Klassifikation des Diensteinkommens der evangelischen Geistlichen betreffend.
Braunschweig. Brauns chweig, 4. Dezember. Die Landessynode hat heute die zweite Lesung erledigt. Die einzelnen Paragraphen sind im Großen und Ganzen nach der Vorlage angenommen. In dem Trauungsformular, das gegen 1 Uhr zur Berathung gestellt wurde, sind vom Konsistorium einige Abänderungen getroffen worden. Unter Anderem soll der Prediger nicht (wie es im ersten Entwurf heißt) sagen: „ich erkläre Euch für „in Christo“ verbunden — sondern „in Christo vor Gott.“ Ferner sollen die Worte: „ich heilige Eure Ehe“ fortfallen, weil sie zu irrigen Auffassungen Veranlassung geben könnten; dagegen soll am Schlusse der Formel gesagt werden: Gott, der Herr, „heilige Eure Ehe.“
.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 4. Dezember. In der EFsteen Sitzung des Abgeordnetenhauses wurde die ührengesetznovelle ohne Debatte in dritter Lesung angenommen.
auf den Reichsstraßen versprach der Minister des diesbezüglichen Gesetz⸗ 1— einer gerechten Vertheilung auf die Gemeinden. Sodann begann die
durchschnittlich auf eine Parzelle 0,263 Hektare
Generaldebatte
über den Antrag Dr. Rydzowski, be⸗
3 Rydzowskis wurde beendet, und die diesbezügliche Resolution des
nehmen.
treffend die Pruͤfung der Rückwirkungen des Gesetzes vom 14. Juni 1868 (Wucherpatent) auf die wirthschaftlichen und moralischen Zustände der Bevölkerung. Pflügl erklärte, nur die Aufhebung der Wucherfreiheit im ganzen Reiche könne eine ge⸗ sunde Reaktion bewirken. Rydzowski schilderte die verderblichen Wirkungen der Wucherfreiheit bei der Landbevölkerung in Ga⸗ lizien und sagte, auch die Gründung einer Landes⸗Hypotheken⸗ bank werde nicht abhelfen. Die Regierung müsse dem Lande zu ülfe kommen. Redner beantragte, den Wucher unter das Strafgesetz zu stellen, wofern er sich listiger Vorspiegelungen be⸗ dient. Der Antrag wurde unterstützt. Nachdem noch Pfarrer Weber gegen und Kabath für den Ausschußantrag gesprochen hatten, wurde die Sitzung geschlossen. In der heutigen Sitzung brachte der Finunz⸗Minister einen Gesetzentwurf ein, betreffend die Abwicklung der Thätig⸗ keit der Vorschußkassen. Die Debatte über den Antrag
Ausschusses mit einem Amendement Rydzowskis angenommen. Die Erstere lautet: 1 8 „ 3
Das hohe Haus wolle beschließen: „Die Regierung werde aufgefordert, in Erwänung zu ziehen, inwiefern den beun⸗ ruhigenden wirthschaftlichen Zuständen, welche durch uͤbermäßige Ver⸗ schuldung des kleinen Grundbesitzes insbesondere in Galizien zu Tage getreten sind, durch Abänderung der Civilgesetzsebung entgegengewirkt
te Zusatzantrage des Abg. Rydzowski wird hinter
eingeschaltet: „allenfalls im
dem Worte „Civilgesetzgebung“ Wege der Strafgesetzgebung.“ 81 .
— Die Sitzungen des Herrenhauses werden in den nächsten Tagen wieder beginnen, und zwar soll zuerst der Wil⸗ dauersche Gesetzentwurf über die Schulaufsicht auf die Tages⸗ ordnung gelangen, woran sich sofort die Budgetdebatte reihen wird. Die Berathungen über das Eisenbahnprogramm und die Zollangelegenheiten werden im Abgeordnetenhause erst nach
ten beginnen. v 288.) Wie unterrichteterseits verlautet, gelangt der Gesetzentwurf über die neue ungarische Renten⸗ anleihe bereits nächsten Dienstag vor den Reichstag.
Pest, 4. Dezember. Im Abgeordnetenhause meldete Abg. Gullner als Referent des Centralausschusses den Bericht über den Gesetzentwurf, betreffend die Reform der Verwaltung, an. Auf Antrag des Minister⸗Präsidenten Tisza wurde be⸗ schlossen, diesen Gesetzentwurf sofort nach Erledigung des Budgets auf die Tagesordnung zu setzen. Hierauf wurde die Budgetberathung fortgesetzt. Die Titel und Posten des Unterrichtsbudgets wurden ohne Bemerkung votirt. Bei der Post von 7000 Fl. für die Errich⸗ tung einer Realschule in Oedenburg warf Fügh dem Minister Trefort vor, er wolle die Stadt begünstigen, die ihn in den Reichstag gewählt hat, wofür Minister⸗Präsident Tisza ihn scharf zurückwies. Eine längere Debatte entspann sich auch bei dem Titel „Volksschulwesen’, wofür 800,000 Fl. präliminirt sind. Vor Schluß der Sitzung interpellirte der Serbe Svetozar Mileties das Ministerium, weshalb die Auflösung des slovaki⸗ schen literarischen Vereins „Matica slovenska“ angeordnet wor⸗
ei. 8 8 In der Abendsitzung des Abgeordnetenhauses wurde das Unterrichts⸗ und Kultusbudget vollends erledigt. Entgegen dem Wunsche des Ministers wurden die präliminirten 8000 Fl. für Errichtung einer ungarischen Musikakademie auf Antrag Zsedenyi's gestrichen. Hierauf begann die Generaldebatte des Justizbudgets.
Großbritannien und Irland. London, 3. De⸗ zember. Die Königin von Dänemark und Prinzessin Thyra verabschiedeten sich gestern von der Königin und kehrten in Begleitung der Prinzessin von Wales nach London zurück. — Aus Kandy (Ceylon) telegraphirt der Spezialbericht⸗ erstatter der „Times“ unterm 2. d.: „Der Prinz von Wales landete um 10 ½ Uhr Morgens bei Regenwetter in Colombo. Ein Spezialzug führte ihn unter dem größten Enthusiasmus nach Kandyj. Die Häuptlinge erschienen in den charakteristischen Kostümen der Singalesen. Jede Station und jeder freie Platz war mit Menschen angefüllt. Der Jubel wollte kein Ende Die Dekorationen und die Scenerie entzückten und überraschten den Prinzen. Kandy wurde um 4 Uhr erreicht. Hier war das Schauspiel ein ungewöhnliches. Eine ungeheuere Menschenmenge empfing den Prinzen mit Demonstrationen, die in keinem Theile der britischen Besitzungen begeisterter sein konnten. Der Gouverneur bewirthete den Prinzen, seine Suite und das allgemeine Gefolge. Einem Fackelzuge, in welchem über 30 Elephanten figurirten, schlossen sich heilige Tänze und Musik an. Die Häuptlinge von Kandy brachten ihm Huldigungen dar. Priester, Häuptlinge, Elephanten und Tänzer bewegten sich bei Musik und Fackelbeleuchtung in buntem Durch⸗ einander. Das Schauspiel dauerte über eine Stunde. Am Freitag Abend kehrt der Prinz nach Colombo zurück. — Die Choleraberichte von Madras lauten entmuthigend für den Prinzen, der diese Stadt gern besuchen und den freundlichen Wünschen, ihm Ehre zu erweisen, Rechnung tragen möchte. Er hat dem Gouverneur seine große Zufriedenheit mit dem ihm in Ceylon bereiteten Empfange ausgedrückt und ihm das Komthurkreuz des Michael⸗ und Georg⸗Ordens verliehen.“ — Wie der „Globe“ erfährt, hat der britische General⸗Konsul in Zanzibar, Dr. Kirk, dem Minister für die Kolonien einen Bericht übersandt, worin er eine Verstärkung des eng⸗ lischen Geschwaders in den Gewässern von Zanzibar für wünschenswerth erachtet.
Frankreich. Paris, 3. Dezember. Der Minister des Aeußern ließ heute in der Kammer ein spezielles Gelbbuch über die Suezkanal⸗Angelegenheit vertheilen. Dasselbe ist 205 Seiten stark und umfaßt 99 Schriftstücke, welche vom 22. März 1872 bis zum 25. November 1875 reichen. Die von dem letzt⸗ genannten Tage datirte Depesche ist bereits in der heutigen „Times“ erschienen und durch den Telegraphen bekannt. Ihr unmittelbar voran ging folgende Depesche, welche der französische Geschäftsträger in London, Hr. Gavard, der in Abwesenheit des Herzogs d Harcourt die Botschaft leitete, unter dem 20. No⸗ vember an den Herzog Decazes gerichtet hat:
„Herr Herzog! Nach den mir von Euer Excellenz zugegangenen Iests emch nehm ich 8b der Unterredung, die ich heute früh mit Lord Derby hatte, Gelegenheit, von den finanziellen Schwierigkeiten der Türkei und Aegyptens zu sprechen. Der Staatssekretär sagte mir, daß der Khedive seine Suezaktien bei der Anglo⸗Egyptian Bank zu berpfänden trachtete. Ich fragte ihn darauf, ob nicht auch von dem Verkauf dieser Aktien an die Sociéts Generale die Rede sei.
Ich verhehle 882 nicht, erwiderte er mir, daß dies in meinen Haßge seine bedenklichen Seiten haben würde. Sie kennen meine Ansicht über die französische Suezgesellschaft: sie hat das ganze Risico des Unternehmens getragen, und ihr gebührt daher auch die ganze Ehre desselben; ich möchte ihr keinen ihrer Ansprüche auf die allgemeine Dankbarkeit streitig machen. Aber wollen Sie
da wir von ihm einen größeren Gebrauch machen, als alle anderen Flaggen e Nes. ce., Der Fortbestand dieser Durchfahrt ist für uns eine kapitale Frage geworden; ich würde also mit großer Befriedigung den Augenblick kommen sehen, da es möglich sein wird, die Aktionäre reichlich zu entschädigen und die Gesellschaft durch eine Art von Verwaltung oder Syndikat zu ersetzen, in welcher alle Seemächte vertreten wären. Auf alle Fälle werden wir unser Möglichstes thun, um nicht ein Unternehmen, von welchem unsere wichtigsten Interessen abhängen, in fremden Händen monopolisiren zu lassen. Die Garantie, welche die Ueberwachung Seitens der Pforte bietet, ist jetzt nicht mehr genügend; wenn wir noch diejenige verlören, welche uns durch die Theilnahme des Khedive an dem Unternehmen geboten ist, würden wir uns ganz dem Hrn. v. Lesseps preisgegeben sehen, dem ich übrisens sonst alle Gerechtigkeit widerfahren lasse. Die französische Gesellschaft und die französischen Aktionäre besitzen schon 110 Millionen von den 220, die das Aktien⸗ kapital darstellen. (Offenbar nach Abzug der damals noch in den Händen des Khedive befindlichen 177,000 Stück, da das Aktien⸗ kapital im Ganzen 400,000 Stück umfaßt. Dies angenommen, scheint uns aber die von dem Lord Derby bezeichnete Ziffer von 110 Millionen für den französischen Aktienbest viel zu niedrig gegriffen; sie dürfte vermuthlich auf einem Mißverständniß des Herrn Gavard beruhen.) Das ist genug.“ Nach einigen Worten über die Suezkanalgesellschaft kam ich auf das Projekt einer Ver⸗ bypothezirung der Aktien des Khedive zurück, von welchem Lord Derby mir gesprochen hatte. Er erwiderte mir, er wünsche nicht, daß der Khediwe seine Titel verpfände; aber im Grunde wäre eine Hypothek noch keine Veräußerung, da man die Aktien dann noch im⸗ mer wieder einlösen könne. Schließlich betonte er noch einmal den üblen Eindruck, welchen unter den obwaltenden Umständen der Ver⸗ kauf der Titel an eine französische Gesellschaft machen würde, und zugleich seinen Wunsch, das Wiedererwachen alter Nebenbuhlerschaften zu vermeiden, wie dies Angesichts eines Ereignisses dieser Art unfehl⸗ bar der Fall sein würde.“ —
Versailles, 4. Dezember. (W. T. B.) National⸗ versammlung. Die Versammlung beschloß in ihrer heutigen Sitzung, die Wahl der 75 von ihr zu wählenden Senatoren am nächsten Donnerstag vorzunehmen. Im weiteren Verlaufe der Sitzung der Nationalversammlung wurde die Vorlage über Eisenbahnanlagen in den füdlichen Landestheilen und der Gesetzentwurf, betreffend die Modifikatio nen des Rekru⸗ tirungsgesetzes, angenommen. — Die Kommission zur Berathung der Anträge über die Auflösung der National⸗ versammlung und die Vornahme der Neuwahlen hat nun⸗ mehr in Uebereinstimmung mit der Regierung folgende desinitive Beschlüsse gefaßt: Die Ernennung der Delegirten der Munizipal⸗ behörden für die von den Departements vorzunehmenden Sena⸗ torenwahlen soll am 9. Januar stattfinden. Die Senatoren⸗ wahlen sollen am 23. Januar und die Wahlen der Depu⸗ tirten am 20. Februar statthaben. Der Zusammentritt der Kammern soll am 8. März erfolgen.
Spanien. Die Pariser„Union“ bringt einen „offiziellen” Aus⸗ weis über die carlistischen Streitkräfte in den Provinzen Na⸗ varra, Biscaya, Guipuzcoa, Alava und Castilien. Die Infanterie⸗ Bataillone haben meist irgend einen auszeichnenden Namen. So ist das erste Navarresen⸗Bataillon das des „Rey“, das zweite hat den Namen der „Reyna“, das dritte heißt „Principe Jaime“, das vierte „Dona Blanca“, das fünfte „Infanta Elvira“, das sechste „Rey Don Juan“ u. s. w. Es sind ihrer 12 Bataillone Infanterie, 1 Bataillon Invaliden, 1 Leibgarde⸗Bataillon, 1 Genie⸗Bataillon und 1 Regiment Kavallerie, dazu Partidas oder irreguläre Banden, Aerzte, Kommissäre u. s. w. Die Ge⸗ sammtstreitkräfte der Carlisten in Navarra betragen 12,555 Sol⸗ daten, 752 Pferde und 186 Maulthiere. In Biscaya haben sie 10 Bataillone mit einem Stand von 6993 Mann, 729 Pferden und 106 Maulthieren. In Guipuzcoa giebt es 9 carlistische Bataillone, 1 Pionier⸗Compagnie, 1 Genie⸗ Compagnie, dazu Partidas, im Ganzen 6292 Mann mit 121 Pferden und 100 Maulthieren. Alava hat 6 carlistische Bataillone, 1 Pionier⸗Compagnie, 1 Genie⸗Compagnie, 1 Com⸗ pagnie Pontonniers, 1 lokales Freiwilligen⸗Corps, Partidas und 1 Escadron Reiterei, zusammen 5074 Mann, 172 Pferde und 106 Maulthiere. Außer diesen Truppen besteht eine castilische Division mit 6393 Mann und 172 Pferden und 32 Maul⸗ thieren; das Corps der Centralisados mit 2720 Mann, 440 Pferden und 375 Maulthieren, und die Artillerie, welche 88 Kanonen hat, nämlich: 6 7⸗Pfünder Vavasseur, 4 8⸗Pfünder Krupp, 6 7⸗Pfünder Woolwich, 34 Witworth von verschiedenem Kaliber, 3 8⸗Pfünder Plasencia, 2 9⸗Pfünder Vanasseur, 4 24⸗Pfünder Mörser u. s. w. Die Zahl der im letzten Juli zu Llodio (Alava) angefertigten Geschosse beträgt 28,086. Nach der obigen Berechnung beträgt die Gesammttruppe 40,029 Mann; aber da dabei weder die baskischen Tercios, noch Jamdesa's Bri⸗ gade, noch Dorregaray's zwei Bataillone gerechnet sind, so kann die Armee des Prätendenten nach diesen Angaben nicht unter 50,000 Mann betragen.
Italien. Rom, 30. November. Der Bürgermeister von Rom überreichte dem König gestern die Denkmünzen, welche der römische Gemeinderath Garibaldi zu Ehren hat prägen lassen. Der König dankte dafür und bat den Bürgermeister, der Bürgerschaft seine Liebe und seine Theilnahme für die In⸗ teressen der Stadt Rom, in der er den Winter zuzubringen ge⸗ denke, auszudrücken. — Gestern gaben die hiesigen Arbeiter⸗ vereine dem General Garibaldi ein Banket. Auch der Bürgermeister wohnte ihm bei. Der General sprach sich dabei ausfuhrlich über seine Tiber⸗Projekte aus, dankte dem Bürger⸗ meister, seinem Freunde, für alle Artigkeiten, die er ihm wäh⸗ rend seines Aufenthaltes in Rom erwiesen, und gratulirte dem Gemeinderath Placidi zu der von ihm gegründeten Unterrichts⸗ Liga. — Die mit der Prüfung der Tiber⸗Regulirungs⸗ Projekte betraute Kommission hat seit drei Tagen im Ministerium der öffentlichen Arbeiten Sitzungen ab⸗ gehalten und sich vorzugsweise mit dem Plan des Ingenieurs Baccarini beschäftigt. Dieser schlägt nämlich vor, ehe man an die Lungo⸗Tevere⸗Arbeiten und an die Regulirung des Tiberstromes in der Stadt Hand anlege, müsse der Kanal gebaut werden, welcher durch Ableitung der Tiberzuflüsse die Stadt Rom vor Ueberschwemmungen schützen soll⸗ Er schlägt zu diesem Zweck einen Ableitungskanal vor, welcher in der Regenzeit geöffnet wird, um die Ueber⸗ schwemmung drohenden Wassermassen um die Stadt herumzu⸗ führen. Die Lungo⸗Tevere⸗Arbeiten kommen in seinem Plan erst in dritter Linie, und sie werden um so leichter, als in Folge des Ableitungskanals und der Regulirung des Tiberstroms in der Stadt das Niveau der an den Lungo⸗Tevere stoßenden Straßen nicht so erhöht zu werden braucht, wie in den anderen
rojekten vorgeschagen wird. Vollkommen einverstanden ist die E darüber, daß vor allen Dingen das Tiberbett von allem gereinigt werden muß, was den Abfluß des Wassers hindert, und diese Arbeit soll zuerst vorgenommen werden.
pulos und Vallasopulos sowie drei Bischöfe und die übrigen Mitschuldigen dem außerordentlichen Gerichtshofe zur Aburtheilung überwiesen. Das Verhör bezüglich der poli⸗ tischen Anklage gegen das Gesammtkabinet Bulgaris wird noch fortgesetzt. 8 Türkei. Konstantinopel, 3. Dezember. (W. T. B.) Mustapha Fasyl Pascha, der Bruder des Khedive, ist gestern gestorben. Ohannes Effendi Corrassandii ist zum Generalsekretär im Ministerium der auswärtigen An⸗ gelegenheiten ernannt worden.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 3. De⸗ zember. Dem „Regierungs⸗Anzeiger“ wird telegraphirt, daß der Kaiser und die Kaiserin am 1. Dezember um 12 Uhr Mittags von Livadia nach Sewastopol abgereist sind, um von hier mit der Losowo⸗Sewastopoler Bahn die Reise nach St. Petersburg fortzusetzen. — Zum St. Georgenfeste werden, wie schon ge⸗ meldet, auch Prinz Carl von Preußen und Erzherzog Albrecht von Oesterreich hier erwartet. Prinz Carl kommt in Begleitung Seiner Gemahlin. Ihre Königlichen Hoheiten wer⸗ den Montag, den 6. Dezember, um 2 Uhr Nachmittags hier eintreffen. Erzherzog Albrecht trifft am 7. Dezember ein. Im Gefolge des Erzherzogs Albrecht werden sich die folgenden Per⸗ sonen befinden: Der Obersthofmeister Freiherr Piret de Bihain, Oberst von Greller, Major Graf Dubsky, Major Graf Wallis und Herr Girolla, Kabinets⸗Kassier Sr. Kaiserlich Königlichen Hoheit.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 3. Dezember. Unterm heutigen Tage ist der bisherige Legations⸗Sekretär bei der Königlichen Gesandtschaft in Berlin, Kammerherr Graf de la Gardie, zum Legations⸗Sekretär bei der Königlichen Ge⸗ sandtschaft in Kopenhagen, der bisherige Legations⸗Sekretär bei der Königlichen Gesandtschaft in Washington, Grip, in gleicher Eigenschaft bei der Königlichen Gesandtschaft in Berlin, und de bisherige zweite Sekretär in der Expedition des Departements des Aeußern, Kammerherr Björnstjerna, zum Legations⸗ Sekretär bei der Königlichen Gesandtschaft in Washington, sowie Kammerherr Adelborg zum zweiten Sekretär in der Expedition des Departements des Aeußern ernannt worden.
Dänemark. Kopenhagen, 3. Dezember. In dem Gesetzentwurfe, betreffend außerordentliche Veranstal⸗ tungen zur Beförderung des Vertheidigungs⸗ wesens, welcher dem dänischen Reichstage vorgelegt worden ist, wird für den Kriegs⸗ und Marine⸗Minister die Autorisation verlangt, einen Betrag von im Ganzen 33,000,000 Kronen zu dem angegebenen Zwecke verwenden zu dürfen; der selbe soll in den Finanzjahren 1876/77 bis 1882,83 mit nich mehr als 6 Mill. Kr. jährlich zur Verwendung kommen. Mat gedenkt die Summe folgendermaßen anzuwenden: A. Der Kriegs⸗Minister: 1) zur Erweiterung der Befestigung Kopenhagens nach der Seeseite und der zugehörigen Armirung 14,391,300 Kr.; 2) zur Verstärkung der jetzigen Seebefestigung um Kopenhagen und der Vervollstän⸗ digung der Armirung derselben 1,336,400 Kr.; 3) zu Torpedo⸗ material 675,800 Kr.; 4) zu Befestigungsanlagen am großen Belt mit zugehöriger Armirung 1,361,000 Kr.; 5) zu Be⸗ festigungsanlagen am Agersösund mit zugehöriger Armirung 3,162,600 Kr.; 6) zu Projekten, Proben und Versuchen 272,900 Kr., zusammen also 21,200,000 Kr. B. Der Marine⸗Minister: 1) zur Vermehrung des Materials der Flotte 10,720,000 Kr.; 2) zu Veranstaltungen für die Flotte am Agersösund 1,080,000 Kr., im Ganzen 11,800,000 Kr. Von den genannten Veranstaltungen sollen die unter A. 2—5, sowie die unter B. 2 genannten vor dem 1. April 1881, alle übrigen vor dem 1. April 1883 vollendet sein. — Die dänische Regierung beabsichtigt eine neue Vermessung der Nordsee und des Skagerak, welche seit Anfang dieses Jahrhunderts nicht vermessen worden sind, ausführen zu lassen. Die Kosten sind zu 38,000 Kronen veranschlagt. Derjenige Theil der Küsten, welchen man zuerst vermessen lassen will, ist das gefährliche orns Riff, welches sich von Blaavandshuk sechs Meilen weit ins Meer erstreckt, und dessen Vermessung im Jahre 1806, ob⸗ gleich für damalige Zeit gut, doch nicht als vollkommen zuver⸗
lässig angesehen werden kann.
Amerika. Rew⸗YVork, 5. Dezember. (W. T. B.) Das bekannte Mitglied des sogenannten Tammany⸗Rings, Tweed, der sich in Haft befand und die Erlaubniß erhalten hatte, unter Aufsicht des Sheriffs seine Familie zu besuchen, hat bei dieser Gelegenheit die Flucht ins Werk zu setzen gewußt. Der Vorgang erregt sehr großes Aufsehen.
Asien. (A. A. C.) Aus Penang wird vom 29. v. M. gemeldet, daß Graham, der Diener des verstorbenen Mr. Birch, der nach der Ermordung seines Herrn von den Malayen in die Gefangenschaft geschleppt wurde, entkam und nach Perak zurück⸗ kehrte. Er berichtet, daß Rajah Lela etwas weiter den Fluß hinauf eine starke Pallisade errichte, und giebt seiner Ueber⸗ zeugung Ausdruck, daß die Malayen den äußersten Widerstand leisten und nur dem Hunger nachgeben werden. Der Gouver⸗ neur der Straits⸗Settlements ist nun in Penang, und die Vor⸗ kehrungen für einen Hauptangriff gegen die Malayen schreiten rüstig vorwärts. dach einer Depesche aus Calcutta hat Mr. C. B. Samuders seinen Posten als britischer diplomatischer Agent in Hyderabad niedergelegt und Mr. Richard Wade zum Nachfolger erhalten.
8 Neichstags⸗Angelegenheiten.
In der Abendsitzung der Kommission zur Vorberathung “ am 3. Dezember wurde bei §. 112 der zweite Absatz auf Antrag des Dr. Goldschmidt dahin vervoll⸗ ständigt, daß die Schließung der Bücher „durch den Gerichtsschreiber erfolgen solle. Der weitere Antrag, durch diesen auch den äußeren Zustand der Geschäftsbücher feststellen zu lassen, wurde dagegen abgelehnt, desgleichen der Vorschlag: den Satz „der Vor⸗ mund kann zur Sicherung der zur Kogkursmasse gehörigen Sachen... siegeln lassen“ durch Einrückung der Worte diese, beziehentlich die zu ihrer Aufbewahrung dienenden Räume und Behältnisse“ zu ergänzen. Die §§. 113 bis 155 wurden angenommen, vorbehaltlich redaktioneller Veränderungen der §. 117 „Veräußerung eines zur Masse gehörigen Gegenstandes“, weil Veräußerunz bezüglich der Gem inschuldners nicht geeignet eischeint, g. 120. „Versilbe⸗ rung der Masse“, und §. 121 .Ein längere Dis⸗ kussion veranlaßte der Antrag Dr. Websky, welcher dem §. 116 — besonders im Interesse der Hypothekengläubiger, welche sich des Kün⸗ digungsrechts auf längere Zeit begeben — einen g898 hinzufügen wollte: der Konkursverwalter muß dieselbe (Zwangsversteigerung der unbeweglichen Gegenstände) auf Antrag eines zur abgesonderten Befrie⸗ digung aus diesen Gegenständen berechtigten Gläubigers betreiben, in⸗ sofern diesem das im §. 88 näher bestimmte Recht, dieselbe Forderung banz oder theilweise als Konkursgläubiger geltend zu mächen, Ke. ertheilt ist, — in Folge der gewichtigen Gegengründe, uX“ dem Interesse der Konkursgläubiger nder sonstigen Hypotheken⸗
Griechenland. Athen, 6. November. (W. T. B.)
auch anerkennen, daß wir das meiste Interesse an dem Kanal haben,
Die Deputirtenkammer hat die früheren Minister Nikolo⸗
gläubiger ꝛc., wurde der Antrag schließlich zurückgezogen.