Dieser, wohl dem Berichte der Handelskammer zu Saar⸗ brücken pro 1874 entnommenen, neuerdings auch in die „Köl⸗ zu von 366,7 resp. 434,4 ℳ nicht nur für Gußwaarensendungen sondern auch für dergleichen Sendungen von Berlin resp. Hannover nach Novéant gültig waren, somit die Ausfuhr deutscher Guß⸗ Frankreich in ganz gleicher Weise begünstig⸗ Einfuhr ausländischer Waaren aus Frank⸗ reich, und zum andern, daß die in Rede stehenden Fracht⸗ anomalien durch Einführung entsprechend ““ Kilogr. Eisengußwaaren kosten von Saarbrücken nach Berlin seit dem 20. Juni cr. 332,52 ℳ und von Saarbrücken nach
Notiz niedrigeren
gegenüber ist
nische Frachtsätze
Zeitung“ übergegangenen bemerken,
einmal, daß die von Novéant nach Berlin resp. Hannover,
waaren ten, wie die
sätze für Saarbrücken seit längerer Zeit beseitigt sind.
Hannover seit dem 15. August cr. 254,16 ℳ — Im weiteren Verlaufe
Rath Hermes, gegen das Amendement Hegel. sehe aus, erobern wolle. er bitte deshalb, alle 3 Anträge abzulehnen.
Der Synodale Miquel wünschte eine Garantie, daß eine zukünftige Generalsynode nicht alles das umstoßen könne, was die jetzige beschlossen habe, und dies könne nur geschehen, wenn
111““
in solchen Fällen die Provinzialsynoden befragt werden müßten. Irgend eine Bestimmung müsse in den Entwurf aufgenommen werden.
Vom Synodalen v. Diest (Daber) war ein Antrag eingebracht,
dahin gehend, daß bei Veränderungen der Kirchenordnungen
stets die Provinzialsynoden gehört werden müssen, und wider⸗ sprechen sie, so können die beabsichtigten Veränderungen nicht durch landeskirchliches Gesetz eingeführt werden.
Der Präsident des Evangelischen Ober⸗Kirchenrathes, Dr. Herrmann, konstatirte, daß es in dem Entwurfe sich für das Kirchenregiment darum handle, die Befugnisse festzustellen, inner⸗ halb deren der Ober⸗Kirchenrath an die Zustimmung der Synode gebunden sei. Es könne dem Kirchenregiment hierbei gleich sein, ob die Zustimmung von der General⸗ oder von der Provinzialsynode ausgehe. Ueberwiegend werde der Ober⸗Kirchenrath seine Vorlagen den Provinzialsynoden machen; in welchem Falle dies eintrete, möge man dem gewissenhaften Ermessen des Ober⸗Kirchenrathes anheimgeben.
Der Synodale v. d. Goltz (Bonn) empfahl im Entwurf die Streichung der Worte „der Kirchenbücher“, sowie die An⸗ nahme des ersten Antrages von Rödenbeck. Er schloß sich der Ansicht des Synodalen Miquel (Berlin) an, daß gegen etwaige Aenderungen der Verfassung ein Schwergewicht geschaffen wer⸗ den müsse. Sämmtliche andere Amendements seien für ihn un⸗ annehmbar und er bitte um deren Ablehnung. Wenn man den Provinzialsynoden auch noch die Arbeit einer Durchberathung von Vorlagen des Ober⸗Kirchenrathes zumuthe, so bleibe den⸗ selben in ihren Verhandlungen keine Zeit für ihre speziellen An⸗ gelegenheiten, deren verzögerte Erledigung dem landeskirchlichen Interesse schade. ☛ M
An der Debatte betheiligten sich noch die Synodalen v. d. Reck (Obernfelde), Graf v. Rittberg (Glogau) und Dr. Gierke
resamn).-
S ach dem nunmehr angenommenen Schluß der Diskussion erhielt §. 8 in folgender Form die Majorität:
„Es hängt vom Ermessen der Kirchenregiexung ab, über Gesetzes⸗ vorschläge, welche sie der Generalsynode zu machen beabsichtigt, zu⸗ vor die Provinzialsynoden, beziehungsweise die ausschließlich Be⸗ theiligten oder einige derselben zu gutachtlicher Aeußerung zu veran⸗ lassen. Bei Veränderungen, welche die Liturgie betreffen (§. 6 Nr. 3), soll diese Anhörung der Provinzialsynoden in der Regel geschehen.“
Der §. 9 der Regierungsvorlage lautet:
Veränderungen der revidirten Kischenordnung für Westfalen und
die Rheinprovinz können, wie bisher, von den Provinzialsynoden die⸗ ser Provinzen beschlossen und durch Bestätigung der Kirchenregierung in Kraft gesetzt werden.
Werden Bestimmungen der genannten Kirchenordnung durch ein von der Kirchenregierung beabsichtigtes landeskirchliches Gesetz betroffen,
so müssen die Synoden der beiden Provinzen, bevor der Gesetzes⸗
voorschlag an die Generalsynode gelangt, gutachtlich gehört werden.
8 Gehen solche Gesetzesvorschläge von der Generalsynode aus, so sind die Gutachten der genannten Provinzialsynoden vor der Einho⸗ lung der Königlichen Sanktion zu veranlassen.
Aeußern sich beide Synoden übereinstimmend gegen die Verän⸗ derung ihrer Kirchenordnung, so bleiben diese Provinzen von dem Geltungsbereiche der betreffenden landeskirchlichen Vorschrift ausge⸗
nommen.
Hierzu liegen an Amendements vor:
1) vom Synodalen Kleist⸗Retzow: Am Schlusse des Para⸗ graphen nachstehende Zusätze hinzuzufügen:
„Auch die Provinzialsynodalen der sechs anderen Provinzen haben das Recht, Veränderungen der in ihnen geltenden Verfassung zu be⸗
schließen; die Kirchenregierung kann derartigen Beschlüssen jedoch erst
dann die Bestätigung ertheilen, wenn die Generalsynode erklärt hat, daß dieselben der Einheit der evangelischen Landeskirche nicht ent⸗
2) vom Synodalen Niemann und Genossen:
Alinea 4 folgende Fassung zu geben: „Aeußert sich eine der beiden Spnoden gegen die Veränderung ihrer Kirchenordnung, so bleibt diese Previnz von dem Geltungsbereiche der betr. landeskirchlichen Vorschrift ausgenommen.“
UHeber den Paragraph und seine Amendements erhob sich eine sehr lebhafte Debatte, an der sich die Synodalen Dr. Krafft (Bonn), Hellwig (Danzig), Niemann (Münster), Miquel (Berlin), Christlieb (Bonn), Kleist⸗Retzow, der Präsident Dr. Herrmann und der Ministerial⸗Direktor Dr. Förster betheiligten. Nachdem der Synodale Niemann seinen Antrag zurückge⸗ zogen, verwarf bei der erfolgenden Abstimmung die Versamm⸗ ung das Amendement Kleist⸗Retzow und nahm den Paragraph i der Form der Vorlage an. GPL 8
Der §. 10 der Vorlage lautet: u“ —
„Die Generalsynode übt eine Kontrole über die den bestehenden Normen entsprechende Verwendung der vom Evangelischen Ober⸗ Kirchenrathe verwalteten kirchlichen Centralfonds und sonstigen kirch⸗
ichen Einnahmen. Der Generalsynode ist darüber eine die abge⸗ laufene Synodalperiode umfassende Rechnung zur Prüfung und Ertheilung der Entlastung vorzulegen.“ Vom Synodalen Hegel war folgender Antrag eingebracht: „ Die Generalsynode wolle beschleeßen, den §. 10 dahin abzuändern: ie Generalsynode übt eine Kontrole über die vom Evangelischen Ober⸗Kirchenrathe verwalteten oder unter seiner Verfügung gestellten kirchlichen Fonds und sonstigen kirchlichen Einnahmen und vereinbart it ihm die leitenden Grundsätze für ihre Verwendung. Der General⸗ synode, und in den Jahren, in welchen sie sich nicht versammelt, em Synodalrath (§. 34) ist die Jahresrechnung über diese Fonds
der gestrigen Sitzung der außerordentlichen Generalsynode erklärte sich der Kom⸗ missar des Evangelischen Ober⸗Kirchenrathes, Ober⸗Konsistorial⸗ Der Zusatzantrag als ob er neue Rechte für die Provinzialsynoden Auch das Amendement Rödenbeck gehe zu weit;
Nach erfolgter Begründung Seitens des Antragsstellers sprach der Synodale Dr. Lucanus (Berlin) sich gegen das Amen⸗ dement aus, da die Fonds nicht so bedeutend seien, daß eine jährliche Abrechnung geboten erscheine. Der Synodale Miquel (Berlin) schloß sich dem Antrag Hegel an, und nachdem auch der Präsident des Evangelischen Kirchenrathes Dr. Herrmann seine Zustimmung erklärt hatte, nahm die Versammlung den §. 10 mit dem Amendement Hegel an. 8
Der §. 11 lautet nach der Vorlage: ö
„Von der Verwendung der umer der Verwaltung des Ministers der geistlichen Angelegenheiten stehenden kirchlichen Fonds und der im Staatshaushaltsetat für kirchliche Zwecke bewilligten Mittel giebt der Evangelische Ober⸗Kirchenrath auf Grund der Nachrichten, welche er darüber vom Minister für geistliche Angelegenheiten erhalten hat, der Generalsynode Kenntniß. Sobald solche Fonds oder Mittel in die Verwaltung der Kirche übergehen, erweitert sich die synodale Kennt⸗ nißnahme zur Kontrole.“
ierzu lag vom Synodalen Hegel das Amendement vor, dem §. 11 am Schlusse das Citat „(§. 10)“ hinzuzufügen.
Die Synode nahm ohne weitere Diskussion sowohl den §. 11 mit dem Amendement Hegel, sowie §. 12 nach dem Wortlaute des Entwurfes an:
„Anordnungen der Kirchenregierung wegen Einführung neuer, rezelmäßig wiederkehrender, sowie wegen Abschaffung bestehender ö“ Kollekten bedürfen der Zustimmung der General⸗ synode.“ 9 8
Schluß der Sitzung 4½ Uhr.
— Die heutige (12.) Sitzung Generalsynode wurde um 12 ½ Uhr von dem Vorsitzenden, Grafen zu Stolberg⸗Wernigerode mit geschäftlichen Mittheilungen eröffnet.
Auf der Tagesordnung stand die Fortsetzung der Berathung über den vorgelegten Entwurf von §. 13 an. Der §. 13 lautet:
Die Bewilligung neuer Ausgaben für landeskirchliche Zwecke, soweit sie durch Umlagen auf die Kirchenkassen oder Kirchengemeinden gedeckt werden sollen, erfolgt im Wege der kirchlichen Gesetzgebung.
Der bewilligte, durch Umlage aufzubringende Betrag wird über die Provinzen der Landeskirche nach einem Maßstabe repartirt, welcher vorläufig durch Königliche Verordnung aufgestellt, endgültig zwischen der Generalsynode und der Kirchenregierung vereinbart wird.
Die auf die einzelnen Provinzen entfallenden Beträge werden nach den in den §§. 72, 73 der Kirchengemeinde⸗ und Synodalord⸗ nung vom 10. September 1873 aufgestellten Normen, für die Pro⸗ vinzen Rheinland und Westfalen nach Maßgabe des §. 135 der Kirchenordnung vom 5. März 1835, einer Unterrepartition unterworfen und an die Konsistorialkassen und von diesen an den Evangelischen Ober⸗Kirchenrath abgeführt.
Hierzu lag vom Synodalen, Dr. Hegel, ment vor:
„In Absatz 2 die folgenden Worte zu streichen: vorläufig durch Königliche Verordnung aufgestellt, endgültig“.
Der Synodale v. Diest⸗Daber beantragte, in Alinea 1 noch — Satz anzufügen: „Jede Provinz deckt zunächst ihre Bedürf⸗ nisse
das Amende⸗
Dem Synodalen v. Kleist⸗Retzow, welcher behauptete, daß die evangelische Kirche in Preußen eine privilegirte Korporation sei und daher das Recht haben müsse, Vorlagen zu machen, erwiderte der Ministerial⸗Direktor Dr. Förster, daß das Preußische Landrecht nur Kirchengesellschaften kenne. Unter Kirchenkorporationen verstehe man vnur lokal organisirte Gemeinden. Der Gegensatz zwischen der evan⸗ gelischen und katholischen Kirche komme in der „Kirchengesellschaft“ zum Ausdruck. Sowohl die Provinzial⸗Synoden, als auch die Generalsynode besitze noch keine Karporationsrechte, wenn deren Erlangung auch keine prinzipiellen Bedenken entgegenstehen.
„Die Synode nahm, nachdem sich der Vertreter des Ober⸗ Kirchenraths Ober⸗Konsistorial⸗Rath Hermes gegen den Antrag Diest erklärte, den §. 13 nach der Regierungsvorlage an. Der §. 14 der Vorlage lautet:
. 14. Auch die Einkünfte des Kirchenvermögens und der Pfarr⸗ pfründen können durch ein Kirchengesetz zu Beiträgen für kirchliche Zwecke herangezogen werden.
Dies ist nur zulässig bei Kirchenkassen, sofern die etats⸗ mäßige Solleinnahme derselben die etatsmäßige Sollausgabe um mehr als ein Dritttheil der letzteren, und wenigstens um dreihundert Mark jährlich, übersteigt, bei Pfarrpfründen, sofern der jährliche Ertrag derselben ausschließlich des Wohnungswerths auf mehr als sechstausend Mark sich belä Diese Beiträge dürfen zehn Prozent des jährlichen Ueberschusses der Solleinnahme der Kirchen⸗ kasse und des über die Summe von sechstausend Mark hinausgehen⸗ den Pfründenertrages nicht überschreiten.
Hierzu liegen an Amendements vor:
1) vom Synodalen Dr. Wiesmann (Münster), Paragraphen zu streichen;
2) vom Synodalen Hegel (Berlin), den ersten Absatz, wie folgt zu verändern:
Auch die Einkünfte des Kirchenvermögens und der Pfarrpfründen können durch ein provinzielles Kirchengesetz zu Beiträgen für kirch⸗ liche Zwecke der Provinzialkirche unter Zustimmung der Generalsynode oder des Synodalraths (§. 34) herangezogen werden.
Beim Schlusse des Blattes ergriff der Synodale Hegel zur Begründung seines Antrages das Wort.
„— In dem zu außerordentlichen Unterstützungen für Geistliche bestimmten Fonds sind, nach einem Cirkular⸗ Reskript des Ministers der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, noch einige Mittel zur Vertheilung in diesem Jahre verfügbar. Der Minister hat demgemäß die Konsistorien veranlaßt, in Erwägung zu nehmen, ob etwa noch hinsichtlich einzelner Geistlicher ihres Bezirks, welche sich mit Rücksicht auf besonders erschwerende Ver⸗ mögens⸗ oder Familienverhältnisse oder in Folge von Unglücks⸗ fällen in bedrängter Lage befinden, ein Bedürfniß zur Ge⸗ währung einmaliger Beihülfen vorliegt. 8 Diejenigen Geistlichen, welche bei der Einkommensverbesse⸗ rung auf 2400 und 3000 ℳ in diesem Jahre erheblichere dauernde Zuschüsse erhalten, werden einer noch außerdem zu ge⸗ währenden Unterstützung in der Regel nicht bedürfen und wer⸗ den dieselben nur etwa insoweit, als ganz ungewöhnliche Ver⸗ e eine Ausnahme rechtfertigen, berücksichtigt werden nen.
— Der Bevollmächtigte zum Bundesrathe, Großherzogli 8, Geheime Finanz⸗Rath Dr. Heerwart ist Ib Ienc ereist.
— Aus Cöln, 7. Dezember, 4 Uhr Nachmittags, wird gemeldet: Die bereits am 6., Abends, rückständige erste englische Post vom 6. früh ist auch der Bahnpost ab Ver⸗ viers um 11 Uhr 27 Minuten Vormittags nicht zugegangen; neuerdin 8 fehlt die zweite englische Post vom 6. Abends, (planmäßig in Cöln um 2 Ühr 50 Minuten Nachmittags). Grund: Kanalverbindung noch nicht hergestellt.
Bayern. München, 5. Dezember. Der König hat, wie die „Allg. Ztg.“ vernimmt, auf Schloß Hohenschwangau
den ganzen
durch den Synodalvorstand, welcher sie einer Vorprüfung unterzieht,
zur Prüfung und Ertheilung der Entlastung en.
vorgestern den Grafen Dürkheim aus Steingaden, die Spitzen
hat Se. Majestät den General v. Pranckh aus Anlaß dessen Geburtstages und den Universitäts⸗Professor v. Kobell aus An⸗ laß dessen Namensfestes durch huldvolle Glückwunsch Telegramme überrascht. — Als Tag des Wiederzusammentritts des Land⸗ tags ist, dem Vernehmen nach, der 3. Januar in Aussicht ge⸗ nommen.
Württemberg. Stuttgart, 7. Dezember. Aus An⸗ laß der Einführung der Civilehe, welche nach dem Reichs⸗ gesetz mit dem 1. Januar 1876 in Kraft tritt, hat der Bischof von Rottenburg ein längeres Hirtenschreiben herausgegeben, das am vierten Advent⸗Sonntag von allen Kanzeln der Diözese zu verlesen ist. In diesem Schreiben er⸗ mahnt der Bischof, dem „St. A. f. W.“ zufolge, seine Diöze⸗ sanen, bei Eingehung von Ehen den vom Reichsgesetz vorge⸗ schriebenen Förmlichkeiten sich pünktlich zu unterziehen, anderer⸗ seits aber räth er den Brautleuten ernstlich, daß sie, ehe sie bei dem Standesbeamten den Civilakt einleiten und einen Termin für denselben bestimmen lassen, dem Seelsorger von ihrem Vor⸗ haben Kenntniß geben, damit die erforderlichen Vorbereitungen für die kirchliche Eheschließung von seiner Seite getroffen werden können; sodann werden die Brautleute eindringlich ermahnt, darauf zu achten, daß die kirchliche Einsegnung, wenn immer möglich, am gleichen Tage mit dem Civilakt, unmittelbar nach demselben, stattfinde.
Baden. Karlsruhe, 4. Dezember. Ein in der gestrigen Sitzung der Zweiten Kammer vorgelegter Gesetzentwurf, be⸗ treffend Vervollständigung des Landstraßennetzes, beansprucht zu der durch das Gesetz von 1870 bewilligten Summe von 5 ¼ Millionen Mark einen Nachkredit von etwa 2 ½ Millionen Mark. Die Vorlage über den Elementarunterricht sagt: „Der Unterricht in der Volksschule, mit Ausnahme des Religionsunterrichts wird, wenn die Einwohner der Schulgemeinde verschieden religiösen Bekenntnissen angehören, den Kindern aller Bekenntnisse gemeinschaftlich ertheilt.“ Vor der Abstimmung über das Einführungsgesetz zum Reichsgesetz, über die Ehe⸗ schließung erklärte Abg. v. Buß, daß er und seine Freunde, weil aus prinzipiellen Gründen gegen die Civilehe, also auch gegen dieses Gesetz stimmen würden. Es stimmten aber schließ⸗ lich doch nur v. Buß, Edelmann und Hennig mit Nein, Jung⸗ hanns und Neumann mit Ja (Einige fehlten). — Die Zweite Kammer ist heute doch nochmals auf den nächsten Dienstag zu⸗ sammenberufen, da die Kommission der Ersten Kammer an dem Gesetzentwurfe zur Einführung des Reichs⸗Civilehegesetzes wesentliche Aenderungen beschlossen hat. — Präbendar Hund in Breisach und Kaplan Hiß hier haben ihre Klage gegen den Bezirksarzt Würth in der Bußgürtel⸗Angelegenheit aus eigenem Antriebe zurückgenommen.
Oldenburg. Oldenburg, 3. Dezember. Aus den heutigen Verhandlungen des Landtags ist Folgendes mitzu⸗ theilen: Der Gesetzentwurf für das Fürstenthum Lübeck, betreffend Enteignungen zu Schulzwecken, und der Entwurf eines Gesetzes für das Großherzogthum, betreffend die Kosten der Untersuchun⸗ gen der Maße, Gewichte und Waagen, wurden auch in zweiter Lesung angenommen. Sodann ertheilte der Landtag seine Zu⸗ stimmung zu dem Entwurfe eines Gesetzes für das Fürstenthum Lübeck, betreffend den Betrieb der Dampfkessel, wonach die Be⸗ sitzer von Dampfkesselanlagen oder die an ihrer Statt zur Leitung des Betriebs bestellten Vertreter, sowie die mit der Wartung von Dampfkesseln beauftragten Arbeiter für verpflichtet erklärt werden, dafür Sorge zu tragen, daß während des Betriebes die vorge⸗ schriebenen Sicherheitsvorrichtungen bestimmungsmäßig benutzt, und die Kessel, die sich nicht in gefahrlosem Zustande befinden, nicht im Betriebe erhalten werden. Kontraventionen hiergegen sind mit einer Geldstrafe bis zu 600 ℳ oder Gefängniß bis zu drei Monaten bedroht. — Den letzten Gegenstand der Tagesord⸗ nung bildete eine Interpellation der Abgg. Drost und Genossen, wodurch die Staatsregierung zur Aeußerung darüber aufgefor⸗ dert wurde, ob sie gedenke, den Weiterbau der Eisenbahn von Jever nach Norden zu fördern, und wie sich dieselbe zu den Anerbietungen verhalten wolle, welche ihr dem Vernehmen nach von den betreffenden Theilen Ostfrieslands bezüglich dieses Weiterbaues gemacht seien. Nachdem der Interpellant seine Interpellation näher begründet hatte, erklärte sich der Regierungs⸗Kommissar Wesche zur sofortigen Beantwor⸗ tung derselben bereit und bemerkte im Wesentlichen Folgendes: Obwohl die Staatsregierung die Bedeutungeiner Bahn Jever⸗Norden nicht verkenne, so könne sie auf den Vorschlag, diese Bahn als oldenburgische Staatsbahn auszubauen, doch nicht eingehen. Ueber die Grenzen des Herzogthums hinaus mit Bahnbauten vorzugehen, erscheine nur dann thunlich, wenn 1) das Zustande⸗ kommen der eigenen Bahnen dadurch bedingt werde, wie dieses bei der Oldenburg⸗Bremer Bahn der Fall sei; oder 2) wenn durch den Weiterbau der unmittelbare Anschluß an ein großes fremdes Bahnnetz erreicht werde, oder endlich 3) wenn durch den Bau im Auslande eine erhebliche Minderung des Risikos der eigenen Bahnanlagen erzielt werde, wie dieses z. B. bei der Bahn Oldenburg⸗Osnabrück der Fall sei. Von diesen drei Gründen treffe für die Bahn Jever⸗Norden keiner zu, die Staatsregierung glaube aber nicht, daß lediglich aus dem Grunde, um die Bahnen des Herzogthums rentabeler zu machen, die oldenburgische Staatsbahn über die Landesgrenzen hinaus weiter geführt werden dürfe. Was die finanzielle Tragweite der Frage anbelange, so seien die Kosten der Bahn auf 5,636,000 ℳ ver⸗ anschlagt, und hätten die ostfriesischen Städte sich zu einer Zins⸗ garantie von 3 Proz. für die Summe von 4,500,000 ℳ bereit erklärt. Die Staatsregierung aber würde das Anlagekapital zu 4 Proz. anleihen müssen. Da das Reich an der Bahn, als einer Küstenbahn, großes Interesse habe, so werde dieselbe dem⸗ nächst doch zu Stande kommen; sollte der Bau der Bahn ge⸗ fichert sein, so sei die oldenburgische Staatsregierung bereit, die auf ihr Gebiet fallende Strecke, deren Kosten auf 180,000 ℳ veranschlagt seien, auszubauen und dem Landtage darüber Vor⸗ lage machen.
Braunschweig. Braunschweig, 6. Dezember. Gestern Mittag traf der Landgraf Friedrich von Hessen ein. Derselbe begab sich in einem Herzoglichen Galawagen nach dem Residenzschloß und nahm Nachmittags an der Herzoglichen Tafel Theil, zu welcher auch die Mitglieder des Herzoglichen Staats⸗ Ministeriums zugezogen waren. Abends besuchte der Herzog mit dem Fürstlichen Gaste das Herzogliche Hoftheater, welcher Letztere nach beendigter Vorstellung nach Hannover fuhr. — Der Herzog hat die in zweiter Lesung zum Trauungsgesetz angenommenen Anträge der Synode bis auf zwei Punkte gut⸗ geheißen. Darauf wurde das Gesetz im Ganzen mit allen secgen Stimmen genehmigt. Feheim⸗Rath Trieps er⸗ ärte
-2. Namens Sr. Hoheit die außerordentliche Synode
der Füßener Behörden, und den auf der neuen Burg beschäf⸗
für geschlossen. Die beanstandeten Beschließungen waren: Nach
tigten Maler Schwoiser in längerer Audienz empfangen. Ferner—
Berathung hervorging, sollte die einmalige kirchliche Verkündigung „auf Wunsch der Verlobten oder Eheleute“ stattfinden; dagegen heißt es in dem jetzt angenommenen Gesetze: das Aufgebot hat „in der Regel“ zc. stattzufinden. Ein anderer Absatz des fraglichen Abschnitts be⸗ stimmt nunmehr, daß „auf Verlangen“ der zu Trauenden „auch an den übrigen Orten, an welchen das bürgerliche Aufgebot stattgefunden hat, eine einmalige Verkündigung vorgenommen werden kann.“
Sachsen⸗Meiningen. Meiningen, 5. Dezember. Der Landtag hat die Gemeinde⸗ und Kreisordnung hinsichtlich der von der Regierung beanstandeten Bestimmungen berathen und seine früheren Beschlüsse so modifizirt, daß, wie berichtet wird, nunmehr das Gesetz als gesichert betrachtet werden darf. Der Landtag hat zwar das für den Landrath geforderte Recht, Gemeinderath Wund Gemeindeversammlung berufen zu dürfen, abgelehnt, doch aber genehmigt, daß auf Er⸗ fordern des Landraths die Berufung durch den Ortsvorstand er⸗ folgen müsse. Ferner wurde bezüglich des Verwaltungs⸗Gerichts⸗ hofes eine Vereinbarung dadurch erzielt, daß für drei Mitglieder desselben die Kreistage das Vorschlagsrecht, und aus der Zahl der Vorgeschlagenen der Herzog das Recht der Auswahl haben soll. Die Ueberführung der Veste Heldburg aus dem Do⸗ mänen⸗ in das Herzogliche Fideikommiß⸗Vermögen wurde geneh⸗ migt, und für die Unterhaltskosten 12,000 ℳ bewilligt.
Reuß j. L. Gera, 6. Dezember. Der Finanz⸗ zustand des Landes hat sich seit einem Jahre wesentlich ge⸗ bessert. Das Defizit, welches sich naacz dem Staatshaushalts⸗ plan pro 1875 —1877 jährlich auf 107,000 ℳ belief, beträgt jetzt nur noch 50,000 ℳ, da an Matrikularbeiträgen 24,000 ℳ, an Zuschüssen für die Weimar⸗Geraer Bahn 26,000 ℳ weniger eingestellt zu werden brauchten, als der Etat vorgesehen. Die 50,000 ℳ sollen in gegenwärtiger Etatperiode aus den Kassen⸗ beständen gedeckt werden. Die unverzinsliche Staatsschuld hat sich um 555,000 ℳ vermindert, und zwar durch 260,000 ℳ dem Staat definitiv überwiesene Reichskassenscheine und durch 295,000 ℳ, welche der Fürst zur Einlösung von Staatspapier⸗ geld hergegeben.
Lippe. Detmold, 6. Dezember. Das „Reg. u. Anz. Bl.“ veröffentlicht heut folgendes Bulletin:
Die in dem Krankheitszustande Sr. Durchlaucht des Fürsten eingetretene Aenderung, welche Besserung erwarten ließ, ist ohne solche vorübergegangen; es sind wieder die früheren üblen Symptome eingetreten.
Detmold, den 6. Dezember 1875. 8
Hofrath Dr. Eschenburg.
Bremen, 3. Dezember. Der Senat hat den Zweifel
der Bürgerschaft, ob sich die Ausdehnung der Verbrauchs⸗ steuer auf das der Reichszollinie einverleibte Gebiet am linken Weserufer wirklich empfehle, als zu spät kommend zurückgewiesen, da dies eine der diesseitigen Bedingungen des Ausschusses ge⸗ wesen und auch bereits mit Anstellungen u. s. f. dafür vorge⸗ gangen sei. — In der Bürgerschaft wurde die Erhebung eines Hafengeldes hier an die Stadt angeregt und zwar eines differen⸗ ziellen ½ bis 1 ½ ₰ für die Tonne von hiesigen, 2½ ₰ von aus⸗ wärtigen Schiffen. 5. Dezember. Die Enthüllung des Krieger⸗ denkmals für die 1870,71 gefallenen oder nachher an Wun⸗ den gestorbenen Bremer hat heute bei ungünstigem Schneewetter stattgefunden. Senator Dr. Lürmann übergab das Denkmal seiner Bestimmung; Pastor Thikötter hielt die Weiherede; vor⸗ her, dazwischen und nachher sang die Festversammlung religiöse und patriotische Lieder. — Der Präsident der Bürgerschaft, Dr. Emil Meinertzhagen, will mit dem Jahreswechsel seinen Sitz in der Bürgerschaft aufgeben.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 4. Dezember. Gestern und heute fand hier unter Vorsitz des Regierungs⸗ und Schul⸗ Rathes Baumeister die alljährliche Konferenz der Vor⸗ stände der höheren Unterrichtsanstalten in Elsaß⸗Lo⸗ thringen statt. Die Berathungsgegenstände betrafen innere An⸗ gelegenheiten der Schule.
4, wie er aus der
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 6. Dezember. In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses begann die Ge⸗ neraldebatte über das Budget. Eingeschrieben waren 13 Redner gegen, 9 für die Vorlage. Nach dem Bericht des Generalrefe⸗ renten Brestel sprach Klepsch gegen die Vorlage, verlangte die Herabminderung der Heeresforderungen und will, daß der Fi⸗ nanzausschuß beauftragt werden solle, Maßregeln zur Beseiti⸗ gung des Defizits noch im Laufe dieser Session vorzulegen. Plener (für) pladirte für die Einführung der allgemeinen Personal⸗ Einkommensteuer und Zurückziehung der Steuervorschläge. Heilsberg hoffte, die Regierung werde durch glückliche Maßregeln betreffs der Handelsverträge der wirthschaftlichen Stagnation ein Ende machen. Ebenso sollte sie der Heeresabrüstungsfrage ihre Aufmerksamkeit zuwenden. Steudel wendete sich gegen die großen Heeresauslagen und wies auf den bekannten Fischhoffschen Vor⸗ schlag hin. Schaffer will keine Steucrerhöhung, sondern eine tüchtige Steuerreform, hauptsächlich Ersparnisse in den gemein⸗ samen Angelegenheiten. Abends wird die Debatte fortgesetzt.
— 7. Dezember. Der Bericht der Unterrichtskommission des Herrenhauses beantragt, das Herrenhaus möge dem Ge⸗ setzentwurfe, betreffend die Schulaufsicht, nach Wildauers Antrag in der Fassung des Abgeordnetenhauses seine Zustimmung er⸗ theilen.
— 8. Dezember. (W. T. B.) Das Abgeordneten⸗ haus setzte in seiner gestrigen Nachtsitzung die Budgetdebatte fort. Der Finanz⸗Minister wandte sich gegen die von anderer Seite erhobenen Einwendungen und wies auf das Finanzexposé hin, dessen bestrittene Zahlenangaben er aufrecht erhält. Der Minister verwahrte sich sodann gegen die Absicht, durch eine Personal⸗Einkommensteuer neue Zuschläge auf die bestehenden Steuern zu legen. Was die Nationalbank anbetreffe, so dürfte sich dieselbe bei Behandlung der Bankfrage wohl zur Erfüllung gemachter Wünsche geneigt zeigen. Die Re⸗ gierung sei vor Allem auf schnelle Durchführung der Steuer⸗ reform bedacht. Von einem großen Defizit, von dem so viel gesprochen werde, sei keine Rede; der Cours der Staatsrenten zeige, daß nicht Jedermann so schwarz sehe, und zahlreiche Symptome deuteten auf einen baldigen Umschwung zum Besseren hin.
Pest, 6. Dezember. Im Abgeordnetenhause wurde das Budget des Justiz⸗Ministers nach den Vorschlägen des Finanzausschusses unverändert votirt. Bei der Behandlung über das Budget des Landesvertheidigungs⸗Ministeriums warf
Uermenyi der Honvédinstitution vor, keine brauchbaren
zur Honvédarmee abgestellt werden, sondern alle Rekruten in der gemeinsamen Armee dienen, dort abgerichtet werden und erst als ge⸗ diente Männer zur Landwehr kommen. Es sei zum großen Schaden beider Wehrkräfte, wenn man einen Antagonismus zwischen den Honveds und der regulären Armee aufkommen lasse. Man müsse den ungarischen Geist in den ungarischen Theilen der ge⸗ meinsamen Armee heben und nicht die Honveds allein als pa⸗ triotisch hinstellen. Ernst Hollan, auf Uermenyi’s Rede erwi⸗ dernd, erklärte, die Honvedarmee sei kein Luxus, sondern bestimmt, in Kriegszeiten wichtige Verrichtungen zu besorgen, die anderwärts starke Detachirungen von der Hauptarmee erfordern und dieselbe hier⸗ durch vor dem Feinde schwächen. Der ungarische Rekrut könne in der gemeinsamen Armee schon darum nicht eine gleiche Pflege des nationalen Geistes finden, weil in der Armee die Dienstes⸗ und Kommandosprache deutsch sei, während der Ungar in der Honvédarmee in seiner Muttersprache befehligt werde. Der Minister⸗Präsident Tisza sieht keine Möglichkeit einer Ersparniß darin, wenn die Rekruten statt zur Honvéd⸗ in die gemeinsame Armee kommen, da sie auch dort erhalten und zwar viel länger erhalten werden müßten, als in den Honvéds. Die letzteren seien eine der theuersten und unantastbarsten Institutionen der Nation, und es scheine, daß Uermenyi's Partei durch Vorspiegelung unmög⸗ licher Ersparungen blos die Nation mit dem Gedanken einer Ver⸗ nichtung dieser Institution versöhnen wolle. — In der Abend⸗ sitzung widersprach der Honvéd⸗Minister Szende, daß die Ein⸗ reihung der Honvédrekruten in die gemeinsame Armee ein Er⸗ sparniß herbeiführen werde. Ernst Simonyi griff die Konser⸗ vativen heftig an, weil sie die nationalste Institution auf Umwegen zerstören möchten. U rmenyi, der als Antragsteller das Schlußwort hatte, widerlegte die gegen seine Vorschläge ge⸗ macht Einwendung. Er wünsche nicht die Tödtung der Honvéd⸗ idee; er wünsche nur, diese Idee in anderer Form weiterleben zu sehen. Die Zumuthung Hollans, daß seine (des Redners) Partei vielleicht einen Hintergedanken hege, weise er entschieden zurück. Nachdem noch Minister⸗Präsident Tisza kurz erklärt, daß die Honveéds nicht über den gesetzlichen Zeitraum hinaus unter den Fahnen gehalten werden, wurde Uermenyi's Antrag mit großer Majorität abgelehnt. Agram, 6. Dezember. Der Banus Mazuranic ist heute in Landesangelegenheiten nach Budapest abgereist.
Schweiz. Bern, 6. Dezember. Die Urner Regie⸗ rung hat dem Bundesrathe gemeldet, daß sie eine Kom⸗ mission für Prüfung der Frage der auf der Nordseite des Gotthard⸗Tunnels bei Göschenen zu stellenden Polizei und der im Interesse der Arbeiter zu ergreifenden sanitarischen Maß⸗ eln ernannt hat. — Aus 85 wird der „N. Zürch. Ztg.“ mitgetheilt, daß bis Montag Mittag weder die Familie Munzinger noch der Bundesrath irgend welche Nachrichten vom Schicksal Werner EE1 welche die Meldungen von sei⸗ Tode ätigen könnten. er C“ (W. T. B.) Der Redacteur der „Baseler Nachrichten“, Fry, ist mit 84 von 104 Stimmen zum Präsidenten des Nationalrathes gewählt worden; zum Vize⸗Präsidenten wurde Landammann Aepli aus St.
Gallen gewählt.
Belgien. Brüssel, 8. Dezember. (W. T. B.) Das „Journal de Bruxelles“ bestätigt, daß zwischen der belgi⸗ schen und niederländischen Regierung ein Meinungsaustausch in Betreff des von einem niederländischen Kriegsschiffe auf der Schelde festgehaltenen dänischen Dampfers „Phönigx statt⸗ gefunden habe, stellt aber die von dem „Etoile belge“ gebrachte Nachricht in Abrede, nach welcher die niederländische Regierung wegen dieser Angelegenheit eine in verletzendem Tone gehaltene Note an die belgische Regierung gerichtet haben sollte. — Die Deputirtenkammer hat die Gesetzvorlage, betreffend den zwischen Deutschland und Belgien zum gegenseitigen Schutz der Marken und Fabrikzeichen abgeschlossenen Vertrag, einstimmig genehmigt.
roßbritannien und Irland. London, 7. De⸗
8 T. B.) Wie das ‚Reutersche Bureau“ weiter meldet, ist Oberst Stokes vom Ingenieur⸗Corps, der früher schon der in Konstantinopel wegen der Schiffsabgaben an die Suezkanal⸗Gesellschaft niedergesetzten internationalen Kommission als Mitglied angehörte, dem General⸗Zahlmei⸗ ster Cave bei dessen Mission nach Aegypten zur. Unter⸗ stützung beigegeben. Cave tritt heute seine Reise an, seine Be⸗ gleitung folgt demnächst nach. — — Aus Colombay, 7. Dezember, wird telegraphirt:
Der Prinz von Wales ist auf der Rückkehr von der gestri⸗ gen Elephantenjagd mit dem Wagen umgestürzt, erlitt aber dabei keinerlei Verletzung, obwohl der Wagen völlig zertrümmert wurde. Heute findet großer Empfang nebst Galadiner und Ball
bei dem Prinzen statt.
rankreich. aris, 5. Dezember. heute 18 8. Senatorenwahlen eine sogenannte „Versöhnungsliste“, welche 60 Namen zählt. Die Kam⸗ mer hat zwar 75 Senatoren zu wählen, aber bekannt⸗ lich sollen 15 nach allgemeinem Belieben ernannt werden. Auf der Liste des „Moniteur“ figuriren 1) zwei Mitglieder der äußersten Rechten: Herzog von Larochefoucauld⸗Bisaccia und Lucien Brun; zehn Mitglieder der gemäßigten Rechten: Callet de Chaudordy (Botschafter in Madrid), A. de Cumont (ehemaliger Unterrichts⸗Minister), Depeyre (ehemaliger Justiz⸗Minister), Bischof Dupanloup, Keller, Amedée Lefevre⸗Pontalis, de Melun, Raudot, de Sugny; drei⸗ zehn Mitglieder des rechten Centrums: Marquis d'Andelarre, Batbie, de Broglie, de Bondy, Delsol, Grivart, Latour, Chan⸗ garnier, Declereg, Admiral Fourichon, de Germonisre, Paris, Marquis de Juigné; acht Lavergnisten: André, Denormandie, de Lavergne, Martell, Target (Botschafter in Holland), Mathieu Bodet (ehemaliger Minister), Teisserene de Bort (ehemaliger Minister), Baze (Quästor der Nationalversammlung); dreizehn Mitglieder des linken Centrums: Berenger, Cézanne, Bouisson, General de Chanzy (Gouverneur von Algerien), Krantz, Laboulage, Picard (ehemaliger Minister), Vacherot (ehemaliger Botschafter in Bern), Casimir Perier, Corne, Admiral Pothuau, Rouveure, Wolowski; sieben Mitglieder der republikanischen Linken: Ge⸗ neral Frebault, Dueclere (früher Minister), Victor Lefranc (früher Minister), Pelletan, Littré, Jules Simon, General Charreton; ein Mitglied der äußersten Linken; fünf Minister: Cailloux, de Cissey, de Meaux, Wallon, Herzog Decazes, und ferner der Botschafter in Rußland, General Le Flô. Diese Liste enthält also 39 Mitglieder der Rechten und 21 Mit⸗ glieder der Gesammt⸗Linken, und die offenen Bonapartisten sind vollständig von derselben ausges chlossen. Wie der „Moniteur
Der „Moniteur“
gen von Saint Omer vor den Appellationshof von Douai; die Angeklagten sind der Unter⸗Präfekt und der Prokurator der Republik in Saint Omer. — Der Prozeß Cassagnac ist auf den 13. d. M. verschoben. Der Redacteur des „Pays
wird, außer von Lachaud, noch von Hrn. Grandperret, dem ehe⸗ maligen General⸗Prokurator und Ser. beaet s vertheidigt wer⸗ den. Ein anderer Bonapartist, Hr. Perron, wird als Verfasser der in Beschlag genommenen Flugschrift „Le Réveil de la France“ am 10. Dezember vor den Pariser Geschwornen er⸗ cheinen.
Versailles, 7. Dezember. lung setzte in ihrer heutigen Sitzung die lage, betreffend die Justizreform in Aegypten, fort. Boucher (von der Linken) sprach gegen, Dupont für die Vorlage. Die Berathung wurde dann auf morgen vertagt. — Zwischen den verschiedenen Gruppen der Rechten und einem Theile der Gruppe Lavergne ist, wie verlautet, nun⸗ mehr über die Wahl der von der Nationalversammlung zu ernennenden 75 Senatoren ein Einvernehmen hergestellt. Nach demselben ist der Linken nur die Besetzung von etwa 15 Senatorenstellen durch Mitglieder oder Anhänger ihrer Partei überlassen worden. Die gedachten Gruppen der Rechten und des mit ihr verbündeten Theils der Gruppe Lavergne bilden die Majorität der Nationalversammlung.
Italien. Rom, 7. Dezember. (W. T. B.) Die Ver⸗ Hankiangan der Regierung wegen Abschlusses der Han⸗ dels verträge mit Oesterreich und Frankreich werden, den „Italienischen Nachrichten“ zufolge, in 14 Tagen beginnen, die bezüglichen Verhandlungen mit der Schweiz und wahrscheinlich auch Deutschland werden etwas später ihren Anfang nehmen. — Wie aus London gemeldet wird, hat die englische Regierung sich dem diesseitigen Gesandten in London gegenüber in Betreff der Suezkanal⸗Angelegenheit durchaus in demselben Sinne, wie dem französischen Botschafter gegenüber ausgesprochen.
— 7. Dezember. (W. T. B.) Die beabsichtigte Abhaltung eines päpstlichen Konsistoriums ist behufs der für die abermalige Ernennung neuer Kardinäle zu treffenden Vorberei⸗ tungen verschoben worden.
Griechenland. Athen, 7. Dezember. (W. T. B.) Die Kammer hat die Wahl der Mitglieder des außerordent⸗ lichen Gerichtshofes zur Aburtheilung der unter Anklage ge⸗ stellten Minister vollzogen. Seitens der Budgetkommission wurde beantragt, das Kabinet Bulgaris zur Restituirung der 1874 unnöthig verausgabten 206,000 Drachmen anzuhalten.
Rumänien. Bukarest, 7. Dezember. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer hat ihre Zustimmung zu den von dem St. Petersburger internationalen Telegraphen⸗Kon⸗ greß gefaßten Beschlüssen ausgesprochen und auch den Beitritt zum Berner Weltpostvertrage genehmigt.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 7. De⸗ zember. (W. T. B.) Der Erzherzog Albrecht von Oesterreich ist heute Nachmittag 2 Uhr hier eingetroffen. Derselbe wurde auf dem Warschauer Bahnhofe, wo eine Ehren⸗ wache aufgestellt war, vom Kaiser, den Großfürsten und dem Prinzen Carl von Preußen empfangen und herzlich begrüßt.
Dänemark. Kopenhagen, 7. Dezember. Der König empfing gestern Nachmittag in Audienz auf Amalienborg den hiesigen Kaiserlich Deutschen Gesandten, Hrn. v. Heydebrand und der Lasa, vor seiner bevorstehenden Urlaubsreise. — Die Königin und Prinzessin Thyra reisten am Sonntag Abend von London ab, um sich über Dover und Calais nach Paris zu begeben. Ihre Majestät kam gestern 3 ½ Uhr in Calais an und reiste um 5 Uhr nach Paris. — Im Budget für das nächste Jahr sind 10,000 Kr. ausgeworfen, um zu geologischen Untersuchungen in Grönland verwandt
zu werden.
Amerika. Washington, Dem Kongresse ist heute die
denten Grant zugegangen. 3 1 8ꝙ Rücksicht auf dis nahe bevorstehende Säkularfeier der
ründung der nordamerikanischen Union ein vergleichender Srüestic b. die Entwickelung des Landes seit jener Zeit geworfen und eine Veränderung und Ergänzung der Ver⸗ fassung des Landes in so ferne anempfohlen, als ohne Rücksicht den Unterschied des Geschlechts, der Farbe und der Religion
S rricht eingeführt, die Erhebung jedweder
Die Nationalversamm⸗ Berathung der Vor⸗
7. Dezember. (W. T. B.) Botschaft des Präsi⸗ In derselben wird zunächst
untersagt und ser K 2 und⸗ . “ soll. Das Verhältniß der Union zu den auswär⸗
igen Mächten wird im Allgemeinen als befriedigend bezeichnet; wird die Annahme einer gesetzlichen Bestimmung, die den nordamerikanischen Bürgern auch in fremden Län⸗ dern den Besitz von Sklaven untersagt. Bezüglich der Insur⸗ rektion auf Cuba heißt es, der Aufstand dauere fort ohne Rück⸗ sicht auf die Bestimmungen der Gesetze, ohne Rücksicht auf die Gebote der Civilisation und Humanität, ohne Hoffnung auf ein baldiges Ende. Die Mächte würden wohl bald genöthigt sein, sich darüber schlüssig zu machen, was ihr Interesse und ihre Pflicht erheische. Der Präsident hege die Hoffnung, daß Spanien den Konflikt zu Ende bringen werde, bis jetzt seien aber alle Anstrengungen vergeblich und die Lage in keiner Beziehung verändert. Auf der anderen Seite hätten auch die Insurgenten keine derartige Organisation der bürgerlichen Verhältnisse zu Stande zu bringen vermocht, daß darauf hin eine An⸗ erkennung derselben als ausführbar angesehen werden könnte. Eine solche Anerkennug würde mit den faktischen Verhältnissen unver⸗ träglich sein. Den Insurgenten die Rechte einer kriegführenden Macht zuzuerkennen, würde gegen die Gebote der Klugheit ver⸗ stoßen und verfrüht und unausführbar sein. Sollte eine Pazi⸗ fikation demnächst nicht zu erzielen sein, so würde er es für seine Pflicht halten, noch im Laufe der gegenwärtigen Session dem Kongresse diejenigen Vorschläge zu machen, die er für erforder⸗ lich hielte. Weiterhin wird dem Kongreß die gesetzliche Rege lung der auf die Expatriation und Wechsel der Nationalität bezüglichen Fragen anempfohlen. Bezüglich der finanziellen 8 Fragen spricht sich die Botschaft dafür aus, daß der e. die in der letzten Session angenommenen Anträge, betreffen die Wiederaufnahme der Baarzahlungen im Januar 1879, durch weitere Schritte vervollständigen und befestigen möge, da hiervon ein voller und nachhaltiger Umschwung zu Gunsten der Industrie und der Wohlfahrt des Landes allein zu erwarten sei; ferner wird die Abschaffung des Gesetzes betreffend, die Zahlung in Greenbacks für Staatsschulden, angerathen und gleich⸗ zeitig vorgeschlagen, das Schatzamt zu ermächtigen, an Stelle der sogenannten Legal tender Noten Schatzscheine
versichert, hat die Liste große Aussicht, angenommen zu werden.
2 2 Soldaten bei dem gegenwärtigen Abrichtungssystem ausbilden zu können. Redner will, daß künftig keine Rekruten unmittelbar
Am 6. d. M. kommt der Prozeß wegen des Irrsinni⸗
mit langer Verfallzeit bis zum Betrage von 2 Millioner “ kreiren; ferner oll das Schatzamt wer⸗