8 5 5
Ausnahmebestimmungen kommen gewissen staatlichen und mili⸗ tärischen Interessen entgegen. Für die übrigen Interessen der Gesellschaft in ihrer Gesammtheit und das Interesse der Rechtssicherheii des Einzelnen gewähren sie sehr gerin⸗ gen Schutz. In Rücksicht hierauif muß es als ein entschiedener Mißstand bezeichnet werden, daß das Unter⸗ nehmen, Thäter, Mitthäter oder Gehülfen für die Ausführung eines Verbrechens zu werben, straflos ist. Es liegt auf der Hand, daß die Ausführung von Verbrechen erschwert und in Folge dessen wahrscheinlich minder häufig werden wird, wenn schon ein derartiges Unternehmen vom Gesetze für strafbar er⸗ klärt ist. Und nicht minder groß ist der weitere Mißstand, daß es nach dem Strafgesetzbuche erlaubt ist, sich als Meuchelmörder für Geld sukzessive mehreren Unternehmern anzubieten, bis man densenigen findet, welcher auf das Anerbieten eingeht. Wenn es zu den Aufgaben der Strafgesetzgebung gehört, die Sicherheit der Staatsangehörigen, soweit es durch Strafen thunlich ist zu verbürgen, so erscheint es geboten, den Gefahren entgegenzu⸗ treten, welche dem Einzelnen für seine Person und sein Eigen⸗ thum die Straflosigkeit der mißlungenen Anstiftung und des 8 “ 122 — bereitet.“ . r dem belgischen Gesetz vom 7. Juni 1875 nachgebilde §. 49a. macht die Anstiftung zum Verbrechen
delictum sui generis.
8 2) §. 92. „Neuere Vorfälle h igkei 1“ . 5 orfälle haben auf die Nothwend hingewiesen, der Verkündung von Erlasfen b Machthaber entgegenzutreten, welche mit dem Anspruche ver⸗ werden, eine mit der staatlichen und landesherrlichen 8 ouveränetät konkurrirende Autorität im Lande zur Geltung zu 1n2n beziehungsweise durch sie die Anordnungen oder Ein⸗ ungen des Staates ungültig zu erklären oder ihr Ansehen abzuschwächen. Solche Kundgebungen können in kritischen Mo⸗ arang äußerst gefährlich sein, beispielsweise indem sie eine feind⸗ selige Macht, welche auf inneren Zwiespalt rechnet, zu Angriffen ermuthigen. Diese Fälle stehen daher in ihrer Schwere voll⸗ kommen dem Landesverrath gleich. Sie haben auch mit denen des §. 92 das Kriterium gemein, daß eine Kollusion mit dem “ “ des Vaterlandes stattfindet. Deshalb er Entwurf die vorgeschlagene St F.,den geschlag rafbestimmung in den 8 3) Oeffentliche Zeichen der Autorität eines ni 1 t E111“ en Staats oder B a 8 3 solchen Staates werden in §. 103a. iß⸗ achtung geschützt. 8 .“ 09 Das Verbot, Andere vom Mitbieten oder Weiterbieten bei einer von einem Beamten vorgenommenen Versteigerung ꝛc. abzuhalten, war bei der Berathung des Strafgesetzbuches vom Reichstag gestrichen worden. Den Bedürfnissen entsprechend, soll dasselbe durch §. 287a. wieder hergestellt werden. “ “ Fischen der Aus⸗ 1d eutschen Küstengewä ⸗ — “ gewässern durch eine Straf⸗ 353a. enthält besondere Strafbestimmungen für 11e“ im Dienste des Auswärtigen Amten as 8 gFöF — ung der Amtsverschwie⸗ ge. nungswidriger Aufbewahrung amtlicher Schrift⸗ ücke. “ Motive sagen hierüber: 8 “ „Die Reichsregierung hat sich in neuerer Zeit der nehmung nicht verschließen können, daß die dem dcer hne Amte untergebenen Beamten nicht durchgängig von der Erkenntniß durchdrungen sind, daß es ihnen vor Allem obliegt, den ihnen ertheilten Weisungen ihrer vorgesetzten Behörde streng nachzu⸗ kommen, das Dienstgeheimniß gewissenhaft zu wahren und die ihnen anvertrauten Schriften sorgfältig zu bewahren. Die aus einer solchen Pflichtvergessenheit dem Reiche drohenden Gefahren können die wichtigsten Beziehungen desselben zum Auslande schädigen, Ehre, Ansehen und Sicherheit des Reichs gefährden, 1 8 8 5 nnn e “ des Inlandes ind somit in vielfacher Richtung dem Rei und e. bringen. uu. ies gilt insbesondere von den diplomatischen Agenten im Auslande. Diese nehmen eine von anderen en 88 Reichs ganz verschiedene Stellung ein, indem sie der unmittelbar ein⸗ wirkenden Staatsgewalt und Kontrole entzogen sind. Ihre
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berühren.
28 g. so ns das Delikt ngehorsam selbst, ohne Rücksicht auf die F
Behse lans a sa che sicht auf die Folgen desselben, unter
Gesetzgebungen für Militärs und für Seeschiffer.
und wird ein solcher
lande geschieht durch
hat §. 361 unter Nr. 9 einen Zusatz erhalten, d
“ 5 d “ Lerekchalt 8 ergesetze oder der Gesetze zum Schutze d
Feldfrüchte, der Jagd und der Fischerei Lece deg Ferfen
rechtlich verantwortlich gemacht werden.
absichtliche Täuschung der Vorgesetzten, unwahre od Mittheilung an Fremde an die “ “
einer Pflichterfüllung, kommen fast immer erst dann enntniß der Vorgesetzten, wenn die dem Dienst schädliche 8 irkung stattgefunden hat und nicht wieder gut zu machen ist 2 ’ diesen Gründen ist daher nirgend und nie ein Zweifel dar⸗ über gewesen, daß im diplomatischen Dienst angestellte Personen wie sie auf besondere Ehren⸗ und Annehmlichkeitsvorzüge in ihrem Amte Anspruch haben, so andererseits in besonderem Maße vertrauenswürdig sein müssen. Diese Sonderstellung der diplomatischen Agenten rechtfertigt eine besondere Strafgesetz⸗ gebung für die von ihnen begangenen Uebertretungen.
Das Strafgesetzbuch läßt ein gerichtliches Einschreiten in den vorgedachten Fällen nur dann zu, wenn der Vorsatz, ein Staatsgeschäft zum Nachtheil des Deutschen Reichs oder eines Bundesstaats zu führen, erwiesen ist. Ein solcher Beweis wird fast nie beizubringen sein. Die Beschaffenheit der strafbaren
11““ 886
Handlung bringt es mit sich, daß eine Aufklärung der Motive
derselben in den meisten Fällen unmöglich sein wi . wird, ohne d Beziehungen zu dem fremden Staate, welcher betheiligt 5 8 Da dies vom politischen Standpunkte aus zu vermei⸗ straflos bleiben, wenn nicht der
Eine Analogie bieten die Spezial⸗
Die Disziplinarstrafen reichen für solche Fälle nicht aus.
Sie gehen nicht weiter als bis zur Dienstentlassung. Es lä sich nicht annehmen, daß durch eine Rücksicht vhr diese 6: tualität ein des in ihn gesetzten Vertrauens unwürdiger diplo⸗ matischer Agent sich von einer Verletzung seiner Amtspflichten 8 eg. gleicher Gefährlichkeit wie der Un⸗ iind die übrigen Vergehen, ö g gehen, welche unter Strafe gestellt 8 bö Hau ertheilende age; die Verletzung des Dienstgeheimnisses, die nachlaä “ vb1— on, gewähren dem Auslande di öglichkei ⸗ sachen und Motive zu erfahren, 4½ über Staatsgeheimniß bleiben sollten, und deren Bekanntwerden
nicht wieder gut Wi “ zu machende Nachtheile und Gefahren mit sich
Eine falsche Berichterstattung liefert für die,
Instruktion eine unrichtige Unter⸗
die selbst dem Inlande gegen⸗
In letzterer “ ö“ Zeit ein Zweifel gewesen V auch für das Deutsche Reich nicht bestehen. Die Vermittelung der Instruktion an die . benehen. das Auswärtige Amt.
Die Gefahren, welche durch Pflichtvergessenheit in den oben⸗
gedachten Punkten dem Reiche drohen, beste d 1 den meisten Beziehungen “ wärtigen Amtes. Recmte die herantreten, zu ie ihnen ertheilten Anweisungen ihrer Vorgesetzt i
na geer be. ve.ns Unbefugten Lüleehelene Lchner stücke Unbefugten zugänglich zu machen und i .
ihre Dienstinstruktion lässig zu — 1“
in Betreff der Beamten des Aus⸗ Es kann auͤch an diese leichter als an andere eigensüchtigen Zwecken
mitzutheilen, Schrift⸗
Es rechtfertigt sich daher auch für sie gleiche strafrechtliche
Behandlung mit den diplomatischen Agenten im Auslande“.
7) Entsprechend der oben erwähnten Abänderung des §. 55 die und
der durch Kinder straf⸗
8) Die natürlichen Schutzwehren der Gewässer
bedürfen zur Verhütung gemeiner Gefahr des Schu⸗ h im §. 321 gedachten künstlichen Wehre teren gehören aber nicht blos Bauwerke, sondern zungen, Zäune, Flechtwerke spricht der Zusatz §. 366a.
genießen. Zu den letz⸗
uwer; auch Pflan⸗ und ähnliche Anlagen. Dem 1 —
9
Biograph Friedrich II. II.
Thomas Carlyle, der (Vergl. Bes. Beil. Nr. 48 vom 4. Dezember.)
8
Um für die Würdigung der Carlyle’ Friedrichs II. den entsprechenden Stondvalasth G“ n. man sich vor Allem vergegenwärtigen, daß dieselbe für as englische Publikum abgefaßt ist. In der öffentlichen Mei⸗ ben⸗ sch seit 85 ein vollkommen entstelltes
Charakter Friedrichs II. eingebürgert, das i dem bekannten Pamphlet Macaulay' s sein druck fand. Dieser Voreingenommenheit wel be ner anch af Unkenntniß beruhte, entgegenzuwirken, sah Earthc⸗ Rics denhlat von seiner bisherigen, namentlich in der Geschichte der franzö 7 schen “ abzuweichen. Wenn er dort gnügte, einzelne frappante Erscheinungen, i ihm der geschichtliche Thatbestand —— — herauszuheben, um daran seine Gedankenreihen anzuknüpfen so er hier eine zusammenhängende, auch den äußeren Verlauf 82 1““ Fnean Detail darstellende Erzählung. Er
1 2 edürfniß, wie dem Geschmack des si Publikums in gleicher Weise ent “ zublik gegen, das in R She. Detailschilderung — laer 1 ich ist. So treten uns eine Anzahl histori Epi 88 Exkurse, Genrebilder, Reiseskizzen 8 vbö“ “ A und militärischer Charakter⸗ en Gang der fortschrei E“ Fülle 8b “ Diese ersenken in die Schilderungen der b 8 wirklichen Lebens und der in ihr bgeera nat füsten enumn Hercenehische Geistesrichtung des Ver⸗ . Es ist ni owohl die Erkenntniß der all emei ö 1 “ Beiehungen der “ wickelung des Ganges des großen historischen Probesses, welches für ihn den letzten “ sondern es ist vor Allem die lebendige Theilnahme für die histo⸗
*) Wir geben nachstehend eine Uebersicht de
2* . 2 8 n .
8 Gihjecte der Theil (Buch 1— 3). Friedrich II. 88 n Vorfahren
Bec 1. “ “ 8 n Brandenburg und den 28—
Buch III. Die Hohenzollern in 11““
II. Die Lehrjahre Friedrichs II. (Buch 4— 8 Buch . ““ Lehrjahre, erste Stufe (rc 4,210) 8 .1 oppelheirathsprojekt, in welches Element es gerieth
Buch E“ Leben in 1“ 8 Bucs F ebrxnnr 8 8 8 1 —
1732 — 1736, . Friedrichs Leben in Ruppin Buch X. In Rheinsberg 1736 — 1740.
III. Friedrich II. 18 71 und Feldherr. U 1) Die beiden ersten schlesischen Feldzü — 15) Buch a XII. er erste s b 8 9cg Cem Bac 8 2 “ einen allgemeinen euro⸗ u .Der erste schlesische Krieg endigt, während ri E“ europäische noch fortdauett UEreih riageumher 8 c 174 er europäische Krieg rings umher endigt nicht, 1742 uch XV. Der zweite schlesische Krieg; wichti Epis 1 8 Uencer chasger wichtigste Episode in dem zehn Friedensjahre 1746 — 1756 stellt d 8 da Bnch 3) Der siebenjährige Krieg 1756—1763 Bas c Von- erster Feldzug 1756 — 1757.
XVII. Der siebenjährige Krieg, Buch XVIII. Der siebenfährige Krieg greift um sich 1757 — 1759.
Buch XIX. Friedri I“ 8 “ daran im siebenjährigen Kriege überwältigt
Buch XX. Friedrich soll nicht überwältigt werden; der siebenjährige 15. Februar 1763.
rischen Personen, welche die Schö 1 i
gelegten Natur in “ u“ Carlyle erhebt auf den Ruhm eines kritischen G e a
des keinen Anspruch. Die Benutzung “ een die Eröffnung neuer archivalischer Quellen ist nicht sein
r e. Er überläßt diese vorbereitenden Arbeiten anderen Händen und entnimmt aus ihren Forschungen das Material 5 gesichteter Gestalt, um es als Stoff für seine Darstellung zu enutzen. So hat er auch für die Geschichte Friedrichs II. Neues aus den englischen Archiven beigebracht. Riespden hat er sich die ganze gedruckte Literatur mit großem 9 zu eigen gemacht; freilich ohne eine vorangehende kritische
ichtung der benutzten Schriften. Aus massenhaften Excerpten “ —2 “ Charakters baut sich seine ie fast dramatische 1 einer geschichtlichen Epoche in der Fülle dhe, 5 Reichthum ihrer Farben das Gebiet, welches h “ 821 be künstlerischen
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aus ihren Anfängen entstehen, sondern auch als sttliche Gifcher nung auftreten und wirken. Auf diesem Schauplatz, im treuen Kostüm ihrer Zeit, leben und empfinden, denken und handeln die Personen des vaterländischen Dramas, welches die Nachdich⸗ tung des Geschichtsforschers der Gegenwart vorführt.
Das aus unermüdlicher Detailforschung ge gestaltet sich zu einem hünceftmif ö Künstlerhand entrollt er vor unseren Blicken das politische Leben des 18. Jahrhunderts, wie den Gang der kriege rischen Ereignisse. Mit demselben Lokalsinn versetzt er un gleichsam als Zeitgenossen in die Schlösser der Fürsten, in die der Gesellschaft, in die Rathsversammlunge er Minister und Generale, sowie auf die Schlacht des schlesischen und siebenjährigen Krieges. Und 5 plastisch, charaktervoll, in thätiger unmittelbare
“ erhebt sich über das Gewühl der Ereignisse und die Menge der handelnden Personen die Gestalt des der als Herrscher die Geschicke seines Staates lenkt, 23 F“ “ “ und den Kampf gegen 1 ffen siegr esteht. — Als di der Geschichte Friedrichs II. erschienen, war das e. g Publikums wie bei allen Schriften Carlyle's zwischen des und Tadel getheilt. Man fühlte sich hingerissen durch die — endigkeit der Darstellung, die Schärfe der Charakteristik, den 8 anz der Darstellung, die Fülle interessanter Details, das iefe Pathos und den unerschöpflichen Humor; aber man fand auch keine Abnahme der alten Fehler, ja von mancher Seite erklärte man den störenden Eindruck derselben noch ver⸗ durch den großen Umfang des Werkes, bei welchem ie konsequent durchgeführte „Carlylesche Manier“ ermüdend Eine ähnliche Mischung der Urtheile hörte man von der u“ Kritik. Er erschien derselben mit seinen zahlreichen sonderlichkeiten als ein höchst wunderlicher Autor. Die ein⸗ geschobenen Carlyle'schen Figuren, welche den todten Gelehrten⸗ fleiß repräsentiren, erregten ebensosehr Anstoß, als die un⸗ “ meicher die bisherigen Darstellungen der iedri . beurthei ürli iß⸗ heilt wurden, ein natürliches Miß⸗ Diese Ausstellungen waren nicht ohne Berechtigung, w 8 den Maßstab der kunstgerechten 8eZihihschanheng 8 1 Werk Carlyle's legt. Er giebt kein objektives, abgerun⸗ etes, stylistisch tadelloses Kunstwerk, wie etwa Ranke und Macaulay. Seine ganze Natur ist von der jener beiden Histo⸗ riker durchaus verschieden. Man muß ihn auch in der Ge⸗ schichte Friedrichs II. mit allen seinen Vorzügen und Mängeln nehmen, wie er ist: eine mächtige, eigenartige Persönlichkeit ein origineller, ungestümer Denker, der nach seinen eigenen Gesetzen schafft und anschaut; ein wesentlich phantasievoller intuitiver Geist; eben so sehr Dichter und Humorist als Ge⸗ schichtsschreiber. Mitten in die Werkstätte seines Schaffens führt er uns hinein; er läßt uns die Gerüste und Apparate sehen mittelst deren er seinen Bau aufführt und begleitet das Werk,
72
Krieg geht allmählich zu Ende, vom 25 September 1760 bi 8 . 8 ; ;
4 85 der Meister den Glockenguß, wie der Chor die Handlung
— des griechischen Dramas, mitunter auch wie der kritische Zuschauer
im Parterre das Spiel der Darsteller auf der Bühne, mit Re⸗
flexionen, die, bald lobpreisend, bald tadelnd, bald humoristisch
vieverc zurückführen auf den Grund der
ntalen Ideen, welche sein Auge hint der Erscheinungen erkennt.
Wie der Nestor der englischen Geschichtsforscher theil⸗ “ in die deutsche Vergangenheit nscer dehcher es siebenjährigen Krieges vertieft hat, so folgte Carlyle mit
Eine kritische Darlegung des Inhalts der von Carlyle ver⸗ faßten Geschichte Friedrichs II. zu geben, liegt außerhalb 8. Aufgabe dieser Blätter; wir wollen nur auf die thatsächliche
Verhälmisse hinweisen, unter welchen jenes Werk entstand, sowie die Methode der Darstellung charakterisiren, welche der Verfasser
Unterlassungen und Versäumnisse sind selten wieder gut
machen, ihre Handlungen der auswärtigen Regierung Ptn a für die Reichsregierung mehr oder weniger bindend, denn selbst wenn Erklärungen diplomatischer Agenten den ertheilten In⸗ struktionen nicht völlig entsprachen oder gar widersprachen, ist es doch nur in Ausnahmefällen thunlich gewesen, dieselben unter Berufung darauf zu desavouiren, daß der Agent darin seine Vollmacht übertreten hat. Bruch der Amtsverschwiegenheit,
8
IV. Nachmittag und Abend von Friedrichs Leben 1763 — 178 p 8 dem letzten, XXI. Buche, behandelt Carlyle: die 18511. erste llung Preußens. — Die polnischen Angelegenheiten. — Mehrere “ Vorgänge. — Den bayerischen Krieg. — Den Müller⸗ . rnoldschen Prozeß. — Den Fürstenbund; Friedrichs letzte Jahre. EE1“ dem Fefsat. „Thomas Carlyle“ in den eng⸗ ö 1 harakterbildern von Friedrich Althaus. Berlin 1869. Ver⸗ lag der Königl. Geh. Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. p. Decker). P euß. Ceernhie. — See ve6 een, “ .“ Preuß. Geschichte und Landes ahrgang 1865, S
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