1875 / 295 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Dec 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Paris, 13. Dezember, Nachmittags. (W. F. B.)

Produktenmarkt. (Schlussbericht.) Weizen unverändert, pr. Dezember 26,75, pr. Januar -Februar 27,25, pr. Januar-April 27,50, pr. März-Juni 28,75. Mehl unverändert, pr. Dezember 58,75, pr. Januar-Februar 59,25, pr. Januar-April 60,00, pr. März-Juni 61,75. Rüböl mässiges Geschäft bei nachgebenden Preisen, pr. Dezember 106,00, pr. Januar 98,00, pr. Januar-April 95,50, pr. Mai-August 89,00. Spiritus ruhig, pr. Dezember 43,75, pr. Mai- August 48,50.

New-YNork, 13. Dezember, Abends 6 Uhr. (W. T. B.) Waarenbericht. Baumwolle in New-York 13 ¾, de. in New-Orleans 12 ⅛. Petroleum in New-York 12 ⅜, do. in Philadelphia 12 ⅛. Mehl 5 D. 35 C. Rother Frühjahrsweizen 1 D. 33 C. Mais (old mixed) 74 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 8 ¼. Kaffee

gegen die bezüglichen Coupons ab 2. Januar 1876; s.

(Rio-) —. Schmalz (Marke Wilcox) 13 C.

Speck (short clear 10 ¾˙ C. Getreidefracht 10 ⁄4.

Ausweise von Banken ete.

Woochen-Ueberstoht einer deutschen Zettelbank pr. 7. Dezem- ; s. unter Ins. der Nr. 293.

Auszahlungen. Preussische Renten-Verslocherungs-Anstalt. Fällige us. in Nr. 293.

Cöln-Mindener Eisenbahn. Am 2. Januar fut. fällige Ab- schlagsdividendenscheiue und Zinscoupons der Prioritäts-Obligationen I., II, V. und VII. Em. bei S. Bleichröder und der Disconto-Gesell- schaft in Berlin.

Preussische Boden-Credit-Aotien-Bank. Am 2. Januar 1876 fällige Coupons der 4 ½ und 5 % unkündbaren Hypothekenbriefe sowie der 5 % kündbaren Pfandbriefe.

Braunschwelg-Hannoversche Hypothekenbank. Am 2. Janvar fut. fällige Coupons der Pfandbriefe ab 15. Dezember bei S. Bleich. röder, der Disconto-Gesellschaft, dem Berliner Bankverein, bei der Berliner Handelsgesellschaft und Herrig und Frantz in Berlin.

18. Dezbr. 20. 29

General-Versammlungen. Aotien-Gesellschaft für Möbel-Transport und Anf. bewahrung. Ausserord. Gen.-Vers. zu Berlin. Berliner Creditbank, eingetragene Genossensochant Ausserord. Gen.-Vers. zu Berlin.

Dniestr-Bahn. Die auf den 16. d. M. einberufene ausserord. Gen.-Vers. wird auf vorstehendes Datam verlegt.

98 Met. Kiefern⸗Nutzholz II. Klasse.

III. Belauf

Königliche Schauspiele. Mittwoch, den 15. Dezember. Opernhaus. 261. Vorstellung. Carlo Broschi oder: Des Teufels Antheil. Komische Oper in 3 Akten von Scribe. Musik von Auber. (Frl. Minnie Hauk, als Gast.)

Anfang 7 Uhr. 1 8 Schauspielhaus. 258. Vorstellung. Das Käth⸗ chen von Heilbronn. Historisches Ritter⸗Schau⸗ spiel in 5 Aufzügen von H. v. Kleist. (Käthchen: Frl. Abich, vom Stadttheater in Frankfurt a. M., als Gast.) Anfang halb 7 Uhr. Donnerstag, den 16. Dezember. Opernhaus. 262. Vorstellung. Don Juan. Oper in 2 Abtheilungen mit Tanz von Mozart. (Zerline: Frl. Kunz aus Wien, Frl. Lehmann, Fr. v. Voggenhuber, Hr. Betz, Hr. Fricke, Hr. Schleich, Hr. Salomon, Hr. Krolop. Anfang halb 7 Uhr. 3 Schauspielhaus. 259. Vorstellung. Neu ein⸗ studirt: Die Geschwister. Schauspiel in 1 Akt von Goethe. In Scene gesetzt vom Direktor Hein. Besetzung: Wilhelm, ein Kaufmann, Hr. Lud⸗ wig. Marianne, seine Schwester, Fr. Niemann. Fabrice, Hr. Dehnicke. Ein Kind, Joh. Pfaffen⸗ berg. Ein Briefträger, Hr. Berthold. Hierauf, zum 1. Male: Comtesse Dornröschen. Genrebild in 1 Aufzuge von A. v. Winterfeld. In⸗ Scene gesetzt vom Direktor Hein. Besetzung: Regina, Comtesse von Hainthal, Fr. Niemann. Hans von Baßfeld, Lieutenant, Hr. Goritz. Odoardo Frosch, Maler, Hr. Vollmer. Zum Schiuß: Der Hauptmann von Kaper⸗ naum. Schwank in 3 Bildern nach einem älteren Stoffe von A. v. Winterfeld. Anfang 7 Uhr.

Wallner-Theater. Mittwoch: Zum 120. M.: Der Registrator auf Reisen. Deonnerstag: Zum Besten der Armen in den Stadt⸗ bezirken 102 106: Zum 6. M.: Drei Buchstaben. Historisches Lustspiel in 5 Akten von Otto Girndt.

victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn.

Mittwoch: Gastspiel der Sgra. Dorina Dorina Merante und des Solotänzers Mr. Gredule. Mit durchweg neuer Ausstattung: Die Reise um die Welt in 80 Tagen, nebst einem Vorspiele: Die Wette um eine Million. Ausstattungsstück mit Ballet m 5 Abtheilungen, 15 Tableaux, von D'Ennery und Jules Verne. Musik von Debille⸗ en In Scene gesetzt von Emil Hahn. Anfang

r1 Donnerstag: Zum Besten eines Kriegerdenkmals.

PFriedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Mittwoch: Gastspiel des Frl. Finaly: Der

Liebesring.] Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

Residenz-Theater.

Mittwoch: Letzte und Abschieds⸗Vorstellung der Direktion Albert Rosenthal: Gleich und Gleich. Lustspiel in 2 Akten von Hartmann. Franen⸗ emancipation. Schwank in 1 Akt von Carl Sontag. Das Lachen. Humorvistische Charakter⸗ sturie, vorgetragen von Hrn. Pander. Fernande (1I1I. Akr). Pariser Sittenbild in 4 Akten von Victorien Sardou. Abschiedsworte des Direktors Alb. Rosenthal.

Krolls Theater.

Mittwoch: Weihnachts⸗ Ausstellung. Zum

19. Male: Wünsche und Träume. Conc.⸗Anf. 5, der Vorst. 6 ½ Uhr.

Donnerstag und die folg. Tage: Weihnachts⸗Aus⸗

ung. Dazu’ Wünsche und Träume

vFwoltersdorff-Theater. 1 Nittwoch: Z. 26. M.: Luftschlösser. Josephine Grillhofer: Frl. Josephine Gallmeyer. 1 8 Stadt-Theater. Mittwoch: Gringoire. Mein Leopoldchen.

National-Theater. Mittwoch: Extra⸗Vorstellung: König Roderich. Trauerspiel in 5 Akten von F. Dahn. Donnerstag: Eytxra⸗Vorstellung: Don Carlos Infant von Spa k“

helle-Alliance-Theater. Mittwoch u. Donnerstag: Die Memoiren des Teufels. Freitag: Zum 1. Male: Joseph im Schnee. Schauspiel in 2 Abtheilungen und 5 Akten nach der leichnamigen Auerbachschen Novelle für die Bühne bearbeitet von Ludwig Kern.

8

Saaltheater des Kgl.

Schauspielhauses. Die Zauberwelt von Bellachimt, K. K. Hofkünstler. Mittwoch, den 15. Dezember, 4 Uhr, ermäßigte 7 Uhr zweite Vorstellung. Billets vorher Passage 12, im Cigarrengeschäft. Kassen⸗ eröffn. 3, resp. 6 ½ Uhr. Donnerstag: Vorstellung.

Circus Salamonsky.

Mittwoch: Große Vorstellung. Die berühmte ungarische Hetzjagd. Neu arrangirt und einstu⸗ dirt vom Direktor.

Ich gebe 1000 Mark Demjenigen, der mit seinem eigenen Pferde diese Jagd mitreitet. Ausgenommen sind nur Cirecuspferde, oder solche, die in einem Circus dressirt sind.

Donnerstag Vorstellung.

A. Salamonsky, Direktor.

Deutscher Personal-Kalender. 15. Dezember. Gen-Maj. Hans Casp. v. Hertzberg bei Kesselsderf. 8 Ernst Rietschel, Bildhauer *).

Ignaz Aurel Fessler †.

1745.

1807. 1839.

Familien⸗Nachrichten.

Verehelicht: Hr. Premier⸗Lieutenant Kempe mit Frl. Ludowika Cleve (Hannover Wolfenbüttel).

2

ken⸗Knüppel, 130 Met. Kiefern⸗Kloben, 15 Met do. 1. Klasse.

Grafenbrück: 147 Met. Kiefern⸗Kloben, 88 Met. do. Spaltknüppel, 24 Met. Erlen⸗Rundknüppel, 3 Met. do. Kloven, 9 Met. Birken⸗Kloben, 2 Met. do. Spaltknüppel, 5 Met. Buchen⸗Kloben. IV. Be⸗ lauf Schwärze: 7 Met. Birken⸗Kloben, 2 Met. do. Knüppel, 146 Met. Kiefern⸗Kloben, 65 Met. do. Knüppel, 29 Met. do. Reisig I. Klasse. V. Be⸗ lauf Schoenholz: 309 Met. do. Knüppel, 86 Met. do. Reisig I. Klasse, 55 Met. do. Reisig III. Klasse, 7 Met. Birken⸗Kloben, 5 Met. do. Knüppel und 48 Met. Buchen.Reisig II. Klasse. VI. Belauf Heegermühle: 3 Met. Buchen⸗Kloben, 6 Met. do. Stockholz, 1 Met. Bir⸗

Knunüppel, 75 Met. do. Stockholz, 2 Met. do. Reisig Alles Holz steht in den Totalitäten und ist meist von trockenen Bäumen gearbeitet, nur stehen die von Eiserbude angekündigten Hölzer im Schlage des Jagens 129. Neustadt⸗Eberswalde, den V 12. Dezember 1875. Der Königliche Oberförster. 9792] Bekanntmachung.

Die Lieferung und Aufstellung eines ca. 700

286 Met. Kiefern⸗Kloben,

mit der Aufschrift versehen: „Submissions⸗Offert⸗ für den Verkauf alter Materialien“ bis zur Terx⸗ minsstunde an unsere Central⸗Materialien⸗Verwal⸗

tung hier einzureichen. Berlin, den 7. Dezember 1875. Cto. 86/12) Die Direktion.

Submission.

[97961

Die Ausführung sämmtlicher Arbeiten und Liefe⸗ rungen zum Bau zweier Zweifamilienhäuser nebst Stallgebäude ꝛc. bei Bahnhof Köpenick soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden und ist hierzu ein Termin auf 8 Montag, den 3. Januar 1876 Vormittags 11 Uhr, 8 im Bureau der unterzeichneten Betriebs⸗Inspektion, Koppenstraße 5/7 anberaumt, in welchem auch die Bedingungen und Preisverzeichnisse eingesehen, resp.

Hr. Lieutenant Paul v. Thielen mit Frl. Hedwig Meter langen, 1,8 Meter über der Erde hohen Bau⸗ gegen Erstattung der Kopialien entnommen werden

Pae (Frankfurt a. O.).

Geboren: Eine Tochter: Weißleder (Grätz). Hrn. Gymnasiallehrer Fer⸗ dinand Weck (Saargemünd).

Gestorben: Verw. Frau Ober⸗Stabsarzt Martha Oeltze, geb. v. Lobenthal (Poln. Crone). Hrn. Lieuten ant Koenig Tochter Elsa (Osnabrück). Hr. Notar a. D. Justiz⸗Rath Jodocus Lurtz

(Brühl). Hr. Major a. D. Marbod v. d.

Lancken (Berlin).

Subbhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

Aufgebot.

Die 4 % Prioritäts⸗Obligation der Wilhelms⸗

bahn II. Emission Nr. 17,631 über 100 Thlr.

ist dem Fräulein Hedwig von Carisien zu Berlin aus der Erbschaft einer Verwandten, die im Jahre 1870 gestorben ist, zugefallen; und hat sich im Nach⸗ lasse nur die auch jetzt im Besitze des Fräuleins von Carisien befindliche Obligation ohne Coupons und Talon und mit einer Notiz der Erblasserin, daß der Couponbogen und Talon durch Unvorsichtigkeit verbrannt sei, vorgefunden.

Es werden deshalb alle Diejenigen, welche als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstige Briefs⸗Inhaber an die bezeichneten Coupons nebst Zinstalon Ansprüche zu haben vermeinen, aufgefor⸗ dert, diese Ansprüche spätestens in dem auf

den 25. März 1876, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Dr. Filehne in unserem Parteienzimmer anberaumten Termine an⸗ zumelden, widrigenfalls, unter Ausschließung mit

ihren Ansprüchen, die Coupons nebst Zinstalon wer⸗

den für ungültig erklärt werden. Ratibor, den 30. November 1875.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung. Dr. Filehne. Bekanntmachung.

am 14. Juli 1875 publizirten Testa⸗ mente des Großböttchermeisters Friedrich Louis Schmidt ist dem Schlosser August Albert Lud⸗ gt PeEe; ein Legat ausgesetzt.

ies wird zur Kenntnißnahme für denselben hier⸗ durch bekannt gemacht. B den 6. Dezember 1875. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

In der bei uns anhängigen Nachlaßsache des

am 4. Mai 1873 ohne Hinterlassung einer

letzwilligen ee. hieselbst verstorbenen Trainers Benjamin Chilcot haben wir auf An⸗ trag mehrerer Kinder desselben zur Anmeldung von

Erbansprüchen an den qu. Nachlaß einen Termin an⸗ gesetzt auf

Dienstag, den 15. Februar k. Is., 8 Vormittags 11 Uhr.

Die uns unbekannt gebliebenen, resp. noch nicht legitimirten Kinder des genannten Erblassers werden hierdurch aufgefordert, in dem angesetzten Termine sich zu melden und zu legitimiren und zwar unter dem Nachtheil:

daß den sich gemeldet und legitimirt habenden Kindern des Trainers Benjamin Chilcot der Nachlaß desselben überwiesen und das Erben⸗ zeugniß ausgestellt werden wird.

Friedland i./ M., den 8. Dezember 1875.

Bürgermeister und Rath. Glehrke.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Breunholz⸗Verkauf. Freitag, den 17. Dezem⸗ ber 1875, Vormittags 9 Uhr, sollen auf dem hie⸗ sigen Gesundbrunnen aus der Köͤniglichen Oberförsterei Biesenthal folgende Brenn⸗ und Klafternutzhölzer versteigert werden: I. Belauf Bornemanns⸗ pfuhl: 218 Met. Kiefern⸗Kloben, 328 Met. do. Spaltknäppel, 88 Met. do. Reisig I. Klasse, 3 Met. Birken⸗Kloben, 8 Met. do. Spaltknüppel, 3 Met. do. Reisig I. Klasse, 4 Met. Buchen⸗Kloben, 1 Met. Eichen⸗Kloben, 10 Met. Erlen⸗Kloben, 5 Met. do. Rundknüppel, 2 Met. do. Reisig I. Klasse, 7 Met. do. Reisig III. Klasse. II. Belauf Eiserbude: 397 Met. Kiefern⸗Kloben, 20 Met. do. Spaltknüppel, 9 Met. Buchen⸗Kloben, 1 Met. do. Spaltknüppel, 19 Met. Birken⸗Kloben, 48 Met. Erlen⸗Kloben,

zaunes für die Baustelle des neuen Kriminalgerichts

Hrn. Kreisrichter zu Moabit soll im Wege der öffentlichen Submissien

vergeben werden. 1 Offerten sind einzureichen bis zum Termine am

28. Dezember cr., 1 Uhr, im Bureau des Unter⸗ zeichneten, Hallesches Ufer 25, woselbst auch die Be⸗ dingungen einzusehen und Anschlagsextrakte zu be-

ziehen sind. Berlin, den 13. Dezember 1875. Der Königliche Bauinspektor. Lorenz.

Bekanntmachung.

Berlin⸗Görlitzer und Halle⸗S Eisenbahn. 1 Bei diesseitiger Verwaltung sollen folgende alte Materialien, als:

574 Ctr. Radreifen, 55 Ctr.

eisen, 500 Ctr. Gußeisen (Maschinentheile), 580 Ctr. Gußeisen (Roststäbe), 560 Ctr. Eisen⸗ drehspähne, 23 Ctr. Rothguß, 2 Ctr. Kupfer, 3 Ctr. Zink, 6 Ctr. Blei, 1 Ctr. Glockenguß, 7 Ctr. Gummi, 4 Ctr. Glasbrocken, 41 Ctr. (394 Stück) Pfahlschuhe, im Wege der öffentlichen Submission, zu welcher Termin auf Mittwoch, den 22. Dezember cr., Mittags 12 Uhr, in unserem Central⸗Bureau, Görlitzer Bahnhaf zu Berlin, anberaumt wird, verkauft werden. Die Verkaufsbedingungen können von unserer Central⸗ Materialien⸗Verwaltung, selbst unentgeldlich bezogen werden. Bezügliche Offerten sind frankirt, versiegelt und

6200 Ctr. Schienen, 251 Ctr. Hertguf enfkäne

Federstahl, 3 Ctr. Eisenblech, 35 Ctr. Rothgußspähne, 925 Ctr. Schmiede⸗ und Schmelzeisen, 150 Ctr. Guß⸗

Görlitzer Bahnhof hier⸗

können.

Die Offerten sind unter Benutzung des vorgeschrie⸗ benen Formulars bis zum vorbezeichneten Ter⸗ mine porrtofrei, versiegelt und mit entsprechender Aufschrift an die unterzeichnete Betriebs⸗Inspektion einzureichen. Cto. 94/12)

Berlin, den 7. Dezember 1875.

VI. Betriebs⸗Inspektion

der Königl. Niederschl.⸗Märk. Eisenbahn.

1 8

[9387] 1

Im Wege der Submission sollen beim unterzeich⸗ neten Artillerie⸗Depot ca. 451 Ctr. gegossene Kar⸗ tätschkugeln, ca. 276 Ctr. Gußeisen in 247— 28 em. excentrischen Bomben verkauft werden, wozu ein Termin auf den 16. Dezember c., Vormittags 10 Uhr, in unserem Bureau, Artillerie⸗Zeughof, Frauenstraße Nr. 53, angesetzt ist. Versiegelte Of⸗ ferten mit der Aufschrift: „Submission auf den Ankauf von Gußeisen“ sind vor dem Termin ein⸗ zureichen. Stettin, den 26. November 1875. Artillerie⸗Depot.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Lo7e8g Bekanntmachung.

Zur Leitung der in der Gemeinde Guichenbach

bestehenden Volksschulen soll ein Hauptlehrer

(Rector), der gleichzeitig eine Oberklasse zu führe

hat, baldmöglichst angestellt werden.

Das Gehalt beträgt 3000 und, so lange eine Dienstwohnung nicht vorhanden ist, die Mieths⸗ entschädigung 300

Bewerber, welche die Rectoratsprüfung abgelegt,

oder mindestens die Qualifikation für Mittelschulen

erworben haben, wollen ihre Gesuche unter Bei⸗ fügung der Zeugnisse und einer Lebensbeschreibung bis zum 1. Januar k. J. hier einreichen. Riegelsberg, Kreis Saarbrücken, den 10. De⸗ zember 1875. Cto. 105/12)

1

Der Bürgermeister.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

REIOCHSSCHULDEN-T

[9809]

gedruckt ist, stattgelunden hat Es wurden folgende Nummern

gezogen: àà 1,000

Nr. 14,627 14,628 14,629

14,630 14631 14,632

14,634

Nr. 81,805 8l1,806 81,807 81,808 81,809 81,810

Nr. 14,619

8 45 38

8 Im Ganꝛzen 96

den letzten 5 Orten zum Tagescours auf London. Die Coupons, deren Zahluugstermin erst

gesetzten Zeit fällig

der gezogenen Obligationen in Abz ebracht.

I1“

Zusammen 5 CObligationen à 1,000 L. 500

⁶6UNGSCOMMIISSIOX.

ST. PETERSBURG.

Die Reichsschulden-Tilgungscommission bringt hiermit zur allgemeir en Kenntniss, dass am 288. November 1875 die Ziehung von 5 % consolidirten russischen Eisenbahn-Obligationen 4. Emission, übereinstimmend mit der Amortisations-Tabelle, welche auf der Rückseite einer jeden Obligation ab-

L. sterl.

Nr. 01,061, 01,797, 02 527, 09 091, 0,622. 8 à 500 L. sterl. 1“ Nr. 05,527, 06,031, 06,209, 06,761, 07,216, 08,633, 08,828, 09,00ͤ4. à 100 EL. sterl.

.14,635 14,636 14,637

Nr.

14,642 Nr.

14,643

14,644 14,645 14,646 14,647 14,648

à 50 L. sterl.

81,817 81,818 81,819 81,820

Nr. 81,811 81,812 81,813

81,815 81,816

III-

Uebereinstimmnnd mit dem am 14. November 1873 Allerhöchst erlassenen Ukase wird, wie im Texte der Obligationen angeführt, die Zahlung des Kapitals einer jeden Obligation sechs Monate nach der Ziehung stattfinden: in London durch Herren N. M. Rothschild Söhne in L. Sterl; in Petersburg durch die Reichsbank in Rubeln; in Paris durch Gebrüder v. Rothschild in Francs; in Frankfurt a/M. durch Herrn M. A. v. Rothschild und Söhne in Gulden; in Amsterdam in hollän- dischen Gulden und in Berlin in Thalern durch die von den Kontrahenten bestimmten Banquiers, in

nach der zur Kapitalzahlung der Obligationen fest-

2 wird, müssen mit den Obligationen zusammen vorgestellt werden, widrigenfalls wird der Betrag der fehlenden oder ungehörig ausgezahlten Coupons von der auszuzahlenden Summs

E] 8

Das Abonnement beträgt 4 50 für das Vierteljahr.

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Insertionspreis für den Raum einer Uruckzeile 30

Berlin, 15. Dezember 1875. Die Heiserkeit, welche Se. Majestät den Kaiser und König in der verflossenen Woche befallen hatte, ist seit einigen Tagen in stetem Abnehmen begriffen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Justz⸗Rath und Friedensrichter Adams zu Ahrweiler den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Bibliothekar der Königlichen Bibliothek zu Berlin, Dr. Bruns, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem Revierförster a. D. Gott⸗ lieb zu Ludweiler, im Kreise Saarbrücken, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; sowie dem Schullehrer Boehmer zu Röttgen, im Kreise Bonn, den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Königlich portugiesischen Obersten und Geheimen Legations⸗Rath a. D. Grafen Correà de Saà, zur Zeit in Paris, den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse; dem Königlich italienischen General⸗Major Grafen Ba⸗ legno di Carpenetto den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern; dem Königlich italienischen Lieutenant Gioppi von der Artillerie den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Direktor des Königlich italienischen Haus⸗Minißeriums, Sacco zu Neapel, den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern; dem Königlich italienischen Major im Generalstabe, Carenzy, Ordonnanz⸗Offizier Sr. Majestät des Königs, und dem Großherzoglich hadischen Kammerherrn, Stadtdirektor und Kreishauptmann Freiherrn Goeler von Ravensburg zu Baden⸗Baden den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; dem Großherzoglich badischen Bahninspektor Kratt, Vorstand des Bahnamts zu Baden⸗Baden und dem Kaiserlich rufsischen Kapitän a. D. und Landschaftsmaler Karasin zu St. Peters⸗ burg den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; sowie dem Privatarchitekten, Stadtrath Lang zu Baden⸗Baden, dem Po⸗ lizei⸗Kommissär Sachs zu Baden⸗Baden, dem Kapellmeister Koennemann, Direktor des städtischen Orchesters zu Baden⸗ Baden, dem Direktor der Regierungs⸗Druckerei zu Neapel, de Angelis, und dem Fortifikations⸗Sekretär Lang zu Ulm den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Hauptmann von Kracht, à la suite des 7. Thü⸗ ringischen Infanterie⸗Regiments Nr. 96 und Flügel⸗Adjutanten Sr. Durchlaucht des Fürsten Reuß j. L., die Erlaubniß zur An⸗ legung des ihm verliehenen Fürstlich reußischen j. L. Ehren⸗ kreuzes zweiter Klasse zu ertheilen.

Deutsches Neich.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ liegt das Postblatt Nr. 12 bei.

Dasselbe enthält eine Uebersicht der Portosätze für die frankirten Briefe, Postkarten, Drucksachen und Waarenproben nach dem Inlande, sowie nach dem Auslande mit An⸗ gabenzder verschiedenen Beförderungswege.

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruüht: Dem Rittergutsbesitzer und Kreisdeputirten Conrad von

Sydow zu Haus Wischelingen im Landkreise Dortmund die

Kammerherrnwürde zu verleihen;

Den Appellationsgerichts⸗Rath Henschke in Glogau zum Ober⸗Tribunals⸗Rath zu ernennen; sowie

Den Appellationsgerichts⸗Raͤth Schmieden in Posen als Kammergerichts⸗Rath an das Kammergericht und den Appellations⸗ gerichts⸗Rath Schoenstedt zu Glogau in gleicher Eigenschaft an das Appellationsgericht in Frankfurt a./M. zu versetzen;

Dem Rechtsanwalt Fabra zu Naumburg im Regierungs⸗ bezirk Cassel bei seinem Ausscheiden aus dem Dienste den Cha⸗ rakter als Justiz⸗Rath zu verleihen;

Den Stadtrath Meckbach zu Danzig, in Folge der von der dortigen Stadtverordnetenversammlung getroffenen Wahl, als zweiten Bürgermeister der Stadt Danzig für die gesetzliche zwölfjährige Amtsdauer; und

Den bisherigen unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Siegen, Heinrich Holzklau, der von der dortigen Stadt⸗ verordnetenversammlung getroffenen Wiederwahl gemäß, in gleicher Eigenschaft für eine fernerweite sechsjährige Amtsdauer zu bestätigen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und

Medizinal⸗Angelegenheiten. Der provisorische Lehrer Höhne ist als ordentlicher Lehrer

bei der Königlichen Taubstummen⸗Anstalt zu Berlin angestellt

worden. Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche 1 Arbeiten.

Dem Civil⸗Ingenieur C. Grö 10. Dezember 1875 ein Patent

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Post-⸗Anstalten auch die Expedition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Beschickvorrichtung an Gasgeneratoröfen, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden.

Die heutige Nummer des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers enthält in der ersten Beilage:

Nachweisung der Einnahmen an Wechselstempel⸗ steuer im Deutschen Reiche für die Zeit vom 1. Ja⸗ nuar bis zum Schlusse des Monats November 1875.

ARichtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 15. Dezember. Se. Majestät der

Kaiser und König nahmen heute im Beisein des Gouver⸗

neurs und des Kommandanten von Berlin militärische Meldun⸗ gen entgegen und hörten den Vortrag des Chefs des Civil⸗ Kabinets, Geheimen Kabinets⸗Raths von Wilmowski.

Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin besuchte gestern das Augusta⸗Hospital. Abends war Allerhöchstdieselbe in der Plenarsitzung des Central⸗Comités der deutschen Vereine zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger an⸗ wesend.

Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin beehrte gestern Nachmittag gegen 2 Uhr die Fürstin von Bismarck mit einem Besuche.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing Abends 7 ½ Uhr den Ober⸗Präsidenten der Provinz Preußen, Wirkl. Geh. Rath von Horn.

Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog Friedrich Franz von Mecklenburg⸗Schwerin, Major à la suite des Garde⸗Kürassier⸗Regiments ꝛc., hat sich auf Ur⸗ laub begeben.

Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu⸗ sammen.

Im weiteren Verlaufe der gestkigen Sitzung des Deutschen Reichstages folgte bei der zweiten Berathung der Strafgesetznovelle die Diskussion über §. 55, der nach der Vorlage, wie folgt, lautet:

Wer bei Begehung der Handlung das zwölfte Lebensjahr nicht vollendet hat, kann wegen derselben nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Gegen denselben können jedoch nach Maßgabe der landesgesetz⸗ lichen Vorschriften die zur Besserung und Beaufsichtigung geeigneten Maßregeln getroffen, insbesondere kann von den Polizei⸗ oder Vor⸗ mundschaftsbehörden die Unterbringung in eine Erziehungs⸗ oder Besserungsanstalt verfügt werden.

Es lag dazu ein Amendement der Abgg. Struckmann (Diep⸗ bol) und Genossen vor, welche das zweite Alinea dahin fassen wollten:

„Gegen denselben können jedoch nach Maßgabe der landesgesetz⸗ lichen Vorschriften die zur Besserung und Beaufsichtigung geeigneten Maßregeln getroffen werden. Insbesondere kann die Unterbringung in eine Erziehungs⸗ oder Besserungsanstalt erfolgen, nachdem durch Beschluß der Vormundschaftsbehörde die Begehung der Handlung festgestellt und die Unterbringung für zulässig erklärt ist.“

Der Antragsteller motivirte seinen Antrag, worauf der Bundesbevollmächtigte, Staats⸗Minister Dr. Leonhardt (s. unter Reichstagsangelegenheiten) erklärte, daß das Alinea 2, event. das Amendement Struckmann, schon implicite in dem Para⸗ graphen liege und nur auf Wunsch einzelner Bundesregierungen besonders hervorgehoben sei. Auch der Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) war für das Amendement, obwohl er nicht prinzipiell gegen die kriminelle Bestrafung von Kindern unter 12 Jahren sprach. Nach einer Bemerkung des Abg. Dr. v. Schwarze be⸗ stehen die in Rede stehenden Instruktionen bereits in Sachsen. Abg. Frankenburger wünschte vom Antragsteller Auskunft, ob der zweite Satz des Amendements Reichsrecht enthalten sollte, und Abg. Dr. Westermayer bat um Klassifikation der jugend⸗ lichen Verbrecher nach Konfessionen.

§. 55 wurde hierauf mit dem Amendement Struckmann mit großer Mehrheit angenommen.

. 68 lautet:

eedde Handlung der Staatsanwaltschaft oder des Richters, welche wegen der begangenen That gegen den Thäter gerichtet ist, unterbricht die Verjäͤhrung. Die Unterbrechung findet nur rücksichtlich desjenigen statt, auf welchen die Handlung sich bezieht. Nach der Unterbrechung beginnt eine neue Verjährung. 1

Der Bundeskommissar, Geheimer Justiz⸗Rath Oehlschläger, motivirte mit den hervorgetretenen Mißständen, namentlich bei der dreimonatlichen Verjährungsfrist, das Bedürfniß der Regie⸗ rung, dasjenige zurückzufordern, was durch Beschluß des Hauses ihr bei der Berathung des Strafgesetzbuches entzogen worden sei⸗ Der Abg. Dr. Lasker hielt den gegenwärtigen Zeitpunkt für eine Amendirung, wie die vorgeschlagene, nicht geeignet, da man höchstens ein hervorgetretenes Bedürfniß zur Aenderung bei der dreimonatlichen Verjährungsfrist zugeben könne, einer Ausfüh⸗ rung, welcher sich auch die Abgg. Windthorst und Dr. Hänel

Dezember, Abends.

*

anschlossen, während der Abg. v. Puttkamer (Sensburg) und der Bundesbevollmächtigte, Staats⸗Minister Dr. Leonhardt (s. unter Reichstagsangelegenheiten), wiederholt betonte, daß nur die ärgsten Mißstände durch die vorgeschlagene Aenderung be⸗ seitigt werden sollten.

§. 68 wurde hierauf gegen die Stimmen der beiden kon⸗ servativen Fraktionen und einiger National⸗Liberalen, wie Grumbrecht, Dr. v. Schulte, v. Vahl, Schröder (Königsberg) abge⸗ lehnt. Die Diskussion wandte sich nunmehr zugleich den §§. 85 und 110 zu. Sie lauten:

§. 85. Wer öffentlich vor einer Menschenmenge, oder wer durch Verbreitung oder öffentlichen Anschlag oder öffentliche Ausstellun von Schriften oder anderen Darstellungen zur Ausführung einer na §. 82 strafbaren Handlung auffordert oder anreizt, insbesondere wer in der angegebenen Weise eine solche Handlung als oder erlaubt darstellt, wird mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren oder Festungshaft von gleicher Dauer bestraft.

Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Festungshaft von einem bis zu fünf Jahren ein.

§ 110. Wer öffentlich vor einer Menschenmenge, oder wer durch Verbreitung oder öffentlichen Anschlag oder öffentliche Ausstellung von Schriften oder anderen Darstellungen zum Ungehorsam gegen Gesetze oder rechtsgültige Verordnungen oder gegen die von der Obrigkeit innerhalb ihrer Zuständigkeit getroffenen Anordnungen auffordert oder anreizt, insbesondere wer in der angegebenen Weise solchen Ungehorsam etwas Erlaubtes oder Verdienstlihes darstellt, wird mit Gefängniß bestraft.

Sind mildernde Umstände vorhanden, so kann auf Geldstrafe bis zu dreitausend Mark erkannt werden.

Der Bundeskommissar, Wirklicher Geheimer Ober⸗Regie⸗ rungs⸗Rath v. Amsberg, gab hierauf eine Definition von „auf⸗ fordern“ und „anreizen“, in der Hoffnung, daß das Haus in dieser Fassung den Gedanken des abgelehnten §. 20 des Preß⸗ gesetzes acceptiren werde. 8

Der Ahg. v. Maltzahn⸗Gültz erklärte im Namen seiner po⸗ litischen Freunde, daß sie diese beiden Paragraphen wegen der Dehnbarkeit der darin enthaltenen Bestimmungen nicht anneh⸗ men können. v

§. 85 wurde hierauf so gut wie einstimmig, §. 110 ein⸗ stimmig abgelehnt. 1 8

Ebenso §. 111, der den Anreizer dem Anstifter gleichstellt, wenn die strafbare Handlung im Sinne des §. 110 in Folge der Anreizung vollzogen oder versucht worden ist.

§. 88 handelt von der Beurafung derjenigen, die während eines Krieges im feindlichen Heere Dienste nehmen oder den feindlichen Unternehmungen gegen das Vaterland Vorschub leisten. Die Abänderung gegenüber dem bestehenden Strafgesetz⸗ buche beruht darin, daß bei mildernden Umständen Festungs⸗ haft bis zu 10 Jahren gesetzt ist, anstatt einfach „Festungshaft“.

Der Paragraph wurde mit einer redaktionellen Aenderung angenommen, die dahin geht, anstatt „im feindlichen Heere“ zu setzen „in der feindlichen Kriegsmacht“. 8

§. 95. „Wer den Kaiser, seinen Landesherrn oder während sei⸗ nes Aufenthalts in einem Bundesstaate dessen Landesherrn beleidigt, wird mit Gefängniß nicht unter zwei Monaten oder mit Festungs⸗- haft von gleicher Dauer bestraft. Neben der Gefängnißstrafe kann auf Verlust der bekleideten öffentlichen Aemter, sowie der aus öffent⸗ lichen Wahlen hervorgegangenen Rechte erkannt werden,“ wurde ohne Debatte angenommen.

Die Diskussion über die §§. 113, 114 und 117 wurde verbunden. Die Paragraphen lauten:

§. 113. Wer einen Beamten, welcher zur Vollstreckung von Ge⸗ setzen, von Befehlen und Anordnungen der Verwaltungsbehörden oder von Urtheilen und Verfügungen der Gerichte berufen ist, in der recht⸗ mäßigen Ausübung seines Amtes durch Gewalt oder durch Bedrohung mit Gewalt Widerstand leistet, oder wer einen solchen Beamten wäh⸗ rend der rechtmäßigen Ausübung seines Amtes thätlich angreift, wird mit Gefängniß von vierzehn Tagen bis zu zwei Jahren bestraft. Dieselbe Strafe tritt ein, wenn die Handlung gegen Personen, welche zur Unterstützung der Beamten zugezogen waren, oder gegen Mann⸗⸗ schaften der bewaffneten Macht, oder gegen Mannschaften einer Ge⸗ meinde⸗, Schutz⸗ oder Bürgerwehr in Ausübung des Dienstes be⸗ gangen wird.

§. 114. Wer es unternimmt, durch Gewalt oder Drohung eine Behöͤrde oder einen Beamten zur Vornahme oder Unterlassung einer Amtshandlung zu nöthigen, wird mit Gefängniß nicht unter drei Mo⸗ naten bestraft.

§. 117. Wer einem Forst⸗ oder Jagdbeamten, einem Waldeigen⸗ thümer, Forst⸗ oder Jagdberechtigten, oder einem von diesen bestellten Aufseher, in der rechtmäßigen Ausübung seines Amtes oder Rechtes durch Gewalt oder durch Bedrohung mit Gewalt Widerstand leistet, oder wer eine dieser Personen während der Ausübung ihres Amtes oder Rechtes thätlich angreift, wird mit Gefängniß von Einem Monat bis zu drei Jahren bestraft. Ist der Widerstand oder der Angriff unter Drohung mit Schießgewehr, Aexten oder anderen gefährlichen Werkzeugen erfolgt, oder mit Gewalt an der Person begangen wor⸗ den, so tritt Gefängnißstrafe nicht unter drei Monaten ein.

Hierzu beantragte Abg. Dr. Stenglein: in §. 113 zwischen dem ersten und zweiten Absatze einzufügen: 8

Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnißstrafe bis zu einem Jahre oder Geldstrafe bis zu tausend Mark ein. Ferner dem §. 114 hinzuzufügen: Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnißstrafe bis zu zwei Jahren ein. Endlich dem §. 117 hinzuzufügen: Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt in den Fällen des Absatz 1 Gefängniß bis zu einem Jahre, in den Fällen des Absatz 2 Gefängniß nicht unter einem Monate ein.

Außerdem beantragte Abg. Marquardsen in §. 117 anstatt „Gefängniß von 1 Monat“ zu setzen „Gefängniß von 14 Tage.“ Der Bundesbevollmächtigte Geheimer Justiz Rath Oehlschläger und der Reichskanzler Fürst von Bismark (s. unter Reichstags⸗