1875 / 295 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Dec 1875 18:00:01 GMT) scan diff

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Kerkverschlusse angebracht.

Cölm. Als Marke ist eingetragen bei dem König⸗ lichen Handelsgerichte zu Cöln unter Nr. 192 zu der Firma „Möller & Breitscheid“ in Cöln, nach

1) in dem zu Berlin erscheinenden Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeiger, 2) in der zu Berlin erscheinenden Ber⸗ liner Börsenzeitung, 3) in dem zu Erfurt erscheinen⸗ den öffentlichen Anzeiger zum Amtsblatt der König⸗ lichen Regierung daselbst, veröffentlicht werden. Die auf Führung des Handels. und Genossenschafts⸗ registers sich beziehenden Geschäfte werden von dem Kreisgerichts⸗Direktor Kramer und dem Kreisgerichts⸗ Sekretär Rambeau bearbeitet. Worbis, den 1. De⸗ zember 1875. Königliches Kreisgericht.

Wreschen. Die Eintragungen in unser Han⸗ delsregister werden im Jahre 1876 im Deutschen Reichs⸗Anzeiger, in der Berliner Börsenzeitung, in der Posener Deutschen Zeitung und im Dziennik Poznanski zu Posen veröffentlicht werden. Die auf die Führung des Handelsregisters sich beziehenden Geschäfte werden von dem Kreisgerichts⸗Direktor Biernacki als Richter und dem Kanzlei⸗Direktor Freytag als Sekretär bearbeitet. Wreschen, den 26. November 1875. Königliches Kreisgericht.

Zeichen⸗Register.

(Die ausländischen Zeichen werden unter Leipzig veröffentlicht.)

Berlin. Königliches Stadtgericht zu Berlin, Abtheilung für Civilsachen.

Als Marke ist eingetragen unter Nr. 234 zu der Firma J. A. Gilka in Berlin, nach Anmeldun vom 26. November 1875, Vormittags 10 Uhr 2 Minuten, für „Eckau Nr. 00 Kümmel⸗Liqueur“ das Kollektiv⸗Zeichen:

Das größere Zeichen wird als Flaschen⸗Etiquette, das kleinere als Relief⸗Siegel⸗Abdruck auf dem

Cöln. Als Marken sind eingetragen bei dem Königlichen Handelsgerichte zu Cöln zu der Firma: „Bertram Schiefer“ in Cöln, nach Anmeldung vom 11. November 1875, Vormittags 10 Uhr 15 Minuten, für geschnittene Rauchtabake:

Varinas

—In, Vertram Schirser

6o σσσ asyo.

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chen werden auf der Verpackung angebracht. Der Handelsgerichts⸗Sekretär.

Weber. 1

Bryfen —2 Lmfeendam

Anmeldung vom 29.

November 1875, chomae

Vormittags 10 Uhr U

30 Minuten, für Stahlschreibfedern AWTTI

das Zeichen: 1eEcdeancaeanl

elches auf der Verpackung angebracht wird. Der eber.

qassel. Als Marken sind eingetragen unter Nr. 41 bis 113 zu der Firma Franz Heinr. Thorbecke in Cassel, nach Anmeldung vom 22. Sep⸗ tember 1875, Vormittags 9 ½ Uhr, für Rauchtabacke die untenstehenden Zeichen. Die auf den unter Nr. 61 bis 72, 94 und 95, 99, 106 bis 108 aufgeführ⸗ ten Zeichen eingetragenen Schriften wechseln mit den unter Nr. 109 und 110 aufgeführten Schriften, und ebenso die Schriften der Zeichen 41 bis 43 mit den unter Nr. 111 und 112 aufgeführten. Die Zeichen werden auf den Umhüllungen, daneben im Innern derselben das unter Nr. 2 des Zeichen⸗ registers bereits eingetragene Zeichen mit und ohne Beischriften angebracht; letzteres auch wie eingetragen auf den Umhüllungen.

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Deowns & wedare foorien van Tabeh gn n kocp by FRANS HRNDRIR THORHBCGCKE 1. weede Canseie en verlebede loruen vin Corctiaen &, bSumnpht Pabah da teer cernde Era „,n, 81,n.

Nr. 47.

Degie n andere foorten ran Tobak xyn 20 uoopby FRANRS RHENDRIXx THORBEUKE ela meegde Can uster en verfehcide Torlemn van

8 Decze en andere loertan van Tubikh ya ke vhoop by HANS SrsFiR nrGHRErx Rn. ala ncsd⁴ Cana star en vuafchmde erten vun Curoiton en Srmpf-Libak, tat zeer iwiddo

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Nr. 52.

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Ocere en andere looruen van Tabak wopw FRANS HENDRIHK vnmbdant Js choede Canast er en varfchasde farben van Carotten n, Sauyf Tabak. uot reecs crmete

Nr. 53.

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FABRIOqUE von

Deze en alderhande Zoorte Hrul- en Cardoes -Taback, dls mode Duinkerlde Carote en St Omberso Tabackh worden gefabriceert en vellog vocr een cr. lo Pvys tot CASSEL,. by VRNNS HRRDR THCRHECRE

8 Unsere Fabrique Uieserk ächten, rrmen und

3 gesunden Tuback. Dieses veranlassel vielr Jabrikanken, unsere Wapen und übrlgen Ua. †½ terscheidungszeichen sowohl gauz als zum WDeif nachzumachen, und da erhäll dam —G†

mancher Käuser nicht die Waare die er ha. ben will. Wir erklären also hiermit: da

wir unn den Taback, mis unserem Petschaf!

mi einem Fische und dessen Um. T

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Nr. 111.

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z)m te koqpby een van de Gebroeders W. e. 22=1. 4. 81. Anns Se20 THORBECKE, 1 te Zwolle. KEL

Nr. 112. Nr. 110,

VvERITAͤHLE TAPAC va KO0b 0 AVIIL.EN PRYS inde FABHRIEN

Cassel, am 13. Oktober 1875.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung. Oppermann.

Berlin: Redacteur: F. Prehm.

1

Verlag der Expedition (Kess M Druck: W. Elsner.

Deae enmeer andere socorten van Car. D.2,ö a 1011 30 Tebab.

en Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußi chen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Mittwoch,

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den 15. Dezember

In dieser Beilage werden bis auf Weiteres außer den gerichtlichen Bekanntmachungen über Eintragu 1) die Vakanzen⸗Liste der durch Militär⸗Anwärter zu besetzenden Stellen, 2) die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht⸗Militär⸗Anwärter, 3) die Uebersicht der anstehenden Konkurs⸗Termine, 4) die Uebersicht der anstehenden Subhastationstermine, 5) die Verpachtungstermine der Königl. Hof⸗Güter und Staats⸗Domänen, sowie anderer Landgüter,

ugen und Löschungen in den

rs Mamnann eeen ee EEAIEHI

1875.

andels⸗ und Zeichenregistern veröffentlicht:

6) die von den Haae⸗ Staats⸗ und Kommunalbehörden ausgeschriebenen Submissionstermine 8 7) die Tarif⸗ und Fahrplan⸗Veränderungen der deutschen Eisenbahnen,

9) die Uebersicht der bestehenden Postdampfschiff⸗Verbindungen mit transatlantischen Ländern,

10) das Telegraphen⸗Verkehrsblatt.

8) die Uebersicht der Haupt⸗Eisenbahn⸗Verbindungen Berlins,

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im §. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in

einem besonderen Blatt unter dem Titel

Central⸗Handels⸗Register

Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, SW., Königgrätzerstraße 109, und alle Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: SW., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

Eine Gewerkschaft, welche die Theilung ihres Bergwerks in selbständige Felder vornimmt, um das Bergwerkseigenthum an dem abgetrennten Stück des Bergwerksbezirks einem Dritten zu übereignen, oder sich als eine neue Gewerkschaft zu konstituiren

und als solche das Bergbaurecht an dem abgetrenn⸗

ten Theile auszuüben, bedarf hierzu nach dem preu⸗ ßischen Berggesetz der Bestätigung des Ober⸗Berg⸗ amts. Der Kauf von Kuxen einer derartigen neu gebildeten Gewerkschaft vor ihrer oberbergamtlichen Bestätigung ist demnach nicht rechtsverbindlich, aus⸗

genommen in dem Falle, daß die Kuxen in dem

Kaufvertrage als künftig erwerbende bezeichnet werden. (Erkenntniß des Reichs⸗Ober andels⸗

gerichts vom 21. Oktober d. J.) Nach dem Preußischen Berggesetz vom Jahre 1865 führt

das Reichs⸗Oberhandelsgericht in seinem Er⸗ kenntniß aus, „gelangt das Bergwerkseigen⸗ thum an einem abgetheilten Felde erst durch die oberbergamtliche Bestätigung zur Existenz. Daraus aber folgt nach §§. 94 und 101 des Berggesetzes von 1865, daß vorher bezüglich dieses Feldestheiles von einer schon bestehenden Gewerkschaft und von Kuxen, als gewerkschaftlichen Antheilen, nicht die Rede sein kann. Bei Anwendung dieses Ergebnisses auf den vorliegenden Fall folgt weiter, daß Ver⸗ klagter, indem er die angebliche Kuxe dem Kläger verkaufte, obwohl zur Zeit des Geschafts die bezüg⸗ liche Feldestheilung noch nicht oberbergamtlich be⸗ stätigt war, eine nicht existente Sache verkauft hat, und daß hiernach der Grundsatz des §. 39 Tit. 11 Th. I. des Allg. L. R. zur Anwendung kommen muß, wonach ein Kauf, dessen Gegenstand nicht vorhanden, wenn dies beiden Kontrahenten un⸗ bekannt war, für nicht abgeschlossen zu erachten ist. Nach seinem Wortlaute bezieht sich zwar der §. 39 nur auf den Fall, daß der Gegenstand des Kaufs nicht mehr vorhanden ist, es muß aber seine Be⸗ stimmung als eine grundsätzliche betrachtet und als olche auch auf den Fall, daß der Kaufgegenstand berhaupt nicht oder doch noch nicht vorhanden ist, angewendet werden, da für solchen Fall keine beson⸗ dere Bestimmung gegeben ist.“ .

Nach §. 283 St. G. B. werden Kaufleute, welche hre Zahlungen eingestellt haben, wegen ein⸗

fachen Bankerutts mit GCeSis bis zu zwei Jahren bestraft, wenn sie durch Di ferenzhandel mit Waaren oder Börsenpapieren übermäßige Sum⸗ men verbraucht haben oder schuldig geworden sind. In Beziehung auf diese strafgesetzliche Bestimmung hat das Ober⸗Tribunal in einem Erkenntniß vom 2. November d. J. folgende Sätze ausg sprochen: „Ob die Summen, welche ein zahlungsunfähiger Kaufmann verbraucht oder schuldig geworden ist, als übermäßige zu betrachten sind, kann selbst⸗ verständlich nicht nach der Höhe dieser Beträge an sich, sondern muß bei Berücksichtigung der Ratio des Gesetzes, welches der Gefähr⸗ dung der Gläubiger durch leichtsinnigen Mißbrauch des kaufmännischen Kredits entgegen zu wirken be⸗ stimmt ist, nach dem Verhältniß bestimmt wer⸗ den, in welchem die gedachten Summen zu dem Ver⸗ mögen und den Mitteln des Kaufmannes stehen, welcher sie 8* geworden ist. Nicht allein das Endergebniß der mittelst der fraglichen Geschäfte geübten kaufmännischen Thätigkeit des Angeklagten gegenüber dem Vermögen, mit welchem er in den ge⸗ dachten Verkehr eingetreten ist, sondern auch die Vermögenslage desselben bei Eingehung der einzelnen in Frage stehenden Geschäfte ist zu berücksichtigen. Ferner ist dabei auch die Beschaffung und der vor⸗ aussichtliche Verlust der fraglichen Geschäfte in Be⸗ tracht zu ziehen, insofern auch daraus Momente für die Beurtheilung der Frage entnommen werden können, ob 2 Geschäfte nach dem aus denselben u erwartenden Erwerbe oder Gewinne mit den Mitteln in richtigem Verhältniß standen, mit welchen der Kaafmann zu operiren hatte, oder ob sie dessen finanzielle Kräfte überstiegen.“

Einem Fabrikbesitzer übersandte eine hiesige Handlung einen Wechsel über 65 Thlr. zur Deckung einer durch Entnahme von Fabrikaten entstandenen Schuld. Der Fabrikbesitzer bestätigte den Empfang des Wechsels mit den Worten, daß er „einen Wechsel in Zahlung angenommen.“ Später jedoch, als der Betrag des Wechsels nicht zur be⸗ Zeit einging, erklärte der Fabrikbesitzer ener Handlung, er wunsche von ihr gegen Rückgabe des Wechsels die Zahlung ihrer Waarenschuld, da er sich mit der Realisirung des Wechsels nicht befassen wolle. Hierauf ging jedoch die Handlung nicht ein, weil nach ihrer Annahme der Wechsel vom sebricbesstbe an Zahlungsstatt angenommen worden ei. Dieser Auffassung schloß sich das hiesige Kam⸗ mergericht nicht an, vielmehr nahm es an, daß der Fabrikbesitzer sich durch den übersandten und ange⸗ nommenen Wechsel nur insoweit als befriedigt an⸗ sehen wollte, als der verschriebene Betrag demnächst eingehen würde. Die gegen dieses Erkenntniß von der verklagten Handlung eingelegte Nichtigkeits⸗ beschwerde wurde vom Reichs⸗Ober⸗Handels⸗ gericht zurückgewiesen. „Die Fälle“, führt das Er⸗ ene., des Reichs⸗Ober⸗Handelsgerichts, II. Senat, vom 10. November d. J., aus, „sind zu unterschei⸗

den, ob ein Wechsel in der Erwartung, daß der Be⸗

trag demnächst eingehen werde, also zahlungs⸗ halber, oder ob derselbe an Zahlungsstatt mit der Wirkung angenommen worden, daß durch denselben die vorhandene Schuld bis zu dem vorgeschriebenen Betrag getilgt sein soll. Ob das Eine oder Andere in der Willensmeinung der Kontrahenten gelegen, muß in dem einzelnen Falle aus den besonderen Um⸗ ständen und Erklärungen der Kontrahenten entnom⸗ men werden. Der Ausdruck: daß ein Wechsel in Zahlung angenommen, läßt für sich allein mit aus⸗ reichender Sicherheit noch nicht erkennen, ob er zah⸗ lungshalber oder an Zahlungsstatt angenommen worden.

EFin schriftlich geschlossener Vertrag enthält präsumtiv über das von den Kontrahenten Vereinbarte alles Wesentliche, und Abreden über wesentliche Punkte, welche vor oder bei Errichtung der Vertragsurkunde zwar getroffen, aber in dieselbe nicht aufgenommen sind, müssen als abgeändert oder

aufgegeben gelten. Es genügt daher zur Beseitigung

des schriftlichen Vertragsinhalts der Nachweis nicht,

daß vor Vollziehung der Vertragsurkunde wesentlich Avbweichendes vereinbart worden sei, vielmehr muß bei schriftlicher Abfassung eines Vertrages angenommen werden, dns die Urkunde den schließ⸗ lichen Willen des Kontrahenten ausdrückt. Anderer⸗ seits ist aber auch anzuerkennen, daß die Berufung auf solche mündliche Nebenabreden zugelassen ist, wenn erkennbar gemacht, resp⸗ näher dargelegt wird, daß das Abweichende, so weit dieses nach dem Ver⸗ tragsinhalte möglich, nach dem Willen des Kontra⸗ henten neben der Vertragsurkunde habe in Geltung bleiben sollen. Erkenntniß des Reichs⸗Ober⸗ handelsgerichts, II. Senat, vom 30. Oktober d. J.

Behauptet der Verkäufer einer Waare, daß der Käufer lediglich nach den vorgelegten Waareu bestellt habe, während der Käufer be⸗

hauptet, daß er nicht von den vorgelegten Waaren schlechthin, sondern nur gegen die Zusage, daß sie von anderem Stoff seien, bestellt habe, so hat der Verkäufer den von ihm behaupteten reinen Kauf nach den Mustern zu beweisen. (Erkenntniß des Reichs⸗ Oberhandelsgerichts, III. Senat, vom 11. November d. J.)

Handels⸗Register.

Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich

Sachsen, dem Großherzogthum Hessen und dem

Henectum Anhalt werden Dienstags unter der

ubrik Leipzig resp. Darmstadt und Dessau

verössentlicht, die ersteren wöchentlich, die beiden letz⸗ teren monatlich.

Berlimn. Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin.

am selbigen Taze folgende Eintragungen erfolgt: In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr.

2853 die hiesige Kommanditgesellschaft in Firma: 18 8. b & Co.

vermerkt steht, ist eingetragen: Der persönlich haftende Gesellschafter Fabrik⸗ besitzer Heinrich Christoph Dopp ist aus der Gesellschaft ausgeschieden, ebenso ist der bis⸗ herige Kommanditist ausgeschieden und dafür ein anderer eingetreten.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3880 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Rietschel & Henneberg vermerkt steht, ist eingetragen: b 1 Es ist in Bremen eine Zweigniederlassung mit der Firma Rietschel & Henneberg, Filiale Bremen, gegründet.

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma W Dr. Pieper & Flatau am 1. April 1875 begründeten Handelsgesellschaft (jetziges Geschäftslokal: Kurzestraße 9)

1) der Chemiker Dr. Ernst Pieper, 2) der Kaufmann Simson Flatau,

sind

Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 5547 eingetragen worden. (Branche: Parfümerie⸗ und Toilettenseifenfabrik.)

1 In unser Firmenregister ist unter Nr. 9091

die Firma:

Lonis s . 8 und als deren Inhaber der aufmann Louis Weinberg hier 1

(jetziges Geschäftslokal: Klosterstraße 41) 8 eingetragen worden. e“ 6 (Branche: Leder.) 8

Gelöscht ist: Firmenregister Nr. 7446:

die Firma: Gabbe & Comp. 8 Berlin den 14. Dezember 1875. 8 b Königliches Stadtgericht.

Abtheilung für Civilsachen.

für das Den

Zufolge Verfügung vom 14. Dezember 1875 sind

Beid Berli getragene Firma: eide zu erlin. E1““

Bochum. Handelsregister des Kreisgerichts zu Bochum. In unser Firmenregister ist unter Nr. 432 die Firma Carl Stahlhut zu Bochum und als deren Inhaber der Kaufmann Carl Stahlhut zu Bochum am 3. Dezember 1875 eingetragen.

Bochum. In das Register zur Eintragung der Ausschließung oder Aufhebung der ehelichen Güter⸗ gemeinschaft des Königlichen Kreisgerichts zu Bochum ist Folgendes eingetragen:

Der Kaufmann Heinrich Kompernaß zu Bochum hat für seine Ehe mit der Wittwe Kappenmacher Peter Pieck, Anna geborene Rohm, durch Akt vom 19. Oktober cr. jede Art der Güter⸗ gemeinschaft ausgeschlossen.

Eingetragen zufolge Verfügung vom 2. Dezember 1875 am 3. Dezember 1875.

Bochum. In unser Gesellschaftsregister ist zu⸗ folge Verfügung vom 2. Dezember 1875 am 3. De⸗ 1 zember 1875 die Aktiengesellschaft: Wittener Bade⸗ gesellschaft eingetragen worden. Dieselbe gründet sich auf das Statut vom 3. Mai 1875. Gegenstand des auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkten Un⸗ ternehmens ist die Anlage bezw. der Ankauf einer Badeanstalt nebst Schwimmschule an der Ruhr und die Nutzbarmachung dieser Anlagen. Das Grund⸗ kapital beträgt 21,000 Reichsmark und zerfällt in 140 auf den Namen lautende Aktien à 150 Reichs⸗ mark. Die von der Gesellschaft ausgehenden Be⸗ kanntmachungen erfolgen unter dem Namen des Vorstandes durch zweimalige Einrückung in den Wittener Anzeiger, die Wittener Zeitung und die Essener Zeitung.

Vorstandsmitglieder sind zur Zeit Fabrikant Theodor Müllensiefen, Kaufmann Heinrich Reißaus und Dr. philos. Gustav Haarmann zu Witten.

Bochum, den 3. Dezember 1875.

Königliches Kreisgericht. 8 11ö16“ Brandenburg. Bekanntmachung.

In unserem Firmenregister sind folgende Ein⸗ tragungen bewirkt worden:

Bei Nr. 484. (R. Großmann): Das Ge⸗ schäft ist durch Erbgang auf die Wittwe 8 mann, Rofsalie, geb. George, übergegangen, welche es unter unveränderter Firma fortsetzt. (Vergl. Nr. 589.)

Nr. 589 (früher Nr. 484): Wittwe Großmann, Rosalie, geb. George, zu Brandenburg, in Firma: 2 Großmann, Ort der Niederlassung: Branden⸗

urg.

Brandenburg, den 4. Dezember 1875.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.

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Bromberg. Bekanntmachung. In unser Gesellschaftsregister ist unter Nr. 92 bei der Eintragung:

„Bromberger Hafen⸗Aktien⸗Gesellschaft“

Folgendes:

„Das Statut der Gesellschaft vom 8. Februar 1875 ist in den §§. 5, 13, 28, 30, 31, 35, 36 und 38 durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 23. November 1875 abgeändert wor⸗

den, wie dies die notarielle Verhandlung vom 23. November 1875 Blatt 128 des Beilage⸗ bandes zum Gesellschaftsregister ergiebt.“ eingetragen worden zufolge Verfügung vom 7. D zember 1875 am 10. Dezember 1875. 1 Bromberg, den 7. Dezember 1875. 88 Ksönigliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

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Bromberg. Bekanntmachung. Die unter Nr. 50 unseres Firmenregisters einge⸗

tragene Firma Heinr. Trauschke ist zufolge Verfügung vom 8. Dezember 1875 am 10. Dezember 1875 gelöscht worden. Bromberg, den 8. Dezember 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Bromberg. Bekanntmachung. Die unter Nr. 151 unseres Firmenregisters ein⸗

„Inlius Werner ist zufolge Verfügung vom 9. Dezember 1875 am 10. dess. Mts. gelöscht worden. Bromberg, den 9. Dezember 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Bromberg. Bekanntmachung. 1 188. unser Firmenregister ist unter Nr. 693 die irma:

J. F. Schachuer mit dem Sitz in Bromberg und als deren Inhaber der Kaufmann Johann Friedrich Schachner hierselbst

eingetragen zufolge Verfügung vom 9. Dezember

1875 am 10. dess. Mts. Bromberg, den 9. Dezember 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

V Cölm. Auf Anmeldung ist heute in das hiesige Handels⸗ (Firmen⸗) Register unter Nr. 3032 ein⸗

getragen worden der in Alferzhagen wohnende Kauf⸗

tsche Reich. Ar 300)

Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Das Abonnement beträgt 1 50 für das Vierteljahr. Einzelne Nummern kosten 20 3. Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.

mann Carl Schuffert, welcher daselbst seine Handels⸗ Niederlassung hat, als Inhaber der Firma: „Carl Schuffert“. Cöln, den 10. Dezember 1875. Der Sekretär. eber.

Cöln. Auf Anmeldung ist heute in das hiesige Handels⸗ (Firmen:) Register bei Nr. 2907 vermerkt worden, daß der früher in Cöln, jetzt in Ehrenfeld wohnende Kaufmann Michael Carl Hospelt seine Handelsniederlassung unter der Firma: „C. Hospelt“ von Cöln nach Ehrenfeld verlegt hat; sodann ist die vorgenannte Firma nunmehr auf Nr. 3033 des Firmenregisters übertragen worden. Cöln, den 11. Dezember 1875. 8 Der Handelsgerichts⸗Sekretͤrt.

Diepholz. zu der Firma C. F. Lehnkering ist heute ein⸗ getragen: Die Firma ist erloschen. Diepholz, den 13. Dezember 1875. Königlich Preußisches Amtsgericht I. D. Wilhelm.

Diepholz. In das hiesige Handelsregister Fol. 81 ist heute eingetragen: Firma: C. F. Lehnkering & Sohn. Firmeninhaber: Christian Friedrich Lehnkering und August Ernst Christian Lehnkering. Ort der Niederlassung: Diepholz. Handel mit Manufaktur⸗, Kolonial⸗, Galante⸗ rie⸗ und Porzellanwaaren. ge am 13. Dezember 1875. öniglich vs Amtsgericht. I. 8 D. Wilhelm. Dortmund. Königliches Kreisgericht in Dortmund.

Bei Nr. 269 des Firmenregisters, woselbst die Firma W. Brügmann & Sohn in Dortmund eingetragen steht, ist am 4. Dezember 1875 Fol⸗ gendes vermerkt:

In Mannheim und Lübeck sind ebenfalls Zweig⸗ niederlassungen des Geschäfts errichtet. Der Kauf⸗ mann Louis Brügmann zu Dortmund ist als Ge⸗ sellschafter der Handlung W. Brügmann & Sohn in Dortmund sowohl für das in Dortmund be⸗ stehende Hauptgeschäft als auch für dessen zu Duis⸗ burg, Papenberg, Mannheim und Lübeck bestehenden

Zweigniederlassungen aufgenommen.

Dortmund. Königliches Kreisgericht in Dortmund.

Bei Nr. 106 des Prokurenregisters, woselbst die Firma W. Brügmann Sohn in Dortmund eingetragen steht, ist am 4. Dezember 1875 Folgen⸗ des vermerkt:

Dem Kauemann Johann Christ in Dortmund ist auch die Prokura für die in Mannheim und in Zweigniederlassungen des Geschäfts ertheilt. . 8

Glatz. Bekanntmachung. 18

Das Erlöschen der Firma des Kaufmanns Franz Krieger in Glatz „F. Krieger“ ist bei Nummer 390 unsers Firmenregisters zufolge Verfügung von heut vermerkt worden.

Glatz, den 9. Dezember 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Guhrau. Die sub Nr. 104 unseres Firmenregi⸗ sters eingetragene Firma: .

„Robert Jorde vormals Ewald Kadelbach“ ist nach Abmeldung durch den hier wohnenden Eigen⸗ thümer, Kaufmann Robert Jorde zufolge heutiger Verfügung gelöscht worden.

Guhrau, den 2. Dezember 1875. (H. 23613)

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Hanau. Zufolge Verfügung vom 10. Dezember 1875 ist auf Anzeige vom 9. d. M. heute in das Handelsregister eingetragen worden, daß aus dem unter der Firma: Fuchy & Co. dahier 1165 in offener Handelsgesellschaft betriebene Bijouterie⸗ geschäft der Gesellschafter Ferdinand Honecker dahier ausgetreten ist und das Geschäft von den beiden verbleibenden Gesellschaftern: Ehefrau des Toni Fuchy, Marie Arsene, geb. Denise, und Alexander von der Hagen mit Uebernahme von Aktiven und Passiven unter der bisherigen Firma fortgeführt wird. Hanau, am 11. Dezember 1875. Königliches Kreisgericht. Erste Abt Müller. Königsberg. Handelsregister. 1 Die für die hiesige Handlung „Gebrüder Wohl“ dem Eduard Wohl ertheilte Prokura ist erloschen. Dies ist zufolge Verfügung vom 7. am 9. De⸗ zember d. 4. unter Nr. 285 in das Prokurenregister eingetragen.

Königsberg, den 10. Dezember 1875. Königliches Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Kollegium.

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