“
Der Synodale v. Eichmann (Berlin) stattete hierauf als ältestes Mitglied der Synode dem Vorsitzenden den Dank der Versammlung ab für seine energische und doch so freundliche Leitung der Verhandlungen und die geschäftskundige Umsicht, mit der es ihm gelungen sei, diese mühevollen und wichtigen Arbeiten zu einem Abschluß zu bringen, der hoffentlich der Kirche zum Segen gereichen werde. 1
Zum Zeichen der Zustimmung erhoben sich die Synodalen
von ihren Plätzen. 1 Der Vorsitzende Graf zu Stolberg⸗Wernigerode erwiderte, daß es ihn aufrichtig freue, wenn es ihm gelungen sei, sich einige Anerkennung zu erwerben; denn dies gebe ihm die Hoffnung, für die Sache etwas haben wirken zu können. Er danke der
Versammlung und dem Präsidium für die reichliche Unterstützung. Möge Gott der Herr die Arbeiten zum Heile der Kirche voll⸗ enden helfen. Er bitte, einzustimmen in den Ruf: Se. Majestät,
der Allergnädigste Kaiser und König, der erhabene Schutzherr
der evangelischen Kirche, Er lebe hoch, hoch und nochmals hoch! Die Synode stimmte unter Erheben von den Sitzen mit Begeisterung in das Hoch ein. 1 Der Vorsitzende konstatirte alsdann, daß sein Amt erloschen sei, und bat den Präsidenten des Evangelischen Ober⸗Kirchen⸗ raths, Dr. Herrmann, den bis jetzt von ihm innegehabten Platz einzunehmen. Der Präsident Dr.
Schlußrede: Hochwürdige, Hochgeehrte Herren!
Als Sie vor viertehulb Wochen zu der Arbeit sich anschickten, welche jetzt abgeschlossen vor Ihnen liegt, geschah es nicht ohne Bangigkeit um den Ausgang. Die Größe und Neuheit, wie der Auf⸗ gabe, so der zu ihrer Lösung berufenen Versammlung durfte wohl die besorgte Frage wachrufen, ob beim Schlusse der Synode das Ziel unserer Verfassungsarbeit näher oder entfernter, als bei ihrem Zusammentritt,g gerückt sein werde Konnte es denn anders sein, als daß der einma
orhandene Unterschied der kirchlichen Richtungen und die damit gegebene Verschiedenheit in den Maßstäben der Beurtheilung auch inmitten der Genossen dieser Arbeit sich geltend machten? Und konnte der unvermeidliche Kampf die Verschiedenheiten nicht zu Gegensätzen teigern, welche die Kirche nicht stärker und selbständiger, sondern hnmächtiger und abhängiger, als je, aus dieser Versammlung hätten ervorgehen lassen? Es wäre nicht zum ersten Male geschehen, daß ie Kinder derselben theuren Mutter im Streite darüber, wer am treuesten ihr anhange und ihrem Herzen am nächsten stehe, der Mutter selbst vergessen und sie in tiefes Leid versenkt hätten. Dem Herrn sei Dank, daß Er die Wege dieser Versammlung nders gelenkt, das feierliche Gelöbniß ihrer Mitglieder gesegnet, em Gedanken des Dienens für ein von Ihm befohlenes Werk ie Macht gegeben und damit unter allem Kampf doch eine Einigkeit im Geiste erhalten hat. Die Herrschaft hat hier durchaus das Be⸗ wußtsein gehabt, daß wir Alle gewürditzt worden sind, an dem Hause es Herrn zu bauen, damit es ihm an der in unserer Geschichtsepoche rforderlichen Gestaltung nicht fehle, um die Lebenskräfte des Evan⸗ geliums in unserem Volke immer wirksamer und seinen Christen⸗ namen immer mehr zur That und Wahrheit zu machen. In Kraft dieses Bewußtseins und des in ihm gegründeten Pflichtgefühls sind icht blos die anstrengenden Arbeiten der Synode zu einem Abschlusse efördert worden, welcher das erstrebte Ziel in größerer Nähe zeigt ls jemals früher, sondern es hat schon, wenn ich recht sehe, der bloße Verlauf der Synode edle Früchte gezeitigt. 1 G Zunächst hat das persönliche Zusammetreten vieler, sonst in bgesonderten Lagern tagenden kirchlichen Männer ein schärferes und es Bild derselben hervortreten lassen, in welchem ein Jeder em gemeinsamen Zuge der Hingebung an den Herrn und Seine Kirche begegnet. Dieses Sicherkennen kann nur dem Sichanerkennen förderlich sein und verheißt, den leidigen Parteienzwist wenigstens zu mildern und von der ihm oft anheftenden Lieblosigkeit zu befreien. Sodann hat diese Versammlung schon jetzt eine gründliche Abschwä⸗ chung, so Gott will Hebung des künstlich gespannten Gegensatzes von Geistlichen und Laien zur Folge; derselbe kann nie wieder zu der früheren, innerlich so grundlosen, aber äußerlich doch so wirksamen Bedeutung gelangen, seitdem hier das normale Verhältniß hergestellt und die beredteste Vertretung des Laien⸗ echts von Geistlichen, die kräftigste Vertretung der eigenartigen Würde und Berechtigung des geistlichen Amts und seiner Träger von n sogenannten Laien geführt worden ist. — Auch die Stellung des rchenregiments ist eine andere, für das Gelingen seines Berufs ver⸗ heißungsvollere geworden. Es hat erfahren, wo die starken Wurzeln seiner Kraft liegen, und erkennt mit voller Klarheit, daß die weite Ausdehnung, in der es seine frühere ausschließliche Berechtigung mit den synodalen Organen zu theilen gedenkt, ihm nur die Bedingungen verschafft, unter denen es den ihm befohlenen Aufgaben zu genügen vermag. Es hat nicht den leisesten Zweifel, daß die vorherige Er⸗ robung seiner wichtigeren Beschlüsse an der Ueberzeugung synodaler Organe nicht blos für die Richtigkeit dieser Beschluͤfse eine Bürg⸗ chaft giebt, sondern auch die unerläßliche Empfänglichkeit für die⸗ elben in der Landeskirche erst erzeugt. Das Kirchenregiment sehnt eshalb den Augenblick herbei, mit dem das volle Leben der Synodal⸗ rdnung beginnen wird, und nichts, was in seiner Macht liegt, wird ngethan bleiben, um den Eintritt dieses Moments zu beschleunigen.
So stehen wir denn am Ende einer von Gott behüteten und schon jetzt mit mancherlei Früchten gesegneten Synode. Möge der Herr weiter helfen! 3
Ich ersuche den Herrn General⸗Superintendenten Dr. Brückner, das Schlußgebet zu sprechen.
Dieser Aufforderung kam der General⸗Superintendent Dr. Brückner nach und dankte im Gebete Gott für alle seine Barm⸗ herzigkeit, sowie dafür, daß er im Streite der Meinungen den gemeinsamen Grund, Jesus Christus, nicht habe verloren gehen lassen. Und wenn der Frieden in ernster Gefahr war, so habe Gott ihn den Widerstrebenden abgerungen. Er bitte Gott, daß diese Ordnung ein Mittel werde zur Tilgung der Noth der Kirche. Manches Opfer der Selbstüberwindung sei gebracht worden. Gott aber möge in seiner Gnade der Bedrückung der Gemüther wehren, sowie dem Schaden steuern, den unbedachte Worte, so⸗ weit deren gefallen sind, anrichten. Mit einer warmen Fürbitte für Se. Majestät den Kaiser und König, für die Kirche, die Gemeinden und die Synoden schloß das Gebet.
Der Präsident des Evangelischen Ober⸗Kirchenrathes, Dr. Herrmann, erklärte hierauf die Sitzung der außerordentlichen Generalsynode für geschlossen. Schluß der Sitzung 2 Uhr 30 Minuten.
— Nach einem von dem Minister des Innern, im Einver⸗ ständniß mit dem Finanz⸗Minister ergangenen Cirkular⸗Erlasse find die Formulare für die im §. 37 des Gesetzes vom 9. März d. J. vorgeschriebenen, an die Stelle eines Register⸗ auszuges tretenden Bescheinigungen über erfolgte Ehe⸗ schließungen den Gemeinden kostenfrei vom Staate zu liefern.
— Ein politischer Verein, dessen Sitz zwar außer⸗ halb Preußens sich befindet, dessen Thätigkeit jedoch sich auch auf Preußen erstreckt, kann, nach einem Erkenntniß des Ober⸗ Tribunals vom 11. November d. J., soweit er sich auf die Theile der preußischen Monarchie erstreckt, durch gerichtliches Urtheil
eschlossen werden. — Der Mainzer Katholiken⸗Verein wurde urch Erkenntniß des Appellationsgerichts zu Münster vom 5. Juli d. J., soweit er sich auf Länder im Geltungs⸗ ebiet des preußischen Vereinsgesetzes vom 11. März 1850
Herrmann verlas hierauf folgende 8 1u“
111““ 4 8 “
dieses Vereins, Frhr. Felix von Los nebst Konsorten, zu Geld⸗ strafen verurtheilt. weil nach der richterlichen Feststellung die gedachten Personen durch Bildung von katholischen Lokalver⸗ einen und Verbindung derselben mit dem großen Mainzer Katholikenverein gegen §§. 8b und 16 des preußischen Vereinsgesetzes verstoßen hatten. Die von den Angeklag⸗ ten gegen dieses Urtheil eingelegte Nichtigkeitsbeschwerde veranlaßte das Ober⸗Tribunal von Amtswegen die Frage zu prüfen, ob die Bestimmungen des Appellationserkenntnisses, nach welchem der Mainzer Verein der deutschen Katholiken, so⸗ weit er sich auf Länder im Geltungsgebiet des preußischen Vereinsgesetzes vom 11. März 1850 erstreckt, 8 1nfcas worden, eine dem Gesetz entsprechende Anordnung ist? Der höchste preu⸗ ßische Gerichtshof bejahte diese Frage und motivirte diese Anschauung folgendermaßen: „Die Schließung eines politischen Vereins hat neben der den Polizeibehörden dadurch auferlegten Verpflichtung weitere Verhandlungen und eine sonstige Thätig⸗ keit eines solchen Vereins nicht weiter zu gestatten, nach §. 16 Absatz 2 des Vereinsgesetzes vom 11. März 1850 namentlich die Bedeutung und Wirkung, daß Derjenige, welcher sich an einem geschlossenen politischen Verein ferner als Mitglied be⸗ theiligt, deshalb allein mit Geldstrafe von 5—50 Thlr. oder Gefängnißstrafe von 8 Tagen bis 3 Monaten be⸗ legt wird. Die Schließung des Vereins enthält sonach ein unter Strafe gestelltes Verbot der ferneren Betheiligung an dem geschlossenen Vereine. Wenn nun ein Verein in seinen Mitglie⸗ dern besteht und demgemäß sich auch auf dasselbe geographische Gebiet erstreckt, in welchem sich ihm Mitglieder anschließen oder für seine Zwecke thätig sind, so ist es selbstverständlich, daß der Staat, dessen Gesetze für den ganzen Umfang seines Gebietes verbindlich sind, auch einem, von einem außerhalb des Staats residi⸗ renden Vorstande geleiteten politischen Vereine gegenüber die Maß⸗ regel der Schließung für den Umfang seines Gebiets verhängen kann, sobald dieser Verein durch seine im Staate oder außer⸗ halb desselben wohnenden Mitglieder innerhalb des Staats⸗ gebiets die in seinen Gesetzen den Vereinen gezogenen Grenzen in einer durch diese Gesetze mit der Schließung bedrohten Weise überschreitet. Der Staat spricht durch diese Maßregel nur aus, daß der Verein sich in seinem Gebiete dergestalt außerhalb des Gesetzes gestellt habe, daß er dadurch der Rechte eines auf Grund des durch die Verfassung vorbehaltlich der gesetzlichen Regelung gewährleisteten Vereinigungsrechtes bestehenden Ver⸗ eins nach den Gesetzen des Staats verlustig geworden sei, und indem er durch die Schließung für den Umfang seines Gebiets diese Voraussetzung der citirten Strafandrohung des §. 16 Abs. 2 für eingetreten erklärt, tritt er dem ferneren Be⸗ stehen des Vereins in seinem Gebiete und der daselbst durch seine Mitglieder zu entwickelnden Thätigkeit entgegen. Hierzu muß der Staat aber um so unbedenklicher für berechtigt erachtet werden, als es sonst von jedem politischen Vereine abhängen würde, durch Verlegung seines Sitzes nach einem außerhalb des Staats liegenden Orte 8ng Mitglieder von der ihnen unzweifel⸗ haft obliegenden Verpflichtung zu entbinden, innerhalb des Staats die Vereinsgesetze desselben zu beobachten.“
— Das vor einiger Zeit zum Bau der Telegraphenleitung auf dem Artillerie⸗Schießplatz in der Cummersdorfer Forst nach Schönweide entsendete Detachement des Eisenbahn⸗Ba⸗ taillons ist gestern hierher zurückgekehrt.
— Die Bevollmächtigten zum Bundesrathe: Königlich bayerischer Staats⸗Minister von Pfretzschner, Königlich säch⸗ sischer Geheimer Finanz⸗Rath Wahl, Königlich württembergischer Ober⸗Steuer⸗Rath von Moser, Königlich württembergischer Wirklicher Geheimer Kriegsrath von Mand und Großherzoglich hessischer Präsident des Gesammt⸗Ministeriums Hofmann sind von Berlin wieder abgereist.
— S. M. S. „Hertha“ hat telegraphischer Nachricht zu⸗ folge am 18. Dezember cr. YPokohama verlassen, um die Reise nach den Südsee⸗Inseln anzutreten. An Bord Alles wohl.
Wiesbaden, 15. Dezember. Im Verfolg des Aller⸗ höchsten Erlasses vom 8. November c. ist das Konsistorium nunmehr mit Ausschreibung der Wahlen für die Wahlmänner⸗ versammlungen, durch welche demnächst die Abgeordneten zur außerordentlichen Bezirkssynode gewählt werden sollen, beauftragt worden. Demgemäß ist als Zeit, in welcher die ver⸗ einigten Gemeindeorgane die zu deputirenden Wahlmänner zu wählen haben, die Woche vom 23. bis 29. Januar 1876 be⸗ stimmt worden.
Bayern. München, 17. Dezember. Wie die „Allg Ztg.“ vernimmt, wird in den nächsten Tagen ein Armee⸗ befehl erscheinen, der mehrfache Beförderungen ꝛc. für alle Waffengattungen der Armee enthalten wird. — Bezüglich der Rang⸗ und Vorgesetzten⸗Verhältnisse in der Armee und in Betreff des Ordonnanzdienstes sind durch Königliche Entschließungen neue Bestimmungen erlassen worden. — Eine Königliche Allerhöchste Verordnung bestimmt auf Grund der §§. 40 und 50 des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes u. s. w. was folgt: „§ 1. Die Dispensation von dem gesetzlichen Alter der Ehemündigkeit, sowie die Dispensation von dem Verbot der Ehe zwischen einem wegen Ehebruchs Geschiedenen und seinem Mitschuldigen (§. 28 und §. 33 Nr. 5 des Reichsgesetzes) bleibt Un⸗ serer Allerhöchsten Entscheidung, nach Vernehmung Unseres Staats⸗Ministeriums der Justiz, vorbehalten. §. 2. Die Dis⸗ pensation von der gesetzlichen Vorschrift, nach welcher Frauen erst nach Ablauf des zehnten Monats seit Beendigung der frü⸗ heren Ehe eine weitere Ehe schließen dürfen, (§. 35 des Reichs⸗ gesetzes) wird von Unserm Staats⸗Ministerium der Justiz er⸗ theilt. §. 3. Die Dispensation vom Aufgebote (§. 50 Abs. 1 des Reichsgesetzes) steht in den Landestheilen rechts des Rheins den Distriktsverwaltungsbehörden des Ortes — in München dem Magistrat — zu, an welchem der zuständige Standesbeamte (§. 43 Abs. 1, §. 44 Abs. 2 Reichsgesetzes) seinen Amtssitz hat. Im Regierungsbezirk der Pfalz wird die Befugniß zur Dispen⸗ sation vom Aufgebot durch den Staatsanwalt in demjenigen Bezirksgericht ausgeübt, in dessen Sprengel die Eheschließung erfolgen soll.“ Der Regierungs⸗Präsident von Oberbayern, Hr. Th. v. Zwehl, ist heute Morgen 8 Uhr im 76. Le⸗ bensjahr verschieden. Derselbe bekleidete früher die Stellen eines Ministers des Kultus und des Innern, und war längere Zeit Regierungs⸗Präsident in Bayreuth und in Augsburg.
Baden. Karlsruhe, 16. Dezember. In dem Budget des Staats⸗Ministeriums ist für die Civilliste (1,289,983 ℳ) eine zusätzliche Aufbesserung von 300,000 ℳ angesetzt, d. h. gegen früher ein Mehr von 238,280 ℳ. In der beigegebenen Erläuterung heißt es: „Eine Erhöhung der Bezüge der Civilliste wurde schon am vorigen Landtag als unabweislich bezeichnet,
8 8 1
falls nicht eine gesetzliche Vereinbarung über die Ausscheidung des Domänenvermögens zu Stande kommen sollv. Eine Vor⸗ lage hierwegen an den gegenwärtigen Landtag ercchtet aber die Großherzogliche Regierung um deßwillen nicht für äthlich, weil die Umgestaltung der gesammten Staatsbesteuerurg in ihrer finanziellen Tragweite nicht genügend übersehen werden kann, um gleichzeitig noch eine nach ihrer Wirkung auf den Stactshaushalt nicht vollkommen übersehbare Aenderung bezüglich der Erträgnisse des Domänenvermögens in Vorschlag bringen zu kömen. Es wird darum eine angemessene Erhöhung der zusätzlichen, für die weitere Behandlung der Ausscheidungsfrage unpräjudizirliche Bewilligung in Antrag gebracht.“ Die Apanagen erhöhen sich durch Hinzurechnung der gesetzlichen Apanage des Erbgroßherzogs (51,429 ℳ) von 146,938 ℳ auf 198,367 ℳ — Die Regeerrung beabsichtigt, das von ihr früher eingeführte Institut der unbe⸗ soldeten Fabrik⸗Inspektoren — welch letztere in den Fabrik⸗ bezirken von den betreffenden Bezirks⸗Räthen ernannt wurden — in ein solches mit besoldeten Inspektoren umzuwandeln. N dem den Ständen vorgelegten Budget werden für das Jahr 1876 vorerst nur die Mittel für eine solche Stelle ge⸗ fordert, die für jene Fabrikbezirke geschaffen werden soll, in welchen der Ernennung unbesoldeter Inspek⸗ toren besondere Hindernisse entgegenstehen. — Der Gesetz⸗ Entwurf über die obligatorischen gemischten Schulen hebt eine s. Z. von der Kurie zu Freiburg eingerichtete Institu⸗ tion auf, die des Orts⸗Schulraths, an dessen Stelle nun der Gemeinde⸗Rath, bezw. eine von ihm bestellte Schul⸗Kommission tritt, wie es auch bereits in der neuen Städte⸗Ordnung vorge⸗ sehen und durchgeführt ist. Zur Vertretung der Interessen der Kirchen und Schulen sind die Orts⸗Pfarrer und Lehrer der ver⸗ schiedenen Bekenntnisse gesetzlich beizuziehen.
Hessen. Darmstadt, 15. Dezember. Die Landes⸗ synode erledigte gestern zunächst mehrere finanzielle Vorlagen des Ober⸗Konsistoriums, darunter die auf Annahme des von den Kammern genehmigten Kredites von 200,000 ℳ zur Be⸗ streitung der Kosten der ersten ordentlichen Landessynode und Aufbesserung der Pfarrgehalte für 1875 gerichtete Vorlage; wei⸗ ter die Vorlage, die Bewilligung von 55,800 ℳ aus dem staat⸗ lichen Darlehen zur Aufbesserung der Gehalte der Geistlichen für das Jahr 1875 betreffend, so wie die Vorlage, die Bestrei⸗ tung der Kosten der ersten ordentlichen Landessynode im Be⸗ trage von 24,000 ℳ aus dem erhaltenen Darlehen be⸗ treffend, endlich die Vorlage in Betreff der Auszahlung eines weiteren Pensionsbetrages von 125 ℳ an jede geist⸗ liche Wittwe als einmalige Verwilligung aus der allge⸗ meinen geistlichen Wittwenkasse für das Jahr 18è75. Sämmt⸗ liche Vorlagen gelangten zur Annahme. Es folgte Berathung des Gesetzentwurfs, die Eintheilung der evangelischen Dekanate betreffend, der mit einer kleinen, vom Kirchenregiment gebilligten Abänderung gegen 2 Stimmen Zustimmung fand. Schließlich ward die zweite Lesung des Entwurfs eines Kirchengesetzes, die Klassifikation der Pfarrgehalte betreffend, vorgenommen, und ge⸗ langte die Vorlage in der Fassung, die sie in der ersten Lesung erhalten, mit zwei von dem Kirchenregiment gutgeheißenen Zusatz⸗ anträgen zur einstimmigen Annahme.
Sachsen⸗Meiningen. Meiningen, 18. Dezember. Der seit dem 17. v. M. versammelte Landtag ist gestern ver⸗ tagt worden. Derselbe beschäftigte sich hauptsächlich mit einem Ausführungsgesetz zu dem Reichsgesetz vom 6. Februar 1875 über die Beurkundung des Personenstandes, wo⸗ nach die Aufsicht über die Standesämter den Einzelrichtern für freiwillige Gerichtsbarkeit und in höherer Instanz der Abthei⸗ lung des Herzoglichen Staats⸗Ministeriums für die Justiz über⸗ tragen und einzelne Bestimmungen des Landesrechts dem neuen Verhältnisse entsprechend geregelt werden; ferner mit einem Ge⸗ setz über die Stolgebühren, wonach dieselben für Taufen, Trauungen und für die Mitwirkung der Geistlichen bei Be⸗ gräbnissen, vorbehaltlich der Vergütung für solche Verrich⸗ tungen, welche nicht zum Wesen der Handlung gehören oder außerhalb des dafür bestimmten Orts vorgenommen werden, vom 1. Januar 1876 aufgehoben und die Stellen mit dem gegenwärtigen Anschlagsbetrag von den Kirchkassen, Kirchen⸗ gemeinden und im Falle deren Unvermögendheit aus der Staats⸗ kasse entschädigt werden. Der Jatresbetrag der aufgehobenen Stolgebühren ist auf ungefähr 45,000 ℳ und der Zuschuß der Staatskasse zu den Entschädigungen auf 11,000 ℳ ver⸗ anschlagt. Ein Antrag, auch die in dem Gesetzentwurf nicht be⸗ rührten Stolgebühren, insbesondere das sogenannte Beichtgeld gleichzeitig abzuschaffen, wurde abgelehnt. Ferner wurde dem Landtage eine Kirchengemeinde⸗ und Synodal⸗Ordnung vorgelegt, wie sie im Wesentlichen übereinstimmend mit dem ur⸗ sprünglichen Regierungsentwurfe aus den Berathungen der im Sommer laufenden Jahres hier versammelt gewesenen Vor⸗ synode hervorgegangen war. Die Synode war danach zu bilden aus 12 geistlichen und 12 weltlichen, aus gemein⸗ Helc. Wahlen der geistlichen und weltlichen Wahlmänner in 4 Wahlbezirken gewählten Vertretern, und aus 2 vom Herzog als Inhaber der Kirchengewalt ernannten Mitgliedern. Dagegen wurde im Landtage zunächst beantragt eine Zusammensetzung, neben den vom Herzog ernannten 2 Mitgliedern, aus 16 welt⸗ lichen und 8 geistlichen Vertretern, von einer anderen Seite aus 16, frei aus Laien oder Geistlichen in unmittelbarer, allgemeiner Wahl und ebenso viel Wahlbezirken gewählten Abgeordneten, während von einer dritten Seite ein Vermittlungsvorschlag dahin gemacht wurde, daß 8 Geistliche, 8 weltliche Abgeordnete und 8 weitere Abgeordnete ohne Beschränkung in der Wählbarkeit zu wählen seien. Endlich fand ein weiterer Vermittelungsvorschlag gegen eine Stimme Annahme, wonach die Synode aus zwei vom Herzog ernannte Mitglieder, und zwar einem weltlichen, einem geistlichen und aus 20 gewählten Abgeordneten, nämlich 12 weltlichen, 8 geistlichen Standes bestehen soll; die Wahl erfolgt von Geistlichen und Laien gemeinschaftlich, indessen unter stärkerer Betheiligung der Laien. Die Staatsregierung hat erklärt, daß die Kirchengemeinde⸗ und Synodalordnung ohne nochmalige Vorlage an die Vorsynode, welche übrigens nicht geschlossen, sondern nur vertagt worden ist, werde verkündigt werden, und es sind darauf vom Landtage die be⸗ anspruchten Kosten der einzuberufenden ersten Synode mit 6000 ℳ bewilligt worden. — Eine weitere Gesetzesvorlage bezwecke die Erweiterung und Erleichterung des Geschäftsverkehrs der Lan⸗ des⸗Kredit⸗Anstalt. — Bereits im Herbst 1874 war dem Landtage eine Gemeinde⸗ und Kreisordnung vorlegt und durchberathen worden; die wenigen Bestimmungen, über welche damals eine Einigung nicht zu erzielen gewesen war, bildeten den Gegenstand einer erneuten Vorlage. Während im Uebrigen auf Grund dieser Proposition Verständigung erfolgte, beharrte der Landtag auf seinen früheren Beschlüssen, wonach der Vorsitz in dem aus allgemeiner, gleicher und unmittelbarer Wahl her⸗
brachten Resolutionen findet
vorgehenden Kreistage nicht, wie von der Staatsregierung vor⸗
16 88 8 8 8 8 “ 1““
geschlagen, dem vom Herzog ernannten Landrath zu⸗ stehen soll, sondern der Vorsitzende vom Kreistag aus seiner Mitte zu wählen ist. Die Staatsregierung glaubt, hierin dem Beschlusse des Landtags nicht Folge geben zu können, und so wird die neue Gemeinde⸗ und Kreisordnung vorerst nicht publizirt werden. — Eine dem Landtage vorgelegte Bauordnung ist vom Ausschuß begutachtet worden, aber nicht zur Berathung im Plenum gelangt. — Ueber das Er⸗ gebniß einer im Laufe des Sommers an Ort und Stelle von einer besonders ernannten Kommission gepflogenen Erörterung über die Art und Weise des Absatzes des Holzes aus den Domänenforsten, des s. g. Oberlandes (Kreis Sonneberg), wurde dem Landtag eine umfassende Mittheilung gemacht. — Die Mehrkosten der Meiningen⸗Schweinfurter Bahn, soweit dieselbe im Herzogthum Meiningen liegt, gegen den ur⸗ sprünglichen, vor dem französischen Kriege bearbeiteten Voran⸗ schlag sollen, nach einem ausgebrachten Beschlusse des Land⸗ tags, zum größten Theil durch einen Vorschuß aus dem Domänenkaufgelderfonds bestritten werden. — Lebhaften Anklang fand ein Antrag der Herzoglichen Staatsregierung, wonach die Veste Heldburg dem Herzoglichen Spezialhause zur Benutzung und Unterhaltung behufs der Restauration auf Kosten Sr. Hoheit des Herzogs überwiesen werden soll.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 17. Dezember. Der Herzog ist gestern nach Schlettstadt im Elsaß abge⸗ reist, um in dortiger Gegend Saujagden abzuhalten.
Anhalt. Dessau, 17. Dezember. In der heutigen Sitzung des Landtages referirte der Abg. Biedersee über den Gesetzentwurf wegen Aufhebung des §. 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 1871. Es handelt sich hierbei um die vom früheren Ministerium auf 6 Jahre fixirte Erhebung von neun Einheiten. Schon in einer früheren Diät sei der Antrag auf Aufhebung dieses Gesetzparagraphen gestellt, vom Staats⸗
Ministerium aber damals mit Energie demselben entgegengetreten
worden. Neuerdings sei der Antrag ungedrängt und freiwillig vom Staats⸗Ministerium selbst gestellt und dadurch dem Land⸗ tage Vertrauen geschenkt worden, und das erheische wieder Ver⸗ trauen; er fordere also den Landtag auf, seine Zustimmung zur Aufhebung des §. 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 1871, die Sicherstellung des erforderlichen Gleichgewichts im Staatshaus⸗ halte betreffend, zu ertheilen. Dieselbe erfolgte ohne weitere Diskussion. — Der Beginn der Weihnachtsferien des Land⸗ tags ist auf den 22. d. Mts. festgesetzt, und soll bis dahin das Staatsdienergesetz in der zweiten Lesung abgefertigt sein. Man erwartet die Annahme des Entwurfs ohne wesentliche Ab⸗ änderungen.
Schwarzburg⸗Sondershausen. Sonders hausen, 15. Dezember. Der Landtag hat nunmehr mit der Berathung des Stautshaushalts⸗Etats für die Finanzperiode 1876/79 begonnen und für das Departement der Finanzen und des Innern überall die von der Regierung aufgestellten Ausgabe⸗ positionen genehmigt mit geringen Modifikationen, indem das Statgesetz von 31,000 ℳ für Ausbau des Wegenetzes in den Forsten auf 20,000 ℳ herabgesetzt wurde; für Unterhaltung der Chausseen und Brücken wurden 69,000 ℳ bewilligt und noch 9000 ℳ außerordentlich zur Besserung der Chausseen im Arnstädter Bezirke. Außerdem wurde im Anschlusse an den Bericht des Landtagsausschusses über seine Prüfung der Staats⸗ kassenrechnungen pro 1873 und 1874 über die Frage verhandelt, ob es nicht rathsam sei, die Chaussee⸗ und Brückengelder gänz⸗ lich aufzuheben; der Landtag hält diese Aufhebung zur Zeit für unausführbar. Endlich erklärte sich der Landtag bezüglich eines Antrags des Landtagsausschusses resp. des Finanzausschusses dahin, daß die Pensionsanstalt für die Staatsdiener ꝛc. als un⸗ zureichend anzuerkennen sei, und richtete an die Staatsregierung das Ersuchen, das betreffende Gesetz einer Revision zu unter⸗ werfen. Der Staats⸗Minister v. Keyser hat eine solche Revision zugesagt. Es liegt diesen Anträgen die Absicht zu Grunde, die den Hinterbliebenen zu gewährende Unterstützung in eine den Zeitverhältnissen sowohl nach Höhe der Pension als nach der Klasseneintheilung entsprechende Organisation zu bringen.
Bremen, 16. Dezember. Die Bürgerschaft beendigte gestern die Berathung des Höfegesetzes. Zur Entscheidung stand insbesondere der Satz, welcher das Voraus der sogenann⸗ ten Anerben bestimmt. Im Entwurf war es auf ein Viertel angesetzt; ein bäuerlicher Abgeordneter wollte es auf ein Drittel erhöht wissen, drang damit aber nicht durch. — Das Hülfs⸗ Comité für die Opfer der Explosion in Bremerhafen hat sich unter Dr. E. Meinertzhagens Vorsitz nun förmlich kon⸗ stituirt. Das Inland soll ausdrücklich zu Beiträgen aufgefor⸗ dert, hier dagegen eine Haussammlung für den Fall des Be⸗ darfs, der sich noch nicht übersehen läßt, vorbehalten bleiben. Vorgestern Abend waren die ersten 30,000 ℳ beisammen. Auch im Landgebiet ist ein Aufruf zur Hülfe erlassen worden.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, Kaiser war am 16. d. M. früh von kommen und hat im Laufe des Vormittags in der Königlichen Hofburg zu Ofen zahlreiche Audienzen ertheilt. Nachmittags 5 Uhr begab sich der Kaiser wieder nach Gödöllö zurück. Heut früh traf Se. Majestät in Wien ein.
— Der Erzherzog Karl Ludwig ist am 15. d. M., nach⸗ dem er sich von seinem Unwohlsein vollständig wieder erholt hat, von Triest nach Wien abgereist. Der Aufenthalt des Erzherzogs in Triest hatte im Ganzen eilf Tage gedauert.
— Wie aus St. Petersburg gemeldet wird, hat die dortige Akademie des Generalmabes den Erzherzog Alb recht mit Ge⸗ nehmigung des Kaisers Alexander zu ihrem Mitgliede ernannt.
— Wie die „Politische Correspondenz“ meldet, wird die Regierung gleich nach den Weihnachtsferien dem Abgeordneten⸗ hause die detaillirte Vorlage über die Errichtungskosten des Verwaltungsgerichtshofes machen.
— Das Abgeordnetenhaus vollendete die Berathung der restirenden Budgetkapitel und nahm dieselben nach den Ausschußanträgen an. Das Finanzgesetz wurde hierauf in zweiter Lesung angenommen. Im Laufe der Debatte beantragte Seidemann eine Resolution, welche die Regierung auffordert, die südnorddeutsche Verbindungsbahn zum Ausbau der Linie Tannwald⸗Gablonz⸗Reichenberg anzuhalten. Der Finanz⸗ Minister überreichte einen Gesetzentwurf, betreffend den Maximal⸗ tarif für den Transport von Personen und Sachen auf Eisen⸗ bahnen. Die Berathung der während der Budgetdebatte einge⸗ 2 nach den Weihnachtsferien statt. Die nächste Sitzung wird schriftlich bekannt gegeben werden.
Pest, 17. Dezember. In der heutigen Sitzung des Ab⸗ geordnetenhauses wurde die Debatte über den rumänischen dandelsvertrag fortgesetzt. Rath sprach für Errichtung von Zoll⸗
“
18. Dezember. Der Gödöllö in Pest ange⸗
schranken zwischen Ungarn und Oesterreich. Wahrmann wies die Redner zurück, die den Handelsvertrag mit den Zollverhand⸗ lungen mit Oesterreich in Zusammenhang bringen wollen. Von der Aufhebung des Getreidezolles gegen Rumänien erwarte er einen Aufschwung und nicht den Ruin des Pester Getreide⸗ handels. Als Jude bedauerte Redner, daß das Prinzip der Gleichberechtigung zwischen allen Staatsbürgern nicht auch im Handelsvertrage zur Geltung gebracht wurde. Weder Frankreich noch England hätten ein solches Zugeständniß an Rumänien gemacht und sich Beschränkungen auferlegen lassen, die nicht alle Staatsangehörigen gleichmäßig, sondern blos eine Konfession treffen. Der Minister⸗Präsident Tisza versicherte, daß die Regierung in dieser Richtung Anstrengungen gemacht habe, jedoch Seitens Rumäniens auf unbesiegbaren Widerstand gestoßen sei. Isztoczy erklärte sich gerade mit dem auf die Juden bezüglichen Punkte des Handelsvertrages völlig einverstanden. Er bedauerte nur, daß man ähnliche Beschränkungen nicht auch in Ungarn durchführen wolle. Esernatony sagte, er achte per⸗ sönlich den Vorredner hoch; allein er möchte doch nicht, daß solche Worte im ungarischen Abgeordnetenhause fallen, ohne von irgend einer Seite einen Protest hervorzurufen.
— 18. Dezember. In der heutigen Sitzung des Ab⸗ geordnetenhauses wurde der Handelsvertrag mit Rumänien ohne wesentliche Abänderung genehmigt. Sodann beantwortete der Minister⸗Präsident Tisza die bereits gemeldete Interpellation des Abgeordneten Ernst Simonyi über die Absichten der öster⸗ reichisch⸗ungarischen Regierung bezüglich einer Okkupation von Theilen der insurgirten türkischen Provinzen. Der Minister er⸗ klärte, daß die ungarische Regierung bis jetzt keine Gelegenheit gehabt habe, einer soͤlchen Maßregel ihre Zustimmung zu geben oder dieselbe zu verweigern. Im Uebrigen wirke der Minister der auswärtigen Angelegenheiten in Uebereinstimmung mit den anderen Mächten Europas dahin, durch die möglichst baldige Wiederherstellung des Friedens in den insurgirten türkischen Pro⸗ vinzen auch selbst die Möglichkeit einer Störung des europäischen Friedens zu beseitigen.
Schyweiz. Bern, 18. Dezember. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Bundesversammlun gerklärten Heer, Anderwerth und Hammer sich zur Annahme der auf sie gefallenen Wahl als Bundesrathsmitglieder bereit. An Stelle Richonnets wurde im ersten Wahlgange Estoppey gewählt, der jedoch ab⸗ lehnte. Hierauf wurde Droz im zweiten Wahlgange mit 85 Stimmen gewählt, 20 Stimmen fielen auf Roguin. — Zu Bundesrichtern wurden Dubs und Hans Weber (Redacteur der „Zürcher Zeitung“) gewählt, zum Präsidenten des Bundes⸗ gerichts Roguin und zum Vize⸗Präsidenten Morel.
Großbritannten und Irland. London, 18. De⸗ zember. (W. T. B.) Dem Staatssekretär des Auswärtigen, Lord Derby, wurde am 17. von der Stadt Edin⸗ burgh der Ehrenbürgerbrief überreicht. Lord Derbyj betonte bei dieser Gelegenheit die durchaus zufrieden⸗ stellenden Beziehungen, in denen England zu den auswärtigen Mächten stehe, und fügte hinzu, daß Oesterreich die Vorlegung des auf die Pazifikation der Herzegowina und der übrigen türkischen Provinzen bezüglichen Projektes verschoben habe.
— 19. Dezember. (W. T. B.) Die gestern vom Staats⸗ Sekretär des Auswärtigen, Lord Derby, in Edinburgh ge⸗ haltene Rede liegt nunmehr in einem ausführlichen Auszuge vor. Der Passus über die orientalischen Angelegen⸗ heiten lautet folgendermaßen: Die vier großen Staaten des Kontinents gebieten insgesammt über 7 Millionen Soldaten. Wie groß aber auch die Vorbereitungen oder, richtiger gesagt, die Vorsichtsmaßregeln dieser Staaten für den Kriegsfall sein mögen, so sind dennoch alle Regierungen Europas in dem Wunsche nach Erhaltung des Friedens einig, und aller Voraussicht nach wird dieser Wunsch in Erfüllung gehen. Die europäischen Kabinete sind mit einer Frage beschäftigt, deren endliche Lösung wohl noch in weiter Ferne liegt und deren Gestaltung noch Niemandem klar vor Augen steht. Ich glaube, daß gegenwärtig nur augen⸗ blickliche Hülfsmittel in Anwendung kommen können. Die Regie⸗ rungen von Oesterreich⸗Ungarn und Rußland haben zweifelsohne den aufrichtigen Wunsch, die weitere Ausdehnung des Aufstandes in der Herzegowina zu verhindern und den Frieden und die Ruhe in den türkischen Provinzen wiederherzustellen. Wenn ich auch nicht die einzelnen Punkte des von Oesterreich aufgestellten Reformprojektes kenne, so liegt es doch auf der Hand, daß die übernommene Aufgabe eine sehr schwierige ist. Wir wünschen derselben vollen Erfolg; aber wir dürfen nicht unzufrieden sein, wenn das Endergebniß nicht alles das bringen sollte, was wir wünschen möchten.
— Nach hier eingelangten amtlichen Nachrichten aus Penang vom gestrigen Tage waren die englischen Truppen am 13. cr., ohne Widerstand zu finden, in Blanja ein⸗ getroffen. Der Führer der Aufständischen, IJsmail, hatte sich mit seinen Anhängern von Blanja nach Kinta gezogen, die englischen Truppen setzten in Folge dessen ihren Marsch nach Kinta fort.
— Aus Madras, 19. Dezember, meldet „W. T. B.“: Der Prinz von Wales hat heute seine Reise nach Kalkutta fortgesetzt.
— 20. Dezember. (W. T. B.) Lord Derby hat die englischen Botschafter in Paris und Konstantinopel angewiesen, dem Deputirten Hammond, der der Pforte ein die türkische Schuld betreffendes Projekt vorlegen will, in nichtamtlicher Eigenschaft jeden thunlichen Beistand zu leisten. Hammond tritt heute Abend über Paris seine Reise nach Konstantinopel an.
Frankreich. Paris, 17. Dezember. Der Marschall Mac Mahon begab sich gestern zu Pferd und in Begleitung der Obersten Broye und de Ganay nach dem Lager von Satory, wo er die Lagerstätten, Wachtposten und Kranken⸗ häuser einer Inspektion unterwarf. „Versailles, 18. Dezember. (W. T. B.) In der heu⸗ tigen Sitzung der Nationalversammlung wurde der Mi⸗ nister des öffentlichen Unterrichts, Wallon, und der Bischof von Orleans, Dupanloup, zu Senatoren gewählt. Es sind nun Seitens der Nationalversammlung noch 2 Senatorenwahlen zu vollziehen. Sodann wurde die Diskussion über die Ginthei⸗ lung der Wahlbezirke eröffnet. Es wurden dieselben für 35 Departements festgestellt. Montag wird die weitere Fest⸗ stellung der Wahlbezirke erfolgen.
Italien. Rom, 18. Dezember. (W. T. B.) In dem bekannten Konflikte zwischen der italienischen Regierung und dem Bischof von Mantua wegen der von der Regierung vorgenom⸗ menen einseitigen Ernennung des Geistlichen Martini zum Abte von Santa Barbara hat der Papst nunmehr un⸗ geachtet der bischöflichen Einsprache die Anstellung des Geistlichen
Martini bestätigt.
+
über 19 Millionen, 5 Millionen Rubel. von 8,450,000 Rbl. und 1872 ein 629,000 Rbl. nachgewiesen. ein Defizit von deutende Ueberschuß von 14,416 558 Rbl. erzielt. früheren Uebers⸗ chüss en noch 3,289,479 Rbl. disponibel waren, so be⸗ sitzt die russische Finanzverwaltung jetzt einen disponiblen Baar⸗ vorrath von 17,706,307 Rbln. ohne Erhöhung der Steuern, natürlichen Entwickelung quellen und verbesserter Verwaltung gewonnen worden. hat die Regierung Rbi., und seit 1870 über 87,876,000 Rbl. abgezahlt; konsolidirten Eisenbahn⸗Obligationen wurden jährlich 28 Mill. Rbl. amortisirt.
maßen dar: im Jahre 1869: 27 ½
19. Dezember. (W. T. B.) Der Bevollmächtigte Oesterreich⸗Ungarns zum Abschluß eines neuen Handels⸗ vertrages mit Italien, Ministerial⸗Rath von Schwegel, ist hier eingetroffen.
— (W. T. B.) Die Deputirtenkammer hat den Etat für das Ministerium der öffentlichen Arbeiten genehmigt und sich dann bis zum 20. Januar k. J. ver⸗ tagt. Bei der Debatte erklärte der Vorsitzende der Budget⸗ kommission, Maurogonato, es sei nicht möglich gewesen, sofort auch die Berathung über die so schwierige Frage der Tiber⸗ regulirung vorzubereiten, er werde indeß bald in der Lage sein, den bezüglichen Bericht der Kammer vorzulegen.
Türkei. Wie dem „Telegraphen⸗Korrespondenz⸗Bureau“ vom 18. d. M. aus Konstantinopel gemeldet wird, hat der Sultan dem britischen Botschafter bei Gelegenheit eines Empfan⸗ ges versichert, daß die von der Pforte dekretirten Reformen pünktlich und schleunig durchgeführt werden sollen.
Nußland und Polen. (Monats⸗Uebersicht für November.) Den November hindurch, nach neuem Style, ver⸗ weilte der Hof noch in der Krim. Am 1. Dezember begaben sich Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin auf den Heimweg nach St. Petersburg, wo sie am4. Dezember (22. Novem⸗ ber nach russischem Style) wohlbehalten eintrafen. Die Stadt St. Petersburg prangte zum Empfange im festlichen Flaggen⸗ schmuck als die Majestäten anlangten, und gleichzeitig entfaltete sich die ganze Regsamkeit des St. Petersburger Lebens. Zwei Tage später trafen Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Carl von Preußen und Se. Kaiser⸗ liche Hoheit der Erzherzog Albrecht von Oester reich, beide mit zahlreicher Suite, ein, um auf Ein⸗ ladung des Kaisers als Georgsritter an den Festlich⸗ keiten Theil zu nehmen., mit welchen der Jahrestag der Stiftung des mlitärischen St. Georgs⸗Ordens immer begangen wird. Das diesjährige St. Georgsfest ist besonders denkwürdig, weil damit der 25. Jahrestag der Ver⸗ leihung des St. Georgs⸗Ordens an den Kaiser Alexander für die am 7. November 1850 in einer Affaire gegen die kaukasi⸗ schen Bergvölker bewiesene persönliche Bravour zusammenfällt. Der Erzherzog Albrecht überreichte dem Kaiser Alexander am 8 gegenwärtigen Georgstage zugleich Namens des Kaisers von Oesterreich die Insignien des Maria⸗Theresien⸗Ordens. Der Toast, welchen der Kaiser von Rußland ausbrachte, betonte auf das Rachdrücklichste das Fortbestehen des Drei Kaiserbundes und zwar nur zu dem Zwecke der Aufrechterhaltung des europäi⸗ schen Friedens, und brachte zugleich die beste Zuversicht zum Ausdruck, daß die hierauf gerichteten Anstrengungen von Erfolg gekrönt bleiben und das Ziel, welches alle Staaten gleichmäßig
ersehnen, erreichen werden.
In Bezug auf die auswärtige Politik ist auf russischer Seite nach wie vor die entschiedenste Friedens⸗ tendenz zu konstatiren. Die Kundgebungen des „Regierungs⸗ Anzeigers“ vom 29. Oktober und vom 16. November gaben dieser friedlichen Tendenz zugleich einen offiziellen Aus⸗ druck, der in der auswärtigen Presse mehrfach Wiederhall ge⸗ funden. Auch durch den Kauf des Suezkanals von Seiten Englands wurde diese Stimmung in keiner Weise verändert. Das Interesse für die slavischen Glaubensgenossen in der Türkei be⸗ thätigt Rußland durch Förderung der Sammlung zur Unter⸗ stützung der nothleidenden Herzegowiner (Nichtkombattanten) und durch Befürwortung zweckmäßiger Reformen.
Die Verhältnisse in Kokand sind immer noch so beschaffen, daß man die Herstellung geordneter Zustände nicht voraussehen kann. Die russische Regierung sah sich zu ihrer Sicherheit, 8 wie auch zur Deckung Taschkends genöthigt, am rechten Syr⸗ Darja⸗Ufer feste Stellung zu nehmen, und den Bezirk von Namagan (am rechten Syr⸗Darja⸗ und Naryn⸗Ufer) zum rufsischen Reiche zu schlagen. Dennoch blieb die Stellung der russischen Truppen eine Zeit lang eine höchst gefährdete. Nach der Abreise des General⸗Adjutanten von Kauffmann wurde der Befehlshaber von Namangan, General⸗Major Skobelew, aufs Neue ange⸗ griffen. Er zog den Feinden auf dem Wege nach Tus entgegen, und brachte ihnen, 12 Werst westlich von Namangan, bei Tjura⸗ Purgan am 4. November eine entscheidende Niederlage bei. Un⸗ terdessen waren am 26. Okrober die Kiptschaken in Namangan eingedrungen und hatten die dort befindliche Citadelle berannt; sie befestigten sich hierauf in einem Theile von Namangan. General⸗Major Skobelew kehrte nach Namangan zurück und erstürmte am 7. November die von den Kiptschaken errichteten Verschanzungen, worauf sie unter großem Verluste den Platz räumten, und der ganze Bezirk sich aufs Neue unterwarf. Zugleich suchte ein Trupp Kipt⸗ schaken die russische Besatzung von Machram zu überwältigen, ward aber vom Kommandanten, Major Rudsianko, zersteut. Bald darauf wurde Namangan von einer neuen mehr als 20,000 Mann zählenden Kiptschaken⸗Armee, die sich auf dem linken Syr⸗Darja⸗Ufer concentrirt hatte, bedroht. General⸗ Major Skobelew rückte den Kiptschaken bis Balyktschi entgegen, und erfocht dort am 24. November einen glänzenden Sieg, der von dem Kaiser durch Verleihung des Georgen⸗Ordens ausgezeichnet wurde. Die Stellung Rußlands auf dem rechten Syr⸗Darja⸗ Ufer wird nach dem Siege von Balyktschi endlich als gesichert betrachtet.
Am 7. November hatte die kaschgarische Gesandtschaft St. Petersburg verlassen, um, mit reichen Geschenken für den Emir von Kaschgar, nach der Peimath zurückzukehren.
Außerordentlich günstig gestaltete sich der Rechnungsabschlu des Reichs⸗Kontroleamtes für 1874. Im “ 60 er Jahren, war es eine schwierige Arbeit, das Gleichgewicht zwischen den Ausgaben und den Einnahmen herzustellen. Im Jahre 1867 betrug das Defizit über 5 Millionen Rubel, 1868 1869 über 11 Millionen, 1870 nahezu Erst im Jahre 1871 wurde ein Ueberschuß kliger Ueberschuß von Im Jahre 1873 zeigte sich wieder 1,198,000 Rbl., aber 1874 wurde der be⸗ Da von den
Dieses glänzende Resultat ist also blos auf dem Wege der der nationalökonomischen Hülfs⸗ Dabei ca. 17 Mill. von den
von den Staatsschulden jährlich
Die jährliche Steigerung der Ausgaben stellt sich folgender⸗ Millionen Rubel; 1870: