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Krreisrichter von Sprockhoff in Rogasen an das Kreisgericht in Schroda.
Baurath und vortragenden Rath im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten; sowie
Medizinal⸗Rath und Mitglied des Medizinal⸗Kollegiums
als Geheimer Medizinal⸗Rath;
ber der B. Behrsch eines Königlichen Hof⸗Buchhändlers; und
Ebeling junior zu Lüneburg das Prädikat eines Königlichen Hof⸗Lieferanten zu verleihen.
ist als Archiv⸗Sekretär bei dem Staats⸗Archive in Marburg und der bisherige Revisor Friedrich Lützau als Kanzlei⸗Sekretär bei dem Staats⸗Archive in Schleswig angestellt worden.
. 5
Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß der Klassenste er⸗
25. Mai 1873 (Gesetz⸗Samml. S. 213) und im § setzes von demselben Tage (Gesetz⸗Samml. S. 222) wird hier⸗ 1 bekannt gemacht, daß an Klassensteuer für das Jahr 1876 nur 3
auf jede 3 ℳ der veranlagten Jahressteuer zu entrichten sind.
Pfennigen auf jede 3 Mark der Jahressteuer sich auf die einzel⸗ nen Monatsraten vertheilt, ergiebt die (in der Anlage abgedruckte) Tabelle, nach welcher die Erhebung zu bewirken ist.
setzlich festgestellt auf .. .
kanntmachung vom 23. Januar d. J. (Gesetz⸗ Samml. S. 84) im Jahre 1876 auszugleichen.
standene Ausfall gegen den Normalbetrag des Jahres 1875 ist feinestellt außf .. . . ...
43,413,303 ℳ zu erhalten, auf jede 3 ℳ der veranlagten Jah⸗ ressteuer zu entrichten sein
da aber nach gesetzlicher Vorschrift bei Feststellung der weniger zu entrichtenden Jahressteuer Beträge von 5 ₰ und darunter außer Betracht bleiben, und der hierdurch gegen den Normal⸗ betrag entstehende Ausfall, welcher sich für das Jahr 1876 auf 406,056 ℳ berechnet, erst im nächstfolgenden Jahre auszuglei⸗ chen ist, so sind für das Jahr 1876, wie oben bestimmt worden, nur 2 ℳ 90 ₰ auf je 3 ℳ der veranlagten Jahres entrichten. 1““
Dr. Heinrich Ahn ist der Oberlehrer⸗Titel verliehen worden.
ordentlichen Lehrers Dr. Immanuel Preuß zum Oberlehrer genehmigt worden.
Pr. Friedland ist in gleicher Eigenschaft an das evangelische Schullehrer⸗Seminar zu Weißenfels versetzt worden.
1. Lehrer und Vorsteher der Königlichen Präparanden⸗Anstalt in Rogasen definitiv angestellt worden.
rischen Lehrer Franz Jeron und Carl Jendrzok als Seminarlehrer, und —
Kandidat Maiwald als Hülfslehrer angestellt worden.
Kreisphysikus des Kreises Bolkenhain ernannt worden. 1““
e“ Appellationsgerichts⸗Raͤth von Hagens in Cöln ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt.
bei dem Kreisgericht in Querfurt, mit der Funktion als Gerichts⸗ Kommissar in Nebra, Kreisgericht in Strasburg i. Westpr., Lasker bei dem Kreisgericht in Freistadt i. Schl., der Gerichts⸗ Assessor Sperlich bei dem Kreisgericht in Beuthen i. Ob.⸗Schl.,
Arndt in Ujest an das Kreisgericht in Beuthen in Ob.⸗Schl.
DOber⸗Amtsrichter Gebser in Hildesheim, der Kreisgerichts⸗Rath MRaennel in Grünberg, der Kreisgerichts⸗Rath Schneller in Thorn und der Kreisrichter Dr. von Carisien in Fürsten⸗
Königreich Preußen. 8 Se. Maäjestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungs⸗ und Baurath Oberbeck zum Geheimen
den Kreisphysikus Dr. Voigt zu Magdeburg zugleich
er Provinz Sachsen zu ernennen; dem Medizinal⸗Rath Dr. Schultz zu Berlin den Charakter
dem Dr. jur. Johann Julius Adalbert Bloch, Inha⸗ en Buchhandlung zu Berlin, das Prädikat
dem Tischlermeister und Möbel⸗Fabrikanten August
Staats⸗Ministerium. Der bisherige Archiv⸗Hülfsarbeiter Dr. Heinrich Reimer
Finanz⸗Ministerium.
veranlagung für das Jahr 1876. Vom 27. Dezember 1875.
Auf Grund der Bestimmungen im §. 6 des Gesetzes vom . 5 des Ge⸗
2 Mark 90 Pfennige
Wie hiernach der weniger zu entrichtende Betrag von zehn
Der Normalbetrag der Klassensteuer ist ge⸗ . . 42,000,000 ℳ
Aus dem Jahre 1875 find nach der Be⸗
724,354 „ Der durch Reklamationen und Rekurse ent⸗
688,949 „ Summa 43,413,303 ℳ
Veranlagt sind für 1876. . . . . 44,490,255 „ mithin mehr 1,076,952 ℳ
würden, um die berichtigte Soll⸗Einnahme von
Hiernach
2 ℳ 9274/100 ₰;
steuer zu
1 . 8 8
Berlin, den 27. Dezember 1875. BE1ö“; “ Der Finanz⸗Minister. Camphausen. Minister ium der geistlichen, Unterrichts⸗ un Medizinal⸗Angelegenheiten. Dem ordentlichen Lehrer an der Realschule in Trier
“ 8
u6
d
Beim Gymnasium in Liegnitz ist die Beförderung des Carl Gottfried Traugott
Der ordentliche Seminar⸗ und Musiklehrer Graeßner zu Der Elementarlehrer Hugo Sawitzki in Rawitsch ist als Beim Schullehrer⸗Seminar in Pilchowitz sind die proviso⸗
An dem Waisenhause zu Bunzlau der Schulamts⸗
Der praktische Arzt ꝛc. Dr. Gerken zu Görlitz ist zum
Justiz⸗Ministerium.
Zu Kreisrichtern sind ernannt: der Gerichts⸗Assessor Kaßner
der Gerichts⸗Assessor Hause bei dem der Gerichts⸗Assessor
der Gerichts⸗Assessor von Schlebrügge bei dem Kreisgericht in Oppeln, mit der Funktion als Gerichts⸗Kommissar in Carls⸗ ruh, der Gerichts⸗Assessor Dr. Levy bei dem Kreisgericht in Dortmund, der Gerichts⸗Assessor Dr. Arndt bei dem Kreis⸗ gericht in Essen, der Gerichts⸗Assessor Kirsch bei dem Kreis⸗ gericht in Militsch und der Gerichts⸗Assessor Pilet bei dem Kreisgericht in Samter.
Der Gerichts⸗Assessor Schaefer ist bei dem Friedensgericht in Wadern ernannt. —
Versetzt sind: der Kreisgerichts⸗Rath Hillenkamp in Fürstenberg an das Kreisgericht in Bielefeld, der Kreisrichter
zum Friedensrichter
nit der Funktion als Gerichts⸗Kommissar in Kattowitz und der
Der Ober⸗Amtsrichter Klingelhöffer in Gladenbach, der
alde sind gestorben. Preußische Bank.
Beklanntmachung. Den Eignern solcher Antheilscheine der Preußischen Bank,
kanzlers vom 24. Mai d. J. zum Umtausch gegen Reichsbank⸗
nuar 1876 ab die Zahlung ihres Einschuß⸗Kapitals sowie ihres Antheils am Reservefonds, mit zusammen 115 Prozent, nach Maßgabe der §§. 16. 19 der Bankordnung vom 5. Oktober 1846, §. 61 Ziff. 4 des Bankgesetzes vom 14. März d. J. und §. 5 des Vertrages vom 17./18. Mai d. J. zu leisten. Die An⸗ theilsscheine sind zu diesem Zweck nebst einer nach folgendem Schema ausgestellten Quittung des eingetragenen Antheilseigners im Archiv der Reichsbank, Kurstraße Nr. 1 hierselbst, vorzu⸗ legen, welches dagegen nach erfolgter Prüfung eine Anweisung des abzuhebenden Betrages auf die Reichsbank⸗Hauptkasse ver⸗ abfolgt. Antheilseigner, welche als solche in den Stammbüchern der Preußischen Bank noch nicht eingetragen sind, haben sich zu⸗ nächst nach §. 13 der Bankordnung vom 5. Oktober 1846 zu legitimiren. Berlin, den 30. Dezember 1875. 16 Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium Quittung. 1 Gegen den öö der Preußischen Bank habe ich aus der Reichsbank⸗Haupt⸗Kasse das Einschußkapital
und meinen Antheil am Reserverfonds mit zusammen ℳ .
baar und richtig empfangen und quittire darüber. “
2 2 2 2*. 2. 8 8
Das 47. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter Nr. 8394 die Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß der Klassensteuerveranlagung für das Jahr 1876. Vom 27. Dezem⸗ ber 1875.
Berlin, den 31. Dezember 1875. Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits⸗Comtoir.
Bekannnimachung. Der Eröffnung des Provinzial⸗Landtags am 3. Januar k. J. wird eine gottesdienstliche Feier in der Domkirche zu Berli um 10 Uhr Vormittags vorhergehen. 8 Potsdam, den 30. Dezember 1877. Der Königliche Ober⸗Präsident. von Jagow.
Bekanntmachung. Mit Bezug auf meine Bekanntmachung vom 24. d. Mts. bringe ich zur öffentlichen Kenntniß, daß der am 4. Januark. Is. hierselbst stattfindenden Eröffnung des Provinzial⸗Landtags von Preußen um 10 Uhr Vormittags eine gottesdienstliche Feier in der Schloßkirche und in der katholischen Kirche vorangehen wird. Königsberg, den 29. Dezember 1875. 8
Der Königliche Kommissarius, 8
Ober⸗Präsident und Wirkliche Geheime Rath v. Horn.
Bekanntmachung. In Gemäßheit der Bestimmungen über die Klassifikation der Reserve⸗ und bE—— sowie der Ersatz Reservisten 1. Klasse rücksichtlich ihrer häuslichen und Verhältnisse wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Mitglieder der verstärkten Ersatz⸗Kommission hierselbst zum Behufe der Entscheidung über die Gesuche unr einstweilige Zurückstellung vom Eintritt in den Militär⸗ dienst bei etwa eintretender Mobilmachung der Armee am 5. April kft. J. ihre nächste Sitzung halten werden. Diejenigen in hiesiger Stadt und deren Weichbild wohnenden Mannschaften des Beurlaubten⸗Standes sowie der Ersatz⸗Reservisten 1. Klasse, welche einen Grund zur Zurückstellung nach §. 17 ad 1 der Kontrol⸗Ordnung vom 28. September d. J. geltend machen zu können vermeinen, werden daher aufgefordert, ihre desfallsigen Ge⸗ suche, unter Angabe ihrer Militärverhältnisse und der Nummer, un⸗ ter welcher sie in den Stammlisten des hiesigen Landwehr⸗Bezirks⸗ Kommandos geführt werden, im Laufe des nächsten Monats beim Militär⸗Bureau des hiesigen Magistrats (Rath⸗ haus) anzubringen. Hierbei wird ausdrücklich bemerkt, daß die bereits früher berücksichtigten Mannschaften ihre Anträge auf weitere Zurückstellung im Bedarfsfalle zu er⸗ neuern haben. Die nach dem 31. Januar eingehenden Gesuche können nicht wei⸗ ter berücsichtigt werden.
Nach dem vorbezeichneten Termin werden die Namen derjenigen Mannschaften, deren Gesuche als begründet erachtet worden sind, durch das Intelligenzblatt öffentlich bekannt gemacht, weshalb jede besondere Bescheidung auf die eingegangenen Gesuche unterbleibt. Berlin, den 28. Dezember 1875. 8 1
Königliche Ersatz⸗Kommission.
Bekanntmachung. 8
In Folge meines Aufrufes vom 27. d. Mts. sind für Bremer⸗ haven bei mir eingegangen: 1 1
1) Von Beamten des Präsidial⸗Bureau III. 8 ℳ 25 ₰. 2) Hr. W. Wasseroth 15 ℳ 3) Hr. W. Hamann 3 ℳ 4) Hr. P. A. Petri, Missions⸗Inspektor, 3 ℳ 5) Hr. v. St. 6 ℳ 6) Hr. Pol. Lieut. Börner 5 ℳ 7) Hr. Benny Gerson 30 ℳ 8) Hr. H. Rosenthal. Neue Friedrichstr. 9, 20 ℳ 9) Hr. General⸗Major z. D Graf Gröben 10 ℳ 10) Hr. Pahl 3 ℳ 11) gr Polizei⸗ Direktor Kilger 100 ℳ 12) Hr. Weingroßhändler Fr. Schultze 50 ℳ 13) Frl. Schilling 20 ℳ 14) Fr. Wittwe Bischoff, Kessel⸗ straße 3 4, 5 ℳ 15) Hr. Direktor Knoblauch 20 ℳ 16) Hr. Jor⸗ dan 3 ℳ 17) Hr. Bailleu, Carl u. Ernst, 3 ℳ 18) Hr. G. W. Kühne, Skalitzerstr. 54, 15 ℳ, 19) A. B., Luckenwalde, 10 ℳ 20) Fr. Witiwe Puhlmann 10 ℳ 21) E. C. 15 ℳ 22) Hr. Sanitätsrath Lewin 6 ℳ 23) Hr. Banquier Siegfr. Brann 100 ℳ 24) Hr. Dr. Ziurek 30 ℳ 25) Hr. G. Schöpplenberg 20 ℳ 26) Hr. Dr. G. v. Bunsen 20 ℳ 227) Hr. Th. Gerhardt, Pianofabrik, 10 ℳ 28) E. K. 6 ℳ 29) Hr. Fr. Puls, Charlottenburg, 100 ℳ 30) Hr. Geh. Kommerzienrath Borsig 300 ℳ 31) Hr. Johannis 30 ℳ 32) A. S. in M. 5 ℳ 33) Hr. Heinrich Henoch 50 ℳ 34. Unge⸗ nannt 30 ℳ 35) Hr. Böhler u. Sohn hier 30 ℳ 36) Familie Brose 96 ℳ — Summa 1197 ℳ 25 ₰.
danke, bitte ich zugleich um fernere Beiträge. in, den 31. Dezember 1875. Deer Polizei⸗Präsident. 1t von Madai.
antheilscheine abgestempelt sind, hat die Reichsbank vom 1. Ja⸗
3) dem ärztlichen Zeugnisse;
4) dem Attest bei Versicherungen bis zu 300 ℳ.,
5) dem Verpflichtungsschein zum Garantiefonds;
6) der Beitrittserklärung zur Kapital⸗Versicherung.
Diese Formulare werden auf Wunsch in unserer Expedition
gratis abgegeben und von derselben auch gegen Einsendung des Portos in Freimarken versandt.
Berlin, den 31. Dezember 1875.
Die Redaktion des Deutschen Reichs⸗ und Königlich
Preußischen Staats⸗Anzeigers.
Die heutige Nummer des „Deutschen Reichs⸗ und
Kömiglich Preußischen Staats⸗Anzeigers“ enthält in
der Central⸗Handels⸗Register⸗Beilage:
1) Uebersicht über die in der Vakanzenliste für Militär⸗Anwärter Nr. 22 enthaltenen Stellen;
2) Zusammenstellung der im Deutschen Reichs⸗
und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger zur Be⸗ setzung angezeigten gegenwärtig vakanten Stellen;
3) Uebersicht der im Deutschen Reichs⸗ und Kö⸗
niglich Preußischen Staats⸗Anzeiger bekannt ge⸗
machten anstehenden Submissions⸗Termine.
Indem ich den gütigen Gebern für die schleunige Hülfe veranch
Preußischen Beamten⸗Vereins in
Die Letzteren bestehen aus:
vom Novemher d. J.;
welche nicht gemäß der Bekanntmachung des Herrn Reichs⸗ “
2) dem Versicherungsantrag zur Lebensversicherung;
Nachdem durch die Allerhöchst genehmigten Statuten des §. 28 der Deutsche
Reichs⸗ und Königlich Preußische Staats⸗Anzeiger als Publi⸗ kations⸗Organ für den Verein bestimmt ist, haben wir es über⸗ nommen, ein Depot der Beitrittsformulare bei uns zu errichten.
1) dem Cirkular des Comité zur Gründung des Vereins
MAKiichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 31. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag um 11 Uhr in Gegenwart des Gouverneurs und des Kommandanten mili⸗ tärische Meldungen entgegen und empfingen in besonderer Audienz Allerhöchstihren General⸗Adjutanten, den General⸗ Lieutenant und Commandeur der 12. Division, Kraft Prinzen zu Hohenlohe⸗Ingelfingen, den General⸗Lieutenant und Com⸗ mandeur der 5. Division von Kessel, sowie den Flügel⸗Adju⸗ tanten und Commandeur des Königs⸗Husaren⸗Regiments (1. Rhein.) Nr. 7, Oberst Heinrich XIII. Prinz Reuß. Um 12 Uhr hielt der Polizei⸗Präsident von Madai Vortrag.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittags einige militärische Mel⸗ dungen entgegen und empfing den Hauptmann Frhrn. von Schleinitz vom westfälischen Jäger⸗Bataillon Nr. 7. Nach⸗ mittags 4 ½ Uhr wurde der zum Gesandten in Weimar ernannte Legationsrath Graf zu Limburg⸗Stirum von Ihren Kaiser⸗ lichen Hoheiten empfangen. Zwischen 4 und 6 Uhr Nach⸗ mittags fand ein größeres Kinderfest statt. Abends 7 ½ Uhr besuchte Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz mit Sr. König⸗ lichen Hoheit dem Prinzen Friedrich Wilhelm die Vorstellung im Nationaltheater. “
— Das Reichskanzler⸗Amt hat die Berechnung der nach dem Reichshaushalts⸗Etat für 1876 zur Deckung der Gesammtausgabe aufzubringenden Matrikularbeiträge (71,376,215 ℳ) aufgestellt und dem Bundesrath zur Beschluß⸗ fassung vorgelegt.
— Das Staats⸗Ministerium trat gestern Nachmittag um 2 Uhr zu einer Sitzung zusammen.
— Bereits in dem Erlasse des Ministers des Innern vom 4. Juni cr. ist es ausgesprochen, daß später erfolgende Anzeigen über zunächst als unbekannt eingetragene Punkte in die Standesamtsregister ohne Einleitung des förmlichen Berichtigungsverfahrens am Rande protokollirt werden dürfen. Derselbe Grundsatz ist nach einem im Einverständniß mit dem Justiz⸗Minister erlassenen Cirkularrefkript des Ministers des Innern vom 12. d. M. auch in denjenigen Fällen zur Anwen⸗ dung zu bringen, wo es sich nicht gerade um einen als unbe⸗ kannt ausdrücklich im Standesregister bezeichneten Punkt, bü überhaupt um etwas nachlässiger Weise Ausgelassenes handelt.
Danach kann also z. B. die nachträgliche Konstatirung, daß die Anzeige auf Grund eigener Wahrnehmung gemacht sei, desgleichen die nachträgliche Angabe der Namen der Eltern eines Verstorbenen ohne förmliches Berichtiaungsverfahren be⸗ wirkt werden. Dasselbe hat von der nachträglichen Feststellung der Identität des Anzeigenden zu gelten, da es sich auch hier nur um die Nachholung einer Versäumniß handelt, voraus⸗ gesetzt nur, daß der Anzeigende nicht in der That ein anderer als derjenige gewesen ist, für den er sich ausgegeben hat.
Demnach hat das Gericht nur solche Berichtigungen anzuord⸗ nen, durch welche andere als die registrirten Thatsachen beurkundet resp. durch welche die registrirten Thatsachen als unrichtig beurkundet werden sollen, während solche Eintragungen, welche nur eine gesetzmäßige und ordnungsmäßige Vervollständigung der Eintragungen bezwecken, von der Aufsichtsbehörde an⸗ zuordnen sind.
Unter Umständen kann es im einzelnen Falle zweifelhaft erscheinen, ob es sich um eine Berichtigung oder um eine bloße Vervollständigung handle. Nach §. 48 loc. cit. wird es Sache der Gerichte sein, hierüber zu befinden. Erklärt das Gericht im einzelnen Falle sich für unzuständig, weil es sich nicht um eine eigentliche Berichtigung handle, so wird im Allgemeinen die Aufsichtsbehörde keinen Anstand zu nehmen brauchen, die hier⸗ nach bloß vorliegende Vervollständigung des Registers an⸗ zuordnen.
Auch ist es nach §. 48 cit. Sache der Aufsichts behörde, über die Nothwendigkeit einer von Amtswegen vorzuneh⸗ menden Berichtigung zu befinden.
sich in Hamburg im Lokal der deutschen Seewarte die Vor⸗ stände mehrerer der meteorologischen Centralstellen Nord⸗Curopas, um unter Mitwirkung der Direktion der Seewarte ein Ueberein⸗ kommen bezüglich einer zweckmäßigen und prompten Veröffent⸗ lichung über die täglichen Zustände des Wetters zu treffen. Es handelte sich dabei besonders um den internationalen Austausch der Witterungsdepeschen, und deren Verwerthung zur Wetter⸗Prognose und für die Sturmwarnungen. Die Besprechnngen, an welchen sich unter Anderen Professor Buys Ballot aus Utrecht und Kapitän Hoffmeyer aus Kopenhagen, Professor Dr. Neumayer von Berlin und Dr. Köppen von Hamburg betheiligten, sind durchweg als erfolgreich zu bezeichnen, indem Vereinbarungen getroffen wurden, welchen voraussichtlich auch die Direktoren der übrigen Nachbarstaaten beitreten werden, und die darauf ab⸗ zielen, den Depeschenverkehr zu vereinfachen, die Veröffentlichungen
zu vervollständigen, und die Wettersignale international ver⸗ ständlich zu machen. 5 1
— In der Woche vor den Weihnachtstagen versammelten
— Der General der Infanterie von Beyer, Gouvern Coblenz und Ehrenbreitstein, ist von Forh be General 6
nfanterie z. D. 1 G z. D. Graf von Monts von Dresden hier einge⸗
— Der Commandeur der 11. Division, General⸗Lieutenant und General⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs Graf Brandenburg 1., ist heute früh aus Breslau hier ein⸗ getroffen und im Hotel Royal abgestiegen.
— Die Archiv⸗Hülfsarbeiter Dr. Wyß bei dem Staats⸗ Archive in Marburg, Dr. Prümers in Stettin und Dr. Goecke in Düsseldorf sind zu Archiv⸗Assistenten ernannt worden.
„Posen, 31. Dezember. (W. T. B.) Wie der „Posener Zeitung“ aus Gnesen vom heutigen Tage gemeldet 88 ist der Weihbischof Janiszewski gestern Abend durch den Bürgermeister Machatius in der Wohnung des Domherrn Dorszewski verhaftet und dem Kreisgericht zur Verbüßung der
he I erkannten sechsmonatlichen Gefängnißstrafe überliefert
Lauenburg. Ratzeburg, 30. Dezember. Das „Off Wochenbl.“ veröffentlicht das Gesetz, betresend die Ausfühtung des Reichs⸗Impfgesetzes, vom 13. Dezember 1875 und das Gesetz, betreffend die Verwaltung der auf Grund des Gesetzes vom 8. Dezember 1866 aufgenommenen Domanial⸗Anleihe, vom 24. De⸗ zember 1875, nebst Ministerial⸗Verordnung, betreffend die Stel⸗ lung und die Befugnisse der Kommission zur Verwaltung der lauenburgischen Domanial⸗Anleihe, vom 27. Dezember 1875.
Dessen. Darmstadt, 28. Dezember. Nach der Aus⸗
führungsverordnung zum Reichsgesetze über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung soll, wenn ausnahmsweise Standesamtsbezirke aus mehreren Gemeinden ge⸗ bildet werden, hierbei die bestehende Vereinigung mehrerer Ge⸗ meinden unter einem gemeinschaftlichen Bürgermeister zu Grunde gelegt werden. Die Verwaltungsbehörden sind durch einen Erlaß des Ministeriums angewiesen worden, Zusammenstellungen der zu einer Bürgermeisterei vereinigten mehreren Orte anzufertigen und sich darüber zu äußern, ob der Vereinigung mehrerer Orte zu einem Standesamtsbezirke keine durch die geographische Lage derselben bedingte oder in der persönlichen Qualifikation des be⸗ treffenden Bürgermeisters begründete Bedenken entgegen stehen. —. Bezüglich der Frage über die Verwendung des Ver⸗ mögens einer durch Abstimmung in eine Kommunalschule umgewandelten Kon fessionsschule entscheidet das Schulgesetz, daß das seitherige konfessionelle Schulvermögen für die gemein⸗ same Schule ohne Weiteres verwendet werden kann. Wird jedoch eine Konfessionsschule nicht durch Abstimmung, sondern in Folge Entscheidung der Regierung, welche die Anerkennung der Qualität einer öffentlichen Volksschule versagt, aufgehoben, so kann eine Verwendung des konfessionellen Schulvermögens zu gemeinsamen Schulzwecken nach einer Ministerialentscheidung gegen den Willen der Konfessionsgemeinde nicht erfolgen.
„Mecklenburg. Schwerin, 28. Dezember. Zu Mi⸗ gliedern der „Civilstands⸗Kommission“, welche die Auf⸗ sicht über die Amtsführung der Standesbeamten als dem Ministerium des Innern untergeordnete Verwaltungsbehörde zu führen hat, sind die drei Ministerial⸗Räthe Dr. Dippe, Schröder und Burchard, ersterer als Vorsitzender, ernannt worden. Nach der am 24. d. M. veröffentlichten Uebersicht über die Standes⸗ amts bezirke und die Besetzung der Standesämter zählt Mecklenburg⸗Schwerin 313 Standesamtsbezirke, in deren jedem ein Standesbeamter, meistens mit 2, nur ausnahmsweise mit einem oder 3 Stellvertretern sich befindet. Unter den 313 Standesbeamten sind 54 adelige und 29 bürgerliche Guts⸗ besitzer, 58 Gutspächter, 61 Schulzen und Erbpächter, 33 Bürger⸗ meister und 7 sonstige Mitglieder städtischer Magistrate, 16 Guts⸗ inspektoren ꝛc.
Sachsen⸗Meiningen. Meiningen, 29. Dezember. Gestern und heute hat die Regierung das Gesetz über die Aufhebung und Entschädigung der Stolgebühren und die Verordnung über die kirchlichen Trauungen publiziren lassen. In den thüringischen Staaten werden in den evangeli⸗ schen Kirchen Ansprachen der obersten Kirchenbehörden verlesen, die auf Grund des §. 82 des Civilstandsgesetzes die kirchlichen Ritualien vertreten.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 29. Dezember. (Leipz. Ztg.) Heute ist die Ministerial⸗Bekanntmachung erschienen, welche die Stolgebühren und sonstigen Accidenzien der evangelischen Geistlichen und Schullehrer regelt. Danach hört mit dem 31. d. M. der Selbstbezug dieser sämmtlichen Ge⸗ bühren und Aeccidenzien durch die dazu Berechtigten auf, welche letztere für den Wegfall der bisherigen Gebühren nach dem Betrage entschädigt werden, welcher bei den stattgehabten Erhebungen für eine jede Stelle als zeitherige Jahreseinnahme ermittelt worden ist. Entschädigungspflichtig ist die betreffende Kirchkasse, welcher, so⸗ weit sie dieser Pflicht nicht zu genügen vermag, die nöthigen Zuschüsse von der Kirchengemeinde zu gewähren sind. Und ist auch diese dazu nicht fähig, so wird ihr die nothwendige Bei⸗ hülfe aus der Staatskasse gewährt. Die Gebühren für Be⸗ erdigungen und Ausstellung kirchlicher Zeugnisse werden von den Betheiligten fortentrichtet und zwar an die Kirchkasse. Alle übrigen Stolgebühren und sonstigen Accidenzien kommen mit dem 31. d. M. in Wegfall. Findet auf Wunsch bei einer kirch⸗ lichen Einsegnung einer geschlossenen Ehe, einer Taufe oder einer Beerdigung eine besondere kirchliche Feier mit Gesang und Oegelspiel statt, so hat der Betreffende dafür eine entsprechende Gebühr an die Kirchkasse des Orts zu entrichten 1
Oesterreich⸗Ungarn. Pest, 30. Dezember. (W. T. B.) Vom „Pester Lloyd“ werden die über die Demission des Handels⸗Ministers Simonyi verbreiteten Gerüchte mit dem Bemerken als unbegründet bez ichnet, daß Simonyi ein um⸗ fassendes Referat über das Zollbündniß mit Oesterreich aus⸗ habe, welches heute vom Ministerrath berathen wor⸗
ei.
Niederlande. Haag, 27. Dezember. Der König hat durch Erlasse vom 24. d. dem Obersten Enderlein die von demselben nachgesuchte Entlassung von dem Posten eines Kriegs⸗ Ministers unter Dankbezeugung für die von ihm geleisteteten wichtigen Dienste gewährt und den Marine⸗Minister van Erg Taalmann Kip interimistisch mit den Funktionen eines Kriegs⸗Ministers beauftragt. — Von Batavia sind bis zum 20. November reichende Postberichte hergelangt. Nach Meldungen aus Cotta Radja vom 14. November ließen alle Anordnungen, die daselbst getroffen wurden, erwarten, daß nun nach der Wiederankunft des General⸗Major Pel als⸗ bald wieder größere militärische Operationen unternommen wer⸗
den würden. Die Atchinesen schienen indeß ihrersei möglichstem Widerstande gegen den Angriff, “ deh vorzubereiten. — Die Bevölkerung der Stadt Batavia mit den Vorstädten belief sich, nach den jetzt vorliegenden amtlichen Angaben, über die letzte Zählung, am 1. Januar 1875 auf 99,109 Personen, die Orte Meester Cornelis, Buitenzorg und Tangera kamen dabei nicht mit in Berechnung. Der Vulkan Slamal war wieder in Thätigkeit, so zwar, daß am 4. Novem⸗ ber ein Aschenregen auf den Bezirkshauptort Tagal niederfiel.
Großbritannien und Irland. London, 29. Dezem⸗ ber. Aus Calcutta meldet der „Times“⸗Korrespondent vom 28. Dezember: „Der Prinz von Wales stattete dem Maha⸗ rajah Holker, sowie den Maharajahs von Cashmir, Johore, Jeypore und Jodpore Gegenbesuche ab und empfing prächtige Geschenke. Um 3 Uhr hielt der Prinz im Gouvernements⸗ Palast einen Empfang. Es wurden ihm ungefähr 2000 Per⸗ sonen, Europäer wie Eingeborene, vorgestellt. Auf dem Balle waren nahezu 2000 Personen zugegen, und derselbe erreichte erst um 4 Uhr Morgens sein Ende. Nach einem Galadiner im Gouvernementspalast wohnte der Prinz mit dem Vize⸗Königeinen glänzenden Feste bei, welches die tonangebenden Eingeborenen in Calcutta ihm zu Ehren veranstalteten. Die Hauptstraßen auf der Route, welche der Prinz passirte, waren wieder illuminirt. — Ueber den Krieg auf der malayischen Halbinsel hat das Ministerium für die Kolonien vom Gouverneur der Straits⸗ Settlements, Sir W. F. D. Jervois, eine wichtige Depesche, be⸗ treffend die neuesten Kämpfe in Perak, erhalten. Dieselbe, aus Penang vom 28. Dezember datirt, meldet: „Nach der Affaire vom 7. ds. unweit des englischen Gesandtschaftsgebäudes nahmen die Malayen von drei Malaccastaaten in dem Vergpasse Sunjie Ujong eine starke Position ein und befestigten sich in derselben. Diese Position wurde am 22. ds. von 450 Mann, bestehend aus nahezu 300 Gurkhas nebst Abtheilungen von Artillerie, Infanterie des 10. Regiments, Blaujacken und Irregulä⸗ ren, an gegriffen und genommen. Hundert und siebzig Gurkhas, Blaujacken und Artillerie brachen am 19. unter Oberst Hill und Kommodore Stirling auf und umgingen nach dreitägigem stra⸗ pazenvollem Flankenmarsch durch dichtes Gebüsch die Position, während die übrigen Truppen unter Oberst Clay, welche am 21. abmarschirten, durch das Gebüsch vorn vorrückten. Es wurde nur ein einziger Gurkha getödtet und einer verwundet. Der vollständ ige Erfolg bei so geringem Verlust ist in hohem Grade der Bravouxr und Umsicht des Kapitäns Channer von den Gurkhas zu verdanken, welcher ein in der Flanke befindliches Pallisadenwerk überrumpelte und nahm. Nach einem Besuche der invadirten Distrikte werden die Truppen nach Sunjie Ujong zurückkehren.“ — Gleichlautende Nachrichten übermittelt ein Telegramm des Reuterschen Bureaus aus Penang vom 27. d. Mts. In der Nacht des 22. — heißt es — nahmen 450 Mann kombinirte Truppen unter Oberst Hill und Kommodore Stirling ein furchtbares Pallissadenwerk im Bukit Putus⸗Passe. Der Erfolg ist einer von Kapitän Channer ausgeführten Flankenbewegung zuzuschreiben. Die Verluste waren geringfügiger Natur. Die Truppen rücken nach Terrachee⸗Datos vor und die Malayen ziehen sich zurück. Perak ist ruhiger. Gelegentlich wird auf die britischen Truppen aus 1ö gefeuert, aber der Kampf wird als beendigt an⸗
— 30. Dezember. (W. T. B.) Bei der heutigen Ver⸗ handlung des Handelsamts über den Untergang des Dampfers „Deutschland“ hob der Anwalt der deutschen Regierung, Butt, in seinem Vortrage hervor, es sei klar und erwiesen, daß das Verhalten des Kapitäns, der Steuerleute und der Mannschaft des „Deutschland“ ein bewunderungswürdiges gewesen sei. Die Betheiligung der deutschen Regierung an der eingeleiteten Untersuchung sei aus dem Wunsche ent⸗ sprungen, daß die eingehendste Untersuchung stattfinde, daß die Interessen der deutschen Staatsangehörigen ge⸗ wahrt würden, und daß die Herbeiführung besserer Vor⸗ sichtsmaßregeln, die Schutz böten gegen Menschenverluste, ermög⸗ licht werden möchte. England sei hierbei ganz in derselben Weise interessirt. Die Untersuchung habe zweifellos festgestellt, daß die Nationalität des verunglückten Schiffs bis zur Ankunft des Bugsirdampfers „Liverpool“ in Harwich Niemandem am Ufer bekannt gewesen sei, die Gerüchte von Plünderung des Schiffs seien auf das Vollständigste widerlegt worden. Er könne indeß nicht mit der Ansicht zurückhalten, daß der Bugsirdampfer „Liverpool“ wohl frühzeitiger hätte Hülfe leisten können, und daß die Behörden in Ramsgate sich einer Pflichtvergessenheit schuldig gemacht hätten.
Frankreich. Versailles, 30. Dezember. (W. T. B.) Nationalversammlung. Zur Vornahme der Wahl der De⸗ legirten für die Senatorenwahl ist der 16. Januar k. J., zur Vornahme der Senatorenwahl der 30. Januar k. J., festgesetzt worden. Als Termin für die Deputirtenwahl wurde der 20. Februar k. J. und als der Tag des Zusammentritts der neuen Kammern der 8. März k. J. bestimmt. Die nach dem Auseinandergehen der Nationalversammlung in Wirksamkeit tre⸗ tende Permanenzkommission soll morgen gewählt werden. — Im weiteren Fortgang der Nachmittagssitzung wurde noch die Brüsseler Zucker⸗Konvention genehmigt. Das zu dieser Vorlage gehörige Regulativ und mehrere den Bau von Eisenbahnen betreffende Gesetzentwürfe sollen in der zweiten, heute Abend stattfindenden Sitzung berathen werden. Der Schluß der Sitzungen erfolgt, nach Erledigung der noch auf der Tagesordnung stehenden Berathungsgegenstände, voraussichtlich morgen.
Griechenland. Athen, 30. Dezember. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer hat der wegen Usurpirung der ge⸗ setzgebenden Gewalt und Fälschung von Protokollen gegen sämmtliche Mitglieder des früheren Ministeriums Bulgaris erhobenen Anklage ihre Zustimmung ertheilt und die An⸗ geklagten einem von der Kammer gewählten Spezialgerichtshofe überwiesen.
Türkei. Wie dem „Telegraphen⸗Korrespondenz⸗Bureau“ aus Konstantinopel gemeldet wird, soll bei der Konstituirung der Herzegowina zu einem besonderen, unter Raouf Pascha ste⸗ henden Vilayet, auch aus dem Distrikte Scutari in Albanien ein besonderes Vilayet gebildet werden, für welches Achmed Hamdi Pascha als Gouverneur designirt ist.
Nr. 50 des Justiz⸗Ministerial⸗Blatts für die Preußische Gesetzgebung und Rechtspflege, herausgegeben im Bureau des Justiz⸗Ministeriums, hat folgenden Inhalt: All⸗ gemeine Verfügung vom 27. Dezember 1875, betreffend die Ein⸗ behaltung und Ablieferung verschiedener aus dem Verkehr zu ziehender Landesmüͤnzen. — Allgemeine Verfügung vom 28. Dezember 1875,
betreffend das Erscheinen einer besonderen amtlich
1 chen Ausgabe d Gesetzes, betreffend die Kosten, Stempel und Gebühren in 8 schaftssachen, vom 21. Juli 1875. — Zusammenstellung der Verän⸗ derungen, welche in den Jurisdiktionsbezirken der Gerichte erster In⸗ stanz während des Jahres 1875 eingetreten sind.
Statistische Nachrichten.
Nach Mittheilung des Statistischen Bureaus i sind bei den hiesigen Edeere ce in der nec Stadt zember bis inkl. 25. Dezember c. zur Anmeldung gekommen: 185 C““ 791 Lebendgeborene, 34 Todtgeborene, 490 Sterbefälle. . Nach den Ermittelungen der Volkszählungs⸗Kommi 1 sich die Bep ölkerungszahl der e E bezirke jetzt folgendermaßen: Standesamtsbezirk I. (Berlin, Alt⸗ Kölln, Werder, Dorotheenstadt) rund 74,000 Einwohner II Eriedrschstadt, 71,000, III. (westliche Friedrichs⸗Vorstadt und Schöneberger Revier) 46,000, IV. (östliche Friedrichs⸗Vorstadt und Tempelhofer Revier) 61,000, v. (östliche Louisenstadt) 101,000 VI. (westliche Louisenstadt und Neu⸗Kölln) 125,000, VII. (Stralauer Viertel) 116,000, VIII. (Königsstadt) 57,000, IX. (Spandauer Re⸗ vier) 69,000, X. (Rosenthaler Vorstadt) 75,000, XI. (Oranienburger Vorstadt) 78,000, XII. (Friedrich⸗Wilhelmsstadt und Moabit) 40,000 und XIII. (Wedding und Gesundbrunnen) 45,000.
Nach den vom bayerischen Justiz⸗Ministeri b 3 stellten und soeben veröffentlichten VI1ö1“ rechtspflege im Königreich Bayern während des Jahres 1874 wurden von den Gerichten des Königreichs, abgesehen von den Uebertretungen der Fotstgesetze, deren 162,963 zur Anzeige gelangt waren, 316,863 strafbare Handlungen abgeur heilt. Von diesen wur⸗ den 6127 oder 1,932 % als Verbrechen, 64,108 oder 20,23 % als Ver⸗ gehen, 246,628 oder 77,84 % als Uebertretungen erklärt. Von den verübten Verbrechen treffen auf die einzelnen Regierungsbezirke: Ober⸗ bayern 1543, Mittelfranken 835, Niederbayern 823, Schwaben 819, Ünter⸗ franken 694, Oberpfalz 608, Oberfranken 518, Pfalz 287. In Prozenten ausgedrückt, berechnet sich der Antheil der einzelnen Regierungsbezirke an den Verbrechen: Oberbayern 25,13, Mittelfranken 13,63, Nieder⸗ bayern 13,43, Schwaben 13,37, Unterfranken 11,33, Oberpfalz 9,92 Oberfranken 8,46, Pfalz 4,68 Prozent. Verzleicht man die Ergebnisse des Jahres 1874 mit jenen des Vorjahres, so findet man, daß im letzten Jahre die abgeurtheilten Verrrechen im Königreiche um 1024 oder 20 % zugenommen haben. Eine Minderung haben dieselben ledig⸗ lich in Schwaben und der Pfalz erfahren, und zwar im ersteren Kreise um 119, im letzteren um 33. Dagegen beträgt die Zunahme an abgeurtheilten Verbrechen in Oberbayern 412, Mittelfranken 314 Oberpfalz 175, Oberfranken 101, Unterfranken 97, Niederbayern 77. 8
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Dem Märkischen Museum sind in der letzten . achtenswerthe Bereicherungen aus Spandau zu Theil 8. dortige Gemeinde⸗Kirchenrath hat von den aus katholischer Zeit her⸗ stammenden Kultusgegenständen eine reiche Auswahl gestiftet. Es befinden sich darunter zwei Abendmahlskelche, aus deren einem aller Wahrscheinlichkeit nach der Kurfürst Joachim II. am 3. November 1529 zuerst das Abendmahl nahm; ferner zwei reichgestickte Meß⸗ gewänder, sodann Klosterhandschriften, die an schwere eiserne Ketten geschmiedet sind; Holzschnitzereien u. s. f. Der Magistrat von Spandau hat seine mittelalterlichen Strafgerichts⸗Utensilien uͤbergeben, außer⸗ dem einen reichen Fund mittelalterlicher Silbermünzen, Waffen u. dgl Auch der Gemeinde⸗Kirchenrath von Prenzlau hat ein in der Kunst⸗ geschichte geschätztes Altarkreuz aus dem 14. Jahrhundert als Ge⸗ schenk angeboten, welches in den nächsten Tagen eintreffen dürfte.
— Die Buch⸗ und Steindruckerei von H. S. Hermann in Berlin hat ihren Kunden einen Comptoir⸗Notiz⸗Kalender, der Post⸗ und Telegraphentarife enthält, und 2 kleinere Kalender über⸗ sandt, welche sich durch sauberen Druck und geschmackvolle Ausstattung auszeichnen.
— Im Mikroskopischen Aquarium (Werderscher Ma Alte Münze) wird Hr. Dr. Zenker am S den Programm der ersten Woche des neuen Jahres durch eine populär⸗ naturwissenschaftliche Vorlesung über das interessante Thema: Die 88 A“ Meeres eröffnen. Diese Vor⸗ esungen finden täglich, Abends 7 Uhr, und außerdem Sonntag Nachmittags 4 Uhr’ statt. 86 “
— In Freiburg starb am 23. d. M. der Bildhauer Aloys Knittel. Freiburg hat viele Kunstwerke von der Hand des Ver⸗ storbenen, am bekanntesten ist sein Standbild Berthold Schwarz, der aangeblich in Freiburg das Schießpulver erfand, vor dem Rathhause.
Gewerbe und Handel.
München, 30. Dezember. (W. T. B.) Die Dividende der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank pro zweites Semester ist, nachdem pro erstes Semester bereits 20 Fl. bezahlt worden waren, auf 55 ℳ festgesetzt worden.
— Die „New Yorker Hd. Z.“ schreibt in ihrem vom 17. De⸗ zember cr. datirten Wochenbericht: Wie von den Schlußwochen des Jahres zu erwarten, hat sich die Gesammt⸗Situation nicht befriedigender gestaltet. Sowohl in Exporten wie Importen nahm das Geschäft einen sehr stillen Verlauf. Größere und kleinere Suspensionen blieben an der Tagesordnung, und unterliegt es leider kaum einem Zweifel, daß die Liquidationen des endenden Jahres⸗ noch zu mancher Zahlungseinstellung Anlaß geben werden. Im Geld⸗ stand gab sich während dieser Berichtswoche, wie jedesmal bei her⸗ annahendem Jahresschluß, ziemlich lebhafte Frage kund, namentlich an der Börse, welcher viele Darlehen gekündigt worden waren. Die Neubeschaffung derselben trieb die Raten für call loans zeitweise auf die seit Jahren nicht erreichte Höhe von 1/32 % per Tag; im Allgemeinen stellten sich die Durchschnittsra en für call loans gegen Depot gemischter Sekuritäten nicht über 6 X% und gegen Hinterlegung von Bundespapieren ca. 1 % billiger. Das dieswöchentliche Geschäft im Goldmarkt nahm einen sehr ruhigen Verlauf. Die Fluktuationen beschränkten sich auf ½ %, zwischen 14 ½ bis 14 ½, und schloß das Agio à 14 ½. Am Waaren⸗ und Pro⸗ duktenmarkt war das Geschäft, wie stets während der Schlußwochen, des Jahres von sehr mäßigem Umfange. Von Exporten litten namenlich Brodstoffe, welche langsam weichende Tendenz verfolgten, von den noch immer sehr hohen Frachtraten. — Der Gesammtwerth des letztwöchentli⸗ chen Waaren⸗und Produktenimports weist im Vergleich zur Vor⸗ woche eine Abnahme von 3,545,713 Doll, auf, ven welcher 421,991 Doll, auf fremde Webstoffe und 3,123,722 Doll. auf diverse Pro⸗ dukte und Waaren entfallen. Erstere figuriren mit 1,024,670 Dell. Baumwelle konnte einen am ersten Tage unserer Berichtswoche er⸗ zielten Apvanz von ½16 C. bis zum Schluß behaupten, trotzdem im Termingeschäft gestern und heute die Baisse die Oberhand gewann. Rohes Petroleum erlitt an den Quellen Anfangs d. W. einen Rückgang, von welchem es sich jedoch bald wiederum er⸗ holte, doch ist der seit Mittwoch etablirte, aus Dezember⸗ „Real sirungen resultirende Avanz lediglich spekulativer Natur. In raffinirtem Petroleum war bei dem andauernden Mangel an Schiffen das Geschäft von außergewöhnlich geringem Umfang; Notirungen weisen eine kleine Besserung auf, doch ließen sich höchste Preise am Schluß schwer erzielen. Am dieswöchentlichen Waaren⸗ und Pro⸗ dukten⸗Export, dessen Gesammtwerth fast genau so stark ist, wie in der Parallelwoche des Vorjahrs, und gegen die Vorwoche eine Steigerung 1,380,179 Doll. ergiebt, partizipirt Baumwolle mit 16,985 Ballen im klarirten Werth von 1,143,887 Doll. gegen 12,856 B. im Werth von 852,538 Doll. in der Vorwoche, und 10,722 B. resp. 9931 B. im Werth von 833,239 Doll. resp. 798,694 Doll. in der Parallelwoche beider Vorjahre.