1876 / 15 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Jan 1876 18:00:01 GMT) scan diff

* 88 28 88 8 8 8.

Nach Wiedereröffnung der gestrigen Sitzung des Herrenhauses theilte der Präsident die Konstituirung der Ab⸗ theilungen, wie folgt, mit: 1. Abtheilung: Vorsitzender Herr v. Uhden, Stellvertreter Graf zur Lippe, Schriftführer Herr Friedländer (Bromberg), Herr v. Neumann. 2. Abtheilung: Herzog v. Ratibor, Graf Rittberg, Graf Schwerin, Herr Berndt. 3. Abtheilung: Herr v. Solms⸗Baruth, Graf zu Eulenburg, Graf Udo zu Stolberg, Graf Ziethen⸗Schwerin. 4. Ab⸗ theilung: Herr v. Ploetz, Herr v. Rath, Herr Theune, Herr Dietze. 5. Abtheilung: Graf Ztzenplitz, Herr Bitter, Graf Schulenburg⸗Betzendorf, Herr von Thaden. 8

Nachdem das Haus sich somit koͤnstituirt hatte, begrüßte der Präsident die neu eingetretenen Mitglieder; das Andenken der seit der letzten Session verstorbenen Mitglieder ehrte das Haus durch Erheben von den Sitzen. Zu Quästoren wurden die Herren Schuhmann und Sulzer ernannt.

Damit schloß die Sitzung um 2 ¾ Uhr.

Nächste Sitzung unbestimmt.

Ueber die im Herrenhause in der Session vom 16. Januar bis 15. Juni 1875 verhandelten Gegenstände ist jetzt die Gesammtübersicht erschienen. Dieselbe weist in alphabetischer Ordnung alle Gegenstände der Verhandlungen, die entsprechenden Berichte und Anträge, Redner und Art der Erledigung nach. Da überall auf die betreffende Seite der stenographischen Berichte und Anlagen hingewiesen ist, giebt das Werk nicht nur einen Ueberblick über alle Verhandlungen der Session, sondern es dient auch gleichzeitig als Inhaltsverzeichniß für die stenographischen Berichte.

Als Anlage ist die Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 in einer Zusammenstellung der Vorlage, der Beschlüsse des Hauses der Abgeordneten, des Herrenhauses und der Gesetzes⸗ vorlage beigefügt.

In der heutigen (3.) Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten, welcher am Ministertische der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Camphausen, beiwohnte, gelangte ein Schreiben des Abg. Dr. Hänel zur Verlesung, worin dieser die gestern auf ihn gefallene Wahl zum ersten Vize⸗Präsidenten dankend annimmt. Damit hatte sich das Haus konstituirt, und der Präsident wird von der erfolgten nstituirung Sr. Majestät dem Kasser und Könige Mitthei⸗ lung machen.

An Vorlagen sind eingegangen: Von dem Minister der Landwirthschaft ein Entwurf, betreffend die Ablösung der Real⸗ lasten im Gebiete des Regierungsbezirks Cassel ausschließlich der zu demselben gehörigen vormals Großherzoglich hessischen Gebietstheile; und vom Handels⸗Minister ein Entwurf, betreffend

die Anwendung der für den Verkehr auf Kunststraßen bestehen⸗ den Vorschriften auf den Kreis Ziegenrück.

Der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗ Minister Camphausen, reichte den diesjährigen Etatsentwurf ein und gab sodann als Einleitung zur diesjährigen Etatsbe⸗ rathung zunächst eine allgemeine Uebersicht des Budgets für das Jahr 1875, wonach bei den Verwaltungen der Eisenbahnen, der Stempelsteuer und des ehemaligen Staatsschatzes eine erhebliche Mindereinnahme stattgefunden hat, welche jedoch durch

die Mehreinnahme aus der Forst⸗ und Bergwerksverwaltung kom⸗ pensirt werden, so daß das Jahr 1875 wahrscheinlich mit einem, wenn auch geringen Ueberschusse abschließen werde. Bei dem

Vporanschlage für das Budget des Jahres 1876 gab der Finanz⸗Minister eine Uebersicht, wie Preußen mit den ihm zu⸗ gefallenen Kontributionsüberschüssen verfahren sei. Die Ein⸗ nahmen dieses Jahres würden bedeutend nachlassen, so daß gegen die Einnahmen des Vorjahres eine Differenz von über 43 Mil⸗ lionen Mark sich herausstellen werde, welche ihren Grund habe

in den zu erwartenden Mindereinnahmen aus der Bergwerks⸗ verwaltung von mehr als elf Millionen Mark und aus dem Wegfall der Einnahme von der in eine Reichsbank verwandelten ehemaligen Preußischen Bank. Um diesen Betrag seien die Ausgaben herabgesetzt; zwar seien die ordentlichen Ausgaben trotzdem erhöht, dagegen die außer⸗ ordentlichen um die Mindereinnahme gegen das Verjahr und auch noch um die Erhöhung der ordentlichen Ausgaben vermin⸗ dert worden, da namentlich bei den Ausgaben für die Eisenbah⸗ nen Ersparungen vorgenommen worden seien. Die Matrikular⸗ beiträge Preußens seien in Folge des Reichstagsbeschlusses gegen das Vorjahr verringert. Der Minister schloß mit dem Wunsche,

daß, wie in früheren Jahren, auch in diesem Jahre die Anträge der Regierung die Billigung des Hauses finden möchten.

Alsdann schritt das Haus zur Wahl eines Mitgliedes für die Staatsschulden⸗Kommission. Es wurden ab⸗ gegeben 310 Stimmen, wovon 308 gültig waren; hiervon fielen auf den Abg. v. Bockum⸗Dolffs 199, auf den Abg. b. Bonin

57 und auf den Abg. Richter (Hagen) 52 Stimmen. Der Abg. v. Bockum⸗Dolffs nahm die auf ihn gefallene Wahl mit Hinweis auf seinen als Abgeordneter auf die Verfassung ge⸗ nn Eid an. Schluß 1 ¼ Uhr. Nächste Sitzung Freitag r.

Der dem Hause der Abgeordneten heut vorgelegte Staatshaushalts⸗Etat für 1876 weist 651,488,800 Einnahmen auf, 43,010,119 weniger als der Etat pro 1875. Zu ordentlichen Ausgaben sind ausgeworfen 286,947,218 (+ 9,992,433 ℳ) Staatsverwaltungs⸗Ausgaben, 62,466,180 (+ 1,654,900 ℳ) Dotationen, 269,749,120 (— 6,171,261 ℳ) Betriebs⸗ ꝛc. Ausgaben, zusammen 619,162,518 ◻½ 5,476,072 ℳ); ferner an einmaligen und außerordentlichen Ausgaben 32,326,282 (— 48,486,191 ℳ). Die Gesammt⸗ ausgabe beläuft sich mithin, der Einnahme entsprechend, auf 651,488,800 (— 43,010,119 ℳ). Den Vorbericht zum Staatshaushalts⸗Etat werden wir morgen veröffentlichen.

In Anlaß entstandener Zweifel haben der Finanz⸗ Minister und der Minister des Innern durch einen Cirkular⸗ erlaß vom 9. November v. J. bestimmt, daß die Kosten der zu den Rendanturgeschäften der Amtsblattsverwaltung erfor⸗ derlichen Formulare und Schreibmaterialien nicht den Rendanten zur Last zu legen, sondern in demselben Umfange, wie es hin⸗ sichtlich der Formulare und Schreibmaterialien für die Dienst⸗ geschäfte der Regierungs⸗Subalternbeamten im Allgemeinen ge⸗ schieht, aus dem Bureaubedürfnißfonds der Regierungen zu be⸗ streiten sind.

Der Minister des Innern hat die Ober⸗Präsidenten durch Cirkularerlaß ersucht, die Standesbeamten auf die in Gemäßheit des §. 71 des Reichsgesetzes vom 6. Februar cr. er⸗ lassene Kaiserliche Verordnung vom 4. November v. Is. (Reichs⸗ gesetzblatt Seite 313), betreffend die Beurkundung von Sterbe⸗ fällen solcher Militärpersonen, welche sich an Bord der

Kann an einen zur Hauptverhandlung erster Instanz gültig vorgeladenen Angeklagten irgend eine fernere Zustellung (z. B. die Vorladung zur Hauptverhandlung in zweiter In⸗ stanz) nicht im Inlande bewirkt werden, so genügt der vierzehn⸗ tägige Aushang der zuzustellenden Schrift an der Gerichtsstelle. Dieses durch das Gesetz vom 3. Mai 1852 geregelte Verfahren findet nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals vom 17. Dezember 1875 Anwendung sowohl auf den Fall, daß der Angeklagte erst nach dem Hauptverfahren erster Instanz nach dem Auslande sich begeben oder bereits bei Eröffnung der Untersuchung im Auslande sich aufgehalten hat. „Der Artikel 50 des Gesetzes vom 3. Mai 1852 unterscheidet nicht, ob der Angeklagte zur Zeit des Haupt⸗ verfahrens erster Instanz innerhalb oder außerhalb Preußens wohnte, und ob ihm die Vorladung zu demselben hier oder dort gültig zugestellt worden ist, sondern erfordert für die Zulässigkeit der Vorladung durch Aushang in zweiter Instanz nur, daß zur Hauptverhandlung erster Instanz überhaupt eine gültige Vorladung erfolgt sei, was im vorlie⸗ genden Falle nicht bestritten ist, und daß die Vorladung zweiter Instanz im Inlande nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise zugestellt werden kann.. Der Gesetzgeber ging davon aus, daß ein zur Hauptverhandlung in erster Instanz rite vorgeladener Angeklagter besondere Veranlassung habe, sich um den ferneren Verlauf des gegen ihn schwebenden Verfahrens zu bekümmern, und daß ein solcher, wenn er sich überhaupt nur im Auslande obschon sein Aufenthaltsort daselbst bekannt aufhalte, Henechen gleich zu stellen, dessen Aufenthalt gar nicht be⸗ annt sei.

Der General⸗Feldmarschall Freiherr von Manteuffel, General⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs, ist von seiner Besitzung Topper in der Neumark hierher zurückgekehrt.

Der General⸗Lieutenant Friedrich Wilhelm, Prinz zu Hohenlohe⸗Ingelfingen, à la suite der Armee und General⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs, ist hier eingetroffen und im Hotel du Nord abgestiegen.

Die Bundesraths⸗Bevollmächtigten Königlich bayerischer Ministerial⸗Raͤth von Riedel und Herzoglich sachsen⸗alten⸗ burgischer Regierungs⸗Rath Schlippe sind hier eingetroffen.

Bayern. München, 17. Januar. (W. T. B.) Die Kaiserin von Oesterreich ist heute zum Besuch ihrer erkrankten Mutter hier eingetroffen.

18. Januar. (W. T. B.) Nach dem heute Vormittag ausgegebenen Bulletin hat die Herzogin Maximilian in der vergangenen Nacht mehrere Stunden geschlafen, und war das Fieber am Morgen entsprechend vermindert; jedoch dauerte der Schwächezustand noch immer fort.

Sachsen. Dresden, 17. Januar. Durch Königliche Verordnung ist an Stelle des Klostervoigts von Posern auf Pulsnitz der Rittergutsbesitzer von Trützschler auf Dorfstadt zum Mitgliede der Ersten Kammer der Ständeversammlung ernannt worden.

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 17. Jäanuar. Nachdem das Reichsgesetz über die Beurkundung des Personen⸗ standes und die Eheschließung am 1. d. M. in Kraft getreten ist, hat der Großherzog im Anschluß an den §. 82 dieses Gesetzes unter dem 7. d, M. dem Staats⸗Ministerium den Befehl ertheilt, Alle, die es angeht, zu benachrichtigen, daß Se. König⸗ liche Hoheit die Erfüllung der kirchlichen Pflichten in Bezug auf Taufe und Trauung von allen landesherrlichen Die⸗ nern bestimmt erwarte, und daß Allerhöchstderselbe Anstand nehmen werde, Personen anzustellen, welche diesen Pflichten in der einen oder anderen Weise nicht nachgekommen sind. Neustrelitz, 12. Januar. Wie die „Nstr. Ztg.“ berichtet, ist, hier eingegangenen Nachrichten zufolge, der Großherzog am 9. d. M., dem Vorabend des Geburtstages Sr. Hoheit des Herzogs Georg, zur festgesetzten Zeit im besten Wohlsein in St. Petersburg eingetroffen. Dort war feierlicher Empfang Seitens der Mitglieder des Kaiserlichen Hauses, während die erste Begrüßung im Namen des Kaisers von Rußland durch die zum Dienst bei Sr. Königlichen Hoheit kommandirten Offi⸗ ziere bereits an der russischen Grenze in Wirballen stattfand. Auch über das fernere Wohlbefinden des Großherzogs sind schon Nachrichten eingegangen.

ZLachsen⸗Meiningen. Meiningen, 15. Januar. (Leipz. Ztg.) Eine Höchste Verordnung vom 15. Dezember regulirt das Verfahren der Geistlichen bei kirchlichen Trauungen. Hiernach geht, an Stelle des bisherigen kirch⸗ lichen Aufgebotes, der kirchlichen Trauung eine einmalige kirch⸗ liche Verkündigung mit einer Fürbitte vorher. Die Vorbedingung dieser Verkündigung ist der Nachweis der erfolgten An⸗ ordnung des bürgerlichen Aufgebots durch den zu⸗ ständigen Standesbeamten. Die kirchliche Trauung ist auf den Antrag des Betheiligten möglichst bald nach dem von dem Standesbeamten vollzogenen Akte der Eheschließung vor⸗ zunehmen. Zuständig zur Vornahme der kirchlichen Trauung ist nach Wahl der zu Trauenden der Pfarrer des Wohnorts der Braut oder der Pfarrer des Wohnorts des Bräutigams oder der Pfarrer des Wohnorts, welchen die Eheleute nehmen. Soll die Trauung durch einen anderen Geistlechen vollzogen werden, so ist hierzu das Dimissoriale von Seiten des zuständigen Geist⸗ lichen am Wohnorte der Braut erforderlich. Das Dimissoriale darf nicht verweigert werden. Als geschlossene Zeit besteht für kirchliche Eheverkündigungen und Trauungen nur noch der Charfreitag.

Anhalt. Dessau, 16. Januar. Der Herzog und die Herzogin, sowie die Prinzessin Elisabeth sind gestern Abend von Weimar, wo dieselben dem Großherzoglichen Hofe einen mehrtägigen Besuch abstatteten, nach Dessau zurückgekehrt. Der Anhaltische Landtag hat in diesen Tagen häufige Kommissionssitzungen abgehalten. Die nächste Plenarsitzung findet erst Mittwoch, den 19. Januar, um 10 Uhr statt.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 17. Januar. Das Herrenhaus nahm in seiner heutigen Sitzung das ganze Klostergesetz nach den Anträgen des Ausschusses mit wenigen Aenderungen in zweiter und dritter Lesung an. Das vom Ab⸗ geordnetenhause angenommene Gesetz über die Regelung der Rechtsverhältnisse der Altkatholiken wurde a Kehcs

(N. Fr. Pr.) Der Reformverein der Wiener Kaufleute hat an das Abgeordnetenhaus eine Petition wegen der zwischen Oesterreich und Rumänien abzuschließenden Handels⸗Konvention gerichtet.

Die Petition behauptet, daß die Umwandlung der bisberigen

in Dienst gestellten Schiffe oder anderen Fahrzeugen der M rine befinden, aufmerksam zu machen. 8

entfalten.“

eingehobenen Zölle erweist und nur eine für den rumänischen Fiskus werthvolle Errungenschaft bildet. Schon die vom Vertrage normirte Verzollung von 7 % wird durch die Hinzurechung von 15 % zu den offiziellen österreichischen Werthen eine faktische Erhöhung auf 8,05 % des Werthes. Noch greller tritt jedoch die Schädigung des österreichischen Han⸗ dels, welche durch die Konvention verursacht würde, hervor, wenn man statt der offiziellen Werthe die jüngst ermittelten Handelswerthe als Basis der Verzollung annimmt. Dann ergiebt sich für Leinenwaaren ein Zoll von durchschnittlich mehr als 10 %, für Kleidungen von 10 ½¼ %, für Land⸗ und Wasserfahrzenge von 11 %, für Instrumente und kurze Wsoaren von 9 %, für chemische Produkte von circa 10 %. Die Pe⸗ tition lenkt ferner die Aufmerksamkeit des Abgeordnetenhauses auf eine ganze Reihe anderer Artikel, für welche im Tableau B. der Kon⸗ vention bereits fixe Gewichtszölle vorgesehen sind, zu deren übersicht⸗ licher Beurtheilung im Vergleiche zu dem bisherigen Zollsatze ad va- lorem es gleichfalls nothwendig erscheinen dürfte, zu zeigen, wie sich diese fixen Gewichtszölle, nach Prozenten berechnet, darstellen. Zu diesen Artikeln gehören:

Werthmenge im Jahre 1874. Macht in Prozenten des des ffziellen Handels⸗ Werthes werthes

22 ¼

Benennung der Artik

Handels⸗ 1 werth in Gulden 1,403,208 1,403,208 105,452 68,158 10 ½ 16 ⁄¾0 6,405 4.697 20 27 ½ 74,815 82,297 34 31 124,580 151 955 32 26 ⁄¼10 193,200 193,200 107⁄1% 10 %¼l 0 103,395 68,930 10 % 16 327,376 303,992 13 1 14 bpuntes. 11,095 12,046 228/⁄10 feines jeder Art und

Papierarbeiten.. 668528 468,765

752,136 854,700 Gepolsterte Möbel⸗ und Korb⸗ flechtwaaren. 30,105 Glas, gemeinstes .. 100,304 ““ 478,260 2 feines Spiegelglas. 12,390 16 Wachskerzen ꝛc.. 32,890 11 ö1.“*“ 140,150 126 33 00 Seife, gemeine. u1ö 38,340 46,008 20 162 Nach dieser Berechnung würden einzelne Artikel bei ihrer Ein⸗ fuhr nach Rumänien doppelt, ja dreimal so hoch verzollt werden müssen, als bisher. Die Stellung des österreichischen Handels würde dadurch um so mehr erschwert werden, als für die anderen Staaten vorläufig das bisherige Werthzollsystem in Geltung bleibt. Die Petition bespricht hierauf noch andere Nachtheile, welche aus dem Vertrage für den „»österreichischen Handel erwachsen würden, und wendet sich namentlich gegen jene Bestimmungen desselben, welche sich auf die jüdischen Handeltreibenden beziehen. Die Ein⸗ schränkungen, welchen diese unterworfen werden, erschüttern ge⸗ radezu die Handelsfreiheit. Die Petition schließt mit der Bitte: das Abgeordnetenhaus wolle der Konvention nur dann seine Zustimmung ertheilen, wenn durch deren Bestimmungen unserem Handel nach Ru⸗ mänien, wie ferner der Person, dem Erwerbe, dem Handel und dem Besitze unserer so zahlreichen Mitbürger in Rumänien mindestens jener Schutz und jene Stellung zu Theil werden, welche ebensowohl die neueren wie die älteren zwischen Oesterreich und der Türkei geschlosse⸗ nen Verträge und Kapitulationen den beiderseitigen Staatsangehörigen ohne Unterschied der Konfession in so ausgedehnter und liberaler Weise gewährleisten.

Schweiz. Bern, 17. Januar. Der Postkongreß wurde, nachdem Bundesrath Heer zum Präsidenten ernannt worden, auf morgen vertagt, weil die belgischen Abgeordneten noch nicht eingetroffen waren.

Niederlande. Haag, 17. Januar. (W. T. B.) Nach einer hier eingegangenen Depesche aus Atchin haben die nie⸗ derländischen Truppen die Positionen bei Bitallantermin und Sambong genommen und setzten ihren Vormarsch fort.

Frankreich. Paris, 17. Januar. Die verschiedenen politischen Parteien haben in den Organen, durch welche sie in der Pariser Presse vertreten sind, ihre Programme für die bevorstehenden Wahlen zum Senat und zur Zweiten Kammer bekannt gemacht. Es g(äßt sich hiernach die Stellung der Parteien kurz, wie folgt, charakterisiren: A. Programm der legitimistischen Partei.

1) Union, 7. Januar 1876. „Die Haltung der Roya⸗ listen läßt sich mit zwei Worten bestimmen: Wissen, was man will, und es wollen.. . Die demagogischen und revolutionären Bewegungen der letzten 80 Jahre haben in Frankreich den Grund⸗ stein des Staates, die „christliche Familie“ zerstört. Die roya⸗ listische Partei muß mit diesem Banner in den Wahlkampf gehen.“ 2) Correspondance St. Chéron: „Die Legi⸗ timisten werden ihre eigenen Kandidaten aufstellen. Wo eine ehrenhafte Einigung möglich ist, werden sie eine Verständigung mit den andern konservativen Kandidaten eingehen; wo nicht, werden sie in erster Linie für ihren speziellen Kandidaten stimmen, indem sie sich für das zweite Scrutin ihre Freiheit wahren. Ihr Programm ist das Terrain der Revision.“ B. Programm der Regierungspartei, speziell die

orleanistische Fraktion.

3) Moniteur Universel, 9. Januar: stützung des heutigen Gouvernements als eines sentativ⸗Gouvernements mit Prinzipien, die der republi⸗ kanischen wie der monarchischen Staatsform gemein⸗ sam sind. Diese Prinzipien schließen das Plebiszit wie das Imperativmandat aus und bekämpfen die imperialistischen, sowie die radikalen Prätentionen. Es sind die Prinzipien des „Régime essentiellement représentatif, welches die Orleanisten immer hochgehalten haben. Nur mit diesen Prinzipien kann man der Gefahr des ultrademokratischen, wie des kaiserlichen Absolutismus entgehen.“

C. Programm der bonapartistischen Partei.

4) Pays, 6. Januar: „Wir wollen das Gouvernement treu und loyal unterstützen, aber wir wollen uns nicht von ihm hintergehen lassen (duper). Beharrt die Regierung dabei, den Orleanismus ausschließlich zu unterstützen, so wird sie un unter ihren Gegnern finden, und wir werden offen unsere Fahne

Wachs (darunter Ceresin) . Bier in Flaschen 1 1“ Gebrannte geist. Flüssigkeiten Wollwaaren, gemeinste.. Papier, gemeinstes. gemeines 2

22 ½

23,661 62,690 382,608 21,240

28,600

„Unter⸗ Reprä⸗

D. Programm des linken Centrums.

5) Lanfrey'sches Manifest: Es wirft einen Rückblick

auf die Haltung des linken Centrums bis zum Schluß der Nationalversammlung; es schildert den Antheil des linken Centrums an dem Zustandekommen der neuen Konstitution vom

25. Februar. „Unser Programm ist: Die Bildung einer neuen

Majorität, gegründet auf dem Respekt vor dem Gesetz die

Konsolidirung der Republik —, das Zustandebringen einer großen

nationalen und konstitutionellen Partei.“

E. Programm der republikanischen Linken. 6) Rede von Jules Simon: betont mit Entschieden⸗

heit das Festhalten an der errungenen republikanischen Konsti⸗

tution, weist die Anklagen sozialistischer Ideen zurück und er⸗

klärt, daß die Republikaner Conservateurs des Eigenthums, der

Werthzölle in Gewichtszölle sich als eine Erhöhung der derzeit faktisch

Familie und der Religion, wie auch der heutigen Regierung

seien. „Wir sind der Frieden und die Freiheit, denn wir sind die Republik.“ F. Programm der Aeußersten Linken. 7. Brief Gambetta's. „Républik Frangaise“, 6. Ja⸗ nuar, giebt eine kurze Analyse der neuen Konstitution und der Senatswahlen und fordert alle Republikaner zur Einheit und Mäßigung auf venergische Vertheidigung der Konstitution unversöhnlicher Krieg gegen jede monarchische oder prinzliche Restauration Vertagung der Revision bis 1880 und dann allein vorzunehmen zur Verbesserung der republi⸗ kanischen Institutionen. Die wahren Konservativen sind die Ver⸗ theidiger des gegenwärtigen Régime; die Freunde und Urheber der Unordnung und der Anarchie sind in den Reihen seiner egner.“

8 Im letzten Augenblicke hat die Regierung ihr offizielles Programm kin der Anrede des Marschall⸗ Mac Mahon an das französische Volk veröffentlicht. Die Presse spricht sich je nach ihrem Standpunkt über dies Manifest aus. Die Opposition wirft dem Marschall vor, seine eigene Autorität vermindert zu haben, um die seines Minister⸗Präfidenten, des Herrn Buffet, aufrecht zu erhalten. Anklang hat in der repu⸗ blikanischen Partei der Passus über die Revision der Verfassung

funden.

Im Hinblick auf die durch die Schneefälle in mehreren Departements eingetretene Schwierigkeit der Verbindungen hat der Präsident der Republik den Art. 5 des Dekrets vom 3. d. M., betreffend die Einberufung der Gemeinderäthe zur Ernennung ihrer Wahl⸗ männer, wie folgt, modifizirt: „Wenn die Mehrheit der ausübenden Mitglieder) sich nicht zur Sitzung von 16. einfinden sollte, so würde der Maire an demselben Tage den Gemeinderath auf Dienstag, den 18., einbe⸗ berufen und, wenn auch diesmal die Zahl der anwesenden Mitglieder unzureichend wäre, sogleich eine dritte Versammlung auf Donnerstag, den 20., ausschreiben. In dieser letzteren Sitzung könnte dem Art. 17 des Gesetzes vom 5. Mai gemäß die Wahl vor sich gehen, welches auch immer die Zahl der an— wesenden Mitglieder sein möchte. Gleichwohl müßten in den Departements, wo der Stand der Verbindungen die zweite und dritte Einberufung der Gemeinderäthe auf die oben festgesetzten Tage unmöglich machen würde, diese Einberufungen auf ferner liegende Zeitpunkte anberaumt werden!“ Der Kriegs⸗Minister hat an die Corps⸗Kommandanten folgendes Rundschreiben gerichtet: Meine Herren! Ich bin befragt worden, welche Folge dem Gesuche gegeben werden soll, welches die wegen ihres Alters noch zur Reserve der aktiven Armee oder zur Territorialarmee gehörenden Prä⸗ fekten, Unter⸗Präfekten und Generalräthe, um Offiziersstellen in der Territorialarmee zu erhalten, einreichen. Es schien mir ge⸗ recht, eine besondere Bestimmung betreffs dieser Beamten zu erlassen, damit dieselben, wenn sie durch Ereignisse, die von ihrem Willen unabhängig sind, ihre Stellen verlieren sollten, nicht genöthigt seien, als einfache Soldaten in der Territorial⸗ armee zu dienen. Deshalb werden sie zur Mitbewerbung zuge⸗ lassen und ihnen Offizierspatente der Grade übergeben, für welche sie regelmäßig vorgeschlagen sind. Genehmigen Sie ꝛc.

Türkei. Konstantinopel, 11. Januar. Nachdem die Cholera in Syrien erloschen ist, finden die von dortigen Häfen auslaufenden Schiffe in Gemäßheit eines Beschlusses des hie⸗ sigen internationalen Gesundheitsrathes vom 10. d. M. ab in allen Häfen des türkischen Reiches wiederum freie Pratika.

nö—

Rußland und Polen. St. Petersburg, 15. Januar. Zum fünfzigjährigen Offiziers⸗Jubiläum des Fürsten Alexander Arkadjewitsch Italiskij Grafen Ssuworom⸗ Rymnikskij, General⸗Inspektors der gesammten Infanterie, Mitglied des Reichsraths und General⸗Adjutanten, schreibt der „Russ. Invalide“: „Ein Enkel des genialen Feldherrn Ssuworow, eines Heerführers, der Rußlands Stolz ausmacht, und dessen Name in den Annalen der glänzenden und ruhmreichen Thaten der russischen Armee eine hervorragende Zierde bildet, nimmt Fürst Alexander Arkadjewitsch, nachdem er schon ein halbes Jahrhundert dem Throne und dem Vaterlande gedient hat, auch jetzt noch, Dank seinen Verdiensten und hohen Würden, eine der höchsten Stellungen in der Reihe unserer Staatsmänner ein. Am 1. Januar 1826 wurde der Fürst Alexander Arkadje⸗ witsch, nachdem er seinen Dienst als Junker in den Reihen des Regiments der Leibgarde zu Pferde begonnen hatte, in den Offiziersrang erhoben. Fast gleich nach dieser seiner Ernennung nahm er mit Auszeichnung an Kriegsoperationen im Kaukasus, an der persischen und darauf an der türkischen Kampagne Theil. Am 29. Februar 1828 wurde der Fürst zum Flügel⸗Adjutanten Sr. Majestät des Kaisers ernannt. Im Jahre 1831, zur Zeit der Bekämpfung des polnischen Aufstandes, zählte der Fürst zum Generalstab der Armee und erhielt noch in demselben Jahre den Rang eines Obersten. In den Jahren 1831 und 1832 kommandirte er ein Bataillon des Leibgarde⸗Jäger⸗Regiments; im Jahre 1839 aber wurde ihm, schon in dem Range eines General⸗Majors, das Kommando über das Fanagorische Gre⸗ nadier⸗Regiment des Generalissimus und Fürsten Ssuworow übertragen und kommandirte er dasselbe bis zum Jahre 1842, bis zu seiner Ernennung zum Commandeur der 1. Brigade der 3. Grenadier⸗Division. 1843 wurde der Fürst der Suite Sr. Majestät zugezählt, 1846 aber zum General⸗Adjutanten Sr. Maäjestät ernannt. In den Jahren 1848—1861 war er General⸗ Gouverneur der Ostseeprovinzen. In dieser Periode seiner Thätig⸗ keit führte er auch das Kommando über die zur Vertheidigung der Ostseeküste daselbst lagernden Truppen. Im Jahre 1859 wurde der Fürst zum „General von der Infanterie“ und auch in demselben Jahre noch zum Chef des Rjashkischen Infanterie⸗ Regiments ernannt. 1861 wurde er Mitglied des Reichsraths und noch zu Ende desselben Jahres Kriegsgouverneur von St. Petersburg. Der St. Wladimir⸗Orden 1. Klasse (im Jahre 1861), der Orden des heiligen Apostels Andreas des Erstberufenen (im J. 1863) und die Brillantinsignien zu dem letzteren (im J. 1868), das waren die hohen Auszeichnungen der großen Verdienste des Fürsten. Als darauf das Amt eines Kriegsgouverneurs für St. Petersburg aufgehoben, wurde der Fürst durch die Ernennung zum General⸗Inspektor der ge⸗ sammten Infanterie ausgezeichnet. Aus den hier angeführten und nur kurz erwähnten Aufzählungen der Hauptbegebenheiten der Dienstzeit des Durchlauchtigsten Fürsten ist ersichtlich, wie reich und vielseitig seine fünfzigjährige Dienstthätigkeit sowohl in militärischer als in administrativer Beziehung gewesen ist. Zum Schluß müssen wir bei dieser kurzen Aufzählung der Ver⸗ dienste des Fürsten Alexander Arkadjewitsch auch noch seiner so überaus nützlichen und segensreichen Wirksamkeit als Präsident der freien ökonomischen Gesellschaft und als Mitglied verschie⸗

Amerika. Washington, 17. Janugar. (W. T. B.) Das Repräsentantenhaus hat den Antrag auf Wieder⸗ aufhebung des Gesetzes, betreffend die Wiederaufnahme der Baarzahlungen, abgelehnt. Die Minorität, welche für den Antrag stimmte, setzt sich hauptsächlich aus Depu⸗ tirten der demokratischen Partei zusammen. Das Reprä⸗ sentantenhaus hat ein Gesuch um Mittheilung der ge⸗ sammten auf die kubanische Frage bezüglichen diplomati⸗ schen Korrespondenz an den Präsidenten Grant gerichtet. Im Senat wurde von General Sherman der Antrag auf Her⸗ stellung einer Münz⸗ und Rechnungseinheit zwischen den Vereinigten Staaten und England eingebracht. Es wird vorgeschlagen, den Präsidenten zu dem Abschluß eines Vertrags zu ermächtigen, wonach der Dollar, von welchem 5 Stück gleich einem Pfund Sterling sind, als Münzeinheit be⸗ stimmt wird, und sollen das Pfund Sterling in den Ver⸗ einigten Staaten und der Dollar in England nach dem Maß⸗ stabe von 5 Dollars gleich einem englischen Pfunde gesetzlichen Cours haben.

Die Nr. 1 des „Marine⸗Verordnungs⸗Blatts“ hat folgenden Inhalt: Ueberwachung des Bekleidungszustandes der Mann⸗ schaften der Marinetheile. Ausrüstung S. M. Schiffe und Fahr⸗ zeuge mit Materialien bei Ueberführungen, Fastagen für Propiant⸗ artikel. Deklaration des §. 107 des Geldverpflegungs⸗Reglements. öG der Messen. §§. 122 bis 125 des Geldverpflegungs⸗ Reglements Preise für Proviant und Materialien ꝛc. in Vigo am 1. Jali 1875. Proviant⸗Nachschübe für die in den westindischen Ge⸗ wässern stationirten Schiffe und Fahrzeuge S. M. Einbehaltung und Abführung von außer Cours gesetzten resp. aus dem Verkehr zu ziehenden Münzen. Abschluß von Proviant⸗Lieferungsverträgen durch die Stations⸗Intendanturen für 1876. Abänderung des Alinea 2 des §. 26 des Servis⸗Reglements vom 20. Februar 1868. Perso⸗ nal⸗Viränderungen.

Landtags⸗Angelegenheiten. 8

Berlin. Der dem Herrerhause vorgelegte Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Ablösbarkeit der Erbzins⸗ und Erbpachts⸗ verhältnisse in den Moor⸗ und Vehnkolonien der Pro⸗ vinz Hannover, ist in Axnlaß des von dem Hannoverschen Provinzial⸗ landtage an die Königliche Staatsregierung gerichteten Antrags vom 7. November 1868 nach sorafältiger Prüfung der thatsächlichen Ver⸗ hältnisse bearbeitet. Der Hannoversche Provinziallandtag, welchem der Entwurf zur Begutachtung vorgelegt ist, hat dem letzteren in allen wesentlichen Punkten zugestimmt.

Die beaksichtigte Gesetzgebung ist nach den Motiven vorwiezend für die Ostfriesischen Moor⸗ und Vehnkolonien und außerhalb des Fürstenthums Ostfriesland nur für einzelne Theile der Landd ostei⸗ bezirke Osnabrück und Stade von Bedeutung..

Der Landdrosteibezirk Aurich, welcher das Fürstenthum Ostfries⸗ land umschließt, enthält etwa 54 Qu.⸗Meilen und 194,000 Einwohner, von welchen etwa 37,000 also nahezu mit einem Grundbesitz von ctwa 108,000 hannoverschen Morgen in Moorkolonien leben. Ein großer Theil des Landdrosteibezirks liegt daneben noch gegen⸗ wärtig in unangeschnittenem Hochmoore, welches nur durch Kanali⸗ sirung und Ausweisung an schon bestehende Kolonien oder Anlase neuer Kolonien nutzbar zu machen ist.

Von den vorhandenen, etwa 100 Kolonien, sind 17 sogenannte Vehne oder Kolonien mit schiffbaren Kanälen, die übrigen Moor⸗ kolonien, welche mit Kanälen noch nicht versehen sind. .“

Unter jenen, den Vehnen, sind 3 unmittelbare herrschaftliche Vehne, in denen der Fiskus die Kolonate ohne Mittelspersonen an die Kolonisten zu Erbpacht oder in ähnlicher Weise ausgewiesen hat; die übrigen Vehne wurden in der Weise begründet, daß fiskalische Moore an Privatpersonen oder Genossenschaften (Ober⸗Erbpächter) unter ge⸗ wissen Bedingungen und Abgaben verliehen, von diesen aber wiederum in Parzellen, sogenannten Gedeelten, an einzelne Kolonisten (Unter⸗Erb⸗ pächter) ebenfalls gegen Abgaben verschiedener Art ausgewiesen wurden. Bei den Privatvehnen, die sich mehrentheils im Besitze von Sozietäten (Vehncompaznien) befinden, ist die Anlage und Unterhaltung der gemein⸗ samen Werke (Kanäle, Verlaate, Wege, Brücken ꝛc.) meistens den Kom⸗ pagnien verblieben, deren Interesse an dem mit einer gehörigen Er⸗ haltung der gemeinsamen Werke unzertrennlich verbundenen Gedeihen der Kolonien hinreichenden Schutz gegen die Vernachlässigung jener Werke gewährte. Die Moorkolonien beruhen, ohne das Zwischen⸗ glied der Ober⸗Erbpächter, auf unmittelbaren Ausweisungen und be⸗ finden sich hinsichtlich der bei ihnen als gemeinsame Anlagen nur in Betracht kommenden Wege und Abwässerungszüge in den Verhält⸗ nissen der gewöhnlichen Landgemeinden. Die wirthschaftliche Lage der in den Moorkolonien lebenden Kolonisten ist fast ohne Ausnahme eine sehr ungünstige. Mit hoben Abzgaben belastet, ohne genügende Absatzwege und zu einem selbständigen landwirthschaftlichen Betriebe meist zu klein, befinden sich die Kolonate in einem mehr und mehr zunehmenden Verfalle. Weit günstiger ist die Lage der Vehne. ꝓꝗ¶Der Schiffahrtskanal vermittelt den Absatz des Torfes und den Bezug von Düngmitteln, begünstigt und erleichtert demnach die Ab⸗ torfung und Urbarmachung des Bodens; er zieht den Schiffsbau herbei und mit ihm gewerbliche Betriebe der verschiedensten Art, und hat fast in allen Fällen die Kolonien zu einer kräftigen und gedeih⸗

ichen Entwickelung geführt. 1 8

gr ds Mvoriolagter der Landdrosteibezirke Stade und Osnabrück unter⸗ scheiden sich nicht wesentlich von den ostfriesischen, obschon sich ihre wirthschaftliche Lage hin und wieder etwas günstiger gestaltet hat. Vehne nach holländischem Muster im Sinne der ostfriesischen Anla⸗ gen werden im Landdrosteibezirke Stade kaum vorkommen, und der Landdrocteibezirk Osnabrück besitzt nur eine Vehnkolonie, die Stadt

apenburg. Va e. 8e eigenthümlichen Verhältnissen der Moor⸗ und Vehn⸗ kolonien und ihrer wirthschaftlichen Lage ist für die hier in Frage stehende Ablösungsgesetzgebung zu folgern, daß bei den Moorkolonien die thunlichste Erleichterung im Betrage und in der Zahlung des Ablösungs⸗Aequivalents, und bei den Vehnen die Sicherung einer gehörigen Erhaltung und Fortführung der gemeinsamen Anlagen als unter allen Umständen zu beachtende Rücksichten festgehalten werden müssen.

Statistische Nachrichten.

In dem Personalbestande beider städtischen Kol⸗ legien sind 9 Laufe des vsrigen Jahres folgende Veränderungen eingetreten: Aus dem Maagistratskollegium trat nur Stadtschulrath Dr. Hofmann am 1. Oktober in Folge seiner Ernennung zum Direk⸗ tor des Berlinischen Gymnastums zum Grauen Kloster aus; neu eingetreten sind dagegen am 7. Januar die unbesoldeten Stadträthe Hermes, Hahn, Wolsf, Walcker und am 18. Nevember cer unbesol⸗ dete Stadtrath Romstädt. Die Veränderungen im Personalbestande der Stadtverordnetenversammlung sind dagegen viel umfassender. Es schieden in Folge eigener Entschließung aus: die Stadtverordneten Dr. Gneist am gl. Januar, Wedding am 28. Januar, Rust und Sonntag am 25. Februar, Halske am 11, März, Kochhann und Rosenthal am 27. Mai, Wilhelmi am 23. August, Büttner und Dr. Schneitler am 16. Dezember; ferner trat Herr Romstädt am 18. November in Folge seiner Ernennung zum unbesoldeten Stadt⸗ rath aus, und verstorben find die Stadtverordneten Dr. Göͤschen am 2. März, Winsch am 5. Oktober. Neu eingetreten sind dagegen die

und Schultze am 22. April, Dr. Koßmann und Solf am 13. Mai, Gericke, Kühn und Langerhans am 25. November, Hartmann am 13. Dezember. Erledigt waren am Jahresschlusse die beiden Man⸗ date der Herren Büttner und Dr. Schneitler.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Kapitän Cook, der berühmte Weltumsegler, wird nach einem Beschlufse des Parlamentz von Neu⸗Südwales im Hyde Park zu Sydney ein schönes Denkmal erhalten, wozu 4000 bewilligt worden sind. 1

Das zweite Semester des Jahrgangs 1875 des „An⸗ zeigers für Kunde der deutschen Vorzeit (Organs des germanischen Nationalmuseums in Nürnberg)“ enthält folgende größere Abhandlungen: Ergebnisse einer im Jahre 1874 geschehenen Nachgrabung auf der Ruine der Klosterkirche von Bosau (jetzt Posa) bei Zeitz. Vom Bauinspektor Gustav Sommer. Mit Abbild. Aus Breslauer Formelbüchern. Von Professor Alwin Schultz. Bunt glasirte Thonwaaren des 15. 18. & Wus NMo Fs bi 8 Jahrh. im german. Museum. Von A. Essenwein. Mit Abbild (Forts.) Kurtzes Diarium was auf des hochgebohrnen Unsers gnä⸗ digsten Graffen und Herrn hochgräfl. Gnaden nach Berlin vorgenom⸗ mener Hin⸗ u. Herreise, Insonderheit aber wegen der würklichen Investitur des dasigen Königl. Preußischen großen Schwartzen Adler⸗ Drdens wehrenden Dero sejour in Berlin passiret ist. Von Geh. Rath Dr. Baur. Ein unedirtes Gedicht des Mönches Gevehardus zu Grafschaft. Von Nolte. Das Bippappspiel. Von Geh. Rath Dr. Baur u. Dr. Frommann. Bruchstücke einer Pergament⸗ handschrift des Schwabenspiegels. Von Rockinger. Mit⸗ theilungen über einen Sammelband des Stadtarchives zu Rotenburg ga. d. J. Von Prof. Vogel. Ueber das Doppelwappen auf dem Schwerte des heil. Mauritius. Vom Fürsten Hohenlohe. Mit Abbild. Romanische Kirchengeräthe im germanischen Museum. Von A. Essenwein. Mit Abbild. Einige Briefe, an Wolfg. Lof⸗ felholz zu Nürnberg gerichtet, nebst einigen historischen Erläuterungen. Von W. Löffelholz v. Kolberg. De clericis et rustico. Von Prof. W. Wattenbach. Sphragistische Aphorismen. 92 95. Vom Fürsten Hohenlohe. Mit Abbild. Des Pfalzgrafen Otto Heinrich Be⸗ stallungen für einen Uhrmacher u. einen Geiger u. Seidenweber. Von Jos. Baader.

Fromont junior und Rislersenior. Preisgekrönter Ro⸗ man von Alphonse Dandet. Autorisirte Uebersetzung. Berlin, Eugen Grosser. Der vorliegende Roman ist eine der besten Er⸗ zählungen der modernen französischen Literatur sowohl in der Form wie in der Charakterzeichnung, eine Pariser Sittenstudie von großer Schärfe und Wahrbeit. Die deutsche Ausgabe desselben, von welcher in kürzester Zeit bereits die dritte Auflage nöthig wurde, schließt sich in Ausstattung, Druck und Format, sowie in eleganter, fließender Sprache dem Originale an. Die französische; Akademie hat dem Werke als bestem im Laufe der Jahre erschienenen Roman den Preis zuerkannt.

Gewerbe und Handel.

In der Generalversammlung der Aktionäre der Deutschen Unidnbank vom 14 d. M., in welcher 26,000 Stück Aktien vertreten waren, wurde die Liquidation des Unternehmens durch Akklamation beschlossen. Zu Liquidatoren wurden die Herres W. Kopetzky, Dr. Siemens, Wallich und Koch ernannt. Die Liquidatoren wurden er⸗ mächtigt, Grundstücke der Unionbank zu verkaufen und gerichtlich aufzulassen, den Kaufpreis entgegenzunehmen oder zu kreditiren, Grundstücke, auf welche die Unionbank Hypotheken besitzt, zu erwer⸗ ben, die Filialen aufzulösen u. s. w. Der Aufsichtsrath der Union⸗ bank habe die Vereinbarung getroffen, daß die Deutsche Bank gegen ½ % Provision die Liquidation durchführt und die eingehenden Gelder im Kontokorrent mit 4 % verzinst, so daß kein Zinsverlust entsteht. Die Deutsche Bank habe sich bereit erklärt, das Grundstück der Unionbank zu übernehmen für den Fall, daß in der auszuschreibenden öffentlichen Lizitation kein höheres Gebot einginge, als das ihre, in welchem Falle sie zurückstehen würde. Direktor Kopetzky theilte darauf noch mit, daß die Unionbank gegenwärtig 17 bis 18 Millionen Mark an baarem Gelde und Wechseln besitzt, während ca. 6 Millionen Mark eigene Accepte im Umlauf seien, daß sonach die flüssigen Mittel sich gegen⸗ wärtig auf ppt. 11 bis 12 Millionen Mark beziffern.

In einer auf den 3. Februar einberufenen außerordentlichen Generaldersammlung wird der Verwaltungsrath der Norddeuts chen Fabrik für Eisenbahn⸗Betriebsmaterial einen Antrag zur Beschlußfassung unterbreiten, der auf eine Reduktion des Grund⸗ kapitals von 4,500,000 ℳ, auf 3,300,000 abzielt. Im vorigen Jahre lehnte bekanntlich die Generalversammlung einen Antrag auf Liqutdation des Gesellschaftsvermögens ab. 88 b 1

Hannover, 17. Januar. (W. T. B.) In der heutigen außer⸗ ordentlichen Generaloversammlung der Hannoverschen D is konto⸗ und Wechslerbank wurden die Anträge der Liquidationspartei mit bedeutender Majorität angenommen. Der Vertreter derselben stellte hierauf den Antrag, bis spätestens Ende Februar eine zweite außerordentliche Generalversammlung einzuberufen, in welcher über die Liquidation der Gesellschaft Beschluß gefaßt und die Wahl der Liquidatoren vorgenommen werden soll.

Wien, 17. Januar. (W. T., B.) Die Nordbahn hat auf den 16. Februar eine Generalversammlung einberufen, um die Genehmigung des gestern mit der Regierung abgeschlossenen Ueber⸗ einkommens wegen des Erwerbes der Mährischen Grenz. bahn einzuholen. Ferner soll in derselben über die Erwerbung der Lundenburg⸗Grußbacher Bahn, sowie über die Erwerbung der Konzession zum Bau der Linie Seybusch⸗Bielitz Beschluß ge⸗

zt werden.

8 8 Nach einer Meldung der „Presse: 8 Nationalbank die Errichtung eines Saldosaals für den Verkehr mit Edelmetallen angeregt worden, und ist diese Vorschlag günstig aufgenommen worden.

Pest, 17. Januar. tungsraths der Ostbahn, 2 bei Vertretern der Regierung hauptsächlich an d vährun von der Staatsregierung als Kaufpreis offerirten 10 Mill. Gulden Anstoß genommen hatten, sind heute Nachmittag mit den Vertretern der Regierung abermals zu einer Konferenz zusammengetreten, um wo möglich die Zahlunz des Kaufpreifes in der Goldwährung zu er⸗ wirken. Die Konferenz blieb indeß resultatlos, da die Vertreter der Regierurg bei ihrer Offerte unverändert beharrten und alle von geg⸗ nerischer Seite gemachten Vorschläge ablehnten. Es ist für morgen Nachmittag noch eine weitere Konferenz mit den Ressortministern in Aussicht genommen. eg e 18. Januar. (W. T. B.) Nach einem der Times! zugegangenen Telegramm aus Konstantinopel sind die für Aus⸗ zahlung der fälligen halben Coupons der neunprozentigen türkischen Schaßanweisungen erforderlichen Beträge von der

ürkischen Regierun zur Disposition gestellt. ö“ . T. B) Nach Mittheilung hiesiger Blätter sind die Arbeiten in den großen Eisenwerken von Tredegar in Richmond vorläufig eingestellt.

Verkehrs⸗Anstalten.

emen, 18. Januar. (W. T. B.) Nach einem dem Nord⸗ verticben Lloyd zugegangenen Telegramme ist der Dampfer, Salier“, welcher bei West⸗Cswes (Insel Wight) gestrandet war, wieder flott geworden und hat heute früh 4 Uhr seine Reise hierher fortgesetzt. Wien, 17. Januar. (W. T. B.) Wie der „Presse“ aus Pest gemeldet wird, hat der Verwaltungsrath des ungarischen Theils der Eperies⸗Tarnower Bahn bei der ungarischen Regierung Schritte gethan behufs Fusionirung mit der Kaschau⸗Oderberger Bahn, nachdem der galizische Theil der Tarnow⸗Leluchower Bahn in die Fusion mit der galizischen Bahn hineingezogen ist. Die Regie ung soll den Vorschlägen des Verwaltungsraths nicht ab⸗

ist im Ausschusse der

(W. T. B.) Die Delegirten des Verwal⸗ welche bei den Kaufverhandlungen mit den h an der Silberwährung der

Herren Paulsen am 4. Februar, Eger, Leddihn und Liebermann am

dener Wohlthätigkeits⸗Anstalten Erwähnung thun.“

Tl. Februar, Jacobs am 11. März. Jürst am 18. März, Röseler

geneigt sein.