1876 / 18 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Jan 1876 18:00:01 GMT) scan diff

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in der Provinz ꝛc. . Pr 1] Aurich 1ac

1 88 1“ 1u ozen urich auch die Einschätzung der Liegenschaften im Jadegebiete 2 önigli j 1.1““ zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

.““ eeöde, 52 worden ist. Der Reinertrag sämmtlicher Liegenschaften stellt si 1e.“ 21 ;

over desgl. . 3,688,829 4,335,199,28 646,370, auf 5695, Thal 1 1 No. 4 vom 21. Januar 1870 assel ermäßigt. . 1,235,094, 46 1,190,227,71 44,866,29 tigen Lena ehnder; e . 8e ans⸗ da gen. 2 Wiesbaden desgl. 980,205,,18 804,522,0 175,683,, berechnete Grundsteuerbelrag von 442 1- ieses Gebiet Inhalt: Die orthographische Konferenz. II. Die anderweite Regelung der Grundsteuer in den Provinzen Schleswig⸗Holstein, Han⸗ Meisenheim desgl. 43,001,1⸗8. 24,058,76 18,943,92 Inhalt des angezogenen Gesetzes auf das durch das Gesetz vo C“ . Dieses Ergebniß kann jedoch bei näherer Betrachtung zu 9,600,000 nicht angerechnet. Die orthographische Konferenz. die Stammsilbe des ersten Wortes, Fürst den Hochton, die des keinem erheblichen Bedenken gegen die Richtigkeit und Ange⸗ „Im Ganzen sind eingeschätzt: 1) Schleswig⸗ olsteir . 8 E8Z8s“ messenheit der in den verschiedenen Bezirken vorgenommenen 1,653,699,9924 Hekt., 2) Hannover 3,628,962, 0050 Hekt., 3) Casse (Val. Bes. Beil. Nr. 3 vom 18. Jannar 1876) ist unbetont. 8 8 8 Reinertragsermittelung Veranlassung geben, da die durch die 97,5,84628 Hekt., 4) Wiesbaden 529,924,5189 Hekt., 5) Meisen⸗ Zu den wichtigsten und zugleich zu den schwierigsten Ka⸗ d 3) Die Betonung veh Drthesmahhi⸗ Verordnungen vom 28. April 1867, vom 11. Mai 1867, vom 8S. 94,881 Hekt., Summe 6,805,328, 181s Hekt. 8 piteln der deutschen Rechtschreibung gehört die Frage nach der durch besondere Zeichen nicht ausgedrückt, doch sind in den 4. Juni 1867 und vom 24. Juni 1867 erfolgte Feststellung 8 363 022 Fenr b Bezeichnung der Kürze und der Länge der Vokale. meisten Fällen die betonten Silben kenntlich. Die Diphthonge der von den einzelnen der vorgedachten Landestheile v orläufig 2 n vorstehenden Angaben sind jedoch die Flächeninhalte der Der Gebrauch anderer Sprachen, die Länge der Vokale durch und die Merne . ,6 und vorbehaltlich der anderweiten definitiven Regulirung zu zah⸗ Ce⸗ Einschätzung nicht unterliegenden öffentlichen Wege und ein über denselben angebrachtes Zeichen (Accent) bemerklich zu Silben vor. Die Vokale e und i kommen zwar in betonten lenden Grundsteuern nur auf einer generellen Vergleichung der Hofrãume ꝛc. nicht mit enthalten. Auch treten machen, ist, mag es auch an sich das einfachste Mittel sein uns 6“ ist die Hetese. der einzelnen Bezirke mit altländischen Bezirken von im vol eingeschätzten Liegenschaften in der Provinz Schleswig unserm Schreibgebrauche fremd, und ist daher in den Be⸗ daran kenntlich, daß bei e und i in betonten Silben in der Ganzen ungefähr gleicher Beschaffenheit und Ertragsfähig⸗ 5 stein noch diejenigen steuerfreien Liegenschaften rathungen der Konferenz, welche sich durchweg an das in der Reger die Numsh c““ keit, ohne irgend welche spezielle Ertragsermittelung, 8 che in dem der gemarkungsweisen Veranlagung nach Entwicklung unseres Schreibgebrauches schon Vorbereitete an⸗ b, daß in entehrt 88 8 vnh e 28 berühte und den in der Denkschrift des Finanz⸗Ministers aßga e des Gesetzes vom 3. Januar 1874 (G. S. S. 5) zulehnen hatten, nur nebenbei und nur in dem Sinne einer neert vom November 1867, betreffend die Einführung der altländischen un erzogenen Theile der genannten Provinz belegen sind, und 1 Mhöglichkeit, nicht eines Vorschlages oder einer Empfehlung zur tn ä 85 bS direkten Steuern in den mit der preußischen Monarchie vereinig⸗ Uor welcher in dem bisherigen Veranlagungsverfahren den gesetz ““ Sprache gekommen. Vielmehr stehen, ganz abgesehen von ihrer Renat, vhen Feeseets Lei . ten Landestheilen, klar ausgesprochenen Zweck hatte, eine ange⸗ v 8r Vorschriften entsprechend der Reinertrag noch nicht zu er Begründung durch die Entwicklung unserer Sprache selbst, die erste ober die 888 Siche leg. ; ; 5 ; messene Herabsetzung der zum Theil erheblich höheren bishericgen mi 1 n, deren Nachweis in den Einschätzungsregistern also gegen⸗ zwei Thatsachen fest, erstens: zur Bezeichnung der Vokallänge sti (Von u“ Paragraphen wurden die beiden ersten ein⸗ Grundsteuern der Letzteren herbeizuführen, um dieselben in dieser wartig nicht erforderlich war. wenden wir Dehnungsbuchstaben an, welche, ohne den Laut hsnang e““ Beziehung mit den altländischen Provinzen möglichst gleich zu selbst zu verändern, nur die Länge des Vokales sicher stellen, 8 8 98 1 n 8 stellen. Es wurde hierbei zugleich in Berücksichtigung des Um⸗ nämlich die Verdoppelung der Vokale a und e, das Hinzufügen b die Un sti M. nS in Beseichmhg der Vokalkürze, standes, daß den in Rede stehenden Landestheilen durch gleich⸗ dees e⸗nach i, und insbesondere das Hinzufügen des h nach allen 8 9. 5 5 Fenfaffas e zeitige Einführung der übrigen preußischen direkten Steuern Zur Kunstliteratur. Vokalen und nach einem denselben vorausgehenden oder folgen⸗ 948 8* b 8 e naͤheven erhöhte Abgaben auferlegt würden, mit besonderer J. E. Wessely. „Anleitung zur Kenntniß und zum Sam⸗ den t. Zweitens, die Anwendung dieser Dehnungsbuchstaben ist die Hau 88 eln zurückgeführt h ils sc 1“ Zahl ber; 82 verfahren, um jedenfalls Klagen über Prägravation in meln der Werke des Kunstdruckes. Leipzig, T. P. Weigel . seit länger als einem Jahrhundert in einer stetigen Abnahme S Sre 8b b 8 t wi 8 ““ er Grundsteuer nicht aufkommen zu lassen, und es wurde na-L. Der Verfasser, bereits durch mehrere Werke auf dem Gebiete der Ge begriffen. „Wer schreibt jetzt noch Quaal, Saame, biethen, Di de Phn⸗ wird bezei 2 mentlich aus diesem Grunde die früher in der Provinz Hannover schichte des Kunstdruckes bekannt, stellte sich hier die Aufgabe, Alles, was mi 1 gebiethen, bethen, gebohren? Gottsched in seiner des 89 es Vo 2 es wird bezeichnet durch Verdoppelung gegahlte Grundsteuer um %2, mit etwa 351,000 ermäßigt, dem Kunstdruck (Holzschnitt, Kupferstich, Lithographie) mittelbar oder deutschen Sprachkunst (1757) schreibt noch Quaal und erklärt: ˙e se ean de ü 0 Lleich diese Ermäßigung schon damals als eigentlich nicht er⸗ ö steht, in 1 System zu bringen und so „Es würde gegen die allgemeine Gewohnheit laufen, wenn man 2 85 A. 88 8 dn 5e. Uhnint anb Rne forderlich bezeichnet wurde. n. s 8 E“ 1“ 1 Das Werk . die Verdoppelung hier auslassen wollte.“ Adelung schreibt (1782) Ff minder betonte Silbe mit vokalischem Anlaut folgt, z. B Fears Vorbereitung des Gesetzes vom 11. Februar 1870 gemeinen und an Kupferstichen v“ S Qual und setzt (1788) dazu: ehedem Quaalc. Auch „Same, ierzasanre annish ärrüfe⸗ e“

9

gerade Veranlassung, bei der Bemessung des Grundsteuerkontin⸗ erster Alles behandelt, was zur Kenntniß der Erzeugung, der Eigen⸗

gentes der gedachten Provinzen nicht den denselben vom 1. Juli 1867 ab vorläufig auferlegten Grundsteuerbetrag unverändert zum Anhalte zu nehmen, sondern diesen um etwa 600,000 zu erhöhen und auf 9,600,000 festzustellen, um bei der de⸗ finitiven Regulirung die verhältnißmäßige Gleichheit gegen die alten Provinzen herzustellen. .

„Nach Lage dieser Verhandlungen kann speziell die am stärksten hervortretende Erhöhung der Grundsteuer in der Pro⸗ vinz Hannover um 17,5 Prozent und auch die Erhöhung der Grundsteuer der Provinz Schleswig⸗Holstein um 5,1 Prozent ebensowenig auffallend erscheinen, als das erhebliche Zurück⸗ bleiben der nach den jetzigen Reinertragsermittelungen auf den Regierungsbezirk Wiesbaden und den Kreis Meisenheim fallen⸗ den Grundsteuerhauptsummen, eben weil es bei der provisorischen Feststellung im Jahre 1867 an jeder speziellen Reinertrags⸗ ermittelung fehlte, diese aber jetzt in der sorgsamsten Weise unter den Augen und unter der Kontrole des nämlichen Ge⸗ neralkommissars vorgenommen ist, welcher gegenwärtig auch im Regierungsbezirke Cassel und früher in den angrenzenden Provinzen Westfalen und Rheinland die Einschätzungsarbeiten

.

überwacht hat.

Während der Regierungsbezirk Wiesbaden mit 65 Sgr. Durchschnittsreinertrag für den Morgen Acker und mit 165 Sgr. Durchschnittsreinertrag für den Morgen Gärten unter den gegen⸗ wärtig der Grundsteuerregulirung unterliegenden Bezirken mit Recht die erste Stelle einnimmt, bleibt er zwar im Gesammtdurch⸗ schnittsertrage für den Morgen mit 45 Sgr. gegen die Provinz Schleswig⸗Holstein mit 54 Sgr. zurück. Dieses findet aber darin seine Erklärung, daß einestheils Schleswig⸗Holstein mit 63,3 Prozent Ackerfläche gegen Wiesbaden mit nur 38,7 Prozent Acker (dagegen 43,7 Prozent Holzungen) bedeutend prävalirt, und daß anderentheils der Regierungsbezirk Wies⸗ baden neben einigen von der Natur sehr gesegneten, aber zu⸗ gleich sehr eng begrenzten Fluren am Rhein und an der Lahn verhältnißmäßig weit ausgedehnte Flächen mittelmäßigen und zum Theil schlechten Bodens in rauhen Gebirgslagen des Tau⸗ nus und des Westerwaldes enthält, deren geringe Erträge den Totaldurchschnitt herabdrücken.

Schließlich ist noch zu erwähnen, daß gemäß §. 5 des Ge⸗

art einer jeden Form des Kunstdruckes, sowie zur ästhetischen un praktischen Würdigung desselben unentbehrlich ift⸗ maf ee Sen den kundigen Forscher, der mit sichtbarer Freude an der Sache von seinen reichen Erfahrungen uneigennützig Mittheilungen macht. Die ganze Abtheilung ist so geschrieben, daß selbst ein Anfänger sich leicht zurecht finden wird. Die zweite Abtheilung handelt vom Sammeln der Kupferstiche. Nachdem historische Notizen über das Sammeln und die wichtigsten öffentlichen Sammlungen gegeben worden, giebt der Verfasser Winke, was, wie und wo man sammeln solle, um dann auch Belehrungen über die Behandlung des Gesammelten zu bieten Eine dritte Abtheilung als Anhang stellt übersichtlich die gesammte einschlagende Literatur zusammen und entwirft leicht brauchbare Ta⸗ bellen über einzelne dem Kunstkenner unentbehrliche Materien. Das Werk verdient in den der Kunst nahestehenden Kreisen mit kennung aufgenommen zu werden, um so mehr ur Kupferstichkunde von A. v. Bartsch über 50 Jahre verflossen ind und die Kunstwissenschaft in dieser Zeit namhafte Fortschritte

gem „die im vorliegenden Werke getreu benutzt wurden.

1. (Januar-) Heft des VII. Bandes (IV. Jahrgang 1876) der „Deutschen Monatshefte“, Zeitschrift für die gesammten Kulturinteressen des Deutschen Vaterlandes, im Auftrage der Redak⸗ tion des Deutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeigers herausgegeben (Berlin, Carl Heymanns Verlag) hat folgenden Inhalt: Die Novelle zum Strafgesetzbuch des Deut⸗ schen Reichs. Die Stellung des Vormundes nach der preußischen

9

Vormundschaftsordnung vom 5. Juli 1875. Die preußische Ma⸗

rine in den Jahren 1811 1835. Der Codex diplomaticus Saxvoniae regiae. Thomas Carlyle, der Biograph Friedrich II. Deutsche

Dialektdichter. Zur Charakteristik der philosophischen Anschauung

der Gegenwart. Aelteste Druckerzeugnisse im germanischen Mu⸗ seum zu Nürnberg Die Ausgrabungen zu Olympia. I. Chronik

des Deutschen Reichs. Monatschronik des Auslandes für August bis November 1875: Frankreich, Italien und Amerika.

In dem Aufsatz: „Die Telegraphie und das Völker⸗

recht“ der letzten Bes. Beil. (Nr. 3 vom 18. Januar) ist auf S. 8 1. Sp. Zeile 11 von unten anstatt mußte: müßte, und in Sp. Zeile 10 von oben anstatt nur seinen: und seiner zu lesen.

setzes, betreffend den Rechtszustand des Jadegebiets, vom 23.

‚„als seit der Anleitung

Diese Bewegung zur Abnahme der Dehnungsbuchstaben ist nicht etwa abgeschlossen, sondern wir befinden uns inmitten derselben. Historiker und Phonetiker in der deutschen Orthographie, sonst überall im schroffen Gegensatze gegen einander, treffen auf diesem Gebiete, natürlich durch ungleichartige Gründe bestimmt, doch in dem Erfolge vollkommen zusammen, und was noch wichtiger ist, wenn wir die von den bezeichneten Reformbestrebungen wenigstens nicht bewußt beeinflußten, gelesensten Druckwerke von Jahrzehnt zu Jahrzehnt bis zur Gegenwart vergleichen, so ersehen wir in ihnen, falls wir auf solche Dinge aufzumerken gewöhnt sind, den stetigen Fortschritt dieser Bewegung. Es fragt sich, in wie weit wir dieser thatsächlich vorhandenen Bewegung nachgeben sollen und vornehmlich, in wie weit wir ihr nachgeben dürfen, ohne daß durch Vereinfachung unserer Schreibweise die Sicherheit in der wichtigen Bezeichnung der Vokallänge beeinträchtigt wird.

Wie die Konferenz zu dieser entscheidendsten Frage sichstellte, läßt sich nur dadurch zutreffend und genau bezeichnen, daß wir die den orthographischen Regeln vorausgeschickten Vorbemerkungen und, wenigstens auszugsweise, die Regeln über Bezeichnung der Kürze der Vokale in der von der Konferenz angenommenen Fassung mittheilen.

Vorbemerkungen.

1) Die Silben der Wörter sind theils betont, theils un⸗ betont. Die betonte Silbe hat entweder den Hochton (Haupt⸗ ton) oder den Tiefton (Nebenton). 3. B. in dem Wort Zeiten ist Zeit betont, und zwar hat es den Hochton; dagegen ist en unbetont. In Malzeit hat Mal den Hochton, zeit den Tiefton. In Malzeiten hat Mal den Hochton, zeit den Tiefton, en ist unbetont.

2) Man unterscheidet die Stammsilbe von den Bildungs⸗ elementen.

In jedem einfachen deutschen Wort hat mit sehr seltenen Ausnahmen die Stammsilbe den Hochton. 3. B. leben Menschen.

In zusammengesetzten Wörtern hat in der Regel die Stamm⸗ silbe des einen den Hochton, die anderen Silben haben entweder den Tiefton oder sie sind unbetont. So hat in Fürstenschloß

1

*) Worte v. Raumers in dem zweiten Theile der Berathungs⸗

die Verdoppelung, welche vor vokalisch anlautenden Nachsilben eintritt, immer, auch am Ende des Wortes, so wie vor konso⸗ nantisch anlautenden Endungen und in Zusammensetzungen: voll⸗er voll, fall⸗en fäll⸗t, Schwimmschule.

Unbezeichnet bleibt die Kürze des Vokals in allen Vorsilben und in den meisten Endsilben (vergl. jedoch §. . ..) ferner in Stammsilben, deren Auslaut zwei oder mehr verschiedene Konsonanten bilden, z. B. Bild, Wort, Wind, Luft. Ver⸗ hältnißmäßig nur wenige derartige Wörter haben einen langen Vokal, so: Art, Bart, zart, Harz, Papst, grätschen, trätschen, dan⸗ Herde, Pferd, Kloster, Lotse, Mond, Ostern, Trost, düster, wüst.“

Diese Regeln über die Bezeichnung der Vokallänge sind nicht irgend wie neue Festsetzungen, sondern es wird nur durch die⸗ selben der feststehende, im wesentlichen konsequente Schreib⸗ gebrauch auf die einfachsten Gesichtspunkte zurückgeführt, von denen aus sich seine Regelmäßigkeit überblicken läßt. Von den Vorbemerkungen sprechen die beiden ersten Paragraphen solche Sätze aus, die schon seit langer Zeit in jedem deutsch⸗ sprachlichen Unterrichte vorkommen; der zweite Satz des dritten Paragraphen enthält eine, zuerst von Raumer in seiner Be⸗ rathungsvorlage „Zur Begründung ꝛc.“ ausgesprochene Beob⸗ achtung, zu welcher er, nach Anführung der etwa zu er⸗ hebenden Einwände bemerkt: „Aber alle etwa aufzutreiben⸗ den Ausnahmen zusammengenommen, wird man nicht viel grammatische Regeln finden, die im Verhältniß zu ihrem ge⸗ sammten Umfange so wenige Ausnahmen zeigen, wie unsere obige Regel.“

Hieraus nun zog die Konferenz in ihrer Majorität (11 Stimmen gegen 3, Sanders, Scherer, Töche) für die Bezeichnung der Vokallänge diese Folgerungen:

„Die Länge wird nur bei den Vokalen i und o bezeichnet, die sowohl in betonten als auch in unbetonten Silben vor⸗ kommen, und zwar fast regelmäßig bei i, oft auch bei e“, worauf sodann die verschiedene Bezeichnung der Länge dieser Vokale dem bestehenden Gebrauche gemäß und die scheinbaren so wie die wirklichen Ausnahmen unter einfache Rubriken ge⸗ bracht werden.

„Im übrigen“ (d. h. bei den Vokalen aa˙ o ö u üh) wird die Länge der Vokale durch besondere Zeichen nicht „aus⸗

.

vorlage: „Zur Begründung der Regeln ꝛc.“

gedrückt“.