1876 / 19 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Jan 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Bergbau⸗Aktien⸗Gesell schaft ilhelmine Victoria.

Auf Grund des Beschlusses der Generalversammlung vom 10. Mai resp. 12

ein Anlehen im Betrage von Mℳ. 900,000 aufgenommen werden,

eingetheilt im 600 Stück Theilobligationen zum Nominalbetrage von je 1500, welche gleiche Rechte unter einander genießen, und mit 6 %, in halbjährigen Raten, am

1. Januar und 1. Juli zahlbar, verzinst werden. Zur Sicherheit für das Anlehen wird

eine Grundschuld auf Höhe von 900,000 zur ersten Stelle eingetragen.

Die Amortisation erfolgt durch Ausloosung in der Weise, daß bis 1886 mindestens 10 %, 1““ 1166“

1901 spätestens die ganze Schuld 8

hlt sein wird, und zwar zum vollen Nennwerthe.

Der Subskriptionspreis ist auf 95 % festgesetzt. Ihndem wir unseren Herren Aktionären die Betheiligung an dieser Anleihe empfehlen, verweisen wir auf unser Circular vom heutigen Tage nebst den demselben beigefügten „Allgemeinen Bedingungen und Zeichnungsbogen.” Letztere, sofern solche nicht direkt per Circular zugesandt sind, können bei Herrn S. Simonson in Berlin, Leipzigerstraße 23, Gustav Hanau in Mülheim a. d. Ruhr, der Essener Kreditanstalt in Essen a. d. Ruhr, oder der Zeche Wilhelmine Victoria bei Gelsenkirchen 8 in Empfang genommen werden, woselbst auch nach Wahl die betreffenden Zahlungen zu leisten sind. Die Anmeldungen zur Betheiligung sind unter der Adresse: 8

„Zeche Wilhelmine Victoria bei Gelsenkirchen“ einzureichen; 10 % des gezeichneten Betrages sind sofort, weitere 40 % bis zum 1. Mai d. J. und der bis zum 1. Juli d. J. einzuzahlen. Vorauszahlungen sind jederzeit gestattet und werden mit 6 % verzinst. Essen, den 18. Januar 1876. Der Verwaltungsratthz. Carl Julius Schulz. Carl H. Kuhlhoff. Dr. Plange. W. Pothmann. Gustav Hanau. H. Wiesner. J. C. Schemmann

zurückge za

1“ 2„ 1““

Rest Cto. 142/1)

594] 60

Aachener Bank für Handel und Gewerbe. ’e. ““ theilen wir hierdurch mit, daß die letzte Einzahlung von 20 % mit pro ie vom 1.— 29. Februar a. c. an unsrer Kasse zu leisten ist. Aachen, den 15. Januar 1876. sie s 8 1 Für den Aufsichtsrath. SDie Direktion. Der Vorsitzende Drouven. Peiter. H. Butenberg (Nr. 3

Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel.

AS ermann.

S. Peuth-Str. HEhl- II Sll. Hauth-Str. S.

Lietert Druck-Arbeiten seder Art in bester Ausführung zu billigen Preisen.

Hunderttausende von Menschen Haar dem einzig und allein existirenden, sicehe und besten 8 8

Iaarwuchsmittel. ☚☚ Es giebt nichts Besseres zur Erhaltung und Beförderung des

h“ Wachsthums der Kopfhaare, als die in allen Welttheilen se be- s. 2525u5ꝙf Eöhmen ete. etc. it ei kannt und berühmt gewordene, von 8 ÜüaeeFenren medicinischen Autoritäten geprüfte, Privilegium für den gan- mit den glänzendsten zen Umsang Ker k. k. und wunderwirkendern österreichischen staaten Erfolgen gekrönte, von und der gesammten un- Seiner k. k. Apostollschen garischen Kronländer Majjestät d. Kaiser Franz mit Patent vom 18. November Josef I. von Oesterreich. 1865, Zahl 15,810, 1892 ausge- König von Ungarn und zeichnete

Eescdla-KMT. 1-Pomade.]

wo bei regelmässigem Gebrauche selbst die kahlsten Stellen des Hauptes voll- haarig werden; graue und rothe Haare bekommen eine dunkle Farbe; sie stürkt den Haarboden auf eine wunderbare Weise, beseitigt jede Art von Schuppen- bildung binnen wenigen Tagen voll- stüändig, verhütet das Ausfallen der Haare in kürzester Zeit gänzlich

einen natürlichen Glanz, dieses wird wellenförmig und bewahrt es vor dem Ergrauen bis in das höchste Alter.

Durch ihren höchst angenehmen Geruch und die prachtvolle Auss ildet ai überdies eine Zierde für den feinsten Toilettentisch. - vb

Preis eines Tiegels sammt Gebrauchs-Anweisung (in 7 Sprachen) blos 18 1 Einen Thaler preuss. Courant. 8 Fabrik u. Haupt-Central-Versendungs-Depöt en gros et en dCtail hei

CARL POLIT, Parfumeur u. Inhaber mehrerer k. k. Privilegien,

in Wien, S. Bezirk, Josefstadt, Piaristengasse 14, im eigenen Hause, wohin

alle schriftlichen Aufträge zu richten sind und wo Aufträge aus den Provinzen gegen Baar- ein fährliches Gehalt von 1200 nebst unentselt⸗ licher Gewährung von Brennholzes und einer Wohnung mit Gartenland verbundrn ist, soll sofort mit einem Inhaber des unbeschränkten Forstversorgungsscheines besetzt werden.

einsendung des Geldbetrages oder Postnachnahme schnellstens effectuirt werden. 1]

Ee 5] - Haupt-Depôot für Berlin 1“ nur einzig und allein bei dem Herrn W. 1135/11.) Georg Schultze, Apotheker in Berlin, Köpnickerstr. 73. [A Zusendung franeo per Express durch ganz Berlin.

Fischconserve-, Fass- und Essig-Fabrik von J. H. G. WALkHOFF, Hamburg, Rothenburgsort. Speolalltät: plekled Harings (Russische Sardlnen),

als bestanerkanntes Product prämiirt. Lager bei allen renommirten Specerei- und

ASU Wö1.—

SAI

selbe binnen 2 Jahren zu absolviren, werden aufge⸗ fordert, innerhalb 4 Wochen bei uns zu melden. Ablauf dieser Frist etwa noch eingehenden Bewer⸗ bungen bleiben unberücksichtigt. Wundarzt sich am Sitze des Kreisphysikus niederläßt, ist zwar wünschenswerth, jedoch können auch Bewerber, welche an einem anderen Orte des Kreises wohnen, Berücksichtigung finden. Stade, den 18. Januar 1876.

[598]

schaftliche Hülfslehrerstelle zu besetzen, welche mit einer Remuneration von 1500 Mark wäh⸗ rend des Probejahres und von 1800 Mark nach Ablauf desselben dotirt ist.

gelischen Religions⸗Unterricht.

und für immer, giebht dem Haare WI 8 Lehrzweige besitzen,

[582]

Eisenach. Centralstelle für die Verbreitung in⸗ und ausländischer, der Ernährung, e tc6 und Heilung förderlichen Produkte und Fabrikate. 1. Abth. für Ernährung und Kräftigung. II. Abth. für Heilmittel. 1 ion: mazeutische Präparate (nur im Großhandel). 2. Section: ea itc Hantreste ns hebat r⸗ sundheitspflege. III Abtheilung für Apparate zu Heilzwecken und zum Schutze gegen Krankheiten;

Verbandmittel. IV. Abth. für Beseitigung der Gesundheitswidrigkei Johnstä V. Abth. für hygienische Literatur seitigung Gesundheitswidrigkeit der Wohnstätten.

8 8

8 5 = Die erste Nr. der für die Freunde des Unternehmens als Manuscript gedruckten „Mit⸗

= = cStheilungen der D. W. f. G.“ steht auch weiteren Kreisen grati Diensten. Dieselbe giebt ein Bild der Aufgaben dieses n. C“ e seiner Unternehmungen und die Preisliste der von ihm zu beziehenden Artikel. 8 ur Uebernahme von General⸗Depots in den größeren Städten wollen sich geachtete Firmen schleunigst an uns wenden, auch sollen in kleineren Städten Verkaufsstellen unserer diätetischen Nahrungsmittel errichtet werden. b

Deutsche Warte für Gesundheitspflege Eisenach Besitzer Kichard Lesser, Cto 937 1 Inhaber der Großen Goldenen Medaille des Kaisers von Oesterreich. 6“

Verschiedene Bekanntmachungen.

Offene Lehrerstellen.

An der hiesigen Königlichen Gewerbeschule und der mit dersel schule sollen zum 1. Oktober d. J. vier Lehrerstellen besetzt werden, g8G

a. an der Gewerbeschulee: Maͤschinenlehre und Lineglzeichnen mit 2700 3300 Gehalt, Freihandzeichnen und Modellireu mit 1800 2400 Gehalt, b. an der Vorschule: Französisch und Englisch mit 2100 2700 Gehalt.

eine Stelle für

eine Stelle für

eine Stelle für

eine Stelle für ErfGehältz Erforderlich ist für die Stellen an der Gewerbeschule die Lehrbefähi Gewerbeschulen und für die Stellen an der Vorschule mindestens I G resp. das Puoni für I in den genannten Fächern. E. Bewerber wollen eldung und Zeugnisse unter eifũ 1 Gewerbeschul⸗Direktor Crampe bis zum 28. cr. Halberstadt, den 2. Januar 1876. v“

Der Vorstand der Königlichen Gewerbeschule.

Die Bürgermeisterstelle hiesiger Stadt, welche mit einem Gehalte von 12,000 Mark, wovon 9000 Mark pensionsfähig sind, dotirt ist, soll in Folge Ausscheidens des Unterzeichneten aus diesem Amte wieder besetzt werden.

Qualifizirte Bewerber werden ersucht, ihre Mel⸗

dungen bis zum 15. Februar d. Is. dem Unter⸗ zeichneten einzureichen.

Düsseldorf, den 19. Januar 1876. Der Ober⸗Bürgermeister. Hammers.

Die Kreiswundarztstelle des Kreises S

1 ar. 5 roda

ist erledigt. Qualifizirte Bewerber haben

Einreichung ihrer Zeugnisse und ihres Lebenslaufs

innerhalb 6 Wochen bei uns zu melden. Posen, den 17. Januar 1876.

Königliche Regierung. Abtheilung des

Kunst⸗Verein für die Rheinlande und Ecb Westfalen. 1

„Nachdem die Jahresrechnung pro 1874/75 durch die in der letzten General⸗Versammlung ehinch drei Revisoren speziell geprüft und abgeschlossen worden, ist dieselbe gemäß §. 10 des Statuts wäh⸗ rend acht Tagen, und zwar vom 23. bis 31. d. Mts. auf dem Bureau des Vereins, Königsplatz 3, zur Einsicht der Vereinsmitglieder aufgelegt.

Düsseldorf, den 21. Januar 1876.

Der Verwaltungsrath.

Die Kreiswundarztstelle des Kreises Ottern⸗ dorf ist zur Erledigung gekommen und daher an⸗ derweit zu besetzen. Aerzte, welche das Physikats⸗ Examen bestanden haben, oder sich verpflichten, das⸗ sich unter Einreichung

ihrer Zeugnisse

Die nach

Wentendorff Daß der Kreis⸗ [571]

Deutsche Lebens⸗, Pensions⸗ Renten⸗Versicherungs⸗Gesellschaft auf

* * 2 2* * 2A Gegenseitigkeit in Potsdam. Bersicherungsbestand ult. Dezember 1875: 28,751 Policen mit 44,870,737 Im Monat Dezember waren zu erledigen: 647 Anträge mit 1,729,400 und im 888 -56 üͤberhaupt: nträge mit 21,615,443 Potsdam, den 1. Januar 1876. Die Direktion. Meier. A. L. Bongé. Die Gesellschaft empfiehlt sich zum Abschluß von Lebens⸗, Pensions⸗, Aussteuer⸗ und Renten⸗Versiche⸗ rungen jeder Art zu festen billigen Prämien und unter den coulantesten Bedingungen, und werden

Königliche Lauddrostei. Küster.

Offene Lehrerstelle.

Am hiesigen Gymnasium ist eine wissen⸗

Lehrberechtigung ist nothwendig für evan⸗

Bewerber, welche die Fakultas im obigen wollen ihre Meldungen

nebst Zeugnissen „baldigst⸗ an den Herrn 5 Antragsformulare, sowie jede gewünschte

Gymnasial⸗Direktor Dr. Döring hier ein⸗ reichen.

uskunft von saͤmmtlichen t 8 entgeltlich ertheilt. chen Vertretern derselben un

Die Sub⸗Tirektion Berlin, Jägerstraße 8.

(Nr. 44/I. Dortmund, den 21. Januar 1876 8

Das Gymnasial⸗Kuratorium Becker.

[578]

Verlag von August Hirschwald is Berlin Soeben erschienen:

Charité-Annalen.

ü88 Herausgegeben von der Direction des kgl. Charité-Krankenhauses in Berlin.

Redigirt von dem ärztlichen Director Dr. Mehlhausen. General-Arzt à la Suite des Sanitäts-Corps. Mit lithogr. Tafeln und Tabellen. I. Jahrgang. 1876. Lex.-8. Preis 20 Mark.

Die Stelle eines Hülfsförsters, mit welcher

14 Raummetern kiefern

Bewerber fordern wir auf, ihre Gesuche nebst ttesten bis zum 31. d. Mts. bei uns einzureichen. Spandau, den 14. Januar 1876.

Der Magistrat. C. 171/1)

1 Allgemeiner Submissions-Anzeiger.

[181] mit Beilage: Wochenblatt f. d. deutschen Holzhandel

erscheint in Stuttgart und ist das einzige 3 mal wöchentlich erscheinende Fachb Süd⸗ deutschlands. Dasselbe enthält alle auf Submission denchh ö geordnet in chronologischer Uebersicht, sowie deren Ergebnisse, soweit dieselben erhältlich. Abonne⸗ 4 ½ pro Quartal inklusive der Submissionsberichte, durch jede Postanstalt zu beziehen Pro enummern gratis, franco. Inserate à 25 pro Petitzeile finden bei Behörden und in indu⸗ striellen Kreisen gediegendste Verbreitung. Bei Wiederholungen entsprechenden Rabatt.

Is 184] Delicatessenhändlern.

FüURM dAuIUIFr

evangelischen Religionsunterricht und Deutsch mit 1500 bis 1800

Verkauf,

zum Deutschen Reichs⸗Anz

1) Patente,

Zweite

Beilage eiger und Königlich Preuß

Berlin, Sonnabend, den 22. Januar

A slevH xAge1nfcvex dC

intragungen und Löschungen in den Handels⸗

2) die Uebersicht der anstehenden Konkurstermine,

3) die

Vakanzen⸗Liste der durch Militär⸗Anwärter

zu hesetzenden Stellen,

4) die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht⸗Militär⸗Anwärter, 5) die Uebersicht der anstehenden Subhastationstermine, F1“ 6) die Verpachtungstermine der Königl. Hof⸗Güter und Staats⸗Domänen, sowie anderer Landgüter,

ischen Staats⸗Anzeiger. 1

876.

und Zeichenregistern, sowie über Konkurse veröffentlicht:

7) die von den Reichs⸗, Staats⸗ und Kommunalbehörden ausgeschriebenen Submissionstermine 8) die Tarif⸗ und Fahrplan⸗Veränderungen 9) die Uebersicht der Haupt⸗Eisenbahn⸗Verbindungen Berlins, 8

10) die Uebersicht der bestehenden Postdampfschiff⸗Verbindungen mit transatlantischen Ländern,

11) das Telegraphen⸗Verkehrsblatt.

der deutschen Eisenbahnen,

einem besonderen Blatt unter dem Titel

Central⸗Handels⸗Register für

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im §. 6 des Gesetzes über den Markenschutz,

Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle Pest⸗Anstalten des In⸗

und Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: SW.

Patente.

1) Betreffs der für Preußen ertheilten Patente ꝛc. werden die amtlichen Bekanntmachungen veröffent⸗ licht. 2) Rücksichtlich der Patente in den übrigen deutschen Staaten werden nach den in den amtlichen Blättern enthaltenen Bekanntmachungen kurze Notizen gegeben. 3) Hinsichtlich der im Auslande verliehenen Patenlte wird der Inhalt der zu Londen erscheinenden amtlichen The Commissioners of Patents Journal veröffentlicht.

Preußen. Königliches Ministerium Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Das dem Herrn John Blythe Robinson in Beverley (England) unter dem 22. Dezember 1874 ertheilte Patent

auf eine die Verstopfung verhindernde Vorrichtung

2 1

1 8

1

Berlin, SW., Königgrätzerstraße 109, und alle ilhelmstraße 32, bezogen werden.

vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in

das Deutsche Reich. „r 20

Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Das

Abonnement beträgt 1 50 für das Vierteljahr. Druckzeile 30 ₰.

Insertionspreis für den Raum einer

v. 30. Nov. 1864; auch das in Bd. X. S. 242 der Entsch. des R. O. H. G. abgedruckte Urtheil

spricht sich im entgegengesetzten Sinne aus. 1 irma ¹z. B. eine Krone oder

b. Die Herstellung eines Bahnkörpers bildet für die Eisenbahngesellschaft eine nothwendige Vorbe⸗ dingung zum Betriebe des Transportverkehrs, steht mit demselben im unmittelbarsten Zusammenhange, und sind die von dieser Gesellschaft in solcher Be⸗- ziehung abgeschlossenen Verträge nach Art. 273 H.

„G. B. als einzelne zum Betriebe des Gewerbes der

Gesellschaft gehörende Geschäfte anzusehen.

fur

2 1

Art. 10 H. G. B.,

Gastwirthe und Gasthofsbesitzer,

Firma Gastwirth. Rathskammerbeschluß des A. G. Cöln v. 12. Mai 1875. Die Vorschrift des wonach Wirthe zur Führung einer erstreckt sich auch auf nachdem die Landes⸗

Firma nicht berechtigt sind,

gesetzgebung für Preußen bei Einführung des Han⸗

delsgesetzbuchs im Interesse der

tung Rechts in Deutschland von dem im letzten Absatze an den das Leuchtzas aus den Retorten ableiten⸗ 2

den Röhren in der durch Zeichnung und Beschrei- bung nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Je⸗

manden in der Anwendung von Bekanntem zu be⸗ schränken, ist aufgehoben. Lippe. Gebr. Löser zu Trier, 15. Januar, Insektenpulver.

sachen. *) Handlungsgehülfen, Salair, Privilegium.

andlungsgehülfen steht für ihre Forderungen we⸗ Betrug, e Uel 4 I S.“ 8 missionär zu verschaffen, Vorschrift nicht über den

gen rückständigen Salairs das nur den eigentlichen Dienstboten eingeräumte Privilegium des Art. 2101 Nr. 4 des franz. B. G. B. nicht zu. U. A. G. Cöln, 28. Juli 1875. Rh. Archiv Bd. 60, S. 61 bis 63. (Art. 57 H. G. B.)

Bei Klagen aus einem Rechtsgeschäfte, welches auch nur auf der Seite eines Kontrahenten ein Handelsgeschäft darstellt, ist der Zeugenkreis unbe⸗ schränkt und auch dann zuzulassen, wenn die Klage und das Beweiserbieten gegen denjenigen Kontra⸗ henten sich richtet, auf dessen Seite das Geschäft kein Handelsgeschäft ist. Art. 277 H. G. B. Art. 47 und 48 Einf.⸗Ges. des H. G. B. in der Rhein⸗ provinz. U. Ober⸗Tribunal. Berlin v. 8. Juni 1875. Archiv 2 Abth. A. S. 13 bis 15.

Mersatzanspruch des Verkäufers wegen Nichterfüllung.

Buschs Archiv. Bd. XII. S 24

Gleichmäßigkeit des

dieses Artikels gemachten Vorbehalte keinen Ge- brauch gemacht hat. Dasselbe hatte schon früͤher das Stadtgericht Frankfurt am Main in einem in abgedruckten Urtheil

1

und das Ober⸗Tribunal Berlin im Urtheil vom

30. November 1864 anerkannt. 8

1

Kommissionsgeschäft. Hierüber entnehmen

wir dem Uitheil des Handelsgerichts Bremen II. In⸗

stanz vom Archiv Bd. 32 Entscheidungen deutscher Gerichte in Handels⸗

stehen brauchte.

18. Dezember 1873, abgedruckt in Buschs S. 355 bis 264 folgende Rechts⸗ grundsätze: 1 1) Der Art. 376 Abs. 3, dessen Zweck ist, dem

Kommittenten einen Schutz gegen einen etwaigen

und eine Uebervortheilung durch den Kom⸗ ist als eine durchaus singuläre genannten Zweck hinaus aus⸗ zudehnen. Sie bildet ein Gegengewicht gegen die beiden ersten Absätze dieses Artikels und gewährt dem Kommittenten die erhöhte Verantwortlichkeit des Verkäufers bezw. Käufers, sobald die Anzeige nicht erfolgt ist. Der Kommissionär hat daher in einem

Betrug

ssolchen Falle den mit dem Dritten abgeschlossenen

Vertrag zu erfüllen, also bei einer Verkaufskommis⸗ sion den vollen Verkaufspreis der Waare zu leisten, auch wenn er von seinem Käufer den Kaufpreis nicht erhalten hat und für das Delcredere nicht zu

Bei der Einkaufskommission hat er den Gegen⸗

stand in ordnungsmäßiger Beschaffenheit zu liefern,

Verzug des Käufers, Schadens⸗ 1 mangelhaft von dem Dritten erhalten haben

Ueber diese Punkte enthält das Urtheil des A. G. Cöln v. 27. April 1865 Rh. Archiv Bd. 60 S. 1

folgende Grundsätze:

2. Seit Einführung des deutschen H. G. B. ist bei

Kauf⸗ und Lieferungsgeschäften über Waaren die re⸗ solutorische Klage des Art. 1184 B. G. B., welche auf

Auflösung des Vertrages und Schadensersatz gerich⸗ tet ist, unzulässig. Im Falle der Käufer die Em⸗ pfangnahme und Zahlung der Waare weigert, sind für die Rechte des Verkäufers die Art. 354 u. 355

G. B. maßgebend. Dasselbe haben bereits die Ürtheile dess. G. v. 30. Dezember 1864 und des O. A. G. Darmstadt v. 13. März 1865 ausgesprochen.

b. Das Recht des Verkäufers in einem solchen Falle, statt der Erfüllung Schadenersatz wegen Nicht⸗Erfüllung zu fordern, ist nach Art. 354 . G. B. an die Bedingung ge⸗ knüpft, daß er die Waare wirklich nach Vorschrift des Art. 343 1. c. verkauft habe und den Erlös in Rechnung stelle. Eine fingirte Kauf⸗ und Verkauf⸗ rechnung und Berechnung der Preisdifferenz genügt zur Begründung der Schadensersatzforderung nicht. Der Zweck der Vorschrift des Art. 343 ist, unreellen Differenzberechnungen entgegen zu treten. Auch die⸗ ser Grundsatz fand bereits Anerkennung in den Ur⸗ theilen des H. A. G. Nürnberg v. 23. Juli und 22. Oktober 1863, 20. März 1866 und des Ober⸗ Tribunals Berlin v. 2. November 1865.

c. Diese Bestimmung des Art. 343 muß ins⸗ besondere auch dann beobachtet werden, wenn das vor und nach zu liefernde Quantum im Voraus noch nicht genau bestimmt ist, und sich der zur Lie⸗ ferung übernommene Bedarf des Käufers in der Quantität erst durch das im Verlauf je nach den Umständen wechselnde Bedürfniß bestimmt.

Damit stimmt überein das Urtheil des R. O. H. G. in den Entsch. Bd. XIV. S. 291.

Eisenbahngesellschaft, Handelsgeschäft, Kompetenz. U. A. G. Cöln v. 30. April 1875 I 6. †. 4.

a. Die Eisenbahngesellschaft, welche die Arbeiten und Lieferungen von Materialien, die erst mittel⸗ bar durch Verbindung mit einem Grundstück die Immobiliarqualität annehmen, z. B. zur Herstel⸗ lung einer Bahnstrecke, an sich aber für die Eisen⸗ bahngesellschaft mobiliarer Natur be⸗ treffen, in Verding giebt, macht ein wirkliches Han⸗ delsgeschäft und kann deshalb vor dem Handels⸗ gerichte belangt werden. In gleicher Weise hatte das Urtheil dess. G. v. 24. Jan. u. 30. Nov. 1864 erkannt. Anderer Anschauung sind die Urtheile des H. A. G. Nürnberg v. 14. April, 3. Juni u. 2. Nov. 1864, dann 3. Jan. 1866, des A. G. Dresden

*) Die Entscheidungen des Reichs⸗Ober⸗Handels⸗ gerichts werden besonders mitgetheilt. 8

er denselben gar nicht oder sollte.

Durch diese erhöhte Verantwortlichkeit des Kom⸗ missionärs werden die Leistungen des Kommittenten nicht berührt.

2) Hat der Kommittent beauftragt, wegen des Kommisstonsgeschäfts an einen dritten Ort zu telegraphiren, so trägt er auch die Gefahr dann, wenn die Depesche in Folge eines Versehens der Telegraphenverwaltung, wofuür diese nach ihrem Reglement gar nie die Haftung übernimmt, unrichtig am Bestimmungsorte an⸗ langt.

3 Der Mandatar hat bei Abschluß eines, wenn auch nur bedingten Kaufgeschäftes seinen Mandanten namhaft zu machen und sich als solcher ordnungs⸗ mäßig zu legitimiren, damit der Mitkontrahent, ge⸗ stützt auf einen solchen Nachweis den Mandanten auf Erfüllung belangen kann.

4) Durch die Unterlassung der Benennung des Verkäufers Seitens des Kommissionärs wird keines⸗ wegs an der Natur des ursprünglichen Geschäftes etwas geändert, daher das Kommissionsgeschäft hier⸗ durch nicht in ein Kaufgeschäft verwandelt.

5) Doch ist im Falle des Abs. 3 dieses Artikels der Kommittent durchaus nicht verpflichtet, den Kommissionär als Selbstkontrahenten anzunehmen, wie das Urtheil des Ober⸗Tribunals Berlin, abge⸗ druckt in Buschs Archiv Bd. 9 S. 227 des Weiteren ausführt. 1

6) In solchem Falle der Annahme des Kommis- sionärs als Selbstverkäufers oder Selbstkäufers durch den Kommittenten kann Ersterer durchaus keine Provision für das Delcredere von dem Letzte⸗ ren beanspruchen; Koch, Komm. S. 380, Ann. 46. Hingegen ist er beim Vorhandensein der Voraus- setzungen der Bestimmungen der Absätze 1 und 2 dieses Artikels hierzu nach Maßgabe des Art. 370 Abs. 1 und 3 befugt, sowie er auch dann das Recht behält, die gewöhnliche Provision, wie sie für Kom⸗ missionsgeschäfte verabredet oder ortsgebräuchlich ist (Art. 371 Abs. 2), ferner die regelmäßig vorkommen⸗ den Unkosten, Courtage zu fordern, ohne daß er be⸗ weisen muß, daß er diese Kosten wirklich verlegt oder noch auszulegen habe Die Modalität der Aus⸗ führung des Auftrages als Selbstkontrahent ändert; an diesen Ansprüchen Nichts.

selbst wenn

den Kommissionär

1 1

Aus den Protokollen der Lübeckischen Ge⸗ werbekammer, 30. September 1875. Zur Verlesung und Verhandlung gelangte der von der Kommission vorgelegte Entwurf einer gutachtlichen Aeußerung, betreffend das Reichsgesetz über den Feingehalt der Silberwaaren, sowie das Protokoll über die in dieser Veranlassung er⸗ folgte Vernehmung von Sachverständigen. Die Ge⸗ werbekammer trat allen gemachten Anregen und Ab⸗- änderungsvorschlägen der Kommission bei und zwar

demjenigen, daß den Verfertigern von Silberwaaren

Delegirte der Chemnitz begeben haben. Die Verhandlungen, welche unter dem Vorsitze von Dr. Brehmer

gehenderes Referat des Konsulenten

zur Verhandlung gelangten Anträge und träge. Der Vorsitzende berichtete

petenz der Gewerbekammer und der kamm insbesondere auch mit Rücksicht auf den Fabrikbetrieb, eine kommissarische Verhandlung mit der Handels⸗

Gewerbekammer beschloß, . an die Königliche Centralstelle für Handel und Ge⸗ werbe in Stuttgart, an die Handels⸗

Kaufmannschaft,

zu bezeichnen, welche

verstattet werden solle, diesen, soweit sie dem Gesetze entsprechen, neben der Angabe des Feingehaltes und ihrer Firma annoch einen allgemeinen Reichsstempel, einen Adler, beizuschlagen, mit allen gegen drei Stimmen. Der Bericht an den Senat wurde gene migt.

Mittelst Auszuges aus dem Protokolle des nates sowie auch direkt von der Expedition des Allgemeinen deutschen Reichs⸗ Adreß⸗ buches zu Straßburg sind eine Anzahl von auf dieses Adreßbuch bezüglichen Fragebogen der Ge⸗ werbekammer zugestellt. Es wurde beschlossen, so⸗ wohl den verschiedenen gewerblichen Vereinen einige Exemplare des Fragebogens zuzustellen, als auch eine Annonce dahingehend zu erlassen, daß solche Fragebogen im Bureau des Konsulenten abgefordert werden können. Die Handelskammer in Barmen macht unterm 1. Oktober Mittheilung von einer an den preu⸗ pischen Handels⸗Minister gerichteten Eingabe, betr. den §. 33 der deutschen Gewerbe⸗Ordnung, insbe⸗ sondere die Ueberhandnahme der Schank⸗ wirthschaften und die Reform der auf dieselben bezüglichen Bestimmungen der Gewerbe⸗Ordnung anlangend. Die Gewerbekammer glaubt von einer Berathung dieser Anrege zur Zeit Abstand nehmen zu köͤnnen, da Uebelstände von Belang aus der Freigebung des Schankwirthschaftsbetriebes hier bisher noch nicht zu Tage getreten sind.

Der Vorsitzende berichtet, daß unmittelbar nach der letzten Kammersitzung ein Schreiben der Handels⸗

( 2 Se⸗

und Gewerbekammer in Chemnitz eingetroffen sei,

in welchem die Konferenz von Delegirten deutscher Gewerbe⸗, sowie Handels⸗ und

Gewerbekammern auf den 14. und 15. Oktober

nach Chemnitz berufen sei, und daß gemäß dem von

der Kammer in ihrer Versammlung vom 27. Sep⸗ tember gefaßten Beschlusse er sowie Dr. Brehmer als Lübeckischen Gewerbekammer sich nach

1 stattfanden, haben zwei volle Tage in Anspruch genommen; fast

in allen wesentlichen Punkten sind die von den drei hansestädtischen Gewerbekammern

stellten Anträge angenommen; die Wiederholung dieser

Konferenzen,

schlossen und Hamburg zum Vorort erwählt. An diese allgemeineren Mittheilungen knüpfte sich sodann ein ein⸗ s über die Be⸗ die Beschlüsse hinsichtlich der einzelnen Gegenan⸗ Namens der zur Beschaffung der Vorarbeiten für die Reorgani⸗

rathungen und

gen und führte aus, daß, um ein möglichst um fassendes Material zu erhalten, es wünschenswerth sei, in den Besitz der Organisationsgesetze u. s. w. für die Handels⸗ und Gewerbekammern Württemberg und Sachsen⸗Meiningen in die Ge⸗

werbekammer Leipzig, sowie der neuerdings revi⸗

dirten Ordnung für die Gewerbekammer in Bremen

zu gelangen; und daß ferner Behufs einer nach beiden Seiten befriedigenden Abgränzung zwischen der Kom⸗ Handelskammer,

kammer zum Zwecke eines Meinungsaustausches, so⸗ wie zur Verständigung über die in dieser Beziehung zu ziehende Grenze einzuleiten sein dürfte. Die dieser Anrege Folge gebend,

und Gewerbe⸗ kammern in München und Sonnenberg, sowie an die Gewerbekammern in Bremen und Leipzig Schrei⸗ ben zu richten mit dem Ersuchen, die betr. Organi⸗

sationsgesetze, Reglements u. s. w. hierher mitzu⸗

.

theilen; ferner an die hiesige Handelskammer unter Hinweisung darauf, daß sowohl nach dem Wortlaute der Ordnungen für die Gewerbekammer und für die als auch nach der seither geübten Praxis vielfach eine Unklarheit über den beiderseiti⸗ tigen Wirkungskreis zu Tage getreten ist, namentlich auch hinsichtlich des Fabrikgeschäftes und des Fabrik⸗ betriebes, so wie daß eine Klarstellung dieser Grenze bei der bevorstehenden Reorganisation der Gewerbe kammer zweckmäßig schon vor den Verhandlungen mit Senat und Bürgerschaft durch eine Verständigung zwischen den beiden Kammern anzubahnen sein wird, das Ersuchen zu richten, einige Mitglieder mit Vertretern der Gewerbe⸗ kammer zu einer Besprechung über die zweckmäßigste Abgrenzung zwischen dem Wirkungskreise der Han⸗ delskammer und demjenigen der Gewerbekammer zu⸗ sammenzutreten beauftragt werden, um eine Grund⸗ lage für die demnächstige gesetzliche Regelung dieser Frage zu schaffen. Namens der zur Erörterung darüber, ob und event. in welcher Weise von hier aus eine Beförderung der im nächsten Jahre in München stattfindenden Ausstellung von deutschen kunst⸗ und kunstgewerblichen Gegenständen, zu geschehen habe, eingesetzten, durch Mitglieder des Vereins für Kunstfreunde, so⸗ wie der Sektion für die kulturhistorische Samm⸗ lung verstärkten Kommission berichtete A. Grube, daß die Kommission sich einstimmig dahin aus⸗

n, und zwar unter Zuziehung von Ver⸗ tretern großer gewerblicher Vereine und großer Ver⸗ bände von gewerblichen Vereinen, ist einstimmig. be⸗

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Einzelne Nummern kosten 20

gesprochen habe, daß hieselbst viele Gegenstände vor⸗ handen seien, die auf jener Ausstellung am Platze sein und allgemeines Interesse erregen würden, und daß demgemaß die Beschickung jener Ausstellung von hier aus anzuregen und nach Kräften zu befördern sein werde. Die Gewerbekammer beschloß dem⸗ gemäß, eine Aufforderung zur Anmeldung von Gegen⸗ ständen für jene Ausstellung zu erlassen und die mit der Vorberathung betraut gewesene Kommission auch mit der Wahrnehmung des ferner bier zur Förderung jener Ausstellung ihr erforderlich Erscheinenden zu beauf⸗ tragen. 1 13. Dezember 1875. Der Vorsitzende bringt zur Anzeige, daß dem Beschlusse der vorigen Sitzung entsprechend eine Aufforderung zur Anmeldung ven Kunstwerken und kunstzewerblichen Erzeugnissen deutscher Meister für die Münchener Aus⸗ stellung in den Lübeckischen Anzeigen veröffentlicht worden sei. Der Vorsitzende berichtet über die Re⸗ sultate der zu Michaelis abgehaltenen Aufnahme⸗ prüfung für die Gewerbeschule, insbesondere, daß, während Ostern 30. Lehrlinge als nicht genü⸗ gend vorbereitet zurückgewiesen sind, dieses bei der letzten Prüfung nur mit 14 Lehrlingen der Fall gewesen ist, sowie, daß unter letzteren nur eine kleine Zahl sich befunden hat, welche aus der ersten Klasse hiesiger Volksschulen abzegangen ist. „Es wird ein Antrag gestellt, mit Rücksicht auf die Verwir⸗ rung, welche gegenwärtig in den Brodpreisen herrscht, und die vielfachen Klagen, welche dieser⸗ halb sowie wepen angeblicher Vertheuerung des Brodes laut geworden sind, sowie ndlich in Rück⸗

sicht auf das von verschiedenen Seiten ausgehende

.

Drängen nach Erlaß einer polizeilichen Taxe für die

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Brodpreise die Innung der Bäcker aufzufordern, sich dahin zu vereinigen, daß an den Bäckerläden leicht

lesbar das Gewicht und die Preise der gangbarsten

gemeinsam 8

Brodsorten anzeschlagen würden, indem hierdurch voraussichtlich das Publikum zufriedengestellt und der Erlaß einer polizeilichen Taxe mit ihren vielen Unannehmlichkeiten für die Bäcker vermieden werden dürfte. Im Laufe der Diskussion, in wel⸗ cher einerseits der von der Polizeibehörde be⸗ glaubigten, in der Gewerbeordnung vorgesehe⸗ nen Taxe das Wort geredet, andererseits aber die Ungerechtigkeit und Undurchführbarkeit derselben

und die damit verbundenen Unzuträglichkeiten betont

wurden, wurde von kompetenter Seite die bestimmte Erklärung abgegeben, die Bäckerinnung werde sich freiwillig zu der vorgeschlagen Maßregel nicht ent⸗ schließen; worauf der Antrag als hiernach aussichts⸗ los mit dem Bemerken zurückgezogen wurde, daß derselbe nicht so sehr im Interesse des Publikums,

als in demjenigen der Bäcker selbst gestellt worden

sation der Gewerbekammer eingesetzten Kom⸗ mission über den bisherigen Fortgang der Berathun⸗

eines Lehrbriefes ausgee und den Kammermitgliedern zugestellt. in Bayern,

sei. Seitens der Kommission für die Ausarbei⸗ tung eines Normal⸗Innungsstatutes ist der Entwurf eines solchen, sowie eines Lehrvertrages und ausgearbeitet. Derselbe ist gedruckt Nach einem Referate des Vorsitzenden der Kommisston über den Gang der Verhandlungen wird in die Berathung

eingetreten, und solche bis zum §. 11 des Innungs⸗

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statutes fortgesetzt.

Am Schlusse des Jahres 1874 befanden sich ir Hafen von Memel 75 Schiffe mit einem Inhalte von 47,084 Kubik⸗Metern. Eingegangen sind wäh⸗ rend des Jahres 1875 im Ganzen 1213 Schiffe mit einem Jahalt von 531,438 K.⸗M., ausgegangen 1236 Schiffe mit 537,846 K.⸗M., o daß am 1. Januar 1876 ein Bestand von 52 Schiffen mit 10,676 K.⸗M. blieb. Von den eingegangenen Schiffen trugen die meisten, nämlich 707 mit 271,458 K.⸗M., Ballast, Kreide, Gips, Granit, Kalksteine u. dgl., 177 mit 105,870 K.⸗M. Kohlen, 74 mit 72,776 K.⸗M. Salz, 41 mit 15,918 K.⸗M. diverse Stück⸗ güter, 38 mit 14,136 K.⸗M. Mauersteine, 21 mit 6028 K.⸗M. Eisen, Spiritus, Petroleum, Oele, 35 mit 7823 K.⸗M. Heringe, 76 mit 24,347 K.⸗M. leer, der Rest trug Cement, Knochen, Holz, Theer, Pech, Kartoffeln, Guano, Getreide und Obst. Dampf⸗ schiffe waren 71 darunter. Von allen eingegangenen Schiffen gehörten der deutschen Nation 792 an, der niederländischen 164, der norwegischen 102, der dä⸗ nischen 57, der englischen 52, der russischen 18, der schwedischen 15, und der Rest der österreichischen, französischen, amerikanischen und belgischen. Von den ausgegangenen Schiffen führten als Fracht 1074 mit 469,983 K.⸗M. diverse Holzwaaren; Getreide, Saaten, Hülsenfrüchte, Flachs, Hanf u. dergl. 77 mit 4446 K.⸗M., Stückgüter 51 mit 16,473 K.⸗M., Ballast 16 mit 8042 K.⸗M., Heringe 8 mit 2004 K⸗M,) leer waren 2 mit 245 K⸗M. Unter diesen befanden sich 68 Dampfschiffe. Nach Großbritannien gingen 432 Schiffe mit 324,755 K.⸗M, nach Deutsch⸗ land 586 mit 117,376 K⸗M., nach Holland 00 mit 41,269 K.⸗M., nach Belgien 37 mit 21,805 K.⸗M., nach Frankreich 10 mit 5884 K.⸗M., nach Rußland 14 mit 4440 K.⸗M., der Rest nach Spanien, Schwe⸗ den, Dänemark, Afrika und Amerika. Gegen das Vorjahr hat der Schiffsverkehr sich nicht unbedeu⸗ tend verringert, es gingen 1874 ein 1284 Schiffe mit 137,872 Last, es liefen aus 1340 Schiffe mit 141,429 Last, mithin hat eine Abnahme des Ein⸗ gangs stattgefunden um 71 Schiffe mit 12,533 Last, des Ausgangs um 104 Schiffe mit 14,579 Last.