1876 / 21 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 24 Jan 1876 18:00:01 GMT) scan diff

1 für mich nach dem Stande meiner neben den Kämpfen nisterium und mit fremden Kabinetten, flüsse und gegen die Einflüsse der liche Autorität, deren im Wege der Kräfte noch widme, so kann ich

schmerzlichen Gefühle leide, mit einem Manne,

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meines Wissens niemals getäuscht habe.

lichkeit des Grafen Arnim seit Jahren niemals Ich hatte gehofft, daß diese hohe und für das

vielleicht erheben würde, sonst hätte ich Ew. müssen, ihm trotz aller Befähigung den Po Interessen unterordnet. aber es ist schwer,

seine Instruktionen ausführt. Ich

um Ew. Majestät nicht Verdruß zu

Kräfte nicht möglich sein,

im Landtage und Reichstage, im Mi⸗ gegen soziale Ein⸗ Presse auch noch die dienst⸗ ich zur Führung der Geschäfte bedarf, schriftlichen Diskussion mir zu erkämpfen. So gern ich Ew. Mafjestät Dienst auch den Rest meiner mir doch nicht verhehlen, daß derselbe sehr schnell verbraucht sein wird, wenn ich unter dem wie Graf Arnim, um Ew. Majestät Vertrauen ringen zu sollen, nach⸗ dem ich dasselbe so lange Jahre ungeschmälert besessen und Ich habe Ew. Majestät meine unvorgreifliche Meinung über die Persön⸗ verhehlt. Vaterland so bedeutsame Stellung in Paris ihn über kleinliche Intriguen Majestät, in An⸗ knüpfung an die römischen Erfahrungen, dringender bitten ten nicht anzuver⸗ trauen. Ich habe, und nicht ich allein, den Verdacht, daß er seine geschäftliche Thätigkeit gelegentlich seinen persönlichen Beweisen läßt sich dergleichen nicht, mit einem solchen Verdacht im Herzen, für die Art verantwortlich zu bleiben, wie dieser hohe Beamte habe mir erlaubt, Ew. Majestät meinen Verdacht mitzutheilen, und Allerhöchstdieselben wissen, wie gering mein Vertrauen auf die Objektivität seiner Berichte ist; machen, habe ich es ver⸗

mission aus eigenem Antriebe einer Prüfung unterzogen.

gehen gegen einen si ren. Dagegen beantragte Abg. Dr. des Antrages allgemein für zulässig zu erklären. Vorschlag waren besonders die Abgg. Struckmann (Diepholz)

lung zu Grunde liegenden Motive, letzterer wegen der Rohheit, welche die Sachbeschädigung ebenso häufig, wie die Körperver⸗ letzung in sich schließt. Das Amendement Banks wurde ab⸗ gelehnt und §. 303 nach den Vorschlägen der Kommission an⸗ genommen. §. 370 zählt eine Reihe von Uebertretungen auf, die mit einer Geldstrafe bis zu 150 oder mit Haft bestraft werden sollen. Unter diesen foll der Eßwaarendiebstahl und der „kleine Futterdiebstahl“ nur auf Antrag verfolgt werden. Die bisherige Bestimmung des Strafgesetzbuches dehnte diese Beschränkung auch auf die unberechtigte Fischerei und Krebserei aus; die Kommission in Uebereinstimmung mit der Regierungsvorlage will jedoch die Verfolgung der letzteren Uebertretung auch ohne Antrag eintreten lassen. Der Abg. Banks beantragte, die bisherige Bestimmung fort⸗ bestehen zu lassen und somit die unbefugte Fischerei und Krebferei wieder unter die Antragsdelikte aufzunehmen. Der Referent Dr. v. Schwarze behauptete, daß die Kommission sich dieser Ansicht angeschlossen habe, und daß nur durch einen Druckfehler die scheinbare Uebereinstimmung ihrer Beschlüsse mit der Re⸗ gierungsvorlage herbeigeführt sei. Der Abg. Großmann (Cöln) bestritt diese Behauptung mit dem Bemerken, daß der Beschluß

Sie beantragte, die Zurücknahme des Strafantrages, wenn das Ver⸗ Angehörigen verübt ist, für zulässig zu erklä⸗ Banks, die Zurücknahme Gegen diesen

und Grumbrecht, ersterer wegen der meist unlautern, der Hand⸗

bevollmäch

Sachsen

X“

In der heutigen tages, welcher am Tische Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Dr. Delbrück, ½ Bundes⸗

an

Den §.

„Wer es

baren Handlung,

T

dere

des Abg.

An

eimer Ober⸗Regierungs⸗Rath v. Kommissarien

Das Schreiben wurde an

(36.) Sitzung des Deupen Reichs⸗ des Bundesraths der vFenbare 8

tigten Staats⸗Minister Dr. Leonhardt un 2 sekretär v. Bülow, sowie der Direktor im Wirklicher Geh mehrere

Schreiben nach welchem derselbe von Sr. als Kreis⸗Hauptmann erhöhung nach Zwickau ver Mandat erloschen sei. ordnungskommission verwi Strafgesetznovelle wurde mit Diskussion des §. 48a. Dr. Wolffson folgenden

Reichskazler⸗Amt, Amserg, und 1 ein zur lesung, Majestät dem aönlesung; mnohne Rang⸗ und Chalts⸗ setzt ist und anfragt, ob hiernt sein 1 die Gesäfts⸗ Die zweite Berathung der der Sonnabend unterbrochnen

beiwohnten, v. Könneritz

esen.

fortgesetzt. Zu demselben hat der zbg.

trag eingebracht:

48a. folgendermaßen zu fassen:

unternimmt, ei

mit Festungs

deren Versuch heilnahme an einer weit das Gesfetz nicht 1) wenn die vo länglicher Freihei Monaten oder

Jahren,

solchen Handlung anzustiften (§. 48), eine andere Uendete Handlung mit dem tsstrafe bedroht ist,

nen Anderen zur Begehung einer straäͤ⸗ mit Strafe bedroht ist, oder zu wird, so Strafe andrott,

it dem Tode oder mit lebens mit Gefängniß nicht unter drei haft von drei Monaten bis zu fünf

2) wenn die vollendete Handlung mit einer Freiheitsstrafe von

geringerer Dauer bedroht ist oder mit Festungsh eintausend Ma

Die erfolglose

ik bestraft. Anstiftun

aft von gleicher

mit Gefängniß bis zu zwei Jahren Dauer oder mit Geldstrafe bis zu

g als solche ist straflos, wenn die voll⸗

liche Versorgung nur 142 Stellen (82 evangelische, 44 Lencheanc b- jüdische). Die Zahl der Hülfslehrer und Lehrerinnen (Adsuvanten, Gehülfen u. s. w.) betrug über⸗ haupt 2031, davon 1206 evangelisch und 825 katholisch. Von diesen Stellen waren 1251 (746 evangelisch und 505 katholisch) ord⸗ nungsmäßig besetzt; aus der Zahl der nicht besetzten wurden durch ungeprüfte Lehrkräfte verwaltet 174 evangelische und 27 katholische, durch geprüfte Lehrkräfte einer anderen Schule oder Klasse mitversehen 273 evangelische und 293 katholische, so daß nur 13 evangelische Hülfslehrerstellen ohne jede unterrichtliche Versorgung blieben.

8 soegc Zusammenstellung vom Juni 1873 waren vorhanden 49,709 ordentliche Lehrer⸗ und 2337 Hülfslehrer⸗ stellen, zusammen 52,046 Lehrer⸗, bezw. Lehrerinnenstellen. Die ordentlichen Lehrerstellen haben sich sonach vermehrt um 2756, die Hülfslehrerstellen dagegen vermindert um 306. Bringt man diese in Abzug, so hat innerhalb zweier Jahre eine Vermehrung von überhaupt 2450 Stellen stattgefunden. Es muß indeß be⸗ merkt werden, daß in der früheren Nachweisung 181 vorhan⸗ dene Stellen Aufnahme nicht gefunden hatten. Im Jahre 1873 waren vorhanden nicht ordnungsmäßig besetzte, bezw. unterrichtlich nicht versorgte Lehrerstellen 2780; nicht or⸗ dentlich besetzte, bezw. unterrichtlich nicht versorgte Hülfslehrer⸗ stellen 836, im Ganzen solcher Stellen 3616. Im Jahre 1875 waren dagegen vorhanden nicht ordnungsmäßig besetzte, bezw. unterrichtlich nicht versorgte Lehrerstellen 3728; nicht besetzte, bezw. unterrichtlich nicht versorgte Hülfslehrerstellen 780, im Ganzen also solcher Stellen 4508. Andererseits darf aber nicht übersehen werden, daß die Lehrerstellen sich überhaupt um

Der Contre⸗Admiral Henk, Direktor der Kaiserlichen Admiralität, hat sich, behufs Inspizirung der Werft und des Artillerie⸗Depots in Wilhelmshaven, dorthin begeben.

Der General⸗Major von Boehn, Commandeur der 2. Garde⸗Infanteric⸗Brigade, ist nach beendigtem Urlaub hierher zurückgekehrt.

Bayern. München, 22. Januar. Die heutige „Allg. Ztg.“ meldet: Das Befinden der Frau Herzogin Maximilian ist nunmehr so befriedigend, daß von der Ausgabe weiterer Bulle⸗ tins Umgang genommen werden kann. Der Obersthofmeister der Herzogin, Frhr. v. Wulffen, ist beauftragt, für die Theil⸗ nahme, die sich während des Verlaufs der Krankheit der hohen Frau in so vielfacher und wohlthuender Weise kundgegeben hat, im Namen Ihrer Königlichen Hoheit den verbindlichsten Dank zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Lippe. Detmold, 22. Januar. Die Gesetzsammlung enthält u. A.: Bekanntmachung, die Ertheilung der Rechte einer juristischen Person an den „Evangelischen Männer⸗ und Jüng⸗ lings-Verein“ in Detmold betreffend, vom 7. Januar 1876; Bekanntmachung, die Geschäftsführung des Kabinets⸗Ministeriums bezüglich der Kirchen⸗ und Schulsachen betreffend.

Waldeck. Arolsen, 19. Januar. Der am 31. Januar wieder zusammentretende Landtag der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont wird sich zunächst mit der Berathung eines neuen Gesetzes, die Regulirung des Hypothekenwesens betr.,

gierungen von Spanien und Nordamerika ist

dem Kongresse in seiner heutigen Sitzung vorgelegt worden. Die zweite, bereits gestern kurz signalisirte Note des Staats⸗Sekretärs des Auswärtigen, Fish, an den amerikanischen Gesandten in Madrid, Caleb Cushing, vom 5. November 1875 wurde den Mäͤchten in Abschrift übersandt. Dieselbe betrifft die cu banische Frage und weist auf die Erwähnung derselben in der Bot⸗ schaft des Präsidenten hin; es wird alsdann hervorgehoben, daß, außer der Virginius⸗Angelegenheit, die zwischen bbd Spanien schwebenden Differenzen immer noch nicht ausgeglichen seien. Der von den Insurgenten auf Cuba geführte Krieg sei ein Plünderungs⸗ und Zerstörungskrieg. Amerika habe das größte Iuteresse, denselben beendigt zu sehen, während Spanien alle Vorschläge zu einer Reform, zur Vermittelung und Versöhnung zurückweise. Die Verletzung der von Spanien eingegangenen Verpflichtungen, die Weigerung der spanischen Regierung, eine Genugthuung eintreten zu lassen, veranlassen Amerika, die Frage aufzuwerfen, ob ein solches Verhalten noch länger ertragen werden dürfe. Die Note erhebt ferner die Forderung, daß die unter Embargo gelegten, amerikanischen Unter⸗ thanen gehörigen Guüͤter ihren Eigenthümern zurück⸗ erstattet und bei Prozessen gegen Amerikaner genau nach den bestehenden Verträgen verfahren werde. Es sei die Zeit gekommen, wo die Interessen Amerikas, seines Handels und die Humanität überhaupt die Beendigung des Kampfes forderten. Die Erneuerung desselben, die Unbill, welche Amerika erlitten, könnten eine Bewegung hervorrufen und Ereignisse herbeiführen, welche die amerikanische Regierung zu vermeiden wünsche. Sie hoffe, daß Spanien den Frieden sicher stellen könne, anderen⸗

7 falls dürfte es Pflicht der Regierungen werden, zu interveniren.

endete Handlung neben der Freiheitsstrafe wahlweise mit einer Geld⸗ strafe kedroht ist.

Dieselben Strafxorschriften finden gegen Denjenigen Anwendung, welcher einem Anderen gegenüber zur Begehung einer strafbaren Handlung oder zur Theilnahme an einer solchen sich erbietet, sowie gegen Denjenigen, der ein solches Erbieten annimmt.

Neben der Gefängnißstrafe kann auch auf den Verlust der bür⸗ .8. Ehrenrechte und auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden.

Der Abg. Becker (Oldenburg) empfahl nach einer

den Kritik der vorliegenden Anträge aus den vom

mieden, meinen amtlichen Gewissensbedenken amtlichen Aus⸗ druck zu geben. Der Schritt des Grafen Arnim, zu dem er von Berlin aus ermuthigt worden, und der dort schon in der vorigen Woche erwartet wurde, läßt mir keine Wahl mehr. Ew. Majestät wollen Sich huldreichst erinnern, daß ich von dem Versuch sprach, die Gefahren, die Arnim's Charakter in Paris bedingt, durch seine Versetzung nach London abzuschwächen, daß aber von dort aus bei der ersten Anfühlung der heftigste Protest wegen der Neigung Arnim's zur Intrigue und zur Unwahrheit ein⸗

der Kommission ausdrücklich dahin gegangen sei, der Regierungs⸗ vorlage beizutreten. Abg. Eysoldt bat, jedenfalls das Amende⸗ ment Banks anzunehmen, da durchaus kein öffentliches Interesse vorliege, welches fordere, die in Rede stehende Uebertretung ex officio zu verfolgen. Schließlich entschied sich das Haus nach Ablehnung des Amendements Banks für die Kommissions⸗ resp. Regierungsvorlage.

Es folgte hierauf H§. 48a. lage der Regierung:

„Wer es unternimmt, einen Anderen zur Begehung eines Ver⸗

2269 vermehrt haben. Erwägt man dies, so ist gegen 1873. jetzt ein Plus von 1377 ordnungsmäßig besetzten Leyrer⸗ und Hülfslehrerstellen vorhanden, d. h. die Zahl der fungirenden Lehrkräfte ist in den gedachten zwei Jahren um 1377 gewachsen. Nach der früheren Nachweisung waren 3177 bezw. 3198 Stellen durch weibliche Lehrkräfte verwaltet. Nach der jetzigen Nachweisung sind es 3768. Es hat sich sonach die Zahl der Lehrerinnen innerhalb zweier Jahre vermehrt um 570, die Zahl der Lehrer dagegen, da 1377 Stellen mehr besetzt waren, um 807.

Amerika sei Spanien freundschaftlich zugethan, es verfolge keine selbstsüchtigen Zwecke und lasse sich in seinem Han⸗ deln lediglich bestimmen durch die Nothwendigkeit, seine Staats⸗ angehörigen zu schützen und den Interessen der Menschlichkeit, sowie denen Spaniens selbst Genüge zu leisten. Staatsfekretär Fish hat gleichzeitig den amerikanischen Gesandten in London, Gene⸗ ral Schenk, angewiesen, die Note dem Grafen Derby vorzulesen, da er der Ansicht sei, daß sowohl die Interessenfrage wie Rück⸗ sicht auf die Humanität England bestimmen werde, sich mit

Oesterreich⸗Ungarn. Pest, 22. Januar. Das Ab⸗ geordnetenhaus nahm den übrigen Theil der Vorlage über die Verwaltungsausschüsse ohne Debatte unverändert an. Die dritte Lesung findet Montag statt. Hierauf wurde eine Serie von Petitionen erledigt, und kam im Verlaufe der Diskussion

1“ die Nothwendigkeit der Errichtung eines Verwaltungsgerichts⸗

eingehen⸗

gelegt wurde; sagen könnte.“ Gegen die Anklagen eines Mannes von

Majestät ihn Allergnädigst anweisen wollen, Beschwerde auf dienstlichem Wege einzureichen. v. Bismarck.

24. Januar. Durch Beschluß vom 13. Februa

„man würde kein Wort glauben, was er

diesem Rufe geht meine ehrfurchtsvolle Bitte zunächst nur dahin, daß Ew. seine dienstliche

brechens oder zur Theilnahme an einem Verbrechen zu verleiten, wird, soweit nicht das Gesetz eine andere Strafe androht, mit Gefängniß nicht unter drei Monaten oder mit Geldstrafe von Einhundert bis zu Eintausend Mark bestraft. Gleiche Strafe trifft Denjenigen, welcher einem Andern gegenüber zur Begehung eines Verbrechens oder zur Theilnahme an einem Verbrechen sich erbietet, sowie Denjenigen, welcher ein solches Erbieten annimmt. Neben der Gefängnißstrafe kann auf den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und auf Zulässig⸗ keit von Polizeiaufsicht erkannt werden.“

Die Kommission schlug folgende Fassung vor:

Abg. Dr. v. Schwarz vorschläge zur Annahme, theilig halten müsse, Strafgesetz zu darauf punkt erfolglosen

seine

dahin, Anstiftung

aus machen. n und daß sie

e vorgebrachten Gründen die obwohl er es im Prinzip für

seiner die Grenze

der Verbrechen gezogen haben wollten, Aenderung der Regierungsvorlage

Referenten Kommissions⸗ nach⸗ Anlaß eines einzelnen Falles ein Der Abg. Thilo präzisirte politischen Freunde Stand⸗ in Betreff der Strafbarkeit der durch die Kategorie daß aber durch die im zweiten Absatze, welche

Aus Vorstehendem erhellt, daß ein Mangel an Lehrkräften für die Volksschulen allerdings noch immer vorhanden ist. Er ist indeß nicht so umfänglich, als hin und wieder angenommen worden ist. Es würde derselbe noch um Vieles geringer sein, wenn nicht in den letzten Jahren die Vermehrung der Lehrer⸗ stellen an den Seminaren, die Begründung einer großen Zahl von neuen Schullehrer⸗Seminaren, Präparanden⸗Anstalten und Kreis⸗Schulinspektoraten auch eine große Zahl von Lehr⸗ kräften aus dem Kreise der Volksschullehrer in Anspruch genommen hätte. Auch an den höheren Lehranstalten sind seminaristisch ge⸗

ofes zur Sprache, was Seitens der Regierung zugestanden bbbbö interpellirte wegen Aufhebung der Regalrechte. Madarasz sen. stellte eine Interpellation an die gesammte Re⸗ gierung wegen der Zoll⸗ und Bankfrage, ob die ungarische Re⸗ gierung über ihre Haltung nicht Aufschluß zu geben gedenke.

Das Oberhaus überwies das Ansuchen des Pester Gerichtshofes um Auslieferung des Grafen Melchior Lonyay jun. wegen Entziehung von der Militärpflicht dem Disziplinaraus⸗ schusse und das Nuntium des Unterhauses in Betreff des Ge⸗ setzes über die Rücklösung der Schatzbons einem aus drei Mit⸗

Amerika in dem Bemühen zu verbinden, dem Kriege auf Cuba ein Ende zu machen. Eine Intervention sei nur in Aussicht genommen, wenn anderweitige Bemühungen scheitern sollten. Der Gesandte in Madrid, Cushing, benachrichtigte Fish tele⸗ graphisch, daß er die Note am 29. N. vember dem spani⸗ schen Minister der Auswärtigen Angelegenheiten übergeben habe und am 4. Dezember eine Unterredung mit demselben hatte, bei welcher der Minister die Beschwerden Amerikas an⸗ erkannt, den Sequester des Eigenthums fremder Staatsangehöri⸗ ger gemißbilligt und Schadenersatz versprochen habe; außerdem

9 1 2

pr. hatte „nach vorgän⸗ den Kreisen des

von der Kommission vorgeschlagen werde, die Strafverfolgung stark beeinträchtigt werde, weshalb sie die Wiederherstellung der Regierungsvorlage in diesem Absatze wünschten. Für den ersten Absatz empfehle er die Annahme der Kommissions⸗ beschlüsse. Der Abg. Banks führte aus, daß man weder aus politischen Gründen, noch aus Courtoisie gegen Belgien, noch aus Nachgiebigkeit für die dunklen Gefühle und die nervöse Erregung Einzelner oder des ganzen Volkes über einzelne Delikte allgemeine Strafgesetze machen dürfe, son⸗ dern man müsse dem bisherigen Grundsatze treu bleiben, wo⸗

ildete Lehrer für die Vorschulen u. s. w. mehr als früher an⸗ deene . Das Privatschulwesen, welches mit dem Wachs⸗ 11“ eeeeebeüen⸗ Notar letzter Tage eine Revolte ausgebrochen, in Folge deren liche Schulen nicht so schnell, als es hervortrat, befriedigen konnten, Bizegespans⸗Amte eine Coupagnie Mitttär mit hat 1112* 3 Offizieren auf den Schauplatz des Tumults abgesendet wurde. Entfernung einer großen Zahl von Mitgliedern geistlicher Genossen⸗ Fre

schaften, welche Lehrämter an öffentlichen Elementarschulen inne hatten, den sonstigen Durchschnittsbedarf an weltlichen Lehrkräf⸗ ten nicht unerheblich erhöht. Außerdem sind eine nicht geringe

„Wer es unternimmt, einen Anderen zur Begehung eines Ver⸗ brechens oder zur Theilnahme an einem Verbrechen anzustiften (§. 48), wird, soweit das Gesetz nicht eine andere Strafe androht, 1) wenn das Verbrechen mit dem Tode oder mit lebenslänglicher Zuchthaus⸗ ftrafe bedroht ist, mit Gefängniß nicht unter drei Monaten, 2) wenn das Verbrechen mit einer geringeren Strafe bedroht ist, mit Gefäng⸗ niß bis zu zwei Jahren oder mit Festungshaft von gleicher Dauer bestraft. Gleiche Strafe trifft Denjenigen, welcher sich einem An eren gegenüber zur Begehung eines Verbrechens oder zur Theilnahme an einem Verbrechen in der Absicht erbietet, für den Fall der Annahme seinem Erbieten gemäß zu handeln, sowie Denjenigen, welcher ein

gliedern bestehenden Ausschusse. In Nitzkydorf (Temeser

1 w68 hatte sich derselbe verpflichtet, alle Beschwerden bezüglich des Komitat) ist wegen eines Zerwürfnisses der Gemeinde mit ihrem

Prozeßverfahrens gegen amerikanische Bürger auf Cuba abzu⸗ stellen. Das Verfahren der cubanischen Behörde wurde von dem Minister ausdrücklich gemißbilligt. Eine Antwort der anderen Mächte in der cubanischen Angelegenheit enthält die mitgetheilte Korrespondenz nicht.

Aus Philadelphia wird der „Times“ unterm 20. d. per Kabel gemeldet: „Das Comité für Mittel und Wege beabsichtigt wäͤh⸗ rend der gegenwärtigen Session eine revidirte Tarif⸗Vor⸗

der Bundesrath den Reichskanzler ersucht, giger Vernehmung von Sachverständigen aus Handelsstandes, der Industrie, der Landwirthschaft und der Eisenbahnverwaltung, sobald die erforderlichen Vorarbeiten es gestatten, geeignete Vorschläge für die Einführung eines, der Absicht der Reichsverfassung entsprechenden einheitliche Fracht⸗ tarifsystems für die Eisenbahnen Deutschlands zur Beschlußnahme vorzulegen.“

Behufs Ausführung dieses Beschlusses ist es zweckmäßig

Großbritannien und Irland. London, 22. Januar. Der Prinz von Wales kam am 18. d. in Lahore an. Auf dem Bahnhofe wurde er, wie Depeschen des Reuterschen

erschienen, eine Kommission von Sachverständigen mit der Auf⸗

gabe zu berufen, das Programm für die vorzunehmende Enquöte fest⸗ zustellen, demnächst die Vernehmung von weiteren Sachverständigen und Ordnung des gewonnenen zu knüpfenden

zu bewirken und nach Sichtung Materials über das Ergebniß und die daran Maßnahmen sich gutachtlich zu äußern.

Die bei der Frage wirthschaftlich vorzugsweise interessirt Preußen, Sachsen, Württemberg, zu dieser Kom⸗ mission Sachverständige zu bezeichnen. Von denselben sind hierzu in von der Königlich preußischen

scheinenden Regierungen von Hamburg und für Elsaß⸗Lothringen wurden ersucht,

Vorschlag gebracht worden und zwar: Regierung: aus der Landwirthschaft: der Vorsitzende des deutschen Landwirthschaftsrathes, Ritterschaftsdirektor von Wedell⸗Malchow, aus der Eisenbahnverwaltung: der Geheime Regierungs⸗Rath Offer⸗ mann, Mitglied der Direktion der Cöln⸗Mindener Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft, aus dem Handelsstande: der Vorsitzende des deutschen Handelstages, Kommerzien⸗Rath Delbrück, aus der Industrie: der Fabrikbesitzer, Geheimer Kommerzien⸗Rath Stumm zu Neunkirchen, Mitglied des Reichstags; von der Königlich sächsischen Regierung: als Vertreter der Eisenbahnverwaltung und der Industrie: der Direktions⸗Rath Jencke, Mitglied der Generaldirektion der Königlich sächsischen Staats⸗Eisenbahnen von der Königlich württembergischen Regierung: als Vertreter der Eisenbahnverwaltung: der Königliche Finanz⸗Rath Weiz⸗ säcker, Mitglied der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion in Stuttgart; von dem Senate der freien und Hansestadt Hamburg: als Ver⸗ treter des Handelsstandes: der Sekretär der Hamburger Handels⸗ kammer Dr. jur. Embden; von dem Reichskanzler⸗Amt für Elsaß⸗Lothringen: als Vertreter des Handelsstandes: der Rentner Gustav Bergmann in Straßburg, Mitglied der dortigen Han⸗ delskammer und des Eisenbahnausschusses. Außerdem hat die bayerische Regierung auf Anheimgeben des Reichskanzlers, obwohl sie vermöge der verfassungsmäßigen Reservatrechte von den Beschlüssen des Bundesraths in der Tarif⸗ eformfrage nicht berührt wird, in Anerkennung der weit⸗ tragenden Bedeutung der Angelegenheit zu der Kommission in Der Person des Raths Mayer, Mitglied der Generaldirektion der Königlich bayerischen Verkehrsanstalten, einen Vertreter entsandt, welcher sämmtlichen Verhandlungen der Kommission beige⸗ wohnt hat.

Nach Feststellung des Programms für die Enquete hat die Kommission, wie im „R. u. St. A.“ seiner Zeit mitgetheilt wurde, in den Tagen vom 31. Mai bis 19. Juni v. J. 46 Sachver⸗ ständige aus den Kreisen des Handelsstandes, der Industrie, der Landwirthschaft und der Eisenbahnverwaltung, welche von ihr aus den in großer Anzahl von den Bundesregierungen von Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen,

solches Erbieten in der Absicht annimmt, die Begehung des Ver⸗ brechens zu fördern. Neben der Gefängnißstrafe kann auf den Verlust der bürgerliche Ehrenrechte und auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden.“

Der Abg. Thilo beantragte, an Stelle des zweiten Absatzes der Kommissionsvorlage den zweiten Absatz der Regierungsvor⸗ lage wiederherzustellen. Der Abg. Dr. Lasker schlug folgende Fassung vor:

„Wer es unternimmt, einen Andern zur Begehung eines mit dem Tode oder mit lebenslänglichem Zuchthaus oder mit lebensläng⸗ licher Festungshaft bedrohten Verbrechens oder zur Theilnahme an einem dieser Verbrechen anzustiften (§. 48), wird, soweit das Gesetz nicht eine andere Strafe androht, mit Gefängnitz nicht unter drei Monaten bestraft. Gleiche Strafe trifft Deajenigen, welcher einem Anderen gegenüber zur Begehung eines der im Absatz 1 bezeichneten Verbrechens oder zur Theilnahme an einem solchen Verbrechen sich erbietet, sowie Denjenigen, welcher ein solches Erbieten annimmt.“ Abg. Banks beantragte:

„Wer es unternimmt, einen Anderen zur Begehung eines Mordes oder einer vorsätzlichen Brandstiftung oder des in §. 219 des Straf⸗ gesetzbuchs vorgesehenen Verbrechens oder zur Theilnahme an einem dieser Verbrechen anzustiften, wird mit Gefängnitstrafe nicht unter drei Monaten oder mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft. Gleiche Strafe trifft Denjenigen, welcher einem Anderen gegenüber zur Begehung eines Mordes oder einer vorsätzlichen Brandstiftung oder des in §. 219 des Strafgesetzbuchs vorgesehenen Verbrechens oder zur Theilnahme an einem dieser Verbrechen sich anbietet, sowie Denjenigen, welcher ein solches Anerbieten annimmt.“

Hierzu stellte Abg. Windthorst das Unter⸗Amendement, im zweiten Absatz hinter den Worten ‚zur Theilnahme an einem dieser Verbrechen“ hinzuzufügen „schriftlich oder unter Ausbedin⸗ gung einer Belohnung.“

Außerdem beantragten die Abgg. Klöppel und Marquardsen folgende Fassung:

„Wer einen Andern zur Begehung eines Verbrechens oder zur Theilnahme an einem Verbrechen schriftlich oder unter der Gewährung oder dem Versprechen von Vortheilen auffordert, oder wer eine solche Aufforderung annimmt, wird mit Gefängniß nicht unter drei Monaten bestraft. Die gleiche Strafe trifft Denjenigen, welcher sich schriftlich oder unter der Ausbedingung von Vortheilen zur Begehung eines Verbrechens oder zur Theilnahme an einem Verbrechen anerbietet, so⸗ wie Denjenigen, welcher ein solches Anerbieten annimmt. Neben der Gefängnißstrafe kann auf den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden.“

Hierzu beantragte Abg. Windthorst, hinter den Worten „zur Begehung eines“ einzuschalten „mit dem Tode oder mit lebens⸗ länglichem Zuchthaus oder mit lebenslänglicher Festungshaft.“ Nachdem der Referent Abg. Dr. v. Schwarze die Motive für die Kommissionsbeschlüsse eingehend dargelegt und die übrigen vorliegenden Anträge einer Kritik unterzogen hatte, führte der

ha

56

nach man,

14 mit

empfehle. daß er das Bedürfniß, zu schaffen, nicht anerkenne, stellt habe, um das Gesetz Beim Schlusse des Blattes

Antra den Der Ab aus

Unteranträgen

möglichst unschädlich zu machen.

wie bei der erfolglosen Anstiftung zum Meineide, nur strafe aus praktisch polizeilichen Gründen, und diesen An-⸗: sprüchen suche sein tuell

nahme

entsprechen, den er

Windthorst zur g. Windthorst (Meppen) erklärte, polinischen Gründen ein Strafgesetz und daß er seine Anträge nur ge⸗

g. zu

nahm Abg. Klöppel das Wort.

Die Sammlungen, welche in England für schiffbrüchige

Nach dem neuesten (Januar⸗) Heft des für die gesammte Unterrichts⸗Verwaltung“ 1875 die Zahl der ordentlichen, festdotirten Lehrer⸗ und Lehrerinnenstellen

schulen

darunter

tte

rerinne

lische Leh

der

im

4954 evangelische Lehrer katholische und 21 jüdische Lehrer bezw. 98 katholische Leh n; die Mark Brandenburg zählte 5700 evangelische, 78 katholische und 17 jüdische Lehrer (bezw. 359, 27, 2 Leh⸗ rerinnen); in Pommern waren 3672 evangelische, 24 katholische aber nur 108 evangelische Lehrerinnen 1221 evangelische,

und 1 jüdischer Lehrer,

vorhanden; Posen wies 114 jüdische Lehrer und 31 evangelische und 4 katholische Leh⸗ rerinnen auf; auf Schlesien fielen 2868 katholische und 21 jüdische Lehrer, bez. rinnen; auf Sachsen kamen 4824 evangelische und 207 katho⸗ rer, sowie 75 evangelische und nen; in Schleswig⸗Holstein waren lische, 5 katholische und 8 jüdische Lehrer, 4 Lehrerinnen entsprachen; in evangelische, 452

1 Lehr

evangelischen auf 1174,

36,765

der

Passagiere des Dampfers „Deutschland“ haben einen reichen Ertrag ergeben, stücken, Decken, Tüchern und zahlreichen anderen Gegenständen an Geld 575,18 Pfd. Sterl. des Hauptbetrages der Gelder Southampton vor Abfahrt des nach Amerika übergeführt, durch Mitglieder des Comités er⸗ folgt, und eine noch in New⸗York zur Vertheilung gelangt.

Summe von

an preußische

erinnen; für Lehrer jüdischen

(1180 Lehrerinnen) (2689 Lehrerinnen) katholisch und 424 (12 Lehrerinnen) jüdisch. Die Provinzen theilen sich in

veranstaltet worden, indem außer Kleidungs⸗

gespendet sind. Die Vertheilung sowie der übrigen Gaben ist in „Salier“, der die Schiffbrüchigen

einigen 50 Pfd. Sterl. nachträglich

„Centralblattes betrug Anfang Juni

Volks⸗ 52,465,

den öffentlichen n Staate überhaupt evangelisch,

diese Zahl, wie folgt: Preußen und 182 Lehrerinnen, 1419

1561 katholische und

evangelische, 2683 70 118 4 Lehre⸗

29 katholische Lehrerin⸗ angestellt 2488 evange⸗ welchen 57 2 Hannover unterrichteten 4144

katholische und 65 jüdische Lehrer und 75

Westfalen stellte sich die Zahl auf 1458, der katholischen auf 23, die der evangelischen

even⸗ An-⸗

15,276

Zahl in Preußen ausgebildeter Lehrer in den Schuldienst der Reichs⸗ 59 8 nach Sachsen u. s. w. übergetreten. Mehr noch als die Aufbesserung der Lehrergehälter wird in dieser Beziehung der Versorgung der Volksschulen mit Lehrkräften die Vermehrung der Seminare zu Gute kommen. Im Jahre 1870 bestanden 76 Lehrer⸗Seminare, jetzt ist ihre Zahl mit Einschluß von 6 Lehrerinnen⸗Seminaren auf 100 gestiegen. Im Jahre 1870 waren von den etatsmäßigen Stellen an den Seminaren (4857) besetzt 4786. Zu Anfang des Jahres 1875 hatten 91 Lehrer⸗Seminare 7531 etatsmäßige Stellen, von wel⸗ chen etwa 6000 besetzt waren. Hieraus ergiebt sich, daß die Zahl der in der Ausbildung begriffenen Seminaristen um min⸗ destens 1200 größer ist, als vor 5 Jahren. Da die Vorbildung drei Jahre dauert, so sind mithin 400 Schulamts⸗Kandidaten jährlich mehr verfügbar, als damals.

Der gesammte Jahresbetrag der veranlagten Klassen⸗ steuer (44,495,262 ℳ) und klassifizirten Einkommen⸗ steuer (30,161,826 ℳ) vertheilt sich in Preußen auf eine Ein⸗ wohnerzahl von 24,573,545 (nach der Volkszählung von 1871) oder 24,543,082 (nach den Klassensteuerrollen); davon kommen (nach den Klassensteuerrollen) 8,207,411 Einwohner auf die Städte, 16,335,671 Einwohner auf das platte Land. De klassifizirten Einkommensteuer unterliegen 550,775 oder 2,24 Proz. der Einwohnerhahl nach den Klassensteuerrollen, befreit von der Klassensteuer sind überhaupt 6,591,559 Einwohner oder 26,36 Proz. der Einwohnerzahl; mithin blieben klassen⸗ steuerpflichtig 17,400,748 Einwohner oder 70,90 Proz. der Einwohnerzahl. Von dem Gesammtbetrage der Klassen⸗ und klassifizirten Einkommensteuer (74,675,088 ℳ) trifft auf den Kopf der Bevölkerung (nach der Einwohnerzahl der Klassensteuer⸗ rollen) 3,0. und zwar auf den Kopf der städtischen Be⸗ völkerung 52 ℳ, auf den Kopf der Landbevölkerung 1,35

Die neuzuformirende Kavallerie⸗Division in Metz wird die Bezeichnung „Kavallerie⸗Division des XV. Armee⸗ Corps“ erhalten. Die Bataillone des Fuß⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 15 erhalten an Stelle ihrer bisherigen Benennung „Han⸗ noversches Fuß⸗Artillerie⸗Bataillon Nr. 10“ und „Hesfisches Fuß⸗Artillerie⸗Bataillon Nr. 11“ nunmehr die Bezeichnung: „1. (Hannoversches) Bataillon“, 2. (Hessisches) Bataillon“. Die Compagnien desselben Regiments werden von 1 bis 8 nummerirt.

Der Bundesraths⸗Bevollmächtigte, Königlich bayerische Ministerial⸗Rath von Los, ist von München hier eingenoffen.

kom⸗ der General der

Der General der Infanterie von Fransecky,

Bureaus melden, von dem Vize⸗Gouverneur, dem Richter⸗Kol⸗ legium, sowie anderen hohen Würdenträgern empfangen. Es hatten sich auch sehr viele europäische Einwohner eingefunden, um den Thronfolßer zu begrüßen. Auf dem Plateau, gerade⸗ über dem Fort, waren die unterthänigen Häuptlinge der Punjab auf prächtig geschmückten Elephanten und umgeben. von ihrem Gefolge versammelt, was ein höchst malerisches Schauspiel bil⸗ dete. Kavallerie und Infanterie waren mit ihren Bannern vor dem Lager aufgestellt und bereiteten dem erlauchten Gast einen militärischen Empfang. Unter den anwesenden Häuptlingen be⸗ fanden sich die Rajahs Kupar, Tulla, Nabha, Mandi, Thumba, Suket und Kalsta, sowie die Nabobs von Bahmalpore, Malerkotta, Putendi, Lonara und Dupina. Die Route nach dem Regierungsgebäude war geschmackvoll dekorirt, und das Spalier bildeten theils die Truppen der eingeborenen Fürsten, theils die Garnison des Platzes. Die Volksmenge war zwar nicht sehr zahlreich, ließ aber Sr. Königlichen Hoheit einen sehr freundlichen Empfang zu Theil werden. Im Regierungsgebäude angelangt, empfing der Prinz Adressen von der Munizipalität und der Freimaurerloge. Nachmittags hielt er einen Empfang und erhielt die Besuche der angesehensten Rajahs. Hierauf besu chte er das Fort, Runjeet Sings Palast und Grab, sowie andere historische Sehenswürdigkeiten. Am Abend wurde ihm zu Ehren ein großer Ball in der Montgomery Hall gegeben, der sehr zahlreiche Betheiligung hatte. Im Laufe des Tages hatte der Prinz das städtische Ge⸗ fängniß besucht und 30 Gefangenen die Freiheit wiedergegeben. Am 19. d. M. machte Se. König liche Hoheit den Rajahs Kupar, Tulla, Nabha und Bahmalpore Gegenbesuche und eröffnete eine von den Soldaten der Garnison veranstaltete Industrie⸗Aus⸗ stellung in Meanmeer. Am Mittwoch bei Tagesanbruch sollte sich der Prinz nach Oemor begeben. Vor seiner Abreise von Delhi am Montag hielt Se. Königliche Hoheit eine Repue über die ganze Kavallerie dieser Station ab.

Canada. Aus Ottawa wird unterm 20. ds. gemeldet Das canadische Handelsamt hat mit 23 gegen 14 Stim⸗ men eine Resolution angenommen, welche im Hinblick auf die gegenwärtige gedrückte Lage der heimischen Industriezweige und die Konkurrenz der Vereinigten Staaten deren Inschutznahme begünstigt. Die Resolution empfiehlt auch dringend die Her⸗ stellung gegenseitiger Zölle zwischen Canada und den Ver⸗ einigten Staaten in irgend einer Reform des Tarifs.

Frankreich. Paris, 23. Januar. (W. P. B.) Der „Agence Havas“ zufolge hat die von einigen Blättern erwähnte Ausrüstung von Kriegsschiffen in französischen Häfen ledig⸗ lich den Zweck, die seither schon bestandenen ständigen Geschwa⸗ der, von welchen einzelne Schiffe zur Abrüstung gelangen, zu

lage im Repräsentantenhause einzubringen. Zu diesem Behufe prüfen jetzt die Mitglieder des Comités den Tarif m Verein mit Sachverständigen zu dem Zwecke, um die Zölle herabzusetzen, den Schutzzoll nur nebenher zu berücksichtigen, während viele bis jetzt zollfreie Artikel mit Zöllen belegt werden sollen. Im Repräsentantenhause nimmt die Debatte über die Centennial⸗Bill ihren Fortgang.“

Nr. 8 des „Amtsblatts der Deutschen Reichs⸗Post⸗

und Telegraphen⸗Verwaltung“ hat folgenden Inhalt: Ves⸗

fügungen: Vom 20. Januar 1876. Herstellung einer veuen Dien t⸗ anweisung für Post und Telegraphie. Vom 19. Januar 1876. Ver⸗ änderte Bezeichnung der bei der Post⸗ und Telegraphenverwaltung bestehenden Examinationskommissionen. Vom 19. Iznuar .1876. Sorgsame Aufbewahrung der Aufzabestempel bei den Postanstalten. Vom 21. Januar 1876. Eröffnung der Eisenbahn Schopfheim.Zell im Wiesenthal in Baden. Vom 18. Januar 1876. Sorpfältige Auf⸗ stellung der Nachweisungen über den unmittelbaren Verkehr mit frem⸗ den Telegraphenanstalten Seitens der Auswechselungsämter.

Nr. 4 des ordnung genden Inhalt: Benennung der beim XV. 2 ee⸗Co den Kavallerie⸗Division. Benennung der Bataillone und Com⸗ pagnien des Fuß⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 15. Anhalten und Ab⸗ führen der nach dem 1. Januar 1876 nech zum Vorschein kommen⸗ den Kassenanweisungen und Darlehnskassenscheine vom Jahre 1835 und beziehungsweise 1848. Marschoerpflegungs⸗Vergütung pro 1876. Rechnungstegung bei den Arbeiterabtheilungen und Fejtungs⸗ gefängnissen. Ausführung des Gesetzes vom 25. Juni 1875, be⸗ treffend Abwehr und Unterdrückung von Viehseuche 8 Ermäch⸗ tigung von Aerzten im Auslande zur Ausstellung ven Zeugnissen für deutsche Militärpflichtige. Auflösung der Fortifikation zu Cosel. Verpflegung der zur Disposition der Touppentheile beurlaubr wesenen Mannschaften nach ihrer Wiedereinstellung. Reitzeug Kavallerie. Servis⸗Kompetenz der Schreiber resp. Zeichner dem Ingenieur⸗Comité und den Fortifikationen. Militar Wittwen Kassen⸗Angelegenheit. Bezahlung des für Rekuten⸗ und Reser⸗ visten⸗Transporte ans Königlichen Magazinen und von Lieferungs⸗ Uanternehmern entnommenen Brotes. Umerstützung von Invaliden. Vorräthighaltung von Formularen.

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„Armee⸗Verordnungs⸗Blattes“ hat fol⸗ Armee⸗Corps zu formiren⸗

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Vereinswesen.

8 5r o ☚-¼ hop Der Berliner Hausfrauen⸗Verein hielt am Sonnabend

Mecklenburg, Weimar, Oldenburg, Braunschweig, Lübeck, Bre⸗ mern, Hamburg und für Elsaß⸗Lothringen, sowie von anderen Seiren in Verschlag gebrachten Personen ausgewählt waren, nach Anleitung des Frageprogramms vernommen und demnächst nach Sichtung und Ordnung des Materials am 13. Dezember ausführlichen gutachtlichen Bericht erstattet.

Der Reichskanzler hat nunmehr 1) die stenographischen Pro⸗ tokolle über die Vernehmung der Sachverständigen, 2) den von der Konsmission erstatteten Bericht dem Bundesrath zur Kennt⸗ nißnahme überreicht, indem er sich in Bezug auf die daran zu knüpfenden Maßnahmen seine Vorschläge vorbehalten hat.

mandirender General des XV. Armee⸗Corps, Infanterie von Goeben, kommandirender General des VIII. Armee⸗Corps, und der General der Infanterie von Wer⸗ der, kommandirender General des XIV. Armee⸗Corps, sind wie⸗ der abgereist.

Der General⸗Major Prinz Heinrich von Hessen, Hoheit, ist heute zunächst nach Düsseldorf zurückgekehrt und wird sich von da aus zur Uebernahme des Kommandos der 16. Kavallerie⸗Brigade begeben.

Der General⸗Major Ribbentrop, Commandeur der 1. Feld⸗Artillerie⸗Brigade, ist aus Anlaß seiner kürzlich erfolgten Beförderung zum General⸗Major zur Abstattung persönlicher Meldungen mit kurzem Urlaub von Königsberg i. Pr. hier ein getcoffen.

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Abg. Dr. Lasker in einem längeren Vortrage aus, die gestellten Anträge zerfielen in zwei Kategorien, die eine führe die Verbrechen namentlich auf, bei welchen die erfolg⸗ lose Anstiftung strafbar sein solle, die andere wolle die alte Schablone von Verbrechen und Vergehen wieder einführen. Er bitte dringend, der ersten Kategorie von Anträgen zuzustimmen und nicht, angeregt durch spezielle Fälle, bei einem nur theilweise erwiesenen Bedürfniß lediglich der äußeren Glätte halber eine Strafbarkeit für eine ganze Kategorie auszu⸗ sprechen, die keine andere Gemeinsamkeit als die des Namens haben. Der Regierungskommissar, Direktor im Reichskanzler⸗ Amt, Wirklicher Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath v. Amsberg empfahl die Regierungsvorlage event. die Kommissionsbeschlüsse zur Annahme, worauf sich das Haus um 4] Uhr bis heut 11 Uhr vertagte. 1 G

lompletiren und für die abgerüsteten Schiffe neue in Dienst zu stellen.

Türkei. Belgrad, 23. Januar. (W. T. B.) Die Skupschtina soll am Dienstag geschlossen werden. Nach den Protokollen der gestrigen Sitzung wurde die Interpellation übre die zu hohe Pension Ristitschs zurückgewiesen, dagegen der vetteg ef 96969 2 ergh her derzahl lassen auf ein for gesetztes, segensreiches Wirken des Vereins bbö . öu“ schlietzen. Die Vermögensbilanz balancirt mit 33,423 ℳ. 12 ₰; da⸗ Stefarovitsch angenommen, die Untersuchung jedoch dem Unter⸗ bei ist das Waarenlager mit 22,419 ℳ, die Kasse mit 6752 ℳ, ver suchungsausschusse zugewiesen. Der ehemalige Kriegs⸗Minister schiedene Kreditoren mit 17,431 und das ö üa Protitsch ist gestern vom Ausschusse vernommen worden. 15,891 berechnet. rtzeres hat sich gegen das Vorahr⸗ un.3206 4

vermehrt. Der Gesammtumsatz im Centralbu eau betrug 197,68 4 Washington, 22. Fes 88 1 Bei der hierauf erfolgenden Neuwahl des Vorsta e Letzterer che Korrespondenz zwischen den Re⸗

Lehrerinnen auf 73, der katholischen auf 570; Hes⸗ sen⸗Nassau zählte 2258 evangelische, 674 katholische und 103 jüdische Lehrer, ferner 53 evangelische und 29 katho⸗ lische Lehrerinnen; in der Rheinprovinz amtirten 1997 evangelische, 4192 katholische und 36 jüdische Lehrer neben 97 evangelischen, 1756 katholischen und einer jüdischen Lehrerin; Hohenzollern endlich hatte 1 evangelischen, 118 katholische und 3 jüdische Lehrer. Von der Gesammtzahl der Stellen waren 48,737 ordnungsmäßig besetzt (34,113 evangelische, 14,257 katholische und 367 jüdische). Aus der Zahl der 3728 nicht be⸗ setzten Stellen wurden durch ungeprüfte Lehrkräfte verwaltet 1689 und zwar 1062 evangelische, 614 katholische und 13 jüdische; durch geprüfte Kräfte einer anderen Schule oder Klasse wurden mitversehen 1897, darunter 1508 evangelische, 361 katholische und 28 jüdische. Demnach blieben ohne jede unterricht⸗

im Bürgersaale des Rathhauses seine diesjährige Generalver⸗ sammlung ab. Die Vorsitzende Frau Lina Morgenstern, verlas den Jahresbericht, der ein kurzer Aus zug der Protokolle der einzelnen Sitzungen war, und knüpfte an denselben Worte der Hoffnung, daß der auf soliden Grundsätzen berubende Verein seiner Aufgabe, Nah⸗ rungsmittel in billiger und guter Art zu beschaffen, immer mehr ge⸗ recht werde. Das stetige Wachsen des Umsatzes, die Ausdebnung der Geschäftsverbindungen und die andauernde Vermehrung der Mitglie⸗

Im weiteren Verlaufe der Sitzung des Deu tschenReichs⸗ tages am 22. d. M. ging das Haus zu der Diskussion des §. 303 über. Den §. 303 (vorsätzliche Sachbeschädigung) hat die Kom⸗

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Amerika. Die diplomatis

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im Ganzen wiedergewählt.

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