1876 / 21 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 24 Jan 1876 18:00:01 GMT) scan diff

(Die ausländischen Zeichen werden unter Leipzig veröffentlicht.)

Gladbach. Als Marken

lichen Handelsgerichte in Gladbach

Gladbach, unter

sind bei König⸗ eute eirge⸗ tragen worden zu der Firma M. May & Co. in

Königliches Handelsgericht Nürnberg. Schmauß.

vor dem Kommissar, Bering, im Zimmer Nr. 33 zu erscheinen. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amts⸗ bezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.

Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt,

Konkurse.

Bekauntmachung. dem Konkurse über

[613] In

Bromberg zum definitiven Verwalter ernannt.

Bromberg, den 20. Januax 1876.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

der Mass

[627] Konkurs⸗Eröffnung.

beide für eindrähtige und mehrdrähtige (gezwirnte) Baumwollgarne, welche auf der Waare selbst oder auf der Verpackung angebracht werden, und zwar in Bezeichnung der ver⸗

verschiedenen Farben zur schiedenen Qualitäten der Garve. Gladbach, am 19. Januar 1876.

Der Handelsgerichts⸗Sekretär, Kanzlei⸗Rath Kreitz.

Leipzig. Als Marken sind eingetragen zu der Francis Edgar Martineau £ Co. zu Birmingham in England, nach Anmeldung Abends 11 Uhr, für

Firma:

vom 30. September 1875, Thür⸗Angeln:

8

unter Nr. 1068 Zeichen;

MARTINEAVU LATE

HORNE

unter Nr. 1069 das Zeichen:

unter Nr. 1070 das Zeichen: MARTINEAU

welche den Waaren aufgeprägt werden. Königliches Handelsgericht zu Leipzig. Dr. Hagen.

Nürnberg. Als Marke ist eingetragen zu der Firma: Fried. Meusel in Nürnberg nach Anmel⸗ dung vom 24. September 1875, Vormittags 8 Uhr, für Nachtlichter

1) unter Nr. 382 das Zeichen:

puyn 6 Mozesgs. 2

das Zeichen:

h

7) unter Nr. 388 das Zeichen:

ö““

8) unter Nr. 389 das Zeichen:

der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie

der Tag der Zahlungseinstellung auf den 1 12. Januar 1876 fetzgesetzt.

wohnhaft, bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf⸗ gefordert, in dem auf den 2. Februar 1876, Vormittags 12 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 11, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Dörks anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vor⸗ schläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Ver⸗ walters abzugeben. Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen im Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas ver⸗ chulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 1. März 1876 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse An⸗ zeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt Uften et⸗ wanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse ab⸗ zuliefern. Pfandinhaber und andere mit demselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht. bis zum 1. März 1876 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen inner⸗ balb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals den 18. März 1876, Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 11, vor dem genannten Kommissar zu erscheinen. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Gerichtsbezirk wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn⸗ haften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus⸗ wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Zeigmeister, Werner und Nickell zu Sachwaltern vorgeschlagen. Maggrabowa, den 21. Januar 1876. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Rovenhagen.

Konkurs⸗Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Erfurt. Erste Abtheilung,

Kornblum & Franck zu Erfurt ist der kaufmän⸗ nische Konkurs eröffnet und der Tag der Zah⸗

im Kreisgerichtsgebäude, Zimmer Nr. 33, vor dem

sschläge zur Bestellung eines einstweiligen Verwalters resp. Verwaltungsraths abzugeben.

oder Gewahrsam haben, oder welche ihr etwas ver⸗

dem Gericht oder

Ueber das Vermögen der Handelsgesellschaft

lungseinstellung auf 1 den 3. Dezember 1875

festgesetzt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Carl August Rölich zu Erfurt bestellt.

Die Gläubiger der Gemeinschuldnerin werden auf⸗ gefordert, in dem auf den 11. Februar 1876, Vormittags 11 Uhr,

Kommissar, Herrn Kreisgerichts⸗Rath Bering, anbe⸗ raumten Termine die Erklärungen über ihre Vor⸗

Allen, welche von der Gemeinschuldnerin etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz

schulden, wird aufgegeben, Nichts an dieselbe zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Bestz der Getenstände

bis zum 20. Februar 1876 einschließlich

b dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer 8 Rechte, ebendahin zur Konkursmasse ab⸗ zuliefern.

tigte Gläubiger der Gemeinschuldnerin haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken bis zum vorgedachten Tage nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre dürsprüͤche, die⸗ selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht

bis zum 2. März 1876 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und st demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb

nach Befinden zur Bestellung des definitiven Ver⸗ waltungspersonals

das Vermögen des Schneidemühlenbesitzers Wilhelm Westphal zu Schulitz ist der Kaufmann Heinrich Maladinsky in

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Wilhelm Julius Paulini in Firma W. J. Paulini zu Marggrabowa ist am 21. Januar 1876, Vormittags 12 Uhr, der kaufmäunische Konkurs eröffnet und

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Beigeordnete Heinrich Kleeberg, zu Maggrabowa

rechtigte

wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die⸗ selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht

bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und 2 demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb d der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie ¹ fern. 1 nach Befinden zur Bestellung des definitiven Ver⸗ Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberech⸗ waltungspersonals

auf den 7. März 1826, Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Domplatz Nr. 9, vor dem genannten Kommissar zu erscheinen.

eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. bezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung oder zur

anzeigen.

werden die Rechtsanwalte Leo, Leonhardt, Lochte,

werden die Rechtsanwalte Küster, Justiz⸗Räthe Harras, Hadelich, Panse, Pinckert zu Sachwaltern vorgeschlagen.

[619]

Konkurs⸗Eröffnung.

Königlichen Kreisgericht zu Erfurt.

Erste Abtheilung. Den 13. Januar 1876, Mittags 12 Uhr.

Ueber das Vermögen des Handelsmannes Carl Bach zu Sömmerda ist der kanfmännische Kon⸗ kurs im abgekürzten Verfahren eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf

den 3. Jannar 1876 festgesetzt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Carl August Roelich in Erfurt bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf⸗ gefordert, in dem auf den 2. Februar 1876, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts⸗Rath Bering im Terminszimmer Nr. 33 anberaumten Termine die Erklärungen über ihre Vorschläge zur Bestellung des definitiven Verwalters abzugeben. Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas ver⸗ schulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitze der Gegenstände bis zum 17. Februar d. I. einschließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und Alles mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich⸗ berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitze befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die⸗ selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 28. Februar d. J. einschließlich bei uns schriftlich oder zu serntatech anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung eines definitiven Verwaltungs⸗ personals auf den 8. März 1876, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts⸗Rath Bering im Terminszimmer Nr. 33 zu erscheinen. „Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amts⸗ bezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten Bevoll⸗ mächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.

Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Küster, Justiz⸗Räthe Hadelich, Harras, Panse, Pinckert zu Sachwaltern vorgeschlagen.

[56s’] Konkurs⸗Eröffnung. Königliches Stadt⸗ und Kreisgericht zu Magdeburg, Erste Abtheilung,

den 17. Januar 1876, Vormittags 9 ½ Uhr. Ueber das Vermögen des Bäckermeisters Fried⸗ rich Carl Sievers zu Magdeburg ist der gemeine Konkurs eröffnet worden. Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Wilhelm Hartmann hier bestellt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf⸗ gefordert, in dem auf den 1. Februar 1876, Vormittaas 10 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Domplatz Nr. 9, vor dem Kommissar, Stadt⸗ und Kreisgerichts⸗Rath Herzog anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Ver⸗

8

e

Verwaltungsrath zu bestellen und welche Personen in denselben zu berufen sind.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas bTöB dee . nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Pefis. der Pörersöünde

zum 17. Februar 1876 einschließli

dem Gericht oder dem Verwalter der Halsench,, zu machen, und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen

Herrn Kreikgerichts Rath

[626]

[610]

Königliche zeiten in Muͤlheim am Rhein wohnhaft gewesenen, nunmehr verstorbenen Kaufmann Robert Holz fallit erklärt, den Tag der Zahlungseinstellung

8 vorla en 4. . walters, sowie darüber abzugeben, ob ein einstweiliger enleng

nung. Königliches Kreisgericht zu Altenkirchen. Erste Abtheilung. Altenkirchen, den 15. Januar 1876, Nachmittags 3 Uhr.

Ueber das Vermögen der Handelsgesellschaft Viebahn & Kierspe zu Betzdorf ist der kauf⸗ männische Konkurs eröffnet.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Ferdinand Behner zu Betzdorf bestellt.

Die Gläubiger der Gemeinschuldnerin werden auf⸗ gefordert, in dem auf den 29. Januar cr., Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar Kreisrichter Cramer, im Zimmer Nr. 17 anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Ver⸗ walters, sowie darüber abzugeben, ob ein einstweiliger Verwaltungsrath zu bestellen und welche Personen in denselben zu berufen sind.

Allen, welche von der Gemeinschuldnerin etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen im Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihr etwas ver⸗ schulden, wird aufgegeben, nichts an dieselbe zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Be⸗ sitz der Gegenstände

bis zum 26. Februar l. J. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich⸗ berechtigte Gläubiger der Gemeinschuldnerin haben von den in ihrem Besitze befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 26. Februar l. J. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Ver⸗ waltungspersonals auf den 18. März I. J., Vormittags 9 Uhr, vor dem Kommissar Kreisrichter Cramer, im Zimmer Nr. 12, zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeigneten⸗ falls mit der Verhandlung über den Akkord ver⸗ fahren werden. Zugleich ist noch eine zweite Frist zur Anmeldung bis zum 20. April I. J. einschließlich festgesetzt, und zur Prüfung aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forderun⸗ gen Termin auf den 20. Mai I. J., Vormittags 9 Uhr, vor dem genannten Kommissar anberaumt. Zum Erscheinen in diesem Termine werden die Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb ene 8 Fäeane e⸗ haben.

er seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen fiht, hota

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der An⸗ meldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus⸗ wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekannt⸗ schaft fehlt, werden die Rechtsanwälte Justiz⸗Rath Meyer, Pheiffer und Wesener zu Sachwaltern vor⸗ geschlagen Altenkirchen, den 15. Januar 1876. 3

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Proklam Nachdem der Konkurs über das Vermögen der

Handlungsfirma Kirchner & Hesse hierselbst durch Vergleich vom heutigen Tage erledigt ist, so wird solches hiermit veröffentlicht.

Eschwege, am 21. Januar 1876 Königliches Amtsgericht. Abth. II.

Falliments⸗Anzeige.

Durch Urtheil vom 15. Januar 1876 hat das

Handelsgericht zu Cöln den bei Leb⸗

die Anlegung der Siegel verfügt, den

Herrn Ergänzungsrichter Langen zum Kommissar und den in Mülheim am Rhein wohnenden Gewerbe⸗ gerichts⸗Sekretär Friedrich Steffens zum Agenten des Falliments ernannt.

Gegenwärtiger Auszug wird in Gemäßheit des

Art. 457 des Rheinischen Handels⸗Gesetzbuches hiermit beglaubigt.

Cölu, den 18. Januar 1876. Der Handelsgerichts⸗Sekretär. Weber.

Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. fandinhaber und andere mit denselben gleichbe⸗ Gläubiger

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen

bis zum 22. Februar 1876 einschließlich

e

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amts⸗ einer Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften

Praxis bei uns berechtigten auswär⸗

igen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten

des Gemeinschuldners haben d

von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

niß nach einem Buche geltend, Format eine genaue Uebersicht der neuen kaufmän⸗

B

9

81 Berliner Industrie⸗ und Handels⸗Adreßbuch

mit genauer Bezeichnung der Spezialitäten der betr. Firmen. I. Jahrgang 1876. Preis gebunden 4. —. Schon längst machte sich für Berlin das Bedürf⸗ das in handlichem ischen und industriellen Adressen bringt. Das neue Zerliner Industrie⸗ und Handels⸗Adreßbuch erfüllt iese Aufgabe in dem Branchenregister, indem s die einzelnen Spezialitäten nach dem Alphabet

ordnet und hierunter die Firmen ebenfalls alphabe⸗ tisch mit ganz detaillirter Angabe der Handelsartikel, Fabrikate und Adresse anführt, somit also auch das lästige Nachschlagen im alphabetischen Firmentheil erspart. heimischen, als besonders für die vielen auswärtigen Geschäftsleute, die ihre Einkäufe auf dem Berliner Markt besorgen und hierin einen ganz zuverlässigen Führer finden.

Es ist dies ebenso wichtig für den Ein⸗

Zu beziehen durch alle Buchhandlungen, wie von

der Verlagshandlung Carl Heymann’s Verlag in Berlin SW., Königgrätzerstr. 109.

Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt,

Redacteur: F. Prehm.

auf den 9. März 1876, Vormittags 11 Uhr,

Meißner, Justiz⸗Räthe Schultz, Steinbach zu Sach⸗ B waltern vorgeschlagen

erlin: Verlag der Expedition (Kessel). u““

1

zum

E“

In dieser Beilage werden bis auf Weiteres außer den gerichtlichen Bekanntmachungen über Eintragungen und Löschungen

1) Patente, 2) die Uebersicht der anstehenden 3) die Vakanzen⸗Liste der durch

Berlin, Montag,

ritte Beilage Anzeiger und Königlich Preußi

den 24. Januar

2

en Staats⸗Anzeiger.

1820.

Konkurstermine, Militär⸗Anwärter zu besetzenden Stellen,

4) die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht⸗Militär⸗Anwärter, 5) die Uebersicht der anstehenden Subhastationstermine 6) die Verpachtungstermine der Königl. Hof⸗Güter und Staats⸗Domänen, sowie anderer Landgüter,

. Ag,ven de

7) die von den Reichs⸗, Staats⸗ 8) die Tarif⸗ und Fehrplan ⸗Geenndegunger 9) die Uebersicht der

svuU&εεέεᷣαα

in den Handels⸗ und Zeichenregistern, sowie über Konkurse veröffentlicht: und Kommunalbehörden ausgeschriebenen Submissionstermine

aupt⸗Eisenbahn⸗Verbindungen

deutschen Eisenbahnen, Berlins,

der

10) die Uebersicht der bestehenden Postdampfschiff⸗Verbindungen mit transatlantischen Ländern,

11) das Telegraphen⸗Verkehrsblatt.

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im §. 6 des Gesetzes über den Markenschutz,

einem besonderen Blatt unter dem Titel

und Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expe

Central⸗Handels⸗Register für

Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich Verlag, Berlin, dition: SW. Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

des In⸗

kann durch alle Post⸗Anstalten und alle

SW., Königgrätzerstraße 109,

ess. M.⸗Z.) Am 10. d. fand in Cassel eine Ge⸗ LE116“ des Handels⸗ und Ge⸗ werbe⸗Vereins statt. Hr. Dill berichtete über den Ausfall der am 25. November v. J. auf Veranlassung des Vereins anzestellten öffentlichen Prüfung der Bohlkenschen Patent⸗ Waschmaschine, welche in jeder Richtung zufriedenstellende Resultate ergeben hat. Hr. Mechanikus Lambrecht aus Göt⸗ tingen hatte dem Verein resp. der Gewerbehalle Fein von ihm verfertigtes, von Prof. Klinkerfues kon⸗ struirtes Hygrometer zum Geschenk gemacht, welches Hr. Dr. Gerland in einem Vortrage erläuterte, wo⸗ bei dersebe an der Hand einer historischen Beschrei⸗ bung der bisher bekannten Feuchtigkeitsmesser den Werth der Klinkerfuesschen Erfindung in das rechte Licht setzte. Die Ofen⸗ und Heerdfabrik von Hof⸗ mann und Wehrbein in Cassel hatte ihren sogenannten „Casseler Röhrenofen“ ausgestellt, von dem Hr. Ingenieur Plümer eine eingehende Beschreibung gab. Im Wesentlichen ist dieser Ofen ein Luftheizungs⸗ ofen. In demselben kann jedes Brennmaterial in jeder käuflich zu habenden Form mit Vortheil ge⸗ brannt werden, jedoch kann auch der Feuerraum aus einem sogenannten Füllregulirofen⸗Untergestell be⸗ stehen, in welchem man nur Steinkohlen und Koks zu verbrennen pflegt. Den charakeristischen Theil des Ofens bildet ein System kommunizirender Röhren, durch welche die Feuergase zu strömen haben, ehe sie in den Kamin abziehen. Es wird auf diese Weise eine sehr vollkommene Ausnutzung der erzeugten Wärme erzielt. Diese strömt nicht direkt durch Strahlung in das Zimmer, sondern wird durch einen, das Röhrensystem umgebenden, am Fuße durchbrochenen und oben offenen Blech⸗ mantel so regulirt, daß die kalte Luft unten in den Mantel eintritt, an den heißen Röhren empor⸗ steigend sich erwärmt und oben aus dem Mantel wieder in den zu erwärmenden Raum zurückströmt. Diese Einrichtung ermöglicht auch auf sehr einfache Weise die Anbringung einer zugfreien Ventilation, indem für solchen Fall an dem Mantel sich ein Rohrstutzen befindet, der mit einem in das Freie führenden und mit einer Klappe zu verschließenden Rohre verbunden wird. Empfindet man das Be⸗ dürfniß nach Lufterneuerung, so öffnet man die Klappe, wodurch aus der Atmosphäre sofort frische Luft angesogen wird, die in den Mantel eintritt, an den heißen Röhren in die Höhe steigt und in gleicher Weise, wie oben angegeben, gut er⸗ wärmt in den Raum gelangt. Es ist einleuchtend, von welcher Wichtigkeit eine solche Einrichtung für Schulen, Krankensäle, Werkstätten, Restaurations⸗ lokale, überhaupt für Räume ist, in denen viele Personen auf längere Zeit beisammen sind. Da die Verbreitung der Wärme durch Strahlung bei diesem Ofen nicht ganz ausgeschlossen ist, so besitzt er die Vortheile der Luftheizungsöfen, ohne deren Nach⸗ theile. Die Anwesenden konnten sich überzeugen, daß bei einer Temperatur von 7 °˙ im Freien, der Saal vollkommen gleichmäßig, am Fenster sowohl, wie in der Nähe des Ofens eine behagliche Wärme von + 150 hatte. Der Heizeffekt des Ofens wurde als ein vorzüglicher bezeichnet. Hr. In⸗ genieur Klenze demonstrirte hierauf an einem nach Art der Petroleum⸗Kochheerde eingerichteten Apparate das System der Strahlbrenner⸗Koch⸗ und Beleuchtungs⸗Apparate, einer Erfindung von Golstein aus Christiania. Die zur Verbrennung dienende Flüssigkeit, deren Zusammensetzung Geheim⸗ niß des Erfinders ist im Wesentlichen wohl aus einem Petroleumpräparate bestehet verbrennt zum Unterschiede von dem gewöhnlichen Brenn⸗ petroleum nicht aus einem Dochte heraus, sondern in einem eigenthümlich konsteuirten Brenner, der wahrscheinlich durch die bei der Verbrennung ent⸗ stehende Wärme den flüssigen Brennstoff in Gas verwandelt. Die Heizkraft des Apparates ist augenscheinlich eine sehr große; 1 Liter Wasser wird nämlich auf dem Apparate in 9 Mi⸗ nuten zum Sieden gebracht. Der Verbrauch des Brennstoffes berechnet sich per Stunde auf 1 ½ Pf. Leichte Bedienung sowie Reinlichkeit während des Gebrauchs gereichen weiterhin diesen Apparaten zur Empfehlung. Hieran schloß sich eine Vorführung der Hydro⸗Petroleumlampe von Prof. Zän⸗ gerle in München, die mit einer kurzen Uebersicht über die bisherigen Bestrebungen, Schutzmittel zu ersinnen gegen die Explosionsgefahr, welche bei den gewöhnlichen Petroleumlampen obwaltet, eingeleitet wurde. Die Explosionen der Petroleumlampen entstehen auf die Weise, daß die über dem Petroleum in dem Oelbassin befind⸗ liche Luft mit den mehr oder weniger flüch⸗ tigen Theilen des Petroleums geschwängert wird und dieses explosive Gasgemisch mit einer Flamme in Berührung kommt, was in der Regel stattfindet, wenn unvorsichtige Personen die Lampe neu füllen wollen, ohne sie vorher auszulöschen. Um einen solchen Anlaß ein⸗ für allemal zu vermeiden, ist die Zängerle'sche Lampe, welche als das bislang Voll⸗ kommenste anzusehen ist, was in dieser Richtung ge⸗ leistet wurde, so konstruirt, sich zwischen Brenner und Petroleum kein abgeschlof ener Luftraum befindet und die Nachfüllung der Lampe während des Bren⸗ nens mit Hülfe von Wassereingießen bewerkstelligt wird.

8

ünner veerde

in Dewsbury, welche der Verein von Manchester aus zugeschickt erhalten hat. Diese Lampe dient als Beleuchtnngsapparat für Keller, Bergwerke, Tunnels und ähnliche dunkle Räume, und zeichnet sich vor anderen gleichem Zwecke dienenden Lampen bei soli⸗ der Konstruktion, sowohl durch das größere Licht, welches sie zu verbreiten im Stande ist, sowie durch den Umstand aus, daß bei keiner Lage der Lampe Oel aus derselben verschüttet werden kann. Den Schluß des Vereinsabends bildeten Mittheilungen über Hartglas verschiedener Systeme. Der in der vorigen Sitzung ausgestellte Lampeneylinder aus de la Bastie'schem Hartglase war auf seine Be⸗ ständigkeit grellem Temperaturwechsel gegenüber von verschiedenen Seiten geprüft worden und hat diese Probe insofern bestanden, als er aus einer Tem⸗ peratur von 00 unmittelbar auf eine in Brand gesetzte Gaslampe gebracht, nicht gesprungen war. Anderwärts angestellte Versuche bestätigend, wurde bemerkt, daß sich das französische Hart⸗ glas nicht bohren läßt, ohne zu zersplittern, wohl aber oberflächlich angeschliffen werden kann. Von A. Neeser sen. in Augsburg bezogen, war eine kleine Kollektion von Hartglas⸗Wassergläsern und Kaffeebechern aus Kryolith⸗Hartglas nach dem Sy⸗ stem Meusel ausgestellt. Meusel giebt an, daß er kein unzerbrechliches Glas liefern könne, wohl aber solches, welches gegen das Mißgeschick des Gebrauches geschuͤtzt ist. An seine Fabrikate stellt er die An⸗ forderung, daß sie, vom Tische fallend, nicht zer⸗ brechen, wofür ein in der Versammlung angestellter Versuch den Beleg lieferte, und abwechselnd das Ein⸗ gießen von heißen und kalten Flüssigkeiten gestatten, ohne zu zerspringen. Hohe Kältegrade heben indessen, ahnlich wie dies bei Gußeisen stattfindet, diese Eigen⸗ schaften auf.

Aus den Verhandlungen der Handels⸗ kammer zu Leipzig am 12. Januar. Die Aeltesten der Berliner Kaufmannschaft haben an den Reichskanzler eine Vorstellung gerichtet, worin sie diesen bitten, der Reichsbank den Ein⸗ und Verkauf von Staatspapieren ꝛc. zu unter⸗ sagen und bitten um Anschluß. Der Vorsitzende macht unter Hinweis einerseits auf das der Bank gesetzlich zustehende Recht, welches ihr durch Ver⸗ ordnung kaum werde entzogen werden können, ande⸗ rerseits auf die inzwischen ergangenen Instruktionen welche einen maßvollen Gebrauch dieses Rechts ver⸗ bürgen, den Vorschlag, das Ersuchen auf sich beru⸗ hen zu lassen, was einstimmig beschlossen wird. Die Handels⸗ und Gewerbekammer zu Zittau hat eine Delegirten⸗Konferenz der sächsischen Handels⸗ und Gewerbekammern über die Frage des U. eber⸗ gangs der Eisenbahnen auf das Reich in Vorschlag gebracht; dieselbe soll unter der Voraus⸗ setzung, daß es sich dabei nur um einen vorläufigen Meinungsaustausch handle und daß die übrigen Handels⸗ und Gewerbekammern sämmtlich Theil nehmen, durch drei Delegirte beschickt werden. Die Frist für den Beginn des Börsenbaues ist vom Rathe bis Ende Dezember d. J. verlängert worden.

Namens des Verkehrsausschusses berichtet Hr. Lo⸗ renz über die Vorlage des Raths, mittelst deren derselbe eine gutachtliche Aeußerung der Kammer wegen Abkürzung der Messen wünschte. Nach lebhafter Debatte wird der Ausschußantrag, .

die Kammer wolle dem Rathe erklären, daß sie

zur Zeit einen ausreichenden Grund für Ab⸗

kürzung der Messen nicht zu erkennen vermöge, gegen 4 Stimmen angenommen. 1

Der bleibende Ausschuß des deutschen Handels⸗ tages hatte den Mitgliedern desselben Angesichts des bevorstehenden Ablaufs der Handelsverträge die Frage vorgelegt: 1) welchen Einfluß das System der Handelsverträge auf die Entwickelung des Han⸗ dels und der Jadustrie in ihrem Bezirke gehabt habe und 2) auf welche Tarifpositionen in deren Interesse die Aufmerksamkeit der Reichsbehörden besonders zu lenken sei. Der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuer. angelegenheiten Referent Hr. Thieme empfiehlt, diese Fragen in folgender Weise zu beantworten:

1) Nach unseren Wahrnehmungen hat die Erleich⸗ terung des Austausches der Erzeugnisse der ver⸗ schiedenen Staaten, wie ste durch die Handels⸗ verträge angebahnt worden ist, im Großen und Ganzen einen sehr günstigen Einfluß auf Handel und Industrie ausgeübt.

2) Es ist daher die Erneuerung und Fortbildung der Handelsverträge zu empfehlen, um so mehr, als sie das Fsiisec Mittel bilden, um zu verhindern, daß die allenthalben hervortretenden schutzzöllnerischen Bestrebungen zur Herrschaft gelangen.

3); Prinzipielle Beschränkung des Inhalts der ab⸗ zuschließenden Verträge auf die Klausel der Gleichstellung mit den meistbegünstigten Natio⸗ nen ist insofern nicht anzurathen, als man sich dadurch der Möglichkeit begiebt, in einer den

spezifischen Interessen der diesseitigen Industrie

entsprechenden Weise auf die Zollpolitik der an⸗ deren Staaten einzuwirken.

4) Der sogenannte Veredelungsverkehr ist durch⸗

Das Central⸗Handels⸗Register für das Abonnement beträgt 1 50 für das

vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in

das Deutsche Reich. Nr 26)

Deutsche Reich erscheiat in der Regel täglich. Vierteljlahr. Einzelne Insertionspreis füͤr den Raum einer Druckzeile 30 ₰.

Das Nummern kosten 20

☛άt

5

Ungarn im Interesse der beiderseitigen Grenz⸗ gebiete, festzuhalten und weiter auszubilden.

5) Soweit Verträge wegen gegenseitigen Schutzes der Urheberrechte noch nicht bestehen, ist auf Abschluß derselben Bedacht zu nehmen.

6) Für den eigenen Zolltarif ist nach wie vor das Ziel der Zurückfuührung auf eine kleine Zahl eigentlicher Finanzzölle im Auge zu behalten. Die Forderung sogenannter „Ausgleichszölle“ welche, sofern sie überhaupt einen Sinn haben haben soll, auf ein äußerst komplizirtes System differenzieller Schutzzölle hinausläuft ist schlechthin verwerflich. Differenzialzölle lassen sich höchstens als Nothbehelf rechtfertigen, um auf die Zollpolitik anderer Staaten einzuwirken.

7) In formeller Beziehung ist möglichste Ueber⸗ einstimmung der Zolltarife hinsichtlich der Klassifikation der Gegenstände und der Art der Berechnung des Zolles anzustreben. Bei Ge⸗

wichtszöllen ist in der Regel das Kilogramm

als Einheit zu nehmen.

8) Im Einzelnen sind vom Standpunkte des Han⸗ dels und der Industrie unseres Bezirks folgende Forderungen zu stellen:

a. Zu Pos. 2, c 3 des Tarifs. Die Definition des Begriffs „undichte Gewebe“ ist dahin zu ändern, daß der höhere Zollsatz nur auf die⸗ jenigen Gewebe Anwendung leidet, bei denen sowohl in der Kette als auch im Schuß die Zwischenräume zwischen je zwei Fäden breiter sind als die Fäden selber. 1

.Zu Pos. 5 c, d und f. Die Zölle auf natürliche und künstliche, auch calcinirte Soda sind aufzuheben, derjenige auf Aetz⸗ natron mindestens herabzusetzen.

Zu Pos. 25 h. 2 a. Unreife getrocknete Po⸗ meranzen sind gleich den frischen vom Zoll zu befreien.

.Zu Pos. 26 b. 2. Ebenso ist Leinöl, minde⸗ stens in denaturirtem Zustande, vom Zoll zu befreien.

„Zu Pos. 41 c. 3. Ungewalkte wollene Waa⸗ ren (unbedruckte) sind den gewalkten mit einem Zollsatze von 30 gleichzustellen.

Zur Begründung der letzteren Anträge nimmt der Ausschuz größtentheils auf frühere Verhandlungen der Kammer Bezug. Eine Debhatte entspinnt sich zunächst über Pkt. 1, doch findet derselbe schließlich gegen 1 Stimme in der obigen Fassung Annahme; die übrigen Punkte werden einstimmig angenommen. Außerdem wird beschlossen, einige weitere aus den Kreisen des Handels und der Industrie an die Kammer gebrachte Wünsche, welche der Ausschuß nicht befürworten zu können geglaubt hat, dem Handelstags⸗Ausschusse zur Kenntnißnahme mitzu⸗ theilen.

Ueber den Seeschiffahrtsverkehr im Hafen von Danzig während des Jahres 1875 liegen folgende Nachrichten vor: Eingelaufen sind 1669 Schiffe von 525,264 Tonnen gegen 1845 Schiffe von 537,023 T. im J. 1874, darunter 337 Schraubendampfer von 198,487 T. gegen 330. Schraubendampfer von 184,059 T. in 1874. Die angekommenen Schiffe fuhren unter folgenden Flaggen: deutsche 919 Sch. von 268,988 T. (darunter 118 Dampfer von 44,704 T.), großbritannische 335 Sch. von 152,886 T. (darunter 146 Dampfer von 115,196 T.), dänische

12,947 T.), norwegische 70 582 (darunter 9 Dampfer von 4564 T.), holländische 126 Sch. von 21,667 T. (darunter 17 Dampfer von 6850 T.), schwedische 72 Sch. von 17,924 1b (darunter 20 Dampfer von 8811 T.), belgische 5 Dampfschiffe von 4813 T., französische 14 Segel⸗ schiffe von 2987 T., russische 9 Sch. von 2519 T. (darunter 3 Dampfer von 602 T.), amerikanische 4 Segelschiffe von 2304 T., österreichische 2 Segel⸗ schiffe von 1177 T. Von diesen Schiffen waren beladen: 466 mit Steinkoheln und Koks, 250 mit Stückgütern, 110 mit Eisen und Eisen⸗ fabrikaten, 94 mit Heringen, 84 mit Kalk, Kalk⸗ steinen, Gips und Kreide, 83 mit Salz, 57 mit Petroleum, 24 mit Dachpfannen, Mauersteinen und Schieferplatten, 21 mit Granitsteinen, 20 mit Cement, 12 mit chemischen Roh⸗ stoffen, 9 mit Theer und Pech, 6 mit Asphalt und Harz, 5 mit Bauholz, 4 mit Thonerde, 3 mit Wein, 3 mit Zucker, 3 mit Artilleriec⸗Munition, 2 mit Schwefel, 1 mit Flachs, 1 mit Kaochenmehl, 1 mit Getreide; außerdem liefen 362 mit Ballast und 51. in Nothhafen ein. Ausgegangen sind von Danzig im Jahre 1875: 1645 Seeschiffe von 517,555 Ton⸗ nen gegen 1826 Sch. von 519,642 Tonnen in 1874, darunter 338 Schraubendampfer von 199,266 Ton⸗ nen gegen 328 Schraubendampfer von 184,592 Ton⸗ nen in 1874. Von diesen Schiffen waren beladen: 971 mit Holz, 329 mit Getreide und Säaͤmereien, 55 mit Stückgütern, 46 mit Getreide und Beiladung, 25 mit Holz und Beiladung, 12 mit Melasse, 12 mit Knochen, 4 mit Steinkohlen, 3 mit Rüböl, 3 mit Dachpappe, 2 mit Harz, 1 mit Heringen, mit Kartoffeln. In Ballast liefen 132 und aus Noth⸗

Hr. Fabrikant Hirsch, erklärte so⸗

Der Vorsitzende, Hr. rte dann den Nutzen der Fackellampe von Siddal

gängig, namentlich aber gegenüber Oe terr

hafen 49 Schiffe aus.

113 Sch. von 27,417 T. (darunter 19 Dampfer von 78 Sch. von 22,582 T.

Gerichtliche Bekanntmachungen,

die Veröffentlichung der Handelsregister⸗ eintragungen betreffend. XV.

Bochum. Die Bekanntmachungen der in das Handelsregister und Genossenschafts⸗ resp. Zeichen⸗ register des Kreisgerichtes erfolgenden Eintragungen sollen auch während des Jahres 1876 durch den Reichs⸗Anzeiger, die Kölnische Zeitung, die Berliner Börsen⸗Zeitung und das Bochumer amtliche Kreis⸗ blatt (Märkischen Sprecher) veröffentlicht werden. Die auf die Führung des Handels⸗, Genossenschafts⸗ und Zeichenregisters bezüglichen Geschäfte werden durch den Kreisrichter Rößler und den Büreau⸗ Assistenten Hundertmark bearbeitet. Bochum, den 8. Januar 1876. Königliches Kreisgericht.

Graudenz. Zur Veröffentlichung der Eintra⸗ gungen in das Handels⸗ und Genossenschaftsregister sind für den diesseitigen Bezirk pro 1876 a. der Deutsche Reichs⸗Anzeiger und der Preußische Staats Anzeiger, b. die Danziger Zeitung be⸗ stimmt. Mit Bearbeitung der auf die Führung der Register sich beziehenden Geschäfte sind für das Ge⸗ schäftsjahr 1876 als Richter der Kreisgerichts Rath Nernst, als Sekretär der Kreisgerichts⸗Sekretär Schenk beauftragt. Graudenz, den 17. Januar 1876. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Handels⸗Register.

Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich

Sachsen und dem Großherzogthum Hessen

werden Dienstags unter der Rubrik Leipzig. resp.

Darmstadt veröffentlicht, die ersteren wöchentlich, die letzteren monatlich.

An Stelle des in Folge von Versetzung abgegangenen seitherigen Direktors, Landmess ers Wil⸗ helm Siebert, ist der Eisenhändler Robert Vogt zu Hünfeld zum Direktor des dasigen Vorschuß⸗ vereins, eingetragene Genossenschaft, gewählt worden. 1 Fulda, den 17. Januar 1876. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Fulda-.

Bekanntmachung. In Gemäßheit Verfügung der unterzeichneten Be⸗ hörde vom 6. d. M. ist in das Firmenregister des Handelsbuches der Stadt Horn nachstehende Ein⸗ tragung geschehen: Nr. 89 8 Gesellschaft der Firmen: 1) Müller & Heister zu Hamburg, bestehend in den Inhabern: Wilhelm Müller und Fciedrich Wilhelm 1 Heinrich Heister; 2) H. L. Norden & Sohn zu Hamburg, bestehend in den Inhabern: Conrad Heinrich William H. ammond⸗Norden und Heinrich Lorenz Norden zu Hamburg; 3) Heinrich Becker zu Horn, unter der Bezeichnung: „Teutoburgerwald⸗Sandsteiabrüche Müller & Heister, H. L. Norden & Sohn, H. Becker. Horn in Lippe“ mit dem Bemerken, daß jeder einzelne der 5 Jahaber gültig für die Firma zeichnet. Horn, im Fürstenthume Lippe⸗Detmold, den 19. Januar 1876. 3 —Das Stadtgericht daselbst.

Horn.

Landeshut.

Bekanntmachung.

Die in unserem Firmenregister unter Nr. 260 ein⸗ getragene Firma S. Mäller zu Liebau ist erloschen und heut gelöscht worden.

Landeshut, den 17. Januar 1876. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. (B. 207,1.) Roteaburg. Sontra. Firma: F. H. Eckhardt⸗ Nr. 17 H.⸗R. Der Fabrikant Friedrich Heinrich Eckhardt zu Sontra ist Inhaber der Firma. Rotenburg, am 15. Januar 1876. Königliches Kreisgericht. Abtheilung I. Gleim.

Bekanntmachung. Laut Beschluß von heute ist an Stelle des seithe⸗ rigen Liquidators der Fol. 175 des Handelsregisters des unterzeichneten Großherzoglichen Justizamts ein⸗ getragenen, in Liquidation befindlichen Firma Kell⸗ uer & Co. hier, Carl Schwab, als Liquidator der gedachten Firma Richard Köhler zu Reichenbach im Handelsregister eingetragen worden, was mit dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht wird, daß der Letztere den Hauptmann z. D. Georg Woldermann hier zu seinem Insinuationsmandatar für alle die Firma Kellner & Co. in Liquid. betreffenden Verfügungen ernannt hat. Weimar, am 8. Januar 1876. Großherzogl. S. Justizamt.

Weimar.

Brüger. (Ag. Weim. 26.)