1876 / 24 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 27 Jan 1876 18:00:01 GMT) scan diff

11“ ““ Art. 2. Die Stempelabgabe beträgt ein Halbes pro mille der Werthsumme, auf welche der Wechsel lautet, und wird in folgenden Steuersätzen erhoben, nämlich:

von einer Summe von 200 oder weniger 0,1 über 200 bis 400 0,2 400 P-.“ b 600 800 04 2 2 800 9 2 1000 2 0,5 2 2 und so fort von jeden ferneren 200 0,1 mehr, dergestalt, daß edes angefangene 200 für voll gerechnet wird.

Der Präsident des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Dr. Delbrück, erkannte die Nothwendigkeit einer neuen, auf Grund der Markrechnung aufgestellten Skala für die Wechselstempelsteuer an,

ab auch zu, daß der vorliegende Antrag diejenigen Beden⸗ en im Wesentlichen beseitige, welche zur Ablehnung der Vor⸗ schläge mehrerer Handelskammern geführt habe, Bedenken, welche aus dem Umstande hergeleitet wurden, daß die vorge⸗ chlagenen Skalen eine erhebliche Mindereinnahme des Reiches us der Wechselstempelsteuer veranlaßt haben würden. Voll⸗ ständig sei allerdings dieser Fehler auch in dem vorliegenden Untrage nicht vermieden worden und er könne deshalb die Zu⸗

mmung der verbündeten Regierungen zu demselben nicht in Aussicht stellen. (S. unter Reichstagsangelegenheiten.)

Auf den Antrag des Abg. Dr. Bamberger beschloß das Haus hierauf, die zweite Lesung der Vorlage von der Tages⸗

rdnung abzusetzen.

Schließlich wurden dem Antrage der Geschäftsordnungs⸗ kommission entsprechend die Mandate der Abgg. Hoffmann und Gerhard trotz ihrer Ernennung zu Stadt⸗ resp. Kreis⸗ gerichts⸗Räthen für fortbestehend erklärt.]

Schluß 4 ½ Uhr.

8 In der heutigen (39.) Sitzung des Deutschen Reichstages, welcher am Tische des Bundesraths der Präsi⸗ dent des Reichskanzler⸗Amts Staats⸗Minister Dr. Delbrück, die Bundesbevollmächtigten Staats⸗Minister Graf zu Eulenburg, Dr. Leonhardt und der Staatssekretär von Bülow mit mehreren Kommissarien beiwohnten, stand zur dritten Berathung der Gesetzentwurf, betreffend die Feststellung eines Nach⸗ trags zum Haushalts⸗Etat des Deutschen Reichs beeeeeeeeb“ Berathung unverändert angenommen Vorlage. Der Abg. Schröder (Lippstadt) hob hervor, daß nicht er und seine Partei der zweiten Berathung dieses Gesetzentwurfs die politische Fär⸗ bung gegeben habe, und daß eine solche Unterstellung sie nicht abhalten würde, die betreffenden Posten geschäftsmäßig im Interesse der Steuerzahler zu prüfen. Bei der Nach⸗ tragsforderung für die Ausstellung in Philadelphia äußerte er den Wunsch, daß die Ausstellung mit tüchtigen Arbeitern auf Regierungskosten beschickt werde, da die großen Industriellen schon für sich selbst sorgen würden, worauf der Präsident des Reichskanzler⸗Amts Staats⸗Mi⸗ nister Dr. Delbrück entgegnete, daß diese letztere Frage schon bei Gelegenheit der Wiener Weltausstellung erörtert sei, daß aber die Wahl der betreffenden geeigneten Arbeiter aus enge⸗ ren Kreisen hervorgehen müsse. Nachdem der Abg. Dr. Eberty noch die Bewelligung dieses Postens empfohlen hatte, wurde die Generaldebatte geschlossen, und nach einigen Bemerkungen des Abg. Schröder (Lippstadt) zu §. 2 in der Spoezialdebatte das Gesetz im Ganzen unverändert genehmigt. Es folgte die Fortsetzung der zweiten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung von Bestimmungen des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871, und die Ergänzung desselben, und zwar mit §. 128, welcher lautet:

„Die Theilnahme an einer Verbindung, deren Dasein, Ver⸗ fassung, Zweck oder Wirksamkeit vor der Staatsregierung geheim ge⸗ halten werden soll, oder in welcher gegen unbekannte Obere Gehor⸗ sam oder gegen bekannte Obere unbedingter Gehorsam den Mitglie⸗ dern zur Pflicht gemacht oder von ihnen versprochen wird, ist an den Mitgliedern mit Gefängniß bis zu sechs Monaten, an den Siiftern und Vorstehern der Verbindung mit Gefängniß von Einem Monat bis zu Einem Jahre zu bestrafen.

Gegen Beamte kann auf Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter auf die Dauer von Einem bis zu fünf Jahren erkannt werden.“

Der Paragraph wurde nach einigen einleitenden Be⸗ merkungen des Bundeskommissars, Geh. Regierungs⸗Rath Kienitz, ohne Debatte abgelehnt. §. 130 lautet:

„Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise ver⸗ schiedene Klassen der Bevölkerung gegen einander öffentlich aufreizt, oder wer in gleicher Weise die Institute der Ehe, der Familie oder des Eigenthums öffentlich durch Rede oder Schrift angreift, wird mit Gefängniß bestraft.“

Hierzu beantragten die Abgg. von Seydewitz, Frhr. von Maltzahn⸗Gültz, Baron von Minnigerode, dem Art. I. §. 130 folgende Fassung zu geben:

„Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise die Institute der Ehe, der Familie oder des Eigenthums öffentlich durch Rede oder Schrift angreift, oder wer in gleicher Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewaltthätigkeiten gegen einander öffent⸗ lich aufreizt, wird mit Gefängniß bestraft.“

Der Abg. v. Puttkamer (Sensburg) motivirte den Antrag seiner Parteigenossen, und darauf empfahl der Bundesbevoll⸗ mächtigte Staats⸗Minister Graf zu Eulenburg die Annahme der Regierungsvorlage mit der Bitte, der Regierung durch die An⸗ nahme derselben die Mittel an die Hand zu geben, den destruktiven Tendenzen der internationalen sozialistischen Arbeiterpartei entgegentreten zu können, von deren augen⸗ blicklichem Stand und Forderungen er eine eingehende Darstellung gab. Diese Forderungen würden successive immer weiter gehen, wenn nicht die Strafgesetze ihnen einen Damm ent⸗ gegensetzen; denn Revolution, Kommunismus und Atheismus seien die letzten Konsequenzen, zu denen unmerklich die Unzu⸗ friedenen geführt würden. Deshalb verlange die Regierung jetzt Waffen, um für die Zukunft die blanke Waffe unmöglich zu machen. Beim Schlusse des Blattes ergriff der Abg. Hassel⸗ mann das Wort.

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——=— Seitens des Kriegs⸗Ministeriums sind neuerdings in grö⸗ ßeren Garnisonorten besondere Militär⸗Baubeamte angestellt, welchen neben der Aufsicht über die militär⸗fiskalischen Gebäu de ihres Bezirks auch die über die bei denselben befindlichen Dampf⸗ kessel obliegt. Da hierdurch für die sorgfältige Ueberwachung der letzteren ausreichende Sicherheit gewährt ist, so hat der Handels⸗Minister bestimmt, daß bei denjenigen stationären oder beweglichen Dampfkessel⸗Anlagen, welche Eigenthum der Militärverwaltung sind und auf militär⸗ fis⸗ kalischen Grundstücken betrieben werden, die periodische, durch das Gesetz vom 3. Mai und die In⸗ struktion vom 24. Juni 1872 vorgeschriebene Untersuchung lediglich den für den betreffenden Bezirk angestellten Militär⸗ Baubeamten vorbehalten bleibt, und daß es einer Anzeige an die Regierung über die Vornahme und den Ausfall dieser Untersuchung nicht bedarf. Hinsichtlich der periodischen Unter⸗

suchung der militär⸗fiskalischen Damp welche besondere Militär⸗Baubeamte nicht bestellt sind, verbleibt es bei den allgemeinen Bestimmungen.

Das Ober⸗Tribunal hat in einem Urtheil vom 2. Juni v. J. den Grundsatz ausgesprochen, daß die Verjährung der in §. 147 Nr. 2 der Gewerbeordnung auf die unerlaubte Er⸗ richtung einer gewerblichen Anlage gesetzten Strafe so lange nicht laufe, als der durch die Errichtung herbeigeführte rechts⸗ widrige Zustand fortbestehe. Während früher auf Grund eines älteren Ober⸗Tribunals⸗Erkenntnisses angenommen wurde, daß die Verjährung von der Errichtung der Anlage an laufe und in Folge dessen die Erhebung der Anklage in den zahlreichen Fällen unterblieb, in welchen die Behörde erst nach Ablauf von drei Monaten (§. 145 der Gewerbeordnung) von der Existenz der Anlage Kenntniß erhielt, wird nach der gegenwärtigen Rechts⸗ sprechung des höchsten Gerichtshofes der Strafrichter während der ganzen Dauer des konzessionslosen oder konzessionswidrigen Zustandes angegangen werden können. Unter diesen Umständen hat der Handels⸗Minister es für an⸗ gemessen erachtet, daß die Polizeibehörden dergleichen Vergehen zunächst zur richterlichen Untersuchung bringen und von der ihnen im §. 147 Abs. 3 der Gewerbeordnung beigelegten Be⸗ fugniß, in den Fällen der Nr. 2 die Wegschaffung der Anlage, oder die Herstellung des den Konzessionsbedingungen entsprechen⸗ den Zustandes derselben anzuordnen, erst dann Gebrauch machen, wenn der Thatbestand durch ein richterliches Urtheil festgestellt ist. Nur dann, wenn das Vorhandensein eines schleunige Ab⸗ hülfe erheischenden Nothstandes anzuerkennen ist, erscheint es ge⸗ rechtfertigt, vor der Entscheidung des Richters auf polizeilichem Wege einzuschreiten. Die Bezirksregierungen sind veranlaßt worden, die Polizeibehörden anzuweisen, hiernach zu verfahren und behufs Betreibung der Strafverfolgung den Organen der Staatsanwaltschaft alles zweckdienliche Material zur Verfügung zu stellen, damit die Gerichte in den Stand gesetzt werden, ihre auch für die Aktion der Verwaltung präjudizielle Entscheidung in voller Kenntniß der Thatsachen und der Auffassung der Ver⸗ waltungsbehörden zu treffen.

Für das Jahr 1876 sind in Preußen nach dem „Januarhest für die gesammte Unterrichtsverwaltung“ nachstehende Termine für die Prüfung der Schulvorsteherinnen und Lehrerinnen angesetzt: In der Provinz Preußen finden Prüfungen statt zu Königsberg am 13. März und 25. September (Lehrerinnen), am 29. September (Schulvorsteherinnen), zu Tilsit am 29. April (Lehr.) und 3. Mai (Schulv.), zu Danzig am 1. Mai (Lehr.) und 6. Mai (Schulv.), zu Marienwerder 8. September (Lehr.) und 14. September (Schulv.). Für die Mark Brandenurg fallen diese Prüfungen zu Berlin auf den 3. April und 16. Ok⸗ tober (Lehr.), sowie den 31. März und 24. Oktober (Schulv.), zu Potsdam auf den 8. April (Lehr.) und zu Frankfurt auf den 18. März und 21. September (Lehr.). In Pommern werden Prüfungen abgehalten zu Stettin am 25. April, zu CooIJI1 25. September (jedesmal Lehr. und Schulv.). Für die Provinz Posen sind zu Posen die Prüfungen auf den 1. Mai und 18. Oktober (Lehr.), sowie den 5. Mai und 22. Oktober (Schulv.) angesetzt, zu Bromberg auf den 27. März (Cchr.) und 31. März (Schulv.). In Schlesien wird zu Breslau am 18. April und 2. Oktober geprüft (beide Male Lehr. und Schulv.). Die Prüfungen für Sachsen finden statt zu Halber⸗ stadt am 16. März, zu Eisleben am 22. Juni, zu Erfurt am 21. September (stets Lehr. und Schulv.).” Für Schleswig⸗Hol⸗ stein wird zu Kiel geprüft am 15. Februar und 5. September (Lehr., woran sich unmittelbar die Schulv. anschließen). In der Provinz Hannover werden die Prüfungen in Hannover am 29. März (Lehr.) und am 6. September (Lehr. und Schulv.) abgehalten. Die Termine in Westfalen sind in Münster für die Monate März und Oktober angesetzt (Näheres vorbehalten). In Hessen⸗Nassau wird geprüft am 24. April zu Cassel, 4. Mai zu Montabaur, 8. Mai zu Wies⸗ baden, 22. September zu Frankfurt a. M. (Lehr. und Schulv.). In gleicher Weise finden endlich Prüfungen statt zu Düsseldorf am 1. April, zu Coblenz am 29. März, zu Trier am 2. Mai, zu Düsseldorf am 10. Juli, zu Aachen am 30. September und zu Cöln am 21. Oktober.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich bayerische

Ober⸗Zollrath Schmidtkonz, ist aus München hier eingetroffen.

Magdeburg, 24. Januar. Am 19. d. M. fand sich hier, wie die „Magd. Ztg.“ berichtet, der größte Theil der städtischen Landtagsabgeordneten ein, um über die Frage schlüssig zu wer⸗ den, ob es nicht an der Zeit sei, zur Bildung eines die Provinz Sachsen mit dem Herzogthume Anhalt umfassenden Städte⸗ tages die Anregung zu geben. Die Versammlung nahm den vorläufigen Entwurf der „Satzungen des sächsisch⸗anhaltischen Städtetages“ nebst Geschäftsordnung an und faßte den Beschluß, den Magistrat zu Quedlinburg zu ersuchen, daß er sämmtliche Städte der Provinz Sachsen und des Herzogthums Anhalt zur Theilnahme an der Vereinigung auffordere. Sobald sich 40 Städte zustimmend geäußert haben, sollen die Bürgermeister der fünf größten Städte als einstweiliger Vorstand die erste Tag⸗ fahrt berufen. In der Versammlung waren durch ihre Bürger⸗ meister oder Stadtverordnetenvorsteher vertreten die Städte Magdeburg, Mühlhausen, Burg, Neuhaldensleben, Naumburg, Zeitz, Torgau, Quedlinburg, Sangerhausen, Merseburg, Bitter⸗ feld, Eilenburg, Heiligenstadt, Herzberg und mehrere andere.

Münster, 25. Januar. Die erste Versammlung des West⸗ fälischen Städtetags findet am 12. Februar in Hamm statt, Dem Städtetage sind bisher nach einer Zusammenstellung des Bielefelder „Wächter“ folgende Städte beigetreten: Aus dem Regierungsbezirk Münster (welcher 20, zum größten Theil klei⸗ nere Städte hat) sind: Münster, Warendorf, Ahlen, Rheine, Burgsteinfurt, Coesfeld, Recklinghausen. Aus dem Regierungs⸗ bezirk Minden (11 Städte) sind beigetreten: Minden, Herforth, Bielefeld, Gütersloh, Paderborn, Salzkotten, Warburg. Der Regierungsbezirk Arnsberg hat 34 Städte; beigetreten sind: Dortmund, Arnsberg, Brilon, Lippstadt, Hörde, Werl, Hamm, Camen, Unna, Soest, Bochum, Hattingen, Witten, Hagen, Her⸗ decke, Iserlohn, Menden, Altena, Siegen, Schwelm, Haspe. Es gehören also bis jetzt 35 Städte, darunter alle Städte über 5000 Einwohner, zu dem Städtetage. Im Ganzen zählt West⸗ falen 65 Städte.

Hessen. Darmstadt, 23. Januar. Nach neuerdings er⸗ hobenen Aufnahmen haben in Hessen seit 1852 sich die ordensähnlichen Kongregationen rasch verbreitet. Von Mannsorden befinden sich Kapuziner in Mainz und Dieburg, desgleichen Schulbrüder seit 18353 in Mainz. Eine noch größere Verbreitung fanden die barmherzigen Schwestern, die Schul⸗ und Krankenschwestern und sog. englische Fräulein, die an vielen

Orten Zweigniederlassungen haben. Daneben existiren die Frauen der ewigen Anbetung von dem Orden der Buße und Töchter des göttlichen Heilandes. Die bestehenden Nieder⸗ lassungen oder Anstalten dieser Art dürfen nunmehr keine neuen Mitglieder aufnehmen. Ende dieses Monats findet in Mainz eine Versammlung der Delegirten hessischer Alt⸗ katholiken statt, um über die weitere Ausbreitung der Reformbewegung zu berathen. Unter den größeren Orten be⸗ finden sich in Mainz, Worms und Offenbach altkatholische Gemeinden.

27. Januar. (W. T. B.) Das hiesige Bezirks⸗ strafgericht hat den flüchtigen niederländischen Major in Pension Steck wegen Werbung zu holländisch osti dischen Kriegsdiensten zu einer achtmonatlichen und den Mitangeschul⸗ digten Skribent Schwarz von hier wegen geleisteter Beihülfe zu einer viermonatlichen Gefängnißstrafe verurtheilt.

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 26. Januar. Am 21. d. M., Vormittags, fand die erste Civilehe⸗ schließung vor dem hiesigen Standesamte durch den Bürger⸗ meister, Geh. Hofrath Pohle, statt. Dem Civilakt folgte Nach⸗ mittags die Trauung. An der auf der Diele des Stadthauses befindlichen Tafel waren gestern 6 Aufgebote angeschlagen.

Oldenburg. Oldenburg, 25. Januar. Das Gesetz⸗ blatt für das Herzogthum Oldenburg enthält: Gesetz für das Herzogthum Oldenburg vom 11. Januar 1876, be⸗ treffend die Besetzung JZdes Ober⸗Appellationsgerichts; Gesetz für das Herzogthum Oldenburg vom 12. Januar 1876, betreffend Abänderung des Gesetzes vom 16. Juli 1860 in Be⸗ treff der Verhältnisse der Insel Wangerooge; Gesetz für das Großherzogthum vom 18. Januar 1876 wegen Bestrafung des Handels mit Negersklaven; Gesetz für das Herzogthum Oldenburg vom 18. Januar 1876, betreffend die Schulpflich⸗ tigkeit taubstummer Kinder.

Waldeck. Arolsen, 25. Januar. Das „Regierungs⸗ Blatt“ veröffentlicht die Allerhöchste Verordnung, betref⸗ fend die Ausübung der Befugniß zur Dispensation von Ehe⸗ hindernissen und vom Aufgebote in den Fürstenthümern Waldeck und Pyrmont, vom 8. Januar 1876, und die Verordnung, das zur Konfirmation der Knaben erforderliche Alter betreffend, vom 12. Januar 1876.

Sachsen⸗Meiningen⸗Hildburghausen. Meiningen, 25. Januar. (M. Tagebl.) Gestern Mittag 12 Uhr empfing der Herzog den bisherigen preußischen bevollmächtigten Minister und außerordentlichen Gesandten Legations⸗Rath von Pirch in besonderer Audienz, um dessen Abberufungsschreiben ent⸗ gegen zu nehmen. Der Gesandte wurde zur Tafel geladen und verabschiedete sich nach derselben vom Herzoglichen Hofe.

Reuß ä. L. Greiz, 18. Januar. Zur Einlösung der auf Grund des Gesetzes vom 22. April 1863 ausgegebenen Kassenscheine des Fürstenthums Reuß älterer Linie, wesche mittelst Bekanntmachung vom 1. Juni 1875 öffentlich aufgeru⸗ fen worden, aber innerhalb der mit dem Schlusse des vorigen Monats abgelaufenen Frist nicht vollständig zur Einziehung ge⸗ langt sind, ist eine Nachfrist bis zum 30. Juni dieses Jahres bewilligt. Bis zu diesem Zeitpunkte wird für die jetzt noch nicht eingelösten Kassenscheine der obengedachten Emis⸗ sion von der Fürstlichen Landeskasse Ersatz geleistet werden. Die Präsentation zur Einlösung hat entweder bei dieser Kasse oder bei den Fürstlichen Bezirkssteuer⸗Einnahmen zu Zeulenroda und Burgk welche letzteren die Umwechselung sofort bewirken werden, soweit die baaren Bestände derselben reichen zu ge⸗ schehen. Eine Fristerstreckung über den 30. Juni 1876 hinaus wird nicht stattfinden, auch anderweit eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht erfolgen, so daß vom 1. Juli 1876 ab die bis dahin nicht eingelösten Stücke völlig werthlos bleiben.

Lübeck, 25. Januar. (H. N.) Zu der Delegirtenkonferenz der Bundes⸗Seestaaten behufs Berathung über Verbesserungen des Untersuchungsverfahrens bei Seeunfällen, welche den 31. d. Mts. in Berlin zusammentreten wird, hat der Senat den Präses der hiesigen Handelskammer und des nautischen Vereins, Hrn. J. A. Suckau, als diesseitigen Delegirten abgeordnet. Bisher haben 12 Paare hierselbst vor dem Civilamte Ehen geschlossen. Alle haben übrigens auch die kirchliche Trauung nachgesucht und empfangen.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 26. Januar. Wie die „Politische Korrespondenz“ meldet, ist mittelst Kaiserlicher Ent⸗ schließung vom 12. d. der Weihbischof Kutschker zum Erz⸗ bischof von Wien ernannt worden.

Pest, 25. Januar. Das Abgeordnetenhaus nahm den Gesetzentwurf über die Modifikationen des Disziplinarver⸗ fahrens gegen Munizipalbeamte in dritter Lesung an. Es folgte sodann die Generaldebatte über die Modifikation des Ge⸗ meindegesetzes.

Im Oberhause begann die Generaldebatte über den Gesetzentwurf betreffs Einlösung von 20 bis 22 Millionen Schatzbonds. Der Gesetzentwurf ward in der General⸗ und Spezialdehatte angenommen.

26. Januar. In der heutigen Sitzung des Abgeord⸗ netenhauses beantwortete der Minister⸗Präsident Koloman Tisza die Interpellation des Deputirten Madaraß über die Haltung der Regierung bei den mit Oesterreich zur Zeit schwebenden Ver⸗ handlungen. Der Minister⸗Präsident erklärte, er könne Details hierüber noch nicht mittheilen, und hob sodann hervor, die Re⸗ gierung dürfe die Last der Verantwortung nicht von vornherein auf die Legislative abwälzen; die Regierung müsse die Ver⸗ antwortung ganz tragen. Das Haus nahm die Antwort des Ministers zur Kenntniß.

Schweiz. Bern, 22. Januar. Die Zahl der erforder⸗ lichen 30,000 Unterschriften für das Referendumsbegehren, be⸗ treffend das Banknotengesetz, ist gestern Abends vor Ablauf der Einsprachsfrist nicht nur zufammengekommen, sondern sogar um etwa 3000 Unterschriften übertroffen worden. Ihre Zusam⸗ menstellung und Verifikation wird das eidgenössische statistische Bureau und die Bundeskanzlei wohl bis übermorgen beschäf⸗ tigen. Für das Militärsteuergesetz ist die Einsprachsfrist am 30. März abgelaufen. In seiner gestrigen Sitzung hat der Bundesrath das Departement mit der Ernennung einer Kommission beauftragt, welche ein Programm für die Ver⸗ öffentlichung einer Sammlung der Aktenstücke aus der Zeit der sogenannten Helvetik (1798 1803) ausarbeiten soll, für welche die Bundesversammlung im Budget 1876 einen Kredit ausgeworfen hat. Außerdem ist das eidgenössische Archivariat ermächtigt, unabhängig von diesem Programm, schon jetzt von solchen Aktenstücken, welche sich ihrer Wichtigkeit wegen für die

Veröffentlichung eignen, Abschriften

soll, bleibt einer besonderen Beschlußfassung vorbehalten. Der Regierung des Kantons Tessin wurden 46,500 Francs

(A. A. C.) Aus Rangoon wird dem „Reuterschen Bureau“ un⸗ term 24. d. M. telegraphirt: „Es ist beschlossen worden, Truppen

in Mandalay) ist instruirt worden, in Gegenwart des Königs

oöofficiel“ veröffentlicht einen zwischen Frankreich und Peru ge⸗

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anfertigen zu lassen. Ob ein besonderer Redaktor für das Unternehmen ernannt werden

als zweite Rate des Bundesbeitrags für den Bau der Luk⸗ manierstraße bewilligt.

Großbritannien und Irland. London, 26. Januar.

nach Junnan zu schicken, wohin sich die von Mr. Wade, dem britischen Gesandten in Peking, abgeordneten Kommissäre zur Untersuchung der mit der Ermordung Margarys verknüpften Umstände begeben. Oberst Duncan (der britische Geschäftsträger

von Birma sich nicht seiner Schuhe zu entledigen.“

Frankreich. Paris, 24. Januar. Das „Journal schlossenen Auslieferungsvertrag. Unter den Fällen, für welche sich der südamerikanische Freistaat zur Auslieferung ver⸗ pflichtet, bemerkt man: „Nr. 23. Entweichung der nach Guyana und Neu⸗Caledonien deportirten Individuen“; doch bestimmt ein anderer Artikel des Vertrags, daß diese Vorschrift auf Personen, welche wegen politischer Verbrechen und Vergehen deportirt worden sind, keine Anwendung finden soll. Die klerikalen Blätter enthalten folgende Note: „Die katholische Universität von Paris hat schon bedeutende Geschenke für ihre wissenschaftlichen Sammlungen und eine ansehnliche Zahl von Werken für ihre Bibliothek erhalten. Se. Eminenz der Kardinal⸗Erzbischof von Paris hält es für seine Pflicht, den bekannten und unbekannten Wohlthätern für den Werth ihrer Gaben und noch mehr für dieses Zeichen ihrer Sympathie öffentlich zu danken. Man wird auch ferner Alles, was für die neue Anstalt dienlich sein kann, dankbar entgegennehmen. Der Abgeordnete von Paris Marc⸗Dufraisse ist am 22. hierselbst gestorben. .

27. Januar. (W. T. B.) In einer gestern hier statt⸗ gehabten Versammlung von Delegirten für die Sena⸗ torenwahlen, welcher auch Thiers und Gaabetta beiwohn⸗ ten, konnte zwischen den Intransigenten und dem linken Centrum keine Einigung erzielt werden. In Folge dessen wird auch keine gemeinschaftliche Kandidatenliste dieser Parteien zu Stande kommen.

Spanien. Der „Allg. Ztg.“ wird aus Manila vom 4. Januar gemeldet: Die spanische Regierung der Philippinen hat dem Sultan von Sulu den Krieg erklärt. 5000 Sol⸗ daten und die Flotte gehen noch in diesem Monat nach Jolo der größten der Sulu⸗Inseln ab, um förmlichen Besitz davon zu ergreifen.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 22. Januar. Der Chef des Marinedepartements, Freiherr v. Otter, hat dem Reichstage einen neuen Flottenplan, begleitet von einer umfangreichen Denkschrift, vorgelegt. Zu einer genügenden Ver⸗ theidigung der schwedischen Küsten hält derselbe folgende Anzahl von Schiffen für unbedingt erforderlich: 6 Widderschiffe, deren Kosten zu 24 Mill. Kronen berechnet sind, 20 Panzerboote zu 7 Mill. Kronen, 4 Torpedoschiffe zu 2,320,000 Kronen, 20 un⸗ gepanzerte Kanonenboote zu 8 Mill. Kronen, 5 Uebungsschiffe zu 8 ½ Mill. Kronen und ein Kommandoschiff, Torpedoboote, Krahnprähme, Transportboote, Torpedos ꝛc. zu 5 Mill. Kronen, in Summa 54,820,000 Kronen. Zur Bemannung dieser Schiffe würden, nach Abzug von 10 Prozent für Kranke ꝛc., un⸗ gefähr erforderlich sein: 453 Offiziere, 608 Unteroffiziere und 8563 Gemeine oder zusammen 9,624 Mann, von welchen 220 Offi⸗ ziere, 264 Unteroffiziere und 2870 Gemeine der Flotte angehören sollen, resp. 125, 211 und 355 der Reserve der Flotte, und resp. 108, 133 und 5822 der Seelandwehr. Bei der Flotte würde demzufolge eine Vermehrung von 80 Offizieren und 40 Unteroffizieren, und bei der Reserve von 52 Offizieren und 184 Unteroffizieren erforderlich sein. Die Gemeinen, welche jetzt in einer Anzahl von 5506 Mann der Flotte zur Verfügung stehen, werden dagegen wahrscheinlich einen Ueberschuß liefern, bei der Flotte von 2120 Mann und bei der Reserve von 259 Mann. Sämmtliche Ausgaben sind berechnet für das Departement, die Verwaltung und das Personal zu 3,532,905 Kronen 20 Oere, Material 3,500,000 Kronen, verschiedene Bewilligungen 1,205,944 Kronen 80 Oere und unvorhergesehene Ausgaben 21,150 Kronen, im Ganzen mithin 8,260,000 Kronen jährlich. Der Kriegs⸗Minister

fügt am Schlusse seiner Denkschrift hinzu, wenn ihm vom Jahre 1877 an die letztgenannte Summe für die Flotte jährlich angewiesen würde, so sei, ohne daß noch besondere Bewilligungen nothwendig wären, bestimmt darauf zu rechnen, daß im Jahre 1888, oder nach 12 Jahren, die Flotte im Besitz des ganzen oben erwähnten Materials sein werde.

23. Januar. Beide Kammern waren gestern mit den Wahlen der Mitglieder und deren Stellvertreter zu den be⸗ ständigen Ausschüssen beschäftigt. In der Ersten Kammer wurden alle Kandidaten der konservativen und in der Zweiten Kammer alle Kandidaten der Landmannspartei gewählt.

Christiania, 21. Januar. Der König und die Königin werden, wie „Morgenbl.“ mittheilt, am 1. Februar Vormittags hierselbst eintreffen.

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Dänemark. Kopenhagen, 26. Januar. Das Lands⸗ thing nahm in seiner gestrigen Sitzung den Gesetzentwurf, be⸗ treffend den Branntweinhandel auf den FZäröern, in erster Le⸗ sung ohne Debatte an. Die alsdann stattfindende zweite Le⸗ sung des Gesetzentwurfs, betreffend den Zuckerzoll und die Abgaben von inländischem Rübenzucker, rief eine längere Dis⸗ kussion hervor, an welcher der Finanz⸗Minister sich wiederholt betheiligte. Nach Ablehnung mehrerer Amendements wurde der Uebergang der Regierungsvorlage zur dritten Lesung einstimmig angenommen. Das Folkething ertheilte gestern in zweiter und letzter Lesung für die Staatsrechnungen von 1872/73 und 1873/74 Decharge. Von Tauber wurde im Namen der ver⸗ einigten Linken der angekündigte Gesetzentwurf, betreffend eine allgemeine Zollreform, eingebracht. Die Regierung hat drei neue Feuerschiffe zur Stationirung bei Skagen am Hornsriff und bei Bovbjerg beantragt, und der Budgetausschuß hat den AAtrag befürwortet.

Afrika. Aegypten. (A. A. C.) Ein Telegramm aus Cairo meldet den am 24. d. M. erfolgten Marsch der ägypti⸗ schen Armee von Massowah nach der abessinischen Grenze.

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Vereinswesen.

Die „Coburg. Ztg.“ enthält einige Mittheilungen über den in Coburg bestehenden Verein für Armen⸗ und Krankenpflege durch Diakonissinnen, denen wir entnehmen, daß Ihre Hoheit die Herzogin Alexandrine seit April v. J. nommen hat, welcher sich seitdem Alexandrinen⸗Verein für Armen⸗ und Krankenpflege durch Diakonissinnen nennt. Der Verein hat für seine Zvecke zwei Diakonissinnen angestellt, welche aus der Diakonissenanstalt zu Dresden ihm zugesandt worden sind. Bei dem gänzlichen Mangel an anderen Krankenpflegerinnen ist der Wunsch, eine dritte Diakonissin hierher zu ziehen, ein sehr lebhafter. Dazu reichen aber die Mittel noch nicht aus; von den bei en oben⸗ erwähnten Diakonissinnen sind im Jahre 1875 in 25 armen Familien Kranke gepflegt worden. Andere Kranke wurden besucht und durch Vermittlung der Diakonissinnen aus Privatmitteln unterstützt. Im Ganzen wurden 239 Nachtwachen von ihnen gethan. Dee meist ans regelmäßigen Beiträgen und Geschenken einzelner Privatpersonen be⸗ stehenden Einnahmen des Vereins betrugen im vorigen Jahre 1415 70 ₰, die Ausgaben 1089 64 ₰, darunter 432 Abgabe an das Mutterhaus zu Dresden Die Rechnung schließt daber mit einer Mehreinnahme von 326 6 ab. Die Zahl der Mitgieder des Ve.ceins ist auf 160 gestiegen.

Statistische Nachrichten.

Detmold zählt nach der letzten Volkszählung 6982 Ein wohner, 513 mehr, als im J. 1871. Die Zahl der Wohnhäuser ist 1871 1875 von 564 auf 686 gestiegen, deren Versicherungssumme in der lippischen Brandkasse in demselben Zeitraum von 5,525,800

uf 10,051,800 erhöht ist. 1.“ Kunst, Wissenschaft und Literatur.

In Goslar trafen, wie der „N. H. Ztg.“ berichtet wird, am 22. d. M. zur Abnahme der in der Klosterkirche vollendeten Wandmalereien die Geh. Regierungs⸗Räthe v. Quast aus Ber⸗ lin und Mittelbach aus Hildesheim und am 23. d. Mts. der Land⸗ drost von Pilgrim, ein. Am letzteren Tage wurde im Beisein des Künstlers, der diese Gemälde dem tiefen Dunkel wieder ent⸗ rissen, die ganze Arbeit revidirt und dem Maler Fischbach für seine wohlgelungene Ausführung volle Anerkennung gezollt. Die genann⸗ ten Herren besichtigten dann noch die Restaurationsarbeiten des Kaiserhauses. Am 24. d. M, des Morgens, wurden von Hrn. v. Quast die im Entwurfe wieder hergestellten Wandmalereien in der Frankenberger Kirche besichtigt, und steht zu erwarteten, daß auch diese Gemälde in ihrer Originalität wieder hergestelt werden.

Professor Conrad Maurer aus München hat sich in diesen Tagen nach Christiania begeben, um an der dortigen Universität eine Reihe Vorlesungen über altnordische Rechts⸗ und Literatur⸗

eschichte zu halten. . ““ 8 dem „Nederlandschen Spectator“ zeigt das Comité, wel⸗ ches sich gebildet, um den Plan für Errichtung eines Denk⸗ mals für Spinoza seiner Verwirklichung zuzuführen, seine nun⸗ mehr erfolgte defiaitive Konstituirung an; das Denkmal (standbeeld) solle im Haag errichtet werden, wo Spinoza die letzten zehn oder zwölf Jahre seines kurzen Lebens zugebracht; von dort, von seiner kleinen Wohnung an der Paviljoensgracht aus habe er in seinen unsterblichen Schriften zu der ganzen Menschheit geiprochen; Spinoza, ein Stolz seines Heimathlandes, der Niederlande, sei zugleich eine Weltgröße, und so seien denn auch aus den Auslande bereits dem Comité von vielen aus⸗ gezeichneten Männern der Wissenschaft Zusagen ihrer Mit⸗ wirkung zu würdiger Ausführung des Denkmalplanes zu⸗ gekommen. An der Spitze des Spinoza⸗Comités steht als Ehren⸗ Präsident Graf von Limburg⸗Stirum, Praͤsident ist Dr. Campbell, Sekretär Dr. Betz, sämmtlich im Haag. Unter den Ehrenmitgliedern des Comités befinden sich wissenschaftliche Notabilitäten aus Belgien, aus Deutschland (Berthold Auerbach in Berlin, Professor Bergmann in Marburg, Prof. Kuno Fischer in Heidelberg, Prof. von Prantl in München, Prof. Schaarschmidt in Bonn, Prof. Sigwart in Tübingen, Prof. Zeller in Berlin), aus Finnland, Frankreich, England, Italien, Oesterreich, der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerikga. Man erwartet, daß bis zum 200. Jahrestage des Todes Spinoza’'s im Februar 1877 alle zur Herstellung eines großartigen Denkmwals erforderlichen Mittel in Bereitschaft sein werden. n

Der schwedische Forschungsreisende Pofessor Nordenskjöld ist zum korrespondirenden Mitglied der französischen wissenschaftlichen Akademie erwählt worden.

Land⸗ und Forstwirthschaft. In der am letzten Mittwoch abgehaltenen Sitzung des Ver⸗

eins zur Beförderung des Gartenbaues gab Hr. Kunst⸗

das Protektorat dieses Vereins über⸗—

gärtner Lakner einige Mittheilungen über die Verhältnisse des Garten⸗ baues, wie er sie bei Gelegenheit einer kürzlich beendeten Reise in Italien angetroffen hatte. Im Allgemeinen hat sich hier das deutsche Element in hervorragender Weise zur Geltung zu bringen gewußt; alle bedeutenderen Stellen, sowohl in Handelsgärtnereien, als auch in den größeren Parks sind meist mit Deutschen besetzt. Leider über⸗ läßt man auch jetzt noch in Italien fast Alles der Natur, die aller⸗ dings namentlich in dem südlicheren Theile eine bewunderns⸗ würdige Vegetation hervorzubringen vermag; indeß würden die Erfolge des Gartenbaues in Italien ganz andere sein, nament⸗ lich würde der Export sich viel bedeuten der gestalten, wenn die Natur durch die Kunst mehr unterstützt würde. Im Ganzen und Großen ist der Gärtnereibetrieb, namentlich in der Gegend von Neapel, um deswillen kostspielig, weil der Boden keineswegs zu billigen Preisen zu erwerben ist; eine Forderung von 7000 Thirn. per Morgen gehört nicht zu den Seltenheiten. Was die Pflanzen anbetrifft, die vor Allem kultivirt werden, so sind es außer den Zierpflanzen namentlich Apfelsinen, Citronen und Orangen, dann auch Gemüse, vorzüglich Blumenkohl, letzterer wird exportirt. Gräser gedeihen in Italien gar nicht. Die Zahl und der Umfang der Wälder ist im flachen Lande unbedeutend.

Aus Wittenberg wird der „Magd. Ztg.“ unterm 25. Januar geschrieben: „Als ein Zeichen für den Eintritt eines zeitigen Frühlings gilt bekanntlich das frühe Anschwellen der Baum⸗ knospen und das Nisten der Vögel. Ein Ackerbürger der hiesigen Vorstadt hält in seinem Kuhstalle mehrere Paare Tauben, wovon ein Pärchen soeben Junge ausgebrütet und ein anderes Eier gelegt hat, während die meisten übrigen Paare sich mit dem Bau ihrer Nester beschäftigen. Nach diesen Anzeichen hätten wir also auf einen zeitigen Frühling zu hoffen. Wie Jäger erzählen, giebt es hie uͤberall in Feld und Wald noch ziemlich viel Hasen, aber des tener werden Rebhühner angetroffen. Man ist der Meinung ihre Zahl bei dem hohen Schnee sehr zusammengeschmolien ist. Hasen wurden diesen Winter hier durchschnittlich mit 3,75 bis 4 pro Stück bezahlt.“

Die 14. allgemeine schwedische landwirthschaft⸗ liche Ausstellung wird in Norrköping abgehalten und vom 25. bis 29. Juli dauern. Zu Prämien ist eine Summe veon 35,000 Kronen bestimmt.

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Gewerbe und Handel.

Fleisch⸗Konsumverein der Stadtbezirke vor sdamer Thore bielt am Mittwoch, den 26. Januar seine erste diesjährige Generalversammlung

itzrstraße 27 im Hohenzollerngarten ab. Den Hauptgegenstand b nung bildete die Neuwahl des Vereinsvorstandes, welche

h din Statuten aus dem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und 10 Beigeordneten besteht. Durch Akklamation wurde der bisherige Vorsitzende, Hr. Bezirksvorsteher Henze, wiedergewählt. Der Vorsitzend gab sodann einen Ueberblick über die bisherige Thätigkeit des Vereins und theilte mit, daß derselbe jetzt schon seinen Zweck erreich habe, da mehrere Schlächter in der Umgegend angefangen hätten, ih

Fleisch 1— 2 Sgr. pr. Pfund billiger, als bisher zu verkaufen.

Uebec die Geschäftsergebnisse der Berliner Union Brauerei (Gratweil) werden folgende Daten mitzgetheilt: 2 Bierkonto wurden 399,889 ℳ, an Nebenprodukten 71,165 und an Zinsen 3883 verdient, hierzu Vortrag aus dem Vorjahr mit 700 und Tantièmenrückzahlung des Aufsichtsraths urd der Direk⸗ tien mit 1680 ℳ, ergiebt eine Gesammteinnahme von 477,3190 Hiervon kommen in Abzug Handlungsunkosten mit 52,574 ℳ, Hypo thekenzinsen und Amortisation mit 66,330 ℳ, Revpara turenkosten mit 14,648 und Abschreibungen ven insgesamm 112,066 ℳ, so daß ein Nettogewinn von 231,700 sich er⸗ giebt. Derselbe gelangt in folgender Weise zur Vertheil 5 % zum Reservefond mit 11,550 ℳ, 6 % an die Mitglieder luf sichtsraths mit 13,860 ℳ, 8 % an die persönlich haftenden Gesell⸗ schafter mit 18,480 ℳ, 6 ½ % des Aktienkapitals als Dividende an die Aktionäre mit 187,500 und endlich 310 als Vortrag auf laufende Rechnung. Der Reservefonds ist zur Zeit auf die Höhe von 68,323 gebracht. Den Kreditoren in Höhe von 55,092 ⸗ℳ stehen diverse Außenstände mit 135,479 ℳ, das Guthaben von 175,729 bei der Weimarischen Bauk und endlich Kassen⸗ und Wechselbestände mit 32,501 gegenüber.

Der Aufsichtsrath des Leipziger Kassenvere seiner Sitzung vom 25. d. M. die Vertheilung einer Div 6 % für das Jahr 1875 beschlossen.

Wien, 27. Januar. (W. T. B.) Die Nationalbank hat heute den Diskont von 5 auf 4 ½ % herabgesetzt.

London, 27,. Januar. (W. T. B.) Die Bank hat heute den Diskont von25 3 auf 4 % herabgesetzt.

Paris, 26. Januar. (W. T. B.) Die außerordentliche Gene⸗ ralversammlung der Aktionäre der vereinigten südöster⸗ reichisch⸗lombardischen Eisenbahn⸗Gesellschaft, welche auf den 27. d. einberufen war, ist auf den 28. Februar cr. vertagt worden, weil die zwischen der italienischen Regierung und der öster⸗ reichischen schwebenden Verhandlungen zur Zeit noch nicht hinreichend vorgeschritten sind, um die zwischen der italienischen Regierung und der Eisenbahn⸗Gesellschaft verabredeten Arrangements der General⸗ versammlung zur definitiven Beschlußfassung vorlegen zu können.

Der Handel in Elephantenzähnen hat während der letzten drei Jatzre einen beträchtlichen Aufschwung erfahren. In 1873 betrug der Werth des Imports in England 502,083 £, in 1874 584,228 £ und im vorigen Jahre 771,974 T. Frühjahrsheringefischerei an der norwe⸗ gischen Küste, welche in guten Jahren einen Ertrag von mehr als 500,000 Tonnen ergab, ist in diesem Jahre als eine vollständig miß⸗ glückte zu bezeichnen, da im Ganzen noch keine 10,000 Tonnen gefischt worden sind. Der größte Theil der Fischer hat sich bereits von den Fischereiplätzen heimwärts begeben. Die Nachrichten von der Kabliau⸗ fischerei bei den Lofoten, weiche zu Anfang dieses Monats begannen lauten noch wenig erfreulich.

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Berlin, den 27. Januar 1876.

Die deutsche Auswanderung im Jahre 1875.

Es sind während des Jahres 1875 aus den drei deutschen Häfen Hamburg, Bremen und Stettin im Ganzen 56,289 Passa⸗ giere befördert worden. (1874: 75,502; 1873: 134,191.) Von diesen Passagieren wurden über Hamburg 31,433 beför⸗ dert (1874: 43,443; 1873: 69,176) und zwar direkt in 62 Dampf⸗ und 6 Segelschiffen ... . 21,561 Passagiere, 8

Summa 31,433 Passagiere.

Unter diesen Passagieren befanden sich 18,426 Personen männlichen Geschlechts und. . . 13,007 1 weiblichen Geschlechts

Summa 31,433 Personen, iss. Fraächteesss . . 24,081 Personen, 10 Lahren. 5,745 8 hber unker 1 JSahror: . 1,607

8 Summa 31,433 Personen.

Außerdem wurden in 66 der Kontrole nicht beständig unterliegenden Schiffen 377 Personen befördert, so daß die Gesammtsumme der über Hamburg beförderten Personen 31,810

diesen Passagieren gingen

nach Nord⸗Amerika. 28,654 Personen, nach Westindien.... .“ 420 11“ 80 8 nach Brasilien .“ 349 8 nach den La Plata⸗Staaten... 132 111111““ nach diversen theils europäischen 8 theils außereuropäischen Häfen. 377 8 Summa 31,810 Personen. Ueber Bremen wurden im vorigen Jahre befördert im Ganzen in 85 Dampfschiffen 24,199 Personen. (1874: 30,465; 1873: 61,214.) Unter diesen Personen befanden sich Geschlechts und .. 1“ Geschlechts.

13,564 männlichen 10,635 weiblichen

ʒGSumma Davon waren Erwachsene

Kinder unter 10 Jahren. 3,695 . und

Kinder unter 1 Jahre... 1,264 8

24,199 Personen. 19,240 Personen,

Summa 24,199 Personen. Von diesen über Bremen beförderten Personen gingen vb 17,536 Personen, ͤc118181P1616861614942*2* nach New⸗Orleans und Havanna . 938 8 Summa 24,199 Personen.

Von Stettin wurden über Hull und Liverpool nach New Vork befördert 280 Personen. (1874: 1594; 1873: 3801.)

Von Amerika nach Europa sind im verflossenen Jahre be⸗ fördert worden 22,081 Personen, und zwar landeten von diesen 9143 Personen in Hamburg und 12,938 Personen in Bremen.

Bei der Feier des Stiftungsfestes des Vereins zur Be förderung des Gewerbfleißes am 24. d. M. (S. Nr. 22 d. Bl brachte der Vorsitzende des Vereins, Präsident des Reichskanzler⸗Amts Staate⸗Minister D-. Delbrück, das Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König in folgenden Worten aus: „Meine Herren! Der erste Trinkspruch gebührt dem Könige Das ist die Regel in unserm Verein, wie bei jedem feierlichen fest lichen Zusammensein in Preußen. Wir haben heite, indem wir dies Regel befolgen, aber auch ganz besonders noch Pflichten des Dankes zu erfüllen. Se. Majestät hat durch die Genehmigung unseres neuen Statuis dem Verein die neue Grundlage gegeben, auf der wir jetz uns bewegen. Diese Grundlage hat sich sie ist noch ziemlich neu noch nicht vollständig erprobt. Es würde übereilt sein, nach den ersten Erfahrungen über die Dauer zu urtheilen; indessen die ersten Erfahrungen geben denn doch immer einen gewissen Anhalt für das Urtheil über die Zukunft und, wenn wir nun den Maßstab an die ersten Erfahrungen anlegen, die wir mit unserem neuen Statut gemacht haben, so glaube ich, werden wir alle, die wir eine lebendige Anschauung davon gewonnen haben, der Meinung sein, daß es sich für den Anfang bewährt hat. Die Verjüngung, die dieses Statut unse⸗ rem Vereine bringen soll, kann nicht so p ötzlich und anf einmal erfol⸗

gen; sie muß wie Alles, was Bestand haben und dauern soll, das

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