o“
IZ1“”“
ienn
egeesect i aRes c Sehnde IMbseehes CE111“
Gum meistbietenden Verkauf von circa 2200
Stück starken und extrastarken Kiefer⸗Nutzhölzern
— sogenannten Handelshölzern — aus dem König⸗
lichen Forstrevier Alt⸗Christburg, Mittwoch, den 9. Februar
1
. b auf 3, den 9. 3, Vormittags 1 Uhr, im Gasthause zur Stadt Berlin in Christ⸗
Plurg anberaumt, wovon Kaufliebhaber mit dem Be⸗ merken in Kenntni
n der Nähe,
baren Wasserstraße lagern.
4. J
[473] Submi Die L
ß gesetzt werden, daß die Hölzer zum Theil unmittelbar an der
flöß⸗
Alt⸗Christburg, den
Bekanntmachung.
anuar 1876. Königliche Oberförsterei.
zmission auf Telegraphenstangen. ieferung von 2000 ungeschälten kiefernen
oder tannenen Telegraphenstangen von 8,5 Meter Länge und mit der Rinde am Zopfende 17 Em.
stark, soll für den Ober⸗Postdirektlonsbez
burg Mindestfordernden
i./E.
werden.
an den
irk Straß⸗ vergeben
Diese Stangen sollen auf Kosten der Post⸗ und
Telegraphenverwaltung in einer von ihr in der Nähe des Waldreviers, aus welchem die Stangen ent⸗ nommen werden, zu errichtenden Imprägnir⸗Anstalt mit Kupfervitriol à la Boucherie imprägnirt werden.
Den ca. 1 Hektar großen Platz dazu hat der Lie⸗ ferer unentgeltlich herzugeben. Hernan, muß eine leichte An⸗ und Abfuhr gestatten, möglichst eben sein und reines, möglichst fließendes Wasser in reichlicher Menge in der Nähe haben.
Die väheren Bedingungen sind in der Registratur des Unterzeichneten ausgelegt und können auch gegen Erstattung der Schreibgebühren bezogen werden.
Versiegelte Angebote mit der Bezeichnung:
eä 7 Vefezurs von Tele⸗ aphenstangen für die Ober⸗Po in Straßburg i./E.“ sind bis zum 12. Februar c., 12 Uhr Mittags, an den Unterzeichneten portofrei einzusenden, an welchem Termine die Eröffnung der eingegangenen Angebote in Gegenwart der etwa erschienenen Bie⸗ tenden erfolgen wird.
Angebote, welche später eingehen oder den gestell⸗ Cu““ nicht entsprechen, bleiben unberück⸗
igt.
Die Auswahl unter den Bietenden, welche bis zum 11. März d. J. einschließlich an ihr Gebot gebunden bleiben, wird vorbehalten.
Straßburg i./E., den 15. Januar 1876.
Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor. Zschüschner.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. 2 REICH [723]
Nummern der Billette der 1. 4 des Kapit
SSCHULDEN-TIILGUNGSCOMWMIISSIOX.
ST. PETERSBURCG.
¼ % Anleihe, welche bis zum Jahre 1876 gezogen, aber zur Auszahlung als noch nicht vorgestellt worden sind.
von öffentlichen Papieren.
Zeit der Ziehung.
—
der
Serien.
V No. No.
Nummern der Billette.
Werth der Billette.
1000 L. 500 L. 100 L.
1 8. 88
19.
2 3.
21.
REIOHSSCHUI- [724] Nummern der Billette der 2.
9. Oktober 78
„
„
1856. 1863. 1864. 1865. 1866. 1871.
1872.
268 257 364 380 305 354 433 390 21 290 297 451 511 44
13,089. 12,549. 18,260. 19,320.
22.670.
19,912. 1,003. 14,210. 14,510. 23.847. 227,679, 2,112,2
2,155. 6,864.
6,877.
14,559.
15,658. 16,123.
24,669,
24,965.
24,972 bis 24 24,995, 25,00 25 664, 25,667. 25,681, 25,683 bis 25,689, 25,691,
“
19,903.
27,703. 114.
2,130 bis 2,134
6,870, 6,871.
56.
16,126, 16,130.
16,133, 16,137, 16,140, 16.165, 16,168.
20,736, 20,740, 20,742.
20,765 bis 20,768. 20,772, 20,777 bis 20,785, 20,787, 20,790.
21,886, 21,891.
21,904, 21,914, 21,917, 21,918, 21,925, 21,928.
21,929, 21,947, 21,948, 21,949.
24,654 bis 24,657, 24,666.
24,677
24,689. 24,692, 24,698 bis 24,700.
974, 24,978. 24.983 bis 24,985. 9, 25,010. 25,015 bis 25,021.
25,712.
25,713, 25,720, 25,721, 25,725.
14,941 & 14,942. I 17,610, 17,643, 17,644. V
6,892, 6,895, 6,898. 6,903 bis 6,905. 6,908. N 9,243, 9,244, 9,246 bis 9,248, 9,251 bis
. 14,577, 14,590, 14,591, 14,597.
bis
24,661, 24,679,
100 A8 eee“
21,926,
24,662, 24,681,
24,664, 24,686,
00☛2
Preußzische 8
Central⸗Bodenkredit⸗Aktiengesellschaft.
Die definitiven Stücke der 4 ½ % unkündbaren Central⸗ Pfandbriefs⸗Anleihe von 1875 können von jetzt ab gegen Einlieferung der Interimsscheine in Empfang genommen werden; den Interimsscheinen ist ein Verzeichniß beizufügen. In Berlin erfolgt der Umtausch in unserem Geschäftslokal „Unter den Linden 34“ in den Stunden von 9 bis 12 Uhr Vormittags. Die auswärts wohnenden Subskri⸗ benten können sich wegen Vermittelung des Um⸗ tausches auch an die betreffende Zeichnungsstelle wenden.
Berlin, den 27. Januar 1876. 8
Die Direktion.
v. Philipsborn. Bossart. Herrmann.
Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachun vom 29. Dezember 1869 werden die ö legitimirten Inhaber darüber die unverzinslichen Schuldbeträge der ehemaligen Salzbergzewerkschaft Teuditz⸗Kötzschau am 10. Januar 1825 ausgestellten Anerkenntnisse nochmals hiermit aufgefordert, die Anerkenntnisse binnen vier Wochen bei dem unter⸗
Tilgung der noch schwebenden Schuldbeträge d. obigen Gewerkschaft erfolgen ae Halle a. 8. den 19. Januar 1876. Königliches Oberbergamt.
Verschiedene Bekanntmachungen.
(731] Bekanntmachung.
Die Rektor⸗ und 1. Knabenlehrerstelle an den ““ 88 Jahreseinkommen on ℳ, einschließlich der Dienstwohnn zu Ostern 1876 vakant.
Bewerbungen werden bis zum 15. Februar cr.
entgegengenommen, indem wir bemerken, daß die Be⸗
setzung entweder mit einem pro rectoratu dee
81 82 eesan Phllologen, der die facultas t re rachen, Literatur und N issen⸗
befitt erfolgen soll.
eugnisse, so wie ein selbstgeschriebene
sind der Meldung beizufügen
Seehausen i. d. Altm., den 24. Januar 1876.
Der Magistrat. ͤ
1720“ Deutsche Union⸗Bank.
Nachdem in der außerordentlichen General⸗Ver⸗ sammlung vom 14. d. Mts. die Ncit Ben Gesellschaft beschlossen und die Eintragung dieses Beschlusses in das Handelsregister unterm gestrigen Tage erfolgt ist, bringen wir dieses hiermit in Ge⸗ mäßheit des Art. 243 des Allg. Deutsch. Hand. 1“ Fftemtlichen Seratah und fordern gleich⸗
ie Gläubiger unserer Ges f bei uns zu “ EEI1 Berlin, den 25. Januar 1876. Dentsche Union⸗Bank in Liquid.
zeichneten Oberbergamte einzureichen, woselbst die
Kopetzky. G. siemnnens. H. Wallieh. R. Koch. 1u“
8 Bürlitzer Actien⸗Brauerei. An Stelle des aus dem Verwaltungsrat e⸗ schiedenen Stadtrath Herrn C. Scheht ihe gusgge ist der Fabrikbesitzer Herr Guido Oswald Hags⸗ Görlitz in den Verwaltungsrath gewählt Görlitz, den 24. Januar 1876. Der Verwaltungsrath der Görlitzer Actien Brauerei. von Wolff⸗Liebstein.
[736] in
2) den Ober⸗, und Untertaunuskreis; 3) Ober⸗ und Unterlahnkreis;
4) Ober⸗ und Unterwesterwaldkreis; 5) Dillkreis und Kreis Biedenkopf.
Städte: 1) Wiesbaden,
in mäßigem Betrage. Bautechniker, welche die Qualisikation Anstellung bewerben wollen, werden aufgefordert,
Unterzeichneten cinzusenden.
Wiesbaden, den 24. Januar 1876.
X.“
pon.g “ 8 die Verwaltun im Allgemeinen bemerkt, daß die Wegebau⸗Inspektoren k ständi t
einkommen beziehen: 2. penstonsfähiges G.Rilbehtoren vemnmen ständische Beamte sin, und alc ven. welcher bei der Pensionirung mit dem Durchschnittsbet kosten⸗ Entschädigung 1500 ℳ; d. bei allen Dienstreisen über eine Meile Diäten und Reisekostenvergütung
zum Kreisbaumeister besitzen
w. verden g ihre Meldungen unter Beifügung der erforderliche Zeugnisse und Nachweisungen über frühere Beschäftigung, Dienstalter ꝛc. bis zum 1. März d. Is. an
Besetzung der Wegeban⸗Inspektor⸗Stellen
—+ 11“ Nassau. b üfolge Gesetzes vom 8. Juli v. IJs. und Beschlusses de 2 8 v. Js., welcher die Genehmigung der d.w, Si fod Refchcns P a. S h Unterhaltung der bisherigen Staatschausseen und die Leitung kommunalständischen Verbandes zum 1. Juli d. J. von den
werden und sind zu diesem Zwecke fünf Baubezirke gebildet worden: 1) für den Stadtkreis Wiesbaden, Landkreis Wiesbaden 1
wird die Verwaltung und des sonstigen Wegebauwesens im Bezuk des
.“
ind Rheingaukr
*
Als Wohnsitze der diesen Baubezirken vorstehenden Wegebau⸗Inspekior e ie Lei tung etwa vorkommender Hochbauten des böö“ 2) Irstein, 3) Dier, 4) Hachenburg, 5) Dillenburg. .
Mit Bezugnahme auf das im Amtsblatt der Königlichen Regierung dahier vom 13. d. Mts. (Nr. 2 g. des Wegebauwesens im Kommunalverbande wird
sind bestimmt die
00 — 4200 ℳ; b. Wohnungsgeldzuschuß 300 — 600 ℳ rag von 450 ℳ zur Anrechnung kommt; c. Bureau⸗
und sich um eine
Die bereits eingelaufenen Meldungen bedürf 2. e elaufene . . en nicht der Erneuerung, son e erwähnten Nachweisungen noch nicht erbracht sind, der Berct ed ,Erneue rte astees Fur, solems di
Der Landesdirektor des Ferbandes im Regierungsbezirk Wiesbaden 1 8 r 1
“ undvierzigster Abschluß Berliner Hagel⸗Assecuranz⸗Gesellschaft von 1832.
für das Jahr 1875.
— S21 2z2
25,692,
Im Ganzen . 1
DEN-TILGUNGSKOMIISSION.
ST. PETERSBURG.
4 ½ % Anleihe, welche bis zum Jahre 1876 gezoge des Kapitals noch nicht vorgestellt worden 88 ““ do äehs
Zeit der Ziehung.
No. No,
der Serien.
Nummern der Billette.
““ V Werth der Billette.
18. März
17.
1871 1872 1873
75 401
35 194 243 421 446 5 65 124 275
484 509
511 587 594 133 139 228 235 239 241
4151. 36702.
587 bis 589.
16091 bis
16098.
20946, 20951. 38708, 38792, 38793.
41295. 49, 50.
3127, 3128, 3148 3200.
9001 bis 9004, 9052, 9071 bis 9073. 24144, 24145, 24151, 24157.
45033, 45054, 45060, 45065, 45066. 45084 bis 45086, 45096 bis 45098. 47503, 47506, 47511, 47526 bis 47529.
47536, 47548, 47549.
47714, 47732, 47765, 47767. 47798. 55389, 55390, 55400. 56073, 56082, 56090, 50097
55362, 56067,
9901 bis 10000.
10501 bis 19401 bis 20101 bis 20501 bis 20701 bis 34701 bis 36101 bis 46601 bis 59301 bis
10600. 19500. 20200. 20600. 20800. 34800. 36200. 46700. 59400.
10001. 500 L. 100 T.
A
K-Ge, . CO. „, eo n0 Co.] — —
E
8 2
1“ 2
Nicht verbrauchter Theil Police⸗Gebühren. Zinsen, Agio ꝛc.
Vergütung auf 1146 angemeldete S Provision und sonstige Emolumente der General⸗,
Reserve
fließen nach dem vierten Statuten⸗
Per Grund⸗Kapital in 1000 Stück Actien à
„ Dividende aus 1875 ..
Einnahme.
der,
1 ℳ Versicherungssumme Rückversicherung. . 7 .
Ausgahe.
Agenten,
Ab die statutenmäßige resp. contractliche Tantième der Direction und des
Bevollmächtigeen ...
Von de
““
1“] “
Bilanz.
Activa.
An Sola Wechseln der Actionaire.
Lombard⸗Forderungen. 11““ Wechseln im Portefeuille ..
Debitoren....
Passiva.
Reserre⸗Fond Tantième der Direction und des Bevollmächtigten Berlin, den 1. Januar 1876.
Berliner Warschauer.
Güterbock. D
TTqTqqIIIIIEEIIIIIIIIeIIrEII
ur 1 der, in der vorjährigen Bilanz zurückgestellten Reserve für nach Abschluß liquidirte Kosten, mögliche Ausfälle 98 8
Prämie für 55,608,655 abzüglich Ristorno und
häden abzüglich Seee eic a 2 sonsti 1. aupt⸗ und vecial⸗ t sowie sämmtliche Verwaltungs⸗ incl, Shaber⸗Cunb senn 8 für nach Abschluß liquidirte Kosten, mögliche Ausfälle c..
V 1 tatuten ge Nr. Ia. in den Reservefond 500 kommen zur Vertheilung als Dividende auf 1000 Stück Actien à 99 ℳ. 6
Rechnu g über den Reservefond. Bestand desselben laut vorjähriger Bilanz . . . .. us dem diesjährigen Ueberschusse treten 4“
1 Also gegenwärtiger Bestand
Kassenbestand und Guthaben bei der Bank des Berliner Kassen⸗Vereiné
Uebergangs⸗Conto (noch zu vereinnahmende Stückzinsen zc.)
1000 Thlr.
Reserve für nach Abschluß liquidirte Kosten, moögliche Auskälle z.. 1 schl 8 U, 0 8 8 Reserve für drei noch nicht abgehobene Heaset.hcecst dca es 187
Hagel⸗Assecuranz⸗Gesellschaft von 1832.
1,753 89 700,392 05 8,340 20 31,931 07
s 742,417 . M328,090 83
150,607 68 8 3,080 40
also Reingewinn
12 638 ,30 195,000 —
Summa wie oben
2,400,000 — 490,000 — 363,874 48
33,446 46 4,488 04 8 1,586 95
3,293,395
3,000,000 — 178,500,—
3,080 40 — 3,293,395 93
.
. . . 2. 2* 2* .
Ed. Rieß.
A. Herz.
lma Fe;ig
dà Cio. 220/1 1V.)
kommunalständischen Organen übern mmen
8
— —
In dieser Beilage werden bis auf Weiteres außer den gerichtlichen Bekanntmachungen üb
1) Patente,
8 Dritte Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußis
Berlin,
Donnerstag, den 27. Januar
; Iüse.g
eaeA 1in-
die Uebersicht der anstehenden Konkurstermine, 1“ die Vakanzen⸗Liste der durch Militär⸗Anwärter zu besetzenden Stellen, die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht⸗Militär⸗Anwärter, ) die Uebersicht der anstehenden Subhastationstermine, 6) die Verpachtungstermine der Königl. Hof⸗Güter und Staats⸗Domänen, sowie anderer Landgüter,
en. eeM, NevAs.,n.
1876.
8“ —
er Eintragungen und Löschungen in den Handels⸗ und Zeichenregistern, sowie über Konkurse veröffentlicht:
7) die von den Reichs⸗, Staats⸗ und Kommnnalbehörden ausgeschriebenen Submissionstermine, 8) die Tarif⸗ und Fahrplan⸗Veränderungen der deutschen Eisenbahnen,
9) die Uebersicht der Haupt⸗Eisenbahn⸗Verbindungen Berlins,
10) die Uebersicht der bestehenden Postdampfschiff⸗Verbindungen mit tranzatlantischen Ländern,
11) das Telegraphen⸗Verkehrsblatt.
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im H.
einem besonderen Blatt unter dem Titel
6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874. vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in
Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich. )
Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, SW., Königgrätzerstraße 109, und alle Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: SW. Wilhelmstraße 32, bezogen werden.
vaaue
Die Verfolgung des Rechts aus Artikel 29 der Wechselordnung, von dem Acceptanten in Be⸗ treff der acceptirten Summe im Wege des Wechsel⸗ prozesses Sicherstellung zu fordern, kann zum Erwerbe des Pfandrechts an einer vom Berechtigten speziell bezeichneten Sache des Verpflichteten führen, zur Erreichuug dieses Zweckes bedarf es aber eines besonderen prozessualischen Verfahrens: entweder der auf Pfandbestellung gerichteten Exekutionsvollstreckung oder der Anstrengung eines besonderen Prozesses. Unterläßt der Berechtigte, die Pfandbestellung beson⸗ ders zu beantragen, so werden zwar Vermögens⸗ objekte des Acceptanten mit Arrest belegt, ohne daß jedoch der Wechselgläubiger ein Pfandrecht erwirbt. Der Wechselgläubiger kann demnach, wenn der Acceptant in Konkurs verfällt, aus der bloßen Sicherstellung seiner Forderung kein Vorzugsrecht vor den übrigen Gläubigern herleiten. (Erkenntniß des Reichs⸗Oberhandelsgerichts, III. Senat, vom 23. Dezember 1875.)
Die Verletzung der übernommenen Verpflichtung, ein Konkurrenz⸗Geschäft nicht zu etabliren,
Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich.
— Das
Abonnement beträgt 1 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr. — Einzelne Nummern kosten 20 ₰ —
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile
30 ₰.
von dem Rohmaterial, als von der Geschicklichkeit
gewährt, im Geltnngsbereiche des gemeinen Rechts, dem benachtheiligten Kontrahenten ein Recht auf Schadenersatz und auf Schließung des widerrechtlich eröffneten Geschäfts. Aus den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs, betreffend den Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten, welche für eigene Rech⸗ nung oder fuͤr Rechnung eines Dritten Handels⸗ geschäfte machen (Art. 56 und 97), läßt sich ein all⸗ gemeines, auch auf Fälle der vorliegenden Art an⸗ zuwendendes handelsrechtliches Prinzip nicht ableiten. (Erkenntuiß des Reichs⸗Ober⸗Handels⸗ gerichts, II. Senat, vom 22. Dezember 1875). „Nach heutigem gemeinen Recht“, führt das Erkennt⸗ niß des Reichs⸗Ober⸗Handelsgerichts aus, „kann zweifellos Verurtheilung zu der vertragsmäßigen Leistung resp. Unterlassung des Geschäftsbetriebes selbst verlangt werden. Es ist auch bis in die neueste Zeit von den höchsten deutschen Gerichts⸗ höfen anerkannt worden, daß nicht nur auf das Geldinteresse, sondern auch auf die versprochene Un⸗ terlassung selbst geklagt und erkannt werden könne und resp. auf Verlangen des Klägers erkannt wer⸗ den müsse. Es ist auch nicht zu verkennen, daß der Kläger in vielen Fällen ein großes Interesse daran haben kann, nicht auf das Interesse beschränkt zu sein, sondern die versprochene Unterlassung selbst for⸗ dern zu können, da er im Falle jener Beschränkung schon prozessualisch insofern eine ungünstigere, schwie⸗ rigere Position hat, als er eine genaue Liquidation; des Schadensbetrages aufstellen und dessen Beweis übernehmen muß, und als selbst bei der freiesten Stellung des Richters bezüglich des Beweises und der Quantifizirung des Schadens in vielen Fällen das zuerkannte Interesse den wirklichen Schaden doch nicht vollständig ausgleicht. Es kann allerdings die Frage aufgeworfen werden, ob nicht das Handelsgesetzbuch den Grundsatz adoptirt habe, daß nur das Geldinteresse in Fällen der vorliegen⸗ deun Art gefordert werden dürfe. Art. 56 verbietet nämlich dem Prokuristen und Handlungsbevollmäch⸗ tigten, für eigene Rechnung sowohl als für Rechnung eines Dritten Handelsgeschäsfte zu machen. Ferner
delszweige der Gesellschaft für eigene Rechnung oder
machen, sowie an einer anderen gleichartigen Gesell⸗
schaft als offener Gesellschafter Theil zu nehmen.
Als Folgen der Zuwiderhandlung gegen diese Ver⸗
bote statuiren Art. 56 und 97 die Verpflichtung zum Schadensersatz und das Recht Derjenigen, zu deren Gunsten das Verbot erlassen ist, die von dem Kontra⸗ venienten geschlossenen Geschäfte als für Rechnung des Prinzipals resp. der Gesellschaft geschlossen anzu⸗ sehen. Dagegen ist dort nicht ausdrücklich gesagt, daß auf Unterlessung des Verbotenen pro futuro geklagt werden könne. Allein einmal erscheint es be⸗ denklich, daraus, daß das Letztere nicht ausdrücklich im Gesetze für zulässig erklärt worden ist, folgern zu wollen, daß es habe für unstatthaft erklärt wer⸗ den sollen. Außerdem dürfte es nicht unbedenklich sein, aus den Spezialbestimmungen der Art. 56, 97 ein allgemeines, auch auf Fälle der vorliegenden Art anzuwendendes handelsrechtliches Prinzip ableiten zu wollen. Auch aus partikularrechtlichen Beschrän⸗ kungen des Rechts (vergl. Preußisches Allgemeines Landrecht Thl. I. Tit. 5 §§. 408, 409) auf die ver⸗ tragsmäßige Leistung resp. Unterlassung selbst zu klagen, lassen sich keine Folgerungen auf eine Besei⸗ tigung des fraglichen deutschen Gerichtsbrauchs, welcher namentlich auch im §. 162 des jüngsten Reichsabschieds Anertennung gefunden hat, ableiten.“
Im Gewerbeverein zu Crimmitschau hielt am 21. Dezember v. J. Hr. Kaufmann Gustav Böhme einen Vortrag über: „Nähnadelfabri⸗ kation“, dem wir nach der „Sächs. Gew.⸗Ver.⸗Z“ Folgendes entnehmen: Nachdem der Vortragende einleitend einige Vergleichungspunkte zwischen Näh⸗ nadel und Stahlfeder angegeben hat, erwähnt er, daß die Stahlfeder einige 30 Hände und Maschinen, die noch einfachere Nähnadel sogar ca. 100 passiren muß, ehe Beide für den Gebrauch fertig sind, und daß hierin der Grund zu den äußerst billigen Preisen beider Industrieprodukte zu suchen ist.
“ . .
liches Schütteln in einer blechernen Mulde in mög⸗ [lichst parallele Lage gebracht worden, dann gehärtet verbietet Art. 96 dem Gesellschafter, in dem Han⸗ und angelassen worden sind, erfolgt das Scheuern 1 und Poliren derselben. behufe für Rechnung eines Dritten Handelsgeschäfte zu sie mit Lagen von feinem Sand oder Schmirgel pa⸗
sauf einmal in die Scheuermühle gebracht, wo sie
In England sind Redditch und Umgebung, in Deutschland Aachen und Burtscheid, Iserlohn und Altona, Nürnberg und Schwabach Hauptsitze der Nähnadelfabrikation. Frankreichs Nähnadelfabri⸗ kation ist nicht so bedeutend, als die Deutschlands oder gar Englands. In Redditch und Um⸗ gegend, wo die Fabrikation der Nähnadeln zuerst im Großen betrieben wurde, bestehen über 70 Fa⸗ briken, die gegen 8000 Menschen beschäftigen, jährlich 10,000 Ctr. Stahl verarbeiten und 400) Mal Näh⸗
nadeln im Gesammtwerthe von 1 Mill. Pfd. Sterl.
erzeugen. Die Aabeiterzahl in Deutschland beträgt
zoungefähr 4000; die Gesammtproduktion beläuft sich
auf 2000 Mill. Stück, und der Werth derselben auf; 3 Mill. ℳ. Die feineren Sorten werden in Nürn⸗ berg und Aachen, die gröberen in Iserlohn erzeugt. Die Blüthe der Nähnadelindustrie hängt weniger
der Arbeiter in diesem speziellen Industriezweige ab. Die Kunst, schnell und gut zu arbeiten, erlangt der Arbeiter aber besonders dadurch, daß er immer nur eine ganz geringfügige, genau begrenzte Arbeit an den Nadeln verrichtet und sie dann behufs Weiter⸗ bearbeitung dem, nächsten übergiebt. Es giebt eine sehr große Anzahl verschiedener Nähnadeln und an⸗
dere verwandter Gegenstände aus Stahl, und als z
ein charakteristisches Zeichen großer Arbeitstheilung ist es zu betrachten, daß in England besondere Fa⸗ briken für Herstellung von Fischangeln bestehen, während in Aachen und Iserlohn dieselben zugleich in den Nähnadelfabriken mit verfertigt werden; Schuhmacheralen und Sattlerorte liefern besonders Remscheidt, Solingen, Schmalkalden und Steyer. Das Material der Nähnadel ist meistens Stahl⸗ draht, für ordinäre Sorten mitunter auch gewöhn⸗ licher Eisendraht, der dann im Laufe der Fabr kation in Stahl verwandelt wird. Die aus 90 bis 100 Windungen bestehenden Drahtbündel werden zu⸗ vörderst mittelst der Maschinenscheere in Stücke von doppelter Länge der herzustellenden Nadel (Schafte) zerschnitten, welche man dann in Bündeln zu je 5 — 6000 Stück, die durch eiserne Reifen zusammen⸗ gehalten werden, schwach glüht und durch Walzen zwischen zwei Stahlplatten gerade richtet. Alsdann erfolgt das Anspitzen der Schafte an beiden Seiten auf sich sehr schnell drehenden Schleifsteinen, wobei der Arbeiter 40 — 50 Schafte zu gleicher Zeit auf den Schleifstein bringt und in Folge dessen im Stande ist, täglich 15,000 anzuspitzen. Durch eine Brust⸗ wehr genießt der Arbeiter hierbei den nöthigen Schutz gegen den der Lunge schädlichen, beim Trockenschleifen sich entwickelnden Sandstaub und gegen die Folgen eines Zerspringens des Schleifsteines. Die Schafte werden nun in der Mitte zerschnitten, das stumpfe Ende breit geschlagen oder gepflöckt, hierauf eine Vertiefung und in dieser das Oehr ausgehackt und die Rinnen am Oehre, in welche sich beim Nähen der Faden legt, bergestellt. Die letzteren Arbeiten geschahen in neue⸗ rer Zeit durch geeignete Maschinen, sog. Fallwerke, während sie früher durch Menschenhände verrichtet wurden. Hierauf wird jede Nadel an ihrem stumpfen Ende durch Feilen oder Schleifen von allen Rauheiten befreit. Nachdem nun die Nadeln durch eigenthüm⸗
Zu diesem Behufe werden
rallel auf einer starken Leinwand ausgebreitet, das ganze mit Rüböl durchfeuchtet, dann in Packete, die bis ½ Mill. Nadeln enthalten, zusammengerollt, diese fest verbunden und 20 bis 30 Stück solcher Ballen
unter starkem Drucke 12 bis 18 Stunden lang hin⸗ und hergewalzt werden Hierauf nimmt man die Nadeln aus den Ballen heraus, entfernt das ihnen anhaftende Rüböl und den Sand, durch Bewegung in einer großen rotirenden Trommel, welche Sägen⸗ spähne, die das Oel aufnehmen, enthält und giebt ihnen auf diese Weise zugleich die erste Po⸗ litur. Dieses Scheuern und Poliren geschieht mit immer feineren Mitteln, zuletzt mit Kleie und Zinnasche, zehn Mal nach einander und währt mindestens 8 Tage. Dann werden die Nadeln gewaschen, getrocknet, sortirt, in gleiche Lage gebracht, die Oehrenden noch einmal ange⸗ lassen und die Spitzen nachgeschärft. Die Schluß⸗ arbeiten bei der Nadelfabrikation sind endlich die glatte Ausrundung des Nadelöhrs (Drillen), aber⸗ maliges Poliren (Brauniren) und das Anbringen einer leichten Vergoldnng oder Hervorrufung einer blauen Anlauffarbe am Nadelkopfe, worauf die Verpackung erfolgen kann. Zu diesem Zwecke müssen die Nadeln abgezählt werden, was durch das Zähl⸗ lineal, welches 25 oder 100 Furchen von der Größe, daß nur eine Nadel in jeder derselben Platz hat, enthält, mit äußerster Schnelligkeit und Sicherheit geschieht, in neuester Zeit aber auch durch eine ganz selbstthätige Zählmaschine vollbracht wird.
Fabrikanten⸗Adreßbuch des Königreichs Sachsen 1875 u. 1876. Dresden. L. Badts Verlagsbuchhandlung. 1875. Die „Sächs. Gewerbe⸗ Ver.⸗Z.“ äußert sich über dieses Buch wie folgt:
Das Buch ist zunächst in 6 Serien eingetheilt; diese sind bezeichnet: 1) Eisen⸗ und Metall⸗Industrie,
Bergbau und Hüttenwesen. 2) Chemische Industrie.
“ .. 1“
3) Textil⸗ und Bekleidungs⸗Industrie. 4) Leder⸗ und Kautschuk⸗Industrie. 5) und 6) Holzindustrie; mathe⸗ matische, physikalische, chirurgische und musikalische
Instrumente, Uhren und deren Bestandtheile. Inner⸗
halb jeder Serie ist das Material weiter nach den Kreishauptmannschaften geordnet, und in diesen kom⸗ men die Ortschaften in alphabetischer Reihenfolge (mit Voranstellung der Kreishauptstadt). Die jedem
Orte zugehörigen Adressen folgen ebenfalls in (nicht
immer ganz streng innegehaltener) alphabetischer Ordnung. Bei vielen Firmen ist das Gründungs⸗ jahr, die Zahl der beschäftigten Arbeiter ꝛc. ange⸗ geben. 1“ .
Vpon der ganzen Eintheilung wollen uns am wenig⸗ sten die bezeichneten 6 Serien zusagen. In Wieklich⸗
keit sind es gar nur 5, da eine vollständig Zusammen⸗
fassung der fünften und sechsten (wofür gar kein Grund ersichtlich ist) faktisch vorliegt, während nur
durch die Ueberschrift gesagt wird, daß dieser Ab⸗
schnitt 2 Serien umfaßt. Wären die Letzteren aber auch auseinander gehalten, so kann die Eintheilung doch noch nicht genügen. Indem es nämlich dem Herausgeber, wie es scheinen will, darauf ankam, sein Material in möglichst wenige Kapitel zu sondern, hat er einer Klassifizirung sämmtlicher Industrie⸗ weige gar sehr Gewalt angethan. Sind denn z. B. Mehl, Nudeln, Pfefferkuchen, Cigarren, Spiel⸗ karten, Papierhülsen und Düten, Briefcouverts, Buchdruckarbeiten, Ziegel ꝛc. Erzeugnisse der „chemi⸗ schen Industrie’? Gehört die Anfertigung der Bürsten und Pinsel, der Kämme und Drechsler⸗ waaren, der Regen⸗ und Sonnenschirme, der Holz⸗ und Blechspielwaaren, der Kinderwagen und Kinder⸗ gewehre, der Kartonagen und Meerschaumartikel ꝛc. zur „Leder⸗ und Kautschuk⸗Industrie“? Wer wird Thon⸗, Porzellan⸗, Marmor⸗ und Glaswaaren unter den Gegenständen der Holz⸗Industrie suchen. Eine passende Eintheilung der Branchen oder der Industrie⸗Erzeugnisse aufzustellen, mag allerdings für Manchen seine Schwie⸗ rigkeiten haven. Hätte der Verfasser
des Buches aber an eine gegebene (z. B. an
die für die Berichte der Handels⸗ und Ge⸗ werbekammern gewählte oder an die, welche das Central⸗Handelsregister bei Zusammenstellung der Fabrikmarken be⸗ nutzt) sich angelehnt, so wäre das besser gewesen. Freilich mit 5 oder 6 Kapiteln ists nicht abzuthun. — Auf alle Fälle sollten aber die gleichen Fabrikate immer nur unter einer Ueber⸗ schrift zu suchen sein, (also Steinzeug⸗, Glas⸗, Spiegel⸗, Porzellanwaaren nicht in der 2. und 5. Serie ꝛc.)
In Bezug auf die äußere Einrichtung machen sich — um ein schnelles Orientiren und bequemes Nach⸗ schlagen zu ermöglichen, was bei einem Adreßbuche von großem Werthe ist — noch folgende Wünsche geltend: 1) Es wäre von Nutzen, wenn die spezia⸗ lisirte Angabe des Inhalts der einzelnen Serien nicht auf den Titelblättern der Letzteren gegeben, sondern gleich am Anfange des Buches zu finden wäre. 2) Daß auf jeder Seite oben die betreffende Serie verzeichnet wucde, ist praktisch. Die Angabe der ersten und letzten Firma hat dagegen keinen Werth; dafür könnte besser die Kreishauptmannschaft (wenn auch nur durch einen Buchstaben oder eine Ziffer), sowie der erste und letzte Ort der Seite benannt werden. Ganz besonders vortheilhaft für den Ge⸗ brauch des Buches müßten endlich 3) auch ein Branchen⸗Register (nach Art des zum Inseraten⸗ theile gehörigen, wenn auch ohne Angabe der Firmen), sowie ein Octsregister werden.
Trotz aller dieser Mängel — deren Erwähnung nur zu einer Prüfung bez. Berücksichtigung bei einer zu hoffenden Neuauflage des Buches erfolgt ist — bleibt das Adreßbuch ein sehr anerkennenswerthes Unternehmen. Produzenten und Konsumenten werden dem Herausgeber für seine sicher nicht unbedeutenden Mühen, durch welche es gelungen ist, eine so reiche Anzahl von Adressen zusammenzustellen, dankbar sein, und das Buch selbst wird voraussichtlich viel zur Benutzung kommen und darf dazu bestens empfohlen werden. 1u“
(H. C.) In der am 7. d. abgehaltenen ersten Sitzung der Hamburgischen Gewerbekammer wurde die Wahl der Vorsitzenden für das Jahr 1876 vorgenommen. Nachdem der im ersten Wahlgange wiedererwählte Hr. Ed. Schmidt unter Berufung auf seine Abwesenheit als Reichstags⸗Abgeordneter abge⸗ lehnt hatte, wurde im zweiten Wahlgange Hr. G. J. Herbst zum Vorsitzenden, sodann Hr. D. Steinert zum Stellvertreter desselben erwählt. Die Wahl eines Abgeordneten in die Bürgerschaft fiel auf Hrn. L. Hartmann. Zur Beschlußfassung ge⸗ langte ein an die beeidigten Sachverständi⸗ gen der Kammer zu richtendes Rundschreiben, worin dieselben ersucht werden, zur Verhütung etwaiger Anfechtung ihrer Gutachten die Begutach⸗ tung rechtzeitig abzulehnen, falls sie zu einer der Parteien in verwandtschaftlichem oder nahem ge⸗ schäftlichen Verhältniß stehen, sowie ein an den Vorstand der Verwaltungsabtheilung für Handel und Gewerbe zu richtendes Ersuchen um Vermitte⸗ lung einer Auskunft darüber, welcher der seit dem Tas h neu eingerichteten Abtheilungen der Po⸗ lizeibehörde die letzterer, zufolge Verordnung vom
3. September 1869 übertragene Aufsichtsbefugniß hinsichtlich der gewerblichen Innungen (insbesondere §§. 88, 89, 95 der Gewerbe⸗Ordnung), sowie die Entgegennahme der Anzeigen zugewiesen worden ist, welche laut Bekanntmachung des Senats vom 16. Januar 1865 hinsichtlich des Beitrittes gewerblicher Hülfsarbeiter zu Krankenkassen an die Polizei⸗ behörden zu richten sind. Zur Mittheilung gelangte u. A. ein Ersuchen der Gesammtkommission für Hebung der sächsischen Spielwaaren⸗Industrie in Dresden, betr. Vermittelung des Ankaufes japanischer Spielwaaren für die in Sachsen zu gründenden Mustersammlungen von Spielwaaren. 8
Die Prager Handelskammer hat anläßlich des Abschlusses neuer Handelsverträge mit Deutsch⸗ land und Frankreich beschlossen, die Regierung zu er⸗ suchen, überhaupt bei Vereinbarung solcher Verträge auf keine Zolltarifsstipulationen einzugehen. “
Ueber den Handelsverkehr Bosniens und der Herzegowina mit Deutschland im Jahre 1874 entnehmen wir dem Pr. Hand. Arch. Folgendes:
Dem deutschen und österreichischen Handel wird es bezüglich mancher Artikel jetzt schwer, die Kon⸗ kurrenz mit englischen und französischen Firmen durch⸗ zuführen. Die für das Innere der europäischen Türkei bestimmten, von Deutschland und Oesterreich gelieferten Artikel nehmen ihren Weg meist die Do⸗ nau abwärts bis Semlin, von dort die Save auf⸗ wärts bis Brood und von letzterem Orte bis Se⸗ rajevo per Fuhre, Die von Cngland und Frank⸗ reich für dieselben Gegenden importirten gleichen Artikel wurden bisher auf dem ungefähr ebenso kost⸗ spieligen oben angegebenen Wege Triest⸗Sissek⸗Brood hierher befördert, so daß bezüglich derselben eine Konkurrenz Seitens deutscher und österreichischer Häuser wohl möglich war, jetzt aber werden die be⸗ treffenden englischen und französischen Waaren über Solonik und Mitrovitza an ihren Bestimmungsort
expedirt und sind, hier angekommen, mit weit weni⸗ ger Unkosten belastet, als die von Serajevo anlan⸗ genden deutschen und österreichischen Artikel, für welch letzteren sich daher ein höherer Verkaufspreis ergiebt, als für die ersteren. Sobald die mehr⸗ erwähnte Bahnlinie ihre Fortsetzug durch Bosnien bis an die österreichische Grenze erhielte, könnten auch deutsche und österreichische Häuser ihre Artikel mit verhältnißmäßig geringen Transportspesen bis in die innern Gebiete der europäischen Türkei ge⸗ langen lassen und die Konkurrenz mit englischen und französischen Firmen wieder aufnehmen.
Die nachfolgenden Aufstellungen geben das Detail der im Jahre 1874 aus Deutschland nach Serajevo eingeführten Waaren. Rauchwaaren, ungefährer Werth: 50,000 ℳ, Beuugsquelle: Leipzig. Wirk⸗ waaren 10,000 ℳ, Sachsen, Elsaß. Webewaaren 35,000 ℳ, Sachsen, Elsaß. Cisenwaaren 20,000 ℳ, Reinpreußen. Bronze⸗ und Messingwaaren 10,000 ℳ, Rheinpreußen. Nürnberger Artikel 40,000 ℳ, Bayern. Blechwaaren 1000 ℳ, Bayern, Württemberg. Stahl⸗ waaren 1000 ℳ, Bayern, Rheinpreußen. Schwarz⸗ walder Uhren 1300 ℳ, Baden. Seife 1900 ℳ, Sachsen, Bayern. Stearinkerzen 3000 ℳ, Bayern. Gold⸗ und Silberborten 25,000 ℳ, Nürnvbverg, Frankfurt a. Main, Hannover. Porzellan⸗ und Stein⸗ gutwaaren 3000 ℳ, Sachsen, Bayern. Kautschuck⸗ waaren 100 ℳ, Leipzig. Seidengewebe 20,000 ℳ, Leipzig. Wachsleinwand 350 ℳ, Leipzig. Spiel⸗ waaren 1800 ℳ, Sonneberg bei Koburg. Tuch 90,000 ℳ, Sachsen, Preuß. Lausitz. Zusammen 313,450 ℳ
Die vom Bagyerischen Gewerbemuseum zu Nürnberg herausgegebene Zeitschrift „Kunst und Gewerbe“ enthält in Nr. 4: Die Bedeutung der Chemie im Gewerbe, Vortrag, gehalten im Baye⸗ rischen Gewerbemuseum. Von Dr. R. Kayser. — Nürnberg: Zeichenunterricht in Amerika. — Mün⸗ chen: Zur Jubiläumseausstellung des Kunstgewerbe⸗ Vereins. — Berlin: Die Organisation der Unter⸗ richtsanstalt des Gewerbemuseums. — Für die Werk⸗ statt: Galvanische Vernickelungen. — Kleine Nach⸗ richten: Die Ausgrabungen in Olympia. — Zeit⸗ schriften. — Erklärung zur Beilage: Ehrenkarte des Bayerischen Gewerbemuseums.
In Nr. 5: Die Bedeutung der Chemie im Ge⸗ werbe. Vortrag, gehalten im Bayerischen Gewerbe⸗ museum. Von Dr. R. Kayser. (Forts.) — Nürn⸗ berg: Geschenk an das Bayerische Gewerbe⸗Museum. — Berlin: Kunstgewerbliche Vorbilder. — Das märkische Provinzial⸗Museum. — Bremen: Das technische Institut der Gewerbekammer. (Schluß folgt). — Für die Werkstatt: Ueber das Färben des Goldes unter Mitwirkung von Brom. Von Rudolph Wagner. — Aus dem Buchhandel: Wilhelm Hoff⸗ manns Spitzen⸗Muster⸗Buch. Herausgegeben vom K. K. österreichischen Museum für Kunst und In⸗ dustrie. — Kleine Nachrichten: Papierzeitung. Deutscher Architektenverein. Der Musterschutz in Oesterreich. — Frauenarbeit. Niederländisches Museum. Zur Philadelphia⸗Ausstellung. Denkmal für Thorwaldsen. — Erklärung zur Beilage: Rococo⸗ verzierungen von E. Frhr. v. Loeffelholz. 2