1876 / 28 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Feb 1876 18:00:01 GMT) scan diff

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Rund um die englische Küste befindet sich ein kleiner Bohrwurm, welcher, wo er kann, das Kabel direkt bis auf den Leitungsdraht durchhohrt und somit eine Fehlerstelle erzeugt. Bei einiten Repara⸗ uren des Holyhead⸗Dublin⸗Kabels wurde festgestellt, daß auf ungefähr sechs Meilen (engl.) vom Port Crugmor, dem Lan⸗ dungsplatze, an jedem zerrissenen Draht und jeder offenen Stelle der Schutzhülle der ganze innere Schutzhanf von den Wüͤrmern vollstän⸗ dis aufgefressen war; dieselben hatten jedoch die so entblößte und an einer oder zwei Stellen durchbohrte Guttapercha verlassen. An an⸗ deren Punkten war die Guttapercha direkt nach innen durchbohrt, und in jedem Loch befand sich ein Wurm. Dr. Carvpenter bat im Verein mit Dr. Mackintosh drei Arten von Kabel⸗ würmern erkannt: Lepidonotus equamatis. Evarns impar, Nereis pelagica, welche bekannte britische Seewürmer sind. Diese sind

es jedoch nicht, welche die Kabelhülle durchbohren; sie halten sich nur in den von anderen Arten gemachten Löchern auf, sondern es ist, wie auch Wm. Normann zugesteht, die Limnoria lignorum von Rathké, dem englischen Naturalisten, bekannt unter dem Namen Limnoria terebrans, die eine so zerstörende Wirkung auf die Kabel ausübt und eine alte Bewohnerin der irischen See sein muß. Dr. Carpenter glaubt daher, daß die von Siemens vorgeschlagene, auz Kupferstreifen bestehende Schutzhülle einen sicheren Schutz gegen dieses Thierchen bietet.“

Ja Anbetracht dieser Thatsachen wurde der englische Physiker Mance im Jahre 1874 beauftragt, einige Kabelstücke in den Hafen von Kurrachee zu versenken zu dem Zwecke, Gewißheit zu verschaffen darüber, ob die mit Indiarubber gefertigten Kabel ebenso den An⸗ griffen der Kabelbohrer auszesetzt sind, wie die mit Guttapercha her⸗ gesellten. Zu diesem Behufe wurden in einer Länge von 200 Yards

folgende Kabelenden, welche vor der Versenkung für gut befunden waren, in den genannten Hafen gesenkt:

1Länge ungeschützter Guttapercha⸗Ader, 1L. ungeschützter Indiarubber⸗ Ader, 1 Länge Guttapercha⸗Kabels des persischen Golfs 1 Länge India⸗ rubber⸗Kabels des persischen Golfs, sowie auf Schachteln, Packeten ꝛc.

Von den beiden Kabelstücken war ein Schutzdraht vollkommen entfernt. Um soviel als möglich einen gleichförmigen Versuch her⸗ beizuführen, waren die Kabelenden in der Weise zusammengelegt, daß die ungeschützte Guttapercha⸗Ader längst des Guttapercha Kabels und die ungeschützte Indiarubber⸗Ader längst des Jadiarubber⸗Kabels ge⸗ bunden war. Nach einer zehnmonatlichen Versenkung wurden sämmt⸗ liche Enden gelichtet und von Neuem geprüft, wobei nur die Länge des Indiarubber⸗Kabels sich gut zeigte; die anderen drei waren aus verschiedenen Gründen unbraunchbar.

Berlin, den 1. Februar 1876.

Am vorgestrigen Tage hatten sich auf Einladung des Vor⸗ sitzenden des Central⸗Comité's für die im Sommer dieses Jah⸗ res zu München im Glaspalast stattfindende deutsche Kunst⸗ und kunstgewerbliche Ausstellung des Ge⸗ heimen Regierungs⸗Raths Lüders in dem Dienstgebäude des Königlichen Handels⸗Ministeriums mehr als 30 Herren versammelt, welche beabsichtigen, an der Ausstellung Theil zu nehmen. Der Geheime Regierungs⸗Rath Lüders und der Geheime Kommerzien⸗Rath Ravené, dem von früheren Ausstellungen eine reiche Erfahrung zu Gebote steht, wollen sich am Schluß der Woche nach München begeben, um dort mit dem Direktorium der Ausstellung über manche Fragen mündlich zu verhandeln, von deren schriftlichen Erörterung ein rasches, die Aussteller befriedigendes und von ihnen bei der Anfertigung von Ausstellungsgegenständen noch zu benutzen⸗ des Resultat nicht zu erwarten steht. Es waren übrigens nicht alle, sondern nur diejenigen unter den hiesigen Aus⸗ stellern, von denen zu erwarten war, daß eine gemeinschaftliche Besprechung zu einer zweckmäßigen Vereini⸗ gung mehrerer führen werde, oder daß sie spezielle Aufklärung über Einzelnes wünschen würden, zu dieser Versammlung ein⸗ geladen worden. In beiden Beziehungen wird die gestrige Ver⸗ sammlung von Nutzen sein. Wir vernehmen zugleich, daß die preußischen Kunstgewerbtreibenden innerhalb und Berlins in erfreulicher Weise sich zu betheiligen bereit sind. Die Gewißheit, ihre Arbeiten diesmal nicht unter der Menge mittel⸗ mäßiger und gewöhnlicher Gegenstände, wie auf den Weltaus⸗ stellungen, auf denen Alles und Jedes zugelassen werden mußte, verschwinden zu sehen, veranlaßt Manchen zu außerordentlichen Anstrengungen, und Andere, die sich bisher von den Weltaus⸗ stellungen fern hielten, diesmal Theil zu nehmen. Auch wir werden zeigen, daß die Lehren, welche die Wiener Weltaus⸗ stellung dem deutschen Kunstgewerbe gab, nicht unbeachtet ge⸗ blieben sind.

Im Wissenschaftlichen Verein hielt in Gegenwart Ihrer Majestät der K am vergangenen Sonnabend der Professor trag über die Entwickelung der Symy stehendes entnehmen:

Der Trieb, durch Töne einem Kunstide Gestalt zu geben, dem Menschen eben so tief eingeboren, wie derjenige, sich der Sprache oder eines unbewegten Stoffes zu einem solchen Zwecke zu bedienen. Namentlich der Poesie ist die Musik ihrer Entwickelung nach so eng verbunden, daß ihre ersten Ansätze unzweifelhaft von eben so hohem Alter sind, Künste. Aber gerade der Zusammen⸗ hang mit der Poesie hielt eine selbständige Entwickelung der Tonkunst nieder. Im Alterthum konnte si zu einer solchen nicht bringen; erst die Kulturveränderungen, Europa im Mittelalter und der neueren Zeit erlebte, führten zu einer allmählichen Loslösung. Der erste Schritt hierzu geschah durch die Erfindung dessen, was man Har⸗ nonie zu nennen pflegt: durch das gleichzeitige Erklingenlassen zweier der mehreter 5

Gesang über das poeti 5. Jahrhundert löste sich di nur unter Verzicht auf die 1

Melodien, eine Kunst, deren Anfänge etwa in das llt. Das musikalische Element fing an, sche zur Herrschaft zu gelangen. Im .

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Tonkunst ganz von der Poesie, was nenschliche Stimme als das alleinige arstellungsorgan bewirken konnte; seit jener Zeit giebt es eine

Instrumentalmusik, die nicht zur Bezleitung des Gesanges dient, son⸗ ern mit eigenen Mitteln ein Kunstideal verkörpert. Lehnte man ich zuerst eng an die gesungene Musik an, so lernte man bald aus em Tonumfang, der 2 glichkeit und der Klangfarbe der verschie⸗ nd aus der Verbindung vieler derselben zu einem Tonganzen den rechten Nutzen ziehen, und die Fortschritte in dieser Richtung bewirkten iet 1 Streben nach Vervollkomm⸗ nung der Instrumente. Mit dem Beginn des 17. Jahrhunderts s hinreichend gerüstet, auf eigener Bahn

glücklichen Entwicklungsgang anzutreten,

* war die Instrumentalmust nen ununterbrochenen 1

üch die Anfänge der Symphonie, deren Ge⸗ Kulturlebens dreier

e und in diese Zeit fallen 2( Völker, des deutschen, schen, abspielt.

ch Unter Symphonie verstehen ir jetzt eine Orchesterkomposition von vier, seltener drei ausgeführt itzen, deren jeder seinen eigenen Charakter hat, und welche d rartig usammengeordnet sind, daß sie einander ergänzen und steigern. Im 7. Jabrhundert aber war der Begriff noch so unbestimmt, d ß das Wort nicht einmal ausschließlich von Instrumentalkompositionen ge⸗ raucht wurde. Das Volk, welches die meisten derselben sprießen war das italienische; sind doch, Or

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denen Instrumente

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wenn man von der Orgelkunst und der Tanzmusik in gewisser Beziehung absieht, alle Instrumental⸗ formen von ienern nicht nur erfunden, sondern auch zu einer erbeblichen Höhe ickelt. Schon im 16. Jahrhundert nahm der Musikdilettantismu inter der gebildeten italienischen Ge⸗ sellschaft einen breiter ein, zum vollen Durch⸗ bruch aber gelangte die in der Renaissancezeit genährte musik’ lische Produktionskraft erst um die Wende des Jahrhunderts. Mit diesem Aufschwunge ging eine Veränderung im Gebrauch der Tonwerkzeuge Hand in Hand; es entwickelte sich die Kunst anf Streichinstrumenten zu spieleu. Die Violine eroberte sich rasch eine hervorragende Stelle, beschränkte die Anwendung der Blasinstrumente, waltete ausschlietlich im Gebiete instrumentaler Kammermusik und gab in Gemeinsamkeit mit dem Klavier dem Opernorchester seinen Charakter. Auf sie stützen sich auch zu einem guten Theile die Anfänge der Instrumental⸗Sym⸗ phonie. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts begränzte ma

die Bedeutung des Wortes Symphonie schärfer und verstand unter ibr ein Instrumentalstück, welches eine ausgedehntere Gesangs⸗ komposition einleitet oder an geeigneten Stellen unterbricht. Das höchste Interesse der Instrumentalkomponisten konnte die Symphonie aber in dieser Verfassung nicht beanspruchen; dieselben setzten ihre Hauptkraft an die Verwirklichung anderer Kunstideen. Die Formen der Orgelkunst sind nur mittelbar für die Symphonie bedeutsam ge⸗ wesen, von großer Wichtigkeit dagegen ist die Sonate, deren Namen man ursprünglich im weitesten Umfang für alles Gespielte gebrauchte. Man hatte Kammer⸗, Kirchen. und volksthümliche Sonaten, unter lesteren verstand man größtentheils Tänze. Der Ursprung der Sonate dürfte in Venedig zu suchen sein, wo zwischen 1597 und 1615 Gio⸗ vanni Gabrieli wirkte. Fünfzig Jahre später begegnen wir in Italien einer Kirchensonate, die, im Unterschied von der Gabrielischen, meistens dreistimmig ist, von Solo⸗Violinen und Baß, mit begleitender Unterstützung der Orgel vorgetragen wurde und aus einer Reihe verschiedenartiger Sätze bestand; es war eine Form, die sich von größter Wichtigkeit für die weitere Ent⸗ wickelung der Instrumentalmusik erweisen sollte. Derjenige Künstler, der der vierfätzigen Violasonate den klassischen Ausdruck zab, hies Arcangelo Corelli und lebte von 1653 bis 1713. Wurde die

außerhalb

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Sonate nicht in der Kirche gespielt, sondern im Musikzimmer, so zierte man sie auch mit allerhand beliebten Tänzen, doch wandten sich die Komponisten später ausschließlich wieder den frei erfundenen For⸗ men zu. Gegen Ende des 17. Jahrhunderts trat in verschiedenen musikalischen Kunstgebieten das Streben hervor, über die zwei⸗ und viertheilige Form hinaus zu größerer Abrundung in einer dreitheiligen zu gelangen. Die größte Aufmerksamkeit unter allen derartigen Er⸗ scheinungen zieht die Form auf sich, die Alessandro Scarlatti für die Opernarie zur Geltung brachte, daß nach einem ausgeführ⸗ ten Hauptsatze ein Nebensatz eintritt, dem sich die Wieder⸗ holung des ersten Satzes anschließt. Der Mittelsatz hebt sich durch Tonart, Klangfarbe und andere Mittel deutlich als ein Selbständiges ab, zeigt aber dadurch seine Beziehungen zum Haupt⸗ atze an, daß er einige Wendungen aus dem melodischen Material ssselben zu benutzen pflegt. Andere dreitheilige Formen stellen als etzten Satz ein ganz neues Tongebilde hin; unter ihnen nimmt das „Violinkonzert“ die erste Stelle ein, dessen Begründer Giuseppi Porelli († 1708) war. Es unterscheidet sich vom heutigen dadurch, daß es durchaus der Kammermusik angehört, sowie durch den Bau des ersten Satzes. Die Dreitheiligkeit hat aber auch das moderne Konzert bei⸗ behalten, und aus der ihm zu Grunde liegenden Idee des Wettstreites zweier Mächte ergab sich eine Mehrstimmigkeit, in welcher eine Stimme als herrschend hervortritt, während die anderen stützend und belfend sich ihr unterordnen. Die Violinsonate hatte aus der Blüthe⸗ zeit des mehrstimmigen Gesanges her eine Neigung zu selbständiger Führung gehabt, jetzt wirkte das Konzert auf sie zurück. Scar⸗ latti war es, welcher der Symphonie die dreigegliederte Gestalt gab und zwar in derselben Reihenfolge der heile, welche das Konzert aufwies: er legte damit für die selbständige Orchestersymphonie den Grund, welchen sie bis heute nicht verlassen hat. Einstweilen blieb auch im Anfange des 18. Jahrhunderts die Symphonie in einem Zusammenhang mit einem Gesangswerke. Bald trennte man die Symphonie von de Oper und leitete letztere mit der franz sischen von Lully begründeten Ouverture ein. Zu den ersten Musikern, die Konzertsymphonien schrieben, gehört der Italiener Battista Sammartini; in Deutschland pflegte die Mannheimer Bühne unter Stamitz und Cannabich, sowie die Privat⸗ kapellen vieler Adligen die Symphonie, in welche die ganze Fülle der Formbildungen eindrang, welche die vorhergehenden andert⸗ halb Jahrhundert gezeitigt hatten. Bekanntlich ist es Joseph Haydn, der die Umgestaltung der selbständigen Sym⸗ phonie in genialer Weise und mit überragender Erfindungskraft voll⸗ zog und hiermit die Deutschen an die Spitze der Instrumentalkompo⸗ nisten stellte, einen Rang, den sie bis heute behauptet haben. Um der Symphonie den exklusiven Charakter der Kammermusik zu neh⸗ nen und um ein populäres Element einzufü en, schob Haydn einen Tanz in den dreisätzigen Organismus der Symphonie ein. Er wählte

ierzu das Menuett, das in allen seinen Justruvmentalkompositionen

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eine gleich hervorragende Rolle spielt. Es war ganz natürlich, daß dieser aus dem Volksleben einfließende Quell auch die anderen Theile der Symphonie kräftig nd durchdrang. Nach Haydn hat die Sym⸗ phonie nur noch eine erhebliche Veränd rung erfahren, welche Beethoven zum Urheber hat. Sie betrifft das Menuett, dessen harmlos fröhliches Wesen den gewaltigen Geist des großen Meisters nicht befriedigte. Er suchte nach einer gefügigeren Form und fand sie im Scherzo; dadurch, daß er dem Namen des Tanzes auswich, gewann er den Vortheil, sich an dessen Gesammtcharakter nicht binden zu brauchen. Beethoven wollte an dieser Stelle ein ausgebreitetes Stimmungsbild besonderer Art, das den Gesammtinhalt des Werkes von einer ganz anderen Seite als die drei anderen Sätze zur Darstellung bringen sollte. Die Stim⸗ mung, die sich zurückspiezelte, ist der Humor. Beethoven ist der erste, der die gebrochene Stimmung des Humors, wie sie sich entwickelt aus dem Bewußtsein des Unzulänglichen in der Welt in Verbindung mit dem unmittelbaren Gefühl, daß dieses alles uns trotzdem als etwas Engerbundenes lieb und unenthehrlich sei, in der Musik wiederzuzeben vermocht hat.

In der am Montag abgehaltenen Sitzung der deutsch en Ge⸗ sellschaft für öffentliche Gesundheitspflege sprach Prof. Dr. Hirsch über die Frage: „Was hat Europa in der nächsten Zei von der orientalischen Pest zu befürchten?“ Der Redner gab zu⸗ nächst, um dieser Frage näher treten zu können, eine kurze Geschichte der Pest überhaupt. Ihre ersten Spuren reichen bis ungefähr zum Jahre 120 v. Chr. Als der eigentliche Heerd der Pest wurden bereits von den ältesten Aerzten, übereinstimmend mit den Forschungen der neuesten Zeit, Libyen, Aegypten und Syrien angegeben. Die Geschichte jener Krankheit zerfällt in zwei streng gesonderte Perioden die eine reicht bis zum Jahre 1844, die andere beginnt mit dem Jahre 1858, ihr Ende hat letztere augenscheinlich noch nicht erreicht. Nach Europa kam die Pest zum ersten Male 542 v. Chr. und zwar von Pelusium aus über Asien. Es beginnt nunmehr in Europa eine schrecklich wuüthende Pestära, die bis zum 17. Jahrhundert andauert. Um diese Zeit macht sich ein bedeutender Ablaß bemerkbar; die Pest verschwindet ganz in den skandinavischen Ländern um 1654, in Eng⸗ land 1665, in Frankreich 1668, in Spanien 1680, in Italien gegen Schluß des 17. Jahrhunderts, in Deutschland 1682 Im 18. und 19. Jahrhundert tritt sie nur noch äußerst vereinzelt auf, so im Anfang des 18. Jahrhunderts im Osten Deutschlands, 1720 22 in der Provence, 1812 auf Malta und 1820 auf Majorca. Im Südosten Europas, namentlich in der Türkei, wüthete indessen auch noch bis in das 19. Jahrhundert hinein die Pest in vollem Unfange und erreichte erst mit dem Jahre 1844 ihren Schluß. Ein 2. Peslgebiet war in Afrika, vor Allem in Aegypten; je weiter westlicher wir gehen, desto schwächer tritt uns die Pest entgegen. Auch hier erreichte sie ungefähr um dieselbe Zeit, wie in Europa ihr Ende. Ein drittes Gebiet errang sich die Pest in Asien, vor Allem in den westlichen Vorländern. Schwächer trat sie aaf in Persien und Mesopotamien. Auch hier verschwand sie Anfangs der 40. Jahre dieses Jahrhunderts, und schon glaubte man die Pest überhaupt als ausgestorben ansehen zu müssen, als sie plötzlich 1858 in Bengazi, einem Hafenort in Tripolis, mitzalter Heftigkeit wieder auftauchte, nach einigen Monaten wieder verschwand, um 1867 in Irak Arabi, dem südlichen Theile von Mesopotamien, jenem Lande, das früher fast ganz verschont geblieben war, wiederum binnen Kurzen massen⸗ hafte Opfer hinwegzuraffen. Von jetzt ab zeigte sie sich öfter und zwar vornehmlich an 4 Orten, an den beiden bereits genannten und außerdem im persischen Turkestan am Urumialsee und im füdlichen Hochlande der arabischen Küste. Namentlich die beiden letztgenannten Gegenden werden von großen Verkehrsstraßen durch⸗ schnitten, die den Orient mit dem Occident verbinden; es liegt also schon aus diesem Grunde die Gefahr nahe, daß Europa, wie früher, so auch jetzt, von der Pest heimgesucht werde. Unsere Aufgabe wird es nun vor Allem sein, uns zu fragen, auf welchem Wege wir der⸗ selben mit Erfolg entgegentreten können. Thatsache ist, daß vor Allem die hygienischen Verhältnisse einen großen Einfluß auf die Verbreitung jener Epidemie ausüben; unsere Aufgahe wird es also sein, für Verbesserung der öffentlichen Hysiene in umfassendem Maße Sorge zu tragen, ihre Lehren bekannter zu machen, ihre hohen Vortheile in das rechte Licht zu setzen. ͤ

In dem neuerbauten Schulhause, Weinmeisterstraße Nr. 16, wird zu Ostern d. J. eine höhere Töchterschule mit dem Namen „Sophienschule“ eröffnet werden, welche im Allgemeinen nach demselben Plane wie die Luisen⸗ und die Victoriaschule organisirt ist. Das Schulgeld beträgt 24 für das Vierteljahr.

Vor Kurzem ist nach einer Bekanntmachung der Regierung zu Potsdam im städtischen Krankenhause zu Potsdam ein in der Ko⸗ lonie Wansee ameässig gewesener Mann an Trichineninfektion gestorben, und ist die massenhafte Einwanderung der Trichinen in die Muskeln desselben durch mikroskopische Untersuchung nachzewiesen worden. Er hatte sich die Erkrankung wahrscheinlich durch den Ge⸗ nuß sogenannter Wiener Würste, welche rohes Schweinefleisch ent⸗ halten, zugezogen. Es sind ferner im Dorfe Gatow im Osthavel⸗ ländischen Kreise sieben Personen an derselben Krankheit schwer er⸗ krankt, und hat die nachträglich angestellte mikroskopische Untersuchung des Schweinefleisches, von welchem diese Kranken genossen und sich die Infektion zugezogen hatten, namentlich auch der aus demselben bereiteten Schlackwurst, das Vorhandensein von Trichinen in großer Menge ergeben.

Die neulich von uns angekündigte Probe mit neuesten Extincteuren von Lipman u. Co in Glasgow hat am Donnerstag Mittag auf dem „Grützmacher“ stattgefunden, wozu sich außer der Feuerwehr auch ein zahlreiches Publikum eingefunden hatte. Der Apparat hat, wie wir kürzlich andeuteten, den Zweck, Brände in ihrem Entstehen zu ersticken. Zur ersten Probe war ein großer Holz⸗ stoß, unter welchem sich Petroleumtonnen befanden, aufgebaut und mittelst Petroleum und Hobelspähnen in Flammen gesetzt worden. Es wurden 2 Apparate in Thätigkeit gesetzt, und gelang es, das starke Feuer in kaum einer Minute zu löschen. Eine noch größere Wirkung hatte die zweite Probe, bei welcher ein Quantum Theer, das ebenfalls durch Petroleum angezündet worden, in viel stärkerer Gluth und Flamme, als das erste Feuer aufbrannte. Hier löschte bereits ein Extincteur in 15 Sekunden völlig das Feuer. Wie wir hören, sollen diese Apparate bereits vielfach von Privaten eisgeführt sein und empfiehlt sich die möglichste Verbreitung dieser Maschinen

Theater.

Die erste Aufführung der Oper „Tristan und Nichard Wasner am Königlichen Opernhause oder 24. Februar in Aussicht genommen. 1

Das neueste Pariser Sensationsstück „Les Danischeff“,

welches unter der Beihülfe von Dumas entstanden ist, hat Hr. Di⸗ rektor Lebrun für das Wallnertheater erworben. Für die Som⸗ mersaison sind Gastspiele an demselben Theater mit mehreren Operet⸗ tensängerinnen (Frl. Geistinger, Frl. Finaly, Fr. Schenk⸗Ullmeyer) abgeschlossen worden .. Am Stadttheater ist eine Aufführung von C. A. Gör⸗ ners Lustspiel „Ein geadelter Kaufmann“ unter Mitwirkung des Hrn. Direktor Th. Lebrun und des Regisseur Hrn. Kadelbarg vom Wallnertheater in Aussicht genommen.

Wie aus Baireuth mitgetheilt wird, arbeitet Richard Wagner zur Zeit an der Vollendunz seiner neuen Oper „Parcival“.

Madame Ristori ist nach einer fast zweijährigen erfolg⸗ reichen Rundreise in Brasilien, Mexiko, den Vereinigten Staaten und den australischen Kolonien, am 15. ds, nach Rom zurückgekehrt. Im Juni d. J. wird sie in London, vielleicht zusammen mit Signor Salvini, ein Gastspiel geben.

Am Operntheater im Alexandra⸗Palast zu London ist eine englische Version von Glucks „Iphigenie in Tauris“ in Vorbereitung. Signor Rossi, der italienische Tragöde, eröffnet am Ostermontag ein längeres Gastspiel am Drury⸗la ne⸗Theatr e in London.

Isolde“ vor ist für den 23.

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Nonzerte.

Am Hochzeitstage Ihrer Kaiserlichen und König⸗ lichen Hoheiten des Kronprinzen und der Kron⸗ prinzessin, am 25. Januar, hatte die Berliner Sinfonie⸗ Kapelle unter Leitung ihres Dirigenten, des Hrn. Prof. Brenner die Ehre, zur Morgenmusik in das Kronprinzliche Palais befohlen zu werden; das Programm zu dieser Auf⸗ führung hatte Ihre Kaiserliche Hoheit die Kronprinzessin Selbst zu⸗ sammengestellt; es bestand aus der Don Juan⸗Ouvertüre, der Pastoralsinfonie, der Schottischen Sinfonie von Mendelssohn, der Jupiter⸗Sinfonie, der unvollendeten Sinfonie von Schubert und der Figaro⸗Ouvertüre von Mozart. Zur Ausführung konnten wegen Mangel an Zeit nur die ersten beiden Nummern gelangen; und sprachen die Höchsten Herrschaften Ihre volle Zufriedenheit mit den Leistungen der Kapelle aus.

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Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz hatte die Gnade, Hrn. Prof. Brenner Seiner Gemahlin vorzustellen und Beide unter⸗ hielten Sich dann längere Zeit in der huldvollsten Weise mit demselben.

Dem Musikdirektor Hrn. Bilse ist eine Aufforderung aus Philadelphia für ca. 30 Concertaufführungen während der Welt⸗ ausstellung zugekommen, welche derselbe anzunehmen beabsichtigt.

Gleichzeitig wird Hr. Bilse mit seinem wohlgeschulten Orchester eine

Reise durch die bedeutenderen Städte Amerikas unternehmen.

Eingegangene literarische Neuigkeiten.

Statistische Beschreibung des Kreises Iserlohn. Im mtlichen Auftrage zusammengestellt von Overweg, Königl. Landrath.

Fserlohn 1875. Druck J. Bädecker.

Die philosophischen Schriften von Gottfried Wilhelm eibnitz. Herausgeg. von C. J. Gerhardt. I. Band. Berlin. Weidmannsche Buchhandlung, 1875.

Die Zillerthaler in Schlesien, die jüngste Glaubens⸗ Kolonie in Preußen. Von Dr. Max Beheim⸗ Schwarzbach. reslau, Eduard Trewendt. 1875.

Friedrich Wilhelm III. und die Zillerthaler im Riesengebirge. Von Dr. Max Beheim⸗ Schwarzbach. Breslau. 1875.

Kulturhistorische Bilder aus dem Meininger Oberlande. I. Auszug aus dem Werke: „Industrie und Handelsgeschichte des Mei⸗ ninger Oberlandes. Sonneberg. 1876.

Zeitschrift des Harz⸗Vereins für Geschichte und Alter⸗ thumskunde. Herausgegeben von Dr. Ed. Jacobs. Gräfl. Stolb. Werniger. Archivar und Bibliothekar. 8. Jahrgang 1875. 3. u. 4. Heft. Wernigerode, Selbstverlag des Vereins. (In Kommission bei H. C. Huch in Quedlinburg. 1875.

Brockhaus Konversations⸗Lexikon. Zwölfte Auflage. 27. Heft. Bogen 1—5 des IV. Bandes, Brunnen bis Bulle. Preis des Heftes ½ Leipzig, Berlin, Wien. F. A. Brockhaus 1876.

1 Redacteur: F. Prehm. Verlag der Expedition (Kessel). 1 Vier Beilagen inschließlich Börsen B⸗eilage).) (einschließlich Börsen 1s age).

1

Berlin:

Druck W. Elsner.

uschen Reichs⸗Anzeiger und K

reich Preußen.

vom Kreise Breslau beschlossenen Bau der Chausseen:

brücke bei Rosenthal über Rosenthal, Leipe, resp. Weidenhof bis zur Trebnitzer Kreisgrenze auf Auras; Tinz, Domslau, Poln. Kniegnitz, Rothfürben, witz, Unchristen, Jerasselwitz bis zur 3) von Graebschen nach Opperau

. Dpper und seits nach Klettendorf hbis zur Einmündug

von dort

dung in die Breslau⸗Strigauer Cvaussee, mäßheit des 4 alin.

vinz Schlesien zur Last fäͤllt.

2 des Gesetzes vom 8.

Cxrr⸗ Juli dem

Provinzialverbande der

nannten Kreise das Enteignungsrecht für die zu diesen Chausseen er⸗

forderlichen Grundstücke, sowie gegen Uebernahme der

des Chausseegeldes nach den vom 29. Februar 1840 (G.S. enthaltenen Bestianmungen sonstigen, vorhehaltlich der Abänderung der Bestimmungen verleihen. Auch sollen die geld⸗Tarife vom 29. Februar 1840

stimmungen wegen der Chaussee Polizeivergehen Straßen zur Anwendung kommen. gen Auszabe auf den Inhaber lautender

über die Befreiunzen, sämmtlichen dem angehängten auf die

wieder zugehen. Berlin, den 31. Dezember 1875. Wilhelm.

Graf zu Eulenburg. Dr. Achenbhach.

Camphausen.

An den Finanz⸗Minister, den Minister des Innern und den Min ister

für Handel ꝛc.

Privilegium wegen Ausfertigung I. Emission.

Reichswährung. von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

Wir Wilhelm, Nachdem von

unkündbare Obligationen zu dem „angenommenen Betrage weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas

innern gefunden hat, in Gemäßheit 450,000 Mark Reichswährung, in Buchstaben:

150,000 Mark à 1000 Mark 150,000 à 500 1 120,000 à 200 450,000 Mark 8

nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreis⸗ steuer mit 4 ½ Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das 1— bestimmende vom 1. Juli 1877 ab mit wenigstens jährlich Einem Prozent des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den amortisirten Schuldverschreibungen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung jeder Inhaber dieser ohne die Uebertraͤ⸗ gung des Eizenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen be⸗

Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich

mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte,

fugt ist.

Durch das vorstehende Privilegium, nahme des dem Kreise Breslau von Uns gewährten vom 31. Mai 1869 G. S. S. 857 u ff. Obligationen eine Gewährleistung Seitens nommen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und

beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 31. Dezember 1875. Wilhelm.

Camphausen. Graf zu Eulenburg. Dr. Achenbach.

Provinz Schlesien. Regierungsbezirk Breslau. Obligation des Kreises Breslau Emission Littr.

über Mark Reichswährung. in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom

Ausgefertigt

(Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Breslan vom . . . ..

87 . . . und Gesetz⸗Sammlung pro 187. h1I1I““

Auf Grund der unterm . .... . . . genehmigten Kreis⸗ tagsbeschlüsse vom 30. Juni 1874 wegen Aufnahme einer Schuld von 8c Mark Reichswahrung bekennt sich der Kreisausschuß des

treises Breslau, Namens des Kreises, durch diese, für jeden Inhaber Fültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer 8 arlehnsschuld voln Mark Reichswährung, welche an den 8 gezahlt worden und mit 4 ½ Prozent jährlich zu ver⸗

„Dis Rückzahlung der ganzen Schuld von 450,000 Reichs⸗ währung geschieht vom 1. Juli 1877 ab allmählich innerhalb 898

fitraums von 39 Jahren aus einem zu diesem Behufe gebildeten

gungsfonds von wenigstens Einem Prozent jährlich unter Zuwachs er Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen nach Maßgabe des enehmigten Tilgungsplanes. ü Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird

ch das Loos bestimmt. Die Ausloofung erfolgt vom Jahre 1876

in dem Monate Dezember jedes Jahres. Der Kreis behält sich

edoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch EnAe Ausloosungen

. verstärken, sowie sämmtliche noch umlaufende chuldverschreibungen erschändigen. Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuld⸗ chreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, dn mern und Beträge, sowie des Termins, an welchem nnnt ückahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Be⸗ shenaceaeeececeaecha iegnn, ag aiense'den

em Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preu⸗ sscheu Staats⸗Anzeiger, in dem Amtsblatte der Königlichen Re⸗

Auf Ihren Bericht vom 29. Dezember 1875 genehmige Ich den ’1 4 6 ss 1) vom Ab⸗

ganse von der Breslau Posener Staats⸗Chaussee an der neuen Oder⸗ Petersdorf, Schweinern 1b 2 2) vom Endpunkte der Canth⸗Krieblowitzer Chaussee über Gnichwitz, aniam 1. Weigwitz, Münch⸗ Ohlauer Kreisgrenze; Kgs 1 bis mün in die Breslau⸗Schweid⸗ nitzer Chaussee, andererseits nach Groß Mochbern bis zur Einmün⸗ trigauer und bewillige dem Kreise

Breslau eine Neubauprämie für die Linien unter 1 und 2 nach 8 Satze von je 4 für das laufende Meter, für die Linie unter 3 nach dem Satze von 3,2 für das laufende Meter, welche, soweit sie nicht aus dem Chaussee⸗Neubaufonds noch bestritten wird, in Ge⸗ 1875

82 2. 8 ro⸗ Zugleich will Ich hierdurch

erlichen gegen künftigen Daz chausseemäßigen Unterhaltung der Straßen das Recht zur Echebung 8

Bestimmungen des Chausseegeld⸗Tarifs S. 97), einschließlich der in demselben sowie der die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften voraufgeführten Chaufsee⸗ Be⸗ e gedachten Das 88 —s eis Hlsssane we⸗ 8 . Kreis Obligationen des Kreises Breslau im Betrage von 450,000 mit den zugehörigen Schematen zu den Obligationen, Zinscoupons und Talons lasse Ich Ihnen, von Mir vollzogen, beifolgend nebst der eirgereichten Karte

1 1 auf den Inhaber lautender Kreisobligationen des Kreises Breslau im Betrage von 450 000 Mark

2 der Kreisversammlung des Kreises Breslau auf dem Kreistage vom 30. Juni 1874 beschlossen worden, die zur Aus⸗ führung der vom Kreije unternommenen Chausseebauten erforderlichen Geldmittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisversammlung zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinscoupons versehene, Seitens der Gläubiger 28 9 9„ von 450,000 Mark Reichswährung ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen des §. 2 des Ges 2 gefun i des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage vom 50,0 äh . Vierhundert und füͤnfzig Tausend Mark Reichswährung, welche in folgenden Apoints:

welches Wir unter Zurück⸗ Privilegiums 0 5. S. S. vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der vealehch der des Staates nicht über⸗

Erste Beilage

Dienstag, den 1. Februar

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Die getroffene Wahl hist jedoch im Deutschen Reichs⸗ lich Preußischen bringen.

„Bis zu dem Tage, ist, wird es in halbjährlichen Terminen am 1. Juli und am 2. J nuar, von heute an gerechnet, Münzsorte mit jerem verzinset. Rückgabe der ansgegebenen

Zinscoupons, beziehungsweise

Zeit.

Mit der verschreibung Fälligkeitstermine zurückzuliefern. wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten

halb vier Jahre, gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises. Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Kreisgerichte zu Breslau.

inscoupons Doch soll Demjenigen,

thut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag und bis dahin ausgezahlt werden.

Mit dieser Schuldverschreibung sind ...

coupors bis zum Schlusse des Jahres .. .. ausgegeben.

Die Ausgabe 1— Kreis⸗Kommunalkasse Zinscoupons⸗Serie beigedruckten Talons. Inhaber der S Huldverschreibung, geschehen ist.

tet der Kreis und mit seiner Steuerkraft.

Unterschrift ertheilt. ö““ 18ö (Siegel des Landraths). Der Kreisausschuß des Kreises Breslau.

Provinz Schlesien. Zinscoupon zu der Kreisobligation des Kreises Breslau. I. Emission.

Mark. Pfennige.

11161A6A*“ späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreisobligation für das 871715 (in Buchstaben) ö . Pfennigen bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Breslau. Breslau, den. 1. 1 Der Kreisausschuß des Kreises Breslau. Dieser Zinsconpon ist ungültig,

Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.

Provinz Schlesien.

Regierungsbezirk Breslau. Talon zur Kreisobligation des Kreises Breslau.

I. Emission. 8 Eitt.. E“ eö--88 Reichswährung. Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgab der Obligation des Kreises Vreblau 88 G 8 1 Nr. 8 üße . . . Mark Reichswährung à 4 ½ Prozent Zinsen die .. . te Serie Zinscoupons für die 5 Fahre .. Kreis⸗ Kommunalkasse zu Breslan, sofern dagegen Seitens des Inhabers der Obligation nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben worden ist. iC116131A1X1XA4“ Der Kreisausschuß des Kreises Breslau.

Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 1. Februar. Im weiteren lauf der gestrigen Sitzung des Deutschen Keichs⸗ tages vertrat bei Besprechung der Wiggersschen Inter⸗ pellation der Abg. Windthorst (Meppen) vollständig den Standpunkt, welchen die Großherzoglich mecklenburgische Re⸗ gierung in den von der Interpellation besprochenen Erlassen eingenommen hat, während der Abg. Wehrenpfennig darlegte, daß dieses Verhalten keineswegs durch den §. 82 des Civilehe⸗ gesetzes gerechtfertigt werde, daß vielmehr ein scharfer Gegensatz bestehe zwischen der Handlungsweise, welche nach dem Reichs⸗ gesetze der weltliche Landesherr eines Bundesstaates beobachten müsse, und derjenigen, welche Se. Königliche Hoheit der Groß⸗ herzog von Mecklenburg als summus episcopus seines Landes thatsächlich beobachtet habe.

Die Diskussion wurde hierauf geschlossen, und der erste Gegenstand der Tagesordnung erledigt. Auf der Tagesordnung stand demnächst die Interpella⸗ tion des Abg. v. Kardorff wegen Beseitigung der dem Export

Ver⸗

war damit

des deutschen Spiritus entgegenstehenden Zoll⸗ und Steuer⸗ systeme auswärtiger Staaten; da der Präsident des Reichs⸗ kanzler⸗Amts Dr. Delbrück jedoch erklärte, daß er die Inter⸗ pellation erst am nächsten Donnerstag beantworten werde, so ging das Haus sofort zur zweiten Berathung des Gesetzentwurfs wegen Abänderung des Tit. VIII. der Gewerbeordnung (gewerbliches Hülfskassenwesen) über. Artikel 1 der Vorlage be⸗ stimmt, daß an die Stelle des §. 141 der Gewerbeordnung eine Reihe anderer Paragraphen treien soll. Der erste derselben lautet nach den Beschlüssen der Kommissio: un

Zine ltig, wenn dessen Geldbetrag nicht inner⸗ halb vier Jahre nach der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden

öniglich Preufif

gierung zu Breslau, sowie in einer zu Breslau erscheinenden Zeitung. Die Auswahl dieser Zeitung bleibt dem Kreisausschusse vorbehalten. und König⸗ Staats Anzeiger zur öffentlichen Kenntniß zu

wo solchergestalt das Kapital zu entrichte mit 4 ½ Prozent jährlich in gleich:

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße dieser Schuldverschreibung bei der Kreis⸗Kommunalkasse in Breslau, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fällizkeitstermins folgenden

Schuld ˖ sind auch die dazu gehö igen Zinsceupons der späteren Für die fehlenden Zinscoupons

Die gekündigten Kapita beträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die irner⸗ vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an

as Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter t Allgemeinen Gerichtsordnung Theil I., Titel 51, §. 120 sed. bei dem Königlichen

können weder aufgeboten noch amortisirt werden. welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzei⸗ gung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise dar⸗ 3 der angemeldeten nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung

... halbjährige Zins⸗ weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben. einer neuen Zinscoupons Serie erfolgt bei der zu Breslau gegen Ablieferung des der älteren 1 b Beim Verluste des Ta⸗ lons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons⸗Serie an den sofern deren Vorzeigung rechtzeitig

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haf⸗ mit seinem geges wärtigen und zukünftigen Vermögen

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer

Regierungsbezirk Breslau.

.. .. Mark Reichswährung zu 4 ½ Prozent

haber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rück⸗ und Halb⸗ . Mark

1876.

„Durch Ortsstatut (§. 142) kann die Bildung von Hülfskassen nach Maßgabe des Gesetzes über die eingeschriebenen Hülfskassen auf Gegenseitigkeit vom ... .. zur Unterstützung von Gesellen, Ge⸗ hülfen und Fabrikarbeitern angeordnet werden.

In diesem Falle ist die Gemeindebehörde ermächtigt, nach Maß⸗ gabe des genannten Gesetzes die Einrichtung der Kassen nach A⸗ hö⸗ rung der Betheiligten zu regeln und die Verwaltung der Kassen sicher zu stellen.“

Der Abg. Grumbrecht beantragte, die Worte stützung von Gesellen, Gehülfen streichen.

Der Referent Abg. Rickert hob die Vorzüge des gegen⸗ wärtig vorliegenden, aus gründlichen Kommissionsberathungen hervorgegangenen Entwurfes gegen die frühere Gesetzgebung über diese Materie hervor. Der Abg. Westermayer führte aus, es sei unbillig und stehe mit dem Geist der neueren Gesetz⸗ gebung in Widerspruch, wenn man eine einzelne Klasse von Arbeitern einer besonderen Gesetzgebung unterwerfe, es sei ins⸗ besondere auch deshalb ungerecht, weil die Vertheilung der Last eine ungleiche werde, denn die Gesellen und Fabrik⸗ arbeiter würden einmal gezwungen für sich selbst durch den Beitritt zu Krankenkassen zu sorgen, auf der anderen Seite zahlten sie in der Kommunalsteuer einen Beit ag für die Kosten der Kommunal⸗Armenkrankenpflege, für ihre anderen, dem Versicherungszwang nicht unterworfenen, oft besser situirten Genossen. Es handle sich also um eine Einrichtung, welche den Charakter einer Doppelbesteuerung trage. Der Abg. Grumbrecht erkannte an, daß die Minorität in der Kommission nicht versucht habe, dem ihr unsympathischen Gesetze ein Schnippchen zu schla⸗ gen, sondern sich bemüht hat, dessen Bestimmungen möglichst den eigenen Anschauungen zu akkommediren.

Der Bundeskommissar, Geheimer Regierungs⸗Rath Nieber⸗ ding, machte darauf aufmerksam, daß, wenn der Antrag Grum⸗ brecht angenommen würde, so würde die Gemeinde die Befugniß erhalten, auch Kaffen für Zwecke von nicht gewerblicher Natur durch Ortsstatut zu begründen; es würde dies nicht nur außer⸗ halb des Kreises der Gewerbeordnung fallen, sondern auch mit diesem Gesetze in Widerspruch stehen. Auch ist es in der gegen⸗ wärtigen Fassung des §. 141 unzweifelhaft zulässig, auch andere Personen als Gesellen, Gehülfen und Fabrikarbeiter in die Kassen aufzunehmen.

Der Abg. Grumbrecht zog durch diese Erklärung befriedigt sein Amendement zurück.

Der Abg. Hasselmann führte dann zu Gunsten des freien Kassenwesens aus, wenn man die bestehenden freien Kassen fort⸗ bestehen lassen wolle, so könne doch auch die Verwandlung der Zwangskassen in freie kein Unglück sein. Trotz all dem Auf⸗ wand von Mühe, welche man auf dieses System der Zwangs⸗ kassen verwendet, werde doch dieses Gesetz bald Bankerott machen, da es nicht den berechtigten Forderungen der Arbeiter Genüge leiste. Der Abg. Dr. Oppenheim trat den gegen ihn erhobenen Vorwürfen entgegen, daß er seinen Prinzipien nicht treu ge⸗ blieben sei. Er lasse sich nicht in ein steeple-chase über poli⸗ tische Charaktersestigkeit ein, er wolle mit redlichem Willen das Gesetz zu Stande bringen. Der Abg. Hasselmann wolle wie der Abg. Bebel Kassenzwang ohne Normativ, d. h. die Verwaltung der Kassen in den Händen von sozialistischen Führern. Alle die Mißstände, welche der Vorredner hervorgehoben habe, hoffe er unter der Herrschaft des vorliegenden Gesetzes beseitigt zu sehen.

Der Abg. v. Heereman meinte, daß der Abg. Westermayer über das vorliegende Gesetz zu einer anderen Meinung gekommen wäre, wenn er die norddeutschen Verhältnisse praktisch und theoretisch, die betreffenden gesetzlichen Bestimmungen besser kennen würde. Die Nothwendigkeit, auf diesem Gebiete gesetzlich vorzugehen, werde gesteigert durch die wirthschaftliche Noch und durch das eifrige Bestreben der sozialdemokratischen Führer, sich dieser Frage im⸗ Partei⸗Interesse zu bemäch⸗ tigen. Durch die Maigesetze seien eine große Anzahl von Vereinen und Genossenschaften, welche sich freiwillig mit der Linderung der Noth der Arbeiter befaßten, aufgehoben worden. Die freie Bewegung der freien Kassen sei ein nothwendiges Kor⸗ relat zu dem in diesem Gesetze konstituirten Kassenzwange, gegen den Redner sich sonst erklären müßte. Mit dem völligen Auf⸗ geben der Zwangskassen und der staatlichen Oberaufsicht aber glaubt er für jetzt nicht die Entwickelung der ihm sonst sym pathischen freien Kassen zu fördern. Diesem Gedanken Ausdruck zu geben, sei der Zweck der in der Kommission von seiner Frak⸗ tion gestellten Abänderungsanträge gewesen. :

Damit wurde die Debatte geschlossen und darauf §. 141 angenommen.

§. 141a. lautet in der Fassung der Kommissionsbeschlüsse

„Durch Ortsstatut kann Gesellen, Gehülfen und Fabrikarbeitern 8 das eeae Lebens jahr zurückgelegt haben, die Betheiligung

1 or . 2 8 2 8 S ecr

Tööö der Gemeindebehörde gebildeten Kasse zur „Von der Pflicht, einer solchen Hülfskasse beizutreten oder ferner⸗ hin anzugehören, werden diejenigen befreit, welche die Betheiligung meifeae anderen eingeschriebenen Hülfskasse auf Gegenseitigkeit nach⸗

1 Wer der Pflicht zur Betheiligung nicht genügt, kann von der Kasse für alle Zahlungen, welche bei rechtzeitigem Eintritte von ihm zu entrichten gewesen wären, gleich einem Mitgliede in Anspruch ge⸗ nommen werden. 8

Derselbe wurde ohne Debatte genehmigt. 1“

Hierauf vertagte sich das Haus um 4 Uhr.

„zur Unter⸗ und Fabrikarbeitern“ zu

Es ist die Frage angeregt worden, ob Kreis⸗Bau⸗ beamten, welche Pauschquanta für Wahrnehmung der Kreis⸗ Baugeschäfte beziehen, der Reiseko stenzuschuß aus der Staatskasse in dem Falle gezahlt werden darf, daß eine auch im Kreis⸗Interesse unternommene Reise in staatsdienstlicher Veran⸗ lassung über 18,75 Km. vom Wohnorte ausgedehnt wird. Bei Beurtheilung dieser Frage kommt zunächst in Betracht, daß der Zuschuß gewährt werden soll: 1) wenn die Reise mindestens eine Entfernung von 18,75 Km. vom Wohnorte des Baubeamten erreicht hat; 2) wenn bei kürzeren Reisen im dienstlichen Interesse eine auswärtige Uebernachtung desselben nothwen⸗ dig gewesen ist; 3) wenn bei Rundreisen der ganze Reiseweg eine Länge von mindestens 37,% Km. erreicht hat.

. Selbstverständliche Voraussetzung ist dabei, daß der Baamte die Reise in dienstlichen Angelegenheiten des Kreis⸗Bauamts gemacht hat und dafür nicht eine anderweite Entschädigung be⸗ zieht oder in Anspruch nehmen kann. Trifft nun diese 8

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