1876 / 28 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Feb 1876 18:00:01 GMT) scan diff

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““ ise zu, ist also z. B. die Reise sowohl in kreisbauamtlichen, als auch in nebenamtlichen Geschäften aus⸗ geführt worden, so wird derjenige Theil der Reise, welcher durch die ersteren, von denzenigen, welcher durch die letzteren Geschäfte veranlaßt worden, möglichst zu sondern, insoweit dies aber nicht angänglich ist, der Reisekostenzuschuß nur zum Theil zu ge⸗ währen sein. Im Einverständniß mit der Königlichen Ober⸗ Rechnungskammer hat der Handels⸗Minister hiernach bestimmt: a. der Reisekostenzuschuß fällt fort, wenn ledig⸗ lich die nebenamtlichen Geschäfte Veranlassung dazu gegeben haben, daß die Reise zu 1 bis auf eine Entfernung von 18,75 Km. vom Wohnorte oder mehr, zu 3 auf eine Länge von 37,50 Km. ausgedehnt worden, bezw. daß zu 2 eine auswärtige Uebernachtung stattfinden mußte, ferner bei zwei⸗ oder mehr⸗ tägigen Reisen für jeden Tag, an welchem ausschließlich neben⸗ amtliche Geschäfte vorgenommen worden sind. b. Derselbe wird bei Reisen der letzteren Art vollgewährt für jeden Tag, an welchem ausschließlich kreisbauamtliche Geschäfte ausgeführt sind. c. Für alle anderen Reisen bezw. Reisetage wird nur ein ange⸗ messener, von der Königlichen Regierung nach Lage der beson⸗ deren Umstände zu bestimmender Theil des Zuschusses gezahlt. Diese Grundsätze sind analog auch auf solche Reisen in An⸗ wendung zu bringen, auf welchen außer den kreisbauamtlichen Geschäften, für welche der Reisekostenzuschuß bestimmt ist, nicht nebenamtliche, sondern anderweitige Geschäfte besorgt worden sind. Jedoch muß der Zuschuß für diejenigen Reisetage unter allen Umständen in Wegfall kommen, für welche der Beamte aus anderen Fonds der Staatsverwaltung (z. B. aus dem Diäten⸗ und Reisekosten⸗Fonds der Regierungen ꝛc., bei Reisen in Vertretung eines Regierungs⸗ und Bauraths, oder aus den Fonds der Justizverwaltung bei Reisen in Prozeß⸗Angelegen⸗ heiten) oder von Privatpersonen (z. B. bei Reisen zum Zweck der ersten Revision eines Dampfkessels oder behufs der außerordentlichen Revision eines solchen, bei welcher Mängel desselben vorgefunden worden sind) Diäten und Reisekosten in Anspruch zu nehmen hat.

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 31. Januar. Der Großherzog ist gestern Morgen 9 ¼ Uhr von hier nach St. Petersburg abgereist. In der Begleitung Sr. König⸗ lichen Hoheit befinden sich der General⸗Adjutant, General der Infanterie v. Zülow und die Flügel⸗Adjutanten, Hauptmann Bronsart v. Schellendorf und Premier⸗Lieutenant v. Witzendorf. Gleichzeitig ist der Herzog Paul Friedrich von hier nach Rathenow zurückgekehrt.

Anhalt. Dessau, 28. Januar. In der heutigen Sitzung des Landtags ist vom Abg. v. Kalitsch und Gen. folgender Antrag eingegangen: „Der Landtag beschließt, die Herzogliche Staatsregierung zu ersuchen, daß 1) in Erwägung gezogen werde, auf welche Weise dem Bedürfniß der anhaltischen Grundbesitzer nach Realkredit durch die Möglichkeit, unkündbare Darlehne zu entsprechenden Zinsen und mit Amortisation zu bekommen, genügt werden könne, sei es durch Erweiterung der bestehenden Landrentenbank zu einer Landeskultur⸗ und Landeshypothekenbank mit Anlehnung an die Staatsschuldenverwaltung, sei es auf dem Wege der Gesetz⸗ gebung, um diejenigen Hindernisse zu beseitigen, welche dem Anschluß an die Pfandbrief⸗Institute in Preußen, resp. deren Benutzung durch anhaltische Grundbesitzer entgegenstehen; 2) daß dem Landtage bei seinem nächsten Zusammentritt eine darauf bezügliche Vorlage gemacht werde.“ Die Dringlichkeit des Antrages ward angenommen.

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Schweiz. Ueber die Schlußsitzung des internationalen Postkongresses in Bern am 27. Januar entnehmen wir der „N. Zürch. Z.“ Folgendes: Auf den Bericht und Antrag der Kom⸗ mission hat die Postkonferenz beschlossen, der schweizerischen Post⸗ verwaltung den Wunsch auszudrücken, sie möchte die geeigneten Schritte bei der englischen Postverwaltung thun, damit für die Be⸗ handlung der mit dem Begehren, betreffend den Beitritt der nieder⸗ ländischen und spanischen Kolonien und des Kaiserthums Brasilien zum allgemeinen Postverein, verknüpften Fragen eine Konferenz der betheiligten Postverwaltungen in thunlichster Bälde, wenn 82 im Juni dieses Jahres, nach London einberufen werden önne. nahmen von Britisch⸗Ostindien und der französischen Kolonien in den allgemeinen Postverein, unterzeichnet. Hierauf folgten die üblichen Schluß⸗ und Dankreden. Aus derjenigen des ältesten Mitgliedes der Konferenz, Hrn. Fassiaux, General⸗Direktor der belgischen Eisenbahnen, Posten und Telegraphen, ist hervorzu⸗ heben, daß derselbe den lebhaften Wunsch ausdrückt, es möchte bald auf dem Gebiete der Eisenbahnen eine Einigung angebahnt und vollzogen werden, wie sie in Bezug auf die Posten und Talegraphen besteht.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 29. Januar. Gestern hielt der Kaiser auf dem Platze vor dem Winterpalais über einen Theil der Gardetruppen eine Revue ab. An der⸗ selben nahmen Theil 22 ½ Bataillone Infanterie, 17 ½ Schwadro⸗ nen Kavallerie und 9 Batterien mit 38 Geschützen; in der Fronte standen 17 Generale, 489 Stabs⸗ und Oberoffiziere, 896 Mu⸗ siker, 1513 Unteroffiziere, 9792 Mann und 2586 Pferde. Den Oberbefehl über sämmtliche Truppen führte der Com⸗ nandeur des Garde⸗Corps, der Großfürst Thronfolger, die Kavallerie kommandirte General⸗Adjutant Graf Mus⸗ sin Puschkin, die Artillerie General⸗Lieutenant Shu⸗ kowski. Nachdem der Großfürst Thronfolger und darauf der

Oberkommandirende der Truppen der Garde und des St. Pe⸗ tersburger Militärbezirks Großfürst Nikolai Nikolajewitsch die Linie abgeritten hatten, setzte sich Se. Majestät um 12 Uhr vor dem Palais zu Pferde und ritt gleichfalls die Fronte der Trup⸗ pen entlang. Se. Majestät ließ nun die Truppen mit Einschluß des gesammten Trains im Parademarsch defiliren, nach dessen Beendigung Se. Majestät die Rapporte von den Adjutanten, Feldwebeln und Wachtmeistern aller der Truppentheile entgegen⸗ nahm, deren Chef der Kaiser ist, womit die Revue schloß. Prinz Alexander von Hessen, Bruder der Kai⸗ serin, ist mit dem heutigen Abendzuge hier eingetroffen. Der Vize⸗Admiral Lesowski ist an Stelle des verstorbenen Admirals Krabbe mit der Verwaltung des Marine⸗ Ministeriums betraut worden. Der General⸗Gouverneur von Turkestan, General⸗Adjutant v. Kaufmann, wird, der „St. Petersb. Ztg.“ zufolge, in nicht zu langer Zeit auf seinen Posten nach Taschkent zurückkehren. Die Veränderungen in Rußland während der nun zwanzigjährigen Regierung des Kaisers Alexander faßt die „Allg. Ztg.“ wie folgt zusamnten: Der Flächeninhalt des russischen Reiches hat sich um 35,347 Quadratmeilen ver⸗

größert, so daß er jetzt 401,453 Quadratmeilen beträgt; die Ein⸗

wohnerzahl hat sich um 22,546

Sodann wurde das Uebereinkommen, betreffend die Auf⸗

S 8 11 *— 000 Personen vermehrt und beträgt jetzt 87,746,000. Die Staatsschuld hat sich um fast 50 Mill. Rubel vermindert und beziffert sich gegenwärtig auf 1,494,070,791 Rubel. Die Staatseinnahmen sind um 295 Mill. gestiegen und betragen 559,361,197 Rubel. Die Zahl der Fabriken hat sich von 9256 auf 18,892, ihre Produktionssumme von 157 Mill,. Rubel auf 443 Mill. Rubel, die Zahl der Fabrikarbeiter von 456,000 auf 463,000 vermehrt. Die Erträgnisse der Gold⸗ wäschereien sind von 331 Pud auf 2015 Pud gestiegen; dagegen ist die Ausbeute der Silberbergwerke um 437 Pud, der Kupfer⸗ bergwerke um 155,330 Pud zurückgegangen. Die Kohlen⸗ bergwerke liefern heute 68 Mill. Pud mehr. Waaren werden heut um etwa 175 Mill. mehr, dagegen gemünzte edle Metalle um 10 Mill. weniger ausgeführt, als vor zwanzig Jahren. Die Waareneinfuhr ist um etwa 260 Mill. Rubel, die Einfuhr edler Metalle um etwa 10 Mill. Rubel gestiegen.

Die letzten Nachrichten von der Position des russischen Detachements vor der Stadt Andidshan (Kokand) reichten bis zum 3. (15.) Januar. Nach denselben hatte das unter dem Befehl des General⸗Majors der Suite Sfkobelew stehende De⸗ tachement von Namangan den ersten Theil der Instruktion des General⸗Adjutanten von Kaufmann bereits ausgeführt, d. h. die Kiptschaken zwischen dem Kara⸗darja und dem Naryn bestraft, und war nun an die Ausführung des zweiten Theiles der In⸗ struktion gegangen, einen Hauptschlag gegen die Stadt Andid⸗ shan zu führen. Ueber diese Affaire melden neuere Nachrichten der „St. Pet. Ztg.“ vom 11. (23.) Januar Folgendes:

Zahlreiche feindliche Banden unter der persönlichen Führung Ab⸗ durrahman⸗Awtobatschi's hatten sich in Andidshan konzentrirt, dessen Einwohner sich zu verz veifelter Gegenwehr rüsteten. Andidshan war zum Hauptstützpunkt der Kriegspartei geworden. Am 4. Januar⸗ wurde unter heftigem feindlichem Gewehrfeuer eine Rekognoscirun der Nord⸗ und Ostseite der Stadt ausgeführt und bei Ar Lschakmat eine vortheilhafte Position für die Artillerie bestimmt. Am 6. re⸗ kognoscirte man die Südseite, wodurch die Aufmerksamkeit und die Streitkräfte des Feindes nach dieser Seite gelenkt wurden. Am 7. verlegte das Detachement seine Stellung von Musulmankul⸗aryk auf die Höhen von Ak⸗Tschakmak. Um Blutrergießen zu vermeiden, wurde die Stadt zweimal aufgefordert, sich zu .. der zweite Parlamentär wurde ermordet. Am 8. Januar Morgens wurde das vor der Stadt belegene Dorf Jeskilik gestürmt und dadurch die Position der Artil⸗ lerie gesichert. Sofort begann die Beschießung; 500 Geschosse wurden in die Stadt geworfen und gegen 12 Uhr rückten die Sturmkolonnen des Generalstabs⸗Obersten Pitschugin, des Flügel⸗Adjutanten Ritt⸗ meisters Baron Möller⸗Sakomelski und das 1. Schützenbataillon des Kapitäns Jonin unter dem Oberbefehl des Obersten Baron Möller⸗ Sakomelski vor; die Reservekolonne kommandirte General⸗Major Sskobelew selbst. Die Kolonnen bemächtigten sich des Ceutrums der Stadt und der Höhe Gul⸗tübe. Unverzüglich wurde unter der Leitung des Stabskapitäns Zerpizki von der turkestanschen Sappeur⸗Compagnie eine Batterie aufge⸗ worfen, von welcher unsere Artillerie am Morgen

nächsten die Beschießung der Stadt fortsetzte. Die am 9. Januar vorrücken⸗ den Kolonnen fanden keinen Widerstand mehr, die Stadt ist besetzt. Unser Verlust beschränkt sich auf 2 Mann Todte und 1 Offizier und 6 Mann an Verwundeten. Der Verlust des Feindes ist ungeheuer. Dieser Umstand erklärt sich dadurch, daß der Feind sich in Bezug auf die Angriffsfronte täuschte; er konzentrirte dichte Massen auf der an⸗ deren Seite, gerieth unter unser Artilleriefeuer und in große Ver⸗ wirrung. Die Folge davon war die Besitznahme der starken Außen⸗ mauer und die Ermöglichung eines starken Vertheidigungszustandes der Stadt mit verhältnißmäßig geringem Verlust. Banden und Ein⸗ wohner flohen nach Assake. Am 10 Zanuar besetzte General⸗Major Sskobelew den Palast im Innern der Stadt, wo ein Dankgebet für den glücklichen Ausgang celebrirt wurde. Die umliegenden Dörfer zeigten ihre Unterwürfigkeit an. Die Einwohner von Andidshan be⸗ ginnen zurück ukehren.

Nr. 4 des „Central⸗Blatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt, hat folgenden Inhalt: Allge⸗ meine Verwaltungssachen: Verweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. Finanzwesen: Goldankäufe Seitens der Reichsbank. Münzwesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichsmünzen. Zoll⸗ und Steuerwesen: Nachweisung der Einnahmen an Wechsel⸗ stempelsteuer im Deutschen Reich für die einzelnen Monate des Jahres 1875; Vergleichung der Netto⸗Einnahmen und ausstehenden Kredite an Zöllen und Verbrauchssteuern im Deutschen Reich für das Jahr 1875. Marine und Schiffahrt: Aufhebung von Quarantaine⸗ maßregeln; Beginn von Seeschiffer⸗ ꝛc. Prüfungen. Post⸗ und Telegraphenwesen: Postanweisungsverkehr mit Frankreich und Algerien; Mehrere Packete zu einer Begleitadresse; Eilbestellgeld. Eisenbahn⸗ wesen: Lufnahme von Notizen über Wagendurchsang und Wagen⸗ wechsel in die Plakatfahrpläne; Eröffnung der Hafenbahn der Altona⸗ Kieler Eisenbahn. Konsulatwesen: Ermächtigung zur Vornahne von Eheschließungen ꝛc. Perssonalveränderungen ꝛc.: Ernennung.

Nr. 10 des,Amtsblatts der Deutschen Reichs⸗Post⸗ und Telegraphen⸗Verwaltung“ hat folgenden Jnhalt: Ver⸗ fügungen: vom 26. Januar 1876. Ausgabe des Abschnitts I. der Allgemeinen Dienstanweisung für Post und Telegraphie. Vom 26. Januar. Neue Ausgabe des Abschnitts X. der Allgemeinen Poftdienst⸗Anweisung. Vom 26. Januar. Leitung der Briefpost⸗ sendungen nach den Vereinigten Staaten von Amerika. Vom 25. Januar. Behutsame Behandlung der Packete. 26. Januar. Ver⸗ trieb des Kursbuches der deutschen Reichs⸗Postverwaltung durch die Postanstalten. Bescheidungen: Postsendungen an Verstorbene.

Nr. 2 des Archivs für Postund Telegraphie, Bei⸗ heft zum „Amts⸗Blatt der Deutschen Reichs⸗Post⸗ und Telegraphen⸗ Verwaltung“ hat folgenden Inhalt: I. Aktenstücke und Aufsätze: Statistische Uebersicht des Telegraphenbetriebes in Europa, sowie in den britischen und nieder ländischen Besitzungen in Asien. Das Poststammbuch. Die türkischen Posten. II. Kleine Mit⸗ theilungen: Der Allgemeine Postverein. Postvertrag zwischen

Frankreich und Brasilien. Postvertrag zwischen den Bereinigten Staaten von Amerika und Canada. Transatlantisches Kabel. Aus der Oase El⸗Chargeh. III. Zeitschriften⸗Ueberschau.

Das Dezember⸗Heft des Centralblatts für die ge sammte Unterrichts⸗Verwaltung in Preußen hat folgenden Inhalt: Allgemeine Deutsche Pensions⸗Anstalt für Lehrerinnen und Erzieherinnen. Physikalisch⸗chemischer Kursus für Elementarlehrer. Prüͤfung der Lehrerinnen in neueren Sprachen, dadurch erlangte An⸗ stellungsbefähigung. Gegenseitige Anerkennung der in Preußen und der in Mecklenburg⸗Schwerin erlangten Lehrerinnen⸗Prüsungszeugnisse. Revision der Präparanden⸗Anstaltskassen. Kaution der Rendanten. Gewerbliche Fortbildungsschulen. Turnunterricht: Gleichstellung mit den übrigen Lehrgegenständen; Aufbringung der Kosten, insbeson⸗ dere bei Verhinderung des ordentlichen Lehcers. Vertragsmäßige

Aenderung des gesetzlichen Vertheilungsmodus für die Baulast bezüglich der Leistungsfähigkeit der Betheiligten. Baupflicht bei Wirthschafts gebäuden auf einem Küster⸗ und Schulgehöft. Taubstummen⸗An⸗ stalt zu Breslau, Auszug aus dem Jahresbericht. Personalchronik“

RNeichstags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 1. Februar. In der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstags beantwortete der Bundesbevollmäch⸗ tigte, Präsident des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Dr.

Delbrück, die Interpellation des Abg. Wiggers, die

Ausführung des Civilstandsgesetzes in Mecklenburg betreffend, wie folgt:

Meine Herren! Ich beschränke mich auf die Beantwortung der von dem Herrn Interpellanten gestellten Fragen und verzichte deshalb darauf, auf die Einleitung näher einzugehen, welche der Herr Inter⸗ pellant mit einem Rückblick auf diejenigen Empfindungen gegeben hat, welche nach seiner Ansicht bei der mecklenburgischen Regierung in Be⸗ ziehung auf das Cipilstandsgesetz obgewaltet haben.

Die erste von dem Herrn Interpellanten gestellte Frage geht dahin, ob zur Kenntniß der Reichsregierung gelangt ist eine Verordnung der beiden Großherzoglichen Regierungen zur Ausführung des Civilstandsgesetzes, welche eine bestimmte Eidesformel für die Civilstandsbeamten vorschreibt.

Ich beantworte diese Frage mit Ja.

Das Reichskanzler⸗AUmt hat nach Erlaß des Civilstandsgesetzes die sämmtlichen Bundesregierungen ersucht, ihm diejenigen Verord⸗ nungen mitzutheilen, welche sie in Ausführung dieses Gesetzes erlassen werden. Diesem Ersuchen hat die Großherzoglich mecklenburgische Regierung entsprochen, sie hat die in Rede stehende Verordnung dem Reichskanzler⸗Amt zugestellt; das Reichskanzler⸗Amt hat diese Ver⸗ ordnung denn auch seiner Zeit einer eingehenden Prüfung unterworfen und hat keine Veranlassung gefunden, sie als mit dem Gesetz in Widerspruch stehend anzusehen.

Was insbesondere die Eidesformel anlangt, so will ich dahin⸗ gestellt sein lassen, ob ein Jude die Unterschrift einer Formel, welche schließt: „So wahr mir Gott helfe und Sein heiliges Wort!“ als eine Gewissensbedrängniß ansehen würde; wir sind aber davon ausgegangen, daß es sich ganz von selbst versteht, daß, wenn dergleichen allgemeine Formeln vorgeschrieben werden, sie in dem Sinne zu verstehen sind, daß sie eintretenden Falls dem religiösen Bekenntniß Desjenigen, der sie zu unterschreiben hat es handelt sich hier um einen zu unterschreibenden Eid, entsprechend gestaltet werden. Es sind da eine Menge Verordnungen gerade in Beziehung auf die Verpflichtung der Standesbeamten ergangen; es ist z. B. in der sächsischen Ausführungsverordnung einfach verwiesen auf eine Eidesformel, die in einer Ministerial⸗Verordnung vom Jahre 1837 festgesetzt ist und welche angewendet werden soll für die Standesbeamten. Diese Eidesformel schließt unendlich viel konfessioneller, als die hier vorliegende, mit der Anrufung nicht blos Gottes, sondern Jesu Christi. Wir haben indessen keine Ver⸗ anlassung daraus genommen bei der sächsischen Regierung zu rekla⸗ miren oder gegen die sächsische Regierung auch nur im Innern den Vorwurf zu erheben, als wolle sie durch diese Bestimmung prinzipiell Juden vom Standesamt ausschließen. Wir sind davon ausgegangen, und ich glaube, mich auch darin nicht zu irren daß, wenn in Sachsen ein Jude zum Standesbeamten ernannt wird, er allerdings die Schlußformel des Eides seinem religiösen Bekenntniß entsprechend schwören, und daß dieser Eid für genügend gehalten wird. Von dieser Voraussetzung aus haben wir, wie gesagt, gezen die von der mecklenburgischen Regierung aufgestellte Eidesformel kein Be⸗ denken gehabt, wir haben nicht einmal Veranlassung genommen, eine Erlaͤuterung darüber herbeizuführen, indessen bin ich in der Lage, eine solche Erläuterung mitzutheilen, indem die Großherzoglich mecklen⸗ burg-schwerinsche Regierung aus dem Bekanntwerden der Inter⸗ pellation Veranlassung genommen hat, sich über ihre Stellung zur Sache auszusprechen, und diese Aeußerung stimmt voll⸗ ständig überein mit dem, was ich zu sagen die Ehre hatte. Es wird darin ausdrücklich hervorgehoben, daß es bei der Eidesformel angekommen sei auf den materiellen Inhalt, d. h. auf Dasjenige, was der Standesbeamte zu geloben hat, und daß es sich von selbst verstehe, daß für einen Juden die seinem Glauben etwa anstößigen Worte bei der Formel wegfallen.

Ich sehe hiermit die erste Frage für erledigt an und zwar in dem Sinne, daß für das Reichskanzler⸗Amt keine Veranlassung vorliegt, in Beziehung auf diesen Punkt etwas Weiteres zu veranlassen.

Was den zweiten Punkt anlangt, so ist die hier in Rede stehende Verordnung dem Reichskanzler⸗Amt ebenfalls bekannt geworden, nicht durch eine direkte Mittheilung der Großherzoglich mecklenburgischen Regierung, sondern dadurch, daß bdiese Verordnung in dem mecklen⸗ burgischen Verordnungsblatt abgedruckt und durch dieses Blatt, da dasselbe vom Reichskanzler⸗Amt gehalten wird, zur Kenntniß des Reichskanzler⸗Amts gekommen ist. Das Reichskanzler⸗Amt hat indeß auch dieser Verordnung gegenüber nicht geglaubt eintreten zu müssen. Diese Verordnung, um die es sich hier handelt, bewegt sich auf dem Gebiete der Dienstpragmatik. Die Dienstpragma⸗ tiken in den einzelnen Bundesstaaten stehen nicht unter der Aufsicht des Reichs. Ob die Verordnung der mecklenburgischen Dienst⸗ pragmatik entspricht oder nicht, ist mir nicht bekannt. Ich lasse es dahingestellt sein und kann es dahingestellt sein lassen, weil unserer Ansicht nach die Fraze eine solche ist, die nicht in den Kreis der Reichsaufsicht fällt.

Der Herr Interpellant hat zur Begründung seiner Behauptung, daß diese Verordnung dem Reichsgesetz widerspricht, Bezug genommen auf eine Ausführung des Hrn. Abg. v. Schulte bei der Berathung des Civilstandsgesetzes, welche demnäͤchst vom Bundesrathstische aus im wesentlichen als zutreffend anerkannt ist. In den Kreis dessen, was der Hr. Abg. v. Schulte damals und mit vollem Recht als unzulässig bezeichnet hat, fällt diese Verordnung in keiner Weise. Der Hr. Abg. v. Schulte hat damals seine ausführlichen Ausführungen dahin refuüͤ⸗ mirt, daß er saͤgt:

Ich nehme also an, daß der Satz „die kirchlichen Verpflich⸗ tungen werden nicht berührt“ nicht den Sinn hat: es werde hier⸗ durch ausdrücklich anerkannt, daß der Staat dazu helfen müsse, daß eine blos kirchliche Verpflichtung von Staatsorganen äußerlich mit Zwang ausgeführt werde.

Dieser Ausführung ist damals, wie gesagt, vo hier aus im we⸗ sentlichen beigetreten. Ich erkenne sie auch jetzt als zutreffend an, bin aber der Meinung, daß diese Verordnung in keiner Weise in den Kreis dessen fällt, was der Hr. Abg. v. Schulte damals als unzulässig erklärt hat. Ich wiederhole, sie bewegt sich rein auf dem Boden der Dienstprag⸗ matik, und die Dienstpragmatik ist ein Gegenstand, der der Reichs⸗ gesetzgebung und der Reichsaufsicht nicht unterliegt.

Was endlich den dritten Punkt anlangt, so ist die hier bezeich⸗ nete Verordnung des mecklenburgischen Ober⸗Kirchenraths dem Reichs⸗ kanzler⸗Amt nicht bekannt geworden; wäre sie ihm aber bekannt ze⸗ wesen, so würde das Reichskanzler⸗Amt auch in dieser Verordnung keinen Grund gefunden haben, gegen die mecklenburgische Regierung

zu reklamiren. Diese Verordnung ist eine rein kirchliche Verordnung,

sie bewegt sich in keiner Weise auf dem Boden des Civilrechts; ich kann völlig davon absehen, inwieweit diese Verordnung zweckmäßig ist oder nicht, inwieweit sie den Gewohnheiten, die sich z. B. in der Rheinprovinz vor sehr langen Jahren schon ausgebildet haben, ent⸗ spricht oder nicht; es kommt darauf nach unserer Ansicht nicht an. Nach unserer Ansicht enthält die Verordnung nichts, was nicht inner halb des kirchlichen Gebiets läge, und darum entzieht sie sich unserer Beurtheilung.

Unter Bezugnahme auf das Gesetz, betreffend die Erweite⸗ rung der Umwallung von Straßburg, vom 14. Februar 1875, und auf die dem Erlaß dieses Gesetzes vorhergegangenen Verhand⸗ lungen des Reichstags, hat der Reichskanzler den mit der Stadt Straßburg abgeschlossenen Vertrag wegen Erwerbung der durch die Hinausschiebung der Umwallung entbehrlich werdenden Grundstücke, durch welchen die im §. 1 des angeführten Gesetzes ausgesprochene Bedingung erfüllt ist, zur Kenntniß des Reichstags gebracht.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Berlin. Dem Herrenhause ist folgende Nachweisung über die Bestände des nach dem Gesetze vom 30. April 1873 gebildeten Dotationsfonds der Provinzial⸗ und Kreis⸗ verbände vorgelegt worden:

Nach der dem Landtage unter dem 9. April v. J. vorgelegten

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Nachweisung über die Bestände des rach §. 5 des Gesetzes vom 30. April 1873 gebildeten Dotationsfonds der Provinzial⸗ und Kreis⸗ verbände betrug die Einnahme dieses Fonds bis Ende März 1875 13,867,632 50 ₰. Diesem Betrage sind im Jahre 1875 hinzu⸗ getreten: 1) Die den gedachten Fonds für II., III. und IV. Quarkal 1875 aus der Staatskasse zuzufuührenden, in den früheren Nachwei⸗ sungen berechneten Kapitalraten von vierteljährlich 1,472,691 75 . = 4,418,075 24 ₰; 2) Die von diesen Summen bis einschließ⸗ lich den 1. Oktober 1875 aufgekommenen Zinsen mit 471,665 4 3 5) Die im Monat Dezember 1875 resp. zum I. Januar aufgekommenen Zinsen mit 273,778 39 J. Summa der Einnahmen 19,031,151 18 ₰.

Von den dem Dotationsfonds gehörigen Effekten sind im Jahre 1875 zur Rückzahlung am 2. Januar 1876 verschiedene Stücke im Nennwerthe von 1100 Thalern und 2000 Gulden süddeutscher Wäh⸗ rung, zusammen gleich 6728 57 ₰, gekündigt. Eine zinsbare Belegung dieses Betrages, sowie der oben ad 3 angegebenen Zinsen⸗ summe ist mit Rücksicht auf die durch das Gesetz vom 8. Jusi 1875 (Gef. Samml. S. 497) angeordnete Vertheilung des Dotationsfonds auf die betheiligten Verbände nicht mehr erfolgt. Die übrigen Be⸗

stände des Dotationsfonds sind gegenwärtig in nachbezeichneten

Prioritäten inländischer Eisenbahnen, resp. Staatsanleihe⸗Obligasionen im Gesammtnennwerthe von 5,982,900 Thalern und 528,000 Sueden süddeutscher Währung, zusammen gleich 18,853,842 86 zinsbar angelegt, und zwar in: g

I. Prioritäts⸗Obligationen: a. der Hannover⸗Altenbekener Eisen⸗ bahn à 4 ½ % über 1,038,000 Thlr., b. der Berlin⸗Görlitzer Eisen⸗ bahn à 4 ½ % über 1,015,800 Thlr, c. der H lle.Sorau⸗Gubener Eisenbahn à 5 % über 626,800 Thlr., d. der Rachen⸗Düsseldorfer Eisenbahn à 4 ½ % über 16,900 Thlr., e der Breslau⸗Schweidnitz⸗ Freiburger Eisenbahn à 4 ½ % über 41,600 Thlr., f. der Cöln⸗Cre⸗ felder Eisenbahn à 4 ½ % über 10,100 Thlr., g. der Dortmund⸗ Soester Eisenbahn à 4 ½ % über 18,700 Thlr., h. der Schleswigschen Eisenbahn à 4 ½ % über 88,800 Thlr., i. der Stargard⸗Posener Eisenbahn à 4 ½ % über 1000 Thlr., k. der Düsseldorf⸗Erberfelder Eisenbahn à 4 ½ % über 3100 Thlr., l. der Ruhrort⸗Crefeld⸗Kreis⸗Gladbacher Eisenbahn à 4 ½ % über 12,400 Thlr., m. der Cöln⸗Mindener Eisenbahn à 4 ½ % über 1,065,700 Thlr. II. Schuldverschreibungen der preußischen Staatsanleihen à 4 %. de 1868 A. 1,858,600 Thlr., de 1850 7000 Thlr., de 1852 90,700 Thlr, de 1853 48,800 Thlr., de 1862 38,900 Thlr, zusammen wie oben 5,982,900 Thlr. III. Schuldverschreibungen der nassauischen Staatsanleihen à 4 %2 de 1851 2700 Fl., de 1853 2000 Fl., de 1858 100,900 Fl., de 1859 231,000 Fl, de 1862 191,400 Fl., zusammen wie oben 528,000 Fl. Außerdem ist nach Deckung der Ankaufskosten für die gedachten Obligationen ein baarer Kassenbestand von 90 93 verblieben. Unter Hinzurechnung der oben ad 3 angezgebenen Zinsen mit 273,778 39 und des Erlöses für die zum 2. Januar 1876 gekündigten Effekten mit 6728 57 ₰, ist gegenwärtig ein Baar⸗ bestand von zusammen 280,597 89 vorhanden.

Vereinswesen.

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Die volkswirthschaftliche Gesellschaft beschäftigte sich in der am Sonnabend Abend abgehaltenen Sitzung mit der Frage der Handelsverträge. Der Referent, Justiz⸗Rath Dr. K. Braun, wies zunächst auf den eigenthümlichen Umstand hin, daß sich in den letzten 15 Jahren in Bezug auf die Stellung der verschiedenen volks⸗ wirthschaftlichen Parteien zu dieser Frage ein vollständiger Umschwung vollzogen habe. Wurde früher von Seiten der Schutzzöllner der Ab⸗ schluß von Handelsverträgen warm empfohlen, so haben sie jetzt auf das Entschiedenste gegen diese Frage Stand genommen, und umgekehrt befürworten die früher den Handelsverträgen feindlichen Frei⸗ händler jetzt dieselben auf das wärmste. Allerdings würden auch die Freihändler für Abschaffung derselben stimmen, wenn es über⸗ haupt ein befseres Ersatzmittel für dieselben gäbe; das von den Schutzzöllnern vorgeschlagene, einen autonomen Tarif für Alle auf⸗ zustellen, dürfte wohl nie in der Praxis sich bewähren, da die Handels⸗ beziehungen und die industriellen Produkte der einzelnen Staaten so überaus verschiedene sind. Redner wandte sich nunmehr dem deutschen Zollverein, jener einzig in seiner Art dastehenden Erscheinung, zu, de allein auf das Vertragsrecht begründet war, und schilderte in laͤngerer Ausführung die Geschichte desselben von den ersten Anfängen im Jahre 1826 an bis zu seiner faktischen Auflösung bei Gründung des Deutschen Reiches. Redner erkannte im Allgemeinen den großen Nutzen, den der Zollverein Deutschland gewährt habe, an, jener Nutzen habe aber nicht so vollständig zum Durchbruch kommen können, weil ein einheitliches politischees Gebiet dem Zollvoereine nicht zu Grunde gelegen habe, weil die Partikularinteressen der ein⸗ zelnen Staaten hindernd in den Weg getreten seien. Dies habe sich namentlich bei den Abschlüssen von Handelsverträgen mit außerdeuischen Staaten gezeigt. Der erste derartige Vertrag war der mit Holland aus dem Jahre 1819. Derselbe fand nur eine geringe Zahl Freunde, da er die Interessen Deutschlands namenklich bei Lem hier sehr wichtigen Zuckerverkehr nur sehr unvollkommen wahrte. Er wurde deshalb nach Ablauf der vereinbarten 6 Jahre nicht wieder er⸗ neuert. Besser gelang der Vertrag mit England vom Jahre 1840, der namentlich einige Bestimmungen der Navigationsakte zu Gunsten Deutschlands änderte. Der 1844 mit Belgien abgeschlossene Vertrag litt jedoch wieder in Bezug auf Eisen an dem nämlichen Fehler, wie der mit Holland vereinbarte in Betreff des Zuckerg. Zu Differenzen gab der 1853 mit Oesterreich abge⸗ 1““ erein au Preußens Betrieb 1864 in 8 „System der west europäischen Verträge einfrat, zu Gunsten des ystems der meistbegünstigten Stagten dann der Differentialtarife Fit agte und auf dieser Basis mit Frankreich einen Vertrag abschloß. Eaf der Basis stehen ferner die 1865 abgeschlossenen Verträge mit Belgien, England und Italien; 1868 wurde der Vertrag mit Oesterreich in für beide Theile befriedigender Weise erneuert, und 1869 folste end⸗ lich nach gleichen Grundlagen der Vertrag mit der Schweiz. Außer 8 zenannten bestehen z. Z. noch Verträge mit den Niederlanden, mit vanien und Portugal, mit der Türkei und endlich noch mit acht außer⸗ enropäischen Staaten, der mit Oesterreich und der Schweiz besteht auf Grund vertragsweise vereinbarter Tarife. Gekündigt ist gegen⸗ wärtig nur ein einziger, der mit Italien, und zwar von Italien selbst. Zum Schlusse suchte Redner die wenigen Ausstellungen, die gegen die Han⸗ delsverträge im Allgemeinen erhoben sind, zu entkräften. Wenn man I“ E“ Werthtarife zu setzen, so kenne en8 F86. aͤnde, die durch derartige Tarife in Frankreich 22 er Türkei sich gezeigt haben. Die sich anschließende De⸗ ergab wenig neue Momente, im Allzemeinen erklärten sich alle

edner für Handelsverträge.

Die Kommission zur Verwaltung des Centralfonds für 8* Berliner Klein⸗Kinder⸗Bewahranstalten hatte nach hem neuesten Berichte im Jahre 1874 eine Einnahme von 1568 Thlr.

aar und 1500 Thlr. in Dekumenten, wozu von 1873 ein Bestand von 320 Thlr. baar und 25,400 Thlr. in Effekten trat. Ausgegeben wurden 1876 Thlr., darunter 1000 Thlr. für den Ankauf von Doku⸗ Banten. Die Mitglieder der Kommission, welche gern bereit sind, Gaben für den erwähnten Zweck anzunehmen, sind gegenwärtig: 8 arggraff, Stadtrath, Rosenthalerstr. 47, Dahms, Prediger, Kurzestr. 2. Byfenhardt, Prediger, Poststr. 15. Dr. Friedländer, Geh. Rath, Furgftr. 19. Günther, Kaufmann, Schloßplatz 12. Gust. Jürst, Femmerzien⸗Rath, Chansseestr. 48. Knaak, Pastor, Wilhelmstr. 29. Uüddicke, Bürger⸗Deputirter, Alte Jakobstr. 6. Lösche, Banquier, Dr. fohardeftr. 0.

„Marggraff, Rentier, Sophierstr. 12. Rosenthal, Stadtverord⸗ Fjer, Friedrichstr. 69. G. Schlawitz. Buchhändler, Schellingstr. G. F. Schlunk, Kaufmann, Alte Jakobstr. 29. Splitigerber, Rentier, Wähelmflr. 68. Thomas, Prediger, Friedrichs⸗Gracht 57.

Statistische Nachrichten.

Das Kaiserliche statistische Amt veröffentlicht in herausgegebenen Heft IV. Abth. 1 der Vierkelfasreihth. zur ve jeßt des Deutschen Reichs für 1875 u. a. eine Statistik der Straf⸗ fälle in Bezug auf die Zölle und Steuern des Dent⸗ schen Reichs bez. Zollgebiets für das Jahr 1874. Danach waren in 1874 wegen Uebertretung der gemeinsamen Abgabengesetz⸗ 28,673 Prozeßverhandlungen anhängig, darunter 5573 uneriedigte Fälle aus dem Jahre 1873, so daß der wirkliche Anfall des J. 1874 sich nur auf 23,100 Uebertretungen erstreckt. Gegen das Vorjahr, in welchem 26,493 Prozesse anhängig geworden waren, ergiebt sich eine bemerkenswerthe Abnahene welche sich namentlich bei den Ueber⸗ tretungen des Tabakssteuergesetzes (3115 gegen 4990 in 1873) Wund bei den Vergehen gegen die Wechselstempelsteuer⸗Gesetz⸗ gebung (6196 gezen 763 ¾ in 1873) zeigt. Dieselbe erklärt sich leicht aus der erheblichen Verminderung bLes Tabaksbaues im Jahre 1874 und aus der allgemeinen Geschäftsstille, welche einen bedeutenden Rückgang des Wechselverkehrs zur Folge hatte. Bei den übrigen Steuergattungen nd die Abweichungen vom Vorfahr weniger erheb⸗ lich; es bezoge iich von den zur Anzeige gekemmenen Straffällen auf: Zölle 9811 (gegen 1873 177), Rübenzuckersteuer 5 (+ 3), Salzsteuer 218 (+. 57), Branntweinsteuer 1549 (— 46), Brausteuer 1672 201), Uebergangsabgahen 534 (— 118). Von der Gesammt⸗ zahl der auf die gemeinsame Abgabengesetzgebung sich beziehenden Prozesse wurden im Laufe des Jahres 1874 24,225 oder 84,5 % vollständig erledigt und 4449 oder 15,5 % als noch nicht voll⸗ ständig rechnungsmäßig abgewickelt in das Jahr 1875 übertra⸗ gen; jedoch befiaden sich darunter 704 Fälle, über welche bereits rechtskräftig entschieden ist. Von den in 1874 erledigten Prozessen wurden 21,638 oder 90 % von Verwaltungsbehörden und 2586 Falle oder circa 10 % bei Gerichten zum Austrag gebracht. Die bei den letzteren erledigten Fälle bezogen sich verzugsweis⸗ auf Wechselstempel⸗ steuer.Hinterziehungen.

8 Was die Ergebnisse der im Jahre 1874 erledigten gemeinsamen Zell⸗ und Steuerprozesse betrifft, so betrug die Zahl sämmtlicher an⸗ geschuldigten Personen 31,008, von denen 26,871 verurtheilt worden sind und zwar: 19,130 wezen Defraude zu Geldstrafe einschließlich der demnächstigen Verwandlung in Freiheitsstrafe (davon 18,936 im ersten Falle, 184 im ersten Rückfalle, 10 im zweiten und ferneren Rückfalle), 7667 wegen Ordnungswidrigkeiten und 74 unmittelbar zu Frei⸗ heitsstrafen. Der Betrag der im Weze der Defraude hinterzogenen einfachen Abgaben belief sich auf 17,277 Thlr., von denen 13,657 Thlr. vereinnahmt worden sind; die wegen Defraude erkannten Geldstrafen betrugen 87,310 Thlr. und sind davon 52,823 Thlr. bei den Ver⸗ waltungsbehörden vereinnshmt worden. Wegen Ordnungs eidrig⸗ keiten ist auf 15,215 Thlr. Geldstrafe erkannt worden, wovon 12,002 Thlr. eingezahlt worden sind. Gegen 281 Kontravenienten

mußten die erkannten Geldstrafen (ganz oder theilweise) in Freiheits⸗

strafen verwandelt werden. Was die Zollprozesse betrifft, so erstreckte sich der Schleichhandel im Jahre 1874 in den einzelnen Verwaltungsbezirken des deutschen Zollgebiets in Fällen der Eingangszoll⸗Defraude u. a. auf: 667 Ctr. Wein, 545 Ctr. Oel und Felte, 506 Ctr. Eisen⸗ und Stahlwaaren 358 Ctr. roher Kaffee, 317 Ctr. Maschinen, 222 Ctr. Salz, 208 Ctr. Glas und Glaswaaren, 139 Ctr. Rohtabak, 136 Ctr. zubereitetes Fleisch, 124 Ctr. Reis, 117 Ctr. Leinengarn, 111 Ctr. feine Holz⸗ waaren und Möbel, 499 Stück Schweine; in Fällen der Contrebande auf 183 Stück Rindvieh und 157 Stück Schafe. Das Gesammt⸗ gewicht der im Jahre 1874 als Defraudationsobjekte mit Beschlag belegten Waaren aller Gattungen belief sich auf 5160 Ctr., etwa 2000 Ctr. weniger, als im Vorjahre. Insbesondere sind Wein, Kaffe, Reis, Fleischwerk, Eisen⸗ und Stahlwaaren, Holz⸗ und Lederwaaren in er⸗ heblich geringeren Mengen, als im Jahre 1873 eingeschwärzt worden.

Schließlich mag noch erwähnt werden, daß die Prozeßfälle wegen Uebertretung der partikularen Getränkesteuer⸗Gesetzgebung einzelner süddeutscher Staaten sich in 1874 gegen das Vorjahr nur unwesent⸗ lich verändert haben. Von Prozessen solcher Art bezogen sich nämlich: in Bayern auf Malzaufschlag 534 (18 weniger, als in 1873); in Württemberg auf Branntwein⸗Kleinverkaufsabgabe 204 (14 mehr als in 1873), auf Malzsteuer 1384 (11 weniger, als in 1873); in Baden auf Branntweinsteuer 321 (77 mehr, als in 1873), auf Biersteuer 252 (4 mehe, als in 1873); in Elsaß Lothringen auf Biersteuer 68 (9 weniger, als in 1873).

„— Nach den neuesten Angaben zählt die Berliner jüdische Gemeinde 6700 steuerzahlende Mitglieder. Die Gesamm zahl der der Synagogengemeinde angehörigen jüdischen Familienväter beläuft sich auf 15,000, die jüdische Bevöͤlkerung überhaupt auf ca. 50,000.

Nach den im „Journal 16 6graphique“ veröffentlichten stati⸗ stischen Zusammenstellungen des internationalen Telegraphenbureaus zu Bern beträgt die Länge der Telegraphenlinien Europas in rundee Zahl 326,500 Kilometer, die Länge der Drahtleitungen 930,000 Kilometer, also dreiundzwanzigmal mehr als der Umfang der Erde. Die Beförderung der Telegramme besorgen 23,800 Telegra⸗ phenbureaus. Wenngleich Großbritannien in Ansehung der Zahl der Telegraphenämter die größte Ziffer aufweist, nämlich 5572, das ist ein Amt auf 57 Quadrat⸗Kilometer und auf 5676 Einwohner, so befinden sich doch in der Schweiz insofern verhältnißmäßig mehr Telegraphenämter, als von den dort vorhandenen 899 Telegra⸗ phenbureaus deren eines bereits auf 46 Quadratkilometer und auf 2969 Einwohner entfällt. Die wenigsten Telegraphenbureaus haben

Lietzmann, Kommerzien⸗Rath, Burgstr. 15.

verhästnißmäßig Griechenland, Norwegen, Rumänien, Rußland Serbien und Spanien. Im deutschen Reiche befinden sich 4842 Telegraphenämter, also ein Telegraphenamt auf 113 Quadrat⸗ kilometer und auf 8480 Einwohnr. In Europa werder jährlich 50 60 Millionen Telegramme abgesendet, so daß je ein Telegramm auf 5—6 Einwohner kommt. Die meisten Telegramme werden verhältnißmäßig in der Schweiz geschrleben, denn dort trifft auf fast jeden Einwohner jährlich ein abge⸗ sandtes Telegramm; auch werden in der Schweiz nächst Groß⸗ britannien verhältnißmäßig die meisten Briefe geschrieben, indem dort von den abgesandten Briefen und Postkarten 20 Stück anf den Kopf der Bevölkerung entfallen. Rußland hat den geringsten Telegraphenverkehr; denn dort kommt ungefähr erst auf 27 Ein⸗ wohner ein Telegramm. Das Deutsche Reich nimmt in Ansehung des Umfangs des Trlegraphenverkehrs die sechste Stelle ein; es wurden nämlich befördert 10 11 Millionen Telegramme, d h. bei 41 Millionen Einwohnern eins jährlich auf etwa 4 Einwohner. In Berlin wurden im Jahre 1874 1,427,585 Telegramme auegeliefert, also durchschnittlich täglich 3900 Stück. Die Einnahmen von dem Telegraphenbetriebe in Rußland betragen 2,850,000 ℳ; demnächst folgt Großbritannien mit Irland mit 2,040,000 ℳ, wobei die außerordentlichen Ausgaben allerdings nicht in Betracht gezogen sind. Bei der Mehrzahl der Staaten werden die Einnahmen von den Aus. gaben überschritten.

Schwedens Unterrichtswesen. Bei Beginn des letztver⸗ gangenen Herbstsemesters waren die Staatselementarschulen und die Stadtspädagogien von 12,630 Schülern besucht, und 581 Schüler be⸗ standen im Lanfe des Jahres 1875 das Maturitätsexamen. Die Anzahl der Schüler in den Volksschullehrer⸗Seminarien betrug im vorigen Jahre 627 (1871 588) und in den Volksschullehrerinnen⸗ Seminarien 237 (1871 192); in ersteren bestanden 163 und in letzteren 67 Schüler das vollständige Abgangsexamen. Zufolge der im vorigen Jahre von den Domkapiteln erstatteten Berichte, betreffend den Volks⸗ schulunterricht, (nach §. 13 des Volksschulgesetzes müssen diese Be⸗ richte jedes dritte Jahr eingereicht werden) gab es am Schlusse des Jahres 1874 im ganzen Reiche (mit Ausnahme Stockholms, welche; 1871 207 feste Volksschulen hatte) 11 höhere Volks⸗ schulen, 3825 Volksschulen, von denen 2665 feste und 1149 am⸗ bulatorische waren, und 4298 Kleinkinderschulen, oder zusammen 8123 Volksunterrichts⸗Anstalten. Die Anzahl der Kinder im schulpflichtigen Alter betrug 720,813, und von diesen wurden 284 in den höheren Volrsschulen, 236,498 in den festen, 147,789 in den ambulatorisch n Volksschulen, 222,305 in den Kleinkinderschulen, 7211

Hause unterrichtet; 2505 Kinder erhielten wegen Naturfehler und 14,510 aus anderen Gründen keinen Unterricht. Für 3318 examinirte ordentliche, 463 examinirte außerordentliche und 715 Hülfslehrer und Lehrerinnen an den Volksschulen, sowie für 3945 Lehrer und Lehre⸗ rinnen an den Kleinkinderschulen ist im Jahre 1874 ein Gehalts⸗ zuschuß aus Staatsmitteln im Betrage von 1,317,379 Kronen 93 Oere gewährt worden. (Im Jahre 1871 waren zu letzterem Zwecke 1,203,322 Kronen vom Reichstage bewilligt; die Kommunen veraus gabten im genannten Jahre 2,573,927 Kronen 58 Oele oder zusammen fhe⸗ Jahresausgabe von 3,777,249 Kronen 58 Ocre für das Volks⸗ hulwesen) .“

Gewerbe und Handel.

Aufsichtsrath der Brandenburger Stärke⸗ und Fabrik, Aktien⸗Gesellschaft, beruft eine außerordent⸗ neralversammlung ein, in welcher den Aktionären ein Antrag lösung und Liquidation des Gesellschaftsvermögens, sowie on L ⸗quidatoren zur Beschlußfassung unterbreitet werden soll.

In der Verwaltungsrathssitzung der Schlesischen Boden

dit⸗Aktienbhank vom 29. v. M. wurde auf Grund der vor⸗ ge den Bilanz des letzten Geschäftsjahres beschlossen, der bevor⸗ henden Generalversammlung die Vertheilt zg einer Dividende von % zu empfehlen. ““

Am 27. Januar verstarb nach längeren Leiden im 78. Lebens jahre auf dem Hüttenwerke Quint der Besitzer desselben, Hr. Ge⸗ heimer Kommerzien⸗Rath Adolph Krämer. 8

Das Direktorium der Deutschen Kontinental⸗Gas⸗ Gesellschaft zu Dessau hat nach Fertigstellung des Abschlusses für das Geschäftsjahr 1875 vorbehaltlich der Genehmigung der Re⸗ visionskommission beschlossen, die Dividende an⸗ 13 ½ % = 40 pr. Aktie festzusetzen; außerdem werden p. p. 300,000 des bei der letzten Emission erzielten Agiogewinnes zur Disposilion des laufen⸗ den Geschäftsjahres vorgetragen werden. 1 8

Pest, 31. Januar. (W. T. B.) In der her jsammlung der Aktionäre der ungarif

Schoenberger, er sei von des Kommittenten erm htigt worden, mög⸗

lichst viel zu retten, und da er zu der Erkenntniß gelangt, daß es unmöglich sei, mehr zu erreichen, als der Aatrag der Regierung biete, so sei er für Annahme des Antrages. Letzterer wurde hierauf mit 2830 gegen 303 Stimmen angenommen.

London, 31. Januar. (W. T. B.) Der Vorsitzende Comités der Inhaber von Obligationen der türkischen Staa schuld macht bekannt, daß er eine Depesche aus Konstantinopel er⸗ halten habe, in welcher die Nachricht des Konstantinopeler Korre⸗ spondenten der „Timee“, der Sultan habe die volle 11.“*“ offiziell dementirt und für eci

ärt wird. (W. T. B.) Von der Ladung d untergegangene „Deutschland“ sind gestern 25 Tons durch das ana“ in Harwich gelandet worden.

vom Präsidenten Grant niedergesetzte Kommission zur eines Kanals durch die Laͤndenge von Panama MPis 1 1 7 3 5 4 8

1 er Nicaragua⸗Route den Vorzug, die sich vom Hafenöoͤrte Grey· town in Atlantischen Ozean bis nach Brito am Stillen Meeꝛe er⸗ strockt. Diesen Kanal veranschlagt die Kommifston auf ca. 66,000,000 Pfd. Sterl. Das Klima soll in der Gegend sehr gesund sein, so daß ein Massenhinsterben der Arbeiter nicht zu befürchten ist; auch würde der Nicaragug Sce zur Spessung des Kanals wesentlich beitragen. Diese Entscheidung fällt um so mehr ins Gewicht, als der Chef des Geniewesens der gmerikanischen Armee, General Humphrey, Mitglied der Kommission ist.

Während der letzten sechs Wochen sind 300 Tonnen pra⸗ servirtes Fleisch von New York nach London gesendet 2 g - 988 worden, und es werden Vorkehrungen getroffen, um größere Ladungen

in tleineren Zwischenräumen zu importiren.

Verkehrs⸗Anstalten.

Die zwischen der Redaktion der „Times“ und d verwaltung geführten Unterhandlungen wezen der U eines besonderen Drahtes zw sind, wie die „A. A. C.“ erfährt, dem Abschluß na „Times“ wird in Kucrzem ihre telegraphischen Nachri Hauptstadt des Deutschen Reiches ebenso ausführlich Paris bringen. Paris soll der Mittelpunkt f Frankreich, Italien, Spanien und Aegypten; gramme aus Deutschland, Rußland, Oesterreich und der Tür Der nächste Schritt des Blattes wird die miethweise Erwerbung ve Drähten aus Indien und Amerika, indeß nur an Sonntagsnächten sein.

In einer Sitzung der Polytechnischen Gesellschaft hielt Hr. Veitmeyer einen Vortrag über die unter seiner Leitung erfolgt Aufstellung eines akustischen Signals an der Kieler Buch Schon läͤngst habe sich das Bedürfniß fühlbar gemacht, neben de Leuchtsignalen auch andere zu besitzen, weiche bei den häufig auf d See eintretenden, das Licht verdeckenden Erscheinungen, wie Nei u. s. w, in Wirksamkeit treten könnten. Derartige Signale sei Töne, welche durch mit Dampf oder mit komprimirter Luft getri Blasinsirumente erzeugt werden. Die für diesen Zweck vorz nen und erprobten Apparate, das Horn, die Dampfpfei die Sirene zeigen annähernd dieselbe Tragfaͤhigkeit Tons, doch zeichnet sich die in Amerika schon gere Zeit angewandte Sirene durch einen eizenthüm schrillen „Ton aus, der sich auf größere Entfernungen besonders charakteristisch erweise. In Folge dessen habe man sich bei der erfen Aufstellung eines derartigen e Signals zu Bülk an der Kieler Bucht für die Sirene entschieden. Die Tragfähigkeit solcher akustischer Signale betrage 6 bis 12 Scemeilen, unter Umständen sogar 16 Seemeilen. Der Nebel ist ein besserer Leiter des Schalls als die nebelfreie Luft, und seitlicher Wind schwächt, wie a95 gestellt hat, den Ton nur wenig. Dagegen besitzen Signale einen Uebelstand, der sich besonders bei Tage bar mache. Während dieselben des Nachts voltständig bilden sich bei Tag durch die ungleiche Erwärmung des Wassers häufig in der Almosphäre besondere Dampfschichten, welche den Schall nicht weiter leiten, sogar reflektiren. Der in Bülk aufgestellte Apparat wirkt auton und sind an demselben besondere Einrichtungen getroffen, so Erzeuzung von Intervallen ganz bestimmte Tonsignale zeg können. Der Ton wird durch 2500 Umdrehungen in der Minute er zeugt und mittelst eines Schallrohrs von 16 Lange in einem Winkel von 1200 gleichmäßig ausgebreitet. Bei einer Ausfahrt in See wurde der Ton der Sirene in einer Entfernung von 6 ½ Seemeilen deutlich gehört; doch entspricht dieses Resultat wegen des Eintritts der er⸗ wähnten Schallwellen durchaus nicht dem wirklich erreichbaren.

Sir William Thompson hielt vor der British⸗Assoziation einen Vortrag über Leuchtthürme, in dem ec den jetzt üblichen Gebrauch von farbigem Glase zur Unterscheidung der verschiedenen Leuchtthürme als unpraktisch verwarf; rothes und grünes Glas reduziren die In⸗ tensität des Lichtes um 60 bis 70 %, sollten deshalb nie augewendet werden. Er schlägt vor, nur weißes Licht zu gebrauchen mit einen regelmäßig periodisch wirkenden, rotirenden Verdunkelungsapparat welcher das Licht, ähnlich den in der Telegraphie für Buchstaben ve wendeten, aus Punkten und kurzen Strichen zusammengestellten Zeichen wirken lassen und so die Unterscheidung eines Leuchtthurmès von einem andern ermöglichen würde. Der eine Leuchtthurm z. B. würde, eine Ztheilige Periode angenommen, einmal längere Zeit und 2 M. kurz hintereinander verdunkelt werden, während der ande kurz und zweimal länger ꝛc. Mit Hülfe des Morse'schen Alph könnte auf diese Art j der Leuchtthurm auch seinen eigenen Namer

in den gelehrten Schulen, 23,338 in Privatschulen und 66,373 im

dessen Anfs chstaben zeigen