“
ent à méme d'ern appeler à des actes olairs, discutables, pratiques, et spécialement propres à améliorer la situation de lHerzégovine et de la Bosnie; en un mot, que leur action paisse s'appuyer sur des faits et non sur des programmes. Ce’ n'est qu’'ainsi que les Cabinets se trouveront en mesure de faire valoir avec vigueur leurs conseils pacifiques. 2
Il est une autre difficulté — et c'est la plus grande — qu'il faut surmonter à tout prix, si l'on veut pouvoir compter sur un résultat tant soit peu favorable. Cette difficulté c'est la défiance profondement enracinée que toute promesse de la Porte rencontre auprès des Chrétiens. Une des causes principales de cette méfiance doit être recherchée dans le fait que plus d'une mesure zvancée dans les derniers rescrits du Sultan, a déjà été proclamé dans les Hattis Chérifs antérieurs, sans que le sort des Chrétiens en ait éprouvé une amélioration appréciable. 8 1 8
Aussi les cabinets croient-ils absolument nécessaire d'obtenir que le Gouvernement du Sultan confirme, au moyen d'une commission offcielle, ses intentions consignées par rapport à l'ensemble de l'Em- pire dans l'Iradé du 2 octobre et dans le Firman du 12 décembre, et qu'il notifie en meme temps aux Paissances son acceptation des points ci-dessus mentionnés qui ont pour objet spécial la pacification
provinces insurgées. des doute -e moyens les Chrétiens n'obtiendraient pas la forme de garantie, qu'ils semblent réclamer en ce moment, mais ils trouveraient une sécurité relative dans le fait même que les réfor- mes octroyées seraient reconnues indispensables par les Puissances et que la Porte aurait pris envers l'Europe l'engagement de les mettre à exécution.
Telle est la ferme conviction sortie d'un échange d’'idées préa- lable entre les Cabinets d'Autriche-Hongrie, de Russie et d'Allemagne.
Votre Excellence est chargé de porter ce point de vue à con- naissance de... . et d'obtenir son concours à l'oeuvre de paix dont tous nos efforts tendent à assurer le succès.
Si. comme je P'espère, les vues du Gouvernement . ... se rencon- trent avec les nôtres, nous lui proposerions par égard pour la dignité et Tindépendance de la Porte, de ne point adresser à celle-ci nos conseils dans une note collective, mais de neus borner à inviter nos représentants à Constantinaple à agir conjointement et d'une ma- nière identique auprès da Gouvernement du Sultan dans le sens que nous venons de développer.
Vous vondrez bien, Monsieur le Comte, donner lecture de la pré- sente dépéche à Monsieur le Ministre des Affaires Etrangères, et lui en laisser copie; et je vous serais reconnaissant de me faire con- nattre aussitöt que possible l'impression qu'ell ur Son Excellence. Recevez etc.
Uebersetzung. Buda⸗Pest, 30. Dezember 1875.
Von Anbensinn der Unruhen in der Herzegowina haben die euro⸗
päischen Kabinette, in ihrem Interesse an dem allgemeinen Frieden,
ihre Blicke auf die Ereignisse richten müssen, welche denselben zu gefährden drohten.
Die drei Höfe von OesterreichUngarn, Rußland und Deutsch⸗ land haben sich, nach einem Auͤstausch ihrer diesbezüglichen An⸗ sichten, zu gemeinsamen Bemühungen behufs Friedensstiftung ver⸗ einigt. 8de. Zweck schien dem allgemeinen Wunsche zu sehr zu ent⸗
sprechen, als daß die andern Kabinette auf die Einladung, sich durch ihre Vertreter in Konstantinopel demselben anzuschließen, sich nicht beeilt hätten, ihre Anstrengungen mit den unsrigen zu verbinden.
Die Mächte haben sich in Einvernehmen gesetzt, um allen ihnen zu Gebote stehenden Einfluß zu dem Zweck aufzubieten, den Kampf zu lokalisiren sowie die Gefahren und das Elend desselben zu ver⸗ mindern, indem sie Serbien und Montenegro verhinderten, sich an der Bewegung zu betheiligen. .
Ihre Sprache war um so wirksamer, als sie identisch war und daher den Festen Willen Europas bekundete, keine Gefährdung des allgemeinen Friedens durch unbesonnene Ueberstürzungen zu gestattea.
Die Kabinette haben überdies der türkischen Regierung die guten Dienste ihrer Konsular⸗Agenten angeboten, um zu der Beschwichti⸗ gung des Aufstandes mitzuwirken. In dem Verfolg dieser Aufgabe haben sie Sorge getragen, gleichermaßen jede Einmischung zu ver⸗ meiden und die Würde, die Rechte und die Autorität des Souveräns zu schonen.
Die Delegirten durften sich nicht als Enquéte⸗Kommisston ge⸗ berden, noch sich als Advokaten der Wünsche der aufständischen Be⸗ völkerung aufwerfen. Ihre Aufgabe war, der letztern alle Selbst⸗ täuschungen über eine Unterstützung von auswärts zu benehmen und sie zu ermahnen, nach Darlegung ihrer Wünsche und Klagen sich zu zerstreuen. Die Mächte behielten sich nur vor, bei der türkischen Regierung diejenigen Forderungen der Aufständischen zu unterstützen, die berechtigt befunden würden. Dieses zuvorkommende Verfahren der Kabinette bezeugte in genügender Weise die freundschaftliche Ab⸗ sicht, welche sie bei Anbietung ihrer guten Dienste geleitet hatte; es bekundete, daß in ihren Augen eine vollständige Solidarität in den Interessen Europas, der Pforte und der aufständischen Bepvölkerungen vorhanden war, um einem verderblichen und blutigen Kampf ein Ziel zu setzen und durch ernste Reformen und wirksame Verbesserungen, welche die wahren Bedürfnisse des Landes mit den berechtigten For⸗ derungen der Autorität versöhnen würden, eine Wiederkehr desselben zu verhüten.
Dies ist in wenigen Worten der geschichtliche Verlauf des seit dem “ des Aufstandes von den Mächten eingeschlagenen Ver⸗
ahrens.
Die Kabinette haben sich bis zum heutigen Tage vornehmlich von dem Wunsche leiten lassen, Alles zu vermeiden, was als eine ver⸗ frühte Einmischung Europas angesehen werden könnte.
In diesem Gedankengange haben sich alle Kabinette darauf be⸗ schränkt, der Regierung des Sultans den Rath zu geben, sich nicht an bloße militärische Maßregeln zu halten, sondern darauf auszugehen, das Uebel durch moralische Mittel zu bekämpfen, welche zukünftigen Ruhestörungen vorzubeugen bestimmt sind.
Die Kabinette hatten, indem sie so handelten, die Absicht, der hohen Pforte die moralische Unterstützung, deren sie bedurfte, zu leisten und außerdem die Zeit zur Beruhigung der Gemüther in den auf⸗ standischen Provinzen zu gewähren, weil sie sich der Hoffnung hin⸗ 88 688 jede Gefahr einer weiteren Verwickelung in dieser Weise beseitigt sei.
Leider sind ihre Hoffnungen getäuscht worden. Einerseits schei⸗ anen die von der Pforte veröffentlichten Reformen nicht die Beschwich⸗ tigung des Volkes in den aufständischen Provinzen ins Auge gefaßt zu haben und auch nicht zur Erreichung des wesentlichen Zweckes zu genügen. Andererseits ist es den türkischen Waffen nicht geglückt, dem Aufstande ein Ziel zu setzen.
Unter Hiesen Umständen glauben wir, daß der Augenblick für die Mächte gekommen ist, sich über einen gemeinsam zu beschreitenden Weg zu einigen, auf welchem sie verhindern können, daß die Bewegung durch längere Fortdauer schließlich den Frieden Europas gefährde.
1 Ebenso wie die anderen Mächte haben wir den wohlwollenden Absichten, welche den jüngsten Manifesten des Sultans zu Grunde liegen, Beifall gezollt. Der Irade vom 2. Oktsber und der Ferman vom 12. Dezember enthalten eine Reihe von Grundsätzen, welche be⸗
sttimant sind, in die Organisation des ottomanischen Reiches Reformen einzuführen.
Man darf amehmen, daß, wenn diese Grundsätze in weise ge⸗ faßte Gesetzesbestimmungen übertragen worden sind und wenn vor
Allem ihre praktische Handhabung vollkommen den hellen Gesichts⸗ unkten ihres Ursprungs entspricht, wirkliche Verbesserungen in der
türkischen Staatsverwaltung werden erzielt werden.
Gleichwohl können wir uns nicht verhehlen, daß die angekündig⸗ ten Reformen nicht aus sich allein die Wirkung haben können, dem Blutvergießen in der Herzegowina und in Bosnien auch nur für einen Augenblick Einhalt zu thein, und daß sie eben so wenig dazu angethan sind, die künftige Ruhe dieser Theile des ottomanischen festen Unterlagen zu begründen. “
4 In der That, prüft man den Inhalt der Irade vom 2. Oktober und des Fermans vom 12. Dezember, so kann man nicht umhin an⸗ zuerkennea, daß die hohe Pforte sich mehr mit allgemeinen Grund⸗ sätzen, welche in bestimmter Fassung der Reichsverwaltung zur Grund⸗ lage werden dienen können, als mit der Herstellung des Friedens in den heute im Aufstande befindlichen Provinzen beschäftigt hat.
Es liegt ganz besonders im Interesse der ottomanischen Regierung, daß vor Allem die Herstellung des Friedens gesichert werde; denn bevoe diese erreicht ist, wird es unmöglich sein, die Reformen ins Leben treten zu lassen, welche die hohe Pforte selbst proklamirt hat.
Andererseits haben die anarchischen Zustände, welche die nord⸗ westlichen Provinzen der Türkei verwüsten, nicht nur Schwierigkeiten für die hohe Pforte im Gefolge, es liegt in ihnen auch eine große Gefahr für den allzemeinen Frieden, und die verschiedenen Staaten Europas können nicht mit Gleichgültigkeit einen Zustand sich stets wiederholen und verschlimmern sehen, der schon jetzt schwer auf Handel und Industrie lastet und der, mit jedem Tage mehe das Vertrauen des Publikums in die Erhaltung des Friedens erschütternd, stets höhere und wichtigere Interessen in Fage stellt. 88 1
Auch glauben wir eine gebieterische Pflicht zu erfüllen, indem wir der ernstlichen Erwägung der Garantisemächte die Nothwendigkeit anheimstellen, der hohen Pforte anzuempfehlen, ihr Programm durch solche Maßregeln zu vervoll ⸗tändigen, die unabwendbar erscheinen, um in den augenblicklich durch die Geißel des Bürgerkrieges verwüsteten Provinzen Friede und Ordnung wieder herzustellen. 8
Als Ergebniß eines vertraulichen Ideenaustausches, der zwischen uns und den Kabineten von St. Petersburg und Berlin stattgefunden hat, gelangten wir zu dem Schlusse, daß diese Maßregeln in einer zwiefachen Richtung gesucht werden müssen, erstens auf moralischem und zweitens auf materiellem Gebiete 6
In der That ist die materielle Lage der christlichen Bevölkerung Bosniens und der Herzegowina in letzter Instanz nur von ihrer sozialen und moralischen Stellung abhängig. b
Wenn man die Ursachen der eigenthümlichen Lage, in der sich die Herzegowina und Bosnien seit so vielen Jahren befinden, einer ein⸗ gehenden Uantersuchung unterwirft, so fällt gleich von vornherein die besonders feindselige und argwöhnische Gesinnung auf, von der Christen und Mohamedaner gegen einander beseelt sind. Dieses all⸗ gemeine Mißtrauen war der hauptsächlichste Grund, der es unseren Abgesandten unmöglich machte, den aufständischen Christen die Ueber⸗ zeugung beizubringen, daß die türkischen Behörden den aufrichtigen Willen hätten, ihren Beschwerden Abhülfe zu schaffen. Es giebt vielleicht keine Gegend der europäischen Türkei, in welcher der Gegen⸗ satz zwischen Kreuz und Halbmond so schroffe Formen angenommen hat. Dieser fanatische Haß und dieses Mißtrauen müssen zum größ⸗ ten Theile der Nachbarschaft anderer Vörker desselben Stammes zu⸗ geschrieben werden, welche den vollen Genuß jener Religionsfreiheit besitzen, deren sich die Christen der Herzegowina und Bosniens beraubt sehen. Die unablässige Vergleichung bewirkt, daß sie den Eindruck bekommen, unter dem Joche einer wahrhaften Knechtschaft zu stehen, daß der Rame Rajah sogar sie in eine morgalisch niedrigere Stellung zu ihren Nachbarn zu bringen scheint, daß sie sich mit einem Worte als Sklaven fühlen.
Mehr als ein Mal hat Europa sich mit ihren Klagen zu beschäf⸗ tigen gehabt, sowie mit den Mitteln, denselben Abhülfe zu schaffen. Der Hatti Humayum von 1856 gehört zu den Früchten dieser 18 tigkeit der Mächte In den Festsetzungen dieses Aktes selbst aber wird die Religionsfreiheit noch durch Klauseln eingeschränkt, welche zumal in der Herzegowina und Bosnien mit einer Härte zur An⸗ wendung gebracht wurden, die jedes Jahr neue Konflikte hervor⸗ rief. Der Bau der dem öffentlichen Gottesdienst so wie dem Unterricht geweihten Gebäude, der Gebrauch der Glocken, die Bil⸗ dung reliziöser Genossenschaften finden sich in diesen Provinzen noch immer Hindernissen unterworfen, welche den Christen als eben so viele Exinnerungszeichen an den Eroberungskrieg erscheinen, welche sie in den Muselmännern nur die Feinde ihres Glaubens erblicken lassen und den Eindruck verewigen, daß sie unter einem Joche leben, welches abzuschütteln man nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht habe.
Der letzte Ferman berührt wohl diesen Punkt der religiösen Frei⸗ heit ebenso, wie es übrigens schon der Hatti Scherif von 1839, der Hatti Humayum von 1856 und andere Erlasse der hohen Pforte ge⸗ than hatten. Er bestätigt die Gewalten, mit denen die Patriarchen und andere geistlichen Oberhäupter für die Angelegenheiten ihrer Sprengel und für die freie Ausübung ihrer Religionsdienste aus⸗ gerüstet sind; aber er setzt ihnen die ihnen verliehenen Rechte und Ermächtigungen zugleich als Grenzen. Er verspricht auch Ecleich⸗ terungen für den Bau von Kirchen und Schulen, ein Versprechen, das öfter als einmal in amtlichen Urkunden niedergelegt worden ist, aber das nicht zur Beruhigung beitragen kann, weil seine Erfüllung von den Provinzialbehörden abhängt, welche unter dem Drucke der Stimmung der Ortsbevölkerungen dasselbe nicht ins Werk setzen können, wenn nicht der Grundsatz ausdrücklich und laut ausgesprochen wird. Der so eben erlassene Ferman geht also keineswegs über das Maß der Zugeständnisse des Hatti Humayum hinaus, welcher, wie ich es oben hervorgehoben habe, die religiöse Freiheit mit Einschränkungen umgiebt, die im Laufe der letzten Jahre zahlreiche Streitigkeiten hervorgerufen haben. Beschränkt, wie sie sind, haben die Zugeständnisse, um die es sich handelt, niemals genügt, um die Christen zu befriedigen. Um so weniger wird dies hente der Fall sein nach den Ereignissen, welche das Land mit Blut benetzt und den Widerstreit, der die beiden Glaubensformen trennt, nur noch vergiftet haben. Wenn der Aufstand erst erstickt sein wird, so wird das mohamedanische Ele⸗ ment, sich als Sieger betrachtend, ohne Zweifel darauf ausgehen, sich an den Christen für die Verluste zu rächen, die ein so heftiger Kampf ihnen auferlegt hat. Ein Zustand der Dinge, der das Neben⸗ einanderwohnen von Theilen der Bevölkerung, die sich eben noch mit so viel Erbitterung bekämpft haben, ermöglicht, kann also nur dadurch gesichert werden, daß die christliche Religion von Rechts wegen und thatsächlich auf den Fuß vollkommenster Gleichheit mit dem Islam gestellt wird, daß sie öffentlich anerkannt und geachtet und nicht nur, wie noch heute, blos gedul⸗ det ist. Aus diesem Grunde müssen unserer Ansicht nach die Ga⸗ rantiemächte die volle und ganze religiöse Freiheit nicht nur fordern, sondern auch, als das erste und wesentlichste Zugeständniß, erlangen. Die Gleichheit vor dem Gesetz ist ein ausdrücklich in dem Hatti verkündeter und durch die Gesetzgebung bestätigter Grund⸗
atz. Es ist dies ohne Zweifel die Ursache, weshalb die jüngsten Erlasse des Sultans es unterlassen haben, seiner zu erwähnen. „Ahber dieser Grundsatz, obgleich rechtlich gültig, wird doch noch nicht allgemein im ganzen Reiche angewandt. Thatsächlich wird das Zeugniß von Christen gegen Muselmänner an den Gerichtshöfen von Konstantinopel und den meisten anderen großen Städten zugelassen, aber in einigen entfernten Provinzen, wie die Herzegowina und Bos⸗ nien, weigern sich die Richter, seine Gültigkeit anzuerkennen. Es würde also darauf ankommen, praktische Maßregeln dafür zu er⸗ greifen, daß die Christen in der Zukunft nicht Justizverweigerungen zu befürchten hätten.
Ein anderer Punkt, welcher dringend der Abhülfe bedarf, ist die Verpachtung der Steuern. Schon der Hatti Scherif von 1839 hat über dieses System das Folgende gesagt: „Ein schlimmer Gebrauch besteht noch, obgleich derselbe nur verderbliche Folgen haben kann, nämlich die käuflichen Konzessionen, die mit dem Namen Iltizam bezeichnet werden. Nach diesem System ist die bürgerliche und finanzielle Verwaltung eines Ortes der Willkür eines einzelnen Men ⸗ schen überliefert, d. h., manchmal der eisernen Hand der gewaltsamsten und habgierigsten Leidenschaften.“
Und der Hatti Humayum von 1856 besagt das Felgende: „Man wird auf die raschesten und kräftigsten Mittel bedacht sein, um die Mißbräuche bei der Erhebung der Steuern, namentlich der Zehnten, abzustellen. Das System der direkten Erhebung soll nach und nach, und sobald als thunlich, an die Stelle der Verpachtung in allen
ts auf weigen der Staatseinnahmen gesetzt werden.“
Trotz dieser bündigen Erklärungen besteht das Verpachtungssystem
8 1.
noch in seinem ganzen Umfange. Heute stellt die hohe Pforte Reformen in dieser Richtung in Aussicht, ohne jedoch näher darauf einzugehen. Der Ferman vom 12. Dezember bezeichnet von Neuem das jetzt in Ausübung stehende System der Steuereintreibung als nicht in der Ordnung. Er ertheilt Weisung, einen Modus der Gleichmäßigkeit der Auflagen zu suchen. Er befiehlt auch, Maßregeln zu ergreifen, „um der Willkür bei der Eintreibung des Zehnten durch Vermitte⸗ lang der Pächter zu steuern“, aber er hebt die Verpachtungswirth⸗ schaft nicht auf. Wall man daher dem Aufstande einen wesentlichen und nie ausgehenden Nahrungsstoff entziehen, so ist einer der Punkte, die man von der Pforte verlangen muß, der, daß sie die klare und bestimmte Erklärung gebe, daß das System der Verpachtung der Steuern nicht bloß dem Rechte nach, sondern auch thatsächlich für Bosnien und die Herzegowina abgeschafft ist, und es ist nöthig, daß diese Maßregel unverzüglich in Ausführung gebracht werde. 3
Eine der Ursachen, welche die materiell schon so schwere Last der Steuern in Boznien und der eee noch schwerer machen, ist die, daß die Bewohner sich finanziell zum Vortheil des Centrums ausgebeutet glauben. Sie haben die Ueberzeugung, daß die Leistung der Abgaben keineswegs zur Be⸗ streitung der Bedürfnisse der Provinz selbst verwandt wird, sondern daß die Gesammtheit der erhobenen Summen unverzüglich nach Konstantinopel geschickt wird, um dort zum Gebrauch der Central⸗ regierung verwandt zu werden. 3
Es wäre daher nöthig, die Last der Auflagen, welche die Pro⸗ vinz zu tragen hat, moralisch zu erleichtern, wenn dieselbe erlangte, daß unbeschadet dessen, was die Unkosten des Reiches erfordern, ein Theil des Ertrages der von der Provinz gezahlten Abgaben zu Verwendungen, die ihren eigenen Interessen vortheilhaft wären, vor⸗ behalten würde.
Zu diesem Zwecke müßte die Pforte erklären, daß der Ertrag der indirekten Steuern, wie bisher, zu den Bedürfnissen des ganzen Reiches verwendet, daß dagegen die aus den direkten Steuern fließen⸗ den Gelder in der Provinz bleiben und ausschließlich zu ihrem Besten verwendet werden würden, um deren Hülfsquellen zu heben und ihre Wohifahrt zu vermehren. Die Ausführung dieser Bestimmung müßte unter die Ueberwachung des gewählten Ausschusses, von dem im Ver⸗ laufe dieser Arbeit sogleich die Rede sein wird, gestellt werden.
Die traurige Lage der Christen Bosniens und der Herzegowina beruht zum großen Theil auf der Art des Verhältnisses, das zwischen der Landbevölkerunz und den Grundbesitzern besteht. Die wirthschaft⸗ lichen Streitigkeiten haben auch stets einen besonders erbitterten Charakter in dem Lande, wo die Klasse der Grundbesitzer entweder der Religion oder der Nationalität nach von der Masse der Acker⸗ bauer verschieden ist; es liegen nur zu viele Fälle von leidenschaft⸗ lichen Kämpfen vor, welche Folge einer solchen Lage waren.
In den Provinzen, von denen hier die Rede ist, befindet sich fast die Gesammtheit der Grundbesitze, die nicht dem Staate oder den Moscheen angehören, in den Händen von Muselmännern, während die Ackerbaubevölkerung aus Christen der beiden Riten besteht. Die Ackerbaufrage wird daher noch durch den religiösen Gegensatz ver⸗ wickelt.
Nach der Unterdrückung des ersten Aufstandes der Begs von Bosnien im Jahre 1851 wurde die Leibeigenschaft aufgehoben, aber diese Maßregel hat, wie es in solchen Fällen häufig vorkommt, die Lage der Bauern nicht gebessert, sondern nur noch verschlimmert. Sie werden von jenen nicht mehr so schonend behandelt, wie vordem. Heute hat man nichts mehr vor Augen, als zwei mit einander im Kampfe liegende Interessen und Religionen. “
Von dem Augenblicke an, wo die Abschaffung des feudalen Re⸗ giments die vormaligen Leibeigenen in Pächter oder Meier um⸗ gewandelt hatte, haben die Uebergriffe der Eigenthümer zahlreiche theilweise oder allgemeine Aufstände hervorgerufen. Als eine Be⸗ wegung dieser Art 1858 im Norden Bosniens ausbrach, hat die Pforte sich veranlaßt gesehen, sich um die Zpistigkeiten zu bekümmern, die dazu Anlaß gegeben hatten. Abgeordnete von beiden Parteien wurden nach Konstantinopel berufen, und nach langen Ver⸗ handlungen, an welchen eine offiziöse Dazwischenkunft des Internun⸗ tius Sr. Majestät des Kaisers und Königs Antheil hatte, ward ein Ferman des Sultans erlangt, dessen Anordnungen damals die Inter⸗ essen der ländlichen Besitzer hinreichend zu befriedigen schienen. Dieser Ferman ist indessen niemals in Wirksamkeit gesetzt worden.
Es würde zu prüfen sein, ob einige Bestimmungen dieses Doku⸗ ments nicht noch heute zum Ausgangspunkt für einen billigen Ver⸗ gleich dienen könnten, der geeignet wäre, die Lage der ländlichen Be⸗ völkerung zu verbessern, oder ob es sich empfehlen moͤchte, den Staats⸗ schatz eintreten zu lassen zur Erleichtetung der Ausführung der Maß⸗ nahmen, welche zu diesem Behuf zu treffen wären, ganz so, wie dies vor etwa 20 Jahren in Bulgarien geschehen ist, wo die Grundlasten mittels Ausgabe von Rentenbriefen, sogenannten Sehims, abgelöst worden sind. Wir fühlen, daß die Aufgabe schwierig ist und daß ihre Lösung nicht das Werk Eines Tages sein kann, aber wir glauben, daß es von Wichtigkeit ist, daran zu arbeiten, um das Loos der ländlichen Bevölkerung in Bosnien und in der Herzegowina zu verbessern und so eine der offenen Wunden der gesellschaftlichen Zustände dieser Pro⸗ vinzen zu schließen. Es würde uns nicht unmöglich scheinen, eine Kombination zu finden, welche den Bauern gestattet, stufenweise und unter wenig lästigen Bedingungen unbebaute Landesparzellen zu erwerben, die der Staat zum Verkauf stellen müßte. Wenn sie dann weiter den Wunsch haben, als Pächter den Grund⸗ besitz ihrer muselmännischen Landsleute zu bebauen, so würden sie nach und nach dazu kommen, selber ein kleines Grundstück zu besitzen, das ihnen eine gewisse Unabhängigkeit sichern und sie gegen Er⸗ pressungen schützen würde.
Wenn man daran denkt, wie wenig Glauben bei der christlichen Bevölkerung die Verheißungen der hohen Pforte finden, so kann man sich nicht verhehlen, daß die bekanntgemachten Reformpläne das erforderliche Vertrauen nur dann wüͤrden einflößen können, wenn man gleichzeitig eine Institution schüfe, welche eine sichere Bürgschaft für die ernstliche Durchführung dieser Reformen böte. Begnügt man sich, die Ausführung den Provinzialregierungen anheimzugeben, so würde man nicht dazu gelangen, das Mißtrauen, von derm ich spreche, zu überwinden. Es würde also eine Kommission von Notabeln des Landes einzusetzen sein, bestehend zur Hälfte aus Muselmännern und zur Hälfte aus Christen, gewählt von den Ein⸗ wohnern der Provinz nach einem von der hohen Pforte bestimmten Modus. 1
Ich habe hiermit die Punkte dargelegt, deren Anwendung in den aufständischen Provinzen erlangt werden müßte, um sich der gegrün⸗ deten Hoffnung auf Friedensstiftung hingeben zu können. Diese Punkte sind: Die volle und unverkürzte Religionsfreiheit; die Abschaffung der Verpachtung der Steuern; ein Gesetz, welches verbürgt, daß der Ertrag der direkten Steuern von Bosnien und der Herzegowina zum Besten der Provinz selbst, unter Aufsicht der in dem Fliste des Fer⸗ mans vom 12. Dezember eingesetzten Organe verwendet werden; die Einsetzung eines besonderen Ausschusses, der in gleicher Anzahl aus Muselmännern und Christen besteht, um die Ausführung der von den Mächten vorgeschlagenen so wie der in dem Irade vom 2. Ok⸗ tober und im Ferman vom 12. Dezember verkündigten Reformen u überwachen; endlich die Verbesserung der wirthschaftlichen Lage der Landbevölkerung. Die ersten Punkte könnten und 8985 unverzüg⸗ lich durch die hohe Pforte eingeführt werden, der fünfte stufenweise und so bald wie irgend möglich.
zenn, unabhängig von den Bedingungen, als die wesentlichsten erscheinen, Bosnien und die Herzego⸗ wina noch die folgenden Reformen erhalten, die in dem jüngsten Ferman angedeutet sind: einen Provinzialrath und Gerichtshöfe, frei gewählt durch die Einwohner; die Un⸗ absetzbarkeit der Richter; die Laien⸗Justiz; die persoöͤnliche Freiheit; die Bürgschaft gegen Mißhandlungen; die Umgestaltung der Polizei, deren Verfahren so viele Klagen hervorgerufen hat; das Aufhören der Mißbräuche, zu welchen die Leistungen von Arbeiten zum öffentlichen . Anlaß geben; eine gerechte Herabsetzung der Gebühren für Befreiung vom Militärdienste; die dem Eigenthums⸗ rechte zu gebenden Bürgschaften; wenn alle diese Reformen, in Betreff
welche uns
deren wir uns von der Pforte Mittheilunz erbitten, um davon feier⸗ lich Akt zu nehmen, Anwendung gefunden haben in den aufständischen Provinzen, welche, nach dem Texte des Fermans zu urtheilen, scheinen noch nicht sogleich mit denselben bedacht⸗ werden zu sollen, so würde man hoffen können, den Frieden in diese verwüsteten Gegenden zurück⸗ kehren zu sehen.
Ich komme zum Schluß. Die unbestimmten Verheißungen des Irade vom 2. Oktober und des Fermans vom 12. Dezember konnten die Hoff⸗ nungen nur exaltiren, anstatt sie zu beruhigen. Andererseits ist festzustellen, daß es den türkischen Waffen nicht gelungen ist, den Aufstand zu be⸗ endigen. Der Winter hat dem Aufstand einen theilweisen Still⸗ stand geboten. Der Frühling wird ihn wieder aufleben sehen. Die Ueberzeugung, daß mit dem Kommen des Frühjahrs neue Elemente den Aufstand verstärken, daß die Bulgarei und Kreta die Bewegung vergrößern werden, ist unter den Christen der Türkei eine allgemeine. Wie dem auch sein mag, jedenfalls ist voraus⸗ zusehen, daß die Regierungen von Serbien und Montenegro, welche sich bis zu diesem Augenblicke nicht ohne Mühe außerhalb der Bewe⸗ gung hielten, alsdann nicht mehr im Stande sein werden, der herr⸗ schenden Strömung Widerstand zu leisten, und schon jetzt scheinen sie sich unter dem Eind uck der Ereignisse und der öffentlichen Meinung in ihren Ländern mit dem Gedanken vertraut gemacht zu ha ca, beim Schmelzen des Schnees in den Kampf einzutreten.
Bei dieser Sachlage gestaltet sich der Versuch der Mächte, im Interesse des allgemeinen Friedens die äußersten Verwicklungen zu vermeiden, sehr schwierig. Oesterreich⸗Ungarn und die beiden andern Kaiserlichen Höfe haben sich im Verlauf eines vertraulichen Ideen⸗Austausches in der Ueberzeugnng verecinigt, daß, wenn man sich darauf beschränken wollte, den Erfolg der durch den jüngsten Ferman veröffentlichten Reformvorsätze abzuwarten — Vorsätze, welche außerdem nach den Absichten der Pforte
nicht sofert auf
8
i. die aufständischen Landestheile angewandt werden dürften, — man alsdann ein ganz anderes Resultat als das erwartete erzielen werde, daß vielmehr der Konflikt gegen Ende des Winters eine bedeutend größere Ausdehnung annehmen würde. Die drei Kabinette glauben daher, daß die einzige Maßregel, neue Ver⸗ wickelungen zu vermeiden, welche Aussicht auf Erfolg hat, in einer von den Mächten ausgehenden Kundgebung bestehen müßte, welche deren ausdrücklichen Willen klarlegt, der Bewegung, welche den gan⸗ zen Orient zu überfluthen droht, Einhalt zu thun.
Dieser Zweck könnte indessen nicht allein durch eine an die Fürstlichen Re⸗ gierungen und die christlichen Unterthanen des Sultans gerichtete Aufforderung erreicht werden. Damit diese in sich schon äußerst schwierige Maßregel Aussicht auf Erfolg habe, ist es unumgänglich nothwendig, daß die Mächte sich auf klare, unanfechthare und prak⸗ tische Reformen berufen können, welche besonders geeignet sind, die Lage der Herzegowina und Bosniens zu verbessern, mit Einem Worte, daß ihre Vemittlung sich auf Thatsachen und nicht nur auf Pro⸗ gramme stützen kénne. Nur auf diesem Wege werden die Mächte im Sn sein, ihren friedlichen Rathschlägen den nöthigen Nachdruck zu geben.
Es giebt noch eire andere Schwierigkeit, und es ist die größte, welche man um jeden Preis überwinden muß. Diese Schwierigkeit ist das gründlich ciagewurzelte Mißtrauen, welchem alle Versprechun⸗ gen der Pforte bei den Christen begegnen. Ein Hauptgrund dieses Mißtrauens ist in der Thatsache zu finden, daß mehr als eine in den letzten Erlassen des Sultans versprochene Maßregel bereits in den früͤheren Hatti⸗Scherifs proklamirt war, ohne daß die Lage der Christen eine merkliche Besserung erfahren hätte.
Auch halten die Kabinette es für durchaus nothwendig, zu er⸗ langen, daß die Regierung des Sultans durch die Einsetzung einer offiziellen Kommission ihre Absichten in Beziehung auf das gesammie
Reich, wie sie in dem Irade vom 2. Oktober und im Ferman vom 12. Dezember dargelegt sind, bestätigt und daß sie zugleich den Mächten ihre Aufnahme der oben erwähnten Punkte notifizire, welche 2 Beruhigung der aufständischen Provinzen zum besonderen Zweck haben.
Ohne Zweifel würden die Christen durch diese Mittel nicht die Form der Garantie erhalten, welche sie augenblicklich zu verlangen scheinen, aber sie würden eine verhältnißmäßize Sicherheit in der Thatsache selbst finden, daß die octroyirten Reformen von den Mäch⸗ ten als unerläßlich anerkannt werden und daß die Pforte Europa geenüber die Verpflichtung übernimmt, sie zur Aussührung zu
ringen. 8
Dieses ist die aus einem vorherigen Ideen⸗Austausch zwischen den Kabinetten von Oesterreich⸗Ungarn, Rußland und Deutschland he⸗vorgegangene feste Ueberzeugung.
Fw. Excellenz ist beauftragt, diese Ansicht zur Kenntniß des ...
zu bringen und dessen Mitwirkung zu dem Friedenswerke zu erlangen, dessen Gelingen alle unsere Bemühungen anstreben. 8 Wenn, wie ich hoffe, die Ansichten der. Regierung sich mit den unsrigen begegnen, würden wir derselben aus Rücksicht für die Würde und Unabhängigkeit der Pforte vorschlagen, unsere Rathschläge an diese nicht in einer Kollektivnote zu richten, sondern nur uns dar⸗ auf zu beschränken, unsere Vertreter in Constantinopel aufzufordern, gemeinschaftlich und in identischer Weise bei der Regierung des Sul⸗ tans in dem von uns entwickelten Sinne zu wirken.
Sie wellen gefälligft, Herr Graf, die gegenwärtige Depesche dem Herrn Minister der Auswärtigen Angelegenheiten vorlesen und dem⸗ selben eine Abschrift davon zurücklassen, und ich würde es Ihnern Dank wissen, wenn Sie mir so bald als möglich mittheilen wollten, Eindruck dieselbe auf Seine Excellenz gemacht hat. Eeaehmigen
ie u. s. w.
☛
rewerrnnnarnraemnmenn
Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß.
Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Inseraten⸗Expedition des Dentschen Reichs⸗-Anzeigers und Königlich 88
Deffentlicher Anzeig
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 5. Industrielle Etablissements, Fabriken 68 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen
u. dergl. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.
Grosshandel.
er.
Inserate nehmen an: die autorisirte Arnoncen⸗Expeti⸗ tion von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnit, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗
Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, 8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung n. s. w. von öffentlichen Papieren.
.
. Literarischs Anzeigen.
te In der Eörsen- Fawilien-Nachrichten.
burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, sowie alle übrigen größeren Annsneen⸗Bureauz.
7 8. Theater-Anzeigen. 9 beilage. 8
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Die unten näher bezeichneten Gym⸗ nastiker Hermann und Rudolf Lantzky sind wegen vorsätzlicher Körperverletzung je zu einem Jahre Gefängniß rechtskräftig verurtheilt worden. Es wird ersucht, dieselben im Betretungsfalle zu verhaften, dies umgehend hierher anzuzeigen und die Strafe an ihnen zu vollstrecken, oder nach Bewandtniß der Umstände, sie hierher transportiren und an die Kö⸗ nigliche Direktioa des Strafgefängnisses am Plötzen⸗ see zur Strafvollstreckung abliefern zu lassen. Die⸗ selben sollen sich vor Kurzem noch in der Lausitz auf⸗ gehalten haben. Berlin, den 22. Janunar 1876. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Unter⸗ suchungssachen. Deputation 6 für Vergehen. Sig⸗ nalement. 1) Der Gymnastiker Hermann Lantzky ist 25 Jahre alt, am 30. November 1850 in Ber⸗ lin geboren, evangelischer Religion, 5 Fuß 4 Zoll groß, hat blonde Hgare, blonden Schnurrbart, rundes Kinn, längliche Gesichtsbildung, gesunde Gesichts⸗ farbe, vollständige Zähne, ist schlanker Gestalt und spricht die deutsche und die französische Sprache. —
2) Der Gymnastiker Rudolf Lantzky ist 22 Jahre
alt, am 22. März 1853 in Berlin geboren, evange⸗ lischer Religion, 5 Fuß Haare, blaue Augen, bra im Entstehen, längliches Kinn und längliche Gesichts⸗ bildung, gesunde Gesichtsfarbe, vollständige Zähne, ist schlanker Gestalt und spricht die deuische Sprache.
Steckbriefs⸗Erneuerung. Der unterm 22. Juli 1875 — Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗ und Königl Preuß. Staats⸗Anzeiger Nr. 176 pro 1875 vom 29. Juli 1875 — hinter den Schneidergesellen Carl Lüdemann erlassene Steckbrief wird hiermit erneuert Potsdam, den 3. Februar 1876.
Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.
Der unterm 17. Dezember v. J. wider Paul Ruppel von Hünfeld erlassene Steckbrief wird als erledigt zurückgezogen. Cassel, den 1. Februar 1876.
Staats⸗Anwalt.
[10337] Proclama.
Gegen den Käthner Heinrich Mense aus Ter⸗ reszewo ist nach Inhalt des Beschlusses des König⸗ lichen Kreisgerichts zu Loebau vom 23. Auzust 1875 auf Grund der Anklageschrift vom 18. Juli 1875 die Untersuchung wegen falscher Anschuldigung er⸗ öffnet worden.
Zur öffentlichen Verhandlung Termin auf den 12. April 18è76, Vermittags um 12 Uhr, im Verhandlungszimmer Nr. 22 des Kreisgerichts⸗ gebäudes hierselbst angesetzt worden.
Der Angeklagte wird aufgefordert, in diesem Ter⸗ mine zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche unter bestimmter Angabe der dadurch zu beweisenden Thatsachen dem Richter so zeitig zum Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeholt werden können.
Im Falle des Ausbleibens wird mit der Unter⸗ suchung und Entscheidung über die Anklage in con- tumaciam verfahren werden.
Loebau, den 16. Dezember 1875.
— Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
der Sache ist ein
SEubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ 8 ladungen u. dergl.
196121¹1 Subhastations⸗Patent.
Das dem Kaufmann August Heinrich Geißler ge⸗ hörige, in Steglitz an der Ahornstraße belegene, im Grundbuch von Steglitz Band XVIII. Bl. Nr. 576 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll
den 25. März 1876, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße Nr. 25, Zimmer Nr. 16, im Wege der nothwendigen Sub⸗ hastation öffentlich an den Meistbietenden verstei⸗ gert, und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags.
den 30. März 1876, Nachmittags 1 Uhr, ebendort verkündet werden.
Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Flächenmaß von 14 Ar 40 Qu.⸗M. mit einem Rein⸗ ertrag von 6,78 ℳ veranlagt. Auf dem Grundstücke
6 Zoll groß, hat brünette braune Augenbrauen, Bart
befindet sich ein Rohbau. Die vom Bieter zu lei⸗ stende Sicherheit wird auf 3000 ℳ festgesetzt. Auszug aus der Steuerrolle und beglaubigte Ab⸗ schrift des Grundbutblatts, ingleichen etwaige Ab⸗ schätzungen, andere das Grundstäück betreffende Nach⸗ weisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserm Burcau V. einzusehen
Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht einge⸗ tragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Prä⸗ wg. spätestens im Versteigerungstermin? anzu⸗ melden.
Berlin, den 17. Januar 1876.
Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.
“ Ediktalladung.
Laut notariellen Vertrags vom 10. Januar 1876 kaufte Direktor Ferdinand Brammer in Wals⸗ rode vom dortigen Bürgermeister a. D. Fritz Grütter als Inhaber der väterlichen Gewalt über seine erst⸗ und zweitehelichen Kinder
die vor Walsrode in der Eckernworth belegene einst Köhler'sche, „das Neue Haus“ genannte Be⸗ sitzung, Haus⸗Nr. 243, mit Zubehör, Gebäuden und Grundstücken in der Feldmark Walsrode, als:
1) das Neue Haus Nr. 243 mit Nebengebäuden, deren Areal und umliegenden Hofraum von etwa 1 ½ Morgen;
2) etwa 1 ½ Morgen Garten dahinter, laufende Nr. 2 pag. 155 bisheriger Grundsteuermutter⸗ rolle;
3) etwa 1 ½ Morzgen Garten zwischen dem Fulder⸗ wege und Schmieds Freudenthal Garten;
4) daran ectwa 2 ½ Morgen Garten Nr 3 und 4 als „Thiesenwerth“ laufende Nr. 3 Seite 155 der Grundsteuermutterrolle bezeichnet.
Von einem dieser Gartenstücke (2—4) sind
jedoch nach Kontrakt vom 23. August 1875
14 ½ Qu.⸗Ruthen dem Schmied Freudenthal hier überwiesen.
5) die tiefe Wiese an herrschaftlicher tiefer Wiese und H. Behrmanns Wiese, etwa 2 Morgen 41 Qu.⸗Ruthen, Nr. 1 Seite 6 der Grnndsteuer⸗ mutterrolle.
Auf Antrag des Käufers und Verkäufers werden Alle, welche an genannten Grundstücken Eigen⸗ thums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Realberechtigunzen zu haben ver⸗ meinen, aufgefordert, diese Rechte in dem
Montag, den 27. März d. J., 11 Uhr Morgens, auf hiesigem Gerichte anstehenden Termine anzumel⸗
den, widrigenfalls für den sich nicht Meldenden im Verhältnisse zum neuen Erwerber das Recht ver⸗
loren geht. Der Ausschlußbescheid wird nur durch Aushang an hiesiger Gerichtstafel veröffentlicht. An folgende Inhaber von alten ungelöschten Hy⸗ potheken bezw. deren Rechtsnachfolger ergeht diese Ladung insbesondere: 1) Einwohner Christoph Seemann in dingen,
2) Vormundschaft für Kinder weil. Hans Heinrich Hüner daselbst,
3) Einwohner Friedrich Ahrens in Kirchboitzen,
4) Oberst⸗Lieutenant⸗Wittwe Frau Suerland, geb. Ludwig, einst in Walsrode.
Walsrode, den 28. Januar 1876.
Königliches Amtsgericht II. Münchmeyer.
Siever⸗
Verkäufe, Verpachtungen,⸗ 8 Submissionen zc.
[1011] „Unterbietung.
Die Ausführung von Erd⸗ und Pflaster⸗ arbeiten, welche bei der Verlegung von Tele⸗ graphen⸗Kabeln im hiesigen Ober⸗Postdirektions⸗ bezirke in diesem Jahre in von ungefähr 2700 Metern sowie die Lieferung der zum erforderlichen Mauerziegel in einer bietung vergeben werden.
Die näheren Bedingungen sind im Bureau der
Ober⸗Postdirektion (Registratur der Abtheilung E.),
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1
Königstraße 60 hierselbst, täglich von 8 Uhr fruͤl bis 7 Uhr Abends ausgelegt und können en
gebühren, auch schriftlich mitgetheilt werden. Unternehmungslustige wollen ihre portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift: „Unterbietung auf Erd⸗ arbeiten“ bezw.: „Unterbietung auf Lieferung ziegeln“ versehen, bis zum 15. Februar d. Is. Vormittags 11 Uhr, an den Unterzeichneten ein⸗ senden.
Die Preisforderung für die Pflaster⸗ und Erd⸗ arbeiten müssen für den laufenden Meter gestellt und gesondert angegeben sein, je nachdem Arbeiten auf gepflasterten oder ungepflasterten Strecken, bei Tage oder bei Nacht, zur Ausführung gelangen.
Die Eröffnung der eingegangenen Anbietungen erfolgt zu der angegebenen Zeit, in Gegenwart der etwa persönlich erschienenen Anbieter.
entsprechende Anbietungen bleiben unberücksichtigt. Die Auswahl unter den Anbietern,
gebunden bleiben, wird vorbehalten. Berlin 0., den 31. Januar 1870. Der Kaiserliche Ober⸗Posidirektor.
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einer Gesammtlänge nothwendig werden, berechnungen liegen im Bureau des Abtheilunge⸗ Bedecken der Kabel Baumeisters Mehrtens, Tiegelstr. 5 II., hierselbst de Anzahl von zur Einsicht aus und können mit Ausnahme der ungefähr 10,000 Stuͤck, soll im Wege der Unter⸗ Zeichnungen gegen Erstattung von einen. Mark für
[615 Bekanntmachung. Das unterzeichnete Artillerie⸗Depot beabsichtigt
330 Bettungsrippen 6 M. lang, 16 Qu.⸗Em.
stark, 570 Bettungsrippen 4,5 M.
ark, 950 Bettungsbohlen 8 Cm. 0,3 M. breit, 2090 Halbhölzer 6 M. lang, Em. stark, im Submissionswege zu beschaffen. Hierzu ist ein Termin auf Montag, den 21. Februar cr., Vormittags 9 Uhr,
lang, 16 Qu.⸗Cm.
stark, 3 M. lang,
im Bureau des Artillerie⸗Depots — Breitestraße
68 — anberaumt.
Hierauf Reflektirende wollen ihre Offerten schrift⸗ 1
lich, versiegelt und mit der Aufschrift: „Submission auf Bettungsmaterial“
versehen, bis zu diesem Zeitpunkte hierher einreichen. 1 Die Bedingungen sind entweder im diesseitigen
Bureau einzusehen oder gegen Erstattung der Ko⸗ pialien von hier abschriftlich zu beziehen. Spandau, den 20. Januar 1876. “ Artillerie⸗Depot.
Cottbus⸗Großen 6 — Neubau Cottbus⸗Frankfurt a. O. Die Ausführung der Maurer⸗, Zimmer⸗, Staaker⸗, Dachdecker⸗, Klempner⸗, Schlosser⸗, Tischler⸗, Glaser⸗, Anstreicher⸗ und Töpferarbeiten incl. Lieferung der dazu erforderlichen Materialien für die Empfangs⸗ gebäude der Stationen Peitz, Weichensdorf, Jamlitz und Müllrose soll im Wege der öffentlichen Sub⸗ mission entweder im Ganzen oder nach einzelnen Arbeiten getheilt an einen oder mehrere Unterneh⸗ mer vergeben werden. Die Arbeiten sind veranschlagt im Ganzen für Bahnhof Peitz. 29,500 ℳ 8 WE“ Weichensdorf 23,500 „ 1.“ Malhose 9,8900 . Zeichnungen, Bedingungen, Massen⸗ und Kosten⸗
portofreien Antrag, gegen Erstattung der Abschreibe⸗ Anbietungen und Pflaster⸗
von Maner⸗
die b
Später eingehende, sowie den Bedingunzen nicht
b b welche 14 Tage nach jenem Termine an ihre Anbietungen
30 Cm. breit, 16
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ferten vorschriftsmäßig, portofrei und versiegelt mit der Aufschrift
1 „Offerte auf Hochbaunten der Neubaustrecke Cottbus⸗Fraukfurt a. O.“
einzureichen sind, ist auf
Montag, den 21. Fehrnar 1876, Vormittags 11 Uhr,
im obengenannten Abtheilungs⸗Bureau angesetzt. Cottbus, den 2. Februar 1876. (à Cto. 3/2. IV.) Die Direktion der Cottbus⸗Großenhainer Eisenbahn⸗ Gesellschaft.
1 11cocss Bekanntmachung. Auf der Königlichen Steinkohlengrube Kronprinz Friedrich Wilhelm bei Schwalbach (Kreis Saarlouis) soll eine Wasserleitung von ungefähr 1000 Meter Länge hergestellt und die hierzu erforderlichen Rohre und sonstigen Stücke im Wege der öffentlichen Sub⸗ mission vergeben werden. Diie Lieferungsbedingungen lön eu auf dem Burcau der Inspektion eingesehen, auf Verlangen auch von derselben übersandt werden. Die betreffenden Offerten sind bis Freitag. den 18. Februar d. Js.,
Bormittags 10 Uhr, hierher, versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen, einzureichen, wo dieselben in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten geöffnet werden. Ensdorf bei Saarlouis, den 3. Februar 1876.
Königliche Berg⸗Jnspektion I
744] Submission. Das unterzeichnete Regiment bedarf zur Beo⸗ schaffung von Bekleidungsstücken pro 1876 nach⸗ stehende Materialien und zwar: 3 ca. 1500 Meter graue Futterleinwand, „ 2000 „ Sctgelleinwand, „ 3500 Futter⸗Kallikot, „ 19000 „ DHrillich und „ 6000 Hemden⸗Kallikot, sowie an fertigen Stücken: 180 Helme mit Beschlag, 168 Säbeltroddeln fur Unteroffiziere, 514 Säbeltroddeln für Gemeine, 300 Kochgeschirre, 90 Kochgeschirrriemen, 90 Paar weiße Tornisterriemen, 45 Paar schwarze Tornisterriemen, 100 weiße und 50 schwarze Leibriemen, 45 Paar Patrontaschen.
Offerten von zuverlässigen Lieferanten mit Proben und Preisangaben sowie Lieferungsfrist sind der unterzeichneten Kommission versiegelt und portofrei bis zum 16. Februar cr. einzusenden.
Posen, den 24. Januar 1876. (Ag. P. 25/1. 76.) Die Bekleidungs⸗Kommisssoun des 1. West⸗
preußischen Grenadier⸗Regiments Nr. 6.
Berlin⸗Coblenzer Eisenbahn. Strecke Nordhausen⸗Wetzlar.
Die Lieferung von ca. 45 Kbm. Tannen⸗Rund⸗ holz und ca. 1400 Qu.⸗M. Tannen⸗Bohlen für die Ausführung des Sohlstollens des Mühlenberg Tun⸗ nels I soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. Offerten mit der Aufschrift:
„Submissionsofferte auf Holzlieferung für
den Mühlenberg Tunnel I. sind bis zum Submissionstermin am Sonnabend, den 19. Februar cr., Vormittags 10 Uhr, vee⸗ siegelt und frankirt an den Unterzeichneten einzu⸗ reichen, in dessen Büreau zur angegebenen Stunde die eingegangenen Offerten im Beisein etwa erschie⸗ nener Submittenten eröffnet werden. Später ein⸗ gehende Offerten bleiben unberücksichtigt. Bedin⸗
die Bedingungen und von einer Mark pro Stück Anschlagsformular von dort bezogen werden.
eingesehen, auch gegen Erstattung der von da bezogen werden. Küllstedt, am 3. Februar 1876. Der Abtheilungs⸗Baumeister.
gungen und Holzverzeichniß können im hiesigen Büreau
Der Submissionstermin, bis zu welchem die Of
“
Kiene. “