““
1. Mai verlegt, 2)
nach Neujahr Vorlagen des schon zu Anfang
Sch
Ein mit dem
keitsrücksichten auf die jahrs wünschenswerth sei, was furt) auch im Int
Der Abg. Dr.
der Vorlage an, wo des
Prolongation Reichstag
werden.
Zweckmäßigkeit
dazu führen mü
zu entlasten. sich die
dadurch e berufen sei, und
11.“
ermöglicht werde, daß der Reichstag bald zu Reichetagsmitgliedern die Bundesrathe, insbesondere die Etatsvorlagen möglichst
3) den
Dezember mitgetheilt weroen.
eeresse der zu bera
§. 1 der Vorlage wentischer Antrag des Abg. midt (Stettin) wurde zurückgezogen. Der Abg. Schmidt (Stetem) führte Einzellandtage die
aus,
der Abg.
Lasker erkannte zwar objektiv
des der Justizgesetze no⸗ Der Präsi Dr. Delbrück, wollte
trauensvotum verlangen, an, welche den R
ßten, die nächste (S. unter Reichs Windthorst und
Abgg. Kic wurde nach einig
die Vorlage erklärt hatten, Bundeskommissars, Geh. Ober⸗Regierung und des Abg. v. Kardorff die erste Lesung trat sofort in die zweite Berathung, Völk und v. Ludwig gemeinsam mit * Nachdem die Antragsteller ihre Anträge motivirt hatten, wandte sich Abg. Grumbrecht gegen den von danken zweijähriger Budgetperioden.
das Mangelhafte
gelernt.
In großen Staaten,
Einflusses
noch in dieser Legislatur dent des Reichskanzler⸗Am mit der Bewilligung sondern führte die eichstag in
einer solchen
Jahre hinaus feststellen lassen, mit schloß die Debatte über §. 3 nachdem Abg. v. Ludwig denselben ebenfall
zurück. §. 1 ward mit großer Me
v. Ludrwig dagegen abgelehnt.
Zu §. 2, der die Geltung auf die drei ersten Monate
Abg. Rickert,
daß
Bestimmung nicht
desregierungen, stimmt würden. desregierungen selbst entsprechen Jahr 1877 und Rücksicht auf die der Berathung ent
son
des er und
durch irgend ein Miß dern lediglich von Man glaube, daß es
ür die ersten
Ulte aber nicht durch diesjährigen
Etats berauben,
der
Session von
§.
Institution
wo die Bedürfnisse sich nicht auf sie ganz unzweckmäßig.
sei
1. Abg. Völk
des für 1876 Jahres 1877
seine Freunde zur Ablehnung dieser trauen gegen die Bun⸗ sachlichen Motiven be⸗ den Wünschen der Bun⸗ das Budget für das Monate des Jahres 1878 aus gegenstehenden Schwierig⸗
werde,
keiten mit einem Reichstage zu vereinbaren,
er glaube, zur allgemeinen Zufriedenheit —
ledigt habe. §.
age, er Erri
ung des Grundstücks des Berlin und einer angrenzenden F en as Reich mit der preußischen Regierung und den sonstigen Be⸗ in Verhandlung zu treten. Mhaa. „ Bercer. .ꝗenn evyjcracfteg'san, a M
theiligten Dieg
.
wiederholt zu erklären, daß der Reichstag den Grund und Boden des Krollschen Etablissements hierselbst nebst dem angrenzenden Terrain als die geeignete Stelle für die Errichtung der nicht ansteht; b) in Gemäßheit des Reichstagsbeschlusses ruar 1874 den Reichskanzler wiederholt aufzufordern, Einleitungen um das hinter dem Kriegs⸗Ministerium, der ehemaligen ktur und dem Herrenhause belegene Terrain, soweit tung eines Reichstagsgebäudes erforderlich ist, zu die desfallsige Vereinbarung dem Reichstage baldmög⸗ lichst zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme vorzulegen.
zu treffen,
Porzellanmannfa olches zur Errich
rwerben und
2 ebens urden hierauf ohne Den letzte
i Gegenst betreffend die Ermächtigung 1 chtung des Reichstagsgebä Krollschen
o wie alle folgenden Paragraphen der Vorlage weitere Debatte abgelehnt.
and der Tagesordnung bildete die Vor⸗ des Reichskanzlers, zum Zweck udes über die Erwer⸗ Stablissements in läche des Thiergartens durch
Der Abg. Duncker schlug vor:
8 „Für den Fall der Ablehnung des Antrages des Bundesraths den Reichskanzler zu ersuchen, mit der Königlich preußischen Regie⸗ ob und unter welchen Bedingungen
ung in Verhandlung zu treten,
gegenwärtig folgende zwei Plätze zum Zwecke des für das Reich zu erwerben sein würden: A. der Platz im Thiergarten wischen dem Brandenburger Thor und der Lennéstraße; B. der Platz an der Ostseite des Königsplatzes: das Raczinskysche Palais und die anliegenden, dem preußischen Fiskus gehörenden Grundstücke und über das Resultat dieser Verhandlungen dem Reichstage in der nächsten
Session Mittheilung zu machen.“
Nachdem der Abg. v. Unruh den Platz des Krollschen Eta⸗ blissements empfohlen und der Abg. Berger fürwortet hatte, vertrat der Bundesbevollmächtigte Staats⸗Minister Dr. Achenbach die Regierungsvorlage angelegenheiten), und bezeichnete das darin vorgeschlagene Terrain
als das einzig geeignete, eine Ansicht, welche auch⸗Abg. Duncker vertrat. Um 5 ½ Uhr vertagte sich das Haus.
— In der heutigen (47.) Sitzung des Deutschen Reichstages, welcher am Tische des Bundesraths die Bundes⸗ bevollmächtigten, Präsident, des Reichskanzler⸗Amts Staats⸗Mi⸗ nister Dr. Delbrück und der Staats⸗Minister Dr. Achenbach, so⸗ wie die Reichs kanzler⸗Amts⸗Direktoren Herzog und v. Amsberg mit mehreren anderen Kommissarien beiwohnten, motivirte der Abg. Gerber seine Interpellation, welche lautet:
Dem Reichstage ist der Vertrag zur Kenntnißnahme mitgetheilt worden, welcher am 2. Dezember 1875 zwischen dem Geheimen Ober⸗ Regierungs⸗Rath Hrn. von Pommer⸗Esche im Namen des Deutschen Reiches und dem Polizei⸗Direktor Hrn. Back, betreffend den Verkauf der durch die Erweiterung der Festung Straßburg entbehrlich werdenden Grundstücke an die Stadt⸗
gemeinde Straßburg, abgeschlossen worden ist.
Aus diesem von dem Reichskanzler⸗Amte und von dem Herrn Bezirkspräsidenten bereits ratifizirten Vertrag ist ersichtlich, daß der Stadt Straßburg, vermittelst der Unterschrift des Hrn. Polizei⸗ Direktors Back, die Verpflichtung auferlegt werden soll, eine Summe
von 17 Millionen Mark zu bezahlen, ohne daß eine Gemeindevertretung der Stadt darüber ihr Votum abgegeben hat. derartige Belastung der Gemeinden, ohne Mitwirkung einer gesetzlichen Gemeindevertretung, dem allgemein geltenden Rechte, und weist des⸗ bhalb das stattgehabte Verfahren auf die Dringlichkeit einer baldigen Wiederherstellung des unterm 26. Februar 1872 aufgelösten Gemeinde⸗
raths hin.
Darauf gestützt, erlaube ich mir die Anfrage an den Herrn Reichs⸗ kanzler zu richten: .1) liegt es in der Absicht der Reichsregierung, in Straßburg dem⸗ nächst eine gesetzliche Gemeindevertretung wieder herzustellen? 2) beabsichtigt die Reichsregierung dieser Vertretung den Vertrag vom 2. Dezember 1875 zur Ratifikation vorzulegen? im Reichkanzler⸗Amt,
Der Bundeskommissar,
Herzog, verneinte die zweite Frage, weil keine Veranlassung vor⸗ Straßburg so überaus günstigen, jetzigen Gesetzgebung zu
künftigen vorzulegen.
liege,
aber bindenden bestehenden zur
Recht vertretung
den für die Stadt nach der
und Vertrag Ratifikation
Direktor
einer
Verlegung des Etats⸗ thenden Justizgesetze wünschte.
periode einberufen zu
tagsangelegenheiten.) Nachdem Richter (Hagen) gegen en Bemerkungen des 5⸗Raths Dr. Michaelis geschlossen. 1 in welcher die Anträge 1 diskutirt
Windthorst angeregten Ge⸗ Man habe in Hannover
hrheit angenommen, der Antrag
(S. unter Reichstags⸗
und Bürgermeisterei⸗Verwalter
—
See.
die
daß Zweckmäßig⸗ Dr. Lucius (Er⸗ die Zweckmäßigkeit die darin ertheilte schon jetzt den zur Berathung ts, Staats⸗Minister Vorlage kein Ver⸗ Erwägungen der seinem Interesse der Etatsberathung
Das Haus
wurden.
zur Genüge kennen
Da⸗ zog seinen Antrag, s befürwortet hatte,
festgestellten Etats ausdehnt, bemerkte
der bereits wie zwei Budgets er⸗
Reichstagsgebäudes vom 25. Fe⸗
Reichstagshauses
seinen Antrag be⸗
Es widerspricht eine
Munizipal⸗
5 2 “ Nr. 1 wünsche die Regierung lebhast, den
wiede: „ 2„ 8 * Zugehörigkeit zum Deutschen Reiche nicht nur als provisorischen
1 “ 8— 11“
normalen Zustand
herzustellen, sobald die Bürger Straßburgs ihre
die Wahlen zur Gemeindevertretung nicht zu politischen Demonstrationen benutzen würden. Auf An⸗ trag des Abg. Sonnemann trat das Haus in eine Besprechung der Interpellation ein. Der Antragsteller stellte auf Grund von ihm in Straßburg selbst bei den gemäßigsten Leuten eingezoge⸗ ner Erkundigungen in Abrede, daß der geschlossene Vertrag für Straßburg so günstig sei, wie der Regierungskommissar dar⸗ gestellt habe. Der Abg. Graf v. Moltke erklärte, daß ein mili⸗ tärisches Interesse an der Erweiterung der Stadt Straßburg nicht bestehe, daß aber dadurch die Stadt einen neuen Aufschwung nehmen werde. Die Informationen des Abg. Dr. Löwe bei Elsässern über die fragliche Angelegenheit waren entgegengesetzter Natur, als die des Abg. Sonnemann und sprachen sich günstig über den Vertrag aus. Eine Berufung einer Gemeindevertre⸗ tung ad hoc sei der größte politische Fehler und schädige das Ansehen der Reichsregierung. 1“
seßen. Berathung des achten Berichtes der Reichsschulden⸗ Kommissionen über die Verwaltung des Schuldenwesens des Norddeutschen Bundes, beziehungsweise des Deutschen Reichs und zweiter Bericht derselben über den Reichskriegsschatz passirte ohne Debatte. . 8
Darauf wurden in erster Berathung der Zusammenstellungen der fernerweit liquidirten, auf Grund des Artikels v. Ziffer 1 bis 7des Gesetzes vom 8. Juli 1872 aus der französischen Kriegs⸗ kosten⸗Entschädigung zu ersetzenden Beträge die Verweisung an die Rechnungskommission auf Antrag des Abg. v. Benda abgelehnt, nachdem der Abg. Rickert konstatirt hatte, daß die von ihm und noch einem Mitgliede der Rechnungskommission vorgenommene Prüfung der Vorlage keinen Anlaß zu Bemer⸗
kungen gegeben habe. b s.- 3 passirten ohne Debatte der Gesetz⸗
In dritter Berathung pe en ebatte Gesetz Entwurf, betreffend die Kaiser Wilhelm⸗Stiftung für die
Angehörigen der deutschen Reichs⸗Postverwaltung, und die Uebersicht der außeretatsmäßigen außerordentlichen Aus⸗ gaben und Einnahmen, welche durch den Krieg gegen Frankreich veranlaßt sind, oder mit demselben im Zusammen⸗ hange stehen, für das Jahr 1874, auf Grund des mündlichen Berichtes der IV. Kommission. 8 1 Angenommen wurden die Anträge der Kommission: 1) Die Ueberschreitungen gegen die Bewilligungen im vom 2. Juli 1873: 8 bei III. Militär⸗Lazarethwesen: Titel 1 von 139,216 Thlr. 12 Sgr. 2 14 „
Zustand betrachten und
Gesetz
bei VIII. Artillerie⸗ und Waffenwese Titel 4 von 111,267 Thlr. 4 Sgr. vorbehaltlich der bei der Rechnungsrevision
innerungen nachträglich zu genehmigen; — 8 2) zu erklären, daß durch die Vorlegung der Uebersicht der außer⸗
etatsmäßigen außerordentlichen, durch den Krieg mit Frankreich ver⸗ 1 L-Sen (Nr. 13 B. der Drucksachen) der Vorschrift im Gesetze vom 2. Juli 1872 und im Gesetze vom 10. Februar 1875 genügt worden ist. 1 1 Es folgte die dritte Berathung des Gesetzentwurfs wegen Abänderung des Gesetzes vom 23. Mai 1873, betreffend die Gründung und Verwaltung des Reichs⸗Inalidenfonds. In der Spezialdebatte wurden 5621— Pre Debatte ge⸗ — 1. Die im §. 3 des Gesetzes, betreffend die Gründung — Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds, vom 23. Mai 1873 (Reichs⸗ Gesetzblatt S. 117) bestimmte Frist wird für die vor dem 1. Novem⸗ ber 1875 erworbenen Prioritäts⸗Obligationen deutscher Eisenbahn⸗ gesellschaften bis zum 1. Juli 1880 erstreckt. 2. Die im §. 2 des Gesetzes, betreffend den außerordent⸗ lichen Geldbedarf für die Reichseisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen und für die im Großherzogthum Luxemburg belegenen Strecken der Wilhelm-Luxemburg⸗Eisenbahn vom 18. Juni 1873 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 143) bezeichneten Geldmittel dürfen auch über den 1. Juli 1876 hinaus in Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen außerdeutscher Staaten, in Schatzanweisungen des Reichs oder eines Bundesstaats, sowie in Prioritäts⸗Obligationen deutscher Eisenbahngesellschaften und in inländischen oder auf Gold lautenden ausländischen Wechseln an⸗ gelegt werden. Zu §. 3: Zur Wahrnehmung der der Reichsschuldenkommission durch die Bestimmungen des Gesetzes vom 23. Mai 1873 (Reichs Gesetzblatt S. 117) übertragenen Geschäfte wählen der Bundesrath zwei und der Reichstag drei Stellvertreter, welche im Fall der Verhinderung der Mitglieder von dem Vorsitzenden berufen werden können, wurde der Antrag des Abg. v. Benda angenommen, welcher die Verstärkung der Mitglieder der Reichsschuldenkommission um 5 Mitglieder, von denen der Bundesrath zwei, der Reichstag drei Mitglieder wählen soll, bezweckt. Die Abgg. Rickert, Hölder und Dr. Wehrenpfennig bean⸗ tragten: „den Herrn Reichskanzler zu ersuchen: 1) die nach §. 14 des Gesetzes vom 23. Mai 1873 (Reichs⸗ Gesetzblatt Seite 117) aufzustellende Bilanz, in welcher der zeitige Kapitalwerth der dem Reichs⸗Invalidenfonds obliegenden Verbind⸗ lichkeiten anzugeben ist, aufstellen zu lassen und dem Reichstage in der nächsten Session vorzulegen; 2) zugleich in der nächsten Session einen Gesetzentwurf vor⸗ zulegen, nach welchem die entbehrlichen Zinsen und die Aktivbestände des Reichs⸗Invalidenfonds vom 1. Januar 1877 ab Verwendung finden für: a. die Ausgaben des Reichs an Pensionen und Unterstützungen für Angehörige der vormals schleswigeholsteinischen Armee, b. die dem Reichshaushalt zur Last fallenden Pensionen und Pensionserhöhungen für Militärpersonen und Militärbeamte der Land⸗ armee und der Marine, welche durch Krieg vor 1870 — 1871 invalide und zur Fortsetzung des aktiven Militärdienstes unfähig geworden sind, c. die dem Reichshaushalt zur Last fallenden Pensionen und Unterstützungen für Hinterbliebene der in den Kriegen vor 1870 — 1871 gefallenen Militärpersonen der Landarmee und Marine.“ Nachdem der Abg. Frhr. von Maltzahn⸗Gültz gegen die Resolution gesprochen, der Abg. Frankenburger dieselbe aber be⸗ fürwortet hatte, wurde dieselbe genehmigt und mit derselben das Gesetz im Ganzen definitiv angenommen. Ebenfalls wurde definitiv angenommen in dritter Bera⸗ thung der von dem Abg. Dr. Zimmermann vorgelegte Gesetz⸗ entwurf, betreffend die weitere geschäftliche Behandlung der Ent⸗ würfe einer deutschen Konkursordnung und des dazu ge⸗ hörigen Einführungsgesetzes auf Grund der in zweiter Bera⸗ thung unverändert angenommenen Vorlage (S. unter Reichs⸗ tagsangelegenheiten) auf Befürwortung des Abg. Miquel gegen die Bedenken des Abg. Mosle. Beim Schlusse des Blatts setzte das Haus unter dem Vor⸗ sitz des Präsidenten Dr. Simson die Berathung der Vorlage, betreffend die Ermächtigung des Reichskanzlers zur Erwerbung der Grundstücke des Krollschen Etablissements ec. für die Errichtung des Reichstagsgebäudes fort, und ergriff der Abg.
sich etwa ergebenden Er⸗
“
— Nach einer im Reichseisenbahn⸗Agte aufgestellten Nachweisung sind in dem Halbjahre vom 1. Lvril bis letzten September 1875 im Ganzen 298 Prozesse as dem Trans⸗ portwesen gegen die Eisenbahnverwaltungen Deuschlands (mit Ausnahme der Bayerischen) bei den Gerichten ankingig gemacht worden. Hiervon kommen 37 Proz. auf Nihtablieferung, 39 Proz. auf Mankos und Beschädigung, 11 Pra. auf ver⸗ spätete Lieferung, während 2 Proz. Frachterstattunzen und 11 Proz. andere Gegenstände betreffen. Von sämmtlihen in ge⸗ dachtem Zeitraume anhängig gewordenen Rechtsstreien waren 43 Proz. am Schlusse des gedachten Zeitraumes noch shwebend, 57 Proz. dagegen definitiv erledigt, und zwar von letzteren 38 Proz. durch Verurtheilung oder nachträgliche Anerennung Seitens der Eisenbahnverwaltung, 36 Proz. durch Abneisung oder freiwillige Zurücknahme der Klage, 14 Proz. durch theil⸗ weise Verurtheilung der Eisenbahn unter Abweisung der Mehr⸗ forderung und 12 Proz. im Wege des Vergleichs.
Nach §. 16 der Instruktion für die Königliche Ober⸗Rech⸗ nungskammer müssen Dienstreisen in allen Fällen, wo sie als Rundreisen abgemacht werden können, als solche ausge⸗ führt werden und dürfen nicht als Einzelreisen liquidirt werden. Diese Vorschrift ist durch die Gesetze vom 9. März 1872 und 24. März 1873 nicht aufgehoben und fortgesetzt von den Be⸗ hörden in Anwendung zu bringen. Wenn dagegen ein Medi⸗ zinalbeamter bei Rundreisen mit den Normalsätzen nicht aus⸗ kommt, so kann er nach einem Spezialerlaß des Ministers der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten nach dem Schlußsatz des §. 2 des Gesetzes vom 9. März 1872 die wirklichen Ausgaben liquidiren.
— In der Zurücknahme eines angemeldeten Rechts⸗ mittels (Appellation, Nichtigkeitsbeschwerde) liegt, nach einem Erkenntniß des Reichs⸗Ober⸗Handelsgerichts, III. Senat vom 9. Dezember 1875, eine Entsagung auf das Rechtsmittel, und eine solche Entsagung ist unwiderruflich, selbst wenn die erneute Anmeldung des Rechtsmittels noch innerhalb der gesetz⸗ lichen Anmeldungsfrist seit Publikation der a en lichen Entscheidung erfolgt. „Das Königlich preußische Ober⸗ Tribunal hat wiederholt angenommen, daß in der Zurück⸗ nahme eines angemeldeten Rechtsmittels eine Entsagung auf das Rechtsmittel liegt, und durch Plenarbeschluß vom 18. Februar 1856 festgestellt, daß solche Entsagung unwiderruflich ist. Dieser Ansicht muß beigetreten werden. Im vorliegenden Falle fehlt es aber auch an einer rechtzeitigen Anmeldung des Rechts⸗ mittels, denn die Anmeldung in der Eingabe vom 30. Jult 1875 hat durch deren Zurücknahme in der Eingabe vom 20. August 1875 ihre Wirkung völlig und definitiv verloren, und wollte man in der Eingabe vom 27. August 1875, in welcher die Zurücknahme der Anmeldung zurückgenommen wird, eine neue Anmeldung sehen, so ist diese doch nach Ablauf der gesetzlichen Anmeldefrist eingegangen, also unwirksam.“
— Der von dem Vormunde eines minderjährigen Ver⸗ letzten gestellte Strafantrag kann nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals vom 14. Dezember v. J. von jenem nicht ohne Genehmigung des vormundschaftlichen Gerichts wieder zurückgenommen werden.
— Wie bereits bekannt, hat der seitherige Kaiserliche Bot⸗ schafter am österreichisch⸗ungarischen Hofe, General⸗Adjutant und
General⸗Lieutenant von Schweinitz, am 31. v. M. Sr. Ma⸗
josth jser Franz ein Abberufungsschreiben über⸗ reie 3 dem Kiiler Franz Josenh e Regriff, en 85 verlassen und sich über Berlin auf seine neue Bestimmung zu begeben. Als interimistischer Geschäftsträger am österreichisch⸗ungarischen Hofe fungirt bis auf Weiteres der Botschafts⸗Rath Graf Carl von Dönhoff.
— Der seitherige Kaiserliche Gesandte am Königlich portu⸗ giesischen Hofe, Graf von Brandenburg, hat nach Ueber⸗ reichung seines Abberufungsschreibens Lissabon verlassen. Bis zum Eintreffen seines Nachfolgers fungirt der dem Auswärtigen Amt attachirte Graf zu Rantzau als interimistischer Geschäfts⸗ träger.
— Der neu ernannte Kaiserliche Minister⸗Resident für Japan, Herr von Eisendecher, ist am 3. Dezember v. 82 von Sr. Majestät dem Tenno behufs Uebergabe seines Beglau⸗ bigungsschreibens in besonderer Audienz empf angen worden. Gleichzeitig wurde auch dem bisherigen interimistischen Geschäfts⸗ träger, Herrn von Holleben, eine Abschiedsaudienz gewährt und der Kommandant S. M. S. „Hertha“, Herr Korvetten⸗ Kapitän Knorr, Sr. Majestät dem Tenno vorgestellt.
— Der General⸗Lieutenant von Hausmann, Inspecteur der 1. Feld⸗Artillerie⸗Inspektion, ist mit Urlaub von Posen hier eingetroffen, desgleichen der General⸗Major von Busse, Com⸗ mandeur der 15. Kavallerie⸗Brigade, zur Abstattung persönlicher Meldungen von Cöln.
— Der Kaiserlich russische Gesandte am Königlich schwedi⸗ schen Hofe, von Okouneff, ist gestern Abend aus Paris hier eingetroffen.
— S. M. S. „Friedrich Carl“ ist am 3. d. M. mit reduzirter Besatzung in Wilhelmshaven in Dienst gestellt.
Posen, 4. Februar. Dem ehemaligen Erzbischof von Posen, Grafen Ledochowski, ist vor seiner Entlassung aus dem Ge⸗ fängniß in Ostrowo Seitens des Ober⸗Präsidenten Günther nach⸗ stehende Verfügung zugestellt worden:
„Posen, 27. Januar 1876.
Ew. Hechgeboren haben zum gerichtlichen Protokoll, d. d. Ostrowo, 14. Juli 1874 wörtlich erklärt: „Ich erkenne den Hrn. Freiherrn v. Massenbach als Kommissarius für die
Zermögensverwaltung meiner Erzdiözese zu Posen nicht an, und über die Vermögensadministration meiner Erzdiözesen zu Gnesen und Posen erkenne ich mich für verantwortlich nur vor Gott dem Herrn, und vor dem heiligen Stuhle.“ In dieser Erklärung ist eine Handlung zu erblicken, aus welcher klar hervorgeht, daß Ew. Hochgeboren die Fortdauer des Ihnen durch das rechtskräftige Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes für kirchliche Angelegen⸗ heiten vom 15. April 1874 entzogenen Amtes eines Erzbischofs von Gnesen und Posen beanspruchen. Auf Grund des §. 1 des Reichsgesetzes vom 4. Mai 1874, betreffend die Verhinderung der unbefugten Ausübung von Kirchenämtern, und der von den Herren Ministern des Innern und der geistlichen Angelegenheiten mir ertheilten Ermächtigung untersage i desbhal Ew. Hochgeboren den Aufenthalt in den Provinzen Posen und Schlesien, sowie in den Regierungsbezirken Marien⸗ werder und Frankfurt a. O. und zwar bei Vermeidung sofortiger zwangsweiser Internirung in die Stadt und Festung Torgau für den Fall einer Zuwiderhandlung gegen die Ausweisungsverfügung, indem ich ergebenst bemerke, daß Ew. Hochgeboren nach §. 3 des angeführten Gesetzes gegen diese Verfügung die binnen acht Tagen vom derselben anzubringende Berufung an den Königlichen ichtshof für kirchliche Angelegenheiten
Die
In Bezug
Dr. Reichensperger (Crefeld) das Wort.
offen steht. Vollstrecung der Verfügung wird durch
“
angefochtenen richter⸗
die Berufung nicht aufgehalten. Ew. Hochgeboren haben daher nach Ihrer Ertlassung aus dem Gefängnisse die kürzesten Wege unter Vermeidung der Stadt Posen zu verlassen, und die Reise durch die Hochdenselben versagten Bezirke ohne Unter⸗ brechung fortzusetzen. b Der Ober⸗Präsident, Wirkliche Geheime Rath Günther. An den Herrn Grafen Ledochowski, Hochgeboren. Ostrowo.“
Beayern. München, 5. Februar. Das Königliche Aller⸗ höchste Reskript zur Wiedereinberufung des Landtags wird, wie die „Allg. Ztg.“ vernimmt, in den nächsten Tagen be⸗ kannt gemacht werden und die bayerischen Kammern in der letzten Woche dieses Monats hier versammelt sein. Wenige Tage nach dem Wiederbeginn ihrer Thätigkeit hat die Kammer der Ab⸗ geordneten die Neuwahl ihrer beiden Präsidenten vorzunehmen, da nach der neuen Geschäftsordnung die Präsidenten zu Anfang einer Legislaturperiode das erstemal nur auf vier Wochen ge⸗ wählt werden, die Kammer aber bei der Vertagung bereits drei Wochen versammelt war.
Württemberg. Stuttgart, 6. Februar. Der Entwurf eines Verfassungsgesetzes, betreffend die Abänderung des X.-Kapitels der Verfassungsurkunde über den Staatsgerichtshof, nebst Motiven ist im Druck erschienen. .
Hessen. Darmstadt, 1. Februar. (Frankf. Journ.) Die Regierung hat den Ständen eine Vorlage wegen Regelung des finanziellen Verhältnisses zwischen dem Staate und der evangelischen Kirche des Landes vorgelegt. Danach würde der Staat für die Kirche jährlich rund 175,000 ℳ in monatlichen Ratenzahlungen beisteuern, wonach sodann die Kirche allein die Kosten des Kirchenregiments, die Gehalte der Geistlichen ꝛc. auf den zu bildenden Central⸗Kirchenfonds übernimmt. Bezüg⸗ lich der Pensionsansprüche des Präsidenten des Ober⸗Kon⸗ sistoriums, der weltlichen Mitglieder und sonstigen weltlichen Beamten, sowie derjenigen der geistlichen Mitglieder dieser Be⸗ hörde in dieser ihrer Eigenschaft als Superintendenten soll der bisherige Zustand verbleiben, nur sollen keine höheren Gehalte, als dermalen bestehen, der Staatskasse gegenüber bei der Berech⸗ nung zu Grunde gelegt werden dürfen.
Mainz, 31. Januar. Die heutige Delegirten⸗Versamm⸗ lung der hessischen Altkatholiken⸗Vereine war von 40 Delegirten besucht. Man beschloß eine Eingabe an die Regie⸗ rung um baldigen Erlaß eines Altkatholiken⸗Gesetzes. Die nächste Synode in Bonn soll mit 5 Delegirten beschickt werden.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 5. Februar. (Weim. Ztg.) Gestern fand im Großherzoglichen Hoftheater zu Ehren der Vermählung Ihrer Hoheit der Prinzessin Marie mit Sr. Durchlaucht dem Prinzen Heinrich VII. Reuß eine Gala⸗ vorstellung statt. In dem glänzend erleuchteten Hause hatte sich eine zahlreiche Versammlung eingefunden. Die ersten Reihen der Balkons waren zum Theil den Hofstaaten und Begleitern der hohen Gäste des Großherzoglichen Hofes eingeräumt, deren reiche Uniformen wie elegante Toiletten der Damen zu einem ungemein farbenreichen Bilde sich vereinigten. Bald nach 7 Uhr erschien der Hof mit seinen Gästen; zunächst betrat das Fürstliche Brautpaar unter dem Schmettern der Trompeten die Mittelloge, sich huldreich gegen die Versammlung verneigend, welche stehend mit lautem, wiederholtem Zuruf die Prinzessin und den Prinzen begrüßte. In derselben herzlichen und freu⸗ digen Weise ward das von Ihren Königlichen Hoheiten dem Großherzog und der Frau Großherzogin geleitete Kronprinz⸗ liche Paar empfangen. In der Mittelloge nahmen die Höchsten Herrschaften in der Weise Platz, daß zur Linken Ihrer Hoheit der Prinzessin Marie Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz, zur Rechten Sr. Durch⸗ laucht des Prinzen Reuß Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin und neben derselben Ihre Königliche Hoheit die Frau Großherzogin saßen. In der zweiten Reihe hatten Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Frau Erbgroßherzogin, der Prinz Heinrich der Niederlande, Se. Durchlaucht Fürst Reuß j. L. und der Erbgroßherzog, Kö⸗ nigliche Hoheit, sowie Ihre Hoheiten die Prinzen Hermann und Bernhard von Sachsen⸗Weimar Platz genommen. — Einer Festouvertüre von Meyer⸗Olbersleben folgte ein von Putlitz ge⸗ dichtetes anmuthiges Festspiel. Die Aufführung der Oper „Tell“ von Rossini bildete den Schluß. Nach Beendigung der Gala⸗ vorstellung wiederholten sich die dem Hohen Brautpaar darge⸗ brachten Ovationen und kehrten die Höchsten Herrschaften durch die illuminirten und mit bengalischen Flammen erleuchteten Straßen nach dem Schlosse zurück.
— 6. Februar. (W. T. B.) Heute Nachmittag 2½ Uhr hat die Trauung des Prinzen Reuß mit der Prin⸗ zessin Marie von Sachsen⸗Weimar stattgefunden. Bei der der Trauung folgenden Tafel brachte Se. Kaiserliche und König⸗ liche Hoheit der Kronprinz den Toast auf das Wohl der Neu⸗ vermählten aus.
Oldenburg. Oldenburg, 1. Februar. Die Staats⸗ regierung hatte dem Landtage einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach die Diäten der Landtagsabgeordneten auf 10 beziehungs⸗ weise 5 ℳ erhöht werden sollten. Wie man der „Wes. Ztg.“ schreibt, hielt der Landtag jedoch den bisherigen Diätensatz von 2 ½ beziehungsweise 1¼ Thaler für genügend und lehnte heute die beantragte Erhöhung ab. Die Reisekosten für die Reisen zwischen dem Herzogthum und dem Fürstenthum Lübeck wurden auf 46 ℳ, zwischen dem Herzogthum und dem Fürstenthum Birkenfeld auf 60 ℳ und zwischen den beiden Fürstenthümern auf 75 ℳ für den Abgeordneten festgesetzt.
— 4. Februar. Das Gesetzblatt für das Herzogthum Ol⸗ denburg enthält eine Bekanntmachung des Staats⸗Ministeriums, Departement des Innern, vom 1. Februar 1876, betreffend Ver⸗ hütung der Thierquälerei.
Braunschweig. Braunschweig, 6. Februar. Die Landesversammlung des Herzogthums ist durch Spezial⸗ befehl vom 2. Februar mit Rücksicht auf die noch zu erledigenden Kommissionsarbeiten weiter hin bis zum 2. März vertagt worden.
8 Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 5. Februar. Der Groß⸗ fürst Alexis von Rußland ist am 4. d. M. früh hier angekommen. Noch im Laufe des gestrigen Vormittags empfing Se. Kaiserliche Hoheit den Besuch des Kaisers, sowie des Kronprinzen Rudolf und der in Wien anwesenden sämmtlichen Erzherzoge, bei welcher Gelegenheit Se. Majestät die Obersten⸗Uniform seines russischen Regiments trug. Der Großfürst gedenkt einige Tage in Wien zu verweilen und von er aus nach Ancona zu reisen, um sich dort wieder einzu⸗ iffen. — Das Reichsgesetzblatt veröffentlicht das Gesetz vom
rovinz Posen auf dem.
stehenden Heeres (Kriegsmarine) und der Ersatzreserve erforder⸗
die Verordnung des Handels Ministeriums im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern vom 29. Januar 1876, be⸗ treffend die Gültigkeitsdauer des Eichstempels für die in den Jahren 1874 und 1875 geeichten und gestempelten Gewichte Längen⸗ g— Sohlmaße metrischen Systems. g— — 6. Februar. Die Kaiserin hat gestern den bisheri deutschen Botschafter v. Schweinitz in 1n- Abschiedsaudenz empfangen. Zu Ehren der Anwesenheit des Großfürsten Alexis fand gestern ein Hofball statt. 8 — Der Eisenbahnausschuß des Abgeordneten⸗ hauses hat auf Befürwortung des Handels⸗Ministers beschlos⸗ sen, daß zum Bau der Eisenbahn Tarvis⸗Pontafel bis an die italienische Grenze die pro 1876 geforderte Baurate in den Etat eingestellt werde. Pest, 5. Februar. Laut Meldung des „Ellenör“ gehen der Minister⸗Präsident und der Finanz⸗Minister Dienstag für ein oder zwei Tage nach Wien. Die Fortsetzung der Ver⸗ handlungen über die obschwebenden großen Fragen wird gegen Mitte dieses Monats wieder aufgenommen und werden mehrere Minister daran Theil nehmen. — Als Kandidaten für die nach dem Gesetze zu besetzende Deputirtenstelle Deaks nennt „Naplo“ den Minister Baron Wenckheim, ferner Grafen Johann Mikes. — Im Oberhause gab der Präsident die an das Haus gelangten Beileidstelegramme über das Ableben Deaks bekannt. — Der Ausschußbericht über den Verwaltungsentwurf wurde vorgelegt und verlesen. Der Bericht empfahl die Annahme desselben mit einigen von dem Minister⸗Präsidenten Tisza zu⸗ gestandenen Modifikationen. Sodann folgte die Verhandlung über den Bericht des Immunitäts⸗Ausschusses in Betreff der vom Budapester Strafgerichte verlangten Auslieferung des Grafen Melchior Lonyay jun. wegen Entziehung von der Militärpflicht. Der Bericht empfahl die Nichtausli⸗ferung, weil Lonyay sich fortwährend pflichtgemäß bei der kompetenten Stelle gemeldet habe. Der Minister Baron Wenckheim und der Staats⸗Se⸗ kretär im Honved⸗Ministerium Fejervary sprachen in ähnlichem Sinne. Nach lebhafter und vielseitiger Erörterung ward mit allen gegen drei Stimmen die Nichtauslieferung besch ossen.
— Heut fand in der Pfarrkirche der inneren Stadt das feierliche Requiem für Deak statt, welches der Primas unter glänzender Assistenz pontifizirte.
Niederlaunde. Haag, 2. Februar. Sowohl über den Gesundheitszustand der in Cannes weilenden Königin, wie auch über den ihres jüngeren Sohnes, des diesen Winter in Algier zubringenden Prinzen Alexander, lauten die neuesten Mittheilungen sehr befriedigend. Der Arzt Dr. Vinkhunzen, welcher die Königin nach Cannes begleitet und von dort aus den Prinzen Alexander in Algier besucht hatte, ist vor einigen Tagen wieder nach dem Haag zurückgekehrt. Des Königs Oheim, Prinz Friedrich, reist dem Ver⸗ nehmen nach heute von Neuwied über Paris nach Cannes ab. Mit der Königin wird er dem Prinzen Alexander in Algier einen Besuch abstatten. — Der Bau des Nordsee⸗ kanals, welcher Amsterdam in nächsten Verkehr mit der Nordsee bringen wird, nimmt erfreulichsten Fortgang. Er ist soweit vorgeschritten, daß nach einer aus offizieller Quelle her⸗ rührenden Mittheilung nunmehr mit Bestimmtheit zu erwarten ist, daß der Kanal wirklich noch dieses Jahr, wie in den Kon⸗ trakten mit den Bauunternehmern ausbedungen worden, von Schiffen mit niederem Tiefgange wird befahren werden können. Alle Anordnungen sind so getroffen, daß, wenn nicht unvorher⸗ gesehene Zwischenfälle hemmend einwirken, der Kanal auch für die großen Seeschiffe in der kontraktlich bestimmten Zeit brauch⸗ bar hergestellt sein wird.
8 Frankreich. Paris, 5. Februar. (C. Z.) Die Münzkom⸗ mission hat die Summe des zu prägenden Silbers beschränkt: für Frankreich auf 60 Millionen, für Griechenland auf 12 Millio⸗ nen, für Italien, Belgien und die Schweiz zusammen auf 48 Millionen.
— 6. Februar. (W. T. B.) Thiers hat von den ihm zur Deputirtenkammer angebotenen Kandidaturen nur die⸗ jenige für Paris angenommen.
Spanien. Madrid, 6. Februar. (W. T. B.) General Quesada hat, ohne Widerstand zu finden, Durango beseszt. Türkei. Konstantinopel, 6. Februar. (W. T. B.) Die Agence „Havas⸗Reuter“ meldet: Die Pforte hat heute ihren Vertretern bei den sechs für die Andrassyschen Reformvorschläge interessirten Mächten und den hier akkreditirten Botschaftern und Gesandten der letzteren ihre Entschließung in Betreff der Note des Grafen An⸗ drassy in folgender Fassung zu erkennen gegeben: In Folge der Besprechungen, welche zwischen der Pforte und den Bot⸗ schaftern der drei Nordmächte bezüglich der Beschwichtigung des Aufstandes in der Herzegowina stattgefunden haben, hat die Regierung beschlossen, den insurgirten Distrikten die in den 5 Punkten der Note des Grafen Andrussy erwähnten Reformen zu gewähren.
8 Rumänien. Bukarest, 6. Februar. (W. T. B.) Der Finanz⸗Minister Cantacuzeno hat seine Demission gege⸗ G“ ist jedoch vom Fürsten noch nicht angenommen worden.
Dänemark. Kopenhagen, 28. Januar. Eine kürzlich in Nestved stattgefundene Wählerversammlung hat zum ersten Mal seit langer Zeit wieder die Sozialisten in den Vor⸗ dergrund der Wahlaktion treten lassen. Die Linke hatte nicht ungern das Heranwachsen des sozialistischen Unwesens in den Städten gesehen und eine freundschaftliche Stellung zu dieser Be⸗ wegung eingenommen, so lange dieselbe dazu dienen konnte, die Einflüsse der Rechten zu schwächen. Mit Ausnahme von Kopen⸗ hagen, wo die Sozialisten im Jahre 1873 selbständige Kandida⸗ ten aufstellten, haben dieselben regelmäßig die Linke bei den Wahlen unterstützt; jetzt scheint die Sache anders werden zu sollen. Die Zeit scheint gekommen zu sein, wo mit Beiseite⸗ setzung der Linken, die Sozialisten direkt über den Ausfall der Wahlen entscheiden wollen; sie haben einen eigenen Kandidaten in der Person des Hrn. Geleff aufgestellt.
Nachdem der deutsche Barbier Klein den Boden bearbeitet, haben die HH. Pio, Geleff und Hertz, von denen die beiden ersten im Laufe des vergangenen Jahres aus dem Zellengefäng⸗ niß entlassen worden sind, den vakanten Wahlkreis von Prästoe in Behandlung genommen und die kleinen Landleute und Tage⸗ löhner gegen die Bauern aufgehetzt.
Hr. Pio, der Chefredacteur des in Kopenhagen täglich er⸗ scheinenden Sozialisten ist, soll einen förmlichen Kursus zur Aus⸗ bildung sozialistischer Agitatoren leiten, die, nachdem sie die
27. Januar 1876, womit die Aushebung der zur Erhaltung des
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lichen Rekrutenkontingente im Jahre 1876 bewilligt wird; ferner
Die Linke unterschätzt die Gefahr, die ihrer Partei von die⸗ ser Seite droht, durchaus nicht, sie trat unter J. A. Hansens Führung in der vorerwähnten Wählerveesammlung auf und spielte in diesem Kampfe die ihr ungewohnte Rolle des Reprä⸗ sentanten der konservativen Interessen für Ordnung und Gesetz. Unglücklicherweise für sie ist es zu bekannt, daß die Sozialisten in kritischen Momenten bei ihr Schutz gefunden und daß sie dadurch den Weg für die Bewegungen dieser Partei selbst gebahnt.
Wenn es nun auch keinem Zweifel unterliegt, daß der von den Sozialisten in dem fraglichen Wahlkreise aufgestellte Kan didat, Hr. Geleff, dem Vertreter der Linken, Hrn. Ober⸗ Gerichtsprokurator Leth, unterliegen wird, so sind die Reden der erwähnten Sozialdemokraten in dieser Versammlung doch nicht ohne eine bedeutende Akklamation geblieben und man darf daher die Tragweite dieses erneuten Erscheinens der Parte nicht unterschätzen, denn der besitzende Bauer wird diesem jetz offen erklärten Kriege zwischen der Linken und den Sozialisten nicht lange zusehen, ohne zu fühlen, welchen Gefahren er durch den Sieg der Letzteren ausgesetzt sein würde und ohne zu de Einficht zu gelangen, daß die Linke von Ersteren nur als Bahn brecher und als Mittel zum Zweck benutzt worden ist.
Amerika. (W. T. B.) dem Londoner „Globe“ aus Jamaica gemeldet wird, begiebt sich ein fran⸗ zösisches Geschwader demnächst nach Fantiago de ECuba, um die Untersuchung über die Ermordung eines französischen Unterthanen vorzunehmen.
Wie
Die Nr. 13 des „Amtsblatts de
t⸗ und Telegraphen⸗Verwaltur Verfügung vom 3. Februar 1876.
Fre — Verfügung vom 31. Januar 18 eichs⸗Bankanstalten.
1 Vereinswesen.
Auf Einladung des Staats⸗Ministers a. D. v. Bonin trat gestern der Verein der Berliner Freiwilligen aus den Jahren 1813, 1814 und 1815 zu einer Sitzung zusammen und beschloß in derselben seine definitive Auflösung. Der Verein wurde im Jahre 1830 von dem Geheimen Hofrath Bork gegründet und zählte im Anfang 16 Mitglieder, wenige Jahre später waren über 500 ehemalige Freiwillige beigetreten; am gestrigen Tage warer von denselben nur noch 8 versammelt. 8
Statistische Nachrichten.
„Nach dem Rechnungsadschlusse der vereinigten landschaft⸗ lichen Brandkasse zu Hannover für das Jahr 1875 beliefen sich die Einnahmen ver Anstalt auf rund 1,189,800 ₰ dagegen die Anszaben auf rund 893,300 ℳ, so daß die Rechnung mit einem den Reservemitteln der Brandkasse zu Gute kommenden Ueberschusse von nahezu 300,000 ℳ abschließt. Die Beiträze der Versicherten (im
Vorj 20,400 T s 5 Vorjahre 320,400 Thlr.) sind, der Zunahme des versicherten Kapitals d. i.
entsprechend, auf 1,034,620 ℳ, um mehr als 73,000 ℳ ge⸗ stiezen, während die Ausgabe für Brandentschädigungen und die da⸗ mit verbundenen Nebenkosten (Feuerlöschung ꝛc.), die im Vorjahre 1874 die ungewöhnliche Höhe von fast 340,000 Thlr. erreichte, auf rund 668,000 ℳ hat festgestellt werden können. Der Reservefonds ist am Schlssse des Jahres 1875 auf 2,565,000 ℳ, das Gefammt⸗ vermögen der Anstalt auf etwa 2,854,800 ℳ angewachsen Das bei der Brandkasse versicherte Kapital hat sich im Lauke des Jahres un . 2 5 hs ahres um rund 40,000,000 ℳ vermehrt und betrug danach ult. 1875 pl. m 485,000,000 ℳ, dagegen mehr als 50,000,000 ℳ auf Mobiliarrer⸗ icherungen. Kunst, Wissenschaft und Literatur. Die von der Deutsch⸗Afrikanischen Gesellschaft zu Gunsten ihrer Erforschungs⸗Expeditionen zu veranstaltenden Vor⸗ träge haben um acht Tage verschoben werden müssen. Vortrag wird erst am 16. d. M. von Hrn. Dr. Nachtigal Mission nach Bornu gehalten werden.
— Von W. Hartmanns „Zeitschrift für Gesetzg und Praxis auf dem Gebiete des deutschen b5 lichen Rechtes“ (Carl Heymanns Verlag in Berlin) sin erste Band und das erste Heft des zweiten Bandes erschienen. selbe ist von dem Minister des Innern allen Verwaltungsbehörden zur Anschaffung empfohlen und wird auch die Entscheidungen des obersten Verwaltungsgerichtshofes veröffentlichen. “
Gewerbe und Handel.
Aus dem Bericht über den Getreide⸗, Oel⸗ und Spiritushandel in Berlin und seine internationalen Beziehungen im Jahre 1875 entnehmen wir den Preistabellen Folzendes: Es stellte sich der Preis für Weizen loco (per 1000 Kilo) m höchsten im August mit 226 ℳ, am niedrigsten im Juni und Juli mit 160 ℳ; für Roggen leco am höchsten im August mit 85 ℳ, am niedrigsten im Juni mit 125 ℳ; für Hafer loco am höchsten im Mai und Augyust mit 192 ℳ, am niedrigsten im Juni, Juli, August mit 125 ℳ (so daß in dem Monat August das Jahres⸗Preismaximum und Minimum für Hafer eng zusammenfiel); für Rüböl (pr. 100 Kilo) loko ohne Faß am höchsten im Nevember mit 73,8 ℳ, am niedrigsten im Fe⸗ bruar mit 52 ℳ; der Ultimo⸗Durchschnittspreis für Rüböl stand am höchsten im November mit 73,8 ℳ, am niedrigsten im April mit 54 ℳ — Berlins Zollamt expedirte an Sprit und Spiritus ins Aus⸗ land in 1875 10,519,078 Liter à 100 % (1874 14,877,552 Liter). Der Preis für Spiritus (per 10,000 Liter pr. Ct. loko ohne Faß frei ins Haus zu liefern) stand am höchsten im März mit 57,8 ℳ, am niedrigsten im Dezember mit 41,5 ℳ 8
„— Nach dem Bericht der Kieler Bank Jahr 1875 rzielte das Institut einen Bruttogewinn von 85,824 ℳ (+ 239 ℳ egen 1874). Nach Abzug der Unkosten und Abschreibung von 1090 ℳ uf Inventar und Einrichtung, verbleibt ein Nettogewinn von 58,019 ℳ, aus dem nach Dotirung des Reservefonds und Zahlung der statutenmäßigen Tantièmen 51,000 ℳ (8 ½ %) Gewinn uster die Aktionäre vertheilt werden können. Der Gesammtumsatz stellte sich auf 93,063,032 ℳ 1 — Die Verwalturg der Lübecker Privatbank hat die dende für das abgelaufene Geschäftsjahr auf 102 % festgesetzt. das Vorjahr brachte das Institut 9 ½ %, für 1873 10 theilung.
— Ueber die bei der Prager Filiale schen Kreditanstalt vorgekommenen Unre folgende veitere Telegramme des „W. T. B.“ : —,Wien, Sonnabend, 5. Februar, Nachmittags. Ueber die Prager Filiale der Kreditanstalt verlautet von zuverlässiger Seite, daß die eingeleitete Untersuchung bis jetzt einen Schaden von 733,000 Fl. er⸗ geben hat, was auch mit den von einem schuldhaften Oberbeamten gemachten Angaben übereinstimmt. indeß noch
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Oesterreichi⸗ äßigkeiten liegen
. 2 Die Untersuchung ist nicht vollständig abgeschlossen und sind zum Zweck einer durchgreifen⸗ den Revision der Prager Filiale noch mehrere Buchhaltungs veamte der Centralanstalt nach Prag abgereist. Die Direktion der Kredit⸗ anstalt hat gegen alle zur Prokmazeichnung bevollmächtigten Beamten der Prager Filiale Anzeige beim Strafgerichte erstattet.
Wien, 5. Februar, Abends. Der Dircektor der Prager Filiale der Kreditanstalt, Hampel, ist, wie der „Presse“ aus Prag gemeldet wird, bereits eruirt und an das Strafgericht eingeliefert worden. Der erkrankte Direktor Lederer wird polizeilich überwacht. Auch gegen an⸗ dere Beamte der Prager Filiale der Kreditanstalt sowie gegen mehrere Persönlichkeiten, welche mit falschen Contis der Prager Filiale in Verbindung stehen, ist die Untersuchung eingeleitet.
Wien, 6. Februar. Die gestrige Meldung, nach welcher die bei der Prager Filiale der Kreditanstalt eingeleitete Untersuchung einen Schaden von 733,000 Fl. ergeben haben soll, wird heute von allen
nöthigen Schlagwörter erlernt, demnächst ins Land gesandt wer⸗ den, um dort weiter zu wirken. 8 8
Blättern bestätigt. Von Unregelmäßigkeiten, die, wie gerüchtweise
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