dieses Grundstücks in Verhandlungen begriffen ist. Die Mittel zur Erbhauung des Gewerdemuseums sind vom preußischen Abgeordneten⸗ erfügung gestellt. Ueber die Gewerbe⸗Akademie selbst haben sehr langwierige Verhand⸗ nach sehr eingehenden und zum Theil heftigen Diskussionen im preußischen Abgeordnetenhause im vorigen Staatsregierung und das Abgeordnetenhaus in vollständiger Einmüthigkeit sich zu einer Resolution bekannt haben,
hause bereits im Jahre 1873 der Regierung zur lungen stattgefunden, und es ist Jahre gelungen, daß die
die dahin geht:
Das Haus billigt die Wahl des für den Bau der Gewerbe⸗
Akademie in Aussicht genommenen Grundstücks, setzt aber dabei — 4 darauf Bedacht nehmen
werde daß das Gewerbemuseum, eventuell unter Ankauf des der in der Nähe der
voraus, daß die Königliche Staatsregierung
Sankt Lukas⸗Gemeinde gehörigen Grundstücks, Gewerbe⸗Akademie errichtet werde.
f e dieses Beschlusses ist von der preußischen 1“ Es sind die Projekte, Gott sei Dank, ganz in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses 2 ausgearbeitet; die einleitenden Verhandlungen haben längst begonnen, in das Grundstück der Lukas⸗Parochie ist erworben, einzelne Parzellen um den Plan auszuführen. Jetzt nun wird im Reichstage eine Resolution vorgeschlagen, die n Arbeit endlich gelungen ist, wieder in be, meine Herren, Sie werden der preu⸗ Landtage nicht vorwerfen können, daß die
Regierung weiter verhandelt.
sind vom Kriegs⸗Ministerium abgetreten,
das, was nach Jahre langer Frage stellen soll. Ich glau ßischen Regierung und dem
erwähnten Beschlüsse übereilt zu Stande gekommen
vielmehr zu Stande gekommen unter voller Kenntniß der Sachlage und unter voller Berücksichtigung der Situation, welche im Reichstage vor⸗ handen war. Jetzt eine Resolution — und zwar unter einer Begründung, wie wir sie auch im Abgeordnetenhause gehört haben — jetzt eine solche
Resolution annehmen, heißt die großartigen in Berlin beabsichtigt sind, . dieses Grundstück jenen Bauwerken entzogen, so Hand, daß die 1 1 von Neuem ausarbeiten lassen muß,
Bauten,
und es steht
Reichstagshauses gefördert wird. Ich kann daher von meinem allerentschiedenste gegen die Nr.
klären. 1
Die Königliche Staatsregierung hat lich aus den Gesichtspunkten, welche ersten Redner hervorgehoben
Herrn
zum von sind,
auch des Reiches sei, die Entwickelung der
Ländern bewundern.
Bei preußische — Initiative zu ergreifen. kaum noch gezählt Kommissionen einer einen hat sich dies,
dieser Lage der Verhandlungen
werden — sind von
bei dem andern
gelegenheit in einem kleineren Kreise
wieder auf das Krollsche Lokal zurückgekommen.
jenem vorerwähnten 1
wird man gewiß auch die Resultate, zu
gelangt sind, jetzt nicht mehr verwerfen können. Ich will die Gründe, d
im Einzelnen erörtern,
sche Lokal sein wird.
Berücksichtigung dieses Platzes.
Die Zahl nangaben in dem Bericht, welchen der Hr. Abg. Duncker erstattet hat, haben keine Berücksichtigung in diesem hohen Hause ge⸗ funden; trotzdem beruhen sie in jeder Beziehung, wie ich glauben Wenn der Hr. Abg. Berger in seinem Vor⸗ trage annimmt, daß die Pferdebahnen hier nicht in Betracht zu ziehen einer Thüre eine Pferde⸗ bahn angelegt werden könnte, so trifft dieses Argument wenigstens auch für jedes andere Reichstagsgebäude zu; wohin Sie es auch legen mögen, wird der betreffende Abgeordnete immer einen Theil seines Weges ohne Pferdebahn zurücklegen müssen. Das gilt für das Krollsche
darf, auf Wahrheit.
2
seien, weil nicht jedem Abgeordneten vor j
auf Jahre in Frage stellen. 1 liegt es auf der preußische Regierung ihre Projekte wieder voll 6 es steht andererseits sehr §. 2 dahin, in wie weit durch einen solchen Beschluß die Erbauung des
Standpunkt aus mich nur auf das 2 der vorgeschlagenen Resolution er⸗
dem gefunden, Ihnen die gegenwärtigen Vorschläge zu machen; sie ist mit ihm der.Meinung, daß es die Aufgabe der Zeit und insbesondere Architektur zu damit sie sich zu derjenigen Blüthe entfalte, welche wir in anderen Meine Herren, es ist dieser Gesichtspunkt durch⸗ aus kein untergeordneter, derselbe ist auch wiederholt von dem Reichs⸗ tage mit in die Verhandlungen gezogen worden, und auch das Wort, welches vorhin einige Unruhe im Hause erregte, daß dieser monumen⸗ tale Bau in der That die heiß und mühsam errungene Einheit des Deutschen Reiches besiegeln solle, — auch dies Wort hat bei den früheren Verhandlungen des Reichstags eine gewichtige Rolle gespielt, es ist ein Ausgangspunkt der Diskussion gewesen, und einem solchen 8. großen Gedanken wird in der That nur ein monumentales Reichtags⸗ gebäude vollen und entsprechenden Ausdruck verren. können. glaubte Staatsregierung dringende Veranlassung zu haben, die Die verschiedensten Bauplätze — sie können den
Prüfung unterworfen worden, jenes Bedenken ergeben; aber Diejenigen, die zunächst von ihnen mit der Berathung dieser An⸗ . betraut gewesen sind, wo man, wie sich doch nicht leugnen läßt, genauer und spezieller das Detail prüfen kann, sind — allerdings, wie ich bekennen muß, im klaren Widerspruch mit den Majoritätsbeschlüssen des Reichstags — immer Wenn man aber berücksichtigt, daß bisher ein angemessenerer Platz für das Reichs⸗ tagsgebäude nicht gefunden ist, daß es dringend erwünscht erscheint, großen Gedanken baldigst Ausdruck zu geben, so zu welchen die Kommissionen
ie für den Krollschen Platz sprechen, nicht sie sind ja sehr speziell in einem Bericht, welchen der Hr. Abg. Duncker an dieses hohe Haus erstattet hat, er⸗ örtert. Das aber glaube ich rekapituliren zu müssen, daß in der That die Vermuthung eine wohlbegründete ist, daß das Terrgin des Krollschen Etablissements wohl das billigste von allen bisher in Aus⸗ sicht genommenen Oertlichkeiten ist, daß man schwerlich ein anderes Terrain in Aussicht nehmen kann, was ebenso billig, wie das Kroll⸗ begriffen. Ich darf sodann nochmals hervorheben, daß, wenn es auf einen monumentalen Bau ankommt, in der That schwer⸗ lich ein passenderes Grundstück gefunden werden kann als dies, zumal dasselbe eine Frontrichtung des Gehäudes gegen die Stadt zuläßt. Die besonders günstige Lage habe ich hier nicht weiter zu schildern, namentlich den Zusammenhang mit dem Thiergarten. 23 Sie lächeln oder Sie lachen darüber, indem ihrerseits stets der Ein⸗ wand erhoben ist: die große Entfernung von der Stadt verbiete die
verdient.
den sie darauf legt, daß endlich zur Ausführung
Platz disponibel ist,
richtiger Ueberzeugung rath gestellt hat, und
— Der vom angenommene, von dem
sind. Sie sind brachte Gesetzentwurf,
rungsgesetzes, lautet: 8
welche zunächst Denn wied
vollständig
n vr . vesent⸗ “ n einer folgenden verehrten 8 8 8
veranlaßt
Theil
zeichneten Gesetzentwürfe ein.
Sess
wie für jedes andere Lokal. Ich weise aber darauf hin, daß der welcher die Siegessäule umgiebt, zu einer Gartenanlage mit schönen Wegen hergestellt werden wird, welche den Verkehr außerordentlich 1 erleichtern; ich weise darauf hin, daß ein Weg der Art, entfernt ven — 1,081,394 Ctr. oder 35,4 Ctr. pro Hektar betragen hatte. Die dem Treiben der Stadt, von den Niveauübergängen und Straßen⸗ kreuzungen, daß ein solcher Weg für ältere Personen in Betreff der Sicherheit jedenfalls vor einer Passage innerhalb der Stadt den Vorzug Wenn Sie z. B. an den Uebergang von der Leipzigerstraße über die Wilhelmsstraße denken, so ist die Gefährlichkeit für ältere oder körperlich leidende Personen in keiner Weise mit Derjenigen ver⸗ gleichbar, welche der Weg von dem Krollschen Lokale darbietet. Es ist also auch in dieser Beziehung ganz gewiß die Ansicht derjenigen, welche annehmen, die Entfernung könne die Zweckmäßigkeit dieser Lokalität ein für alle Male In Frage stellen, eine nicht berechtigte. Kurz, die Königliche Staatsregierung glaubt, bei dem hohen Werth, ß der Bau komme, enst Ihnen dieses Terrain nochmals angelegentlichst Vorschlag bringen zu sollen, und ich darf meinestheils und aus Ihnen den Antrag, den Preußen beim Bundes⸗ der demnächst den Beschlüssen dieses hohen Hauscs unterbreitet worden ist, zur Annahme dringend empfehlen.
Reichstage Abg. betreffend
schäftliche Behandlung der Entwürfe einer deutschen
Konkursordnung und des dazu gehörigen Einfüh⸗
§. 1. Die vom Reichstage zur Vorberathung der Entwürfe einer Konkursordnung und eines Einführungsgesetzes dazu eingesetzte 1 Kommission ist ermächtigt, ihre Verhandlungen nach dem Schlusse 2 Sach en. der gegevwärtigen Session des Reichstages bis zum Beginn der S8 nächsten ordentlichen Session desselben fortzusezen. Auf die Mitglieder der Kommission finden für die Dauer der Kommissionsverhandlungen die Bestimmungen der Art. satz 1, 30 und 31 der Reichsverfassuns Anwendung.
§. 3. Den Mitgliedern der Kommission wird für den im §. 1 bezeichneten Zeitraum freie Fahrt auf den Deutschen Eisenbahnen
r⸗ 4) Württemberg e
—
1 ion der gegenwärtigen Legislatu periode tritt der Reichstag in die weitere Berathung der im §. 1 b
latz,
des Reichstagshauses
und da der angemessenste
Berathung einge⸗ ge⸗
heute in Zimmermann die weitere
Dr. a. Ostpreußen
Pommern Posen Schlesien Schleswig⸗ Hannover
Westfalen 21, Ab⸗ —
⸗ 5) Baden . 6) Hessen
8) Thüringen
fördern,
vorgelegt worden:
Monarchie, was folgt:
men können, gehören auch die Königlich stenten und die Aktuare;
verschiedenen
Wiesbaden die Gerichtssekretäre; bei dem
ordnung nicht abhängig.
1111“”“
Wechselordnung) . wenn der reicht.
Die Abschrift des Protestaktes im
Urkundlich ꝛc. (Heiterkeit)
Landtags⸗Angelegenheiten. Berlin. Dem Herrenhause ist folgender Entwurf eines Ge⸗ setzes, betreffend die Aufnahme von Wechselprotesten,
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der
1. Zu den Gerichtsbeamten, welche Wechselproteste aufneh⸗
1) im Geltungsbereich der Verordnung vom 2. Januar 1849 (Gesetz⸗Sammlung Seite 1) die Gerichtssekretäre, die Bureau⸗Assi⸗
2) in den Bezirken der Appellationsgerichte Cassel, Kiel und
3) im Bezirk des Appellationsgerichts Celle die Gerichtsvoigate.
§. 2. Die im §. 1 bezeichneten Gerichtsbeamten dürfen Wech⸗ selproteste nur auf Anordnung des Gerichtsvorstandes oder des Ein⸗ zelrichters aufnehmen. Die Gültigkeit des Protestes ist von der An⸗
§. 3. Die Gerichtsvoigte erhalten:
1) für die Aufnahme eines Protestes, sowie für die Aufnahme einer Interventionserklärung . . . . wenn der Betrag des Wechsels 150 ℳ nicht er⸗
für die Aufnahme eines Protestes mit Nachsu⸗ chung der Wohnung (Art. 91 Schlußsatz der
Betrag des Wechsels 150 ℳ nicht er⸗
Wechselprotestregister
Hinsichtlich der Reisevergütung finden die für die Reisevergütung der Gerichtsvoigte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten stimmungen entsprechende Anwendung.
10) Anhalt.
1,50 ℳ,
1,25 tabak in Rollen
2,50 2,0)
des Vorjahrs fuhr von 187,248 Ctr. 44,885 Ctr.), 1005 Ctr.),
sind in der Gebühr mit
geltenden Be⸗ G
Das Kaiserlich statistische
Tabak im
Statistische Nachrichten. Amt herausgegebenen Heft IV. Abth. 2 der „Vierteljahrshefte zur Statistik des Deutschen Reichs“ für 1875 u. a. mehrere Uebersichten über Produktion und Besteuerung, Einfuhr und Ausfuhr von deutschen Zollgebiete Juli 1874 bis 30. Juni 1875. sammtfläche aller mit Tabak bepflanzten Ländereien auf 22,455,91 Hek⸗ taren gegen 30,500.687 Hektaren im vorhergehenden Erntejahr, hat sich also um 8044 Hektaren oder 26,4 % vermindert, was hauptsächlich dem bedeutenden Preisrückgang, welchen das Produkt der 1873er Ernte
auf aus dem Abgabenertrag lich der auf
veröffentlicht in dem jetzt
für die Zeit vom Danach belief sich die Ge⸗
liefert.
1) Preußen, und zwar:
b. Westprenßen 8 c. Reg.⸗Bez. Potsdam 1584,17 „ Frankfurt 415,32
Holstein
Hessen⸗Nassau . Rheinvrovinz. Summa 5933,53 4
7) Mecklenburg 1 9) Braunschweig
11) Elsaß⸗Lothringen 3450,053 „ Ueberhaupt 22455,21 Hekt. 842,653 Ctr. 57,5 Ctr.
Von der im Jahre 1874 mit Tabak angebauten Fläche liegen hiernach 15,952,ss Hektar., oder reichlich der Gesammtfläche, in Bayern (21,75 %), Baden (28,92 %), Elsaß⸗Lothringen (15,37 %) und dem Großherzogthum Hessen (4,19 %), während auf den nördlichen Theil des Reichs nur 6503,33 Hektar. oder nicht volle 3⁄10 des ganzen deutschen Tabakbaues entfallen. die bedeutenderen Tabaksgegenden, so kommen in Betracht: die Pfalz mit 295,933 Ctr. (35,2 % des Gesammtertrags, Elsaß mit 157,774
tr. (18,7 %), die Uckermark und Vorpommern mit 92,652 Ctr. (10,9 %), der badische Oberrhein mit 96,848 Ctr. (11,5 %), die Um⸗ gegend von Nürnberg mit 23,017 Ctr. (2,7 %), alles übrige Tabaks⸗ land in: Norddeutschland mit 156,012 Ctr. (18,8 %), land mit 20,417 Ctr. (2,4 %). von 1874 berechnet sich nach dem oben angegebenen Mittelpreise auf 21,698,904 ℳ, während derselbe 1873: 23,572,425 ℳ und 1872 so⸗ gar 30,011,645 ℳ betragen hatte.
Was die Einfuhr von Tabak und Tabaksfabrikaten in das deutsche Zollgebiet betrifft, so stellt sich dieselbe für die Zeit vom 1. Juli 1874 bis Ende Juni beitete Tabaksblätter 777,861 Ctr. (gegen 1873/74 mehr 156,307 Ctr.), Tabaksstengel 80,818 Ctr. (gegen 1873/74 mehr 13,840 Ctr.), Rauch⸗ ꝛc. 2776 Ctr. (gegen 1873/74 mehr 567 Ctr.), Ka⸗ rotten oder Stangen zu Schnupftabak 6776 Ctr. (gegen 1873/74 mehr 688 Ctr.), Kautabak 800 Ctr. (gegen 1873/74 mehr 232 Ctr.), Cigarren 15,164 Ctr. (gegen 1873/74 mehr 700 Ctr.), Schnupftabak o1““ 8 268 Ctr. (gegen 1873,74 mehr 17 Ctr.), andere Tabaksfabrikate ꝛc. Wenn die Aufnahme einer Interventionserklärung mit dem Pro⸗ 427 Ctr. (gegen 1873/74 weniger 591 Ctr.). testakte an dems elben Tage in derselben Wohnung stattfindet, darf für dieselbe eine Gebühr nicht berechnet werden.
Wechsels im Protest, sowie die Abschrift des Tabak zc.
unbearbeitete Tabaksblätter (gegen
47,524 Ctr. 1873/74 mehr 2511 Ctr.), 1954 Ctr. Karotten ꝛc. zu Schnupftabak (gegen 1873/74 weniger 335 Ctr.), 298 Ctr. Kautabak (gegen 1873/74 mehr 65 Ctr.), 28,572 Ctr. Cigarren (gegen 1873/74 weniger 7037 Ctr.), 4844 Ctr. Schnupftabak (gegen 1873/74 weniger 1497 Ctr.), 2393 Ctr. andere Tabaksfabrikate (gegen 1873/74 mehr 91 Ctr.). Der Werth der gesammten Einfuhr an Tabak und Tabakfabrikaten wird auf 74,484,000 ℳ (1873/74: 60,814,000 ℳ), derjenige der Ausfuhr 32,565,000 Verbrauch an inneren gezahlten Ausfuhrvergütungen, 12,636,014 sum 11,092,479 ℳ, 1872,73: I,080,325 ℳ, 1871/72: 13,984,140 ℳ eingebracht. Der vierjährige Durchschnitt ergiebt sonach 14,698,239 ℳ oder 36 ₰ für den Kopf der Bevölkerung, während die Be⸗ steuerung des Tabaksverbrauchs pro Kopf in Frankreich 5 ℳ, in Großbritannien 3,18 ℳ
erlebt hatte, zugeschrieben werden muß. Der Ertrag der Ernte von 1874 wird in getrockneten Blättern auf 842,653 Ctr. oder im Durch. schnitt auf 37,5 Ctr. für 1 Hektar angegeben, während er im Vor⸗
ente von 1874 ist hiernach quantitativ eine 43 günstige gewesen. Der mittlere Preis eines Centners getrockneter 24, ℳ gegen 22 ℳ im Jahre 1873/,74. An dem Tabaksbau in steuerpflichtigem Umfanze partizipirten 99,899 Pflanzer mit 22,20 3 3 Hektaren, während Tabaksbau in steuerfreiem Umfange von 83,656 Dflanzern auf einer Fläche von 247,85 Hektaren betrieben worden ist. er Betrag der für das Erntejahr 1874/75 festgestellten Tabakssteuer war 1,545,240 ℳ (1873,74: 2,095,374 ℳ), wovon jedoch an Erlassen wegen Hagel, Frost, Mißwachs ꝛc. 23,692 ℳ (1873/74: 74 283 ℳ) abgehen, so daß der wirkliche Ertrag der Steuer sich auf 1,521,557 ℳ gesen 2,021,091 ℳ im Vorjahre stellt. — An der oben angegebenen Produktion für 1874/75 nehmen die einzelnen deutschen Staaten fol⸗ gendermaßen Theillll:?:
lätter stellte sich auf
Ertrag in getrock⸗ neten Blät⸗ tern.
auf 1 überhaupt Hektar
768 Ctr. 53,4 Ctr. 29, 33,109 68,7 14 5 54,536 34,4 21 12,238 29,6 53,5 35,495 33,1 17
3,279 20,5 20 14,684 31,2 18 16,245 33,5 20
9 2521 34 16,927 42,3 8 19 70,4 40 10,717 52,4 20,5 24,053 „ 47,0 34 220,127 Trr. ꝙ 155,256 31,8 20 162 41,2 20
7267 39,3 27
241,175 35,8 25,5 30,599 32,5 27 38,4 18,5
33,5 21 33,5 21 30,4 „ 16,5 46,68 „ 30,5
24,5 ℳ
v“““
Flächeninhalt
der mit Tabak bepflanzten Grundstücke
Mittlerer Preis eines Centners ge⸗ trockneter Blätter
. 145,61 Hekt. 482,30 „
EE “ 160,23 470,33 484 40
0,38 “ 0,27 204,52 511,87
„Sqxkbä—“ 2 v„ 3“ 8
Il2 a au2 õ a aaa a 2
e
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8 — M
A
4884,64 1 3,93 185,07
6493,87 941,52 179,58 1 205,55 55,88 122,31
8
—;
2
a SsSaaaaaa 90—99,8
—1 00
288
SS⸗
2 . .
159,692
öe-.—-
Vertheilt man den Ernteertrag auf
1 Süddeutsch⸗ Der Gesammtwerth der Tabaksernte
1875 folgendermaßen: unbear⸗
Der von der Einfuhr
erhobene Zollbetrag belief sich auf 11,583,114 ℳ und hat denjenigen
um 2,114,352 ℳ überstiegen. — während der gedachten
Die Aus⸗ Zeit umfaßte 6 1873/74 mehr Tabaksstengel (gegen 1873/74 mehr Rauchtabak in Rollen ꝛc. (zegen
1485 Ctr.
ℳ (1873/74: 32,492,000 ℳ geschätzt. Der des Tabaks im Ganzen aufgekommene Steuern und Eingangszoll, abzüg⸗ stellt sich für 1874/75
Jahre 1873/74 hatte dieser Korn⸗
ℳ. Im
in Italien 2,25 ℳ und in Oesterreich 2 ℳ
— ——— —
= n
des Dentschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Stants-Anzeigers: 1 Berlin, 8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
Ro Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt ant: die Inseraten⸗Expedition
. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Deffentlicher Anzeiger.
5. Industrielle Etablisssments, Fabriken und Grosshandel. Verschiedene Bekanntmachungen. Literarische Anzeigen. . Theater-Apzeigen. . Familien-Nachrichten.
In der Pörsen- beilage. N.
E nehmen an: die antorisirte Annoncen⸗Expedi⸗ tion von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau Chemnitz, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗ burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, sowie alle übrigen größeren EE“
2
Steckbriefe und Untersuchungs Sachen⸗
Proklama! Auf die Anklage des Polizeianwalts iese zu Berge, vom 9. Juli 1875, ist gegen den
dwehrmann, Tuchmacher Carl Friedrich Wilhelm Jal Der Polizeirichter.
Schuhmacher aus Pessin, geboren den 27. März 1839, die Polizei Untersuchung wegen der Beschul⸗ digung, als noch vunter militärischer Kontrole stehen⸗ der Landwehrmann ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, nach §. 360 Nr. 3 des Straf⸗Gesetz⸗Buchs eingeleitet. Zur müundlichen Verhandlung ist ein Termin auf den 26. Mai 1876, Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokale zu Groß⸗Behnitz anberaumt worden, wozu der seinem jetzigen Aufent⸗ halte nach unbekannte Augeklagte mit der Aufforde⸗ rung vorgeladen wird, zur festgesetzten Stunde ent⸗ weder selbst oder durch einen gesetzlich zulässigen Ver⸗ treter zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche unter genauer Angabe der dadurch zu erweisenden Thatsachen dem unterzeichneten Gerichte
ssoo zeitig vor dem Termine anznzeigen, daß sie noch
zu demselben herbeigeschafft werden können, widrigen⸗ falls mit der Untersuchung und Entscheidung in con- tumaciam verfahren werden wird. Brandenburg, den 13. Januar 1876. Königliches Kreisgericht.
Proelama. Gegen die Arbeiter Franz und Henriette Sawickischen Eheleute aus Mroczno ist nach Inhalt des Beschlusses des Königlichen Kreisgerichts zu Löbaun vom 23 November 1875 auf Grund der Anklageschrift vom 11. November 1875 die Untersuchung wegen Diebstahls eröffnet worden. Zur öffentlichen Verhandlung der Sache
ist ein Termin auf den 14. Juni 1876, Vormit⸗
tags um 12 Uhr, im Verhandlungszimmer Nr. 22 des Kreisgerichtsgebäudes hierselbst angesetzt worden. Die Angeklagten werden aufgefordert, in diesem Termine zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche unter be⸗
stimmter Angabe der dadurch zu beweisenden That⸗
sachen dem Richter so zeitig zum Termine anzuzei⸗ gen, daß sie noch zu demselden herbeigeholt werden können. Im Falle des Ausbleibens wird mit der Untersuchung und Entscheidung über die Anklage in contumaciam verfahren werden. Zu diesem Ter⸗ mine sind die Zeugen der Anklage vorgeladen. Löbau, den 21. Januar 1876. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
— 8 2à2 Subhastations⸗Patent.
Nothwendiger Verkauf.
Das dem Grafen Hans Gottfried Georg von Bülow gehörige, in dem Kreise Regenwalde belegene und im Grundbuche von dem Gute Regenwalde Band I. Blatt 1 verzeichnete
Allodialgut Regenwalde
veranlagt zur Grundsteuer, bei einem Flächeninhalt
[8929]
von 1512 Hektar 79 Ar 20 Quadratmeter nach einem Reinertrage von 2422 18⁄160 Thlr. = 7266,39 ℳ, zur Gebäudesteuer nach einem Nutzungswerthe von 1107 ℳ, soll
am 30. März 1876, Vormittags 10 Uhr, in dem Polizei⸗Bureau zu Regenwalde im Wege der nothwendigen Subhastation versteigert und das Ur⸗ theil über die Ertheilung des Zuschlages
am 11. April 1876, Mittags 12 Uhr,
in unserm Sitzungssacle verkündet werden. Auszug aus der Steuerrolle und Abschrift des Grundbuch⸗ blattes sind in unserm zweiten Bureau einzusehen.
Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte, der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufge⸗ fordert, dieselben bei Vermeidung der Ausschließung spätestens im Versteigerungs⸗Termin anzumelden.
Greifenberg in Pommern, den 20. Oktober 1875.
Königliches Kreisgericht. Der Subhastationsrichter.
110533I Edietal-Citation.
Der Oberkellner Theodor Generlich zu Bres⸗ lau bat gegen den Grafen Alexander v. Czapski, früher in Gawroniec hiesigen Kreises auf Rückzah⸗ lung eines Darlehns von 4200 ℳ nebst 5 % Ver⸗ zugszinsen seit 1. Mai 1875 geklagt, die Klage ist sjedoch nur in Höhe von 4200 ℳ nebst 5 % Ver⸗ ugs insen von 2940 ℳ seit 1. Mai 1875 einge⸗ eitet.
Der jetzige Aufenthalt des Verklagten ist nicht zu
ermitteln. Zur Brantwortung der Klage ist ein Termin auf den 20. April d. J., Vormittags 11 Uhr,
vor dem Herrn Kreisrichter Detlefsen im hiesigen
Gerichtsgebäude, Zimmer Nr. 1, anberaumt, zu welchem der Verklagte mit der Aufgabe vorgeladen wird, entweder die klagende Partei klaglos zu stellen, oder im Termin entweder in Person, oder durch einen zulässigen Bevollmächtigten zu erscheinen, die
Klage vollständig zu beantworten, die Beweismittel
—
anzugeben, die Urkunden im Original oder in Ab⸗ schrift einzureichen, und die etwa erforderlichen Edi⸗ tionsgesuche, sowie Adcitationsgesuche und Litisde⸗
nunclationen anzubringen und zu begründen, weil
später auf neue Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, im Laufe der Instanz keine weitere Rücksicht genommen werden wird.
Wenn für die verklagte Partei zur Terministunde Niemand erscheint, oder dieselbe sich nicht vollstän⸗ dig auf die Klage erklärt, auch wenn der Stellver⸗ treter den Auftrag nicht nochzuweesen vermag, so wird in contumaciam verfahren, und werden als⸗ dann die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden, worüber die verklagte Partei sich nicht erklärt hat, für zugestanden und anerkannt erachtet, auch wird, was den Rechten nach daraus folgt, im Erkenntnisse gegen dieselbe, selbst bei dem Ausblei⸗ ben der klagenden Partei, und ohne deren Antrag, ausgesprochen werden
Schwetz, den 20. Januar 1876.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[1064] Oeffentliche Vorladung.
Die Ehefrau Taglöhner Karl Bald zu Erndte⸗ brück, Louise, geb. Busch, hat gegen ihren Ehemann unter der Behauptung, derselbe babe sie im Mai 1871 böswillig verlassen, auf Ehescheidung geklagt, und zugleich beantragt, den Verklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären.
Zur Beantwortung der Klage ist Termin auf
den 25. April 1876, Morgens 9 Uhr,
an hiesiger Gerichtsstelle angesetzt und wird dazu der Verklagte, dessen gegenwärtiger Aufenthalt sich nicht hat ermitteln lassen, hierdurch unter der Ver⸗ warnung geladen, daß er im Falle seines Ausbleiben der behaupteten böswilligen Verlassung der Klägerin für geständig erachtet, und demgemäß, was hiernach Rechtens ist, erkannt werden wird.
Laasphe, den 28. Dezember 1875.
Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
[1058] Bekanntmachung.
Dem Former Carl Meißner und der Ehe⸗ frau des Arbeiters Poepke, Lonise, geb. Meißner wird hierdurch bekannt gemacht, daß ihr Vater der Schiffer Ferdinand Meißner, in seinem heute er⸗ öffneten Testamente vom 18. September v. J. ver⸗ ordnet hat:
Da ich nur Habseligkeiten, bestehend in Mobilien Hausrath ꝛc. ohne erheblichen Werth besitze, und meine Kinder erster Ehe erzogen habe, so sollen
ieselben gar nichts von mir erben. Ich bleibe
bei dieser Bestimmung, obgleich mir vorgehalten und verständigt wird, daß ich ihnen den Pflicht⸗ theil hinterlassen müsse.
Prenzlau, den 18. Januar 1876.
Königliches Kreisgericht. Abtheilung II.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
8
[821] Bekanntmachung.
— Domainen⸗Verpachtung.
Das im Gemeindebezirke Belum Königlichen Amts Neuhaus a. d. Oste, Landdrosteibezirks Stade der Provinz Hannover, belegene König⸗ liche Domainen Vorwerk
Königswisch soll mit den zugehörenden Gebänden, Baulich⸗ keiten und Grundflächen, Letztere bestehend in:
a. Binnendeichs⸗Marschländerei,
und zwar: 1 1) an Hof⸗ und Bauflächen (0,13 Hekt., 2) an Gärten und Gartenland . 0,441 „ 3) an Ackerland .. 56,7 8 4) an Weideland “ Zusammen ad a. 58,212 Hekt., b. Außendeichs⸗Marschländerei b und zwar: 1) Außendeichs⸗Weideland im Sommerdeiche 21, ss Hekt., der Hohe Sand, Weideland 34,019 Hekt., zusammen ad b. 55,707 Hekt., im Ganzen in 113,219 Hekt., so wie mit den zugehörenden Berechtigungen im Wege des öffentlichen Meistgebots auf den Zeitraum von acht Jahren, nämlich vom 1. Mai 1876 ab bis zum 1. Mai 1884 ver⸗ pachtet werden. Der Licitatioustermin ist auf
Freitag, den 25. Febrnar 1876, Morgens 11 Uhr, auf der Königlichen Amtsstube zu Neuhaus a. d. Oste vor dem unterzeichneten Kommissarius der Königlichen Finanz Direktion, Abtheilung ür Domainen, zu Hanuover, angesetzt.
Es wird bemerkt, daß zur Uebernahme der Pachtung ein disponibles Vermögen von 45,000 ℳ erforderlich und das Pachtgelder⸗ Minimum auf jährlich 5400 ℳ festgesetzt ist; so wie, daß die Pachtbewerber sich vor, spätestens in dem Lieitationstermine bei dem unterzeich⸗ neten Kommissarius über den eigenthümlichen, disponiblen Besttz des obigen Vermögens, so wie ber ihre persönliche Qualifikationen in landwirth⸗ schaftlicher und sonstiger Beziehung auszuweisen
haben.
Die Verpachtungsbedingungen und Karten, so wie
1 I1
das Vermessungsrezister können an allen Wochen tagen während der Geschäftsstunden in der Schreib⸗ stube des Unterzeichneten eingesehen werden; auch wird von demselben auf frankirtes Ansuchen Ab⸗
schrift von den Verpachtungsbedingungen gegen Er⸗
stattung der Kopialien ꝛc. ertheilt. Neuhaus an der Oste, den 28. Januar 1876. Der Königliche Kreishauptmann Eisendecher.
[1011] UMInterbietung.
Die Ausführung von Erd⸗ und Pflaster⸗ arbeiten, welche bei der Verlegung von Tele⸗ graphen⸗Kabeln im hiesigen Ober⸗Postdirektions⸗ bezirke in diesem Jahre in einer Gesammtlänge von ungefähr 2700 Metern nothwendig werden, sowie die Lieferung der zum Bedecken der Kabel erforderlichen Mauerziegel in einer Anzahl von ungefähr 10,000 Stück, soll im Wege der Unter⸗ bietung vergeben werden.
Die näheren Bedinzungen sind im Bureau der Ober⸗Postbirektion (Registratur der Abtheilung E.), Königstraße 60 hierselbst, täzlich von 8 Uhr früh bis 7 Uhr Abends ausgelegt und können auf portofreien Antrag, gegen Erstattung der Abschreibe⸗ gebühren, auch schriftlich mitgetheilt werden.
Unternehmungslustige wollen ihre Anbietungen portofrei, versiegelt und mit der Ausfschrift:
„Unterbietung auf Erd⸗ und Pflaster⸗
arbeiten“ bezw.: „Unterbietung auf Lieferung von Mauer⸗ ziegeln“ ..“ versehen, bis zum
15. Februar d. Is., 1
Vormittags 11 Uhr, an den Unterzeichneten ein⸗ senden.
Die Preisforderung für die Pflaster⸗ und Erd⸗ arbeiten müssen für den laufenden Meter gestellt und gesondert angegeben sein, je nachdem die Arbeiten auf gepflasterten oder ungepflasterten Strecken, bei Tage oder bei Nacht, zur Ausführung gelangen.
Die Eröffnung der eingegangenen Anbietungen erfolgt zu der angegebenen Zeit, in Gegenwart der etwa persönlich erschienenen Anbieter.
Später eingehende, sowie den Bedingungen nicht entsprechende Anbietungen bleiben unbtrücksichtigt.
Die Auswahl unter den Anbietern, welche 14 Tage nach jenem Termine an ihre Anbietungen gebunden bleiben, wird vorbehalten. 8
Berlin C., den 31. Januar 1876.
Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor.
1 g5 8 Bekauntmachung.
Für die hiesige Anstalt sollen nachverzeichnete Gegenstände beschafft und die Lieferung soll an den Mindestfordernden im Wege der Submission ver⸗ geben werden.
Die Submissiomen sind schriftlich und versiegelt, für jeden einzelnen Gegenstand gesondert, mit der entsprechenden Aufschrift:
„Submission auf Tuchjacken ꝛc.“ versehen, bis spätestens Donnerstag, den 17. Fe⸗ bruar d. J., Vormittags 11 Uhr, bei der Gefängniß⸗Direktion in Einlauf zu bringen. Unmittelbar nach diesem Termine erfolgt die Eröff⸗ nung der eingegangenen Submissionen. Nachgebote
werden nicht angenommen.
Die Lieferungs⸗Bedingungen können während der Bureaustunden bei der Arbeits⸗Inspektion ein⸗ gesehen werden. Wer sich an der Submission be⸗ theiligt, erklärt damit stillschweigend, daß ihm die Lieferungsbedingungen bekannt siid.
Es sind zu liefern:
800 Tuchjacken,
800 Tuchwesten, 1100 Tuchhosen, 400 Tuchmützen,
600 Beiderwand⸗Jacken, 600 8 Hosen, 600 k1 Westen, 2500 weißleinene Hemden, 300 blauleinene 6 1500 Halstücher,
1000 Taschentücher, 1000 ordinäre Handtücher,
600 Wischtücher,
1100 Paar Unterhosen,
800 „ Hosenträger,
00 „ wollene Socken, 800 lederne Schuhe, 800 Arbeitsschürzen, 250 Tuchhandschuhe, 150 Unterjacken, 800 Deckenbezüge, 8⁰00 Kopfkeilbezüge, 800 Bettlaken,
100 Kleiderbeutel,
50 Matratzen,
v1 Aufsebermäntel.
Muster der zu liefernden Gegenstände liege Ansicht vor.
Strafgefängniß bei Berlin (am Plötzensee), den 3. Februar 1876.
11“
zur
1844 b Es sollen im Wege der öffentlichen Submission 3000 Centner Schwefel, welche an die hiesige Königliche Pulverfabrik einzu⸗ liefern sind, exelusive Fastage, angekauft werden. Unternehmer werden daher hiermit aufgefordert, so⸗ wohl Proben von mindestens 0, Kilo des zu lie⸗ fernden Schwesels bis zum 12. Februar cr., und nicht später, als auch ihre Preisforderung vor dem auf Donnerstag, den 17. Februar er., Vor⸗ mittags 11 Uhr, im hiesigen Geschäftslokale an⸗ beraumten Termine versiegelt und mit dem deutlichen Vermerk auf der Adresse: „Submission auf die Lieferung von Schwefel“ portofrei an die unter⸗
zeichnete Direktion einzusenden.
Die Lieferungsbedingungen, welche jeder Bietende zu unterschreiben oder in seiner Offerte als maß⸗ gebend anzuerkennen hat, können im Büreau der Fabrik eingesehen, auch gegen Vergütigung der Ko⸗ pialien abschriftlich mitgetheilt werden.
Spandau, den 2. Februar 1876.
Königliche Direktion der Pulverfabrik.
Auktion. Am Montag, den 14. Februar cr., Vormittags von 10 Uhr ab, findet auf dem Ar⸗ tillerie⸗Werkstattshofe hierselbst, Hühnergasse Nr. 6,
[1040
dder öffentliche Verkauf von circa 20,000 Kilo Schrot⸗
eisen, eirca 5000 Kilo schmiedeeiserne Dreh⸗ und Bohrspähne, circa 2000 Kilo stählerne Dreh⸗ und Bohrspähne, circa 5000 Kilo Eisenblechabfall gegen Baarzahlung statt, wozu Käufer eingeladen werden. Danzig, den 1. Februar 1876. Direktion der Artillerie Werkstatt.
Berlin⸗Coblenzer Eisenbahn. [1022] Strecke Nordhausen⸗Wetzlar. „Die Herstellung, Anlieferung und Aufbringung der eisernen Ueberbaue für die Lahnbrücke bei Wetzlar,
den Efzeviadukt bei Homberg und die Fuldabrücke
bei Malsfeld im Gesammtgewicht von resp. 227,250 Kgr., 260,340 Kgr. und 123,592 Kgr. Schmiedeeisen und von
resp. 15,183 Kgr., 17,892 Kgr. und 10,612 Kgr. 1 Gußeisen, Gußstahl ꝛc soll im Wege öffentlicher Submission vergeben werden, und ist hierzu Termin auf Donnerstag, den 24. Februar cr., Vormittags 11 Uhr, in unserem Verwaltungsgebände, Hedderichstraße 59, anberaumt worden.
Bezügliche Submissionsofferten sind versiegel versehen mit der Aufschrift „Submissionsofferte auf Ausführung eiserner Brücken“, bis späte⸗ stens zu der vorbezeichneten Terminsstunde portofrei an uns einzusenden.
Später eingehende oder nicht bedingungsmäßige Offerten müssen unberücksichtigt bleiben.
„Die maßgebenden Bedingunzen und Zeichnungen können in unserer Betriebskanzlei hierselbst eingesehen und von derselben auch Submissionsformulare auf portofreies Ansuchen gegen Erstattung der Kopialien bezogen werden.
Frankfurt a. M., den 27. Januar 1876.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
8 2 . — n
H1020] Verlin⸗Coblenzer Eisenbahn. b Strecke Nordhausen⸗Wetzlar. Die Ausführung der Erdardeiten mit Be⸗ wegung der nachverzeichneten Massen und zwar: Abtheilung III. Homberg. Loos 6 mit 112,623 Kubikmeter, Abtheilung V. Waldkappel. Loos 11 mit 117,018 Kubikmeter. b Joea . soll im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden und ist hierzu Submisssonstermin auf Mittwoch, den 23. Februar a. eæ., Vormittags b 11 Uhr, in unserem Verwaltungsgebäute hierselbst, straße Nr. 59, anberaumt worden.
Submissions⸗Offerten sind versiegelt und mit der
Aufschrift: „Submission anf Ausführung der Erd⸗ arbeiten des Looses ꝛc. der Berlin⸗ Coblenzer Eisenbahn“ bis spätestens zu dem vorbezeichneten Termin an uns einzusenden.
Später eingehende oder nicht bedingungsgem Offerten bleiben unberücksichtigt.
Die maßgebenden Bedingungen und Zeichnungen können in unserer Betriebs⸗Kanzlei hierselbst, sowie auf unseren oben bezeichneten Abtheilungs⸗Bureaus eingesehen, auch Submissions⸗Formulare auf porto⸗ freies Ansuchen von den genannten Stellen gegen Erstattung der Kopialien beogen werden.
Frankfurt a M., den 28. Januar 1876.
Königliche Eisenbahn⸗Direltion.
Hedderich⸗
[9961
Uarlin. E naoer ECisenhal Berlin⸗Coblenzer Eisenbahn. Strecke Nordhansen⸗Wetzlar. Die Lieferung von ca. 45 Kbm,. Tannen⸗Rund⸗ holz und ca. 1400 Qu.⸗M. Tannen⸗Bohlen für die Ausführung des Sohlstollens des Mühlenberg Tun⸗ nels I. soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. Offerten mit der Aufschrift: „Submissionsofferte auf Holzlieferung für den Mühlenberg Tunnel I. sind bis zum Submissionstermin am Sonnabend, den 19. Februar cr., Vormittags 10 Uhr, ver⸗ siegelt und frankirt an den Unterzeichneten einzu⸗ reichen, in dessen Büreau zur angegebenen Stunde die eingegangenen Offerten im Beisein etwa erschie⸗ nener Submittenten eröffnet werden. in
Später ein⸗ gehende Offerten bleiben unberücksichtigt. Bedin⸗ gungen und Holzverzeichniß können im hiesigen Büreau eingesehen, auch gegen Erstattung der Selbstkesten von da bezogen werden. Küllstedt, am 3. Februar 1876. Der Abtheilungs Baumeister Kiene.
“
Bekanntmachung. Das Unterzeichnete beabsichtigt, 600 Kubikmeter Fichtenholzkohlen im Submissionswege zu beschaff Reflektanten wollen ihre
ühre
schriftlichen Offerten bis zu dem auf Donnerstag, den 17. d. M., Vor⸗ mittags 10 Uhr, im dieffeitigen Bureau ange⸗ setzten Termine abgeben. Die Lieferungsbedingungen iegen daselbst zur Einsicht aus und werden auf Verlangen gegen Erstattung der Kosten übersandt.
Sollingerhütte bei Uslar, den 5. Februar 1876.
Königliches Hüttenamt.
Se Bekanntmachung.
Auf der Köͤniglichen Steinkohlengrube Kronprinz Friedrich Wilhelm bei Schwalbach (Kreis Saarlouis) soll eine Wasserleitung von ungefähr 1000 Meter Länge hergestellt und die bierzu erforderlichen Rohre und sonstigen Stücke im Wege der öffentlichen Sub⸗ mission vergeben werden.
Die Lieferungsbedingungen können auf dem Bureau der Inspektion eingesehen, auf Verlangen auch von derselben übersandt werden.
Die betreffenden Offerten sind bis
Freitag, den 18. Februar d. Js., Vormittags 10 Uhr, hierher, versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen, einzureichen, wo dieselben in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten geöffnet werden.
Ensdorf bei Saarlonis, den 3. Februar 1876.
önigliche Berg⸗Inspektion I.
v1“
[1029] Bekanntmachung.
Das Bataillon bedarf graue und grüne Futt leinwand, weiße Hosenleinwand, Hosendiillich, Hemden⸗Callicot, 75 Em. breit, Segelleinwand zu Brodbeuteln, Jackendrillich und Hemden⸗Callicot, 83,5 Cm. breit, und Futterboy. Versiegelte Offerten nebst Proben werden bis zum 20. d. M. ent⸗ gegengenommen. Ferner: Fahlleder, Sohlleder und Brandsohlleder — bester Qualität — Stiefeleisen mit Nägeln, Sohlen⸗Nägel, Czakots⸗Nationale für Jäger, Dachsranzen, Trageriemen, Leibriemen — ohne Schloß — Jägertroddel, Büchseuriemen⸗Knöpfe, Patrontaschen M./71 und Signalhörner, sowie die Umänderung kleiner Dachsranzen in jetzige Probe. Versiegelte Offerten ebenfalls bis zum 20. d. M. erbeten. Für die Ausrüstungsstücke gelten die be⸗ siegelten neuesten Proben. Nicht beantwortete Of⸗ ferten sind als abgelehnt zu betrachten. Probe folgen nur auf Verlangen zurück. Lieferungs⸗ bedingungen werden auf Erfordern übersandt
Oels, den 5. Februar 1876.
Commando des 2. Schlesischen Jäger⸗ Bataillous Nr. 6.
—
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlich Papieren.
Deutsche Hypothekenbank
(Aetien⸗Gesellschaft) Berlin. [1027)]
Bei der am 16. September 1875 in Gegenwart
eines Notarz stattgefundenen Verlocsung unserer
fünfprozentigen Hypothekenbriefe sind folgende
Nummern 8
Ser. II. Littera A. Nr. 11 über 3000 Mark.
„ I. „ B. Nr. 86, 132, 634, 650, 920,
953, 1000, 1154 und 1417 über je 600 Mark.
Ser. II. Littera C. Nr. 172, 208, 669, 825 955, 1196 und 1289 über je 300 Mark. Ser. IV. Littera B. Nr. 107 und 281
e 1500 Mark. S Nr. 151, 154, 197,
8 Littera C.
506, 799, 1207, 1401, 1414, 1579, 1749 und Züber je 600 Mark. er. IV. Littera D.
8, 931, 1065, 1179,
Ser. IV. Littera E. Nr. 3 und 261 über je 200 Mark Die Einlösung der gezogenen Hypothekenbriefe er⸗ folgt vom 1. April 1876 ab gegen Rückgabe der Stücke mit Talons und den noch nicht fälligen Coupons an nuserer Gesellschaftskasse — Unter den Linden 33.
38* dem 1. April 1876 hört die Verzinsung auf.
Berlin, den 4. Februar 1876.
Die Direction.
170 Bekanntmachung.
Von den auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 17. Mai 1858 (Gesetz⸗Sammlung S. 288), 5. August 1863 (Gesetz⸗Sammlung S. 537) und 29. Mai 1869 (Gesetz⸗Sammlung S. 890) ausge⸗ fertigten auf den Inhaber lautenden ligationen des I. Jerichowschen Kreises sind stehende Schuldverschreibungen und zwar:
a. aus der Anleihe vom Jah Litt. A. à 500 Thlr. Nr. 40. 77. Litt. B. à 100 Thlr. Nr. 2. 55. Litt. C. à 50 Thlr. 18 504. 518. 519. 1.577. 615 645 69.
26. 930. 942. 971. 1055. 1060. 1069.
h. aus der Anleihe vom Jahre 1863:
Litt. B. à 100 Thlr. Nr. 570. 608. 609. 741.
e. aus der Anleihe vom Jahre 1866:
Litt. B. à 100 Thlr. Nr. 803. 840. 942. ausgeloost worden.
Die ausgeloosten Schuldverschreibungen f den dazugehörigen Zinscoupons am 1. Apri behufs Auszahlung der Kapitalien und den bin entstandenen Zinsen an die Kreis⸗ kasse hierselbst zuruͤckzugeben.
Von den früher ausgeloosten Kreis⸗Obligatione sind noch nicht realisirt
aus der Verloosung vom 20. Oktober 1874: a. aus der Anleihe vom Jahre 1858: Litt. B. à 100 Thlr Nr. 85. 451. Litt. C. à 50 Thlr. Nr. 665. 870. b. aus der Anleihe vom Jahre 1863: Litt. B. à 100 Thlr. Nr. 697. c. aus der Anleihe vom Jahre 1869: Litt. B. à 100 Thlr. Nr. 834.
Die Einlieferung dieser Schuldverschreibungen wird in Erinnerung gebracht.
Loburg, den 5. Januar 1876.
Der Königliche Landrath Freiherr von Plotho.
[1056] Bekanntmachung.
Von den zum Zwecke des Chausseebaues Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 23 1 1854 ausgegebenen Obligationen des hiesig:⸗ Kreises sind am 31. Januar 1876 Behufs de Amortisation ausgeloost worden.
4prozentige Anleihe I. Emission vom
1. Oktober 1854. 500 Thlr. Lit. A. Nr. 5. 200 Thlr. Lit. B. Nr. 9, 22,
à 100 Thlr. Lit. C. Nr. 24, 87, 124,
à 50 Thlr. Lit. D. Nr. 8, 152, 153, 172, .
à 25 Thlr. Lit. E. Nr. 31, 86, 280, 300, 317, 344.
Den Inhabern vorgedachter Obligationen werden
—
24 12
„ 2
64 1
5
j die betreffenden Kapitalien hierdurch gekündigt mit
der Aufforderung, die Beträge gegen Eisreichung der Obligationen vom 1. Iuli d. IJs. ab bei der Kreis⸗Kommunalkasse hierselbst in Empfarg zu nehmen. Die Verzinsung der ausgeloosten Obliga⸗ tionen hört mit dem 1. Juli d. Js. auf.
Gleichzeitig werden die Inhaber der nachstebend bezeichneten bereits in den Jahren 1865, 1807, 1874 und 1875 ausgeloosten, indeß nicht zur Auszahlung präsentirten Obligationen:
4prozentige Anleihe I. Emission vom
1. Oktober 1874.
à 500 Thlr. Lit. A. Nr. 12.
I 8
à 50 Thlr. Lit. D. Nr. 43, 159, 182.
à 25 Thlr. Lit. E. Nr. 132, 133, 202, 221, 25
und 363 “
wiederholt aufgefordert, diese Obligationen nebst den Zinsscheinen nunmehr schleunigst Behufs Rück⸗