1876 / 35 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 09 Feb 1876 18:00:01 GMT) scan diff

betheiligten, wurde §. 6 mit den Anträgen Schulze und Oppen⸗ heim, §. 7 mit dem Antrage Websky, §. 15 mit dem Antrage Oppenheim unter Streichung der Schlußworte, endlich §. 29 mit dem Amendement Grumbrecht zub 1 und dem Antrage Oppen⸗ heim angenommen. b

Die übrigen Paragraphen des Gesetzes wurden fast ohne Debatte mit einer unerheblichen Abänderung zu § 17 ange⸗ nommen. 8

Nach kurzer Befürwortung durch den Abg. Dr. Oppenheim beschloß das Haus auf den Antrag der Kommission, den Reichs⸗ kanzler zu ersuchen, das auf die bestehenden Hülfs⸗, Kranken⸗, Invaliden⸗ ꝛc. Kassen bezügliche, die Krankheits⸗, Invaliditäts⸗ und Sterblichkeitsstatistik, so wie die Mitgliederbeiträge und Kassenleistungen betreffende Material, soweit dasselbe zugänglich ist, durch geeignete Sachverständige bearbeiten und die Ergebnisse veröffentlichen zu lassen. 3 Die Vorlage war hiermit erledigt, worauf sich das Haus

m 4 ¾ Uhr vertagte.

In der heutigen (49.) Sitzung des Deutschen Reichstages, welcher am Tische des Bundesraths di Bundesbevollmächtigten Reichskanzler Fürst v. Bis⸗ marck, Präsident des Reichskanzler⸗ Amts Staats⸗Minister Dr. Telbrück, die Staats⸗Minister Dr. Leoonhardt und Graf Eulenburg, sowie der Direktor im Reichskanzler⸗ Amt v. Amsberg mit anderen Kommissarien beiwohnten, theilte der Vize⸗Präsident Dr. Hänel die Namen der sieben Mitglieder mit, welche in die Kommission für das Reichstags⸗ gebäude gewählt sind. Es sind die Abgg. Duncker, Forcade de Biaix, Römer (Hildesheim), Dr. Bamberger, Dr. Lucius (Erfurt), Dr. Reichensperger (Crefeld) und Graf v. Hacke. Es passirten ohne Debatte in dritter Berathung der Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Kontrole des Reichshaushalts und des Landeshaushalts von Elsaß⸗Lothringen für das Jahr 1875, und die Zusammenstellungen der fernerweit liquidirten, auf Grund des Art. V. Ziffer 1 bis 7 des Gesetzes vom 8. Juli 1872 aus der französischen Kriegskostenentschädigung zu ersetzenden Beträge; endlich die Entwürfe eines Gesetzes, be⸗ rreffend die Abänderung des Titels VIII. der Gewerbeordnung, unund eines Gesetzes über die eingeschriebenen Hülfskassen. Es folgte die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend die Abanderung von Bestimmungen des Strafgesetz⸗ buchs für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871 und die Ergänzung desselben. Der Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) erklärte, daß man aus dem Umstande, daß er und seine politischen Freunde vielen Bestimmungen der Vorlage nicht direkt wider⸗ sprochen hätten, nicht ihre Uebereinstimmung mit denselben fol⸗ gern dürfe. Der Abg. Dr. von Niegolewski beschuldigte namentlich die Behörden der Provinz Posen der parteiischen Handhabung der Gesetze gegen die Polen und des Mißbrauchs der Amts⸗ gewalt, wogegen der Bundesbevollmächtigte Staats⸗Minister Dr. Leonhardt energisch Verwahrung einlegte und bat, der Vor⸗ redner möge seine Behauptung außerhalb des Hauses wieder⸗ holen, um dieselbe vor den öffentlichen Gerichten beweisen zu können. Der Abg. Dr. von Niegolewski wies den ihm Seitens des genannten Bundesbevollmächtigten angeblich gemachten Vor⸗ wurf der Muthlosigkeit zurück, da ihm die Beweisführung für seine Beschwerden durch die Verweisung zur Sache durch den Präsi⸗ denten abgeschnitten sei. Der Bundesbevollmächtigte Dr. Leon⸗ hardt stellte in Abrede, daß er einen solchen Vorwurf erhoben habe. Nach einigen Bemerkungen des Abg. Windthorst (Meppen), auf welche der Staats⸗Minister Dr. Leonhardt erwiderte, trat das Haus in die Spezialdiskussion. Zu den §§. 4 und 5 ergriff, nach einer längeren Motivirung eines von dem Abg. Dr. Wolffson gestellten Amendements durch den Antragsteller, bei Schluß des Blattes der Abg. Thilo das Wort.

Die „Kölnische Zeitung“, der wir den Text der Note des Grafen Andrassy entnommen hatten, bemerkt in Betreff der Abweichungen von dem Original, welches die „Wiener Abendpost“ mitgetheilt hat, daß dieselben vorzugsweise sich an einer Stelle, nahe vor dem Schluß, finden,

„wo in dem mit den Worten „Aussi les cabinets““ begin⸗ nenden Absatz durch ein Versehen „Ccommission officielle““ statt „communication officielle“ gedruckt und entsprechend aus dem Korrekturbogen übersetzt ist. Die sonstigen Abweichungen sind einfache Druckfehler, und stören das richtige Verständniß

icht. Nur um der vollständigen Genauigkeit halber seien sie hier aufgezählt. In dem Absatze „Les délégués etc.“ ist statt dispenser zu lesen disperser (wie es auch in unserer Uebersetzung richtig mit „zerstreuen“” wiedergegeben ist). In

dem Absatze: „„Aprés la repression de la premieère insurrection

des Begs““ ist statt premieère zu lesen derniére (eine Ab⸗ weichung, welche durch die beigefügte Jahreszahl 1851 be⸗ deutungslos gemacht wird), und gegen Ende desselben Absatzes sind hinter les intéréts des agriculteurs die Worte „„avec ceux des propriétaires“ einzuschieben. Ferner ist in dem Ab⸗

satze „En présenge de cette situation“ statt „„les faits des

Frincipes proclanfes“ zu lesen Peffet des etc.; die Ueber⸗ setzung bleibt dabei dieselbe.“

Nach der vom Reichseisenbahn⸗Amt herausgege⸗ benen, in der heutigen Ersten Beilage d. Bl. veröffentlichten Nachweisung wurden im Monat Dezember v. J. auf den unter 62 verschiedenen Verwaltungen stehenden Eisenbahnen Deutschlands (excl. Bayerns) mit einer Gesammtlänge von 24,100,1 Kilometern befördert: an fahrplanmäßigen Zügen 11,240 Courier⸗ und Schnell⸗, 74,878 Personen⸗, 31,251 ge⸗ mischte und 69,010 Güterzüge; an außerfahrplanmäßigen Zügen 1017 Personen⸗ und gemischte und 23,299 Güterzüge.

Im Ganzen wurden 585,014,469 Achskilometer bewegt,

on denen 155,845,116 Achskilometer auf die fahrplanmäßigen Züge mit Personenbeförderung entfallen.

Es verspäteten von den 117,369 fahrplanmäßigen Courier⸗ und Schnell⸗, Personen⸗ und gemischten Zügen im Ganzen 5831 Züge oder 4,97 Proz. Von diesen Verspätungen wurden jedoch 2357 durch das Abwarten verspäteter Anschlußzüge her⸗ vorgerufen, so daß durch im eigenen Betriebe der Bahnen lie⸗ gende Ursachen 3474 Verspätungen bei 2,96 Proz. der beför⸗ derten Züge entstanden. Von nachtheiligem Einflusse war der starke Schneefall während der ersten Hälfte des Monats, welcher in 1432 Fällen Verspätungen zur Folge hatte. sa In Folge der Verspätungen wurden 1251 Anschlüsse ver⸗ äumt.

3 In demselben Monat des Vorjahres verspäteten auf 52 Bahnen durch im eigenen Betriebe liegende Ursachen 2510 Züze, gleich 2,23 Proz. der beförderten Züge.

4 Se. Durchlaucht der Fürst zur Lippe ist

, . 2 zum General⸗Major à la suite der Armee ernannt worden. 8

der Artillerie⸗Kaserne am Kupfergraben

Die bisher in nach der

befindlich gewesene Militär⸗Poststation ist Königswache verlegt worden.

Bayern. München, 7. Februar. Der Regierungs⸗Rath Brennfleck ist zum Regierungs⸗Direktor in München ernannt und Polizei⸗Direktor Freiherr v. Feilitzsch zum Regierungs⸗ Direktor befördert worden. Der Regierungs⸗Direktor Freiherr v. Seckendorf in Augsburg wurde auf sein Ansuchen in den Ruhestand versetzt und an seine Stelle Regierungs⸗Rath Braun⸗ wart in München befördert.

8. Februar. (W. T. B.) Der Landtag ist auf Montag den 21. Februar wieder einberufen.

Baden. Karlsruhe, 7. Februar. Die „Karlsr. Ztg.“ schreibt: Seit dem Eintreffen Sr. Königlichen Hoheit des Erb⸗ großherzogs in Rom haben Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin fortdauernd gute Nachrichten über das Wohlbefinden ihres geliebten Sohnes erhalten. Der Erbgroßherzog hat die Aufgabe, Rom genau kennen zu lernen, in systematischer Eintheilung und durch wissenschaftliche und künstlerische Kräfte unterstützt, durchgeführt. Die Professoren Henzen und Helwig vom deutschen archäologischen In⸗ stitut, sowie Professor Hermann Grimm, der diesen Winter in Rom verweilt, haben den Erbgroßherzog in freund⸗ lichster Weise bei seinen Studien geleitet und ihm ihre reichen Kenntnisse belehrend vorgetragen. Auch in Künstlerkreisen hat sich der Erbgroßherzog vielfach bewegt und wurde von einigen unserer deutschen Maler bei mehreren Ausflügen in die Um⸗ gegend von Rom begleitet. Von Sr. Majestät dem König von Italien, sowie von Ihren Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin wurde dem Erbgroßherzog die wohlwol⸗ lendste Aufnahme zu Theil. Wiederholte Einladungen an den Königlichen und Kronprinzlichen Hof gaben dem Erbgroßherzog Gelegenheit, mit der Königlichen Familie genauer bekannt zu werden und dabei die hervorragendsten Persönlichkeiten des Staates kennen zu lernen. Der deutsche Botschafter Herr von Keudell und dessen Gemahlin erwiesen dem Erbgroßherzog die ausgesuchtesten Aufmerksamkeiten und gaben demselben häusige Gelegenheiten, in ihrem gastlichen Hause mit Personen aus allen Kreisen des öffentlichen Lebens zu verkehren. Durch diese Be⸗ kanntschaften wurde der Erbgroßherzog auch in manche andere gesellige Cirkel geladen und genoß dabei den Vorzug, Verbin⸗ dungen werthvollster Art anzuknüpfen. 2m Laufe dieses Monats wird der Erbgroßherzog sich nach Neapel begeben und dann eine Reise nach Sicilien unternehmen.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 8. Februar. (Weim. Ztg.) Zur Vervollständigung des gestrigen Berichtes über die Vermählungsfeierlichkeiten ist zu bemerken, daß dem Akt der Schließung der Civilehe nicht blos sämmtliche hier anwesende Glieder der Großherzoglichen Familie, sondern auch sämmtliche Fürstliche Gäste, die der Hochzeitsfeier wegen hier ver⸗ sammelt waren, namentlich auch Ihre Kaiserlichen und König⸗ lichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin beigewohnt haben. Als Zeugen fungirten 1) der älteste Bruder Sr. Durch⸗ laucht des Prinzen⸗Bräutigams, Prinz Heinrich IV. Reuß j. L. zu Ernstbrunn und 2) der frühere Vormund der Prinzessin, Wirkl. Geheim⸗Rath und Ober⸗Kammerherr Graf v. Werthern⸗ Beichlingen Excellenz.

Oldenburg. Oldenburg, 8. Februar. Der Landtag hat die Justizgesetzentwürfe über die Reform des Hypothekenwesens, welche sich auf den Boden der preußischen Gesetzgebung gestellt haben, nach kurzer Berathung und mit wenigen redaktionellen Aende⸗ rungen erledigt. Der allein noch ausstehende Differenzpunkt betrifft die Sicherheitsleistung der Vormünder und Kuratoren. Das Gehaltsregulativ der Lehrer an den höheren Schulanstalten und der technischen Beamten hat zu längeren Debatten Veran⸗ lassung gegeben. Der Landtag hat bei der ersten Lesung mit überwiegender Majorität mehrere Stellen im Regulative ge⸗ strichen und an den höheren Stellen durchweg Gehaltsabzüge gemacht. Für die im September d. J. projektirte Gewerbe⸗ ausstellung in der Stadt Oldenburg werden von dem Vor⸗ stande des Handels⸗ und Gewerbevereins bereits die einleitenden Vorkehrungen getroffen. Der Erbgroßherzog hat das Pro⸗ tektorat der Ausstellung übernommen. Für die für Oldenburg, Bremen und Ostfriesland vom 28. bis 30. Mai stattfindende

Molkereiausstellung ist jetzt das spezielle Programm ver⸗

öffentlicht.

Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 6. Februar. (Leipz. Ztg.) Die regierende Herzogin wird mit Ende dieses Monats eine längere Reise nach Italien unternehmen. Dieselbe soll

sich bis Neapel erstrecken.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Gotha, 7. Februar. (Weim.

Mit dem Abends vor 10 Uhr von Erfurt hier eintreffen⸗ den Eisenbahnzuge kamen gestern Ihre Kaiserlichen und König⸗ lichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin hier an, um Sr. Hoheit dem Herzoge einen Besuch abzustatten. Höchstdieselben stiegen auf dem Residenzschlosse ab und wohnten heute Abend der Vorstellung im Hoftheater bei.

Coburg, 6. Februar. Das Staats⸗Ministerium macht unter Beziehung auf die am 1. v. M. in Kraft getretenen reichsgesetz⸗ lichen Bestimmungen über die Prüfung der Apotheker⸗ gehülfen bekannt, daß als Sitz der Prüfungsbehörde für die Herzogthümer Coburg und Gotha die Stadt Gotha bestimmt, ferner daß die Prüfungen in den Monaten Januar, April, Juli und Oktober jeden Jahres abgehalten werden. Die Meldungen zu denselben haben bis zu dem 15. des jedesmal vorhergehenden Monats bei dem Staats⸗Ministerium zu Gotha zu erfolgen.

Schwarzburg⸗Sondershausen. Sonders hausen, 8. Februar. Die Landesgesetz⸗Sammlung veröffentlicht die Neue Gemeindeordnung für das Fürstenthum Schwarzburg⸗ Sondershausen, vom 15. Januar 1876.

Waldeck. Arolsen, 6. Februar. Am gestrigen Tage ist, wie der „W. A.“ meldet, der Fürst zu Waldeck und Pyr⸗ mont von einem Unfalle betroffen worden, der leicht die trau⸗ rigsten Folgen hätte haben können. Bei der Rückkehr von der Jagd schlug eins der Wagenpferde über den Strang, wurde scheu und riß den Wagen die an der betreffenden Stelle ca. 10 Fuß hohe Chausseeböschung herunter, so daß der Wagen umstürzte und die Insassen auf den gefrorenen Acker hinausgeschleudert wurden. Der Fürst, der sich eine Verletzung am Hinterkopfe zu⸗ zog, war einige Augenblicke besinnungslos, erholte sich jedoch bald und konnte die Fahrt nach Arolsen fortsetzen. Sein Be⸗ finden giebt zu weiteren Besorgnissen keinen Anlaß und ist zu hoffen, daß Se. Durchlaucht das Zimmer in einigen Tagen wie⸗ der wird verlassen können. Die übrigen Insassen des Wagens sind theils unverletzt geblieben, theils mit Kontusionen davon⸗

Ztg.)

Lippe. Detmold, 5. Februar. Das „Reg. Bl.“ ve öffentlicht folgenden Entwurf eines Wahlgesetzes:

§. 1. Wahlfähis und wählbar zum Landtage ist jeder Staꝛtz angebörige, der 25 Jahr alt ist.

§. 2. Von der Wahlfähigkeit und Wählbarkeit ausgeschloß⸗ sind Dieenigen:

1) welche unter Kuratel stehen;

2) über deren Vermögen der Konkurs eröffnet ist, während Dauer des Konkursverfahrens;

3) welche eine Armenunterstützang aus öffentlichen oder Gemeiꝛz⸗ mitteln beziehen;

4) denen in Folge rechtskräftigen Erkenntnisses der Vollgen der staatsbürgerlichen Rechte entzogen ist. 2

§. 3. Die Abgeordneten werden in drei Abtheilungen gewäßz

§. 4. Die erste Abtheilung bilden diejenigen Wähler, welche d direkten Staats⸗(Grund⸗ und Einkommen⸗) Steuern zusammen jährhz mindestens 60 Thlr. zahlen. Dieselben wählen 7 Absteordnete direkter Wahl mit Stimmzettels in einem Wahlkreise.

§. 5. Die zweite Abtheilung bilden diejenigen Wähler, welz nicht zur ersten Abtheilung gehören und an direkten Staats⸗(Grurz und Einkommen⸗ resp. Klassen⸗) Steuern jährlich mindestens 12 Thn zahlen; die dritte Abtheilung bilden alle übrigen Wähler.

§. 6. Die zweite und dritte Abtheilung wählen je 7 Abgeordre

in direkter Wahl mit Stimmzetteln in 7 Wahlkreisen. Letztere 8 den durch besondere Verordnung festgestellt. ö. 7. Die Wahlen der zweiten und dritten Abtheilung geschete in der Weise, daß die Stimmzettel in kleineren Wahlbezirken (Baug schaften und Dorfschaften) abgegeben und am Wahlort gesammelt un eröffnet werden.

§. 8. Die Wahlen erfslgen nach absoluter Stimmenmehrhe Ergiebt sich bei der ersten Abstimmung keine absolute Mehrheit⸗ b wird zu einer engeren Wahl geschritten. Wenn bei der engeren Waes Stimmengleichheit stattfiadet, entscheidet das Loos.

§. 9. Jeder Gewählte muß sich über die Annahme oder lehnung der auf ihn gefallenen Wahl erklären. Eine Annahme klärung unter Protest oder Vorbehalt gilt als Ablehnung und hat Neuwahl zur Folge.

§. 10. Die zur Ausführung des Wahlgesetzes erforderlichen B stimmungen werden in einem Reglement durch die Regierung erlaf

Weiter veröffentlicht das amtliche Blatt den Entwur eines Gesetzes, die Zusammensetzung des Landtag und die Ausübung der ständischen Rechte betreffen,

z. 1. Der Landtag des Fürstenthums wird aus den in Gemih heit des erlassenen Wahlgesetzes erwählten 21 Abgeordneten gebid

§. 2. Die dem Wahlgesetz gemäß erwählten Abgeordneten hats bis zur erfolgten Feststellunz einer neuen Verfassung sämmtli Landständen verfassungsmäßig zustehenden Rechte am zuüben.

§. 3. Der Landtag prüft die Legitimation seiner Mitglieder un entscheidet darüͤber; er wählt seinen Präsidenten und Vize⸗Präsident sowie drei Ausschußdeputirte, auf welche die Rechte und Verpft tungen der bisherigen Ausschußdeputirten der Ritterschaft, der Städ und des platten Landes übergehen.

Ebegso wird vom Landtag der Landsyndikus aus den irls dischen Rechtsgelehrten gewählt.

Von den erfolgten Wahlen ist zum Zweck der Verpflichtung! Gewählten der Regierung Anzeige zu machen.

Die übrigen Abgeordneten werden von dem Präsidenten verpflicht

§. 4. An den Landtagen finden die Berathungen und Absta mungen in einer Versammlung statt und es entscheidet dabei einfe Stimmenmehrbeit

Nur zur Abänderung des Wahlgesetzes zum Landtag ist Mehrheit von ¾ Stimmen erforderlich.

S§. 5. Staatsdiener bedürfen zum Eintritt in den Landtag wes des Urlaubs noch der Genehmigung ihrer vorgesetzten Behörde.

§. 6. Die Legislaturperiode des Landtags wird auf sechs In⸗ festgesetzt. -— Fall der Auflösung des Landtags müssen die Wab spätestens innerhalb eines Zeitraums von sechszig Tagen nach Auflösung vorgenommen und die Abgeordneten innerhalb eines 32 raums von neunzig Tagen nach der Auflösung zusammeanberufen werd

§. 8. Alle entgegenstehenden gesetzlichen Bestimmungen wer hiermit aufgehoben.

Bremen. (Wes. Ztg.) Der Bürgerschaft ist vom 8 nate der Entwurf eines Gesetzes, betreffend Aenderu des gerichtlichen Verfahrens, mitgetheilt. Derselbe ist⸗ den Berathungen der Justizkommission des Senats und einiger vo Richterkollegium beauftragten Mitglieder desselben, sowie urn Mitwirkung eines berufenen Kreises hiesiger Rechtsgelehrten : wiederholter Prüfung einer größeren Kommission des“ Sen hervorgegangen. Wie die Motive sagen, bezweckt der Ges⸗ entwurf eine Beschleunigung und Vereinfachung des gerichtlich Verfahrens, in seinen wesentlichen Bestimmungen im Ansch⸗ an die Bestimmungen der Entwürfe zu dem Reichsgesetze über Gerichtsverfassung und das prozessualische Verfahren, schon sf für Bremen herbeizuführen, soweit diese Vortheile ohne vollständige, in Rücksicht auf die in naher Aussicht stehe Justizreorganisation nicht zeitgemäße Umgestaltung unseres? zessualischen Verfahrens erreichbar erscheinen. Es sei zu em ten, daß, wenn diese Vorschläge Gesetzeskraft erhalten, das ain prozessualische Verfahren sachgemäßer sich gestalten, die Urthe fällung in Civilsachen in Wahrheit auf Grund der mündli Verhandlungen der Parteien erfolgen, die jetzige Ueberbürdn der Richter vermindert und der demnächstige Uebergang ind durch die Reichsprozeßgesetze neuzugestaltende Verfahren erleich werden wird. Die wesentlichen in dem Gesetzentwurf enn tenen Aenderungen des jetzigen prozessualischen Verfahrens die folgenden: für das civilprozessualische Verfahren Aufhebn des Obergerichtes als Gerichts erster Instanz und Erweiter⸗ der Kompetenz des Gerichtes für geringfügige Sachen, Ein rung des sogenannten obligatorischen Skizzenverfahrens, Verbot der nachträglichen Klagänderung, die Annahme des. geständnisses aller vom Gegner nicht ausdrücklich bestrit Thatsachen, Einführung des sogenannten Mahnverfah Zuständigkeit von Einzelrichtern in Vormundschaftssas und Angelegenheiten des Erbe⸗ und Handfestenamtes, hebung der gerichtlichen Veräußerungsdekrete, der Verlesung Testamente in Sitzungen des Obergerichtes, der Verlesung Anschläge bei öffentlichen Verkäufen, der Verfügung von! sungen und der Auslieferung von Handfesten in Gerichtssitzuns für das strafprozessualische Verfahren Beschränkung der tändigkeit der Schwurgerichte, Beschränkung der Fälle welchen eine Voruntersuchung erforderlich ist, Aufhebung Anklagekammer und Beschränkung der Berufung gegen Urg des Polizeigerichts auf Fälle der Verletzung des Gesetzes.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 8. Februar. Das geordnetenhaus nahm in seiner heutigen Sitzung die 9. Ehegesetznovelle in zweiter Lesung nach den Anträgen des 2 schusses an. Ein von der Minorität zu §. 1 gestellter Am sowie das von dem Justiz⸗Minister empfohlene Amenden des Abg. Freiherrn v. Handel, wonach das Ehehindernis die Ordensgeistlichen ebenfalls erst mit ihrem Austritt aus katholischen Kirche erlöschen soll, wurden abgelehnt.

Graz, 6. Februar. Heute Vormittags hat die feier Grundsteinlegung zum Baue der Staatsgewerbeschule

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stattgehabten Angriffes freundlich entgegengenommen

Bestrafung der Schuldigen führen werde. wähnten Fragen bezüglichen Aktenstücke würden dem Parlamente

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gefunden. Der Statthalter, Dr. Kienzl, Graf Attems und der Präsident des Gewerbevereins hielten Ansprachen. Die Ver⸗ sammlung sendete ein Danktelegramm an Se. Majestät den Kaiser ab und bat den Statthalter, der Regierung, speziell dem Unterrichts Minister, den Dank der Stadt Graz für die Errich⸗ tung dieser Schule auszudrücken.

Pest, 7. Februar. Im Abgeordnetenhause erstattete der Präsident Ghyczy kurzen Bericht über Deaks Leichenfeier. Der Kommunikations⸗Minister unterbreitete drei Gesetzent⸗ würfe: über ein Anlehen zum Arrangement der zinsengarantir⸗ ten hülfsbedürftigen Bahnen; über die Modifikation der Kon⸗ zessionsurkunde für die Bahnlinie Banreve⸗Nadasd; über die Umänderung der Pferdebahn Tyrnau⸗Szered in eine Lokomotiv⸗ bahn. Der Justiz⸗Minister kündigte seine Antwort auf Ra⸗ galyi'’s Interpellation, betreffend die Aufhebung der Regalien, für morgen an. Sodann zur Tagesordnung übergehend, ward die Spezialdebatte über den Gesetzentwurf, betreffend die Modifikation der Normen des Tabakgefälles, fortgesetzt.

Wie die „Pester Correspondenz“ erfährt, begeben sich kommenden Freitag oder Sonnabend der Minister⸗Präsident, der Finanz⸗Minister und der Kommunikations⸗Minister nach Wien, um einige finanzielle und Eisenbahn⸗Angelegenheiten zu regeln. Gestern Abends sind auch die Eisenbahndirektoren Tolnay, Ivanka und Demaistre nach Wien gereist. Dieselben dürften die Ankunft der Minister dort abwarten. Bei dieser Gelegenheit dürfte auch der Termin für die Wiederaufnahme der Verhandlungen über das Zoll⸗ und Handelsbündniß festgestellt und bezüglich der Bankfrage die meritorische Verhandlung zwischen den maßgebenden Faktoren eröffnet werden. Die bis⸗ herigen Verhandlungen über die Bankfrage hatten mehr einen theoretischen Charakter und streiften nur die praktische Seite der Frage, ohne dieselbe in den Vordergrund zu stellen.

Die „Pester Correspondenz“ erfährt: Angesichts der Ge⸗ rüchte über eine angebliche Mißstimmung zwischen dem Minister⸗ Präsidenten und hervorragenden ehemaligen Deakisten fanden sich mehrere der angesehensten Mitglieder der einstigen Deakpartei veranlaßt, heute Mittags im Landhause Gelegenheit zu nehmen, gegenüber dem Minister⸗Präsidenten und dem Führer der liberalen Partei ihrer aufrichtigen Anhänglichkeit und unbe⸗ bedingten Bereitwilligkeit, das gegenwärtige Kabinet in allen auf das Wohl des Landes abzielenden Bestrebungen eifrigst zu Unterstützen, in entschiedenster Weise Ausdruck zu verleihen. Bei dieser Gelegenheit wurde auch die Inartikulirung der unsterblichen Verdienste Franz Deaks um die Gesetzbücher Ungarns besprochen, die endgültige Entscheidung aber einer Klubkonferenz vorbehalten. Hierbei wurde konstatirt, daß die Bedenken, ob die Opposition der Linken auch die Inartikulirung widerstandslos werde vor⸗ nehmen lassen, nicht von Seite des Minister⸗Präsidenten vorge⸗ bracht wurden, daß er vielmehr nur dann, als Bedenken laut wurden, die Bemerkung machte, daß ein solch außerordentlicher Akt nur dann als würdig vollzogen betrachtet werden könnte, wenn er einhellig votirt würde. Die einhellige Votirung das wurde sodann konstatirt ist ziemlich gesichert. Die Opposition der Rechten schließt sich einem eventuellen Antrage mit unbeding⸗ ter Bereitwilligkeit an, die Opposition der Linken wird nicht widersprechen.

Aben ds 7 Uhr fand eine Konferenz des liberalen Klubs statt, welche sehr zahlreich besucht war. Sämmtliche Minister waren anwesend. Der Minister⸗Präsident ersuchte unter lebhaften Zurufen der Partei, der Regierung wenige Tage Zeit zu ver⸗ gönnen, damit sie dem Reichstage Vorschläge behufs Verherr⸗ lichung des Andenkens Deaks unterbreite. Die Regierung wolle nicht die Initiative aus der Hand geben und namentlich, was das Denkmal Deaks betreffe, müßte die Legislative der Nation voranschreiten. Eine Zuschrift der Opposition der Rechten, in welcher dieselbe erklärt, sich allen Schritten zur Verewigung des Andenkens Deaks anzuschließen, erweckte lebhaften Beifall, so auch eine Erklärung des früheren Minister⸗Präsidenten Szlavy, daß die Regierung für ihr Verhalten in Angelegenheit des nationalen Trauerfalles in jeglicher Hinsicht das höchste Lob verdiene.

Schweiz. Die „N. Zürich. Ztg.“ vom 7. Februar meldet: Soeben ist der Entwurf und Bericht in deutscher Sprache erschienen, welchen die Minderheit der Kommission für Berathung des Ent⸗ wurfs zu einem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs zu dem Zwecke ausgearbeitet hat, um die prin⸗ zipiellen Differenzen des Systems der Betreibung auf Pfändung im Gegensatze zu demjenigen auf Konkurs klar zu stellen und das erstere zu begründen. Am 2. Februar starb laut dem „Bund“ in Bremen der schweizerische Konsul Eduard von Heymann.

Niederlande. Haag, 8. Februar. (W. T. B.) Wie von gut unterrichteter Seite verlautet, hat das nach dem karaibi⸗ schen Meere entsendete Geschwader keine andere Mission, als eventuell den dortigen niederländischen Besitzungen Schutz zu ge⸗ währen und sind demnach alle an diese Expedition geknüpften beunruhigenden Gerüchte vollkommen u nbegründet.

London, 8. Fe⸗ welcher

Großbritannien und Irland. bruar. (W. T. B.) In der Thronrede, mit die Königin das Parlament soeben eröffnet hat, wer⸗ den vorwiegend die auswärtigen Angelegenheiten behandelt. Nachdem zunächst die Beziehungen zum Auslande als durchweg freundschaftlich bezeichnet sind, wird auf den Aufstand in der Herzegowina und Bosnien hingewiesen, welchen zu bemeistern sich die Truppen des Sultans bislang als unfähig bewiesen hätten. Nachdem dieser Aufstand die Aufmerksamkeit und das Interesse der Großmächte auf sich gezogen hätte, habe auch die Königin es für ihre Pflicht erachtet, den von den befreundeten Mächten versuchten Pazifizirungsversuchen nicht fern zu bleiben; sie habe deshalb unter Respektirung der Autorität des Sultans sich einer dringlichen Befürwortung solcher Reformen der Verwaltung angeschlossen, welche die berechtigten Klagen der eingeborenen Bevölkerung abzustellen bestimmt seien. Was den Ankauf der dem Khedive gehörigen Suezkanal⸗Aktien angehe, welcher vorbehaltlich der Genehmigung des Parlaments erfolgt sei, so glaube die Königin hoffen und vertrauen zu dürfen, daß das Parlament die Vollendung dieser Transaktion, welche die öffent⸗ ichen Interessen auf das Tiefste berühre, ermöglichen werde. China habe die Beschwerden der englischen Regierung wegen des im vorigen Jahre gegen die Expedition nach West⸗China und sei zu hoffen, daß die angestellte Untersuchung zur Ermittelung und Die auf die eben er⸗

vorgelegt werden. Die Königin erwähnt darauf die Reise des Prinzen von Wales nach Indien und weist darauf hin, daß bei

dem Uebergang der indischen Regierung an die englische Krone der Titel des Souveräns von England keine entsprechende Ab⸗

und der

änderung erfahren habe. Die Königin erachte die jetzige Gelegen⸗] vinzen heit für geeignet, solches nachzuholen und werde dem Parlament eine

bezügliche Bill vorlegen lassen. Ferner sei die Einsetzung einer Königlichen Kommission angeordnet worden, um betreffs der Haltung britischer Schiffe in fremden Gewässern der Sklaverei gegenüber alle bestehenden vertragsmäßigen und anderen Be⸗ stimmungen genau zu untersuchen und klar zu stellen. Die Ermordung eines hohen britischen Beamten in den Straits Settlements (Perak) habe das Einschreiten britischer Truppen nothwendig gemacht, wodurch hoffentlich die Ordnung im Lande gerechte Einfluß der großbritannischen Regierung wieder hergestellt werde. Die Thronrede schließt mit der An⸗ kündigung nur weniger, aber wichtiger Vorlagen auf dem Ge⸗ biete der inneren Verwaltung. Unter denselben befindet sich eine Bill, betreffend die Einsetzung eines höchsten Appell⸗ gerichts, eine Vorlage bezüglich des Elementar⸗ und Universitätsunterrichts und ein Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung der Gesetze über die Kauffahrteischiffahrt.

Der Eröffnung des Parlaments wohnten die Bot⸗ schafter Deutschlands, Oesterreichs, Rußlands, Frankreichs und der Türkei, sowie die Vertreter der übrigen auswärtigen Staaten bei. Die Königin erschien um 2 ¼ Uhr; die Thronrede wurde vom Lord⸗Kanzler verlesen.

9. Februar. (W. T. B.) öffentlicht ein Königliches Dekret, wodurch aus Anlaß der nunmehr erfolgten Einrichtung der neuen Gerichtshöfe in Aegypten die Gerichtsbarkeit der dortigen englischen Konsuln aufgehoben wird.

Oberhaus. Es wird die auf die Thronrede zu er⸗ lassende Adresse berathen. Auf die von Lord Granville be⸗ zuüͤglich der auswärtigen Politik des Ministeriums ge⸗ machten Bemerkungen erwiderte Lord Derby, er wisse nicht, ob durch die vom Grafen Andrassy der Pforte gemachten Vorschläge die Insurgenten bestimmt werden würden, die Waffen niederzulegen; aber der Schauplatz der Unruhen würde in Folge derselben so eingeschränkt werden, daß dieselben ihre bisherige europäische Bedeutung verlören. England habe der Andrassy'schen Note seine allgemeine Unterstützung geliehen. Seine Aktion für die Zukunft sei aber vollständig frei. Was die Suezkanalfrage anbe⸗ lange, so habe die Regierung die Gelegenheit ergriffen, sich Stimmen in der Verwaltung der verschaffn. Die Regierung habe ferner Unterhandlungen mit Lesseps angeknüpft, welche voraussichtlich eine be⸗ friedigende Vereinbarung über die obwaltenden Schwie⸗ rigkeiten herbeiführen und die Einführung des englischen Ele⸗ mentes in die Verwaltung der Gesellschaft ermöglichen würden. Die Sendung Cave's nach Aegypten sei auf den Wunsch des Khedive erfolgt, letzterer habe seine aggressive Politik Zanzibar gegenüber und ebenso die Eroberung von Abessinien bereits auf⸗ gegeben. Die vorgeschlagene Adresse wurde hierauf angenommen.

In der gestrigen Sitzung des Unterhauses kündigte der Kanzler der Schatzkammer, Northcote, für nächsten Montag eine Resolution bezüglich des Ankaufs der Suezkanal⸗Aktien an. Von den Deputirten Mac Arthur und Hugessen wurde eine Interpellation in Betreff der Abtretung von Gambia an⸗ gemeldet.

Im Laufe der Debatte über die Adresse unterzog Lord Hartington die Politik der Regierung einer lebhaften Kritik und wandte sich zunächst gegen das Cirkular der Regierung, betreffend die Haltung britischer Schiffe der Sklaverei gegenüber. Was die orientalische Politik der Regierung angehe, so will Redner erst nach Vorlage der betreffenden Korrespondenz sich ein definitives Urtheil darüber gestatten. Disraeli vertheidigte in längerer Rede die von der Regierung befolgte Polilik und verwies in Betreff der Sklavereifrage auf die von der eingesetzten Königlichen Kom⸗ mission vorzunehmende Prüfung dieser Angelegenheit. Politik der Regierung in der orien alischen Frage angehe, so konnte die Regierung nicht anders handeln, wenn sie nicht England isoliren und gleichzeitig die Pforte zum Widerstand ermuthigen wollte. Sollten übrigens die Vorschläge der Mächte bei der Pforte nicht zum Ziele führen, so bleibe Eng⸗ land immer noch vollständige Aktionsfreiheit. Bezüglich des Ankaufs der Suezkanal⸗Aktien des Khedive äußerte der Premier, er habe unächst diesen Ankauf abgelehnt, dabei jedoch gleichzeitig seine Bereitwilligkeit, den Khedive zu unterstützen, erklärt. Nachdem jedoch darauf der Regie⸗ rung die Mittheilung zugegangen sei, daß eine franzö⸗ sische Gesellschaft bereit sei, die Aktien unter sehr lästi⸗ gen Bedingungen zu kaufen, sei eine sofortige Entscheidung dieser Frage nothwendig gewesen. Unter dem 20. November 1875 habe Frankreich an England die Anfrage gerichtet, ob Letzteres die Erwerbung der Suezkanal⸗Aktien durch eine fran⸗ zöfische Gesellschaft zugeben würde. Derby habe hierauf erwi⸗ dert, er glaube nicht, daß es das englische Volk gern seher würde, wenn sämmtliche Aktien in den Besitz Frankreichs gelang⸗ ten. Auf eine weitere Anfrage Frankreichs über den Grund der Erwerbung der Aktien durch England sei diesseits wiederholt gel⸗ tend gemacht, daß der Besitz fämmtlicher Aktien in der Hand eines einzigen Landes England nicht angenehm sein köͤnne. Er hoffe, die Mission Cavpe’ s werde zu einem Ergebnisse führen, das zu der Hoffnung berechtige, die Interessen Englands würden künftig im reichsten Maße bei der Verwaltung der Gesellschaft vertreten sein. Der Ankauf der Suezkanal⸗Aktien werde England in Friedenszeiten einen Zuwachs zu der Sicherheit gewähren, die es für die Freiheit der Verbindung mit Indien besitze; darüber, wie England in Kriegszeiten handeln würde oder welche Umstände in der Levante und im Mittelmeer in solchem Falle bestimmend sein würden, glaube er sich jeder näheren Andeutung enthalten zu sollen. England besitze eine starke Macht im mit⸗ telländischen Meer und habe dort starke, feste Pläze, die es nie⸗ mals aufgeben würde, gleichwohl verfolge England keine aggressive Politik. Nachdem Gladstone sich hierauf über die Po⸗ litik der Regierung der Türkei gegenüber zustimmend geäußert hatte, wurde die beantragte Adresse genehmigt.

Frankreich. Paris, 7. Februar. Die Zahl der fran⸗ zösischen Bürger, welche berechtigt sind, an den Wahlen vom 20. Februar Theil zu nehmen, beträgt 9,984,756, die der Wähler des Seinedepartements 459,337, 90,489 weniger, als im Jahre 1871. Von den 452 Präfekturbeamten (88 Präfekten, 89 General⸗Sekretäre und 275 Unterpräfekten) wären nach einer Berechnung des „Bien public“ 129 der Verfassung vom 25. Februar ergeben. Die mit den Vorstudien für den Tunnel zwischen England und Frankreich beauftragte Kommission, die in Paris versammelt war, hat ihre Arbeiten beendet, sich über alle Punkte geeinigt und das Unternehmen für ausführbar erklärt.

Spanien. Madrid, 8. Februar. (W. 1b Mittheilungen, welche der Regierung zugehen, sind die Pro⸗

Das amtliche Blatt ver⸗

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Gesellsch zu partement des Innern 803,735 Species

Biscaya und Alava nunmehr vollständig in Händen der Regierungstruppen.

Italien. Rom, 4. Februar. (Allg. Ztg.) Gestern Vor⸗ mittags fand in der Privatkapelle des Kardinal⸗Staatssekretärs Antonelli die Vermählung einer Nichte des Papstes, Donna Giuseppina Gräfin Mastai, mit dem Grafen Fabri aus Fano statt. Der Sakrist des Papstes, Monsignor Marinelli, celebrirte die Messe und sprach den Segen über das Paar aus, welches darauf vom Papst in einer besondern Audienz empfangen ward.

8. Februar. (W. T. B.) Der Kardinal Anto nelli ist gestern von einem heftigen mit Herzaffektion verbun

denen Gichtanfall heimgesucht worden und gilt sein Zustand, ob⸗

schon eine leichte Besserung eingetreten ist, für bedenklich.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 6. Februar. Der Wirkliche Staatsrath Kapnist hat nebst seinen Angehöri⸗ gen durch einen Kaiserlichen Ukas die Berechtigung erhalten, den Grafentitel, der seinen Vorfahren 1702 von der Republik Venedig verliehen und nunmehr von der italienischen Regierung a nerkannt worden ist, fortan auch ine Rußland zu führen. Im heiligen Synod soll, wie die „R. W.“ berichtet, der Vorschlag eingereicht sein, gleichzeitig mit der Umgestaltung des geistlichen Gerichtswesens die gegenwärtig unmittelbar unter dem Synod stehenden Klöster aufzuheben und die ganze Geist⸗ lichkeit der Eparchie dem Eparchial⸗Erzbischof zu Unterstellen. Die Verwirklichung dieses Vorschlages wird zunächst die Hof⸗ und Militärkirchen betrefen und dann das Alexander⸗Newfkij⸗, Kijew⸗Potscherskij⸗, Potschajewskij⸗ und Rostow⸗Jakowlew⸗Kloster.

Schweden und Norwegen. Christiania, 4 Februar. Das dem Storthinge vorgelegte Budget für das Finanz jahr vom 1. Juli 1876 bis 30. Juni 1877 schließt in Ein nahme mit 6,919,900 Spercies und in Ausgabe mit 7,590,000 Species ab. Die Ausgaben vertheilen sich auf die einzelnen Hauptposten folgendermaßen: 1) Königliches Haus und die zur Verfügung des Königs gestellten Staatsgüter 140,016 Species (für das Finanzjahr 1875,76 wurden vom Storthinge bewilligt 120,822 Species); 2) Storthing 82,450 Species (80,922 Species); 3) Staatsrath und Regierung 267,396 Species (226,824 Species); 4) Kultus⸗Departement 505,743 Species (400,127 Species); 5) Justiz⸗Departement 463,067 Species (407,625 Species); 6) De⸗ 829,724 Species); 7) (1,727,770

(1,380,000

Finanz⸗ und Zoll⸗Departement 1,879,206 Species), 8) Armee⸗Departement 1,526,000 Species); 9) Marine⸗Departement 1,73 (1,679,0900 Species), wovon 600,000 Marine selbst entfallen, 152,070 Species auf feuer⸗ und Seezeichenwesen, 47,891 Species r der Fischerei, 370,000 Species auf das Post wesen, 22 auf das Staatstelegraphenwesen und 107,500 S lage neuer Telegraphenlinien); 10 Auswärtige Ar 131,582 Species (130,274 Species); 11) Zufällige und unvorger⸗ gesehene Ausgaben 54,662 Species (52,972 Species). Zur Bestrei⸗ tung dieser Ausgaben hat die Regierung es für nöthig befunden, einen Betrag von 670,000 Species aus dem kontanten Bestande der Staatskasse in Einnahme aufzuführen. Zu außerordentlichen Ausgaben werden 197,000 Species verlangt, und zwar zur Kompletirung der Feldausrüstung 16,000 Species, zur An⸗ schaffung von Gewehren für die Armee 60,000 Species und zur Fortsetzung der Befestigungsarbeiten am Dröbakss 3 Species. Die Regierung schlägt vor, letztere Ausga aus den kontanten Mitteln der Staatskasse zu bestreiten oder die Mittel dazu durch einen fortgesetzten Verkauf von Obligationen der in 1871 bewilligten Staatsanleihe zu beschaffen. Zur Ver⸗ zinsung und Amortisation der ausländischen Staatsschulden sind im Ganzen 774,573 Species und zu gleichen Zwecken für die Staatsanleihe von 1872 91,737 Species erforderlich. Schließ⸗ lich wird durch eine Berechnung des Finanz⸗Departements dar⸗ gethan, daß der kontante Bestand der Staatskasse am Schlusse des Jahres 1875 noch um ca. 716 Species größer ist als am Schlusse des vorhergehenden Jahres. Der Baarbestand d Staats⸗ kasse betrug bei Ausgang des Jahres 1874: 2,518, bei Ausgang des Jahres 1875: 2,430,500 Spd. nden Forderungen derselben beliefen sich Ausg 37,210 Spd., Ausgang 1875 auf 3,326,335 Spd.

Dänemark. Kopenhagen, 8. Februar. In der heutigen Sitzung des Folkethings sprachen sich der Regierung gegen den von der Majorität des Hauses unter Antrag, betreffend di)e Eiakommensteuer, als Bedingung für die Genehmigung der außerordentlichen Ausgaben zum Zwecke der Vertheidigung aus. Die Regierung wünsche, daß die Frage über die Einkommensteuer ruhen möge, bis die disponiblen Mittel sich als nicht mehr ausreichend erwiesen hätten. Die Einnahmen und sonst noch disponiblen Mittel seien gegenwärtig vollkommen hinreichend, um mehr als die von der Regierung geforderten außerordentlichen Ausgaben zu decken.

Amerika. New⸗York, 8. Februar. (W. aus Mexiko hier eingegangenen Nachrichten Diaz und Guena ein gegen die Regierung gericht erlassen; es hieß, daß man General Diaz zum Pr. rufen würde.

Afrika. Von der Goldküste wird dem „Man dian“ unterm 8. v. M. geschrieben: „Dr. Gouldsbury, Kumassie begab, um zwischen den Aschantis und zu vermitteln, ist zurückgekehrt und bestätigt, daß der Sieg der Aschantis ein vollkommener war. Eine Hauptursache davon war der Umstand, daß dieses energische kriegerische V lk sich rasch mit dem Snidergewehr bewaffner und bereits über 200 Mann verfügt, welche mit dieser Waffe versehen und in derselben ein⸗ geübt sind. Diese Mannschaften nennen die Aschantis ihre Houssas. Bei der Einnahme von Kumassie wurde eine hohe Persönlichkeit des Hofes gefangen genommen, nach Cape Coast gebracht und dort in einem Gebäude internirt, in dessen Hofe die Houssas cinexerziit wurden. Der Gefangene benutzte seine Gefangenschaft zur sorgfältigen Beobachtung dieser Exerzitien, und er 11““ Aschanti⸗Houssas unter seinem Kommando hat. Mittlerweile werden mehr Snidergewehre angekäauft, und was Pulver und Blei betrifft, so besitzen die Aschantis enorme Quantitäten von beiden. Die Djuabins und Fantis besitzen dagegen gar keine Munition. Die Djuabins behaupten, daß sie die Aschantis vor sich her trieben und sie gänzlich aufgerieben haben würden, aber ihre Munitionsvorräthe gingen zur Neige, und sie konnten nichts mehr thun. Den Grund findet das genannte Blatt in dem

strengen Verbot der Einfuhr von Waffen und Munition in das T. B.) Nach Protektorat.

Die Djuabins können ihre Zufuhren nur durch das Protektorat erlangen, und hätten demnach gar keine erhalten.

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