Bemerkungsen.
1) Die Reihenfolge der Eisenbahnen ist nach der Größe der mittleren Verhältnißzahl (geometr. Mittel) zwischen der auf je Eine Verspätung der Courier⸗, Schnell⸗, Personen⸗ und gemischten Züge auf eigener Bahn entfallenden Anzahl von Zügen dieser Gattungen und der auf je Eine Verspätung entfallenden Zahl der von diesen Zuggattungen zurückgelegten Achskilometer bestimmt (Col. 34, 35 u. 36).
2) Es entfällt: a. die größte Zahl der beförderten Züge auf die Sächsischen Staatsbahnen mit 23,556 Zügen (lfde. Nr. 49, Col. 5 — 10);
d. die größte Zahl der zurückgelegten Achskilometer aller Züge auf die⸗ selbe Bahn mit 56,650,943 Achskilometern, und der Courier⸗, Schnell⸗, Personen⸗ und gemischten Züge mit 11,298,412 Achskilometern (lfde. Nr.
49, Col. 31 und 32); e. die größte Leistung pro Kilometer Bahn⸗
änge auf die Niederschlesisch⸗Märkische Bahn mit 52,200 Achskilo⸗ metern (lfde. Nr. 43, Col. 33). 1
3) Durchschnittlich beträgt: a. die auf jeden Kilometer Bahn⸗ länge von der Gesammtsumme der Achskilometer entfallende Zahl 24,300 Achskilometer (Col. 3, 31 und 33); b. die mittlere Verhältnißzahl zwischen der auf je Eine Verspätung entfallenden Zugzahl und der auf je Eine Verspätung entfallenden Zahl von Achskilometern 1231 (Col. 34, 35 und 36). 1 “ . 8
4) Die größte Fahrgeschwindigke“ n lufenthalt auf den Stationen) haben: a. von den Courier⸗ und „* vellzügen diejenigen der Magdeburg⸗Halberstädter Bahn mit 58 Kitometern pro Stunde Fahrzeit (lfde. Nr. 9, Col. 37); b. von den Personenzügen diejenigen der Ober⸗ lausitzer und Cottbus⸗Großenhainer Bahn mit 42 Kilometern pro Stunde
Fahczeit (lfde. Nr. 48, Col. 38); c. von den gemischten Zügen die⸗
jenigen der Eutin⸗Lübecker Bahn mit 32 Kilometern pro Stunde Fahr⸗
zeit (lfde. Nr. 59, Col. 39). 5) Durchschnittlich legen
sonenzüge 33 Klm., c. gemischte
chlage, von allen übrigen angegeben.
7) In Folge des im Schneefalls ist eine größere Außerdem sind von den 74,370 Minuten in 1432
pro Stunde Fahrzeit incl. Aufentbalt auf den Stationen zurück: a. Courier⸗ und Schnellzüge 46 Klm., b. Per⸗ Züge 24 Klm. (Col. 37, 38 u. 39).
6) Die Zahl der zurückgelegten Achskilom. ist von den Verwaltungen scde Nr. 8, 20, 31, 35, 41, 55 und 59) nach approximativem Ueber⸗
Col.
Verwaltungen nach genauer Berechnung
Monat November stattgehabten starken Zahl von Zügen ausgef Gesammtverspätungen in Fällen durch dieselbe Ursache hervorgerufen
allen (Col. 5 — 8).
22 — 27
worden und zwar litt die Pünktlichkeit der Beförderung verhältniß⸗
mäßig am stärksten
bei der lfd. Nr. 1 (Nordhausen⸗Erfurt und Saal⸗ Unstruter Bahn). 2 (Magdeburg⸗Leipziger
18 (Homburge
öö.“ aa 2 a
4 (Breslau⸗Schreidn.⸗Freib. „
7 (Oberschlesi 9 (Magdeburg⸗Halberstädter 11 (Halle⸗Sorau⸗Gubener 14 (Braunschweigische
ische
r
„ 20 (Rechte⸗Oder⸗Ufer⸗
Bahn
) ) ) ) ) ) ) )
mit
in
Min. Fällen
1014 6237 3075 14938
946
1407
400
28 125
75 232 3 158 35 4 50
574 9
660
26
mit in 4752 55 545 88 1227 14 2993 61 vV1n ] 2497 47
bei der lfd. Nr. 22 (Berlin⸗Potsdam⸗Magdeb.
23 (Frankfurt⸗Bebraer
26 (Ostpreußische Süd⸗
32 (Rheinische
37 (Westfälische
43 (Niederschlesisch⸗Märkische
45 (Hannoversche Staats⸗
46 (Oldenburgische 1158 3
49 (Sächsische Staats⸗ 1 3365 60
Von den Gesammtverspätungen in Col. 22 — 27:
a. der lfd. Nr. 3 (Chemnitz⸗Aue⸗Adorfer Bahn) sind 228 Mi⸗ nuten in 16 Fällen durch Stopfarbeiten an den Geleisen und weitere 447 Minuten in 6 Fällen durch Schneefall;
der lfd. Nr. 5 (Chemnitz⸗Komotauer Bahn) sind 834 Mi⸗
in 23 Fällen durch eine Dammrutschung;
a a a a ha ee
—— — ⁵---——— —
nuten in der lfd. Nr. 8 (Posen⸗Creuzburger Bahn) sind 549 Min u ten in 6 Fällen durch eine Dammrutschung;
der Ifd. Nr. 19 (Hessische Ludwigsbahn) sind 163 Minuten in 16 Fällen durch Halten vor den Signalen der Main⸗ Neckar Bahn auf Station Frankfurt a. M. wegen unzurei⸗ chender Bahnhofs⸗Anlagen;
der lfd. Nr. 41 (Elsaß⸗Lothringische Bahn) sind 325 Mi⸗ nuten in 36 Fällen durch Geleis⸗Umbau
hervorgerufen worden.
Personal⸗Veränderungen. Königlich Preußische Armee.
8 Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im stehenden Heere. Berlin, 31. Januar. Frhr. v. Steinaecker, Gen Lt. und Gen. à la suite Sr. Majestät des Kaisers und Königs, von dem Verhält⸗ niß als Commdr. der Schloß⸗Garde⸗Comp. entbunden. v. Winter⸗ feld, Major u. Flügel⸗Adjut. Sr. Maj. des Kaisers und Königs, zum Commdr. der Schloß⸗Garde⸗Comp. ernannt. Roersch, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 43, mit Pension zur Disp. ge⸗ stellt und gleichzeitig im aktiven Dienst als Platz⸗Major zu Frank⸗ furt a./ M. wieder angestellt. 8
Offiziere,
Feige, Hauptmann und Compagnie⸗ Chef im Infanterie⸗ Regiment Nr. 57, in das Infanterie⸗Regiment Nr. 43 versetzt. Böse, Hauptmann und Comp. Chef im Infant. Regt. Nr. 29, in das Inf. Regt. Nr. 57 versetzt. v. Tschischwitz, Hauptmann aà la snite des Inf. Regts. Nr. 20, unter Entbindung von seinem Verhältniß als Comp. Chef bei dem Kadettenhause zu Potsdam, als Comp. Chef in das Inf. Regt. Nr. 29 versetzt. v. Heugel, Hauptm., aggr. dem Gren. Regt. Nr. 10 und kommdrt. zur Dienstleitung bei dem Kadettenhause zu Potsdam, unter Stel⸗ lung à la suite des Regts., als Comp. Chef bei demselben Kadetten⸗ hause kommandirt. — Berlin, 1. Februar. Bronsart⸗ v. Schel⸗ lendorff, Hauptm. und Flügel⸗Adjut. des Großherzogs von Mecklen⸗ Purg⸗Schwerin K. H. lum Major, vorläufig ohne Patent, befördert v. Donop, Hauptm à la suite des 3. Garde⸗Regts. zu Fuß u. Flügel⸗Adj. des Fürsten zur Lippe Durchl., bis auf Weiteres zur Dienstleistung bei dem Kadettenhause zu Plön, Behufs Unterstützung der Comp. Chefs kom⸗ mandirt. — Berlin, 3. Februar. Leo, Major u. Abtheil. Commdr. vom Feld Art. Regt. Nr. 4, zum Commandr. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 21 ernannt. v. Nickisch⸗Rosenegk, Major vom Generalstabe der 18. Div, zum Generalstabe der 2. Garde⸗Inf. Div., Hofmann, Major vom Großen Generalstabe, zum Generalstabe der 18. Div. versetzt. v. Witzleben, Pr. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 3, unter Be⸗ lassung in seinem Verhältniß als Adjutant der 3. Armee⸗Insp., à la suite des Regts gesteht. v. Byern, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt. befördert, v. Wedell, Pr. Lt. von der Reserve desselben Regts., früher Pr. Lt. in diesem Regt., im stehenden Heere, und zwar als Pr. Lt. aggr. dem Hus. Regt. Nr. 3, mit seinem Patent vom 15. Nov. 1873 wieder angestellt. v. Lütcken, Hauptm. vom Inf. Regt. Nr. 53, unter Belassung in seinem Kommando als Adjutant bei dem Gen. Kommdo. I. Armee⸗Corps, in das Infanterie⸗Regiment Nr. 56 versetzt. Kleinhans, Hauptm. vom Infant. Regt. Nr. 43,
zipalraths zur Zeit ausübt, und daß ein von ihm in die schaft gefaßter Beschluß nach dem geltenden Rechte nur d migung des vorgesetzten Bezirkepräsidenten bedarf. steht darnach die formelle Befugniß des
gung ist ertheilt, und es Bürgermeistereiverwalters zum 2 Frage. verwalter damit übernommen hat. gierung in manchen
eine
nicht
ser Eigen“ ur der Geneh⸗ Diese Genehmi⸗
löschluß des Geschäfte juristisch außer
Andererseits ist nicht zu verkennen, daß unbeträchtl
iche
der Bürgermeisterei⸗ Verantwortlichkeit Es wäre für ihn leichter und für die Re⸗ Beziehungen erwünschter gewesen, wenn diese Ver⸗
antwortung von einer gewählten Gemeindevertretung hätte getheilt
werden können.
Indessen hat diese Rücksicht nicht dazu führen können,
die Wiederherstelung des Gemeinderaths auf Grund des Munizipal⸗ gesetzes ad hoc herbeizuführen, und ebenso wenig dazu, die Erweite⸗
rung der Festung,
Erwerb des Terrains durch die S
auf unbestimmte Zeit zu vert
hat unter diesen Umständen für richtig gehalten,
für seine Person zu übernehmen. fältigen und gründlichen
Erwägungen,
agen.
die nach den Beschlüssen des Reichstags von dem tadt abhängig gestellt worden ist, Der Bürgermeistereiverwalter die Verantwortung
Er hat sich dazu nach sehr sorg⸗
auf lange Zeit hinausgeschoben haben, entschlossen.
Sein Entschluß
kann hier, wo nur seine Legitimat
die den Abschluß des Geschäfts ion in Betracht
kommt, füglich nicht Gegenstand der Diskussion sein. Gleichwohl ge⸗
statte ich er gehandelt hat.
mir einige Bemerkungen über die Umstände, unter denen Denn auch die Regierung hat ein Interesse daran,
daß die Stadt Straßburg nicht durch ein mit dem Reiche abgeschlos⸗ senes Geschäft in finanzielle Schwierigkeiten gerathe, und ebenso dar⸗ cher der Herr Interpellant ausgeht,
an, daß die Annahme, von wel
widerlegt werde, als habe sie die Interessen des Reichs
telung eines in manchen Beziehu einseitig wahrgenommen.
Von diesem Gesichtspunkte aus ist h
erweiterung als nothwendig und
es keineswegs nur im militärischen Interesse, wie der Herr
ngen von
hs durch Vermit⸗ ihr abhängigen Beamten
ervorzuheben, daß die Stadt⸗
nützlich allseitig anerkannt ist; sie ist
pellant auszuführen sich bemühte, sie ist es ausschließ
jedenfalls im höchsten Maße im Interesse der Debatte im vorigen Jahre auch keineswegs das vorausgestellt; s Reich dabei eingeladen wurde, Stadterweiterung, wenn sie geschähe, zu⸗
Interesse als maßgebend zuweisen hatte, daß auch da habe, welche zu bringen es ich ausgeführt, daß eine
dor
0en*
damals
nur
Stadt.
weil Opfer zu bringen
lich
Inter⸗ oder doch habe bei
fortifikatorische ich
nach⸗ habe
gleich so geschehen werde, daß das fortifikatorische Interesse dabei seine
Befriedigung finde. im städtischen Interesse liegt.
Ich wiederhole aber, daß der entscheidende Grund
Schon der frühere Munizipalrath, 5
haften Einwirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Einwohner, welche die Stadterweiterung mit sich bringt, einen zuläng⸗ lichen Ersatz finden. Ich hoffe, daß im Jahre 1893 der Herr Ab⸗ geordnete für Gebweiler hier mit der heiteren Objektivität, welche die Frucht reiferen Alters ist, anerkennen wird, daß er heute die Gefahren für die Stadt Straßburg viel zu schwarz gesehen hat.
Ich wende mich jetzt zu der ersten Frage des Herrn Inter⸗ pellanten, die dahin geht, ob die Regierung beabsichtigt, in Straßburg demnächst eine gesetzliche Gemeindevertretung wieder herzustellen.
Diese Frage ist eigentlich des Pudels Kern. Ich würde sie be⸗ jahen können, wenn ich das Wort „demnächst“ nicht in dem vom Herrn Interpellanten gemeinten Sinne, „in nächster Zeit“ oder „alt⸗ bvald“, zu verstehen hätte. In diesem Sinne kann ich sie nicht be⸗ jahen. Die Regierung nimmt zwar keinen Anstand, anzuerkennen, daß der gegenwaͤrtige Zustand in Straßburg kein dauernder sein kann, daß er ein Ausnahmezustand ist, der zu seiner Zeit dem normalen wieder Platz zu machen haben wird; sie lehnt es aber ebenso entschieden ab, bezuͤglich des Zeitpunkts, wo dieser Wechsel eintreten wird, heute eine bindende Zusicherung zu geben; sie muß sich vielmehr die Freiheit der Entschießung in dieser Beziehung wahren.
Zur Erläuterung dieses Standpunkts und gegenüber dem, was der Herr Interpellant ausgeführt hat, halte ich einen, wenn auch nur kurzen Rückblick auf den historischen Verlauf geboten.
Die Regierung hat seit Einrichtung der deutschen Ver⸗ waltung und von Haus aus es als bünschenswerth erachtet, die Gemeinevertretungen in ihrer bisherigen Thätigkeit zu belassen und mit ihnen die Verwaltung zu führen. Es sind deshalb im Jahre 1871 die Wahlen zu den Munizipalräthen vorschriftsmäßig vollzogen und es sind die Bürgermeister von den zuständigen Stellen überall ernannt worden. So ist es auch in Straßburg geschehen, wo der Gemeinderath im Jahre 1871 in Aktion getreten ist und wo der Bürgermeister aus seiner Mitte am 9. Oktober 1871 Allerhöchst ernannt worden ist. Eine Aenderung in dieser Beziehuns ist erst ein⸗ getreten, als die im Jahre 1872 beginnende Optionsbewegung und die mit ihr Hand in Hand gehende klerikale Agitation die Gemüther in Aufregung versetzte und die Besorgniß entstand, daß die Gemeinde⸗ räthe in vielen Orten sich auflösen und Neuwahlen nicht zu Stande kommen würden. Die Regierung sah sich damals genöthigt, das Gesetz vom 24. Februar 1872 zu erlassen, dessen wesentliche Be⸗ stimmungen wie folgt lauten:
Wenn in einer Gemeinde die Stelle des Maire oder eines Beigeordneten erledigt und ein zu ihrer Ausübung geeignetes und bereites Mitgꝛied des Munizipalraths nicht vorhanden ist, so ist
—ende: Westprenßen (1 Fabrik)
strationen benutzen sollen, gerne bereit sein, den normalen Zustand wiederherzustellen. Sie wünscht lebhaft, daß dieser Zeitpunkt so nahe als möglich sei.
— Die Justiz⸗Kommission des Reichstages wird, wie die „Nat. Ztg.“ mittbeilt, nach dem Schluß der Session, welcher mit Bestimmtheit am Donnerstag, den 10. dieses Monats zu erwarten ist, wieder zusammentreten und die Einführungsgesetze zu den Justiz⸗ gesetzen in Berathung ziehen.
Statistische Nachrichten.
Das Kaiserlich statistische Amt hat eine vorläufige Ueber⸗ sicht über die Ergebnisse der Rübenzucker⸗Fabrikation im deutschen Zollgebiete während des Betriebsjahres 1875/76 aufgestellt und veröffentlicht. Danach sind in der Zeit vom 1. September bis zum 1. Dezember 1875 von sämmtlichen Rüben⸗ zuckerfabriken des deutschen Zollgebiets 36,035,051 Ctr. Rüͤben (und zwar: 24,080,186 Ctr. selbstgebante und 11,954,865 Ctr. gekaufte) auf Zucker verarbeitet und daraus 4,548,373 Ctr. oder 12,8 % Füll⸗ masse gewonnen worden. Im gleichen Zeitraum der Vere mpagne ¹ 25 Lb 2 JT ; 2 ina. . nze f 29,257,891 Ctr., die daraus gewonnene Füllm auf 3,928,184 Ctr. oder 13,4 %, so paß sich also fuür 1875/76 eine Zunahme der Rübenmenge um 6777,160 Ctr. ergiebt, wogegen der Prozentsatz der-Fulbsafe etwas geringer (um 0,8 %) als in 1874/75 gewesen ist. Die Rüben⸗ verarbeitung in den einzelnen Verwaltungsbezirken war für 1875/76 fol⸗
94,540 Grr. mit 11,102 Ctr. Füll⸗ masse (11,7 %); Reg. Bez. Potsdam (7 Fabr.) 421,445 Etr. mit 50,085 Cir. Füllmasse (11,2 %) Reg. Bez Frankfurt a. O. (12 Fabr.) 973,275 Ctr. mit 110,845 Ctr. Füllmasse (11,4 %); Pommern (6 Fabr.) 644,190 Ctr. mit 72,118 Ctr. Füllmasse (11,3 %)38 Posen (1 Fabr.) 19,261 Ctr. mit 1926 Ctr. Füllmasse (10,0 %); Schlesien (48 Fabr.) 4,475,110 Ctr. mit 552,485 Ctr. Füllmasse (12,3 %); Prov. Sachsen mit den Fürstlich schwarzburgischen Unterherrschaften (145 Fabr.) 15,989,112 Ctr. mit 2,065,102 Ctr. Füllmasse (12,9 %); Schleswisz⸗ Holstein (1 Fabr.) 129,143 Ctr. mit 16,681 Ctr. Füllmasse (12,2 %) Han⸗ nover (21 Fabr.) 3,039,755 Ctr. mit 380,950 Ctr. Füllmasse (12,5 %); Westfalen (1 Fabr.) 41,465 Ctr. mit 4820 Ctr. Füllmasse (11,8 %%); Hessen⸗Nassau (1 Fabr.) 41,200 Ctr. mit 5264 Ctr. Füllmasse d128 %); Rheinprovinz (9 Fabr.) 1,643,770 Ctr. mit 192,768 Ctr. Füllmasse (11,7 %); Bayern (2 Fabr.) 145,250 Ctr. mit 17,497 Ctr. Füllmasse (12,0 %); Württemberg (5 Fabr.) 645,589 Ctr. mit 78,140 Ctr. Füllmasse (12,1 %); Baden (1 Fabr.) 189,692 Ctr. mit 19,917 Ctr. Füllmasse (10,5 ⁄%); Mecklenburg (2 Fabr.) 46,985 Ctr. mit 4740 Ctr. Füllmasse (10,1 %); Thüringen (5 Fabr.) 485,734 Ctr. mit 63,581 Ctr. Füllmasse (13,1 %)3 Braunschweig (28. Fabr.) 3,470, 17 Ctr. mit 432,043 Ctr. Füllmasse (12,4 %); Anhalt (34 Fabr.) 3,353,763 Ctr. mit 445,944 Ctr. Füllmasse (13,3 %); Laxemburg (2 Fabr.) 185,655 Ctr. mit 22,275 Ctr. Füllmasse (12,0 %). Hiernach ist die gürstigste Ausbeute an Füllmasse in An⸗ halt, Thüringen, der Provinz Sachsen, Schleswig⸗Holstein und Hessen⸗ Nassau erzielt worden, wogegen in allen übrigen Verwaltungsbezirken der oben berechnete Durchschnittssatz von 12,8 % nicht erreicht worden ist. Das nach dem 1. Dez'mber 1875 muthmaßlich noch zu ver⸗ arbeitende Rübenquantum wird auf 43,624,872-Ctr. geichätzt, so daß. die Campagne 1875/76 im Ganzen 79,659,923 Ctr. zu verarbeitende Rüben in Aussicht stellt. In der Campagne 1874,75 sind nuc 55,134,902 Ctr. verarbeitet worden, und dürfte sonach das Betriebs⸗ jahr 1875/76 mit einem Mehr von ca. 24 ½ Millionen Ctr. ab⸗ schließen.
— Der Evangelische Ober⸗Kirchenrath hat soeben eine statistische Tabelle herausgegeben, welche 1) die Anzahl der im Sommersemester 1875 und im Wintersemester 1875/76 bei den deutschen Universitäte immatrikulirten, den acht älteren Provinzen angehörigen Studiren⸗ den der evangelischen Theologie und 2) die Gesammtfrequenz
E 8
der evangelisch⸗theologischen Fakultäten in Deutschland im Sommer⸗ semester 1875 und im Wintersemester 1875/76 angiebt. Darnach belief sich die Gesammtzahl der den älteren preußischen P ovinzen angehörigen Theologie⸗Studirenden im Sommer 1875 auf 589, sie sank im Winter 1875/76 auf 573, im Sommer 1874/75 betrug dieselbe 580. Die einzelnen Provinzen trugen zu dieser Zahl im Allgemeinen den Verhältnissen entsprechend in folgender Weise beꝛi: Aus Preußen studirten Theologie im Sommersemester 1875 im Ganzen 52, im Wintersemester 1875/76 58, aus der Mark Brandenburg entsprechend 119 und 116, aus Pommern 85 und 78, aus Posen 10 und 14, aus Schlesien 60 und 50, aus Sachsen 150 und 143, aus Westfalen 45 und 48, aus der Rheinprooinz 68 und 66. Die Gesammtfrequenz der evangelisch⸗theologischen Fakultäten in Deutschland betrug im Wintersemester 1874/75 1641 und verminderte sich im Sommersemester 1875 auf 1637, im Wintersemester 1875/76 auf 1565. Hiernach hat sich die seit dem Sommer 1862 in der Anzahl der Theologie Studi⸗ renden eingetretene rückläufige Bewegung noch fortgesetzt, jedoch in zeringerem Grade. Der Besuch der einzelnen evangelisch⸗theologischen Fakultäten in beiden Semestern war folgender: Der Sommer 1875 wies Theologen auf in Leipzig 356, Tübingen 250, Halle 195, Er⸗ langen 142, Berlin 122, Göttingen 85, Jena 79, Straßburg 69, Bonn 62, Marburg 53, Kiel 48, Breslau 44. Königsberg 42, Greifs⸗ wald 34, Rostock 31, Gießen 14, Heidelbera 11 dagegen studirten im Wintersemester 1875/76 in Leipftz 337, Tübifsenesne Berlm 162, Erlangen 134, Göttingen 78, Jena 64, Bonn 51, Kiel und Straß⸗ Hurg 4e-bNarbarn 46, Königsberg 44, Breslau 39, Greifswald 33, Rostock 25, Gießen 23, Heidelberg 9 Theslogen. Somit hat seit dem Winter 1874/75 Berlin in der Frequenz zugenommen und nimmt gegenwärtig in der Reihenfolge vor Erlangen den Platz ein; Straß⸗ burg dagegen ist hinter Bonn zurückgetreten, Königsberg hinter Mar⸗ burz, Rostock hinter Greifswald, und Heidelberg hinter Gießen.
2=—. Der Temps⸗ veröffentlicht eine vergleichende Statistik des Schiffsverkehrs in den französischen Seehäfen während der Jahre 1873, 1874 und 1875. Im Jahre 1873 haben in den⸗ selben verkehrt: 18,568 französische Schiffe mit 4,580,774 Tonnen Inhalt und 36,160 Schiffe fremder Nationen mit 7,945,826 Tonnen Inhalt, im Jahre 1874 19,291 französische Schiffe mit 4,815,219 Tonnen Inhalt und 34,772 Schiffe fremder Nationen mit 8,286,180 Tonnen Inhalt; im Jahre 1875 19,117 französische Schiffe mit 4,889,108 Tonnen Inhalt und 36,173 Schiffe fremder Nationen mit 8,765,660 Tonnen Inhalt.
— Am Schluß des Jahres 1874 waren bei den schwedischen Staatsbahnen 2771 Personen angestellt und waren in Gebrauch 174 Lokomotiven, 438 Personenwagen, 39 Post⸗ und 4093 Güter⸗ wagen.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
In der Sitzung der mathematisch⸗naturwissenschaftlichen Klasse der Kais. Akademie der Wissenschaften zu Wien vom 27. Januar kam folgende Notiz des Hrn. Anten Stecker in Prag zur Verlesung: „Anatomisches und Histologisches über Gibo- cellum, eine neue Arachnide.“
Gibocellum sudeticum nov. gen. und sp. gehört in die von Dr. G. Joseph im Jahre 1868 entdeckte Familie der Cyphophthalmiden, welche damals nur durch die Gattung Cyphophthalmus vertreten wurde. Seit der Zeit gelangte die Familie zu einem weit größeren
Areale- und fand so verschiedene Repräsentanten, daß ich, nachdem ich das vorige Jahr das neue Genus Gibocellum im böhmischen Riesengebirge entdeckte, mich genöthigt sah, die Familie zu einer selbständigen Ord⸗ nung zu erheben und im Arachniden⸗Systeme in die unmittelbare Nähe einerseits der Phalanaiden, andererseits der Cheraetiden zu stellen. Was die äußere Körperform anbelangt, unterscheidet sich zwar Gibocellum (Vertreter der Familie der Gibocellinen) von Cyphophthalmus (also Familie der Cyphophthalmiden) durch die Zahl der Augen (bei Cyphophthalmus zwei, bei Gibocellum vier Augen), die Zahl der Tracheae oreficia (vier bei Gibocellum, zwei bei Cyphophthal- mus), das Vorhandensein der Spinnorgane (bei Cyphophthalmus sind
die Spinnwerkzeuge noch nicht beobachtet worden); im anderen sind aber die Gattungen einander so ähnlich, daß ihre Verwandtschaft keinem Zweifel unterliegt. Was die innere Organisation anbelangt, bildet Gibocellum einen Ueberganz von den Phalangiden zu den Cheraetiden; die innere Anatomie von Cyphophthalmus ist uns völlig unbekannt. Ich habe das Thier zuerst in den Sitzungsberichten der böhmischen Ge⸗ sellschaft der Wissenschaften vorläufig kurz beschrieben, habe aber nur die äußere Körperform in Betrachtung genommen. Seit der Zeit ergaben sich bei der Zergliederung der Thiere so viele anatomische Besonderbeiten, daß ich mich entschlossen, dieselbe in einer umfang⸗ reichen Monographie zu bearbeiten. Die Tafeln, die ich beilege, sind nach der Natur von mir selbst gezeichnet; leider fehlen mir nähere Angaben über einige Organe (Kreislauf⸗ und Fortpflanzungswerkzeuge), welche ich des spärlichen Materials wegen, indem ich nur zwölf Exem⸗ plare dieses interessanten Thierchens besaß, nicht beobachten konnte.
Das wirkliche Mitglied Prof. v. Lang überreichte eine von Hru. Dr. Haldor Topsöe in Kopenhagen übersendete Abhandlung: „Krystal⸗ lographische Uatersuchungen an künstlich dargestellten Salzen.“
Das wirkliche Mitglied Prof. Loschmidt überreichte eine Abhand⸗ lung: „Ueber den Zustand des Wärmegleichgewichtes eines Systemes von Körpern mit Rücksicht auf die Schwerkraft“ In derselben ward für einige spezielle Systeme nachgzewiesen, daß in denselben im Zustande des dynamischen Gleichgewichtes die mittlere lebendige Kraft der Molecüle nicht überall die gleiche sein könne. Es ward daraus der Schluß gezogen, daß das Maxwellsche Vertheilungsgesetz, welchem zufolge dieses der Fall sein müßte, nicht ohne Weiteres aus⸗ gedehnt werden dürfe auf den Fall, wo äußere Kräfte auf die kon⸗ stituirenden Atome des Systemes einwirken. Es ward ferner nach⸗ gewiesen, daß die Gültigkeit des zweiten Hauptsazes der mechanischen Wärmetheorie durch dieses Verhalten nicht beschränkt werde, daß aber gew sse Folgerungen zurückgewiesen werden müßten, welche man bisher ohne Berechtigung aus demselben gezogen hat.
— Nr. 7 der „Natur“, Zeitung zur Verbreitung irwissen⸗ schaftlicher Kenntniß und Naturanschauung für Leser aller Stände (Halle, G. Schwetschke'scher Verlag), hat folgenden Inbalt: Das Pflanzenblatt. Von Otto Ule. (Schluß.) — Przewalski'’s Rückkehr nach Ala-schan und seine Reise von Urga durch die Wüste Gobi. Von Albin Kohn. Literaturbericht: u. A: Julius Payer, Die österreichischꝛungarische Nordpel⸗Expedition in den Jahren 1872 — 1874. Mit Abb'ldungen. Geologische Bilder: Ueber die Eiszeit. — Zoologische Mittheilungen: Vogelschutz. Reisen und Reisende:
Bremische Expedition nach Sibirien. — Astronomische Mittheilungen.
Land⸗ und Forstwirthschaft. Im Club der Landwirthe gab am Dienstag Abend Dr. Schütz einige Mittheilangen über einen kürzlich in Pferden gefun⸗ denen Parasiten, den Strongylus armatus. Genaue Untersuchungen, die die hiesige Thierarzneischule hat anstellen lassen, haben ergeben, daß ca. 94 % aller Pferde mit diesem überaus schädlichem Parasiten behaftet sind. Der Strongylas armatus, der im entwickelten Zustande an seinem runden Maule mit spitzen Stacheln ausgestattet ist, die ein schnelles Durcharbeiten der Haut ermöglichen, hat eine dreifache Stufe der Entwicklung zu durchlaufen. Die im Grimmdarm, dem Aufenthalts⸗ ort des ausgebildeten Thieres, gelegten Eier werden durch die Fäkal⸗ massen sämmtlich fortgespult und entwickeln sich außerhalb des Thieres zunächst zum Embryo, dann zur Lurve. Diese Larve kommt nun auf eine bisher noch nicht aufgeklärte Weise wieder in das Pferd hinein und setzt sich in der vorderen Gekrösarterie fest, wandert aber nach ihrer vollständigen Entwickkugg in den Grimmdarm. Hier beginnt der Kreielauf von Neuem. An der vorderen Gekrösarterie bewirkt nun der Strongylu; armatus einmal eine Aneurysma, eine Arterien⸗ ermweiterung, und erzeugt zweitens Trombi, Blutgerinsel, die oft ent⸗ weder derartige Dimensionen annehmen können, daß die Arterie voll⸗ ständig verstopft wird, oder von denen sich Stückchen, Emboli, los⸗ reißen, die ihrerseits gleichfalls Verstopfung bewirken. In beiden Fällen fällt das Pferd binnen Kurzem an der Kolik; ein Mittel da⸗ gegen ist noch nicht bekannt.
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EanWane
Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen⸗Expedition
sowie die vor ihm fungirende Munizipalkommisston haben in den Jahren 1871/72 mit der Militärverwaltung über die Frage ver⸗ handelt; sie haben damals bereits die finanzielle Betheiligung der Stadt in Aussicht genommen. Ich erinnere sodann an die Adresse von Notablen, deren bei der Debatte im vorigen Jahre eingehend Erwähnung geschehen ist, und in welcher mit warmen und beredten Regt. Nr. 83 versetzt. Lengerich, Hauptm. vom Infant. Regt. Worten nachgewiesen wurde, daß die Erweiterung der Stadt für das Nr. 69, unter Belassung in seinem Kommando als Adjutant beim Gedeihen derselben Lebensfrage sef, Der Bürgermeistereiverwalter
der Bezirkspräsident befugt, mittels mot ivirten Beschlusses die Ver⸗ waltung der Stelle einem außerordentlichen Kommissar zu über⸗
tragen. 8 “ Der außerordentliche Kommissar hat alle Rechte und Pflichten
unter Belassung in seinem Kommdo. als Adjut. bei der 5. Dio, in das Infant. Regt. Nr. 23 versetzt. v. Sturmfeder, Hauptm. vom Inf. Regt. Nr. 49, unter Belassung in seinem Kommando als Adjut. bei der 15. Div., in das Inf. Regt. Nr. 28 versetzt. v. Winning, Hauptm. vom Inf. Regt. Nr. 47, unter Belassung in seinem Kommdo. als Adjut. beim Gen. Kommdo. XI. Armee⸗Corps, in das Infant.
gö.Deffentlicher Anzeiger.
Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Hande Fregistẽr Maedas
Postblatt nimmt an: die Inseraten⸗Expedition
des Maire beziehungsweise Beigeordneten des Deutschen Reichs⸗-Anzeigers und Königlich Soll die kommissarische Verwaltung länger als bre Preußischen Staats-Anzeigers:
dauern, so ist hierzu eine motivirte Entscheidung des O räsi⸗ Berlin, S. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
denten nöthig. 8 8 8 Im Falle der Suspension oder Auflösung eines Munizipal⸗
von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hamburz, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗ burg i. E., Sturtgart, Wien, Zürich und deren Agenten In der Börsen- sowie alle übrigen größeren Aunoncen⸗Bureaus
beilage. 8 8
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Industrielle Etablissements, Fabriken und Grovshandel.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Literarische Anzeigen.
Theater-Anzeigen. w
Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 5 Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 6. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete. 7. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung 8. u. s. w. von öffentlichen Papieren. 9.
Familien-Nachrichten.
Gen. Kommando XVv. Armee⸗Corps, in das Inf. Rest. Nr. 66 ver⸗ wird doher auf die Zustimmung aller einsichtigen Klassen der Bevöl⸗ setzt. — Berlin, 4. Februar. Fürst zur Lippe Durchlaucht, zum Gen. Masor à la suite der Armee ernannt. Froelich, Hauptm., aggr. dem Infant. Regt. Nr. 85, von seinem Kommdo. zur Dienst⸗ leistung im Kriegs⸗Minist. entbunden, und in das gedachte Regt. als Comp. Chef wieder einrangirt.
Abschiedsbewilligungen. Im stehenden Heere. Ber⸗ lin, 27. Januar Frhr. v. Bodtlenberg gen. v. Schirp, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 32, mit schlichtem Abschied entlassen. — Berlin, J. Februar. v. Wissell, Major ag. D., zuletzt Abtheil. Commdr. im Feld⸗Art. Regt. Nr. 9, unter Ertheilung der Erlaubniß zum Tragen der Armee⸗Uniform, der Char. als Oberst⸗Lieutenant verliehen.
In der Reserve und Landwehr. Berlin, 1. Februar. Wessel, Sec. Lt. a. D., zuletzt von der Inf. des Landw. Bats. Straßburg i./ E., unter Ertheilung der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗Uniform, der Char. als Pr. Lt. verliehen.
Beamte der Militär Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. Den 31. Januar. Hungsberg, Zahlm. Aspirant, zum Zahlm. beim Füs. Bat. Inf. Regts. Nr. 94 und Seidler, Zahlm. Aspirant, zum Zahlm. beim 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 117 ernannt. — Den 1. Februar. Hoffmann, Zahlm. des Füs. Infant. Regts. Nr. 85, mit Pension in den Ruhestand versetzt.
Neichstags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 9. Februar. Die Antwort, welche der Bundes⸗ kommissar, Direktor im Reichskanzler⸗Amt, Wirkl. Geh. Ober⸗ Regierungs⸗Rath Herzog in der Sitzung des Deutschen Reichstages am 7. d. M. auf die Interpellation des Abg. Gerber, betreffend den Vertrag über den Verkauf der Grundstücke in Straßburg, ertheilte, hatte folgenden Wortlautz:
Meine Herren! Ich beginne mit der zweiten der von dem Herrn Inkerpellanten gestellten Fragen, weil an diese sich zunächst ein prak⸗ tisches Interesse knüpft. Wie wohl der Herr Interpellant selbst nicht anders erwartet, habe ich diese Frage im Namen der Regierung zu verneinen. Die Regierung hat, wie sich aus der Ihnen vorgelegten Drucksache Nr. 186 ergiebt, den Vertrag zwischen dem Reich und der Stadt Straßburg über den Ankauf des durch die Festungserweiterung frei werdenden Terrains ihrerseits genehmigt; er ist ebenso andererseits von der Aufsichtsbehörde der Stadtverwaltung genehmigt worden; die Re⸗
gierung kann daher nicht wohl die Absicht haben, denselben nunmehr
noch einer erst zu konstituirenden Munizipalvertretung von Straß⸗ burg zur Ratifikation vorzulegen; denn das hieße einfach, die Sache von vorne anfangen. Die Regierung würde, wenn sie den Vertrag nicht für juristisch perfekt hielte und nicht von der Ueberzeugung ausginge, daß die Stadt beim Abschluß des Vertrages gültig und wirksam vertreten gewesen ist, ihn überhaupt nicht zur Kenntniß des Reichstags gebracht haben. Diese Ueber⸗ zeugung stützt sich darauf, daß der Bürgermeistereiverwalter Back als außerordentlicher Kommissar auf Grund des Gesetzes vom 24. Februar 1872 die
Funktion des Bürgermeisters und Muni⸗
kerung in Straßburg rechnen duͤrfen, wenn er mit seiner P So viel mir bekannt,
„
die Ausführung des Projekts eingetreten ist.
hat er auch und einsichtigen Mitgliedern der
welche die Stadt zu bringen habe, und für w
reichenden Entgelt nicht finde, daß von den 17 Millionen Kaufpreis zu bezahlen hat, deckt wird, daß für den Stadt erworbenen Terrain
genommen wird, und daß Preis nach als 1 ½ Mill. ℳ gedeckt werden. solute Höhe des Preises,
.
900 ℳ stellt. Die
außer Frage; es
sich dabei auch dauernd im Einvernehmen mit s
Bürgerschaft gehalten. Wenn nun der Herr Interpellant die Größe der Opfer beschreibt,
so erinnere Mark, ein
bedeutende durch den
welche
erheblicher Universitätsbau
eine
ich die Theil
erson für
achkundigen
elche sie einen aus⸗ zunächst Stadt dadurch
daran, als ge⸗
auf dem von der
Fläche dafür
in zu
Anspruch zahlenden
den dabei zu Grunde legenden Einheitssätzen allein mehr
Es kommt auch nicht auf die ab⸗ Legt man nun in dieser Richtung eine Berechnung an, so ergiebt sich, daß für den Ar städtischen Terrains der Preis sich auf nur w
sondern auf die relative an.
eis sich enig mehr als 1 Entwickelungsfähigkeit der Stadt steht gewiß ist daher mit asser Sicherheit anzanehmen, daß das
Geschäft nicht so verlaufen wird, wie der Herr Interpellant es Stadt, die allein im Stande ist, all⸗ mählich und mit Umsicht das Geschäft durchzuführen, durch den Erlös aus den Grundstücken auch ihre Deckung finden wird.
prophezeit hat, sondern daß die
mit um so größerer Zuversicht in das Gef
finanzielle Lage außerordentlich welchen der Bürgermeistereiverw für dieses Jahr veröffentlicht Broschüre sich befindet, fluß schuß der diesjährigen anschlagen sei, und daß sich auf 500,000 ℳ stellen werd
daß aus den Ueberschüssen früherer Jahre mehr Halten Sie hiermit
bereits zinsbar angelegt sind. daß die Zahlungen, welche zu leisten hat, sich bis auf das Jahr von einer Belastunz der
erst vom Jahre 1893 hinaus Stadt, herbeiführen könnte, in keinem Falle gierung hat es ihrerseits für ihre besondere
F günstig ist. alter über hat, und
der Regierungsorgane darstellt, ist erwähnt, 3 Einnahmen auf mehr als 300,000 ℳ zu ver⸗ er nach früheren Erfahrungen voraussichtlich
In
chäft eintreten, dem Berichte, den Haushalt der Stadt in dessen Anhange die welche der Herr Interpellant als einen daß der Ueber⸗
Sie kann als ihre
Aus⸗
e. Es ergiebt dieser Bericht ferner,
Stadt 1879 b
die
als 900,000 ℳ zusammen,
nach dem Vertrage
eginnen,
und
in dieser Richtung so weit entgegenzukommen, als die ihr vo
tag ertheilte Ermächtigung es
werden dies aus den Bedingungen das Zugeständniß vpölliger Zinsenfreiheit enthält, Zahlungstermine auf mehr als 17 Jahre hinaus g von der rücksichtsvollen Behandlung, die auch
irgendwie zu erlauben schien. des Vertrags entnehmen, welcher die Erstreckung der ewährt, und welcher in Bezug auf die
Militärbauten eingehalten ist, Zeugniß giebt. aß die Stadt Straßburg keinen Grund
Ich bin daher der Meinung, d
hat, ein vae victis auszurufen, und über eine durch den Vertrag Ich bin überzeugt, d
Thränen zu vergießen Kriegskontribution. Erwartungen, welche man an
sich auf das Beste erfüllen werden. preis nicht vö
llig herauskommen
die sollte,
ihr
daß sie
erstrecken sollen, so wird
die deren finanziellen Ruin die Rede sein können. Pflicht erachtet, der Stadt
Die Re⸗
m Reichs⸗ Sie
daß sie ebenso wenig Grund hat,
oktroyirte
aß im Laufe der Zeit die Erweiterung der Stadt knüpft, Auch wenn sie mit dem Kauf⸗ wird sie doch in den vortheil⸗
v“
raths ist der Bezirkspräsident befugt, mittels motivirten Beschlusses die Ausübung aller Rechte und Pflichten des Munizipalraths dem Maire oder dem denselben ersetzenden außerordentlichen Kommissar zu übertragen.
Dieses Gesetz scheint der Herr Interpellant im Sinne gehabt zu haben, wenn er bei der Begründung der Interpellation erwähnt, es sei der Gemeinderath in Straßburs am 26. Februar 1872 auf⸗ gelöst worden. Dies ist thatsächlich nicht richtig. Maire und Ge⸗ meinderath haben in Straßburg das ganze Jahr 1872 hindurch fungirt bis in den April des Jahres 1873; dann nöthigte ihre Haltung die Regierung zu ihrer Beseitigung. Es ist bekannt, daß der damalige Bürgermeister offen erklärte, er sei nur deshalb in Straßburg ge⸗ blieben, weil er glaube, daß das Elsaß doch bald wieder französisch werden würde. Er hat keinen Anstand genommen, diese Aeußerung dem Bezirkspräsidenten und dem Ober⸗Präsidenten gegenüber zu thun; und als er nicht einsehen wollte, daß er bei einer derartig en Gesinnung nicht füglich Bürgermeister der Stadt Straßburg bleiben könne, sondern seinen Rücktritt nehmen müsse, ist seine Enthebung mittels Kaiserlicher Verordnung ausgesprochen worden.
Auf Grund des vorhin vorgelesenen Paragraphen des Gesetzes von 1872 ist demnächst einem außerordentlichen Kommissar das Amt des Bürgermeisters übertragen worden, weil eine zeeignete Person innerhalb des Munizipalraths, die an seine Stelle hätte treten können, und gleichzeitig dazu bereit gewesen wäre, sich nicht fand.
Darauf hat der Munizipalrath in seiner großen Mehrheit — 28 Mitglieder von 33 — erklärt, daß er unter dem Vorsitz eines außerordentlichen Kommissars die Geschäfte nicht führen wolle. Er hat sich damit in offenbaren Widerspruch gegen das Gesetz gesetzt. Er wurde zunächst suspendirt. Die Bildung einer Munizipalkom⸗ mission, die nach dem französischen Gesetz an seine Stelle hätte treten sollen, glückte nicht, weil die Mitglieder des Munizipalraths diese allerdings undankbare Funktion zu übernehmen sich weigerten.
Die Susvension wurde auf ein Jahr ausgedehnt Als dieses Jahr seinem Ablaufe sich näherte, zeigte sich eine Anzahl Mitglieder des Munizipalraths bereit, unter einem außerordentlichen Kommissar zu fungiren. (Fs wurden darüber Verhandlungen mit dem Ober⸗ Präsidenten geführt, die aber endlich dahin ausliefen, daß die Mehr⸗ heit des Munizipalraths bei dem früheren Entschluß blieb und er⸗ klärte, die Sitzungen nur dann wieder besuchen zu wollen, wenn ein Bürgermeister ihnen vorsitze. 8
Diese Haltung nöthigte dazu, den Munizipalrath aufzulösen, und dieses ist im April des Jahres 1874 geschehen. So liegen. die Verhältnisse seit jener Zeit. Aus der Verwaltung der städtischen Interessen durch den mit dem Bürgermeistereiamt betrauten Verwalter Back vermochte die Regierung einen Grund zur Aenderung nicht zu entnehmen. Denn es wird allseitig anerkannt, daß Hr. Back mit Einsicht und Sorgfalt die Verwaltung leitet, und daß es ihm ge⸗ glückt ist, in den weitesten Kreisen der Bürgerschaft Vertrauen zu ge⸗ winnen. 1
Die Regierung wird, wenn sie auf anderem Wege unzweideutige Kundgebungen der öffentlichen Meinung dahin erhält, daß die Zu⸗ gehörigkeit des Landes zum Deutschen Reiche nicht mehr als ein Pro⸗ visorium aufgefaßt wird, und daß diejenigen Personen, welche für den Munizipalrath wählbar sind, diese Wahl nicht zu politischen Demon⸗
“ 8 11u“ v““
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbriefs⸗Erledigung. Der hinter den Arbeiter Johann Christian Kublank wegen Straßenraubes resp. Diebstahls in den Akten S. 877. de 1875 K. II. unter dem 10. und 20. v. Mts. erlassene Steckbrief wird hierdurch zurückgenommen. Ber⸗ lin, den 7. Februar 1876. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission II. für Voruntersuchungen.
Steckbrief. Gegen Robert Gutermann von
ankfurt a. M., 35 Jahre alt, von großer, kräf⸗ tiger Statur, mit schwarzem, krausem Haar und schwarzem Schnurr⸗ und Knebelbart, ist die gericht⸗ liche Haft wegen bedeutender Unterschlagungen, Urkundenfälschung zund Diebstahls beschlossen wor⸗ den. In Gesellschaft des Gutermann befindet sich wahrscheinlich die Marie Magdalena Berchtold aus Uster, Kantons Zürich, 19 Jahr alt, blond, schmal, seither Sängerin an einem hiesigen Café chantant. Ich ersuche, denselben im Betretungsfalle zu ver⸗ haften und mich von der Verhaftung zu be⸗ nachrichtigen. Frankfurt a. M., den 7. Februar 1876. Der Staatsanwalt. Kemnitz.
[1140]
Der Bergtagelöhner Jacob Deckers, 3 auf der Zeche „Prosper“ 5o Wörbveck beschäfffenn sich heimlich euntfernt und seine Ehefrau mit 3 klei⸗ nen Kindern in hülfsbedürftiger Lage zurückgelassen.
Um Angabe des zeitigen Aufenthalts des ꝛc. Deckers ersucht ergebenst Altendorf bei Essen, den 3. Februar 1876.
Der Bürgermeister. Kerckhoff.
Io zuletzt
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. —
112 . A 2
11186] Nothwendiger Verkauf.
Das in der Feldmark von Weidenvorwerk belegene, im Grundbuche von Weidenvorwerk Blatt 63 Band 3 Seite 49 auf den Namen des Premier⸗Lieutenants Herrmann von Schoenebeck in Weidenvorwerk ein⸗ getragene Grundstück Rothenhof, welches mit einem Flächeninhalte von 109 Hektaren 82 Aren 70 Quadratmetern der Grundstener unterliegt und mit einem Grundsteuer⸗Reinertrage von 233,88 Thlr. und zur Gebäudesteuer mit einem Nutzungswerthe von 156 ℳ veranlagt ist, soll behufs Zwangs⸗
vollstrecung im Wege der nothwendigen Sub⸗
hastation am 8
Sonnabend, den 1. April d. J., Nachmittags um 2 Uhr, im Lokale der Gerichtstagskommission zu Bentschen versteigert werden. Der Beschluß über die Ertheilung des Zuschlages wird in dem auf den 5. April d. J., Vormittags um 11 Uhr, im Geschäftslokale des unterzeichneten Gerichts an⸗ beraumten Termine öffentlich verkündet werden. Meseritz, den 28. Januar 1876. Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter. “ 11“
[907] Proclama.
Das über die auf dem Grundstücke Vol. XVYI. Nr. 1 Fol. 1 Grundbuchs Reppen in Abth. III. Nr. 1 für die verehelichte Mühlenbesitzerin und Kaufmann Albert Bauer, Ernestine, geb. Büttner, aus dem Vertrage vom 15. Dezember 1872 verzins⸗ liche Restkaufgelder gebildete Hypothekeninstru⸗ ment ist verloren gegangen. Alle Dijenigen, welche auf dies Hypothekeninstrument als Eigen⸗ thümer, Erben, Cessionare, Pfand⸗ oder sonftige Briefinhaber Ansprüche zu haben vermeinen, werden hiermit aufgefordert, sich mit ihren Ansprüchen spätestens in dem an hiesiger Gerichtsstelle auf
den 20. Mai 1876, Vormittags 11 Uhr,
beraumten Termine zu melden, widrigenfalls sie
ihrer Ansprüche für verlustig erklärt und das In⸗ strument Behufs Löschung für erloschen erklärt wer⸗ den wird.
Reppen, den 27. Januar 1876.
Königliche Kreisgerichts⸗Kommission 1. [1053] Edictal⸗Citation.
Der Oberkellner Theodor Generlich zu Bres⸗ lau hat gegen den Grafen Alexander v. Czapski, früher in Gawroniec hiesigen Kreises auf Rückzah⸗ lung eines Darlehns von 4200 ℳ nebst 5 % Ver⸗ zugszinsen seit 1. Mai 1875 geklagt, die Klage ist sjedoch nur in Höhe von 4200 ℳ nebst 5 % Ver⸗ zugsꝛinsen von 2940 ℳ seit 1. Mai 1875 einge⸗ leitet.
Der jetzige Aufenthalt des Verklagten ist nicht zu ermitteln.
Zur Beantwortung der Klage ist ein Termin auf den 20. April d. J., Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Detlefsen im hiesigen Gerichtsgebäude, Zimmer Nr. 1, anberaumt, zu welchem der Verklagte mit der Aufgabe vorgeladen wird, entweder die klagende Partei klaglos zu stellen, oder im Termin entweder in Person, oder durch einen zulässigen Bevollmächtigten zu erscheinen, die
8 “
Klage vollständig zu beantworten, die Beweismittel anzugeben, die Urkunden im Original oder in Ab⸗ schrift einzureichen, und die etwa erforderlichen Edi⸗ tionsgesuche, sowie Adcitationsgesuche und Litisde⸗ nunctationen anzubringen und zu begründen, weil später auf neue Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, im Laufe der Instanz keine weitere Rücksicht genommen werden wird.
Wenn für die verklagte Partei zur Terminsstunde Niemand erscheint, oder dieselbe sich nicht vollstän⸗ dig auf die Klage erklärt, auch wenn der Stellver⸗ treter den Aufttag nicht nachzuweisen vermag, so wird in contumaciam verfahren, und werden als⸗ dann die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden, worüber die verklagte Partei sich nicht erklärt hat, für zugestanden und anerkannt erachtet, auch wird, was den Rechten nach daraus folgt, im Erkenntnisse gegen dieselbe, selbst bei dem Ausblei⸗ den der klagenden Partei, und ohne deren Antra ausgesprochen werden.
Schwetz, den 20. Januar 1876.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Proclama. Von dem Waisengerichte der Kaiserlichen Stadt Riga werden Alle und Jede, welche an den Nach⸗ laß der allhier verstorbenen Wittwe Auguste
Caroline Kiekebusch, geb. Groggat, irgend welche Anforderungen oder Erbansprüche zu haben vermei⸗ nen, hiermit aufgefordert, sich innerhalb sechs Monaten a dato dieses affigirten Proklams, und spätestens den 15. Juli 1876 snb poena prae- clusi bei dem Waisengerichte oder dessen Kanzlei entweder persönlich oder durch gesetzlich legitimirte Bevollmächtigte zu melden, um daselbst ihre fanda- menta crediti zu exhibiren, soweit ihre etwanigen Erbansprüche zu dociren, widrigenfalls selbige, nach Exspirirung sothanen termini praefixi mit ihren An⸗ gaben und Erbansprüchen nicht weiter gehört noch admittirt, sondern ipso facto präkludirt sein sollen. Riga, Rathhaus, den 15. Januar 1876. (Unterschriften.)
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
[105411 Bekanntmachung.
Der Bedarf an Butter in den Militär⸗Waisen⸗ häusern zu Potsdam und Schloß Pretzsch für die Zeit vom 1. April bis Ende September d. J., be⸗
stehend in ungefähr:
a. für Potsdam b. „ Pretzsch.
1800 Pfund Kochbutter, 120 Pfund Tischbutter, 700 Pfund Kochbutter, soll durch Submission beschafft werden.
Desfallsige Anerbietungen werden bis zum 25. Februar d. J., Mittags 12 Uhr, im Geschäftszimmer der Anstalt entgegengenommen. Die daselbst ausliegenden Bedingungen sind von den Submittenten zu unterschreiben, oder in den
Offerten ausdrücklich als maßgebend anzuerkennen.
Potsdam, den 3. Februar 1876. Köaigliches großes Militär⸗Waisenhaus.
5) . 2 — 1 (1120] Hannoversche Staatsbahn. Die Lieferung von 1,940,600 Kilogramm Bessemer Stahlschienen und 1,811,400 Kilogramm Eisenschienen soll im Wege öffentlicher Submission verdungen wer⸗ den und ist dazu Termin auf „Donnerstag, den 24. Februar 1876, Vormittags 10 Uhr,“ anberaumt.
Offerten darauf sind bis zu diesem portofrei und versiegelt mit der Aufschrift: „Submission auf Lieferung von Eisen⸗ beziehungsweise Stahlschienen“
an den Unterzeichneten einzureichen.
Die Lieferungs⸗Bedingungen liegen in dem be⸗ triebstechnischen Bureau hierselbst zur Einsicht aus und können auch von demselben gegen Einzahlung von 50 Pfennigen pro Exemplar auf portofreie Antrag bezogen werden. 8
Der Königliche Eisenbahn⸗ Bau⸗Inspektor.
Schulenburg.
und AnD
Termine
2 — 2—2 2 [113832 Submissions⸗Anzeige.
Die Lieferung von 30,000 Tounen Portland⸗ Cement für die Dock⸗ und Kaibauten des Marine⸗ Etablissements zu Ellerbeck bei Kiel soll:
am 6. Mäarz d. Js., Mittags 12 Uhr, im Wege der Sudmisston vergeben werden.
Reflectanten wollen ihre desfallsige und mit der
Aufschrift
„Submission auf Cement“ versehene Offerte bis zu dem voranzegebenen Ter⸗ mine der unterzeichneten Kommission verschlossen und portofrei einsenden.
Die Lieferungs⸗Bedingungen liegen im Kommissions⸗ Bureau zur Einsicht aus; auf Verlangen und gegen portofreie Einsendung der Kopialien mit 0,5 ℳ werden dieselben auch per Post ausgehändigt.
Kiel, den 5. Februar 1876.
Kaiserliche Hafenbau⸗-Comm
ssion.