1876 / 41 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Feb 1876 18:00:01 GMT) scan diff

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nisteriums zufolge werden die diesjährigen EE Türkei K i 5 18 8 n di S . onstan:inopel. 15. Februar. 2 Ene Armee in der Umgegend von Woolmer, Folgende offizielle Mittheilung ist hier —7 und Cove Commons, Hartford Bridge Flats worden: Um den durch die Rebehion in Bosnien und 255à X als 4 der Herzegowina hervorgerufenen Uebeln ein Ende zu * &5 4 n. „werden in zwei Armee⸗ machen und in Folge 2 freundschaftliche lungen 82 —42 der Südbahn, Corps getheilt werden, von denen jedes von einem General schauungen, U., die Froßmächte * bhn 289 -242 8*& EL8»» Degter⸗ ö werden und aus allen Waffengattungen bestehen versöhnlichen und friedlichen Gesinnungen über diese gn b 8 er; 2 8 zum Ausdruck brachten, hat der S ekräfti 2 2 be. 8.9 Schwester, der b B-. 8 9 Lelr 1.92 3 v⸗ allgemeinen des nerefnanaß der 88 D 1 8 ; des geheimen Staatsrathes ab, wobei nachfolgender besonderer Reformen in 2 ien un ga⸗ L.— 2 82 Fteruechifchee 1'8 r *. der Gesandte von Bolivia, Dr. Quijar, von Lord Derby der becs Me-ni⸗ ar enb 9 6 deains IIA“*“ g⸗ 2 aer 8 Nichtmuselmänner; Ersetzung des Verpachtungssystems durch selbe ird die Haff 99* —=s Des i e e reise na eutsch⸗ das Verwaltungssystem; Verkauf der brachliegenden dem S 3 derselben wird die Hoffnung ausgesprochen, daß dieses Gesetz land wird die Königin auf Schloß Windsor verweilen hörigen Bena fülgsen e

5. Fehruar. Der Handels⸗Minister hat heute die Gesetz⸗ entwürfe, betreffend die Erhöhung der öö t. die Kaschau⸗Oderberger Bahn und den Bau der Bahn Leobers⸗ dorf⸗St. Pölten, im Abgeordnetenhause vorgelegt. Der Kommissarius der italienischen Regierung für die Verhand⸗

* vq—”“ E“ 1 von Gesetzen, obgleich deren Geltungsbereich sich nicht über v. Maillinger ein Diner zu 24 Gedecken statt, woran den Bezirk des Berufsgerichts hinaus erstreckt, die Re⸗ die Prinzen Luitpold und Ludwig, General v. d. Tann

ision begründe, wurde nach eingehender Debatte abgelehnt. und Offiziere des Generalstabs Theil nahmen. Nach einer die §§. 5—7 fanden unveränderte Annahme. Bei §. 8 wurde Privatdepesche der „Allg. Ztg.“ wurde bei diesem Diner der ein von dem Abg. Struckmann beantragter Zusatz angenommen, General⸗Kapitän der Leibgarde der Hartschiere, General⸗Lieute⸗ daß in Bezug auf die durch den §. 790 a. der Civilprozeß⸗Ordnung nant Freiherr von Laroche, vom Schlage gerührt und war etroffenen Urkunden die Vorschriften der §§. 788 bis 790 nicht alsbald eine Leiche. Wie dem „Corr. v. u. f. D.“ geschrieben bgeändert werden dürfen. .9 wurde nicht beanstandet. wird, sind die Appellationsgerichte vom Justiz⸗Ministerium zur §. 10, welcher von den prozeßrechtlichen Vorschriften der Reichs⸗ Abgabe von Gutachten betreffs der Einführung von Schöffen⸗ gesetze handelt, die aufgehoben werden sollen, wurde in gerichten in Bayern veranlaßt worden. 1 Gemäßheit einiger Anträge der Abgg. Struckmann und Nürnberg, 13. Februar. Zur Beseitigung der hier aus⸗ Dr. Wolffson ergänzt bezw. abgeändert. Bei §. 11 gestellten, für die Weltausstellung in Philadelphia bestimmten wurde der Antrag des Abg. Reichensperger, den Satz, daß bayerischen Kollektiv⸗Ausstellungen ist heute hier der

mit Ausschluß der damit verbundenen Stempelsteuer. Es bleibt abzuwarten, ob die Regierung dem Gesetze in dieser Fassung die verfassungsmäßige Genehmigung ertheilen wird.

Bremen, 10. Februar. Die Bürgerschafr fuhr gestern in der Budgetberathung fort und gelangte schließlich zu der Frage der Deckung des Defizits von rund Drei Millionen Mark. Die Budgetkommission schlägt bekanntlich vor, die Grundsteuer sammt ihrem Zuschlag der sogenannten Erleuch⸗ tungssteuer um ½ ¾¼ pro Mille zu erhöhen, drei Prozent Einkommensteuer (statt zwei) zu erheben, und einen Vermögens⸗ schoß von einem Achtel Prozent. Dazu wurde eine Reihe von Ver⸗ besserungsanträgen gestellt. Zwei derselben zielten auf Herab⸗ setzung der Vermögenssteuer, nämlich auf 12 von 100 oder auf ein Zehntel Prozent = 10 ₰; einer auf Nichterhöhung

(W. T. B.) veröffentlicht

e Vorschriften, welche in Ansehung gewisser Rechts⸗ Minister des Innern, v. Pfeufer, in Begleitung des im Mi⸗

nisterium verwendeten Regierungs⸗Raths Dr. Papellier einge⸗ troffen. Zur Begrüßung des Ministers befindet sich der Re⸗ gierungs⸗Präsident von Mittelfranken, Dr. v. Feder, ebenfalls hier.

Sachsen. Dresden, 15. Februar. (Dresd. Journ.) Die Ankunft des Kronprinzen und der Kronprinzessin des Deutschen Reiches und von Preußen ist heute Mittag gegen ¼ 1 Uhr erfolgt. Der König und die Königin, sowie der Prinz und die Prinzessin Georg begrüßten die Hohen Gäste bei der Ankunft auf dem Perron des Leipziger Bahnhofs. Se. Majestät trug die Uniform Seines Ostpreußischen Dragoner⸗ Regiments Nr. 10, Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz die Ihres 2. Schlesischen Dragoner⸗Regiments Nr. 8 und Se. Königliche Hoheit der Prinz Georg die Ihres Preußischen altmärkischen Ulanen⸗Regiments Nr. 16. Die Begrüßung der Allerhöchsten und Höchsten Herr⸗ schaften war beiderseitig eine überaus herzliche. Auf dem Perron des Bahnhofes waren gleichzeitig noch anwesend: der hiesige preußische Gesandte Graf zu Solms⸗Sonnenwalde, ferner der Stadt⸗Kommandant General⸗Lieutenant Frhr. von Hausen, der Polizei⸗Direktor, der Ober⸗Bürgermeister und der Stadtverordnetenvorsteher der Residenz, sowie die zum Ehren⸗ dienste bestimmten Herren. Jeden offiziellen Empfang hatten Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten abgelehnt. Als die Hohen Gäste mit den Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften nach kurzem Verweilen im Wartesalon vor der Ausgangshalle erschienen, wurden Höchstdieselben von dem sehr zahlreich vor dem Bahnhofe versammelten Publikum wiederholt mit lebhaften Hurrahrufen begrüßt. Der König und die Königin nahmen so⸗ dann mit dem Kronprinzen und der Kronprinzessin in einem zweispännigen Hofgalawagen Platz und geleiteten Höchstdieselben nach dem Königlichen Palais am Taschenberg, woselbst Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten in der I. Etage Wohnung genommen haben. Nachmittags findet die Tafel bei Ihren Majestäten statt, und Abends werden die Höchsten Gäste mit dem Hofe das Maskenfest bei dem Staats⸗Minister General v. Fabrice besuchen.

Württemberg. Stuttgart, 15. Februar. Der König hat den Fürsten Adolph Georg zu Schaum⸗ burg⸗Lippe unter die Großkreuze des Ordens der Württem⸗ bergischen Krone aufgenommen. Das Regierungsblatt Nr. 6 enthält eine Verfügung des Justiz⸗Ministeriums, betreffend die Aufhebung der Strafanstalt für jugendliche Verbrecher in Hall, und neue Bestimmungen über die Pollziehung von Strafen in dem Zellengefängniß zu Heilbronn, vom 8. Februar. Unter dem 10. Februar ist der Vorstand der Centralstelle für die Landwirthschaft, Direktor v. Oppel, seinem Ansuchen gemäß in den Ruhestand versetzt.

Hessen. Darmstadt, 14. Februar. In der Zweiten Ständekammer ist ein Antrag auf Erlaß eines Gesetzentwurfs wegen Aufhebung der sog. weinkäuflichen Kopulation eingebracht worden. Es besteht nämlich in einigen Theilen Hessens noch die veraltete Vorschrift, wonach Verlöbnisse nur dann rechtsgültig sind, wenn die Brautleute ihren Willen, sich zu ver⸗ binden, vor dem Ortsgeistlichen erklärt haben. Zur Erziehung der künftigen katholischen Geistlichen besteht seit 1864 in Mainz ein Knabenkonvikt, dessen Zöglinge zwar den Unterricht im Gymnasium zu Mainz besuchen, aber in einem für jenen Zweck eingerichteten Hause gemeinschaftlich von Geistlichen beaufsichtigt und erzogen werden. Die neue Kirchengesetzgebung hat die Auf⸗ hebung jenes Konviktes vorgesehen und nur zur Schonung bestehender Verhältnisse bestimmt, daß keine weiteren Zöglinge nach Erlaß der Gesetze aufgenommen werden dürfen. Durch einen Beschluß des Gesammt⸗Ministeriums soll die Frist bestimmt werden, binnen welcher das Konvikt zu schließen ist. Nach den neuen Kirchengesetzen dürfen in das Mainzer Seminar nur solche Kandidaten der katholischen Theologie auf genommen werden, die den Vorschriften des Gesetzes über den Universitäts⸗ besuch genügt haben. Nach einer Erklärung des Ministeriums des Innern ist diese Vorschrift beobachtet worden und beschäftigt sich die Aufsichtsbehörde nunmehr mit der Prüfung der im bischöflichen Seminare eingeführten Lehrbücher.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 14. Februar. Dem Landtag sind sofort nach seiner Eröffnung zahlreiche Vor⸗ lagen zugegangen, theils größeren, theils geringeren Umfangs, darunter ein Gesetzentwurf, betreffend die Amortisirung der in der Hauptstaatskasse aufbewahrten 3proz. Staatsobli⸗ gationen im Betrage von 80,000 Thlr.; betreffend ein dem preußischen wesentlich entsprechendes Wildschongesetz, welches zwischen den thüringischen Staaten vereinbart worden ist; be⸗ treffend die Pensionirung widerruflich angestellter Staats⸗ diener und deren Hinterlassenen, die Neubewaffnung der Gensd'armerie; betreffend die Zuwendung der verfallenen Kaution der Eisenbahngesellschaft Erfurt⸗Hof⸗Eger im Betrage von 459,632 Mark an die Cisenbahnfonds des Großherzogthums; betreffend ferner die Ablösung der grund⸗ herrlichen Rechte der Kirchen, geistlichen und Schul⸗ stellen u. A. m.

Reuß ä. L. Greiz, 13. Februar. Der Fürst und die Fürstin sind zur Theilnahme an der Vermählungsfeier der Prinzessin Hermine von Schaumburg⸗Lippe mit dem Herzoge Max von Württemberg heute nach Bücke⸗ burg abgereist.

Waldeck. Arolsen, 13. Februar.

verhältnisse einzelne Arten von Beweismitteln ausschließen oder nur unter Beschränkungen zulassen, außer Kraft treten sollen, einen Satz, durch welchen namentlich die Beschränkungen des Zeugenbeweises im rheinisch⸗französischen Rechte beseitigt werden, u streichen, abgelehnt, dagegen ein Antrag des Abg. Struck⸗ mann, daß die landesgesetzlichen Vorschriften über die bindende Kraft des strafgerichtlichen Urtheils für den Civilrichter außer Kraft treten sollen, nach lebhafter Diskussion angenommen. der gestrigen Sitzung strich die Kommission auf Abg. Klotz und Genossen den Absatz 2 des Einführungsgesetzes zur Strafprozeß⸗ nach welchem die landesgesetzlichen Be⸗ timmungen über die Zulässigkeit der strafrechtlichen Ver⸗ folgung von Beamten unberührt bleiben sollten, und nahm in essen Konsequenz den positiven Grundsatz an, daß alle landes⸗ gesetzlichen Vorschriften, welche die civilrechtliche oder strafrecht⸗ liche Verfolgung von Beamten wegen im Amte begangener Handlungen an Beschränkungen (Genehmigung, Vorentscheidung von Verwaltungsbehörden ꝛc.) knüpfen, aufgehoben sind. Dann entstand über §. 2 des Organisationsgesetzes, dessen Be⸗ rathung früher ausgesetzt worden war, eine mehrstündige Debatte. Dieser Paragraph regulirt die Kompetenz der ordentlichen Gerichte, denen der Entwurf alle bürgerlichen Rechtsstreitig⸗ eiten und Strafsachen zuweist, für welche nicht entweder die Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden, einschließlich der Verwaltungsgerichte, begründet ist, oder reichsgesetzlich besondere Gerichte bestellt oder zugelassen sind. Hierzu waren Anträge on den Abgg. Baehr, Struckmann, von Puttkamer⸗Fraustadt und Anderen eingebracht, und gelangte schließlich der §. 2 mit fol⸗ endem Zusatze zur Annahme: „Es darf jedoch die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten durch die Landesgesetzgebung nicht aus dem Grunde ausgeschlossen der beschränkt werden, weil als Partei der Staat oder eine ffentliche Verwaltung oder eine öffentliche Rechte ausübende ersönlichkeit betheiligt ist.“ In einem Erkenntniß des rheinischen Strafsenats des Ober⸗Tribunals vom 6. Januar d. J. gegen den Redacteur nd den Verleger der „Deutschen Reichs⸗Zeitung“ zu Bonn, welche wegen Majestätsbeleidigung angeklagt waren, sprach der höchste Gerichtshof folgende Sätze aus: 1) Die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Zeitungs⸗Redacteurs er⸗ reckt sich auf den Inhalt der Zeitung in ihrem ganzen Um⸗ ange, ohne Rücksicht auf die Stelle, wo sich der inkriminirte Artikel vorfindet. Die Verbffentlichung eines derartigen Artikels im Inseratentheile einer Zeitung ist demnach nicht als ein be⸗ sonderer Umstand zu betrachten, der nach §. 20, 2 des Reichs⸗ Preßgesetzes die Annahme der Thäterschaft Seitens des Redac⸗ teurs ausschließt. 2) Der Verleger einer Zeitung, die einen strafbaren Artikel enthält, ist nicht wegen Fahrlässigkeit zu ver⸗ folgen, wenn der verantwortliche Redacteur strafgerichtlich, sei es wegen Fahrlässigkeit oder als Thäter, verfolgt wird und im Be⸗ reich der richterlichen Gewalt eines deutschen Bundesstaates sich befindet. In diesem Falle ist die Verfolgung des Verlegers ausgeschlossen, auch wenn er den Redacteur als Vormann nicht nachweist und somit zu der Verfolgung desselben keinen Anlaß giebt.

Gestern Abend starb hierselbst nach längeren Leiden der General der Infanterie z. D. Rudolf Otto von Budritzki. Am 17. Oktober 1812 geboren, kam derselbe am 13. Augus

830 aus dem Kadetten⸗Corps in das Kaiser Alexander Garde⸗ Grenadier⸗Regiment Nr. 1, machte 1848 den Feldzug gegen Dänemark mit und war 1849 auch in Dresden. 1861 als Oberst⸗Lieutenant behufs Uebernahme des Regiments⸗Kom⸗ mandos des Herzoglich sachsen⸗coburg⸗gothaischen Kontingents

ach Gotha kommandirt, befehligte er 1864 als Com⸗ mandeur das 4. Garde⸗Regiment während des Feldzuges in Schleswig. 1865 wurde er Commandeur des Kaiser

Alexander Garde⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 1, das er auch anfänglich 1866 kommandirte, bis er später das Kommando der 3. Garde⸗Infanterie⸗Brigade erhielt. In dem Feldzuge 1870 71 ommandirte er die 1. Garde⸗Infanterie⸗Division, die be⸗ kanntlich besonders an dem 30. Oktober 1870, dem Tage von le Bourget, sich rühmlichst hervorthat. Wegen zunehmender Kränklichkeit wurde General⸗Lieutenant v. Budritzki am 28. Ok⸗ tober 1875 als General der Infanterie zur Disposition und gleichzeitig à la suite des Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗ Regiments Nr. 1 gestellt.

Der Großherzoglich luxemburgische General⸗Direktor der Bauten, Posten und Telegraphen von Röbe ist gestern Abend aus Luxemburg hier eingetroffen.

Das Dampfkanonenboot „Basilisk“ ist aus der Liste der Kriegsfahrzeuge gestrichen worden.

Bayern. München, 14. Februar. Das gestern aus⸗ gegebene Gesetz⸗ und Verordnungsblatt enthält eine Bekannt⸗ machung des Königlichen Staats⸗Ministeriums der Finanzen in Betreff der von Sr. Majestät dem König genehmigten Beschlüsse, welche, wie früher mitgetheilt, die Generalversammlung des all⸗ emeinen Unterstützungsvereins für die Hinterlassenen der Königlich bayerischen Staatsdiener und der damit verbun⸗ enen Töchterklassen bezüglich der Erhöhung der vom Verein zu gewährenden Unterstützungen unterm 29. November v. J. be⸗ schlossen hat. In der heutigen Sitzung des Bezirksgerichts erfolgte die Verkündung des Erkenntnisses bezüglich der Klage, welche das erzbischöfliche Ordinariat hierselbst gegen den Magistrat wegen Eigenthumsbeeinträchtigung deshalb erhoben hatte, weil der Magistrat am 10. Mai 1875 anläßlich der Enthüllungsfeier der Gedenktafel für die im Kriege 1870/71 gefallenen Münchener an den Thürmen der Metropolitankirche einige Flaggen aushängen ließ. Das Königliche Bezirksgericht hat, dem Antrage des Anwaltes des Magistrats, Hrn. Dr. Aub, entsprechend die Klage wegen Unzuständigkeit abgewiesen und die Kläger in die Kosten verurtheilt. Das Gericht hat demnach ange⸗ nommen, daß in dieser Sache die Verwaltungsbehörden zuständig

8 (Wald. Anz.) Der Fürst ist von dem Unfalle, der denselben betroffen hatte, ganz wiederhergestellt, und begiebt sich in dieser Woche mit Familie an

den Hof von Bückeburg, um der Vermählungsfeierlichkeit einer Tochter des Fürsten von Schaumburg⸗Lippe, seiner Nichte, beizuwohnen. In der gestrigen öffentlichen Sitzung der Landstände kam das vorgelegte Grund⸗ buchgesetz und das dazu gehörende Einführungsgesetz zur Verhandlung, nachdem dasselbe vorher in Ausschußsitzungen, an denen jedoch sämmtliche Mitglieder sich betheiligten, durch⸗

der Erleuchtungssteuer im Landgebiet; einer endlich auf stärkere Progressivität der Einkommensteuer, nämlich bis 3000 Ein⸗ kommen 3 Prozent, darüber 4 Prozent. Die Diskussion mußte schließlich vertagt werden. 13. Februar. (H. N.) Das Richter⸗Kolleg hat dem Senat vorgestellt, daß in Folge der Zunahme der richter⸗ lichen Geschäfte in allen Zweigen der Rechtspflege die gegenwär⸗ tige Zahl der Richter zu rascher und sachgemäßer Wahrnehmung ihrer Obliegenheiten in keiner Weise mehr ausreiche, vielmehr mindestens zwei neue Richter angestellt werden müßten, wenn empfindliche Stockungen vermieden werden sollten. Der Senat nahm jedoch nach einer Mittheilung an die Bürgerschaft An⸗ stand, hierauf einzugehen. Er verkannte das Bedürfniß nicht, aber er hielt es für unzweckmäßig, Angesichts der binnen zwei bis drei Jahren zu erwartenden Reform der deutschen Gerichts⸗ verfassung das hiesige Richterpersonal noch erst der Zahl nach zu verstärken. Zunächst ist daher durch den Gesetzentwurf wegen Abkürzung und Vereinfachung des gerichtlichen Ver⸗ fahrens der Versuch gemacht worden, die Richter zu entlasten. In zweiter Linie wird empfohlen, rechtsgelehrte Sekretäre aushülfsweise zu richterlichen Geschäften heranzuziehen, wofür Präzedenzfälle bereits vorliegen. Nöthigenfalls soll dann zur Ergänzung auf dieser Seite ein zweiter, nicht rechtsgelehrter Aktuar angestellt werden. Uebrigens wird eine Richterwahl in nächster Zeit auf jeden Fall vorgenommen werden müssen, da der Senator Dr. Georg Schumacher, der bei der Trennung von Justiz und Verwaltung ins Richterkolleg überging, in den Ruhestand ge⸗ treten ist.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 12. Februar. Die ru⸗ mänische Handelskonvention, gegen deren Genehmigung durch den Reichsrath sich in der letzten Zeit sowohl in den in⸗ dustriellen Kreisen, als auch hauptsächlich unter den Israͤeliten Oesterreichs eine lebhafte Agitation kund gegeben hat, befindet sich gegenwärtig zur Vorberathung im volkswirthschaftlichen Ausschusse des Abgeordnetenhauses. Die von dem Handels⸗ Minister abgegebene Erklärung, daß das Ministerium aus der unveränderten Annahme der Konvention eine Kabinetsfrage mache und sich hierin „mit den anderen für den Abschluß ver⸗

finde“, ließ gleich Anfangs dem Ausschusse keinen Zweifel über den entscheidenden Ernst seiner Verhandlungen. Derselbe hat denn auch „aus politischen Gründen“ dem auf Annahme der Konvention gerichteten Antrage seines Referenten mit 16 gegen 8 Voten zugestimmt.

In der Generaldebatte waren zunächst die gegen die Kon⸗ vention eingelaufenen industriellen Petitionen einer Prüfung unterzogen und hierbei diejenigen der Glasfabrikanten und der landwirthschaftlichen Industriellen als berechtigt anerkannt worden. Bezüglich der gegen die ungünstige Stellung der Israeliten in Rumänien gerichteten Beschwerden erklärte der Handelsminister, die Regierung interpretire die Bestimmungen des Artikels I. da⸗ hin, daß, wenn von Seiten Rumäniens den jüdischen Angehöri⸗ gen anderer Staaten größere Rechte eingeräumt werden sollten, als die Konvention den österreichischen Israeliten gewähre, deren Ausdehnung auch auf diese durch Alinea 2 des Artikels I. sicher⸗ gestellt sei, daß ferner die Konvention und deren die Israeliten beschränkende Bestimmungen sich nur auf die Besitzverhältnisse auf dem Lande beziehen, während es zweifellos sei, daß die österreichischen Israeliten das Recht haben, Realitäten in den Städten Rumäniens zu erwerben.

In der Detailberathung begegnete großen Bedenken die Um⸗ wandlung der Werth⸗ in Gewichtszölle, die Erhöhung einer gro⸗ ßen Anzahl von Einfuhrzöllen von 5 auf 7 Prozent und end⸗ lich die Bestimmungen bezüglich der Schiffahrt, welche nahezu einstimmig als die österreichische Schiffahrt schädigend bezeichnet wurden.

14. Februar. Gestern hat die bereits angekündigte Sitzung der Delegirten der drei verfassungstreuen Klubs stattgefunden, in welcher über die Organisirung der Verfassungs⸗Partei überhaupt und zunächst in Hinblick auf die österreichisch⸗ungarischen Ausgleichsverhandlungen Beschluß gefaßt wurde. Den Vorsitz in der Versammlung, welcher nebst sämmtlichen 21 Delegirten der Klubs auch die ruthenischen Abgg. Kowalski und Juzyczynski beiwohnten, führte Dr. Herbst. Nach zweistündiger Debatte wurde einstimmig beschlossen, eine Reihe bestimmt formulirter Grund⸗ sätze aufzustellen, nach welchen die Vereinigung der Verfassungs⸗ partei zum Zwecke gemeinsamer Behandlung aller Verfassungsfragen erfolgen soll. Diese Grundsätze werden den Klubs behufs Annahme vorgelegt werden. Der erste Grundsatz spricht aus, daß es im Begriffe der Bezeichnung „Verfassungspartei“ liegt, daß alle diejenigen Fragen, die sich auf die Verfassung be⸗ ziehen, aus der Berathung der Klubs fortan ausgeschieden und der gemeinsamen Berathung der ganzen Verfassungspartei unterzogen werden sollen. Zunächst und momentan schlie⸗ ßen die Klubs dieses Uebereinkommen für jene Fragen, die mit dem ungarischen Ausgleiche im Zusammenhange stehen. Die weiteren Grundsätze sind folgende: Die Einbe⸗ rufung der gemeinsamen Versammlungen erfolgt auf ein⸗ stimmigen Beschluß der Klubvorsitzenden oder auf Ver⸗ langen von zwei Klubs. Zu bindenden Beschlüssen in den ge⸗ meinsamen Versammlungen, gegen welche dann kein Mitglied der Verfassungspartei stimmen darf, ist die Anwesenheit der Hälfte der Mitglieder und die Zweidrittel⸗Majorität der Stimmen der Anwesenden erforderlich, den Vorsitz in den gemeinsamen Versammlungen führen abwechselnd die Vorsitzenden der ver⸗ fassungstreuen Klubs. Nachdem diese Prinzipien angenommen waren, wurde für die definitive Formulirung derselben Vorsorge getroffen, wobei ein von Dr. Menger ausgearbeitetes Statut, welches diese Grundsätze schon vielfach enthalten hat, benutzt werden soll. Gleichzeitig wurde beschlossen, die Vereinigung der Ruthenen als einen Klub zu betrachten und zu den gemein⸗ samen Versammlungen auch die Fraktion der Demokraten und 25. 2 Abgeordneten, welche keinem Klub angehören, ein⸗

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berathen worden war. Es wurde dasselbe angenommen, jedoch

antwortlichen Faktoren in vollständiger Uebereinstimmung be⸗

nicht zu Stande kommen werde. Sollte jedoch diese vertrauens⸗ volle Erwartung getäuscht werden, so würde der Episkopat seiner Pflicht gemäß gegen das Gesetz Verwahrung einlegen.

Triest, 14. Februar. Der Kriegsdampfer „Andreas Hofer“ ist heute Morgens 4 ½ Uhr mit dem Statthalter von Dalmatien, Baron Rodich, aus Zara hier eingelaufen.

Pest, 14. Februar. In einem Wiener Telegramme wird der „Pester Correspondenz“ mitgetheilt, daß die Verhandlun⸗ gen über das Zollbündniß am 24. oder 25. Februar wieder aufgenommen werden. Die ungarischen Minister konfe⸗ rirten wiederholt mit den leitenden Persönlichkeiten der österrei⸗ chischen Nationalbank, ohne daß jedoch ein konkreter Vorschlag vorgebracht wurde. Das Telegramm sagt weiter: Was im Laufe mehrseitiger Besprechungen der ungarischen Minister sich allenfalls auch jetzt schon als greifbares Resultat gestaltete, ent⸗ zieht sich, abgesehen von der selbstverständlichen strengen Dis⸗ kretion der betheiligten Staatsmänner, dermalen noch der Ver⸗ öffentlichung. Aber auch heute könne positiv behauptet werden, daß die Stimmung allseitig die beste ist und daͤß alle äußeren Anzeichen auf einen ersprießlichen Fort⸗ gang der wieder aufzunehmenden Verhandlungen gestatten.

Im Abgeorodnetenhause theilte das Präsidium ein Wiener Telegramm mit, nach welchem die dort weilenden Mi⸗ nister durch Schneefälle zurückgehalten werden. Der Finanz⸗ Minister ersuchte daher, die Debatte über die Steuermanipulation bis morgen zu vertagen. Sodann folgte die Verhandlung über den Vertrag mit Liechtenstein. Iranyi bemängelte die zu späte Vorlage und unterbreitete einen Beschlußantrag, daß hieraus kein Präzedens erfolge. Der Handels⸗Minister wies nach, daß nur physische Hindernisse die Verspätung verursachten, worauf das Haus die Vorlage unverändert annahm.

15. Februar. (W. T. B.) Der Bischof Horwath hielt gestern vor seinen Wählern der inneren Stadt eine Rede, in welcher er u. A. auch die schwebende Zollfrage und die Civilehe berührte, und sich hierbei im Prinzipe für ein selbstän⸗ diges ungarisches Zollgebiet aussprach. Zur Einführung dessel⸗ ben müsse jedoch ein praktischer Moment abgewartet werden. Weiter trat der Bischof für die Einführung der obligatorischen Civilehe ein, welche der Kirche keinerlei Eintrag thue, wie die Schweiz und das streng katholische Belgien be⸗ weisen.

Agram, 14. Februar. An der Universität sind, wie die „N. Fr. Pr.“ mittheilt, die Vorlesungen wegen Tumultuirens der Studenten bis zum 20. d. M. suspendirt worden.

Schweiz. Bern, 12. Februar. In außerordentlicher Sitzung hat heute der Bundesrath, wie bereits telegraphisch gemeldet, in Sachen des Referendumsbegehrens, betreffend das neue Banknotengesetz, endgültigen Beschluß gefaßt. Von den eingegangenen 35,758 Unterschriften sind schließlich 33,729 für gültig befunden worden, somit 3729 über die laut Art. 89 der Bundesverfassung nothwendigen 30,000. In Folge dessen ist die Volksabstimmung vom Bundesrath auf nächsten 23. April anberaumt worden. Gleichzeitig mit diesem Beschlusse soll den Kantonsregierungen eine Anweisung zugestellt werden, auf welche Weise in Zukunft, wenn neue Referendumsbegehren stattfinden, bei Sammlung der Unterschriften die betreffenden Bogen auszufüllen und die Unterschriften selbst amtlich zu beglaubigen sind. Der „Chroniqueur“ von Freiburg meldet, daß der Staats⸗ rath von Freiburg die Regierungen aller romanischen Kantone zu einer Konferenz eingeladen habe, um sich über ein gemein⸗ sames Vorgehen gegen die bundesräthliche Verordnung in Be⸗ treff des Militärdienstes der Lehrer zu verständigen.

Belgien. Brüssel, 15. Februar. (W. T. B) Die am letzten Sonntag in Mecheln stattgehabten Ruhestörungen gaben in der heutigen Sitzung der Repräsentantenkammer Anlaß zu einer Interpellation des Deputirten Wasseige (von der Rechten), in deren Erwiderung der Minister des Innern eine strenge Bestrafung der Schuldigen verhieß, jedoch noch nähere Berichte abwarten zu müssen erklärte. Da der Deputirte Kerwyn (Rechte) die Liberalen indirekt als Urheber jener Ruhestörunsen bezeichnete, kam es zu einer sehr erregten Debatte, bei welcher namentlich der liberale Deputirte van Humbeek die Rechte lebhaft angriff. Im weiteren Verlaufe der Sitzung wurde der Gesetz⸗ entwurf, betreffend den internationalen Vertrag über die Be⸗ steuerung des Zuckers, mit (64 gegen 23 Stimmen ange⸗ nommen. 3 Mitglieder hatten sich der Abstimmung enthalten.

Großbritannien und Irland. London, 12. Fe⸗ bruar. Wie die Londoner Blätter übereinstimmend melden, hat die Königin den 25. März für ihre Abreise von England nach dem Kontinent anberaumt. General Sir H. G. A. Tay⸗ lor, der Senior⸗General der britischen Armee, ist am 9. d. in seinem 93. Lebensjahre mit Tode abgegangen. Sein Kadetten⸗ patent datirt von 1798 und im August 1799 trat er als Fähn⸗ drich in das 10. Regiment der eingeborenen Infanterie von Madras. Nach einer ausgezeichneten, fast 40jährigen militärischen Carrière in Indien, kehrte er im Februar 1838 als General und Inhaber des Bath⸗Ordens 1. Klasse nach England zurück und stand seitdem auf der Liste der Pensionirten. Die bri⸗ tische Marine hat mit einem Schlage drei verdienstvolle Offiziere durch den Tod verloren, nämlich den Vize⸗ Admiral Tindal, der am 4. ds. in Brighton starb, ferner den Contre⸗Admiral William Morris und den Vize⸗

dmiral H. C. Edgell. Der Herzog von Sutherland, welcher den Prinzen von Wales nach Indien begleitete, verließ am 7. d. M. Bombay, um nach England zurückzukehren. Auf seiner Rückreise wird er sich kurze Zeit in Cairo aufhalten. Das Schiff „Serapis“, auf welchem der Prinz von Wales nach Indien gereist ist, und die Königliche Jacht „Osborne“ sind bereits aus Calcutta aus⸗ gelaufen, um sich nach Bombay zu begeben, von wo nis der Thronfolger die Heimreise antreten wird. Ree „Gazette“ enthält die Königliche Bestätigung Hrn. obert Schölls als deutschen Vize⸗Konsuls für den aͤfen von London. Einer Mittheilung des Kriegs⸗Mi

und von hier gelegentlich in die Hauptstadt kommen. Unter Anderm hat die Monarchin die Absicht kund⸗ gegeben, am 7. März einen neuen Flügel des London Hospitals (in Whitechapel) zu eröffnen. Am Sonnabend Nachmittag wurde das zu Windsor garnisonirende 1. Bataillon des schottischen Garde⸗Füsilier⸗Regiments von der Königin inspi⸗ zirt. Am 23. d. wird zu Oxford die feierliche Installation des Prinzen Leopold als Provinzial⸗Großmeister der Frei⸗ maurerlogen von Oxfordshire stattfinden. In Abwesenheit des Prinzen von Wales wird der Earl of Carnarvon als stellver⸗ tretender Großmeister von England fungiren. Admiral Sir Baldwin Wake Walker, Commandeur des Bath⸗ Ordens, ist im 73. Lebensjahre mit Tod abgegangen. Die britische Regierung hat mit den Republiken Haiti und Londuras Auslieferungsverträge nach den üblichen Schemen abgeschlossen. Eine Beilage zur Sonnabendsnummer der amtlichen „Gazette“ enthält eine Königliche Verordnung, wodurch der vor etwas mehr als einem Jahre von einer König⸗ lichen Kommissiom ausgearbeitete Plan zur Reorganisation des Civildienstes zur theilweisen Ausführung gelangt. Die Bestimmungen betreffen vorerst die niedere Abtheilung des Civil⸗ dienstes, die Schreiber im Gegensatze zu den Beamten. Wäh⸗ rend die einmal angestellten Beamten in bisheriger Weise zu höheren Rangs⸗ und Gehaltklassen vorrücken werden, wird da⸗ gegen bei Neubesetzung erledigter Stellen mit mehr Auswahl verfahren und eine besondere Beamtenarbeit, soweit als thunlich, durch Schreiberarbeit ersetzt werden. Ueber die Anstellungs⸗ bedingungen, Besoldung und Beförderung dieser niedern Civil⸗ bediensteten giebt die Königliche Verordnung, welche besonders Ersparnisse bezweckt, weitere Einzelh iten.

Canada. Das Parlament wurde am 10. Februar vom General⸗Gouverneur eröffnet, welcher in seiner bei dieser Gelegenheit gehaltenen Rede auf die ernstliche Handels⸗ stockung zu sprechen kam, indessen darauf hinwies, daß die Ernte sehr ergiebig ausgefallen, und daß mit Ausnahme eines uner⸗ heblichen Nothstandes in einigen Ortschaften die Bevölkerung gut sttuirt sei. Der Gouverneur kündigte an, daß die Eisenbahn zur Verbindung Canadas mit den Seeprovinzen zum Beginn des Sommers fertig gestellt sein und zur Woh fahrt des Landes in hohem Grade beitragen werde. Es werde jede Anstrengung ge⸗ macht, um die Fischereifrage zu lösen, aber die Vereinigten Staaten hätten noch keine Kommission ernannt und es sei daher kein Fortschritt gemacht worden. Die finanzielle Krisis hätte die Einkünfte des Dominion ernstlich affizirt, so daß eine Einschrän⸗ kung der öffentlichen Ausgaben nothwendig sein würde. Dem Parlament würden die auf die Pacific⸗Eisenbahn bezüglichen Aktenstücke vorgelegt werden. Am nämlichen Tage wurde auch die Legislatur von Nova Scotia eröffnet.

Spanien. Madrid, 15. Februar. (W. T. B.) Die Cortes sind heute vom Könige u“ worden. In der Thronrede weist der König auf die Aussichtslosigkeit und Ohnmacht der carlistischen Bewegung hin und kündigt an, daß er demnächst selbst aufbrechen werde, um zur Wiederher⸗ stellung des „Friedens mitzuwirken. Die Beziehungen zu den auswärtigen Mächten bezeichnet die Thronrede als freundschaftlich und hebt hervor, daß auch die Verhandlungen mit der Regierung der Vereinigten Staaten in befriedigender Weise fortschreiten. Was das Verhältniß zum Vatikan an⸗ gehe, so sei baldige und zufriedenstellende Lösung der schweben⸗ den Fragen, über welche augenblicklich die Vertreter beider Regierungen verhandeln, zu erhoffen, und zwar unter Bedingungen, die sowohl den Interessen des Staates, wie denen der Kirche gerecht würden. Die Regierung werde sich beeilen, eine vollständige Darstellung der schwierigen finanziellen Situation zu geben. Nur der innere Friede, dessen Wieder⸗ herstellung „nahe bevorstehe, könne die nöthigen Hülfs⸗ quellen eröffnen, um diese Verhältnisse zu bessern. Der Patriotismus der Cortes werde dazu beitragen, das Budget des Landes wieder ins Gleichgewicht zu bringen und dahin führen, alle Gläubiger soviel als möglich zu befriedigen. Es werde das geschehen, ohne dabei die Entwickelung der produktiven Kräfte des Landes außer Acht zu lassen. Ferner heißt es, es seien seit der Thronbesteigung des Königs 32,000 Mann Verstärkungen nach Cuba geschickt worden. Die Ereignisse des verwüstenden Krieges hätten jedoch nicht gehindert, daß 76,000 Sklaven freigelassen worden seien. Der Aufstand auf Cuba werde von Tag zu Tag schwächer und ohnmächtiger, die Regierung werde die Integrität Cubas aufrechterhalten, indem sie gleichzeitig dafür sorge, daß die Forderungen der Civilisation und Gerechtigkeit sicher⸗ gestellt würden. Die Provinzen Biscaya und Alava seien vollständig, die Provinz Navarra zum größten Theil unter die Botmäßigkeit der Regierung zurückgeführt. Die Herrschaft der Carlisten sei auf einzelne Gegenden der Pyrenäen be⸗ schränkt. Die Regierung des Königs, so kurz dieselbe auch sei und so große Schwierigkeiten dieselbe auch zu überwinden hatte, habe sich als nützlich für das öffentliche Wohl erwiesen. Die Anstrengungen der Regierung, Spanien seinen Platz unter den Mächten wieder zu verschaffen, zeigten, was erreicht werden könne, wenn man die Kräaäfte des Landes nicht länger in unfruchtbaren Agitationen vergeude. Der Himmel möge geben, daß Spanien bald der Lohn zu Theil werde für die schmerzlichen Opfer, die ihm auferlegt seien.

Der König wurde beim Eintritt in den Sitzungssaal sehr freundlich und lebhaft begrüßt, bei mehreren Stellen der Thron⸗ rede, insbesondere bei der Mittheilung, daß 76,000 Sklaven freigelassen worden seien, wurde lebhafter Beifall geäußert.

Weitere Nachrichten bestätigen, daß General Quesada am 13. cr. sehr bedeutende Erfolge errungen und die Positionen der Carlisten bei Elgueta weggenommen hat. Gleichzeitig be⸗ setzte General Loma Elgoibar, oberhalb Deva, während Ge⸗ neral Moriones sich in Zumaya festsetzte. Die Carlisten sind in Folge dessen jetzt aus Biscaya und von der cantabrischen

Küste zurückgedrängt und konzentriren sich auf d B Bergen von Navarra. 1 8 8 uf

Zahlungen, jedoch ohne Beeinträchtigung des allen Klassen der Bevöl⸗ kerung bewilligten Eigenthumsrechtes; Respektirung der zwischen den muselmännischen und nichtmuselmännischen Unterthanen festgesetzten Gleichheit bezüglich der Uebertragung des unbeweglichen Eigen⸗ thums; Errichtung je einer aus muselmännischen und nichtmusel⸗ männischen Notablen gewählten gemischten Kommission in den beiden Hauptorten Bosniens und der Herzegowing, welche als Sektion des hohen Exekutivrathes beauftragt wird, über die rasche Durchführung dieser besonderen und der in dem Ferman enthaltenen allgemeinen Reformen zu wachen. Endlich werden die für die öffentlichen Nützlichkeitsbauten bestimmten Summen auf den Antrag der Kommissionen nach Maßgabe der Lokalbedürfnisse verhältnißmäßig erhöht werden. Diese speziellen Reformen werden aus Für⸗ sorge für Diejenigen bewilligt, welche, durch treulose Rathschläge verirrt, zum Gehorsam zurückzukehren wünschen. Für diese wird eine allgemeine Amnestie erlassen werden. In den beiden ge⸗ mischten Kommissionen werden höhere Beamte den Vorsitz führen welche unverzüglich von ihren Posten Besitz ergreifen werden.

NRumänien. Bukare st, 16. Februar. (W. T. B.) In der Deputirtenkammer ist eine Interpellation angemeldet, ne weftshung Fer Eisenbahnkonvention durch Exploitation er rumänischen Eisenbahn Seitens einer anderen Gesell⸗ schaft behauptet. 9 8

Rußland und Polen. St. Petersburg, 15. Fe⸗ bruar. (W. T. B.) Ein Kaiserliches Dekret hebt dc⸗s izede⸗ General⸗Gouvernement der baltischen Provinzen auf, läßt aber die bisherigen legislativen Organisationen der baltischen Provinzen unverändert bestehen.

Dänemark. Kopenhagen, 14. Februar. In der Sitzung des Folkethinges am Sonnabend wurde die zweite Lesung des von der Linken eingebrachten Ministerverantwort⸗ lichkeitsgesetzes vorgenommen und mit 51 gegen 17 Stimmen der Uebergang zur dritten Lesung angenommen. Die Führer der Sozialisten beginnen jetzt ihre Agitation unter den ländlichen Arbeitern planmäßig zu betreiben. Die gestrige Nummer des „Sozial⸗Demokraten“ enthält eine Proklamation: „An Dänemarks Häusler, Parzellisten, Insten und Landarbeiter“, von dem bekannten Pio, in welcher die Grundzüge einer voll⸗ ständigen Organisation der sozialistischen Elemente ange⸗ geben werden. Der Grundplan, nach welchem die Orga⸗ nisation geschehen soll, ist die Eintheilung des Landes in Folkethingskreise und die Theilung dieser in Gemeinden. Es soll anfänglich in jeder Gemeinde ein vollständiges Ver⸗ zeichniß der Anhänger der sozialistischen Partei aufgenommen und zugleich Auskunft darüber gegeben werden, wer von den Anhängern Redner ist, welche Lokalitäten zu den Versamm⸗ lungen zur Verfügung stehen, wie viele von den Anhängern wahlberechtigt sind u. s. w. Auf Grund dieser Aufklärungen soll dann die Agitation in Gang gesetzt werden.

Amerika. New⸗York, 15. Februar. (W. T. B.) In dem Berichte des Schatzsekretärs Bristow an das Repräsentanten⸗ haus wird hervorgehoben, daß die vorjährige Zollerhöhung (um 10 Proz. auf einzelne Einfuhrartikel eine Abnahme der Einfuhr und fiskalische Verluste herbeigeführt hat.

Ein Telegramm aus New⸗Vork meldet den plötzlichen, zu Annapolis erfolgten Tod des Hrn. Reverdy Johnfon, Se⸗ nator der Vereinigten Staaten und früheren amerikanischen Ge⸗ sandten in London.

Peru. Lima, 23. Dezember 1875. Das Projekt eines Kongresses amerikanischer Juristen ist seiner Ausführung um ein Erhebliches näher gerückt. Unter dem 11. d. M. hat der perua⸗ nische Minister des Auswärtigen bezügliche Einladungsschreiben an die Regierungen von Bolivia, Brasilien, Chile, Costa Rica, Columbia, der Vereinigten Staaten von Nordamerika, Ecuador, Guatemala, Honduras, Haiti, Mexiko, Nicaragua, Paraguay, der Argentinischen Republik, San Domingo, Salvador, Uru⸗ guay und Venezuela ergehen lassen. Gegenstand der Berathung werden folgende Punkte sein:

1) eine Uebereinstimmung der Cioilgesetzgebung herbeizufüh⸗ ren, insoweit überhaupt die besonderen Verhältnisse eines jeden Staates es gestatten, und namentlich in den respektiven Gesetz⸗ gebungen die einzelnen Punkte zu bestimmen, in welchen eine Uebereinstimmung nicht zu ertheilen ist, ferner die Art und Weise zu bestimmen, nach welcher etwaige Konflikte, welche aus der Anwendung solcher Gesetze hervorgehen, entschieden wer⸗ den sollen;

1 2) in jedem Staate den Bürgern der andern Staaten die gleichen Civilrechte wie den eigenen Bürgern zuzugestehen; 3) insoweit möglich eine Uebereinstimmung herbeizuführen in der Gesetzgebung über Eheschließungen unter Einheimischen und und Fremden; 8 ) eine Uebereinstimmung herbeizuführen hinsichtlich der äußeren Beschaffenheit aller Urkunden ”8b 58 wel⸗ chen Verpflichtungen hergeleitet werden;

5) allgemein gültige Regeln herbeizuführen hinsichtlich der Exekution von Erkenntnissen in Civilsachen, sowie der Ausfüh⸗ rung von Requisitionsschreiben;

..6) in den einzelnen Gesetzbüchern die Fälle einer Aus⸗ lieferung zu bestimmen und deren Ausführung zu regeln;

7) eine Uebereinstimmung des Handelsrechts herbeizuführen, namentlich in Bezug auf Fallissements und Ertheilung von Privilegien;

8) allgemeine Regeln zum Schutze des geistigen Eig herbeizuführen; 3 z uö“X“

9) die Gesetze über Maaße, Gewichte und Münzen in Uebereinstimmung zu bringen;

10) eine allgemeine Postkonvention für alle amerikanischen Staaten abzuschließen.

Australien. (A. A. C.) Aus Melbourne wird unterm

19. d. gemeldet: Nach einer 56stündigen ununterbrochenen Sitzung

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