wurde. Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin verabschiedete Sich vor dem Souper, während Se. Majestät der Kaiser und König bis nach 1 Uhr in der Gesellschaft verweilten.
— In der heute unter Vorsitz des Staats⸗Ministers Dr. Delbrück abgehaltenen 7. Plenarsitzung des Bundesraths wurden Anträge eingebracht, betreffend: a. die bei der Pensioni⸗ rung zweier Post⸗Unterbeamten in Anrechnung zu bringende Kirchen⸗ und Gemeindedienstzeit, b. die Besteuerung der in den Hansestädten stationirten vereinsländischen Zollbeamten.
Ferner wurde Beschluß gefaßt über: die weitere Be⸗ handlung der Entwürfe des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Prozeßordnungen, ferner über die Vertheilung eines weiteren Betrages aus dem Antheile des Norddeutschen Bundes an der französischen Kriegskosten⸗Entschädigung.
Demnächst wurden Wahlen für Mitglieder der Reichs⸗ schulden⸗Kommission vorgenommen. Ausschußberichte wurden erstattet über: a. die Anwendung des Reichsbankgesetzes auf diejenigen Notenbanken, welche auf das Notenausgaberecht ver⸗ zichtet haben; b. die vom Reichstage überwiesene Petition wegen Ermäßigung des Zolles für das Kindermehl des Chemikers Neftlé in Vepey; c. eine Eingabe wegen zollfreier Einlassung von Gewürzen zur Fabrikation ätherischer Oele; d. eine Ein⸗ gabe wegen zollfreier Einfuhr von Geräthschaften zur Rettung Schiffbrüchiger; e. den zweiten Bericht der Reichsschulden⸗Kom⸗ mission, betreffend den Reichs⸗Invalidenfonds; f. den achten Bericht der Reichsschulden⸗Kommission, betreffend das Schulden⸗ wesen des Reichs und den Reichskriegsschatz; g. die Bewilligung von Remunerationen an Postbeamte für Mehrarbeiten aus An⸗ laß der Münzumwandlung.
— Der Ausschuß des Bundesraths für Handel und Verkehr und der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.
— Die Reichstags⸗Kommission zur Vorberathung der Entwürfe eines Gerichtsverfassungs⸗Gesetzes, einer Strafprozeß⸗Ordnung und einer Civilprozeß⸗ Ordnung nebst Einführungsgesetzen berieth in ihrer Sitzung vom 16. d. M. zunächst über die Anträge der Abgg. Dr. Bähr und Reichensperger bezüglich der Befugnisse der Ge⸗ richte, über ihre Zuständigkeit selbst zu entscheiden, sowie bezüg⸗ lich der Zulässigkeit der sogenannten Komptenzkonfliktshöfe. Das Ergebniß war die Annahme eines, von dem Abg. Dr. Lasker eingebrachten und von den Abgg. Struckmann, Dr. Grimm und Herz amendirten Antrags: „Die Gerichte entscheiden allein über ihre Zuständigkeit im geordneten Verfahren. Besondere Behörden zur Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsweges sind nach Maßgabe des Landesgesetzes nur zulässig, soweit es sich um das Zuständigkeitsverhältnis zwischen den ordentlichen Gerichten und den Verwaltungsbehörden oder Verwaltungs⸗ gerichten oder Militärgerichten handelt. Dabei sind jedoch folgende Grundsätze innezuhalten: Mindestens die Hälfte der Mitglieder müssen Mitglieder des Reichsgerichts oder des höchsten Landesgerichts, und wo ein solches nicht vorhanden ist, eines Ober⸗Landesgerichts sein. In Betreff der Anstellung, Amtsdauer und der unfreiwilligen Entfernung aus dem Amte, der Gehalts⸗ und Pensionsverhältnisse der Mitglieder, der Be⸗ setzung der entscheidenden Kollegien und des Vorsitzes in denselben, der etwaigen Bildung von Senaten und Abtheilungen, der Vertretung von Mitgliedern in Behinderungsfällen, des Ge⸗ schäftsregulativs und der Geschäftsleitung finden die bezüglichen Vorschriften für das höchste Landesgericht oder das Reichs⸗ gericht entsprechende Anwendung. Die Stellen können im Nebenamte besetzt werden. Die Entscheidung erfolgt in
tzung nach erfolgter Ladung und Anhörung der
Parteien Die übrigen Formen des Verfahrens find durch Landesgesetz festzustellen. Ist ein Konflikt bei Verhandlung derselben Streitsas h die ordentlichen Ge⸗ richte von den Verwaltungsgerichten oder Verwaltungsbehörden nicht erhoben worden, so ist die ftige Entscheidung der ordentlichen Gerichte maßgebend. — aglichen Entscheidungen können auch auf Antrag eines Bundesstaats durch Kaiserliche mit Genehmigung des Bundesraths dem Reichs⸗
arauf wurde der noch übrige
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unter Streichung der Nr. 5,
nerändert angenommen. sgesetzes zur Straf⸗ rühere Beschlüsse er⸗
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edaktionskommission redigi soll — beendigt. Die ril zur zweiten Lesung wieder zuse daß bis dahin der Bundesrat ersten Lesung sich schlüssig gemacht eich dem Vorsitzenden die Ermächti aden einen früheren oder späteren Zuse
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der gestrigen Sitzung
der Etat der indir —.) und zwar zunächst das ellt, wobei der Abg. Richter ls die schutzzöllnerische Agita⸗ nossen und deren Konsequen⸗ Der Abg. v. Kardorff verwies in Bezug. eine Aeußerung des Vorredners auf den demnächst zur kommenden Bericht der Eisenbahn⸗Untersuchungs⸗ ission. ie Pofition wurde bewilligt. Beim . 22 „Einnahmen aus Brückenzöllen beklagte — ger darüber, daß trotz des im vorigen Jahre all⸗ e Wunsches die Aufhebung dieser Zölle noch Die Aufhebung der Chausseegelder ber die Aufhebung der Brückenzölle würde herbeiführen,
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ber Regierungs⸗Kommissar Geheime mer⸗Esche bemerkte, daß man aus sas ichten nach gründlichen Erwägung Abstand genomm
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Bei dem Kapinl der. Außerordentlichen Einnahmen“ wünschte der Abg. Löwenstein 888 schaffung des Frankfurter Meß⸗ zolles. Der Regierungskommissar, Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath v. Pommer⸗Esche wies darauf hin, daß in Leipzig und Braun⸗ schweig ähnliche Meßzölle beständen, und daß dieselben für die verschiedenen Leistungen forterhoben werden würden. Sämmt⸗ liche Einnahmen wurden genehmigt.
Beim Kap. 8 der Ausgaben „Zoll⸗ und Steuererhebung und Kontrole“ beklagte sich der Abg. Frentzel darüber, daß die Steuerbeamten in Ostpreußen im Allgemeinen hinter dem Durch⸗ schnittsgehalt zurückständen, und daß man nicht einmal auf die Anciennität Rücksicht nehme. Der Regierungs⸗Kommissar Geh. Ober⸗Finanz⸗Rath v. Pommer⸗Esche bemerkte, daß es der Regierung erwünscht sein würde, wenn die Beamten, welche Klagen zu führen hätten, den geordneten Instanzenzug beschritten. Der Abg. Grünhagen stellte als eine billige Forderung der ostpreußischen Beamten hin, daß erstens die Hauptsteuerämter klassifizirt und zweitens Anciennitätslisten veröffentlicht werden möchten. Abg. Frentzel wies darauf hin, daß er im vorigen Jahre konkrete Fälle vorgeführt habe. Wenn Klagen, welche durch Abgeordnete vorgebracht würden, nicht auf dem geordneten Instanzen⸗ ug stattfänden, so wisse er nicht, was ein geordneter Instanzen⸗ zug sei. Die Positionen wurden sämmtlich bewilligt. Schließlich ging das Haus über eine Anzahl von Petitionen, welche zu diesem Etat vorliegen, zur Tagesordnung über, weil ie Verhältnisse seit dem Vorjahre sich nicht geändert hätten.
Der Etat des Gesetzsammlungs⸗Amts (S. Nr. 42 d. Bl.) wurde ohne Debatte bewilligt, dagegen veranlaßte der Etat des Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗ Anzeigers (S. Nr. 42 d. Bl.) eine Erörterung.
Die Abgg. Crämer und Windthorst (Meppen) sprachen gegen die Beamtenstellung des Redacteurs des Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers auch in Bezug auf den nichtamtlichen Theil desselben, wodurch er der übrigen Journalistik gegenüber in eine exemte Stellung gebracht würde. Auch hielten sie den Zuschuß für das Blatt nicht für gerechtfertigt.
Der Regierungs⸗Kommissar, Geheimer Ober⸗Regierungs⸗ Rath Zitelmann, wies die Nothwendigkeit der Beamtenqualität des Redacteurs nach und erklärte den Zuschuß zur Zeit noch für unentbehrlich. (S. unter Landtagsangelegenheiten.) Der Einnahme⸗Etat des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wurde hierauf ohne Widerspruch, der Ausgabe⸗Etat desselben gegen die Stimmen des Centrums und der Polen bewilligt.
Es folgte der Etat des Bureaus des Staats⸗Ministe⸗ riums (S. Nr. 42 d. Bl.). Zu Tit. 12: Disposi⸗ tionsfonds für allgemeine politische Zwecke 93,000 ℳ wünschten die Abgg. Richter (Hagen), Frhr. v. Schorle⸗ mer⸗Alst und Windthorst (Meppen), daß auch die innere „Reptilienpresse“ aufgegeben würde, wie es Fürst Bismarck mit der auswärtigen gethan habe, daß ferner in den anerkannt offiziösen Blättern, wie in der „Provinzial⸗Korrespondenz“, gegen oppositionelle Parteien ein höflicherer Ton angeschlagen werde, endlich wurde die Regierung über ihr Verhältniß zur „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ interpellirt. Der Minister des Innern Graf zu Eulenburg erwiderte (sf. unter Landtags⸗ Angelegenheiten), daß die Regierung auf eine Einwirkung auf die Presse nicht verzichten könne, um den natürlichen Kampf im Staatsleben auf dem richtigen Nipeau zu halten. Eine Verbindung mit der „Nordd. Allg. Zeitung“ stellte der Minister in Abrede. Gegen den Vorwarf des Abg. Richter (Hagen), daß die Regie⸗ rung, um die liberalen Parteien niederzuhalten, die Agitationen der Sozialdemokratie, welche jetzt unterdrückt würden, früher begünstigt habe, erwiderte der Minister Graf zu Eulen⸗ burg, daß die Regierung nicht eher habe gegen die Sozial⸗ demokratie einschreiten wollen, bis die ganze Thorheit ihrer Be⸗ strebungen klar ans Licht getreten sei.
Die Debatte wurde hiermit geschlossen, und der Dispositions⸗ fonds in namentlicher Abstimmung mit 173 gegen 131 Stimmen bewilligt. 3
Zum Stat des Staatsarchivs (S. Nr. 42 d. Bl.) fragte der Abg. Dr. Röpell, ob die in diesem Jahre mehrgeforderte Summe zu blos archivalischen Zwecken oder zu neuen Publikationen, die bisher vernachlässigt worden, bestimmt seien. Der Regie⸗ rungskommissar, Direktor der Staatsarchive, Dr. v. Sebel er⸗ klärte, für blos archivalische Zwecke würde nur ein sehr geringer Theil der hier geforderten Summe gebraucht, der Haupttheil würde für neue Publikationen zur Verwendung kommen.
Der Adg. Frhr. v. Heereman beklagte sich über die Unzugäng⸗ lichkeit der preußischen Archive und hoffte, die gegenwärtige Archiv⸗ Verwaltung werde das bisherige Prinzip der Geheimhaltung nicht beibehalten, sondern eine größere Erleichterung in der Be⸗ mutzung der Archive, wie dies in anderen Ländern üblich, ein⸗ treten lassen. Der Regierungskommissar Direktor Dr. v. Sybel er⸗ widerte, wenn auch ein Staatsarchiv selbstverständlich niemals die Natur einer Bibliothek anzunehmen vermöge und über die Benutzung strenge Vorschriften existiren, so würde von der bestehenden Ver⸗ waltung jede mögliche Erleichterung in der Benutzung gern ge⸗ währt werden. 8
Ein Antrag des Abg. Dr. Röpell, „zur Herstellung von General⸗Repertorien der Staatsarchive in erster Rate 6600 ℳ zu bewilligen“, wurde hierauf angenommen und die übrigen Posttionen nach dem Etat genehmigt.
Zu Kap. 49 „Oberexaminations⸗Kommission zur Prüfung für die höheren Verwaltungsämter“ (S. Nr. 42 d. Bl.), wünschte der Abg. Zelle Aufklärung darüber, wie es komme, daß hier der Etat 2910 ℳ an Remunerationen für die Examinatoren aussetze, während in den Etatsbemerkungen gesagt wird, daß im Jahre 1876 voraussichtlich nur ein einziger Kandidat zur Prüfung gelangen werde. Der Finanz⸗Minister Camphausen erklärte, es sei bereits Einleitung getroffen, diese Remuneration einzustellen, so daß die Summe erspart werde. Die Positionen wurden bewilligt. b
Zu Kap. 51 „Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte“ (S. Nr. 42 d. Bl.) bemerkte der Abg. Frhr. v. Schorlemer⸗Alst, er und seine politischen Freunde würden gegen die hier geforderten Summen stimmen. Jeder Ge⸗ rechtigkeitsliebende könne die Beseitigung dieser Behörde nur dringend wünschen. Der Abg. Windthorst schloß sich dem voll⸗ ständig an. . 1
Nachdem Abg. Miquel erklärt hatte, daß er und seine Partei zwar für diese Pofttion stimmen, damit aber das Institut selbst nicht rechtfertigen wollen, wurde der betreffende Posten gegen die Stimmen des Centrums vom Hause bewilligt.
Um 4 Uhr vertagte sich das Haus.
— In der heutigen (10.) Sitzung des Hauses der geordneten, welcher am Ministertische der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt, der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegen⸗ heiten Dr. Friedenthal und mehrere Regierungskommissarien
9 Der Abg. Windthor (Meppen) verlangte nähere Darlegung der sachlichen Rücksichten.
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eine Vorlage, betreffend die Vertheilung der öffent⸗ lichen Leistungen bei Grundstückstheilungen und bei der Grün⸗ dung neuer Anfiedelungen in den Provinzen Brandenburg, Posen, Preußen, Pommern und Schlesten eingegangen sei. Die Berathung des Etats der Gestütsverwaltung passirte ohne Debatte. Die Berathung des Etats der Justizverwaltung (S. Nr. 43 d. Bl.) führte, wie alljährlich, zu Tit. 5 eine ein⸗ gehendere Debatte über die Behandlung und Beschäftigung der Gefangenen herbei, an welcher sich die Abgg. Dr. Eberty, Götting, Werner betheiligten.
Die Abgg. Götting und Genossen beantragten:
„Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, die gesammte Strafvollstrecung und die Bearbeitung der Angelegenheiten der sämmtlichen Straf⸗ und Besserungsanstalten sowie der Gefängnisse, im Ressort des Königlichen Justiz⸗Ministeriums zu vereinigen.“ 8 Der Abg. Windthorst (Meppen) wünschte, daß man vom Mi⸗ nistertische aus zu diesem Antrage Stellung nehme, da auch er die Vereinigung der Gefängnißverwaltung in der Hand des Justiz⸗Ministers wünschte, wenngleich er von der unmittelbaren Oberaufsicht der Staatsanwaltschaft sich nicht viel Gutes ver⸗ spreche. Der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt entgegnete, daß es noch nicht möglich gewesen sei, einen Beschluß des Staats⸗Ministeriums über den vorliegenden Antrag zu extrahiren, er also keine Stellung zu demselben nehmen könne; im Uebrigen halte er nach seinen bisherigen Erfahrungen in den Provinzen Hannover und Schleswig⸗Hol⸗ stein die Staatsanwalte für vollkommen geeignet zur Oberauf⸗ sicht über die Gefängnisse. Der Abg. Windthorst (Meppen) konstatirte, daß er nur den Staatsanwälten allein nicht die Aufsicht über die Gefängnisse anvertrauen wolle, eine Konkur⸗ renz derselben halte er für zuträglich. Damit wurde die Dis⸗ kussion über Titel 5 geschlossen und der Antrag Werner ange⸗
nommen. h Zu Kap. 72 Tit. 1 „Gehalt des Justiz⸗Ministers“ führte der Abg. Freihrerr von Schorlemer⸗Alst Bei⸗ spiele ungleichmäßiger Behandlung von Konsfiskationen libe⸗ raler und ultramontaner resp. polnischer Bläiter an. Der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt erklärte, die einzelnen Fälle nicht vertreten zu können, wenn er nicht vorher über die⸗ selben benachrichtigt worden sei; eine generelle Anweisung zu dem charakterisirten Verfahren habe er nicht gegeben. Nach einigen kurzen Bemerkungen des Frhrn. v. Schorlemer⸗Alst, auf welche der Justiz⸗Minister replizirte, wurde die Position ange⸗ nommen. 1 , Zu Kap. 73 Titel 4 (Gehalt der Sekretäre beim Ober⸗ Tribunal) bat Namens der Budget⸗Kommifsion Abg. Statz, den petitionirenden Sekretären das ihnen gesetzlich gebührende Gehalt zu gewähren, während der Regierungskommissar Geheimer Ober⸗Justiz⸗Rath Rindfleisch das Vorhandensein einer solchen Gesetzesbestimmung in Abrede stellte. Nach kurzen Bemerkungen der Abgg. Schröder (Lippstadt), Statz, v. Kardorff und Windt⸗ horst (Bielefeld) wurde der Antrag der Budgetkommission, die Petition der Staatsregierung zur Abhülfe zu überweisen, ange⸗ nommen. Die Position wurde bewilligt. (Schluß des Blatts.)
— Die von einer Anzahl deutscher Blätter gebrachte Nach⸗ richt, die ägyptische Regierung suche deutsche Offiziere in ihre Dienste zu ziehen und habe zu diesem Behufe Agenten ausgesandt, entbehrt nach zuverlässiger Erkundigung jeder Begründung.
— In den deutschen Münzstätten sind bis zum 12. Februar 1876 geprägt: an Goldmünzen: 1,011,943,000 ℳ Doppelkronen, 309,220,080 ℳ Kronen; hiervon auf Privat⸗ rechnung: 109,960,688 ℳ; an Silbermünzen: 29,636,295 ℳ 50⸗Marksüücke, 115,526,564 ℳ 1⸗Markstücke, 15,461,481 ℳ% 50 3 5⸗Pfennigstücke, 20,972,291 ℳ 20 ₰ 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 14,034,921 ℳ 30 ₰ 10⸗Pfennigstücke, 8,033,933 ℳ 95 ₰ 5⸗Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 4,903,848 ℳ 36 ₰ 2⸗Pfennigstücke; 2,637,210 ℳ 65 ₰ 1⸗Pfennigstücke. Gesammtausprägung: an Goldmünzen: 1,321,163,080 ℳ; an Silbermünzen: 181,596,631 ℳ 70 ₰; an Nickelmünzen: 22,068,855 ℳ 25 ₰; an Kupfermünzen: 7,541,059 ℳ 01 ₰.
— Vom 1. bis 7. Februar 1876 hat die Reichsbank an Gold angekauft: in Münzen für 1,600,036 ℳ, in Barren für 508,428 ℳ; vorher seit dem 3. Januar 1876 in Münzen für 12,943,544 ℳ, in Barren für 621,933 ℳ. Zusammen in Münzen für 14,543,580 ℳ, in Barren für 1,130,361 ℳ.
— Der Redacteur D. in W. hatte die päpstliche En⸗ cyelica, in welcher zum Ungehorsam gegen die Maigesetze aufgefordert war, in der von ihm redigirten Zeitung ver⸗ öffentlicht. Auf Grund des §. 110 des Reichs⸗Strafgesetz⸗ buchs angeklagt, wurde D. in zweiter Instanz frei⸗ gesprochen, weil es sich im vorliegenden Falle um die Repro⸗ duktion „eines historischen Dokuments“ handle, welche, „weil ohne jede auf Anerkennung oder beifällige Beurtheilung deutende Be⸗ merkung erfolgt, nur als ein objektiver Beitrag zur Tages⸗ geschichte angesehen werden könne, weil ferner eine Zeitung, welche ihre Verpflichtungen gegen die Leser erfüllen wolle, einer solchen Reproduktion sich kaum enthalten dürfe, und zwar um so weniger, je bedeutungsvoller und wich⸗ tiger das Dokument ENl;de Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft vernichtete das Ober⸗Tribunal durch Erkenntniß vom 27. Januar d. J. das zweitinstanzliche Er⸗ kenntniß und verwies die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Appellationsgericht zu M. „Es bedurfte nicht des Nachweises“, führt das Erkenntniß des Ober⸗
ribunals aus, „daß die Absicht des Angeklagten bei der Ver⸗ öffentlichung dahin gegangen sei, durch diese Kundgebung in Anderen den Willen zu einem Handeln gegen rechtsgültige Ge⸗ setze hervorzurufen, vielmehr genügte zur Strafbarkeit desselben das Bewußtsein, daß der Inhalt der von ihm abgedruckten Encyelica einen solchen Willen hervorzurufen geeignet war. Nur in dem Falle würde der Veröffentlichung der Charakter einer strafbaren Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesetze nicht beizulegen sein, wenn die Encyelica zu einem einer solchen Auf⸗ forderung entgegengesetzten Zwecke erweislich in das von dem Angeklagten redigirten Blatt aufgenommen gewesen wäre.“
— Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Wilhelm von Hessen, Seconde⸗Lieutenant a la suite des Königs⸗Husaren⸗Regiments (1. Rheinisches) Nr. 7, ist nach Wiesbaden abgereist.
— Mit Genehmigung des Chefs des Generalstabes der Armee ist zur Herstellung der durch Hochwasser weggerissenen Brücke über die Dahme im Traktus der Berlin⸗Dresdener Eisen⸗ bahn ein Kommando des Eisenbahn⸗Regiments, unter Führung zweier
beiwohnten, theilte der Präfident mit, daß von der Regierung
Offiziere dieses Regiments, nach Uckrow ahb⸗ 8
— S. M. S. „Medusa“ ist vorgestern in Lissabon ein⸗ getroffen.
Lauenburg. Ratzeburg, 19. Februar. Ueber die Sitzung von Ritter⸗ und Landschaft am 16. Februar d. J. theilt die „Lauenb. Ztg.“ Folgendes mit: Bei Eröffnung des Landtags ward es vom Landmarschall v. Bülow hervor⸗ gehoben, daß die heutige Berathung nur eine vorläufige sei, weil der Gesetzentwurf noch fernerer Erwägung des Staats⸗ Ministeriums in Berlin unterliege, um zu erfahren, ob etwaige Zusätze und Abänderungen zu machen seien, daß aber späterhin die gesetzliche Schlußberathung vor sich gehen werde.
Die ersten ü4 Paragraphen, welche die Einverleibung in Preußen, die Vertretung im Abgeordnetenhause, den Wahlort Mölln und Wahlfähigkeit festsetzten, sowie die Aufhebung des lauenburgischen Ministeriums und Rechnungsverhältnisse anordneten, wurden bald genehmigt. Mehr Erörterung veranlaßte §. 5 wegen Stellung, An⸗ und Unter⸗ ordnung Lauenburgs unter den Ober⸗Präsidenten und andere Behörden der Provinz Schleswig⸗Holstein, und wurden einige Zusätze in der Hinsicht angenommen. Auch die Aufhebung des lauenburgischen Konsistoriums erregte lebhaften Wortwechsel, und ward schließlich die vom Grafen Bernstorff beantragte Re⸗ solution angenommen, daß auch im Kieler Konsistorium eine Vertretung Lauenburgs stattfinden solle. §. 6 und 7: Benen⸗ nung des Kreises „Herzogthum Lauenburg“ und daß er nicht an dem provinzialständischen Verbande von Schleswig⸗Holstein Theil nehme, fanden baldige Annahme. Nun kam mit §. 8 eine lange, sehr lebhafte Debatte über eine vom Abg. Berling beantragte Abänderung der lauenburgischen Verfassung, unterstützt durch Gesuche der Einwohner von Mölln und Lauenburg, welche die Abgg. Michelsen und Bruns einbrachten, die endlich dadurch er⸗ ledigt ward, daß auf Antrag des Abg. Sachau der Wunsch aus⸗ gesprochen ward, es möge bis zum Ablauf der jetzigen Wahl⸗ perio de, 1. März 1878, eine Abänderung eintreten. Im Uebri⸗ gen ward der §. 8 angenommen und die Berathung der §§. 9 und 10 ausgesetzt bis der Vertrag über die Vermogensverhält⸗ nisse genehmigt sei. § 11. ordnet die Verhältnisse der Beamten im Herzogthum Lauenburg, in Bezugworauf mehrere wohlwollende Wünsche des Hrn. Amtsrichters Sachau allgemeinen Beifall und Aufnahme fanden. Dann wurden zwei neue §§ 12 und 13 angenommen, die auf Einführung preußischer Gesetze Bezug hatten.
In der Abendsitzung wurde der Vertragsentwurf berathen. Art. I. und II. wurden rasch angenommen, da sie das Eigen⸗ thum des Landes⸗Kommunalverbandes an dem Domanialver⸗ mögen nebst dessen Verwaltung und den darauf ruhenden und demgemäß zu tragenden Abgaben, Lasten und Lei⸗ stungen bestimmten. Art. III. sagte preußischer Seits die Zahlung von 500,000 ℳ zu, um die Entschä⸗ digungen für aufgehobene gewerbliche Berechtigungen zu bewirken. Da sich die Ausgabe nicht genau bestimmen ließ, beantragte Abg. Berling, daß, falls weniger verausgabt werde, auch dieser Ueberschuß dem Landes⸗Kommunalvermögen zufallen solle, drang aber nicht damit durch. Im Art. IV. über⸗ nimmt der Landes⸗Kommunalverband die Grundsteuer und Ver⸗ anlagung derselben und Art. V. anerkennt die gesetzlich festge⸗ stellte Befreiung von derselben mancher ehedem zum Domanial⸗ vermögen gehörender Grundstücke, und wurden beide rasch ange⸗ nommen. Art. VI. bestimmt, daß dem Landes⸗Kommunal⸗ verband keine neue besondere Lasten außer den übernommenen Verpflichtungen auferlegt werden sollen, die nicht auch anderen Kreisen der preußischen Monarchie auferlegt werden. Wegen der Wortfassung und eines Zusatzes, betreffend gewisse Entschä⸗ digungen, erhob sich eine längere Debatte, welche durch Annahme von Resolutionen der Abgg. Sachau und Berling erledigt wurde. Art. VII. gestattet dem Landes⸗Kommunalverband die Aufnahme einer Anleihe zur Erfüllung der Art. II. und IV. übernommenen Verpflichtungen; er ward angenommen. Art. VIII. überweist alle Grundstücke und Gebäude, Kapitalien und son⸗ stiges bisheriges Staatseigenthum dem preußischen Staate. Nach längerer Debatte ward der durch Abg. Berling beantragte Wunsch wegen möglicher einstiger Ueberlassung eines Ge⸗ bäudes als Ständehaus angenommen. Art. IX. verfügt eine Ver⸗ gütung von 100 ℳ monatlich an den Landesbaubeamten für dessen allenfallsige Bemühungen und ward gleich angenommen. Im Art. X. verzichten Preußen sowohl wie Lauenburg auf mög⸗ liche Ansprüche aus Art. VIII. und IX. des Wiener Friedens⸗ vertrages vom 30. Oktober 1864 und Art. 9 des Gasteiner Vertrages vom 14. August 1865. Wird in Folge Erläute⸗ rungen des Herrn Landmarschalls unbedenklich angenommen.
Dann folgte die Berathung der §§. 9 und 10 des Gesetz⸗ entwurfes, die Vormittags wegen des Vertrages, auf den sie Bezug haben, ausgesetzt war, und endete mit rascher Annahme.
— Das „Off. Wochenbl.“ veröffentlicht die Wegeordnung für das Herzogthum Lauenburg vom 7. Februar 1876.
Bayern. München, 17. Februar. (Allg. Ztg.) Der dem Landtag vorzulegende Militär⸗Etat pro 1876 wird bereits gedruckt, so daß das eingehende Elaborat den Kammer⸗ mitgliedern alsbald nach dem Wiederbeginn der Sitzungen zu⸗ gestellt werden kann. Dasselbe ist der Fall bezüglich der Nach⸗ weisungen über die den Centralfonds zugewiesenen Staats⸗ einnahmen und deren Verwe dung im Verwaltungsjahre 1874, beziehungsweise der umfassenden Erläuterungen zu den⸗ selben. Der erste Präsident der Kammer der Reichsräthe, Graf v. Stauffenberg, wird bereits morgen, und der erste Präsi⸗ dent der Kammer der Abgeordneten, Frhr. v. Ow, am Sonn⸗ abend hier eintreffen.
Mecklenburg. Schwerin, 17. Februar. (H. N.) Der Landtag wurde gestern Nachmittag 1 Uhr zu Stern⸗ berg, in der Kirche, unter Betheiligung von etwa 40 Stände⸗ mitgliedern, in üblicher Weise durch die Großherzoglichen Kom⸗ missarien eröffnet. Als solche fungiren für Schwerin: der Minister⸗Präsident Graf v. Bassewitz und der Justiz⸗Minister Staats⸗Rath Dr. Buchka. Kommissarius des Großherzogs von Mecklenburg⸗Strelitz ist wiederum Ober⸗Landdrost Graf Eyben, Vorstand der Verwaltungsbehörde für das Fürstenthum Ratze⸗ burg zu Schönberg. Nachdem die Kommissarien durch Verlesung der beiderseitigen landesherrlichen Propositionen (I1. ordentliche Kontribution, 2. außerordentliche Kontribution, 3. Ablösung von Stolgebühren) den Landtag eröffnet hatten, begaben sich die Ständemitglieder in ihren Sitzungssaal auf dem Rathhause, wo die landesherrlichen Propofitionen nochmals, sodann die Propositionen des Landtags⸗Direktoriums und die Propositionen des Engeren Ausschusses (eine Zusammenstellung der bei dieser ständischen Behörde eingegangenen Anträge ꝛc.) verlesen wurden.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 17. Februar. (Dresd. Journ.) Der Landtag wird sich mit einer auf die end⸗ gültige Regelung der Domänenfrage bezäüglichen Vorlage
zu beschäftigen haben. Das Sachverhältniß ist zur Zeit so, daß aus dem Reinertrag des Kammervermögens dem Großherzog⸗ lichen Hause eine feste Domänenrente bezahlt wird, die bis 1874 840,000, seitdem 900,000 ℳ beträgt. Sowohl Seitens der Regierung, wie Seitens des Landtags ist indessen wiederholt her⸗ vorgehoben worden, daß hier kein fest abgeschlossenes Verhältniß geschaffen ist. Nach früheren Vorschlägen ward der Ausgleich dahin beabsichtigt, daß der nach Abzug der Domänen⸗ rente verbleibende Rest der Reineinnahme aus dem Kam⸗ mervermögen zu gleichen Theilen zwischen dem Groß⸗ herzoglichen Hause und der Staatskasse getheilt werden sollte. Die jetzt vorliegende Proposition unterscheidet sich von diesem Vorschlage, und zwar zu Gunsten des Staates. Nach demselben wird nämlich die feste Domänenrente reduzirt von 900,000 ℳ auf 840,000 ℳ, gleichzeitig der Staatskasse ein jährlicher fester Betrag von 360,000 ℳ überwiesen und der nun verbleibende Rest der Reineinnahme erst zu gleichen Theilen getheilt. Es kommt hinzu, daß, während gegen die bisherige vorübergehende Regelung der Domänenfrage ein formeller Protest der Agnaten vorliegt, diese sich mit der gegenwärtigen Proposition einverstan⸗ den erklärt haben, also die Möglichkeit gegeben ist, einen un⸗ anfechtbaren Rechtszustand herzustellen. — Für die Reorgani⸗ sation der Kranken⸗ und Irrenhäusfer fordert die Re⸗ gierung erhebliche Summen; dieselben sollen zum Theil den Geldern der Kriegsentschädigung entnommen werden.
Oldenburg. Oldenburg, 16. Fehruar. (Wes. Ztg.) Die Session des Landtages neigt sich ihrem Ende zu, nicht ohne zum Schlusse noch mehrfache Debatten hervorgerufen zu haben. Die Vorlage über die Gehaltserhöhung der Lehrer an den höheren Schulanstalten und der technischen Beamten ist aus den zweimaligen Lesungen der Versammlung in einer sehr amendirten Gestalt hervorgegangen. An die Vorgänge beim Neubau des oldenburgischen Gymnasiums knüpften sich weitere Diskussionen. Die Vertreter der Staatsregierung beharrten da⸗ bei, daß überhaupt nur zwei Bauplätze zur Entscheidung stän⸗ den, für welche dem Landtage in der Vorlage genügendes Ma⸗ terial unterbreitet sei. Wenn der Landtag dem gegenüber die Einsetzung einer Kommission aus Mitgliedern des Landtages und Vertretern der Staatsregierung beschloß, welche die Bau⸗ platzfrage einer Prüfnng unterziehen und dem nächsten Landtage eine Vorlage machen sollte, so erachtete die Staatsregierung diesen Beschluß als einen über die verfassungsmäßigen Befug⸗ nisse eines gesetzgebenden Körpers hinausgehenden Eingriff in die Verwaltung.
Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 15. Februar. (Leipz. Ztg.) Die mit dem Landtage vereinbarte neue Gemeinde⸗Ordnung ist nunmehr publizirt. Da die Be⸗ stimmungen der Städte⸗ und Landgemeinde⸗Ordnung vom 10. Juli 1867 sowohl durch Nachträge, als durch die Reichs⸗ gesetzgebung vielfach abgeändert worden, war eine neue Ge⸗ meinde Ordnung für das Land ein dringendes Bedürfniß. Die neue Gemeindeverfassung schließt sich an die bestehende Ordnung, soweit sie sich bewährt hat, möglichst an und erstrebt nur eine Kräftigung des Gemeindelebens durch möglichste Beschränkung der Staatsaufsichtsbefugniß und durch Herstellung des Rechts der Selbstverwaltung. Von dem Erlasse einer besonderen Städte⸗Ordnung ist abgesehen worden, da sich in anderen Län⸗ dern eine einheitliche Gemeinde⸗Ordnung gleichfalls bewährt hat und die hiesigen städtischen Verhältnisse eine besondere Städte⸗ Ordnung nicht erforderlich machen. Durch das Gesetz wird den städtischen Gemeindebeamten eine Pensionsberechtigung bis zur Höhe von 68 Prozent der Besoldung zuerkannt.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 18. Februar. (W. T. B.) Dem Abgeordnetenhause wurde heute vom Minister des Innern, v. Lasser, der zum ersten Mal seit seiner Erkrankung wieder im Hause erschien und lebhaft begrüßt wurde, der Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Unterstützung der nothleidenden Bevölke⸗ rung in Galizien, vorgelegt. Der Gesetzentwurf wurde sofort dem Budgetausschusse überwiesen. Die Vorlage betreffs Her⸗ stellung der Lokomotivbahn Erbersdorf⸗Würbenthal wurde in zweiter Lesung angenommen. Der Handels⸗Minister war lebhaft für dieselbe eingetreten.
— Das Herrenhaus hat heute die Delegationswahlen vorgenommen. —
— Die „Politische Korrespondenz“ wendet sich gegen den Vorwurf, daß mit der vom Finanz⸗Minister projektirten Emis⸗ sion einer österreichischen Goldrente in die einheitliche Rente Bresche gelegt werde. Ein flüchtiger Rückblick auf das Gesetz vom 24. Dezember 1867 lasse erkennen, daß die einheitliche Rentenschuld und speziell jene Schuld, wozu Ungarn einen Beitrag leiste, ein abgeschlossenes Ganze bilde. Die neue Opera⸗ tion bedeute thatsächlich in jedem Sinne eine neue Schuld, die allein die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder belaste. Der Finanz⸗Minister habe ein neues von der einheit⸗ lichen Rente sich unterscheidendes Effekt kreiren müssen; es sei vom Standpunkte der Zweckmäßigkeit aus zu erwägen gewesen, worin die unterscheidenden Momente zu bestehen haben würden.
Niederlande. Haag, 15. Februar. Gestern hat im Ministerium des Auswärtigen die Unterzeichnung eines Handels⸗, Riederlassungs⸗ und Freundschafts⸗Vertrages zwi⸗ schen den Niederlanden und der Süd-Afrikanischen Repu⸗ blik stattgehabt. Dr. Bürgers, der Präsident der Trans⸗ vaalschen Republik, stattete, nachdem er diesen Akt vollzogen, dem Minister⸗Präsidenten Heemskerk seinen Abschiedsbesuch ab. Er begab sich sodann nach Delft, um am vorletzten Tag seiner Anwesenheit in den Niederlanden noch das Grab Wil⸗ helms IJ. von Oranien zu besuchen, und legte auf dem Grab⸗ male einen Immortellenkranz mit der Inschrift „Südafrikas Ehrerbietung dem Vater des Vaterlandes“ nieder. Heute hat Hr. Bürgers von Amsterdam aus die Rückreise nach Südafrila angetreten.
Frankreich. Paris, 18. Februar. (W. T. B.) Der ver⸗ antwortliche Herausgeber des Journals „République fran⸗ gaise“ ist wegen des bekannten, eine Beleidigung des Ministers Buffet enthaltenden Zeitungsartikels zu einmonatlicher Gefäng⸗ nißstrafe und zu einer Geldbuße von 2000 Frcs. verurtheilt worden.
Spanien. Madrid, 18. Februar. (W. T. B.) Der König hat den Oberbefehl über die Armee übernommen. General Quesada, der zum Chef des Generalstabes im König⸗ lichen Hauptquartier ernannt ist, ist heute früh von Vittoria nach Vergara abgereist. Die Generale Loma, Moriones und Quesada werden den König in Vergara erwarten.
— (W. T. B.) Nach hier vorliegenden Nachrichten sind die Orte Arroniz, Arellano (beide in der Nähe von Estella),
sowie Movantin und Aberin von den Regierungstruppen
genommen und besetzt worden. General Tassara bom⸗ bardirt Estella von Villatuerta aus. Die carlistische Junta von Guipuzcoa hat sich auf französisches Gebiet ge⸗ flüchtet.
— (W. T. B.) Der Spezialkorrespondent der „Kölnischen Zeitung“ meldet aus San Sebastian vom 18. Februar Nach⸗ mittags: Die Höhen von Mendizorrotz und Arratsain und die letzten Sebastian bedrohenden Batterien der Carlisten sind so eben von den Regierungstruppen genommen worden. Die Stadt feiert das Ereigniß mit Glockengeläute und Musik.
— Aus Bayonne, 19. Februar Morgens, wird telegraphirt: Die Desertionen und Auswanderungen Seitens der Carlisten mehren sich. Gutem Vernehmen nach hat der Ge⸗ neral Primo di Rivera die Position bei Montejurra, welche Estella beherrscht, genommen. Neuerdings tauchen wieder Ge⸗ rüchte von einem bevorstehenden Convenio auf.
Türkei. Konstantinopel, 18. Februar. (W. T. B.) Der Sultan hat heute die Moschee besucht, der Großvezir ist von seinem Unwohlsein gleichfalls wieder hergestellt. Es heißt, daß das bereits erwähnte Projekt, gewisse Einkünfte zur Bezahlung aller Coupons der türkischen Schuld zu verwenden, dem Sultan zur Genehmigung bereits vorgelegt worden sei und daß eine baldige Veröffentlichung desselben zu erwarten stehe.
Rumänien. Bukarest, 19. Februar. (W. T. B.) Der
Senat hat das Rekrutirungsgesetz mit unnesentlichen Modifikationen nach den Beschlüssen der Deputirtenkammer an⸗ genommen. Dänemark. Kopenhagen, 17. Februar. Das Lands⸗ thing beendete in seiner vorgestrigen Sitzung nach dreitägigen Verhandlungen die zweite Lesung des Gesetzentwurfs, betreffend die Gehälter für die Beamten der Volkskirche, und verwies den⸗ selben einstimmig zur dritten Lesung. — Das Folkething nahm in seiner vorgestrigen Sitzung die Gesetzentwürfe, betreffend die Verantwortlichkeit der Minister und betreffend die Zoll⸗ und Schiffsabgaben, in dritter Lesung und bei namentlicher Abstim⸗ mung, ersteren mit 54 gegen 32 Stimmen und letzteren mit 62 gegen 24 Stimmen, an. Beide Gesetzentwürfe wurden dem Landsthinge zugesandt. — Gestern verhandelte das Folkething über einige kleine Gesetzentwürfe und nahm u. A. denjenigen, durch welchen mehreren Ausländern das Heimathsrecht verliehen wird, in dritter Lesung an, womit derselbe vom Reichstage fertig gestellt ist.
— 18. Februar. In der gestrigen Sitzung des Folke⸗ things fand die dritte Lesung des Gesetzentwurfs, betreffend außerordentliche Veranstaltungen zur Beförderung des Ver⸗ theidigungswesens, statt. Der Kriegs⸗Minister betheiligte sich an der Debatte. Mit 71 gegen 10 Stimmen wurde der Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschusses (Herabsetzung der von der Regierung zu Vertheidigungszwecken verlangten Sum⸗ men und die Bewilligung derselben unter der Bedingung der Einführung einer Vermögens⸗ und Einkommensteuer) angenom⸗ men. — Islands Staatsrechnungen für 1874 zeigen eine Einnahme von 125,021 Rigsdaler 59 Schill. (8836 Rdlr. 36 Schill. Rückstände), und eine Ausgabe von 82.366 Rdlr. 73 Schill., so daß mithin ein Ueberschuß von 42,654 Rdlr. 82 Schill. verblier. Der Zuschuß aus der Staatskasse des Königreichs betrug in 1874 49,006 Rdlr. — Unterm 14. Ja⸗ nuar hat der König die vom isländischen Althinge angenomme⸗ nen Gesetze, betreffend die Kontrolle bei der Beförderung von Auswanderern und betreffend das Strandrecht, sanktionirt.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 16. Februar. Die Erste Kammer nahm in ihrer heutigen Sitzung den Antrag des vereinigten Bank⸗ und Gesetzausschusses bezüglich der Frage wegen Norwegens Anschluß an der zwischen Schweden und Dänemark bestehenden Münzkonvention an. — In der Zweiten Kammer kam heute der Bericht des Staatsaus⸗ schusses über die ordentlichen Staatseinnahmen zur Verlesung. Die Kammer bewilligte dieselben gemäß des Ausschußantrages in der von der Regierung vorgeschlagenen Höhe von 27,600,000 Kronen.
Christiania, 12. Februar. Staatsrath Selmer legte in der heutigen Sitzung der Storthinges mehrere Regierungs⸗ propositionen auf den Tisch des Thinges nieder, welche den be⸗ treffenden Ausschüssen überwiesen wurden. Unter denselben be⸗ findet sich eine, betreffend die Bewilligung von 1600 Spezies jährlich für den Forstmeister Normann, um unabhängig von anderen Beschäftigungen sich ganz der Bearbeitung der arktischen Flora Norwegens widmen zu können. — In dem alsdann zu⸗ sammengetretenen Odelsthinge legte Staatsrath Sellmer die Gesetzentwürfe, betreffend eine Reorganisation der Bürgerwehr und betreffend das Dienstpflichtwesen. vor. Die Petition des früheren Chefs des norwegischen Jägercorps, Oberst⸗Lieutenant Hjorth, betreffend seine Entlassung aus dem Kriegsdienste, wurde dem Protokollcomité überwiesen.
Nr. 7] des „Central⸗Blatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt, hat folgenden Inhalt: Allge⸗ meine Verwaltungssachen: Verweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. Finanzwesen: Status der deutschen Notenvanken Ende Januar 1876; — Goldankäufe seitens der Reichsbank; — Nach⸗ weisung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchs⸗ steuern im Deutschen Reich für die Zeit vom 1. Januar bis zum Schlusse des Monats Januar 1876. Münzwesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichsmünzen; — Uebersicht über die bis Ende Dezember 1875 für Rechnung des Deutschen Reichs zur Einziehung gelangten Landes⸗Silber⸗ und Kupfermünzen. Zoll⸗ und Steuerwesen: Nachweisung der Einnahme an Wechsel⸗Stempelsteuer im Deutschen Reich für den Monat Januar des Jahres 1876; — Bundesraths⸗ Beschluß, betreffend Zoll⸗Rückvergütung für wieder ausgeführte Tabaks⸗ fabrikate. Post⸗ und Telegraphenwesen: Vollzugsbestimmungen zum Eisenbahn⸗Postgesetz vom 20. Dezember 1875; — Postanweisungs⸗ Verkehr mit Großbritannien und Irland; — Post⸗Dampfschiffabrt zwischen Dänemark, den Faröer und Island. Konsulatwesen: Er⸗ nennungen.
— Die Nr. 15 des „Amtsblatts der Deutschen Reichs⸗ Post⸗ und Telegraphen⸗Verwaltung“ hat folgenden In⸗ halt: Verfügungen: vom 13. Februar: Eisenbahn⸗Poftgesetz vom 20. Dezember 1875 nebst Vollzugsbestimmungen; vom 8. Februar: Generalverfügung an sämmtliche Kaiserliche Ober⸗Postdirektionen, betreffend die Behandlung der von Postbehörden aufgegebenen gebührenpflichtigen Telegramme; vom 11. Februar: Portofreiheit der Reichsbankanstalten in reinen Reichsdienstangelegenheiten: vom 12. Februar: Vorsicht beim Heizen der Oefen in den Eisenbahn⸗Post⸗ wagen; vom 10. Februar: Post⸗Dampfschiffsverbindung zwischen Dänemark, den Faröer und Iesland.
Vereinswesen.
Die Lutherstiftung für Waisen des Berliner Lehrerstandes hielt am Freitag ihre diesjährige Generalversamm⸗ lung ab. Die Stiftung hat dem Jahresberichte zufolge auch im ver⸗ flossenen (30.) Geschäftsjahre segensreich gewirkt. Die Zahl der unter⸗ stützten Waisen betrug Anfang 1875: 78, gegenwärtig beläuft sie sich
auf 72. Bei der am 21. Dezember 1875 stattgefundenen Weihnachts⸗