1876 / 46 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 Feb 1876 18:00:01 GMT) scan diff

Es soll den 6. März d. J. Montags, in der Finke'schen Brauerei hierselbst, nachstehendes Holz als letzter Nutzholzeinschlag für dies Jahr aus den dem Bahnhofe Neu⸗Kunersdorf der Märkisch⸗Posener Bahn anliegenden Reviertheilen: Coritten, Jag. 115 (am Bahnhofe), Jag. 127 (nur Kiefern⸗ Bau⸗ und Schneideholz); Dicte, Jag. 154 (nur

iefern⸗Bau⸗ und Schneideholz); Grunow, Jag. 79 (an der Chaussee, nur das Nutzholz), Jag. 93 (nur starke und extrastarke Kiefern) und Jag. 88 (nur das Brennholz). Eichen: ca. 200 Stück schöne, starke Nutzenden, 400 R⸗M. Nutzklafter für Böttcher und Stellmacher, 300 R.⸗M. Scheit, 80 R.⸗M. Ast, 80 R⸗M. Reisig; Birken und Erlen: ca. 50 Stück Nutzenden, 20 R.⸗M. Nutzklaftern, 20 R.⸗M. Scheit, 30 R⸗M. Ast, 10 R. M. Reisig; Kiefern: ca. 2000 Stück Bau⸗ und Schneidebhölzer (in größeren und kleineren Loosen), 40 R⸗M. Böttcherholz, 300 R.⸗M. Scheit, 100 R.⸗M. Ast, 200 R.⸗M. Reisig; Vormittags Nutzholz, Nachmittags Brenn⸗ holz, im Wege der Licitation öffentlich an den Meift⸗ bietenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft, wozu Kauflustige an dem gredachten Tage, Vor⸗ mittags um 10 Uhr, hiermit eingeladen werden.

Lagow, den 19. Februar 1876.

Der Königliche Oberförster Ewald.

8 . 8 84 6 n Holz⸗Verkauf. Am 8. März d. J. kommen im Hotel des Hrn. Schulz zu Fürstenberg in Mecklenburg⸗Strelitz von 10 Uhr Vormittags au über 1000 Kiefern⸗Bau⸗ und Schneideholz aus der Oberförsterei Steinförde zum öffentlich meistbietenden Verkauf, und zwar: I. aus dem Begange Droegen: Revier Erringen am Stolp⸗See; aus dem Begange Neuhof: an der Berliner Chaussee Herrenbergen; aus dem Begange Revier Peetsch; aus dem Begange Schönborn: Revier Schönhorn und Kaisterort Verkaufslisten auf Bestellung. Steinförde, den 15. Februar 1875. Der Großherzogliche Oberförster. Lorentz. Cto. 156/2.)

und

Steinförde:

Sen Bekanntmachung.

Die zu dem Neubau der Kaserne für das König⸗ liche? Garde⸗Dragoner⸗Regiment in der Pionierstraße erforderlichen Tischler⸗ und Schlosserarbeiten sollen im Wege der Submission verdungen werden.

Bedingungen und Anschläge sind in unserem Ge⸗ schäftslokale, Michaelskirchplatz 17, einzusehen und verstegelte Offerten Cto. 166/2)

bis zum Sonnabend, den 4. März ce., Vormittags 11 Uhr, daselbst einzureichen.

Berlin, den 18. Februar 1876.

Königliche Garnisonverwaltung.

[1511] Bekanntmachung.

Die Arbeiten und Lieferungen behufs Herstellung des Mosaitsteinpflasters auf dem Königsplatze, sollen im Wege der öffentlichen Submisston vergeben werden.

Die Submissions⸗Bed ingungen, Anschlags⸗Extrakte und Zeichnungen sind in meinem Büreau, Steglitzer Straße Nr. 24, Vormittags von 9 bis 11 Uhr täg⸗ lich, zur Einsicht und Unterschrift ausgelegt.

Die Offerten sind mit entsprechender Aufschrift versehen, bis

Sonnabend, den 4. März cr., Vormittags

1 Uhr, ö in dem vorgenannten Büreau abzugeben, woselbst zur angegebenen Zeit die Eröffnung der eingegan⸗ genen Offerten in Gegenwart der er rschienenen Submittenten erfolgen wird.

Berlin, den 19. Februar 1876.

Der Kreisbaumeister. Coberg.

Unterbietung.

Lieferung von 4225 Stück jungen

₰‿

Die

eignet, soll im Wege des öffentlichen Angebots ver⸗

iefern (Pinus silvestris) und zwar 1709 Stück von 7,15 Meter, 2370 Stück von 8,86 Meter und 146 Stück von 10,15 Meter Länge, zu Telegraphenstangen ge⸗

.“

Rutzholz⸗Berkanf. Am 10. März d. J. sollen im Gasthause bei Station Finkenheerd von Morgens 10 Uhr ab aus der Oberförsterei Siehdichum, und zwar dem Belaufe Fünfeichen Jagen 52 ein Stück Kiefern⸗Bauholz, Jagen 28 10 Eichen, 429 Kiefern⸗ Nutzenden, 5 R.⸗M. Eichen Klaft. Nutzholz, Jagen 56 c. 400 Eichen⸗, 250 Kiefern⸗Nutzenden, 16 Eichen Klaft. Nutzholz, dem Belaufe Callinenberg, Jagen 92 12 Eichen⸗Nutzenden, 55 Eichenstangen 1., 65 II., 15 III. Sonte, dem Belaufe Schönfließ, Jagen 12, 665 Kiefern⸗, 6 Eichen⸗Nutzenden, 1 R.⸗M. Eichen Klaft. Nutzholz meistbietend unter den gewöhnlichen Bedingungen verkauft werden. Siehdichum bei Grunow, den 19. Februar 1876. Der Oberförster. Reuter.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

g 88 Sar urnn Unstrut⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft. Wir benachrichtigen hierdurch die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft, daß die Liquidation uunmehr beendet und sich ein Verlust von 8 ½ % gleich 25 pro Aktie ergeben hat. 5 [1383] Die Auszahluug der Liquidations⸗Quote nebst Zinsen bis 27. April 1874 findet am 6., 7., 8., 9. u. 10. März a. e. während der gewohnten Geschäftsstunden in Richters Hotel hierselbst gegen Aushändigung der In⸗ terimsscheine statt, uͤber deren Rückempfang Quit⸗ tung ertheilt wird. 1 Diejenigen Herren Aktionäre resp. ersten Zeichner, welche dem zwischen der Deutschen Eisenbahnbau⸗ Gesellschaft zu Berlin und uns unterm 4./15. April 1874 geschlossenen Vertrage beigetreten sind, haben die nicht aus der Liquidation zurückempfangenen Be⸗ träge ihrer Einzahlung von der Deutschen Eisen⸗ bahnbau⸗Gesellschaft zu fordern, und sind die unter⸗ zeichneten Liquidatoren bereit, den Adjacenten über deren Verhältniß zur letztgenannten Gesellschaft bei Gelegenheit der obigen Auszahlung nähere Mitthei⸗ lungen zu machen. 8 Naumburg a. S., den 16. Februar 1876. Unstrut⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft in Liqu. Claus. Dannenbaum. Reuter.

[1531] b

Die in der heutigen Generalversammlung 5 unserer Aktionäre durch Beschluß genehmigte g Dividende für das Geschäftsjahr 1875 kann H† bereits vom 22. ds. Mts. an mit

1“ gegen Einlieferung des Dividendenscheins Nr. an unserer Kasse, sowie in Berlin b Bankhäusern S. Bleichröder und Bein & Co.

erhoben werden. 6 Lübeck, den 21. Februar 1876.

Commerz⸗Bank in Lübeck.

1 ““

K. K. priv. Oesterreichi che Staats⸗Eisenbahn⸗Gesell⸗ caft.

Wir sind von der vorgedachten Gesellschaft beauf⸗ tragt, die am 1. März d. J. fälligen Coupons ihrer 3 prozentigen Obligationen, sowie die verloosten

Obligationen vom Verfalltage ab einzu⸗ lösen.

Die Coupons sind in den Vormittagsstunden von 9 12 Uhr, nach der laufenden Nummer geord⸗ net, einzureichen. 11“” 1360] Berlin, im Februar 18765. (No. 219/2.)

Mendelssohn & (o.,

Jägerstr. Nr. 52.

[57021 Bekanntmachun Bei der am 18. d. Mts. bewirkten Ausloosung von Kreisobligationen sind folgende Nummern

von der III. Ausgabe nach dem Privilegium vom 5. März 1866 gezogen worden: Litt. A. über 1500 Mark Nr. 7 und 35. D. 609 F. o17n und 226.

C. 300 Nr. 335, 356, 422, 516,

564, 588, 622, D. 150 Nr. 1838 5 und 1424. E; .

8 1“ Nr. 1555. Diese Obligationen

v“

werden hierdurch den In⸗ habern mit der Aufforderung gekündigt, die Kapital⸗ beträge am 1. Juli 1876 bei der Kreis⸗Kommu⸗ nal⸗Kasse zu Züllichau gegen Rückgabe der Obliga⸗ tionen im coursfähigen Zustande in Empfang zu nehmen. Da die Verzinsung derselben vom 1. Juli 1876 ab aufhört, so sind mit den Obligationen die Coupons Ser. II. Nr. 8 bis 10 nebst Talons zurück⸗ zugeben. 8

Für etwa fehlende unentgeltlich abzuführende Cou⸗ pons werden die Zinsbeträge vom Kapital gekürzt werden.

Von den nach den früheren Bekanntmachungen ausgeloosten Kreisobligationen sind noch nicht zur Rückzahlung präsentirt:

1) aus der I. Emission nach dem Privilegium vom

20. September 1858, ausgefertigt unter dem 30. April 1860: Litt. B. Nr. 73, 116 und 194; 8

2) aus der III. Emission nach dem Privilegium

vom 5. März 1866. 8 8 Litt. B. Nr. 106, C. Nr. 535 und 621. Züllichau, den 18. Januar 1876. Der Kreisausschuß des Kreises Züllichau⸗Schwiebus J. V.

6

für die Stamm Actien sowohl als Actie von 100 Thaler festgesetzt.

Empfang genommen werden.

Magdeburg, den 11. Februar 1876. Für den Aufsichtsrath G. Schneider.

ven Magdeburger Bergwerks⸗Actien⸗Gesell

Der Aufsichtsrath hat in seiner heutigen Sitzung die Dividende für des Rechnungsjahr 1875 für die Stamm⸗Prioritäts⸗Actien auf 8 % oder 24 Mark pro Dieselbe kann vom 6. März d. J. ab gegen Aushändigung der Dividendenscheine Nr. 4, denen ein nach den Nummern geordnetes Verzeichniß beizufügen ist, bei den Herren Zuckschwerdt & Beuchel in Magdeburg, und bei der Essener Credit⸗Anstalt in Essen in

Der Vorstand Vogts.

Königlich

Akademie

Hohenheim, im Februar 1876.

Beschreibung der Anstalt und Vorlesungs

Verschiedene Bekanntmachungen.

Württembergische land⸗ und forstwirthschaftliche Hohenheim.

Der Sommersemester begiunt Dienstag, den 4. April 1876. verzeichniß versendet auf Verlangen

K. Akademie⸗Direktlon Rau.

[1513]

Neue Actien-Zucker-Rafüfinerie in Halle a. S.

(H. 7437.)

u“

Hec. Bekanntmachung. Auf Grund eines Beschlusses des? usschusses d. d. 17. Februar d. J. findet die J. ordentliche

Generalversammlung des Magdeburger Vereins für Dampfkesselbetrieb

am Donnerstag, den 18. März d. J., Vormittags 11 Uhr, 8 in „London Hotel“ in Magdeburg .

statt, wozu das Direktorium alle Mitglieder des

Vereins mit dem Bemerken einladet, daß die Tages⸗

ordnung durch besondere Cirkulare mitgetheilt wer⸗

den wird. 8

Magdeburg, den 18. Februar 1876.

Magdeburger Verein für Dampfkesselbetrieb.

Das Direktorium

R. Weinlig. E. Haeuel. Dr. Schaefer.

uszn Kölnische Hagel⸗Versicherungs⸗ Gesellschaft. 8

An 18. März d. J, Vormittags 11 Uhr, wird die 8 8 gewöhnliche Generalversammlung

im Geschäftslokale der Feuer⸗Versicherungs⸗ Gesellschaft Colonia, Unter Sachsenhansen Nr. 24 hierselbst, stattfinden, wozu die Herren Aktionäre hiermit eingeladen werden. 8 Sie besteht aus denjenigen Personen, welche seit länger als zwei Monaten Eigenthümer von wenig⸗ stens fünf Aktien und als solche im Aktienregister der Gesellschaft verzeichnet sind; ihr Zweck besteht in den in dem Artikel 34 der Statuten bezeichneten Funktionen. Cöln, den 21. Februar 1876.

Der Berwaltungsrath.

11075052 Salicylsüäure,

allein nach Prof. Dr. Kolbe's Patent in anerkannt vorzüglicher Qualität, liefert Unterzeichnete prompt zu billigsten Conditionen in Original-Packung 1½1. ½, 1⁄10 Ko. Cartons mit Etiquette und Fa-

2; prikmarke, welche besonderer Beachtung empfohlen

wird. (H. 3564 a.) Choemische Fabrik

8 einem besonderen Blatt unter dem Titel

Central⸗Handels⸗Register

Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche 19 - durch Carl Heymanns Verlag, uchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: SW. Wilhelmstraße 32,

8

und Auslandes,

licht. 2) Rücksichtlich

Dr. F. von Heydemn, Dresden-Neustadt.

Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle

des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers.

Zusammengestellt in Folge amtlicher Veranlassung der Königlichen Haupt⸗Bank zu Berlin, welche nur Hinsichts derfenigen von ihr in Verwahrung und Verwaltung genommenen Papiere die Ziehungs⸗ und Verloosungslisten nachsehen läßt, deren Veröffent⸗ lichung durch den Deutschen Reichs⸗ und Kö⸗ niglich Preußischen Staats⸗Anzeiger erfolgt. Die Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle des Deut⸗ schen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeigers, welche die Ziehungs und Restantenlisten sämmtlicher an der Berliner Börse gangbaren Staats⸗, Kommunal⸗, Eisenbahn⸗, Bank⸗ und Industrie⸗Pa⸗ piere enthält, erscheint wöchentlich einmal und ist zum Abonnementspreis von 1 Mark 50 Pf. (15 Sgr.) vierteljährlich, durch alle Post⸗Anstalten, sowie durch Karl Heymanns Verlag, Berlin, SW., Königgrätzer⸗ straße 109, und alle Buchhandlungen zu he in Berlin auch bei der Expedition, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern 25 Pf. (2 ½ Sgr.).

Die neueste, am 19. Februar cr. erschienene Nr. (8) der Allgemeinen Verloosungs⸗Tabelle enthält die Ziehungslisten folgender Papiere: Augsburger 7 Fl.⸗Loose. Bodenkredit⸗An⸗ stalt in Hermannstadt, Prämien⸗Pfandbriefe. Böh⸗ mische Bodenkreditgesellschaft, Pfandbriefe. Brüs⸗ seler Prämien Anleihe de 1872. Chemnitzer Aktien⸗Spinnerei, Schuldscheine. Erzgebirgi⸗ scher Steinkohlen⸗Aktien⸗Verein, Schuldscheine. Französische Nordbahn⸗Obligationen. Hollän⸗ dische (Amsterdamer) Komm.⸗Kredit⸗Loose de 1871 (Rückstände). Homburg v. d. Höhe, Neustadt b. M., Stadt Obligationen. Italienische (Pie⸗ montesische) Prämien⸗Anleihe de 1849. Losowo⸗

9o 46.

n dieser Beilage werden bis Patente auf Weiteres

82

2) die Uebersicht der anstehenden Konkurstermine, 8

3) die Vakanzen⸗Liste

der durch Militär⸗Anwärter

zu besetzenden Stellen,

4) die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht⸗Militär⸗Anwä . 9 -2 Uebersicht der anstehenden Subhastationste mine ürter die Verpachtungstermine der Königl. Hof⸗Güter und Staats⸗Domänen, sowie anderer Landgüter,

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich

Beila

ge

Preußischen

Berlin, Dienstag, den 22. Februar

7) die von den Reichs⸗, Staats⸗

Staats⸗Anzeiger.

1826.

außer den gerichtlichen Bekanntmachungen über Eintragungen und Löschungen in den Handels⸗ und Zeichenregistern, sowie über Konkurse veröffentlicht: und Kommunalbehörden ausgeschriebenen Submission stermine

8) die Tarif⸗ und Fahrplan⸗Veränderungen der deutschen Eisenbahnen, 9) die Uebersicht der Haupt⸗Eisenbahn⸗Verbindungen Berlins,

10) die Uebersicht der bestehenden Postdampfschiff⸗

11) das Telegraphen⸗Verkehrsblatt.

erbindungen mit transatlantischen Ländern,

Der Inhalt dieser Beilage,

8

sowie

Reich kann durch alle Post⸗Anstalten des In⸗ Berlin, SW., Königgrätzerstraße 109, und alle ezogen werden.

.B w Vom Central⸗Handelsregister für das Deutsche

Reich werden heut die Nrn. 59 und 60 aus⸗ gegeben.

Patente.

1) Betreffs der für Preußen ertheilten Patente ꝛc. werden die amtlichen Bekanntmachungen veröffent⸗ ůc der Patente in den übrigen deutschen Staaten werden nach den in den amtlichen Blättern enthaltenen Bekanntmachungen kurze Notizen gegeben. 3) Hinsichtlich der im Auslande verliehenen Patente werden Zusammen⸗ stellungen aus Piepers Patentbureau zu Dresden veröffentlicht.

Preußen. Königliches Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Ingenieur C. Hartung in Nordhausen ist unter dem 17. Februar 1876 288 Patent

auf eine Ventilsteuerung mit variabler Expansion

für Dampfmaschinen in der durch Zeichnung und

Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung,

ohne Jemanden in der Anwendung bekannter Theile

zu beschränken, auf drei Jahre, für den Umfang worden.

Dem Geheimen Kommerzien⸗Rath Alfred Kru

in Essen ist unter dem 175 Pe 1876 ein Parr auf ein durch Zeichnung und Beschreibung nach⸗ gewiesenes Geschütz für Panzerbatterien, soweit dacence als neu und eigenthümlich erkannt wor⸗

ist, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und Umfang des preußischen Staats ertheilt

Dem Herrn Georg Grauert zu Berlin ist unt dem 18. Februar d. J. ein Patenz 8 auf einen durch Zeichnung und Beschreibung nach⸗ gewiesenen Zapfhahn mit Luftzuführungsvorrich⸗ tung, ohne Jemanden in Anwendung bekannter Theile zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und Umfang des preußischen Staats ertheilt n.

„Dem Mechaniker C. A. W.

ist unter dem 18. Februar 1876 auf eine durch Zeichnung und gewiesene Aufspannvorrichtung maschinen,

auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und

für den Umfang des preußi worden. fang preußischen Staats ertheilt

Dem Herrn Wilhelm Fischba u Si unter dem 20. Februar Fisch. Faltut

auf eine mit Leuchtgas zu speisende Sicherheits⸗

lampe in der durch Beschreibung und Zeichnung

von jenem Tage an gerechnet, und des preußischen Staats ertheilt

Knaack zu Berlin

ein Patent

Beschreibung nach⸗ an Feilenfräse⸗

nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemanden in der Anwendung bekannter Theile derselben zu beschränken,

auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet und

ffür den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

„Dem Maschinen⸗Inspektor der Kaiserlich Königlich österreichischen Kriegs⸗Marine in Pension, Ed. C. von Rüti zu Graz in Steiermark ist unter dem 18. Februar 1876 ein Patent auf ein durch Zeichnung und Beschreibung nach⸗ gewiesenes Instrument zur Herstellung von selbst⸗ thätigen Verschlußstopfen für Flaschen, welche Gas entwickelnde Getränke enthalten, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und 88 Umfang des preußischen Staats ertheilt orden.

Württemberg. Erloschen durch Verzicht: Fabrikant Désirs Dupuis in Aachen, Röhrenkessel, 20. Juli 1872), Heinrich Pollack in Hamburg,

pparat zum Brechen, Auskratzen und Pressen von Falten in der Wäsche (31. Juli 1872), William Ferrie zu Lanark in England, Verbesserung an Hochöfen (27. September 1872), Maximilian Evrard in St. Etienne, Apparat zum Waschen von Mineral⸗Substanzen (2. Januar 1873), Frédéric Baptiste Parody in Paris, Apparate zur Darstellung von Leuchtgas aus atmosphärischer Luft und flüchtigem Kohlenwasserstoff (26. Februar 1873), Maschinen⸗Constructeur Melchior Nolden zu Frankfurt a. M., Apparat zum Reinigen des Wassers (14. Mai 1873).

Nach einer dem „Gewerbeblatt aus Württem⸗ berg“ beigefügten Uebersicht sind im Jahre 1875 im Königreich Württemberg 212 Patente ertheilt, 7 verlängert worden, für 1 ist die Erloschen⸗Erklä⸗ rung zurückgenommen worden.

„Erloschen sind im Jahre 1875 durch Ablauf der Zeit 45, durch Verzicht resp. 2jährige Nichtausübung 95, zusammen 140 Patente.

Ertheilung von Ersindungspatenten. Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnä⸗ digst geruht: am 1. Februar dem Ingenieur und Fabrikdirektor Karl Keßler in Greifswald auf dessen Nachsuchen ein Erfindungspatent auf die durch Zeich⸗ nung und Beschreibung näher erläuterte Konstruktion

3. Februar dem Maschinenfabrikanten Johann Phi⸗ lipp Klein auf dessen Nachsuchen ein Erfindungs⸗ patent auf die durch Zeichnung und Beschreibung näher erläuterte Konstruktion einer Sicherheits⸗ Drosselklappe für Dampf⸗, Gas⸗ und Wasserleitun⸗ gen, während der nächsten drei für den Um⸗ fang des Großherzogthums zu ertheilen, und zwar bei den Patentträgern unter dem aus⸗ drücklichen Vorbehalte, daß durch die verliehenen leate Niemand in der Anwendung bereits früher chon bekannt gewesener Theile der Erfindungen ge⸗

hindert werden soll.

Mittheilungen aus dem Patent⸗Bureau des Uebersicht über Erfindungs⸗,

Ingenieurs Herrn Carl Pieper in Dresden.

Abonnement beträgt 1 350

Folge des Verzugs des Verkäufers und ohne Schuld des Käufers die Waare werthlos geworden wäre, könnte einfach die Differenz zwischen dem Ankaufs⸗ preis und dem möglichen höheren Wiederverkaufs⸗ preis den Maßstab für den zu leistenden Schadens⸗ ersatz bilden. U. H. A. G. München, 15. Juni 1873. Slg. bayer. U. Bd. II. S. 114, cf. U.

berg, 3. Mai 1865 und 23. Dezember 1863 (Letzteres 8 8 Archiv Bd. III. S. 126), cf. Art. 355

Art. 347 a. a. O. 1) Die Folgen der Dispositionsstellung können

mungen getroffen sind, welche zu allgemein und un⸗ bestimmt sind, und zudem zur Uebervortheilung eines Dritten dienen. In letzterer Hinsicht sind solche Verträge schon nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen und namentlich in dem auf Treue und Glauben be⸗ ruhenden Handelsverkehr unstatthaft. U. H. A. G. München, 1. April 1873. Slg. baver. U. Bd. II. S. 117 bis 120.

Verkäufer die Beseitigung von

a. Mängeln verlangt, kann die schuldige Bezah⸗ lung des bereits vorher fällig gewordenen Kaufprei⸗ ses weder aus dem Gesichtspunkte der Ausübung eines Retentionsrechts, noch im Wege der Kompen⸗ sation ablehnen. Denn jenes setzt zunächst eine

und Werthpapieren, nicht aber an Forderungsrech⸗ ten ausgeübt werden.

9

einer seitlichen Eisenbahnwagen⸗Kuppelung; am

ist ein Sicherungs⸗, aber kein Zwangsmittel. Die Kompensation ist unstatthaft, weil der Käufer unbegebens kein Forderungsrecht an den Kläger hat, son dern denselben zur Vornahme einer bestimm⸗ ten Handlung verurtheilt haben will.

b. Zur Begründung eines Anspruchs auf Beseiti⸗ zung der Unbrauchbarkeit einer Maschine gehört die

ngabe der Art der Unbrauchbarkeit.

c. Die Behauptung, eine Anzeige sei „rechtzeitig“ geschehen 8 entspricht nicht der Bestimmung des

rt. . O0.

d. Die vertragsmäßige Garantiezeit beginnt gleich⸗ eitig mit der im Art. 349 Abs. 2 1. c. bestimmten ö“ Frist.

u. H. A. G. Nürnberg, 30. Okt. 1872. Slg. bayer. U. Bd. II. S. 179.

In dem in Nr. 41 des Deutschen Reichs⸗Anzeigers

bez. 54 Central⸗Handelsregisters erwähnten Erkenntniß

des Reichs⸗Ober⸗Handelsgerichts II. Senat vom 15. Januar, ist statt Tit. VI. „Tit. VII.“ der Reichs⸗Gewerbe⸗Ordnung zu lesen.

„Am 18. d. M. hat in der Appellations⸗Instanz die Schlußverhandlung in Angelegenheiten der Liqui⸗ dation der Berliner Bank vor dem Kammer⸗ gericht stattgefunden. Bei der Liquidation waren bekanntlich bisher 70 % an die Besitzer der alten Aktien ausbezahlt worden, während man an die jungen Aktien, auf welche zur Zeit nur 40 % einge⸗ zahlt sind, diese 70 % nach Abzug der nicht einge⸗

R. O. H. G. 27. Sept. 1871, U. H. A. G. Nürn⸗

durch eine Nebenverabredung zum Lieferungsvertrage nicht abgewendet werden, wonach hinsichtlich der vertragsmäßigen Beschaffenheit der Waare Bestim⸗

2) Der Empfänger einer Waare, welcher von dem

fällige Forderung voraus, und kann nur an Sachen (Art. 313 H. G. B.) Es

in welcher auch die im §. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874. vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in

für das Deutsche Reich.

Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in 1 eträg für das Vierteljahr. Insertionsp reis für den Raum einer Druckzeile

1 der Regel täglich. Das Einzelne Nummern kosten 20 30 ₰.

troffen; im Kreise Mülheim haben z. B. sämmt⸗ liche Hochöfen ausgeblasen werden müssen. Von den chemischen Fabriken arbeiten zwar einzelne mit Nutzen, andere dagegen klagen über Mangel an Absatz. Die Papierfabrikation leidet an Ueberproduktion und stellen sich die Preise gegenwärtig so niedrig, daß von Verdienst kaum noch die Rede sein kann; namentlich wird über die immer mehr zunehmende Konkurrenz Frankreichs und Belgiens geklagt. Auf dem Gebiete der Textil⸗ Industrie hat sich die allgemeine Stockung in den Geschäften ebenfalls sehr fühlbar gemacht; selbst dort, wo, wie im Kreise Wipperfürth, die Tuchfabriken und Wollspinnereien in voller Thätigkeit waren, konnte nur mit geringem Gewinn gearbeitet werden, da die Absatzverhältnisse nicht befriedigten. Am besten erging es noch den Tuchfabriken, welche sich mit der Anfertigung gröberer Tuchsorten beschäftig⸗ ten, während andererseits die Kunstwoll⸗Industrie, namentlich im Kreise Gummersbach, so darnieder⸗ liegt, daß allein in derselben Bürgermeisterei 40 Etablissements still stehen. Die Seiden⸗ und Sammetfabriken des Kreises Mülheim waren zwar beschäftigt, es zeigte sich aber gegen das Vorjahr eine bedeutende Abnahme der Nachfrage, außerdem waren die Preise so gedrückt, daß eine Einschränkung der Produktion eintreten mußte; auch die kleine Besserung, welche die Seidenbandfabrikation zu An⸗ fang des Jahres erfabren, war nur vorübergehend. Der Frachtverkehr auf dem Rhein war in den ersten 9 Monaten des Jahres 1875 im Vergleich zur leichen Zeit 1874 von 3,888,948 Ctr. auf 3,442,775 tr. gesunken. Dabei waren die Zufuhren an über⸗ seeischen Kaufmannsgütern, besonders Getreide, er⸗ heblich, während der Verkehr auf den Werften des Inlandes schwach blieb. Die Schiffer haben ziem⸗ lich lohnende Frachten erzielt, zumal da der Wasser⸗ stand im verflossenen Jahre im Allgemeinen günstig war. Der Blei⸗ und Zinkerzbergbau wurde, trotz⸗ dem er im November unter dem anhaltenden Regen litt, so daß im Bergrevier Deutz sogar die Bensberger Werke in den tiefsten Sohlen er⸗ soffen, immerhin schwunghaft betrieben. So betrug z. B. die Bleierzgewinnung im Bergrevier Ründeroth bis Ende September v. J. 80,421 Ctr., hierzu treten für das IV. Quartal voraussichtlich noch 25,000 Ctr., so daß sich gegen das Vorjahr eine Zunahme der Produktion um ca. 66 % heraus⸗ stellt. Ebenso fand auf den Braunkohlengruben im Bergrevier Brühl⸗Unkel ein ziemlich lebhafter Be⸗ trieb statt.

Im Revpräsentantenhause der Vereinigten Staaten 8* der Deputirte Morrison, Veorsitzender des Comités für Mittel und ege (Finanz⸗Comité), eine Zolltarif⸗Bill eingebracht, deren Hauptzüge nach der „N.⸗B. H.⸗Z.“ bestehen: 1) in einer bedeu⸗ tenden Vereinfachung des Zolltarifs, indem in Zu⸗ kunft von keinem Artikel gleichzeitig doppelte d. h. Werth⸗ und spezifische Zölle, sondern nur der eine oder der andere, mit sehr wenigen Ausnahmen jedoch nur spezifische Zölle erhoben werden sollen; 2) in einer erheblichen Zollreduktion auf Fabri⸗ kate, darunter namentlich gewisse Klassen von Baum⸗ wollenwaaren, Wollen⸗ und Seidenwaaren, Eisen, Eisenwaaren ꝛc.; 3) in einer bedeutenden Erweite⸗

Zusatz⸗, Verbesserungs⸗Patente und deren Verlängerungen. Sewastopol⸗Eisenbahn⸗Obligationen. Mainzer G - (Nr. 5.)

(Brey'sche) Aktien⸗Bierbrauerei, Prior.⸗Part.⸗Oblig. anada. teg wurden ertheilt: 1. Januar bis 24. November 1875 . . . . . . . 1189 Nassaulsches Lotterie⸗Anlehen de 1837. Reisser, W1“ ie Anzahl der Gesuche um Patente betrug vom 1. Jan, bis 15. Febr. 1876. 606 Oletzko'er, Osteroder, Posener Kreis⸗Obli⸗ roßbritannien, Patente wurden gestegelt 1. Januar bis 15. Februar 1876. .. 3. . 252 gationen. Oesterreichische Hypothekenbank⸗ und Irland. * 50. Stempel wurde bezahlt 1. Januar bis 15. Februar 1876 . 126 Pfandbriefe. Paris⸗Lyon⸗Mittelmeer⸗Eisen⸗ f 100. Stempel wurde bezahlt 1. Januar bis 15. Februar 1876. 43 bahn⸗Obligationen. Poti⸗Tiflis⸗Eisenbahn⸗Aktien und Obligationen (Rückstände). Preußische Provinzial⸗Hülfskasse⸗Obligationen. Russisch⸗

zahlten 60 %, d. h. also im Ganzen 10 % zur Aus⸗ zahlung bringen wollte. Hiergegen war von meh⸗ reren Besitzern junger Aktien Klage angestrengt worden, wobei man geltend machte, daß der zur Auszahlung gelangende Betrag nicht nach Abzug der 1nee . sten Prozente festgestellt werden müsse, sondern daß die Vertheilung pro rata der erfolgten Einzahlung zu geschehen habe, so daß also auf die jungen Aktien nicht 10 %, sondern 28 % kommen würden. war die Klage zu

Gemäss §. 26 des Statuts veröffentlichen wir hierdurch den Abschluss für die Geschäftszeit vom 1. October 1874 bis 30. September 1875 mit dem Bemerken, dass auf die Stamm-Actien und auf die Stamm-Prioritäts-Actien gegen Dividendenschein Nr. 4 Serie III. Emk. 150 schreibe Eeichs- mark Einhundert und fünfgzig für die Actie vom 1. April d. Js. ab durch Herrn H. F. Lehmann hier oder durch die Kasse unserer Gesellschaft gezahlt wird.

Halle a. S., den 18. Februar 1876. Der Aufsichts-Rath.

Werther. Frenkel. b .

geben werden. b Die näheren Bedingungen sind im Bureau der Kaiserlichen Ober⸗Postdirektion (Registratur der Ab⸗ theilung E.), Königstraße Nr. 60 hierselbst, täglich von 8 Uhr früh bis 7 Uhr Abends ausgelegt und können auf portofreien Antrag gegen Erstattung der Abschreibegebühren, auch schriftlich, mitgetheilt werden. S Unternehmungslustige wollen: ihre Anbietungen

rung der Liste zollfreier Artikel durch Hinzufügung vieler bisher zollpflichtigen Rohstoffe, speziell Farbe⸗ stoffe und Chemikalien, welche von der inländischen Fabrikation stark konsumirt werden; 4) Wiederauflage des Zolls auf Thee (15 Cts. per Pfd.) und auf Kaffee (3 Cts. per Pfd.). In diesem Zolltarif⸗Entwurf ent⸗ halten sind ferner wichtige Amendements für Dekla⸗ ration des zollpflichtigen Werths importirter Waaren. Während nämlich bisher bei Importen zu dem

S

Entscheidungen deutscher Gerichte in Handels⸗

sachen.*) Kenntniß von Umständen, die der Versicherte beim

Vertragsabschluß nicht mittheilte, so hat sie dies

portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift:

„Angebot auf Lieferung von Kiefern zu Telegraphenstangen“ versehen, bis zum 4. März d. J., Vormittags 11 Uhr, an den Unterzeichneten einsenden. Die Eröffnung der eingegangenen Angebote erfolgt zu der angegebenen Zeit in Gegenwart der etwa persönlich erschienenen Anbieter. Später eingehende, sowie den Bedingunzen nicht entsprechende Angebote leiben unberücksichtigt. 8 3 Die Auswahl unter den Anbietern, welche 14 Tage nach jenem Termine an ihre Angebote ge⸗ bunden sind, wird vorbehalten. Berlin, den 20. F⸗bruar 1876. Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor. 8 [1457] Bekanntmachung. . Die Lieferung der für die hiestgen Garnison⸗ Anstalten für das Jahr 1876 erforderlichen Feue⸗ lae vre h; als: circa 540 Cbm. weiches Holz und 16,250 Ctr. Steinkohlen soll im Wege der öffentlichen Submission an den Mindestfordernden vergeben werden. 8 Hierzu ist auf Dienstag, den 7. März cr., Vormittag 11 Uhr, im Geschäftslokal der Verwaltung, woselbst auch die Lieferungsbedingungen einzusehen sind, ein Ter⸗ min anberaumt.

Offerten sind bis zur genannten Zeit versiegelt und 6- entsprechender Aufschrift versehen einzu⸗

reichen; später eingehende bleiben unberücksichtigt.

Ausgleichungs-Conto am 30. September 1875.

An Grundstück-Conto-.

1,015,280 543,400 2,720 768 38 h% 1,162,894 10 1,242 ,990 16 16,503 51 94,400 17,045 33 7000—- 3,500

Raffineriegeräthe-Conto Zucker-Conte Personen-Conto. Wechsel-Conto

Cas Centöob Knochenkohlen-Conto. Materialien-Conto. 8 Brennmaterialien-Conto. Zuckerverpackungs-Conto] Mobilien-Contoh.. Pferde- und Wagen-Conto

übee.e——

6,876,318,93

Für St.-Actien-Conto

St-Prioritäts-Actien-Conto. Reserve-Fond-Conto . St.-Actien-Divid.-Conto Zinsen für 1874/75 75,000. —. unerhobene Dividende 330. —.

St.-Prior.-Act.-Divid.-Conto Zinsen für 1874/75 60,000. —.

unerhöͤbene Dividende 11,962. 50. 5

2,592,587 15 30,000 1,175,400 24,600

6,876,318,93

Annahme-Conto. Arbeiter-Pensions-Conto. Anleihe Conto Conto für eingelöste Obligationen

8* 8 Neue Actien-Zucker-Raffinerie

Die Mitglieder des Aufsichtsrathes sind: EEI

Bankier Ludwig Betheke

Fabrikbesitzer Bernhard Krause in Trotha, Amtsrath von Doetinchem in Helfta, Oberam tmann Hermann Lüttich in Wendelstein, Oberamtmann Otto KRockstroh in Altscherbitz

8. Februar 1876.

Der Vorstand.

Erfurt, den 18. Februar 1876. . Königliche Garnison⸗Verwaltung.

Wessel.

““

Stadtrath Wilhelm Werther hier, als Vorsitzender. 1 Kaufmann Hermann Frenkel hier, als stellvertretender Vorsitzender

in Halle a. S.

hier,

Englisch⸗Holländische Anleihe de 1864 (Rück⸗ gen gahe chwedische 4 ½ % Staats⸗Anleihe de 1860. Ungarisches Prämien⸗Anlehen de 1870.

In der Simon Schropp'schen Hof⸗ Landkartenhandlung, Charlottenstraße 61. (zwischen der Kronen⸗ und Mohrenstraße) erschien soeben: Grosser Wandplan von Berlin in 14 Blättern,

Maßstab 1:6,250, herausgegeben von dem Geheimen Rechnungs⸗ Rath Herrn W. Liebenow, Chef des Karto⸗ graphischen Bureaus im Handels⸗Ministerium.

Berlin, im Februar 1876. Cto. 866/2.)

[1508]

bezieben: 1 [1512] D

in den östlichen und westlichen Provinzen des

preußischen Staates. .

Nach den Gesetzen und der Praxis

für den praktischen Gebrauch dargestellt

von 8

G. A. Grotefend, Regierungsrath.

is 2 25 ₰.

Sochulz.

Im Verlage von Julius Püttmann in Elber⸗ feld ist erschienen und durch jede Buchhandlung zu

Grundsätze des Kommunalsteuerwesens

(a 838/2) Zweite Beilage.

1) Die Wissenschaft des Agenten einer Versicherungs⸗ anstalt in Bezug auf einen von dem Versicherten in seinem Versicherungsantrage verschwiegenen That⸗ umstand zu dessen Bekanntgabe solcher verpflichtet war, schließt die Anfechtbarkeit des Versicherungs⸗ vertrages auf Seite des Versicherers aus. Die dem Agenten zur Last fallende Verletzung seiner Pflichten kann dem Versicherten nicht zum Schaden gereichen. u. H. A. G. Muͤnchen, 20. Februar 1873. Slg. bayer.

U. Bd. II. S. 145.

2) a. Bei den Feuerversicherungsverträgen kommt es hinsichtlich der Uebernahme der Assekuranz wie der Höhe meist nicht sowohl auf die Person des

igenthümers, als auf die Qualität, Bestimmung und Oertlichkeit der versicherten Sache an.

b. Wenn auch jeder Versicherungsvertrag beide Theile zu Treue, Redlichkeit und Aufrichtigkeit ver⸗ pflichtet so ist doch der Grundsatz maßgebend, daß ie Gültigkeit der Versicherung durch die gewissen⸗ hafte Angabe jener Umstände bedinzt sei, welche nach vernünftigem Ermessen auf den Entschluß des Gersicherers, sich in den Vertrag einzulassen, einen Ninfluß haben konnten. U. H. A. G. München v. 17. spril 1873, Slg. bayer. U. Bd. II. S. 149, usch Archiv, Bd. 23 S. 395 und Bd. 25

2) Hatte der Agent der Versicherungsgesellschaft

*) Die Entscheidungen des Reichs⸗Ober ⸗Handels⸗ gerichts werden besonders mitgetheilt.

schuldhafte Verfahren des Agenten zu vertreten; siehe im allg. Urtheil.

3) Eigene selbstverschuldete, wenn auch unbeab⸗ sichtigte Tödtung befreit die Lebensversicherungsgesell⸗ schaften von der Pflicht zur Zahlung der Versiche⸗ rungssumme. Wer eine Handlung vornimmt, von der er weiß, daß sie ihn tödtet, erscheint der Lebens⸗ versicherungsgesellschaft gegenüber nicht als unzurech⸗ nungsfähig. U. H. A. G. Nürnberg, 7. April 1873 Slg. Bd. II. S. 193.

4) Wendet die Versicherungsgesellschaft auf die Klage auf Zahlung der Lebensversicherungssumme ein, der Verlebte hat sich selbst entleibt, dann liegt ihr auch im Falle Widerspruchs der Beweis hier⸗ über zu, da es nicht angeht, von Anfang an die ö für einen Selbstmord anzunehmen, welche so lange fortbestehen sollte bis die Erben des Versicherungsnehmers eine gegentheilige Todes⸗ art erwiesen hätten. U. ob. Gerichtshofes München 13. März 1874. Slg. bayer. U. Bd. III. S. 92.

Art. 283 H. G. B.

„Wurde beim Lieferungskaufe die Waare nachträg⸗ lich geliefert und vom Käufer angenommen, so be⸗ rechnet sich der vom Verkäufer dem Ersteren zu ersetzende Schaden oder Gewinnentgang nicht blos nach dem Ankaufspreis und dem möglichen Wieder⸗ verkaufspreis, sondern es muß in Betracht kommen, welch geringeren Preis der Käufer in Folge der verspäteten Lieferung der Waare wirklich erzielt hat. Nur wenn gar nicht geliefert worden wäre,

oder wenn zur Zeit der verspäteten Lieferung in

In erster Instanz Ungunsten der Kläger entschieden worden, weil sie die Gesellschaftsvorstände und nicht die Liquidatoren verklagt hatten, dabei war jedoch zu gleicher Zeit angedeutet, daß, wenn die Klage gegen die richtigen Personen gerichtet worden wäre, man wahrscheinlich im Sinne der Kläger entschieden haben würde. Das Kammergericht hat nunmehr heute wirklich zu Gun⸗ sten der Besitzer der jungen Aktien entschieden und den Grundsatz festgestellt, daß die Auszahlung der Liquidationsrate pro rata der erfolgten Einzahlung erfolgen müssen, so daß also, da dieselben erst 10 % bekommen haben, ihnen noch 18 % nachzuzahlen sind, die übrigens, wie wir gleich nebenbei bemerken wollen, schon im Voraus reservirt worden sind, so daß der Ausgang des Prozesses auf die Liquidation der Bank im Ganzen ohne Einfluß bleibt. Es ist gegen das 15 sofort die Revision angemeldet worden, und wird somit die Entscheidung auch bis in die oberste Instanz, d. h. vor das Reichs⸗Ober⸗ Handelsgericht gebracht werden.

Aus dem Regierungsbezirk Cöln wird be⸗ richtet, daß sich die ungünstige Lage der Industrie

Werth derselben im Exporthafen alle Kosten der Verpackunz, Hafengelder u. s. w. hinzugeschlagen werden mußten eine Bestimmung, welche für un⸗ sere Importeurs eine Quelle der vielfachsten Chikane ist soll diese Hinzufügung der Spesen bei Dekla⸗ ration des zollpflichtigen Werths in Zukunft in Weg⸗ fall kommen. 8

Das brasilianische Markenschutzgesetz. (Arbeitgeber) Das Gesetz, welches die bra⸗ silianische Regierung unterm 23. Oktober vor. Jahres zum Schutze der Fabrikmarken er⸗ lassen hat, schließt sich ziemlich genau an das Deutsche Markenschutzgesetz an: Die zu schützende Marke muß beim Handelsgericht an⸗ gemeldet und in ein besonderes Register eingetragen werden. Die Eintragung wird in den Zeitungen ver⸗ öffentlicht und erfolgt in der Reihenfolge, in welcher die Marken angemeldet werden. Mit eens⸗ strafen von 1 bis 6 Monaten und einer Geldstrafe von 5 bis 20 % des verursachten oder möglichen Schadens werden diejenigen bestraft, welche einge⸗ tragene Marken widerrechtlich benützen oder Waaren

im verflossenen Jahre noch verschlechtert hat. Ein⸗ zelne Etablissements haben den Betrieb ganz ein⸗ gestellt, andere ihre Thätigkeit erheblich eingeschränkt. Der Absatz war ungenügend und mußte noch dazu häufig derart vermittelt werden, daß die Abschlüsse zu Preisen erfolgten, die nicht einmal die Selbst⸗ osten deckten. Am schwersten wurde die Eisen⸗ Industrie von der Ungunst der Verhältnisse ge⸗

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verkaufen, die mit solchen nachgemachten Marken versehen sind. Ferner wird mit Gefängniß von 1 bis 3 Monaten und einer Geldstrafe von 5 bis 20 % des verursachten oder möglichen Schadens be⸗ straft, wer fremde Marken, ohne sie voll⸗ ständig nachzumachen, derart nachahmt, daß An⸗ dere damit getäuscht werden können. Aus⸗ ländische Produkte, die mit nachgemachten