ein größeres Interesse hat, als andere und deswegen eher geneigt sein möchte, für solche eine Ausgabe zu machen.
So mag es jetzt sein; schaffen wir aber die Synodalordnung, dann steht vielen Laien das Recht und die Pflicht zu, neben den Geistlichen, auch das Interesse der Kirche wahrzunehmen, und das schützt vor Einseitigkeit. Mir scheint daher eine solche Sorge nicht begründet. — Wie ist es nun mit dem Eintritt der Landes⸗ gesetzgebung gedacht? Soll die Gesetzgebung eintreten auch für unausweisliche Ausgaben, beispielsweise für die Kosten der Synoden und für sonst voraussichtliche Ausgaben? Das kann doch unmöglich gemeint sein; denn sonst würde die Möglichkeit, eine Synode abruhal⸗ ten, wiederum von der Landesvertretung abhängen. Oder aber sind Sie gemeint, unbedeutende Dinge zur Erörterung hier zu bringen? Dann kommen wir in die Situation, immer und immer wieder und ohne Noth die Debatten zu haben, die wir mit der heutigen und den nächsten doch am liebsten abbrächen. — Sie sprechen von Prozent⸗ sätzen. Ich bin gern bereit, diese Frage zu erwägen, ich habe aber außerordentliche Besorgniß, daß wir einen wirklichen richtigen Prozent⸗ satz nicht finden werden. Finden Sie ihn, — desto besser.
Es ist dann hingewiesen worden auf die Mitwirkung bei der Gesetzgebung. In dieser finde ich allerdings eine Thatsache, welche die Besorgnisse des Hrn. Abg. Virchow, die er in Bezug auf den Träger des Kirchenregiments äußerte, vollständig zu beseitigen geeignet ist. Ueber die Fassung des Artikel 12 kann ja geredet werden; wenn Sie nicht weiter gehen, als wie ich Andeutungen gehört habe, dann, glaube ich, wird es nicht allzu schwierig sein, zu einer Einigung zu kommen; nur aber möchte ich nicht, daß die Frage dahin ginge, daß in der Kirche wiederum das Gefühl erzeugt würde, sie würde zu stark vom Staat bedrückt. Es ist merkwürdigerweise, sage ich, aber es ist einmal soh gerade die Be⸗ stimmung der Thätigkeit des Ministers in Bezug auf Beschlüsse der Synode ist als so mächtig und bedeutsam von allen Seiten angesehen worden, daß es der Synode schwer geworden ist, sich über den Vor⸗ schlag zu einigen, der demnächst zum Beschluß geführt hat.
Am meisten ist heute das Bedenken betont worden, es liege in den Bestimmungen des §. 7 eine Gefahr für die Gewissensfreiheit. Der Hr. Abg. Dr. Virchow hat das nach verschiedentlichen Richtungen ausgeführt; aber ich kann mich von dem Eindruck nicht lösen, daß der verehrte Herr Abgeordnete sich aus diesem Paragraphen erst Gestalten konstruirt hat und dann gegen diese Gestalten anfocht. Vielleicht bin ich auch nicht ganz ohne Beweis dieser meiner Meinung. Es ist ihm eine ganz eigenthümliche Verwechslung begegnet, die gewissermaßen ein Zeichen für die Richtigkeit meiner Meinung ist; er hat den Professor Cremer aus Greifswald als einen liberalen Theologen hingestellt und hat ihn nun bekäͤmpft. Meine Herren! Ob es sich nicht mit manchen anderen Behauptungen und Aufstellungen seinerseits ebenso verhält, wie mit der von dem liberalen Professor Cremer, der sich höchlich wundern wird, wenn er diese Bezeichnung in einer Acußerung gerade des Hrn. Abg. Virchow lesen wird?
Meine Herren! Was will denn der §. 7 in seinen beiden ersten Nummern? Diese Bestimmungen haben nicht im Entferntesten di Absicht, ein neues Bekenntniß zu formuliren, sondern diese Bestim⸗ mungen gehen blos dahin, daß ein Organ für Erledigung derartiger Streitigkeiten, wie sie ja vorkommen, vorhanden sein soll, besser als das gegenwärtige. Denn, meine Herren, Schranken der Lehrfreiheit neben der Lehrfreiheit selbft giebt es auch in diesem Augenblick, und ich bin auch der Meinung, daß, wenn man überhaupt noch eine Kirche will, es solche immer geben muß. Denn für eine Kirche, da sie eine Gemeinschaft der Glaubenden ist, auß auch ein Ausdruck da sein sür den gemeinsamen Glauben, mag er soweit gefaßt sein, wie er wolle, aber da sein muß er. Und da giebt es auch eine Grenze, und über diese Grenze hinaus soll ein Geistlicher nicht lehren, damit nicht das Bewußtsein der Gemeinde in dieser Beziehung verletzt wird. — Wie steht es nun bisher? Jetzt hat darüber zu entscheiden z. B. das Königliche Konsistorium zu Berlin und der Evangelische Ober⸗Kirchenrath. Ich denke, der Fall ist noch nicht lange her, der auch in diesem hohen Hause zu so er⸗ regten Betrachtangen geführt hat, um nicht aus diesem allein zu er⸗ kennen, daß es mmselich wird für diese kirchenregimentliche, noch dazu staatlich gemischte Behörden, in dieser Beziehung für sich allein Ur⸗ theile zu fällen. Darum sollen eben für den Fall, daß es nothwendig wird — eine dies besagende Stelle aus den Reden des Präsidenten Her⸗ mann hat uns der Hr. Abg. Virchow nicht vorgelesen — in eine solche Regelung einzutreten, die Beamten das nicht allein machen dürfen, sondern es muß hinzutreten ein geordnetes Organ aus der Gemeinde, und das ist die Generalsynode. Danach, meine Herren, steht die Sache doch erheblich anders, als der Hr. Abg. Virchow uns vorgeführt hat.
Er schildert nun aber die Gefahr künftiger Generalsynoden als so gar mächtig, er meint, die gegenwärtige sei vergleichbar einer Taube, die künftigen würden Geier sein. Meine Herren! Es wäre sehr un⸗ recht, wenn ich das Bild umkehren wollte. Ich sage daher lieber: mir ist der Schluß viel wahrscheinlicher, daß die anderen General⸗ synoden, weil sie herauswachsen aus freiheitlichen gestalteten anderen Körpern, freiheitlicher gesinnt sein werden, wie die gegenwärtige Gene⸗ ralsynode, die aus einer viel größeren Enge herauswuchs, — voraus⸗ gesetzt nur, daß die betreffenden Mitglieder der Gemeinden ihre Pflicht thun, und nicht, wie ich es vorhin bezeichnete, ihre Hände in den Schoß legen.
Meine Herren! Ich sollte doch glauben, daß die gegenwärtige Synode in Bezug auf die jetzt behandelte Frage auch bereits Beweise genug gegeben habe, welchen Standpunkt sie einnimmt, und daß diese keineswegs der war, die einzelnen Gemeinden zu bedrücken, im Ge⸗ theil, daß die Synode eine dezentralisirende Richtung immer stärker und mit anerkennenswerther und erfolgreicher Energie geltend gemacht hat. Es ist nicht blos auf den Zusatz des §. 1. zu verweisen, der — allerdings mir wenig verständlich — von dem Hrn. Abg. Virchow für die Behauptung herangezogen ist, man wolle einen besonderen Be⸗ kenntnißstand in der evangelischen Kirche schaffen, während er doch keine andere Bedeutung hat, als daß gegenüber dieser General⸗Synodal⸗ ordnung zunächst jede Gemeinde in ihrem Bekenntniß oder, wenn sie die Union hat, ihrer Union gelassen wird. Es ist vor allem Nr. 3 der General⸗Synobalordnung, auf den der Herr Abgeordnete, wie mir nach seinen Antezedenrtien erscheint, ein gar zu geringes Gewicht gelegt hat. Mir ist eine Rede des Hrn. Abg. Virchow unvergeßlich geblieben, die er biekt, als er sein ablehnendes
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Votum gegenüber den General⸗Synodalkosten begründete. Da wies er uns, wie es gemacht werden sollte, er wies uns hin auf den Großen Rath von Bern, als den, dem nachzueifern sei, und er las uns aus dem Anschreiben des Großen Ratks an das Berzer Volk Folgendes vor:
Für die Protestanten ist dies (das Beto) vom so ge⸗ ordnet, daß, wenn die Kan tonssynode z. B. einen neuen Katechis⸗ mus, ein neues Gesangbuch und dergleichen einzuführen beschließt, das einer Gemeinde nicht beliebt, diese Gemeinde innerhalb sechs Monaten und unter bestimmt en Voraussetzungen den betreffenden Beschluß verwerfen kann, wol'ei es dann für diese Gemeinde bis auf Weiteres beim Alten verble ibt;
und dann weiter:
Dieses Veto oder Einspruchsr icht gewährt den Gemeinden, ohne sie aus dem Verband mit der allger Leinen Kirche zu reißen, vorkom⸗ menden Falls ein nachhaltiges Mit.tel, sich gegen Verzewaltigung in Glaubenssachen zu schützen. Die oberen kirchlichen Behörden hinwieder nöthigt es, fortwährend Fühlung mit den Strömungen und Bedürfnissen des kirchlich⸗religiösen Lebens in den Gemeinden zu behalten.
Und nun, meine Herren, steht dies auch alles in §. 7 Nr. 3 und noch 2twas weitergehend! Es wird für manche Fälle sogar die aus⸗ drück iche Zustimmung gefordert und die Ableh uung ist an keine Frist ebund en! Meine Herren, damals war dies für den Hrn. Abg.
irchom etwas Empfehlenswerthes, und heute befindet sich die Nr. 3 des §. 7 Unter denen, die in Pausch und Bogen verworfen werden sollen. Mir gefällt der Hr. Abg. Virchow von Hamals doch besser, als der Hr. Abg. Virchow von heute. 8
Der vorehrte Herr Abgeordnete monirte wegen der Nr. 3 des
Paragraphen, daß auch die kirchlichen Bedingungen der Trauung
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Gegenstand der Kirchengesetzgebung in der höchsten Instanz sein sollen. Meine Herren, er scheint zu meinen, er nannte wenigstens den Namen, daß Hr. von Kleist⸗Retzow diese Nummer hineingebracht habe. Nein, meines Erinnerns war es die sogenannte Mittelpartei, die keine Neigung hatte, die Provinzialsynoden in diesem Punkt entscheiden zu lassen, sondern die Garantie in der Generalsynode suchte, also gerade in umgekehrtem Sinne ist diese Nummer hineingekommen. Und dann, meine Herren, ist denn das nicht auch ganz recht? Es geht mir in dieser Sache ganz eigenthümlich. Als wir hier über das Civilstandsgesetz verhandelten, habe ich wiederholt gesagt: die Kirche hat das Recht, ven ihrem Standpunkte aus die Bedingungen für die Trauung zu regeln, wie sie es für angemessen erachtet, der Staat nimmt das Seine vorab. Dieser Satz ist von verschiedenen verehrten Mitglieder dieses Hauses damals pure acceptirt und noch weiter begründet werden und wurde auch von keiner Seite bestritten. Er wurde anerkannt, als es sich darum handelte daß der Kirche das Recht der Trauung mit der Bedeutung des Zivil⸗ aktes genommen werden sollte. Nun soll sie in dem gegenwärtigen Augenblick die ihr früher zuerkannte Befugniß nicht mehr haben? Freilich darf sie dieselbe nicht üben über ihre Grenzen hinaus, aber dafür ist doch ausreichend gesorat durch die Garantien im Art. 12,. über die wir bereits gesprochen haben, oder durch die, die Sie noch hinein legen werden. Es ist meiner Meinung nach absolut noth⸗ wendig, auch in diesem Augenblick der Kirche zu geben, was ihr ge⸗ bührt, nämlich von ihrem Standpunkt aus die Bedingungen zu be⸗ stimmen, welche die Trauung betreffen. Ich kann in der That nicht finden, daß hierin eine Quelle des Unfriedens liegt.
Meine Herren! Ich kann nicht umhin, neben punkten, auf die ich einzugehen genöthigt gewesen G Ende meiner Ausführung einen mehr allgemeinen Standpunkt ein⸗ zunehmen.
Für die Staatsregierung ist es in der That eine Noth⸗ wendigkeit, das ihrige nach allen Seiten zu thun, um zur Aner⸗ kennung der General⸗Synodalordnung, zu einem vereinbarten Ab⸗ schluß über das vorgelegte Gesetz mit diesem und dem anderen Hause zu gelangen. Der preußische Staat hat — und darin muß ich dem Abg. Dr. Techow durchaus Recht geben — auch mehr in diesem Augenblick, wo der Art. 15 der Verfassungsurkunde aufgehoben ist, die Verpflichtung, der evangelischen Kirche zur Selbständigkeit zu verhelfen. Die Pflicht ist vielleicht in Folge jenes Gesetzgebunzsaktes und anderer Akte der Gesetzgebung noch eine stärkere geworden. Die Staats⸗ regierung hat bei der Vorlage des Gesetzes wegen Aufhevung des Artikels 15 in den Motiven sich ausdrücklich zu dieser Verpflichtung bekannt, und meine Erinnerung reicht nicht dahin, daß irgend Jemand damals anderer Meinung gewesen wäre. Die evangelische Kirche hat aus der staatlichen Gesetzgebung manche Schwierigkeiten erfahren; um so stärker ist die Pflicht des Staates, in diesen Beziehungen ihr eine eigene Thätigkeit einzuräumen, damit sie die Schwierigkeiten über⸗ windet. Die Staatsregierung meint auch, es sei politisch geboten, der aus der Verwerfung des vorliegenden Gesetzes mit Nothwendigkeit erwachsenden Unzufriedenheit entgegenzutreten; es sind der unzufrie⸗ denen Elemente im Lande genug, daß man nicht ohne zwingende Gründe neue hinzufügen darf.
Nun, meine Herren, wem möchte wohl die Verwerfung dieses Gesetzes zu gute kommen? Ihnen, meine Herren, von der liberalen Seite? Ich glaube, es ist manch einer unter Ihnen, der mit mir das Wort ausspricht: nein, unseren Gegnern da und dort! Ich darf Sie ja vielleicht an Eins erinnern. Die Vertreterin einer doch recht bedeutsamen Partei Preußens, die Kreuzzeitung, sieht ja mit Freuden in einer Verwerfung dieses Gesetzes durch die liberaler Parteien einen Wendepunkt für die Bildung der Parteien, und sie sagt: es ist uns zwar peinlich, mit dem Liberalismus zusammen dieses Gesetz zu verwerfen, aber wir werden es thun. Es heißt in der Zeitung weiter: es sei denn die Gelegenheit vorhanden, überhaupt unsere Zustände zu bessern — und verblümt war die Weise wirk⸗ lich nicht, mittelst der die Person des Kultus⸗Ministers dem Prä⸗ sidenten des Staats⸗Ministeriums als Schlachtopfer freundlichst an⸗ geboten wurde. Der Hr. Abg. Virchow hat die Frage auf⸗ geworfen: warum mit der Sache so eilig? Es ist auch an anderen Stellen ähnlich gefragt worden. Als ich die Kirchen⸗ gemeinde — und Synodalordnung von September 1873 zu ihrer kirchlichen Publikation geführt hatte, da sagte man mir, auch in be⸗ freundeten Kreisen: Was fällt denn diesem Minister ein! er hat doch wohl genug zu thun mit seinen sonstigen kirchenpolitischen Thätig⸗ keiten und Kämpfen, und nun ladet er sich noch diese schwere Aufgabe auf den Hals! — Ja, meine Herren, ich habe diese Empfindung auch gehabt, daß eine gehörige Last, — wenn ich sie auch nicht gerade 200 Centner nenne, auf meine Schultern gekommen ist, aber sie ist nicht viel leichter, als eine solche, die in dem Bilde von den 200 Centnern als eine nicht mehr zu hebende be⸗ zeichnet worden ist. Sie war kaum zu heben. Daß ich doch den Entschluß gefaßt habe, das zu thun, daraus werden Sie wenigstens den Rück⸗ schluß machen dürfen, daß bei mir nach den Erfahrungen, die ich ge⸗ macht habe, die volle Ueberzeugung bestand, es ist nicht blos Zeit, es ist die höchste, ja vielleicht die letzte Zeit, wenn die evan⸗ gelische Kirche überhaupt zu einer Verfassung kommen soll, daß die Entwickelung der Synoden mit Energie und ohne Unterlaß in Angriff genommen werden muß. Und wenn ich diese Ueberzengung hatte, so ist sie nicht zum kleinsten be⸗ zründet worden gerade durch die andere Seite der Kämpfe, auf die ich vorhin hingedeutet habe. — Ich spreche daruber nicht mehr; es liegt mir fern, einen Anlaß zu geben, daß in diese Dehatte etwa ein Ton komme, von dem wir in den letzten Sitzungen so viele und mir scheint traurige Proben gehabt haben. Darum nur die Andeutung an die andere Seite. Sie haben alle an den Kämpfen Ihr redliches Theil gehabt, und darum würden Sie auch nach Ihrer eigenen Erfahrung wissen, was ich in der Sache meine.
Meine Herren, Sie haben eine General⸗Synodalordnung vor sich, welche mit der äußersten Anstrengung und der größten Mühe, auch der Selbstaufopferung der Betheiligten zum Abschluß gekommen ist, zu einem Abschlusse, wie ich ihn selbst mit Sicherheit wenigstens nicht erhofft hatte, und auf die Gefahr hin, von Ihnen belacht zu werden, spreche ich auch den Satz aus, daß diese Verfassung die liberalste ist, die überhaupt in Deutschland und auch in ähnlichen Gestaltungen der evangelischen Kirche, wenn es noch um Kirche sich handelt, besteht. Es mag das uns in Preußen nicht so klar zum Bewußtsein kommen, wir stehen aber alle in dem Ringen, in der werkthätigen Arbeit, und da ist mancher Griff zu hart und manches Wort zu scharf, man verliert dabei die reine nothwendige kühle Beurtheilung ein wenig. Deswegen ist es mir doch von Interesse gewesen, daß, weil uns die liberale Presse Deutschlands außerhalb Preußens den Gedanken zum Ausdruck gebracht hat: wir würden nicht begreifen, wenn die liberale Partei des Abgeordnetenhauses dazu beitrüge, daß dieses Gefeetz nicht zu Stande käme. Nun, meine Herren, das ist eine ganz zweifellose Sache, wenn jetzt — in diesem Zeitraum — es nicht gelingt, diesen wichtige: Schritt zum Abschluß der evangelischen Kirchenverfassung zu thun, dasß er vielleicht nicht mehr möglich wird oder nur zu einer Zeit, wo inzwischen der Lauf der Dinge die evangelische Kirche auf das Schw erste geschädigt hat. Von kieser Ueberzeuzung, meine Her⸗ ren, bin ich auf das Alleräußerste durchdrungen.
Ich möchte die Verantwortung für eine Verwerfung und ein Nichtzustand ekommen der Sache in keiner Weise mittragen, darum habe ich nich bemüht, zunächst alles das zu thun, was die Vorbedingung für eine gedeihliche Lösung schuf. Ich habe mich eingesetzt dafür, und ich mache gar kein Hehl dar⸗ aus, daß dee Allerhöchste kirchliche Sanktion dieser Syno⸗ dalordnung erfolgte, ehe die Beschlüsse des Landtages vorhanden waren. Neulich war ich in der Lage, Ihnen zu ent⸗ wickeln, wie die Staatsregierung rechtlich ihren Standpunkt vertrete, wie sie ihn zu verf olgen für geboten halte, weil es derselbe Stand⸗ punkt sei, den früher die Landesvertretung jetziger Legis⸗ laturperiode einnahrn. eute will ich noch hinzusetzen: für den Fall, daß dieses Gesetz die Sanktion des Landtages nicht er⸗ fährt, daß eine Vereinbarung nicht möglich wird, dann steht die
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all den Spezial⸗ bin, gegen das
Sache für die Kirche in Folge der Allerhöchsten Sanktion so: Es ist der wirklich kirchlichen Agitation durch die Entschädigung der berech⸗ tigten kirchlichen Macht der Boden entzogen, sie lüßt jetzt schon nach; es ist der evangelischen Kirche durch die Aenderungen der gegen⸗ wärtig kirchlich zu Recht bestehenden Kreis⸗ und Provinzial⸗ Synodalordnung eine gerechtere und freisinnigere Entwickelung zu ihrer eigenen Weiterführung gegeben worden; es ist die große Gefahr, daß die Provinzialsynoden Macht bekämen über die Landes⸗ svnode, geschwächt worden; denn auch die Landessynode hat ihre kirch⸗ liche Anerkennung erhalten, und nicht mehr bleiben die Provinzial⸗ synoden als die höchsten kirchlich anerkannten Organe bestehen. Es besteht für den Fall, daß ausreichende Opferwilligkeit vorhanden ist, in den Kreisen der evangelischen Kirche in großes Feld, auf welchem die evangelische Kirche die kirchlich festgestellten Punkte zur Geltung und weiterer Ausführung bringen kann auch ohne Staatsgesetz und, meine Herren, es bleibt die Möglichkeit, daß in vielleicht nicht ferner — ich kann es ja nur als Möglichkeit hinstellen, — in vielleicht nicht ferner Zeit doch eine Anerkennung des Gegebenen erreicht wird, sei es daß die Zeit günstiger ist, sei es daß die Hände, die dabei mitzuwirken haben, geschickter und kräftiger sind, als die meinigen. Aber, meine Herren, wenn Ihnen die Syonadlordnung nicht als kirchlich geltendes Gesetz vorgelegt worden wäre, dann bestand nicht blos die Gefahr, ich meine die Gewiß⸗ heit, daß die verschiedenen Parteien der evangelischen Kirche die Synodalordnung von ihrem Standpunkte aus hier und auch an einer anderen Stelle in einer Weise behandeln, ja — verzeihen Sie mir den Ausdruck — sie so zerfetzt haben würden, daß es dem Könige als Träger des Kirchenregiments nicht mehr möglich wäre, sie kirchlich zu publiziren. Daher habe ich mich verpflichtet gehalten, Alles zu thun, um diese Publikation herbeizuführen, damit man mir keinen Vorwurf mache aus etwaigem Scheitern dieser Sache, darum habe ich gehandelt, wie ich auseinandergesetzt habe, und ich werde auch hier, — wie ich das bisher in meinen Ausführungen gethan habe — nicht nachlassen in dem Bestreben, das Ziel zu erreichen, was ich mir gesteckt habe. Ich habe an einer anderen Stelle der Synode gesagt: ob meine Bestrebungen zum Ziele führen, das steht in Gottes Hand, ich würde aber an ihr Scheitern nicht eher glauben, als bis ich das Scheitern erfahren hätte, und auf diesem Standpunkte, meine Herren, stehe ich noch in diesem Augenblick. Ich habe das Vertrauen, daß diese und manche anderen Gesichtspunkte auch rein politischer Art Sie erfüllen werden bei Ihren Erwägungen, und daß das Resultat Ihrer Erwägungen Sie dahin drängen wird, die Pflicht des Staates gegenüber der evangelischen Kirche zu lösen, nicht blos zum Segen und Vortheil der evangelischen Kirche, nein, des preußischen und deutschen Vaterlandes. Das Vertrauen habe ich zu Ihnen. 3
Nachdem der Abg. Miquel für die seiner Meinung nach allerdings noch verbesserungsfähige Vorlage gesprochen hatte, vertagte das Haus die Fortsetzung der Debatte gegen 4 Uhr.
Vereinswesen.
Die Handelsschule des Lette⸗Vereins, der am 26. d. M. seine Generalversammlung abhielt, zählte in der April,. v. J. eröffneten Vor⸗ klasse im Sommer 9, im Winter 25 Schülerinnen, die 1. Klasse wurde durchgängig von 33 Schülerinnen besucht. Auch die gewerblichen Kurse, namentlich der für Schneidern, wurden stark besucht. Im Ganzen hat der Verein im verflossenen Jahre 502 Schülerinnen er⸗ werbsfähig gemacht. Die Einnahme der Schule belief sich auf 16,610 ℳ, die Ausgabe auf 15,646 ℳ Das Victoriastift hat die Zahl seiner Pensionärinnen auf 40 erhöht. Seine Einnahmen be⸗ trugen 45,533 ℳ, seine Ausgaben 45,359 ℳ Die Kochschule wird durchschnittlich von 5— 6 Schülerinnen besucht. Das bereits seit 10. Jahren thätige Arbeitsnachweisebureau hat 479 Stellen vermittelt, die Zahl der Angebote betrug 679, die der Gesuche 1760. — Der Victoria⸗Bazar ist im April v. J. neu eröffnet worden. Von den 1274 eingelieferten Nummern sind 475 verkauft. Der im November im Prinzessinnenpalais veranstaltete Bazar hat einen Reinertrag von 10,398 ℳ ergeben. — Die Seßerinnenschule ist seit vorigem April mit der von Freunden des Lettevereins gegründeten Druckerei verbunden. Gegenwärtig sind in derselben 25 Setzerinnen thätig, deren Lehrzeit 6 Monate beträgt. Die Darlehnskasse der Lette⸗ stiftung hat im verflossenen Jahre 24 Darlehne in Höhe von zu⸗ sammen 5130 ℳ auszegeben; aus dem Nähmaschinenfonds sind 51 Maschinen angekauft. Der Verein hat nunmehr auch die Verwaltung der Charlottenstiftuug angetreten; das Vermögen derselben beträgt 65,250 ℳ Aus den Zinsen erhalten 2 Damen Freistellen im Victoria⸗ stift und 12 Damen solche in der Handels⸗ und Gewerbeschule. Die Gesammteinnahmen des Lette⸗Vereins betrugen im verflossenen Jahre 39,189 ℳ, die Ausgaben 39,000 ℳ An Effekten besitzt der Verein 3600⸗
Gewerbe und Handel.
In der Sitzung des Aufsichtsrathes und des Ausschusses der Aktionäre der Rumänischen Eisenbahn⸗Aktien⸗Gesell⸗ schaft vom 26. d. M. wurden die Vorlagen für die heute statt⸗ findende außerordentliche Generalversammlung endgültiz festgestellt. Der vorzulegende Bericht des Vorstandes schließt mit dem Antrage: die Generalversammlung wolle beschließen, von der weiteren Verfol⸗ gung des Verkaufsprojekts vorerft abzusehen, jedoch die in der außerordentlichen Generalversammlung vom 16. Dezember 1875 er⸗ theilte Ermächtigung bis Ende dieses Jahres in Kraft zu lassen für den Fall, daß sich eine andere Grundlage des Verkaufsprojektes ergeben sollte, die in Ansehung der Singularrechte der Stamm⸗ Prioritäts⸗Aktionäre und der Liquidations⸗Bestimmungen des deutschen Handels⸗Gesetzes keinem Bedenken unterliegt. Der Bericht rekapitulirt ferner die Berathungen, die in Bezug auf die Emission von Schuldverschreibungen zum Zweck der Einlösung der Dividenden⸗Coupons innerhalb der Gesellschaftsvorstände gepflo⸗ gen sind. Der in dieser Beziehung einzubringende Antrag lautet fol⸗ gendermaßen: Die Generalversammlung wolle beschließen: den Auf⸗ sichtsrath und Ausschuß zu ermächtigen: 1) auf der Grundlage des proponirten Projektes, eventuell in einer sonst gesetzlich zulässigen Form eine Anleihe bis auf Höhe von 45 Millionen Mark aufzu⸗ nehmen, durch welche während der Zeit der Tilgung der temporären Anleihe die Realisation der Dividenden der Stammaktien ermöglicht oder die Tilgung der temporären Anleihe beschleunigt wird; 2) die etwa nöthigen Statutenänderungen vorzunehmen.
— Im Regierungsbezirk Posen werden durch die am 10. De⸗ zember v. Js. erfolgte Eröffnung der Posen⸗Kreuzburger Bahn die wirthschaftlichen Interessen der davon berührten Gegend voraussichtlich eine große Förderung erfahren. Insbesondere macht die jetzt bequeme Verbindung mit dem oberschlesischen Kohlenvereine sich fühlbar, da die Kohlenpreise sofort auf die Hälfte gesunken sind. — Die Haupt⸗ einfuhrartikel bildeten Korn, Stroh und Butter, die Hauptausfuhr⸗ artikel Salz (aus Inowraczlaw ca. 11,000 Ctr.) und Kohlen.
Verkehrs⸗Anstalten.
Triest, 26. Februar. Der Lloyddampfer „Ceres“ ist heute Nachmittag 1 Uhr mit der ostindisch⸗chinesischen Ueberlandpost aus Alexandrien hier eingetroffen.
Southampton, 26. Februar. Das Postdampfschiff des Nordd. Lloyd „Frankfurt“, Capt. F. v. Bülow, welches am 6. d. M. von New⸗Orleans und am 10. d. M. von Havanna abgegangen war, ist
estern Nachmittags wohlbehalten hier angekommen und hat heute früh die Reise nach Bremen fortgesetzt.
New⸗York, 26. Februar. (W. T. B.) Gestern brach an Bord des zum Abgang bereiten Hamburger Dampfers „Her⸗ der’ Feuer aus, dasselbe wurde aber bald wieder gelöscht. Die Passagiere und die Kontanten sind wieder gelandet worden, die La⸗ dung ist nur wenig beschädigt.
— Der Dampfer „England“ der National⸗Dampf⸗ schiffs⸗Compaznie (C. Messingsche Linie) ist hier eingetroffen.
Rommanditgesellschaft auf Aktien Fr. Krumbhaar
Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt anr: die Inseraten⸗Expedition
des Drutsagen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzreigers: Berlin, 8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtangen, Submissionen etc.
4.3 Verloosung, Amortisation, Zinsrzahlung
X& u. s. w. von öffentlichen Papieren.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Groeskandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen. 7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen. In der Börsen- 1 beilage. S
Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen⸗Expedition von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗ burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus
X
gteckbriefe und Untersuchungs⸗Cachen.
Steckbriefserledigung. Der hinter dem Kauf⸗ nann Hermann Tiemann wegen qualifizirter Ur⸗ kundenfälschung und betrüglichen Bankerutts in den Akten L. 50/1876 Kommission II. unter dem 4. vor. Mis. und unter dem 22. dieses Mts. erlassene Steck⸗ trief wird hierdurch zurückgenommen.
Berlin, den 23. Februar 1876.
Königl. Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungs⸗ sachen. Kommission II. für Voruntersuchungen.
Steckbriefs⸗Erledigung. Der unterm 29. Ja⸗ nar 1876 hinter dem Glaser Otto Stolzenwald ben Königsberg i. Pr. erlassene Steckbrief wird als gledigt zurückgezogen. Frankfurt a. M., den 5. Februar 1875. Der Kgl. Untersuchungsrichter.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
92 — 8. Aufgebot.
Ein von der Zuckerfabrik Minsleben Julius Schliephacke K Co. zu Minsleben unter dem 31. Dezember 1875 auf die Firma Beuchel & Co. in Magdeburg gezogener, von letzterer acceptirter, von der Ausstellerin der Wernigeroder Kommanditgesell⸗ chaft auf Aktien Fr. Krumbhaar in Wernigerode, en dieser der Bank für Handel und Industrie zu Berlin girirteer, am 31. März 1876 fälliger Gechsel über 43437 ℳ 50 ₰ ist der Wernigeroder
mgeblich verloren gegangen. Der unbekannte
znhaber dieses Wechsels wird daher aufgefordert,
tztern dem unterzeichneten Gerichte spätestens bis zum 1. Dezember 1876
a Gerichtsstelle, Domplatz Nr. 9, vorzulegen, wi⸗
rigenfalls derselbe für fraftlos erklärt werden wird.
Magdeburg, den 11. Februar 1876.
Fönigliches Stadt⸗ und Kreisgericht, I. Abtheilunz.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
*be⸗ Domainen⸗Verpachtung.
8 8 Das Domainenvorwerk Witzenhausen im Rreise Witzenhaufen mit einem Areal von 90,127 bektaren soll auf die Zeit von Trinitatis 1877 bis behannis 1895 verpachtet werden und wird hierzu fentlicher Steigerungstermin auf Freitag, den 1. März 1876, früh 10 ½ Uhr, in unserm tzungszimmer vor dem Regierungs⸗Rathe Petersen beraumt. Das Pachtgelder⸗Minimum ist auf 8400 ℳ festgesetzt. Zur Pachtübernahme wird ein riepenibles Vermögen von 51,000 ℳ erfordert, über bessen eigenthümlichen Besitz neben persönlicher Qua⸗ ftation sich die Pachtbewerber durch glaubhafte Lugnisse spätestens im Termine auszuweisen haben. Die Pachtbedingungen liegen in unserem Domainen⸗ Lekretariat zur Einsicht wffen und können auch zu Zitzenhausen auf der Domaine eingesehen werden.
Cassel, am 9. Februar 1876. Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domainen 28 8 Koch. In der Kaufmann Ed. Reichenbachschen Konkurs⸗ de soll am [1743] Sonnabend, den 4. März ecr., Nachmittags 2 Uhr, Pfoertnerstraße Nr. 38.
eine Lokomobile von 4—6 Pferdekraft
mit Räder⸗Vorgelege zum Pumpenbetrieb und
Kunstkreuz
entlich meistbietend gegen gleich baare Be⸗ hlung verkauft werden. Sommerfeld, den 28. Februar 1876.
Otto Schliewiensky, Verwalter der Masse.
457] Bekanntmachung. “
Die Lieferung der für die hiesigen Garnison⸗ astalten für das Jahr 1876 erforderlichen Feue⸗ angs⸗Materialien, als:
circa 540 Cbm. weiches Holz und
16,250 Ctr. Steinkohlen im Wege der öffentlichen Submission an den andestfordernden vergeben werden. dierzu ist auf Dienstag den 7. März er⸗,
Bpormittag 11 Uhr,
Geschäftslokal der Verwaltung, woselbst auch eLieferungsbedingungen einzusehen sind, ein Ter⸗ in anberaumt.
Offerten sind bis zur genannten Zeit versiegelt d, mit entsprechender Aufschrift versehen einzu⸗ chen; später eingehende bleiben unberücksichtigt. Erfurt, den 18. Februar 1876.
Königliche Garnison⸗Verwaltung.
703] Bekanntmachung. 3 hriftliches Anbietungsverfahren auf Liefe⸗ ung von kleinen Telegraphen⸗Leitungs⸗ Materialien. Die Lieferung des Bedarfs für das Jahr 1876 an zterial als: 1“ etwa 500 Messingklemmen, 800 polirte Klemmleisten, 160 Ebonittrichter, 60 Meter Ebonitrohr, 6000 Strebenschrauben, 500 Ankerhaken, 150 Doppelklemmen, 150 Ebonitunterlagen, 300 dreikantige Feilen, 300 Fangschnüre, Klemmen, 200 Klgr. Bancazinn, 300 Weichblei 2
8
im Wege des unbeschränkten Angebot oder setheilt vergeben d
Lieferungslustige wollen ihre Gebote versiegelt, frei bis zum 13. März d. J, Vormittags 11 Uhr, mit der äußeren Aufschrift:
„Angebote auf Lieferung von Telegraphen⸗Materialien“ an die Kaiserliche Ober⸗Pestdirektion in Hannover einsenden, woselbst am genannten Tage und zur be⸗ zeichneten Zeit, die Offerten in Gegenwart etwa per⸗ sönlich erschienener Bieter werden eröffnet werden.
Später eingehende bezw. den Bedingungen nicht entsprechende ungebote und Nachgebote jeder Art bleiben unberücksichtigt.
Die Lieferungsbedingungen sind in der Registratur der Kaiserlichen Ober⸗Postdirektion, Theaterstraße Nr. 3, ausgelegt; dieselben können auch auf des⸗ fallsiges Ersuchen in Abschrift gegen Erstattung der Abschriftengebühren verabfolgt werden.
Die Auswahl unter den Bietenden, welche 14 Tage nach dem 13. März an ihr Gebot gebunden sind, bleibt vorbehalten.
Hannover, den 26. Februar 1876.
Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor Schultze.
kleinen
Verlvosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
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1173ecxl Bekanntmachung.
Die Inhaber folgender in der 27. Verloosung gezogenen und in Folge dessen in der öffintlichen Be⸗ kanntmachung vom 15. Juni 1875 zur Baarzahlung am 2. Januar d. J. gekündigten 3 ½ proz. schlesi⸗ schen Pfandbriefe B.
Nr. 16,787 auf Rachen über 600 ℳ 600
16,790 „ 8 9,699 „ Wilkau 2 7 2
“
9,707 11,962 *
„ 12,361 „ Berndau 8 werden hierdurch wiederholt aufgefordert, diese Pfand⸗ briefe bei unserer Kasse hierselbst (Albrechtsstraße Nr. 32 im Regierungsgebäude) zu präsentiren und dagegen die Valuta derselben in Empfang zu nehmen.
Sollte die Präsentation nicht bis zum 15. August 1876 erfolgen, so werden die Inhaber obiger Pfand⸗ briefe nach §. 50 der Allerhöchsten Verordnung vom 8. Juni 1835 mit ihrem Realrechte auf die in den Pfandbriefen ausgedrückte Spezial⸗Hypothek präklu⸗ dirt, die Pfandbriefe in Ansehung der Spezial⸗ Hypothek für vernichtet erklärt, in unserem Register und im Hypothekenbuche gelöscht und die Inhaber mit ihren Ansprüchen wegen dieser Pfandbriefe lediglich an die in unserem Gewahrsam befindliche Kapitals⸗Valuta verwiesen werden.
Zugleich bringen wir die Präsentation folgender in fruͤheren Verloosungen gezogenen Pfandbriefe B. wiederholt in Erinnerung.
1) à 4 pro Cent aus der 7. Verloosung: 61,045 auf Bonoschau über 300 ℳ 2) à 3 ½ pro Cent ans der 20. Verloosung: 18,581 auf Hausdorf über 300 ℳ aus der 23. Verloosung: 18,504 auf Casimir über 300 ℳ aus der 24. Verloosung: 16,596 auf Casimir über 600 ℳ 9,435 „ Dubensko „ 300 9,442 „ 8 800 ans der 25. Verloosung: Nr. 25,417 auf Wüsteröhrs dorf uͤber 1500 ℳ „ 15,69 Wilkau 1 600 „ 16,640 Berndau 600 „ 16,644 600 „ 27
aa a n
9,864 Krieblowitz 300 18,519 „ Berndau „ 800 aus der 26. Verloosung:
Nr. 741 auf Wilkau über 3000 ℳ
„ 9,3907 „ Dubensko v
„ 9,473 Ornontowitz „ 300 „
„ 9,896 Krieblowitz „ 300 „ Breslau, den 24. Februar 1876. Königliches für Schlesien.
8
Oelrichs.
Bei der in Folge unserer Bekanntmachung vom 25. v. Mts. am 15. d. Mts. stattgefundenen öffent⸗ lichen Verloosung von Rentenbriefen der Pro⸗ vinz Brandenburg sind folgende Apoints gezogen worden: Littr. A. zu 1000 Thlr. = 3000 ℳ 54 Stück, und zwar die Nummern: 301. 305. 624. 690. 859. 1464. 1570Q. 2147. 2489. 2594. 2762. 3185. 3310. 3388. 3683. 3686. 3688. 3776. 3942. 4090. 4195. 4253. 4339. 4466. 4665. 4749. 4988. 5526. 5795. 5957. 6016. 6037. 6212. 6410. 6511. 7250. 7391. 7590. 7613. 7659. 7664. 7865. 7931. 8108. 8204. 8257. 8331. 8451. 8484. 8637. 8698. 8854. 8933. 9070. Littr. B. zu 500 Thlr. = 1500 ℳ 22 Stück, und zwar die Nummern: 63. 100. 991. 1353. 1377Q. 1469. 2043. 2206. 2287. 2310. 2406. 2439. 2464. 2614. 2826. 2855. 2994. 3109. 3197. 3251. 3562. 3650. Littr. C. zu 100 Thlr. = 300 ℳ 61 Stück, und zwar die Nummern: 51. 573. 1040. 1041. 1081. 1343. 1432. 1464. 1787. 1876. 2039. 2471. 2502. 2605. 2799. 2818. 3027. 3243. 3457. 3564. 3644. 3869. 3919. 4465. 4484. 4601. 4823. 4870. 5020. 5270. 5273. 5461. 5475. 5480. 5638. 5722. 5829. 5934. 6036. 6219. 6734. 6756. 6943. 7028. 7160. 7231. 7547. 7582. 7613. 7672. 7898. 7999. 8657. 8707. 8900. 8915. 9007. 9121. 9177. 9680. 9865. Littr. D. sn 25 Thlr. = 75 ℳ 49 Stück, und zwar die
ummern: 65. 243. 604. 671. 777. 957. 1126. 1493. 1575. 2116. 2439. 2621. 3160. 3162. 3565. 3595. 3726. 3771. 4068. 4515. 4662. 4737. 4976. 5068. 5334. 5382. 5537. 5857. 5873. 6069. 6139. 6217. 6408. 6601. 6784. 6804. 6819. 6905. 6966. 7160. 7198. 7231. 7239. 7460. 7465. 7503. 7755. 7909. 8203. Die Inhaber der vorbezeichneten Rentenbriefe werden aufgefordert, gegen Quittung und Einlieferung der Rentenbriefe in coursfähigem Zustande und der dazu gehörigen Coupons Ser. IV.
9. Familien-Nachrichten.
Nr. 4— 16 nebst Talons, den Nennwerth der Ersteren bei der hiesigen Rentenbank⸗Kasse, Unterwasserstraße Nr. 5, vom 1. April k. Jz. ab, an den Wochen⸗ tagen von 9 bis 1 Uhr, in Empfang Vom 1. April k. Js. ab hört die Verzinsung der
vorbezeichneten Rentenbriefe auf. Diese selbst ver⸗;
jähren mit dem Schlusse des Jahres 1886 zum Vortheil der Rentenbank. Den Inhabern von aus⸗ gelooseten und gekündigten Rentenbriefen steht es frei, die zu realisirenden Rentenbriefe mit der Post an die Rentenbank⸗Kasse portofrei einzusenden und zu verlangen, daß die Uebermittelung des Geld⸗ betrages auf gleichem Wege, und soweit solcher die Summe von 300 ℳ nicht übersteigt, durch Post⸗ anweisung, jedoch auf Gefahr und Kosten des Em⸗ pfängers, erfolge. Einem solchen Antrage ist als⸗ dann, sofern es sich um die Erhebung von Summen über 300 ℳ beizufügen. Berlin, den 17. November 1875. Königliche Direktion der Rentenbank für die Provinz Brandenburg. Hender.
K. K. priv. Oesterreichische Staats⸗Eiseng schaft.
Wir sind von der vorgedachten Gesellschaft beauf⸗ tragt, die am 1. März d. S. fälligen Coupons
ihrer 3 prozentigen Obligationen, sowie die verloosten Oblisationen vom Verfalltage ab einzu⸗ lösen.
Die Coupons sind in den Vormittagsstunden von 9— 12 Uhr, nach der laufenden Nummer geord⸗ net, einzureichen. [1360]
Berlin, im Februar 1876.
Mendelssohn & (o.,
Jägerstr. Nr. 52.
Eisenbahn.
Die Bergisch Märkischen Prioritäts⸗Obligationen
VI. Serie Nr. 46,194. 46,195. 46, 196. 72,966. 72,967. 72,968. 72,969. 90,545 und 96,572 à 100 Thlr. sind dem Eigenthümer angeblich kommen.
In Gemäßheit der Bestimmung im §. 30 dcs Gesellschafts⸗Statuts fordern wir die Inhaber der bezeichneten Dokumente auf, solche bei uns einzu⸗ liefern, oder die etwaigen Rechte an dieselben gel⸗ tend zu machen, widrigenfalls wir nach Avlauf der in den genannten Statutbestimmungen vorgeschriebe⸗ nen Frist die Annullirung der Dokumente veranlassen werden.
Elberfeld, den 17. Juni 1875.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.
Wochen⸗Uebersicht der
Ritterschaftl. Privathank in Pommern gemäß §. 40 der Statuten vom 24. August 1849, vom 23. Februar 1876.
b Activa. 1) Baarbestand a. an gemünztem öFövF6A b. an Reichs⸗ Kassenscheinen an Kassen⸗An⸗ weisungen .Noten der Preußischen ank und an⸗ derer deutschen v“
EEEE¹“ Lombardbestände “ Staatspapiere und andere Bör⸗ hgFöö8 Verschiedene Forderungen und 11““ 6) IEbe bei der König⸗ lichen General⸗Staatskasse laut §. 8 der Statuten. Passiva. Grundkapitaalkl. . .. . Banknoten und Depositenscheine e“ Die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten. .. Die an eine Kündigungsfrist gebundenen Verbindlichkeiten. Die sonstigen Passiva. Vom Staate gegen obiges Depot ad 6 realisirte Bank⸗ scheheö5 Event. Verbindlichkeiten aus weiter begebenen im Inlande zahlbaren Wechsel... Stettin, den 23. Februar 1876. Direktorium der Ritterschaftlichen Privatbank in Pommern. UHMindersin. Pabst.
[1715]
294,546
ℳ 1,083,161
15,496,380 1,595,767
451,265 1,636,747
793,000
5,697,000 1,709,100
390,585 1,577,641
8,248,095 1,974,770
798,000
3,822,028
85
zu nehmen.
handelt, eine ordnungsmäßige Quittung ’
⸗Eisenbahn⸗Gesell⸗
(No. 219/2.)
Die an eine Kündigungsfrist gebun⸗
abhanden ge⸗
[1735] UCebersicht
der
Süchsischen Bank ZzZzu Dresden
am 23. Februar 1876. 1 Activa. Coursfähiges deutsches Geld. ℳ 41,498,545 Reichskassenscheiien „ 137,325 Noten anderer deutscher Banken 5,071,200 Söächsisches Staatspapiergeld 1,509 Sonstige Kassenbestände .... 177,694 Wechsel-Bestände 40,944,543 Lombard-Bestände Effecten-Bestände Debitoren und sonstige Activa Passiva. Eingezahltes Aktienkapital.. .. Reservefonds .. v“ Banknoten im Umlauf . Täglich fällige Verbindlichkeiten An Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten.. 77575 Von im Inlande zahlbaren, noch nicht Wechseln sind weiter begeben worden
10 ₰. Die Direktion.
189,027 4,488,630
30,000,000 3,000,000 56,684,700 594,465
——]
1
9 n
älligen 4,553
Wochen⸗Uebersicht
¹
[1712
Bayerischen Notenbank vom 23. Februar 1876.
Activa. ö” Bestand an Reichskassenscheinen
an Noten anderer Banken . aeeööö.““ an Lombard⸗Forderungen bV an sonstigen Aktiven..
Passiva. as Grundkapital.... 127273252 er Betrag der umlaufenden Noten. ie sonstigen, täglich fälligen Ver⸗ bindlichkeiten.
ℳ 30,098,000 77,000 3,052,000 25,294,000
a2 a a a 2
‿
denen Verbindlichkeiten ... Die sonstigen Pasfiva.... 1,619,000 Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im „zahlbaren Wechseln: ℳ 686,553. 47. München, den 25, Februar 1876. Bagerische Notenbank. Die Direktion.
A à Rostocker Bank. Stand der Activa und Passiva am 23, Februar 1876. 11111“ Reichskassenscheine. Noten anderer Banken EZ11“ ö“ Effekten “ Sonstige Aktiva
[1729)
887,103 28,600
Passiva. v“ 111X1X1A1“X*“⁊; emlaufende Noten. ... Sonstige täglich fällige Verbindlich⸗ 11“ Kündbare Schulden.. 6* „Weiter begeben sind ℳ 112,003 Wechsel, lich innerhalb 14 Tagen fällig.
600,000 1,601,900
1,026,488 7,270,551 381,847 sämmt⸗
Verschiedene Bekanntmachungen.
[1749] Berlin-Neuendorfer Actien-Spinnereij.
Die diesjährige ordentliche General- versammhlung unserer Gesellschaft findet Freitag, den 24. März cr., Vormittag 10 ½ Uhr, im Courszimmer der neuen Börse, Eingang Neue Friedrichstr. 51, 1 Treppe, statt.
Tagesordnung:
1) Bericht des Aufsichtsrathes und des Vor- standes unter Vorlegung der Bilanz pro 1875.
2) Neuwahl der beiden statutenmässig ausschei- denden Aufsichtsraths-Mitglieder.
Zur Theilnahme an der Generalversammlung be- rechtigen (§. 25 der Statuten) mindestens 5 Aktien — je 5 geben 1 Stimme — und sind die Aktien in der Zeit vom 9. bis 16. März, mit einem Nummernverzeichniss entweder belider BerlinerHandelsgesellschaft, Französische Str. 42, oder bei unserem Comptoir, Burgstr. 25, 1 Treppe, gegen Quittung zu deponiren, welche zugleich als Einlass karte dient.
Berlin, den 28. Februar 1876.
Der Vorstand.
Ed. Schoppe. A. Lohren. 8
Incasso aller Coupons und verloosten Obligationen von Staaten, Provinzen, Kreisen, Städten, Verbänden ꝛc., aller Dividendenscheine ohne Abstempelung, sowie aller Thalernoten.
vV. L. Hertsiet, 48. Taubenstraße.
.998,032
Inlande
—
2,089,000