herbeigeführt wurde, steht noch nicht fest. Während von der einen Seite gegen den Führer der „Franconia“ der Vorwurf schwerer Verschuldung bei und nach dem Zusammenstoß erho⸗ ben worden ist, weisen die deutsche Mannschaft und ihre Führer jede Schuld bei dem Steuern der „Franconia“ und bei Unterlassung von Rettungsversuchen mit Ent⸗ schiedenheit ab. Unter diesen Umständen wird vollständi⸗ gere Aufklärung und Feststellung der Thatsachen abgewartet werden müssen. Wir zweifeln nicht, daß dieselbe aus der dieser Tage beginnenden Untersuchung des britischen Handelsamts zu London, bei unparteiischer Würdigung des Thatbestandes und gerechter Ermittelung von Schuld und unverschuldetem Unglück sich ergeben wird.
Der Beistand der Reichsbehörden zu ihrer Vertretung vor den englischen Behörden ist von den Betheiligten nicht erbeten worden, indessen hat das Auswärtige Amt verfügt, daß ein Beamter des Kaiserlichen General⸗Konsulats zu London den Untersuchungsverhandlungen beiwohne. Seine Anwesenheit wird, gerade bei der vorhandenen Sachlage, für unsere Landsleute nicht ohne Nutzen sein, da er, wenn nöthig, dieselben durch Kenntniß der einschlagenden Verhält⸗ nisse und sachgemäßes Urtheil über Gang und Ergebniß der Verhandlungen unterstützen kann, außerdem durch seine Berichterstattung, zusammengehalten mit den Ver⸗ handlungen vor dem kompetenten Gericht und mit dessen Urtheilsfällung, auch für Deutschland eine sichere Grundlage zur Beurtheilung der verhängnißvollen Katastrophe wird gewonnen werden.
— Im Königreich der Niederlande herrscht seit nahezu 40 Jahren die Lungenseuche unter dem Rindvieh und trotz einer guten und energischen Gesetzgebung ist es bis jetzt nicht gelungen, die Seuche zu unterdrücken oder zu lokalisiren.
Die amtlich veröffentlichten Uebersichten liefern den Nach⸗ weis, daß auch gegenwärtig die viehreichen holländischen Pro⸗ vinzen Süd⸗Holland, Nord⸗Holland, Utrecht und Friesland in hohem Grade von dieser gefährlichen Seuche heimgesucht sind.
Preußen hat bisher aus den Niederlanden und zwar ganz vorzugsweise aus der Provinz Friesland und aus der unmittel⸗ bar an letztere grenzenden Provinz Groningen Rindvieh in nicht unerheblichen Mengen zu Zuchtzwecken und zu Zwecken der Milchwirthschaften bezogen, während eine Einfuhr von Schlacht⸗ vieh in nennenswerthem Umfange nicht stattgefunden hat.
Durch die Einfuhr holländischen Viehs ist die Lungenseuche wiederholt nach Preußen eingeschleppt, und die preußische Land⸗ wirthschaft hat dadurch sehr erhebliche Verluste erlitten.
Nachweislich hat die Lungenseuche in Preußen seit dem Jahre 1871 stetig zugenommen, und es sind Ausbrüche der Seuche in solchen Landestheilen wiederholt vorgekommen, in welchen dieselbe früher völlig unbekannt war.
Diese für die inländische Viehzucht höchst bedenkliche That⸗ sache mußte zu den sorgfältigsten Nachforschungen ü⸗er die Gründe der wachsenden Seuchengefahr führen.
Wissenschaftlich steht außer Zweifel, daß die Lungenseuche sich in Preußen nicht spontan entwickelt, sondern nur durch An⸗
steckung verbreitet.
Es ist eine gefährliche Eigenthümlichkeit der Lungenseuche, daß sie längere Zeit nach der Erkrankung völlig latent ist, daß das daran er⸗ krankte Vieh aber schon in diesem ersten Stadium der Krank⸗ heit, in welchem keine äußeren Erscheinungen die Krankheit er⸗ kennen lassen, Träger des Ansteckungsstoffes ist.
So sehr nun diese Eigenthümlichkeit der Seuche die Nach⸗ forschungen über eine stattgehabte Verschleppung und über die ursächlichen Beziehungen festgestellter Seuchenausbrüche er⸗ schweren, so haben dieselben dennoch ergeben, daß die in den letzten Jahren vorgekommenen Ausbrüche der Lungenseuche in Preußen zu einem großen, wenn nicht zum größten Theile auf den Im⸗ port holländischen Viehs zurückgeführt werden müssen.
Bei dieser Sachlage hat schon im Jahre 1874 das Landes⸗ Oekonomie⸗Kollegium durch Plenarbeschluß an den Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten das Ersuchen gerichtet, die Rindvieheinfuhr aus dem Königreich der Niederlande zu verbieten.
Demnächst trat in Preußen das Gesetz vom 25. Juni 1875, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, in Kraft, welches die Veterinär⸗Polizei zur energischen Unterdrückung der Lungenseuche verpflichtet, die Tödtung lungenseuchekranken Rindviehs anordnet und den Besitzern der getödteten Thiere eine Entschädigung gewährt. Diese Entschädigung muß nach Vor⸗ schrift des Gesetzes von sämmtlichen Rindviehbesitzern der ein⸗ zelnen Provinzen aufgebracht werden.
Es lag auf der Hand, daß, wenn man der Absicht des Ge⸗ setzes gemäß dahin gelangen wollte, diese gefährliche Seuche in Preußen allmählich zu tilgen, man zunächst dazu schreiten mußte, die vornehmste Quelle der Seuchenverbreitung zu verstopfen. Der Umstand ferner, daß für die zu leistende Entschädigung alle Rindvieh⸗ besitzer durch das Gesetz in Mitleidenschaft gezogen sind, mußte mit Nothwendigkeit dahin führen, daß es dem Einzelnen nicht ferner gestattet bleiben konnte, der Seuche durch Einführung holländischen Viehs unausgesetzt neue Nahrung zu geben.
In diesem Sinne sprach sich auch die im Januar d. J. versammelte Plenarversammlung der technischen Deputation für das Veterinärwesen aus. Diese Versammlung, welche in ihrer Zusammensetzung aus Veterinärs und hervorragenden landwirth⸗ schaftlichen Sachverständigen aus allen Theilen des Landes zu einer alle betheiligten Interessen richtig würdigenden Beurthei⸗ lung der Sache vorzugsweise berufen schien, erklärte sich in dem von ihr durch den Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten geforderten Gutachten mit Entschiedenheit für die unabwendliche Nothwendigkeit eines Einfuhrverbots für hollän⸗ disches Vieh.
Der Mixrister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten hat nunmehr diesen Verhältnissen Rechnung getragen und ver⸗ anlaßt, daß die Einfuhr von Rindvieh aus dem Königreich der Niederlande und dem gleichsalls voll⸗ ständig verseuchten Königreich Belgien und aus dem Großherzogthum Luxemburg durch entsprechende ve-ue-g. es der betheiligten diesseitigen Regierungen ver⸗
oten ist.
Den eingegangenen Nachrichten zufolge ist das Verbot be⸗ reits in Kraft getreten.
— Ueber die politische Natur der sogenannten sozialen Fragen äußert sich das Ober⸗Tribunal in Be⸗
schiffe „Strathelyde“
besonders
ziehung auf mehrere Zeitungsartikel in einem Erkenntniß vom
2. Februar d. J. folgendermaßen: „Ein politischer Gegenstand ist derjenige, welcher den Staat und seine Einrichtungen betrifft. Auch die sozialen Fragen, wenn sie gleich zunächst und an sich
in der Art ihrer Besprechung und Erörterung nicht nothwendig!
politische zu sein brauchen, nehmen diesen Charakter sofort an, wenn sie mit dem Staate in praktische Beziehung treten, namentlich zu ihrer Lösung Mittel und Wege zur Geltung gebracht werden sollen, welche eine Aenderung der bestehenden Einrichtungen des Staats und hierunter auch der geltenden Staatsgesetze zur Voraussetzung oder zur Wirkung haben. Nach dieser Seite hin würde mithin nicht abzusehen sein, was daran gehindert hätte, die Erörterung der Nachtheile der Cigarrenfabrikation in den Strafanstalten, die Verarbeitung gifthaltiger Substanzen in den Privatwohnungen oder die in dem letzten Artikel behandelte Nichtberechtigung eines Privateigen⸗ thums des Einzelnen, mögen diese Gegenstände auch an sich ewe blicher oder sozialer Natur sein, von dem Augen⸗ licke an als das politische Gebiet beschreitend anzuerkennen, wo sie sich mit der Aenderung staatlicher Gesetze oder formaler Staatseinrichtungen als Mittel zur Verwirklichung des als nützlich oder nothwendig Erkannten befaßt.“
— Eine Bürgschaft kann im Geltungsbereiche des Allge⸗ meinen Landrechts und des gemeinen Rechts rechtsgültig auch für künftig erst entstehende konkret bestimmte oder bestimmtere Forderungen übernommen werden, und der zu diesem Zwecke ausgestellte Bürgschaftsschein ist stempelpflichtig. (Erkenntniß des Ober⸗Tribunals vom 26. Januar d. J.)
— Für die Turnlehrerinnen⸗Prüfung, welche in Ge⸗ mäßheit des Reglements vom 21. August v. J. im nächsten Frühjahr hierselbst abzuhalten ist, hat der Minister der geist⸗ lichen ꝛc. Angelegenheiten Termin auf Montag, den 29., und Dienstag, den 30. Mai d. J., festgesetzt.
— Der Königliche Gesandte, Geheime Legations⸗Rath von Wentzel, ist auf seinem neuen Posten in Hamburg eingetroffen und hat dem ersten Bürgermeister der freien und Hansestadt, Dr. Pe⸗ tersen, sein Beglaubigungsschreiben übergeben.
— Der General⸗Major von Neumann II., Kommandant von Neisse, ist mit Urlaub von Neisse hier eingetroffen.
— Der Provinzialausschuß der Provinz Preußen, welcher vom 21. bis 23. in Königsberg tagte, hat die Errichtung der Aemter eines Landesrathes (Landessyndikus) und eines Landesbaurathes beschlossen, sowie die Wahlen der Mit⸗ glieder des Provinzialrathes und der Bezirksräthe für die Regierungsbezirke Königsberg, Gumbinnen und Marien⸗ werder vollzogen. Für den Regierungsbezirk Danzig stehen die Wahlen noch aus.
Lauenburg. matzeburg, 26. Februar. Der Finanz⸗ Etat der ständischen Finanzverwaltung des Herzogthums Lauen⸗ burg schließt mit 991,300 ℳ in Einnahmen und Ausgaben. Darunter sind 103,700 ℳ enthalten, die zum Neubau von Chausseen und Landstraßen verwendet und durch eine Anleihe aufgebracht werden sollen.
Sachsen. Dresden, 28. Februar. In der heute Vor⸗ mittag abgehaltenen Sitzung der Ersten Kammer gelangte der Gesetzentwurf zur Berathung, welcher die Forderungen aus denjenigen Darlehen, welche nach Höhe von zusammen 434,232 ℳ aus der auf Grund des Reichsgesetzes vom 22. Juni 1871 zu Beihülfen an Angehörige der Reserve und Landwehr in Sachsen bestimmten Summe von 753,030 ℳ an einzelne Angehörige der Reserve und Landwehr gewährt worden sind, auf die Bezirksverbände überträgt. Die Deputation beantragte die Ablehnung des Gesetzentwurfs gewissermaßen als ein Ver⸗ trauensvotum für das Ministerium, in dessen Händen sie die Verwaltung der Darlehen auch ferner belassen wissen wolle, und die Kammer schloß sich, obwohl Staats⸗Minister v. Nostitz⸗Wall⸗ witz die Vortheile hervorhob, welche die Verwaltung der Dar⸗ lehen durch die Organe der Selbstverwaltung namentlich im Interesse der Geschäftserleichterung des Ministeriums mit sich bringe, mit 24 gegen 18 Stimmen dem Deputationsantrage an. Hierauf hat die Kammer die Berathung des Berichtes ihrer ersten Deputation über den Gesetzentwurf, einige Abänderun⸗ gen der gesetzlichen Bestimmungen über die Verhältnisse der Civilstaatsdiener betreffend, bis zu §. 18 bereits er⸗ ledigt. Die heute berathenen Paragraphen sind theils unverändert, theils mit Abänderungen, denen die Königliche Staatsregierung ihre Zustimmung ertheilt hatte, von der Kammer angenommen worden.
Oldenburg. Die bereits erwähnte Auflösung des Landtages hatte darin ihren Grund, daß derselbe am 19. Februar die Regierungsvorschläge wegen neuer Regulative be⸗ züglich der Staatsdienergehalte verworfen hat. Es hatten zuvor Konferenzverhandlungen zwischen den Mitgliedern der Staatsregierung und Abgeordneten stattgefunden. Hierbei hatte Erstere zwar in Betreff der einzelnen Gehaltssätze bestimmte Ermäßigungen nachgegeben, dagegen die Wiederherstellung aller vom Landtage gestrichenen Stellen verlangt. Jene Abgeord⸗ neten aber erklärten, daß sie sich auf dieser Grundlage in weitere Vergleichsverhandlungen nicht einlassen könnten. Im Plenum fand darüber eine erregte Verhandlung statt, und es wurde mit 21 gegen 8 Stimmen beschlossen, dieser Abbruch der Verhand⸗ lungen sei gerechtfertigt. Ein Antrag, die Regierung um neue Vergleichsvorschläge zu ersuchen, wurde mit 18 gegen 11 Stimmen abgelehnt. Die Regierung hat darauf am 24. den Landtag auf⸗ gelöst.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 28. Februar. In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses wurde die Ge⸗ neraldebatte über den Handelsvertrag mit Rumänien beendet. Der Antrag der Minorität des Ausschusses auf Vertagung wurde in namentlicher Abstimmung mit 167 gegen 83 Stimmen abge⸗ lehnt und der Antrag der Majorität auf Annahme des Ver⸗ trages mit 145 gegen 73 Stimmen angenommen.
— (W. T. B.) Graf Ledochewski ist heute nach Rom abgereist.
Pest, 28. Februar. (W. T. B.) Der Kaiser hat vor⸗ läufig 15,000 Fl. für die durch die Ueberschwemmung heimge⸗ suchten Bewohner Pests und der benachbarten Ortschaften an⸗ gewiesen. Die Kaiserin hat zu gleichem Zwecke 10,000 Fl. gespendet.
— Der Ausweis der Staatskassen ergiebt für das Jahr 1875 trotz der Besserung der Bilanz gegen das Jahr 1874 um 21,300,000 Fl. ein Gesammtdefizit von 34,900,000 Fl.
Schweiz. Bern, 24. Februar. Von den 28 Trak⸗ tanden, welche der Bundesrath bis jetzt zur Vorlage in der am 6. März wieder zusammentretenden eidgenössischen Vertre⸗
tung genehmigt hat, find als die wichtigeren hervorzuheben das Botschaft,
Abstimmungsgesetz, das Kultussteuergesetz, die betreffend Revision des Gesetzes über Darleihen aus eidgenössischen Fonds, das Gesetz über die Arbeit in den
Fabriken und die Motion Stämpfli, betreffend den Modus der Berathung eidgenössischer Gesetze — welche Traktanden sämmt⸗ lich bei dem Nationalrath anhängig sind. Von den beim Stände⸗ rath anhängigen sind die wichtigsten: das Forstgesetz, das Post⸗ regalgesetz, die Verschmelzung des Post⸗ und Telegraphenwesens, die Reorganisation der Postverwaltung und die bundesräthliche Botschaft über Verbesserung der Telegraphenlinien. Von den Traktanden, welche noch keinem der Räthe zugetheilt sind, sind zu erwähnen: die Botschaft, betreffend das Begehren des Kantons St. Gallen um einen nachträglichen Bundesbeitrag von 870,000 Fr. für Vollendung der Rhein⸗Korrektionsarbeiten, der Auslieferungs⸗ vertrag mit Luxemburg und die Botschaften, betreffend Besol⸗ dung der Beamten des Militär⸗Departements und Verabfolgung von Pferderationen in Friedenszeiten, und betreffend Einführung abgeänderter Exerzier⸗Reglements der Infanterie. Eisenbahn⸗ angelegenheiten liegen vier vor, Rekurse drei und Petitionen ebenfalls drei. — Zum altkatholischen Pfarrer in Olten, an die Stelle des nach Bern berufenen Pfarrers Herzog, ist Pfarrer Hasler von Erlangen gewählt worden.
Großbritannien und Irland. London, 26. Februar. Das Panzerschiff „Sultan“, welches der Herzog von Edin⸗ burgh kommandiren wird, wurde gestern zu Portsmouth auf zwei Jahre wieder in Dienst gestellt. — Der langjährige Hof⸗ Ceremonienmeister General Sir Edward Cust hat sich in den Ruhestand zurückgezogen und ist zum Baronet erhoben worden. Zu seinem Nachfolger wurde General⸗Lieutenant Sir Francis Seymour ernannt. — Die amtliche Korrespondenz bezüglich einer Konferenz von Abgeordneten der südafrikanischen Kolo⸗ nien und Freistaaten ist nunmehr dem Parlament vorgelegt worden.
— 28. Februar. (W. T. B.) Unterhaus. Der Unter⸗Staatssekretär im Departement des Auswärtigen, Bourke, erklärte auf eine bezügliche Anfrage Gordons, die englische Regierung habe in Erfahrung gebracht, daß der russische General Fadejeff von dem Khedive aufgefordert worden sei, mit Ge⸗ nehmigung seiner Regierung eine Reorganisation der ägyptischen Armee vorzunehmen. Zum ägyptischen Kriegs⸗Minister sei der⸗ selbe indessen nicht ernannt worden.
Frankreich. Paris, 26. Februar. Das „Journal officiel“ veröffentlicht das zwischen Frankreich, Belgien, Griechen⸗ land, Italien und der Schweiz, den Ländern der sogenannten lateinischen Münzunion, zu Paris, unter dem 3. Fe⸗ bruar d. J. vereinbarte Protokoll, in welchem die genannten Regierungen verabreden, im Jahre 1876 Fünffrankstücke nur im Gesammtbetrage von höchstens 120 Millionen Fr. zu prägen, wovon auf Belgien 10,800,000, auf Frankreich 54 Millionen, auf Italien 36 Millionen, auf die Schweiz 7,200,000 und auf Griechenland (für dieses Jahr ausnahmsweise behufs Einlösung älterer Münzen) 12 Millionen Fr. entfallen sollen.
— 28. Februar. (W. T. B.) Der „Moniteur“ meldet, daß Don Carlos über Arneguy auf französischem Gebiete eingetroffen sei und daß er vorher den dort kommandirenden französischen General benachrichtigt hatte, daß er genöthigt sei, die Gastfreundschaft Frankreichs nachzusuchen.
Epanien. Madrid, 28. Februar. (W. T. B.) Der König hat die Entscheidung der Frage, betreffend die Rückkehr der Königin Isabella nach Spanien, vollständig in die Hände des Ministerrathes gelegt; von dem Letztern ist indeß noch kein bezüglicher Beschluß gefaßt worden. — Auf Anordnung der Regierung ist die Depesche, welche die Flucht des Prätendenten Don Carlos nach Frankreich meldet, öffentlich bekannt ge⸗ macht worden.
RNumänien. Bukarest, 28. Februar. (W. T. B.) Der Finanz⸗Minister hat bei der Kammer die Genehmigung zur Bewilligung einer Anleihe von 30 Millionen behufs Deckung des Defizits und von 50 Millionen zu Eisenbahnbauzwecken nachgesucht. Fürst Ghika, der Präsident der Kammer, erklärte, daß er die Regierung nicht mehr unterstützen werde und daß er sein Amt als Präsident niederlege. Die Kammer hat die De⸗ mission des Fürsten jedoch nicht angenommen.
Rußland und Polen. Aus Kokand bringt der „Russ. Invalide“ vom 25. Februar folgende telegraphische Nachrichten:
Telegramm des General⸗Majors Sr. Majestät Suite Sskobelew aus Kokand, eingetroffen in Chodshent den 9,/21. Februar um 7 Uhr 40 Minuten Morgens. Den 8/20. Februar hat sich Kokand mit 62 Geschützen, einem großen Vorrath von Pulver und Waffen ohne Kampf ergeben. Die Stadt ist von der unter meinem Kommando stehenden Truppenabtheilung besetzt. Bei dem Marsch der Abtheilung durch Assake, Margelan und die am Wege gelegenen Höcfer wurden die Truppen überall von der Bevölkerung freudig begrüßt.
Telegramm des General⸗Lientenants Kolpakowski aus Taschkent vom 10./22. Februar: General⸗Msjor Sskobelew rückte mit einigen Truppenkolonnen gegen Kokand vor. Im Dorfe Bualdy, welches er bei Nacht passirte, waren die Straßen durch Scheiterhaufen erleuchtet. Ueberall gab die Bevölkerung ihrer Ergebenheit gegen den weißen Czaren freudigen Ausdruck. Am 7. ds., 16 Werst von der Stadt Kokand entfernt, in dem Dorfe Ak⸗Mulla, wurden dem General Sfkobelew 29 Geschütze übergeben, die von Kokand dahin geschickt waren, und an demselben Tage noch besetzte die Avantgarde unserer Truppen das Stadtthor von Rau⸗Buchara. Am 8. Februar um 11 Uhr Morgens rückte das Gros der Truppen in die Stadt und besetzte die Citadelle. Die Aufführung Nassr⸗Eddins ist zweideutig. Er hat sich mit Persönlichkeiten umgehen, die Rußland feindlich gesinnt sind und sammelt Sarbasen. Gerüchtweise verlautet, daß er der fanatischen Geistlichkeit das schriftliche Versprechen gegeben hat, gegen uns den heiligen Krieg zu führeu
Die Kavallerie Abtheilung des Obersten Baron Möller⸗Sako⸗ melski hat sich, nachdem sie die 140 Werst von Andidschan aus in 31. Stunden zurückgelegt hatte, am 7. Februar mit der Abtheilung des Generals Sfkobelew vereinigt. Auf dem Marsche wurde auch diese Kavallerie⸗Abtheilung von dem Volk mit Jubel begrüßt. Die Ein⸗ wohner von Margelan baten den Obersten Möller⸗Sakomelski in die Stadt zu kommen, und als die Truppen einrückten, waren die Straßen illuminirt. Nicht minder bemerkenswerth ist auch die Be⸗ wegung unseres Artillerie Kommandos unter Lieutenant Schobolow, wel⸗ ches zum Zweck seiner Vereinigung mit der Abtheilung des Generals Sskobelew und dann mit dieser zusammen mehr als 100 Werst in einem Tage zurücklegte. Die Jafanterie der Namanganschen Abthei⸗ lung unter Kommando des Obersten Komarow rückte aus Kirgis⸗ Kurgan am 6. Februar um 9 Uhr Morgens aus. Beim Passiren der Flüsse Darja und Ssary⸗Ssu acht Stunden lang aufgehalten, legte sie dennoch 50 Werst zurück und kam in dem Dorfe Bualdy noch an demselben Tage um 1 Uhr Nachts an. Die Abtheilung
Außerdem meldet der „Russ. Inv.“ noch Folgendes:
General⸗Lieutenant Kolpakowski beabsichtigte am 11./23. Februar selbst von Taschkent nach Kokand abzureisen, um die Angelegenheiten zim Chanat Kokand persönlich zu regeln und dort Ordnung ein⸗ zuführen. Nassr⸗Eddin sowohl als auch Abdurahman⸗Awtobatschi sind auf Befehl des Generals Sskobelew außer Landes verwiesen worden. Einige uns besonders feindliche Persönlichkeiten sind verhaftet worden;
von Ak⸗Dshar traf am 8. Februar ein.
aber die Masse des Volks ist froh, daß der Bürgerkrieg unter den Prätendenten aufhört und erwartet in Ergebenheit die Entscheidung seines Schicksals von dem weißen Czaren.
Amerika. Washington, 6. Februar. Wie bereits tele⸗ graphisch gemeldet, hat die K ommission des Repräsentanten⸗ hauses zu Washington für Auswärtige Angelegen⸗ heiten sich gegen die in Anregung gekommene Kündigung des von den Vereinigten Staaten unterm 22. Februar 1868 mit dem Norddeutschen Bunde geschlossenen Naturalisations⸗ vertrages ausgesprochen.
In dem jetzt veröffentlichten, von dem demokratischen Ab⸗ geordneten Faulkner verfaßten Berichte heißt es:
„Die Ansicht, daß sich unsere von Deutschland eingewan⸗ derten Mitbürger vor dem Vertrage in einer besseren Lage be⸗ funden hätten, kann nur als eine durchaus irrige bezeichnet werden. Der Vertrag hat im Gegentheil viele der früher leb⸗ haft empfundenen Uebelstände beseitigt; er ist stets gewissenhaft und ehrlich Seitens der deutschen Regierung gehandhabt worden. Wo die Rechte unserer naturalisirten Mitbürger in Frage kamen, ist deutscher Seits mit der größten Behutsamkeit vor⸗ gegangen worden; Beschwerden haben eine prompte Untersuchung und eine rasche, der Gerechtigkeit ent⸗ sprechende Abhülfe gefunden. Ein Beweis dafür ist der Erlaß zahlreicher gegen unsere Mitbürger festgesetzt gewesenen Strafen. Wahrscheinlich würde kein einziger Beschwerdefall vor⸗ gekommen sein, wenn nicht unsere Naturalisationsgesetze häufig mißbraucht würden.
Es ist bekannt, daß ein sehr beträchtlicher Theil unserer in Deutschland wohnenden Mitbürger nur zu dem Zwecke das Bür⸗ gerrecht in Amerika erwirbt, um sich der Erfüllung der staats⸗ bürgerlichen Pflichten dem Heimathlande gegenüber zu entziehen, und daß diese Personen dann nach Deutschland zurückkehren, ohne irgend die Absicht zu haben, ihren Bürgerpflichten gegen ihr Adoptivvaterland noch länger zu genügen.
Obwohl nunjährlich etwa 15,000 Amerikaner nach Deutschland ab⸗ und zureisen und nach dem Gothaer Kalender von 1875 10,698 Amerikaner ständig in Deutschland wohnen sollen, wo⸗ von etwa drei Viertel deutscher Abkunft sein dürften, so sind seit dem Bestehen des Vertrages bis jetzt doch nur 35 Fälle Seitens unseres Vertreters zur Sprache gebracht worden, in denen die Rechte naturalisirter Amerikaner von den deutschen Behörden in Frage gestellt worden sind. Davon sind nur drei Fälle zum Nachtheile der sie betreffenden Personen entschieden worden, und diese Fälle waren derart, daß Seitens unserer Vertreter ein begründeter Einwand gegen die Entscheidung nicht hat erhoben werden können. 1
Der Vertrag beruht auf so gesunden und unangreifbaren
Prinzipien, daß ein Widerspruch dagegen kaum anzunehmen ist. Ein Bedenken könnte höchstens gegen Art. 4 desselben bestehen, welcher bestimmt, daß, wenn ein in Amerika naturalisirter Deut⸗ scher sich wieder in seiner Heimath niederläßt, ohne die Absicht, nach Amerika zurückzukehren, er als auf seine Naturalisation Verzicht leistend erachtet werden soll, und daß der Verzicht auf die Rückkehr als vorhanden angesehen werden kann, wenn der Naturalisirte des einen Theils sich länger als zwei Jahre in dem Gebiete des anderen Theils aufhält. Die Kommission fin⸗ det auch gegen diese Bestimmung nichts zu erinnern. Sie soll ein Schutz gegen mißbräuchliche und nur zum Scheine vorgenom⸗ mene Erwerbung der amerikanischen Staatsangehörigkeit sein, während sie dem bona fide Auswandernden nicht entgegensteht. Deutscher Seits ist bei Anwendung dieser Bestimmung besonders rücksichtsvoll verfahren worden.
Die Kommission ist hiernach zu dem Schlusse gelangt, daß es nicht gut sein würde, einen Vertrag zu kündigen, welcher die Rechte unserer Mitbürger auf eine feste und sichere Grundlage gestellt hat und bisher von so günstigen Folgen gewesen ist.
Ginge der Vorschlag dahin, eine Revision des Vertrages anzuregen und zwar in dem Sinne, daß derselbe auf das ge⸗ sammte Deutsche Reich, Elsaß⸗Lothringen miteinbegriffen, aus⸗ gedehnt und gleichzeitig in Ansehung einzelner Punkte deutlicher gefaßt, resp. durch einige Bestimmungen, welche in spätere ähn⸗ liche Verträge Aufnahme gefunden haben, ergänzt würde, so würde ein solcher Antrag Unterstützung verdienen. UMebrigens hat unser Gesandter in Berlin bereits Weisungen in dieser Hinsicht erhalten.
Wenn die Unklarheiten oder Lücken des gegenwärtigen Ver⸗ trages von thatsächlich üblen Folgen nicht begleitet gewesen sind, so haben wir dies nicht nur dem liberalen und erleuchteten Geiste zuzuschreiben, in welchem die deutschen Behörden den Vertrag auslegen, sondern auch dem aufrichtigen Wunsche der⸗ selben, die freundschaftlichsten und einträchtigsten Beziehungen zu unserer Regierung zu pflegen.
Wir erachten es darum für besser, die weitere Behandlung dieses Gegenstandes dem Staatsdepartement zu überlassen; auch zweifeln wir nicht, daß die deutsche Regierung, welche den Ver⸗ trag bisher so weise und so vortheilhaft für unsere Mitbürger ausgelegt hat, etwaige Amendements zu demselben mit gleich er⸗ leuchtetem Geiste behandeln wird.
Wenn unsere Meinung von der ferneren Haltung der deut⸗ schen Regierung sich als zu günstig erweisen sollte, so wird es noch immer Zeit sein, von dem Mittel der Kündigung Gebrauch zu machen.“
Brasilien. Rio de Janeiro, 23. Januar. Es verlautet, daß unlängst die noch in Bahia befindlichen deut⸗ schen Rückkömmlinge von den Kolonien Monitz und Theodoro — welche dem Glauben an die Prospekte der Firma Lobedanz u. Co. in Antwerpen das traurige Schicksal zu danken hatten, das sie in jenen Kolonien gefunden haben —, nach Europa zurückbefördert worden seien.“) Mögen dieselben in der Heimath dazu beitragen, die dortige ländliche Bevölkerung darüber auf⸗ zuklären, was von jenen und ähnlichen Prospekten in Wahrheit zu halten ist.
Die gedachte Firma fährt fort, ungeachtet der gemachten Erfahrungen, neue Opfer hierher zu leiten.“ Mitte Dezember v. J. sind wiederum von Antwerpen aus mehrere hundert durch jene Firma angeworbene Deutsche hierselbst angelangt, um nach der Provinz Paranë weiter befördert zu werden. Der großen Mehrzahl nach waren dieselben aus Westpreußen, woselbst über⸗ haupt der Unternehmer Lobedanz neuerdings das Hauptfeld seiner Werbethätigkeit gefunden zu haben scheint.
Die im Besitze dieser Ankömmlinge gefundenen Brief⸗ schaften ꝛc. beweisen, daß jener Agent snystematisch sein Wesen in der bisherigen Weise fortbetreibt. Bei einer großen Zahl dieser Auswanderer fand sich auch eine gedruckte Einladung Seitens einer bisher unbekannten Gesellschaft „Colonizador“ zur Ansiedelung auf der
*) Diese Thatsache ist inzwischen durch die in Nr. 49 dieses Blattes abgedruckte Korrespondenz aus Bahia bestätigt worden.
Colonie „Euphrosina“ in Paranà. Diese in sehr mangelhaftem Deutsch abgefaßte, an Uebertreibungen reiche Einladung ist ein dürftiger Auszug aus dem oft genannten und seinem Werthe nach gekennzeichneten Pinto'schen Prospekt, und erscheint auch in⸗ sofern bemerkenswerth, als darin dem Auswandererpublikum die brasilianischen Konsuln für „amtliche Erkundigungen“ zu Diensten gestellt werden.
Die General⸗Agentur der „Colonizador“ befindet sich eben⸗ falls in Antwerpen, welches anscheinend jetzt den Stapelplatz für die Anwerbung Deutscher nach Brasilien bildet. Der Lobedanz scheint sich übrigens der Hoffnung auf reiche Ausbeute für das laufende Jahr hinzugeben. Das gestrige „Diario official“ ent⸗
hält wenigstens eine Notiz des Inhalts: Herr R. von Lobedanz.
habe dem „Rio Grandense“ geschrieben, die Auswanderung nach Brasilien werde im Jahre 1876 außerordentlich wachsen, da er schon jetzt (im November) nicht wisse, wie er für alle Präten⸗ denten die Ueberfahrt beschaffen solle. Es scheine, daß im April Tausende von deutschen Kolonisten nach Brasilien werden beför⸗ dert werden.“
Die Zeitung für Porto Alegre vom 12. Januar berichtet Aehnliches unter Verschweigung des Namens Lobedanz und unter dem Ausdrucke des Bedauerns, daß der Vortheil der Auswanderung der deutschen Rhederei verloren gehe. Ob jenen Verheißungen wirklich Thatsachen zu Grunde liegen, oder ob es sich dabei um fromme Wünsche des Verheißenden handelt, dies ist freilich eine andere Frage. Es bleibt zu hoffen, daß die warnende Stimme der aus Monitz und Theodoro dezi⸗ mirt heimgekehrten Familien wenigstens in deren Heimathsbezirken Beachtung finden wird und daß die Werbungen des Lobedanz dort keinen nennenswerthen Erfolg haben werden.
Immerhin möge man in Deutschland auf der Hut sein. Das Bedürfniß nach europäischen Einwanderern, welche die Sklaven ersetzen sollen, ist in Brasilien so gebieterisch, daß man stets Wege und Werkzeuge zu finden wissen wird, um unbe⸗ an die Pforte der Häuser in den deutschen Dörfern zu
opfen.
Die hiesige offizielle Zeitung vom 15. d. M. veröffentlicht den Inhalt eines Reskripts des Ackerbau⸗Ministers an den bra⸗ silianischen General⸗Konsul in Hamburg, worin dieser ermächtigt wird, behufs Bezahlung der Ueberfahrt von Einwanderern auch über den ihm hierfür bewilligten Kredit von 40 Con os*) hin⸗ aus auf die Finanzagentur in London zu entnehmen. UMeber die neuesten Vorgänge auf der Kolonie Dona Fran⸗ cisca, woselbst unlängst einmal wieder ein Ueberfall Seitens der Indianer stattgefunden hat, gedenke ich Ihnen mit nächster Post eine nähere Mittheilung zu machen**); denn solche Thatsachen sind die besten Warnungen. Wie wenig man übrigens hier zu Lande die Motive solcher Warnungen der europäischen Regierungen versteht oder zu verstehen sich den Anschein giebt, ist in Europa längst bekannt. Als neues beredtes Zeugniß nach dieser Richtung kann eine neuliche Notiz in dem offtziell subventionirten hiesigen Blatte „Anglo⸗Brazilian Times“ dienen, welche sich auf die im Dezember angekommenen Einwanderer bezieht und besagt, 527 derselben seien Oesterreicher und die übrigen seien zum Aerger Bismarcks“ Preußen gewesen.
Asien. Japan. Hiogo⸗Osaka, 3. Januar. Wie im vergangenen Jahre, wird auch im Laufe dieses Jahres eine Ausstellung in Kioto stattfinden. Die hierüber kürzlich er⸗ schienene Anzeige vom 8. November v. Js. lautet:
„Nächstes Jahr soll in Kioto in dem Gosho“***) eine Aus⸗ stellung, ähnlich jenen der vergangenen Jahre, stattfinden und wird dieselbe für das Publikum 100 Tage lang, vom 15. März bis zum 22. Juni inkl., geöffnet sein. Während dieser Zeit wird es den Fremden gestattet sein, Kioto zu besuchen und ebenso dort Gegenstände jeglicher Art auszustellen. Fremden, welche sich an der Ausstellung betheiligen, wird es gestattet sein, eine Woche vor und nach den oben angegebenen Daten in Kioto zu verweilen. In allen anderen Beziehungen gelten dieselben Bestimmungen, wie bei der letzten Ausstellung. Alle Fremden sind daher freundlichst eingeladen, die Ausstellung zu besuchen, Gegenstände jeglicher Art auszustellen und auf diese Weise dies Unternehmen zu unterstützen. Ueber die ausgestellten Gegenstände wird ein Schiedsspruch gefällt und den in den be⸗ züglichen Abtheilungen hervorragendsten eine Preismedaille ver⸗ liehen werden. Man hofft, daß alle gebildeten Leute ihren Rath geben und Auskunft bezüglich der ausgestellten Artikel er⸗ theilen werden.
Das Comité der Kioto⸗Ausstellung. Japan.
Es verdient erwähnt zu werden, daß bei der im vergange⸗ nen Jahre stattgehabten Ausstellung einigen deutschen Fabri⸗ kanten, welche sich an derselben betheiligt hatten, vom Ausstel⸗ lungs⸗Comité die Verdienst⸗Medaille verliehen wurde. Dieselbe wird den Betreffenden jetzt zugesandt werden.
*) D. s. ctwa 100,000 Mark.
**) Eine solche ist bereits aus Joinvi ng heulisen Nummer (siehe die folgende Seite) mit abgedruckt.
Mitadod.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Eine der beiden Bronze⸗Statuen, welche für die Nischen am Hauptportal des Berliner Rathhauses bestimmt sind, die⸗ jenige des Kurfürsten Friedrich I. von Hohenzollern, das Werk des Bildhauers Encke, ist in den letzten Tagen aufgestellt worden und wird demnächst enthüllt werden. Die Aufstellung der von Keil angefertigten Bildsäule Sr. Majestät des Kaisers und Königs wird in nächster Zeit stattfinden.
— Im Museum zu South Kensington in London fand am 24. eine Sitzung des Generalausschusses statt, der mit den Ar⸗ beiten zur bevorstehenden Ausstellung wissenschaftlicher In⸗ strumente betraut ist. Der Herzog von Richmond führte den Vorsitz und wünschte der Versammlung Glück zu dem guten Erfolge ihrer Bemühungen. Die Ausstellung verspreche die bedeutendste der Art zu werden, die je in England abgehalten worden sei. Die kon⸗ tinentalen Regierungen und die Vereinigten Staaten haben der eng⸗ lischen Regierung ihre Mitwirkung mit der größten Bereitwilligkeit ugesagt, besonders eifrig aber sei man von deutscher Seite den
ünschen Englands entgegengekommen. Der Herzog erwähnte noch die Instrumente einiger Gelehrten und Erfinder, welche der Ausstel⸗ lung Interesse verleihen werden. Es wurde der Beschluß gefaßt, einen Unterausschuß, bestehend aus dem Präsidenten und einem Vize⸗ Präsidenten der verschiedenen gelehrten Gesellschaften, einzusetzen, der die Vorkehrungen für den Empfang und zu den wissenschaftlichen Vor⸗ lesungen, Konferenzen u. s. w., welche mit der Ausstellung verbunden sein werden, zu treffen haben wird.
— Die Bibliothek des Orientalisten Julius v. Mohl, Mit⸗ glied des Instituts und Professor des Persischen am Collège de France, wird, entsprechend den letztwilligen Anordnungen des Verstorbenen, in diesen Tagen in Paris zur Versteigerung kommen. Dieselbe ist von
F rnest Leroux, Buchhändler der tischen Gesellschaft zu katalogisirt worden, und enthält eine Sammlung der aus der
ationaldruckerei hervorgegangenen Drucke; eine reichhaltige Samm⸗ lung von auf Persien bezüglichen Werken; eine beträchtliche Anzahl von seltenen im Orient gedruckten oder lithographirten Werken; zahl⸗ reiche persische Manuskripte, besonders mehrere Exemplare des Schah Nameh, des Mesnewi, des Diwan von Sadi, Hafis u. s. f.; endlich eine vollständige Sammlung der auf den Orient bezüglichen Zeitungen und Zeitschriften, sowie die Werke beinahe aller deutschen, französischen und englischen Orientalisten, wie sie der verstorbene Besitzer seit 50 Jahren gesammelt hat.
— Der zweite Thbeil des Evangelischen Schulliederschatzes von Sperber (Gütersloh 1875, Verlag von C. Bertelsmann) ist n enthält die Entwickelung des deutsch⸗evangelischen
irchenliedes.
— Von dem bekannten Werk des Hofraths Prof. Dr. Brachelli, Vorstands des statistischen Departements im K. K. österreichischen Handels⸗Ministerium: Die Staaten Europas, ist in der dritten umgearbeiteten Auflage das III. Heft: Gewerbliche Industrie, erschienen (Brünn 1876, Buschak & Irrgang). Das Heft umfaßt zwar nur 140 Seiten, enthält aber über die Entwickelung und den Zustand der europäischen Industrie reiches Material, welches durch geschickte Anordnung und präzise Fassung auf dem verhältniß⸗
mäßig kleinen Raum übersichtlich zusammengefaßt ist.
Gewerbe und Handel.
In der gestrigen Generalversammlung de Berliner che⸗ mischen Produkten⸗Fabrik (Vilter) wurde die Liquidation des Unternehmens beschlossen, sowie Liquidatoren und eine Liquidations⸗ Kommission ernannt.
In der gestrigen außerordentlichen Geveralversammlung der Rumänischen Eisenbahnen⸗Aktien⸗Gesellschaft wurde der erste der gestern erwähnten Anträge der Verwaltung „von der weite⸗ ren Verfolgung des Verkaufsprejektes abzusehen ꝛc.“ durch Akklama⸗ mation genehmigt, während der zweite nach längerer Debatte in fol⸗ gender Form Annahme fand: „Auf der Grundlage des von dem ver⸗ einigten Aufsichtsrath und Ausschuß vorgeschlagenen Projekts, eventuell in einer sonst gesetzlich zulässigen Form, eine Anleihe bis zur Höhe von 45 Millionen Mark unter gden dem Aufsichtsrathe und dem Vorstande mit Zustimmung des verstärkten Ausschusses zweckmäßig erscheinenden Bedingungen aufzunehmen, während der Tilgungszeit der temporären Anleihe die Realisation der De videnden⸗Coupons der Stammaktien ermöglicht oder die Tilgung der temporären Anleihe beschleunigt werden soll, die hier⸗ durch etwa nöthig werdenden Statutenändecungen vorzunehmen und die Eintragung in das Handelsregister zu bewirken.“ — In Königsberg war das Speditionsgeschäft nach Rußland in den letzten Monaten wieder lebhaft. In Memel war Flachs ein sehr gangbarer Artikel. Die Vorräthe und die neuen Zufuhren waren bedeutend und es wurde viel davon zum Exvort über See nach Schottland, Belgien und Frankreich, sowie zum Versandt per Eisen⸗ bahn nach dem westlicheren Deutschland zu steigenden Preisen ab⸗ gesetzt. In Holz, dem Hauptartikel des Platzes, war das Geschäft eniger lebhaft, doch haben sich die Verhältnisse für diesen Artikel der Art gebessert, daß die Aussichten für das Fruͤhjahrsgeschäft ziem⸗ lich gute sind. — Die unlängst eröffnete Tilsit⸗Memeler Eisenbahn wird schon jetzt stark benutzt; wenn dieselbe trotzdem auf den Memeler Handel bisher noch keinen besonders bedeutenden Einfluß übte, so glaubt man, daß sich diese Vechältnisse günstiger gestalten werden, sha ee Betrieb der Bahn nach allen Seiten hin weiter geregelt ein wird.
„— Der Geschäftsbericht der Oldenburgischen Landesbank über das Jahr 1875 gedenkt Eingangs der Generalversammlungs⸗ Beschlüsse, durch welche der Versicht auf das Noten Emissionsrecht ausgesprochen und der neue Vertrag mit der Großherzoglichen Staats⸗ regierung genehmigt wurden; das Institut gen nnt durch diese günstige Gestaltung ihrer Beziehungen eine wohlbe stigte Organisation. — Eine Zunahme der Geschäfte macht sich in jever Richtung bemerkbar; hervorheben wollen wir nur die Zunahme der Privatdepositen um 1,809,779 ℳ und des Gesammtumsatzes um 83,447,770 ℳ Nach dem Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto stellt sich das Brutto⸗Erträgniß auf 405,672 ℳ, die Unkosten und Abschreibungen auf 66,986 ℳ ud demnach der Reingewinn auf 338,685 ℳ Nach Zurückstellung der vertragsmäßigen Tantièmen gestattet letzterer die Vertheilung einer Dividende von 11 ¾ %, die Auszahlung von 161,359 ℳ als Gewinnantheil der Großherzoglichen Regierung und die Aus⸗ stattung des Reservefonds mit 26,893 ℳ, welcher dadurch die Höhe von 202,526 ℳ erreicht. Es bleibt dann ein Ueber⸗ schuß von 679 ℳ zur Verfügung. Von dem vorstehenden Betrage des Reservefonds erhält in Folge des neuerdings abgeschlossenen Vertrages die Regierung denjenigen Theil, um welchen dieser die Summe von 180,000 ℳ überschreitet, also 22,526 ℳ, während der Stand des Reservefonds sich dadurch auf 180,000 ℳ herabmindert. Der Gesammt⸗Umsatz des verflossenen Jahres erreichte die Höhe von 592,015,132 ℳ Von den Zehn⸗ und Fünf⸗Thalernoten der Bank waren am 31. Dezember noch 108,715 Thlr., von den Hundertmark⸗Noten noch 117,100 ℳ in Umlauf; ein Präklusivtermin für Einlösung dieser Noten ist nicht festgesetzt, dieselben finden bei der Bank nach wie vor Einlösung.
— In der Generalversammlung der Lübecker Bank vom 28. d. M. wurde die vorgelegte Jahres echnung und Bilanz genehmigt und die Entlastung der Geschäftsverwaltung für das vergangene Jahr ausgesprochen. Zum Mitgliede des Aufsichtsraths wurde an Stelle vin gs e eabe Senator Dr. Brehmer Direktor A. Wichmann gewählt.
Paris, 28. Februar. (W. T. B.) In der heutigen außer⸗ ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre der lombardischen Eisenbahngesellschaft wurde die mit der italienischen Regierung am 17. November 1875 in Basel abgeschlossene Konvention ohne Debatte genehmigt. Die italienische Regierung wird der lombardischen Eisenbahngesellschaft 613 Mill. Fres. in 92 Annuitäten und 119 Millionen in Renten zahlen und am 1. Juli d. J. von den auf dem italienischen Gebiete liegenden Linien der Gesellschaft Besitz ergreifen.
Verkehrs⸗Anstalten.
New⸗York, 28. Februar. (W. T. B.) Der Hamburger Postdampfer „Snevia“ ist gestern Morgen 3 Uhr hier einge⸗ troffen. — Der Dampfer „Greece“ der National. Dampf⸗ schiffs⸗Compagnie (C. Messingsche Linie) ist hier eingetroffen.
London, 29. Februar. (W. T. B.) Wie die „Times“ meldet, haben Lesseps und die Mitdirektoren der Suezkanal⸗Gesellschaft Sir D. Lange plötzlich aus seiner Stellung als englischer Repräfen⸗ tant der Gesellschaft entkassen. 2
Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Bureau.
London, 28. Februar, Abends. Unterhaus. Auf eine bezügliche Anfrage Adderley's erklärte der Unter⸗Staatssekretär Lord Hamilton, gegen den Kapitän der „Franconia“ könne wegen des Zusammenstoßes dieses Schiffes mit dem „Strathelyde“ eine handelsamtliche Untersuchung nicht eher eingeleitet werden, als bis das gegen den Kapitän wegen fahrlässiger Tödtung eingelei⸗ tete Kriminalverfahren beendet sei. Was das Verhalten des Hafenmeisters in Dover anbelange, so werde dasselbe bei jedem dazu gegebenen Anlasse einer Untersuchung durch das Hafenamt in Dov unterzogen. —
durch welche